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Vollständige Version anzeigen : Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?



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KrascherHistory
20.11.2006, 13:25
Nagut, dann erklaere mir doch mal wie das mit dem Reichshauptdeputationsabschluss war (NB: in Teilen noch geltendes Recht - Stichwort: Weltliche Baulast)

Nach dem wievieltem Male Gequengel hat dir deine Mutter immer eine gescheuert ?

maf2
20.11.2006, 15:13
Dann wirst Du mir doch sicher erklaeren koennen, warum der Reichshauptdeputationsabschluss nach formalen Reichsrecht rechtens war.

Das war aber jetzt wirklich gemein. Du kannst doch das Kracherle nicht so einfach mit historischen Fakten verwirren...

KrascherHistory
20.11.2006, 15:20
Das war aber jetzt wirklich gemein. Du kannst doch das Kracherle nicht so einfach mit historischen Fakten verwirren...

Fakten sind nun gar nicht deine Sache, Schwarzkittel.

Ein wenig spammen.....?

Nanü ! Pfeiffen wir schon auf dem letzten Löchlein ?

maf2
20.11.2006, 15:20
Streichung des GG per 18.7.1990

Beleg?


Streichung von rd. 480 Gesetzen per 19.4.2006 durch sog. "Bereinigungsgesetz"
Damit Streichung des Arbeitslosengesetzes (KEIN Anspruch per de jure auf staatl.Leistungen); hieran ist auch das Rentenversicherungsgesetz gekoppelt.

Ein "Rentenversicherungsgesetz" gab und gibt es nicht. Die Rentenversicherung war früher in der Reichsversicherungsordnung geregelt, heute ist sie es im SGB VI.

Auch ein "Arbeitslosengesetz" gibt es nicht. Der Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist im SGB II und III geregelt.

Alle diese Gesetze sind natürlich nach wie vor in Kraft.

maf2
20.11.2006, 15:22
Paß du mal lieber auf, Faktenverdreher: laß dich weiterhin für deinen Stuss bezahlen, aber erwarte keine Antwort.
Meine Zeugnisse stelle ich mir selber aus. Deins auch:
Note 6, setzen !

Die Geschichtskenntnisse, die du hier bisher demonstriert hast, sind ja nun eher - lückenhaft.

KrascherHistory
20.11.2006, 15:25
[QUTE=maf2;1025951]Beleg?

Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:

Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund durch Besatzungsvorbehalt gegebener Regierungsbevollmächtigung.

Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegermächte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.

Ein "Rentenversicherungsgesetz" gab und gibt es nicht. Die Rentenversicherung war früher in der Reichsversicherungsordnung geregelt, heute ist sie es im SGB VI.
Basis ist das RSGB !Auch ein "Arbeitslosengesetz" gibt es nicht. Der Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist im SGB II und III geregelt.

Alle diese Gesetze sind natürlich nach wie vor in Kraft.[/QUOE]

Mitnichten, Schwarzkittel !

KrascherHistory
20.11.2006, 15:26
Die Geschichtskenntnisse, die du hier bisher demonstriert hast, sind ja nun eher - lückenhaft.

Du personifizierst die Lücke mittels Rabulistik und Weglassens

maf2
20.11.2006, 15:26
Nach dem wievieltem Male Gequengel hat dir deine Mutter immer eine gescheuert ?

Und jetzt bitte eine inhaltliche Äußerung dazu.

KrascherHistory
20.11.2006, 15:28
Und jetzt bitte eine inhaltliche Äußerung dazu.

Bist du angesprochen, oder ist Rheinländer dein 2.Account ?

maf2
20.11.2006, 15:28
Du personifizierst die Lücke mittels Rabulistik und Weglassens

Zu Rheinländers Fragen hast du dich bisher nicht sinnvoll geäußert. Das ist merkwürdig, denn er bezieht sich doch auf genau das, was du ständig forderst: Jahrhundertealtes, gewachsenes Recht. Warum kommt von dir dazu nichts?

Black Hawk
20.11.2006, 15:29
Ich bitte darum, dass Diskussionskilma etwas anzupassen. Das heißt, dass sich die Personen, die an der Diskussion beteiligt sind, sich etwas beruhigen.


Black Hawk als Mod

maf2
20.11.2006, 15:29
Bist du angesprochen, oder ist Rheinländer dein 2.Account ?

Du wirst damit leben müssen, daß ich selbst entscheide, worauf ich antworte. Und jetzt bitte deine inhaltlich sinnvolle Antwort.

KrascherHistory
20.11.2006, 15:31
Du wirst damit leben müssen, daß ich selbst entscheide, worauf ich antworte. Und jetzt bitte deine inhaltlich sinnvolle Antwort.

Du wirst damit leben müssen, daß ich selbst entscheide, worauf ich antworte.

maf2
20.11.2006, 15:37
Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:
Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.
Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund durch Besatzungsvorbehalt gegebener Regierungsbevollmächtigung.
Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegermächte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.
Ein "Rentenversicherungsgesetz" gab und gibt es nicht. Die Rentenversicherung war früher in der Reichsversicherungsordnung geregelt, heute ist sie es im SGB VI.
Basis ist das RSGB !

Das was? Es gab nie ein "RSGB".

Um es dir nochmal zu erläutern: Art.23 GG a.F. wurde mit dem Beitritt der DDR am 3.10.1990 geändert, wie sich aus dem EinigungsV ergibt. Ebenso traten zu diesem Zeitpunkt die anderen Verfassungsänderungen in Kraft, die durch die Wiedervereinigung aufschiebend bedingt waren. Der EinigungsV war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der nach deren Verfassung jeweils von deren Parlamenten ratifiziert worden war - (Art.59 GG, Art.51 DDR-Verfassung 1968).

maf2
20.11.2006, 15:38
Du wirst damit leben müssen, daß ich selbst entscheide, worauf ich antworte.

Für mich ist das kein Problem, denn ich muß ja niemanden davon überzeugen, recht zu haben. Im Gegenteil, ich vertrete die Position derer, die ohnehin im Recht sind.

Rheinlaender
20.11.2006, 15:39
Du wirst damit leben müssen, daß ich selbst entscheide, worauf ich antworte.

Nun, dann wirst Du wohl auch mit dem Verdacht leben muessen, dass es wohl an den Fundamenten liegt, dass Du nicht antworten kannst. Ist auch zu schwierig fuer jemanden, der staendig mit "jahrhundertealten Recht" herumschmeisst, mal in den Juengsten Reichsabschied zu schauen.

KrascherHistory
20.11.2006, 15:44
Das was? Es gab nie ein "RSGB".

Um es dir nochmal zu erläutern: Art.23 GG a.F. wurde mit dem Beitritt der DDR am 3.10.1990 geändert, wie sich aus dem EinigungsV ergibt. Ebenso traten zu diesem Zeitpunkt die anderen Verfassungsänderungen in Kraft, die durch die Wiedervereinigung aufschiebend bedingt waren. Der EinigungsV war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der nach deren Verfassung jeweils von deren Parlamenten ratifiziert worden war - (Art.59 GG, Art.51 DDR-Verfassung 1968).

Komisch. In den Quellen wird ein anderes Datum genannt. Alle irren und du hast Recht ?

1 Geisterfahrer oder 100te ?

KrascherHistory
20.11.2006, 15:44
Für mich ist das kein Problem, denn ich muß ja niemanden davon überzeugen, recht zu haben. Im Gegenteil, ich vertrete die Position derer, die ohnehin im Recht sind.

Deine Aktivität beweist genau das Gegenteil !

KrascherHistory
20.11.2006, 15:46
Nun, dann wirst Du wohl auch mit dem Verdacht leben muessen, dass es wohl an den Fundamenten liegt, dass Du nicht antworten kannst. Ist auch zu schwierig fuer jemanden, der staendig mit "jahrhundertealten Recht" herumschmeisst, mal in den Juengsten Reichsabschied zu schauen.

Fehlt dir in London (v. Heckeinsteiger-Freund mal abgesehen) ein soz. Umfeld, oder zahlt man dir pro Lügenmärchen einen Sold ?

Ist maf dein Abteilungsleiter ?

maf2
20.11.2006, 15:50
Komisch. In den Quellen wird ein anderes Datum genannt. Alle irren und du hast Recht ?

Welche Quellen?

maf2
20.11.2006, 15:51
Deine Aktivität beweist genau das Gegenteil !

Und jetzt bitte mal Inhalt. Es stehen noch einige Fragen im Raum, die du nicht beantwortet hast.

KrascherHistory
20.11.2006, 16:00
Und jetzt bitte mal Inhalt. Es stehen noch einige Fragen im Raum, die du nicht beantwortet hast.


Du wirst damit leben müssen, daß ich selbst entscheide, worauf ich antworte.

maf2
20.11.2006, 16:05
Du wirst damit leben müssen, daß ich selbst entscheide, worauf ich antworte.

Wie schon geschrieben: Wer will wen wovon überzeugen? Ich muß mich nicht anstrengen - wie ist es mit dir?

KrascherHistory
20.11.2006, 16:09
Wie schon geschrieben: Wer will wen wovon überzeugen? Ich muß mich nicht anstrengen - wie ist es mit dir?

Ich auch nicht. Flutscht von janz alleeene !

maf2
20.11.2006, 16:16
Ich auch nicht. Flutscht von janz alleeene !

Kommen wir mal zurück zur Frage der Geltung des Grundgesetzes. Jetzt bitte mal den Beleg für dessen "Erlöschen" (oder wie immer du es nennen willst) am 18.7.90.

KrascherHistory
20.11.2006, 16:23
Kommen wir mal zurück zur Frage der Geltung des Grundgesetzes. Jetzt bitte mal den Beleg für dessen "Erlöschen" (oder wie immer du es nennen willst) am 18.7.90.

Soll ich die BECK-Texte als Schucktelegramm schicken ?

maf2
20.11.2006, 16:24
Soll ich die BECK-Texte als Schucktelegramm schicken ?

Nicht nötig. Aus denen können wir lesen, daß die beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes mit dem EinigungsV in Kraft traten, also am 3.10.90.

KrascherHistory
20.11.2006, 16:28
Nicht nötig. Aus denen können wir lesen, daß die beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes mit dem EinigungsV in Kraft traten, also am 3.10.90.

Da hast du wohl die Schwarzkittel-Version. Alle anderen können das so lesen:
Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:
Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

maf2
20.11.2006, 16:32
Da hast du wohl die Schwarzkittel-Version. Alle anderen können das so lesen:
Grundgesetz, Beck-Texte, 35.Auflage 1998:
Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

Du verwechselst Ratifikationsdatum, Inkrafttreten des völkerrechtlichen Vertrags und Wirksamwerden der Grundgesetzänderungen.

KrascherHistory
20.11.2006, 16:40
Du verwechselst Ratifikationsdatum, Inkrafttreten des völkerrechtlichen Vertrags und Wirksamwerden der Grundgesetzänderungen.

Nein. Tue ich nicht.

Art. 23 a.F. GG war zum 3.10.1990 nicht mehr vorhanden !

Das ist schon alles !

Rheinlaender
20.11.2006, 17:00
Mit oder ohne Art. 23 a.F. war der Einungsvertrag gueltig; er war ein voelkerrechtlicher Vertrag, band damit beide Seiten und unterlag nach dessen Ratifikation nicht mehr dem jeweiligen Verfassungsrecht. Fuer das Kleingedruck, die Wiener Konvention uber das Recht der Vetraege.

KrascherHistory
20.11.2006, 17:10
Mit oder ohne Art. 23 a.F. war der Einungsvertrag gueltig; er war ein voelkerrechtlicher Vertrag, band damit beide Seiten und unterlag nach dessen Ratifikation nicht mehr dem jeweiligen Verfassungsrecht. Fuer das Kleingedruck, die Wiener Konvention uber das Recht der Vetraege.

Ups ! Ganz falsch.

Ohne Art. 23 a.F. GG - Geltungsbereich des GG - gab es das GG nicht mehr !

Ohne GG keine "BRD", somit gab es nix mehr dem irgendwas hätte beitreten können.

Ein vr. Vertrag, wo es keine rechtl. Grundlage geben muß ?

Du haust echt geile Sachen raus. Basis ist die Goldene Bulle oder die 10 Gebote ?:)) :)) :] :hihi: :]

Rheinlaender
20.11.2006, 18:34
Ohne GG keine "BRD", somit gab es nix mehr dem irgendwas hätte beitreten können.

Es gibt aber eine BRD, ganz offensichtlich, also auch ein Grundgesetz.


Ein vr. Vertrag, wo es keine rechtl. Grundlage geben muß ?

Der Vertrag hat sie geschaffen, dadurch, dass er ausgefuehrt wurde, was nun offensichtlich der Fall ist.

Die Macht gebiert das Recht - ex facto oritur ius.

KrascherHistory
20.11.2006, 18:43
[QUOE=Rheinlaender;1026416]Es gibt aber eine BRD, ganz offensichtlich, also auch ein Grundgesetz.

Falsch. Es gibt de facto eine "BRD". Nach eigenen Gesetzen, einschl. "GG" gibt es sie de jure aber nicht mehr. Ist nicht von mir, sondern von der "BRD" selbst !
Der Vertrag hat sie geschaffen, dadurch, dass er ausgefuehrt wurde, was nun offensichtlich der Fall ist.
Verträge können nur von Berechtigten vereinbart werden. Von Vertragspartnern. Oder könnte ich dein Haus oder AUto verkaufen ?Die Macht gebiert das Recht - ex facto oritur ius.[/QOTE]
Wo ? In London ? Bitte schön. In keiner dt. Verfassung wirst du das finden. Nicht mal im erloschenen all. Verwaltungsrecht.
Schließlich geht lt. Art. 25 GG das VR dem "GG" vor. Somit wären wir dort, wo wir hingehören....

Rheinlaender
20.11.2006, 18:48
Falsch. Es gibt de facto eine "BRD". Nach eigenen Gesetzen, einschl. "GG" gibt es sie de jure aber nicht mehr. Ist nicht von mir, sondern von der "BRD" selbst !

Es in der Ausuebung von Herrschaft nichts, was defacto der Fall ist, aber dejure nicht. Etweder besteht ein Staat und uebt Gewalt aus oder er besteht nicht. Besteht er, so setzt er das Recht und damit definiert er, was de-jure ist.

Es ist die Macht und die Gewalt im Staat, die das Recht setzt - Uebe ich Herrshcaft aus, so ist sie rechtens; und zwar immer.

malnachdenken
21.11.2006, 08:21
Internet:


Tolle Quellenangabe :))