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Vollständige Version anzeigen : Zensur in Deutschland



Odin
04.11.2006, 14:50
Bei Odin.

Welch herzzerreißende Beispiele für die Zensur in Deutschland.

Warum fällt mir da so vieles ein, das diese Heuchler nicht interessiert?


Alltägliche Zensur

Wie frei ist die Kunst?

© Arno Declair
Wem gehört die Geschichte? Die RAF auf der Bühne des Thalia Theaters

Die Diskussion um das Zurückweichen vor dem Islamismus verstellt den Blick auf die ganz alltägliche Zensur: Immer öfter werden deutsche Künstler Opfer juristischer Angriffe.

Die Atmosphäre ist spannungsgeladen. Im Hamburger Thalia Theater verleiht der Regisseur Nicolas Stemann seiner Inszenierung von Elfriede Jelineks Stück "Ulrike Maria Stuart" den letzten Schliff. Im Halbdunkel der Ränge sitzt eine mehrköpfige, hervorragend ausgebildete Task Force und kaut an den Fingernägeln. Hin und wieder funkelt ein Lichtreflex auf den Metallspitzen gezückter Kugelschreiber. Bei zweideutigen Szenen werfen sich die Spezialkräfte nervöse Blicke zu, lassen ihre Kaumuskulatur spielen und machen sich dann eifrig Notizen. Hochkonzentriert arbeiten die Profis an einem effizienten Sicherheitskonzept. Das Bühnengeschehen wird von strategisch positionierten Überwachungskameras dokumentiert, die noch die kleinsten Details festhalten - Details, die später einmal sehr wichtig werden könnten. Nervosität, Anspannung, Krisenmanagement: So ungefähr kann man sich die Theaterproben nach einem Telefonat mit dem Thalia-Geschäftsführer Ludwig von Otting vorstellen. Leider ist es unmöglich, sich einen persönlichen Eindruck von den umfassenden Präventivmaßnahmen zu verschaffen, denn das Thalia Theater ist unter bedrohlichen Beschuss geraten und hat sich verbarrikadiert.





http://www.stern.de/unterhaltung/ausstellungen/:Allt%E4gliche-Zensur-Wie-Kunst/575036.html

KrascherHistory
12.11.2006, 12:50
Man sollte einen Fan-Club für Art. 5 GG gründen !

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

SLOPPY
12.11.2006, 13:31
Man sollte einen Fan-Club für Art. 5 GG gründen !

Artikel 5 GG

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

.... welche bitte ??? Wir haben keine gültige Verfassung. Die einzig rechtsstaatlich gültige Verfassung wäre die Weimarer. Nur ist die, wie auch das Deutsche Reich, seit dem 08. Mai 1945 ausser Kraft, und alles andere seitdem ein von den Alliierten Besatzern gedulderter Status.

Wurde höchstrichterlich vom BVG Anfang der 70er festgestellt.

-jmw-
12.11.2006, 14:26
Inwieweit kann eigentlich die Verfassung der sog. "Weimarer Republik" Gültigkeit beanspruchen?

Bei dem 1871 gegründeten Staate namens "Deutsches Reich" handelt es sich um einen "ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes".
Dieser Bund wurde von einigen deutschen Fürsten (König von Preußen, König von Bayern, König von Württemberg, Großherzog von Baden und Großherzog von Hessen) geschlossen, NICHT von der Bevölkerung.

Wenn und insofern diese Fürsten rechtmässige Souveräne waren, stellen die Vorgänge nach 1918/19 dann nicht bundesfeindliche Verbrechen dar?;

und wenn diese Fürsten NICHT rechtmässig Souveräne waren, müssen dann nicht sämtliche Bundeshandlungen von 1871 bis 1918 als unrechtmässig gelten - einschliesslich der Gründung des Staates "Deutsches Reich"?

mfg

SLOPPY
12.11.2006, 17:13
Inwieweit kann eigentlich die Verfassung der sog. "Weimarer Republik" Gültigkeit beanspruchen?


Weil sie selbst durch das Naziregime nicht für ungültig erklärt wurde und somit seit dem 11. August 1919 in Kraft ist.


http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/40/Weimar_Constitution.jpg/180px-Weimar_Constitution.jpg





Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31.07.1973 fest, (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“

KrascherHistory
12.11.2006, 17:52
.... welche bitte ??? Wir haben keine gültige Verfassung. Die einzig rechtsstaatlich gültige Verfassung wäre die Weimarer. Nur ist die, wie auch das Deutsche Reich, seit dem 08. Mai 1945 ausser Kraft, und alles andere seitdem ein von den Alliierten Besatzern gedulderter Status.

Wurde höchstrichterlich vom BVG Anfang der 70er festgestellt.


Eine Verfassung ist nicht "außer Kraft". Wo hast du denn das her.
Selbst das DR ist rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt. Was man von dem Besatzerkonstrukt "BRD" nicht behaupten kann.

Am 8.5.1945 hat die Heeresleitung unter v.Friedeberg, Stumpf und Keitel bedingslos kapituliert. Ein Staat kann nicht kapitulieren. Eine debellatio liegt nachweislich nicht vor. SHAEF-Gesetz Nr. 52 definiert zudem, was die Alliierten nach einer nicht näher beschriebenen Zeit zurückgeben wollen.

Das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.

Daran hat sich bis heute nix geändert, schon gar nicht weil eine kriminelle Vereinigung namens BRD-Führung sich als verlängerter Arm verkauft hat. Und das seit 1949.

Die WRV wäre nicht, sie IST. Denn es gibt kein Verfalldatum bei einer Verfassung.

Und den Friedensvertrag hiernach könnte nach Art.45 WRV nur ein gewählter RP durchführen.

Das ist auch schon alles. Das das all. Verwaltungsrecht namens "GG" keine Verfassung ist, schreibe ich seit über 5.000 Artikeln.

MfG K

KrascherHistory
12.11.2006, 17:54
Weil sie selbst durch das Naziregime nicht für ungültig erklärt wurde und somit seit dem 11. August 1919 in Kraft ist.


http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/40/Weimar_Constitution.jpg/180px-Weimar_Constitution.jpg





Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31.07.1973 fest, (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“

Hitler selbst hat die WRV (eingeschränkt durch Ermächtigungsgesetz) wieder "jungfräulich" gemacht. Durch seinen Tod.

Die Alliierten wollten es selbst auch nochmal machen und haben diesbezüglich das Alliierte Kontrollratsgesetz per Sep.1945 erlassen. Doppelt hält halt besser.

maf2
12.11.2006, 19:57
"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“"

Damit ist doch alles gesagt.

Bruddler
12.11.2006, 20:04
Hitler selbst hat die WRV (eingeschränkt durch Ermächtigungsgesetz) wieder "jungfräulich" gemacht. Durch seinen Tod.

Die Alliierten wollten es selbst auch nochmal machen und haben diesbezüglich das Alliierte Kontrollratsgesetz per Sep.1945 erlassen. Doppelt hält halt besser.

Mein lieber Schwan, wenn wir jetzt noch beweisen koennten, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des 3. Reichs ist, koennten wir die ganzen Reparationszahlungen und sonstigen Wiedergutmachungen zurückfordern ! :cool2:

dimu
12.11.2006, 20:10
Mein lieber Schwan, wenn wir jetzt noch beweisen koennten, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des 3. Reichs ist, koennten wir die ganzen Reparationszahlungen und sonstigen Wiedergutmachungen zurückfordern ! :cool2:
volltreffer! :lach: :lach: :lach:
.

maf2
13.11.2006, 12:10
Mein lieber Schwan, wenn wir jetzt noch beweisen koennten, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des 3. Reichs ist, koennten wir die ganzen Reparationszahlungen und sonstigen Wiedergutmachungen zurückfordern ! :cool2:

Pech gehabt - die Bundesrepublik ist das, was früher sich "Drittes Reich" nannte. Rechtsnachfolge wäre demgegenüber die schwächere Position.

-jmw-
13.11.2006, 12:16
Weil sie selbst durch das Naziregime nicht für ungültig erklärt wurde und somit seit dem 11. August 1919 in Kraft ist.
Sie wurde am 11. August 1919 in Kraft gesetzt.
Soweit richtig.
Aber: Von wem?
Und woher nahm dieser jemand die Befugnis dazu?
Zumal das ganze ja auch noch stattfand auf dem Terriotirum des 1871 geschlossenen "ewigen Bundes" der deutschen Fürsten?

mfg

-jmw-
13.11.2006, 12:18
Pech gehabt - die Bundesrepublik ist das, was früher sich "Drittes Reich" nannte.
Eben.
Die BRD ist eine konkrete Form des Völkerrechtssubjekts "Deutschland", so wie Nazideutschland es war, so wie die sog. Weimarer Republik es war, so wie das sog. Zweite Reich es war.
Zumindest laut BVerfG.

KrascherHistory
13.11.2006, 13:50
Damit ist doch alles gesagt.


Billigste Rabulistik. Aus dem Zusammenhang zitieren.


A = X ?


Sieht nicht ganz so aus, was Schwarzkittel !?

KrascherHistory
13.11.2006, 13:51
Pech gehabt - die Bundesrepublik ist das, was früher sich "Drittes Reich" nannte. Rechtsnachfolge wäre demgegenüber die schwächere Position.

Ach. Rechsnachfolger darf sie nicht sein (schwächer), aber identisch schon ?

Schallendes Gelächter !

maf2
13.11.2006, 13:53
Billigste Rabulistik. Aus dem Zusammenhang zitieren.
A = X ?
Sieht nicht ganz so aus, was Schwarzkittel !?

Entweder berufst du dich auf das BVerfG, oder du läßt es sein. Eines geht nur.

Wenn du dich auf das BVerfG berufst, dann kaufst du damit auch dessen Judikatur zum Fortbestand Deutschlands als Völkerrechtssubjekt ein. Und darin dreht sich alles um die Identität von früherem Deutschen Reich und Bundesrepublik.

KrascherHistory
13.11.2006, 13:53
Sie wurde am 11. August 1919 in Kraft gesetzt.
Soweit richtig.
Aber: Von wem?
Und woher nahm dieser jemand die Befugnis dazu?
Zumal das ganze ja auch noch stattfand auf dem Terriotirum des 1871 geschlossenen " auf dem Territorium des von den deutschen Fürsten 1871 geschlossenen "ewigen Bunds" der deutschen Fürsten?

mfg

Ach herrjeh. Du gehörst doch nicht etwa zu der GRuppierung, die dem HRR von 1806 noch die Legitimation erteilen wollen und dem DR von 1871 die Anerkennung verweigern wollen......:))

maf2
13.11.2006, 13:54
Ach. Rechsnachfolger darf sie nicht sein (schwächer), aber identisch schon ?
Schallendes Gelächter !

Einen Rechtsnachfolger kann nur haben, was untergegangen ist. Nur wo eine Leiche ist, kann es einen Erben geben.

Hier ist es einfacher: Deutschland ist nicht untergegangen, sondern hat nur seinen Namen gewechselt.

maf2
13.11.2006, 13:57
Ach herrjeh. Du gehörst doch nicht etwa zu der GRuppierung, die dem HRR von 1806 noch die Legitimation erteilen wollen und dem DR von 1871 die Anerkennung verweigern wollen......

Du solltest mal aus deinem Status als Hobbydenker herauskommen.

Es geht nicht darum, dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation postum Leben einzuhauchen. Es geht vielmehr darum, aufzuzeigen, daß das die logische Konsequenz wäre, wenn man diesen Reichsunsinn von wegen Fortbestand des Deutschen Reiches neben der Bundesrepublik ernstnähme.

KrascherHistory
13.11.2006, 13:57
Entweder berufst du dich auf das BVerfG, oder du läßt es sein. Eines geht nur.

Wenn du dich auf das BVerfG berufst, dann kaufst du damit auch dessen Judikatur zum Fortbestand Deutschlands als Völkerrechtssubjekt ein. Und darin dreht sich alles um die Identität von früherem Deutschen Reich und Bundesrepublik.

Geil, maf hat Dienst !

Eine Berufung auf´s BVerfG liegt nicht vor, eher zitiere ich viel besungenes Urteil von 1973 und ca. 85 weitere.....

Der Schwachsinn mit der Identität ist auch alles, was dir und deinen "Kollegen" noch bleibt !

maf2
13.11.2006, 14:00
Eine Berufung auf´s BVerfG liegt nicht vor, eher zitiere ich viel besungenes Urteil von 1973 und ca. 85 weitere.....
Der Schwachsinn mit der Identität ist auch alles, was dir und deinen "Kollegen" noch bleibt !

Nun ja, es ist das tragende Begründungselement der Entscheidung zum Grundlagenvertrag. Wenn du das nicht mitmachen willst, dann bleibt nur die Ansicht vom Untergang des Deutschen Reiches.

Du könntest dich ja auch einfach mal etwas durch Lektüre schlau machen, wovon du eigentlich schreibst.

KrascherHistory
13.11.2006, 14:01
[QUOTE=maf2;1012050]Du solltest mal aus deinem Status als Hobbydenker herauskommen.

Es geht nicht darum, dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation postum Leben einzuhauchen. Es geht vielmehr darum, aufzuzeigen, daß das die logische Konsequenz wäre, wenn man diesen Reichsunsinn von wegen Fortbestand des Deutschen Reiches neben der Bundesrepublik ernstnähme.[/QUOT

Vielleicht denkst du mal über deinen künftigen Status als Teil der Makrokriminalität "BRD" nach.

Falsch. Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Könnte ein DR ohne WRV rechtsfähig sein oder VRS ?

maf2
13.11.2006, 14:04
Vielleicht denkst du mal über deinen künftigen Status als Teil der Makrokriminalität "BRD" nach.
Falsch. Das DR ist Völkerrechtssubjekt. Könnte ein DR ohne WRV rechtsfähig sein oder VRS ?

Deutschland ist Völkerrechtssubjekt. Früher selbstbezeichnet als "Deutsches Reich", zeitweilig "Großdeutsches Reich", jetzt Bundesrepublik Deutschland.

Die WRV ist längst Geschichte, mit dem Fortbestand Deutschlands als Völkerrechtssubjekt hat sie nie etwas zu tun gehabt.

KrascherHistory
13.11.2006, 14:04
Nun ja, es ist das tragende Begründungselement der Entscheidung zum Grundlagenvertrag. Wenn du das nicht mitmachen willst, dann bleibt nur die Ansicht vom Untergang des Deutschen Reiches.

Du könntest dich ja auch einfach mal etwas durch Lektüre schlau machen, wovon du eigentlich schreibst.

Welche Lektüre ? Genau jene mittels derer du hier die Krumm-Plügerei betreibst ?

Wann muß dieses Forum denn schließen ? Argumentativ bist du ja schon am Ende und anscheinend das "Beste" (alles ist relativ) was die OMF-BRD zu bieten hat.

Jetzt helfen nur defekte Fallschirme oder schlecht temperierte Badewannen....

maf2
13.11.2006, 14:06
Welche Lektüre ? Genau jene mittels derer du hier die Krumm-Plügerei betreibst ?

Da du dich auf das BVerfG berufst, z.B. dessen Entscheidungen und die Literatur dazu. Man sollte ja schon wissen, was man unterstützt.

IM Redro
13.11.2006, 14:08
Also die Weimarer Verfassung besteht schon fort.
Das GG bezieht sich ausdrücklich in einigen Artikeln auf die Verfassung und übernimmt diese direkt.

KrascherHistory
13.11.2006, 14:08
Deutschland ist Völkerrechtssubjekt. Früher selbstbezeichnet als "Deutsches Reich", zeitweilig "Großdeutsches Reich", jetzt Bundesrepublik Deutschland.

Die WRV ist längst Geschichte, mit dem Fortbestand Deutschlands als Völkerrechtssubjekt hat sie nie etwas zu tun gehabt.

Das sich klammern an der WRV als Geschichte ist dein ganzes Argument ?!

Wer hat wann genau außer Kraft gesetzt ? Welcher Souverän ? Die Alliierten sind kein Souverän, sie sind Besatzer, Kriegsgegner.

Int. Völkerkriegsrecht verbietet so etwas.....

maf2
13.11.2006, 14:09
Also die Weimarer Verfassung besteht schon fort.
Das GG bezieht sich ausdrücklich in einigen Artikeln auf die Verfassung und übernimmt diese direkt.

Indem sie die Kirchenstaatsrechts-Artikel übernimmt, gelten diese fort. Nur die, der Rest ist im Dutt.

KrascherHistory
13.11.2006, 14:10
Da du dich auf das BVerfG berufst, z.B. dessen Entscheidungen und die Literatur dazu. Man sollte ja schon wissen, was man unterstützt.

Ich berufe nicht ich zitiere lediglich ein Gericht, welches namentlich ohne Grundlage arbeitet, aber in der "BRD"-Gerichts-Hierarchie recht weit oben steht.

KrascherHistory
13.11.2006, 14:11
Indem sie die Kirchenstaatsrechts-Artikel übernimmt, gelten diese fort. Nur die, der Rest ist im Dutt.

Rechtsnorm hierfür ?

maf2
13.11.2006, 14:12
Das sich klammern an der WRV als Geschichte ist dein ganzes Argument ?! Wer hat wann genau außer Kraft gesetzt ? Welcher Souverän ? Die Alliierten sind kein Souverän, sie sind Besatzer, Kriegsgegner.
Int. Völkerkriegsrecht verbietet so etwas.....

Verfassungen treten auch dann außer Kraft, wenn sie obsolet geworden sind, weil ihre Legitimation abhanden gekommen ist.

Du lebst offenbar in der Wahnvorstellung, daß jede Rechtsnorm durch eine andere in- oder außerkraftgestzt werden muß. Das kann nicht funktionieren, weil du sonst in einem infiniten Regreß landest.

maf2
13.11.2006, 14:15
Rechtsnorm hierfür ?

Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (pouvoir constituant), lt. Präambel des Grundgesetzes bei dessen Verabschiedung durch das deutsche Volk ausgeübt.

IM Redro
13.11.2006, 14:16
Indem sie die Kirchenstaatsrechts-Artikel übernimmt, gelten diese fort. Nur die, der Rest ist im Dutt.

Dann hätte man sie mit copy und paste ins GG reinkopieren können :hihi:

So hällt man aber die wirklich Verfassung aufecht. :rolleyes:

IM Redro
13.11.2006, 14:17
Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (pouvoir constituant), lt. Präambel des Grundgesetzes bei dessen Verabschiedung durch das deutsche Volk ausgeübt.

Das Deutsche Volk hat nie dem GG zugestimmt.

maf2
13.11.2006, 14:17
Ich berufe nicht ich zitiere lediglich ein Gericht, welches namentlich ohne Grundlage arbeitet, aber in der "BRD"-Gerichts-Hierarchie recht weit oben steht.

Dann solltest du nicht selektiv zitieren, denn das BVerfG stellt den Fortbestand Gesamtdeutschlands ja gerade als Folge der Subjektsidentität fest.

maf2
13.11.2006, 14:19
Das Deutsche Volk hat nie dem GG zugestimmt.

Es ist nicht erforderlich, daß eine Verfassung durch plebiszitäre Zustimmung legitimiert wird. Politische Praxis genügt, wie z.B. Teilnahme an Wahlen o.ä.

Keine deutsche Verfassung wurde bisher durch Volksabstimmung legitimiert.

maf2
13.11.2006, 14:21
Dann hätte man sie mit copy und paste ins GG reinkopieren können

Genau das ist geschehen. Du kannst das gern mal in den stenographischen Protokollen des parlamentarischen Rates nachlesen; man wollte sich mit dem peripheren Problem des Staatskirchenrechts nicht intensiv befassen, deshalb wurden einfach die früheren Kirchenrechts-Artikel der WRV übernommen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn die WRV weitergälte, hätte man das ja nicht mehr machen müssen, oder? :hihi:

IM Redro
13.11.2006, 14:32
Das GG ist ein Besatzungskonstukt.

Informier dich doch mal. Als es entstand, nannte man die Dinge noch beim Namen.

Carlo Schmidt sagte in seiner Rede vor der Nationalversammlung vom 08.09. 1948 schon ganz deutlich



Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.

IM Redro
13.11.2006, 14:35
Genau das ist geschehen. Du kannst das gern mal in den stenographischen Protokollen des parlamentarischen Rates nachlesen; man wollte sich mit dem peripheren Problem des Staatskirchenrechts nicht intensiv befassen, deshalb wurden einfach die früheren Kirchenrechts-Artikel der WRV übernommen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn die WRV weitergälte, hätte man das ja nicht mehr machen müssen, oder? :hihi:

Du scheinst das GG nicht zu kennen...

Dort steht ganz klar:



Artikel 140
[Recht der Religionsgesellschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Man hat diese Artikel also nicht als eigene Artikel übernommen, nein, man verweist direkt auf die noch gültige Verfasung.

maf2
13.11.2006, 14:36
Das GG ist ein Besatzungskonstukt.
Informier dich doch mal. Als es entstand, nannte man die Dinge noch beim Namen.
Carlo Schmidt sagte in seiner Rede vor der Nationalversammlung vom 08.09. 1948 schon ganz deutlich

Ja, sicher. Carlo Schmid hat damals eine als polemisch gemeinte Rede gehalten. Das lag an den Zeitumständen. später ist er schließlich Minister dieses "Besatzungskosntrukts" geworden, wie er es eineinhalb Jahrzehnte zuvor noch genannt hatte, und hat auf dessen Verfassung seinen Amtseid geleistet. Seine Bedenken können also nicht so wirklich durchgreifend gewesen sein.

Näheres dazu in Carlo Schmids gesammelten Schriften.

maf2
13.11.2006, 14:38
Du scheinst das GG nicht zu kennen...
Dort steht ganz klar:
Man hat diese Artikel also nicht als eigene Artikel übernommen, nein, man verweist direkt auf die noch gültige Verfasung.

Ich denke mal, ich kenne das Grundgesetz und dessen Geschichte ziemlich gründlich.

Man hat auf einen anderen Text verwiesen und ihn ausdrücklich inkorporiert. Es ist ist gleichgültig, ob dieser Gesetzestext inkraft ist oder nicht; man hätte auch auf das Berliner Telefonbuch von 1933 verweisen können.

IM Redro
13.11.2006, 14:45
Du scheinst auch die HLKO nicht zu kennen.

Der Vorgang den die Alliierten mit D machten, war genau definiert und wurde so eingehalten. Es wurde eine "Regierung" für die Besatzungszone eingesetzt, diese bekam von den Besatzern ein Regelung für die Grundlage der Übergangsregierung und der Übergangsgesetze vorgesetzt und hatte für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

Alles richtig. Irgendwann hätte aber die Macht von der von den Besatzern eingesetzten Regierung auf das Volk zurück gegeben werden müssen. Das ist bis heute nicht geschehen.



Die deutsche Sozialdemokratie hat 1945 als erster Faktor Deutschland und der Welt erklärt:

Die Oder-Neiße-Linie ist unannehmbar als Grenze.
Ich erkläre weiter: Keine deutsche Regierung und keine deutsche Partei kann bestehen, die die Oder-Neiße-Grenze anerkennt.

Dr. Kurt Schuhmacher
17.6.1951





Gemäß dem Potsdamer Abkommen ist das deutsche Gebiet östlich von Oder und Neiße als Teil der sowjetischen
Besatzungszone Deutschlands der Republik Polen nur zur einstweiligen Verwaltung übergeben worden. Das Gebiet bleibt ein Teil Deutschlands. Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu treiben.

Feierliche Erklärung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages mit
Ausnahme der KPD am 13. Juni 1950

maf2
13.11.2006, 14:50
Du scheinst auch die HLKO nicht zu kennen.
Der Vorgang den die Alliierten mit D machten, war genau definiert und wurde so eingehalten. Es wurde eine "Regierung" für die Besatzungszone eingesetzt, diese bekam von den Besatzern ein Regelung für die Grundlage der Übergangsregierung und der Übergangsgesetze vorgesetzt und hatte für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Alles richtig. Irgendwann hätte aber die Macht von der von den Besatzern eingesetzten Regierung auf das Volk zurück gegeben werden müssen. Das ist bis heute nicht geschehen.

Ich kenne die Haager Landkriegsordnung recht gut und weiß deshalb, daß sie auf das deutsche Besatzungsregime nicht anwendbar war; dazu gibt es eine jahrelange Literaturdiskussion.

Mit dem Deutschlandvertrag wurde die Souveränität an Deutschland in Gestalt der Bundesrepublik rückübertragen. Letzte alliierte Vorbehalte wurden nach und nach abgebaut; mit der New Yorker Erklärung vom September 1990 erklärten die vier Siegermächte das Ende dieser Situation.

Was die ehemals deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße angeht: Manche Dinge ändern sich dauerhaft.

KrascherHistory
13.11.2006, 14:54
Verfassungen treten auch dann außer Kraft, wenn sie obsolet geworden sind, weil ihre Legitimation abhanden gekommen ist.

Du lebst offenbar in der Wahnvorstellung, daß jede Rechtsnorm durch eine andere in- oder außerkraftgestzt werden muß. Das kann nicht funktionieren, weil du sonst in einem infiniten Regreß landest.

Blödsinn. Eine Rechtsnorm wäre hierfür "erforderlich". Nicht das "Bauchgefühl" oder die Krumm-Plüg-Legitimation der Makrokriminalität der OMF-BRD und ihrer Schwarzkittel-Rabulistiker a la maf/maf2 !

Die WRV hat ihre Haltbarkeit nicht überschritten und ist auch nicht abhanden gekommen. Wie kann das DR rechtsfähig sein, ohne WRV ?

maf2
13.11.2006, 14:55
Blödsinn. Eine Rechtsnorm wäre hierfür "erforderlich". Nicht das "Bauchgefühl" oder die Krumm-Plüg-Legitimation der Makrokriminalität der OMF-BRD und ihrer Schwarzkittel-Rabulistiker a la maf/maf2 !
Die WRV hat ihre Haltbarkeit nicht überschritten und ist auch nicht abhanden gekommen. Wie kann das DR rechtsfähig sein, ohne WRV ?

Indem es jetzt als Bundesrepublik organisiert ist.

IM Redro
13.11.2006, 14:59
Ich weiß nicht wieso du denkst das du irgendwas verstehst.

1. Bis 1990 hies es in der BRD und der DDR auch das man jeweils souverän ist. Man hatte jeweils staatliche Verträge mit anderen Staaten, war Mitglied der UN, war jeweils Mitglied in Nato und Warschauer Pakt.

Es war also damals einfach eine Lüge der Regierung und der Alliierten.

2. Die Alliierten und die Sowjetunion behalten sich bis heute "Abschliessende Fragen in Bezug auf Berlin vor"

Dazu kommt das sämtliche Entscheidungen der Alliierten nicht umkehrbar und nicht rückgängig zu machen sind. Souverän ist das nicht!

3. Das Besatzungskonstrukt war immer an die HLKO angelehnt. Daher war auch die BRD und DDR nur Übergangsregierungen die militärisch immer noch besetzt waren. Der Deutsche Osten ist weiterhin von Feind besetzt. Feind -> vergleiche die UN Feindstaatenliste.

4. Abtretung der Ostgebiete nicht möglich da das Gebiet, ein Gebiet des Deutschen Reiches war. Die BRD kann nicht abtreten was ihr nicht gehört.

Vergleiche dazu auch

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiung/polen-grenze.html

KrascherHistory
13.11.2006, 15:02
Ich kenne die Haager Landkriegsordnung recht gut und weiß deshalb, daß sie auf das deutsche Besatzungsregime nicht anwendbar war; dazu gibt es eine jahrelange Literaturdiskussion.

Mit dem Deutschlandvertrag wurde die Souveränität an Deutschland in Gestalt der Bundesrepublik rückübertragen. Letzte alliierte Vorbehalte wurden nach und nach abgebaut; mit der New Yorker Erklärung vom September 1990 erklärten die vier Siegermächte das Ende dieser Situation.

Was die ehemals deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße angeht: Manche Dinge ändern sich dauerhaft.

Der DV hat nur bedingte Souveränität zugestanden. Da ein bischen Schwanger nicht geht heißt das konkret: keine Souveränität !

Der Notenwechsel zu den Überleitungsverträgen macht deine "Erklärung" zum Witz. Das Konstrukt ist nach wie vor ohne Souveränität.
Im Gegenteil: ab 1990 dürfen die Allierten auch in die lft. Produktion hinsichtlich der Reparationen eingreifen !

KrascherHistory
13.11.2006, 15:03
Indem es jetzt als Bundesrepublik organisiert ist.

Niedlich. Wenn´s rechtsfähig ist, kann ich mich ja auf Reichsrecht berufen !

maf2
13.11.2006, 15:06
Ich weiß nicht wieso du denkst das du irgendwas verstehst.
1. Bis 1990 hies es in der BRD und der DDR auch das man jeweils souverän ist. Man hatte jeweils staatliche Verträge mit anderen Staaten, war Mitglied der UN, war jeweils Mitglied in Nato und Warschauer Pakt.
Es war also damals einfach eine Lüge der Regierung und der Alliierten.
2. Die Alliierten und die Sowjetunion behalten sich bis heute "Abschliessende Fragen in Bezug auf Berlin vor"
Dazu kommt das sämtliche Entscheidungen der Alliierten nicht umkehrbar und nicht rückgängig zu machen sind. Souverän ist das nicht!
3. Das Besatzungskonstrukt war immer an die HLKO angelehnt. Daher war auch die BRD und DDR nur Übergangsregierungen die militärisch immer noch besetzt waren. Der Deutsche Osten ist weiterhin von Feind besetzt. Feind -> vergleiche die UN Feindstaatenliste.
4. Abtretung der Ostgebiete nicht möglich da das Gebiet, ein Gebiet des Deutschen Reiches war. Die BRD kann nicht abtreten was ihr nicht gehört.

Zu 1: Die BRD und die DDR waren jeweils souverän. Souveränität ist ein Rechtsbegriff, keine Frage faktischer völliger Handlungsfreiheit (die hat kein Staat).

Zu 2: Die Fragen in Bezug sind durch eben diesen Vertrag abschließend geklärt. Deutschland hat in Ausübung seiner Souveränität dem zugestimmt; frühere Rechtsakte der Alliierten sind nun deutsches Recht.

Zu 3: Das Besatzungsregime war nie an die HLKO "angelehnt". Die setzte nämlich voraus, daß die Staatsgewalt des besetzten Staates weiterhin durch diesen ausgeübt wurde, was in Deutschland nicht der Fall war.
Die Feindstaatenklausel wurde durch die UN-Generalversammlung für obsolet erklärt. Außerdem haben die vier Siegermächte durch den Verzicht auf ihre Rechte daraus in der New Yorker Erklärung selbst dies herbeigeführt.

Zu 4: Die "Ostgebiete" wurden nicht "abgetreten", es wurde vielmehr eine jahrzehntelang bestehende Situation als ohnehin bestehend anerkann. Effektivitätsprinzip nennt man das im Völkerrecht.

maf2
13.11.2006, 15:08
Niedlich. Wenn´s rechtsfähig ist, kann ich mich ja auf Reichsrecht berufen !

Sofern es nicht zwischenzeitlich durch den bundesdeutschen Gesetzgeber geändert oder aufgehoben wurde - sicher, viele deutsche Gesetze sind "Reichsrecht".

maf2
13.11.2006, 15:10
Der DV hat nur bedingte Souveränität zugestanden. Da ein bischen Schwanger nicht geht heißt das konkret: keine Souveränität !
Der Notenwechsel zu den Überleitungsverträgen macht deine "Erklärung" zum Witz. Das Konstrukt ist nach wie vor ohne Souveränität.
Im Gegenteil: ab 1990 dürfen die Allierten auch in die lft. Produktion hinsichtlich der Reparationen eingreifen !

Sicher gibt es eine Souveränität mit Vorbehaltsrechten anderer, in die der souveräne Staat eingewilligt hat. So ziemlich jeder völkerrechtliche Vertrag bringt so eine Konstellation mit sich.

IM Redro
13.11.2006, 15:14
Zu 1: Die BRD und die DDR waren jeweils souverän. Souveränität ist ein Rechtsbegriff, keine Frage faktischer völliger Handlungsfreiheit (die hat kein Staat).

Zu 2: Die Fragen in Bezug sind durch eben diesen Vertrag abschließend geklärt. Deutschland hat in Ausübung seiner Souveränität dem zugestimmt; frühere Rechtsakte der Alliierten sind nun deutsches Recht.

Zu 3: Das Besatzungsregime war nie an die HLKO "angelehnt". Die setzte nämlich voraus, daß die Staatsgewalt des besetzten Staates weiterhin durch diesen ausgeübt wurde, was in Deutschland nicht der Fall war.
Die Feindstaatenklausel wurde durch die UN-Generalversammlung für obsolet erklärt. Außerdem haben die vier Siegermächte durch den Verzicht auf ihre Rechte daraus in der New Yorker Erklärung selbst dies herbeigeführt.

Zu 4: Die "Ostgebiete" wurden nicht "abgetreten", es wurde vielmehr eine jahrzehntelang bestehende Situation als ohnehin bestehend anerkann. Effektivitätsprinzip nennt man das im Völkerrecht.


1. Bei deiner Einstellung muss man ja davon ausgehen das du ein Demokratiefeind bist.

Ich ziehe mal die wirkliche Definiton der Staatssouveränität heran.


Souveränität im Staatsrecht
Der Begriff Souveränität wird im innerstaatlichen Recht und in der politischen Theorie verwendet, um die oberste Kompetenz zur Machtausübung im Inneren eines Staates zu bezeichnen. In Staaten, in denen diese Kompetenz nur einer einzigen Person zukommt, wird von einem Souverän gesprochen, während in demokratischen Staatsformen von der Volkssouveränität die Rede ist. Diese bezieht sich in aller erster Linie auf die Eigenschaft des Volkes als verfassunggebende Gewalt, vermittels derer das Volk über die Staatsform und über andere Staatsgrundsätze bestimmt. Zudem muss die Staatsgewalt nach dem Prinzip der Volkssouveränität durch das Volk in Wahlen und Abstimmungen legitimiert werden; alle Staatsgewalt muss vom Volk ausgehen (Volkssouveränität in Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG).

Der Begriff der Souveränität ist im staatsrechtlichen Sinne vor allem bei der Definition des Staatsbegriffes unklar: In der "klassischen" Drei-Elemente-Lehre Georg Jellineks wird die Souveränität lediglich als Eigenschaft der Staatsgewalt verstanden, die in einem Staat nicht zwingend vorliegen muss. Vor allem in der Völkerrechtspraxis, wie etwa in der Konvention von Montevideo aus dem Jahr 1933, kann die Souveränität der Staatsgewalt jedoch zum zwingenden Definitionsmerkmal der Staatlichkeit werden.



2. Nein eben nicht. Im 2+4 Vertrag behällt man sich Rechte für "Abschliessende Fragen auf Berlin" vor. Unrecht kann nie zu Recht werden.

3. Natürlich war die Besatzung nach der HLKO. Den es wurde eine Regierung aus dem Volk eingesetzt, diese zwar faktisch den Alliierten unterstand, aber in grossen Teilen unabhängig, wenn auch Rechenschaftsschuldig war.
Wenn du das verneinst, behauptest du ja im Umkehrschluss das die gesamte Besatzung, die BRD und die DDR Menschen- und Völkerrechtswidrig war...
Ein interessanter Aspekt!


4. Aha... Wenn ich den Garten meines Nachbarns nur 40 Jahre besetzt halte, dann gehört er mir... Meine Güte.. was du für eine Rechtsauffasung hast.

maf2
13.11.2006, 15:28
1. Bei deiner Einstellung muss man ja davon ausgehen das du ein Demokratiefeind bist.
Ich ziehe mal die wirkliche Definiton der Staatssouveränität heran.
2. Nein eben nicht. Im 2+4 Vertrag behällt man sich Rechte für "Abschliessende Fragen auf Berlin" vor. Unrecht kann nie zu Recht werden.
3. Natürlich war die Besatzung nach der HLKO. Den es wurde eine Regierung aus dem Volk eingesetzt, diese zwar faktisch den Alliierten unterstand, aber in grossen Teilen unabhängig, wenn auch Rechenschaftsschuldig war.
Wenn du das verneinst, behauptest du ja im Umkehrschluss das die gesamte Besatzung, die BRD und die DDR Menschen- und Völkerrechtswidrig war...
Ein interessanter Aspekt!
4. Aha... Wenn ich den Garten meines Nachbarns nur 40 Jahre besetzt halte, dann gehört er mir... Meine Güte.. was du für eine Rechtsauffasung hast.

Zu 1: Warum Demokratiefeind?
Eine "wirkliche" Definition der Staatssouveränität? Dazu müßten wir uns durch einen Haufen Literatur ackern. Es genügt, festzustellen, daß Souveränität nicht faktische Handlungsfreiheit bedeutet. Der Souverän übt seine verfassungsgebende Gewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus; ersteres ist in Deutschland geschehen durch die Wahlen zu den Landtagen, die dann Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsandten.
Nebenbei: Die Montevideo-Konvention blieb immer nur lokales Völkerrecht, da in der Staatenpraxis nicht anerkannt.

Zu 2: Dazu wurde dann ja auch das entsprechend bezeichnete Abkommen geschlossen.

Zu 3: Mit Ende der Kampfhandlungen in Europa war die Haager Landkriegsordnung nicht mehr einschlägig. Sie war einfach nicht mehr das, was Juristen "sedes materiae" nennen. Das Besatzungsregime war ein bis dahin unbekannter, neuer Zustand, der mit den Instrumenten des früher geltenden Kriegsvölkerrechts (das sich ebenfalls im Umbruch befand) nicht zu organisieren war.

Zu 4: Sicher gibt es den Erwerbsgrund der Ersitzung im innerstaatlichen Recht, gebunden an lange Fristen (§ 900 BGB). Im Völkerrecht ist die Rechtslage anders, weil es da keine universelle Durchsetzungsinstanz gibt. Deshalb ist diese Rechtsordnung deutlich schneller bereit, bestehende Zustände als rechtens anzuerkennen.

-jmw-
13.11.2006, 15:36
Ach herrjeh. Du gehörst doch nicht etwa zu der GRuppierung, die dem HRR von 1806 noch die Legitimation erteilen wollen und dem DR von 1871 die Anerkennung verweigern wollen......
Nö.
Die Herren und Damen Könige und Herzöge und Grafen usw., die im HRR herrschten, hatten sich weite Landstriche untertan gemacht durch Eroberung, d.h. unter Missachtung der Eigentumsrechte der vor Ort wohnenden Bevölkerung.
Und das ist selbstredend NICHT legitim.
Feudalismus ist ein Verbrechen, da gibt es nix dran zu rütteln.

mfg

KrascherHistory
13.11.2006, 16:25
Sicher gibt es eine Souveränität mit Vorbehaltsrechten anderer, in die der souveräne Staat eingewilligt hat. So ziemlich jeder völkerrechtliche Vertrag bringt so eine Konstellation mit sich.

Wo kommt denn der Käse her ?

Souverän <> nicht souverän

Dazwischen - "darfs ein bischen souverän sein, oder ein bischen mehr ...?" - gib´s nix. Nur in deiner Phantasie !

Von Null-Souveränität in ein bischen Souveränität hat die unsouveräne "BRD" als souveräner Staat eingewilligt.

Wie baut man in seiner Freizeit so´n Lügendreck eigentlich ab ?

KrascherHistory
13.11.2006, 16:27
Nö.
Die Herren und Damen Könige und Herzöge und Grafen usw., die im HRR herrschten, hatten sich weite Landstriche untertan gemacht durch Eroberung, d.h. unter Missachtung der Eigentumsrechte der vor Ort wohnenden Bevölkerung.
Und das ist selbstredend NICHT legitim.
Feudalismus ist ein Verbrechen, da gibt es nix dran zu rütteln.

mfg

Im dt. Reich konnte jeder Bauer seinen Herren verklagen und hat - nach Rechtslage - auch Recht bekommen. Woher kommt immer nur die Ansicht, das alles, was älster als 60 Jahre ist, willkür bedeutet.

Im Gegenteil. Schau dir die "BRD" mal genauer an !

-jmw-
13.11.2006, 17:36
Im dt. Reich konnte jeder Bauer seinen Herren verklagen
Ich schrieb vom HRR, nicht vom "Dt. Reich".

Abgesehen davon: SEINEN Herren. Das sagt schon was aus, meinste nicht?


und hat - nach Rechtslage - auch Recht bekommen.
Naja, naja....
Dieses "Recht" haben immerhin die Feudalisten selber gemacht.
Ihr Grundeigentum beruhte i.W. auf Aneignung per Deklaration und war somit schlichtweg nichtig, da blosse Deklaration nicht sinnvoll Eigentumsansprüche begründen kann (Wenn doch: die Andromedagalaxie gehört ab jetzt mir.).


Woher kommt immer nur die Ansicht, das alles, was älster als 60 Jahre ist, willkür bedeutet.
Weil's meist so ist.


Im Gegenteil. Schau dir die "BRD" mal genauer an !
Und weiter?

KrascherHistory
13.11.2006, 17:47
Zu 1: Warum Demokratiefeind?
Eine "wirkliche" Definition der Staatssouveränität? Dazu müßten wir uns durch einen Haufen Literatur ackern. Es genügt, festzustellen, daß Souveränität nicht faktische Handlungsfreiheit bedeutet. Der Souverän übt seine verfassungsgebende Gewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus; ersteres ist in Deutschland geschehen durch die Wahlen zu den Landtagen, die dann Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsandten.
Nebenbei: Die Montevideo-Konvention blieb immer nur lokales Völkerrecht, da in der Staatenpraxis nicht anerkannt.

Zu 2: Dazu wurde dann ja auch das entsprechend bezeichnete Abkommen geschlossen.

Zu 3: Mit Ende der Kampfhandlungen in Europa war die Haager Landkriegsordnung nicht mehr einschlägig. Sie war einfach nicht mehr das, was Juristen "sedes materiae" nennen. Das Besatzungsregime war ein bis dahin unbekannter, neuer Zustand, der mit den Instrumenten des früher geltenden Kriegsvölkerrechts (das sich ebenfalls im Umbruch befand) nicht zu organisieren war.

Zu 4: Sicher gibt es den Erwerbsgrund der Ersitzung im innerstaatlichen Recht, gebunden an lange Fristen (§ 900 BGB). Im Völkerrecht ist die Rechtslage anders, weil es da keine universelle Durchsetzungsinstanz gibt. Deshalb ist diese Rechtsordnung deutlich schneller bereit, bestehende Zustände als rechtens anzuerkennen.

Viel bla bla: Souveränität ist nicht umzudeuten, auch wenn du´s gerne so hättest !

IM Redro
14.11.2006, 09:13
Arbeitet doch mal diese Quelle durch:

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiung/polen-grenze.html

Von Nazis kann dort sicherlich keine Rede sein. Da die Bundesregierung hier auch ganz klar mit Fakten belegt wird, die ihr so gerne abstreitet.

http://www.polen-news.de/appell.htm

Rheinlaender
14.11.2006, 09:30
Arbeitet doch mal diese Quelle durch:

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiung/polen-grenze.html



Aus Deiner Quelle:


Koch: ... allerdings, das kann jeder Spaziergänger überprüfen. Wenn Sie den Vertragstext weiterlesen, dann finden Sie in Artikel 2 - das ist der Kern des Vertrages -, dass diese Grenze jetzt und künftig unverletzlich ist. "Unverletzlich" ist ein völkerrechtlicher Terminus, der signalisiert: Hier handelt es sich um einen Gewaltverzichtsvertrag. In einem Grenzanerkennungsvertrag müsste das Wort "unantastbar" stehen. "Unantastbarkeit" ist der Terminus für die Anerkennung, "Unverletzlichkeit" ist der Terminus nur für den Gewaltverzicht.

Schauen wir uns mal einen Grenzvertrag an - z. B. "Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum Baden betreffend
Grenzbereinigung Abgeschlossen am 20./31. Oktober 1854"

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_132_136_4/index.html

dort heisst es lapidar: "Art. I

Zwischen dem Staatsgebiet des Grossherzogtums Baden und demjenigen des schweizerischen Kantons Thurgau wird von der badischen Grenze unterhalb Konstanz bis zur thurgauischen Grenze bei dem ehemaligen Kloster Paradies überall die Mitte des Rheins, beziehungsweise die Mitte des Untersees, als Landesgrenze angenommen.

Namentlich gilt die hier bezeichnete Grenze auch längs des ehemaligen Stadtbezirks Diessenhofen sowie zwischen dem Dorfe Büsingen und den gegenüberliegenden sogenannten Scharrenwiesen. ..."


oder "Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze Abgeschlossen am 20. Juli 1970"

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_132_163_1/index.html

Und wie heisst es dort z. B.: "Art. 11

(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich wird bestimmt:

1.
im Hauptabschnitt Graubünden–Tirol (zwischen dem Dreiländergrenzpunkt am Piz Lad und der Dreiländerspitze) durch die Grenzbeschreibung (Anlage 1), dass Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte (Anlage 2) und die Blätter Nr. 1179, 1159, 1178 und 1198 der Grenzkarte Österreich–Schweiz im Massstab 1:25 000 (Anlage 3) und überdies im Abschnitt Altfinstermünz–Martinsbruck ..."

Aehnliche Formulierungen sind in Grenzvertraegen zwischen Staaten seit Jahrhunderten ueblich.

Wo hat Deine Quelle denn Ihr Wissen her? Hat sie schon mal einen internationalen Grenzvertrag gelsen?

IM Redro
14.11.2006, 09:42
Fullquote

Prof. Dr. Christoph Koch, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland

ohne Ihn näher zu kennen, nehme ich an er hat in Rinderzucht promoviert.... :hihi:

Dachplatt!!!

maf2
14.11.2006, 09:44
Wo kommt denn der Käse her ?
Souverän <> nicht souverän
Dazwischen - "darfs ein bischen souverän sein, oder ein bischen mehr ...?" - gib´s nix. Nur in deiner Phantasie !
Von Null-Souveränität in ein bischen Souveränität hat die unsouveräne "BRD" als souveräner Staat eingewilligt.
Wie baut man in seiner Freizeit so´n Lügendreck eigentlich ab ?

Es liegt an deiner Vorstellungswelt. Souveränität ist ein Rechtsbegriff. Natürlich kann der Souverän in Beschränkungen einwilligen, wie im Fall Deutschlands geschehen. Damit übt er ja gerade seine Souveränität aus.

IM Redro
14.11.2006, 10:58
Es liegt an deiner Vorstellungswelt. Souveränität ist ein Rechtsbegriff. Natürlich kann der Souverän in Beschränkungen einwilligen, wie im Fall Deutschlands geschehen. Damit übt er ja gerade seine Souveränität aus.

Du sagst also das Deutschland eine beschränkte Souveränität hat?

Wer übt diese Beschränkung aus?

Wer hat also am Ende die Fäden in der Hand?

KrascherHistory
14.11.2006, 13:07
Es liegt an deiner Vorstellungswelt. Souveränität ist ein Rechtsbegriff. Natürlich kann der Souverän in Beschränkungen einwilligen, wie im Fall Deutschlands geschehen. Damit übt er ja gerade seine Souveränität aus.

Der Souverän in der Demokratie ist nun mal das Volk ! Widerspruch ?

Wann hat durch welche Abstimmung der Souverän einer weiteren "freiwilligen" Nicht-Souveränität (wie lange zu welchen Konditionen etc !) zugestimmt.

Du kannst diese Lücken bestimmt schließen !

maf2
14.11.2006, 13:15
Der Souverän in der Demokratie ist nun mal das Volk ! Widerspruch ?
Wann hat durch welche Abstimmung der Souverän einer weiteren "freiwilligen" Nicht-Souveränität (wie lange zu welchen Konditionen etc !) zugestimmt.
Du kannst diese Lücken bestimmt schließen !

Da er souverän ist, hat er keiner "Nicht-Souveränität" (was sollte das auch sein?) zugestimmt.

Jeder völkerrechtliche Vertrag beinhaltet den gewollten Verzicht auf bestimmte Rechte, denn der vertragsschließende Souverän bindet sich damit selbst und aufgrund eigener Entscheidung.

Lord Solar Plexus
14.11.2006, 14:03
.... welche bitte ???


Das GG.



Wir haben keine gültige Verfassung. Die einzig rechtsstaatlich gültige Verfassung wäre die Weimarer. Nur ist die, wie auch das Deutsche Reich, seit dem 08. Mai 1945 ausser Kraft, und alles andere seitdem ein von den Alliierten Besatzern gedulderter Status.


Wenn sie außer Kraft ist, ist sie nicht gültig. Der Satz mit den Alliierten ist schlicht Unsinn. Er beweist oder widerlegt nicht, ob sie etwas Legitimes oder Illegitimes dulden.



Wurde höchstrichterlich vom BVG Anfang der 70er festgestellt.


Falsch. Das BVG hat die neugeordnete Fortdauer des DR festgestellt. Das DR konnte sich jederzeit und in jeder konkreten Form eine andere Verfassung geben.


Eine Verfassung ist nicht "außer Kraft". Wo hast du denn das her.


Äh..selbstverständlich. Andererseits hätten so einige Staaten mehrere Verfassungen.



Selbst das DR ist rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt.
Was man von dem Besatzerkonstrukt "BRD" nicht behaupten kann.


Laut BVG nur in Form und Farbe der BRD. Die Tatsache, dass die Alliierten ihre Zonen politisch auf andere Grundlage stellten als vorher ist nicht relevant für deren Legitimität.



Am 8.5.1945 hat die Heeresleitung unter v.Friedeberg, Stumpf und Keitel bedingslos kapituliert.


Wissen wir.



Ein Staat kann nicht kapitulieren.


Doch. Wenn Du behauptest, nur seine Streitkräfte könnten das, ist das Erbsenzählerei. Fakt ist, dass ein Staat aufhören kann, zu existieren. Das dürfte so ungefähr 40.000 mal passiert sein. (Symbolisch für 'sehr oft').



Die WRV wäre nicht, sie IST. Denn es gibt kein Verfalldatum bei einer Verfassung.


Die Verfassung eines nicht existierenden Staates (im Sinne von Staats- und Regierungsform) ist kaum in ihrer Gänze relevant. Einzelne Reichsgesetze gelten selbstverständlich bis heute, auch wenn die meisten inzwischen durch Bundesgesetz angepasst wurden.



Das ist auch schon alles. Das das all. Verwaltungsrecht namens "GG" keine Verfassung ist, schreibe ich seit über 5.000 Artikeln.


Alles heiße Luft.


[COLOR="Navy"]
Mein lieber Schwan, wenn wir jetzt noch beweisen koennten, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des 3. Reichs ist, koennten wir die ganzen Reparationszahlungen und sonstigen Wiedergutmachungen zurückfordern ! :cool2:

?( Das ist...nunja...unlogisch.



Könnte ein DR ohne WRV rechtsfähig sein oder VRS ?

Sicher. Das beweist die BRD ja tagtäglich.


Das GG ist ein Besatzungskonstukt.


Eine triviale Bemerkung. Das GG ist auch unter dem Eindruck des verlorenen Krieges entstanden. Vielleicht gab es sogar noch andere historische Rahmenbedingungen. Fürchterlich!


Wo kommt denn der Käse her ?


Deine Einschätzung zeigt, dass Du den Sachverhalt nicht wirklich verstehst. Auch die (falsche) Metapher mit ein 'bischen schwanger' hilft hier nicht. Mit ein bischen gutem Willen finde ich nämlich andere Metaphern, die passen. Helllblau geht und ein bischen verrückt geht auch.



4. Abtretung der Ostgebiete nicht möglich da das Gebiet, ein Gebiet des Deutschen Reiches war. Die BRD kann nicht abtreten was ihr nicht gehört.

Vergleiche dazu auch

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiung/polen-grenze.html

In Deinem Link steht etwas anderes als Du behauptest. Zum einen wird dort recht eindeutig die Position der Bundesregierungen wiedergegeben, die auch hier erwähnt wurde. Zum anderen wird dort gesagt, die BRD wolle die Gebiete nicht wasserdicht abtreten, um sich alle Möglichkeiten zu erhalten.

Zu allem Überfluss ist dort noch die Rede davon, dass die deutsche Position ein Schlag ins Gesicht der Alliierten gewesen sei. Die Bedeutung, die manch einer etwaigen alliierten Vorbehalten beimisst, ist damit bewiesenermaßen in der Praxis gleich Null.

IM Redro
14.11.2006, 15:42
Der Gute Prof erkennt selber an das die BRD sich ein Hintertürchen offenlässt, da die BRD augenscheinlich selber anerkennt das das DR noch existent ist.

Die BRD wird nicht mit Gewalt die Ostgebiete zurück holen.

Was das DR macht, ist Sache des DR.

KrascherHistory
14.11.2006, 16:02
Der Gute Prof erkennt selber an das die BRD sich ein Hintertürchen offenlässt, da die BRD augenscheinlich selber anerkennt das das DR noch existent ist.

Die BRD wird nicht mit Gewalt die Ostgebiete zurück holen.

Was das DR macht, ist Sache des DR.

Die "BRD" hängt in der Luft. Da wird kein Hintertürchen offengehalten. Das Kartenhaus fällt so langsam zusammen....

KrascherHistory
14.11.2006, 16:13
[QUTE=Lord Solar Plexus;1014645]Das GG.

S. Art. 146 GG Verfassung<>GG

Wenn sie außer Kraft ist, ist sie nicht gültig. Der Satz mit den Alliierten ist schlicht Unsinn. Er beweist oder widerlegt nicht, ob sie etwas Legitimes oder Illegitimes dulden.

Die Alliierten haben sich im SHAEF-Gesetz NR.52 ganz unmißverständlich ausgedrückt !

Falsch. Das BVG hat die neugeordnete Fortdauer des DR festgestellt. Das DR konnte sich jederzeit und in jeder konkreten Form eine andere Verfassung geben.

Neugeordnete Fortdauer ? Gleiche Frage: woher kommt das ? Das DR ist genau definiert. Die "BRD" entspricht weder räumlich noch rechtlich dem DR ! Wie sollte die "BRD" an einer WRV rumdoktern können. Das Bundesbereinigungsgesetz offenbart das Kartenhaus.

Äh..selbstverständlich. Andererseits hätten so einige Staaten mehrere Verfassungen.

Nein. Hätten sie nicht. Der Souverän deklariert das ganz klar. In der WRV wird auch auf die Verfassung von 1871 eingegangen ! Sie ist hinfällig. Der Souverän hats gegeben, er hats genommen. Keine Besatzer !

Laut BVG nur in Form und Farbe der BRD. Die Tatsache, dass die Alliierten ihre Zonen politisch auf andere Grundlage stellten als vorher ist nicht relevant für deren Legitimität.

Doch ist es. Gem. eigenen SHAEF-Gesetzen und HLKO !

Wissen wir. "Wir" ?

Doch. Wenn Du behauptest, nur seine Streitkräfte könnten das, ist das Erbsenzählerei. Fakt ist, dass ein Staat aufhören kann, zu existieren. Das dürfte so ungefähr 40.000 mal passiert sein. (Symbolisch für 'sehr oft').

Darfst dir gerne mal die Abhandlungen hinsichtlich der debellatio des DR durchlesen. Entweder bestand es per 8.5.1945 noch, dann so, wie von den Allierten bescheinigt, in den Grenzen vom 31.12.1937 oder nicht mehr. Dann waren der "Rest" die "BRDDR". Dann können diese aber nicht mit dem DR identisch sein. Was ist daran so schwierig ?
Gebietsabtretungen waren auch nicht möglich nach int. Völkerrecht. Nicht durch die Sieger oder sonst wen....

Die Verfassung eines nicht existierenden Staates (im Sinne von Staats- und Regierungsform) ist kaum in ihrer Gänze relevant. Einzelne Reichsgesetze gelten selbstverständlich bis heute, auch wenn die meisten inzwischen durch Bundesgesetz angepasst wurden.
Alles heiße Luft. Stimmt. Paßt zum Absatz !

Eine triviale Bemerkung. Das GG ist auch unter dem Eindruck des verlorenen Krieges entstanden. Vielleicht gab es sogar noch andere historische Rahmenbedingungen. Fürchterlich!

Unter einem "Eindruck" entsteht nichts. Das "GG" ist ein Verwaltungsrecht !

Deine Einschätzung zeigt, dass Du den Sachverhalt nicht wirklich verstehst. Auch die (falsche) Metapher mit ein 'bischen schwanger' hilft hier nicht. Mit ein bischen gutem Willen finde ich nämlich andere Metaphern, die passen. Helllblau geht und ein bischen verrückt geht auch.

Willst du vorher noch den Begriff Sovueränität definieren ? Bitte.
Ich kann nicht in Art.1 als "BRD" volle Souveränität bekommen und in Art.2 wg. des Kriegszustandes die Allierten wg. jedem Käse fragen müssen (Dtl.-Vertrag).
ALSO ?


Gut gedacht. Mehr auch nicht.