Ex Partei03 Mitglied
10.10.2006, 10:17
Wer hat Interesse an einer neuen Herausforderung ????
Hier ein von mir erarbeiteter Parteienvorschlag.
Deutschlandpartei e.V.
Vereins - und Parteisatzung
§ 1 Aufgabe
Die Deutschlandpartei e.V. setzt sich in Ihrer Grundordnung für die Belange der Bundesbürger
ein, und vertritt diese nach außen. Sie ist als Bundespartei im Rahmen des Parteiengesetzes
geführt.
§ 2 Name und Sitz
Deutschlandpartei e.V.kurz DP genannt.
Gegründet am 1. Januar Anno 2007
Vorläufiger Sitz der Partei ist D - 34117 Kassel
§ 3 Voraussetzung einer Mitgliedschaft
Mitglied der Partei kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin muß die
uneingeschränkte geistige - und ideologische Bindung zur freiheitlichen, demokratischen
Grundordnung und deren Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sein.
Vorbetstrafte Personen ist die Mitgliedschaft zu verweigern.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann formlos gestellt werden. Über die Aufnahme des Antrages
entscheidet das Bundespräsidium.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, in dem Verband, dem es angehört, an der politischen
Willensbildung der Partei durch Diskussion, Anträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken,
soweit dies nicht durch wahlrechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist, sowie Anspruch auf
Information durch Parteiorgane und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller Bereiche.
(2) Einem Mitglied steht das aktive Wahlrecht innerhalb der Partei erst dann zu, wenn seit der
Aufnahme in die Partei durch den zuständigen Vorstand eine Frist von zwei Monaten verstrichen
ist. Das passive Wahlrecht beginnt mit der Mitgliedschaft. Bei Neugründung eines Orts- oder
Kreisverbandes steht den Mitgliedern das aktive und passive Wahlrecht in diesem Verband sofort
zu.
(3) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze der Partei zu vertreten, sich für ihre Ziele
einzusetzen, und die im Finanzstatut bzw. der Beitragsordnung festgelegten Beiträge zu
entrichten.
Eine selbständige oder eine Kandidatur bei Wählervereinigungen ist, sofern ein
DP-Wahlvorschlag vorliegt, nur zulässig, wenn der Vorstand des dem Aufstellungsorgan
übergeordneten Verbandes zugestimmt hat.
(4) Jeder Verband kann verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden
ernennen. Damit ist kein Stimmrecht verbunden.
(5) Die Rechte eines Mitgliedes ruhen auf Beschluss des Orts- bzw. Kreisvorstandes, wenn das
Mitglied mit seiner Beitragsleistung mehr als drei Monate im Rückstand ist und trotz schriftlicher
Mahnung unter Hinweis auf die Folgen innerhalb eines weiteren Monats nicht bezahlt hat.
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Tod,
b) Austritt,
c) Streichung,
d) Ausschluss,
e) Eintritt in eine andere Partei.
Bei Ausschluss oder Eintritt in eine andere Partei endet auch die Mitgliedschaft in den
Arbeitsgemeinschaften oder Arbeitskreisen der DP.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Orts- bzw. Kreisverband schriftlich zu erklären.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Orts- bzw. Kreisvorstandes gestrichen werden, wenn
es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf die Folgen mit seiner
Beitragsleistung mehr als sechs Monate im Rückstand ist.
(4) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder
erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden
zufügt. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann nur mit Zustimmung des Präsidiums wieder
aufgenommen werden.
(5) Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen besteht in diesen Fällen nicht.
§ 7 Ausschluss von Mitgliedern
(1) Antrag auf Ausschluss können der für das Mitglied zuständige Orts-, Kreis-, Bezirksvorstand,
der Parteivorstand und das Präsidium stellen. Der Antrag ist bei dem für das Mitglied
zuständigen Bezirksschiedsgericht einzureichen.
(2) Bei schwerwiegenden dringenden Fällen können der Orts-, Kreis-, Bezirks-, Parteivorstand
und das Präsidium das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen
Entscheidung des Schiedsgerichtes ausschließen.
Dies hat auch das Ruhen sämtlicher Ämter in der Partei, ihren Arbeitsgemeinschaften und
Arbeitskreisen zur Folge. Das zuständige Schiedsgericht, in eiligen Fällen auch dessen
Vorsitzender, kann diese vorläufige Maßnahme bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den
Ausschluß aufheben oder wieder in Kraft setzen. Auf Antrag des Betroffenen ist innerhalb von
drei Wochen eine Entscheidung über die Beibehaltung der vorläufigen Maßnahme zu treffen.
§ 8 Parteitag
(1) Der Parteitag besteht aus:
a) den Mitgliedern des Parteivorstandes,
b) den Bezirksvorsitzenden,
c) den Delegierten der Bezirks- und Kreisverbände,
d) den Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des
Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages und der Landtage, den Mitgliedern der
Bundes- und der Landesregierungen und den Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Staatssekretären, die der DP angehören,
e) den Bezirkstagspräsidentinnen und -präsidenten und ihren Stellvertreterinnen und
Stellvertretern, die der DP angehören,
f) den Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften,
g) den Landesvorsitzenden der Arbeitskreise mit beratender Stimme.
(2) Zu den Aufgaben des Parteitages gehören:
a) die Beschlussfassung über die Grundlinien der Politik der DP,
b) die Beschlussfassung über das Parteiprogramm,
c) die Beschlußfassung über Satzung, Finanzstatut, Beitragsordnung und
Schiedsgerichtsordnung,
d) die Entgegennahme des finanziellen Rechenschaftsberichtes,
e) die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte und die Entlastung des Parteivorstandes,
f) die Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes über Mitgliedschaften, Funktionen und
Mandaten von Frauen und jungen Leuten unter 35. Der Bericht hat Angaben über die
Entwicklung des Mitgliederanteiles von Frauen und Männern und jungen Leuten unter 35 sowie
über die Beteiligung von Frauen und jungen Leuten unter 35 in der Vorstandschaft und in
öffentlichen Ämtern zu enthalten.
g) die Wahl der in § 24 Abs. 1 a) bis e) aufgeführten Mitglieder des Parteivorstandes,
h) die Wahl der Revisorin oder des Revisors und der beiden Kassenprüferinnen bzw.
Kassenprüfer.
§ 9 Parteiausschuss
(1) Der Parteiausschuss besteht aus:
a) den Mitgliedern des Parteivorstandes,
b) den Bezirksvorsitzenden,
c) den Delegierten der Bezirksverbände,
d) den Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des
Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages und der Landtage, die der DP angehören,
e) den Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften,
f) den Landesvorsitzenden der Arbeitskreise mit beratender Stimme,
(2) Zu den Aufgaben des Parteiausschusses gehören:
a) die Behandlung grundsätzlicher politischer Probleme,
b) die Beratung und Beschlussfassung über Aktionsprogramme,
c) die Entgegennahme der Berichte der DP-Gruppe im Europäischen Parlament, der
DLP-Abgeordneten im Deutschen Bundestag und der DP-Fraktionen im den Landtagen,
d) die Wahl der Mitglieder des Parteischiedsgerichtes,
e) die Beschlussfassung über die regionale Einteilung der Bezirksverbände.
§ 10 Parteivorstand
(1) Der Parteivorstand besteht aus Frauen und Männern in folgenden Funktionen:
a) dem Parteivorsitzenden,
b) vier stellvertretenden Parteivorsitzenden,
c) den beiden Schatzmeistern,
d) den beiden Schriftführern,
e) dreißig weiteren Mitgliedern, wobei jeder Bezirksverband angemessen vertreten sein soll,
f) dem Generalsekretär und dem Landesgeschäftsführer,
g) offen
h) einem Mitglied der Bundesregierung, das von den DP-Kabinettsmitgliedern zu benennen ist,
i) dem Sprecher der DP-Gruppe im Europäischen Parlament,
k) dem Vorsitzenden der DP - Franktion oder Sprecher im Deutschen Bundestag,
l) dem Vorsitzenden der DP-Fraktion in den Landtagen,
m) offen,
n) offen
(2) Zu den Aufgaben des Parteivorstandes gehören:
a) die Vertretung der Partei in der Öffentlichkeit,
b) die Behandlung dringlicher politischer Probleme,
c) die Behandlung wesentlicher organisatorischer Maßnahmen,
d) die Berufung des Generalsekretärs und des Landesgeschäftsführers auf Vorschlag des
Parteivorsitzenden,
e) die Berufung von Vertretern der DP in internationale Parteigremien, soweit nicht der Parteitag
zuständig ist,
f) die Berufung der Finanzkommission, der die beiden Schatzmeister angehören, der
Satzungskommission und der Antragskommission,
g) die Wahl von sieben weiteren Mitgliedern des Präsidiums aus der Mitte des Parteivorstandes,
h) die Aufsicht bei der Durchführung parteiinterner Wahlen,
i) die Genehmigung der Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise.
j) die Beratung des finanziellen Rechenschaftsberichtes vor der Zuleitung an den Präsidenten des
Deutschen Bundestages.
(3) Der Parteivorstand hat das Recht, auf Vorschlag des Parteivorsitzenden im Bedarfsfall
weitere Mitglieder zuzuladen; diese haben beratende Stimme.
(4) Der Parteivorstand kann zur Erledigung bestimmter Aufgaben Kommissionen einsetzen.
§ 11 Präsidium
(1) Das Präsidium besteht aus Frauen und Männern in folgenden Funktionen:
a) dem Parteivorsitzenden,
b) den vier stellvertretenden Parteivorsitzenden,
c) den beiden Schatzmeistern,
d) den beiden Schriftführern,
e) dem Generalsekretär und dem Landesgeschäftsführer,
f) dem Vorsitzenden der Finanzkommission,
g) sieben weiteren Mitgliedern des Parteivorstandes.
(2) Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören:
a) die Behandlung besonders dringlicher Probleme und die Durchführung dringlicher
Maßnahmen,
b) die Erledigung der laufenden Geschäfte der Partei,
c) die Behandlung aller mit der Finanzierung und der wirtschaftlichen Betätigung der Partei
zusammenhängenden Fragen,
d) die Ausübung des Einspruchsrechtes bei Verstößen gegen die Wahlgesetze,
e) der Erlaß und die Änderung einer Gehalts- und Dienstordnung für die hauptberuflichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(3) Der Parteivorsitzende hat das Recht, im Bedarfsfall weitere Mitglieder zuzuladen. Diese
haben beratende Stimme.
§ 12 Arbeitsgemeinschaften
Es bilden sich nach Gründung folgende Arbeitsgemeinschaften.
1. AG Landwirtschaft, Forst - und Fischereiwirtschaft
2. AG Jagd
3. AG Mittelstandsunternehmen
4. AG Industriekonzerne
5. AG Arbeitnehmervertretung
6. AG komunale Zusammenarbeit
7. AG Senioren und Rentner
Aufgabe aller Arbeitsgemeinschaften ist es, das Gedankengut der Partei DP in ihren
Wirkungskreisen zu vertreten, für die Partei Mitglieder zu werben und an der Lösung der ihren
Bereich betreffenden Fragen mitzuarbeiten.
Alle Arbeitsgemeinschaften haben alle zwei Jahre ihren Mitgliedern und Delegierten über
Mitgliedschaften, Funktionen und Mandaten von Frauen und jungen Leuten unter 35 Bericht zu
erstatten. Der Bericht hat Angaben über die Entwicklung des Mitgliederanteiles von Frauen und
Männern und jungen Leuten unter 35 sowie über die Beteiligung von Frauen und jungen Leuten
unter 35 in der Vorstandschaft und in öffentlichen Ämtern zu enthalten.
Die Organe der Partei und die der Arbeitsgemeinschaften sind zu ständiger vertrauensvoller
Zusammenarbeit verpflichtet. Dies gilt auch bei der Abgabe öffentlicher Erklärungen.
Der organisatorische Aufbau der Arbeitsgemeinschaften entspricht dem der Partei.
Übergeordnetes Organ auf Landesebene ist der Parteivorstand der Partei .
Die Arbeitsgemeinschaften geben sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den
Parteivorstand bedarf.
Die Gremien der Arbeitsgemeinschaften können an die entsprechenden Organe der Partei
Anträge stellen.
Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sind zu beachten.
§ 13 Arbeitskreise
(1) Der Parteivorstand kann die Gründung und Auflösung von Arbeitskreisen beschließen.
(2) Aufgaben der Arbeitskreise sind insbesondere die Beratung von Problemen ihrer
Berufsstände oder Gruppen und die Verbreitung des Gedankengutes der Partei 03 in ihren
Wirkungskreisen.
(3) Der Parteivorstand beschließt bei Einsetzung eines Arbeitskreises über die Geschäftsordnung.
Änderungen bedürfen der Zustimmung des Parteivorstandes. Übergeordnetes Organ auf
Landesebene ist der Parteivorstand.
Der Parteivorstand benennt in einem Anhang zur Satzung die jeweils bestehenden Arbeitskreise.
(4) offen
(5) Die Gremien der Arbeitskreise können an die entsprechenden Organe der Partei Anträge
stellen.
(6) Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sind zu beachten.
§ 14 Fachausschüsse und Sonderkommissionen
(1) Die Kreis- und Bezirksvorstände und der Parteivorstand können ständige oder nichtständige
Fachausschüsse einsetzen, die bestimmte Probleme beraten.
(2) Die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden durch den Vorstand berufen, der den
Fachausschuß eingesetzt hat. Ständige Fachausschüsse werden für die Dauer der Wahlperiode
eingesetzt.
(3) Es bestehen drei ständige Sonderkommissionen, die der Parteivorstand einsetzt:
a) die Finanzkommission,
b) die Satzungskommission,
c) die Antragskommission.
Die Vorsitzenden dieser Kommissionen werden durch den Parteivorstand auf Vorschlag des
Parteivorsitzenden berufen.
Fachkommission
Nach Gründung der Partei werden umgehende folgende Fachkommissionen gebildet.
1. FK Steuerpolitik
2. FK Arbeits - und Wirtschaftspolitik
3. FK Aussen - und Sicherheitspolitik
4. FK Verkehr - Luft - und Raumfahrt
5. FK Forschung
6. FK Verbraucherschutz und Landwirtschaft
7. FK Gesundheit und Soziales
8. FK Innere Sicherheit
Grundsätzlich sind Experten in den Fachkommissionen als Sprecher zu benennen. Dieser wird
vom Parteivorsitzenden benannt.
§ 15 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat der Partei DP einen Jahresbeitrag von 12 ,- Euro ( in Worten zwölf Euro ) auf
das Pateikonto zu überweisen bzw. durch Einzugsermächtung abbuchen zu lassen.
§ 16 Presseabteilung und Marketing
Die Presseabteilung der Partei DP untersteht dem Generalsekretär.Dieser hat in ausreichendem
Maße für die Pressekonferenzen die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Weiterhin hat der
Generalsekretär das Erscheinungsbild der Partei DP , als auch die Zielsetzung durch
Werbemaßnahmen zu erweitern.
§ 17 Personalabteilung
Für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen - und Mitarbeiter in der Zentrale der Geschäftsstelle ist
der Parteivorstand zuständig.
§ 18 Politische Zielsetzungen
Ziel der Partei DP ist es, zum Wohle der Bevölkerung polititsche Akzente zu setzen. Dieses
betrifft u.a. auch die Arbeitsmarktpolitik, die Steuerpolitik und aus aktuellem Anlass die
Probleme mit Islamistischen Fundamentalisten. Hier sind in allen Feldern Lösungen zu
erarbeiten, die nach Abstimmung als Parteiprofil zu Wahlen, als auch zur Umsetzung im
politischen Alttag einfließen müssen.
Versuch macht bekanntlich klug !!!:D
Hier ein von mir erarbeiteter Parteienvorschlag.
Deutschlandpartei e.V.
Vereins - und Parteisatzung
§ 1 Aufgabe
Die Deutschlandpartei e.V. setzt sich in Ihrer Grundordnung für die Belange der Bundesbürger
ein, und vertritt diese nach außen. Sie ist als Bundespartei im Rahmen des Parteiengesetzes
geführt.
§ 2 Name und Sitz
Deutschlandpartei e.V.kurz DP genannt.
Gegründet am 1. Januar Anno 2007
Vorläufiger Sitz der Partei ist D - 34117 Kassel
§ 3 Voraussetzung einer Mitgliedschaft
Mitglied der Partei kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin muß die
uneingeschränkte geistige - und ideologische Bindung zur freiheitlichen, demokratischen
Grundordnung und deren Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sein.
Vorbetstrafte Personen ist die Mitgliedschaft zu verweigern.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann formlos gestellt werden. Über die Aufnahme des Antrages
entscheidet das Bundespräsidium.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, in dem Verband, dem es angehört, an der politischen
Willensbildung der Partei durch Diskussion, Anträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken,
soweit dies nicht durch wahlrechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist, sowie Anspruch auf
Information durch Parteiorgane und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller Bereiche.
(2) Einem Mitglied steht das aktive Wahlrecht innerhalb der Partei erst dann zu, wenn seit der
Aufnahme in die Partei durch den zuständigen Vorstand eine Frist von zwei Monaten verstrichen
ist. Das passive Wahlrecht beginnt mit der Mitgliedschaft. Bei Neugründung eines Orts- oder
Kreisverbandes steht den Mitgliedern das aktive und passive Wahlrecht in diesem Verband sofort
zu.
(3) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze der Partei zu vertreten, sich für ihre Ziele
einzusetzen, und die im Finanzstatut bzw. der Beitragsordnung festgelegten Beiträge zu
entrichten.
Eine selbständige oder eine Kandidatur bei Wählervereinigungen ist, sofern ein
DP-Wahlvorschlag vorliegt, nur zulässig, wenn der Vorstand des dem Aufstellungsorgan
übergeordneten Verbandes zugestimmt hat.
(4) Jeder Verband kann verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden
ernennen. Damit ist kein Stimmrecht verbunden.
(5) Die Rechte eines Mitgliedes ruhen auf Beschluss des Orts- bzw. Kreisvorstandes, wenn das
Mitglied mit seiner Beitragsleistung mehr als drei Monate im Rückstand ist und trotz schriftlicher
Mahnung unter Hinweis auf die Folgen innerhalb eines weiteren Monats nicht bezahlt hat.
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Tod,
b) Austritt,
c) Streichung,
d) Ausschluss,
e) Eintritt in eine andere Partei.
Bei Ausschluss oder Eintritt in eine andere Partei endet auch die Mitgliedschaft in den
Arbeitsgemeinschaften oder Arbeitskreisen der DP.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Orts- bzw. Kreisverband schriftlich zu erklären.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Orts- bzw. Kreisvorstandes gestrichen werden, wenn
es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf die Folgen mit seiner
Beitragsleistung mehr als sechs Monate im Rückstand ist.
(4) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder
erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden
zufügt. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann nur mit Zustimmung des Präsidiums wieder
aufgenommen werden.
(5) Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen besteht in diesen Fällen nicht.
§ 7 Ausschluss von Mitgliedern
(1) Antrag auf Ausschluss können der für das Mitglied zuständige Orts-, Kreis-, Bezirksvorstand,
der Parteivorstand und das Präsidium stellen. Der Antrag ist bei dem für das Mitglied
zuständigen Bezirksschiedsgericht einzureichen.
(2) Bei schwerwiegenden dringenden Fällen können der Orts-, Kreis-, Bezirks-, Parteivorstand
und das Präsidium das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen
Entscheidung des Schiedsgerichtes ausschließen.
Dies hat auch das Ruhen sämtlicher Ämter in der Partei, ihren Arbeitsgemeinschaften und
Arbeitskreisen zur Folge. Das zuständige Schiedsgericht, in eiligen Fällen auch dessen
Vorsitzender, kann diese vorläufige Maßnahme bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den
Ausschluß aufheben oder wieder in Kraft setzen. Auf Antrag des Betroffenen ist innerhalb von
drei Wochen eine Entscheidung über die Beibehaltung der vorläufigen Maßnahme zu treffen.
§ 8 Parteitag
(1) Der Parteitag besteht aus:
a) den Mitgliedern des Parteivorstandes,
b) den Bezirksvorsitzenden,
c) den Delegierten der Bezirks- und Kreisverbände,
d) den Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des
Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages und der Landtage, den Mitgliedern der
Bundes- und der Landesregierungen und den Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Staatssekretären, die der DP angehören,
e) den Bezirkstagspräsidentinnen und -präsidenten und ihren Stellvertreterinnen und
Stellvertretern, die der DP angehören,
f) den Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften,
g) den Landesvorsitzenden der Arbeitskreise mit beratender Stimme.
(2) Zu den Aufgaben des Parteitages gehören:
a) die Beschlussfassung über die Grundlinien der Politik der DP,
b) die Beschlussfassung über das Parteiprogramm,
c) die Beschlußfassung über Satzung, Finanzstatut, Beitragsordnung und
Schiedsgerichtsordnung,
d) die Entgegennahme des finanziellen Rechenschaftsberichtes,
e) die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte und die Entlastung des Parteivorstandes,
f) die Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes über Mitgliedschaften, Funktionen und
Mandaten von Frauen und jungen Leuten unter 35. Der Bericht hat Angaben über die
Entwicklung des Mitgliederanteiles von Frauen und Männern und jungen Leuten unter 35 sowie
über die Beteiligung von Frauen und jungen Leuten unter 35 in der Vorstandschaft und in
öffentlichen Ämtern zu enthalten.
g) die Wahl der in § 24 Abs. 1 a) bis e) aufgeführten Mitglieder des Parteivorstandes,
h) die Wahl der Revisorin oder des Revisors und der beiden Kassenprüferinnen bzw.
Kassenprüfer.
§ 9 Parteiausschuss
(1) Der Parteiausschuss besteht aus:
a) den Mitgliedern des Parteivorstandes,
b) den Bezirksvorsitzenden,
c) den Delegierten der Bezirksverbände,
d) den Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des
Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages und der Landtage, die der DP angehören,
e) den Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften,
f) den Landesvorsitzenden der Arbeitskreise mit beratender Stimme,
(2) Zu den Aufgaben des Parteiausschusses gehören:
a) die Behandlung grundsätzlicher politischer Probleme,
b) die Beratung und Beschlussfassung über Aktionsprogramme,
c) die Entgegennahme der Berichte der DP-Gruppe im Europäischen Parlament, der
DLP-Abgeordneten im Deutschen Bundestag und der DP-Fraktionen im den Landtagen,
d) die Wahl der Mitglieder des Parteischiedsgerichtes,
e) die Beschlussfassung über die regionale Einteilung der Bezirksverbände.
§ 10 Parteivorstand
(1) Der Parteivorstand besteht aus Frauen und Männern in folgenden Funktionen:
a) dem Parteivorsitzenden,
b) vier stellvertretenden Parteivorsitzenden,
c) den beiden Schatzmeistern,
d) den beiden Schriftführern,
e) dreißig weiteren Mitgliedern, wobei jeder Bezirksverband angemessen vertreten sein soll,
f) dem Generalsekretär und dem Landesgeschäftsführer,
g) offen
h) einem Mitglied der Bundesregierung, das von den DP-Kabinettsmitgliedern zu benennen ist,
i) dem Sprecher der DP-Gruppe im Europäischen Parlament,
k) dem Vorsitzenden der DP - Franktion oder Sprecher im Deutschen Bundestag,
l) dem Vorsitzenden der DP-Fraktion in den Landtagen,
m) offen,
n) offen
(2) Zu den Aufgaben des Parteivorstandes gehören:
a) die Vertretung der Partei in der Öffentlichkeit,
b) die Behandlung dringlicher politischer Probleme,
c) die Behandlung wesentlicher organisatorischer Maßnahmen,
d) die Berufung des Generalsekretärs und des Landesgeschäftsführers auf Vorschlag des
Parteivorsitzenden,
e) die Berufung von Vertretern der DP in internationale Parteigremien, soweit nicht der Parteitag
zuständig ist,
f) die Berufung der Finanzkommission, der die beiden Schatzmeister angehören, der
Satzungskommission und der Antragskommission,
g) die Wahl von sieben weiteren Mitgliedern des Präsidiums aus der Mitte des Parteivorstandes,
h) die Aufsicht bei der Durchführung parteiinterner Wahlen,
i) die Genehmigung der Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise.
j) die Beratung des finanziellen Rechenschaftsberichtes vor der Zuleitung an den Präsidenten des
Deutschen Bundestages.
(3) Der Parteivorstand hat das Recht, auf Vorschlag des Parteivorsitzenden im Bedarfsfall
weitere Mitglieder zuzuladen; diese haben beratende Stimme.
(4) Der Parteivorstand kann zur Erledigung bestimmter Aufgaben Kommissionen einsetzen.
§ 11 Präsidium
(1) Das Präsidium besteht aus Frauen und Männern in folgenden Funktionen:
a) dem Parteivorsitzenden,
b) den vier stellvertretenden Parteivorsitzenden,
c) den beiden Schatzmeistern,
d) den beiden Schriftführern,
e) dem Generalsekretär und dem Landesgeschäftsführer,
f) dem Vorsitzenden der Finanzkommission,
g) sieben weiteren Mitgliedern des Parteivorstandes.
(2) Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören:
a) die Behandlung besonders dringlicher Probleme und die Durchführung dringlicher
Maßnahmen,
b) die Erledigung der laufenden Geschäfte der Partei,
c) die Behandlung aller mit der Finanzierung und der wirtschaftlichen Betätigung der Partei
zusammenhängenden Fragen,
d) die Ausübung des Einspruchsrechtes bei Verstößen gegen die Wahlgesetze,
e) der Erlaß und die Änderung einer Gehalts- und Dienstordnung für die hauptberuflichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(3) Der Parteivorsitzende hat das Recht, im Bedarfsfall weitere Mitglieder zuzuladen. Diese
haben beratende Stimme.
§ 12 Arbeitsgemeinschaften
Es bilden sich nach Gründung folgende Arbeitsgemeinschaften.
1. AG Landwirtschaft, Forst - und Fischereiwirtschaft
2. AG Jagd
3. AG Mittelstandsunternehmen
4. AG Industriekonzerne
5. AG Arbeitnehmervertretung
6. AG komunale Zusammenarbeit
7. AG Senioren und Rentner
Aufgabe aller Arbeitsgemeinschaften ist es, das Gedankengut der Partei DP in ihren
Wirkungskreisen zu vertreten, für die Partei Mitglieder zu werben und an der Lösung der ihren
Bereich betreffenden Fragen mitzuarbeiten.
Alle Arbeitsgemeinschaften haben alle zwei Jahre ihren Mitgliedern und Delegierten über
Mitgliedschaften, Funktionen und Mandaten von Frauen und jungen Leuten unter 35 Bericht zu
erstatten. Der Bericht hat Angaben über die Entwicklung des Mitgliederanteiles von Frauen und
Männern und jungen Leuten unter 35 sowie über die Beteiligung von Frauen und jungen Leuten
unter 35 in der Vorstandschaft und in öffentlichen Ämtern zu enthalten.
Die Organe der Partei und die der Arbeitsgemeinschaften sind zu ständiger vertrauensvoller
Zusammenarbeit verpflichtet. Dies gilt auch bei der Abgabe öffentlicher Erklärungen.
Der organisatorische Aufbau der Arbeitsgemeinschaften entspricht dem der Partei.
Übergeordnetes Organ auf Landesebene ist der Parteivorstand der Partei .
Die Arbeitsgemeinschaften geben sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den
Parteivorstand bedarf.
Die Gremien der Arbeitsgemeinschaften können an die entsprechenden Organe der Partei
Anträge stellen.
Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sind zu beachten.
§ 13 Arbeitskreise
(1) Der Parteivorstand kann die Gründung und Auflösung von Arbeitskreisen beschließen.
(2) Aufgaben der Arbeitskreise sind insbesondere die Beratung von Problemen ihrer
Berufsstände oder Gruppen und die Verbreitung des Gedankengutes der Partei 03 in ihren
Wirkungskreisen.
(3) Der Parteivorstand beschließt bei Einsetzung eines Arbeitskreises über die Geschäftsordnung.
Änderungen bedürfen der Zustimmung des Parteivorstandes. Übergeordnetes Organ auf
Landesebene ist der Parteivorstand.
Der Parteivorstand benennt in einem Anhang zur Satzung die jeweils bestehenden Arbeitskreise.
(4) offen
(5) Die Gremien der Arbeitskreise können an die entsprechenden Organe der Partei Anträge
stellen.
(6) Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sind zu beachten.
§ 14 Fachausschüsse und Sonderkommissionen
(1) Die Kreis- und Bezirksvorstände und der Parteivorstand können ständige oder nichtständige
Fachausschüsse einsetzen, die bestimmte Probleme beraten.
(2) Die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden durch den Vorstand berufen, der den
Fachausschuß eingesetzt hat. Ständige Fachausschüsse werden für die Dauer der Wahlperiode
eingesetzt.
(3) Es bestehen drei ständige Sonderkommissionen, die der Parteivorstand einsetzt:
a) die Finanzkommission,
b) die Satzungskommission,
c) die Antragskommission.
Die Vorsitzenden dieser Kommissionen werden durch den Parteivorstand auf Vorschlag des
Parteivorsitzenden berufen.
Fachkommission
Nach Gründung der Partei werden umgehende folgende Fachkommissionen gebildet.
1. FK Steuerpolitik
2. FK Arbeits - und Wirtschaftspolitik
3. FK Aussen - und Sicherheitspolitik
4. FK Verkehr - Luft - und Raumfahrt
5. FK Forschung
6. FK Verbraucherschutz und Landwirtschaft
7. FK Gesundheit und Soziales
8. FK Innere Sicherheit
Grundsätzlich sind Experten in den Fachkommissionen als Sprecher zu benennen. Dieser wird
vom Parteivorsitzenden benannt.
§ 15 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat der Partei DP einen Jahresbeitrag von 12 ,- Euro ( in Worten zwölf Euro ) auf
das Pateikonto zu überweisen bzw. durch Einzugsermächtung abbuchen zu lassen.
§ 16 Presseabteilung und Marketing
Die Presseabteilung der Partei DP untersteht dem Generalsekretär.Dieser hat in ausreichendem
Maße für die Pressekonferenzen die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Weiterhin hat der
Generalsekretär das Erscheinungsbild der Partei DP , als auch die Zielsetzung durch
Werbemaßnahmen zu erweitern.
§ 17 Personalabteilung
Für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen - und Mitarbeiter in der Zentrale der Geschäftsstelle ist
der Parteivorstand zuständig.
§ 18 Politische Zielsetzungen
Ziel der Partei DP ist es, zum Wohle der Bevölkerung polititsche Akzente zu setzen. Dieses
betrifft u.a. auch die Arbeitsmarktpolitik, die Steuerpolitik und aus aktuellem Anlass die
Probleme mit Islamistischen Fundamentalisten. Hier sind in allen Feldern Lösungen zu
erarbeiten, die nach Abstimmung als Parteiprofil zu Wahlen, als auch zur Umsetzung im
politischen Alttag einfließen müssen.
Versuch macht bekanntlich klug !!!:D