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Vollständige Version anzeigen : Winterreifenpflicht, eine Klarstellung



Mauser98K
08.12.2006, 11:53
Seit der Änderung des § 2 der StVO am 01.05.2006 wird immer wieder behauptet, in Deutschland bestehe Winterreifenpflicht.

Die Reifenindustrie schlägt natürlich die gleiche Trommel und suggeriert, daß bei der Nichtverwendung von Winterreifen Bußgelder drohen.

Ich will hier versuchen, diesen Irrtum aus zu räumen.


Am 01.05.2006 trat der Absatz 3a des § 2 der StVO in Kraft.

Dieser lautet:

3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. (...)


Es ist also nicht von Winterreifen die Rede, sondern lediglich von geeigneter Bereifung.

-Was ist aber eine geeignete Bereifung?
-Was sind eigentlich Winterreifen?
-Wo im Gesetzestext steht der Begriff "Winterreifen" ?
-Wo ist der Zeitraum für die angebliche Winterreifenpflicht angegeben.

Es gibt noch keine zitierfähigen Erläuterungen, Definitionen und Kommentare hierzu. Aber eines ist sicher:

Es gibt keine Winterreifenpflicht in Deutschland!

Das Ziel dieser Vorschrift ist es, zu verhindern, daß bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen Kraftfahrzeuge liegen bleiben und Verkehrsbehinderungen verursachen.
Gegebenenfalls müssen die Kraftfahrzeuge auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verzichten.

Für den Autofahrer heißt das, daß er seitens der Polizei kostenpflichtig verwarnt wird wenn er etwa auf Eis, starkem Schneefall oder fest gefahrener Schneedecke stecken bleibt, sich sein Bremsweg extrem verlängert, die Räder durch drehen, usw.

Auch ist die Bereifung relevant, wenn er bei diesen Verhältnissen in einen Unfall verwickelt ist.

Die Polizeibehörden in NRW haben einen Runderlaß aus dem Innenministerium erhalten, aus dem hervorgeht, daß unklar ist, welche Reifen als geeignet anzusehen sind.

pro-winterreifen.de/downloads/RdErl.Winterreifen.311006.pdf


Zusammenfassung:

Es gibt in Deutschland keine Winterreifenpflicht.
Der Begriff "den Wetterverhältnissen angepaßte Bereifung" ist sehr schwammig.
Zum Tragen kommt der § 2 Abs. 3a StVO nur, wenn ein Kraftfahrzeugführer bei extremen Wetterverhältnissen eine Verkehrsbehinderung oder einen Unfall verursacht und dieses auf ungeeignete Bereifung zurück zu führen ist.

Im Einzelfall wird das wohl der Polizeibeamte vor Ort entscheiden.


Ich hoffe, Euch ein wenig geholfen zu haben.

Jodlerkönig
08.12.2006, 12:14
sind sie nicht schön die deutschen gesetze verordnungen und vorschriften....voll von ausnahmen, kommentierungen und sonderregelungen ....und am ende weis wieder keiner bescheid :)))....

Frei-denker
08.12.2006, 12:40
Ich glaube aber nicht, daß einem so eine juristische Spitzfindigkeit etwas nützt, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Der Bulle sagt einfach, daß die Sommerreifen nicht geeignet sind und schon hat man ein Bußgeld.

Es besteht eine de-Facto-Winterreifenpflicht.

Wütend macht mich, daß dieses Gesetz garantiert wieder durch Schmiergeldzahlungen von der Reifenindustrie an die Politiker initiiert wurde. So wird der Bürger verraten und verkauft.

Ob das dumme Wahlvieh irgendwann mal aufwacht?

wtf
08.12.2006, 12:54
Das war mir alles schon klar, aber der deppe Deutsche kauft in Panik (und angeheizt durch die WR-Industrie) den Reifenmarkt leer, weil er ansonsten befürchtet, bei der ersten Schneeflocke lebenslänglich im Bau zu landen.

Manfred_g
08.12.2006, 13:54
Ich glaube aber nicht, daß einem so eine juristische Spitzfindigkeit etwas nützt, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Der Bulle sagt einfach, daß die Sommerreifen nicht geeignet sind und schon hat man ein Bußgeld.

Es besteht eine de-Facto-Winterreifenpflicht.

Wütend macht mich, daß dieses Gesetz garantiert wieder durch Schmiergeldzahlungen von der Reifenindustrie an die Politiker initiiert wurde. So wird der Bürger verraten und verkauft.

Ob das dumme Wahlvieh irgendwann mal aufwacht?

"..Wütend macht mich, daß dieses Gesetz garantiert wieder durch Schmiergeldzahlungen von der Reifenindustrie an die Politiker initiiert wurde. So wird der Bürger verraten und verkauft..."

Dann wach mal auf und fang an, deiner politischen Sichtweise keine Haß-Träume zugrundezulegen. Irgendwelche Hinweise, Indizien oder gar Beweise dafür?

Mauser98K
08.12.2006, 14:01
Ich glaube aber nicht, daß einem so eine juristische Spitzfindigkeit etwas nützt, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Der Bulle sagt einfach, daß die Sommerreifen nicht geeignet sind und schon hat man ein Bußgeld.

Es besteht eine de-Facto-Winterreifenpflicht.

Wütend macht mich, daß dieses Gesetz garantiert wieder durch Schmiergeldzahlungen von der Reifenindustrie an die Politiker initiiert wurde. So wird der Bürger verraten und verkauft.

Ob das dumme Wahlvieh irgendwann mal aufwacht?

Der "Bulle" muß seine Maßnahme begründen.

Mal eben so zu sagen, daß Winterreifenpflicht bestehtm kann er nicht.

Mauser98K
08.12.2006, 14:02
Das war mir alles schon klar, aber der deppe Deutsche kauft in Panik (und angeheizt durch die WR-Industrie) den Reifenmarkt leer, weil er ansonsten befürchtet, bei der ersten Schneeflocke lebenslänglich im Bau zu landen.

Hehehe, guter Sarkasmus!:cool2:

Biskra
08.12.2006, 14:14
Die Versicherung eurer Wahl wird schon genauer spezifizieren, was eine angemessene Bereifung ist. Ich tippe mal auf M+S / Winterreifen ab Unterschreitung einer gewissen Umgebungstemperatur.

Frei-denker
08.12.2006, 14:20
"..Wütend macht mich, daß dieses Gesetz garantiert wieder durch Schmiergeldzahlungen von der Reifenindustrie an die Politiker initiiert wurde. So wird der Bürger verraten und verkauft..."

Dann wach mal auf und fang an, deiner politischen Sichtweise keine Haß-Träume zugrundezulegen. Irgendwelche Hinweise, Indizien oder gar Beweise dafür?

Schalte erstmal dein Gehirn an, bevor du mir alles Mögliche unterstellst!

Das Gesetz bedeutet Gewinnsteigerung bei den Reifenherstellern. Und zufällig haben manche Politiker Nebenjobs bei den Reifenherstellern. Darüber hinaus gibt es noch solche Lobby-Makler wie Hunzinger.

Und da fragst du noch nach Indizien? Die Lobbyisten können nur deshalb ihr schmutziges Spiel spielen, weil Bürger wie du naiv genug sind, um dieses Spiel nicht zu durchschauen!

harlekina
08.12.2006, 14:23
Ich habe Winterreifen in der dazugehörigen Jahreszeit drauf, weil wir im in Normalfall so etwas wie Schnee haben und ich einer Kindergartenfahrgemeinschaft angehöre.
Man fühlt sich einfach sicherer.
Wenn ich aber in einer Region leben würde, die bekannt schneefrei und nicht so kalt ist, würde ich bestimmt auch ohne auskommen.
Es ist sollte normalerweise jedem selber überlassen sein, soviel Hirn zu besitzen, um zu entscheiden ob er Winterreifen (oder wie in einem anderen Fall tagsüber Licht am Auto) benötigt.
Es muß nicht alles zu Tode reglementiert werden.

Mauser98K
08.12.2006, 14:23
Die Versicherung eurer Wahl wird schon genauer spezifizieren, was eine angemessene Bereifung ist. Ich tippe mal auf M+S / Winterreifen ab Unterschreitung einer gewissen Umgebungstemperatur.

Die Versicherungen fragen bei schwereren Unfällen im Winter auch nach der Bereifung.
Allerdings dürfte es für sie schwierig werden, sich um Zahlung zu drücken, weil ja keine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre über eine den Straßen und Witterungsverhältnissen nicht angepaßte Geschwindigkeit gemäß § 3 Absatz 1 StVO.

Biskra
08.12.2006, 14:48
Die Versicherungen fragen bei schwereren Unfällen im Winter auch nach der Bereifung.
Allerdings dürfte es für sie schwierig werden, sich um Zahlung zu drücken, weil ja keine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre über eine den Straßen und Witterungsverhältnissen nicht angepaßte Geschwindigkeit gemäß § 3 Absatz 1 StVO.

Mit dem neuen § 2, 3a "angemessene Bereifung" wird die Versicherung eben keine Probleme mehr haben. Dann reicht ein Blick auf die Wetterkarte. Unter einer bestimmten Temperatur sind Sommerreifen einfach nicht mehr angemessen (sie werden spröde), das ist bekannt.

wtf
08.12.2006, 15:14
Die 7°-Grenze ist bekanntermaßen eine Urban Legend, was unseren Freunden in der Reifenindustrie ganz gelegen kommt.

SAMURAI
08.12.2006, 17:29
Auch eine Klarstellung: Ich habe gerade eine Kiste auf Vollkasko angemeldet. Die Versicherung stellte fest, man sollte schon Winterreifen montiert haben. Im Ernstfall wird vor Gericht entschieden. Wenn grob fahrlässig, dann löhnt die Versicherung nicht. Blitzeis kann es überall geben. Da ist der Flachlandtiroler auch am Arsch.

Also liegt es in der Hand des Richters. Da habe ich Winterreifen montiert. Mit Versicherungen möchte ich nicht streiten. Da ist man immer der Verlierer.

Wenn der Grüne die eine Knolle reinhaut, wird der Richter Dir auch eine reinhauen. Also liegt es schon mal in der Hand des Polizisten. Man weiss nie ob der einen schlechte Laune hat.

Biskra
08.12.2006, 17:55
Die 7°-Grenze ist bekanntermaßen eine Urban Legend, was unseren Freunden in der Reifenindustrie ganz gelegen kommt.

Welche Temperaturgrenze da genau anzusetzen ist, mag Gegenstand von Spekulationen sein, Tatsache ist jedoch, daß Winterreifen eine Gummimischung haben, die bei niedrigen Temperaturen weniger verhärtet als bei Sommerreifen. Daß dieses ein Hoax sein soll, entspricht wohl eher finanziell motiviertem Verschwörungsdenken.

harlekina
08.12.2006, 19:27
Mit dem neuen § 2, 3a "angemessene Bereifung" wird die Versicherung eben keine Probleme mehr haben. Dann reicht ein Blick auf die Wetterkarte. Unter einer bestimmten Temperatur sind Sommerreifen einfach nicht mehr angemessen (sie werden spröde), das ist bekannt.

Ich hoffe nicht, dass es Idioten gibt, die mit Sommerreifen in den Winterurlaub fahren.

SAMURAI
08.12.2006, 19:31
Ich hoffe nicht, dass es Idioten gibt, die mit Sommerreifen in den Winterurlaub fahren.

Es gibt die, jede Menge.

harlekina
08.12.2006, 20:33
Es gibt die, jede Menge.


Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel.

Thauris
08.12.2006, 22:02
Schalte erstmal dein Gehirn an, bevor du mir alles Mögliche unterstellst!

Das Gesetz bedeutet Gewinnsteigerung bei den Reifenherstellern. Und zufällig haben manche Politiker Nebenjobs bei den Reifenherstellern. Darüber hinaus gibt es noch solche Lobby-Makler wie Hunzinger.

Und da fragst du noch nach Indizien? Die Lobbyisten können nur deshalb ihr schmutziges Spiel spielen, weil Bürger wie du naiv genug sind, um dieses Spiel nicht zu durchschauen!


Hast schon Recht, der gleiche Mist läuft auf dem Lebensmittelsektor ! Da sitzt der Filz sogar noch viel tiefer, als wir uns das alle jemals erträumen könnten !

WALDSCHRAT
09.12.2006, 00:01
Ich habe inzwischen auf beiden Wagen Winterreifen drauf.

Weshalb?

Ich möchte nicht, daß ein "kleinkariertes Bullenhirn" den Richtern vorgibt, ob es ihm erlaubt ist, ob der Veränderung der rechtlichen Sachlage, meinen Lappen aufgrund der falschen Reifenwahl temporär wegzunehmen!!!

Staazdirigismus pur! Ein Polizist entscheidet, wann Winter ist und wann ich entsprechende Reifen hätte aufziehen müssen!!!

Wie hätte es man denn gerne? Unter 0° oder ab 15 cm Schnee??? Aber das können oder wollen die Politiker den Polizisten ja nicht vorgeben...

Einmal ganz abgesehen vom Zivilrechtlichen, in dem es u.a. auch darum geht, daß eine abgeschlossene Vollkasko im Unfalle zu leisten hätte...

An die Haftpflicht gegenüber einem Unfallgegner will ich gar nicht erst anfangen, zu denken!!!



Henning

WALDSCHRAT
09.12.2006, 00:09
Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel.

Moment:

Bei unseren Temperaturen habe ich vor dieser unsäglichen Verordnung nur meinen großen Wagen mit Winterreifen versehen, da wir ab und an in den Harz gereist sind, der seinerzeit schneebewehrt war.

Den Einkaufsflitzer haben wir nie mit Winterreifen versehen, da unsere Temperaturen sich im Regelfall zhwischen 8° und 10° bewegen und die Kiste nur zum Einkaufen für 4 km in die nächste Kreisstadt bewegt wird...

Grüße

Henning

Odin
09.12.2006, 00:40
Moment:

Bei unseren Temperaturen habe ich vor dieser unsäglichen Verordnung nur meinen großen Wagen mit Winterreifen versehen, da wir ab und an in den Harz gereist sind, der seinerzeit schneebewehrt war.

Den Einkaufsflitzer haben wir nie mit Winterreifen versehen, da unsere Temperaturen sich im Regelfall zhwischen 8° und 10° bewegen und die Kiste nur zum Einkaufen für 4 km in die nächste Kreisstadt bewegt wird...

Grüße

Henning

Jetzt wird Mauser gleich behaupten, daß die meisten Unfälle vor der Haustür auf der Hausstrecke, bei Fahrten zur Erledigung von Kleinigkeiten passieren. Und auch im Norden die Nässe urplötzlich überfrieren könne.

harlekina
09.12.2006, 08:14
Moment:

Bei unseren Temperaturen habe ich vor dieser unsäglichen Verordnung nur meinen großen Wagen mit Winterreifen versehen, da wir ab und an in den Harz gereist sind, der seinerzeit schneebewehrt war.

Den Einkaufsflitzer haben wir nie mit Winterreifen versehen, da unsere Temperaturen sich im Regelfall zhwischen 8° und 10° bewegen und die Kiste nur zum Einkaufen für 4 km in die nächste Kreisstadt bewegt wird...

Grüße

Henning

Ist ja auch nix dagegen zu sagen, es reicht ja, wenn ich mein Hirn einschalte und darandenke, welches Kfz mit Schnee in Berührung kommen könnte und dann handle.
Nur haperts daran bei manchen; sieht man bei den Meldungen über Unfällen, in denen die Teilnehmer noch Sommerreifen drauf hatten.

Mauser98K
09.12.2006, 12:13
Mit dem neuen § 2, 3a "angemessene Bereifung" wird die Versicherung eben keine Probleme mehr haben. Dann reicht ein Blick auf die Wetterkarte. Unter einer bestimmten Temperatur sind Sommerreifen einfach nicht mehr angemessen (sie werden spröde), das ist bekannt.

Das sagt die Reifenindustrie, seit es Winterreifen gibt.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß zeitgenössische Gummimischungen noch so temperaturempfindlich sind.

Mauser98K
09.12.2006, 12:17
Jetzt wird Mauser gleich behaupten, daß die meisten Unfälle vor der Haustür auf der Hausstrecke, bei Fahrten zur Erledigung von Kleinigkeiten passieren. Und auch im Norden die Nässe urplötzlich überfrieren könne.

Es kommt darauf an, was für Unfälle wo passieren.

Die meisten Bagatellunfälle passieren innerstädtisch.
Die meisten tödlichen Unfälle passieren auf Landstraßen.

Überfrierende Nässe kann im Norden, also in niederschlagsreichen Gebieten mit starkem Wind durchaus häufig vorkommen.

Allerdings helfen bei Eis auch keine Winterreifen mehr.

Odin
09.12.2006, 12:22
Es kommt darauf an, was für Unfälle wo passieren.

Die meisten Bagatellunfälle passieren innerstädtisch.
Die meisten tödlichen Unfälle passieren auf Landstraßen.

Überfrierende Nässe kann im Norden, also in niederschlagsreichen Gebieten mit starkem Wind durchaus häufig vorkommen.

Allerdings helfen bei Eis auch keine Winterreifen mehr.



Nun ja, Dir kann ich es ja verraten. Doch, es gibt diese Temperaturempfindlichkeiten, auch wenn geringer als z.B. bei Moppedreifen.

Gewisse Vorteile des Winterreifens ergeben sich auch auf Eis.

Mauser98K
09.12.2006, 12:25
Auch eine Klarstellung: Ich habe gerade eine Kiste auf Vollkasko angemeldet. Die Versicherung stellte fest, man sollte schon Winterreifen montiert haben. Im Ernstfall wird vor Gericht entschieden. Wenn grob fahrlässig, dann löhnt die Versicherung nicht. Blitzeis kann es überall geben. Da ist der Flachlandtiroler auch am Arsch.

Also liegt es in der Hand des Richters. Da habe ich Winterreifen montiert. Mit Versicherungen möchte ich nicht streiten. Da ist man immer der Verlierer.

Wenn der Grüne die eine Knolle reinhaut, wird der Richter Dir auch eine reinhauen. Also liegt es schon mal in der Hand des Polizisten. Man weiss nie ob der einen schlechte Laune hat.

Wie ich schon sagte, eine polizeiliche Maßnahme, dazu gehört auch eine kostenpflichtige Verwarnung ( vulgo: Knolle ), muß rechtlich Hand und Fuß haben.

Mal eben so aus Spaß oder aus einer schlechten Laune heraus, kann Dir kein Polizist ein Verwarngeld abknöpfen.

Mauser98K
09.12.2006, 12:27
Ich hoffe nicht, dass es Idioten gibt, die mit Sommerreifen in den Winterurlaub fahren.

Habe ich schon gesehen.

Ein Holländer mit einem 5`er BMW.

Mauser98K
09.12.2006, 12:30
Ich habe inzwischen auf beiden Wagen Winterreifen drauf.

Weshalb?

Ich möchte nicht, daß ein "kleinkariertes Bullenhirn" den Richtern vorgibt, ob es ihm erlaubt ist, ob der Veränderung der rechtlichen Sachlage, meinen Lappen aufgrund der falschen Reifenwahl temporär wegzunehmen!!!

Staazdirigismus pur! Ein Polizist entscheidet, wann Winter ist und wann ich entsprechende Reifen hätte aufziehen müssen!!!

Wie hätte es man denn gerne? Unter 0° oder ab 15 cm Schnee??? Aber das können oder wollen die Politiker den Polizisten ja nicht vorgeben...

Einmal ganz abgesehen vom Zivilrechtlichen, in dem es u.a. auch darum geht, daß eine abgeschlossene Vollkasko im Unfalle zu leisten hätte...

An die Haftpflicht gegenüber einem Unfallgegner will ich gar nicht erst anfangen, zu denken!!!



Henning

Bevor Du hier herumgeiferst, solltest Du Dir mal den Runderlaß des Innenministeruims NRW ( PDF Datei ) in meinem Eingangsbeitrag durchlesen!

Mauser98K
09.12.2006, 12:33
Nun ja, Dir kann ich es ja verraten. Doch, es gibt diese Temperaturempfindlichkeiten, auch wenn geringer als z.B. bei Moppedreifen.

Gewisse Vorteile des Winterreifens ergeben sich auch auf Eis.

Gut, bei -25°C mag der Winterreifen durchaus Vorteile haben.
Derartige Temperaturen sind hier jedoch recht selten.
Ich habe derartiges nur einmal im Stubaital erlebt.

Auf blankem Eis jedoch, hast Du verloren, egal welchen Reifen Du fährst.

Don
09.12.2006, 12:44
Im Grunde ist dies eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte.
Da eine klare technische Aussage, ob der Reifen ursächlich für einen Unfall war oder nicht wohl nie eindeutig zu treffen sein wird (es ist schlicht nicht möglich zweifelsfrei zu beweisen daß eine Rutschpartie MIT Winterreifen NICHT passiert wäre), wird der mit einer ausgeschlafenen Anwaltskanzlei und entsprechenden Gutachtern aus der Sache rauskommen, derjenige ohne diesen Support eben nicht.

Mauser98K
09.12.2006, 13:05
Im Grunde ist dies eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte.
Da eine klare technische Aussage, ob der Reifen ursächlich für einen Unfall war oder nicht wohl nie eindeutig zu treffen sein wird (es ist schlicht nicht möglich zweifelsfrei zu beweisen daß eine Rutschpartie MIT Winterreifen NICHT passiert wäre), wird der mit einer ausgeschlafenen Anwaltskanzlei und entsprechenden Gutachtern aus der Sache rauskommen, derjenige ohne diesen Support eben nicht.

Bei einem 08/15 Unfall mit Blechschaden wird kein Anwalt ein Gutachten anfordern.

Bei schwerwiegenden Unfällen jedoch schon.

Ein Gutachten, ob eine ungeeignete Bereifung für einen Unfall ursächlich war, könnte ich mir allerdings auch sehr interessant vorstellen.

Odin
09.12.2006, 13:21
Gut, bei -25°C mag der Winterreifen durchaus Vorteile haben.
Derartige Temperaturen sind hier jedoch recht selten.
Ich habe derartiges nur einmal im Stubaital erlebt.

Auf blankem Eis jedoch, hast Du verloren, egal welchen Reifen Du fährst.

Nein, die Vorteile sind auch vorher schon da. Darüber hinaus ist eine Eisfläche noch berechenbarer als zum Beispiel Schnee, der auf Wasser aufschwimmt, da hat man verloren.

harlekina
09.12.2006, 13:46
Ihr habt vergessen die Autofahrer zu erwähnen , die nicht in der Lage sind, ihre Fahrweise den wettertechnischen Begebenheiten anzupassen. Da wird entweder bei Neuschnee gerast wie auf der Autobahn bei Hochsommer, oder man hat bereits bei 30 km/h eine Automatikbremse drin . Das sind die, die mich regelmäßig zu cholerischen Anfällen treiben.

lupus_maximus
09.12.2006, 13:47
Winterreifen?

Winterreifen ohne Spikes kann man vergessen!
Wieso wurden die Spikes verboten, wenn die in diesem Land so für Sicherheit sind?

harlekina
09.12.2006, 15:39
Winterreifen ohne Spikes kann man vergessen!
Wieso wurden die Spikes verboten, wenn die in diesem Land so für Sicherheit sind?

Weil dadurch der Straßenbelag gelitten hat.

Don
09.12.2006, 20:29
Weil dadurch der Straßenbelag gelitten hat.

Stimmt. Aber sie waren einfach geil.

Der Gerechte
10.12.2006, 16:26
Wird man bei verschneiter Straße von der Polizei ohne Winterreifen angetroffen zahlt man 20 €.
Behindert man zudem auch noch den Verkehr, weil man beispielsweise stecken geblieben ist
dann kostet es 40 €.

Der Gerechte
10.12.2006, 16:30
Weil dadurch der Straßenbelag gelitten hat.

Dann werden die Autobahnen eben neu gebaut.
Das hat schonmal viele Arbeitsplätze geschaffen.
Also, fahrt alle mit Spikes - dann geht es bald richtig bergauf mit Deutschland! :))

Der Gerechte
10.12.2006, 16:37
Im Grunde ist dies eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte.
Da eine klare technische Aussage, ob der Reifen ursächlich für einen Unfall war oder nicht wohl nie eindeutig zu treffen sein wird (es ist schlicht nicht möglich zweifelsfrei zu beweisen daß eine Rutschpartie MIT Winterreifen NICHT passiert wäre), wird der mit einer ausgeschlafenen Anwaltskanzlei und entsprechenden Gutachtern aus der Sache rauskommen, derjenige ohne diesen Support eben nicht.

Man sollte einfach ein Gesetz machen:
"Vom 1. November bis 31.März hat jeder Bürger mit seinem Kfz auf öffentlichen Straßen in der BRD mit Winterreifen unterwegs zu sein."
Dieses Gesetz wäre leicht verständlich, selbst für den Dümmsten.
Wer sich nicht daran hält, 300 € Strafe.

harlekina
10.12.2006, 17:35
Man sollte einfach ein Gesetz machen:
"Vom 1. November bis 31.März hat jeder Bürger mit seinem Kfz auf öffentlichen Straßen in der BRD mit Winterreifen unterwegs zu sein."
Dieses Gesetz wäre leicht verständlich, selbst für den Dümmsten.
Wer sich nicht daran hält, 300 € Strafe.

Das kann man nur machen, wenn sich der Winter auch an diese Zeiten hält. Was machst du, wenn es am 1. April schneit?

Der Gerechte
10.12.2006, 17:42
Das kann man nur machen, wenn sich der Winter auch an diese Zeiten hält. Was machst du, wenn es am 1. April schneit?
Vom 1.April bis 31.Oktober gilt dann die jetzige Regelung.
Wer da nicht den passenden Reifen hat wird so bestraft wie es die jetzige Regelung vorsieht.

lupus_maximus
10.12.2006, 17:47
Weil dadurch der Straßenbelag gelitten hat.
Unsere damaligen Straßen waren aber damals mit Spikes-Benutzung, immer noch besser als heute ohne Spikes!
Dies ist ja auch kein Wunder, damals, ohne Außengeländer, hatten wir ja auch noch Geld, jetzt mit Außengeländer, keins mehr!