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Vollständige Version anzeigen : Todesstrafe in den USA



Mondgoettin
28.11.2006, 11:15
Die Usa ein Land dass sich gerne Demokratie nennt, hat noch den barbarischen Akt der Todesstrafe und steht da mit Laendern wie China oder Iran,An nichts nach.Ein land darf sich nicht Demokratie nennen wenn es noch die Todesstrafe praktiziert.Sie ist mittelalterlich,ungenau,ueberholt und barbarisch!!!X(
http://www.initiative-gegen-die- todesstrafe.de/Todesstrafeusa.html

KrascherHistory
28.11.2006, 11:16
Wer hat behauptet, die USA sind an Demokratie interessiert ???

Jodlerkönig
28.11.2006, 11:17
wer behauptet, daß sich todesstrafe und demokratie gegenseitig ausschließen? soviel ich mitbekommen habe, ist eine überwiegende mehrheit in den usa, für die todesstrafe!

Mondgoettin
28.11.2006, 11:20
[QUOTE=Mondhexe;1039161]Die Usa ein Land dass sich gerne Demokratie nennt, hat noch den barbarischen Akt der Todesstrafe und steht da mit Laendern wie China oder Iran,An nichts nach.Ein land darf sich nicht Demokratie nennen wenn es noch die Todesstrafe praktiziert.Sie ist mittelalterlich,ungenau,ueberholt und barbarisch!!!X(
www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/Todesstrafeusa.html

KrascherHistory
28.11.2006, 11:28
wer behauptet, daß sich todesstrafe und demokratie gegenseitig ausschließen? soviel ich mitbekommen habe, ist eine überwiegende mehrheit in den usa, für die todesstrafe!

Von welchen Menschen sprechen wir ?

40 % Analphabeten oder den Neo-Cons ?

Mondgoettin
28.11.2006, 11:38
Von welchen Menschen sprechen wir ?

40 % Analphabeten oder den Neo-Cons ?:)) :hihi:

Efna
28.11.2006, 11:50
Die Usa ein Land dass sich gerne Demokratie nennt, hat noch den barbarischen Akt der Todesstrafe und steht da mit Laendern wie China oder Iran,An nichts nach.Ein land darf sich nicht Demokratie nennen wenn es noch die Todesstrafe praktiziert.Sie ist mittelalterlich,ungenau,ueberholt und barbarisch!!!X(
http://www.initiative-gegen-die- todesstrafe.de/Todesstrafeusa.html

Das Proplem ist das die Todestrafe dort auch zu populistischen Zwecken gebraucht wird. Aber zur Zeit gibt es keine Möglichkeit die Todestrafe abzuschaffen da es zur Zeit an der nötigen Mehrheit frehölt und das ist ja das frustrierende.

KrascherHistory
28.11.2006, 11:51
Das Proplem ist das die Todestrafe dort auch zu populistischen Zwecken gebraucht wird. Aber zur Zeit gibt es keine Möglichkeit die Todestrafe abzuschaffen da es zur Zeit an der nötigen Mehrheit frehölt und das ist ja das frustrierende.

Die Mehrheit ist sehr wohl gegen die Todesstrafe !

Mondgoettin
28.11.2006, 11:53
Das Proplem ist das die Todestrafe dort auch zu populistischen Zwecken gebraucht wird. Aber zur Zeit gibt es keine Möglichkeit die Todestrafe abzuschaffen da es zur Zeit an der nötigen Mehrheit frehölt und das ist ja das frustrierende.das stimmt besonders Menschen die aus dem sogennannten"bible-belt"kommen die sind fuer die todesstrafe,die meisten fundamentalistische Christen,wo viele mit ihren Meinungen noch ziemlich hinter dem Mond leben!
In Staaten wie New York oder Massachusets geht es natuerlich schon viel liberaler zu.
Ich persoenlich wuerde mich in einem Land nicht wohlfuehlen,wo noch die Todesstrafe praktiziert wird!;(

MorganLeFay
28.11.2006, 11:57
das stimmt besonders Menschen die aus dem sogennannten"bible-belt"kommen die sind fuer die todesstrafe,die meisten fundamentalistische Christen,wo viele mit ihren Meinungen noch ziemlich hinter dem Mond leben!
In Staaten wie New York oder Massachusets geht es natuerlich schon viel liberaler zu.
Ich persoenlich wuerde mich in einem Land nicht wohlfuehlen,wo noch die Todesstrafe praktiziert wird!;(

Hast Du nicht mal gesagt, dass Du die USA liiiiiiiiiiiiiiiebst und so eine tolle Zeit da hattest?

KrascherHistory
28.11.2006, 11:58
Hast Du nicht mal gesagt, dass Du die USA liiiiiiiiiiiiiiiebst und so eine tolle Zeit da hattest?

Die Usa sind wohl nicht der Farmer in Texas oder der Citizen of New York.

Wir sprechen hier von Bush und seiner Gruppe !

MorganLeFay
28.11.2006, 12:02
Die Usa sind wohl nicht der Farmer in Texas oder der Citizen of New York.

Wir sprechen hier von Bush und seiner Gruppe !

Ich wuesste nicht, mit Dir geredet zu haben.

Mondgoettin
28.11.2006, 12:10
Hast Du nicht mal gesagt, dass Du die USA liiiiiiiiiiiiiiiebst und so eine tolle Zeit da hattest?ja die hatte ich wirklich !!!Morgan,nur fuer die kurze zeit wo ich da lebte!!
da war aber bush noch nicht an der macht!!!! und ausserdem wuerde ich da nie fuer immer leben wollen,wegen manchen sachen die mir dort eben nicht behagen,unter anderem die Todesstrafe!!!

MorganLeFay
28.11.2006, 12:18
ja die hatte ich wirklich !!!Morgan,nur fuer die kurze zeit wo ich da lebte!!
da war aber bush noch nicht an der macht!!!! und ausserdem wuerde ich da nie fuer immer leben wollen,wegen manchen sachen die mir dort eben nicht behagen,unter anderem die Todesstrafe!!!

Aber Du hast gesagt, Du koenntest Dich in einem Land mit Todesstrafe nciht wohlfuehlen - die Todesstrafe gibt es da schon laenger als Bush...

Mondgoettin
28.11.2006, 12:23
Aber Du hast gesagt, Du koenntest Dich in einem Land mit Todesstrafe nciht wohlfuehlen - die Todesstrafe gibt es da schon laenger als Bush...
da hast du recht ausserdem hab ich nur fuer ein paar jahre dort gewohnt.fuer immer waeree es klar was anderes

MorganLeFay
28.11.2006, 12:23
da hast du recht ausserdem hab ich nur fuer ein paar jahre dort gewohnt.fuer immer waeree es klar was anderes

Damals schienst Du aber das Problem noch nciht zu haben.

Mondgoettin
28.11.2006, 12:25
Lets get back to the main subjekt!

MorganLeFay
28.11.2006, 12:27
It was you who stated in the initial post that you couldn't feel comfy in a country that employs the death penalty.

KrascherHistory
28.11.2006, 12:27
Damals schienst Du aber das Problem noch nciht zu haben.

Nochmal: das hat nix mit dem "Land" zu tun !

Oder verweigerst du einen Frankreich-Uraub, weil gerade die Sozialisten "dran" sind ?

Unwahrscheinlich.

Gegen spam im Vorwege:


Zitat:
Mußt ja nix kommentieren !
Will ich aber.

MorganLeFay
28.11.2006, 12:35
Nochmal: das hat nix mit dem "Land" zu tun !

Oder verweigerst du einen Frankreich-Uraub, weil gerade die Sozialisten "dran" sind ?

Unwahrscheinlich.

Gegen spam im Vorwege:


Zitat:
Mußt ja nix kommentieren !
Will ich aber.

Ich rate Dir zu einem Kurs in Verstehendem Lesen. Mondhexe hat verstanden, worauf ich hinauswollte.

Du nicht.

KrascherHistory
28.11.2006, 12:37
Ich rate Dir zu einem Kurs in Verstehendem Lesen. Mondhexe hat verstanden, worauf ich hinauswollte.

Du nicht.

Pack den kleinen Finger wieder an den Henkel. Das Gekünselte steht dir nicht.

Gruß an Roberto, Locke !

MorganLeFay
28.11.2006, 12:38
Pack den kleinen Finger wieder an den Henkel. Das Gekünselte steht dir nicht.
Nur weil Du es nciht verstehst... :rolleyes:


Gruß an Roberto, Locke !

Locke...? Ich bin geehrt durch diesen Vergleich.

KrascherHistory
28.11.2006, 13:05
Nur weil Du es nciht verstehst... :rolleyes:



Locke...? Ich bin geehrt durch diesen Vergleich.

Machs für doofe verständlich.

Freut micht !

Mark Mallokent
28.11.2006, 13:55
Die Todesstrafe in den USA ist übrigens Sache der Einzelstaaten. Lediglich in 35 der 50 Staaten ist sie zulässig, in einigen dieser 35 wird sie aber nicht vollzogen. Anstatt sich über die Todesstrafe in den USA zu erreifern, wäre es sinnvoller, die Staaten zu kritisieren, die sie noch verhängen. :]

KrascherHistory
28.11.2006, 13:57
Die Todesstrafe in den USA ist übrigens Sache der Einzelstaaten. Lediglich in 35 der 50 Staaten ist sie zulässig, in einigen dieser 35 wird sie aber nicht vollzogen. Anstatt sich über die Todesstrafe in den USA zu erreifern, wäre es sinnvoller, die Staaten zu kritisieren, die sie noch verhängen. :]

Ein konstruktiver Vorschlag, sofern die Fakten stimmen.

Bist du es, sunbeam ? :)) :]

MorganLeFay
28.11.2006, 14:07
Ein konstruktiver Vorschlag, sofern die Fakten stimmen.

Bist du es, sunbeam ? :)) :]

Wenn es Bundessache waere, haetten ALLE Staaten die Todesstrafe.

KrascherHistory
28.11.2006, 14:08
Wenn es Bundessache waere, haetten ALLE Staaten die Todesstrafe.

Soweit die Aussage von MM, oder sunbeam, scrooge, oder Roberto ?

Schütz euren Account !

MorganLeFay
28.11.2006, 14:10
Ein konstruktiver Vorschlag, sofern die Fakten stimmen.



Wenn es Bundessache waere, haetten ALLE Staaten die Todesstrafe.


Soweit die Aussage von MM, oder sunbeam, scrooge, oder Roberto ?



Oder meintest Du andere Fakten?

Jodlerkönig
28.11.2006, 14:10
Von welchen Menschen sprechen wir ?

40 % Analphabeten oder den Neo-Cons ?wo liegt das problem?


Die Mehrheit ist sehr wohl gegen die Todesstrafe !
du hast sicher auch eine quelle für deine behauptung....

KrascherHistory
28.11.2006, 14:11
Oder meintest Du andere Fakten?

Wollen wir spielen....?

KrascherHistory
28.11.2006, 14:12
[QUTE=Jodlerkönig;1039524]wo liegt das problem?


nirgens.

du hast sicher auch eine quelle für deine behauptung....[/QUOTE]

ich habe nie eine Quelle !

MorganLeFay
28.11.2006, 14:13
Wollen wir spielen....?

Mein Fehler. Ich versuchte, Dich ernstzunehmen. Sorry, kommt nciht wieder vor.

KrascherHistory
28.11.2006, 14:17
Mein Fehler. Ich versuchte, Dich ernstzunehmen. Sorry, kommt nciht wieder vor.

Ein bischern Verscheißern spielen wolltest du.....

Andere Fakten waren nicht genannt oder angedacht.

MorganLeFay
28.11.2006, 14:18
Von welchen Fakten redest Du??

Wenn Du den Fakt, dass die Todesstrafe erstmal Staatensache ist (obwohl es auch eine auf Bundesebene gibt), nicht anerkennst, tut's mir Leid fuer Dich, aber Fakten nur als solche anzuerkennen, wenn sie einem in den Kram passen, ist Selbstdisqualification.

maf2
28.11.2006, 14:22
Wenn es Bundessache waere, haetten ALLE Staaten die Todesstrafe.

Um es noch etwas komplizierter zu machen: Es gibt in den USA Strafrechtsnormen sowohl auf Bundes- als auch auf Staatenebene. Der Bund hat eine eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts, ansonsten wird dieses Feld von den Staaten beackert. Bund wie Staaten können als Sanktion die Todesstrafe vorsehen, sofern sie nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

Der U.S. Supreme Court war 1972 der Ansicht, die Todesstrafe verstoße gegen das Verbot des "cruel and unusual punishments" im 8. Amendment der U.S.-Verfassung, hat seine Meinung aber später geändert.

MorganLeFay
28.11.2006, 14:27
Um es noch etwas komplizierter zu machen: Es gibt in den USA Strafrechtsnormen sowohl auf Bundes- als auch auf Staatenebene. Der Bund hat eine eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts, ansonsten wird dieses Feld von den Staaten beackert. Bund wie Staaten können als Sanktion die Todesstrafe vorsehen, sofern sie nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

Der U.S. Supreme Court war 1972 der Ansicht, die Todesstrafe verstoße gegen das Verbot des "cruel and unusual punishments" im 8. Amendment der U.S.-Verfassung, hat seine Meinung aber später geändert.

Meinte ich ja. Nur ist es Zeitverschwendung, das hier in solchen Detail auszufuehren - ich sagte ja, dass es auch eine "Bundestodesstrafe" gibt.

Laege allerdings die alleinige Kompetenz dafuer beim Bund - wuerde die Entscheidung fuer alle gelten.

KrascherHistory
28.11.2006, 14:28
Von welchen Fakten redest Du??

Wenn Du den Fakt, dass die Todesstrafe erstmal Staatensache ist (obwohl es auch eine auf Bundesebene gibt), nicht anerkennst, tut's mir Leid fuer Dich, aber Fakten nur als solche anzuerkennen, wenn sie einem in den Kram passen, ist Selbstdisqualification.

Meine Fresse:

Zitat MM
Die Todesstrafe in den USA ist übrigens Sache der Einzelstaaten. Lediglich in 35 der 50 Staaten ist sie zulässig, in einigen dieser 35 wird sie aber nicht vollzogen. Anstatt sich über die Todesstrafe in den USA zu erreifern, wäre es sinnvoller, die Staaten zu kritisieren, die sie noch verhängen

Ich habe nur MM zitiert und seine Aussage (ausnahmsweise) für richtig befunden, sofern diese Faken stimmen. Du hast diesen Strang doch verfolgt. Was also soll das rumgeeiere jetzt ? So etwas nenne ich disqualifiziert !

MorganLeFay
28.11.2006, 14:30
Meine Fresse:

Zitat MM
Die Todesstrafe in den USA ist übrigens Sache der Einzelstaaten. Lediglich in 35 der 50 Staaten ist sie zulässig, in einigen dieser 35 wird sie aber nicht vollzogen. Anstatt sich über die Todesstrafe in den USA zu erreifern, wäre es sinnvoller, die Staaten zu kritisieren, die sie noch verhängen

Ich habe nur MM zitiert und seine Aussage (ausnahmsweise) für richtig befunden, sofern diese Faken stimmen. Du hast diesen Strang doch verfolgt. Was also soll das rumgeeiere jetzt ? So etwas nenne ich disqualifiziert !

Das Fettgedruckte ist drueckt Zweifel an den Fakten aus, zumindest aber einen Vorbehalt. Ich habe nur gesagt, dass MM recht hat. :]

maf2
28.11.2006, 14:30
@Kracher

Jetzt lege doch einfach mal die Tastatur beiseite, wenn du nur rumquengeln willst.

KrascherHistory
28.11.2006, 14:32
Das Fettgedruckte ist drueckt Zweifel an den Fakten aus, zumindest aber einen Vorbehalt. Ich habe nur gesagt, dass MM recht hat. :]

Dann hast du dich in #34 eben mißverständlich ausgedrückt !

Staat/Bund....dabei kannst es denn auch belassen ....!

KrascherHistory
28.11.2006, 14:33
@Kracher

Jetzt lege doch einfach mal die Tastatur beiseite, wenn du nur rumquengeln willst.

Deine Kollegin bekommt auch noch ihr Strafmaß wg. Rechtsbeugung.

Todesstrafe wg. Verfassungshochverrat wäre eine feine Sache !

-jmw-
28.11.2006, 18:52
Ein land darf sich nicht Demokratie nennen wenn es noch die Todesstrafe praktiziert.
Doch.
Demokratie und Todesstrafe schliessen sich nicht aus.
Die V.S.A. sind auch mit Todesstrafe eine Demokratie, so wie GB eine ist (dort gibt's die Todesstrafe m.E. noch auf Hochverrat) oder Japan.


Sie ist mittelalterlich,ungenau,ueberholt und barbarisch!!!
Das sind Steuern auch.
Schaffen wir sie deshalb ab?

mfg

KrascherHistory
28.11.2006, 19:10
Doch.
Demokratie und Todesstrafe schliessen sich nicht aus.
Die V.S.A. sind auch mit Todesstrafe eine Demokratie, so wie GB eine ist (dort gibt's die Todesstrafe m.E. noch auf Hochverrat) oder Japan.


Das sind Steuern auch.
Schaffen wir sie deshalb ab?

mfg

Grundsätzlich ist in einer sog. aufgeklärten Gesellschaft schon die Frage hinsichtlich einer "Moral" in Bezug auf die Todesstrafe zu stellen.

Die Steuern sind in der "BRD" schlicht kriminell !

haihunter
28.11.2006, 20:11
Die Usa ein Land dass sich gerne Demokratie nennt, hat noch den barbarischen Akt der Todesstrafe und steht da mit Laendern wie China oder Iran,An nichts nach.Ein land darf sich nicht Demokratie nennen wenn es noch die Todesstrafe praktiziert.Sie ist mittelalterlich,ungenau,ueberholt und barbarisch!!!X(
http://www.initiative-gegen-die- todesstrafe.de/Todesstrafeusa.html

Was geht es uns an, ob die USA die Todesstrafe haben oder nicht? In Deutschland gibt es sie nicht, damit ist das Thema für mich erledigt!

KrascherHistory
28.11.2006, 20:12
Was geht es uns an, ob die USA die Todesstrafe haben oder nicht? In Deutschland gibt es sie nicht, damit ist das Thema für mich erledigt!

IN den jew. Länderverfassungen schon .

MorganLeFay
28.11.2006, 20:16
IN den jew. Länderverfassungen schon .

Ja. Und wenn die USA auf Bundesebene sagen "Ende", war's das dann auch, s. Supreme Court.

KrascherHistory
28.11.2006, 20:17
Ja. Und wenn die USA auf Bundesebene sagen "Ende", war's das dann auch, s. Supreme Court.

Was heißt jetzt Bundesebene ? USA ?

MorganLeFay
28.11.2006, 20:18
Was heißt jetzt Bundesebene ? USA ?

Washington, D.C., Federal Government.

KrascherHistory
28.11.2006, 20:20
Washington, D.C., Federal Government.

Also 1 Staat. Dann verschließt sich mir der Kontext deiner "Intension" ?!

marc
28.11.2006, 20:22
ich halte die usa für ein tolles land, für absolut demokratisch und für den existierenden beweis, wie man die todesstrafe und einen demokratischen rechtsstaat miteinander vereinbaren kann.

sorgt euch lieber um china, um den iran, um kuba und die vielen anderen länder, deren vertreter es eher verdienen würden, dass sich leute zusammenrotten unter dem motto "united we chase them to hell"

MorganLeFay
28.11.2006, 20:24
Also 1 Staat. Dann verschließt sich mir der Kontext deiner "Intension" ?!

Dein Einwand mit der Laenderebene in der BRD klang wie ein Protest.

Aber die Situation ist formal identisch - einige Laender (BRD) bzw. einige Staaten (USA) haben die Todesstrafe, andere nicht. Der Unterschied ist, dass in der BRD der Bund sie nicht hat (weil verfassungmaessig verboten) und in den USA zum einen der Bund sie hat und zum anderen die Bundesverfassung sie zulaesst.

KrascherHistory
28.11.2006, 20:24
ich halte die usa für ein tolles land, für absolut demokratisch und für den existierenden beweis, wie man die todesstrafe und einen demokratischen rechtsstaat miteinander vereinbaren kann.

sorgt euch lieber um china, um den iran, um kuba und die vielen anderen länder, deren vertreter es eher verdienen würden, dass sich leute zusammenrotten unter dem motto "united we chase them to hell"

Was ist das denn für´ne Aussage ?

Die USA dürfen die Todesstrafe haben, die anderen genannten nicht, als hort des Bösen evtl. ?

KrascherHistory
28.11.2006, 20:25
Dein Einwand mit der Laenderebene in der BRD klang wie ein Protest.

Aber die Situation ist formal identisch - einige Laender (BRD) bzw. einige Staaten (USA) haben die Todesstrafe, andere nicht. Der Unterschied ist, dass in der BRD der Bund sie nicht hat (weil verfassungmaessig verboten) und in den USA zum einen der Bund sie hat und zum anderen die Bundesverfassung sie zulaesst.

Der Widerspruch einer Todesstrafe in einer Länder"verfassung" im Gegensatz zum all. Verwaltungsrecht "GG" fällt dir aber nicht auf ?

MorganLeFay
28.11.2006, 20:27
ich halte die usa für ein tolles land, für absolut demokratisch und für den existierenden beweis, wie man die todesstrafe und einen demokratischen rechtsstaat miteinander vereinbaren kann.

sorgt euch lieber um china, um den iran, um kuba und die vielen anderen länder, deren vertreter es eher verdienen würden, dass sich leute zusammenrotten unter dem motto "united we chase them to hell"

Nun, die Tatsache, dass China etc um einiges schlimemr sind als die USA muss ja nciht heissen, dass man die Todesstrafe in den USA gleich befuerworten oder auch nur tolerieren muss.

Richtig ist auf jeden Fall, dass die Todesstrafe in einem etablierten Rechtsstaat wohl weniger beaengstigend ist als in einem Staat, der es mit Menschrechten und Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nimmt, aber nichtsdestotrotz lehne ich die Todesstrafe in den USA vehement ab.

Nur die Kausalitaet Todesstrafe => Unrechtsstaat/ Diktatur/ wasauchimmer, die ist unsinnig.

MorganLeFay
28.11.2006, 20:28
Der Widerspruch einer Todesstrafe in einer Länder"verfassung" im Gegensatz zum all. Verwaltungsrecht "GG" fällt dir aber nicht auf ?

Bundesrecht bricht Landesrecht - wo ist das Problem?

Just Amy
28.11.2006, 20:30
Die Usa ein Land dass sich gerne Demokratie nennt, hat noch den barbarischen Akt der Todesstrafe und steht da mit Laendern wie China oder Iran,An nichts nach.Ein land darf sich nicht Demokratie nennen wenn es noch die Todesstrafe praktiziert.Sie ist mittelalterlich,ungenau,ueberholt und barbarisch!!!X(
http://www.initiative-gegen-die- todesstrafe.de/Todesstrafeusa.html
die existenz der todesstrafe zeigt daß die usa noch ein gewaltiges defizit in bezug auf die verwirklichung der demokratie haben. vergleiche mit diktaturen wie iran etc sind dennoch unappetitlich.

KrascherHistory
28.11.2006, 20:31
Bundesrecht bricht Landesrecht - wo ist das Problem?

Aber ich verstehe immer noch nicht, warum Länderverfassungen mit Todesstrafen ausgestattet werden, wenn ein übergeordnetes Recht das grds. nicht vorsieht !

Was ist, wenn´s GG futsch ist ?

Geltend dann die Länderverfassungen mit Todesstrafe ?

KrascherHistory
28.11.2006, 20:32
die existenz der todesstrafe zeigt daß die usa noch ein gewaltiges defizit in bezug auf die verwirklichung der demokratie haben. vergleiche mit diktaturen wie iran etc sind dennoch unappetitlich.

Stimmt. Die genannten Länder sind ehrlicher. Der Moloch USA versteckt sich nur hinter einer Fassade namens Verfassung !

Just Amy
28.11.2006, 20:34
Stimmt. Die genannten Länder sind ehrlicher. Der Moloch USA versteckt sich nur hinter einer Fassade namens Verfassung !
die genannten länder sind verbrecherische mörderregime und sklavenreiche.
die usa haben einen nachteil, die todesstrafe. die diktaturen china und iran SIND nachteile, von a bis z

MorganLeFay
28.11.2006, 20:35
Aber ich verstehe immer noch nicht, warum Länderverfassungen mit Todesstrafen ausgestattet werden, wenn ein übergeordnetes Recht das grds. nicht vorsieht !
Wahrscheinlich, weil die Landesverfassungen aelter sind und kein Bedarf fuer enderung besteht, wenn Bundesrecht vorgeht...


Was ist, wenn´s GG futsch ist ?
Keine Ahnung, ehrlich. Aber wahrscheinlich wuerde ersetzt durch ein anderes uebergeordnetes Regelwerk - oder D versinkt dann sowieso in Buergerkrieg und/ oder Staub, wenn die BRD an sich verschwidnet.


Geltend dann die Länderverfassungen mit Todesstrafe ?

Koennte rein formal ein. Man kann ja auch die Todesstrafe haben, aber sie nicht ausueben.

klartext
28.11.2006, 20:36
die genannten länder sind verbrecherische mörderregime und sklavenreiche.
die usa haben einen nachteil, die todesstrafe. die diktaturen china und iran SIND nachteile, von a bis z
Es gibt noch einige Demokatienm her, die die Todesstrafe haben, speziell im asiatischen Raum.

Just Amy
28.11.2006, 20:37
Es gibt noch einige Demokatienm her, die die Todesstrafe haben, speziell im asiatischen Raum.
japan, wer sonst?

marc
28.11.2006, 20:44
Die USA dürfen die Todesstrafe haben, die anderen genannten nicht, als hort des Bösen evtl. ?
quatsch - aber es ist, also zumindest für mich, als nicht kraschende history, schon ein kleines unterschiedchen, ob minderjährige mädchen gesteinigt werden, weil sie sich "unzüchtig" verhalten haben (...), oder ob irgendein massenmörder infolge eines demokratisch-juristischen prozesses zum tode verurteilt wird.

klartext
28.11.2006, 20:46
japan, wer sonst?
Thailand - Indonesien - südkorea. Es kann noch mehr geben, aber von diesen Ländern weiss ich es sicher.
Ich bin ein Gegner der Todesstrafe. Aber sie ist mit einer Demokratie durchaus vereinbar. Auch Frankreich und England hatten sie noch lange nach 1945.

KrascherHistory
28.11.2006, 20:46
quatsch - aber es ist, also zumindest für mich, als nicht kraschende history, schon ein kleines unterschiedchen, ob minderjährige mädchen gesteinigt werden, weil sie sich "unzüchtig" verhalten haben (...), oder ob irgendein massenmörder infolge eines demokratisch-juristischen prozesses zum tode verurteilt wird.

Und hinsichtlich der demokrat. Vorgänge in Guantanamo Bay bist du dir auch im klaren ?

Ich würd nicht zu vorschnell urteilen !

haihunter
28.11.2006, 20:47
IN den jew. Länderverfassungen schon .

Bundesrecht bricht Landesrecht, deshalb gibt’s keine Todesstrafe mehr.

KrascherHistory
28.11.2006, 20:48
Bundesrecht bricht Landesrecht, deshalb gibt’s keine Todesstrafe mehr.

Ist Bundesrecht aber weg, wie hier seit dem 18.7.1990, dann gilt Landesrecht, mit Todesstraft.

Ergo: in Dtl. gilt die Todesstrafe !

marc
28.11.2006, 20:50
in guantanamo wird ja keiner an die wand gestellt, ausserdem steht guantananom nicht für die usa, sondern für bush-und-co und die wurden von vielen seiten auch für gitmo abgestraft. nicht zu schnell urteilen würde ich auch, wenn es darum geht, die haftbedingungen dort zu beurteilen, denn ob diese wirklich so schrecklich sind, wie uns die achse aus post-kommunisten-nazis-islamisten (da wächst zusammen, was zusammengehört), wage ich immer öfter zu bezweifeln - und es gibt ja auch immer öfter berichte darüber, dass vieles dort übertrieben dargestellt wird. aber naja. hier gibts irgendwo bestimmt n gitmo-thread, oder?

KrascherHistory
28.11.2006, 20:52
in guantanamo wird ja keiner an die wand gestellt, ausserdem steht guantananom nicht für die usa, sondern für bush-und-co und die wurden von vielen seiten auch für gitmo abgestraft. nicht zu schnell urteilen würde ich auch, wenn es darum geht, die haftbedingungen dort zu beurteilen, denn ob diese wirklich so schrecklich sind, wie uns die achse aus post-kommunisten-nazis-islamisten (da wächst zusammen, was zusammengehört), wage ich immer öfter zu bezweifeln - und es gibt ja auch immer öfter berichte darüber, dass vieles dort übertrieben dargestellt wird. aber naja. hier gibts irgendwo bestimmt n gitmo-thread, oder?

Außer ein wenig schönreden rettest du die "US-Demokratie" damit aber auch nicht.

Just Amy
28.11.2006, 20:52
Ist Bundesrecht aber weg, wie hier seit dem 18.7.1990, dann gilt Landesrecht, mit Todesstraft.

Ergo: in Dtl. gilt die Todesstrafe !
langweiliges märchen

KrascherHistory
28.11.2006, 21:08
langweiliges märchen

Was du rationell nicht erfassen kannst ist ein Märchen.

Stringtheorie auch ?

Just Amy
28.11.2006, 21:19
Was du rationell nicht erfassen kannst ist ein Märchen.

Stringtheorie auch ?
was den fakten widerspricht ist ein märchen. bundesrecht ist nicht weg

KrascherHistory
28.11.2006, 21:21
was den fakten widerspricht ist ein märchen. bundesrecht ist nicht weg

Nach den Gesetzen der "BRD" selbst aber schon. Hab ich mir doch nicht ausgedacht.

Fällt der Gültigkeitsbereich weg, ist Gesetz weg. Präambel hat keine unmittelbare Rechtserheblichkeit, usw.....

Just Amy
28.11.2006, 21:22
Nach den Gesetzen der "BRD" selbst aber schon. Hab ich mir doch nicht ausgedacht.

Fällt der Gültigkeitsbereich weg, ist Gesetz weg. Präambel hat keine unmittelbare Rechtserheblichkeit, usw.....
ha sich wer anderer ausgdacht, ist aber ne lüge.
der gültigkeitsbereich ist aufrecht.

KrascherHistory
28.11.2006, 21:34
ha sich wer anderer ausgdacht, ist aber ne lüge.
der gültigkeitsbereich ist aufrecht.

Wieder falsch. Ist mit Art. 23 a.F. GG weg.

...das willst du doch nicht nochmal haben !

Es geht hier um die Todesstrafe in den USA !

Haloperidol
28.11.2006, 23:03
Wieder falsch. Ist mit Art. 23 a.F. GG weg.

...das willst du doch nicht nochmal haben !

Es geht hier um die Todesstrafe in den USA !

Bist du Jurist von Beruf?

Und ja, es sollte hier um die Todesstrafe in den USA gehen. Ich bin mal dagegen.

Es sei aber dazu gesagt, dass in Ländern, die die Todesstrafe einmal abgeschafft haben, diese kaum wieder einzuführen ist, da einmal abgeschafft, die Bevölkerung sich Mehrheitlich gegen sie ausspricht.

Persönlich erachte ich es alt Armutszeugnis der USA auf diese Form der "Bestrafung" zurückgreifen zu müssen.

KrascherHistory
28.11.2006, 23:12
Bist du Jurist von Beruf?

Und ja, es sollte hier um die Todesstrafe in den USA gehen. Ich bin mal dagegen.

Es sei aber dazu gesagt, dass in Ländern, die die Todesstrafe einmal abgeschafft haben, diese kaum wieder einzuführen ist, da einmal abgeschafft, die Bevölkerung sich Mehrheitlich gegen sie ausspricht.

Persönlich erachte ich es alt Armutszeugnis der USA auf diese Form der "Bestrafung" zurückgreifen zu müssen.

Komisch, vorhin gab´s noch Gelächter, jetzt die Frage, ob ich so´n Schwarzkittel bin.

In Dtl. gibt es auch die Todesstrafe.

KrascherHistory
28.11.2006, 23:13
ha sich wer anderer ausgdacht, ist aber ne lüge.
der gültigkeitsbereich ist aufrecht.

Durch was denn.....nacht dt. Rechtsnorm nämlich nicht.....dann mal los....

Haloperidol
28.11.2006, 23:14
Komisch, vorhin gab´s noch Gelächter, jetzt die Frage, ob ich so´n Schwarzkittel bin.

In Dtl. gibt es auch die Todesstrafe.

Ich frage mal so: Gibt es in der BRD die Todesstrafe? Und wenn ja wie und wo?

KrascherHistory
28.11.2006, 23:15
Ich frage mal so: Gibt es in der BRD die Todesstrafe? Und wenn ja wie und wo?

Steht in den 37 Punkten !

[edit - Benimm dich!]

Rheinlaender
28.11.2006, 23:38
Steht in den 37 Punkten !

Diese 37 Punkte sind das Papier wert, auf denen sie stehen. Bracht vermengte dt. Verwaltungsrecht und buegerliches Recht mit Voelkerrecht. Er beurteilt souveranitaetschoepfende Akte mit secundaeren Recht, welches aus solchen Akten erwachsen kann, aber diese nicht regieren kann.

Praetorianer
28.11.2006, 23:41
Ich rate Dir zu einem Kurs in Verstehendem Lesen. Mondhexe hat verstanden, worauf ich hinauswollte.

Du nicht.


Und das will was heißen ...

klartext
28.11.2006, 23:44
Ist Bundesrecht aber weg, wie hier seit dem 18.7.1990, dann gilt Landesrecht, mit Todesstraft.

Ergo: in Dtl. gilt die Todesstrafe !
Vor Gericht gilt das StGB, da steht nichts von Todesstrafe. Der Rest ist praxisfremde Haarspalterei.

Naduk
28.11.2006, 23:45
[QUOTE=Mondhexe;1039161]Die Usa ein Land dass sich gerne Demokratie nennt, hat noch den barbarischen Akt der Todesstrafe und steht da mit Laendern wie China oder Iran,An nichts nach.Ein land darf sich nicht Demokratie nennen wenn es noch die Todesstrafe praktiziert.Sie ist mittelalterlich,ungenau,ueberholt und barbarisch!!!X(
www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/Todesstrafeusa.html

Wieso hast du soviel mitleid mit mördern?

Just Amy
28.11.2006, 23:46
Wieder falsch. Ist mit Art. 23 a.F. GG weg.

...das willst du doch nicht nochmal haben !
wann soll das gewesen sein?

Rheinlaender
28.11.2006, 23:49
Vor Gericht gilt das StGB, da steht nichts von Todesstrafe. Der Rest ist praxisfremde Haarspalterei.

... und selbst wenn es noch drinstaende, dann wuerde eben der Art. 102 GG greifen, und wenn dieser nicht das "Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe"

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_101_06/index.html

KrascherHistory
29.11.2006, 11:46
wann soll das gewesen sein?

18.7.1990 !

maf2
29.11.2006, 11:50
18.7.1990 !

...und immer noch dieselbe Leier ohne Beweis...

KrascherHistory
29.11.2006, 11:51
...und immer noch dieselbe Leier ohne Beweis...

Einem Rabulistiker und Rechtsverdreher muß man nix beweisen. Es gilt, ihm bei Zeiten das Handwerk zu legen....

KrascherHistory
29.11.2006, 11:52
Diese 37 Punkte sind das Papier wert, auf denen sie stehen. Bracht vermengte dt. Verwaltungsrecht und buegerliches Recht mit Voelkerrecht. Er beurteilt souveranitaetschoepfende Akte mit secundaeren Recht, welches aus solchen Akten erwachsen kann, aber diese nicht regieren kann.

....sind noch viel mehr Wert !

KrascherHistory
29.11.2006, 11:53
... und selbst wenn es noch drinstaende, dann wuerde eben der Art. 102 GG greifen, und wenn dieser nicht das "Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe"

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_101_06/index.html

Die Macht des Stärkeren: wenn das Volk die Todesstrafe für alle Juristen in Dtl. will, dann soll es die auch bekommen !

Mark Mallokent
29.11.2006, 11:58
Manchmal habe ich den unbestimmten Verdacht, daß Krascher Juristen nicht sonderlich gern hat. :] :smoke:

maf2
29.11.2006, 12:00
Einem Rabulistiker und Rechtsverdreher muß man nix beweisen. Es gilt, ihm bei Zeiten das Handwerk zu legen....

Kannst du nun oder nicht?

maf2
29.11.2006, 12:01
Die Macht des Stärkeren: wenn das Volk die Todesstrafe für alle Juristen in Dtl. will, dann soll es die auch bekommen !

Manchmal habe ich das Gefühl, daß dein Realitätsbezug zu wünschen übrig läßt.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:02
Manchmal habe ich den unbestimmten Verdacht, daß Krascher Juristen nicht sonderlich gern hat. :] :smoke:

Wer mag schon Rechtsverdreher-Pack !

KrascherHistory
29.11.2006, 12:02
Manchmal habe ich das Gefühl, daß dein Realitätsbezug zu wünschen übrig läßt.

Der Grund für Tonners Karrieresprung !

maf2
29.11.2006, 12:05
Der Grund für Tonners Karrieresprung !

Ich kenne einen Richter dieses Namens nicht, woher soll ich das wissen?

KrascherHistory
29.11.2006, 12:06
Ich kenne einen Richter dieses Namens nicht, woher soll ich das wissen?

Eine Kurze Anfrage von dir ist nicht möglich....:)) :)) :)) :))

maf2
29.11.2006, 12:08
Eine Kurze Anfrage von dir ist nicht möglich....

Du bist es, der behauptet, also beweise auch.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:09
Du bist es, der behauptet, also beweise auch.

Wieso solle ich einem Straftäter etwas beweisen müssen...:)) :)) :))

maf2
29.11.2006, 12:12
Wieso solle ich einem Straftäter etwas beweisen müssen...:)) :)) :))

Eben. Nur Breitgequatsche.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:17
Eben. Nur Breitgequatsche.

Das vernünftige an einer Todesstrafe ist für mich, das sie auch für dich gilt !

Das jur. Standesrecht bröckelt weiter !

Just Amy
29.11.2006, 12:23
18.7.1990 !
und wie ging das vonstatten?

KrascherHistory
29.11.2006, 12:26
und wie ging das vonstatten?

Mittels Streichung des Art. 23 a.F. GG

Weißt du aber schon.

Just Amy
29.11.2006, 12:27
Mittels Streichung des Art. 23 a.F. GG

Weißt du aber schon.
wie wurde der gestrichen? und von wem?
nebenbei braucht man keinen in einer verfassung deifnierten geltungsbereich.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:28
wie wurde der gestrichen? und von wem?

Einfach so.

Rheinlaender
29.11.2006, 12:30
....sind noch viel mehr Wert !

Ja ... zur Kurzweil! Alleine die erste Schlussfolgerung, dass, da es kein festes Datum gaebe, wann das Dt. Reich untergegangen sei, es noch bestehen wuerde, ist von einigem Unterhaltungswert.

Aber, wenn Du meinst diesen Muell hier diskutieren wollen, mach doch einfach ein Thread auf.

maf2
29.11.2006, 12:30
Einfach so.

Vom verfassungsändernden Gesetzgeber im Zuge der Ratifizierung des EinigungsV mit Wirkung zum 3.10.90.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:32
Vom verfassungsändernden Gesetzgeber im Zuge der Ratifizierung des EinigungsV mit Wirkung zum 3.10.90.

Lüge, maf.

Per 18.7.1990 gem. all. Vorbehalt (s. Art. 139 GG) !

Veröffentlichung im BGBl doch bitte gleich WANN GENAU ???

maf2
29.11.2006, 12:43
Lüge, maf.
Per 18.7.1990 gem. all. Vorbehalt (s. Art. 139 GG) !
Veröffentlichung im BGBl doch bitte gleich WANN GENAU ???

Unterzeichnet wurde er am 31.8.1990, veröffentlich BGBl. 1990 II, S.889ff.

Die beitrittsbedingten Änderungen gem. Art4 EinigungsV traten - wie die Bezeichnung schon sagt - mit dem Wirksamwerden des Beitritts in Kraft, also gem. Art.1 am 3.10.90.

Art.139 GG enthält keine allgemeinen "Vorbehaltsrechte", sondern ausschließlich die Regelung zur Fortgeltung des Entnazifizierungsrechts. Diese Normen waren personenbezogen, mit Art.23 GG a.F. haben die also nichts zu tun.

KrascherHistory
29.11.2006, 12:50
Unterzeichnet wurde er am 31.8.1990, veröffentlich BGBl. 1990 II, S.889ff.

Die beitrittsbedingten Änderungen gem. Art4 EinigungsV traten - wie die Bezeichnung schon sagt - mit dem Wirksamwerden des Beitritts in Kraft, also gem. Art.1 am 3.10.90.

Art.139 GG enthält keine allgemeinen "Vorbehaltsrechte", sondern ausschließlich die Regelung zur Fortgeltung des Entnazifizierungsrechts. Diese Normen waren personenbezogen, mit Art.23 GG a.F. haben die also nichts zu tun.

Falsch !

GG Art. 23 wird mit Wirkung zum 18.07.1990 aufgehoben

Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist mit großer Wahrscheinlichkeit aus völkerrechtlicher Sicht bereits vor dem Beitritt am 17.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegermächte aufgehoben worden.

Nicht das Deutsche Volk und auch nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Bundesregierung Deutschland hat im Auftrage und als Erfüllungsgehilfe der Siegermächte nach dem Besatzungsvorbehalt dabei über das Grundgesetz verfügt – und damit die Besatzungsmächte in Selbstkontrahierung!

Dieses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte einer nur fälschlich so bezeichneten "Verfassung", die sich in den Gesetzbüchern zum Grundgesetz wie folgt liest, Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:

Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund durch Besatzungsvorbehalt gegebener Regierungsbevollmächtigung.

Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegermächte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.

Nix zum 3.10.90. Da möchtest du deinen Mist nur immer gerne hinlügen !

Just Amy
29.11.2006, 12:57
Einfach so.
verfassungsbestimmungen können nur mit 2/3 mehrheit gestrichen werden. war dem so?

maf2
29.11.2006, 12:58
Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist mit großer Wahrscheinlichkeit aus völkerrechtlicher Sicht bereits vor dem Beitritt am 17.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegermächte aufgehoben worden.

"...mit großer Wahrscheinlichkeit ... aufgehoben"

Ja, Kracherle, sicher. In Nacht- und Nebelaktionen werden Verfassungsartikel geändert, am grünen Tisch, im Flugzeug, aufm Klo...

Kommst du dir nicht ziemlich albern vor?


Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegermächte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.

Du verwechselst zwei unterschiedliche Fragen: Der EinigungsV als völkerrechtlicher Vertrag trat am 23.9.90 in Kraft und begründete damit die völkerrechtliche Verpflichtung beider deutscher Staaten, die Einheit zu vollziehen. Seine innerstaatlichen Wirkungen traten aber erst mit dem Beitritt, also am 3.10.90, ein. Deshalb ist in der Überschrift zu Art.4 von "beitrittsbedingten Änderungen" die Rede. Gemeint ist die aufschiebende Bedingung des Beitritts.

KrascherHistory
29.11.2006, 20:47
verfassungsbestimmungen können nur mit 2/3 mehrheit gestrichen werden. war dem so?

Siehe #111.

Deine Aussage ist sinngemäß richtig: GG-änderunge nur mit 2/3 Mehrheit in BT und BR !

Am 18.7.1990 hat kein BT oder BR oder das Volk dementsprechend entschieden. Nanü !

KrascherHistory
29.11.2006, 20:48
[QUTE=maf2;1041537]"...mit großer Wahrscheinlichkeit ... aufgehoben"

Ja, Kracherle, sicher. In Nacht- und Nebelaktionen werden Verfassungsartikel geändert, am grünen Tisch, im Flugzeug, aufm Klo...

Kommst du dir nicht ziemlich albern vor?

Mußt schon alles lesen, Schwarzkittel !

Du verwechselst zwei unterschiedliche Fragen: Der EinigungsV als völkerrechtlicher Vertrag trat am 23.9.90 in Kraft und begründete damit die völkerrechtliche Verpflichtung beider deutscher Staaten, die Einheit zu vollziehen. Seine innerstaatlichen Wirkungen traten aber erst mit dem Beitritt, also am 3.10.90, ein. Deshalb ist in der Überschrift zu Art.4 von "beitrittsbedingten Änderungen" die Rede. Gemeint ist die aufschiebende Bedingung des Beitritts.[/QUOTE]

Ich werfe keine Fragen auf, ich stelle fest !

Just Amy
29.11.2006, 22:29
Siehe #111.

Deine Aussage ist sinngemäß richtig: GG-änderunge nur mit 2/3 Mehrheit in BT und BR !

Am 18.7.1990 hat kein BT oder BR oder das Volk dementsprechend entschieden. Nanü !
dementsprechend wurde der artikel damals nicht gestrichen

KrascherHistory
29.11.2006, 22:32
dementsprechend wurde der artikel damals nicht gestrichen

Gem. BGBl und Beck-Texte aber doch !

Gem. Art. 139 GG durch alliertes Besatzerrecht. Galt 1990 nachweislich noch, wg. fehlender Souveränität Dtls !

Just Amy
30.11.2006, 07:57
Gem. BGBl und Beck-Texte aber doch !

Gem. Art. 139 GG durch alliertes Besatzerrecht. Galt 1990 nachweislich noch, wg. fehlender Souveränität Dtls !
das beweist Du jetzt schön.

KrascherHistory
30.11.2006, 12:01
das beweist Du jetzt schön.

So richtig schön ?

Just Amy
30.11.2006, 16:46
So richtig schön ?
also ganz einfach geht es, wenn Du die frage erörterst, ob ein geltungsbereich in einer verfassung vorkommen muß. dann erübrigt sich vom rest viel

KrascherHistory
30.11.2006, 16:55
also ganz einfach geht es, wenn Du die frage erörterst, ob ein geltungsbereich in einer verfassung vorkommen muß. dann erübrigt sich vom rest viel

Nach dt. Rechtsnorm, ja !

Hier mal ein paar einschlägige Urteile:

So entschied das BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."


Eine weitere einschlägige Rechtsprechung findet man beim BVerwG im Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967 - Leitsatz:

Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergänzte Landschaftsschutz-Verordnung für ihren örtlichen Geltungsbereich lediglich auf eine nicht veröffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen des Verstoßes gegen die im Rechtsstaat der Prägung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen nichtig, siehe Urteil, Seite 5.

"In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 - NJW 1962 Seite 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung."

Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Beschluss 10 A 2120/01 vom 11. Juli 2001 auf Seite 2 dargelegt:

"Die aufgrund § 55 Abs. 1 Nr. 4 NGefAG erlassene Verordnung ist nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58 Nr. 5 NGefAG. Danach muss eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben...!

Die Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ist zwingend erforderlich, kann nicht aus dem Inhalt der Verordnung ergänzt werden und muss auch dann vorgenommen werden, wenn die Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenden Behörde gelten soll.

Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für das ganze Bundesland gelten soll."

Es gab nach dem 29.09.1990 und schon vor dem 03.10.1990 bis heute also im derzeitigen Grundgesetz weder so bezeichnete dazugehörende Länder noch danach zu Recht in den Bundestag entsandte Abgeordnete, die ordentlich legitimiert waren oder sind.

Nach Greiffeld´s Rechtswörterbuch, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 1970, Seite 756 gilt:

Norm (Rechtsnorm) > Gesetz! Normativen Charakter (Inhalt) hat eine Vorschrift, soweit sie im - Gegensatz zu bloßen Verwaltungsvorschriften - "Rechtssätze" enthält, also Gesetz im materiellen Sinne ist.


Das vorgeblich noch rechtsbeständige Grundgesetz soll aber in der BRD an der Spitze eines geschlossenen Systems von Rechtsnormen stehen.

Die fehlende Angabe der räumlichen Geltung für das Grundgesetz ist daher durch die obige nachvollziehbare Rechtsprechung vor 1990 (!) als wesentlicher Mangel zu bewerten, der das GG nichtig gemacht hat. Dem Grundgesetz ist damit vermutlich schon am 18.07.1990, spätestens aber am 29.09.1990 der geographische Erstreckungsbereich entzogen worden, es gilt mit allen nachfolgenden Änderungen daher seit spätestens dem 29.09.1990 nicht mehr auf dem Gebiet der Bundesländer in der BRD. Und damit haben auch alle auf das Grundgesetz gestützten sonstigen BRD-Gesetze jedenfalls ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.

Oder kurz für amy: kein Geltungsbereich, kein Gesetz !

Mark Mallokent
30.11.2006, 17:20
Man sollte hier im Forum die Todesstrafe für 7367 völlig sinnfreie Beiträge einführen. :whis:

KrascherHistory
30.11.2006, 17:24
Man sollte hier im Forum die Todesstrafe für 7367 völlig sinnfreie Beiträge einführen. :whis:

5056 ist die deadline für Unerträgliches.....:D :))

**Initiative für eine Petition: Sachliches zum Thema von MM ! Nur einmal !**

KrascherHistory
30.11.2006, 17:26
Man sollte hier im Forum die Todesstrafe für 7367 völlig sinnfreie Beiträge einführen. :whis:

Nebenbei: es ging um Rechtsnormen. NIcht deine Baustelle. Wie gar nix bisher !

klartext
30.11.2006, 17:39
Nebenbei: es ging um Rechtsnormen. NIcht deine Baustelle. Wie gar nix bisher !
Deine Abstraktion von Recht und die Entfernung von der Rechtswirklichkeit ist schon fast beängstigend. Glaubst du wirklich, dass derartiges auch nur die geringste Bedeutung hat ? Von solchen Juristen möchte ich jedenfalls nur ungern regiert werden. Dogmatiker haben genug Unheil in der Welt angerichtet.
Die Realität definiert sich nicht nach Paragraphen, sie sind nur ein Hilfsmittel, um Gesellschaft zu organisieren.

Just Amy
30.11.2006, 19:23
Nach dt. Rechtsnorm, ja !

Hier mal ein paar einschlägige Urteile:

So entschied das BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz:

Eine Landschaftsverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches."


Eine weitere einschlägige Rechtsprechung findet man beim BVerwG im Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967 - Leitsatz:

Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergänzte Landschaftsschutz-Verordnung für ihren örtlichen Geltungsbereich lediglich auf eine nicht veröffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen des Verstoßes gegen die im Rechtsstaat der Prägung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen nichtig, siehe Urteil, Seite 5.

"In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 - NJW 1962 Seite 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung."

Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Beschluss 10 A 2120/01 vom 11. Juli 2001 auf Seite 2 dargelegt:

"Die aufgrund § 55 Abs. 1 Nr. 4 NGefAG erlassene Verordnung ist nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58 Nr. 5 NGefAG. Danach muss eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben...!

Die Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ist zwingend erforderlich, kann nicht aus dem Inhalt der Verordnung ergänzt werden und muss auch dann vorgenommen werden, wenn die Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenden Behörde gelten soll.

Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für das ganze Bundesland gelten soll."

Es gab nach dem 29.09.1990 und schon vor dem 03.10.1990 bis heute also im derzeitigen Grundgesetz weder so bezeichnete dazugehörende Länder noch danach zu Recht in den Bundestag entsandte Abgeordnete, die ordentlich legitimiert waren oder sind.

Nach Greiffeld´s Rechtswörterbuch, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 1970, Seite 756 gilt:

Norm (Rechtsnorm) > Gesetz! Normativen Charakter (Inhalt) hat eine Vorschrift, soweit sie im - Gegensatz zu bloßen Verwaltungsvorschriften - "Rechtssätze" enthält, also Gesetz im materiellen Sinne ist.


Das vorgeblich noch rechtsbeständige Grundgesetz soll aber in der BRD an der Spitze eines geschlossenen Systems von Rechtsnormen stehen.

Die fehlende Angabe der räumlichen Geltung für das Grundgesetz ist daher durch die obige nachvollziehbare Rechtsprechung vor 1990 (!) als wesentlicher Mangel zu bewerten, der das GG nichtig gemacht hat. Dem Grundgesetz ist damit vermutlich schon am 18.07.1990, spätestens aber am 29.09.1990 der geographische Erstreckungsbereich entzogen worden, es gilt mit allen nachfolgenden Änderungen daher seit spätestens dem 29.09.1990 nicht mehr auf dem Gebiet der Bundesländer in der BRD. Und damit haben auch alle auf das Grundgesetz gestützten sonstigen BRD-Gesetze jedenfalls ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.

Oder kurz für amy: kein Geltungsbereich, kein Gesetz !
es ist grober unsinn, den geltungsbreich einer verfassung (die nur innerstaatlich gelten KANN) mit dem von spezialgesetzen zu vermischen. der geltungsbereich IST klar, dazu bedarf es keines weiteren paragraphen