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Vollständige Version anzeigen : Hartz IV ist Versicherungsbetrug



Der_schoepfer
13.11.2006, 15:44
Man sollte die Abgaben für die Bürger senken und für den Mittelstand, - es wird auch Zeit - dass mit dem Schmusikurs für Großkonzerne schluss gemacht wird.

In erster Linie sollten, so denke ich die Sozialleistungen für Ausländer und Migranten ersatzlos gestrichen werden, auch sehe ich nicht ein warum EU Bürger Hartz IV Leistungen erhalten, wobei ich ja auch nicht in die Türkei oder Frankreich oder Spanien Sozialhilfe beantragen kann.

Generell halte ich sparen an Hartz IV falsch, weil Hartz IV im eigentlichen Sinne, wenn man mal die Sozialhilfe raus nimmt, keine Sozialleistung ist- sondern eine Versicherungsleistung !!!
DASS IST EIN GROSSER UNTERSCHIED !!!!!!!!!!!!!!!!!

ARBEITSLOSENHILFE IST VERSICHERUNGSLEISTUNG - SOZIALHILFE KEINE !!!

Dann wenn ich sogar in den USA mich bei einer privaten Versicherung eine Arbeitslosenversicherung abschließe, dann erhalte ich auch Leistungen ausgezahlt, wenn ich keine Arbeit habe, - die Einzelheiten darüber stehen ja dann im Versicherungsvertrag und in der Police.

Also ist es Betrug am Wähler und dem Bürger, die Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe in einem Zusammenhang zu bringen, selbst die Kosten hierzu sind in das Bodenlose gestiegen mehr als das alte System.

Es ist Versicherungsbetrug sondergleichen, und wenn die Unternehmen aus Profitgier Menschen entlassen wie Deutsche Bank, dann sollten Sie auch eine Strafe an die Versicherung in diesem Fall das Arbeitsamt zahlen, weil ja die Arbeitslosigkeit schuldhaft von der Deutschen Bank herbei geführt wird, ich meine wenn ich meine Arbeitslosigkeit durch fahrlässiges Handeln herbei führe, dann wird mir auch das Geld gestrichen, da frage ich mich warum werden dann nicht umgekehrt die Unternehmen für ihren Unfug bezahlt ???

Meintetwegen hätte man ja Sozialhilfe abbauen und für Migranten streichen können, dass ist auch gut so weil das neben der WitwenRente die Sozialkassen belastet - auch belasten Beamte die Sozialkassen weil Sie keinen Beitrag in die Rentenkasse einzahlen.

SOZIALE GERECHTIGKEIT ?????? FEHL AM PLATZ

Ich bin der Meinung, dass das Märchen von Vollbeschäfttigung ein Märchen aus 1000 und einer Nacht ist.

Dieses Pack in der Politik gehört erschossen !!!!!!!

KrascherHistory
13.11.2006, 15:45
Staatsbeschiß ist IN !

Der_schoepfer
13.11.2006, 15:46
Krasche History, ich habe in die Kassen eingezahlt, wie kann man so seine Bürger verarsche ??? Hätte ich gewusst, dass die Versicherungsbedingungen gelogen sind, dann hätte ich andere Wege gesucht , nicht einzahlen zu müssen.

marcus1011
13.11.2006, 15:48
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung , Arbeitslosenhilfe nicht .
Die Höhe der Arbeitslosenhilfe richtet sich lediglich nach der vorherigen Bemessung des Arbeitslosengeldes...ansonsten haben Arbeitslosengeld und-hilfe nix miteinander zu tun .

Der_schoepfer
13.11.2006, 15:50
das ist absoluter quatsch !!!! Dann Arbeitslosenhilfe ist eine nachfolge Leistung des Arbeitsamtes die einen Leistungsanspruch für das Arbeitslosengeld vorausgesetzt hatte, die Arbeitslosenhilfe richtete sich wie beim Arbeitslosengeld nach dem Einkommen des Beitragszahlers.

Nur wer in die Kasse eingezahlt hatte, hat Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, wer nie eingezahlt hat, wie die Sozialhilfebezieher, der hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, dass ist der Unterschied !!!

Würfelqualle
13.11.2006, 15:56
Nur wer in die Kasse eingezahlt hatte, hat Anspruch auf Arbeitslosenhilfe



Das ist nicht ganz richtig. Du kannst 40 Jahre in die Kasse eingezahlt haben, aber du lebst in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft, dann bekommst du keinen Cent und bist auch nicht kranken und rentenversichert.


;)



Gruss vonne Würfelqualle

Westfale
13.11.2006, 15:56
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung , Arbeitslosenhilfe nicht .
Die Höhe der Arbeitslosenhilfe richtet sich lediglich nach der vorherigen Bemessung des Arbeitslosengeldes...ansonsten haben Arbeitslosengeld und-hilfe nix miteinander zu tun .

...die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung, die schon lange nicht mehr so funkionieren kann wie eine Versicherung. Es muss viel zu viel Unterstuetzung ausgezahlt werden, und es kommt immer weniger Beitragszahlung rein. Drum muss seit Jahren aus Steuermitteln zugeschossen werden, genauso wie in die Rentenversicherung.
Alles pleite, kaputt, insolvent!

Der_schoepfer
13.11.2006, 16:02
dann hätten die Vesicherungsmacher es sich voher überlegen sollen , bevor Sie so ein Unternehmen Arbeitsamt gründen, ich meine es wäre so als würde ich in einem Supermarkt einkaufen gehen mit dem wissen ich habe kein geld.

Und so schließen die Bürger zwangsweise einen Versicherungsvertrag mit dem Arbeitsamt ab und zahlen Beiträge, egal ob ein zwei oder drei oder 30 jahre, das Geld ist das selbe, so die Versicherungsbedigungen, es wird nur die Höhe berücksichtig wie man verdient hatte.

Gerechter wäre es, wenn auch Beamte in die Kasse einzahlen und staat Pensionen oder Frühpensionen Arbeitslosengeld erhalten und gerechter wäre es, wenn Unternehmen Menschen entlassen, dass Sie eine Strafgebühr an das Arbeitsamt zahlen müssten.

So sollte das Gehalt von Ackermann halbiert werden und die andere Hälfte an das Arbeitsamt überwiesen werden und die Deutsche Bank muss mehrere Millionen an das Arbeitssamt abführen, weil Sie schuldhaft die Arbeitslsoigkeit herbei geführt hatte.

Es soll nicht die Zahlung im Vordergrund stehen sondern der Personalabbau der verhindert werden muss. Arbeitslosenhilfe soll ja nur ne Nothilfe sein und das Arbeitsamt hat die Aufgabe mich in neue Berufe einzugliedern und Umzuschulen, viele haben wohl den Sinn der solidargemeinschaft nicht verstanden und den Sinn des Arbeitsamtes.

KrascherHistory
13.11.2006, 16:03
Krasche History, ich habe in die Kassen eingezahlt, wie kann man so seine Bürger verarsche ??? Hätte ich gewusst, dass die Versicherungsbedingungen gelogen sind, dann hätte ich andere Wege gesucht , nicht einzahlen zu müssen.

Die gibt es.

Dir ist sicherlich nicht bekannt, das der Gesetzgeber durch das sog. Bundesbereinigungsgesetz vom 1.1.2005 mit Wirkung vom 19.4.2006 rd. 480 Gesetze "eliminiert" hat (s. BGBl).

Unter anderem auch das Arbeitslosengesetz. Nun ist diesem das Rentenversicherungsgesetz untergeordnet und somit auch hinfällig.

Frage: wenn kein gesetzlicher Anspruch seitens des Staates auf Zahlung staatlicher Leistungen besteht, worin könnte dann noch die Verpflichtung bestehen, einzuzahlen ? Außer der Tatsache, das du diesbezüglich unwissend bist/warst und man dich getäuscht hat !?

MfG K

KrascherHistory
13.11.2006, 16:05
dann hätten die Vesicherungsmacher es sich voher überlegen sollen , bevor Sie so ein Unternehmen Arbeitsamt gründen, ich meine es wäre so als würde ich in einem Supermarkt einkaufen gehen mit dem wissen ich habe kein geld.

Und so schließen die Bürger zwangsweise einen Versicherungsvertrag mit dem Arbeitsamt ab und zahlen Beiträge, egal ob ein zwei oder drei oder 30 jahre, das Geld ist das selbe, so die Versicherungsbedigungen, es wird nur die Höhe berücksichtig wie man verdient hatte.

Gerechter wäre es, wenn auch Beamte in die Kasse einzahlen und staat Pensionen oder Frühpensionen Arbeitslosengeld erhalten und gerechter wäre es, wenn Unternehmen Menschen entlassen, dass Sie eine Strafgebühr an das Arbeitsamt zahlen müssten.

So sollte das Gehalt von Ackermann halbiert werden und die andere Hälfte an das Arbeitsamt überwiesen werden und die Deutsche Bank muss mehrere Millionen an das Arbeitssamt abführen, weil Sie schuldhaft die Arbeitslsoigkeit herbei geführt hatte.

Es soll nicht die Zahlung im Vordergrund stehen sondern der Personalabbau der verhindert werden muss. Arbeitslosenhilfe soll ja nur ne Nothilfe sein und das Arbeitsamt hat die Aufgabe mich in neue Berufe einzugliedern und Umzuschulen, viele haben wohl den Sinn der solidargemeinschaft nicht verstanden und den Sinn des Arbeitsamtes.

Ja. Zustimmung. Und nu ?

-jmw-
13.11.2006, 16:12
das ist absoluter quatsch !!!! Dann Arbeitslosenhilfe ist eine nachfolge Leistung des Arbeitsamtes die einen Leistungsanspruch für das Arbeitslosengeld vorausgesetzt hatte, die Arbeitslosenhilfe richtete sich wie beim Arbeitslosengeld nach dem Einkommen des Beitragszahlers.

Nur wer in die Kasse eingezahlt hatte, hat Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, wer nie eingezahlt hat, wie die Sozialhilfebezieher, der hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, dass ist der Unterschied !!!
Daraus, dass für Bezugsberechtigung und Höhe der sog. Arbeitslosenhilfe der vorherige Bezug von sog. Arbeitslosengeld und die Höhe des vordem erzielten Einkommens massgeblich war, folgt aber NICHT, dass auch die sog. Arbeitslosenhilfe eine Versicherungsleistung ist.
Das ist ein non-sequitur.

mfg