PDA

Vollständige Version anzeigen : Behördenwahnsinn Hartz IV



Alienamazone
02.10.2006, 13:35
Natürlich kann man sich an gewissen Paragraphen festbeißen, doch selbst wenn die Argenturmitarbeiter von einer Betriebsblindheit geschlagen sind, für mich dieses Vorgehen völlig unverständlich bleibt.

Zwangsarbeit durch die Hintertüren, für einen Abteilungsleiter im festehenden Job, nur damit seine Lebensgefährtin weiterhin Ansprüche auf Arbeitslosengeld II erhält, würde er die vorgegebene Pflicht Bewerbung in einem Schuhgeschäft ablehnen, würde seiner Freundin das Geld gekürzt werden, da er nachdem Sozialgesetzbuch II dazu verpflichtet ist, alles zu tun um seine Lebensgefährtin aus der Hilfsbedürftigkeit heraus zu holen, selbst dann, wenn er bereits einen guten Job der Ihm Spass macht hat, aber er in einem anderen etwas mehr verdienen könnte.

Unwirkliche Lokik, einen Mann aus der Arbeit zu holen, statt einen anderen Hilfsbedürftigen Arbeitssuchenden diesen frei stehenden Job zu vermitteln versuchen.

Abteilungsleiter soll seinen Job aufgeben (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,439588,00.html)

Deutscher Behördenwahnsinn, für mich unglaublich!

Lieben Gruß Kerstin

eka
02.10.2006, 14:05
So was sollte man nicht nur hier schreiben, sondern hier die Kopie des Protestschreibens an die Arbeitsagentur, den Arbeitsminister, das Merkel und deren Reaktion darauf.

eka
02.10.2006, 14:07
So dient das doch nur der diffusen und rechtlich irrelevanten Angstmache ... was wohl (vom SPIGGEL) auch Absicht ist.

KrascherHistory
02.10.2006, 14:20
Natürlich kann man sich an gewissen Paragraphen festbeißen, doch selbst wenn die Argenturmitarbeiter von einer Betriebsblindheit geschlagen sind, für mich dieses Vorgehen völlig unverständlich bleibt.

Zwangsarbeit durch die Hintertüren, für einen Abteilungsleiter im festehenden Job, nur damit seine Lebensgefährtin weiterhin Ansprüche auf Arbeitslosengeld II erhält, würde er die vorgegebene Pflicht Bewerbung in einem Schuhgeschäft ablehnen, würde seiner Freundin das Geld gekürzt werden, da er nachdem Sozialgesetzbuch II dazu verpflichtet ist, alles zu tun um seine Lebensgefährtin aus der Hilfsbedürftigkeit heraus zu holen, selbst dann, wenn er bereits einen guten Job der Ihm Spass macht hat, aber er in einem anderen etwas mehr verdienen könnte.

Unwirkliche Lokik, einen Mann aus der Arbeit zu holen, statt einen anderen Hilfsbedürftigen Arbeitssuchenden diesen frei stehenden Job zu vermitteln versuchen.

Abteilungsleiter soll seinen Job aufgeben (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,439588,00.html)

Deutscher Behördenwahnsinn, für mich unglaublich!

Lieben Gruß Kerstin

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf sämtliche staatliche Leistungen. Durch das sog. "Bereinigungsgesetz" sind rd. 480 Gesetze in der "BRD" gekippt worden. Das Arbeitslosengesetz gehört dazu. An das A. ist das Rentengesetz gekoppelt.

Verstehst, was hier abgeht ?

Der v. dir aufgezeigte Schwachsinn wird immer mehr Normalzustand.

MfG K

maf2
02.10.2006, 14:23
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf sämtliche staatliche Leistungen. Durch das sog. "Bereinigungsgesetz" sind rd. 480 Gesetze in der "BRD" gekippt worden. Das Arbeitslosengesetz gehört dazu. An das A. ist das Rentengesetz gekoppelt.
Verstehst, was hier abgeht ?
Der v. dir aufgezeigte Schwachsinn wird immer mehr Normalzustand.
Der übliche Krascher-Blödsinn. Wenn es denn nach deiner unmaßgeblichen Meinung keinen Anspruch mehr auf "sämtliche staatliche Leistungen" gibt, warum werden sie dann ausgezahlt? Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) stünde dem entgegen.

KrascherWenzel, du bist einfach nur ein Dummschwätzer.

KrascherHistory
02.10.2006, 14:29
Der übliche Krascher-Blödsinn. Wenn es denn nach deiner unmaßgeblichen Meinung keinen Anspruch mehr auf "sämtliche staatliche Leistungen" gibt, warum werden sie dann ausgezahlt? Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) stünde dem entgegen.

KrascherWenzel, du bist einfach nur ein Dummschwätzer.

Die BHO steht wohl JEDER staatl. Auszahlung entgegen. Ja und.......

Es besteht ganz einfach kein ges. Anspruch auf Zahlung. Der Willkür sind somit Tür und Tor geöffnet.

Du könntest nach einer Verjährungsfrist eine Schuld ebenfalls begleichen, obwohl du es nicht müßtest......

maf2
02.10.2006, 14:36
Die BHO steht wohl JEDER staatl. Auszahlung entgegen. Ja und.......Es besteht ganz einfach kein ges. Anspruch auf Zahlung. Der Willkür sind somit Tür und Tor geöffnet.
Du könntest nach einer Verjährungsfrist eine Schuld ebenfalls begleichen, obwohl du es nicht müßtest......
Blödsinn. Lies bitte die BHO. Das SGB II war heute morgen noch geltendes Recht.

KrascherHistory
02.10.2006, 14:39
Blödsinn. Lies bitte die BHO. Das SGB II war heute morgen noch geltendes Recht.

Darf ich gefälschten Zahlen und falschen Aussagen einer kriminellen Vereinigung auch nicht glauben schenken....:))

maf2
02.10.2006, 14:42
Darf ich gefälschten Zahlen und falschen Aussagen einer kriminellen Vereinigung auch nicht glauben schenken....
Was ist gefälscht, was sind "falsche Aussagen", worin besteht die "kriminelle Vereinigung"...?

KrascherHistory
02.10.2006, 14:44
Was ist gefälscht, was sind "falsche Aussagen", worin besteht die "kriminelle Vereinigung"...?

u.a. darin, morgen einen Tag zu "feiern", der de jure nicht stattgefunden hat.

Ist schon eine tolle Leistung, die ihr Rechtsverdreher da fast hinbekommen habt. Aber eben nur fast.

Die Aufklärungs-Maschinerie läuft. Ist nicht mehr zu stoppen. Deine Frage lautet nicht mehr "ob", sondern "wann".

klartext
02.10.2006, 15:07
Darf ich gefälschten Zahlen und falschen Aussagen einer kriminellen Vereinigung auch nicht glauben schenken....:))
Ich bitte dich doch sehr dringend, unser Land und unsere Behörden nicht als kriminelle Vereinigung zu bezeichnen. Damit beleidigst du alle Mitarbeiter, die dort tätig sind.
Dir geht nicht zum ersten Mal vor lauter Fanatismus das richtige Augenmass verloren. Dass ausser einem Minigrüppchen deiner latent bizarren Rechtsauffassung niemand folgt, hat sicher gute Gründe.

Bulli
02.10.2006, 16:06
Natürlich kann man sich an gewissen Paragraphen festbeißen, doch selbst wenn die Argenturmitarbeiter von einer Betriebsblindheit geschlagen sind, für mich dieses Vorgehen völlig unverständlich bleibt.

Zwangsarbeit durch die Hintertüren, für einen Abteilungsleiter im festehenden Job, nur damit seine Lebensgefährtin weiterhin Ansprüche auf Arbeitslosengeld II erhält, würde er die vorgegebene Pflicht Bewerbung in einem Schuhgeschäft ablehnen, würde seiner Freundin das Geld gekürzt werden, da er nachdem Sozialgesetzbuch II dazu verpflichtet ist, alles zu tun um seine Lebensgefährtin aus der Hilfsbedürftigkeit heraus zu holen, selbst dann, wenn er bereits einen guten Job der Ihm Spass macht hat, aber er in einem anderen etwas mehr verdienen könnte.

Unwirkliche Lokik, einen Mann aus der Arbeit zu holen, statt einen anderen Hilfsbedürftigen Arbeitssuchenden diesen frei stehenden Job zu vermitteln versuchen.

Abteilungsleiter soll seinen Job aufgeben (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,439588,00.html)

Deutscher Behördenwahnsinn, für mich unglaublich!

Lieben Gruß Kerstin

Da reicht ein Wort als Antwort:

Absurdistan

KrascherHistory
02.10.2006, 16:16
Ich bitte dich doch sehr dringend, unser Land und unsere Behörden nicht als kriminelle Vereinigung zu bezeichnen. Damit beleidigst du alle Mitarbeiter, die dort tätig sind.
Dir geht nicht zum ersten Mal vor lauter Fanatismus das richtige Augenmass verloren. Dass ausser einem Minigrüppchen deiner latent bizarren Rechtsauffassung niemand folgt, hat sicher gute Gründe.

Hui. Ich lade dich gerne zu einer "meiner" nächsten Gerichtsverhandlungen ein, wenn ich den "Richter" wiederholt und ungestraft als kriminelles Subjekt bezeichne.

Also erklär mir bitte nicht, warum Scheiße nicht stinken soll !

MfG K

Jodlerkönig
02.10.2006, 16:29
Da reicht ein Wort als Antwort:

Absurdistanund worauf begründet dieses absurdistan sein dasein? ich kann es dir sagen. es begründet sein dasein damit, daß ihr rechten und linken, ihr sozis, ihr sonstigen irrsinnigen, für jeden einzelfall eine eigene regelung und ein eigenes gesetz fordert.

nun baden wir das alle aus :)) iiiiiiiiiiiiiiiist es nicht schöööööööön....und kein ende in sicht :)) :)) :))

KrascherHistory
02.10.2006, 16:32
und worauf begründet dieses absurdistan sein dasein? ich kann es dir sagen. es begründet sein dasein damit, daß ihr rechten und linken, ihr sozis, ihr sonstigen irrsinnigen, für jeden einzelfall eine eigene regelung und ein eigenes gesetz fordert.

nun baden wir das alle aus :)) iiiiiiiiiiiiiiiist es nicht schöööööööön....und kein ende in sicht :)) :)) :))

Falsch. Es basiert auf der Notwendigkeit von Nebelgranaten. Recht wurde so lange und häufig krumm-gepflügt, bis ich für ein und denselben Sachverhalt 2 verschiedene - legitimierte (!) - Entscheidungen erhalten kann !

Das und nur das ist der Sinn.

Oder ist der Souverän geil auf immer neue Schwachsinnsgesetze ?

Wohl kaum ! MfG K

maf2
02.10.2006, 17:53
Hui. Ich lade dich gerne zu einer "meiner" nächsten Gerichtsverhandlungen ein, wenn ich den "Richter" wiederholt und ungestraft als kriminelles Subjekt bezeichne.
Das ist ein sicheres Zeichen dafür, daß du nicht ernstgenommen wirst.

Don
04.10.2006, 17:21
Abteilungsleiter soll seinen Job aufgeben (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,439588,00.html)

Deutscher Behördenwahnsinn, für mich unglaublich!

Lieben Gruß Kerstin

Klingt bekannt.
Allerdings frage ich mich, weshalb die Freundin überhaupt AlgII bekommt, wenn er so einen tollen Job als Lagerlaiter hat. Eine Bedarfsgemeinschaft aus 2 Erw. + 1 Kind hat Anspruch auf ca. 829,- Euro plus ca. 540,- Euro für Miete. Macht ca. 1370,- zusammen, die er als Lagerleiter eigentlich schon netto heimbringen müßte. Das hab ich vor 25 Jahren als Anfangsgehalt in Steuerklasse 1 netto verdient.
Also weg mit der Leistung. Den Mann aufzufordern den Job zu kündigen ist allerdings Grund genug für geringstenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde, ich würde denen einen Anwalt auf den Hals hetzen.

Safrankova
06.10.2006, 07:03
2006 - 25 Jahre = 1981

1370.-- Euronen = 2 679,48 DM netto (Anfangsgehalt)

nicht mal so übel ;)

Don
06.10.2006, 12:35
Grade nochmal nachgesehen
Um präzise zu sein waren es DM 2.512,-
Und es war 1983