Odin
11.11.2006, 11:50
Herzzerreißend der Fall der Selbsttöterin, die nur über die Ortung ihres Handgerätes gerettet werden könne. Und die Deppen fallen alle drauf rein, weil sie ja nichts zu verbergen haben. :hihi:
Sei wann benutzen im übrigen Schwerkriminelle für mehr als einen Tag ein Handgerät, das auf ihren Namen angemeldet ist?
HANDY-ORTUNG
Minister droht T-Mobile Zwangsgeld an
Die Innenbehörden der Länder nehmen T-Mobile ins Visier. Die Düsseldorfer Landesregierung droht der Telekom-Tochter Zwangsgelder von bis zu 2500 Euro pro Fall an, weil der Mobilfunkbetreiber bei Fahndungen die Handy-Ortung erschwert. Auch die Hamburger Innenbehörde beklagt sich über T-Mobile.
Mangelnde Kooperation
Auch in Hamburg klagt Innensenator Udo Nagel über die mangelnde Unterstützung des Mobilfunk-Betreibers. In mehreren Fällen habe sich T-Mobile geweigert, der Polizei Kundendaten zur Verfügung zu stellen - trotz richterlicher Anordnung.
So hatte die Hamburger Polizei im Juli gefordert, das Handy einer Frau abzuhören, die zuvor ihren Selbstmord angekündigt hatte. Die Beamten hofften, die Frau noch lebend zu finden. T-Mobile jedoch wies den richterlichen Beschluss zurück: Die Entscheidung auf Basis des hamburgischen Landespolizei-Rechts gelte nicht für das Bonner Unternehmen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,447766,00.html
Sei wann benutzen im übrigen Schwerkriminelle für mehr als einen Tag ein Handgerät, das auf ihren Namen angemeldet ist?
HANDY-ORTUNG
Minister droht T-Mobile Zwangsgeld an
Die Innenbehörden der Länder nehmen T-Mobile ins Visier. Die Düsseldorfer Landesregierung droht der Telekom-Tochter Zwangsgelder von bis zu 2500 Euro pro Fall an, weil der Mobilfunkbetreiber bei Fahndungen die Handy-Ortung erschwert. Auch die Hamburger Innenbehörde beklagt sich über T-Mobile.
Mangelnde Kooperation
Auch in Hamburg klagt Innensenator Udo Nagel über die mangelnde Unterstützung des Mobilfunk-Betreibers. In mehreren Fällen habe sich T-Mobile geweigert, der Polizei Kundendaten zur Verfügung zu stellen - trotz richterlicher Anordnung.
So hatte die Hamburger Polizei im Juli gefordert, das Handy einer Frau abzuhören, die zuvor ihren Selbstmord angekündigt hatte. Die Beamten hofften, die Frau noch lebend zu finden. T-Mobile jedoch wies den richterlichen Beschluss zurück: Die Entscheidung auf Basis des hamburgischen Landespolizei-Rechts gelte nicht für das Bonner Unternehmen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,447766,00.html