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Vollständige Version anzeigen : Grundgesetz und Verfassung



Gehirnnutzer
12.10.2006, 13:39
Wir haben in diesem Forum sehr viele Diskussionen rund ums Grundgesetz, über den Status des GG, die Gültigkeit des GG, die neu Präambel und die alte Präambel etc. Speziell der Art. 146 GG sorgt sehr oft für Disput, bestimmt er nun nur die Geltungsdauer oder ergibt sich aus ihm eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung? Nun, es gibt bei den Forumsmembern die verschiedensten Meinungen und Interpretationen diesbezüglich.
Egal wie man nun zum Grundgesetz steht, ob es nun eine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung gibt oder nicht, so bietet der mögliche Inhalt einer solchen neuen Verfassung ein großes Diskussionspotential, selbst wenn es hypothetisch ist.

Also lange Rede, kurzer Sinn:

Was sollte eine solche neue Verfassung enthalten?

Warum sollte etwas in der Verfassung enthalten sein?

Was hat sich vom Grundgesetz bewährt und sollte in die neue Verfassung einfließen?
Das gilt auch in Hinblick auf die Reichsverfassungen und die Weimarer Verfassung und natürlich warum hat es sich bewährt etc.?

Was sollte diese Verfassung strickt regeln und warum?

Wo sollte die Verfassung strickt regeln und wo sollte sie den Rahmen für die Gesetzgebung vorgeben?

und natürlich die problematischte Frage:

Wie sollte die Verfassung etwas regeln?

Die Frage ist deswegen problematisch, weil es bestimmte Bereiche gibt, wo das Wie den Rahmen der Diskussion sprengen kann und zu Nebendiskussionen führt, die nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben. Ich appeliere deswegen an eure Diskussionskultur und bitte euch genau abzuwegen wo es für die Diskussion sinnvoller ist den Focus auf das Was zu setzen und wo es sinnvoll für die Diskussion ist genauer auf das Wie einzugehen.
Bei einem problematischen Themenbereich nehme ich den Focus vorweg, der Staatsbürgerschaft. Hier schränke ich ein, das nur Aussagen getroffen werden, ob die Verfassung strikt festlegen soll, wer Staatsbürger ist und wer nicht, oder dies der Gesetzgebung überlassen soll (Wie habern genug Diskussionen darüber, wer Deutscher ist oder nicht).

Dann fang ich mal an:

Die Grundrechte wie sie in Artikel 1 bis 19 GG definiert sind sollten so ihren Weg in eine neue Verfassung finden, jedoch sollten Artikel 4 (Religionsfreiheit) und Artikel 6 (Ehe und Familie) modefiziert werden, weil sie in ihrer jetzigen Form unklar sind und missbraucht werden.

Artikel 4
Muß erweitert werden:
- Glaubensansichten, die im Widerspruch zu den anderen Grundrechten stehen unterliegen nicht der Religionsfreiheit, schon der Versuch ihrer zwangsweisen Durchsetzung ist als verfassungsfeindlich anzusehen und dementsprechend zu behandeln.

Artikel 6
muß um eine klare heterosexuelle Definition von Ehe und Familie erweitert werden. Andere Lebensgemeinschaften sind hinsichtlich bestimmter rechtlicher Aspekte (Erbrecht, Besuchsrecht etc. näheres sollte Gesetze regeln) anerkannt, aber nicht gleichgestellt hinsichtlich Förderung etc.

007basti
12.10.2006, 14:15
Ein neues GG sollte größtenteils dem alten entsprechen, allerdings sollte ein größerer schwerpunkt auf Volksabstimmungen gelegt werden.

-jmw-
12.10.2006, 15:18
Auha!, ein umfangreiches Thema.

Hab keine Lust, gross was zu schreiben, daher nur ein Verweis auf eine erdachte Verfassung, die ich für sehr schön halte:
http://www.concourt.am/wwconst/constit/oceania/oceani-e.htm

mfg

Gehirnnutzer
12.10.2006, 15:22
Ein neues GG sollte größtenteils dem alten entsprechen, allerdings sollte ein größerer schwerpunkt auf Volksabstimmungen gelegt werden.

Sollte die Verfassung genau definieren, wo Volksabstimmungen zwingend notwendig sind und wo parlamentarische Abstimmung ausreicht?

Wenn ja, wo ist die Volksabstimmung angebracht und wo nicht?

007basti
12.10.2006, 15:23
Sollte die Verfassung genau definieren, wo Volksabstimmungen zwingend notwendig sind und wo parlamentarische Abstimmung ausreicht?

Wenn ja, wo ist die Volksabstimmung angebracht und wo nicht?

Vplksabstimmungen sind immer dann nötig, wenn sie einen sehr großen einfluss auf das leben der Bürger haben z.B. Euro-Einführung oder EU-Verfassung

-jmw-
17.08.2009, 21:27
Warum ist dieses interessante Thema eigentlich so kurz geraten?
Hier laufen doch scharenweise Leute rum, die sehr sehr viel dazu zu sagen haben müssten!

Ich starte hiermit einen Wiederbelebungsversuch.

GnomInc
24.08.2009, 06:50
Warum ist dieses interessante Thema eigentlich so kurz geraten?
Hier laufen doch scharenweise Leute rum, die sehr sehr viel dazu zu sagen haben müssten!



Hast du recht........

Zumal gerade jemand Klage in DenHaag auf

" Feststellung der Nichtexistenz "

der BRD führt:cool:

http://www.volksgewerkschaft.de/info/2009/08/02/unsere-erste-klage-in-den-haag-beim-internationalen-menschengerichtshof-gegen-dieses-brd/



Es ist zwar fraglich , ob die Klage überhaupt angenommen wird , immerhin
ist das Thema offenbar aktueller denn je und auf dem Tisch !

-jmw-
24.08.2009, 09:49
Bei jedem Einkauf zahle ich Mehrwertsteuer.
Die geht an die BRD.
Also existiert die BRD auch.

q.e.d. :)

GnomInc
24.08.2009, 10:04
Bei jedem Einkauf zahle ich Mehrwertsteuer.
Die geht an die BRD.
Also existiert die BRD auch.

q.e.d. :)

Klar - hat wer bestritten , das die Verwaltung der Besatzungszone gut funktioniert ?

Auch der Strassenverkehr ist gut geregelt. In Nordkorea übrigens auch......:D

-jmw-
24.08.2009, 10:34
Und die Schwierigkeit liegt dann wo?
Souveränität?

Don
24.08.2009, 15:50
Also lange Rede, kurzer Sinn:

Was sollte eine solche neue Verfassung enthalten?

Warum sollte etwas in der Verfassung enthalten sein?

.................................................

.

In 5 Minuten ist keine neue Verfassung aufzustellen oder explizit darzulegen was, weshalb und wie. Denke ich mal.

Ganz grundsätzlich sähe ich ein neues GG aber Gern im Stil der US Constitution, die klare Beschränkung der Rechte des Staates gegenüber seinen Bürgern sowie die eindeutige Definition staatlicher Aufgaben.
Auch die Entscheidung über die Rolle der Bundesländer, die klare Kompetenzabgrenzung gehört hierher.

Art. 1 gehört auf den Müll, ich hasse breiige Formulierungen.

BRDDR_geschaedigter
24.08.2009, 15:52
Wäre auch für die VSA Constitution.

-jmw-
24.08.2009, 16:50
Zuviele Lücken, wie man heute sieht!

GSch
24.08.2009, 17:40
Ganz grundsätzlich sähe ich ein neues GG aber Gern im Stil der US Constitution, die klare Beschränkung der Rechte des Staates gegenüber seinen Bürgern sowie die eindeutige Definition staatlicher Aufgaben.
Auch die Entscheidung über die Rolle der Bundesländer, die klare Kompetenzabgrenzung gehört hierher.

Eigentlich ist das doch alles drin.

Die Verfassungsväter der USA hatten tatsächlich lediglich eine bessere Verwaltungsvorschrift im Sinn. Einen Grundrechtskatalog oder allgemeine Staatsziele enthielt die Verfassung nicht. Aber auf die Dauer kam man nicht drum herum.

Das amerikanische System, die ursprünglichen Artikel zu lassen und die Änderungen in mittlerweile 27 Amendments zu packen, trägt nicht gerade zur Übersichtlichkeit der ganzen Sache bei.

Das Grundgesetz basiert auf der Paulskirchenverfassung, die ein echtes Glanzstück deutscher Politik ist, obwohl sie nie wirksam wurde. Die Weimarer Verfassung war ja auch ihr direkter Nachkomme. Ergänzt wurde das alles durch die praktischen Erfahrungen (gute und schlechte) von Weimar sowie auch aus der Bismarck-Zeit.

Das Ergebnis hat sich nicht umsonst länger gehalten als irgend eine andere Verfassung für Deutschland. Viele andere Länder haben kräftig davon abgeschrieben.



Art. 1 gehört auf den Müll, ich hasse breiige Formulierungen.

Wenn du mal in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stöberst, wirst du dich wundern, wie viel konkretes Recht davon abgeleitet worden ist. Allgemeine Feststellungen müssen auch sein, um die speziellen Vorschriften zu begründen.

BRDDR_geschaedigter
24.08.2009, 17:43
Zuviele Lücken, wie man heute sieht!

Inwiefern?

-jmw-
24.08.2009, 17:49
Der Bund tut zuviel, von dem man sich die Frage stellen kann, ob er's tun sollte.

Don
24.08.2009, 17:54
Eigentlich ist das doch alles drin.

Die Verfassungsväter der USA hatten tatsächlich lediglich eine bessere Verwaltungsvorschrift im Sinn. Einen Grundrechtskatalog oder allgemeine Staatsziele enthielt die Verfassung nicht. Aber auf die Dauer kam man nicht drum herum.

Nicht nur. Die Constitution steht nicht alleine, sondern ist bereits flankiert oder steht auf der Grundlage der Unabhängigkeitserklärung und der bill of rights.



Das amerikanische System, die ursprünglichen Artikel zu lassen und die Änderungen in mittlerweile 27 Amendments zu packen, trägt nicht gerade zur Übersichtlichkeit der ganzen Sache bei.

Und? wir haben 146 Artikel die häufig genug in sich selbst widersprüchlich sind plus Anhang der auf den Einigungsvertrag verweist nebst anderen Kleinigkeiten.
Beispiel gefällig?
Art 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
Das ist schön.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Was stand noch gleich im ersten Satz?




Das Grundgesetz basiert auf der Paulskirchenverfassung, die ein echtes Glanzstück deutscher Politik ist, obwohl sie nie wirksam wurde. Die Weimarer Verfassung war ja auch ihr direkter Nachkomme. Ergänzt wurde das alles durch die praktischen Erfahrungen (gute und schlechte) von Weimar sowie auch aus der Bismarck-Zeit.

Die US Verfassung beruht nicht auf der Freude an juristischen Spitzfindigkeiten sondern schlicht auf dem FREIHEITSGEDANKEN. Weitaus mehr wert als alle deutsch völkische Historie.



Das Ergebnis hat sich nicht umsonst länger gehalten als irgend eine andere Verfassung für Deutschland. Viele andere Länder haben kräftig davon abgeschrieben.

Ersteres war nicht unser Verdienst oder das des GG. Das übrigens so aussieht wie es aussieht weil diejenigen die für diesen Bestand wirklich garantierten es so abnickten.
Letzteres liegt wohl eher daran, daß einige andere Länder erkannten wie gut sich das GG eignet um Bürgerrechte einzuschränken.





Wenn du mal in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stöberst, wirst du dich wundern, wie viel konkretes Recht davon abgeleitet worden ist. Allgemeine Feststellungen müssen auch sein, um die speziellen Vorschriften zu begründen.

Es geht nicht um eine allgemeine Feststellung. Würde ist nicht mal eine Feststellung. Sondern ein absolut undefinierter, für jegliche Interpretation offener Schwabbelbegriff.
Nicht, daß ich das BVG nicht schätze. Aber es sind beileibe keine Götter. Sondern Juristen.

Registrierter
26.08.2009, 12:55
Artikel 4
Muß erweitert werden:
- Glaubensansichten, die im Widerspruch zu den anderen Grundrechten stehen unterliegen nicht der Religionsfreiheit, schon der Versuch ihrer zwangsweisen Durchsetzung ist als verfassungsfeindlich anzusehen und dementsprechend zu behandeln.

Artikel 6
muß um eine klare heterosexuelle Definition von Ehe und Familie erweitert werden. Andere Lebensgemeinschaften sind hinsichtlich bestimmter rechtlicher Aspekte (Erbrecht, Besuchsrecht etc. näheres sollte Gesetze regeln) anerkannt, aber nicht gleichgestellt hinsichtlich Förderung etc.


Artikel 4 kannst Du in der Form knicken, weil unser Grundgesetz ja ja von jenen errichtet wurde, deren eigene religiöse Grundsaetze sich gegen das GG richten.

Artikel 6: volle Zustimmung.