Vollständige Version anzeigen : Deutschland seit 1871 eine Republik !
Haloperidol
28.11.2006, 16:23
Mitnichten. Denn "BRD" ist ja auch nicht das Deutsche Reich.
Nur wirst du dir nicht aussuchen können, ob auf Basis des "GG" deine Anklage erfolgt, oder auf Basis der WRV.
WRV hat mehr pep ! Bis Todesstrafe für alle Wiederholungs-Täter-Schwarzkittel.
Wir arbeiten dran. Hab Geduld, stelle dich hinten an, fliehe nicht mit einer anderen Staatsbürgerschaft. Es wird dir nix nutzen !
Seine Anklage wird auf basis des deutschen Grundgesetzes erfolgen, aber das ist dann schon sehr hypothetisch.
Wobei ich mir eine solche Klage gegen dich durchwegs vorstellen könnte.
Ob jetzt die WRV mehr pepp hat oder nicht, ist mir und der Welt egal, weil es eben nicht Völkerrechtssubjekt ist, da es auch keine Staatsgewalt besitzt, weilt diese die BRD hat.
Und wer zur Hölle sind 'wir' oder hat dich jetzt der geifernde Wahnsinn endgültig dahingerissen und sabberst du jetzt schon im Majestätsplural über deine Fatamorgana des ewigen deutschen Reiches.
Rheinlaender
28.11.2006, 16:32
Ach, es gibt kein Hochverrat bei der WRV ?
Nein - Die Verfassung von 1919 kennt den Begriff des "Hochverrates" nicht, dieser findet sich im StGB, aber nicht in der Verfassung.
Rheinlaender
28.11.2006, 16:33
WRV hat mehr pep ! Bis Todesstrafe für alle Wiederholungs-Täter-Schwarzkittel.
Die Todesstrafe wird in der Verfassung von 1919 mit keinem Wort erwaehnt.
KrascherHistory
28.11.2006, 16:56
Nein - Die Verfassung von 1919 kennt den Begriff des "Hochverrates" nicht, dieser findet sich im StGB, aber nicht in der Verfassung.
Also im RStGB ! Da reicht doch ! Todesstrafe bleibt Todestrafe !
Also im RStGB ! Da reicht doch ! Todesstrafe bleibt Todestrafe !
Es gibt und gab nie ein "RStGB". Du solltest dir deine selbstgebastelten Abkürzungen abgewöhnen.
Du hattest § 81 StGB in seiner jetzt geltenden Fassung zitiert; danach schützt diese Strafnorm den Bestand der Bundesrepublik. Irgendwie paßt das nicht zu deinem Welt- und Deutschlandbild, das du bisher geäußert hast.
KrascherHistory
28.11.2006, 17:01
Es gibt und gab nie ein "RStGB". Du solltest dir deine selbstgebastelten Abkürzungen abgewöhnen.
Du hattest § 81 StGB in seiner jetzt geltenden Fassung zitiert; danach schützt diese Strafnorm den Bestand der Bundesrepublik. Irgendwie paßt das nicht zu deinem Welt- und Deutschlandbild, das du bisher geäußert hast.
Du glaubst doch dran. Basis kann immer das "GG" sein, auch wenn jur. bereits erledigt.
Das GG ist per 18.7.1990 erloschen.
Die WRV ist Völkerrechtssubjekt !
Beschäftige dich mehr mit Schwulen-Themen, das ist hier was für Männer !
Diesen Blödsinn vom 18.7.90 konntest du bisher nicht belegen.
Eine Verfassung ist kein Völkerrechtssubjekt.
Verfassungs- und Völkerrecht haben nichts mit sexueller Orientierung zu tun.
Du glaubst doch dran. Basis kann immer das "GG" sein, auch wenn jur. bereits erledigt.
Demnach wärest also du es, der sich strafbar macht.
Haloperidol
28.11.2006, 17:12
Das GG ist per 18.7.1990 erloschen.
Die WRV ist Völkerrechtssubjekt !
Beschäftige dich mehr mit Schwulen-Themen, das ist hier was für Männer !
Was Männer? Überall wo Männer sind, muss ich hin! Du glaubst gar nicht, welche Anziehung die auf mich haben.
Nochmals die Fragen:
1. Wer sind wir?
2. Hat bei dir der Verfassungsschutz schon an die Tür geklopft, wenn nicht, wäre ich dankbar wenn du Name und Adresse hier veröffentlichen würdest, damit dein Wunsch die BRD aufzulösen an die jeweiligen Behörden weitergeleitet werden kann.
Rheinlaender
28.11.2006, 17:21
Eine Verfassung ist kein Völkerrechtssubjekt.
Um es mal so zu sagen: Der Papst ist ein Subject des Voelkerrechtes, die Franzoesische Republik ist eines, die Ehrwuerdige Republik von San Marino ist eines, der Vaticanstaat ist eines (uebrigens ein anderes als der Heilige Stuhl oder Papst, waehrend die Katholische Kirche keines ist), aber die Franzoesische Verfassung ist kein Subject des Voelkerrechtes, auch wenn sie unumstritten gueltig ist.
Schlicht: Eine Verfassung ist ein Stueck Papier, das eventl. Rechtwirkung hat - oder auch nichtm, aber ist kein subject des Voelkerrechtes, sondern verfasst eventl. eines.
brandenburgis
01.12.2006, 15:15
Der Unterschied ist, meine ich, daß die Bundesstaaten von 1871 tatsächliche Souveräne eben hatten, während es - selbst angesichts der von Dir angedeuteten restsouveränität der BRD-Länder - in der BRD überhaupt keine Souveränität mehr gibt und die tatsächlich handelnden bzw. souveränen Akteure aus dem Okkulten heraus agieren. So kann sich die gespenstische und psychopathische Aura unseres öffenlichen Lebens erklären.
Ich habe eine Beweis gegen deine These Monarchist!
"Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, etc. , tun kund und fügen hiermit zu wissen ...
Dieser Text ist vom 17.11.1881!
Gruß Preuße
malnachdenken
06.12.2006, 07:57
Ich habe eine Beweis gegen deine These Monarchist!
"Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, etc. , tun kund und fügen hiermit zu wissen ...
Dieser Text ist vom 17.11.1881!
Gruß Preuße
Selbst diese Argument interessiert ihn nicht.
Rheinlaender
06.12.2006, 10:55
Ich habe eine Beweis gegen deine These Monarchist!
"Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, etc. , tun kund und fügen hiermit zu wissen ...
Dieser Text ist vom 17.11.1881!
Gruß Preuße
Du wirst Dese Formulierung vor jedem Gesetz auf Reichsebene zwischen 1871 und Nov. 1918 finden ....
... aber ich teile "malnachdenkens" Skepzis.
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