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Vollständige Version anzeigen : Zwangsbefugnisse für den Verfassungsschutz



discipulus
16.10.2006, 14:47
Wenn man sich die aktuellen inneren Bedrohungen ansieht denen unser Staat ausgesetzt ist (Rechts- u. Linksextremismus, Islamismus etc.) stellt sich die Frage ob man unseren Inlandsgeheimdienst zur "Bekämpfung" dieser Bedrohungen mit Zwangsbefugnissen ausstatten sollte.

Dies würde dann bedeuten, dass der VS Verhaftungen und Verhöre durchführen darf.

Das ganze selbstverständlich nur nach rechtsstaatlichen Prinzipien wie sie auch durch die Polizei praktiziert werden.

Die Trennung von Nachrichtendienst und Polizei ist ja damals aus Furcht vor einer Wiederauferstehung der Gestapo mit all ihrer Machtfülle vorgenommen worden.

Allerdings denke ich, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung soweit in sich gefestigt ist, das Zwangsbefugnisse für den Verfassungsschutz unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze möglich und sinnvoll sind.

KrascherHistory
16.10.2006, 14:48
Wenn man sich die aktuellen inneren Bedrohungen ansieht denen unser Staat ausgesetzt ist (Rechts- u. Linksextremismus, Islamismus etc.) stellt sich die Frage ob man unseren Inlandsgeheimdienst zur "Bekämpfung" dieser Bedrohungen mit Zwangsbefugnissen ausstatten sollte.

Dies würde dann bedeuten, dass der VS Verhaftungen und Verhöre durchführen darf.

Das ganze selbstverständlich nur nach rechtsstaatlichen Prinzipien wie sie auch durch die Polizei praktiziert werden.

Die Trennung von Nachrichtendienst und Polizei ist ja damals aus Furcht vor einer Wiederauferstehung der Gestapo mit all ihrer Machtfülle vorgenommen worden.

Allerdings denke ich, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung soweit in sich gefestigt ist, das Zwangsbefugnisse für den Verfassungsschutz unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze möglich und sinnvoll sind.

Dann bin ich auch für Hexenverbrennung. Sind nur so schwer zu finden, die Biester ! MfG K

Schleifenträger
16.10.2006, 15:12
Allerdings denke ich, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung soweit in sich gefestigt ist, das Zwangsbefugnisse für den Verfassungsschutz unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze möglich und sinnvoll sind.

Wenn die Macht des Kapitals bedroht ist, wird Keiner mehr gefragt, ob die GeBuPo verhaften, verhören, foltern oder töten DARF. Zudem ist doch scheißegal, WELCHER schmierige Lakai die Drecksarbeit erledigt. Den verhafteten fortschrittlichen Menschen kann das so was von egal sein ...

Freddy Krüger
16.10.2006, 15:17
Allein für die FRage sollte man dich foltern ...

discipulus
16.10.2006, 15:34
Gibts auch ernsthafte Antworten?

CedricRotherwood
16.10.2006, 16:43
Wird alles schon längst getan...nur das es nicht an die grosse Glocke gehängt wird. Und das die verschiedenen BRD/Kapital Schutzorganisationen miteinander konkurieren war schon im 3. Reich so.
Mehr Befugnisse gleich : Aufpassen was man in politischen Foren so von sich gibt :-)

KrascherHistory
16.10.2006, 16:52
Gibts auch ernsthafte Antworten?

Fehlende Gewaltenteilung
Fehlende Rechtssicherheit
Keine unabhängigen Richter
Parteiendiktatur

Was noch ?

MfG K

KrascherHistory
16.10.2006, 16:54
Wird alles schon längst getan...nur das es nicht an die grosse Glocke gehängt wird. Und das die verschiedenen BRD/Kapital Schutzorganisationen miteinander konkurieren war schon im 3. Reich so.
Mehr Befugnisse gleich : Aufpassen was man in politischen Foren so von sich gibt :-)

Moin.

Nix aufpassen. Auf den Rechtsnormen bewegen und drauf losschreiben.

Wovor Angst haben ?

Das ist immer der Anfang von irgendeiner Scheiße.

Ich bin der Souverän im Lande, kein Schwarzkittel oder irgendein Politiker.

MfG K

discipulus
16.10.2006, 16:55
Fehlende Gewaltenteilung
Fehlende Rechtssicherheit
Keine unabhängigen Richter
Parteiendiktatur

Was noch ?

MfG KNa das erklär mal.

-jmw-
16.10.2006, 17:43
Mit Rechts-, Links- und Islamextremisten hatte ich bisher keine Probleme, sie lassen mich in Ruhe.
Der BRD-Staat hingegen ist... nun ja... ich will mal sagen: realinvasiv.
Und insofern viel bedrohlicher.

mfg

KrascherHistory
17.10.2006, 01:27
Na das erklär mal.

Gewaltenteilung:

Der Gerichtsvollzieher ist Exekutive (Geld eintreiben); mittlerweile hat man ihn auch "befugt" einen OE abzunehmen = judikativer AKt; nur durch Richter (ges. Richter nach Art. 101 GG) möglich.

Somit Richter und Henker (seit Adolf nicht mehr) in einer Person.

Gegen Rechtsnorm !

Nur ein Bsp.

Walter Hofer
17.10.2006, 15:37
Gewaltenteilung:

Der Gerichtsvollzieher ist Exekutive (Geld eintreiben); mittlerweile hat man ihn auch "befugt" einen OE abzunehmen = judikativer AKt; nur durch Richter (ges. Richter nach Art. 101 GG) möglich.

Somit Richter und Henker (seit Adolf nicht mehr) in einer Person.

Gegen Rechtsnorm !

Nur ein Bsp.


Gerichtsvollzieher als Henker mit einem mobilen elektrischen Stuhl
im VW-Kombi sind mir neu :

http://www.amnesty.at/todesstrafe/images/electricchair.jpg

und auch Giftspritzen findet man in ihren Aktentaschen nicht :

http://www.karikatur-cartoon.de/boureau/giftspritze.jpg

discipulus
17.10.2006, 19:19
Gewaltenteilung:

Der Gerichtsvollzieher ist Exekutive (Geld eintreiben); mittlerweile hat man ihn auch "befugt" einen OE abzunehmen = judikativer AKt; nur durch Richter (ges. Richter nach Art. 101 GG) möglich.

Somit Richter und Henker (seit Adolf nicht mehr) in einer Person.

Gegen Rechtsnorm !

Nur ein Bsp.Leider lässt sich Dein Gedankenspiel nicht auf den VS beziehen.