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Vollständige Version anzeigen : Blutgeld



Gärtner
21.11.2006, 18:35
Eben in d'r Glotz' (http://www.wdr.de/tv/aks/aktuell.jhtml;jsessionid=LLRBLARTMEPW2CQKYRSUTIQ):


"Alternativ zur Parkkralle setzt die Stadt Hattingen Parksünder und andere Bürger, die bei der Stadtkasse noch Rechnungen offen haben, mit dem so genannten Ventilwächter fest. Durch die Bewegung des Fahrzeuges wird der Ventilwächter am Reifen aktiviert und verursacht ab einer kurzen Fahrstrecke einen kontrollierten "Plattfuß". Es ist unmöglich weiterzufahren."
Ein ADAC-Fritze meinte dann noch, so nach 300 Metern wäre die Luft raus.

HALLO??!!! Hat schon mal einer erlebt, wie angenehm ein geplatzter Reifen während der Fahrt ist? Was die da in Hattingen machen, ist mindestens der Vorsatz zur fahrlässigen Körperverletzung! Was ist, wenn der Fahrer ordentlich beschleunigt, dann aufgrund entleerten Reifens den Wagen verreißt und gerade ein Baum oder gar ein Kind im Weg ist?!

KrascherHistory
21.11.2006, 18:35
Eben in d'r Glotz' (http://www.wdr.de/tv/aks/aktuell.jhtml;jsessionid=LLRBLARTMEPW2CQKYRSUTIQ):


"Alternativ zur Parkkralle setzt die Stadt Hattingen Parksünder und andere Bürger, die bei der Stadtkasse noch Rechnungen offen haben, mit dem so genannten Ventilwächter fest. Durch die Bewegung des Fahrzeuges wird der Ventilwächter am Reifen aktiviert und verursacht ab einer kurzen Fahrstrecke einen kontrollierten "Plattfuß". Es ist unmöglich weiterzufahren."
Ein ADAC-Fritze meinte dann noch, so nach 300 Metern wäre die Luft raus.

HALLO??!!! Hat schon mal einer erlebt, wie angenehm ein geplatzter Reifen während der Fahrt ist? Was die da in Hattingen machen, ist mindestens der Vorsatz zur fahrlässigen Körperverletzung! Was ist, wenn der Fahrer ordentlich beschleunigt, dann aufgrund entleerten Reifens den Wagen verreißt und gerade ein Baum oder gar ein Kind im Weg ist?!

Warum diese "Beschwerde".

Was parkst "du" auch falsch ?:]

Gärtner
21.11.2006, 18:47
Warum diese "Beschwerde".
Weil mich - offensichtlich im Unterschied zu dir - die fahrlässige Gefährdung von Menschenleben wg. Geldeintreiberei stört.


Was parkst "du" auch falsch ?

Ich wohne nicht in Hattingen.

KrascherHistory
21.11.2006, 18:50
[QOTE=Der Gelehrte;1028203]Weil mich - offensichtlich im Unterschied zu dir - die fahrlässige Gefährdung von Menschenleben wg. Geldeintreiberei stört.

Unterstellung: aber die Regeln sind dir doch nun mal klar, im Streaßenverkehr !

Ich wohne nicht in Hattingen.[/QUOTE]

H. ist überall ! Eine Frage der Zeit !

Gärtner
21.11.2006, 18:55
aber die Regeln sind dir doch nun mal klar, im Streaßenverkehr !

Was hat die StVO damit zu tun, wenn augrund behördlichen Handelns eine Sachbeschädigung zu Personenschaden führt?

KrascherHistory
21.11.2006, 18:57
Was hat die StVO damit zu tun, wenn augrund behördlichen Handelns eine Sachbeschädigung zu Personenschaden führt?

Phänomenal, das es in unserem "geordneten" Rechssystem zu solchen"Entgleisungen" überhaupt kommen kann !

Deine Meinung ?

Gärtner
21.11.2006, 18:58
Phänomenal, das es in unserem "geordneten" Rechssystem zu solchen"Entgleisungen" überhaupt kommen kann !

Deine Meinung ?

Habe ich doch schon dargelegt! Ich halte das für untragbar!

KrascherHistory
21.11.2006, 18:59
Habe ich doch schon dargelegt! Ich halte das für untragbar!

Unfassbar. Ich krieg mich gar nicht ein, wie bei der Masse von Verordnungen sowas möglich ist.

Was ist zu tun ?

Frei-denker
21.11.2006, 19:20
Die Kommunen haben den Autofahrer als Dukatenesel entdeckt. Deswegen haben sie die Zahl der Parkplätze reduziert, die Stellen mit Parkverbot ausgedehnt und Berufsdenunzanten in blauen Uniformen auf die Jagd geschickt.

Dieser Mißbrauch der staatlichen Macht zur Verschärfung der Parknot und künstlichen Kriminalisierung und Beraubung der Bevölkerung ist schlicht und einfach kriminell.

Mir völlig unverständlich ist, wie die Bevölkerung bescheuert genug sein kann, diese kriminellen Steuergeldverschwender jedesmal neu an die Macht zu wählen. So böld kann doch kein Mensch sein!

Skaramanga
22.11.2006, 04:30
Die Kommunen haben den Autofahrer als Dukatenesel entdeckt. Deswegen haben sie die Zahl der Parkplätze reduziert, die Stellen mit Parkverbot ausgedehnt und Berufsdenunzanten in blauen Uniformen auf die Jagd geschickt.

Dieser Mißbrauch der staatlichen Macht zur Verschärfung der Parknot und künstlichen Kriminalisierung und Beraubung der Bevölkerung ist schlicht und einfach kriminell.

Mir völlig unverständlich ist, wie die Bevölkerung bescheuert genug sein kann, diese kriminellen Steuergeldverschwender jedesmal neu an die Macht zu wählen. So böld kann doch kein Mensch sein!

Es gibt hier so einen Vorgang in der Nachbarschaft. In einer Straße - Wohnstraße, Sackgasse mit Wendehammer, reine Wohngegend, Tempo-30-Zone, ca. 7m breit, zzgl. 2m breiter Bürgersteige - wurde vor einiger Zeit, völlig willkürlich, eine Straßenseite mit einem Halteverbot belegt. Kein Sinn erkennbar. Damit fielen 50% der Parkmöglichkeiten für die Anwohner weg, die aber nach Feierabend effektiv keine andere Möglichkeit finden, als eben dort in dieser Straße weiterhin auf beiden Straßenseiten zu parken. Es gibt ansonsten keinen anderen Parkraum in der näheren Umgebung (Anwohnerparken mit Ausweis).

Die Parkkontrolleure fallen nun regelmäßig zu den unglaublichsten Zeiten (abends um 22 Uhr, Sonntag früh um 6) in diese Straße Überfallartig ein und verteilen Knollen am Fließband. Organisierter Raub.

Zu dem "Ventilwächter", der ohne Vorwarnung die Luft aus dem Reifen lässt: Ich denke das erfüllt den Tatbestand eines "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" nach § 315b StGB (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre). Ein Betroffener sollte mal Anzeige erstatten und einen Musterprozeß durchziehen. Vielleicht muss danach der Stadtrat neu gewählt werden...

Mauser98K
22.11.2006, 07:30
Eben in d'r Glotz' (http://www.wdr.de/tv/aks/aktuell.jhtml;jsessionid=LLRBLARTMEPW2CQKYRSUTIQ):


"Alternativ zur Parkkralle setzt die Stadt Hattingen Parksünder und andere Bürger, die bei der Stadtkasse noch Rechnungen offen haben, mit dem so genannten Ventilwächter fest. Durch die Bewegung des Fahrzeuges wird der Ventilwächter am Reifen aktiviert und verursacht ab einer kurzen Fahrstrecke einen kontrollierten "Plattfuß". Es ist unmöglich weiterzufahren."
Ein ADAC-Fritze meinte dann noch, so nach 300 Metern wäre die Luft raus.

HALLO??!!! Hat schon mal einer erlebt, wie angenehm ein geplatzter Reifen während der Fahrt ist? Was die da in Hattingen machen, ist mindestens der Vorsatz zur fahrlässigen Körperverletzung! Was ist, wenn der Fahrer ordentlich beschleunigt, dann aufgrund entleerten Reifens den Wagen verreißt und gerade ein Baum oder gar ein Kind im Weg ist?!

Ich denke mal, die Stadt Hattingen wird einen nicht zu übersehenden Aufkleber auf der Frontscheibe anbringen.
Wer trotzdem losfährt, muß debil sein.

Auch denke ich, daß diese Maßnahme vorher rechtlich geprüft und für "juristisch wasserdicht" befunden wurde.

lupus_maximus
22.11.2006, 08:47
Ich denke mal, die Stadt Hattingen wird einen nicht zu übersehenden Aufkleber auf der Frontscheibe anbringen.
Wer trotzdem losfährt, muß debil sein.

Auch denke ich, daß diese Maßnahme vorher rechtlich geprüft und für "juristisch wasserdicht" befunden wurde.
Alles nur, damit SH für unterentwickelte Deppen zur Verfügung steht!

Gärtner
22.11.2006, 09:34
Ich denke mal, die Stadt Hattingen wird einen nicht zu übersehenden Aufkleber auf der Frontscheibe anbringen.
...der aber bei feuchter Witterung schnell abgeht. Und was ist bei Dunkelheit?


Auch denke ich, daß diese Maßnahme vorher rechtlich geprüft und für "juristisch wasserdicht" befunden wurde.
Wenn ich mir anschaue, was den Nacktmullen bei diversen Stadtverwaltungen so alles einfällt, möchte ich das in Zweifel ziehen.

Bei uns in Köln haben sie mal so eben eine zwingend vorgeschriebene europaweite Ausschreibung eines Messeneubaus "vergessen" und den Auftrag alten Kumpels zugeschanzt - jetzt hat die EU festgestellt, daß dies gegen geltendes Recht verstößt. Die Sache wird richtig teuer.

Mauser98K
22.11.2006, 12:00
...der aber bei feuchter Witterung schnell abgeht. Und was ist bei Dunkelheit?



Ein Kunststoffaufkleber im Din A 5 Format klebt auch bei Dauerregen.
Er wird auf die Frontscheibe im Sichtfeld des Fahrers geklebt.
Wer den übersieht ist blind.

Gärtner
22.11.2006, 14:10
Ein Kunststoffaufkleber im Din A 5 Format klebt auch bei Dauerregen.
Der in Hattingen verwendete Aufkleber ist aus Papier, nicht einmal bierdeckelgroß und läßt sich bei Nässe sehr einfach entfernen. Und von Leuten, die Knöllchen u.ä. von Autos mitnehmen, hast du wohl noch nie etwas gehört, hm?


Er wird auf die Frontscheibe im Sichtfeld des Fahrers geklebt.
So sagt es die Vorschrift.

Verrate mir mal, in welchem Land du lebst. Muß paradiesisch sein. Dort werden nur vernünftige, bürgernahe Gesetze und Verordnungen erlassen und alle, alle halten sich bei Durchführung genau an den Text und Fehler kommen nie vor.

klartext
22.11.2006, 15:03
Was dazugesagt werden muss: An Fahrertür und Windschutzscheibe wird ein deutlicher Warnhinweis angebracht, nicht zu fahren, wie bei der Parkkralle auch.

Mauser98K
22.11.2006, 15:07
1. Der in Hattingen verwendete Aufkleber ist aus Papier, nicht einmal bierdeckelgroß und läßt sich bei Nässe sehr einfach entfernen. Und von Leuten, die Knöllchen u.ä. von Autos mitnehmen, hast du wohl noch nie etwas gehört, hm?



So sagt es die Vorschrift.

2. Verrate mir mal, in welchem Land du lebst. Muß paradiesisch sein. Dort werden nur vernünftige, bürgernahe Gesetze und Verordnungen erlassen und alle, alle halten sich bei Durchführung genau an den Text und Fehler kommen nie vor.

1. Knöllchen werden nicht auf die Frontscheibe geklebt, sondern hinter den Scheibenwischer gesteckt.

2. In Nordrhein-Westfalen.

Biskra
22.11.2006, 15:22
Zu dem "Ventilwächter", der ohne Vorwarnung die Luft aus dem Reifen lässt: Ich denke das erfüllt den Tatbestand eines "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" nach § 315b StGB (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre). Ein Betroffener sollte mal Anzeige erstatten und einen Musterprozeß durchziehen. Vielleicht muss danach der Stadtrat neu gewählt werden...

So schauts aus. Reicht ja aus, daß einer das Knöllchen mitgehen lässt. In der Stadtverwaltung müssen wirklich nur Vollidioten sitzen, wenn der Sachverhalt so stimmt.

KrascherHistory
22.11.2006, 15:25
So schauts aus. Reicht ja aus, daß einer das Knöllchen mitgehen lässt. In der Stadtverwaltung müssen wirklich nur Vollidioten sitzen, wenn der Sachverhalt so stimmt.

Bedingungslose Zustimmung. Trifft im übrigen für die meisten Verwaltungen in Dtl. zu !!

Mauser98K
22.11.2006, 15:27
Der Rückbau von Straßen und Parkplätzen ist ein grünes Steckenpferd der achtziger und neunziger Jahre gewesen.
Die Durchsetzung dieser Spinnerei hat die SPD demütigst und rückratfrei mitgetragen.

Die Folge war, daß immer Kunden ihre Einläufe in Einkaufscentren und nicht mehr in den Städten tätigen.
Das führte zu weiteren Verödungen der Innenstädte.

Mauser98K
22.11.2006, 15:32
1. Die Parkkontrolleure fallen nun regelmäßig zu den unglaublichsten Zeiten (abends um 22 Uhr, Sonntag früh um 6) in diese Straße Überfallartig ein und verteilen Knollen am Fließband. Organisierter Raub.

2. Zu dem "Ventilwächter", der ohne Vorwarnung die Luft aus dem Reifen lässt: Ich denke das erfüllt den Tatbestand eines "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" nach § 315b StGB (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre). Ein Betroffener sollte mal Anzeige erstatten und einen Musterprozeß durchziehen. Vielleicht muss danach der Stadtrat neu gewählt werden...


Strafrecht ist nicht so Dein Ding, oder?

Zu 1: Raub paßt überhaupt nicht.

Zu 2: Der 315 b StGB fordert eine konkrete Gefährdung!

KrascherHistory
22.11.2006, 15:33
Der Rückbau von Straßen und Parkplätzen ist ein grünes Steckenpferd der achtziger und neunziger Jahre gewesen.
Die Durchsetzung dieser Spinnerei hat die SPD demütigst und rückratfrei mitgetragen.

Die Folge war, daß immer Kunden ihre Einläufe in Einkaufscentren und nicht mehr in den Städten tätigen.
Das führte zu weiteren Verödungen der Innenstädte.

Heute konzentriert man sich mehr auf den Rückbau von Ampeln zugunsten von Kreinsverkehren.

Künstliche Verengungen bei Gemeinde-EIN-undAUSfahrten sind auch beliebt.

Was kommt noch....

Mauser98K
22.11.2006, 15:44
Heute konzentriert man sich mehr auf den Rückbau von Ampeln zugunsten von Kreinsverkehren.

Künstliche Verengungen bei Gemeinde-EIN-undAUSfahrten sind auch beliebt.

Was kommt noch....

Kreisverkehre sind eine sehr gute Sache!

Die Unfallzahlen sind geringer als an beampelten Kreuzungen und der Unterhalt ist billiger. Außerdem gibt es weniger Staus.

Die Verengung von Ortseinfahrten dient der Geschwindigkeitsreduzierung und ist vor allem auf dem Land sinnvoll, wo vor dem Ortseingangsschild mehrere Kilometer Landstraße liegen.

Dann nagelt vor allem nachts keiner mehr mit 100 km/ durch den Ort oder in meine Geschwindigkeitskontrolle.:cool2:

KrascherHistory
22.11.2006, 15:45
Kreisverkehre sind eine sehr gute Sache!

Die Unfallzahlen sind geringer als an beampelten Kreuzungen und der Unterhalt ist billiger. Außerdem gibt es weniger Staus.

Die Verengung von Ortseinfahrten dient der Geschwindigkeitsreduzierung und ist vor allem auf dem Land sinnvoll, wo vor dem Ortseingangsschild mehrere Kilometer Landstraße liegen.

Dann nagelt vor allem nachts keiner mehr mit 100 km/ durch den Ort oder in meine Geschwindigkeitskontrolle.:cool2:

Das tue ich auch mit der Verengung !

Biskra
22.11.2006, 15:47
Heute konzentriert man sich mehr auf den Rückbau von Ampeln zugunsten von Kreinsverkehren.

Nur noch so lange, wie das die EU fördert. :]

Mauser98K
22.11.2006, 15:50
Das tue ich auch mit der Verengung !

Machs besser nicht!

Ich habe an solchen Stellen schon viele Raser zu Fußgängern gemacht.

Biskra
22.11.2006, 15:56
Machs besser nicht!

Ich habe an solchen Stellen schon viele Raser zu Fußgängern gemacht.

Wie, Auto konfisquiert?

MorganLeFay
22.11.2006, 16:00
Wie, Auto konfisquiert?

Reifen zerschossen. :P

lupus_maximus
22.11.2006, 16:24
Reifen zerschossen. :P

Nein, Auto mit der MP luftdurchlässig gemacht!

Mauser98K
22.11.2006, 17:11
Wie, Auto konfisquiert?

Nö, Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

In einigen wenigen Fällen mit einer Mitteilung ans Straßenverkehrsamt mit der Bitte, die charakterliche Eignung zum Führen von KFZ mittels MPU fest zu stellen.

Odin
22.11.2006, 17:16
Nö, Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

In einigen wenigen Fällen mit einer Mitteilung ans Straßenverkehrsamt mit der Bitte, die charakterliche Eignung zum Führen von KFZ mittels MPU fest zu stellen.

AHa, ihr denunziert unseren Rennfahrernachwuchs, er schließlich Deutschland einst zu hohen Ehren gereichen wird.


Ihr blitzt doch nur bei Sonnenschein, wenn die Straßen schön trocken und ungefährlich sind. Erzähle mir bitte nicht das Gegenteil, bin so oft geblitzt worden, daß ich es kaum zählen kann - niemals bei schlechten Straßenverhältnissen.

Biskra
22.11.2006, 17:26
Nö, Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

In einigen wenigen Fällen mit einer Mitteilung ans Straßenverkehrsamt mit der Bitte, die charakterliche Eignung zum Führen von KFZ mittels MPU fest zu stellen.

Aha, na zum Fußgänger wird man dadurch ja immer noch nicht. Dan heißt es entweder ohne Lappen weiterfahren oder fahren lassen. :]

Mauser98K
22.11.2006, 18:47
Aha, na zum Fußgänger wird man dadurch ja immer noch nicht. Dan heißt es entweder ohne Lappen weiterfahren oder fahren lassen. :]

So lange man sich nicht erwischen läßt...

Skaramanga
23.11.2006, 01:54
Strafrecht ist nicht so Dein Ding, oder?

Zu 1: Raub paßt überhaupt nicht.

Zu 2: Der 315 b StGB fordert eine konkrete Gefährdung!

"Raub" war sarkastisch gemeint, nicht strafrechtlich.

Und ein Mechanismus, der plötzlich die Luft aus dem Reifen entweichen lässt, ist eine konkrete Gefährdung. Mindestens so gefährlich wie ein Backstein in die Windschutzscheibe.

MoJo
23.11.2006, 10:14
Was mag da als Nächstes kommen?- durchgeschnittene Bremsleitung? gelöste Redbolzen? --- wahnsinn!

Mauser98K
23.11.2006, 10:22
"Raub" war sarkastisch gemeint, nicht strafrechtlich.

Und ein Mechanismus, der plötzlich die Luft aus dem Reifen entweichen lässt, ist eine konkrete Gefährdung. Mindestens so gefährlich wie ein Backstein in die Windschutzscheibe.

Eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b StGB wäre beispielsweise, wenn der Fahrer aufgrund der fehlenden Luft in den Reifen die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, auf einen Gehweg gerät und ein dort stehender Fußgänger sich nur durch einen Sprung zur Seite retten kann.

Es muß eine konkrete Gefahr vorliegen.

Mauser98K
23.11.2006, 10:35
Wie gesagt, wer den Warnaufkleber auf der Frontscheibe übersieht oder ignoriert, ist selbst schuld.

Eine Gefährdung des Verkehrs durch langsam aus den Reifen entweichende Luft halte ich für ausgeschlossen.

So gibt es bei der Polizei NRW seit einigen Jahren die Stop-Sticks.
Das sind drei, etwa einen Meter lange Schaumstoffstücke in einem dünnen Schlauch, die die Form der Toblerone-Schokolade haben.

Im Inneren der Schaumstoffstücke befinden sich Reihen röhrenförmiger Nägel.

Der Stop-Stick wird, etwa einem bei einer Kontrollstelle flüchtenden KFZ vor die Reifen geworfen. Die Nägel dringen in den Reifen ein und bleiben darin stecken. Die Luft entweicht langsam, so daß das Fahrzeug lenk- uns bremsbar bleibt.

So etwas würde bei der Polizei niemals beschafft werden, wenn der Einsatz des Stop-Sticks nicht rechtlich in Ordnung wäre, das polizeiliche Ziel zu erreichen.

Skaramanga
23.11.2006, 10:50
Eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b StGB wäre beispielsweise, wenn der Fahrer aufgrund der fehlenden Luft in den Reifen die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, auf einen Gehweg gerät und ein dort stehender Fußgänger sich nur durch einen Sprung zur Seite retten kann.

Es muß eine konkrete Gefahr vorliegen.

Die Kommentare und Rechtsprechung zum 315b sagen was völlig anderes. Überwiegend wird sogar eine abstrakte Gefährdung als ausreichend für die Strafbarkeit angesehen, wenn der Eingriff in jeder Hinsicht geeignet ist, eine erhebliche Gefahr herbeizuführen. Es muss weder zu einem Schaden kommen, noch muss das Ereignis überhaupt eintreten. Die unterschiedliche Schwere und die tatsächlichen Konsequenzen des Eingriffs werden bei der Strafzumessung gewürdigt. Es wurden sogar schon Autobahnbrücken-Steinewerfer verknackt, die schlecht gezielt und gar kein Fahrzeug getroffen haben.

Das einzige, wodurch die Städtischen Beamten eventuell einer Verurteilung entgehen könnten, wäre das vom BGH entwickelte subjektive Tatbestandsmerkmal einer "verkehrsfeindlichen Einstellung" beim Täter. Sie könnten sich darauf hinausreden, doch nur das Beste für die Stadt gewollt zu haben (nämlich das Geld des Bürgers), und ansonsten einfach nur dämlich und bescheuert zu sein, aber keineswegs "verkehrsfeindlich". Damit könnten sie Erfolg haben.

Der Ordnung halber noch ein paar weiterführende Quellen:
dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Mauser98K
23.11.2006, 11:01
Die Kommentare und Rechtsprechung zum 315b sagen was völlig anderes. Überwiegend wird sogar eine abstrakte Gefährdung als ausreichend für die Strafbarkeit angesehen, wenn der Eingriff in jeder Hinsicht geeignet ist, eine erhebliche Gefahr herbeizuführen. Es muss weder zu einem Schaden kommen, noch muss das Ereignis überhaupt eintreten. Die unterschiedliche Schwere und die tatsächlichen Konsequenzen des Eingriffs werden bei der Strafzumessung gewürdigt. Es wurden sogar schon Autobahnbrücken-Steinewerfer verknackt, die schlecht gezielt und gar kein Fahrzeug getroffen haben.

Das einzige, wodurch die Städtischen Beamten eventuell einer Verurteilung entgehen könnten, wäre das vom BGH entwickelte subjektive Tatbestandsmerkmal einer "verkehrsfeindlichen Einstellung" beim Täter. Sie könnten sich darauf hinausreden, doch nur das Beste für die Stadt gewollt zu haben (nämlich das Geld des Bürgers), und ansonsten einfach nur dämlich und bescheuert zu sein, aber keineswegs "verkehrsfeindlich". Damit könnten sie Erfolg haben.

Der Ordnung halber noch ein paar weiterführende Quellen:
dejure.org/gesetze/StGB/315b.html


Natürlich muß der Einzelfall betrachtet werden.

Ich suche mal bei Jagusch / Hentschel, auch wenn es sich beim 315 b um eine Straftat nach dem StGB handelt, dürfte bei Tröndle / Fischer darüber weniger stehen.

Herr Bratbäcker
23.11.2006, 15:17
Was kommt noch....

Benzin ab 10 EURO pro Liter.

Mindestpreis für Neuwagen sollte eingeführt werden, so ca. bei 50 000 EURO.

Ergebnis:
Der Pöbel muß zu Hause bleiben. Autofahren macht wieder Spaß. Sichere Straßen überall in der BRD. Ach wie herrliche Zeiten wären das.:] :]

Mauser98K
23.11.2006, 15:26
Benzin ab 10 EURO pro Liter.

Mindestpreis für Neuwagen sollte eingeführt werden, so ca. bei 50 000 EURO.

Ergebnis:
Der Pöbel muß zu Hause bleiben. Autofahren macht wieder Spaß. Sichere Straßen überall in der BRD. Ach wie herrliche Zeiten wären das.:] :]

Blödsinn!

Für notorische Verkehrsrowdies sollte eine Art Fahrtenschreiber ( denglisch: Black Box ) in Verbindung mit einem GPS-System Pflicht werden.

Damit die Behörden jederzeit wissen, wo er wann gewesen ist.
Außerdem sollten sie die Auflage erhalten, nur ihr eigenes Auto fahren zu dürfen. Dieses dürfte auch von niemandem sonst gefahren werden.

Das würde manchen Chaoten erziehen.

Odin
23.11.2006, 15:28
Blödsinn!

Für notorische Verkehrsrowdies sollte eine Art Fahrtenschreiber ( denglisch: Black Box ) in Verbindung mit einem GPS-System Pflicht werden.

Damit die Behörden jederzeit wissen, wo er wann gewesen ist.
Außerdem sollten sie die Auflage erhalten, nur ihr eigenes Auto fahren zu dürfen. Dieses dürfte auch von niemandem sonst gefahren werden.

Das würde manchen Chaoten erziehen.

In Zeiten, in denen unser Volk ausgebeutet und ausgerottet wird, setzt Du die Prioritäten an der richtigen Stelle.

Skaramanga
23.11.2006, 15:39
Benzin ab 10 EURO pro Liter.

Mindestpreis für Neuwagen sollte eingeführt werden, so ca. bei 50 000 EURO.

Ergebnis:
Der Pöbel muß zu Hause bleiben. Autofahren macht wieder Spaß. Sichere Straßen überall in der BRD. Ach wie herrliche Zeiten wären das.:] :]

Aus dem Grund bin ich lieber mit dem Boot als mit dem Auto unterwegs. Viel Platz, kaum Verkehr, keine Staus, keine Drängler, keine Blitzer... herrlich. Etwas Zeit muss man mitbringen.

Mauser98K
23.11.2006, 15:57
Aus dem Grund bin ich lieber mit dem Boot als mit dem Auto unterwegs. Viel Platz, kaum Verkehr, keine Staus, keine Drängler, keine Blitzer... herrlich. Etwas Zeit muss man mitbringen.

Nur, daß selbst eine 5 m Nußschale mit einem 25 PS Außenborder umgerechnet auf 100 km soviel verbraucht wie zwei Mercedes S-Klassen in der Stadt.

Mauser98K
23.11.2006, 15:58
In Zeiten, in denen unser Volk ausgebeutet und ausgerottet wird, setzt Du die Prioritäten an der richtigen Stelle.

Wo sollte ich denn Prioritäten setzen?

Nenn mal konkrete Beispiele.

Herr Bratbäcker
23.11.2006, 16:18
Für notorische Verkehrsrowdies sollte eine Art Fahrtenschreiber ( denglisch: Black Box ) in Verbindung mit einem GPS-System Pflicht werden.



Von mir aus als ergänzende Maßnahme auch ok. Aber die Bußgelder sollten dann drastisch erhöht werden (so ungefähr auf das Zwanzigfache), und nicht nur um das Doppelte, wie im Gespräch oder schon beschlossen. :]

Skaramanga
23.11.2006, 18:29
Nur, daß selbst eine 5 m Nußschale mit einem 25 PS Außenborder umgerechnet auf 100 km soviel verbraucht wie zwei Mercedes S-Klassen in der Stadt.

Du solltest umsteigen auf einen 9m Verdränger (Kutter, Lobsterboat oder sowas) mit einem 12 PS Diesel Innenborder, dann verbrauchst Du soviel wie eine Mofa. Nur, wie gesagt, Zeit muß man mitbringen.

Mauser98K
24.11.2006, 07:35
Du solltest umsteigen auf einen 9m Verdränger (Kutter, Lobsterboat oder sowas) mit einem 12 PS Diesel Innenborder, dann verbrauchst Du soviel wie eine Mofa. Nur, wie gesagt, Zeit muß man mitbringen.

Eine 9 m Linssen, Pedro, Boorncruiser oder wie auch immer diese wunderschönen holländischen Kutterjachten heißen, verbraucht mit ihren etwa 80-140 PS starken Dieseln etwa 35-45 Liter auf 100 km.

Das entspricht etwa dem Verbrauch eines 42-Tonners aber nicht dem eines Mofas.

Skaramanga
24.11.2006, 09:11
Eine 9 m Linssen, Pedro, Boorncruiser oder wie auch immer diese wunderschönen holländischen Kutterjachten heißen, verbraucht mit ihren etwa 80-140 PS starken Dieseln etwa 35-45 Liter auf 100 km.

Das entspricht etwa dem Verbrauch eines 42-Tonners aber nicht dem eines Mofas.

Eben, die Motoren sind viel zu stark und schieben eine Wasserwand vor sich her. Man sollte gerade so viel PS nehmen, wie benötigt wird, um das Schiff auf Rumpfgeschwindigkeit zu halten. Bei einem 9m-Kutter wären das 7 Knoten. Da diese Holländischen Kutter extrem breit sind und eine große Wasser-Kontaktfläche haben würde ich noch mal etwas runtergehen, auf 5 Knoten, also knapp 10 km/h. Dafür reicht ein drehmomenstarker Industriediesel mit 10-12 PS mit darauf abgestimmter Schiffsschraube völlig. Sobald Du bei einem Verdränger über die rechnerische Rumpfgeschwindigkeit hinaus gehst schiebst Du hauptsächlich nur Wasser durch die Gegend und machst Wellen, bei minimalem Geschwindigkeitsgewinn. Viele Freizeitkapitäne könnten hunderte von Euros im Jahr sparen wenn sie sich mehr Zeit nähmen - also keine schnellen Gleiter fahren - und stur Rumfgschwindigkleit fahren würden statt "full throttle".

Gilt - mutatis mutandis - natürlich auch für Autos.

Mauser98K
24.11.2006, 17:37
Eben, die Motoren sind viel zu stark und schieben eine Wasserwand vor sich her. Man sollte gerade so viel PS nehmen, wie benötigt wird, um das Schiff auf Rumpfgeschwindigkeit zu halten. Bei einem 9m-Kutter wären das 7 Knoten. Da diese Holländischen Kutter extrem breit sind und eine große Wasser-Kontaktfläche haben würde ich noch mal etwas runtergehen, auf 5 Knoten, also knapp 10 km/h. Dafür reicht ein drehmomenstarker Industriediesel mit 10-12 PS mit darauf abgestimmter Schiffsschraube völlig. Sobald Du bei einem Verdränger über die rechnerische Rumpfgeschwindigkeit hinaus gehst schiebst Du hauptsächlich nur Wasser durch die Gegend und machst Wellen, bei minimalem Geschwindigkeitsgewinn. Viele Freizeitkapitäne könnten hunderte von Euros im Jahr sparen wenn sie sich mehr Zeit nähmen - also keine schnellen Gleiter fahren - und stur Rumfgschwindigkleit fahren würden statt "full throttle".

Gilt - mutatis mutandis - natürlich auch für Autos.


Respekt!

Du hast aber Ahnung von Booten und Schiffen.:] :]

Daß sich eine Erhöhung der Geschwindigkeit derart auf den Kraftstoffverbrauch auswirkt, hätte ich nie gedacht.

Aber schön, daß Du das so verständlich und prägnant erklärt hast.

Fähst Du beruflich zur See?

Don
24.11.2006, 18:24
Respekt!

Daß sich eine Erhöhung der Geschwindigkeit derart auf den Kraftstoffverbrauch auswirkt, hätte ich nie gedacht.

Aber schön, daß Du das so verständlich und prägnant erklärt hast.

Fähst Du beruflich zur See?

Tut sie.
Ein Schiff kann nur so schnell fahren (vorausgesetzt ich hebe es vor lauter Kraft nicht mit dem Bug aus dem Wasser ud fange an zu surfen), wie die Geschwindigkeit der erzeugten Welle. Die hängt nur ab von der Rumpflänge und ergibt eine Welle bestimmter Länge und Geschwindigkeit.
Wellenlänge ist hierbei der Abstand der Wellenberge zwischen Bugwelle und des nächsten erzeugten Wellenberges in Richtung Heck. Je kürzer der ist, um so langsamer die Welle und damit das Schiff.
Jedes PS mehr erhöht nur diese Welle und verpufft wirkungslos.

Skaramanga
27.11.2006, 11:47
Respekt!

Du hast aber Ahnung von Booten und Schiffen.:] :]

Daß sich eine Erhöhung der Geschwindigkeit derart auf den Kraftstoffverbrauch auswirkt, hätte ich nie gedacht.

Aber schön, daß Du das so verständlich und prägnant erklärt hast.

Fähst Du beruflich zur See?

Nein, reines Hobby. Allerdings baue ich auch meine Boote selbst, da muss man sich notgedrungen auch etwas mit der Theorie, der Hydrodynamik usw. auseinandersetzen. Nicht alles was schwimmt ist ein Boot... :)

Jedenfalls sehe ich mit Grausen, wieviel Energie und Treibstoff Freizeitkapitäne vernichten und in die Luft (bzw. ins Wasser) blasen, mit ihren 3,20m Schlauchbooten und 2X60 PS Außenbordern dran. Völliger Wahnsinn. Mit 1,5 PS wäre so eine Gummimatraze vollauf bedient, und 20 Liter Sprit würden für die ganze Saison reichen, statt für 1 Stunde. Man muss eben nur einen Paradigmenwechsel vollziehen und auf dem Wasser nicht genauso schnell unterwegs sein wollen wie mit dem Auto zu Lande. Von der Fortbewegungsgeschwindigkeit her sollte man sich eher am Fahrradfahren oder Reiten orientieren, und nicht an Autos. Dann wird das Hobby auch bezahlbar. Und die Umwelt bedankt sich ebenfalls.

Mauser98K
27.11.2006, 17:00
Nein, reines Hobby. Allerdings baue ich auch meine Boote selbst, da muss man sich notgedrungen auch etwas mit der Theorie, der Hydrodynamik usw. auseinandersetzen. Nicht alles was schwimmt ist ein Boot... :)

Jedenfalls sehe ich mit Grausen, wieviel Energie und Treibstoff Freizeitkapitäne vernichten und in die Luft (bzw. ins Wasser) blasen, mit ihren 3,20m Schlauchbooten und 2X60 PS Außenbordern dran. Völliger Wahnsinn. Mit 1,5 PS wäre so eine Gummimatraze vollauf bedient, und 20 Liter Sprit würden für die ganze Saison reichen, statt für 1 Stunde. Man muss eben nur einen Paradigmenwechsel vollziehen und auf dem Wasser nicht genauso schnell unterwegs sein wollen wie mit dem Auto zu Lande. Von der Fortbewegungsgeschwindigkeit her sollte man sich eher am Fahrradfahren oder Reiten orientieren, und nicht an Autos. Dann wird das Hobby auch bezahlbar. Und die Umwelt bedankt sich ebenfalls.


Ich habe als Jugendlicher den Sportbootführerschein A für Segel und Motorboote gemacht.

War sehr interessant.

Skaramanga
27.11.2006, 20:49
Ich habe als Jugendlicher den Sportbootführerschein A für Segel und Motorboote gemacht.

War sehr interessant.

Falls Du weiterhin, oder wieder mal schippern möchtest solltest Du bei Gelegenheit den neuen amtlichen "Sportbootführerschein Binnen" bzw. "... See" (SFB & SFS) nachmachen - am besten beide zugleich. Der alte "A"-Schein, obwohl weiterhin gültig, wird kaum noch (an)erkannt, im Ausland gleich gar nicht. Ist auch von daher sinnvoll, weil sich in den letzten 20 Jahren im Rahmen der EU-Vereinheitlichungen und der ständigen Aktualisierungen des SOLAS Abkommens sehr viel geändert hat, vor allem bei den Schifffahrtszeichen und bei der Signal- und Lichterführung.

Mauser98K
28.11.2006, 12:42
Falls Du weiterhin, oder wieder mal schippern möchtest solltest Du bei Gelegenheit den neuen amtlichen "Sportbootführerschein Binnen" bzw. "... See" (SFB & SFS) nachmachen - am besten beide zugleich. Der alte "A"-Schein, obwohl weiterhin gültig, wird kaum noch (an)erkannt, im Ausland gleich gar nicht. Ist auch von daher sinnvoll, weil sich in den letzten 20 Jahren im Rahmen der EU-Vereinheitlichungen und der ständigen Aktualisierungen des SOLAS Abkommens sehr viel geändert hat, vor allem bei den Schifffahrtszeichen und bei der Signal- und Lichterführung.

Kann ich den alten -A- nicht einfach umschreiben lassen?

Skaramanga
28.11.2006, 21:49
Kann ich den alten -A- nicht einfach umschreiben lassen?

Leider nicht, weil der A-Schein nicht "amtlicher Pflichtschein" war. Weder amtlich, noch Pflicht. Außerdem hat sich in der Zwischenzeit zu viel geändert.

Nur alte Scheine, die auch heute noch, zwar amtlich, aber nicht vorgeschrieben sind, kann man (meistens) umtauschen, aber selbst dann muss man zusätzlich einen der Pflichtscheine (Binnen oder See) nach- bzw. neu machen. Danach kann man den alten BR Schein ("kleine Küstenfahrt") z.B. direkt umtauschen in einen neuen amtlichen "Sportküstenschifferschein" (SKS), für den alten B-II (große Küstenfahrt) gibt es kein Äquivalent, für den alten C-Schein kann man den Sportseeschifferschein bekommen. Den neuen amtlichen Sporthochseeschifferschein muss man aber in jedem Fall wieder neu machen, zzgl. Seemeilennachweise. Ist auch berechtigt, denn es sind viele (Lebens-)wichtige Elemente hinzugekommen, die es vor 20 oder mehr Jahren einfach noch nicht gab (GPS, SAT-Telefonie, EPIRB, SART, MMSI, DSC, AIS, NAVTEX ...).

Zum Führen größerer Boote sind inzwischen zusätzlich auch Funkscheine europaweit vorgeschrieben (UBI, SRC), das Funken ist nicht mehr Bestandteil der Bootsführerscheine sondern eine Ausbildung für sich, mit eigenen Zeugnissen und Scheinen.

Alles in allem ein anspruchsvolles Hobby, auch nach der Rente wird nie Langeweile aufkommen.

Mauser98K
30.11.2006, 11:41
Ich habe den A-Schein 1991 in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umschreiben lassen.

Skaramanga
30.11.2006, 16:11
Ich habe den A-Schein 1991 in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umschreiben lassen.

Wie die Rechtslage 1991 war weiss ich nicht. Umschreibung A auf SFB - binnen - ist in der Tat möglich, auch heute, wenn der A-Schein Maschinenbetrieb umfasste und vor einem bestimmten Datum gemacht wurde - ich glaube 1987. Jedenfalls machen die Vereine, bei denen man den A-Schein gemacht hat, den Umtausch i.d.R. problemlos. Anders ist es beim SFS - Sportbootführerschein See. Erst wenn man den gemacht hat kann man seinen B- oder C-Schein umtauschen, so man einen hat. A-Schein in SFS geht unter Garantie nicht.

Die ausländischen Vercharterer können mit den alten DSV-Scheinen jedenfalls nichts anfangen. Selbst die Holländer und Franzosen stutzen, wenn sie die alten weißen DSV-Lappen sehen.