Schleifenträger
10.10.2006, 19:03
Vielleicht sollte man mal einen Staatsanwalt auf das Treiben der Politiker aufmerksam machen. Nicht nur, daß die BRD einen Angriffskrieg nach dem Anderen anzettelt bzw. mitmacht, nein, schon unter Kriegsminister Struck erfolgte die Umstru(c)kturierung der Bundes"wehr" zu einer Aggressionsarmee mit Angriffs-, Besatzungs- und Nachschubkräften (er nannte das Eingreif-, Stabilisierungs- und Sicherstellungskräfte). Hindukusch, wir kommen!
Aber was sagt das bürgerliche Gesetz dazu?
Grundgesetz Art. 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Und das regelt Folgendes:
§ 80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Erster Abschnitt (Allgemeiner Teil)
Erster Titel (Das Strafgesetz)
Wer einen Angriffskrieg ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Warum sitzen die Kriegstreiber aber nicht längst auf Knastdiät, sondern bekommen Diäten, Beraterhonorare, Aufsichtsratsposten und zwingen uns, mit unseren Steuern Angriffskriege zu finanzieren?
Weil dieser Staat ein Klassenstaat der Kapitalisten ist, Kapitalisten am Krieg verdienen und die Justiz als Teil dieses Staates den anderen Krähen kein Auge aushacken wird.
Gewaltenteilung? Wahrhaftig! Verschiedene Teile des Staates teilen sich die Gewalt, welche gegen Lohnarbeiter und andere Staaten ausgeübt wird.
Aber was sagt das bürgerliche Gesetz dazu?
Grundgesetz Art. 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Und das regelt Folgendes:
§ 80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Erster Abschnitt (Allgemeiner Teil)
Erster Titel (Das Strafgesetz)
Wer einen Angriffskrieg ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Warum sitzen die Kriegstreiber aber nicht längst auf Knastdiät, sondern bekommen Diäten, Beraterhonorare, Aufsichtsratsposten und zwingen uns, mit unseren Steuern Angriffskriege zu finanzieren?
Weil dieser Staat ein Klassenstaat der Kapitalisten ist, Kapitalisten am Krieg verdienen und die Justiz als Teil dieses Staates den anderen Krähen kein Auge aushacken wird.
Gewaltenteilung? Wahrhaftig! Verschiedene Teile des Staates teilen sich die Gewalt, welche gegen Lohnarbeiter und andere Staaten ausgeübt wird.