OnkelAllah
15.12.2006, 10:56
Eine sicherlich nett gemeinte Presseerklärung unter
http://www.islamrat.de/presse/p2006/bombenattentate.html (25.8.2006):
„… Muslimische Verbände gegen Terror und Gewalt
Mit Entsetzen und tiefer Abscheu verurteilen wir, die unterzeichnenden muslimischen Verbände und Migrantenorganisationen die versuchten Bombenattentate der letzten Tage und verwahren uns dagegen, dass diese Handlungen mit dem Islam gerechtfertigt werden sollten. …
Der Qur`an sagt: … Wer einem unschuldigen Menschen das Leben nimmt,… handelt so als ob er die gesamte Menschheit tötet…Sura 5 Vers 32. ...“
KOMMENTAR: Und wieder mal diese bei Muslimen beliebte, strategische Auslassung zur Gewaltfrage im Islam in 5, 32 (ehrlicherweise noch durch „…“ markiert), um bloß keine weitergehende Diskussion aufkommen zu lassen.
Hier zum Vergleich der GESAMTE obige Vers, zitiert nach der Übersetzung von Rudi Paret, die als dem Original besonders nahe kommend gilt (wer andere Übersetzungen vergleichen möchte, kann dies unter www.nur-koran.de tun):
„Aus diesem Grund haben wir den Kindern Israel vorgeschrieben, daß, wenn einer jemanden tötet, (und zwar) nicht (etwa zur Rache) für jemand (anderes, der von diesem getötet worden ist) oder (zur Strafe für) Unheil (das er) auf der Erde (angerichtet hat), es so sein soll, als ob er die Menschen alle getötet hätte. Und wenn einer jemanden am Leben erhält, soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhalten hätte. Und unsere Gesandten sind doch (im Lauf der Zeit) mit den klaren Beweisen (baiyinaat) zu ihnen gekommen. Aber viele von ihnen gebärden sich nach alledem maßlos (indem sie) auf der Erde (Unheil anrichten) (fie l-ardi la-musrifuuna).“
Hieraus ergeben sich Fragen:
- Da obiges Gebot dem Volk Israel gegeben wurde, stellt sich grundsätzlich die Frage: Müssen auch Muslime es für sich gelten lassen?
- Worin besteht das „auf der Erde angerichtete Unheil“, für das der Große Manitu der Wüste laut obigem Vers die Todesstrafe für angemessen hält?
Eine islamische Überlieferung aus der als authentisch geltenden Sammlung des Gelehrten Al-Buchari mag hierauf eine erste Antwort geben:
„Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: ‚Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.’ [Al-Buchari: Hadith Nr. 1536]
Demnach darf das Blut eines Muslims (und was ist mit Nichtmuslimen?) also u.a vergossen werden, wenn dieser der Religion des „Friedens“ abschwört. Dies bestätigt die Fatwa, die unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
zu lesen ist (siehe in der Mitte den Abschnitt „Der Fatwa-Ausschuss der Azhar über die Tötung von Apostaten“).
Vorschlag: Hakt doch mal bei den unter
http://www.islamrat.de/presse/p2006/bombenattentate.html
ganz zum Schluss aufgeführten Organisationen nach, ob sie sich denn auch gegen die laut KORAN und SUNNA vorgesehene Gewaltanwendung im FRIEDENSfalle (also die berüchtigten Scharia-Strafen) stellen!
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***Auch wenn „Ungläubigen“ der Kopf abgesäbelt wird und Diebeshände vom Hackbrett fallen – egal, der Islam ist trotzdem eine Religion des „Friedens“ und der „Barmherzigkeit“*** (Ironie AUS)
http://www.islamrat.de/presse/p2006/bombenattentate.html (25.8.2006):
„… Muslimische Verbände gegen Terror und Gewalt
Mit Entsetzen und tiefer Abscheu verurteilen wir, die unterzeichnenden muslimischen Verbände und Migrantenorganisationen die versuchten Bombenattentate der letzten Tage und verwahren uns dagegen, dass diese Handlungen mit dem Islam gerechtfertigt werden sollten. …
Der Qur`an sagt: … Wer einem unschuldigen Menschen das Leben nimmt,… handelt so als ob er die gesamte Menschheit tötet…Sura 5 Vers 32. ...“
KOMMENTAR: Und wieder mal diese bei Muslimen beliebte, strategische Auslassung zur Gewaltfrage im Islam in 5, 32 (ehrlicherweise noch durch „…“ markiert), um bloß keine weitergehende Diskussion aufkommen zu lassen.
Hier zum Vergleich der GESAMTE obige Vers, zitiert nach der Übersetzung von Rudi Paret, die als dem Original besonders nahe kommend gilt (wer andere Übersetzungen vergleichen möchte, kann dies unter www.nur-koran.de tun):
„Aus diesem Grund haben wir den Kindern Israel vorgeschrieben, daß, wenn einer jemanden tötet, (und zwar) nicht (etwa zur Rache) für jemand (anderes, der von diesem getötet worden ist) oder (zur Strafe für) Unheil (das er) auf der Erde (angerichtet hat), es so sein soll, als ob er die Menschen alle getötet hätte. Und wenn einer jemanden am Leben erhält, soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhalten hätte. Und unsere Gesandten sind doch (im Lauf der Zeit) mit den klaren Beweisen (baiyinaat) zu ihnen gekommen. Aber viele von ihnen gebärden sich nach alledem maßlos (indem sie) auf der Erde (Unheil anrichten) (fie l-ardi la-musrifuuna).“
Hieraus ergeben sich Fragen:
- Da obiges Gebot dem Volk Israel gegeben wurde, stellt sich grundsätzlich die Frage: Müssen auch Muslime es für sich gelten lassen?
- Worin besteht das „auf der Erde angerichtete Unheil“, für das der Große Manitu der Wüste laut obigem Vers die Todesstrafe für angemessen hält?
Eine islamische Überlieferung aus der als authentisch geltenden Sammlung des Gelehrten Al-Buchari mag hierauf eine erste Antwort geben:
„Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: ‚Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.’ [Al-Buchari: Hadith Nr. 1536]
Demnach darf das Blut eines Muslims (und was ist mit Nichtmuslimen?) also u.a vergossen werden, wenn dieser der Religion des „Friedens“ abschwört. Dies bestätigt die Fatwa, die unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
zu lesen ist (siehe in der Mitte den Abschnitt „Der Fatwa-Ausschuss der Azhar über die Tötung von Apostaten“).
Vorschlag: Hakt doch mal bei den unter
http://www.islamrat.de/presse/p2006/bombenattentate.html
ganz zum Schluss aufgeführten Organisationen nach, ob sie sich denn auch gegen die laut KORAN und SUNNA vorgesehene Gewaltanwendung im FRIEDENSfalle (also die berüchtigten Scharia-Strafen) stellen!
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***Auch wenn „Ungläubigen“ der Kopf abgesäbelt wird und Diebeshände vom Hackbrett fallen – egal, der Islam ist trotzdem eine Religion des „Friedens“ und der „Barmherzigkeit“*** (Ironie AUS)