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Vollständige Version anzeigen : bekommt die BRD Regierung noch ein Gesetz durch?



Sterntaler
09.12.2006, 07:46
Verbraucherrechte
Köhler stoppt erneut Gesetz der großen Koalition
Bundespräsident Horst Köhler wird das Verbraucherinformationsgesetz nicht unterschreiben. Köhler teilte in Berlin mit, die geplante Neuregelung verstoße aus seiner Sicht gegen das Grundgesetz. Es ist bereits das zweite Mal innerhalb weniger Wochen, dass Köhler ein Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung ausbremst. Nun will Verbraucherminister Seehofer eine neue Fassung des Gesetzes vorlegen.

http://www.welt.de/data/2006/12/08/1139286.html


...oder ist das nur alles Schmierentheater?:hihi: :hihi: :hihi:

KrascherHistory
28.12.2006, 22:12
Ja, es ist das aufwendigste und teuerste Schmieren-Theater aller Zeiten.

Allein die Gelder, die Köhler in seiner Zeit als Staatssekretär im Finanzministerium "geparkt" hat, machen einen 3-stelligen Milliarden-Betrag aus !

malnachdenken
29.12.2006, 14:09
Euch ist ein Präsident, der bloß abnickt und unterschreibt lieber, als einer, der sich Gedanken macht, ob die neuen Gesetze der Verfassung entsprechen?

Grotzenbauer
29.12.2006, 14:21
Eilmeldung: Kennt hier jemand den Unterschied zwischen einem Politiker und einem Blinddarm? Nein? Also es ist so: «Beide sind unwichtig»!:D :hihi:

Kaiser
29.12.2006, 18:13
http://www.welt.de/data/2006/12/08/1139286.html


...oder ist das nur alles Schmierentheater?:hihi: :hihi: :hihi:

Nein, die Große Koalition leistet eben nicht nur Politikklamauk, sondern auch reihenweise rechtlich gepfuschte Gesetzentwürfe.

Es ist die Pflicht des Bundespräsidenten derartigen dilletantischen Müll nicht zu unterschreiben.

JBN
29.12.2006, 19:00
Euch ist ein Präsident, der bloß abnickt und unterschreibt lieber, als einer, der sich Gedanken macht, ob die neuen Gesetze der Verfassung entsprechen?
Fraglich ist nur, ob das im Endeffekt nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist.

malnachdenken
30.12.2006, 18:18
Fraglich ist nur, ob das im Endeffekt nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist.

Auch der Bundespräsident hat das Recht dazu.

Rancor
30.12.2006, 18:42
da man sich derzeit nur auf den kleinsten gemeinsamen nenner einigen kann, bleibt wohl weiterhin nichts großes zu erwarten:(

mfg
rancor

JBN
01.01.2007, 17:28
Auch der Bundespräsident hat das Recht dazu.

So einfach ist es nicht. Ob der Bundespräsident durch die Verfassung dazu ermächtigt ist, ist nach wie vor umstritten.

KrascherHistory
01.01.2007, 18:08
Euch ist ein Präsident, der bloß abnickt und unterschreibt lieber, als einer, der sich Gedanken macht, ob die neuen Gesetze der Verfassung entsprechen?

Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht, keine Verfassung.

Walter Hofer
01.01.2007, 18:15
Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht, keine Verfassung.

auch nicht schlecht, die Nummer ! :)) :)) - Ich lerne gerne dazu ! :cool2:

Was gibt es sonst so im Discounterladen für Verfassungen?

KrascherHistory
01.01.2007, 18:18
auch nicht schlecht, die Nummer ! :)) :)) - Ich lerne gerne dazu ! :cool2:

Was gibt es sonst so im Discounterladen für Verfassungen?

Das kannst du aber selbst nachlesen. (US-Kommentar zum "GG")

Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht zu den SHAEF-Gesetzen.

Das du gerne dazu lernst, glaube ich dir.

Fachmaf
02.01.2007, 06:42
Das kannst du aber selbst nachlesen. (US-Kommentar zum "GG")
Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht zu den SHAEF-Gesetzen.
Das du gerne dazu lernst, glaube ich dir.

Mal abgesehen davon, daß das ohnehin Unsinn ist, hat KracherDummy dafür bisher keine Quelle beibringen können.

KrascherHistory
04.01.2007, 16:12
Mal abgesehen davon, daß das ohnehin Unsinn ist, hat KracherDummy dafür bisher keine Quelle beibringen können.

Huch. Ein Rest-spam.

Quellen zu Hauf. Dein Job ist es aber hier, aus der roten Tomate eine blaue zu machen.

Fachmaf
04.01.2007, 18:53
Huch. Ein Rest-spam.
Quellen zu Hauf. Dein Job ist es aber hier, aus der roten Tomate eine blaue zu machen.

Ich würde deine Behauptung gern anhand von US-Quellen nachprüfen, aber von dir kommt ja keine brauchbare Angabe.

KrascherHistory
05.01.2007, 09:42
Ich würde deine Behauptung gern anhand von US-Quellen nachprüfen, aber von dir kommt ja keine brauchbare Angabe.

Du hast doch einen noch schnelleren Zugang. Nutze ihn mal.:))

Fachmaf
05.01.2007, 10:16
Du hast doch einen noch schnelleren Zugang. Nutze ihn mal.

Du behauptest, also belege.

KrascherHistory
05.01.2007, 10:31
Du behauptest, also belege.

Fällt meinem persönlichem Aufpasser nix mehr ein ?


Juristisches Standesrecht = Mandantenverrat !

Fachmaf
05.01.2007, 10:37
Fällt meinem persönlichem Aufpasser nix mehr ein ?
Juristisches Standesrecht = Mandantenverrat !

Das Gerede hatten wir schon längst, jetzt komm du mal rüber mit deinen Quellen aus den USA.

Apifera
05.01.2007, 10:45
Er hat keine Quelle, sondern nur ne ziemlich schmutzige Wasserpfütze anzubieten. Zufälligerweise nannte der Kontrallrat ein Gesetz, mit dem der Alliierte Gerichtshof in Nürnberg zur Aburteilung der Haupt-Kriegsverbrecher des NS-Regimes gebildet worden ist, ebenfalls Grundgesetz. Und das bringen die glühenden Anhänger des Deutschen Reiches immer durcheinander. Sie verwechseln diese Alliierte Vorschrift mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das der parlamentarische Rat beschlossen und dem die Länderparlamente der alten Bundesrepublik zugestimmt hatten.

Aber bei dem historischen Wissen eines KrascherHistory kann man diesen Irrtum durchaus verstehen. Er ist eigentlich zwangsläufig.

KrascherHistory
05.01.2007, 11:03
Er hat keine Quelle, sondern nur ne ziemlich schmutzige Wasserpfütze anzubieten. Zufälligerweise nannte der Kontrallrat ein Gesetz, mit dem der Alliierte Gerichtshof in Nürnberg zur Aburteilung der Haupt-Kriegsverbrecher des NS-Regimes gebildet worden ist, ebenfalls Grundgesetz. Und das bringen die glühenden Anhänger des Deutschen Reiches immer durcheinander. Sie verwechseln diese Alliierte Vorschrift mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das der parlamentarische Rat beschlossen und dem die Länderparlamente der alten Bundesrepublik zugestimmt hatten.

Aber bei dem historischen Wissen eines KrascherHistory kann man diesen Irrtum durchaus verstehen. Er ist eigentlich zwangsläufig.

Du Hilfsmäffchen weißt doch nun so gar nicht worum es geht.

Mach doch mal eine Back-oder Häkel-Strang auf.

Apifera
05.01.2007, 11:08
Du Hilfsmäffchen weißt doch nun so gar nicht worum es geht.

Mach doch mal eine Back-oder Häkel-Strang auf.

Weisst du denn, worum es geht? Du lebst doch in einer eigenen Welt, die du dir zurechtgezimmert hast und die mit der Realität nichts gemein hat.

KrascherHistory
05.01.2007, 11:10
Weisst du denn, worum es geht? Du lebst doch in einer eigenen Welt, die du dir zurechtgezimmert hast und die mit der Realität nichts gemein hat.

HLKO -> SHAEF-Gesetze -> Reichsrecht -> "GG" -> Gesetze

Mal für die Reihenfolge.

Fachmaf
05.01.2007, 14:31
Er hat keine Quelle, sondern nur ne ziemlich schmutzige Wasserpfütze anzubieten. Zufälligerweise nannte der Kontrallrat ein Gesetz, mit dem der Alliierte Gerichtshof in Nürnberg zur Aburteilung der Haupt-Kriegsverbrecher des NS-Regimes gebildet worden ist, ebenfalls Grundgesetz.

Nicht mal der, denn der wird dieses Gesetz kaum auf deutsch formuliert haben. Die Bezeichnung ist einem Übersetzer zu verdanken. Dem kann man diesen Lapsus nachsehen, denn er konnte ja noch nicht wissen, daß die Jahre später verabschiedete Verfassung der Bundesrepublik ebenfalls "Grundgesetz" heißen würde.

Fachmaf
05.01.2007, 14:44
HLKO -> SHAEF-Gesetze -> Reichsrecht -> "GG" -> Gesetze
Mal für die Reihenfolge.

Das ist nur in deiner Phantasiewelt so. Es gibt hier keine "Reihenfolge", sondern nur unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

HLKO: Nur anwendbar als Rechtsgrundlage für Befehle an die Besatzungstruppen während der occupatio bellica. Weitere Nachweise zur Diskussion bei Rensmann, S.70f.

"SHAEF"-Befehle: sind eben solche Befehle an die ihm untergeordneteten Truppen. Mit der Auflösung dieses Koordinierungsstabes der Alliierten Truppen waren auch dessen Befehle hinüber und galten nur insoweit fort, als sie von den einzelnen Armeen aufrechterhalten oder, soweit sie die Zivilbevölkerung betrafen, vom Kontrollrat umgesetzt wurden.

Reichsrecht: Gilt nur dann gem. Art.123 Abs.1 GG weiter, wenn und insoweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht.

Grundgesetz: Originär legitimierte Verfassung der Bundesrepublik, seit 3.10.90 also Gesamtdeutschlands.

Lies es doch einfach mal bei Rensmann nach.