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Vollständige Version anzeigen : Vom Chat in den Knast



SAMURAI
07.12.2006, 12:25
http://www.sueddeutsche.de/,immm2/muenchen/artikel/920/93827/

"Wie in Emsdetten, aber viel besser geplant"
Arbeitsloser droht mit Amoklauf im Internet

http://pix.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/920/93827/image_fmabspic_0_0-1165423108.jpg

Aus "Sympathie" für den Täter von Emsdetten: Ein 21-Jähriger hat in einem Chatroom angekündigt, an seinem Arbeitsplatz Ähnliches anzurichten - um sich an seinem ehemaligen Chef zu rächen. Die Mord-Kommission nahm ihn fest.
__________________________________________________ _________________

Wie man sieht können ein paar Worte in den Knast führen.

Demnächst wird wer "Heil" in der Shoutbox schreit - abgeführt !

occasus
07.12.2006, 12:29
Da wird ein Mörder ohne Mord festgenommen. BRDummland.:hihi:

Grendel
07.12.2006, 12:29
Demnächst wird wer "Heil" in der Shoutbox schreit - abgeführt !


Mit Rizinusöl?

Biskra
07.12.2006, 12:32
Da wird ein Mörder ohne Mord festgenommen. BRDummland.:hihi:

Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das StGB ist übrigens älter als die BRD.



§ 126

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1

androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.

IM Redro
07.12.2006, 12:38
Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????

Grendel
07.12.2006, 12:42
Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????

Nein........MuselKultis fallen NICHT unter das Gesetz!

Biskra
07.12.2006, 12:44
Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????

Die Frage wäre da, ob das den öffentlichen Frieden stören würde / könnte.

George Rico
07.12.2006, 12:45
Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das StGB ist übrigens älter als die BRD.
...



Mehr braucht man zu dem Thema nicht zu sagen. Er hat öffentlich eine Straftat angekündigt, weshalb die Vorgehensweise der Polizei vollkommen richtig war.

IM Redro
07.12.2006, 12:50
Die Frage wäre da, ob das den öffentlichen Frieden stören würde / könnte.

Also... Damit ich das richtig verstehe.

Ein Deutscher der ankündigt das er jemanden umbringen will = öffentlicher Frieden gestört.
Ein Russe oder Moslem der ankündigt das er jemanden umbringen will = nicht öffentlicher Frieden gestört.

Verstehe ich das so richtig?

Biskra
07.12.2006, 12:53
Also... Damit ich das richtig verstehe.

Ein Deutscher der ankündigt das er jemanden umbringen will = öffentlicher Frieden gestört.
Ein Russe oder Moslem der ankündigt das er jemanden umbringen will = nicht öffentlicher Frieden gestört.

Verstehe ich das so richtig?

Nein, willst du ja auch nicht.

IM Redro
07.12.2006, 12:58
Doch ich will es ja verstehen...

Nochmals...




Ein Deutscher der ankündigt das er jemanden umbringen will = öffentlicher Frieden gestört.
Ein Russe oder Moslem der ankündigt das er jemanden umbringen will = nicht öffentlicher Frieden gestört.

Verstehe ich das so richtig?

Was ist der Unterschied dabei, wenn einer im Internet ankündigt er würde jemanden erschiessen, zu dem wenn eine Gruppe Personen mit Multikulturellem Hintergrund das mit einem Messer in der Hand mir entgegen schreit...?

Biskra
07.12.2006, 13:02
Doch ich will es ja verstehen...

Nochmals...



Was ist der Unterschied dabei, wenn einer im Internet ankündigt er würde jemanden erschiessen, zu dem wenn eine Gruppe Personen mit Multikulturellem Hintergrund das mit einem Messer in der Hand mir entgegen schreit...?

Wie schon erwähnt geht es darum, daß die Art der Ankündigung geeignet sein muß den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn dir jemand persönlich / privat droht, dir was anzutun, gilt u.U. der § 241 StGB.

IM Redro
07.12.2006, 13:03
Wie schon erwähnt geht es darum, daß die Art der Ankündigung geeignet sein muß den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn dir jemand persönlich / privat droht, dir was anzutun, gilt u.U. der § 241 StGB.

Naja.. Internet ist öffentlich

Eine Straße, Disko, Marktplatz ist auch öffentlich....

Hubba Bubba
07.12.2006, 13:08
Doch ich will es ja verstehen...

Nochmals...



Was ist der Unterschied dabei, wenn einer im Internet ankündigt er würde jemanden erschiessen, zu dem wenn eine Gruppe Personen mit Multikulturellem Hintergrund das mit einem Messer in der Hand mir entgegen schreit...?

Die Frage habe ich mir auch gerade gestellt?(
Wo ist der Unterschied, gelte ich selbst denn nicht auch als Öffentlichkeit?

Nebulus
07.12.2006, 13:08
Bravo der Polizei!
Deppen solcher Art gehören weg vom Fenster. Allerdings tendiere ich nicht zu Gefängnis, sondern zu einer saftigen Prügelstrafe.
Die es natürlich nicht gibt, leider.

Nebulus
07.12.2006, 13:10
Doch ich will es ja verstehen...

Nochmals...



Was ist der Unterschied dabei, wenn einer im Internet ankündigt er würde jemanden erschiessen, zu dem wenn eine Gruppe Personen mit Multikulturellem Hintergrund das mit einem Messer in der Hand mir entgegen schreit...?Wichtig ist doch nur, dass du die Musel-Variante ins Gespräch gebracht hast. Habe mich schon gewundert....

Biskra
07.12.2006, 13:11
Naja.. Internet ist öffentlich

Eine Straße, Disko, Marktplatz ist auch öffentlich....

Es geht nicht nur um öffentliche Äußerungen, sondern um Äußerungen, die geeignet sind den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn Person X im Internet einen Amoklauf ankündigt und damit genügend Personen Furcht einjagt und am nächsten Tag derartiges in den Zeitungen zu finden ist oder z.B. als Sicherungsmaßnahmen Schulen geschlossen werden, dann ist der öffentliche Frieden gestört. Wenn Person X im Internet ankündigt Person Y eins überzuziehen, dann ist im Regelfall nicht der öffentliche Frieden gestört, da die Bedrohungssituation nur gegenüber Person Y besteht. Person Y hat aber trotzdem die Möglichkeit, sich gegenüber derartigen Drohungen zur Wehr zu setzen. Jetzt klar?

Hubba Bubba
07.12.2006, 13:12
Bravo der Polizei!
Deppen solcher Art gehören weg vom Fenster. Allerdings tendiere ich nicht zu Gefängnis, sondern zu einer saftigen Prügelstrafe.
Die es natürlich nicht gibt, leider.

Authoritäre Erziehung ist nicht der "Schlüssel zum Erfolg";)
Das Ergebnis dieser Einstellung sehen wir ja an unseren Schulen.

Nebulus
07.12.2006, 13:23
Authoritäre Erziehung ist nicht der "Schlüssel zum Erfolg";)
Das Ergebnis dieser Einstellung sehen wir ja an unseren Schulen.Ein 21 Jähriger ist nicht mehr zu erziehen, sondern zu züchtigen!

SAMURAI
07.12.2006, 13:35
Ein 21 Jähriger ist nicht mehr zu erziehen, sondern zu züchtigen!

Aha, Nebulus hat sich als gewaltverherrlichend geoutet ! :)) :)) :))

Hubba Bubba
07.12.2006, 13:36
Ein 21 Jähriger ist nicht mehr zu erziehen, sondern zu züchtigen!

Züchtigung ist eine Form der Erziehung.
Das Alter spielt bei der Erziehung keine Rolle.

Don
07.12.2006, 13:43
Bravo der Polizei!
Deppen solcher Art gehören weg vom Fenster. Allerdings tendiere ich nicht zu Gefängnis, sondern zu einer saftigen Prügelstrafe.
Die es natürlich nicht gibt, leider.

Sieh mal einer an:cool:

IM Redro
07.12.2006, 13:46
Es geht nicht nur um öffentliche Äußerungen, sondern um Äußerungen, die geeignet sind den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn Person X im Internet einen Amoklauf ankündigt und damit genügend Personen Furcht einjagt und am nächsten Tag derartiges in den Zeitungen zu finden ist oder z.B. als Sicherungsmaßnahmen Schulen geschlossen werden, dann ist der öffentliche Frieden gestört. Wenn Person X im Internet ankündigt Person Y eins überzuziehen, dann ist im Regelfall nicht der öffentliche Frieden gestört, da die Bedrohungssituation nur gegenüber Person Y besteht. Person Y hat aber trotzdem die Möglichkeit, sich gegenüber derartigen Drohungen zur Wehr zu setzen. Jetzt klar?

Ok soweit klar...

es handelt sich aber hierbei dann wiederum um 1 Deutschen der den öffentlichen Frieden stört.

Wobei wiederum täglich tausende und abertausende Türken, Araber und Russen anderen drohen sie abzustechen und kalt zu machen.

Damit fühlen sich ja auch viele Menschen bedroht.

Dadurch müsste ja auch der öffentliche Frieden gestört werden, es nimmt eben überhand.

Herr Bratbäcker
07.12.2006, 14:01
Ein 21 Jähriger ist nicht mehr zu erziehen, sondern zu züchtigen!

Richtig. Und wenn das nicht reicht: Ein bißchen an den Ohren aufhängen, so ca. 2 Tage.:]

Biskra
07.12.2006, 14:02
Ok soweit klar...

es handelt sich aber hierbei dann wiederum um 1 Deutschen der den öffentlichen Frieden stört.

Wobei wiederum täglich tausende und abertausende Türken, Araber und Russen anderen drohen sie abzustechen und kalt zu machen.

Damit fühlen sich ja auch viele Menschen bedroht.

Dadurch müsste ja auch der öffentliche Frieden gestört werden, es nimmt eben überhand.

Es hätte auch ein türkischer Amoklaufanwärter sein können. Da macht das Gesetz keinen Unterschied.

Herr Bratbäcker
07.12.2006, 14:06
Wobei wiederum täglich tausende und abertausende Türken, Araber und Russen anderen drohen sie abzustechen und kalt zu machen.

Damit fühlen sich ja auch viele Menschen bedroht.



Die Türken, Araber, Russen und auch in immer stärkerem Maße die Afrikaner sind meine Freunde, und ich hoffe, es werden noch viele Merkels Einladung (BRD = Einwanderungsland) folgen.:] Ich gönne sie der BRD und ihrem Wahlvolk von ganzem Herzen. :]

barumer
07.12.2006, 14:15
Es hätte auch ein türkischer Amoklaufanwärter sein können. Da macht das Gesetz keinen Unterschied.

:lach: :lach: :lach: :lach:
Ich lach mich schlapp !!!
Wo lebst Du denn ?

IM Redro
07.12.2006, 14:16
Es hätte auch ein türkischer Amoklaufanwärter sein können. Da macht das Gesetz keinen Unterschied.

Du verstehst meine Frage nicht....

Ein Russe oder Türke kann mit Waffen umgehen und verletzt nicht nur 37 Menschen, sondern tötet sie.

Dem deutschen Michel fehlt es da an Übung.

Genauso wäre das mit der Ankündigung... die würde keiner lesen können. Weils eben türkisch ist...

Wäre das dann auch stören des öffentlichen Friedens? Die Bevölkerung würde sich ja nicht drüber aufregen, da sie es nicht wüsste.

Biskra
07.12.2006, 14:20
Du verstehst meine Frage nicht....

Ein Russe oder Türke kann mit Waffen umgehen und verletzt nicht nur 37 Menschen, sondern tötet sie.

Dem deutschen Michel fehlt es da an Übung.

Ja, die Bundeswehr ist auch nicht mehr das, was sie mal war.


Genauso wäre das mit der Ankündigung... die würde keiner lesen können. Weils eben türkisch ist...

Wäre das dann auch stören des öffentlichen Friedens? Die Bevölkerung würde sich ja nicht drüber aufregen, da sie es nicht wüsste.

Wenns keiner mitkriegt, ist es auch nicht öffentlich, ist ja logisch.

IM Redro
07.12.2006, 14:27
Aha... muss ich mir merken... dann schreibe ich eben Ankündigungen für Gewalttaten und Naziparolen in Russisch.

Dann störe ich weder den öffentlichen Frieden, noch ist es dann Volksverhetzung. :cool2:

Drosselbart
07.12.2006, 14:30
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber in Zukunft werden Amoklauf und gewalttätiges Durchdrehen zum normalen brd-Alltag gehören. Wenn man einem Menschen, der sein Leben lang hart gearbeitet hat alles wegnimmt und in weitaus schlechter behandelt als jeden Sozialgeld-Abgreifer, dann kann es durchaus sein, daß der eine oder andere eine Art von Selbsttötung wählt, bei der er noch möglichst viele "Verantwortliche und Schuldige" mitnehmen kann.

papageno
07.12.2006, 14:34
Dieser Mann muss ein Vollidiot gewesen sein, wie kann die Polizei einen Chatuser festnehmen, den Sie nicht kennen, ich meine Namen und Anschrift, würde ich nie veröffentlichen.

Selbst die IP Adresse kann gefakt sein , weil man anonym im Internetcafe sein unwesen treiben kann.

selbst wenn ich hier volksverhetzung betreiben würde, das Chatteam würde mich sperren aber kein Polizist oder Kripo würde wissen wer sich hinter Papageno verbrigt, wer ich bin , wo ich wohne.

Nebulus
07.12.2006, 14:35
Dieser Mann muss ein Vollidiot gewesen sein, wie kann die Polizei einen Chatuser festnehmen, den Sie nicht kennen, ich meine Namen und Anschrift, würde ich nie veröffentlichen.

Selbst die IP Adresse kann gefakt sein , weil man anonym im Internetcafe sein unwesen treiben kann.

selbst wenn ich hier volksverhetzung betreiben würde, das Chatteam würde mich sperren aber kein Polizist oder Kripo würde wissen wer sich hinter Papageno verbrigt, wer ich bin , wo ich wohne.Da täuschst du dich aber gewaltig!

Biskra
07.12.2006, 14:35
Aha... muss ich mir merken... dann schreibe ich eben Ankündigungen für Gewalttaten und Naziparolen in Russisch.

Dann störe ich weder den öffentlichen Frieden, noch ist es dann Volksverhetzung. :cool2:

Du hast es erfasst. Russisch ist allerdings noch recht weit verbreitet, das könnte Probleme geben.

IM Redro
07.12.2006, 14:37
Du hast es erfasst. Russisch ist allerdings noch recht weit verbreitet, das könnte Probleme geben.

Wie wäre es mit Suaheli????

Vielleicht sollte ich in die NPD eintreten und dafür werben das wir interen Besprechungen und den Führerkult nur noch auf Suaheli abhalten.

papageno
07.12.2006, 14:39
nein das tue ich nicht, wenn du weisst wer ich bin überweise ich dir 1.000 euro !!! du kannst mir ja ne email senden,

bei gmx und so weiter kann man nämlich seinen namen verfälschen da es ja anonyme emailaccounts sind wie auch freenet.de und hotmail.com usw usw.


selbst wenn du meine ip raus finden würdst, landest du in einem internetcafe oder in einer bibliothek im idealfall in der Humboldt Universität zu Berlin, aber selbst da wechselt das UserTeam und es stehen sehr viele PCs zur Verfügung.

Biskra
07.12.2006, 14:41
im idealfall in der Humboldt Universität zu Berlin, aber selbst da wechselt das UserTeam und es stehen sehr viele PCs zur Verfügung.

Internetzugang öffentlich oder mit Passwort?

Biskra
07.12.2006, 14:43
Wie wäre es mit Suaheli????

Vielleicht sollte ich in die NPD eintreten und dafür werben das wir interen Besprechungen und den Führerkult nur noch auf Suaheli abhalten.

Suahili wäre gut. Ist allerdings eine verbreitete Verkehrssprache in Afrika und Afrikaner gibts bei uns ja bekanntlich auch einige. Ich würde Klingonisch empfehlen. Könnte der NPD auch einige neue Sympathisanten bringen.

papageno
07.12.2006, 14:43
es gibt zwei PC Sääle , eines wo ich mein Passwort mit der Martrikelnummer eingeben muss, ein anderes wo ich mich als gast anmelde und nur die zahl 666 eingeben brauche.

kein witz.

gut aber wenn ich volksverhetzung betreiben will, dann gehe ich nicht in die uni sondern ins internetcafe und davon gibt es in berlin tausende, was willst du machen ???

IM Redro
07.12.2006, 14:43
Sei dir mal nicht zu sicher das man dich nicht findet. Die LKA und BKA haben mittlerweile aufgerüstet.

Versteckt euch auch nicht mehr hinter Anomyzern... das bringt nix. Man wertet die Proxys aus. Selbst über Trojaner sich in einem anderen Rechner einzuwählen bringt es nicht mehr. Kann man alles tracen.

Was aber noch sehr vielversprechend ist sich mit einem gestohlenem Notebook in ein freies W-Lan einzuklinken, etwas zu tun und danach das Notebook zu vernichten. So lange man euch nicht im Bereich des W-Lan sieht, oder per Kamera aufnimmt, findet euch tatsächlich niemand.

IM Redro
07.12.2006, 14:45
Suahili wäre gut. Ist allerdings eine verbreitete Verkehrssprache in Afrika und Afrikaner gibts bei uns ja bekanntlich auch einige. Ich würde Klingonisch empfehlen. Könnte der NPD auch einige neue Sympathisanten bringen.

Da hast du recht...

Hatte noch an Elfisch gedacht... Aber da gibt es zuviele Idioten...

Aber Klingonisch, da würden uns zu viele Freaks verstehen... und die sind so labil...

Vielleicht ein kleiner Dialekt eines unscheinbaren Buschmannstammes in der Südkalahari....

Wobei auf Russisch interessiert das ja auch keinen... Die Russen verstehen es zwar, es interessiert sie aber nicht....

Und wenn es nur ein Deutscher Übersetzer versteht, ist ja nicht das ganze Volk verhetzt, und auch nicht der öffentliche Friede gestört...

Und Übersetzer Verhetzung und Übersetzer Frieden stören ist keine Straftat....

Biskra
07.12.2006, 14:57
Da hast du recht...

Hatte noch an Elfisch gedacht... Aber da gibt es zuviele Idioten...

Aber Klingonisch, da würden uns zu viele Freaks verstehen... und die sind so labil...

Vielleicht ein kleiner Dialekt eines unscheinbaren Buschmannstammes in der Südkalahari....

Wobei auf Russisch interessiert das ja auch keinen... Die Russen verstehen es zwar, es interessiert sie aber nicht....

Und wenn es nur ein Deutscher Übersetzer versteht, ist ja nicht das ganze Volk verhetzt, und auch nicht der öffentliche Friede gestört...

Und Übersetzer Verhetzung und Übersetzer Frieden stören ist keine Straftat....

Qu'vaD lI' net tu'bej!

Mauser98K
07.12.2006, 22:05
Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????

Nein, ihn bitten, seine Schwester und Mutter zu holen.
Man kenne da ein paar Russen, die gut bezahlen und nicht wählerisch sind.
Dann wird es lustig.:cool2:

Mauser98K
07.12.2006, 22:06
Qu'vaD lI' net tu'bej!

Ist das walisisch?

Grendel
07.12.2006, 22:10
Ist das walisisch?

nie im Leben.......

Biskra
07.12.2006, 22:15
Ist das walisisch?

Klingonisch. ;)

Mauser98K
07.12.2006, 23:12
nie im Leben.......

Gälisch?

Mauser98K
07.12.2006, 23:17
Suuerlänner Platt ook nech.

Geronimo
07.12.2006, 23:30
Ein 21 Jähriger ist nicht mehr zu erziehen, sondern zu züchtigen!


Ausnahmsweise gebe ich dir recht. Möchte das aber auch auf 18-jährige bezogen wissen. Wer alle Rechte in Anspruch nehmen kann, muss auch alle Pflichten (Sanktionen) auf sich nehmen. Heißt: Jugendstrafrecht nur bis 18 ...dann Schluss!

Gero

klartext
07.12.2006, 23:52
Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????
Du musst das religiös Begründen, zum Beispiel durch Zitate aus dem Koran, dann passiert dir nichts.
Religionsfreieheit und Narrenrfreiheit liegen dicht zusammen.

IM Redro
08.12.2006, 09:33
Gälisch?

Ein Freundin von mir spricht Gälisch...

Sie möchte ja unbedingt das wir im Verein das generell sprechen... würde ja zu unserer Darstellung von 1250 passen... :rolleyes:

Mauser98K
09.12.2006, 11:09
Ein Freundin von mir spricht Gälisch...

Sie möchte ja unbedingt das wir im Verein das generell sprechen... würde ja zu unserer Darstellung von 1250 passen... :rolleyes:

Nach dem Genuß einer Flasche Ardbeg, Dalwhinnie, Bunnabhain, Bruichladdich,
An Gnoc o.ä. dürfte gälisch relativ leicht von der Zunge gehen.:]

Don
09.12.2006, 11:17
Nach dem Genuß einer Flasche Ardbeg, Dalwhinnie, Bunnabhain, Bruichladdich,
An Gnoc o.ä. dürfte gälisch relativ leicht von der Zunge gehen.:]

Ich war vor einigen Wochen mehrmals in Cork und kann das nicht bestätigen.
Obwohl gälisch mir sehr gefällt aufgrund der "Ecken und Kanten" steht mir dabei meine linguistische Minderbegabung im Weg.:cool:

Allemanne
10.12.2006, 16:58
Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das StGB ist übrigens älter als die BRD.

Du meinst, bereits das Dritte Reich kannte Recht und Ordnung? :scare:

Biskra
10.12.2006, 17:25
Du meinst, bereits das Dritte Reich kannte Recht und Ordnung? :scare:

Nein, bereits das Deutsche Reich kannte das StGB (seit 1872).

Klopperhorst
10.12.2006, 17:57
"Arbeitsloser droht mit Amoklauf im Internet"

Wie will er das machen?

Webseiten zerkloppen?

---

Allemanne
10.12.2006, 19:24
Nein, bereits das Deutsche Reich kannte das StGB (seit 1872).


Jetzt hör mal mit deinen Geschichten auf, und die alten Römer hatten wohl auch schon ein Rechtsordnung. :rolleyes:

Nebulus
11.12.2006, 00:02
Ausnahmsweise gebe ich dir recht. Möchte das aber auch auf 18-jährige bezogen wissen. Wer alle Rechte in Anspruch nehmen kann, muss auch alle Pflichten (Sanktionen) auf sich nehmen. Heißt: Jugendstrafrecht nur bis 18 ...dann Schluss!

GeroDas ist jetzt schon der Fall. Es liegt im Ermessen des Gerichtes, einen über 18 Jährigen nach dem Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zu verurteilen. 18 Jährige sind nun einmal nicht automatisch reif. Ein Gutachter befindet über die geistige Reife des jungen Erwachsenen und empfiehlt dem Gericht die Jugendstrafe noch anzuwenden oder nicht.