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Vollständige Version anzeigen : Sexualverbrecher: Wieso Milde ?



esperan
19.11.2006, 23:10
Ein Mörder löscht ein Leben aus ... zig Opfer im Regelfall . Er bekommt Lebenslänglich, das kein lebenslänglich ist (aufgrund unserer humanen Resozialisierungsklausel - entsprechend auch der Strafvollzug - um ihn wieder auf die Menscheit loszulassen). An die Opfer denkt keiner außer die Krankenkasse und zig Therapeuten, die viele ein Leben lang benötigen.

Ein Sexualverbecher, der nicht mordet ... mordet meiner Anischt nach ebenso. Er zerbircht eine Seele, ein ungehemmtes Dasein ... erproduziert nicht nur dieses Opder, sondern viele weiter Opfer ... Mütter, Väter, Freunde, Verwandte, Bekannte .... hat solch ein Täter Milde verdient ... 5 Jahre ? 6 Jahre ? Ist es nicht einem Mord gleichberechtigt ? Und Körperverletzung an der Seele von vielen weiteren zuvor genannten ?

Es geht nicht nur um Strafe - sondern solch ein mensch muss meines Erachtens von der Gesellschaft getrennt werden. Und seine Schuld, seine X-fache Schuld sühnen ... so schlimm es sich auch anhören mag - doch eben nur für den Täter.

Sind wir auf dem richtigen Weg ? Wer nicht betroffen ist, der kann nicht nachfühlen - nicht wirlich - auch kein Richter.

So meine Frage:

politisch Verfolgter
19.11.2006, 23:21
Die Rechtsprechung sieht, daß diese Verbrecher hirnorganisch prädisponiert und damit i.d.R. nicht voll zurechnungsfähig sind.
Abhilfe wäre denkbar, wenn sich im Frühstadium als abnorm Erkennende oder Erkannte freiwillig hirnorganisch untersuchen lassen und ihre Veranlagung wie einen Schnupfen behandelt sehen könnten.
Doch das erfordert eine sensible, freie Gesellschaft.
Bis zum massiven Ausbruch geistiger Abnormität werden oft alle Anzeichen übersehen oder von gesellschaftlichen Konflikten übertüncht.

Selbst der schwerste Sexualverbrecher befand sich zumindest in einem Kindheitsstadium, in welchem er Hilfe erwarten hätte können sollen.

Man entschärft Zeitbomben, indem man sie also erst gar nicht scharf werden läßt.
Viell. läßt sich das per ausgefeiltem screening in früher Kindheit entdecken bzw. über einige Zeit hinweg beobachten.
Damit wäre potenziellen Opfern und Tätern gleichermaßen optimal geholfen.

Doch unsere feudalistisch geprägte Gesellschaft verroht immer stärker.

esperan
19.11.2006, 23:47
Die Rechtsprechung sieht, daß diese Verbrecher hirnorganisch prädisponiert und damit i.d.R. nicht voll zurechnungsfähig sind.
Abhilfe wäre denkbar, wenn sich im Frühstadium als abnorm Erkennende oder Erkannte freiwillig hirnorganisch untersuchen lassen und ihre Veranlagung wie einen Schnupfen behandelt sehen könnten.
Doch das erfordert eine sensible, freie Gesellschaft.
Bis zum massiven Ausbruch geistiger Abnormität werden oft alle Anzeichen übersehen oder von gesellschaftlichen Konflikten übertüncht.

Selbst der schwerste Sexualverbrecher befand sich zumindest in einem Kindheitsstadium, in welchem er Hilfe erwarten hätte können sollen.

Man entschärft Zeitbomben, indem man sie also erst gar nicht scharf werden läßt.
Viell. läßt sich das per ausgefeiltem screening in früher Kindheit entdecken bzw. über einige Zeit hinweg beobachten.
Damit wäre potenziellen Opfern und Tätern gleichermaßen optimal geholfen.

Doch unsere feudalistisch geprägte Gesellschaft verroht immer stärker.

Ich kann nur eines dazu sagen:

Triebtäter handeln nach ihrem Trieb und dieser bleibt im Gehirn manifestiert ... auch wenn ihn tausend Psychologen als geheilt ansehen. Der Trieb wird wieder ausbrechen - je nach Lebensumständen. Und ein freigelassener "resozialisierter, geheilter" Triebtäter kann seinen Trieb trotzdem nicht steuern. Vielleicht gelingt es irgend wann mal einem Neurochirurgen, der den Trieb im Gehirn abstellt .... doch solche Menschen werden immer und immer wieder auf die Menscheit losgelassen. Und deshalb gehören diese Freilasser zur Rechenschaft gezogen für jedes neu produzierte Opfer ! Das gehört verankert ! Ein Trieb ist ein Trieb !!!!

Staatsanwälte, Justiz schlechthin bis zu den Gutachtern und den Politikern machen sich schuldig an zig tausend Körperverletzungen und Tötungsdelikten und keinen interessiert es ... außer den Betroffenen. Das ist eine Schande !

Punkt !

esperan

Ekelbruehe
20.11.2006, 00:54
Triebtäter handeln natürlich nach ihrem Trieb, genauso wie Löwen Antilopen reissen oder wie machtgierige Politiker/Wirtschaftseliten Geld von den Armen klauen.

Bei Sexualstraftätern sieht das ähnlich aus, aber bei denen ist auch etwas ausgehakt, während es im Tierreich Regeln gibt, die einfach nur zwangsläufig und rein logisch sind, so gibt es in der komplexen Welt des Menschen andere Arten der Formung und dadurch Perversionen, wie Tiere sie niemals begehen würden.

Der Mensch ist, insbesondere in sehr jungen Jahren, ein Stück Knetmasse und wird durch soziale und gesellschaftliche Eindrücke/Zwänge geformt, also es wird praktisch das Grundgerüst seiner Psyche erstellt.

Im Laufe der Jahre kommt dann die Fassade dazu, obwohl das Grundgerüst immer noch das Selbe ist.

Natürlich sind Sexualstraftäter Verbrecher, die eingeknastet gehören und zwar möglichst lange oder auch für immer, aber ich sehe es differenzierter, denn Sexualstraftaten, insbesondere wenn es um sexuelle Kindesmißhandlung geht, löst irgendwie bei sehr vielen Leuten einen pawlowschen Reflex aus, der sich so manifestiert, dass viele Leute sofort von Todesstrafe und Kastration reden und sich dabei absolut moralisch überlegen fühlen, da es ja irgendwie richtig ist, wenn man solche Straftaten empört verurteilt und am liebsten mit Fackeln und Mistforken den Delinquenten zum Scheiterhaufen treiben würde.

Andere Verbrechen, Morde, passive Morde usw. . werden nicht so zur Kenntnis genommen, da es ja nicht irgendwelche süßen kleinen Kinder erwischt hat, sondern einen alten Sack oder einen Obdachlosen oder eine Mittelstandsfamilie, dessen Vater durchdreht, weil er arbeislos geworden ist und keine Zukunft mehr sieht usw. .

Die Politiker in der BRD haben schon soviel Blut an den Fingern, metaphorisch gesehen, selber machen sie sich ihre Hände nicht dreckig -dafür gibt es genug potentielle Bauernopfer- dass eigentlich sie, als Ursache, hingerichtet werden sollten und nicht das kleine perverse Sexmonster, welches eigentlich nur als eine Ersatzbefriedigung, des nach Rache lechzenden Mobs, herhalten muss.

Dampflok
20.11.2006, 08:27
Grundsätzlich:

Tötung wiegt schwerer als Körperverletzung.


.

esperan
20.11.2006, 10:25
Grundsätzlich:

Tötung wiegt schwerer als Körperverletzung.


.

Schöner Grundsatz. Das ist das gleiche bei einer Vergewaltigung, wobei der Täter das Opfer mit HIV infiziert. Das Opfer weiß dann, dass es sterben wird. Dann ist es gefährliche KV oder was ? Wie lange kommt solch ein Täter hinter Gitter, wenn sein Opfer von nun an in psychiatrische Behandlung muss - nicht nur wegen der Vergewltigung, sondern mit dem Wissen, dass es leiden und sterben wird ... und andere möglicher Weise infizieren kann. Dem Täter wird dann nicht nachgewiesen, dass er etwas absichtlich tat ... der Vorsatz fehlt ... wie verfahren die Gerichte dann ? Also denkt man doch an den Täter und nicht an das Opfer in diesem Staat, das sich tagtätlich zeigt.

politisch Verfolgter
20.11.2006, 12:15
Jeder noch so ausgeprägte Trieb sollte auf Grund der Hirnforschung entschärft werden können.
Am Besten vermutl. noch im Kindesalter.
Erwachsene Triebtäter haben die Alternative zu bekommen, entweder ihr ganzes Leben lang verwahrt zu werden oder sich wie z.B. Epileptiker hirnorganisch behandeln zu lassen.
Da ja i.d.R. sowieso mind. 10 Jahre Haft anstehen, könnte die Zeit genutzt werden, sich als Propand für ungefährliche Behandlungsentwicklungen freiwillig zur Verfügung zu stellen.
Schlicht in der Hoffnung, sich damit nach Haftverbüßung ein Restleben in Freiheit zu ermöglichen.

Schwind
20.11.2006, 12:38
Vielleicht möge man erstmal festlegen, worum es geht und sich dann damit beschäftigen ehe man mit irgendwelchem Halbwissen um sich wirft.

Alleine die Tatsache, dass hier die Rede von "Sexualverbrechern" ist. Schwarz. Kein Grau. Nicht ein einziges.

Wo sind die Verbrecher? Welche meinen wir? Gefängnis? Forensische Psychiatrie? Kein Wort davon. Auch kein Wort von Gesetzen, was sie wie regeln, wer bei was wohin kommt und wie er wieder rauskommt. Milde? Bei wem denn? Bei wem??? Bei "Sexualverbrechern"... Bei welchen denn? Und laut welchem Gesetz?

Und die Rückfallquote, die ja scheinbar 90 bis 100 Prozent betragen muss. Geradezu der Wahnsinn. Ein Verbrecher ist ein Verbrecher ist ein Verbrecher? Na dann weg mit den Ladendieben, ab hinter Gitter für immer, sie klauen doch eh immer wieder. Triebgesteuertes Pack! Beschützt uns ehrsame Bürger, die nicht mal die Bedeutung des Wortes "Trieb" kennen! Kennen keinen Hunger, keinen Durst, keine Libido, keine Wut, keine Trauer!

Anscheinend geht's um Forensik. Und "geheilt", das wird nicht. Und das sagt auch kaum jemand, der sich auskennt. Soweit ist's richtig: Der Täter/Der Patient lernt mit seinen Problemen umzugehen. Oder auch nicht - und dann bleibt er, wo er ist. In der Forensischen Psychiatrie.
Natürlich kann man in die BILD-Kerbe schlagen, wenn unter Tausenden eine traurige Fehldiagnostik auftritt. Kann man. Man hat ja sonst nix zum Aufregen. Einer muss den Mut zur Wahrheit haben!

Nein, nein, nein. Ein bisschen sauer macht das schon!

politisch Verfolgter
20.11.2006, 13:05
Von Heilung war zumindest bei mir nicht die Rede.
Man kann aber in Zukunft exzessiven Bedürfnissen hirnorganisch wohl dauerhaft die Spitze nehmen.
Ein gesunder Sexualtrieb steckt in nahezu jedem Menschen.
Wenn das massiv entartet (z.B. auch zum Tötungstrieb), ists nach den neuesten Methoden zu behandeln.
Mit Psychologie kommt man da nicht weit, wie die Erfahrung lehrt.
Und es gibt wohl noch keine Gutachten, die sich auf bildgebende Verfahren stützen.

KrascherHistory
20.11.2006, 13:30
Zu viele Schwarzkittel sind selbst Täter. Daher ein Verständnis für solche Menschen.

esperan
20.11.2006, 14:13
Vielleicht möge man erstmal festlegen, worum es geht und sich dann damit beschäftigen ehe man mit irgendwelchem Halbwissen um sich wirft.

Alleine die Tatsache, dass hier die Rede von "Sexualverbrechern" ist. Schwarz. Kein Grau. Nicht ein einziges.

Wo sind die Verbrecher? Welche meinen wir? Gefängnis? Forensische Psychiatrie? Kein Wort davon. Auch kein Wort von Gesetzen, was sie wie regeln, wer bei was wohin kommt und wie er wieder rauskommt. Milde? Bei wem denn? Bei wem??? Bei "Sexualverbrechern"... Bei welchen denn? Und laut welchem Gesetz?

Und die Rückfallquote, die ja scheinbar 90 bis 100 Prozent betragen muss. Geradezu der Wahnsinn. Ein Verbrecher ist ein Verbrecher ist ein Verbrecher? Na dann weg mit den Ladendieben, ab hinter Gitter für immer, sie klauen doch eh immer wieder. Triebgesteuertes Pack! Beschützt uns ehrsame Bürger, die nicht mal die Bedeutung des Wortes "Trieb" kennen! Kennen keinen Hunger, keinen Durst, keine Libido, keine Wut, keine Trauer!

Anscheinend geht's um Forensik. Und "geheilt", das wird nicht. Und das sagt auch kaum jemand, der sich auskennt. Soweit ist's richtig: Der Täter/Der Patient lernt mit seinen Problemen umzugehen. Oder auch nicht - und dann bleibt er, wo er ist. In der Forensischen Psychiatrie.
Natürlich kann man in die BILD-Kerbe schlagen, wenn unter Tausenden eine traurige Fehldiagnostik auftritt. Kann man. Man hat ja sonst nix zum Aufregen. Einer muss den Mut zur Wahrheit haben!

Nein, nein, nein. Ein bisschen sauer macht das schon!


Naja, jetzt bleib mal auf dem Boden. Hier sagt niemand, dass man einen triebgesteuerten Ladendieb für immer hinter Gitter stecken sollte. Er schädigt gewöhnlich keine Menschen an Gesundheit oder Leben. Du scheinst nicht erfasst zu haben, was hier zum Ausdruck kommt. Es geht darum Menschen vor Menschen zu schützen, die durch ihr Leben das Leben von anderen Menschen existentiell schädigen oder gar töten und dabei eine lange Spur von Opfer hinter sich herziehen. Es geht darum, ob man ihm, diesem Täter, dieses Recht einräumen darf - auch u.a. weiter zu machen. Ob man an den "armen" Triebtäter sehen soll, oder aber primär das arme Opfer und die vielen weiteren Opfer.

Menschen haben ein Recht darauf, dass sie vor solchen Menschen (z.T. ewig unberechenbaren Menschen) geschützt werden. Das ist meiner Ansicht nach die Pflicht unseres Staates. Und dieses Recht wird meines Erachtens zum Großteil mit Füßen getreten ... . So erkenne ich das durch u.a. Presse und andere Medien. Mit meiner Meinung gehen hochrangige Persönlichkeiten konform, dass hier ein Missstand vorherrscht, der in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptabel erscheint.

Es geht auch um die Frage: Selbst wenn 50 Prozent der Triebtäter ein mehr oder weniger straffreies Leben führen können - aufgrund der Lebensumstände und ärztlicher Hilfe ... sind es noch 50 Prozent die imemr wieder vergewaltigen und morden werden (unter den Triebtätern) ... sie unberechenbar erscheinen, wenn negative Umstände eintreten. Wie kann ein Gutachter bei einem Triebtäter ausschließen, dass er wieder "rückfällig" wird ? Wenn ein solcher Mensch auffällt durch seinen Trieb, einen anderen Menschen tötet (wenn er sschon mal diese Grenze überschritten hat ...), und dadurch Familien zerstört, hat er wirklich das Recht auf eine zweite, gewagte, Chance ? Es geht nicht um einen Autounfall oder Ladendiebstahl ... es geht um das Leben eines Menschen, das ausgelöscht wurde. Tot, verstehst Du ? Und es geht auch um Opfer, die nicht körperlich tot sind, sondern seelisch tot sind - nach ihrem Schicksal, das wohl oft hätte andere Wege gehen können - wäre das Wort Konsequenz in unserem System irgendwo noch ein Schlagwort.

Nochmals: Es geht nicht um einen Ladendiebstahl !

esperan

Chaos
20.11.2006, 17:04
Um es nochmal aufzugreifen: Jeder Mensch hat Triebe, jeder Mensch ist im Grunde unberechenbar, denn es gibt keine Methode, mit der man eine Tat oder Nichttat irgendeines Menschen präzise vorhersagen kann.
Daher besteht die Beurteilung der Gutachter darin, festzustellen, ob der Trieb übermäßig stark ist und warum bzw. wie man ihn abschwächen kann.
Es ist ja so, dass unser Verhalten größtenteils durch Hormone beeinflusst wird, auf diesem Gebiet ist die Forschung schon relativ weit.

Auch aufgreifen möchte ich die Tatsache, dass auch Sexualstraftäter mal Kinder waren und dass da irgendws falsch gelaufen sein muss. Angenommen, der Trieb ist in gewisser Stärke von Geburt an bestimmt, so kann der Mensch nix dafür. Ebenso kann er nix dafür, wenn er durch eine fehlerhafte Erzeihung psychisch beeinträchtig wird. Andere Möglichkeiten für Triebtaten gibt es nicht.
Denn wer sie klaren Verstandes und aus freien Willen heraus begeht, ist kein Triebtäter. Das ist schon ein Problem im Hinblick auf die Schuld, wie kann jemand schuldig sein an etwas, wenn er sich nicht selbst kontrollieren kann aufgrund eines Umstandes, für den er nicht verantwortlich ist?

Weiter natürlich das Problem, dass aus diesen Triebtaten Folgen enstehen.
Hier wurde ja als Beispiel das "Brechen" der Seele angesprochen. Nun frage ich, wenn ein Gutachter angeblich nicht über die Gefährlichkeit eines Täters urteilen kann, wieso sollte er dann aus der Seele der Opfer lesen können. Wie könnte man seelisches Leid nachweise, bestimmen, in einen Maßstab zwängen etc?
Meiner Meinung nach ist das von der Position eines Dritten aus nicht möglich. Das Opfer selbst weiß um das eigene Leid, wie es ist, niemand sonst.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass jeder Mensch verschieden ist und anders auf bestimmte Umwelteinflüsse reagiert. Somit würde die Ausrichtung des Strafmaßes am seelsichen Leid zu einer willkürlich agierenden Justiz führen, derner wäre es ohnehin pervers, die Opfer darauf zu untersuchen, ob ihr seelscihes Leid jetzt schwer oder grausam ist.

Weiterhin ist es nicht verboten, seelisches Leid zuzufügen, allgemein gesagt. So können schin Alltagserlebnisse starkes seelisches Leid hervorrufen, beispielsweise Trennungen vom Lebenspartner, der Verlust einer Geliebten Person ohne das Zutun anderer, individuelles Versagen etc.
Seelisches Leid ist nunmal da als mehr oder weniger zentraler Bestandteil des Lebens, den man akzeptieren muss.
Heißt natürlich nicht, dass Sexualstraftaten weniger schlimm wären oder so. Denn diese Taten fügen dem Opfer Leid zu, was vermeidbar gewesen wäre und nicht vom Opfer selbst herbeigeführt wurde. Somit wird es bestraft.

Insgesamt ist meiner Meinung nach nicht möglich festzustellen, ob eine Seele "gebrochen" ist oder nicht. Ferner ist Mord nicht mit anderen Verbrechen gleichzusetzen, da Mord das Leben beendet, andere Verbrechen nicht. Eine Vergewaltigung müsste demzufolge so schlimm sein, dass niemals mehr die Möglichkeit auf die kleinste Lebensfreude bestehen kann und somit der Tod die bessere Alternative darstellt, was gleichsam heißen müsste, dass sich Vergewaltigungsopfer selbst töten müssten, um nicht weiterhin Leid ausgesetzt zu sein bzw. dass der Tod weniger Leid bedeutet als das weiterleben. Die Selbstmordrate unter Vergewaltigungsopfern ist aber lang nicht so hoch, als dass man davon ausgehen könnte.

Dher ist meiner Meinung nach einzig sinnvoll, Triebtäter garnicht erst entstehen zu lassen, indem man die Einflüsse herausfindet, die dazu führen, dass ein Mensch zum Triebtäter wird, und sie eliminieren. Das hilft allen.

Schwind
22.11.2006, 09:41
Gute Ansätze meines Vorredners.

Nur gehe ich nicht Konsens mit der Annahme, dass Dritte nicht beurteilen könnten, wie es einem anderen Menschen geht.

Desweiteren wurde weiter vorne eine Rückfallquote von 50 % geschätzt. Und das noch großzügig!

Allerdings ist diese Zahl vollkommen aus der Luft gegriffen.

Es ist zwar erwiesen, dass Leute mit psychischen Problemen, eben auch Sexualstraftäter, die mit solchen eingeschätzt wurden (denn andere landen im Gefängnis und haben mit Psychologen rein gar nichts am Hut), sich oft wieder in Behandlung begeben, aber die tatsächliche Rückfallquote hin zu Straftaten ist in der forensischen Psychiatrie weitaus geringer! Es ist klar, dass Medien sich von Sprengstoff wie diesem ernähren. Vom einen Negativ unter hunderten Positiven!
Ich habe unterdessen stark die Nicht-Unterscheidung kritisiert, die hier stattfand. So geht das einfach nicht! Was wäre das für ein Strafsystem?

Und das hier: "Zu viele Schwarzkittel sind selbst Täter. Deshalb ein Verständnis für solche Menschen.", ist ja schon nicht mal mehr lustig. Von der Verleumdung abgesehen, ist es auch einfach untragbar. Vielleicht schaut man lieber weniger Hollywood-Kracher und beteiligt sich mehr an der Realität!

Aber wie gesagt: Warum sollte nicht selbst ein Sexualstraftäter eine zweite Chance bekommen es besser zu machen? Jeder bekommt sie. Und sicherlich kotzt mich jede einzelne solche Tat ebenso an, aber das heißt nicht, dass Menschen nicht lernen können mit ihren Fehlern umzugehen. Und genau das lernen sie zum Beispiel in der Forensischen Psychiatrie. Ihnen wird klar gemacht, dass sie Täter, nicht Opfer sind, dass sie Schuld tragen und Verantwortung! Bei wem das nicht funktioniert, der sitzt dort weiterhin fest. Und es entscheidet keine einzelne Person über ihre Schicksale. Das wäre unverantwortlich und dumm! Deshalb kann ich auch schlecht verstehen, dass anscheinend angenommen wird, dass es so ist.
Wenn man einen Menschen Tag und Nacht über Monate und Jahre hinweg beobachtet und sich mit ihm beschäftigt, mit ihm redet, dann kann sich eine voneinander unabhängige Menschengruppe, die sich in solchen Dingen Jahre über Jahre studiert hat, sehr wohl behaupten gut einschätzen zu können, was für eine Gefahr von solchen Leuten ausgeht.

Praetorianer
22.11.2006, 10:07
Naja, jetzt bleib mal auf dem Boden. Hier sagt niemand, dass man einen triebgesteuerten Ladendieb für immer hinter Gitter stecken sollte. Er schädigt gewöhnlich keine Menschen an Gesundheit oder Leben. Du scheinst nicht erfasst zu haben, was hier zum Ausdruck kommt. Es geht darum Menschen vor Menschen zu schützen, die durch ihr Leben das Leben von anderen Menschen existentiell schädigen oder gar töten und dabei eine lange Spur von Opfer hinter sich herziehen. Es geht darum, ob man ihm, diesem Täter, dieses Recht einräumen darf - auch u.a. weiter zu machen. Ob man an den "armen" Triebtäter sehen soll, oder aber primär das arme Opfer und die vielen weiteren Opfer.

Menschen haben ein Recht darauf, dass sie vor solchen Menschen (z.T. ewig unberechenbaren Menschen) geschützt werden. Das ist meiner Ansicht nach die Pflicht unseres Staates. Und dieses Recht wird meines Erachtens zum Großteil mit Füßen getreten ... . So erkenne ich das durch u.a. Presse und andere Medien. Mit meiner Meinung gehen hochrangige Persönlichkeiten konform, dass hier ein Missstand vorherrscht, der in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptabel erscheint.

Es geht auch um die Frage: Selbst wenn 50 Prozent der Triebtäter ein mehr oder weniger straffreies Leben führen können - aufgrund der Lebensumstände und ärztlicher Hilfe ... sind es noch 50 Prozent die imemr wieder vergewaltigen und morden werden (unter den Triebtätern) ... sie unberechenbar erscheinen, wenn negative Umstände eintreten. Wie kann ein Gutachter bei einem Triebtäter ausschließen, dass er wieder "rückfällig" wird ? Wenn ein solcher Mensch auffällt durch seinen Trieb, einen anderen Menschen tötet (wenn er sschon mal diese Grenze überschritten hat ...), und dadurch Familien zerstört, hat er wirklich das Recht auf eine zweite, gewagte, Chance ? Es geht nicht um einen Autounfall oder Ladendiebstahl ... es geht um das Leben eines Menschen, das ausgelöscht wurde. Tot, verstehst Du ? Und es geht auch um Opfer, die nicht körperlich tot sind, sondern seelisch tot sind - nach ihrem Schicksal, das wohl oft hätte andere Wege gehen können - wäre das Wort Konsequenz in unserem System irgendwo noch ein Schlagwort.

Nochmals: Es geht nicht um einen Ladendiebstahl !

esperan


Er hat dich genau auf den entscheidenden Punkt aufmerksam gemacht, du sprichst völlig unspezifisch von Sexualverbrechen.

Darunter fällt sexuelle Belästigung wie ein Mord mit sexuellen Motiven.

Das soll also alles gleich behandelt werden, lebenslang für den Jugendlichen, der im Suff eine Frau angegrabscht hat, wie für den, der ggf. ein Kind sadistisch zu Tode gequält hat.

Das ist der übliche, aber gesellschaftsfähige, Schwachsinn, der immer wieder verzapft wird.

Von denselben Leuten werden dann Vergehen wie schwere Körperverletzung runtergespielt. Ich habe von einen deiner Konsorten wirklich schonmal gehört da blieben ja keine Schäden.

Alle Strafen, die für Schädigung von Leib und Leben verhängt werden, sind in Deutschland ohnehin viel zu lasch.

esperan
22.11.2006, 12:48
Er hat dich genau auf den entscheidenden Punkt aufmerksam gemacht, du sprichst völlig unspezifisch von Sexualverbrechen.

Darunter fällt sexuelle Belästigung wie ein Mord mit sexuellen Motiven.

Das soll also alles gleich behandelt werden, lebenslang für den Jugendlichen, der im Suff eine Frau angegrabscht hat, wie für den, der ggf. ein Kind sadistisch zu Tode gequält hat.

Das ist der übliche, aber gesellschaftsfähige, Schwachsinn, der immer wieder verzapft wird.

Von denselben Leuten werden dann Vergehen wie schwere Körperverletzung runtergespielt. Ich habe von einen deiner Konsorten wirklich schonmal gehört da blieben ja keine Schäden.

Alle Strafen, die für Schädigung von Leib und Leben verhängt werden, sind in Deutschland ohnehin viel zu lasch.


Sexuelle Belästigung ist kein Sexualverbrechen, so weit ich weiß - Mord mit u.a. sexuellen Motiven ist eines. Ich spreche von Vergewaltigern, bis hin zum Mörder.
Natürlich muss das Gericht individuell entscheiden. Doch wie Du es erwähnt hast, wird vieles zu lasch verurteilt - nicht nur wegen der Strafzumessung, sondern hinsichtlich dem Schutz der Allgemeinheit vor allem hinsichtlich Triebtätern.

Schwierig wird es m.E. in der Grauzone. Ein Exhibitionist ist kein Verbrecher, ist aber u.U. ein Triebtäter. Hier fällt es häufig sehr schwer abzuschätzen, wie seine weitere Trieb-Laufbahn aussehen wird. Einige unter den Exhibitionisten werden irgend wann mal auch eine Frau vergewaltigen - doch eben nicht die meisten. Da stellt sich die Frage, wie man mit solchen Menschen umgehen soll. Da kann man wielleicht durch Therapien noch was verändern. Aber ein Mensch, der die Grenze überschritten hat und dabei einen Menschen schwer misshandelt oder gar getötet hat - hier sollte Konsequenz das Wort sein. Solch ein Mensch hat m.E. kein Recht auf Milde oder Mitleid, eben Verständis - objektiv. Mag sein, dass er ein armer Mensch ist, der in sich gefangen Höllenqualen leidet ... doch ich muss abwägen können: Haben die Opfer mein obejktives Mitleid und die zukünftigen Opfer oder dieser Täter, der all die Opfer produziert. Hierzu sage ich, dass dieser Mensch, wenn nicht eindeutig feststeht, dass er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ist, eben verwahrt werden muss. Und in seiner Verwahrung alle mögliche Hilfe erwarten kann ... dass es ihm gut geht (ich weiß, in Gefangenschaft geht es niemanden wirklich gut - doch das ist seine eigene Verantwortung).

Ich sage deutlich: Kein Täterschutz, sondern Opferschutz ! Und ich glaube, das gehört auch ein bisschen zu dem begriff Gerechtigkeit.

Wenn es nach mir ginge, das sage ich offen und ehrlich, wäre die Sicherungsverwahrung die Regel und das wieder auf die Menschheit loslassen, die Ausnahme. Auch wenn dadurch unendlich viele Kosten entshehen würden und neue forensische Kliniken gebaut werden müssten. Das müsste uns unsere Sicherheit wert sein.


lg
esperan

Chaos
22.11.2006, 16:16
@esperan
Exhibitionismus wird unter Sexualverbrechen geführt und interessanterweise ist die Rückfallquote in dieser Gruppe i.V. zu anderen sehr hoch.

Unter Täterschutz verstehe ich den Schutz des Täters vor Straftaten und der sollte meiner Meinung nach nicht abgeschafft werden. Interpretierst du den Begriff anders?

Ferner würde mich dene Meinung zu meiner These über die Problematik der Schuldfrage bei Triebtätern sehr interessieren, vor allem im Hinblick darauf, nach welchen Kriterien deiner Meinung nach Mitleid oder Milde subektiv wie Objektiv angebracht wären. Versteh mich nicht falsch, ich möchte sicher nicht, dass Sexualverbrechen milde bestraft werden, sondern angemessen stark, um das Problem zu lösen.

Es ist aber schön, mal wieder einen Thread zu haben, in dem man vernünftig diskutieren kann, auch über solche Thematiken.

Schwind
22.11.2006, 20:48
Haben die Opfer mein obejktives Mitleid und die zukünftigen Opfer oder dieser Täter, der all die Opfer produziert. Hierzu sage ich, dass dieser Mensch, wenn nicht eindeutig feststeht, dass er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ist, eben verwahrt werden muss. Und in seiner Verwahrung alle mögliche Hilfe erwarten kann ... dass es ihm gut geht (ich weiß, in Gefangenschaft geht es niemanden wirklich gut - doch das ist seine eigene Verantwortung).

Ich sage deutlich: Kein Täterschutz, sondern Opferschutz ! Und ich glaube, das gehört auch ein bisschen zu dem begriff Gerechtigkeit.

Wenn es nach mir ginge, das sage ich offen und ehrlich, wäre die Sicherungsverwahrung die Regel und das wieder auf die Menschheit loslassen, die Ausnahme. Auch wenn dadurch unendlich viele Kosten entshehen würden und neue forensische Kliniken gebaut werden müssten. Das müsste uns unsere Sicherheit wert sein.


Wie schon öfter angesprochen, kommt niemand so leicht wieder aus der Forensischen raus. Und die Rückfallquote bezüglich Straftaten ist nach Entlassung dort äußerst gering.

Und nach deiner "wenn nicht eindeutig feststeht, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgeht", weißt du ja, dass das a) nicht möglich ist, und b) dann prinzipiell jeder weggesperrt gehört, ganz besonders die "Opfer" eines solchen Verbrechens. Und das geht nicht mit der Menschenwürde einher.

esperan
23.11.2006, 03:36
@esperan
Exhibitionismus wird unter Sexualverbrechen geführt und interessanterweise ist die Rückfallquote in dieser Gruppe i.V. zu anderen sehr hoch.

Unter Täterschutz verstehe ich den Schutz des Täters vor Straftaten und der sollte meiner Meinung nach nicht abgeschafft werden. Interpretierst du den Begriff anders?

Ferner würde mich dene Meinung zu meiner These über die Problematik der Schuldfrage bei Triebtätern sehr interessieren, vor allem im Hinblick darauf, nach welchen Kriterien deiner Meinung nach Mitleid oder Milde subektiv wie Objektiv angebracht wären. Versteh mich nicht falsch, ich möchte sicher nicht, dass Sexualverbrechen milde bestraft werden, sondern angemessen stark, um das Problem zu lösen.

Es ist aber schön, mal wieder einen Thread zu haben, in dem man vernünftig diskutieren kann, auch über solche Thematiken.

Exhibitionismus kann nicht unter Sexualverbrechen geführt werden, da es keinen Verbrechenstatbestand darstellt. Verbrechen ist eine Straftat, die nicht unter einem Jahr Gefängnis nach sich zieht - laut Gesetz. Darunter fällt Exhibiti nicht.

Die Rückfallquote unter Exhis mag sehr hoch sein (naja, diese Tätergruppe mag schon einen Schock für das Opfer darstellen - aber ich bezeichne den psychischen "Defekt" als vernachlässigenswürdigend), doch sie stellen eine geringe Gefahr dar, dass sie irgend wann mal eine Vergewaltigung oder gar mit einem sesuell motivierten Mord in Verbindung gebracht werden könnten. Fazit: Exhis sind "lästig" aber im Regelfall nicht wirklich gefährlich. Solltest Du andere Kenntnisse haben - bitte Quelle oder Statistik. Natürlich gibt es die, die weiter gehen ... das nur den Anfang darstellt ... doch das sollten Psychiater erkennen können ... und entsprechen begutachten können (im Zweifelsfall müsste man den Täter tatsächlich vorbeuegend sichern).

Den nächsten Satz kappiere ich nach dreimaligem Durchlesen nicht ganz. Täterschutz definiere ich - okay, ich habe es etwas undurchsichtig dargestellt, darunter, dass (stimmt, eigentlich ein plöder Begriff), dass man den Täter mit allen Möglichkeiten zu rechtfertigen versucht ... schlechte Kindheit, schlechte Jugend, schlechte Entwicklung, schlechte Erfahrungen .... schlechte Ernährung (das war jetzt witzig gemeint), etc. - aber was kann das Opfer, was können die Opfer und zukünftigen Opfer dafür, dass der Täter kein Vitamin E plus oder C genossen hat, dass er von seinem Vater sexuell missbraucht wurde ... das rechtfertigt nicht, dass dieser Täter einen anderen Menschen umbringt (auch wenn es ihm in seiner Vergangenheit noch so dreckig ging). Aus seiner Sicht vielleicht schon, doch das muss die Gesellschaft noch lange nicht tolerieren und schon gar nicht akzeptieren. Und der, der einen Mord dabei begangen hat - hat meines Erachtens eine heutzutage gültige gesellschaftliche Grenze überschritten, die er nicht hätte überschreiten dürfen. Und wer einmal diese Grenze überschritten hat - der ist mit ganz anderen Augen zu sehen. Das ist wie ein Mensch, der Jahrelang im Krieg gelebt hat ... dessen Grenzen sind andere als die derjeniger, die noch niemals mit so etwas in Berührung gekommen sind. Die Hemmschwelle für weitere solcher Straftaten ist erheblich niedriger, das meine ich.

"Brechen der Seele":

Ich kann davon ausgehen, dass eine Frau, die zum Bleistift 4 Wochen jeden Tag nachweislich (vielleicht durch Aussage des Täters selbst) 3 mal vergewaltigt wurde und sich Gegenstände in ihre Körperöffnungen einführen hat lassen müssen unter Zwang und andere Perversitäten erdulden musste, nicht mehr so psychisch auf der Höhe sein wird, als ein Mensch, der ungehemmt sexuelle Erfahrungen machen durfte (nicht lachen über meine Ausführung). Sorry, das war jetzt etwas überspitzt ausgedrückt. Ich kann davon ausgehen, dass dieses OPFER diese Greueltaten ein Leben lang nicht vergessen kann - da der Mensch einfach Mensch ist. Und dass dieses Opfer sehr viele Therapien benötigen wird, bevor es wieder ein normales Leben führen kann ... wenn überhaupt. Dass dieses Opfer, wenn es Kinder hat und sexuelle Beziehungen zu einem Partner haben wird, diese Erfahrungen auch eventuell an diese übertragen wird. Es wird niemals so sein, wie es hätte sein können, wenn es diese Erfahrungen hätte nicht machen müssen(schau dir die Menschen in der Psychiatrie doch einfach an ... wieviele diesen Hintergurnd haben und Jahrzente lang leiden müssen - jetzt kommen wieder die zum Zuge, die sich darüber beschweren, was unsere Krankenkassen kaputt macht ... um bei dieser Diskussion anzugelangen ... der Täter wird nie einen cent dafür bezahlen müssen). Somit hat dieser Täter Opfer und Opfer erzeugt - ganz zu schweigen von den indirekten Opfern - sprich Familie, Freunde, etc. - die (wenn sie nicht zerbrechen) , dieses alles auch aufarbeiten müssen - und vielleicht niemals darüber hinweg kommen.

Dieser eine Täter produziert Opfer um Opfer ... das ihm selbst wahrscheinlich nicht bewusst ist (logischer Weise - naja, es gibt auch die anderen). Viele dies auch sicherlich nicht wahrnehmen können. Dennoch ist es so. Und deshalb muss alles mögliche getan werden, dass dieser Mensch, das er nun schonmal tat, nicht weiter die Möglichkeit hat, erneute Opfer zu produzieren ... . Ein Opfer führt zu vielen Opfern ... weitere Opfer führen zu weiteren vielen Opfern. Das muss klar herausgestellt und beurteilt werden - vor jedem Richterspruch ... vor jedem Sachverständigengutachten ... es ist eine Verantwortung, die eben ans Existentielle geht ... es ist kein Ladendiebstahl, es ist kein Einbruch ... es ist weit mehr. Es ist Mord an der Seele. Und Verletzung vieler anderen Seelen. Und avon ist auszugehen - auch wenn nicht bekannt ist, wie das opfer das Schikcsal verkraften wird . Allein die Möglichkeit - vond er man ausgehen kann - führt zu den Schluss. Der Täter hat dies zumindest billigend in kauf genommen. Das reicht aus !!!! Viele machen ihre Tat mit dem Hintergrund ihr Opfer zu zerstören ... weißt Du das ?

Natürlich kann man die Verletzung an einer Seele oder gar einen Seelenmord nicht realistisch nachvollziehen ... doch wenn Du meine oben angeführten Worte zu verstehen versuchst, wirst Du wissen, was ich meine. Ich muss nicht unbedingt einen Menschen umbringen (töten), damit er tot ist.

Liebe Grüße
esperan

esperan
23.11.2006, 04:24
Wie schon öfter angesprochen, kommt niemand so leicht wieder aus der Forensischen raus. Und die Rückfallquote bezüglich Straftaten ist nach Entlassung dort äußerst gering.

Und nach deiner "wenn nicht eindeutig feststeht, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgeht", weißt du ja, dass das a) nicht möglich ist, und b) dann prinzipiell jeder weggesperrt gehört, ganz besonders die "Opfer" eines solchen Verbrechens. Und das geht nicht mit der Menschenwürde einher.

Erzahl mir doch keinen Unsinn. Aus der Forensischen kommen Sexualverbrecher sogar "probeweise" raus. Auf Bewährung vor der Haftentlassung zum Bleistift. Die arbeiten dann in ganz normalen Betrieben und manchmal geschehen Dinge wie die, dass sie dann versuchen Frauen wieder zu vergewaltigen, obwohl sie eigentlich schon lange wieder in ihrer Unterkunft hätten sein müssen. Oder ihre Psychologin an einen Baum fesseln und diese bis zum Morgengrauen dauerhaft vergewaltigen .... erzähl einfach keine Märchen. Es gibt die vielen "Anständigen" aber auch die wenigen Perversen, die ihrem Treiben freien Lauf lassen, sobald sie die Möglichkeit haben (und dies lange Jahre, bis ihre Möglichkeit endlich da ist auch verschweigen können). So ist es einfach. Dieser Staat schützt nicht, er produziert weitere Opfer. Und dann sprichst Du von Menschenwürde ? Die Menschüwrde, die die Täter tagtäglich mit Füßen treten ? Die wenigen ... klar ... . Nein, Ohren abschneiden, Zungen abbeißen, Haut abziehen, Augen ausstechen ... aus sexuellen Motiven ... dass das Opfer darum fleht, endlich getötet zu werden. Das ist kein Horrorfilm ... das ist Realität !

In welch perverser wohlgesitteter Gesellschaft, die sich vom Mittelalter distanziert, leben wir ? Einer Gesellschaft die sagt: Mir wird das schon nicht passieren ... .

und wenn es eine Hure war, dann sagen wir: Es war ja nur eine Hure ... selber Schuld ... EKELHAFT !

Stimmt ... genau da leben wir. Viel Spaß in dieser Spaßgesellschaft !

Lg
esperan

Chaos
23.11.2006, 16:52
Exhibitionismus kann nicht unter Sexualverbrechen geführt werden, da es keinen Verbrechenstatbestand darstellt. Verbrechen ist eine Straftat, die nicht unter einem Jahr Gefängnis nach sich zieht - laut Gesetz. Darunter fällt Exhibiti nicht.

Die Rückfallquote unter Exhis mag sehr hoch sein (naja, diese Tätergruppe mag schon einen Schock für das Opfer darstellen - aber ich bezeichne den psychischen "Defekt" als vernachlässigenswürdigend), doch sie stellen eine geringe Gefahr dar, dass sie irgend wann mal eine Vergewaltigung oder gar mit einem sesuell motivierten Mord in Verbindung gebracht werden könnten. Fazit: Exhis sind "lästig" aber im Regelfall nicht wirklich gefährlich. Solltest Du andere Kenntnisse haben - bitte Quelle oder Statistik. Natürlich gibt es die, die weiter gehen ... das nur den Anfang darstellt ... doch das sollten Psychiater erkennen können ... und entsprechen begutachten können (im Zweifelsfall müsste man den Täter tatsächlich vorbeuegend sichern).Ich hab mal eine Kriminaltatistik zum Thema Fürckfall bei Sexualstraftaten gelesen, da waren Exhibitionisten und andere Sexualstraftäter beieinander aufgeführt. Die genaue Beziechnung kenne ich nicht, ich nahm an, sie zählen dazu, weil sie in einem Atemzug mit den anderen Sexualstraftaten genannt wurden. War in irgendeiner polizeilichen Kriminalstatistik,d ie im Internet frei zum Download verfügbar ist, ich weiß aber nicht mehr, in welchem Jahr.
Exhibitionisten halte ich auch für eher weniger gefährlich, jedoch wäre auch bei diesen ein Gutachten angebracht, sie könnten ja über viel mehr Gewaltpotential verfügen.



Den nächsten Satz kappiere ich nach dreimaligem Durchlesen nicht ganz. Täterschutz definiere ich - okay, ich habe es etwas undurchsichtig dargestellt, darunter, dass (stimmt, eigentlich ein plöder Begriff), dass man den Täter mit allen Möglichkeiten zu rechtfertigen versucht ... schlechte Kindheit, schlechte Jugend, schlechte Entwicklung, schlechte Erfahrungen .... schlechte Ernährung (das war jetzt witzig gemeint), etc. - aber was kann das Opfer, was können die Opfer und zukünftigen Opfer dafür, dass der Täter kein Vitamin E plus oder C genossen hat, dass er von seinem Vater sexuell missbraucht wurde ... das rechtfertigt nicht, dass dieser Täter einen anderen Menschen umbringt (auch wenn es ihm in seiner Vergangenheit noch so dreckig ging). Aus seiner Sicht vielleicht schon, doch das muss die Gesellschaft noch lange nicht tolerieren und schon gar nicht akzeptieren. Und der, der einen Mord dabei begangen hat - hat meines Erachtens eine heutzutage gültige gesellschaftliche Grenze überschritten, die er nicht hätte überschreiten dürfen. Und wer einmal diese Grenze überschritten hat - der ist mit ganz anderen Augen zu sehen. Das ist wie ein Mensch, der Jahrelang im Krieg gelebt hat ... dessen Grenzen sind andere als die derjeniger, die noch niemals mit so etwas in Berührung gekommen sind. Die Hemmschwelle für weitere solcher Straftaten ist erheblich niedriger, das meine ich.
Ach so, du meisnt das im Sinne von "in-Schutz-nehmen".
Meiner Meinung nach ist bei Sexualstraftaten Ursachenforschung sehr wichtig, doch soll diese nicht rechtfertigen, da ein Verbrechen immer unrecht und somit nicht rechtfertigbar ist, sondern begründen, warum die Tat passierte, warum der Täter Täter ist etc. Ansosnten kann ich dir zustimmen, Mord ist in der Tat eine Grenze, die nicht überschritten werden darf, ist nicht umsonst das Verbrechen, was am stärksten bestraft wird.
Das Verhalten des Täters soll und darf nicht toleriert oder akzeptiert werden, Unrecht muss bekämpft und verhindert werden.
Meiner Meinung nach zeigen einige vergangene Sexualverbrechen vor allem, dass ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential besteht, da einige Täter vor ihrer Tat ein ganz "normales" Leben führen, daher besteht eine gewisse Problematik darin, diese Täter zu erkennen und die Taten zu verhindern.
Natürlich muss mit den Gefassten mit äußerster Sorgfalt umgegangen werden, vor allem in eventuelle Entlassungsfragen, wobei meiner Ansicht nach bei Sexualverbrechen an Menschen zunächst ein unbefristeter Psychiatrieaufenthalt angeordnet werden sollte. Ein einziges Gutachten von einem Gutachter reicht nicht, diese Fehleranfälligkeit hat man ja gesehen in letzter Zeit. Gutachter müssen sorgfältiger ausgewählt werden und nicht allein entscheiden.
Davon, dass ein Opfer am eigenen Opfer-Sein keine Schuld trägt, ist im Allgemeinen auszugehen. Jedoch folgt aus Unschuld des Opfers nicht zwingend Schuld des Täters, jedenfalls sehe ich das bei diesen Straftaten anders, also bei anderen. Daher auch meine Frage dazu.



"Brechen der Seele":

Ich kann davon ausgehen, dass eine Frau, die zum Bleistift 4 Wochen jeden Tag nachweislich (vielleicht durch Aussage des Täters selbst) 3 mal vergewaltigt wurde und sich Gegenstände in ihre Körperöffnungen einführen hat lassen müssen unter Zwang und andere Perversitäten erdulden musste, nicht mehr so psychisch auf der Höhe sein wird, als ein Mensch, der ungehemmt sexuelle Erfahrungen machen durfte (nicht lachen über meine Ausführung). Sorry, das war jetzt etwas überspitzt ausgedrückt. Ich kann davon ausgehen, dass dieses OPFER diese Greueltaten ein Leben lang nicht vergessen kann - da der Mensch einfach Mensch ist. Und dass dieses Opfer sehr viele Therapien benötigen wird, bevor es wieder ein normales Leben führen kann ... wenn überhaupt. Dass dieses Opfer, wenn es Kinder hat und sexuelle Beziehungen zu einem Partner haben wird, diese Erfahrungen auch eventuell an diese übertragen wird. Es wird niemals so sein, wie es hätte sein können, wenn es diese Erfahrungen hätte nicht machen müssen(schau dir die Menschen in der Psychiatrie doch einfach an ... wieviele diesen Hintergurnd haben und Jahrzente lang leiden müssen - jetzt kommen wieder die zum Zuge, die sich darüber beschweren, was unsere Krankenkassen kaputt macht ... um bei dieser Diskussion anzugelangen ... der Täter wird nie einen cent dafür bezahlen müssen). Somit hat dieser Täter Opfer und Opfer erzeugt - ganz zu schweigen von den indirekten Opfern - sprich Familie, Freunde, etc. - die (wenn sie nicht zerbrechen) , dieses alles auch aufarbeiten müssen - und vielleicht niemals darüber hinweg kommen.
Selbstverständlich ist in einem Fall von schweren Sexualverbrechen an Menschen von einem seelischen Schaden der Opfer auszugehen. Die Intensität des Seelenschadens ist allerdings nicht messbar. Daher wäre eine Orientierung
des Strafmaßes am seelischen Leid weder möglich noch sinnvoll, zumal bei einer gleichen Tat in Abhängigkeit vom Opfer seelsiches Leid größer oder geringer ausfallen kann, darum ging es mir. Ich will das nicht negieren, das wäre unsinnig.



Dieser eine Täter produziert Opfer um Opfer ... das ihm selbst wahrscheinlich nicht bewusst ist (logischer Weise - naja, es gibt auch die anderen). Viele dies auch sicherlich nicht wahrnehmen können. Dennoch ist es so. Und deshalb muss alles mögliche getan werden, dass dieser Mensch, das er nun schonmal tat, nicht weiter die Möglichkeit hat, erneute Opfer zu produzieren ... . Ein Opfer führt zu vielen Opfern ... weitere Opfer führen zu weiteren vielen Opfern. Das muss klar herausgestellt und beurteilt werden - vor jedem Richterspruch ... vor jedem Sachverständigengutachten ... es ist eine Verantwortung, die eben ans Existentielle geht ... es ist kein Ladendiebstahl, es ist kein Einbruch ... es ist weit mehr. Es ist Mord an der Seele. Und Verletzung vieler anderen Seelen. Und avon ist auszugehen - auch wenn nicht bekannt ist, wie das opfer das Schikcsal verkraften wird . Allein die Möglichkeit - vond er man ausgehen kann - führt zu den Schluss. Der Täter hat dies zumindest billigend in kauf genommen. Das reicht aus !!!! Viele machen ihre Tat mit dem Hintergrund ihr Opfer zu zerstören ... weißt Du das ?Ein Täter, dessen Motiv es ist, das Leben des Opfers zu zerstören, handelt nicht aus einem bloßen Trieb heraus. Der Triebtäter will Triebbefriedidgung, der Täter, der einem Opfer dabei primär schaden will, durchdenkt die Tat und wählt das Opfer aus persönlichen, nicht-sexuellen Motiven, eine sexuelle Bfreidigung wäre dann ein Nebeneffekt und nicht die Hauptmotivation. Solche Täter sind extrem gefhrlich, aber Triebtäter sind sie nicht. Ihre Entlassung muss auch an psychologische Gutachten gekoppelt sein.
Meiner Ansicht nach sind diese Täter die wirklich grausamsten, weil sie nicht aus einem überstarken Trieb handeln, sondern niederen menschlichen Beweggründen, sie sind für ihre Taten in höherem Maße verantwortlich, als ein Triebtäter.
Es ist überdies klar, dass ein Schutz vor Triebtätern gewährleistet sein muss, denn diese stellen, wie dur richtig bemerkst, eine Gefahr dar, vor der es zu schützen gilt. Wenn ein Täter dementsprechend psychisch gestört ist, dass sein Handeln durch den Trieb allein determiniert ist, so kann man nicht mehr von einem billigenden in Kauf nehmen reden.
Natürlich ist die beantwortung der Rückfälligkeitswahrscheinlichkeitsfrage von existentieller Bedeutung. Bei Triebtätern ist natürlich eine Gefahr des Rückfalls dar. Doch ist es in der Rechtsprechung nunmal so, dass existentielle Fragen nicht wirklich konsequent entschieden werden. Ich werde dies an einem Beispiel vernaschaulichen.
Nehmen wir den Straßenverkehr. Zu schnelles Fahren ist Volkssport.
Durch zu schnelles Autofahren passieren im Jahr viele Unfälle, zu oft mit tödlichem Ausgang. Zu schnelles Fahren fordert mehr Todesopfer, als rückfällig gewordene Sexualstraftäter. (Ich will jetzt keinesfalls beides angleichen) Es ist erwiesen, dass schnelles Autofahren eine der Hauptunfallursachen ist. Wer zu schnell fährt, kann in bestimmten Situationen nicht reagieren und wird so in einer bestimmten Situation zwangsläufig Opfer produzieren. Das ist ein Fakt. Man begibt sich wissentlich in eine Situation, von der man weiß, dass sie andere das Leben kosten könnte, dies tut man bewusst. Somit nimmt man billigend den Tod von Unschuldigen in Kauf. Nun produzieren auch Unfallverursacher Opfer, die auch Hinterbleibene haben und somit auch zu indirekten Opfern werden. Wobei es für die indirekten Opfer in beiden Fällen ein Verlust ist, der verarbeitet werden muss und ich will nicht behaupten, dass ein Verkehrstoter weniger betrauert wird, als ein Vergewaltigungsopfer, die Untescheidung wäre nicht durchführbar.
Also sollte man annehmen, das zu schnelles Fahren ein existentielles Probelm ist, es fordert viele Opfer und indirekte Opfer. Aber über die Rückfallgefahr macht man sich keine Gedanken. Und die Einsicht bei den Tätern ist entsprechend nicht vorhanden, jedenfalls in den meisten Fällen. Müsste also ein konsequenter Staat zu schenelles Fahren nicht wesentlich härter bestrafen? Müsste diese Gefahr für diese Gesellscahft nicht eliminiert werden? Sie ist, wie die durch Sexualstraftäter, vorhanden und noch dazu um ein vielfaches wahrscheinlicher.



Natürlich kann man die Verletzung an einer Seele oder gar einen Seelenmord nicht realistisch nachvollziehen ... doch wenn Du meine oben angeführten Worte zu verstehen versuchst, wirst Du wissen, was ich meine. Ich muss nicht unbedingt einen Menschen umbringen (töten), damit er tot ist.

Liebe Grüße
esperan
Ich will nicht in Abrede stellen, dass es durchaus seelische Schädigungen gibt, die extrem schwerwiegend sind ud sogar zum Selbstmord oder tiefgreifender Persönlichkeitsstörung führen können. Jedoch widerstrebt mit der Begriff seelisch tot. Wie kann man von einem Mesnchen sagen, er sei seelisch tot? Das ist meiner Meinung nach nicht wirklich möglich und sollte auch nicht praktiziert werden, wenngleich der Begriff umgamgssprachlich für das Höchstmaß einer vorstellbaren Schädigung liegt.


Die Ausführungen über die Unschuld der Opfer weiter oben ist verständlich, allerdings würde mich deine Meinung über die Schuld der Täter gerne konkreter erfahren, der Beitrag oben gibt imho zu wenig her, als dass ich darauf schließen könnte.

esperan
25.11.2006, 02:46
Ich hab mal eine Kriminaltatistik zum Thema Fürckfall bei Sexualstraftaten gelesen, da waren Exhibitionisten und andere Sexualstraftäter beieinander aufgeführt. Die genaue Beziechnung kenne ich nicht, ich nahm an, sie zählen dazu, weil sie in einem Atemzug mit den anderen Sexualstraftaten genannt wurden. War in irgendeiner polizeilichen Kriminalstatistik,d ie im Internet frei zum Download verfügbar ist, ich weiß aber nicht mehr, in welchem Jahr.
Exhibitionisten halte ich auch für eher weniger gefährlich, jedoch wäre auch bei diesen ein Gutachten angebracht, sie könnten ja über viel mehr Gewaltpotential verfügen.

Ach so, du meisnt das im Sinne von "in-Schutz-nehmen".
Meiner Meinung nach ist bei Sexualstraftaten Ursachenforschung sehr wichtig, doch soll diese nicht rechtfertigen, da ein Verbrechen immer unrecht und somit nicht rechtfertigbar ist, sondern begründen, warum die Tat passierte, warum der Täter Täter ist etc. Ansosnten kann ich dir zustimmen, Mord ist in der Tat eine Grenze, die nicht überschritten werden darf, ist nicht umsonst das Verbrechen, was am stärksten bestraft wird.
Das Verhalten des Täters soll und darf nicht toleriert oder akzeptiert werden, Unrecht muss bekämpft und verhindert werden.
Meiner Meinung nach zeigen einige vergangene Sexualverbrechen vor allem, dass ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential besteht, da einige Täter vor ihrer Tat ein ganz "normales" Leben führen, daher besteht eine gewisse Problematik darin, diese Täter zu erkennen und die Taten zu verhindern.
Natürlich muss mit den Gefassten mit äußerster Sorgfalt umgegangen werden, vor allem in eventuelle Entlassungsfragen, wobei meiner Ansicht nach bei Sexualverbrechen an Menschen zunächst ein unbefristeter Psychiatrieaufenthalt angeordnet werden sollte. Ein einziges Gutachten von einem Gutachter reicht nicht, diese Fehleranfälligkeit hat man ja gesehen in letzter Zeit. Gutachter müssen sorgfältiger ausgewählt werden und nicht allein entscheiden.
Davon, dass ein Opfer am eigenen Opfer-Sein keine Schuld trägt, ist im Allgemeinen auszugehen. Jedoch folgt aus Unschuld des Opfers nicht zwingend Schuld des Täters, jedenfalls sehe ich das bei diesen Straftaten anders, also bei anderen. Daher auch meine Frage dazu.

Selbstverständlich ist in einem Fall von schweren Sexualverbrechen an Menschen von einem seelischen Schaden der Opfer auszugehen. Die Intensität des Seelenschadens ist allerdings nicht messbar. Daher wäre eine Orientierung
des Strafmaßes am seelischen Leid weder möglich noch sinnvoll, zumal bei einer gleichen Tat in Abhängigkeit vom Opfer seelsiches Leid größer oder geringer ausfallen kann, darum ging es mir. Ich will das nicht negieren, das wäre unsinnig.

Ein Täter, dessen Motiv es ist, das Leben des Opfers zu zerstören, handelt nicht aus einem bloßen Trieb heraus. Der Triebtäter will Triebbefriedidgung, der Täter, der einem Opfer dabei primär schaden will, durchdenkt die Tat und wählt das Opfer aus persönlichen, nicht-sexuellen Motiven, eine sexuelle Bfreidigung wäre dann ein Nebeneffekt und nicht die Hauptmotivation. Solche Täter sind extrem gefhrlich, aber Triebtäter sind sie nicht. Ihre Entlassung muss auch an psychologische Gutachten gekoppelt sein.
Meiner Ansicht nach sind diese Täter die wirklich grausamsten, weil sie nicht aus einem überstarken Trieb handeln, sondern niederen menschlichen Beweggründen, sie sind für ihre Taten in höherem Maße verantwortlich, als ein Triebtäter.
Es ist überdies klar, dass ein Schutz vor Triebtätern gewährleistet sein muss, denn diese stellen, wie dur richtig bemerkst, eine Gefahr dar, vor der es zu schützen gilt. Wenn ein Täter dementsprechend psychisch gestört ist, dass sein Handeln durch den Trieb allein determiniert ist, so kann man nicht mehr von einem billigenden in Kauf nehmen reden.
Natürlich ist die beantwortung der Rückfälligkeitswahrscheinlichkeitsfrage von existentieller Bedeutung. Bei Triebtätern ist natürlich eine Gefahr des Rückfalls dar. Doch ist es in der Rechtsprechung nunmal so, dass existentielle Fragen nicht wirklich konsequent entschieden werden. Ich werde dies an einem Beispiel vernaschaulichen.
Nehmen wir den Straßenverkehr. Zu schnelles Fahren ist Volkssport.
Durch zu schnelles Autofahren passieren im Jahr viele Unfälle, zu oft mit tödlichem Ausgang. Zu schnelles Fahren fordert mehr Todesopfer, als rückfällig gewordene Sexualstraftäter. (Ich will jetzt keinesfalls beides angleichen) Es ist erwiesen, dass schnelles Autofahren eine der Hauptunfallursachen ist. Wer zu schnell fährt, kann in bestimmten Situationen nicht reagieren und wird so in einer bestimmten Situation zwangsläufig Opfer produzieren. Das ist ein Fakt. Man begibt sich wissentlich in eine Situation, von der man weiß, dass sie andere das Leben kosten könnte, dies tut man bewusst. Somit nimmt man billigend den Tod von Unschuldigen in Kauf. Nun produzieren auch Unfallverursacher Opfer, die auch Hinterbleibene haben und somit auch zu indirekten Opfern werden. Wobei es für die indirekten Opfer in beiden Fällen ein Verlust ist, der verarbeitet werden muss und ich will nicht behaupten, dass ein Verkehrstoter weniger betrauert wird, als ein Vergewaltigungsopfer, die Untescheidung wäre nicht durchführbar.
Also sollte man annehmen, das zu schnelles Fahren ein existentielles Probelm ist, es fordert viele Opfer und indirekte Opfer. Aber über die Rückfallgefahr macht man sich keine Gedanken. Und die Einsicht bei den Tätern ist entsprechend nicht vorhanden, jedenfalls in den meisten Fällen. Müsste also ein konsequenter Staat zu schenelles Fahren nicht wesentlich härter bestrafen? Müsste diese Gefahr für diese Gesellscahft nicht eliminiert werden? Sie ist, wie die durch Sexualstraftäter, vorhanden und noch dazu um ein vielfaches wahrscheinlicher.


Ich will nicht in Abrede stellen, dass es durchaus seelische Schädigungen gibt, die extrem schwerwiegend sind ud sogar zum Selbstmord oder tiefgreifender Persönlichkeitsstörung führen können. Jedoch widerstrebt mit der Begriff seelisch tot. Wie kann man von einem Mesnchen sagen, er sei seelisch tot? Das ist meiner Meinung nach nicht wirklich möglich und sollte auch nicht praktiziert werden, wenngleich der Begriff umgamgssprachlich für das Höchstmaß einer vorstellbaren Schädigung liegt.


Die Ausführungen über die Unschuld der Opfer weiter oben ist verständlich, allerdings würde mich deine Meinung über die Schuld der Täter gerne konkreter erfahren, der Beitrag oben gibt imho zu wenig her, als dass ich darauf schließen könnte.

Bitte hab etwas Geduld - hinsichtlich einer Antwort.

Danke,
esperan

Schwind
26.11.2006, 13:39
Erzahl mir doch keinen Unsinn. Aus der Forensischen kommen Sexualverbrecher sogar "probeweise" raus. Auf Bewährung vor der Haftentlassung zum Bleistift. Die arbeiten dann in ganz normalen Betrieben und manchmal geschehen Dinge wie die, dass sie dann versuchen Frauen wieder zu vergewaltigen, obwohl sie eigentlich schon lange wieder in ihrer Unterkunft hätten sein müssen. Oder ihre Psychologin an einen Baum fesseln und diese bis zum Morgengrauen dauerhaft vergewaltigen .... erzähl einfach keine Märchen. Es gibt die vielen "Anständigen" aber auch die wenigen Perversen, die ihrem Treiben freien Lauf lassen, sobald sie die Möglichkeit haben (und dies lange Jahre, bis ihre Möglichkeit endlich da ist auch verschweigen können). So ist es einfach. Dieser Staat schützt nicht, er produziert weitere Opfer. Und dann sprichst Du von Menschenwürde ? Die Menschüwrde, die die Täter tagtäglich mit Füßen treten ? Die wenigen ... klar ... . Nein, Ohren abschneiden, Zungen abbeißen, Haut abziehen, Augen ausstechen ... aus sexuellen Motiven ... dass das Opfer darum fleht, endlich getötet zu werden. Das ist kein Horrorfilm ... das ist Realität !

In welch perverser wohlgesitteter Gesellschaft, die sich vom Mittelalter distanziert, leben wir ? Einer Gesellschaft die sagt: Mir wird das schon nicht passieren ... .

und wenn es eine Hure war, dann sagen wir: Es war ja nur eine Hure ... selber Schuld ... EKELHAFT !

Stimmt ... genau da leben wir. Viel Spaß in dieser Spaßgesellschaft !

Lg
esperan

:)) Damit hast du dich disqualifiziert, weil du keine Ahnung zu haben scheinst wie es in der Forensik vor sich geht.

Wovon du erzählst, das IST der Horrorfilm, nicht die Realität.

Ihre Psychologin vergewaltigen... Ausgang, bei dem sie rückfällig werden... Früher aus der Forensik kommen als ihre eigentliche Haftstrafe ist... :))

Sicher, alles was du beschrieben hast, das ist ekelhaft, aber ganz richtig - selten - und bei solchen Fällen wird es so schnell nicht zu freiem Ausgang oder Entlassung kommen.

Man sollte es wirklich nicht übertreiben mit Kritik an einem System, das es so gar nicht gibt!

esperan
26.11.2006, 20:10
:)) Damit hast du dich disqualifiziert, weil du keine Ahnung zu haben scheinst wie es in der Forensik vor sich geht.

Wovon du erzählst, das IST der Horrorfilm, nicht die Realität.

Ihre Psychologin vergewaltigen... Ausgang, bei dem sie rückfällig werden... Früher aus der Forensik kommen als ihre eigentliche Haftstrafe ist... :))

Sicher, alles was du beschrieben hast, das ist ekelhaft, aber ganz richtig - selten - und bei solchen Fällen wird es so schnell nicht zu freiem Ausgang oder Entlassung kommen.

Man sollte es wirklich nicht übertreiben mit Kritik an einem System, das es so gar nicht gibt!


Lieber Schwind ...

alles was Du in einem Horrorfilm siehst, ist des Menschen eigen. Der Mensch kann grausam sein .... ob krank oder nicht oder in welcher Mischform auch immer.

Klar ist es selten. Hab ja auch nicht geschrieben, dass es die Regel ist. Doch, wie ermöglicht man solchen Tätern diese Exzesse ?
Im Übrigen: Ich habe schon Pferde kotzen sehen ... .
Ich habe von exzessiven Einzelfällen berichtet - die ich persönlich erfahren durfte. Frag viele andere Menschen, was sie erfahren haben - dann häufen sich solche angeblichen Horrorstorys. Dann nimm alles zusammen und mach deine Statistik. Danach relativieren wir das Wort "Einzelfälle".
Was bekommen wir denn wirklich mit ? Nur das, das wir mitbekommen sollen. Und ... Freigänger in sozialtherapeutischen Anstalten ... das ist absolut normal (wenn nicht, klär mich bitte auf). Selbst das beunruhigt mich.

Du hast natürlich Recht - wenn einer eine Frau an den Baum fesselt und vergewaltigt .... der kommt nicht so schnell wieder zu freiem Ausgang oder zur Entlassung. Aber die Straftat wurde ihm zuvor ermöglicht - obwohl für die meisten Außenstehende sicher untergrebracht ... oder sehe ich da was falsch ?

Entweder Du selbst gibst dich als vermeintlicher Wisser, der um die Umstände genau bescheid weiß, oder aber Du bist ein Involvierter, der wieder mal Friede Freude Eierkuchen predigt - oder aber um anderen Menschen keine Angst zu machen ? Wenn Letzteres der Fall ist ... okay ... man muss Menschen nicht unbedingt noch mehr verunsichern, als es die Presse schon macht. Aber man darf doch wohl noch seine Erlebnisse, bzw. sein Wissen schildern.

Lg
esperan