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Vollständige Version anzeigen : Widerstand aller Deutschen §20.4 GG



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Fachmaf
11.01.2007, 11:13
Wenn ein juristisches Standesrecht

Urkundenfälschung
Amtsanmaßung
Amtsmißbrauch
Vorteilsgewährung/im Amt
Nötigung
Erpressung
Protokollfälschung
Prozeßbetrug
Täuschung etc.

bei allen Schwarzkitteln deckt und die "Strafverfolgung" unmöglich macht dann ist "andere Abhilfe" wohl nicht in Sicht.

Was gäbe es denn noch ?

Solange das alles nur in deiner Phantasie stattfindet, sehe ich keine Bedrohung.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:15
Solange das alles nur in deiner Phantasie stattfindet, sehe ich keine Bedrohung.

Da du ebenfalls dem jur. Standesrecht unterliegst, bedanke ich mich f.d. eindrucksvollen Beweis meiner AUssage durch eben diesen Beitrag ! :]

Fachmaf
11.01.2007, 11:18
Da du ebenfalls dem jur. Standesrecht unterliegst, bedanke ich mich f.d. eindrucksvollen Beweis meiner AUssage durch eben diesen Beitrag !

Vielleicht kommst du nun endlich mal mit nachprüfbaren Belegen rüber?

malnachdenken
11.01.2007, 11:19
Vielleicht kommst du nun endlich mal mit nachprüfbaren Belegen rüber?

Da kannst Du heut lange warten. Krascher hat heut schon früh mit seinem Bier angefangen.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:21
Vielleicht kommst du nun endlich mal mit nachprüfbaren Belegen rüber?

Wozu genau ? Zum juristischen Standesrecht ! Die Zugänge hast du doch.

Die Aufzähung: jedes Urteil/Verfahren in Dtl. !

Fachmaf
11.01.2007, 11:22
Wozu genau ? Zum juristischen Standesrecht ! Die Zugänge hast du doch.
Die Aufzähung: jedes Urteil/Verfahren in Dtl. !

Eben. In deinem Gehirn läuft ein Film, der wenig Realitätsbezug hat.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:23
Eben. In deinem Gehirn läuft ein Film, der wenig Realitätsbezug hat.

Wdh: du darfst gerne Strafanzeige stellen, maffi !

Fachmaf
11.01.2007, 11:24
Wdh: du darfst gerne Strafanzeige stellen, maffi !

Warum sollte ich? Gegen wen und weshalb?

malnachdenken
11.01.2007, 11:24
Wdh: du darfst gerne Strafanzeige stellen, maffi !

Dummheit ist (leider) nicht verboten. Nützt also nichts Dich anzuzeigen.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:26
Warum sollte ich? Gegen wen und weshalb?

Sind meine Behauptungen gegen das ges. Schwarzkittel-Pack keine Verleumdung ?

Apifera
11.01.2007, 11:29
Sind meine Behauptungen gegen das ges. Schwarzkittel-Pack keine Verleumdung ?

Eigentlich schon. Aber wir wissen ja alle, von wem es kommt.

Fachmaf
11.01.2007, 11:29
Sind meine Behauptungen gegen das ges. Schwarzkittel-Pack keine Verleumdung ?

Nein, denn du bist ja nicht ernstzunehmen.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:32
Nein, denn du bist ja nicht ernstzunehmen.

GEIL. Danke. Mein Schwarzkittel-Freibrief sozusagen.

Wer dürfte denn ernsthaft etwas feststellen ? KEINER ???

Fachmaf
11.01.2007, 11:34
GEIL. Danke. Mein Schwarzkittel-Freibrief sozusagen.
Wer dürfte denn ernsthaft etwas feststellen ? KEINER ???

"Feststellen" ohnehin nicht.

"§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

Bei dir ist offensichtlich, daß deine Äußerungen zu gar nichts geeignet sind.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:37
"Feststellen" ohnehin nicht.

"§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

Bei dir ist offensichtlich, daß deine Äußerungen zu gar nichts geeignet sind.

Wie gesagt: Danke f.d. "Freibrief" Schwarzkittel.

Juristisches Standesrecht = Mandantenverrat (immer !)

Fachmaf
11.01.2007, 11:40
Wie gesagt: Danke f.d. "Freibrief" Schwarzkittel.
Juristisches Standesrecht = Mandantenverrat (immer !)

Wie schon geschrieben: Du weißt offenbar nicht, was juristisches Standesrecht ist, also wie kannst du dann einen Straftatbestand damit meinen?

Anti-Zionist
11.01.2007, 12:02
Da kannst Du heut lange warten. Krascher hat heut schon früh mit seinem Bier angefangen.
Ein weiterer Beleg dafür, dass Sachlichkeit nicht deine Stärke ist. :))

KrascherHistory
11.01.2007, 12:04
Wie schon geschrieben: Du weißt offenbar nicht, was juristisches Standesrecht ist, also wie kannst du dann einen Straftatbestand damit meinen?

Mandantenverrat. Legitimiert duch ein Standesrecht, das juristische Standesrecht. Ist M. eine Straftat, oder nicht ?

malnachdenken
11.01.2007, 12:05
Ein weiterer Beleg dafür, dass Sachlichkeit nicht deine Stärke ist. :))

Hälst Du Krascher etwas für sachlich? Ich versuche nur mich seinem Niveau anzupassen, wenn ich mit ihm rede.

Fachmaf
11.01.2007, 12:06
Mandantenverrat. Legitimiert duch ein Standesrecht, das juristische Standesrecht. Ist M. eine Straftat, oder nicht ?

Wenn es legitimiert ist, dann kann es keine Straftat sein. Du verhedderst dich schon in simplen Begriffen.

Wo du da wie Mandantenverrat siehst, bleibt dem Rest der Welt wohl verborgen.

KrascherHistory
11.01.2007, 12:07
Wenn es legitimiert ist, dann kann es keine Straftat sein. Du verhedderst dich schon in simplen Begriffen.

Wo du da wie Mandantenverrat siehst, bleibt dem Rest der Welt wohl verborgen.

Ein wenig Rabulistik. Niedlich.

Legitimiert f. Juristenpack. Nicht ges. legit.

Fachmaf
11.01.2007, 12:11
Ein wenig Rabulistik. Niedlich.
Legitimiert f. Juristenpack. Nicht ges. legit.

Das ist keine Rabulistik, sondern die Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte Strafrechtsdogmatik. Eine Tat, die legitimiert, also gerechtfertigt ist, kann nicht rechtswidrig sein. Das ist aber Voraussetzung für die Strafbarkeit.

Wo sollte nun welcher Rechtsanwalt Mandantenverrat begangen haben, und wodurch?

KrascherHistory
11.01.2007, 12:16
Das ist keine Rabulistik, sondern die Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte Strafrechtsdogmatik. Eine Tat, die legitimiert, also gerechtfertigt ist, kann nicht rechtswidrig sein. Das ist aber Voraussetzung für die Strafbarkeit.

Wo sollte nun welcher Rechtsanwalt Mandantenverrat begangen haben, und wodurch?

Die Schwarzkittel legitimieren (hier: Anwälte) ihren Mandantenverrat durchs juristische Standesrecht.

"...und sie sollen wollene, schwarze Mäntel tragen, die bis über beide Knie reichen, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Seit dem 18. Jhdt. tragen die Advocati ihre Mäntelchen aus Wolle wohlgemerkt, wie der niedere Pöbel !

malnachdenken
11.01.2007, 12:17
Die Schwarzkittel legitimieren (hier: Anwälte) ihren Mandantenverrat durchs juristische Standesrecht.

"...und sie sollen wollene, schwarze Mäntel tragen, die bis über beide Knie reichen, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Seit dem 18. Jhdt. tragen die Advocati ihre Mäntelchen aus Wolle wohlgemerkt, wie der niedere Pöbel !

Das hat jetzt nochmal was genau mit dem Thema zu tun?
Merkst Du eigentlich, dass Du dich nur noch wiederholst?
Wenn Du bei einem Thema nicht weiter weißt, dann schweigst Du einige Tage und fängst dann wieder von vorne an, ohne auf die alten Argumente einzugehen.

Fachmaf
11.01.2007, 12:21
Die Schwarzkittel legitimieren (hier: Anwälte) ihren Mandantenverrat durchs juristische Standesrecht.

Es ist gerade das juristische Standesrecht, das überhaupt erst den Straftatbestand des Mandantenverrats normiert.

Aber du wolltest doch mal mit ein paar Beispielen rüberkommen, die belegen, daß das nicht alles nur in deinem verwirrten Hirn passiert.

KrascherHistory
11.01.2007, 12:23
Es ist gerade das juristische Standesrecht, das überhaupt erst den Straftatbestand des Mandantenverrats normiert.

Aber du wolltest doch mal mit ein paar Beispielen rüberkommen, die belegen, daß das nicht alles nur in deinem verwirrten Hirn passiert.

1. Absatz: mein Klo wartet, das wir ein schönes Häufchen, danke !:)

Fachmaf
11.01.2007, 12:25
1. Absatz: mein Klo wartet, das wir ein schönes Häufchen, danke !

Du hast einfach nur eine sehr verwirrte Vorstellung davon, was ein Rechtssystem ist und wie es funktioniert.

KrascherHistory
11.01.2007, 12:27
Du hast einfach nur eine sehr verwirrte Vorstellung davon, was ein Rechtssystem ist und wie es funktioniert.

Nun der v. und f. Schwarzkittel legitimierte, tägl.,permanente Mandantenverrat durch das Juristische Standesrecht gehört nicht dazu.

Als Angeklagter habe ich schon StA + Richter gegen mich, aber auch noch den eigenen Schwarzkittel.... ! 3 gegen 1 !:] :))

Fachmaf
11.01.2007, 12:30
Nun der v. und f. Schwarzkittel legitimierte, tägl.,permanente Mandantenverrat durch das Juristische Standesrecht gehört nicht dazu.
Als Angeklagter habe ich schon StA + Richter gegen mich, aber auch noch den eigenen Schwarzkittel.... ! 3 gegen 1

Wenn du den auch mit so einem Unsinn vollgefaselt hast, kein Wunder.

Werde mal konkreter. Was passierte wann wo?

KrascherHistory
11.01.2007, 12:31
Wenn du den auch mit so einem Unsinn vollgefaselt hast, kein Wunder.

Werde mal konkreter. Was passierte wann wo?

Anders: wann NICHT !?

Fachmaf
11.01.2007, 12:34
Anders: wann NICHT !?

Ziemlich selten passiert das. Was verstehst du unter "Mandantenverrat" konkret?

KrascherHistory
11.01.2007, 12:35
Ziemlich selten passiert das. Was verstehst du unter "Mandantenverrat" konkret?

Jedes verschweigen von Verfahrensfehlern, dem Fehlen v. Geschäftsverteilungsplänen usw.....

Fachmaf
11.01.2007, 12:37
Jedes verschweigen von Verfahrensfehlern, dem Fehlen v. Geschäftsverteilungsplänen usw.....

Könnte es sein, daß das nur in deinen wirren Vorstellungen existiert? Geschäftsverteilungspläne kann man z.T. online oder in Justiz-Miteilungsblättern nachlesen. Woher willst du besser wissen als dein Rechtsanwalt, ob ein Verfahrensfehler vorliegt?

KrascherHistory
11.01.2007, 12:38
Könnte es sein, daß das nur in deinen wirren Vorstellungen existiert? Geschäftsverteilungspläne kann man z.T. online oder in Justiz-Miteilungsblättern nachlesen. Woher willst du besser wissen als dein Rechtsanwalt, ob ein Verfahrensfehler vorliegt?

Online ist eine Kladde. Das Original ist nie da.

malnachdenken
11.01.2007, 12:39
Jedes verschweigen von Verfahrensfehlern, dem Fehlen v. Geschäftsverteilungsplänen usw.....

Aha... verschwiegene Verfahrensfehler und Fehlen von Geschäftsverteilungsplänen sind also Deine Argumente.

Und Du bist der einzige, der davon weiß.

Das sagt doch genug über Dich aus...

Fachmaf
11.01.2007, 12:40
Online ist eine Kladde. Das Original ist nie da.

Das wird vermutlich im Justizministerium sein. Aber, wie gesagt, die amtlichen Veröffentlichungen dürften vorliegen. Entscheidend ist, daß sein Inhalt einsehbar ist. Das hat mir, wenn es denn mal sein mußte, noch nie Schwierigkeiten bereitet.

KrascherHistory
11.01.2007, 12:44
Das wird vermutlich im Justizministerium sein. Aber, wie gesagt, die amtlichen Veröffentlichungen dürften vorliegen. Entscheidend ist, daß sein Inhalt einsehbar ist. Das hat mir, wenn es denn mal sein mußte, noch nie Schwierigkeiten bereitet.

Huch. Nicht im AG, LG, OLG ?
Schlecht ! Ohne GVP nix Gericht, nix ges. Richter.

Dann nur Standgericht. Das verboten !

Fachmaf
11.01.2007, 12:54
Huch. Nicht im AG, LG, OLG ?
Schlecht ! Ohne GVP nix Gericht, nix ges. Richter.
Dann nur Standgericht. Das verboten !

Dann solltest du dir zunächst einen Stadtplan kaufen, damit erstmal zum richtigen Gebäude hinfindest. Geschäftsverteilungsplände kannst du zu während der üblichen Zeiten bei der Geschäftsstelle einsehen und gegen Kostenerstattung auch eine Kopie erhalten.

BTW: Du schriebst vom "Original".

KrascherHistory
11.01.2007, 12:56
Dann solltest du dir zunächst einen Stadtplan kaufen, damit erstmal zum richtigen Gebäude hinfindest. Geschäftsverteilungsplände kannst du zu während der üblichen Zeiten bei der Geschäftsstelle einsehen und gegen Kostenerstattung auch eine Kopie erhalten.

BTW: Du schriebst vom "Original".

"Leider" nicht. NIE.

Gib´s mir mal ein Gericht !?

Wir fahren sofort hin, berufen uns auf dich....

Fachmaf
11.01.2007, 12:57
"Leider" nicht. NIE.
Gib´s mir mal ein Gericht !?
Wir fahren sofort hin, berufen uns auf dich....

Die für Hamburg hätten wir z.B. hier:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/amtsgerichte/geschaeftsverteilungsplaene/start.html

KrascherHistory
11.01.2007, 12:59
Die für Hamburg hätten wir z.B. hier:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/amtsgerichte/geschaeftsverteilungsplaene/start.html

Ist bekannt. Wo sind die ganzen Unterschriften/Siegel drauf ?

Fachmaf
11.01.2007, 13:00
Ist bekannt. Wo sind die ganzen Unterschriften/Siegel drauf ?

Auf dem Original, das üblicherweise bei der Landesjustizverwaltung vorgelegt werden muß. Was kümmert dich das? Sammelst du Siegel?

franz
11.01.2007, 13:35
Hallo KrascherHistory
vergeude doch nicht Dein Hirn mit nutzlosem geplänkel, ich weiß aus Erfahrung was in der Justitia für erbärmliches Gesindel vertreten, allgemein als Rechtsverdreher Tituliert, ist, z.B. wenn diese Lumpen einen Fehler gemacht haben, den sie zugeben müssen, wird mann sofort darauf hingewiesen, Rechtliche Schritte, da ohnehin zwecklos zu unterlassen. Ich könnte noch einige Beispiele aus meinem Bekanntenkreis aufführen, aber warum Perlen vor Säue schütten, sie würden als wischiwaschi abgetan, darum was solls. Ich habe diesen Thread mal durchgelesen und nur eine Bestätigung, der gefährlichkeit linker Borniertheit in Justiz und Regierung erhalten.

Grüße franz

KrascherHistory
11.01.2007, 15:46
Auf dem Original, das üblicherweise bei der Landesjustizverwaltung vorgelegt werden muß. Was kümmert dich das? Sammelst du Siegel?

Vorgelegt und im AG vorhanden. Jedoch ist es dort nie vorhanden..

KrascherHistory
11.01.2007, 15:47
Hallo KrascherHistory
vergeude doch nicht Dein Hirn mit nutzlosem geplänkel, ich weiß aus Erfahrung was in der Justitia für erbärmliches Gesindel vertreten, allgemein als Rechtsverdreher Tituliert, ist, z.B. wenn diese Lumpen einen Fehler gemacht haben, den sie zugeben müssen, wird mann sofort darauf hingewiesen, Rechtliche Schritte, da ohnehin zwecklos zu unterlassen. Ich könnte noch einige Beispiele aus meinem Bekanntenkreis aufführen, aber warum Perlen vor Säue schütten, sie würden als wischiwaschi abgetan, darum was solls. Ich habe diesen Thread mal durchgelesen und nur eine Bestätigung, der gefährlichkeit linker Borniertheit in Justiz und Regierung erhalten.

Grüße franz

Du hast Recht. Hat auch mehr einen "sportl." Charakter f. mich.
Immer schauen, wie die Staatsmacht vorgeht, pseudo-argumentiert, verdreht und Rabulistik betreibt.

wtf
11.01.2007, 15:51
// Zu diesem Thema ist alles geschrieben.