PDA

Vollständige Version anzeigen : Lebenslang wegen Ehrenmord



harlekina
29.09.2006, 16:20
Endlich ein echtes Zeichen gegen Intoleranz!!


Ehrenmord-Prozess gegen einen 25-jährigen Türken. Er hatte seine Schwester im Sommer 2005 erschossen, weil diese eine Beziehung zu einem Deutschen hatte.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine damals 20 Jahre alte Schwester heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet hat. „Er fühlte sich berufen, sie mit dem Tod zu bestrafen“, sagte der Vorsitzende Richter.
Beziehung geheim gehalten

Der nicht vorbestrafte Mann hatte seine Schwester in einer Gartenhütte in Wiesbaden mit mehreren Schüssen in Bauch und Kopf getötet. Die Frau war neun Tage vor der Tat von zu Hause weggelaufen und hatte sich zeitweise in der Hütte versteckt, die der Mutter ihres deutschen Freundes gehörte. Sie war seit Dezember 2004 mit einem Deutschen befreundet und hatte die Beziehung bis kurz vor der Tat geheim gehalten. Am Tattag verabredete sich der Angeklagte dort mit ihr zu einer Aussprache.

Der Freund der Frau wartete in einem Café in der Nähe. Als er später in der Hütte nachschaute, fand er seine blutüberströmte Partnerin. Der Täter war geflüchtet, stellte sich aber am selben Abend der Polizei.

Täter bestreitet „Ehrenmord“

Der 25-Jährige hatte die Tat gestanden, gab jedoch an, im Affekt gehandelt zu haben. Seine Schwester und er seien in Streit geraten, in dessen Verlauf sie ihn unter anderem als „Versager“ beschimpft habe. Daraufhin habe er die Beherrschung verloren und sechs Schüsse aus seiner Pistole abgefeuert. Die Beziehung seiner Schwester zu dem Deutschen sei nicht das Motiv gewesen. Von einem „Ehrenmord“ könne keine Rede sein. Das jedoch hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslang plädiert hatte. Eine besondere Schwere der Schuld sah das Gericht jedoch nicht. Die Verteidiger hatten eine Verurteilung wegen Totschlag beantragt, aber kein Strafmaß genannt.

http://focus.msn.de/panorama/welt/lebenslang_nid_36527.html

wtf
29.09.2006, 16:22
Komisch, daß immer gleich eine Pistole parat liegt. Und netto zehn Jahre sind nicht viel für den Mord an einem jungen Menschen.

franek
29.09.2006, 16:23
Das sehe ich genauso. Allerdings wäre der Täter für mich nach Verbüßung der Haftstrafe ein Abschiebekandidat.

Manfred_g
29.09.2006, 16:28
Komisch, daß immer gleich eine Pistole parat liegt. Und netto zehn Jahre sind nicht viel für den Mord an einem jungen Menschen.
Du nimmst mir das Wort aus dem Munde.

...Der 25-Jährige hatte die Tat gestanden, gab jedoch an, im Affekt gehandelt zu haben. Seine Schwester und er seien in Streit geraten, in dessen Verlauf sie ihn unter anderem als „Versager“ beschimpft habe. Daraufhin habe er die Beherrschung verloren und sechs Schüsse aus seiner Pistole abgefeuert...
Ist ja auch eine normale Gepflogenheit, zur Aussprache mit Geschwistern bewaffnet zu erscheinen... :rolleyes:

Sterntaler
29.09.2006, 16:31
ich habe gedacht der ist schon längst verurteilt wurden.


http://img185.imageshack.us/img185/2450/liebeskummer5kh.th.jpg (http://img185.imageshack.us/my.php?image=liebeskummer5kh.jpg)

Doppelklick Virusfrei , Quelle Print Bild

Brotzeit
29.09.2006, 16:54
Das "Urteil" :nohear: ist vie zu milde!
Es ist eine Schande für die Justiz und gleichzeitig ein Schlag ins Gesicht des Souveräns! Der Richter sollte seinen schwarzen "Deckmantel" an den Nagel hängen udn die Steuergelder , die man in seine Ausbildung gesteckt hat, schleunigst zurückzahlen ....../:(

dimu
29.09.2006, 16:55
.
zur vollbrachten tat, ein schonendes multikulti-urteil.

stellt euch vor, der typ wäre ein deutscher und hätte eine türkin, einfach so,
über den haufen geballert.
lebenslänglich mit anschließender sicherheitsverwahrung wäre das urteil.

also auch hier wieder konzessionen an diese hinterwäldler.
.

klartext
29.09.2006, 17:04
Effektiv werden es 18 bis 20 Jahre mit anschliessender Abschiebung.
Dass man zu einem Gespräch unter Geschwistern mit Knarre erscheint, scheint Standard in diesen Kreisen, ohnehin das erste, was sich diese Herrn von ihrer Stütze kaufen, undenkbar, ein türkischer Macho ohne Knarre.

dimu
29.09.2006, 17:17
Effektiv werden es 18 bis 20 Jahre mit anschliessender Abschiebung.
Dass man zu einem Gespräch unter Geschwistern mit Knarre erscheint, scheint Standard in diesen Kreisen, ohnehin das erste, was sich diese Herrn von ihrer Stütze kaufen, undenkbar, ein türkischer Macho ohne Knarre.
jeder sollte sich mal auf der zunge zergehen lassen, dass hier ein von ideologie zerfressenes muselgehirn seine leibliche schwester, mit der er gewiss in seiner kind- und jugendzeit viele gemeinsame schöne erleben hatte, einfach so ermordet.

***Mensch != Tier***

harlekina
29.09.2006, 17:29
jeder sollte sich mal auf der zunge zergehen lassen, dass hier ein von ideologie zerfressenes muselgehirn seine leibliche schwester, mit der er gewiss in seiner kind- und jugendzeit viele gemeinsame schöne erleben hatte, einfach so ermordet.

***
.

Nicht doch schöne Erlebnisse; es war die Schwester, auf die er aufzupassen hat, ich denke nicht, dass er mit ihr Mama und Papa gespielt hat, wie es unter Geschwistern üblich ist.
Eigentlich wäre es konsequenter gewesen, er hätte Suizid begangen, wenn er schon angeblich in der Aufpasserrolle so versagt hat.

leuchtender Phönix
29.09.2006, 17:31
Effektiv werden es 18 bis 20 Jahre mit anschliessender Abschiebung.
Dass man zu einem Gespräch unter Geschwistern mit Knarre erscheint, scheint Standard in diesen Kreisen, ohnehin das erste, was sich diese Herrn von ihrer Stütze kaufen, undenkbar, ein türkischer Macho ohne Knarre.

Scheinbar bekommen sie zu viel finanzielle Hilfe. Bei der Menge an Waffen die Türken so besitzen.

Naduk
29.09.2006, 18:34
Lebenslänglich? Sind doch nur mindestens 15 Jahre.

Der Patriot
29.09.2006, 22:08
Der gehört in den Zug ins nächste ** (zensiert ;) ). Dieses Wischiwaschie-Rechtssystem muß endich weg.


Lebenslänglich? Sind doch nur mindestens 15 Jahre.

Nein, höchstens. X(

Sherine
29.09.2006, 22:16
Komisch, daß immer gleich eine Pistole parat liegt. Und netto zehn Jahre sind nicht viel für den Mord an einem jungen Menschen.

Bin ausnahmsweise mal deiner Meinung. Dieser kranke Unmensch sollte verdienterweise bis ans Ende seiner Tage eingesperrt werden.

berlincruiser
30.09.2006, 01:19
.
zur vollbrachten tat, ein schonendes multikulti-urteil.

stellt euch vor, der typ wäre ein deutscher und hätte eine türkin, einfach so,
über den haufen geballert.
lebenslänglich mit anschließender sicherheitsverwahrung wäre das urteil.

also auch hier wieder konzessionen an diese hinterwäldler.
.

SO GENAU ist das!!! Aber HAARGENAU!!!

Und was schließen wir daraus ???
Die Weichei-Gutmenschen reagieren auf Gewalt und Bedrohung, da sie als Ungediente nur Früchtetee kochen und Dialog können.

Vielleicht gibt es ja auch mal andere, die sie bedrohen ?!?!?!
Ich meine, dass wäre zumindest theoretisch vorstellbar.

Adolfine
30.09.2006, 02:37
Warum wird für solche Verbrecher nicht wieder die Todesstrafe eingeführt ?

SAMURAI
30.09.2006, 07:26
Jetzt füttern wir ihn durch, statt Steine klopfen zu lassen.

ortensia blu
30.09.2006, 08:49
In den Augen seiner Familie und sicher auch vieler frommer Verwandter und Glaubensbrüder, mußte er die Ehre seiner Familie retten, denn die Schwester hat sich dem Willen der Familie unterzuordnen, andernfalls ist sie eine Schande.
Die Familie hat mit dem Mord ihr Ehrkonto wiederhergestellt. Für sie ist dieser Mord keine Schande.

Man müßte die Familie ausweisen, denn ohne sie wäre er nicht zum Mörder geworden.

Gehirnnutzer
30.09.2006, 09:55
Lebenslänglich? Sind doch nur mindestens 15 Jahre.

1. Leute, bevor ihr dumm rumredet, solltet ihr euch mal mit den geltenden Gesetzen beschäftigen.
Lebenslang bedeutet Lebenslang, das sie bei uns des öfteren nach 15 Jahren endet liegt an § 57a StGB:


§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen. § 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 gilt entsprechend.

(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g und 57 Abs. 3 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.

Über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe wird gesondert auf Antrag entschieden und nicht beim eigentlichen Strafprozeß.

2. Und bevor ihr auf den Richtern rumhakt, solltet ihr euch darüber informieren, welches Strafmaß das Gesetz für die Tat vorsieht. Ein Richter kann und darf nicht ein höheres Strafmaß verhängen, als es das Gesetz vorsieht. Genausowenig kann ein Richter Sicherheitsverwahrung verhängen, die ist nämlich auch an gesetzliche Voraussetzungen gebunden (§ 66 StGB).

3. In diesem Fall hat der Richter die Höchststrafe die § 211 StGB vorsieht verhängt. Wenn das euch nicht passt, müsste ihr euch beim Gesetzgeber beschweren und dafür sorgen, das ein neuer Straftatbestand eingeführt wird.
Ich würde dafür vorschlagen:

§ 211 a
1. Morde, deren Grundlage nicht gebräuchliche Ansichten des Ehrbegriffs sind, im allgemeinen bekannt als Ehrenmorde, sind Morde aus niedren Beweggründen. Der Mörder wird mit lebenlanger Haftstrafe bestraft, ohne die Möglichkeit der Anwendung § 57a StGB.

2. Angehörige 1. und 2. Grades sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr als Mittäter anzusehen, sofern sie nichts gegenteiliges beweisen können und mit dem selben Strafmaß nach Absatz 1 zu bestrafen.

Man kann das alles noch um Punkte die Abschiebung, Aufrnthaltrecht etc. betreffen erweitern.

Denkt doch bitte darüber nach, das Richter nicht immer so handeln können, wie es nach unser persönlichen Auffassung geboten ist.

berlincruiser
30.09.2006, 12:08
1. Leute, bevor ihr dumm rumredet, solltet ihr euch mal mit den geltenden Gesetzen beschäftigen.
Lebenslang bedeutet Lebenslang, das sie bei uns des öfteren nach 15 Jahren endet liegt an § 57a StGB:



Über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe wird gesondert auf Antrag entschieden und nicht beim eigentlichen Strafprozeß.

2. Und bevor ihr auf den Richtern rumhakt, solltet ihr euch darüber informieren, welches Strafmaß das Gesetz für die Tat vorsieht. Ein Richter kann und darf nicht ein höheres Strafmaß verhängen, als es das Gesetz vorsieht. Genausowenig kann ein Richter Sicherheitsverwahrung verhängen, die ist nämlich auch an gesetzliche Voraussetzungen gebunden (§ 66 StGB).

3. In diesem Fall hat der Richter die Höchststrafe die § 211 StGB vorsieht verhängt. Wenn das euch nicht passt, müsste ihr euch beim Gesetzgeber beschweren und dafür sorgen, das ein neuer Straftatbestand eingeführt wird.
Ich würde dafür vorschlagen:

§ 211 a
1. Morde, deren Grundlage nicht gebräuchliche Ansichten des Ehrbegriffs sind, im allgemeinen bekannt als Ehrenmorde, sind Morde aus niedren Beweggründen. Der Mörder wird mit lebenlanger Haftstrafe bestraft, ohne die Möglichkeit der Anwendung § 57a StGB.

2. Angehörige 1. und 2. Grades sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr als Mittäter anzusehen, sofern sie nichts gegenteiliges beweisen können und mit dem selben Strafmaß nach Absatz 1 zu bestrafen.

Man kann das alles noch um Punkte die Abschiebung, Aufrnthaltrecht etc. betreffen erweitern.

Denkt doch bitte darüber nach, das Richter nicht immer so handeln können, wie es nach unser persönlichen Auffassung geboten ist.

Nach Rücksprache mit einer befreundeten Juristin alles richtig und mir auch in Ansätzen schon vorher bekannt.
Aber Gesetze werden durch die Politik gemacht und wenn sie zu lasch sind, muss man sie eben ändern!!!

In den USA werden auch schon 14jährige hingerichtet, in der Schweiz ist man ab 10 strafmündig und in Dänemark wurde letztlich eine ganze Orientalensippe wegen einem "Ehren"mord abgeurteilt und für Jahrzehnte in den Knast gesteckt!
Vom Ausland lernen, heißt siegen lernen!!!

Ich bin und bleibe der Auffassung, dass man hier in Absurdistan angesichts des wahnwitzigen Haushaltsdefizits und unserer uralten wunderbaren Beziehungen zu den Russen (wobei der Waffengang Hitler und Stalin nur ein bedauerlicher Unfall war; so sehen es auch die Russen!) deren Fachkompetenz
in der Behandlung von Straftätern nutzen sollte. Für den Preis eines Haftplatzes hier, kann man dort gleich 10 Häftlinge unterbringen. In Sibirien ist so herrlich viel Platz und vor allem so viel zu tun an den Pipelines und zur Anlage von Trassen.
Bei -40° kann man vor allem als Orientale so herrlich klar denken und dann noch mal seine Mittelalteransichten überprüfen!!!
Und dann sollten richtige Fristen gefunden werden:
Für feigen und ehrlosen Ehrenmord 5x lebenslänglich wie in Amiland. Bei verschärfter Zwangsarbeit wie in Amiland.
Für Kindesmissbrauch und Kindesmord grundsätzlich 10x lebenslänglich plus täglich 2x eine Tracht Prügel (morgens und abends).
Usw. usf.

Gehirnnutzer
30.09.2006, 13:28
Nach Rücksprache mit einer befreundeten Juristin alles richtig und mir auch in Ansätzen schon vorher bekannt.
Aber Gesetze werden durch die Politik gemacht und wenn sie zu lasch sind, muss man sie eben ändern.......


Berlincruiser, darauf wollte ich ja hinaus, die meisten hacken hier aber nur auf den Richtern rum, was in diesem Fall nur legitim wäre, wenn die Richter nicht das vom Gesetz vorgesehene Strafmaß ausschöpft hätten. Die Kritik der Leute sollte hier an die richtige Adresse gehen, den Gesetzgeber.
Sei bitte jetzt nicht beleidigt, aber deine Ausführung mit dem Vergleich mit der USA ist hirnrissig. Wenn lebenslänglich auch lebenslänglich bedeutet, ist die Verhängung von Strafen wie 5x lebenslänglich etc. nur ein sprachliches Konstrukt, das zur emotionalen Befriedigung dient, weiter nichts. Genausowenig ist es von Bedeutung zeitliche Strafen zu benennen, die über die natürliche Lebenserwartung des Menschen hinausgehen, sie sind auch nur lebenslänglich. Ich halte nichts von künstlichen Konstrukten, lebenslang bleibt lebenslang, das gilt selbst bei uns, wenn § 57a StGB keine Anwendung findet.
Leider kann dessen Anwendung bei unser momentanen Gesetzgebung nich von vornherein ausgeschlossen werden.
Im Übrigen kann man über Strafmaße und Strafvollzug eine eigene Diskussion aufmachen, denn genau genommen sprengt das nämlich den Rahmen dieser Diskussion.
Bezüglich der Ehrenmorde, wird euch die Verhängung von lebenslangen Strafen auf die ausführende Täterschaft nichts daran ändern, das diese weiter geschehen. Strafen sollen ja nicht nur den Täter bestrafen, sondern auch abschrecken und die "Einsicht des Fehlverhaltens" bewirken.
Da aber der falsche Ehrbegriff, der zu den Ehrenmorden führt, dies aber verhindert, ist das ganze sinnlos, denn die Handlung wird von den Anhängern dieses Ehrbegriffes ja als gerecht empfunden und die Wiederherstellung der angeblichen Ehre durch die Handlung, rechtfertig für sie jeden Preis und jede Folge. Um hier etwas zu bewirken, müssten neben der lebenslangen Haft, Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf die Ehransichten der Beteiligten auswirkt.

berlincruiser
01.10.2006, 14:19
Berlincruiser, darauf wollte ich ja hinaus, die meisten hacken hier aber nur auf den Richtern rum, was in diesem Fall nur legitim wäre, wenn die Richter nicht das vom Gesetz vorgesehene Strafmaß ausschöpft hätten. Die Kritik der Leute sollte hier an die richtige Adresse gehen, den Gesetzgeber.
Sei bitte jetzt nicht beleidigt, aber deine Ausführung mit dem Vergleich mit der USA ist hirnrissig. Wenn lebenslänglich auch lebenslänglich bedeutet, ist die Verhängung von Strafen wie 5x lebenslänglich etc. nur ein sprachliches Konstrukt, das zur emotionalen Befriedigung dient, weiter nichts. Genausowenig ist es von Bedeutung zeitliche Strafen zu benennen, die über die natürliche Lebenserwartung des Menschen hinausgehen, sie sind auch nur lebenslänglich. Ich halte nichts von künstlichen Konstrukten, lebenslang bleibt lebenslang, das gilt selbst bei uns, wenn § 57a StGB keine Anwendung findet.
Leider kann dessen Anwendung bei unser momentanen Gesetzgebung nich von vornherein ausgeschlossen werden.
Im Übrigen kann man über Strafmaße und Strafvollzug eine eigene Diskussion aufmachen, denn genau genommen sprengt das nämlich den Rahmen dieser Diskussion.
Bezüglich der Ehrenmorde, wird euch die Verhängung von lebenslangen Strafen auf die ausführende Täterschaft nichts daran ändern, das diese weiter geschehen. Strafen sollen ja nicht nur den Täter bestrafen, sondern auch abschrecken und die "Einsicht des Fehlverhaltens" bewirken.
Da aber der falsche Ehrbegriff, der zu den Ehrenmorden führt, dies aber verhindert, ist das ganze sinnlos, denn die Handlung wird von den Anhängern dieses Ehrbegriffes ja als gerecht empfunden und die Wiederherstellung der angeblichen Ehre durch die Handlung, rechtfertig für sie jeden Preis und jede Folge. Um hier etwas zu bewirken, müssten neben der lebenslangen Haft, Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf die Ehransichten der Beteiligten auswirkt.

So weit, so gut !!!

In den USA wird z.B. 5x lebenslänglich verhängt, weil man davon ausgeht, dass irgendein Präsident mal wieder eine Amnestie verhängt und dann irgendein Gouverneur. Da wäre der Mann dann schon 2x auf sicher draußen nach 15 Jahren. SO sitzt er noch 3x ab! Und das kann dauern. Am langen Ende ist damit sichergestellt, dass er mindestens 40 Jahre brummt. Und dann ist es auch genug im Normalfalle. Wenn ein 20jähriges Arschloch mit 60 wieder rauskommt, ist das paletti.

Zu den Ehrbegriffen.
Da ich mit der fraglichen Klientel seit 20 Jahren beruflich befasst bin, kann ich dir sagen, dass deren Mut meistens auch nur soweit reicht, wie ihre Clique mitmacht und sie immer das Verhältnis 10 zu 1 wahren.
Mit der eigenen Schwester reicht natürlich bei Rückendeckung durch die Familie auch 1 zu 1, wenn man eine Pistole dabei hat. Aber wenn DIE auf sicher wüssten, dass sie danach erst mal 40 Jahre in Sibirien zubringen und mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 10000 die ersten beiden Jahre schon nicht überleben, da der russische Strafvollzug für verwöhnte Orient-Pimpel-Männchen aus Absurdistan nicht zum Aushalten ist, dann würden die sich das 1000x überlegen. 1000x!!! Da wäre die Abschreckung voll da. Nicht bei jedem. Aber ganz vielen.