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Vollständige Version anzeigen : Wohnung mieten mit negativer Schufaauskunft



Würfelqualle
26.11.2006, 11:24
Wie können Menschen mit negativer Schufaauskunft, eine Wohnung anmieten ?

Nehmen wir einen fiktiven Fall an. Die arbeitslose Jutta M. wohnt seit Jahren mit Gido R. zusammen. Gido R. hat eine feste Arbeit. Beide sind nicht miteinander verheiratet. Leben also in eheähnlichen Verhältnis zusammen. Jutta M. bekommt vom Jobcenter einen Brief, dass sie mit Gido R. seit einem Jahr in eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt und deshalb keine finanzielle Unterstützung seitens des Jobcenter mehr bekommt. Gut sagt sich Jutta M. Dann suche ich mir halt eine eigene Wohnung. Damit habe ich wieder Anspruch auf Hartz IV und bin wieder krankenversichert.

Jetzt kommt der Haken an der Geschichte. Jutta M. hat einige negative Schufaeinträge, weil sie einige Kredite nicht rechtzeitig zurückgezahlt hat. Die Gesamtschulden belaufen sich auf etwa 700 €, die jetzt auch immer pünktlich zurückgezahlt werden. Aber sie hat trotzdem negative Schufa Einträge.

Jetzt hat sich Jutta M. schon bei einer Wohnbaugesellschaft beworben, für die Hartz IV Bezüge kein Problem darstellen, aber der negative Schufa Eintrag. Diese Wohnbaugesellschaft lehnte eine Vermietung an Jutta M. ab.

Heutzutage fragt jede Wohnbaugesellschaft und jeder private Vermieter nach einer freiwilligen Schufaauskunft. Verweigert man die, gibt´s keine Wohnung.
Es gibt sogar sogenannte " Kontingent Wohnungen " bei Wohnungsämtern, die explizit für Hartz IV Bezieher mit negativer Schufa Auskunft sind. Aber bei diesen Wohnungen bestehen lange mehrmonatige Wartezeiten, diese Zeit hat aber Jutta M. nicht. Jutta M. ist z.Z. auch nicht in der Lage die Schulden auf einmal abzubauen und wegen einer Krankheit auch nur bedingt arbeitsfähig.



Wie kann Jutta M. trotzdem eine Wohnung anmieten ?


Bitte an die Mods : Themenfremde Beiträge bitte löschen !




Gruss vonne Würfelqualle

Klopperhorst
26.11.2006, 11:29
Man kann sich doch nach 7 Jahren aus der Schufa löschen lassen.

Jedenfalls habe ich das so gemacht.


---

Mauser98K
26.11.2006, 11:54
In dem sie sich auf dem Privatmarkt eine Wohnung sucht.

Ich würde als Vermieter aber grundsätzlich zwei oder drei Monatsmieten Kaution verlangen.

Kann Jutta die nicht zahlen, hat sie Pech gehabt.

Da man als Vermieter heute so gut wie keine Rechte gegenüber dem Mieter hat, ist man zu solchen Maßnahmen gezwungen.

Don
26.11.2006, 12:01
Daß angesichts des derzeitigen Mieterschutzrechts und der sich explosionsartig vermehrendenen Anzahl von Mietnomaden mit astronomischen teils existenzbedrohenden Folgekosten für Vermieter eine Wohnung nicht unbedingt an jemand vergeben wird, der seine Kredite schon nicht zurückbezahlt, entbehrt nicht einer gewissen Logik.
Irgendwann präsentiert das Leben die Rechnung für ignorantes Verhalten.

Mauser98K
26.11.2006, 12:04
Deshalb haben wir das Dachgeschoß unseres Hauses auch nicht zu einer Mietwohnung ausgebaut.

Wenn unsere Tochter größer ist, bekommt sie es als Zimmer.

Würfelqualle
26.11.2006, 12:10
Man kann sich doch nach 7 Jahren aus der Schufa löschen lassen.

Jedenfalls habe ich das so gemacht.


---

Jutta M. braucht jetzt eine Wohnung. Sie kann nicht 7 Jahre (es sind übrigens nur 3 Jahre ) warten. Sie bekommt seit November kein Hartz IV mehr, steht also ohne jegliche Bezüge da und ist ab 1.12.06 nicht mehr krankenversichert.



Gruss vonne Würfelqualle

Klopperhorst
26.11.2006, 12:16
Jutta M. braucht jetzt eine Wohnung. Sie kann nicht 7 Jahre (es sind übrigens nur 3 Jahre ) warten. Sie bekommt seit November kein Hartz IV mehr, steht also ohne jegliche Bezüge da und ist ab 1.12.06 nicht mehr krankenversichert.



Gruss vonne Würfelqualle

Tja, das Volk in der Knechtschaft der Mietverbrecher,


----

Würfelqualle
26.11.2006, 12:17
Zwei Möglichkeiten gibt´s vielleicht.

Sie könnte bei ihrer jetzigen Wohnbaugesellschaft nachfragen, ob sie eine andere Wohnung der Wohnbaugesellschaft bekommt. Da müsste sie natürlich die Hosen runterlassen und alles erzählen. Gido R. verbleibt in der alten Wohnung und bezahlt die gesamte Miete. Jutta M. bezieht bei der gleichen Wohnbaugesellschaft eine billigere Wohnung, bis 360 € warm.

Sie findet eine Wohnbaugesellschaft, oder einen privaten Vermieter, der keine Schufa Auskunft verlangt. Aber wenn Jutta M. keine 3 Gehaltsnachweise erbringen kann, sondern dem Vermieter sagt, dass sie Hartz IV Bezüge bekommt, wird der wahrscheinlich nach einer Schufa Auskunft nachfragen. Dann hat sich die Anmietung erledigt.



Gruss vonne Würfelqualle

Mauser98K
26.11.2006, 12:27
Es gibt auch Wohnungen, allerdings unterste Kategorie, die von den Eigentümern nur an Personen vermietet werden, für die BA ( früher war es das Sozialamt ) die Miete, Strom usw. bezahlt.

Das machen die Eigentümer ein paar Jahre, dann ist die Immobilie ein Fall für den Sprengmeister oder die Abrißbirne, hat aber noch Geld eingebracht.

Don
26.11.2006, 12:41
Jutta M. braucht jetzt eine Wohnung. Sie kann nicht 7 Jahre (es sind übrigens nur 3 Jahre ) warten. Sie bekommt seit November kein Hartz IV mehr, steht also ohne jegliche Bezüge da und ist ab 1.12.06 nicht mehr krankenversichert.



Gruss vonne Würfelqualle

Arbeiten gehen?

Mark Mallokent
26.11.2006, 12:43
Arbeiten gehen?

Das wäre sicher zu empfehlen. Allerdings muß man bei Bewerbungen eine Adresse angeben. :(

Don
26.11.2006, 12:50
Das wäre sicher zu empfehlen. Allerdings muß man bei Bewerbungen eine Adresse angeben. :(

Sie wohnt doch bei ihrem Freund, hieß es.
Eigentlich gehts ja nur darum, das Sozialamt zu betuppen indem die faktisch vorhandene sogenannte Lebensgemeinschaft adressenmäßig aufgelöst wird.

Hätte sie irgendwas auf dem Kasten würde sie irgendeine 10qm Rumpelkammer mieten, mit Etagenklo. Reicht als Adresse. Aber ich will ja hier keine Anleitung geben, wie man mir meine Steuern abluchsen kann.:cool:

Würfelqualle
26.11.2006, 13:19
Arbeiten gehen?



Hast du den gesamten Eingangsthread gelesen ?




Jutta M. ist z.Z. auch nicht in der Lage die Schulden auf einmal abzubauen und wegen einer Krankheit auch nur bedingt arbeitsfähig.




Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
26.11.2006, 13:21
Sie wohnt doch bei ihrem Freund, hieß es.
Eigentlich gehts ja nur darum, das Sozialamt zu betuppen indem die faktisch vorhandene sogenannte Lebensgemeinschaft adressenmäßig aufgelöst wird.

Hätte sie irgendwas auf dem Kasten würde sie irgendeine 10qm Rumpelkammer mieten, mit Etagenklo. Reicht als Adresse. Aber ich will ja hier keine Anleitung geben, wie man mir meine Steuern abluchsen kann.:cool:



Mit einer negativen Schufa Auskunft, bekommt sie nicht mal eine 10 qm Rumpelkammer mit Etagenklo.


Gruss vonne Würfelqualle

lupus_maximus
26.11.2006, 13:55
Mit einer negativen Schufa Auskunft, bekommt sie nicht mal eine 10 qm Rumpelkammer mit Etagenklo.


Gruss vonne Würfelqualle
Wenn man zahlungsunwillige Außengeländer noch nicht einmal mit 7000 Euro Mietschulden so einfach aus der Wohnung rausbekommt, ist dies ja auch kein Wunder!
Mit dem neuen ADG müßtest du trotzdem so jemand noch nehmen.
Ich nehme stark an, das die Wohnungsnot in der nächsten Zeit zunimmt!

SLOPPY
26.11.2006, 14:17
Mit dem neuen ADG müßtest du trotzdem so jemand noch nehmen.


... falsch ! Als Privatvermieter etwa im eigenen Haus oder wenn Du als Privatperson unter 50 Wohnungen vermietest, gilt das ADG nur sehr eingeschränkt.

Den Knoblauchexperten muss man ja nicht zwangsmässig unter -ihren- Zeugen sagen, dass solche Typen nicht erwünscht sind.

Würfelqualle
26.11.2006, 14:36
Hier geht es aber um Jutta M.


Bitte beim Threadthema bleiben.



Gruss vonne Würfelqualle

Westfale
26.11.2006, 14:57
Das wäre sicher zu empfehlen. Allerdings muß man bei Bewerbungen eine Adresse angeben. :(

...an Postlagernd

SLOPPY
26.11.2006, 15:11
Nehmen wir einen fiktiven Fall an. Die arbeitslose Jutta M. wohnt seit Jahren mit Gido R. zusammen. Gido R. hat eine feste Arbeit. Beide sind nicht miteinander verheiratet. Leben also in eheähnlichen Verhältnis zusammen. Jutta M. bekommt vom Jobcenter einen Brief, dass sie mit Gido R. seit einem Jahr in eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt und deshalb keine finanzielle Unterstützung seitens des Jobcenter mehr bekommt. Gut sagt sich Jutta M. Dann suche ich mir halt eine eigene Wohnung. Damit habe ich wieder Anspruch auf Hartz IV und bin wieder krankenversichert.

Gruss vonne Würfelqualle

Also, wenn ich das richtig verstehe, hat Deine Freundin ab sofort keine staatliche Alimente mehr und Du als ehrenwerter Bauarbeiter musst sie aushalten. Deswegen soll sie Proforma ausziehen, auch wenn's nur eine kleine Bruchbude ist die sie anmieten will, um weiter mit Dir incl. staatlicher Förderung, also unseren Steuern, zusammenleben zu können.

... ist das soweit korrekt ?


Da Juttachen, wie vom Amt festgestellt und von Dir bestätigt, seit gut einem Jahr unberechtigterweise ALG-II bezogen hat, wird sie, bzw. dann Du, dies gegebenenfalls zurückzahlen müssen.
Also kommen da noch einige €uronen zusammen, die ihr Schuldkonto weiter anwachsen lassen.

Inwieweit sie, weil sie in einer eheähnlichen Beziehung lebend, auch von der vom Arbeitsamt gezahlten Krankenkasse rausfliegen soll, erschliesst sich mir nicht, da sie ja arbeitslos gemeldet ist.
Und wenn sie krank und nicht arbeitsfähig sein sollte, zählt sie nicht als arbeitssuchend und wird wohl wieder vom Sozialamt, anstelle vom Arbeitsamt geführt werden...

Würfelqualle
26.11.2006, 15:26
Also, wenn ich das richtig verstehe, hat Deine Freundin ab sofort keine staatliche Alimente mehr und Du als ehrenwerter Bauarbeiter musst sie aushalten. Deswegen soll sie Proforma ausziehen, auch wenn's nur eine kleine Bruchbude ist die sie anmieten will, um weiter mit Dir incl. staatlicher Förderung, also unseren Steuern, zusammenleben zu können.

... ist das soweit korrekt ?



Rein fiktiv, hat mit meiner Person, oder mit meiner Freundin nichts zu tun.





Da Juttachen, wie vom Amt festgestellt und von Dir bestätigt, seit gut einem Jahr unberechtigterweise ALG-II bezogen hat, wird sie, bzw. dann Du, dies gegebenenfalls zurückzahlen müssen.
Also kommen da noch einige €uronen zusammen, die ihr Schuldkonto weiter anwachsen lassen.



Das entzieht sich meiner Kenntnis, aber im Schadensfall hat sie nur ca. 52% zurück zu zahlen. Außerdem kann sie ja die rückgeforderte Summe erst wieder zurück bezahlen, wenn sie wieder einen Arbeitsplatz inne hat.




Inwieweit sie, weil sie in einer eheähnlichen Beziehung lebend, auch von der vom Arbeitsamt gezahlten Krankenkasse rausfliegen soll, erschliesst sich mir nicht, da sie ja arbeitslos gemeldet ist.



Wenn das Jobcenter nicht mehr die Sozialbeiträge an die Krankenkasse abführt, dann ist man noch einen Monat bei der Krankenkasse nachversichert. Nach einem Monat ist die betreffende Person ohne Krankenschutz. Sie kann sich natürlich freiwillig versichern, aber das kostet etwa 130 € Wenn Jutta M. aber über kein Einkommen verfügt, kann sie sich auch nicht freiwillig versichern und bleibt ohne Krankenschutz





Und wenn sie krank und nicht arbeitsfähig sein sollte, zählt sie nicht als arbeitssuchend und wird wohl wieder vom Sozialamt, anstelle vom Arbeitsamt geführt werden...



Sozialamt gibts nicht mehr. Früher konnte man zum Sozialamt gehen, wenn z.B. das Jobcenter eine Sperre über´s Arbeitslosengeld verhängt hatte. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.



Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
26.11.2006, 15:52
Deswegen soll sie Proforma ausziehen, auch wenn's nur eine kleine Bruchbude ist die sie anmieten will, um weiter mit Dir incl. staatlicher Förderung, also unseren Steuern, zusammenleben zu können.



Rein fiktiv, nur angenommen. Du wärest in dieser Situation. Du arbeitest und verdienst etwa 1300 € netto. Deine Freundin bekam vom Amt 600 € Hartz IV.
Nun fällt das Geld von deiner Freundin völlig weg und ihr müsstet von 1200 € leben. Aber du hast jetzt nicht nur deine Freundin finanziell an der Backe, sondern müsstest noch eigene Ratenzahlungen und Kredite zurückzahlen. Normalerweise müsstest du ja auch noch jetzt zusätzlich, die Krankenversicherung deiner Freundin zahlen, macht auch nochmal 130 € im Monat.

Falls jetzt deine Freundin eine Wohnung findet, bekommt sie die 345 € vom Jobcenter wieder und ist auch wieder krankenversichert.

;)

Was würdest du tun ?



Gruss vonne Würfelqualle

ciasteczko
26.11.2006, 16:44
@Würfelqualle: Kann es sein das du Jutta M bist?

Der Patriot
26.11.2006, 16:56
Warum heiratet sie Gido R. nicht? Als Ehepaar bekämen sie ja Wohnungsbeihilfe und sie wäre kostenfrei bei ihrem Mann mitversichert. Wenn sie seit Jahren in einem eheähnlichen Verhältnis leben ist mir unklar, warum sie nicht heiraten.

Würfelqualle
26.11.2006, 17:07
@Würfelqualle: Kann es sein das du Jutta M bist?



Lesen ist nicht deine Stärke, oder ?





Nehmen wir einen fiktiven Fall an.




Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
26.11.2006, 17:11
Warum heiratet sie Gido R. nicht? Als Ehepaar bekämen sie ja Wohnungsbeihilfe und sie wäre kostenfrei bei ihrem Mann mitversichert. Wenn sie seit Jahren in einem eheähnlichen Verhältnis leben ist mir unklar, warum sie nicht heiraten.

Sagen wir, Gido R. verdient 1300 € netto, dann hat das fiktive Ehepaar R., keinen Anspruch auf Wohnungsbeihilfe.


Gruss vonne Würfelqualle

Rheinlaender
26.11.2006, 18:37
Um zum Anfangspunkt zurueck zugehen - Kann sie nicht einfach zu Sozialamt gehen, sagen sie sei von akuter Obdachlosigkeit bedroht?

Würfelqualle
26.11.2006, 18:49
Um zum Anfangspunkt zurueck zugehen - Kann sie nicht einfach zu Sozialamt gehen, sagen sie sei von akuter Obdachlosigkeit bedroht?

Es gibt kein Sozialamt mehr. Ein Weg wäre das kommunale Wohnungsamt, die sogenannte " Kontingent Wohnungen " * für Hartz IV Empfänger mit negativer Schufa Auskunft haben soll. Aber es werden immer mehr, die solche Probleme haben und deshalb existieren lange Wartelisten, wo man monatelang warten muss. Aber Jutta M. braucht jetzt eine Wohnung, weil ihr das Jobcenter seit November kein Hartz IV mehr zahlt und sie ab 1.12.06 keine Krankenversicherung mehr hat.

*
Kontigent Wohnungen sind Wohnungen, die von Wohnbaugesellschaften den Wohnungsämtern angeboten werden, für Hartz IV Bezieher, Obdachlose, ehemalige Straftäter.



Gruss vonne Würfelqualle

SLOPPY
26.11.2006, 20:15
Rein fiktiv, nur angenommen. Du wärest in dieser Situation. Du arbeitest und verdienst etwa 1300 € netto. Deine Freundin bekam vom Amt 600 € Hartz IV.
Nun fällt das Geld von deiner Freundin völlig weg und ihr müsstet von 1200 € leben. Aber du hast jetzt nicht nur deine Freundin finanziell an der Backe, sondern müsstest noch eigene Ratenzahlungen und Kredite zurückzahlen. Normalerweise müsstest du ja auch noch jetzt zusätzlich, die Krankenversicherung deiner Freundin zahlen, macht auch nochmal 130 € im Monat.
Falls jetzt deine Freundin eine Wohnung findet, bekommt sie die 345 € vom Jobcenter wieder und ist auch wieder krankenversichert.)

Was würdest du tun ?
Gruss vonne Würfelqualle

Wieso bekam Juttachen bisher 600,- €uro Stütze als sie bei Dir gelebt hat, und wird, wenn sie eine "eigene" Wohnung haben will/wird, nur noch 345,- €uronen vom Arbeitsamt bekommen? ?(

Würfelqualle
26.11.2006, 20:23
Wieso bekam Juttachen bisher 600,- €uro Stütze als sie bei Dir gelebt hat, und wird, wenn sie eine "eigene" Wohnung haben will/wird, nur noch 345,- €uronen vom Arbeitsamt bekommen? ?(




Es ist ein fiktiver Fall, was bringt ihr mich dauernd ins Spiel ? Sie bekam 255 € für die Warmmiete und 345 € für den Lebensunterhalt. Wenn sie dann eine eigene Wohnung hat entfallen ja die Wohnkosten, weil sie ja jetzt ihre eigene Wohnung bezahlen muss.


Gruss vonne Würfelqualle

Biskra
26.11.2006, 21:22
Tja, dann mußt du deine Freundin halt mal ne Weile aushalten. :)) Andere Möglichkeit: Miete selber ne Wohnung und mach mit ihr einen Untermietvertrag. Mit dem kann sie dann ins Job Center. Alles klar?

Würfelqualle
27.11.2006, 06:44
Tja, dann mußt du deine Freundin halt mal ne Weile aushalten. :)) Andere Möglichkeit: Miete selber ne Wohnung und mach mit ihr einen Untermietvertrag. Mit dem kann sie dann ins Job Center. Alles klar?



Nehmen wir an, Gido R. ist so naiv, wie du. Dann mietet er selber eine Wohnung an untervermietet dann an Jutta M . Jutta M. geht dann zum Jobcenter und präsentiert denen den Untermietvertrag. Das Jobcenter liest sich den durch und sieht als Hauptmieter Gido R. Das Jobcenter lacht über die Blödheit von Gido R. und zahlt Jutta M. kein Hartz IV und Gido R. hat aber eine weitere Wohnung zum bezahlen.

:rolleyes:

Jutta M. hat ja beim Jobcenter angegeben, dass sie mit Gido R nur eine WG zusammen bewohnt. Nun mietet dieser WG Bewohner eine weitere Wohnung an und vermietet diese an seine ehm. WG Bewohnerin an.

Dumm, oder ?



Gruss vonne Würfelqualle

Biskra
27.11.2006, 09:43
Nehmen wir an, Gido R. ist so naiv, wie du. Dann mietet er selber eine Wohnung an untervermietet dann an Jutta M . Jutta M. geht dann zum Jobcenter und präsentiert denen den Untermietvertrag. Das Jobcenter liest sich den durch und sieht als Hauptmieter Gido R. Das Jobcenter lacht über die Blödheit von Gido R. und zahlt Jutta M. kein Hartz IV und Gido R. hat aber eine weitere Wohnung zum bezahlen.

:rolleyes:

Jutta M. hat ja beim Jobcenter angegeben, dass sie mit Gido R nur eine WG zusammen bewohnt. Nun mietet dieser WG Bewohner eine weitere Wohnung an und vermietet diese an seine ehm. WG Bewohnerin an.

Dumm, oder ?



Gruss vonne Würfelqualle


Tja... dann versuchs mal mit Beratung. Zum Amtsgericht, Gerichtskostenbeihilfe beantragen, dann zum Anwalt mit dem Scheinchen.

Ex Partei03 Mitglied
27.11.2006, 09:49
In dem sie sich auf dem Privatmarkt eine Wohnung sucht.

Ich würde als Vermieter aber grundsätzlich zwei oder drei Monatsmieten Kaution verlangen.

Kann Jutta die nicht zahlen, hat sie Pech gehabt.

Da man als Vermieter heute so gut wie keine Rechte gegenüber dem Mieter hat, ist man zu solchen Maßnahmen gezwungen.

Eher würde ich meine Wohnung abreißen lassen, als jemals einen Mieter mit Schufaeintrag oder Hartz da hinein zu lassen.

Habe es 2 mal mitmachen müssen, ich sage nur nein Danke, unter der Brücke ist noch ein Platz frei.
Diese Leute können einen ruinieren und der Staat stützt sowas noch.

Verrecken sollen diese Mietnomaden:D

Biskra
27.11.2006, 09:51
Eher würde ich meine Wohnung abreißen lassen, als jemals einen Mieter mit Schufaeintrag oder Hartz da hinein zu lassen.

Habe es 2 mal mitmachen müssen, ich sage nur nein Danke, unter der Brücke ist noch ein Platz frei.
Diese Leute können einen ruinieren und der Staat stützt sowas noch.

Verrecken sollen diese Mietnomaden:D

Deshalb sollte man als Vermieter dann auch mindestens darauf bestehen, sich das Geld direkt vom Amt überweisen zu lassen. Eine Bürgschaft ist auch zu empfehlen.

Ex Partei03 Mitglied
27.11.2006, 09:52
Tja... dann versuchs mal mit Beratung. Zum Amtsgericht, Gerichtskostenbeihilfe beantragen, dann zum Anwalt mit dem Scheinchen.

Wie wäre es denn mit arbeiten ???? Wer so kreativ ist sich die Rechte erklären zu lasssen
müßte auch kreativ im Schreiben von Bewerbungen sein, oder ???

Jodlerkönig
27.11.2006, 10:02
Eher würde ich meine Wohnung abreißen lassen, als jemals einen Mieter mit Schufaeintrag oder Hartz da hinein zu lassen.

Habe es 2 mal mitmachen müssen, ich sage nur nein Danke, unter der Brücke ist noch ein Platz frei.
Diese Leute können einen ruinieren und der Staat stützt sowas noch.

Verrecken sollen diese Mietnomaden:D ich hab es eben bei einem kunden mitbekommen....eine ältere dame hat den 1.stock ihres hauses vermietet gehabt....nach 10 monaten ohne mietzahlung ist der säumige mieter mit etwas druck^^ ausgezogen....:D

was hat er ausser mietschulden hinterlassen.....eine totalbaustelle....oma die mit den mieteinnahmen ihren lebensabend und ihre karge rente aufbessern wollte, steht vor einem scherbenhaufen...und wenn ich hier lese...mieter wären in der knechtschaft der vermieterverbrecher, kann man nur den kopf schütteln.

gleiches erlebte ich dieses jahr....da war der vermieter ein alleinverdienender familienvater, der seine ererbte wohnung vermietete.......der schaden geht in die zehntausende euro.....

ebenso habe ich über die letzten jahre viele leute kennengelernt, die aufgrund derartiger erfahrungen ganze häuser lieber leerstehen lassen, weil sie schon mal so richtig aufs maul gefallen sind mit diesem abschaum, der keinerlei respekt gegenüber fremdem eigentum hat und den geschädigten noch unverblümt ins gesicht lacht.

Biskra
27.11.2006, 10:21
Wie wäre es denn mit arbeiten ???? Wer so kreativ ist sich die Rechte erklären zu lasssen
müßte auch kreativ im Schreiben von Bewerbungen sein, oder ???

Keine Frage. :]

D-R
27.11.2006, 11:32
Jutta M. hat ja beim Jobcenter angegeben, dass sie mit Gido R nur eine WG zusammen bewohnt. Nun mietet dieser WG Bewohner eine weitere Wohnung an und vermietet diese an seine ehm. WG Bewohnerin an.

Gruss vonne Würfelqualle


Tja,wenn das Amt weiss das die beiden ein Paar sind ist es schwierig.Wenn nicht,Kleidung/Kühlschrank/Bett trennen und einen Untermietervertrag abschließen,und dann nur noch warten bis die vom Amt ihren Kontrollgang tätigen.;)


Gruss

Würfelqualle
27.11.2006, 12:36
Tja,wenn das Amt weiss das die beiden ein Paar sind ist es schwierig.Wenn nicht,Kleidung/Kühlschrank/Bett trennen und einen Untermietervertrag abschließen,und dann nur noch warten bis die vom Amt ihren Kontrollgang tätigen.;)


Gruss

Die kommen nicht mehr.
Wenn die Jobcenter ihre Schreiben an Arbeitslose wegen eheähnlichen Verhältnis losschicken, haben die beiden WG Bewohner genug Zeit, die " normale Wohnung " in " 2 Wohn/Schlafzimmer Bereiche " umzuwandeln. Das wird dir gleich beim Jobcenter unterstellt. Deshalb nützt es es nichts mehr, die Wohnung in eine WG umzuwandeln.



Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
27.11.2006, 12:38
Eher würde ich meine Wohnung abreißen lassen, als jemals einen Mieter mit Schufaeintrag oder Hartz da hinein zu lassen.

Habe es 2 mal mitmachen müssen, ich sage nur nein Danke, unter der Brücke ist noch ein Platz frei.
Diese Leute können einen ruinieren und der Staat stützt sowas noch.

Verrecken sollen diese Mietnomaden:D

Na dann komm nie in die Lage, dass du arbeitslos wirst. Dann biste nämlich froh, wenn einer an dich vermietet.

;)


Gruss vonne Würfelqualle

lupus_maximus
27.11.2006, 12:55
Na dann komm nie in die Lage, dass du arbeitslos wirst. Dann biste nämlich froh, wenn einer an dich vermietet.

;)


Gruss vonne Würfelqualle
Schufaauskunft ist Käse, da ist schon bekannt geworden, daß die meisten Einträge garnicht stimmen.
Außerdem müßte differenziert werden, ob es Warenschulden oder Mietschulden sind.
Wenn jemand aber bei der Arge ist, keine Mietschulden hat, aber sonstige Schulden vorhanden sind, da wäre es kein Hindernis zu vermieten.
Das Problem ist nämlich, du siehst einem Mieter nicht an, ob er sorglos oder pfleglich mit fremden Eigentum umgeht.
Beim Vorvermieter anzufragen bringt nichts, denn der ist froh, wenn er asoziale Gestalten aus der Wohnung rausbekommt und wird deshalb kaum die Wahrheit sagen.
Das einzige Hilfsmittel wäre ein Datenbank, in der jeder Vermieter angibt, wie der Mieter mit der Wohnung umgegangen ist!
Dies wird sich aber auch nicht durchsetzen lassen, weil dann die kriminellen Mieter wegen Diskriminierung klagen.
Da beißt sich die Katze ständig in den Schwanz.
Am Besten ist es, an Außengeländer garnicht zu vermieten oder an Deutsche, die von der Arge die Miete überweisen lassen.
Es gibt hier viele Fälle, wo die Miete nicht überwiesen wird, obwohl die Mieter den Mietbetrag samt Nebenkosten bekommen.

Biskra
27.11.2006, 13:27
Die kommen nicht mehr.
Wenn die Jobcenter ihre Schreiben an Arbeitslose wegen eheähnlichen Verhältnis losschicken, haben die beiden WG Bewohner genug Zeit, die " normale Wohnung " in " 2 Wohn/Schlafzimmer Bereiche " umzuwandeln. Das wird dir gleich beim Jobcenter unterstellt. Deshalb nützt es es nichts mehr, die Wohnung in eine WG umzuwandeln.



Gruss vonne Würfelqualle

Mehr als drei Jahre in der selben Wohnung?

Würfelqualle
27.11.2006, 17:14
Mehr als drei Jahre in der selben Wohnung?

Wie meinste das ? WG´s bestehen im Idealfall noch länger.

;)


Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
27.11.2006, 17:28
Am Besten ist es, an Außengeländer garnicht zu vermieten oder an Deutsche, die von der Arge die Miete überweisen lassen.




Die Ausländer wären mir ja egal, die können ja notfalls wieder in ihre Heimat zurück gehen. Aber wo so sollen die Deutschen hin ? Unter der Brücke schlafen, oder im Obdachlosenheim ?




zu Miet und Warenschulden :

Da hast du vollkommen Recht. Man sollte bei Warenschulden und Mietschulden differenzieren. Aber das wird leider nicht gemacht.




Gruss vonne Würfelqualle

Biskra
27.11.2006, 17:30
Wie meinste das ? WG´s bestehen im Idealfall noch länger.

;)


Gruss vonne Würfelqualle

Sorry, verwechselt, eheähnliche Gemeinschaft wird bei Unterhalt etc ab 2-3 Jahren angenommen, bei Sozialrecht schon nach einem Jahr. Und dann wäre es auch an euch, das Gegenteil zu beweisen.

Ausonius
27.11.2006, 17:43
Ich kann auch nur sagen: am besten ist, die Dame sucht sich ne Arbeit. Da der AA schon bekannt ist, dass ihr in einer Beziehung lebt, wird es wohl wenig nützen, wenn sie sich ne andere Wohnung mietet. Zieht man zumindest Fernseh-Dokus zu Rate, liebt die ARGE solche Situationen.

Würfelqualle
27.11.2006, 18:06
Sorry, verwechselt, eheähnliche Gemeinschaft wird bei Unterhalt etc ab 2-3 Jahren angenommen, bei Sozialrecht schon nach einem Jahr. Und dann wäre es auch an euch, das Gegenteil zu beweisen.



Jobcenter vermutet seit dem 1.8.06 auch schon nach dem ersten Jahr ein eheähnliches Verhältnis, was nicht aussagt, dass das eheähnliche Verhältnis nicht schon früher besteht, z. B. schon beim gemeinsamen Beziehen einer Wohnung.
Seit 1.8. 06, müssen alle Paare, die in wilder Ehe zusammenleben ( ein Partner arbeitlos) dem Jobcenter beweisen, dass sie in keinem Einstandsverhältnis leben.

Das ist z, B. in Berlin fast unmöglich. Deshalb sucht sich der arbeitslose Partner ´ne eigene Wohnung, so ist er wieder krankenversichert und bekommt sein Hartz IV wieder. Weil wenn das Jobcenter die Hartz IV Zahlungen einstellt, wird auch der Krankenschutz aufgehoben. Bei Verheirateten ist das ja nicht schlimm, weil sich der arbeitslose Ehepartner beim arbeitenen Partner mitversichern kann.


Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
27.11.2006, 18:11
Ich kann auch nur sagen: am besten ist, die Dame sucht sich ne Arbeit. Da der AA schon bekannt ist, dass ihr in einer Beziehung lebt, wird es wohl wenig nützen, wenn sie sich ne andere Wohnung mietet. Zieht man zumindest Fernseh-Dokus zu Rate, liebt die ARGE solche Situationen.

Warum soll dem AA die Beziehung bekannt sein ? Sie vermuten es. Aber das in wilder Ehe lebene Paar muss dem Jobcenter seit 1.8.06 beweisen, dass sie es nicht tun und das ist hier in Berlin unmöglich. Sozialgerichte in anderen Bundesländern haben schon oft zu Gunsten der Menschen in eheähnlichen Verhältnis geurteilt.

Wen der arbeitslose Partner auszieht und sich eine eigene Wohnung sucht, hat das Jobcenter keine Handhabe, in Sachen Einstandsgemeinschaft mehr.


Gruss vonne Würfelqualle

scanners
28.11.2006, 10:54
Also mal davon abgesehen ,
das dieses Vorgehen traurige Realität ist
... ich meine das Paare auseinanderziehen weil sie sonst zu wenig Geld haben und der Staat lieber doppelte Miete zahlt .... (völliger Schwachsinn wenn ihr mich fragt)

gibts da mehrere möglichkeiten ....

... der Hauptmieter der aktuellen Wohnung zieht aus , sie bleibt wohnen...

.. dagegen kann der Vermieter rein gar nichts ausrichten !!! ...


Oder mann nimmt einer der freien Wohnungen die aufgrund der vorher beschriebenen Tatsache seit Jahren leer stehen...

...alleine ich kenne 2 solcher wohnungen....

... man trennt sich und bleibt in der gleichen wohnung ohne Lebensgemeinschaft...
Bett und Schrank muss getrennt sein , dann muss das Amt trotzdem zahlen !!

Würfelqualle
28.11.2006, 11:04
Also mal davon abgesehen ,
das dieses Vorgehen traurige Realität ist
... ich meine das Paare auseinanderziehen weil sie sonst zu wenig Geld haben und der Staat lieber doppelte Miete zahlt .... (völliger Schwachsinn wenn ihr mich fragt)

gibts da mehrere möglichkeiten ....

... der Hauptmieter der aktuellen Wohnung zieht aus , sie bleibt wohnen...

Das Problem ist nur, wenn die alte Wohnung teurer ist, als wie das Amt für eine Einzelperson übernimmt. Z.B. könnte die Wohnung von Jutta und Gido 57 qm haben, Amt zahlt aber nur bis 50qm für eine Einzelperson. Die Warmmiete von Jutta und Gido könnte 467 € betragen, Amt übernimmt aber nur 360 € Warmmiete für eine Einzelperson.

.. dagegen kann der Vermieter rein gar nichts ausrichten !!! ...

Oder mann nimmt einer der freien Wohnungen die aufgrund der vorher beschriebenen Tatsache seit Jahren leer stehen...

...alleine ich kenne 2 solcher wohnungen....

Wo gibts die Wohnung ?

... man trennt sich und bleibt in der gleichen wohnung ohne Lebensgemeinschaft...
Bett und Schrank muss getrennt sein , dann muss das Amt trotzdem zahlen !!

Da irrst du gewaltig. Wenn ein Arbeitsloser/e mit einem Arbeitenen zusammenwohnt, wird ab einem Jahr vermutet, dass ein eheähnliches Verhältnis vorliegt. Ab dem 1. Jahr des Zusammenlebens müssen die im eheähnlichen Verhältnis Lebenen, dem Jobcenter beweisen, dass sie es nicht tun. In Berlin fast unmöglich.





Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
28.11.2006, 11:18
Man kann sich doch nach 7 Jahren aus der Schufa löschen lassen.

Jedenfalls habe ich das so gemacht.


---

Und während dessen eine Brücke genossen, oder bei Mutti gewohnt ???

Biskra
28.11.2006, 11:33
Na los, krasherle, steuere mal deinen "juristischen" "Sachverstand" bei. Du kannst doch bestimmt helfen? :))

KrascherHistory
28.11.2006, 11:37
Na los, krasherle, steuere mal deinen "juristischen" "Sachverstand" bei. Du kannst doch bestimmt helfen? :))

Könnte schon. Muss ich zum Glück nicht. Ist ja kein freies Land.

Willst du jetzt zu jedem meiner Beiträge ein Häufchen machen ?

Biskra
28.11.2006, 11:38
Könnte schon. Muss ich zum Glück nicht. Ist ja kein freies Land.

Du wirst doch einen Kameraden nicht im Stich lassen wollen?

KrascherHistory
28.11.2006, 11:40
Du wirst doch einen Kameraden nicht im Stich lassen wollen?

Kameraden ?

Nö, Blockwart biskra. Schön Männchen machen und Meldung, dann wird dir geholfen !

Wenn´s bei deiner Schufa sowas noch gibt !

Würfelqualle
28.11.2006, 11:51
Der Glücksfall müsste eintreten.

Jutta M. bekommt bei der gleichen Wohnbaugesellschaft eine andere kleinere Wohnung zugeteilt und wird nicht nach einer Schufaauskunft befragt, weill Jutta M. schon mehrere Jahre mietschuldenfrei bei der Wohnbaugesellschaft wohnt.


;)


Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
28.11.2006, 11:52
Du wirst doch einen Kameraden nicht im Stich lassen wollen?

Hatta nicht verstanden !



Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
28.11.2006, 22:27
Hatta nicht verstanden !



Gruss vonne Würfelqualle

will är nächt "!

maf2
29.11.2006, 05:42
Na los, krasherle, steuere mal deinen "juristischen" "Sachverstand" bei. Du kannst doch bestimmt helfen? :))

Er würde Jutta sagen, daß der Geltungsbereich der SCHUFA am 18.7.90 weggefallen ist und jetzt dafür das SHAEF wieder in Betrieb ist. Die haben jede Menge Wohnungen auf dem Reichsgebiet (in den Grenzen vom 31.12.37 natürlich).

lupus_maximus
29.11.2006, 07:27
Er würde Jutta sagen, daß der Geltungsbereich der SCHUFA am 18.7.90 weggefallen ist und jetzt dafür das SHAEF wieder in Betrieb ist. Die haben jede Menge Wohnungen auf dem Reichsgebiet (in den Grenzen vom 31.12.37 natürlich).Nach meiner Ansicht würde es für den neuen Vermieter genügen, wenn der Vorvermieter schriftlich bestätigt, daß keine Mietschulden bestehen und schon wäre das Thema erledigt. Den Vereinen wie der GEZ oder der Schufa kann man sowieso nicht alles glauben, was die von sich geben.

Würfelqualle
29.11.2006, 08:23
Nach meiner Ansicht würde es für den neuen Vermieter genügen, wenn der Vorvermieter schriftlich bestätigt, daß keine Mietschulden bestehen und schon wäre das Thema erledigt. Den Vereinen wie der GEZ oder der Schufa kann man sowieso nicht alles glauben, was die von sich geben.

Das wäre der Idealfall, weil der Vorvermieter der neue Vermieter wäre. Jutta M. hat bisher bei Wohnbaugesellschaft " Schöner Grund " gemietet. Die neue Wohnung wäre auch bei Wohnbaugesellschaft " Schöner Grund " Dort wohnte Jutta M. bisher 6 Jahre und das mietschuldenfrei. Also wenn die Wohnbaugesellschaft eine Mietschuldenunbedenklichkeitsbescheinigung haben will, müssen die sich diese Bescheinigung selbst ausstellen.


;)


Gruss vonne Würfelqualle

Biskra
30.11.2006, 12:35
Er würde Jutta sagen, daß der Geltungsbereich der SCHUFA am 18.7.90 weggefallen ist und jetzt dafür das SHAEF wieder in Betrieb ist. Die haben jede Menge Wohnungen auf dem Reichsgebiet (in den Grenzen vom 31.12.37 natürlich).

:)) :)) :))

KrascherHistory
30.11.2006, 12:37
:)) :)) :))

Verstehst du eigentlich worüber du lachst ? :hihi: :)) :]

franek
30.11.2006, 12:44
Mit einer negativen Schufa Auskunft, bekommt sie nicht mal eine 10 qm Rumpelkammer mit Etagenklo.


Gruss vonne Würfelqualle

Eigenartig, ich musste in meinem gesamten bewegten Wohnungsleben nicht ein einziges Mal eine Schufa-Auskunft, bzw. Gehaltsnachweise erbringen.
Aber anscheinend ist dies kein fiktiver Fall. :]

Vielleicht liegt es ja auch am Erscheinungsbild und dem Auftreten?

MorganLeFay
30.11.2006, 12:49
Eigenartig, ich musste in meinem gesamten bewegten Wohnungsleben nicht ein einziges Mal eine Schufa-Auskunft, bzw. Gehaltsnachweise erbringen.
Aber anscheinend ist dies kein fiktiver Fall. :]

Vielleicht liegt es ja auch am Erscheinungsbild und dem Auftreten?

Das ging mir auch gerade durch den Kopf... Bei mir ging das immer Anzeigen gucken - Wohnung gucken - mit'm Vermieter reden - unterschreiben.

Selbst als Studi ohne Job.

franek
30.11.2006, 13:09
Das ging mir auch gerade durch den Kopf... Bei mir ging das immer Anzeigen gucken - Wohnung gucken - mit'm Vermieter reden - unterschreiben.

Selbst als Studi ohne Job.

Eben, so kenne ich die Prozedur, auch damals als Mitglied einer Studenten-WG haben wir über kurz oder lang immer eine passende Wohnung gefunden.

KrascherHistory
30.11.2006, 13:09
Das ging mir auch gerade durch den Kopf... Bei mir ging das immer Anzeigen gucken - Wohnung gucken - mit'm Vermieter reden - unterschreiben.

Selbst als Studi ohne Job.

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre !"

MorganLeFay
30.11.2006, 13:15
"Lehrjahre sind keine Herrenjahre !"

Kannst auch mal was mit Zusammenhang schreiben?

KrascherHistory
30.11.2006, 13:17
Kannst auch mal was mit Zusammenhang schreiben?

IN welchem Kontext darf es sein, Studentchen ?

MorganLeFay
30.11.2006, 13:19
IN welchem Kontext darf es sein, Studentchen ?

Ich sage, ich hatte als Student keine Probleme, Du sagst "Lehrjahre sind blabla". Dass Deine Aussage zu meiner nicht passt, entzieht sich Dir vollkommen, oder nicht?

KrascherHistory
30.11.2006, 13:21
Ich sage, ich hatte als Student keine Probleme, Du sagst "Lehrjahre sind blabla". Dass Deine Aussage zu meiner nicht passt, entzieht sich Dir vollkommen, oder nicht?

Also hast du dein Studium beendet und bist ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft. Glückwunsch. Und nu ?

MorganLeFay
30.11.2006, 13:23
Also hast du dein Studium beendet und bist ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft. Glückwunsch. Und nu ?

Nein, es ist Dir nicht klar, dass Du zusammenhangslos schreibst.

KrascherHistory
30.11.2006, 13:25
Nein, es ist Dir nicht klar, dass Du zusammenhangslos schreibst.

Statt eine Phrasen-Zeile zu produzieren, könntest du mal in medias res gehen und dir nicht jede einzelne Zeile aus der Nase ziehen lassen, wie so´n kleiner Pennäler !

Würfelqualle
06.12.2006, 07:53
Jutta M. zum letzten Mal.


Jutta M hat nach wochenlangen hin und her eine neue Wohnung. Sie hat ab der polizeilichen Ummeldung wieder Anspruch auf Hartz IV und ist auch wieder krankenversichert.

Wo Jutta M noch mit Gido R. zusammenlebte, musste das Jobcenter an Jutta M. 566 € überweisen. Jetzt muss das Jobcenter 695 € überweisen. 129 € Mehrbedarf.

Ich denke, die Bundesregierung wollte durch die " Eheähnlichenmaßnahme " 10 Millionen € sparen ?

Was wäre gewesen, wenn Jutta M nicht bei Gido R. ausgezogen wäre und sich keine Wohnung gesucht hätte ? Jutta M. hätte keinen Cent mehr vom Amt bekommen und wäre auch nicht mehr krankenversichert gewesen.


Zusammenfassung :

Vor der Maßnahme des Jobcenters ( bis 1.8.06 )

- Jutta M. bekommt 566 € Hartz IV + Krankenversicherung

- nach der Maßnahme des Jobcenters ( ab 1.8. 06 )

- Jutta M bekommt 0 € Hartz IV und ist nicht mehr krankenversichert

Reaktion auf diese 0 € Hartz IV Maßnahme + Entzug der Krankenversicherung

- Jutta M. sucht sich eine eigene Wohnung, sie bekommt 695 € Hartz IV + Krankenversicherung


Mehrausgabe des Jobcenters :

129 € pro Monat und aufs Jahr gerechnet 1548 €.



Gruss vonne Würfelqualle

sporting
06.12.2006, 15:25
wenn ich arbeitender deutscher wäre würde ich dir höchstens sagen ... ich helf dir doch nicht mich zu bescheissen!

Modus
11.12.2006, 07:53
- Jutta M. sucht sich eine eigene Wohnung, sie bekommt 695 € Hartz IV + Krankenversicherung


Da kann man nur hoffen, dass Jutta wegen Betrug verknackt wird und zusaetzlich
zu den Rueckzahlungen noch ne fette Strafe bekommt. Ich weiss jetzt wenigstens
wieder, warum ich fuer solche Schmarotzer keinen Cent Sozialabgaben zahle...

Würfelqualle
11.12.2006, 08:20
Da kann man nur hoffen, dass Jutta wegen Betrug verknackt wird und zusaetzlich
zu den Rueckzahlungen noch ne fette Strafe bekommt. Ich weiss jetzt wenigstens
wieder, warum ich fuer solche Schmarotzer keinen Cent Sozialabgaben zahle...

Warum Betrug ? Als Einzelperson hat sie Anspruch auf Hartz IV. Nur wenn sie mit Gido R. weiter in einer Wohnung wohnt, hat sie keinen Anspruch mehr, auf Hartz IV.

Was würdest denn du machen, wenn du in der Lage von Jutta M. wärst ?


Gruss vonne Würfelqualle

Modus
11.12.2006, 08:27
Warum Betrug ? Nur wenn sie mit Gido R. weiter in einer Wohnung wohnt, hat sie keinen Anspruch mehr, auf Hartz IV.

Und das sie jetzt nicht mehr mit Gido im warmen Bettchen schlafen will, kannst du
deiner Grossmutter erzaehlen. Solche Leute sollte man fuer den Autobahnbau einsetzen...

Würfelqualle
11.12.2006, 08:48
Solche Leute sollte man fuer den Autobahnbau einsetzen...



Feine Sache. Dann hätte Jutta M. wieder einen versicherungspflichtigen Job und könnte wieder zu Gido R. ziehen.

;)


Gruss vonne Würfelqualle

klartext
11.12.2006, 10:23
Man nimmt keine Kredite auf, die man nicht zurückzahlen kann. Tut man es doch, ist man für die Folgen selbst verantwortlich und hat diese zu ertragen.
Einfach den Kredit zurückzahlen, die Schufa löschen lassen und dann eine Wohnung suchen.

Würfelqualle
11.12.2006, 11:43
Einfach den Kredit zurückzahlen, die Schufa löschen lassen und dann eine Wohnung suchen.



Spassvogel. :chee:

1. Kein Geld da, für sofortige Kreditrückzahlung
2. Schufalöschung geht erst nach 3 Jahren nach der Kreditrückzahlung
3. Jutta M. braucht jetzt eine Wohnung und nicht erst in 3 Jahren

Aber das Problem ist ja gelöst. Jutta M. unterschreibt zum 2.1.07 einen Mietvertrag und bekommt ab Januar 2007 wieder Hartz IV und ist auch wieder krankenversichert.

;)

Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
11.12.2006, 11:47
Ich weiss jetzt wenigstens wieder, warum ich fuer solche Schmarotzer keinen Cent Sozialabgaben
zahle...



Weil du im Ausland wohnst, oder Hartz IV Empfänger bist ?

:whis:


Gruss vonne Würfelqualle

Blocksberg
11.12.2006, 13:40
...an Postlagernd

Wenn man Sozialhilfe oder sonstige Leistungen in Anspruch nimmt, muss man eine Adresse angeben, an der man auch anzutreffen ist oder um zu sehen, was mit den Geldern geschieht.

Modus
11.12.2006, 14:48
Weil du im Ausland wohnst, oder Hartz IV Empfänger bist ?

Oder vielleicht weil ich mich als Geschaeftsfuehrer einer GmbH habe befreien lassen?
Wer weiss...

klartext
11.12.2006, 16:13
Spassvogel. :chee:

1. Kein Geld da, für sofortige Kreditrückzahlung
2. Schufalöschung geht erst nach 3 Jahren nach der Kreditrückzahlung
3. Jutta M. braucht jetzt eine Wohnung und nicht erst in 3 Jahren

Aber das Problem ist ja gelöst. Jutta M. unterschreibt zum 2.1.07 einen Mietvertrag und bekommt ab Januar 2007 wieder Hartz IV und ist auch wieder krankenversichert.

;)

Gruss vonne Würfelqualle
Es wird mir immer unverständlich bleiben, wie man Kredite für kurzlebige Konsumgüter aufnehmen kann. Entweder man kann sich etwas leisten oder eben nicht.

Würfelqualle
11.12.2006, 16:20
Oder vielleicht weil ich mich als Geschaeftsfuehrer einer GmbH habe befreien lassen?
Wer weiss...

Ich tippe eher auf Hartz IV Empfänger. Denn ich glaube kaum, dass du 25.000 € als Startkapital hattest.

:))


Gruss vonne Würfelqualle