Vollständige Version anzeigen : Was war der NS-Staat unter Hitler ?
Monarchist1985
19.11.2006, 20:38
Eine Wahlrepublik ? Eine Erbrepublik ? Eine Erbmonarchie ? Eine Wahlmonarchie ?
Oder ganz was anderes ?
Und: Wurde Hitlers Nachfolger gewählt oder nicht ? Umfrage: http://www.politikforen.de/showthread.php?t=33620
es handelte sich um eine totalitäre Diktatur
Monarchist1985
19.11.2006, 21:42
es handelte sich um eine totalitäre Diktatur
Ich frage nach der Staatsform. Diktatur ist keine Staatsform, sondern eine Spielart der Staatsform Republik.
Was war der NS-Staat unter Hitler ?
Ein konzentriertes Herumtrampeln auf den Rechten jedes freien deutschen Mannes.
Ich frage nach der Staatsform. Diktatur ist keine Staatsform, sondern eine Spielart der Staatsform Republik.
Was hat eine Diktatur was mit Republik zu tun? Gar nichts! Die Diktatur ist die radikale Form der Monarchie nichts weiter! Jeder Staatswissenschaftler kann dir das belegen.
Gruß Preuße
Was hat eine Diktatur was mit Republik zu tun? Gar nichts! Die Diktatur ist die radikale Form der Monarchie nichts weiter! Jeder Staatswissenschaftler kann dir das belegen.
Nö, kann er nicht, weil's Sache der Systematisierung ist.
Und wie systematisiert wird, steht weitgehend frei.
Ich sag das übrigens als Staatswissenschaftler in spe bzw. stud.rer.pol. :)
Monarchist1985
19.11.2006, 22:58
Was hat eine Diktatur was mit Republik zu tun? Gar nichts! Die Diktatur ist die radikale Form der Monarchie nichts weiter! Jeder Staatswissenschaftler kann dir das belegen.
Gruß Preuße
Eine Diktatur ist eine entartete Republik. Genauso wie eine Despotie eine entartete Monarchie ist.
Haloperidol
19.11.2006, 23:26
Eine Diktatur ist eine entartete Republik. Genauso wie eine Despotie eine entartete Monarchie ist.
Das ist einfach falsch. Eine Republik definiert sich unter anderem über die 3teilung Gewalten. Da diese unter der Führung der NSDAP nicht vorhanden war, fällt damit jegliche Form der Republik aus dem Rahmen des Möglichen.
Da Hitler seine Macht weder geerbt noch vererbt hat, fällt alles mit Erbe auch aus der Menge der Wahlmöglichkeiten.
Wahlmonarchie empfinde ich ebenfalls als idiotisch, kommt aber der Wahrheit insofern noch am Nächsten.
Just Amy
19.11.2006, 23:30
diktatorische republik
Rheinlaender
20.11.2006, 11:51
Das ist einfach falsch. Eine Republik definiert sich unter anderem über die 3teilung Gewalten. Da diese unter der Führung der NSDAP nicht vorhanden war, fällt damit jegliche Form der Republik aus dem Rahmen des Möglichen.
Eine Republik definert sich nicht ueber die Gewaltenteilung sondern durch negativ durch das Fehlen einer Monarchen. Ein Republik kann oligarisch sein, demokratisch oder auch eine Diktatur.
Das Hitlerregime war eine Republik, die zur einer totalitaeren Diktatur wurde.
Man muss immer zwischen der formalen Staatsform (Republik. Monarchie, Wahlmonarchie, etc.) und der tatrsaechlichen Herrschaftsausuebung (wer eben eben wie das "Kammele hat") unterscheiden. So ist z. B. Grossbritanien formal eine Monarchie mit einem formal sehr starken Monarchen, in der tatsaechlichen Herrschaftsausuebung ist es eine Demokratie in der der Monarch nur eine dekorative Rolle spielt.
KrascherHistory
20.11.2006, 17:04
[QUOTE=heinlaender;1025431]Eine Republik definert sich nicht ueber die Gewaltenteilung sondern durch negativ durch das Fehlen einer Monarchen. Ein Republik kann oligarisch sein, demokratisch oder auch eine Diktatur.
Aha, kein Diktator = Republik !
Das Hitlerregime war eine Republik, die zur einer totalitaeren Diktatur wurde.
Auf Basis der WRV v. 1919. Schließlich bedurfte es hinstlich der Verlängerung der Ermächtigungsgesetze im 2 Jahresrhythmus der Zustimmung des Reichstages. Welche totalitäre Diktatur hätte noch eines RT bedurft ?
Man muss immer zwischen der formalen Staatsform (Republik. Monarchie, Wahlmonarchie, etc.) und der tatrsaechlichen Herrschaftsausuebung (wer eben eben wie das "Kammele hat") unterscheiden. So ist z. B. Grossbritanien formal eine Monarchie mit einem formal sehr starken Monarchen, in der tatsaechlichen Herrschaftsausuebung ist es eine Demokratie in der der Monarch nur eine dekorative Rolle spielt.[/QUTE]
Stimmt: formal eine Diktatur. Tatsächlich eine Demokratie im NS-Staat.
Eine Republik definert sich nicht ueber die Gewaltenteilung sondern durch negativ durch das Fehlen einer Monarchen. Ein Republik kann oligarisch sein, demokratisch oder auch eine Diktatur.
Aha, kein Diktator = Republik !
Das Hitlerregime war eine Republik, die zur einer totalitaeren Diktatur wurde.
Auf Basis der WRV v. 1919. Schließlich bedurfte es hinstlich der Verlängerung der Ermächtigungsgesetze im 2 Jahresrhythmus der Zustimmung des Reichstages. Welche totalitäre Diktatur hätte noch eines RT bedurft ?
Man muss immer zwischen der formalen Staatsform (Republik. Monarchie, Wahlmonarchie, etc.) und der tatrsaechlichen Herrschaftsausuebung (wer eben eben wie das "Kammele hat") unterscheiden. So ist z. B. Grossbritanien formal eine Monarchie mit einem formal sehr starken Monarchen, in der tatsaechlichen Herrschaftsausuebung ist es eine Demokratie in der der Monarch nur eine dekorative Rolle spielt.
Stimmt: formal eine Diktatur. Tatsächlich eine Demokratie im NS-Staat.
Ob eine Republik eine Diktatur ist, entscheidet sich nach inhaltlichen Kriterien. Du verwürfelst, wie es dir schon Rheinländer erläutert hat, zwei unterschiedliche Kategorien.
KrascherHistory
20.11.2006, 17:12
Ob eine Republik eine Diktatur ist, entscheidet sich nach inhaltlichen Kriterien. Du verwürfelst, wie es dir schon Rheinländer erläutert hat, zwei unterschiedliche Kategorien.
Ich habe nix verwechselt. Wenn deine Lakaiien die Materie nicht beherrschen, mußt du wohl Wochenendschulungen ansagen !
Ich habe nix verwechselt. Wenn deine Lakaiien die Materie nicht beherrschen, mußt du wohl Wochenendschulungen ansagen !
Du kannst gern noch etwas weiter pöbeln, aber inhaltliche Äußerungen ersetzt das nicht. Also?
KrascherHistory
20.11.2006, 17:22
Du kannst gern noch etwas weiter pöbeln, aber inhaltliche Äußerungen ersetzt das nicht. Also?
Das hat es mit deiner Rabulistik gemeinsam !
Das hat es mit deiner Rabulistik gemeinsam !
Und wovon möchtest du jetzt genau wen überzeugen?
KrascherHistory
20.11.2006, 17:31
Und wovon möchtest du jetzt genau wen überzeugen?
Keine Überzeugungen:
H-Diktatur war aus Basis der WRV und nach Tode AH (s.Art.5 EG) war die WRV wieder jungfräulich. Und sie def. die Staatsgewalt der Weim. Rep.
Also: 8.5.1945
NS-Regime weg. Weim.Rep. wieder da, WRV bis heute gültig. Eine Verfassung ist nicht obsolet. Nie. Rechtsnorm !
Keine Überzeugungen:
H-Diktatur war aus Basis der WRV und nach Tode AH (s.Art.5 EG) war die WRV wieder jungfräulich. Und sie def. die Staatsgewalt der Weim. Rep.
Also: 8.5.1945
NS-Regime weg. Weim.Rep. wieder da, WRV bis heute gültig. Eine Verfassung ist nicht obsolet. Nie. Rechtsnorm !
Es gibt keine "Rechtsnorm", die eine Verfassung in oder außer Kraft setzen kann (mit wenigen Ausnahmen, Westminster Acts). Verfassungen gelten, weil die Staatsgewalt ausgeübt wird, die sie verfassen, und weil sie befolgt werden.
Beides war bei der WRV nicht mehr der Fall, deshalb war sie Rechtsgeschichte.
EinDachs
20.11.2006, 17:36
Eine Republik definert sich nicht ueber die Gewaltenteilung sondern durch negativ durch das Fehlen einer Monarchen. Ein Republik kann oligarisch sein, demokratisch oder auch eine Diktatur.
Das Hitlerregime war eine Republik, die zur einer totalitaeren Diktatur wurde.
Man muss immer zwischen der formalen Staatsform (Republik. Monarchie, Wahlmonarchie, etc.) und der tatrsaechlichen Herrschaftsausuebung (wer eben eben wie das "Kammele hat") unterscheiden. So ist z. B. Grossbritanien formal eine Monarchie mit einem formal sehr starken Monarchen, in der tatsaechlichen Herrschaftsausuebung ist es eine Demokratie in der der Monarch nur eine dekorative Rolle spielt.
Republik definiert sich negativ als nicht-Monarchie, aber auch als nicht-Despotie.
Das ist der Knackpunkt.
Das 3. Reich würde ich eindeutig als Despotie bezeichnen.
Rheinlaender
20.11.2006, 17:41
Republik definiert sich negativ als nicht-Monarchie, aber auch als nicht-Despotie.
Das ist der Knackpunkt.
Das 3. Reich würde ich eindeutig als Despotie bezeichnen.
Es gibt aber auch Republiken, die despotisch regiert wurde: Z. B. Haiti unter dem beiden Duvaliers ("Ppa Doc" und "Baby Doc"). Es ist einfach eine formale Sache und die Bezeichung "Republik" sagt halt nichts ueber die tatsaechliche Ausuebung der Macht aus.
KrascherHistory
20.11.2006, 17:43
Es gibt aber auch Republiken, die despotisch regiert wurde: Z. B. Haiti unter dem beiden Duvaliers ("Ppa Doc" und "Baby Doc"). Es ist einfach eine formale Sache und die Bezeichung "Republik" sagt halt nichts ueber die tatsaechliche Ausuebung der Macht aus.
Könnte eine Diktatur gewesen sein....!
Haloperidol
20.11.2006, 17:45
Es gibt aber auch Republiken, die despotisch regiert wurde: Z. B. Haiti unter dem beiden Duvaliers ("Ppa Doc" und "Baby Doc"). Es ist einfach eine formale Sache und die Bezeichung "Republik" sagt halt nichts ueber die tatsaechliche Ausuebung der Macht aus.
So weit ich es weiß, definiert sich aber auch eine Republik darüber, dass sie nicht despotisch ist.
Rheinlaender
20.11.2006, 17:46
Keine Überzeugungen:
H-Diktatur war aus Basis der WRV und nach Tode AH (s.Art.5 EG) war die WRV wieder jungfräulich. Und sie def. die Staatsgewalt der Weim. Rep.
Also: 8.5.1945
NS-Regime weg. Weim.Rep. wieder da, WRV bis heute gültig. Eine Verfassung ist nicht obsolet. Nie. Rechtsnorm !
Das waere genauso gewesen, wenn man 1815 auf dem Wiener Kongress gesagt haette, die Verfassungsgesetze des Heiligen Roemischen Reiches wurden in Ihrer Wirkung durch die boesen franz. Revolutionaere, Napoleon und dessen Truppen ausser Wirkung gesetzt, diese sind nun besiegt, stellen wir also die Reichstaende zum Stand 1789 wieder her. Hat man aber nicht, statt dessen schuf man etwas neues.
Rheinlaender
20.11.2006, 17:49
So weit ich es weiß, definiert sich aber auch eine Republik darüber, dass sie nicht despotisch ist.
Genau genommen ist das Streit um Kaisers Bart. Haiti war eine widerliche Diktatur, eine Despotie, das Hitlerregime ebenfalls (beide jeweils anders, aber widerlich waren beide). Ob nun eine Republik auch noch als Despotie als solche zu bezeichnen ist, ist etwas wie die frage, ob das Etikett auf einer Flache Rot oder Geld sein soll, der Inhalt aendert sich dardurch auch nicht.
Monarchist1985
20.11.2006, 17:50
Republik definiert sich negativ als nicht-Monarchie, aber auch als nicht-Despotie.
Das ist der Knackpunkt.
Eine Republik kann keine Despotie sein. Eine Despotie kann nur eine Monarchie sein. Die entartete Republik nennt man Diktatur.
Das 3. Reich würde ich eindeutig als Despotie bezeichnen.
Hitlers Staat (den Begriff "3. Reich" mag ich net) war eine Republik. Folglich kanns keine Despotie gewesen sein. Es kann eine Diktatur gewesen sein bzw. war eine Diktatur.
Haloperidol
20.11.2006, 17:51
Genau genommen ist das Streit um Kaisers Bart. Haiti war eine widerliche Diktatur, eine Despotie, das Hitlerregime ebenfalls (beide jeweils anders, aber widerlich waren beide). Ob nun eine Republik auch noch als Despotie als solche zu bezeichnen ist, ist etwas wie die frage, ob das Etikett auf einer Flache Rot oder Geld sein soll, der Inhalt aendert sich dardurch auch nicht.
Das ist stumpfsinn. Eine Republik definiert sich ua darüber, dass sie nicht monarchistisch und nicht despotisch ist. Trifft einer (! nicht alle) dieser Faktoren zu, gilt der Staat nicht mehr als Republik.
Haloperidol
20.11.2006, 17:54
Eine Republik kann keine Despotie sein. Eine Despotie kann nur eine Monarchie sein. Die entartete Republik nennt man Diktatur.
Hitlers Staat (den Begriff "3. Reich" mag ich net) war eine Republik. Folglich kanns keine Despotie gewesen sein. Es kann eine Diktatur gewesen sein bzw. war eine Diktatur.
Das 3te Reich war eine der besten Veranschaulichungen einer Despotie, die es je gegeben hat.
Monarchist1985
20.11.2006, 17:55
Das ist stumpfsinn. Eine Republik definiert sich ua darüber, dass sie nicht monarchistisch und nicht despotisch ist. Trifft einer (! nicht alle) dieser Faktoren zu, gilt der Staat nicht mehr als Republik.
Du beschreibst gerade die Kriterien, an denen man eine demokratische Republik erkennt. Nicht aber die Kriterien, an denen man eine Republik allgemein erkennt.
Monarchist1985
20.11.2006, 17:56
Das 3te Reich war eine der besten Veranschaulichungen einer Despotie, die es je gegeben hat.
Das Dritte Reich war eine entartete Republik, also eine Diktatur. Nur entartete Monarchien bezeichnet man als Despotien.
EinDachs
20.11.2006, 18:02
Ich weiß nicht, woher du die fixe Idee hast, dass nur "entartete" (was immer das heißen mag) Monarchien als despotien bezeichnet werden, aber es stimmt nicht.
Ich schlage vor, du schlägst das nach.
KrascherHistory
20.11.2006, 18:21
Das waere genauso gewesen, wenn man 1815 auf dem Wiener Kongress gesagt haette, die Verfassungsgesetze des Heiligen Roemischen Reiches wurden in Ihrer Wirkung durch die boesen franz. Revolutionaere, Napoleon und dessen Truppen ausser Wirkung gesetzt, diese sind nun besiegt, stellen wir also die Reichstaende zum Stand 1789 wieder her. Hat man aber nicht, statt dessen schuf man etwas neues.
Kannst du mal konkret zu den Ereignissen ab Mai 1945 Stellung nehmen ?
Was sollen die Ausflüge ins Pleisztozän ?
Was sollen die Ausflüge ins Pleisztozän ?
Die "Ausflüge ins Pleistozän" sollen wohl zeigen, dass man begründungsmässig leicht in einen infiniten Regress reinkommen kann.
Und das ist ganz sicher ein enormes Problem.
mfg
Rheinlaender
20.11.2006, 23:47
Die "Ausflüge ins Pleistozän" sollen wohl zeigen, dass man begründungsmässig leicht in einen infiniten Regress reinkommen kann.
Und das ist ganz sicher ein enormes Problem.
mfg
Richtig - und hier leigt der Hund begraben. Man mit "Rechtsnormen" alles und nichts begruenden, die fortlaufende Wirksamkeit der Reichsverfassung des "Normaljahres" 1789, die der Verfassung von 1849, die der Verfassung von 1871 oder 1919 oder Unrechtmaessigkeit des Staatstreiches Caesars oder Pipins; jenachdem welche Legitimationslinie man sich aussucht.
Der einzige Ausweg aus diesem Dilema ist eben das als rechtens anzusehen, was eben tatsaechlich herrscht - und das ist die Bundesrepublik.
Für mich war der NS Staat eine Parteidiktatur. Oder eine Führerdiktatur.
Es gab zwar einen Reichstag, der "gewählt" wurde.( wenn ich mich nicht irre bis 1942). Allerdings wurde so "gewählt" wie in den sogenannten sozialistischen Republiken und diese waren nur dem Namen nach Republiken.
Der einzige Ausweg aus diesem Dilema ist eben das als rechtens anzusehen, was eben tatsaechlich herrscht - und das ist die Bundesrepublik.
Meinste?
Find, ich, ganz ehrlich, einen zu einfachen Ausweg.
Denn wenn das, was die BRD hier so tut, rechtens ist, weil sie einfach da ist, dann ist die Jugendbande, die, mal angenommen, grad mein Wohnzimmer verwüstet, auch "im Recht", hat sie doch ein Gewaltmonopol und stellt obendrein die Mehrheit dar - nur eben kleinräumiger, als es bei der BRD der Fall ist.
Gefällt mir nicht!
Da versuch ich lieber, von ein paar altbekannten Grundsätzen (z.B. "wie du mir, so ich dir") und mit ein paar anerkannten philosophischen Hilfsmitteln was zurechtzuzimmern. :)
mfg
Der Patriot
22.11.2006, 22:34
Parteidiktatur der NSDAP
Jein. Mehr ein "Führerstaat", weil die MAcht eigentlich von Hitler ausging. In den späten 30er Jahren war die NSDAP eigentlich nichts mehr als eine Marionette in welche jeder Bürger eingegliedert werden sollte.
Was für eine dämliche Fragestellung. Was war denn der NS-Staat ohne Hitler?
Jein. Mehr ein "Führerstaat", weil die MAcht eigentlich von Hitler ausging. In den späten 30er Jahren war die NSDAP eigentlich nichts mehr als eine Marionette in welche jeder Bürger eingegliedert werden sollte.
In den späten 30iger Jahren und vor allem im zweiten Weltkrieg hatte Hitler es geschafft allein zu herrschen,also ein "Führerstaat". Zu Beginn ,ich gehe würde sogar sagen bis zum Einmarsch in Paris war es eine Parteidiktatur der NSDAP.Danach wurde Hitler zu "GröFaZ" und Deutschland zum sogn.Führerstaat.
Something Wicked
23.11.2006, 01:13
- (Wahl-)Republik: Nein. Nach der Machtergreifung und der Gleichschaltung ab '33 nicht mehr gegeben.
- Erbrepublik: Begriff an sich unsinnig.
- Erbmonarchie: Nein. Per klassischer Definition benötigt eine Monarchie einen so bezeichneten Monarchen oder im Fall von sede vacante einen zumindest so bezeichneten Reichsverweser.
- Wahlmonarchie: Nein. Eine Wahlmonarchie benötigt einen Zirkel von Prinzen oder prinzenähnlichen Personen, wie es z.B. im Vatikan oder in Malaysia der Fall ist.
folglich: [x] etwas anderes
Typologisch gesehen gehört der NS-Staat natürlich in die Ecke des Totalitarismus; das NS-Regime war - gemeisam mit der Sovietunion - ja das Parademodell des totalitären Staates.
Die Unterscheidung, die viele hier zwischen Monarchie und Republik ziehen, nämlich, dass Monarchie die Herrschaft einer und die Republik eine Herrschaft vieler (Machiavelli) ist, dadurch also eine reine Dichotomie zwischen Republik und Monarchie entsteht, ist heute überholt. Heutzutage - wie auch bereits zur Zeit des NS-Regimes - können sowohl Republiken als auch Monarchien demokratisch, aber auch autokratisch, organisiert sein.
Karl Loewenstein unterteilt - wegweisend für die heutige Systemlehre - die Staaten der Welt in konstitutionelle und autokratische Modelle (wobei er in der Autokratie noch zwischen autoritären und totalitären Staaten unterscheidet). Im Lichte der modernen Staatenlehre - von Loewenstein über Lijphart bis Linz - ist keine der vier Wahlmöglichkeiten der Umfrage gegeben (wobei "Erbrepublik" sowieso typologischer Unsinn ist). Gerade wegen des NS-Regimes, bzw. der gesamten Totalitarismusbewegung der Mitte des 20. Jahrhunderts, wurde die veraltete Typologie über Bord geworfen.
Im Zuge der letzten Jahrzehnte wurden viele neue Typologien entwickelt, aber ihnen allen ist die dichotome Unterteilung in Demokratie und Autokratie gemein. Ein Beispiel für eine Typologisierung des Totalitarismus (als Ausprägung der Autokratie) findet sich bei C.J. Friedrich und Zbigniew Bzerzinski (in "Totalitäre Diktatur"). Sie machen für den Totalitarismus sechs Hauptmerkmale aus: eine Ideologie, eine Partei oder eine ähnliche Organisation, eine terroristische Geheimpolizei, ein Nachrichtenmonopol, ein Waffenmonopol und eine zentralisierte Wirtschaft. Jetzt kann sich jeder selbst ausmalen, für welche Staaten das gegegolten hat. ;)
KrascherHistory
23.11.2006, 01:16
Richtig - und hier leigt der Hund begraben. Man mit "Rechtsnormen" alles und nichts begruenden, die fortlaufende Wirksamkeit der Reichsverfassung des "Normaljahres" 1789, die der Verfassung von 1849, die der Verfassung von 1871 oder 1919 oder Unrechtmaessigkeit des Staatstreiches Caesars oder Pipins; jenachdem welche Legitimationslinie man sich aussucht.
Der einzige Ausweg aus diesem Dilema ist eben das als rechtens anzusehen, was eben tatsaechlich herrscht - und das ist die Bundesrepublik.
Falsch. Das was Rechtens uns zugedacht wird, Dtl. in den Grenzen vom 31.12.1937 !
Das ist die Basis durch die Allierten verbrieft !
Something Wicked
23.11.2006, 01:32
Auf Basis der WRV v. 1919. Schließlich bedurfte es hinstlich der Verlängerung der Ermächtigungsgesetze im 2 Jahresrhythmus der Zustimmung des Reichstages. Welche totalitäre Diktatur hätte noch eines RT bedurft ?
Kein Staat ist rein totalitär gewesen. Das NS-Regime hatte durchaus autoritäre Merkmale, zu denen auch die Pseudolegitimierung durch ein "Parlament" gehört (vgl. Karl Dietrich Bracher, "Zeit der Ideologien"). Das Parlament des autoritären Staats hat aber nichts mit einem demokratischen Parlament gemeinsam.
Da der Totalitarismus an sich schon eine "Regierungsform sui generis" und das NS-Regime als Prototyp für ein totalitäres Regime angesehen wird, ist die Frage nach dem Vergleich sinnlos.
[QUOTE=heinlaender;1025431]Man muss immer zwischen der formalen Staatsform (Republik. Monarchie, Wahlmonarchie, etc.) und der tatrsaechlichen Herrschaftsausuebung (wer eben eben wie das "Kammele hat") unterscheiden. So ist z. B. Grossbritanien formal eine Monarchie mit einem formal sehr starken Monarchen, in der tatsaechlichen Herrschaftsausuebung ist es eine Demokratie in der der Monarch nur eine dekorative Rolle spielt.[/QOUTE]
Stimmt: formal eine Diktatur. Tatsächlich eine Demokratie im NS-Staat.
*Augen reib* Habe ich das da wirklich gerade gelesen? Formal wäre das NS-Regime am Ehesten eine Republik (oder ein imaginärer "Führerstaat", je nach Sichtweise) gewesen, tatsächlich aber eine totalitäre Diktatur. Heinländers Beispiel zeigt auch gut, dass die alte Typologie, die zwischen Republik und Monarchie als politisches System unterscheidet, überholt ist.
KrascherHistory
23.11.2006, 01:39
[QUTE=Something Wicked;1030356]Kein Staat ist rein totalitär gewesen. Das NS-Regime hatte durchaus autoritäre Merkmale, zu denen auch die Pseudolegitimierung durch ein "Parlament" gehört (vgl. Karl Dietrich Bracher, "Zeit der Ideologien"). Das Parlament des autoritären Staats hat aber nichts mit einem demokratischen Parlament gemeinsam.
Autoritär oder diktatorisch ? Es war vorhanden und hat die EG stets bis 1943 verlängert.
Da der Totalitarismus an sich schon eine "Regierungsform sui generis" und das NS-Regime als Prototyp für ein totalitäres Regime angesehen wird, ist die Frage nach dem Vergleich sinnlos.
Sehe ich nicht so !
*Augen reib* Habe ich das da wirklich gerade gelesen? Formal wäre das NS-Regime am Ehesten eine Republik (oder ein imaginärer "Führerstaat", je nach Sichtweise) gewesen, tatsächlich aber eine totalitäre Diktatur. Heinländers Beispiel zeigt auch gut, dass die alte Typologie, die zwischen Republik und Monarchie als politisches System unterscheidet, überholt ist.
Die formale Betrachtung enthielt aber noch die WRV.
Something Wicked
23.11.2006, 01:48
Kein Staat ist rein totalitär gewesen. Das NS-Regime hatte durchaus autoritäre Merkmale, zu denen auch die Pseudolegitimierung durch ein "Parlament" gehört (vgl. Karl Dietrich Bracher, "Zeit der Ideologien"). Das Parlament des autoritären Staats hat aber nichts mit einem demokratischen Parlament gemeinsam.
Autoritär oder diktatorisch ? Es war vorhanden und hat die EG stets bis 1943 verlängert.
Sag mal, liest du eigentlich das, auf das du antwortest? Weder die SU noch NS-Deutschland - die beiden als beispielhaft totalitär angesehenen Staaten - waren rein totalitär. In beiden Staaten überwog das Totalitäre das Autoritäre aber bei Weitem, weswegen sie auch als totalitär eingestuft werden. Genauso gibt es Staaten, die totalitäre Elemente aufweisen, aber größtenteils autoritär organisiert sind. Entsprechend werden sie als primär autoritär eingestuft. Nur, weil ein Schein-Parlament existierte, macht das einen Staat nicht demokratisch; ein Parlament, das nur zur Pseudolegitimation der eigenen Handelsweise existiert und in keinster Weise Volkssouveränität vertritt, kann man nicht im Entferntesten als demokratisch bezeichnen.
Da der Totalitarismus an sich schon eine "Regierungsform sui generis" und das NS-Regime als Prototyp für ein totalitäres Regime angesehen wird, ist die Frage nach dem Vergleich sinnlos.
Sehe ich nicht so !
Herrschende wissenschaftliche Meinung. Du kannst da gerne widersprechen (freie Meinungsäußerung ;)), aber wenn du nicht in der Lage bist, wissenschaftlich zu diskutieren, kannst du es vielleicht auch unterlassen, wie Biskra es so treffen ausdrückte, "unter jeden Post deinen Haufen zu setzen".
KrascherHistory
23.11.2006, 01:53
Sag mal, liest du eigentlich das, auf das du antwortest? Weder die SU noch NS-Deutschland - die beiden als beispielhaft totalitär angesehenen Staaten - waren rein totalitär. In beiden Staaten überwog das Totalitäre das Autoritäre aber bei Weitem, weswegen sie auch als totalitär eingestuft werden. Genauso gibt es Staaten, die totalitäre Elemente aufweisen, aber größtenteils autoritär organisiert sind. Entsprechend werden sie als primär autoritär eingestuft. Nur, weil ein Schein-Parlament existierte, macht das einen Staat nicht demokratisch; ein Parlament, das nur zur Pseudolegitimation der eigenen Handelsweise existiert und in keinster Weise Volkssouveränität vertritt, kann man nicht im Entferntesten als demokratisch bezeichnen.
Herrschende wissenschaftliche Meinung. Du kannst da gerne widersprechen (freie Meinungsäußerung ;)), aber wenn du nicht in der Lage bist, wissenschaftlich zu diskutieren, kannst du es vielleicht auch unterlassen, wie Biskra es so treffen ausdrückte, "unter jeden Post deinen Haufen zu setzen".
Eine Argumentation mit einem biskra-zitat zu untermauern ist eher gegenteilig auf Sand gebaut.
Es geht hier um den Fortbestand der WRV, der auch vom BVerfG festgestellt wurde. Womit die "Haube" drüber gerne autor. System oder Hitler-Diktatur genannt werden darf.
Du eierst hier lediglich in pseudofachlichkeiten rum, was aber i.o. ist.
Art.5 GG- Fan-Club !
Rheinlaender
23.11.2006, 08:06
Falsch. Das was Rechtens uns zugedacht wird, Dtl. in den Grenzen vom 31.12.1937 !
Das ist die Basis durch die Allierten verbrieft !
Ach - Wo?
Rheinlaender
23.11.2006, 08:08
Es geht hier um den Fortbestand der WRV, der auch vom BVerfG festgestellt wurde. Womit die "Haube" drüber gerne autor. System oder Hitler-Diktatur genannt werden darf.
In seinem Urteil zum Reichskonkordat hat des BVerfG genau das Gegenteil festgestellt und das Hitlerregime als revolutioaere Ordnung bezeichnet, bei der schon die Verabschiedung des Ermaechtigungsgesetzes einen Bruch der Verfassung von 1919 darstellte.
Monarchist1985
23.11.2006, 14:07
- Erbrepublik: Begriff an sich unsinnig.
Wieso unsinnig ?
Erbmonarchie: Monarch erbt seiner Herrschaft.
Wahlmonarchie: Monarch wird gewählt.
Wahlrepublik: Präsident wird gewählt.
Erbrepublik: Präsident erbt seine Herrschaft.
EinDachs
23.11.2006, 14:18
Der Begriff "Erbrepublik" mag an sich existieren, gebräuchlich ist er allerdings mit Sicherheit nicht.
Außerdem ist das Republik-Monarchie-Schema ein eher veraltetes Staatsformschema und, wie man hier an dieser Debatte deutlich erkennen kann, nicht mehr sehr sinnig.
Die 3/4 Mehrheit die für "etwas anderes" gestimmt hat, interpretiere ich mal als Indiz das mich in dieser Ansicht stützt.
Haloperidol
23.11.2006, 14:18
Der Begriff Erbrepublik ist mir nur von Syrien bekannt. Wie du diese im Zusammenhang mit dem 3ten Reich setzt, ist mir nicht einsichtig.
EinDachs
23.11.2006, 14:22
Falsch. Das was Rechtens uns zugedacht wird, Dtl. in den Grenzen vom 31.12.1937 !
Das ist die Basis durch die Allierten verbrieft !
In den 4+2 Verträgen steht dann aber wieder was anderes. Und im Zweifelsfalle halt ich mich an den Vertrag, der überhaupt mal eingehalten wurde.
Monarchist1985
23.11.2006, 14:39
Der Begriff "Erbrepublik" mag an sich existieren, gebräuchlich ist er allerdings mit Sicherheit nicht.
Er ist sehr wohl gebräuchlich. Syrien, Nordkorea und der Jemen werden als Erbrepubliken bezeichnet, Ägypten ist auch ganz starl auf dem Weg zur Erbrepublik und selbst die USA zeigen schon - wenn auch noch sehr zarte - erbrepublikanische Tendenzen.
]Außerdem ist das Republik-Monarchie-Schema ein eher veraltetes Staatsformschema und, wie man hier an dieser Debatte deutlich erkennen kann, nicht mehr sehr sinnig.
Stimmt, man muss zwischen Erb- und Wahlsystemen unterscheiden.
Monarchist1985
23.11.2006, 14:40
Der Begriff Erbrepublik ist mir nur von Syrien bekannt. Wie du diese im Zusammenhang mit dem 3ten Reich setzt, ist mir nicht einsichtig.
Wo habe ich das "3. Reich" als Erbrepublik bezeichnet ?
Haloperidol
23.11.2006, 14:43
Wo habe ich das "3. Reich" als Erbrepublik bezeichnet ?
Nein, als Wahlrepublik, was wenn nicht noch schlimmer, mindestens gleich falsch ist.
EinDachs
23.11.2006, 15:02
Er ist sehr wohl gebräuchlich. Syrien, Nordkorea und der Jemen werden als Erbrepubliken bezeichnet, Ägypten ist auch ganz starl auf dem Weg zur Erbrepublik und selbst die USA zeigen schon - wenn auch noch sehr zarte - erbrepublikanische Tendenzen.
.
Ich hab deinen "gebräuchlichen" Begriff mal gegoogelt und 86 (!) Treffer erzielt.
Ganz zu oberst ist diese Debatte hier.
Klickt man sich durch, stellt man fest dass es nur 29 Treffer waren und die anderen künstliche Treffer (der selbe Begriff 2 oder mehrmal auf derselben Seite) waren.
In fast allen Artikeln die ich oberflächlich durchstöbert habe, wirds unter Gänsefüssen angegeben.
Mach dir nichts vor, er ist nicht gebräuchlich.
Stimmt, man muss zwischen Erb- und Wahlsystemen unterscheiden
Das ist auch eine eher sinnlose Einteilung. Ich schlage vor, die Einteilung Demokratie- Diktatur zu verwenden, weil sie wichtigere Aussagen über die art des Staates trifft.
Zumal es auch nicht sehr viele Erbschaftssysteme gibt. Ich schätz mal 80% aller Staaten fallen (unter deiner Prämisse, dass auch eine Auswahl als Wahl zählt) in den "Wahlsystembegriff".
Monarchist1985
23.11.2006, 15:26
Ich hab deinen "gebräuchlichen" Begriff mal gegoogelt und 86 (!) Treffer erzielt.
Ganz zu oberst ist diese Debatte hier.
Klickt man sich durch, stellt man fest dass es nur 29 Treffer waren und die anderen künstliche Treffer (der selbe Begriff 2 oder mehrmal auf derselben Seite) waren.
In fast allen Artikeln die ich oberflächlich durchstöbert habe, wirds unter Gänsefüssen angegeben.
Mach dir nichts vor, er ist nicht gebräuchlich.
Was aber Quatsch ist. Wenn es offiziell Wahlmonarchien gibt, muss es auch offiziell Erbrepubliken geben.
Das ist auch eine eher sinnlose Einteilung.
Man sieht bei dieser Einteilung aber deutlich die Unterschiede zwischen Monarchie und Republik.
Das Bild, dass die Öffentlichkeit von Republik hat, ist sehr einseitig: Erbmonarchie wird mit Monarchie, Wahlrepublik mit Republik gleichgesetzt.
Dass es Wahlmonarchien gibt, wissen auch fast nur wirklich Gebildete auch.
Aber dass es Erbrepubliken gibt, weiß so gut wie keiner. Dabei ist die Erbrepublik eine richtige Staatsform, genauso wie die Erbmonarchie, die Wahlmonarchie und die Wahlrepublik.
malnachdenken
23.11.2006, 15:33
Was aber Quatsch ist. Wenn es offiziell Wahlmonarchien gibt, muss es auch offiziell Erbrepubliken geben.
Diese Schlussfolgerung erscheint mir doch etwas naiv.
Monarchist1985
23.11.2006, 17:45
Diese Schlussfolgerung erscheint mir doch etwas naiv.
Normal sind Monarchien Erbmonarchien, d.h. das Staatsoberhaupt wird durch Erbschaft bestimmt.
Normal sind Republiken Wahlrepubliken, d.h. das Staatsoberhaupt wird durch Wahl bestimmt.
Es kann aber auch sein, dass in einer Monarchie der Monarch gewählt wird. Man spricht dann von Wahlmonarchie.
Genauso kann es sein, dass in einer Republik der Präsident durch Erbschaft bestimmt wird. Man spricht dann von Erbrepublik.
Letzere ist ein (Zwischen)schritt in der Entwicklung einer Wahlrepublik zu einer Erbmonarchie.
EinDachs
23.11.2006, 21:38
Was aber Quatsch ist. Wenn es offiziell Wahlmonarchien gibt, muss es auch offiziell Erbrepubliken geben.
Es gibt ja auch Erbrepubliken. Als absolute Ausnahmeerscheinung. Als vollkommen ungebräuchliche, skurille Devianz.
Wahlmonarchien sind da ähnlich, nur nicht ganz so abartig selten.
Man sieht bei dieser Einteilung aber deutlich die Unterschiede zwischen Monarchie und Republik.
Das Bild, dass die Öffentlichkeit von Republik hat, ist sehr einseitig: Erbmonarchie wird mit Monarchie, Wahlrepublik mit Republik gleichgesetzt.
Dass es Wahlmonarchien gibt, wissen auch fast nur wirklich Gebildete auch.
Aber dass es Erbrepubliken gibt, weiß so gut wie keiner. Dabei ist die Erbrepublik eine richtige Staatsform, genauso wie die Erbmonarchie, die Wahlmonarchie und die Wahlrepublik.
Bitte? Wir reden gerade über Erblichkeit-Wahl und da erkennt man deutlich die Unterschiede zwischen rEpublik und Monarchie, andererseits bestehst du auf der Bedeutung von "Erbrepublik"?
Mach dir langsam bewußt, dass "Republik-Monarchie-Aristokratie" ein Schema ist, das in der Antike geprägt wurde, um die Realität zu beschreiben. Heutzutage ist der einfach nicht mehr aussagekräftig genug.
Stelle ich fest, dass Burundi eine republik ist, habe ich keine Erkenntnis vermittelt, weshalb man Republik-Monarchie-Schemata micht mehr so oft verwendet.
Something Wicked
24.11.2006, 15:14
Wieso unsinnig ?
Erbmonarchie: Monarch erbt seiner Herrschaft.
Wahlmonarchie: Monarch wird gewählt.
Wahlrepublik: Präsident wird gewählt.
Erbrepublik: Präsident erbt seine Herrschaft.
"Erbrepublik" ist kein wissenschaftlicher Begriff. In jeder Publikation, in der ich bis jetzt darüber gelesen habe, wurde der Begriff stets in Anführungszeichen gesetzt oder ironisch verwendet (z.B. als Bezeichnung für einen formal republikanischen Staat, wo aber de facto der derzeitige Machthaber seinen Nachfolger mehr oder weniger aussucht, ihm also die Herrschaft 'vererbt'). Für eine wirkliche Analyse taugt der Begriff aber wenig (und ist auf Deutschland, sowohl vor als auch nach der Machtergreifung, nicht anzuwenden).
Wie bereits ausgeführt, unterscheidet man heutzutage nicht mehr zwischen Monarchien und Republiken, sondern zwischen autokratischen und demokratischen Regimen; und zwar genau deswegen, weil man gemerkt hat, dass die alte Typologie den veränderten Umständen nicht mehr gerecht wird.
Something Wicked
24.11.2006, 15:19
Eine Argumentation mit einem biskra-zitat zu untermauern ist eher gegenteilig auf Sand gebaut.
Ich habe nicht argumentiert, ich habe höchstens eine freundliche Bitte an dich gerichtet. Hat aber offensichtlich nichts gebracht. :rolleyes:
Es geht hier um den Fortbestand der WRV, der auch vom BVerfG festgestellt wurde. Womit die "Haube" drüber gerne autor. System oder Hitler-Diktatur genannt werden darf.
Nein, es geht nicht um den Fortbestand der WRV; das ist für die Typologisierung eher unerheblich. Formal mag eine Verfassung auch in einem autokratischen Staat weiterbestehen. Aber es dürfte selbst dir klar sein, dass wesentliche Teile der WRV während des NS-Regimes durch die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt wurden.
Du eierst hier lediglich in pseudofachlichkeiten rum, was aber i.o. ist.
Redest du hier mit deinem Spiegel? :rolleyes:
vBulletin v4.2.5 Alpha 3, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.