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Vollständige Version anzeigen : Von der Leyen: Kinderrechte in die Verfassung??



Tom
15.10.2006, 11:37
"Nach dem tragischen Tod des kleinen Kevin in Bremen wird nun erwogen, Kinderrechte explizit in der Verfassung zu verankern."


Mal abgesehen davon, dass es ja löblich ist, wie man sich bemüht, nach einem derartigen Vorfall Abhilfe zu schaffen, halte ich aber für fraglich, ob dieser Ansatz tatsächlich sinnvoll ist.
Das Grundgesetz erklärt in den Artikeln 1-19 die Grundrechte. Speziell:

Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 GG),
Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG),
Gleichheit (Art. 3 GG) u.v.m.

beginnen mit den Worten "Alle Menschen...", "Jeder..." usw.
Daher wäre es unlogisch, Kindern noch einmal explizit diese Rechte zuzusichern, da diese simplerweise schon unter oben genannte Kategorien fallen und daran sollte es definitiv keinen Zweifel geben.
Im oben zitierten Fall muss man wohl sagen, dass dies auf ein Versagen der Staatsgewalt zurückzuführen ist, was aber wohl kein Grund sein sollte, eine solche Dopplung ins Grundgesetz zu montieren, sondern eher, die Praktiken der zuständigen Ämter unter die Lupe zu nehmen und Ursachen für solche Missstände zu beseitigen.

KrascherHistory
15.10.2006, 12:11
Mal abgesehen davon, dass es ja löblich ist, wie man sich bemüht, nach einem derartigen Vorfall Abhilfe zu schaffen, halte ich aber für fraglich, ob dieser Ansatz tatsächlich sinnvoll ist.
Das Grundgesetz erklärt in den Artikeln 1-19 die Grundrechte. Speziell:

Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 GG),
Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG),
Gleichheit (Art. 3 GG) u.v.m.

beginnen mit den Worten "Alle Menschen...", "Jeder..." usw.
Daher wäre es unlogisch, Kindern noch einmal explizit diese Rechte zuzusichern, da diese simplerweise schon unter oben genannte Kategorien fallen und daran sollte es definitiv keinen Zweifel geben.
Im oben zitierten Fall muss man wohl sagen, dass dies auf ein Versagen der Staatsgewalt zurückzuführen ist, was aber wohl kein Grund sein sollte, eine solche Dopplung ins Grundgesetz zu montieren, sondern eher, die Praktiken der zuständigen Ämter unter die Lupe zu nehmen und Ursachen für solche Missstände zu beseitigen.


Der typische, von den Usa getestete Schwachsinn soll natürlich auch die Vasallenstaaten beglücken.

Künftig können auch Kinder in Dtl. ihre Eltern verklagen. Jederzeit.

Bei Familienstreitigkeiten in den USA verklagen sich mittlerweile die Familienmitglieder permanent gegenseitig.

Das hat für die Etablierten den VOrteil, das künftig niemand irgendjemand noch trauen kann. Die Vorbereitungen für Gesetze dieser Art laufen in Dtl. schon an.

Die "Nachrichten" über Kindesmißhandlungen tun ihr übriges dafür.

MFG K

-jmw-
15.10.2006, 12:51
Künftig können auch Kinder in Dtl. ihre Eltern verklagen. Jederzeit.
Wenn ein Vergehen vorliegt, muss man klagen können.
Warum sollte im Falle von Verwandtschaft da eine Ausnahme gemacht werden?

Ausserdem: Solange Kindern vom Staate das Recht verwehrt wird, sich im Falle des Falles von der Familie zu trennen und neue Eltern zu suchen, ist eine gesetzliche Regelung sehr notwendig.

mfg

Tom
15.10.2006, 14:30
Wenn ein Vergehen vorliegt, muss man klagen können.
Warum sollte im Falle von Verwandtschaft da eine Ausnahme gemacht werden?


Wenn ein Vergehen vorliegt kann man auch jetzt schon seine Verwandten/Eltern verklagen. Warum auch nicht... schließlich ist das Vergehen Ausschlag gebend, und nicht das persönliche Verhältnis. Aber selbst, wenn man eine gesetzliche Grundlage schaffen würde, nach der zB misshandelte Kinder ihre Eltern verklagen könnten... Welches Kind im Alter von 8 Jahren oder 10 Jahren kann denn bitte ermessen, ob seine Eltern es in seinen Grundrechten verletzten. Und selbst wenn es das könnte, müsste es sich dann noch auf den Weg zum Staatsanwalt machen. In meinen Augen etwas absurd.


"Ausserdem: Solange Kindern vom Staate das Recht verwehrt wird, sich im Falle des Falles von der Familie zu trennen und neue Eltern zu suchen, ist eine gesetzliche Regelung sehr notwendig."


Wo kämen wir auch hin, wenn sich jedes Kind nach Lust und Laune neue Eltern suchen könnte? Wie oben schon erwähnt, fehlt es Kindern einfach an Mündigkeit, sowas zu entscheiden. Wenn nötig, nimmt der Staat genau diese Funktion wahr und das sollte auch so bleiben. Das gibt zwar keine 100%ige Sicherheit, wie der Präzedenzfall zeigt, aber die gibt es sowieso nicht.

KrascherHistory
15.10.2006, 18:01
Wenn ein Vergehen vorliegt, muss man klagen können.
Warum sollte im Falle von Verwandtschaft da eine Ausnahme gemacht werden?

Ausserdem: Solange Kindern vom Staate das Recht verwehrt wird, sich im Falle des Falles von der Familie zu trennen und neue Eltern zu suchen, ist eine gesetzliche Regelung sehr notwendig.

mfg

Komisch, das es seit Generationen auch so ging. Du möchtest amerikansiche Verhältnisse ?

Schön: dann gehe in die USA, begebe dich direkt dorthin und zähle die Kinder, die in den Straßen verhungern und erfrieren, weil ihre Eltern sie vor Angst nicht mehr in die elterliche Wohnung lassen.

Denn sobald sie drin sind "fühlen" (und das reicht per Gesetz schon aus, um Mom oder Dad für mind. 1 Jahr aus dem Verkehr zu ziehen), rufen sie 911, weil sie "Angst" haben. Der police-officer nimmt Dad gleich mit und Mom muß auch Angst haben.....

I.d.Regel verklagt in Familienangelegenheiten grds. jeder jeden.

D A S ist das Resultat der auch jetzt nach Germany exportierten "Rechts-Scheiße" und nix anderes.

Wie oft hättest du als "dummes" und unreifes Kind deine Eltern verklagt, wenn dir gerade mal danach wäre ......? .......ein Zurück hätte es dann nicht mehr gegeben.

Eine Schuldfähigkeit ab 14 J. mag bei extrem krimin. Tendenzen diskussionswürdig sein, es Schützt aber auch so manche Göre !!

MfG K

-jmw-
15.10.2006, 19:05
Wenn ein Vergehen vorliegt kann man auch jetzt schon seine Verwandten/Eltern verklagen. Warum auch nicht... schließlich ist das Vergehen Ausschlag gebend, und nicht das persönliche Verhältnis.
Eben.
Wozu also die Aufregung, die hier im Faden mancher an den Tag legt?
Mir unverständlich.


(1) Wo kämen wir auch hin, wenn sich jedes Kind nach Lust und Laune neue Eltern suchen könnte? (2) Wie oben schon erwähnt, fehlt es Kindern einfach an Mündigkeit, sowas zu entscheiden. (3) Wenn nötig, nimmt der Staat genau diese Funktion wahr und das sollte auch so bleiben. Das gibt zwar keine 100%ige Sicherheit, wie der Präzedenzfall zeigt, aber die gibt es sowieso nicht.
(1) Ähm...
Nun, die Frage ist in dieser Form natürlich schwierig zu beantworten. :)

(2) Kinder sind zumindest kompetent genug, festzustellen, ob sie etwas für duldbar halten oder nicht.
Und als Menschen haben sie das Recht, gegen solche Zustände Massnahmen einzuleiten, soweit ihre Mündigkeit in einer Sache geht solange damit andere nicht in ihren Rechten verletzt werden.
Diese Massnahmen schliessen natürlich das Verlassen aktueller Erziehungsberechtiger ein, insofern, da als Kind sie ja welche brauchen, neue und (gerichtlich feststellbar) geeignete Erzieher gefunden werden.

mfg

-jmw-
15.10.2006, 19:10
(1) Komisch, das es seit Generationen auch so ging. (2) Du möchtest amerikansiche Verhältnisse ?

(3) Schön: dann gehe in die USA, begebe dich direkt dorthin und zähle die Kinder, die in den Straßen verhungern und erfrieren, weil ihre Eltern sie vor Angst nicht mehr in die elterliche Wohnung lassen.

Denn sobald sie drin sind "fühlen" (und das reicht per Gesetz schon aus, um Mom oder Dad für mind. 1 Jahr aus dem Verkehr zu ziehen), rufen sie 911, weil sie "Angst" haben. Der police-officer nimmt Dad gleich mit und Mom muß auch Angst haben.....

[...]

(4) D A S ist das Resultat der auch jetzt nach Germany exportierten "Rechts-Scheiße" und nix anderes.
(1) Menschen haben auch seit tausenden von Jahren Sklaverei betrieben.
Insofern...

(2) Willkommen bei "Forum für extrem freie Interpretationen.de". :))

(3) Die Argumentation mit konkreten Gesetzen der V.S.A. halte ich für verfehlt, da die BRD (und, viel wichtiger: das, was danach kommt) die Gesetze ja anders ausgestalten kann.

(4) Wer oder was ist eine "Rechts-Scheisse"?

KrascherHistory
17.10.2006, 00:48
(1) Menschen haben auch seit tausenden von Jahren Sklaverei betrieben.
Insofern...

(2) Willkommen bei "Forum für extrem freie Interpretationen.de". :))

(3) Die Argumentation mit konkreten Gesetzen der V.S.A. halte ich für verfehlt, da die BRD (und, viel wichtiger: das, was danach kommt) die Gesetze ja anders ausgestalten kann.

(4) Wer oder was ist eine "Rechts-Scheisse"?

Was hat denn Sklaverei mit einer "gesunden" Familie zu tun ?
Was willst du ausgestalten ? Das Ziel ist die Möglichkeit des Verklagens der Eltern.
Nix weiter. MfG K

-jmw-
17.10.2006, 14:33
(1) Was hat denn Sklaverei mit einer "gesunden" Familie zu tun ? (2) Was willst du ausgestalten ? Das Ziel ist die Möglichkeit des Verklagens der Eltern.
Nix weiter. MfG K
(1) Du schriebst, es "ginge auch so" seit Generationen.
Die Sklaverei "ging auch so" - trotzdem ist's gut, dass man's geändert hat.

(2) Diese Möglichkeit ist jetzt schon vorhanden, wenn ich einem Beitrage weiter oben folgen darf.

mfg

KrascherHistory
17.10.2006, 14:42
(1) Du schriebst, es "ginge auch so" seit Generationen.
Die Sklaverei "ging auch so" - trotzdem ist's gut, dass man's geändert hat.

(2) Diese Möglichkeit ist jetzt schon vorhanden, wenn ich einem Beitrage weiter oben folgen darf.

mfg

Hallo. Wir sprechen hier von Familie. Der Vergleich mit der Verschleppung, Tötung und lebenslanger Sklavenhaltung bis in den Tod entspricht nicht ganz meinem Familienbild. Und bei dir ?

Was sollte da abgeschafft werden ? Soll mich meine pubertierende Tochter wg. jedem Furz verklagen können ? In der jetzigen Phase ist die so pflegelhaft drauf.
Sollen alle Eltern während der Pubertät der Kinder in den Knast oder hast du dich hier ein bischen vergaloppiert ?

MfG K

-jmw-
17.10.2006, 16:04
Hallo. Wir sprechen hier von Familie. Der Vergleich mit der Verschleppung, Tötung und lebenslanger Sklavenhaltung bis in den Tod entspricht nicht ganz meinem Familienbild. Und bei dir ?
Mit Familienbild hat das nix zu tun.
Beim Vergleich ging's um das "seit Generationen so".
Dies ist eben nicht notwendig ein Ausweis dafür, dass man etwas beibehalten sollte.


(1) Was sollte da abgeschafft werden ? (2) Soll mich meine pubertierende Tochter wg. jedem Furz verklagen können ? In der jetzigen Phase ist die so pflegelhaft drauf.
(3) Sollen alle Eltern während der Pubertät der Kinder in den Knast oder (4) hast du dich hier ein bischen vergaloppiert ?
(1) Versteh ich nicht.

(2) Du solltest sie genauso verklagen können, wie jeden anderen Menschen auch. Nicht mehr, nicht weniger.
In der BRD muss das natürlich abgemildert werden in Hinblick auf das GG.

(3) So'n Schwachsinn... :rolleyes:

(4) Ich "vergallopiere" mich äusserst selten.

mfg

KrascherHistory
17.10.2006, 16:11
Mit Familienbild hat das nix zu tun.
Beim Vergleich ging's um das "seit Generationen so".
Dies ist eben nicht notwendig ein Ausweis dafür, dass man etwas beibehalten sollte.


(1) Versteh ich nicht.

(2) Du solltest sie genauso verklagen können, wie jeden anderen Menschen auch. Nicht mehr, nicht weniger.
In der BRD muss das natürlich abgemildert werden in Hinblick auf das GG.

(3) So'n Schwachsinn... :rolleyes:

(4) Ich "vergallopiere" mich äusserst selten.

mfg

Wenn sich etwas über Generationen bewährt hat schon. Du kannst in deiner Familie ja verfahren wie du möchtest. In meiner entscheide ich immer noch selbst. Meine Kinder können das später in ihrer ganz anders machen. Ist dann nicht mehr meine Baustelle.
Ich will aber nicht wg. jedem Furz mit einem "Richter" über Familie diskutieren.

1) Selbstbestimmung auf Erziehung.
2) Ja, natürlich. Aber wenn meine Tochter bsw. Klagen möchte entscheide aufgrund der Minderjährikeit ich darüber nicht das KIND. Das gilt für alle Bereiche.
Deine - sorry - etwas dümmliche Gesprächsführung in diesem Punkt sagt mir, das du noch keine Familie hast. Verschiebe die Antworten doch auf x plus 10 Jahr.
3) Schwachsinn ? Das ist Realität in den USA Burschen. Eine 13 jährige, irrationale Hormonbombe entscheidet ob ich zur arbeit oder in den Knast gehe ?
Was für´n Staat willst du denn.....
4) Nö. Schon wieder.

MfG K

-jmw-
17.10.2006, 16:33
(1) Wenn sich etwas über Generationen bewährt hat schon. (2) Du kannst in deiner Familie ja verfahren wie du möchtest. (3) In meiner entscheide ich immer noch selbst. Meine Kinder können das später in ihrer ganz anders machen. Ist dann nicht mehr meine Baustelle.
(4) Ich will aber nicht wg. jedem Furz mit einem "Richter" über Familie diskutieren.

(5) Selbstbestimmung auf Erziehung.
(6) Ja, natürlich. Aber wenn meine Tochter bsw. Klagen möchte entscheide aufgrund der Minderjährikeit ich darüber nicht das KIND. Das gilt für alle Bereiche.
Deine - sorry - etwas dümmliche Gesprächsführung in diesem Punkt sagt mir, das du noch keine Familie hast. (7) Verschiebe die Antworten doch auf x plus 10 Jahr.
(8) Schwachsinn ? Das ist Realität in den USA Burschen. Eine 13 jährige, irrationale Hormonbombe entscheidet ob ich zur arbeit oder in den Knast gehe ?
(9)Was für´n Staat willst du denn.....
(10) Nö. Schon wieder.
(1) Nö. Siehe Sklaverei. Hat sich "bewährt", wurde dann aber als falsch erkannt.

(2) Wäre in der BRD ja mal was Neues. :)

(3) Ist genauso "Deine" wie die "Deiner" Frau und "Deiner" Kinder.

(4) Verlangt ja auch keiner.

(5) Versteh ich immernoch nicht.

(6) Und sollte das so sein? Warum? Ein Mensch, der meint, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, muss sich dagegen wehren können dürfen.

(7) Ich denke ja garnicht dran!

(8) Die konkrete Anwendung von Regeln durch Gerichte der V.S.A. ist zu trennen von der Notwendigkeit von Regeln selber.

(9) Einen, der mich in Ruhe lässt, wo immer möglich.
Meinetwegen auch garkeinen, da bin ich flexibel. :)

mfg