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Vollständige Version anzeigen : AGG! Wie soll ein Unternehmer in Zukunft sein Personal ....



lupus_maximus
23.09.2006, 14:34
nach seinen Wünschen aussuchen können?

Gefunden beim BWL-Boten



"Vor"Wir sind ein führendes Unternehmen im Bereich des Hochbaus" heißt es in einer Stellenanzeige, und weiter: "für die Erschließung neuer Märkte suchen wir Vorarbeiter und Bauhelfer" in der Altersgruppe bis 30 Jahre. "Ihre Aufgaben", so die Stellenanzeige weiter, "umfassen verschiedene Arbeiten im Bereich des Rohbaus einschließlich Tätigkeiten auf Gerüsten". Mehrjährige Berufserfahrung im Bauhauptgewerbe und fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden gefordert. "Sollten Sie zudem belastbar, kontaktfreudig und teamfähig sein", so schließt der Text des Inserats, "so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung".

Darunter folgt eine Beschreibung des Unternehmens und seiner Leistungen, die recht ausführlich ausfällt, denn Stelleninserate sind viel billiger als Werbeanzeigen. "Wir bieten eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungspotential und angemessener leistungsbezogener Vergütung" wirbt das Unternehmen. Zudem, so die Selbstvorstellung weiter, "erwartet Sie ein angenehmes Betriebsklima in einem jungen und dynamischen Team. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Foto und Lebenslauf an..." und es folgt die Anschrift des führenden Hochbauunternehmens. So weit, so gut.

Hier aber schlägt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit voller Härte zu, denn es gilt ausdrücklich für Arbeitnehmer (§6 Abs. 1 Nr. 1 AGG). Folgende Punkte könnten zu Klagen gegen das Hochbauunternehmen führen:

"Vorarbeiter" und "Bauhelfer": hier liegt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vor. Der Text ist nicht "gegendert", enthält also nicht "Vorarbeiterinnen" und "Bauhelferinnen";
"Belastbar": der Begriff kann als mittelbare Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung ausgelegt werden;
"Altersgruppe bis 30 Jahre": eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters;
"Berufserfahrung": ebenfalls möglicherweise eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters;
"Fließende Deutschkenntnisse": ist es schon erstaunlich, daß dies in Stellenanzeigen stehen muß, so ist dies doch eine mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft;
"...in Wort und Schrift": auch dies könnte eine mittelbare Diskriminierung wegen Behinderung sein;
"Junges und dynamisches Team": auch hier wieder möglicherweise eine Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung;
"Foto und Lebenslauf": diese Anforderung kann als Indiz für eine beabsichtigte unzulässige Benachteiligung ausgelegt werden, da aus diesen Unterlagen meist persönliche Merkmale wie Alter, ethnische Herkunft oder Geschlecht ersichtlich sind.

Quelle:http://bwl-bote.de/20060921.htm


Ich muß langsam nach Möglichkeiten suchen, wie man dieses Diskriminierungs-Gesetz gegen Deutsche, legal umgehen kann!

Ich bitte um Vorschläge!

KrascherHistory
23.09.2006, 14:55
Gefunden beim BWL-Boten



"Vor"Wir sind ein führendes Unternehmen im Bereich des Hochbaus" heißt es in einer Stellenanzeige, und weiter: "für die Erschließung neuer Märkte suchen wir Vorarbeiter und Bauhelfer" in der Altersgruppe bis 30 Jahre. "Ihre Aufgaben", so die Stellenanzeige weiter, "umfassen verschiedene Arbeiten im Bereich des Rohbaus einschließlich Tätigkeiten auf Gerüsten". Mehrjährige Berufserfahrung im Bauhauptgewerbe und fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden gefordert. "Sollten Sie zudem belastbar, kontaktfreudig und teamfähig sein", so schließt der Text des Inserats, "so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung".


Darunter folgt eine Beschreibung des Unternehmens und seiner Leistungen, die recht ausführlich ausfällt, denn Stelleninserate sind viel billiger als Werbeanzeigen. "Wir bieten eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungspotential und angemessener leistungsbezogener Vergütung" wirbt das Unternehmen. Zudem, so die Selbstvorstellung weiter, "erwartet Sie ein angenehmes Betriebsklima in einem jungen und dynamischen Team. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Foto und Lebenslauf an..." und es folgt die Anschrift des führenden Hochbauunternehmens. So weit, so gut.

Hier aber schlägt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit voller Härte zu, denn es gilt ausdrücklich für Arbeitnehmer (§6 Abs. 1 Nr. 1 AGG). Folgende Punkte könnten zu Klagen gegen das Hochbauunternehmen führen:

"Vorarbeiter" und "Bauhelfer": hier liegt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vor. Der Text ist nicht "gegendert", enthält also nicht "Vorarbeiterinnen" und "Bauhelferinnen";
"Belastbar": der Begriff kann als mittelbare Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung ausgelegt werden;
"Altersgruppe bis 30 Jahre": eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters;
"Berufserfahrung": ebenfalls möglicherweise eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters;
"Fließende Deutschkenntnisse": ist es schon erstaunlich, daß dies in Stellenanzeigen stehen muß, so ist dies doch eine mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft;
"...in Wort und Schrift": auch dies könnte eine mittelbare Diskriminierung wegen Behinderung sein;
"Junges und dynamisches Team": auch hier wieder möglicherweise eine Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung;
"Foto und Lebenslauf": diese Anforderung kann als Indiz für eine beabsichtigte unzulässige Benachteiligung ausgelegt werden, da aus diesen Unterlagen meist persönliche Merkmale wie Alter, ethnische Herkunft oder Geschlecht ersichtlich sind.

Quelle:http://bwl-bote.de/20060921.htm


Ich muß langsam nach Möglichkeiten suchen, wie man dieses Diskriminierungs-Gesetz gegen Deutsche, legal umgehen kann!

Ich bitte um Vorschläge!


Ursache und Wirkung: halte dich nicht mit einem nichtigen Gesetz auf. Gehe gegen die vor, die es verbrochen haben.

grds: WELCHE Rechtsnorm hat das Gesetz ?

Keine ? Dann nichtig ! MfG K

Don
23.09.2006, 15:01
Gefunden beim BWL-Boten

Ich muß langsam nach Möglichkeiten suchen, wie man dieses Diskriminierungs-Gesetz gegen Deutsche, legal umgehen kann!

Ich bitte um Vorschläge!

Ganz einfach:

Wir sind ein führendes Unternehmen im Bereich des Hochbaus, für die Erschließung neuer Märkte suchen wir irgendwelche Mitarbeiter, Alter sowie Geschlecht gleichgültig. Ihre Aufgaben, umfassen verschiedene Arbeiten im Bereich des Rohbaus, die sie gerne nach ihren Vorlieben gestalten können. Berufserfahrung und Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich. Sollten Sie sich für diese Positionen interessieren, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Dann schmeißt man alle eingehenden Bewerbungen weg und stellt die ein, die anrufen und fragen was der Scheiß eigentlich soll.

KrascherHistory
23.09.2006, 15:03
Ganz einfach:

Wir sind ein führendes Unternehmen im Bereich des Hochbaus, für die Erschließung neuer Märkte suchen wir irgendwelche Mitarbeiter, Alter sowie Geschlecht gleichgültig. Ihre Aufgaben, umfassen verschiedene Arbeiten im Bereich des Rohbaus, die sie gerne nach ihren Vorlieben gestalten können. Berufserfahrung und Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich. Sollten Sie sich für diese Positionen interessieren, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Dann schmeißt man alle eingehenden Bewerbungen weg und stellt die ein, die anrufen und fragen was der Scheiß eigentlich soll.

Schönes Ding ! :]

Wenn´s nicht traurige Realität wäre....

Bulli
23.09.2006, 15:12
Eine Vermutung genügt (http://globalfire.tv/nj/05de/verfolgungen/diskriminierung1.htm)

Nach der von den Grünen diktierten Gesetzesvorlage darf die Ablehnung eines Bewerbers nicht wegen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, des Aussehens, wegen einer Behinderung oder der sexuellen Identität erfolgen.
Falls also künftig eine Kandidatin oder ein Kandidat beim Einstellungsgespräch ungefragt erklärt, dass sie/er einer religiösen Sekte angehört oder homosexuell ist, dürfte ihr bzw. ihm die ausgeschriebene Stelle schon so gut wie sicher sein, zumindest aber ein Schmerzensgeld. Firmen sollen nämlich bereits dann eine Entschädigung zahlen, wenn auch nur einer der oben genannten Diskriminierungstatbestände vermutet werden darf. Wenn ein Unternehmen nicht das Gegenteil beweisen kann, hat es schon verloren. Doch es kommt noch verrückter. Ein Arbeitgeber darf auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn ein(e) Bewerber(in) annimmt, dass er/sie nach der Einstellung eine Diskriminierung "erfahren würde". In der Praxis muss man sich das wohl so vorstellen: Wenn dem Personalchef eine tief dekolletierte Kandidatin gegenübersitzt und sein Blick sich einmal in ihrem Ausschnitt verfängt, darf sie eine künftige sexuelle Belästigung vermuten.

Don
23.09.2006, 15:32
Eine Vermutung genügt (http://globalfire.tv/nj/05de/verfolgungen/diskriminierung1.htm)


Sag ich ja.
Die Auslese für Einstellungsgespräche wird um ein paar maßgebliche Kriterien erweitert werden, die nicht unbedingt mit Qualifikation zu tun haben. Der Papierkorb für Bewerbungen ist nicht als diskriminierend eingestuft, denke ich.

lupus_maximus
23.09.2006, 15:39
Sag ich ja.
Die Auslese für Einstellungsgespräche wird um ein paar maßgebliche Kriterien erweitert werden, die nicht unbedingt mit Qualifikation zu tun haben. Der Papierkorb für Bewerbungen ist nicht als diskriminierend eingestuft, denke ich.
Dann darf man eigentlich Niemandem zur Vorstellung einladen, denn dies ginge schief.

hardstyler911
23.09.2006, 16:41
Also du mußt auf jeden Fall bei Zeitungsanzeigen die Eckpunkte des AGG beachten und was mindestens ebenso wichtig ist, du mußt bei Bewerber- und Vorstellungsgesprächen immer eine 2te Person aus deinem Unternehmen dabei haben, als Zeuge. Am besten protokollierst du das Gespräch noch zusätzlich.

FranzKonz
23.09.2006, 16:52
Es gibt 3 Möglichkeiten.

Eine davon hat Don sehr schön ausformuliert.

Die Zweite ist, der Arbeitsplatz wird ersatzlos gestrichen.

In der Dritten entsteht der Arbeitsplatz im Ausland.

Wer übrigens glaubt, da dieser Schmonzes wirklich aus der EU kommt, der träumt. Schwachsinn dieser Größenordnung wird uns nur auf dem Umweg über die EU präsentiert, weil unsere Damen und Herren Politiker dann nach Brüssel zeigen können.

Ein sehr schönes Beispiel für diese Behauptung ist die deutsche (und die dänische) Zustimmung zu den Softwarepatenten im Rat der EU. Der dänische Minister hatte den verbindlichen Auftrag seines Parlaments gegen die Softwarepatente zu stimmen, bei uns hat sich der Bundestag fraktionsübergreifend gegen die Einführung ausgesprochen. Dennoch haben letztlich sowohl das deutsche als auch das dänische Ministerium zugestimmt.

Die EU wird in letzter Zeit immer mehr dazu mißbraucht, heimliche Klüngeleien zum Gesetz zu machen.

maf2
23.09.2006, 17:08
Ursache und Wirkung: halte dich nicht mit einem nichtigen Gesetz auf. Gehe gegen die vor, die es verbrochen haben.
grds: WELCHE Rechtsnorm hat das Gesetz ?
Keine ? Dann nichtig !
Gut, daß Krascherle keine Rechtsberatung leisten darf. Nachkonstitutionelles Recht ist nicht einfach nichtig, wenn es gegen Verfassungsrecht verstößt; dazu bedarf es der Feststellung dessen durch das BVerfG (Art.100 Abs.1 GG).

Sterntaler
23.09.2006, 17:15
....die Annonce widerspricht dem ADG, da die älteren Menschen diskriminiert werden. Was die Alt68 Ganoven und deren Strippenzieher damit bezwecken ist klar, die Diskriminierung der Deutschen in Deutschland.