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Vollständige Version anzeigen : Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?



Monarchist1985
19.11.2006, 19:43
Ja oder Nein ?

Platon
19.11.2006, 20:08
nein...

Preuße
19.11.2006, 20:56
Seit wann finden Wahlen in einer Diktatur statt? Was ist das denn für ein Schwachsinn! In einer Diktautr werden die Nachfolger bestimmt, nichts da mit Wahl!

Gruß Preuße

Abseits
19.11.2006, 21:02
Durch Wahlen kommen nie Genies zustande.
Die Nachfolge mußte man sich durch Leistung verdienen.

-jmw-
19.11.2006, 21:12
Durch Wahlen kommen nie Genies zustande.
Die Nachfolge mußte man sich durch Leistung verdienen.
Ganz richtig.
""Eher geht auch ein Kamel durch ein Nadelöhr, ehe ein großer Mensch durch eine Wahl 'entdeckt' wird."
(Adolf Hitler)

Monarchist1985
19.11.2006, 21:54
Seit wann finden Wahlen in einer Diktatur statt? Was ist das denn für ein Schwachsinn! In einer Diktautr werden die Nachfolger bestimmt, nichts da mit Wahl!

Gruß Preuße

Der Diktator wird gewählt. Wenn auch nicht demokratisch.

Haloperidol
19.11.2006, 22:34
Hitler hat seinen Nachfolger testamentarisch bestimmt (Dönitz). Keine Wahl. Gauleiter wurden durch Hitler eingesetzt. Keine Wahl.

Spezialist
19.11.2006, 22:35
es gab ja sozusagen keine Wahlen
es gab ja nur eine Partei die musste also gewellt werden

Haloperidol
19.11.2006, 23:05
es gab ja sozusagen keine Wahlen
es gab ja nur eine Partei die musste also gewellt werden

Jaja, Hitlers Korkenzieherlocken waren schon immer eine Pracht.

Vielleicht sollte auch Merkel von der Bevölkerung verstärkt gewellt werden, ob das in proportionalen Zusammenhang mit Wellen Fußballstadien und dem Wellenbecken des örtlichen Hallenbades steht, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.

Zurück zum Thema. Ja, es gab keine Wahlen. Richtig erkannt. 100 Punkte für den Herren mit dem Lockenstab. Grandiose Wahlsiege hatte die NSDAP nie.

Monarchist1985
20.11.2006, 16:36
Hitler hat seinen Nachfolger testamentarisch bestimmt (Dönitz). Keine Wahl. Gauleiter wurden durch Hitler eingesetzt. Keine Wahl.

Strenggenommen hat er Dönitz und die Gauleiter aber (aus)gewählt.

KrascherHistory
20.11.2006, 16:46
Seit wann finden Wahlen in einer Diktatur statt? Was ist das denn für ein Schwachsinn! In einer Diktautr werden die Nachfolger bestimmt, nichts da mit Wahl!

Gruß Preuße

Nicht ganz.

Die EG wurden v. AH auch zur Abstimmung in den RT gegeben.

Erlöschen mit Tod AH.

Dönitz nix RK oder gar RT !

EinDachs
20.11.2006, 17:00
Strenggenommen hat er Dönitz und die Gauleiter aber (aus)gewählt.

Nettes Wortspiel.
Macht aber noch keine Wahl.

KrascherHistory
20.11.2006, 17:02
Hitler hat seinen Nachfolger testamentarisch bestimmt (Dönitz). Keine Wahl. Gauleiter wurden durch Hitler eingesetzt. Keine Wahl.

Falsch !

Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.
Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:
"Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“

Denn es gab durch den Selbstmord von Adolf Hitler weder einen legalen Reichspräsidenten Dönitz noch weiterhin das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.


Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. März 1933 (Nr.25)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich

Artikel 1
Reichsgesetze können außer nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..
Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
...Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich

Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird.

Einziger Artikel

(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933
(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert....

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.

Der Reichstag hat in Ergänzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:

l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verlängert.

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49)

Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943

Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abläuft, bestimme ich:

Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. März 1933 übertragenen Befugnisse auch weiterhin auszuüben.

Ich behalte mir vor, eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.

A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Großadmiral Dönitz zum Reichspräsidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspräsident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsgültig übertragen worden ist, konnte der Reichspräsident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspräsident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gewählt werden. Daran änderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.

Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspräsidenten Dönitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenwärtige Regierung rechtsgültig aufgelöst und mit Hitlers Tod besiegelt.

Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft! Gemäß dieser konnte nach Art. 45 - Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich - auch nur ein legal gewählter Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation für das Reich unterschreiben.. Das ist aber nicht erfolgt.

Fakten !!!

EinDachs
20.11.2006, 17:11
Der Fakt besagt aber nur, dass die Ernennung illegal war, nicht, dass sie nicht geschah.
Fakt ist, dass der Nachfolger nicht gewählt wurde.

Papier ist geduldig.

KrascherHistory
20.11.2006, 17:17
Der Fakt besagt aber nur, dass die Ernennung illegal war, nicht, dass sie nicht geschah.
Fakt ist, dass der Nachfolger nicht gewählt wurde.

Papier ist geduldig.

Doch. Sie geschah nicht. Das war auch den Amerikanern bekannt. Sie mußten aber eine "Regierung Dönitz" verhaften um der Welt das "GG" verkaufen zu können. Das "GG" ist in seiner 49er Fassung der Auftrag der Wiederherstellung Dtl. in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. Art. 116 GG, etc).

Es gab keinen Nachfolger, der nach Art. 45 WRV einen völkerrechtskonformen Friedensvertrag hätte unterzeichnen können. Das war von Anfang an die Absicht der USA !

EinDachs
20.11.2006, 17:24
Doch. Sie geschah nicht. Das war auch den Amerikanern bekannt. Sie mußten aber eine "Regierung Dönitz" verhaften um der Welt das "GG" verkaufen zu können. Das "GG" ist in seiner 49er Fassung der Auftrag der Wiederherstellung Dtl. in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. Art. 116 GG, etc).

Es gab keinen Nachfolger, der nach Art. 45 WRV einen völkerrechtskonformen Friedensvertrag hätte unterzeichnen können. Das war von Anfang an die Absicht der USA !

Wie kommt man auf genau den 31.12.1937?
Und sie geschah eben doch. Dönitz hat ja eine Zeit lang auch regiert. De facto wurde er also eingesetzt, dass das de jure nicht so passieren hätte dürfen, halte ich für eher vernachlässigenswert, weil sich eben keiner der beteiligten darum geschert hat.

Wie bereits gesagt, Papier ist eben geduldig.

KrascherHistory
20.11.2006, 17:32
Wie kommt man auf genau den 31.12.1937?
Und sie geschah eben doch. Dönitz hat ja eine Zeit lang auch regiert. De facto wurde er also eingesetzt, dass das de jure nicht so passieren hätte dürfen, halte ich für eher vernachlässigenswert, weil sich eben keiner der beteiligten darum geschert hat.

Wie bereits gesagt, Papier ist eben geduldig.

Dönitz hat nicht regiert. Die USA haben ihn als Regierung bezeichnet, um jemanden verhaften zu können.

Nur weil er Regierung "gespielt" hat wurde er nicht eingesetzt. Von wem auch ?
Die Regierung AH war mit dessen Tode erloschen. Und die WRV zu 100 % wiederhergestellt.

Den 31.12.1937 findest du u.a. in besagten Art. 116 GG oder § 185 BBG !

Er definiert im SHAEF-Gesetz Nr. 52 der USA, was die Alliierten Truppen nach Friedensverhandlungen wieder zurückgeben wollen: Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937

Also VOR Kriegsbeginn und NACH den ganzen durchgeführten Gebietesreformen der Nazis. Auf dessen komplexe Rückabwicklungen hatten die Alliierten nun gar keine Lust. Deswegen dieses Datum.

Wie gesagt: Völkerrecht ist noch geduldiger !

MfG K

EinDachs
20.11.2006, 17:42
Völkerrecht ist ja auch nicht mal zu Papier gebracht.

Bist du eigentlich Jurist, oder wieso sind dir solche, ich nenns jetzt mal Formalitäten, so wichtig?

-jmw-
20.11.2006, 18:08
Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft!
Richtig.
Bis 1949. :)

KrascherHistory
20.11.2006, 18:12
Richtig.
Bis 1949. :)

Falsch. Bis einschließlich....jetzt !

Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Rechtsfähig lt. "BVerfG", somit mit WRV.

EIne Verfassung kann nicht durch Allierte aufgelöst werden, nur durch den Souverän. "BRD" ist nur Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des DR.
Vergleiche diesbezüglich Art. 116 GG, oder § 185 BBG u.a.

MfG K

EinDachs
20.11.2006, 18:15
Falsch. Bis einschließlich....jetzt !

Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Rechtsfähig lt. "BVerfG", somit mit WRV.

EIne Verfassung kann nicht durch Allierte aufgelöst werden, nur durch den Souverän. "BRD" ist nur Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des DR.
Vergleiche diesbezüglich Art. 116 GG, oder § 185 BBG u.a.

MfG K

Realistisch betrachtet, waren die Allierten der Souverän. Die hatten die Macht inne.
Und Völkerrechtsfähigkeit alleine sagt aber auch nicht sehr viel aus. Die Malteser sind auch Völkerrechtssubjekt.

Rheinlaender
20.11.2006, 18:25
Richtig.
Bis 1949. :)

Da sie keine tatsaechliche Wirkung hatte, war auch nicht inkraft. Eine Verfassung hat entweder tatsaechliche Wirkung, dann ist sie inkraft, oder auch nicht, dann ist ist ein Stueck Papier.

Rheinlaender
20.11.2006, 18:26
Realistisch betrachtet, waren die Allierten der Souverän. Die hatten die Macht inne.

Und damit konnte sie tun und lassen, was sie wollten - auch eine Verfassung geben.

KrascherHistory
20.11.2006, 18:28
Realistisch betrachtet, waren die Allierten der Souverän. Die hatten die Macht inne.
Und Völkerrechtsfähigkeit alleine sagt aber auch nicht sehr viel aus. Die Malteser sind auch Völkerrechtssubjekt.

Weder realstisch noch völkerrechtlich. Sie waren nie der Souverän und haben das auch nicht deklariert. S. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. 116 GG, etc.

Rückgabe des DR in den Grenzen vom 31.12.1937. Nicht mehr nicht weniger !

Und das ist klar definiert:

WRV v.1919
Gebiet i.d. o.a. Grenzen
StaatsvolK: Reichsdeutsche nach RuStaG von 1913

Fehlt in der "BRD" alles. Ist halt nur ein Teilgebiet vom DR !

KrascherHistory
20.11.2006, 18:30
Da sie keine tatsaechliche Wirkung hatte, war auch nicht inkraft. Eine Verfassung hat entweder tatsaechliche Wirkung, dann ist sie inkraft, oder auch nicht, dann ist ist ein Stueck Papier.

Doch. Immer.

Deine Worte sind zum Glück auch nur ein Stückchen Elektroden-Kathode.

Nicht auszudenken, wenn etwas Substanz bekäme: Anarchie und Chaos wären die Folge.

KrascherHistory
20.11.2006, 18:30
Und damit konnte sie tun und lassen, was sie wollten - auch eine Verfassung geben.

Oder dir in London den Popo verhauen !

Schau in die SHAEF-GEsetze und beende mal das substanzlose Getexte !

Rheinlaender
20.11.2006, 18:57
Nicht auszudenken, wenn etwas Substanz bekäme: Anarchie und Chaos wären die Folge.

Willkommen in der Wirklichkeit!

maf2
20.11.2006, 19:20
Falsch. Bis einschließlich....jetzt !
Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Rechtsfähig lt. "BVerfG", somit mit WRV.
EIne Verfassung kann nicht durch Allierte aufgelöst werden, nur durch den Souverän. "BRD" ist nur Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des DR.
Vergleiche diesbezüglich Art. 116 GG, oder § 185 BBG u.a.

Beim Vergleich stellt man fest, daß sie ungleich sind - und daß diese Normen mit der Frage nichts zu tun haben.

Es ist eine bemerkenswerte Realitätsverweigerung, immer nur selektiv aus Urteilen des BVerfG zu zitieren und daqbei obendrein noch zu behaupten, daß es ein "illegales Organ" sei.

Salazar
20.11.2006, 21:07
Ganz richtig.
""Eher geht auch ein Kamel durch ein Nadelöhr, ehe ein großer Mensch durch eine Wahl 'entdeckt' wird."
(Adolf Hitler)

Womit er gar nicht so Unrecht hatte.

-jmw-
20.11.2006, 21:07
Falsch. Bis einschließlich....jetzt !

Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Rechtsfähig lt. "BVerfG", somit mit WRV.

EIne Verfassung kann nicht durch Allierte aufgelöst werden, nur durch den Souverän. "BRD" ist nur Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des DR.
Vergleiche diesbezüglich Art. 116 GG, oder § 185 BBG u.a.
Die BRD ist legitimiert durch Wahlen, soweit man dabei überhaupt von Legitimierung sprechen kann.

-jmw-
20.11.2006, 21:10
Womit er gar nicht so Unrecht hatte.
Noch viel mehr: Vollkommen Recht hatte er damit! :]

-jmw-
20.11.2006, 21:20
Zum Thema BRD und DR usw. nochwas:

Weder der sog. "Parlamentarische Rat" noch die sog. "Nationalversammlung" noch die sog. "Fürsten" 1871 hatten irgendeine Befugnis, irgendwelche sog. "Verfassungen" zu verabschieden.
Woher sollten sie die auch haben?
Woher soll ein Mensch auch die Befugnis haben, für ganze Landschaften willkürliche Regelsammlungen geltend zu machen?

Rheinlaender
20.11.2006, 22:41
Zum Thema BRD und DR usw. nochwas:

Weder der sog. "Parlamentarische Rat" noch die sog. "Nationalversammlung" noch die sog. "Fürsten" 1871 hatten irgendeine Befugnis, irgendwelche sog. "Verfassungen" zu verabschieden.
Woher sollten sie die auch haben?
Woher soll ein Mensch auch die Befugnis haben, für ganze Landschaften willkürliche Regelsammlungen geltend zu machen?

Weil sie jeweils die Macht hatten, dies durchzusetzen. Im letzten Schluss macht jener die Gesetze, der dies kann.

klartext
21.11.2006, 00:32
Zum Thema BRD und DR usw. nochwas:

Weder der sog. "Parlamentarische Rat" noch die sog. "Nationalversammlung" noch die sog. "Fürsten" 1871 hatten irgendeine Befugnis, irgendwelche sog. "Verfassungen" zu verabschieden.
Woher sollten sie die auch haben?
Woher soll ein Mensch auch die Befugnis haben, für ganze Landschaften willkürliche Regelsammlungen geltend zu machen?
Diese Befugnis ergibt sich aus dem praktischen Leben. Eine Gesellschaft benötigt Grundregeln damit sie einigermassen friedlich existieren kann, schon des Rechtsfriedens wegen.

Rheinlaender
21.11.2006, 08:20
Diese Befugnis ergibt sich aus dem praktischen Leben. Eine Gesellschaft benötigt Grundregeln damit sie einigermassen friedlich existieren kann, schon des Rechtsfriedens wegen.

Womit wir bei Hobbes gelandet waeren, erstmal kein schlachter Ansatz.

KrascherHistory
21.11.2006, 08:21
Womit wir bei Hobbes gelandet waeren, erstmal kein schlachter Ansatz.

Oder bei den Vorsokratikern....:)) :)) :)) :))

-jmw-
22.11.2006, 21:42
Weil sie jeweils die Macht hatten, dies durchzusetzen.[quote]
Dies reicht für eine "Befugnis" i.o.S. NICHT aus.

[quote]Im letzten Schluss macht jener die Gesetze, der dies kann.
Ja.
"Im letzten Schluss" darf jeder alles.
Da es aber unsinnig wäre, dies dann noch mit dem Begriffe des "Rechts" zu belegen, müssen wir im vor- oder vorvorletzten Schluss bleiben, bei dem nicht mehr der grössere Knüppel, sondern (m.E.) die bessere Begründbarkeit entscheidet.

mfg

-jmw-
22.11.2006, 21:43
Diese Befugnis ergibt sich aus dem praktischen Leben. Eine Gesellschaft benötigt Grundregeln damit sie einigermassen friedlich existieren kann, schon des Rechtsfriedens wegen.
Richtig.
Doch soll über diese Regeln immer (nur) genau der entscheiden, der grad die bessere Waffe hat?

Rheinlaender
23.11.2006, 07:12
[QUOTE=Rheinlaender;1026811]Weil sie jeweils die Macht hatten, dies durchzusetzen.[quote]
Dies reicht für eine "Befugnis" i.o.S. NICHT aus.


Ja.
"Im letzten Schluss" darf jeder alles.
Da es aber unsinnig wäre, dies dann noch mit dem Begriffe des "Rechts" zu belegen, müssen wir im vor- oder vorvorletzten Schluss bleiben, bei dem nicht mehr der grössere Knüppel, sondern (m.E.) die bessere Begründbarkeit entscheidet.

mfg

Das Problem ist, das sich historisch soetwas wie ein "Staat" etabliert hat mit der Eigenschaft der absoluten Gewalt gegenueber seinen Unterthanen. Wer diese, historisch gewachsene, Institution in seiner Gewalt hat setzt das Recht, da nur dieser Staat in der Lage ist dieses Recht unbedingt durchzusetzen.

Die Formalisierung dieser Gewalt durch Verfassungen und and andere Regelwerke ist schon ein gewaltiger Fortschrittt. Eine der Eigenschaften des Hitlerregimes war, diese Formalisierung wieder aufzuheben und den Staat - nach dem Willen eines einzeln - unbegrenzt und un ungebunden agieren zu lassen. Das ist aber genau die Eigenschaft einer Despotie.

Deutschland war also zwischen 1933 und 1945 formal eine Republik, die aber als Despotie regiert wurde und diese Despotie hat sich totalitaer alle Bereiche der Gesellschaft dominiert.

Haloperidol
23.11.2006, 08:24
Heinländer, wenn es dir auch schwer fällt, aber das Kennzeichen einer Republik ist unter anderem, dass sie NICHT DESPOTIE und NICHT MONARCHIE ist. Es ist schön, dass du das 3te Reich als Despotie anerkennst, das macht diesen Staat aber in diesem Moment zur Despotie, womit es keine Republik mehr sein kann, weil die NSDAP bei der Umwandlung Deutschlands in eine Despotie, die Grundrechte der Republik aufgehoben hat.

-jmw-
23.11.2006, 10:09
Der Begriff "Despotie" ist mir als Regierungs- oder Staatssystem im Grundstudium der Politischen Wissenschaft nicht begegnet.

Haloperidol
23.11.2006, 10:42
Ich würde an deiner Stelle öfter zu Vorlesungen gehen, und zur Sicherheit noch einmal nachprüfen, ob nicht ein Schild mit dem Titel "Baumschule" an der Tür deiner Universität hängt.

-jmw-
23.11.2006, 11:07
Die einzige Verantsaltungsreihe, die noch ansteht, sind zwei Proseminare zur Methodik der Sozialforschung.
Wenn "Despotie" bisher nicht aufgetaucht ist, wird sie's also wohl auch nicht mehr tun.

Monarchist1985
23.11.2006, 12:52
Nettes Wortspiel.
Macht aber noch keine Wahl.

Hat Hitler seinen Nachfolger und seine Gefolgsleute ernannt oder wurden die durch Erbschaft bestimmt ?

Monarchist1985
23.11.2006, 12:55
Richtig.
Doch soll über diese Regeln immer (nur) genau der entscheiden, der grad die bessere Waffe hat?

Mal eine Frage: Wie ist deine genaue politische Ausrichtung ?

EinDachs
23.11.2006, 13:13
Hat Hitler seinen Nachfolger und seine Gefolgsleute ernannt oder wurden die durch Erbschaft bestimmt ?

Hab ich ja bereits gesagt: Ernannt.
Eine Ernennung ist aber keine Wahl und die Versteifung, dass es eine Auswahl wäre, ist zwar eine sehr drollige Spitzfindigkeit, macht aber keine Wahl.

Monarchist1985
23.11.2006, 13:27
Hab ich ja bereits gesagt: Ernannt.
Eine Ernennung ist aber keine Wahl und die Versteifung, dass es eine Auswahl wäre, ist zwar eine sehr drollige Spitzfindigkeit, macht aber keine Wahl.

Naja, aber Hitler hat seine Paladine doch gewählt, er hatte die Auswahl zwischen mehreren und hat sich für bestimmte Leute entschieden. Strenggenommen hat Hitler gewählt, da er ja die Auswahl hatte.

Haloperidol
23.11.2006, 13:33
HITLER hat gewählt, niemand anderer. ER hat es bestimmt. Damit erfolgte keine WAHL seine eine AUSwahl. Zwischen Elektion und Selektion ist ein gravierender Unterschied. Die Verwandtschaft der beiden Wörter lassen nicht zwangsläufig einen Rückschluss auf die Gleichheit der Tätigkeit zu. Ähnlich beideutet nicht vergleichbar zu sein.

EinDachs
23.11.2006, 13:50
Naja, aber Hitler hat seine Paladine doch gewählt, er hatte die Auswahl zwischen mehreren und hat sich für bestimmte Leute entschieden. Strenggenommen hat Hitler gewählt, da er ja die Auswahl hatte.

Das entspricht aber nicht dem, was man gemeinhin meint, wenn man von einer Wahl spricht.
Wie mein Vorredner schon meinte Elektion <> Selektion.
Nur nach einem eher bizarren Verständnis von Wahl würde das stimmen. Ich gesteh dir wie immer zu, ein solches dein eigen zu nennen. Ich halt das aber für Unsinn.

KrascherHistory
23.11.2006, 14:10
Hat Hitler seinen Nachfolger und seine Gefolgsleute ernannt oder wurden die durch Erbschaft bestimmt ?

Meine Herren: Hitler hat niemanden ernannt !
Auszug v. Dr.Wenzel, 37 Punkte, Legitimationsdebakel "BRD":

Zitat Anfang:
Es war daher für einen Adolf Hitler nicht unmöglich, die Führung dieses Volkes im Wege des Staatsstreiches von oben durch Druck auf die Abgeordneten zu übernehmen.

So entstand 1933 mit der Machtergreifung Hitlers wieder eine neue Staatsform, diesmal eine Diktatur auf der Grundlage der Weimarer Verfassung. Die gewählten Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Reich willigten in der Folge durchaus verfassungskonform dem Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 zu, das wesentliche Teile der Verfassung außer Kraft setzte, aber eben nicht die ganze Verfassung.

Es erfolgten sodann unzählige Gesetze, Verordnungen und Hitler-Erlasse, deren schlimme Auswirkungen allen bekannt sind. Hitler hatte freie Bahn. Den durch den Versailler Vertrag geknebelten Deutschen war es daher auch nicht schwer zu vermitteln, dass sie sich gegen das Diktat der Siegermächte des I. Weltkrieges widersetzen mussten und sei es durch einen Krieg.

Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Reich. Warum? Man erinnert sich: (1871 Gründung des 1. Deutschen Reiches als Monarchie, 1919 Gründung des 2. Deutschen Reiches als Weimarer Republik, 1933 Gründung des folgenden Deutschen Reiches als Diktatur, daher das 3. Reich).

Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.

Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:

"Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“

Braunschweiger Zeitung 1995
"Der Wehrmacht blieb nur noch die Kapitulation. Sie war ein militärischer Akt, der die Existenz der deutschen Armee beendete. Politisch-faktisch existierte das Deutsche Reich noch zwei Wochen fort."

Es gab durch den Selbstmord von Adolf Hitler weder einen legalen Reichspräsidenten Dönitz noch weiterhin das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.

Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. März 1933 (Nr.25)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich

Artikel 1
Reichsgesetze können außer nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..
Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich
Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird.

Einziger Artikel
(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933

(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert....

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.

Der Reichstag hat in Ergänzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:

l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verlängert.

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49)

Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943

Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abläuft, bestimme ich:

Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. März 1933 übertragenen Befugnisse auch weiterhin auszuüben.

Ich behalte mir vor, eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.

Wichtig!
A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Großadmiral Dönitz zum Reichspräsidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspräsident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsgültig übertragen worden ist, konnte der Reichspräsident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspräsident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gewählt werden. Daran änderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.

Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspräsidenten Dönitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenwärtige Regierung rechtsgültig aufgelöst und mit Hitlers Tod besiegelt.

Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft! Gemäß dieser konnte nach Art. 45 - Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich - auch nur ein legal gewählter Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation für das Reich unterschreiben.. Das ist aber nicht erfolgt.

Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand

In der Zusatzerklärung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:

"… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands."


Wem ist es denn jetzt noch immer nicht klar, dass es keinen "NACHFOLGER" AH´s gab ?!

Kein Dönitz noch sonst wer ! MfG K

EinDachs
23.11.2006, 14:24
*Gähn*
Dein copy-paste-Beitrag geht nicht wirklich auf das gefragte ein, ist viel zu lange und ermüdet.

KrascherHistory
23.11.2006, 14:29
*Gähn*
Dein copy-paste-Beitrag geht nicht wirklich auf das gefragte ein, ist viel zu lange und ermüdet.

Sorry, wenn Inhalt dich langweilt, aber hättest du bis zu Ende gelesen, würdest du dir die Blamage dieses Kommentares erspart haben.

Aber jetzt weiß ich ja, das alle deine Beiträge in die Plauder-Ecke verschoben werden können, da sich dein geozentrischen Weltbild nur auf glauben hoffen meinen stützt !

:)) :]

Rheinlaender
23.11.2006, 14:30
*Gähn*
Dein copy-paste-Beitrag geht nicht wirklich auf das gefragte ein, ist viel zu lange und ermüdet.

Es ist die uebliche "Die Weltgeschichte vorm Amtsgericht" Leier. Als ob nach 12 Jahren Diktatur, 6 Jahren brutalen Krieg, allierten Truppen in Deutschland, einer wie immer gearteten Reichsregierung, die nichts mehr zu melden hatte, einem Volk, das mit blanken Ueberleben beschaeftigt war, irgentjemand noch einen Pfifferling auf Verfassung von 1919 gegeben haette ... manche juristische Fragen werden eben mit Gewehren geloest.

-jmw-
23.11.2006, 15:01
Mal eine Frage: Wie ist deine genaue politische Ausrichtung ?
Ohje... "genau"?
Weiss nicht, n passenden Begriff hab ich noch nicht gefunden.
Im Faden "Man kann nicht nur Monarchist sein" hab ich a paar Begriffe genannt.
Hilft u.U. ein wenig weiter. :)

mfg

KrascherHistory
23.11.2006, 15:22
Es ist die uebliche "Die Weltgeschichte vorm Amtsgericht" Leier. Als ob nach 12 Jahren Diktatur, 6 Jahren brutalen Krieg, allierten Truppen in Deutschland, einer wie immer gearteten Reichsregierung, die nichts mehr zu melden hatte, einem Volk, das mit blanken Ueberleben beschaeftigt war, irgentjemand noch einen Pfifferling auf Verfassung von 1919 gegeben haette ... manche juristische Fragen werden eben mit Gewehren geloest.

Niedlich. Wie immer bist du ein Garant für humoristische und zusammenhangslose Einlagen.....

Rechtsnormen lassen sich nicht mittels Pfifferlingen bestimmen oder mal eben krummpflügen.

Trotz Tod, Hunger, Krieg, Verderben, bleiben sie.

Welche juristische Fragen wurden bisher mit ner Knarre gelöst ?

Rheinlaender
23.11.2006, 18:06
Welche juristische Fragen wurden bisher mit ner Knarre gelöst ?

Z. B. Verfassungsfragen - Z.B die Frage nach Gueltigkeit der Deutschen Verfassung von 1849.

Ein wenig Off-Topic, passt aber: Du sollest Dich einmal mit dem Hochveratsprozess gegen Charles I. und dem Schicksal des Anklaegers beschaeftigen. Da wurde naehmlich die Verfassungsfrage nach der Verantwortlichkeit des Koenig mit dem Gewehr geloest im Vorfeld.

Haloperidol
23.11.2006, 20:34
@KrasserHistoriker: Es ist echt böser Mist, wenn man verliert, aber sieh es ein, Deutschland hat den 2.WK verloren, mit fliegenden Fahnen, eindeutig. Die Gesetzte machen dann die Gewinner, und ich bezweifle es, dass Hitler einen Verfassungsrechtler konsultiert hat, als er in seinem Bunker unter Beschuss gesessen ist, und überlegt hat, wie er sich selbst am besten das Hirn aus dem Schädel blasen kann, weil er wirklich böse verloren hat, und das netteste, dass ihm erwarten wird, die Lünchung durch alleierte Soldaten sein wird.
Die Gesetze machen die Gewinner, und die haben am Verhandlungstisch beschlossen, wie es mit Deutschland, und in der Hinterhand auch der restlichen Welt weitergehen soll. Legitimität hin oder her. Sie haben gewonnen, und die Gegenargumente eines zerbombten Staates, dessen Armee vernichtend geschlagen wurde, und dessen oberster Führer in den Selbstmord gegangen ist, sind eher vernachlässigbar.

EinDachs
23.11.2006, 21:28
Sorry, wenn Inhalt dich langweilt, aber hättest du bis zu Ende gelesen, würdest du dir die Blamage dieses Kommentares erspart haben.

Aber jetzt weiß ich ja, das alle deine Beiträge in die Plauder-Ecke verschoben werden können, da sich dein geozentrischen Weltbild nur auf glauben hoffen meinen stützt !

:)) :]

Am Ende deines Beitrags steht, dass Dönitz nicht Hitlers Nachfolger war, was allerdings durch einen Blick ins Geschichtsbuch widerlegt werden kann.
Dönitz Regierung gabs von 1. Mai - 23. Mai 1945.
Das ist einfach ein Fakt. Hitler hat dabei nicht den Gesetzen entsprechend gehandelt. Ich meine mich erinnern zu können, dass er öfter mal so verfahren hat. Aber es bleibt bei den Fakten.

Ein anderer Fakt ist, dass die BRD nicht das dt Reich ist und die Grenzen von 1937 nicht mehr existieren.