Vollständige Version anzeigen : Der Mythos Marshall-Plan
KrascherHistory
25.09.2006, 16:14
Es ist mir schon mehrfach aufgefallen, daß du immer dann, wenn inhaltlich Konkretes gefragt ist, kneifst. Hälst du das für überzeugend?
JEDEM hier fällt auf, das du nur für mich abkommandiert wurdest.
Das ist aber merkwürdig ....
Du bist doch nachweislich nicht in der Lage ein Datum für das "Ende" der Weimarer Verfassung zu setzen, noch zu erklären, wie mangelsn Weim.Verf. es noch eine Rechtsfähigkeit für das Deutschen Reich geben kann.
Das habe ich dir nun schon mehrfach erklärt, benutze bitte die Suchfunktion. Spätestens mit Inkrafttreten des GG war die WRV hin, man kann aber auch frühere Daten annehmen, je nach Rechtsauffassung, der man folgt. Wie dem auch sei, jedes der infrage kommenden Daten ist längst verstrichen, daher ist das nur noch ein akademischer Disput ohne Praxisrelevanz.
Ob ein Staat existiert oder nicht, hängt nicht von seiner Verfassung ab. Es vielmehr umgekehrt, ohne Staat(sgewalt) keine Verfassung. Im Falle (Gesamt-)Deutschlands war nach Kriegsende dessen Verfassung das Besatzungsregime, später -statut. Nix WRV.
JEDEM hier fällt auf, das du nur für mich abkommandiert wurdest.
Das ist aber merkwürdig ....
Solange ich dafür bezahlt werde, Selbstverständlichkeiten zu schreiben, kann mir das egal sein.
Walter Hofer
25.09.2006, 16:39
mal ne Zwischenfrage:
maf2 und KrascherHistory,
werdet ihr für diese netten Einlagen von der Geschäftsleitung als Pausennummer eingespielt oder ist das eure wahre, reale Obsession ?
mal ne Zwischenfrage:
maf2 und KrascherHistory,
werdet ihr für diese netten Einlagen von der Geschäftsleitung als Pausennummer eingespielt oder ist das eure wahre, reale Obsession ?
Für mich ist es (bei Krascherle wohl vergebliche) Erwachsenenbildung.
Eine "Verfassung" muß nicht unbedingt "Verfassung" heißen.
Eine Kuh kann auch Rennpferd heißen, und die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" Verfassung.
Was Sache ist, wird sogar in der Wortwahl deutlich, man müßte nur mal etwas genauer lesen.
Es heißt schließlich "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", und nicht, was doch das Naheliegendste wäre, "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland".
In dem unscheinbaren Wörtchen "für" wird die Fremdherrschaft offenkundig. Sobald die Rede ist von einem GG für die BRD, taucht sofort die Frage auf, aber von wem?
Von den Aliierten natürlich!
Wenn ein von siegermächtlichen Bestien aufoktroyiertes Grundgesetz eine Verfassung sein soll, ist meine Oma ein Omnibus.
Französische Text sind weitaus leichter als deine zu verstehen. :smoke:
Daß (nicht nur) meine Beiträge Deinen Verstand überfordern, fällt jedem auf, der hier mitliest; mittlerweile sogar Dir. Gratuliere!
JEDEM hier fällt auf, das du nur für mich abkommandiert wurdest.
Das ist aber merkwürdig ....
Ja, das ist offenkundig.
Dieser maf/maf2 schreibt ausschließlich dann wenn Krascher am Verfassen von Beiträgen ist.
Bei mir ist er auf der Ignorierliste.
Offensichtliche Forenspitzel sollte man durch Mißachtung abstrafen.
Verfassung oder nicht?
Lassen wir noch einmal Carlo Schmid zu Wort kommen. Er nennt sieben wesentliche Defizite, weshalb das Grundgesetz nur die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" regelt.
1. Es mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden
2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt
3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande
4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung
5. Deutschland ist unfrei und besetzt
6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen
7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.
Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat:
"Was aber das Gebilde (das Grundgesetz, MR.) von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft."
Das, führt Schmid weiter aus, sei etwas völlig anderes als eine Verfassung.
Eine Verfassung ist "die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz." Diese bestimmten in letzter Instanz, ohne daß sie auf einen Dritten (die Besatzer, MR.) zurückgeführt zu werden brauchten, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Staatsgebiet.
Jetzt kommt's richtig dicke:
"Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!"
"Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen."
"Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können."
"Das setzt aber voraus entweder die Einigung der vier Besatzungsmächte über eine gemeinsame Deutschland-Politik oder einen Akt der Gewalt nach der einen oder anderen Seite. Mag sein, dass mancher Mann mit diesem Gedanken spielt; es lohnt sich aber vielleicht, diesen Gedanken einmal zu meditieren. Was bedeutet denn Gewalt in diesem Zusammenhang? Entweder die Vertreibung einer Besatzungsmacht, die einer gesamtdeutschen demokratischen Einigung widerstrebt. Könnte daraus etwas anderes werden als eine Katastrophe für die ganze Welt?"
Neutraler
25.09.2006, 19:41
Genau das müßtest du nachweisen.
Der Jüdische Weltkongress vertrat die Interessen des Judentums weltweit.
Eben. Was keinen Staat hat, kann keinen Krieg erklären. C'est la vie, wie der Westfranke gerne sagt.
Und wenn quasi eine 2000-jährige Exilregierung besteht?
Das hat auch niemand verlangt.
In gewisser Weise schon. Die Garantie an Polen war wohl kaum zufällig.
Diese Englandfreundlichkeit bestand in der Hoffnung, England werde stillhalten, wenn Deutschland sich den Kontinent unterwirft. Das dies illusorisch war, wußte jeder Englandkenner.
Hitler bot England 1939 ein Bündnis zu folgenden Bedingungen an:
„1. Deutschland ist bereit, ein Bündnis mit England zu schließen.
2. England sollte Deutschland bei der Rückgewinnung Danzigs und des Korridors behilflich sein.
3. Wenn diese Regelung zustande gekommen ist, wird Deutschland die Grenzen Polens garantieren.
4. Es sollte möglich sein, ein Abkommen über die deutschen Kolonien zu vereinbaren.
5. Für die Behandlung der deutschen Minderheiten in Polen sollten ausreichende Garantien gegeben werden.
6. Deutschland verpflichtet sich, dass Britische Empire mit seiner Wehrmacht zu verteidigen, wo immer es auch bedroht werden sollte.“[IMT, Bd. IX, Sitzungsbericht v. 19.3.1946, Aussage von Birger Dahlerus, S.515 f.]
Das Problem von Bavendamm ist, daß er, sei es aus Naivität, sei es aus Blödheit, vor allem von den Nazis verfälschte Quellenpublikationen heranzieht. Daß er dann zu entsprechenden Schlußfolgerungen kommt, ist nun wirklich nicht erstaunlich.
Das bleibt so lange eine Behauptung bis du sie mit Belegen untermauern kannst. Bavendamm beschäftigt eher mit der US-Außenpolitik basierend auf den amerikanischen Dokumenten und nicht irgendwelchen verfälschten Quellenpublikationen. Hier frage ich mich doch gerade, welche Quellenpublikationen die Nazis verfälscht haben sollen, wenn sie 1945 kapitulierten und ihre Akten in alliierten Besitz gingen. Es war eher umgekehrt, dass die Alliierten deutsche Dokumente nach dem Krieg massenweise in ihren eigenen Archiven eingelagert, teilweise zerstört und teilweise verfälscht wieder herausgegeben haben. Dazu kommen noch viele falsche Dokumente, die angebliche Hitler Reden enthalten.
Allgemeine Inforamtionen über das Buch und den Inhalt. Man erkennt schnell, dass die deutschen Außenpolitik, für das entsprechende deutsche Quellenpublikationen herangezogen werden, nicht das Thema ist, sondern die US-Außenpolitik basierend auf den Vorstellungen Roosevelts:
http://www.swg-hamburg.de/Buchbesprechungen/Bavendamm__Roosevelts_Krieg/body_bavendamm__roosevelts_krieg.html
Stimmt. Und zwar aus obigen Gründen.
Das sind keine Gründe sondern Behauptungen!
Eine Kuh kann auch Rennpferd heißen, und die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" Verfassung.
Was Sache ist, wird sogar in der Wortwahl deutlich, man müßte nur mal etwas genauer lesen.
Es heißt schließlich "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", und nicht, was doch das Naheliegendste wäre, "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland".
In dem unscheinbaren Wörtchen "für" wird die Fremdherrschaft offenkundig. Sobald die Rede ist von einem GG für die BRD, taucht sofort die Frage auf, aber von wem?
Von den Aliierten natürlich!
Wenn ein von siegermächtlichen Bestien aufoktroyiertes Grundgesetz eine Verfassung sein soll, ist meine Oma ein Omnibus.
Zur Verkehrstauglichkeit deiner Oma kann ich mich natürlich nicht äußern, aber die Überschrift eines Gesetzeswerks ist unerheblich. Entscheidend ist, was darin geregelt wird. Der Inhalt macht die Verfassung, so auch beim Grundgesetz.
Die Formulierung "Verfassung _für_..." ist übrigens recht gebräuchlich, sowohl im englischen Sprachraum als auch bei den Verfassungen deutscher Staaten im 19. Jahrhundert vorder Reichsgründung.
BTW: Wenn du schon auf sprachlicher Präzision bestehst - "aufoktroyiert" ist Wortmüll.
Zur Verkehrstauglichkeit deiner Oma kann ich mich natürlich nicht äußern, aber die Überschrift eines Gesetzeswerks ist unerheblich. Entscheidend ist, was darin geregelt wird. Der Inhalt macht die Verfassung, so auch beim Grundgesetz.
Eben, die Fremdherrschaft wird geregelt, was Carlo Schmid (SPD) eindrucksvoll darstellt.
Die Formulierung "Verfassung _für_..." ist übrigens recht gebräuchlich, sowohl im englischen Sprachraum als auch bei den Verfassungen deutscher Staaten im 19. Jahrhundert vorder Reichsgründung.
Kann schon sein, im vorliegenden Fall ist sie mehr als verräterisch.
BTW: Wenn du schon auf sprachlicher Präzision bestehst - "aufoktroyiert" ist Wortmüll.
Es ist schön, wenn man aufmerksame Leser hat. So sehr ich mich darüber freue, kann ich es Dir leider nicht ersparen, in Deinen ohnehin schon sehr dünnen Wein noch ein wenig Wasser zu schütten.
1. Ich bestehe nicht auf sprachlicher Präzision. Wie denn auch, wie sollte ich Dich oder einen anderen Schreiber zwingen, genauer zu formulieren? Ich habe vielmehr sprachliche Präzision angewendet und mir die Wörter auf dem Titelblatt des GGs ein wenig genauer angeschaut.
2. Der Wortmüll, den Du monierst, steht im Duden (www.duden.de)
Und wieder sind wir mittendrin im Thema:
"auf|ok|troy|ie|ren <sw. V.; hat> (bildungsspr.): aufzwingen: jmdm. seine Meinung, dem Staat eine Verfassung a.; ..."
Eben, die Fremdherrschaft wird geregelt, was Carlo Schmid (SPD) eindrucksvoll darstellt.
Man muß sich da etwas einlesen. Die Debatten im Parlamentarischen Rat wurden z.T. recht polemisch geführt, außerdem reden wir hier von einer Zeit, in der die SPD noch strikt auf gesamtdeutschem Kurs war (Kurt Schumachers Zwischenruf gegen Konrad Adenauer "Kanzler der Alliierten" gehört in diese Zeit). Das wurde später anders, auch für Carlo Schmid, der dann ja Bundesratsminister des von ihm vorher noch geschmähten "Besatzungsregimes" wurde.
Außerdem sollte man nicht aus den Augen verlieren, daß Carlo Schmid nur einer von vielen Angehörigen des Parlamentarischen Rates war, nicht mehr. Die Debatten um das Für und Wider der Gründung der Bundesrepublik und deren Details sind in den Stenographischen Berichten ausführlich nachzulesen.
Kann schon sein, im vorliegenden Fall ist sie mehr als verräterisch.
Sie kann nichts verraten.
Es ist schön, wenn man aufmerksame Leser hat. So sehr ich mich darüber freue, kann ich es Dir leider nicht ersparen, in Deinen ohnehin schon sehr dünnen Wein noch ein wenig Wasser zu schütten.
1. Ich bestehe nicht auf sprachlicher Präzision. Wie denn auch, wie sollte ich Dich oder einen anderen Schreiber zwingen, genauer zu formulieren? Ich habe vielmehr sprachliche Präzision angewendet und mir die Wörter auf dem Titelblatt des GGs ein wenig genauer angeschaut.
2. Der Wortmüll, den Du monierst, steht im Duden (www.duden.de)
Und wieder sind wir mittendrin im Thema:
"auf|ok|troy|ie|ren <sw. V.; hat> (bildungsspr.): aufzwingen: jmdm. seine Meinung, dem Staat eine Verfassung a.; ..."
"-ok-"?
Man muß sich da etwas einlesen. Die Debatten im Parlamentarischen Rat wurden z.T. recht polemisch geführt, außerdem reden wir hier von einer Zeit, in der die SPD noch strikt auf gesamtdeutschem Kurs war (Kurt Schumachers Zwischenruf gegen Konrad Adenauer "Kanzler der Alliierten" gehört in diese Zeit).
Die Rede Schmids ist das Gegenteil von polemisch und in ihrer spröden Trockenheit fast das Musterbeispiel für Juristenprosa. Und das bei einem Mann, der Baudelaire übersetzt hat ...
Außerdem sind die härtesten Punkte bei Schmids GG-Kritik nicht mehr als die Wiedergabe des Sachstandes. Von persönlichen Bewertungen und flammendem rhetorischen Schwung weit und breit nichts zu sehen.
Willst Du sagen, Schmid, hochkarätiger akademischer Jurist, sei nicht imstande gewesen, die Sachverhalte rund ums GG herum zu verstehen und danach in Worte zu fassen?
Schmid war ab 1930 Privatdozent für Völkerrecht (!!!) an der Uni Tübingen gewesen, ab 1946 Professor für Öffentliches Recht, Justizminister von Württemberg-Hohenzollern, Vizepräsident des Bundestags und Prof. für Pol. Wissenschaften (http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/SchmidCarlo/).
Wenn so jemand aus dem Nähkästchen seines eigenen Berufs plaudert und das GG schon bei seiner Geburt in gewisser Weise beerdigt, hat das Gewicht.
Von den sieben Geburtsfehlern, die Schmid dem GG attestiert, reicht jeder einzelne aus, dieses Machwerk zum Exempel einer Nicht-Verfassung zu machen:
1. Es mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden
2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt
3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande
4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung
5. Deutschland ist unfrei und besetzt
6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen
7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.
Das wurde später anders, auch für Carlo Schmid, der dann ja Bundesratsminister des von ihm vorher noch geschmähten "Besatzungsregimes" wurde.
War der gute Carlo ein Zeitreisender, konnte er in die Vergangenheit zurückkehren und dafür sorgen, daß das GG nicht mehr den Besatzern zur Genehmigung vorzulegen gewesen ist, um nur mal einen Punkt herauszugreifen.
Außerdem sollte man nicht aus den Augen verlieren, daß Carlo Schmid nur einer von vielen Angehörigen des Parlamentarischen Rates war, nicht mehr. Die Debatten um das Für und Wider der Gründung der Bundesrepublik und deren Details sind in den Stenographischen Berichten ausführlich nachzulesen.
Geht aus den stenographischen Berichten hervor, daß Carlo Schmid die objektiv nachprüfbaren Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, und das GG nicht von den Alliierten genehmigt werden mußte, daß keine Inhalte vorgegeben wurden und dennoch eine verfassunggebende Nationalversammlung getagt hatte, von deren Existenz wir nichts wissen?
Mark Mallokent
26.09.2006, 08:25
Hier ist Deutschland nicht England.Gut beobachtet. Ich sprach auch von Verfassungen im allgemeinen, nicht speziell von Deutschland.
Und die deutsche Sprache ist sehr präzise.
Sehr richtig.
Bisher "glaubst" du nur. Es steht zwar "GG" da, aber eigentlich ist eine Verfassung gemeint. Belege ! Wo sind deine Belege ? MfG KDas Grundgesetz ist eben die Verfassung der Bundesrepublik. So wie die Magna Charta die englische Verfassung ist, bzw. ein Teil derselben. "Verfassung" und "Grundgesetz" sind Synonyme. :smoke:
Mark Mallokent
26.09.2006, 08:33
Es heißt schließlich "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", und nicht, was doch das Naheliegendste wäre, "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland".
In dem unscheinbaren Wörtchen "für" wird die Fremdherrschaft offenkundig. Sobald die Rede ist von einem GG für die BRD, taucht sofort die Frage auf, aber von wem?
Von den Aliierten natürlich!Ja natürlich. Das ist ja auch gut so. Die Deutschen hatten sich ja als unfähig erwiesen, sich eine freie Verfassung zu geben. Du solltest froh sein, daß sie unter allierter Anleitung und Aufsicht endlich eine solche zustande gebracht haben. :]
Wenn ein von siegermächtlichen Bestien aufoktroyiertes Grundgesetz eine Verfassung sein soll, ist meine Oma ein Omnibus.Ich kenne deine Oma nicht näher, insofern kann ich hier nicht sicher urteilen. :smoke:
Mark Mallokent
26.09.2006, 08:43
Der Jüdische Weltkongress vertrat die Interessen des Judentums weltweit.Das hätte er gern gehabt. Das stimmt aber nicht. Abgesehen davon, können auch Weltkongresse keine Kriege erklären. :smoke:
Und wenn quasi eine 2000-jährige Exilregierung besteht?Es wird dir schwerfallen nachzuweisen, daß der Jüdische Weltkongress 2000 Jahre lang bestanden hat. :engel:
In gewisser Weise schon. Die Garantie an Polen war wohl kaum zufällig.Zufällig war sie in der Tat nicht.
Hitler bot England 1939 ein Bündnis zu folgenden Bedingungen an:
„1. Deutschland ist bereit, ein Bündnis mit England zu schließen.
2. England sollte Deutschland bei der Rückgewinnung Danzigs und des Korridors behilflich sein.
3. Wenn diese Regelung zustande gekommen ist, wird Deutschland die Grenzen Polens garantieren.
4. Es sollte möglich sein, ein Abkommen über die deutschen Kolonien zu vereinbaren.
5. Für die Behandlung der deutschen Minderheiten in Polen sollten ausreichende Garantien gegeben werden.
6. Deutschland verpflichtet sich, dass Britische Empire mit seiner Wehrmacht zu verteidigen, wo immer es auch bedroht werden sollte.“[IMT, Bd. IX, Sitzungsbericht v. 19.3.1946, Aussage von Birger Dahlerus, S.515 f.]
Mit anderen Worten: Hitler verlangte von England, seinen Bundesgenossen Polen im Stich zu lassen. Wenn er dieses Angebot wirklich ernst gemeint haben sollte, dann war er noch dümmer, als ich dachte.
Das bleibt so lange eine Behauptung bis du sie mit Belegen untermauern kannst. Bavendamm beschäftigt eher mit der US-Außenpolitik basierend auf den amerikanischen Dokumenten und nicht irgendwelchen verfälschten Quellenpublikationen. Hier frage ich mich doch gerade, welche Quellenpublikationen die Nazis verfälscht haben sollen,
wenn sie 1945 kapitulierten und ihre Akten in alliierten Besitz gingen. Es war eher umgekehrt, dass die Alliierten deutsche Dokumente nach dem Krieg massenweise in ihren eigenen Archiven eingelagert, teilweise zerstört und teilweise verfälscht wieder herausgegeben haben. Dazu kommen noch viele falsche Dokumente, die angebliche Hitler Reden enthalten.
Allgemeine Inforamtionen über das Buch und den Inhalt. Man erkennt schnell, dass die deutschen Außenpolitik, für das entsprechende deutsche Quellenpublikationen herangezogen werden, nicht das Thema ist, sondern die US-Außenpolitik basierend auf den Vorstellungen Roosevelts:
http://www.swg-hamburg.de/Buchbesprechungen/Bavendamm__Roosevelts_Krieg/body_bavendamm__roosevelts_krieg.html
Das sind keine Gründe sondern Behauptungen!
Darauf werde ich später eingehen.
Ja natürlich. Das ist ja auch gut so. Die Deutschen hatten sich ja als unfähig erwiesen, sich eine freie Verfassung zu geben. Du solltest froh sein, daß sie unter allierter Anleitung und Aufsicht endlich eine solche zustande gebracht haben. :]
Die Deutschen sind schon 1866 demokratisch gewesen, als es zum ersten Mal freie, gleiche und geheime Wahlen gegeben hat. Abgesehen von den läppischen 12 Jahren war bei uns niemals Rassendiskriminierung angesagt. In den USA dagegen, dem Land unserer "Befreier", ist erst 100 Jahre später mit der politischen Diskriminierung der Schwarzen Schluß gemacht worden. Dort waren die Nigger, um einmal den Jargon der amerikanischen Bestien zu verwenden, 190 Jahre ausgegrenzt: von 1776 bis 1966.
Eine kriecherische Untertanen- und Muckerseele wie Du wird selbstverständlich froh sein, wenn er wie ein kleines Kind oder entmündigter Patient unter Aufsicht und Anleitung gestellt wird, selbst wenn der Stiefel den er anbetet, zu Leuten gehört, die so viele Kriege, Verbrechen, Massen- und Völkermorde begangen haben, wie es keine anderen Völker und Nationen jemals getan haben.
KrascherHistory
26.09.2006, 09:41
Zur Verkehrstauglichkeit deiner Oma kann ich mich natürlich nicht äußern, aber die Überschrift eines Gesetzeswerks ist unerheblich. Entscheidend ist, was darin geregelt wird. Der Inhalt macht die Verfassung, so auch beim Grundgesetz.
Die Formulierung "Verfassung _für_..." ist übrigens recht gebräuchlich, sowohl im englischen Sprachraum als auch bei den Verfassungen deutscher Staaten im 19. Jahrhundert vorder Reichsgründung.
BTW: Wenn du schon auf sprachlicher Präzision bestehst - "aufoktroyiert" ist Wortmüll.
Ist es nicht. Es ist sehr gut beschrieben, Verfassungs-maf !
KrascherHistory
26.09.2006, 09:46
Man muß sich da etwas einlesen. Die Debatten im Parlamentarischen Rat wurden z.T. recht polemisch geführt, außerdem reden wir hier von einer Zeit, in der die SPD noch strikt auf gesamtdeutschem Kurs war (Kurt Schumachers Zwischenruf gegen Konrad Adenauer "Kanzler der Alliierten" gehört in diese Zeit). Das wurde später anders, auch für Carlo Schmid, der dann ja Bundesratsminister des von ihm vorher noch geschmähten "Besatzungsregimes" wurde.
Außerdem sollte man nicht aus den Augen verlieren, daß Carlo Schmid nur einer von vielen Angehörigen des Parlamentarischen Rates war, nicht mehr. Die Debatten um das Für und Wider der Gründung der Bundesrepublik und deren Details sind in den Stenographischen Berichten ausführlich nachzulesen.
Sie kann nichts verraten.
"-ok-"?
Erstaunlich, das eine SPD oder CDU mal auf einen "GESAMTDEUTSCHEN" Kurs gewesen ist. Was ist wann passiert, das dieser Kurs nicht weiter verfolgt wurde, bzw. anders gefragt: wieso konnte der Kurs eigentlich zunächst eingeschlagen werden. Nach deinen "Aussagen" wäre dies nicht möglich.
Leider hast du uns bis heute nicht in das "Geheimnis" eingeweiht, wer wann völkerrechtlich verbindlich die "Abtretung" der dt. Ostgebiete vollzogen hat.
Wie auch. KEINER KONNTE DIE OSTGEBIETE BIS HEUTE ABTRETEN !!
KrascherHistory
26.09.2006, 09:49
Gut beobachtet. Ich sprach auch von Verfassungen im allgemeinen, nicht speziell von Deutschland.
Sehr richtig.
Das Grundgesetz ist eben die Verfassung der Bundesrepublik. So wie die Magna Charta die englische Verfassung ist, bzw. ein Teil derselben. "Verfassung" und "Grundgesetz" sind Synonyme. :smoke:
das gleiche und das selbe
Besitz und Eigentum
Verfassung und Grundgesetz.
Das üben wir noch mal, Pariser.
Im französischen magst du ja gut sein, ab als "Meinungswächter" fehlt es dir ein wenig an der deutschen Sprache.
MfG K
KrascherHistory
26.09.2006, 09:52
Ja natürlich. Das ist ja auch gut so. Die Deutschen hatten sich ja als unfähig erwiesen, sich eine freie Verfassung zu geben. Du solltest froh sein, daß sie unter allierter Anleitung und Aufsicht endlich eine solche zustande gebracht haben. :]
Ich kenne deine Oma nicht näher, insofern kann ich hier nicht sicher urteilen. :smoke:
Nanü ! Wir spinnern uns ein wenig die Geschichte zurecht.....
Die Verfassung von 1919 ist nach wie vor Existent. Das Erzwingen des "GG" war völkerrechtlich illegitim, weil das bestehende Landesrecht (nach HLKO) durchaus "ausreichte" für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Übrigens waren es die USA, die v.dt. Verfassungen abgepinselt haben.
Das deutsche Geschlecht gibt es weitaus länger Walt Disney oder die khasarischen Juden !
MfG K
Mark Mallokent
26.09.2006, 09:54
Die Deutschen sind schon 1866 demokratisch gewesen, als es zum ersten Mal freie, gleiche und geheime Wahlen gegeben hat. Sie sind es aber nicht geblieben.
Abgesehen von den läppischen 12 Jahren war bei uns niemals Rassendiskriminierung angesagt. In den USA dagegen, dem Land unserer "Befreier", ist erst 100 Jahre später mit der politischen Diskriminierung der Schwarzen Schluß gemacht worden. Dort waren die Nigger, um einmal den Jargon der amerikanischen Bestien zu verwenden, 190 Jahre ausgegrenzt: von 1776 bis 1966. Ich finde es sehr löblich, daß du dich gegen die Diskrimierung von Negern aussprichst. :smoke:
Eine kriecherische Untertanen- und Muckerseele wie Du wird selbstverständlich froh sein, wenn er wie ein kleines Kind oder entmündigter Patient unter Aufsicht und Anleitung gestellt wird, selbst wenn der Stiefel den er anbetet, zu Leuten gehört, die so viele Kriege, Verbrechen, Massen- und Völkermorde begangen haben, wie es keine anderen Völker und Nationen jemals getan haben.Blödsinn. :vogel:
KrascherHistory
26.09.2006, 09:56
Die Deutschen sind schon 1866 demokratisch gewesen, als es zum ersten Mal freie, gleiche und geheime Wahlen gegeben hat. Abgesehen von den läppischen 12 Jahren war bei uns niemals Rassendiskriminierung angesagt. In den USA dagegen, dem Land unserer "Befreier", ist erst 100 Jahre später mit der politischen Diskriminierung der Schwarzen Schluß gemacht worden. Dort waren die Nigger, um einmal den Jargon der amerikanischen Bestien zu verwenden, 190 Jahre ausgegrenzt: von 1776 bis 1966.
Eine kriecherische Untertanen- und Muckerseele wie Du wird selbstverständlich froh sein, wenn er wie ein kleines Kind oder entmündigter Patient unter Aufsicht und Anleitung gestellt wird, selbst wenn der Stiefel den er anbetet, zu Leuten gehört, die so viele Kriege, Verbrechen, Massen- und Völkermorde begangen haben, wie es keine anderen Völker und Nationen jemals getan haben.
Hochachtung ! Wie könnte man es besser formulieren.....
MfG K
Mark Mallokent
26.09.2006, 10:00
Nanü ! Wir spinnern uns ein wenig die Geschichte zurecht.....Du tust das in der Tat. Ich nicht. :smoke:
Die Verfassung von 1919 ist nach wie vor Existent. Sie "existiert" in Archiven und Bibliotheken, ist aber nicht mehr gültig. Ebenso wie die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. :old:
Das Erzwingen des "GG" war völkerrechtlich illegitim, weil das bestehende Landesrecht (nach HLKO) durchaus "ausreichte" für Ruhe und Ordnung zu sorgen.Wieso war das illegitim? In der HLKO steht nichts davon.
Übrigens waren es die USA, die v.dt. Verfassungen abgepinselt haben.Das ist ja auch nicht verboten.
Das deutsche Geschlecht gibt es weitaus länger Walt Disney oder die khasarischen Juden !Ja und?
KrascherHistory
26.09.2006, 10:06
Du tust das in der Tat. Ich nicht. :smoke:
Sie "existiert" in Archiven und Bibliotheken, ist aber nicht mehr gültig. Ebenso wie die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. :old:
Wieso war das illegitim? In der HLKO steht nichts davon.
Das ist ja auch nicht verboten.
Ja und?
Du warst auch bis heute nicht konkret i.d.Lage ein genaues Datum für das Ende einer (der) Verfassung anzugeben. Nur zu !
Verboten ist da gar nix. Nur die Tatsache widerpsricht deiner Aussage, die Deutschen wären von alleine nicht i.d.Lage, eine Verfassung zu legitimieren.
Dem ist nachweislich nicht so.
Artikel 43 HLKO
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Die bestehenden Landesgesetze waren zu 100 % intakt per Mai 1945. War von Hitler genau so verfügt, ist auch in den Ermächtigungsgesetz zu belegen.
Warum also etwas "zusätzliches", überflüssiges kreieren...
MfG K
Sie sind es aber nicht geblieben.
Hätten die Sieger mit dem Versailler-Vertrag nicht den ersten und für alles andere kausalen Zivilisationsbruch begangen und uns danach Adolf Hitler als Kämpfer gegen den Bolschwismus in den Pelz gesetzt sowie die NSDAP nicht mit Millionenspenden gefüttert, wäre die urdeutsche demokratische Tradition niemals unterbrochen worden.
Mark Mallokent
26.09.2006, 10:38
Du warst auch bis heute nicht konkret i.d.Lage ein genaues Datum für das Ende einer (der) Verfassung anzugeben. Nur zu !Diese Frage hat maf2 längst beantwortet. :]
Verboten ist da gar nix. Nur die Tatsache widerpsricht deiner Aussage, die Deutschen wären von alleine nicht i.d.Lage, eine Verfassung zu legitimieren.
Dem ist nachweislich nicht so.Der Unterschied liegt darin, daß die deutschen Verfassungen nie über längere Zeit hinweg zufriedenstellend funktioniert haben, die amerikanische dagegen schon. :smoke:
Artikel 43 HLKO
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Die bestehenden Landesgesetze waren zu 100 % intakt per Mai 1945. War von Hitler genau so verfügt, ist auch in den Ermächtigungsgesetz zu belegen.
Warum also etwas "zusätzliches", überflüssiges kreieren...Die "Landesgesetze", nämlich Strafgesetzbuch und Bügerliches Gesetzbuch, sind ja auch, soweit kein zwingendes Hindernis bestand, beachtet worden. Worüber beschwerst du dich also?
Mark Mallokent
26.09.2006, 10:41
Hätten die Sieger mit dem Versailler-Vertrag nicht den ersten und für alles andere kausalen Zivilisationsbruch begangen und uns danach Adolf Hitler als Kämpfer gegen den Bolschwismus in den Pelz gesetzt sowie die NSDAP nicht mit Millionenspenden gefüttert, wäre die urdeutsche demokratische Tradition niemals unterbrochen worden.
Ja ja, wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gehabt. Und hätte die deutsche Regierung nicht den Ersten Weltkrieg vom Zaun gebrochen, dann hätte es auch keinen Versailler-Vertrag gegeben. Die Behauptung dagegen, Adolf Hitler wäre eine Geheimagent der Siegermächte, verrät immerhin einen gewissen Sinn für Komik. :smoke:
KrascherHistory
26.09.2006, 11:14
Ja ja, wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gehabt. Und hätte die deutsche Regierung nicht den Ersten Weltkrieg vom Zaun gebrochen, dann hätte es auch keinen Versailler-Vertrag gegeben. Die Behauptung dagegen, Adolf Hitler wäre eine Geheimagent der Siegermächte, verrät immerhin einen gewissen Sinn für Komik. :smoke:
Wie wär´s mal mit einem Argument, Ente.
Oder woher hat deiner Meinung nach die NSDAP in ihrer "Anfangsphase" das Kapital erhalten ?
Erstaunlich, das eine SPD oder CDU mal auf einen "GESAMTDEUTSCHEN" Kurs gewesen ist. Was ist wann passiert, das dieser Kurs nicht weiter verfolgt wurde, bzw. anders gefragt: wieso konnte der Kurs eigentlich zunächst eingeschlagen werden. Nach deinen "Aussagen" wäre dies nicht möglich.
Du schwafelst. I.W. in der Zeit vor dem Godesberger Programm opponierte die SPD gegen Adenauers Kurs der Westintegration und betonte dagegen das Ziel der Wiedervereinigung. Kann man alles in den Stenographischen Protokollen des Parlamentarischen Rates nachlesen.
Leider hast du uns bis heute nicht in das "Geheimnis" eingeweiht, wer wann völkerrechtlich verbindlich die "Abtretung" der dt. Ostgebiete vollzogen hat.
Wie auch. KEINER KONNTE DIE OSTGEBIETE BIS HEUTE ABTRETEN !!
Wie sich das verhält, habe ich dir schon mehrfach erläutert. Benutze bitte die Suchfunktion.
das gleiche und das selbe
Besitz und Eigentum
Verfassung und Grundgesetz.
Das üben wir noch mal, Pariser.
Im französischen magst du ja gut sein, ab als "Meinungswächter" fehlt es dir ein wenig an der deutschen Sprache.
Deine Beispiele sind nicht einschlägig.
Was eine Verfassung ist, bemißt sich nach dem Inhalt des jeweiligen Regelwerks, nicht nach dessen Überschrift. Die Bezeichnung "Grundgesetz" wurde, wie man in den Protokollen des Parlamentarischen Rates nachlesen kann, aus symbolischen Gründen gewählt; das ändert nichts daran, daß es eine Verfassung ist.
Mark Mallokent
26.09.2006, 12:46
Wie wär´s mal mit einem Argument, Ente.
Oder woher hat deiner Meinung nach die NSDAP in ihrer "Anfangsphase" das Kapital erhalten ?
Du wirst es uns sicher verraten. :smoke:
KrascherHistory
26.09.2006, 12:58
Du schwafelst. I.W. in der Zeit vor dem Godesberger Programm opponierte die SPD gegen Adenauers Kurs der Westintegration und betonte dagegen das Ziel der Wiedervereinigung. Kann man alles in den Stenographischen Protokollen des Parlamentarischen Rates nachlesen.
Wie sich das verhält, habe ich dir schon mehrfach erläutert. Benutze bitte die Suchfunktion.
Ich spreche von eindeutigen Wahlkampfaussagen, "Das ganze Deutschland" soll es sein !
Von allen Parteien !
KrascherHistory
26.09.2006, 12:59
Du wirst es uns sicher verraten. :smoke:
Ich bin nicht für dein "Lügen-Nachschub" zuständig.
KrascherHistory
26.09.2006, 13:00
Deine Beispiele sind nicht einschlägig.
Was eine Verfassung ist, bemißt sich nach dem Inhalt des jeweiligen Regelwerks, nicht nach dessen Überschrift. Die Bezeichnung "Grundgesetz" wurde, wie man in den Protokollen des Parlamentarischen Rates nachlesen kann, aus symbolischen Gründen gewählt; das ändert nichts daran, daß es eine Verfassung ist.
Falsch.
"Symbolische Gründe" ?!!?
Kein Deutscher hat das "GG" beschlossen. Es ist durch Alliierte verlangt worden.
Ich spreche von eindeutigen Wahlkampfaussagen, "Das ganze Deutschland" soll es sein !
Von allen Parteien !
Das mag so gewesen sein oder nicht, aber was willst du jetzt eigentlich? Ich versuche nur, den Kontext zu erklären, in dem Carlo Schmid sich äußerte. Da er SPD-Mitglied war, müssen wir uns um andere Parteien nicht kümmern.
Ich habe den Eindruck, daß einfach nur aus Trotz widersprichst, ohne irgendeinen sinnvollen Inhalt vermitteln zu wollen
Mark Mallokent
26.09.2006, 13:02
Ich bin nicht für dein "Lügen-Nachschub" zuständig.
Dann laß es eben. :smoke:
KrascherHistory
26.09.2006, 13:07
Das mag so gewesen sein oder nicht, aber was willst du jetzt eigentlich? Ich versuche nur, den Kontext zu erklären, in dem Carlo Schmid sich äußerte. Da er SPD-Mitglied war, müssen wir uns um andere Parteien nicht kümmern.
Ich habe den Eindruck, daß einfach nur aus Trotz widersprichst, ohne irgendeinen sinnvollen Inhalt vermitteln zu wollen
Es soll verdeutlichen, das ALLE Parteien durchaus wußten, was Völkerrecht bedeutet und ihre Wahlkampfplakate sprechen eine deutliche Sprache.
Wie konnten sich alle Parteien (nach dir ja angeb. wider besseren Wissens) im Hinblick auf die künftigen Wähler, für ein GANZES Deutschland ausprechen und dann "irgendwann" nicht mehr.
Natürlich wissen die Parteien, das es bei "Deutschland" um das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 geht.
Falsch.
"Symbolische Gründe" ?!!?
Kein Deutscher hat das "GG" beschlossen. Es ist durch Alliierte verlangt worden.
Der Verfassungsgebungsprozeß wurde von den Alliierten angestoßen, das ist richtig. Aber "kein Deutscher" hat das GG beschlossen? Dann müssen die Beratungen des Parlamentarischen Rates wohl bloße Fiktion gewesen sein. Alles nur geträumt?
Natürlich wurde das GG von Deutschen beschlossen. Es waren die nach einem Modellgesetz von den Landtagen und Bürgerschaften gewählten Vertreter. Die alliierten Hochkommissare haben das GG anschließend im Rahmen ihrer Kompetenzen nach dem Besatzungsstatut genehmigt. Ihr Einfluß auf den Inhalt des GG war minimal.
Das Genehmigungsschreiben ist zwar heute noch Teil des materiellen Verfassungsrechts, aber inhaltlich obsolet.
Es soll verdeutlichen, das ALLE Parteien durchaus wußten, was Völkerrecht bedeutet und ihre Wahlkampfplakate sprechen eine deutliche Sprache.
Wie konnten sich alle Parteien (nach dir ja angeb. wider besseren Wissens) im Hinblick auf die künftigen Wähler, für ein GANZES Deutschland ausprechen und dann "irgendwann" nicht mehr.
Natürlich wissen die Parteien, das es bei "Deutschland" um das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 geht.
Dein merkwürdiges Verständnis von Völkerrecht kannten die Parteien damals wohl kaum.
Vielleicht betreibst du mal etwas Parteiengeschichte der Bundesrepublik, dann werden dir die Positionswechsel der einzelnen Parteien zur Deutschlandfrage klarer.
Ja ja, wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gehabt. Und hätte die deutsche Regierung nicht den Ersten Weltkrieg vom Zaun gebrochen, dann hätte es auch keinen Versailler-Vertrag gegeben.
Ein weiteres Mal entlarvst Du Dich als ein vom Hitlerischen Ungeist durchtränkter Opportunist. Du redest genauso wie die, die sagen, "ohne die zahllosen jüdischen Kriegserklärungen und gegen Deutschland gerichteten Ausrottungs- und Vernichtungsappelle hätte es gar keinen Holocaust gegeben".
Die Behauptung dagegen, Adolf Hitler wäre eine Geheimagent der Siegermächte, verrät immerhin einen gewissen Sinn für Komik. :smoke:
Freut mich, wenn Du über Deinen Unsinn lachen kannst. Von mir stammt die Behauptung nicht.
KrascherHistory
26.09.2006, 13:16
Der Verfassungsgebungsprozeß wurde von den Alliierten angestoßen, das ist richtig. Aber "kein Deutscher" hat das GG beschlossen? Dann müssen die Beratungen des Parlamentarischen Rates wohl bloße Fiktion gewesen sein. Alles nur geträumt?
Natürlich wurde das GG von Deutschen beschlossen. Es waren die nach einem Modellgesetz von den Landtagen und Bürgerschaften gewählten Vertreter. Die alliierten Hochkommissare haben das GG anschließend im Rahmen ihrer Kompetenzen nach dem Besatzungsstatut genehmigt. Ihr Einfluß auf den Inhalt des GG war minimal.
Das Genehmigungsschreiben ist zwar heute noch Teil des materiellen Verfassungsrechts, aber inhaltlich obsolet.
Die BESATZER haben etwas angestoßen ("Hättet ihr lieben Deutschen nicht vielleicht Lust....?) ?
Der parl. Rat hatte die Aufgabe einen Schein zu wahren.
Genehmigt wurde das "GG" von den Alliierten (welche ausl. Macht hat die Weim.Verf. genehmigt ?); außerdem unterlagen sämtliche Änderungen oder "Verträge" mit dem Ausland einer 21-Tagefrist hinsichtlich der Genehmigung der Alliierten !
Aber du hast REcht: die Genehmigung des "GG" ist wirklich nur ein "Minimaleinfluß" :))
Eben, die Fremdherrschaft wird geregelt, was Carlo Schmid (SPD) eindrucksvoll darstellt.
Im Grundgesetz? Wohl kaum, mit Ausnahme des damals noch aktuellen Art.139 GG.
KrascherHistory
26.09.2006, 13:23
Im Grundgesetz? Wohl kaum, mit Ausnahme des damals noch aktuellen Art.139 GG.
Wieso damals ?
"Obsolet" ist keine Rechtsnorm, sondern eine "Erfindung" von Schwarzkitteln !
Mehr aber auch nicht !
Mark Mallokent
26.09.2006, 13:26
Ein weiteres Mal entlarvst Du Dich als ein vom Hitlerischen Ungeist durchtränkter Opportunist. Du redest genauso wie die, die sagen, "ohne die zahllosen jüdischen Kriegserklärungen und gegen Deutschland gerichteten Ausrottungs- und Vernichtungsappelle hätte es gar keinen Holocaust gegeben".Freut mich, wenn Du über Deinen Unsinn lachen kannst. Von mir stammt die Behauptung nicht.:smoke:
Freut mich, wenn Du über Deinen Unsinn lachen kannst. Von mir stammt die Behauptung nicht.Doch. :]
Freut mich, wenn Du über Deinen Unsinn lachen kannst. Von mir stammt die Behauptung nicht.:smoke:
Doch. :]
Kannst Du sicher belegen, wo ich Adolf als Geheimagenten bezeichnet habe. Ich vermute mal, das wird so enden, wie Deine Belege für das, was Bismarck gegenüber Adolphe Thiers gesagt haben soll und die Gegendarstellungen und Unterlassungsklagen bzgl. Morgenthau/Bacque. Na ja, aller guten Dinge sind drei.
Im Grundgesetz? Wohl kaum, mit Ausnahme des damals noch aktuellen Art.139 GG.
Es ist leider unumgänglich, noch einmal Carlo Schmid zu zitieren, der sich unmißverständlich auf das GG und die BRD bezieht. Entschuldige bitte, kannst Du nicht lesen oder hältst Du den Völkerrechtsexperten und akademischen Juristen Carlo Schmid (SPD!) für einen Vollidioten oder Neonazi?
Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat:
"Was aber das Gebilde (das Grundgesetz, MR.) von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft."
Das sollte reichen, damit sich jeder freiheitbewußte deutsche Bürger und Citoyen mit dem GG-Papier den Arsch abwischt, weil das die einzig adäquate Verwendung für diesen in Paragraphen gefaßten Schund ist.
Weiter geht's mit Carlo Schmid
"Eine Verfassung ist "die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz." Diese bestimmten in letzter Instanz, ohne daß sie auf einen Dritten (die Besatzer, MR.) zurückgeführt zu werden brauchten, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Staatsgebiet.
Jetzt kommt's richtig dicke:
"Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!"
"Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen."
"Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können."
"Das setzt aber voraus entweder die Einigung der vier Besatzungsmächte über eine gemeinsame Deutschland-Politik oder einen Akt der Gewalt nach der einen oder anderen Seite. Mag sein, dass mancher Mann mit diesem Gedanken spielt; es lohnt sich aber vielleicht, diesen Gedanken einmal zu meditieren. Was bedeutet denn Gewalt in diesem Zusammenhang? Entweder die Vertreibung einer Besatzungsmacht, die einer gesamtdeutschen demokratischen Einigung widerstrebt. Könnte daraus etwas anderes werden als eine Katastrophe für die ganze Welt?"
Willst Du uns allen Ernstes weimachen, daß das eine Verfassung ist, in der ein freies, unabhängiges nicht fremdbestimmtes Volk über die Art und Weise seiner politischen Existenz bestimmt?
1. Das GG mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden
2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt
3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande
4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung
5. Deutschland ist unfrei und besetzt
6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen
7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.
Mark Mallokent
26.09.2006, 13:35
Kannst Du sicher belegen, wo ich Adolf als Geheimagenten bezeichnet habe.
Hier ein Auszug aus deinem Beitrag 277 :smoke: :
Hätten die Sieger mit dem Versailler-Vertrag ... uns danach Adolf Hitler als Kämpfer gegen den Bolschwismus in den Pelz gesetzt...
Mark Mallokent
26.09.2006, 13:38
Genehmigt wurde das "GG" von den Alliierten; außerdem unterlagen sämtliche Änderungen oder "Verträge" mit dem Ausland einer 21-Tagefrist hinsichtlich der Genehmigung der Alliierten !
Das bestreitet ja niemand. Und wie ich schon ausführte, war das eine sehr vernünftige Maßnahme, um sicherzugehen, daß eine gute Verfassung herauskam. :smoke:
Hier ein Auszug aus deinem Beitrag 277 :smoke: :
Wo steht was von Geheimagent?
Das ist meine Frage gewesen:
"Kannst Du sicher belegen, wo ich Adolf als Geheimagenten bezeichnet habe?"
Mallokent, wie wir ihn kennen. Nichts als heiße Luft. Ein Amerikaner in Paris.
Das bestreitet ja niemand. Und wie ich schon ausführte, war das eine sehr vernünftige Maßnahme, um sicherzugehen, daß eine gute Verfassung herauskam. :smoke:
Du findest Fremdherrschaft gut, das erklärt alles!
Mark Mallokent
26.09.2006, 14:02
Du findest Fremdherrschaft gut, das erklärt alles!
Besser Fremdherrschaft als Naziherrschaft. :smoke:
Mark Mallokent
26.09.2006, 14:04
Wo steht was von Geheimagent?
Das ist meine Frage gewesen:
"Kannst Du sicher belegen, wo ich Adolf als Geheimagenten bezeichnet habe?"
Lies mal genauer. :cool:
Mallokent, wie wir ihn kennen. Nichts als heiße Luft. Ein Amerikaner in Paris.
Von dir ist das ein Kompliment. :smoke:
Besser Fremdherrschaft als Naziherrschaft. :smoke:
Ohne Fremdeinflüsse hätte es niemals Naziherrschaft gegeben, die im übrigen zum Zeitpunkt, da das Arschpapierl von GG Gesetzeskraft erlangt hat, beendet gewesen ist. Du scheinst keine geringen Probleme zu haben, die wichtigsten Daten des 20. Jahrhunderts auf die Reihe zu kriegen.
Noch einmal für Dich:
08. Mai 1945 Bedingungslose Kapitulation und Ende der Nazi-Herrschaft
23. Mai 1949 Verkündigung des Grunzgeschwätzes und Gründung des Besatzungsprovisoriums BRD
KrascherHistory
26.09.2006, 14:10
Lies mal genauer. :cool:
Von dir ist das ein Kompliment. :smoke:
"Lies mal genauer"
"Vielleicht ahnst du was ich vermuten könnte"
"Vielleicht kommst du drauf, was ich gedacht haben könnte."
Das ist auch schon alles an Phrasen.....
Die BESATZER haben etwas angestoßen ("Hättet ihr lieben Deutschen nicht vielleicht Lust....?) ?
Der parl. Rat hatte die Aufgabe einen Schein zu wahren.
Genehmigt wurde das "GG" von den Alliierten (welche ausl. Macht hat die Weim.Verf. genehmigt ?); außerdem unterlagen sämtliche Änderungen oder "Verträge" mit dem Ausland einer 21-Tagefrist hinsichtlich der Genehmigung der Alliierten !
Aber du hast REcht: die Genehmigung des "GG" ist wirklich nur ein "Minimaleinfluß"
Wie weit der Einfluß der Vertreter der Westmächte ging, kann man in den Frankfurter Dokumenten nachlesen. Von zentraler Bedeutung war dabei eigentlich nur die Festlegung auf eine föderale Struktur und die Verpflichtung zur Aufnahme eines Grundrechtsteils, ansonsten hatte der Parlamentarische Rat sehr weiten Spielraum. Wer lesen kann, der kann's nachprüfen.
Du erliegst immer noch dem Irrtum, daß die Umstände der Entstehung einer Verfassung in die Zukunft fortwirken. Dem ist nicht so. Wie auch immer die Situation 1949 war - und aus dieser Perspektive heraus ist Carlo Schmid zu verstehen - das ist für uns heute belanglos.
Lies mal genauer. :cool:
Du bist nicht nur zu doof, französische Texte zu verstehen, Du kannst nicht einmal zitieren, was Du wenige Minuten zuvor behauptet hast. Bloß noch erbärmlich, die Vorstellung, die Du gibst.
Von dir ist das ein Kompliment. :smoke:
Ich weiß, Du gefällst Dir in der Personalunion von Kollaborateur und kulturloser amerikanischer Bestie.
Ohne Fremdeinflüsse hätte es niemals Naziherrschaft gegeben, die im übrigen zum Zeitpunkt, da das Arschpapierl von GG Gesetzteskraft erlangt hat, beendet gewesen ist.
Ja, sischer dat, die Geschichte von den kleinen braunen Männchen vom Mars, die beim Umsteigen in den USA noch vorher ordentlich Greenbacks eingesackt haben, damit die Braunhemden kein zu großes Loch in die Kasse rissen ...***
Was du für inhaltliche Kritik am Grundgesetz hast, bleibt mir bisher verborgen.
___
*) editiert: ortensia blu
Ich weiß, Du gefällst Dir in der Personalunion von Kollaborateur und kulturloser amerikanischer Bestie.
Wenn du schon gern ein wenig beleidigen möchtest, probiere es mit mir - dann aber kanadische "Bestie", darauf bestehe ich.
KrascherHistory
26.09.2006, 14:20
Wie weit der Einfluß der Vertreter der Westmächte ging, kann man in den Frankfurter Dokumenten nachlesen. Von zentraler Bedeutung war dabei eigentlich nur die Festlegung auf eine föderale Struktur und die Verpflichtung zur Aufnahme eines Grundrechtsteils, ansonsten hatte der Parlamentarische Rat sehr weiten Spielraum. Wer lesen kann, der kann's nachprüfen.
Du erliegst immer noch dem Irrtum, daß die Umstände der Entstehung einer Verfassung in die Zukunft fortwirken. Dem ist nicht so. Wie auch immer die Situation 1949 war - und aus dieser Perspektive heraus ist Carlo Schmid zu verstehen - das ist für uns heute belanglos.
Da es nur ein Besatzungskonstrukt auf einem Teigebiet des Deutschen Reichs mit intakter Weimarer Verfassung ist, konnten die Alliierten ALLES verlangen.
Die Deutsche Verfassung besteht seit 1919.
Selbst du warst nicht i.d.Lage einen genauen Zeitpunkt des Endes der Verfassung zu liefern, noch konntest du erklären, warum das "BVerfG" dem Deutschen Reich Rechtsfähigkeit beschiehen hat, wo es doch angeblich keine Verfassung mehr gab.
Mark Mallokent
26.09.2006, 14:21
Ohne Fremdeinflüsse hätte es niemals Naziherrschaft gegeben, Ohne Eigeneinflüsse hätte es niemals Naziherrschaft gegeben. Das wollen wir doch nicht vergessen. :]
die im übrigen zum Zeitpunkt, da das Arschpapierl von GG Gesetzteskraft erlangt hat, beendet gewesen ist.
Eben, dank der ruhmreichen Soldaten der amerikanischen und englischen Streitkräfte. :smoke:
Du scheinst keine geringen Probleme zu haben, die wichtigsten Daten des 20. Jahrhunderts auf die Reihe zu kriegen.
Dito.:cool:
Noch einmal für Dich:
08. Mai 1945 Bedingungslose Kapitulation und Ende der Nazi-Herrschaft
23. Mai 1949 Verkündigung des Grunzgeschwätzes und Gründung des Besatzungsprovisoriums BRD
Und was willst du jetzt damit sagen? :zzz:
Ja, sischer dat, die Geschichte von den kleinen braunen Männchen vom Mars, die beim Umsteigen in den USA noch vorher ordentlich Greenbacks eingesackt haben, damit die Braunhemden kein zu großes Loch in die Kasse rissen ... geh sterben, aber bitte nicht hier.
Meinetwegen kannst Du saufen, bist Du aus den Latschen kippst. Aber warum mußt Du Dich ausgerechnet hier auskotzen?
Ich dachte immer, die promovierten Juristen hätten so viel Benehmen, daß sie heimlich saufen und ihren besoffenen Geisteszustand nicht in aller Öffentlichkeit ausleben.
Was du für inhaltliche Kritik am Grundgesetz hast, bleibt mir bisher verborgen.
Reicht Dir nicht, was bei Carlo Schmid zu lesen ist?
Mark Mallokent
26.09.2006, 14:22
1. "Lies mal genauer"
2. "Vielleicht ahnst du was ich vermuten könnte"
3. "Vielleicht kommst du drauf, was ich gedacht haben könnte."
Das ist auch schon alles an Phrasen.....
Nr. 2 und 3 sind von dir. Lern erst mal richtig zitieren. :smoke:
KrascherHistory
26.09.2006, 14:22
Ja, sischer dat, die Geschichte von den kleinen braunen Männchen vom Mars, die beim Umsteigen in den USA noch vorher ordentlich Greenbacks eingesackt haben, damit die Braunhemden kein zu großes Loch in die Kasse rissen ... geh sterben, aber bitte nicht hier.
Was du für inhaltliche Kritik am Grundgesetz hast, bleibt mir bisher verborgen.
Tut es nicht. Du bist nur jahrelang auf Rabulistik gedrillt worden.
Wdh: ein int. Krimineller bleibt immer noch ein krimineller ! Der Souverän wird dir deinen Platz schon zurecht weisen.....
Da es nur ein Besatzungskonstrukt auf einem Teigebiet des Deutschen Reichs mit intakter Weimarer Verfassung ist, konnten die Alliierten ALLES verlangen.
Die Deutsche Verfassung besteht seit 1919.
Selbst du warst nicht i.d.Lage einen genauen Zeitpunkt des Endes der Verfassung zu liefern, noch konntest du erklären, warum das "BVerfG" dem Deutschen Reich Rechtsfähigkeit beschiehen hat, wo es doch angeblich keine Verfassung mehr gab.
Du hast immer noch nicht verstanden, daß das Verhältnis von Existenz eines Staates und dessen Verfassung umgekehrt ist. Gesamtdeutschland existierte nach 1945 weiter, weil die deutsche Staatsgewalt durch die Viermächteverantwortung fingiert wurde. Die Weimarer Verfassung war längst Geschichte, sie verfaßte diesen Staat nicht mehr.
Tut es nicht. Du bist nur jahrelang auf Rabulistik gedrillt worden.
Wdh: ein int. Krimineller bleibt immer noch ein krimineller ! Der Souverän wird dir deinen Platz schon zurecht weisen.....
Du versteigst dich in nicht haltbaren Behauptungen. Wer ist hier ein "Krimineller"? Und durch welche Straftat?
KrascherHistory
26.09.2006, 14:25
Nr. 2 und 3 sind von dir. Lern erst mal richtig zitieren. :smoke:
Es gibt nur sinngemäß dein Diskussionsunfähigkeit wieder.
Fahr doch mal zum Eiffelturm und verbreite hier nicht permanent Lügengeschichten über ein Land zu dem du nachweislich keinen Bezug hast.
***
___
*) editiert:ortensia blu
KrascherHistory
26.09.2006, 14:28
Du hast immer noch nicht verstanden, daß das Verhältnis von Existenz eines Staates und dessen Verfassung umgekehrt ist. Gesamtdeutschland existierte nach 1945 weiter, weil die deutsche Staatsgewalt durch die Viermächteverantwortung fingiert wurde. Die Weimarer Verfassung war längst Geschichte, sie verfaßte diesen Staat nicht mehr.
Geil und dämlich und vor allen Dingen: Widerspruch !
Nach deinen Aussage ist die dt. Verfassung von 1919 erloschen, weil die Staatlichkeit fehlte. Niedlich.
Jetzt sind diesbezüglich die Alliierten mal schnell eingesprungen und haben.....ja was auch immer "aufgefangen".
Das Deutsche Reich ist rechtsfähig. Erläutere diesen Begriff des BVerfG.
Sei froh, das du dich dem Volke entziehen kannst....
Meinetwegen kannst Du saufen, bist Du aus den Latschen kippst. Aber warum mußt Du Dich ausgerechnet hier auskotzen?
Ich dachte immer, die promovierten Juristen hätten so viel Benehmen, daß sie heimlich saufen und ihren besoffenen Geisteszustand nicht in aller Öffentlichkeit ausleben.
Reicht Dir nicht, was bei Carlo Schmid zu lesen ist?
Sicher, aus der Perspektive des Jahres 1949 hat das Hand und Fuß. Aber Carlo Schmid konnte ja nicht wissen, daß das "Provisorium" am 5.5.1955 zur Verfassung eines souveränen Staates erstarkte und inzwischen, über ein halbes Jahrhundert, sogar die Verfassung Gesamtdeutschlands geworden ist. Was sich Carlo Schmid dazu in den Folgejahren so gedacht hat, kann man in seinem Gesamtwerk nachlesen (wenn maln lesen kann...).
Und was willst du jetzt damit sagen? :zzz:
Daß Dein Geschwätz in Richtung "besser Fremdherrschaft als Nazi-Herrschaft" jeder Grundlage entbehrt. Aber so kennen wir Dich ja.
KrascherHistory
26.09.2006, 14:29
Du versteigst dich in nicht haltbaren Behauptungen. Wer ist hier ein "Krimineller"? Und durch welche Straftat?
Verfassungshochverrat ! Das lohnt sich bei der Reichsverfassung noch richtig !
Mark Mallokent
26.09.2006, 14:30
Daß Dein Geschwätz in Richtung "besser Fremdherrschaft als Nazi-Herrschaft" jeder Grundlage entbehrt. Aber so kennen wir Dich ja.
Begründung wie immer Fehlanzeige. Aber so kennen wir dich ja. :smoke:
KrascherHistory
26.09.2006, 14:31
Sicher, aus der Perspektive des Jahres 1949 hat das Hand und Fuß. Aber Carlo Schmid konnte ja nicht wissen, daß das "Provisorium" am 5.5.1955 zur Verfassung eines souveränen Staates erstarkte und inzwischen, über ein halbes Jahrhundert, sogar die Verfassung Gesamtdeutschlands geworden ist. Was sich Carlo Schmid dazu in den Folgejahren so gedacht hat, kann man in seinem Gesamtwerk nachlesen (wenn maln lesen kann...).
Hui. Ein konkretes Datum zumindest für das "GG" das seinen Ritterschlag zur "Verfassung" erhielt. Niedlich !
Gesamtdeutschland gibt es nach wie vor nicht. Was du am besten weißt, weil ja deine Rechtsverdreher-Kollegen in "Kooperation" mit den USA diese Scheiße fingiert haben.
Aber: alles kommt im Leben einmal auf einen zurück !
Geil und dämlich und vor allen Dingen: Widerspruch !
Nach deinen Aussage ist die dt. Verfassung von 1919 erloschen, weil die Staatlichkeit fehlte. Niedlich.
Jetzt sind diesbezüglich die Alliierten mal schnell eingesprungen und haben.....ja was auch immer "aufgefangen".
Das Deutsche Reich ist rechtsfähig. Erläutere diesen Begriff des BVerfG.
Den hat das BVerfG wo verwendet? Wenn du von der Position des BVerfG ausgehst, ist das unproblematisch, da Gesamtdeutschland mit der Bundesrepublik subjektsidentisch war.
Du kannst gern noch ein wenig weiter herumquengeln, aber das hilft nichts: Eine Verfassung verfaßt eine effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Wenn diese Staatsgewalt futsch ist, dann ist auch die Verfassung Rechtsgeschichte. An die Stelle der weggefallenen deutschen Staatsgewalt für Gesamtdeutschland trat dann die Viermächteverantwortung, wie in einer Reiche von Konferenzdokumenten niedergelegt.
Hui. Ein konkretes Datum zumindest für das "GG" das seinen Ritterschlag zur "Verfassung" erhielt. Niedlich !
Gesamtdeutschland gibt es nach wie vor nicht. Was du am besten weißt, weil ja deine Rechtsverdreher-Kollegen in "Kooperation" mit den USA diese Scheiße fingiert haben.
Deutschlandvertrag und Aufhebung des Besatzungsstatuts. Gesamtdeutschland ist seit 3.10.1990 mit der Bundesrepublik vollidentisch.
Sicher, aus der Perspektive des Jahres 1949 hat das Hand und Fuß. Aber Carlo Schmid konnte ja nicht wissen, daß das "Provisorium" am 5.5.1955 zur Verfassung eines souveränen Staates erstarkte und inzwischen, über ein halbes Jahrhundert, sogar die Verfassung Gesamtdeutschlands geworden ist. Was sich Carlo Schmid dazu in den Folgejahren so gedacht hat, kann man in seinem Gesamtwerk nachlesen (wenn maln lesen kann...).
Da Du lesen kannst, wirst Du uns sicher die Auszüge bringen, in denen Carlo Schmid seine Rede vor dem Parlamentarischen Rat widerruft wie Galilei vor dem Inquisitionstribunal und gesteht, alles, was er damals gesagt hat, sei von vorne bis hinten erstunken und erlogen gewesen, insbesondere diese 7 Geburtsfehler hier, von denen jeder einzelne datzu angetan ist, das GG bereits am Tag seiner Geburt dorthin zu schicken, von wo es herkommt: in die Latrine der anglo-amerikanisch-kanadischen Bestien, Blutsäufer und Weltverbrecher:
1. Das GG mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden
2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt
3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande
4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung
5. Deutschland ist unfrei und besetzt
6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen
7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.
Wahrscheinlich hatte Carlo Scmid das Geheimnis der Zeitreise für sich entdeckt und konnte im Nachhinein eine verfassunggebende Volksversammlung einberufen und dafür sorgen, daß das Grunzgeschwätz nicht mehr den Besatzern zur Genehmigung vorzulegen gewesen ist.
KrascherHistory
26.09.2006, 14:39
maf2]Den hat das BVerfG wo verwendet? Wenn du von der Position des BVerfG ausgehst, ist das unproblematisch, da Gesamtdeutschland mit der Bundesrepublik subjektsidentisch war.
Zu diesem Zeitpunkt nicht. Gebietsbezogen bestenfalls teilidentisch, was mich immer herrlich schei.... läßt !
Du kannst gern noch ein wenig weiter herumquengeln, aber das hilft nichts: Eine Verfassung verfaßt eine effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Wenn diese Staatsgewalt futsch ist, dann ist auch die Verfassung Rechtsgeschichte. An die Stelle der weggefallenen deutschen Staatsgewalt für Gesamtdeutschland trat dann die Viermächteverantwortung, wie in einer Reiche von Konferenzdokumenten niedergelegt.[/QUOTE]
Falsch. Ist i.d. Kapitulationsurkunde (Anhang) nachzulesen. Beschlagnahme und Rückgabe des Deutschen REiches i.d.Grenzen vom 31.12.1937.
Eine Verfassung besteht staats- und völkerrechtlich weiterhin, auch wenn gerade mal keiner aus einer Regierung zur Verfügung steht. Hübsch ausgedacht und ins Lügengebäude eingebaut. Aber der Souverän entscheidet über eine Verfassung, nicht die Tatsache ob ein Parlament oder Regierung über ein Gesetzchen entscheiden könnte. Wo hast du nur diesen Mist her.
Ein Meteoriteneinschlag in Berlin und das "GG" ist weg ? Du bringst immer dolle Sachen !
Verfassungshochverrat ! Das lohnt sich bei der Reichsverfassung noch richtig !
Da bist du schlecht informiert. Zur kurzfristigen Abhilfe kann ich den Kommentar zur WRV von Anschütz und Thoma empfehlen.
Spielt nur alles ohnehin keine Rolle, da mit Rechtshistorie keine Strafnormen herbeizuzaubern sind.
KrascherHistory
26.09.2006, 14:41
Da Du lesen kannst, wirst Du uns sicher die Auszüge bringen, in denen Carlo Schmid seine Rede vor dem Parlamentarischen Rat widerruft wie Galilei vor dem Inquisitionstribunal und gesteht, alles, was er damals gesagt hat, sei von vorne bis hinten erstunken und erlogen gewesen, insbesondere diese 7 Geburtsfehler hier, von denen jeder einzelne datzu angetan ist, das GG bereits am Tag seiner Geburt dorthin zu schicken, von wo es herkommt: in die Latrine der anglo-amerikanisch-kanadischen Bestien, Blutsäufer und Weltverbrecher:
1. Das GG mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden
2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt
3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande
4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung
5. Deutschland ist unfrei und besetzt
6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen
7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.
Wahrscheinlich hatte Carlo Scmid das Geheimnis der Zeitreise für sich entdeckt und konnte im Nachhinein eine verfassunggebende Volksversammlung einberufen und dafür sorgen, daß das Grunzgeschwätz nicht mehr den Besatzern zur Genehmigung vorzulegen gewesen ist.
Die 7 Geburtsfehler des "GG" der OMF-BRD ! SEHR SCHÖN !!! MfG K
Begründung wie immer Fehlanzeige. Aber so kennen wir dich ja. :smoke:
Du hast es wieder mal nicht kapiert. Schöne Grüße nach Entenhausen, oder sollte ich besser sagen, in die Pariser Salpetrière?
KrascherHistory
26.09.2006, 14:41
Da bist du schlecht informiert. Zur kurzfristigen Abhilfe kann ich den Kommentar zur WRV von Anschütz und Thoma empfehlen.
Spielt nur alles ohnehin keine Rolle, da mit Rechtshistorie keine Strafnormen herbeizuzaubern sind.
Da sie auch für dich gilt: aktueller denn je, die "Gute" !
Zu diesem Zeitpunkt nicht. Gebietsbezogen bestenfalls teilidentisch, was mich immer herrlich schei.... läßt !
Eine Verfassung besteht staats- und völkerrechtlich weiterhin, auch wenn gerade mal keiner aus einer Regierung zur Verfügung steht. Hübsch ausgedacht und ins Lügengebäude eingebaut. Aber der Souverän entscheidet über eine Verfassung, nicht die Tatsache ob ein Parlament oder Regierung über ein Gesetzchen entscheiden könnte. Wo hast du nur diesen Mist her.
Es geht um die effektive Ausübung der Staatsgewalt, die ist von einzelnen Personen unabhängig. Du kannst dir deine Flugzeugabstürze und Meteoriteneinschläge sparen.
Die Subjektsidentität hat nichts mit dem Teritoialbestand zu tun.
KrascherHistory
26.09.2006, 14:47
Es geht um die effektive Ausübung der Staatsgewalt, die ist von einzelnen Personen unabhängig. Du kannst dir deine Flugzeugabstürze und Meteoriteneinschläge sparen.
Die Subjektsidentität hat nichts mit dem Teritoialbestand zu tun.
Die Staatsgewalt wird durch jeden einzelnen Deutschen ausgeübt. Unabhängig davon, ob sie gem. Verfassung gerade ein Parlament, den Reichstag oder eine Reichsregierung "gewählt" haben.
Auch heute ist jeder "Reichsdeutsche" in Gechäftsbesorung ohne Auftrag tätig, die Weim.Verf. zu schützen. Ganz einfach, Schwarzkittel !
Mark Mallokent
26.09.2006, 14:48
Du hast es wieder mal nicht kapiert. Schöne Grüße nach Entenhausen, oder sollte ich besser sagen, in die Pariser Salpetrière?
Besser in Entenhausen als in Neuschwabenland. :smoke:
Da sie auch für dich gilt: aktueller denn je, die "Gute" !
Dann finde mal wen, bei dem du dich auf die WRV wirksam berufen kannst. Die "Reichsanwälte" der Marke Wenzel und Ludowici sind ja eher zur allgemeinen Belustigung geeignet.
Die Staatsgewalt wird durch jeden einzelnen Deutschen ausgeübt. Unabhängig davon, ob sie gem. Verfassung gerade ein Parlament, den Reichstag oder eine Reichsregierung "gewählt" haben.
Auch heute ist jeder "Reichsdeutsche" in Gechäftsbesorung ohne Auftrag tätig, die Weim.Verf. zu schützen. Ganz einfach, Schwarzkittel !
Ja doch, sicher, der Pfleger kommt gleich ... GoA im Staatsrecht, wie durchgeknallt muß man sein, um an sowas zu glauben?
Besser in Entenhausen als in Neuschwabenland. :smoke:
In der Salpetrière bist Du gut aufgehoben, dort wirst Du sicher liebevoll betreut. :)
Die 7 Geburtsfehler des "GG" der OMF-BRD ! SEHR SCHÖN !!!
Wobei der Verfasser leider übersieht, daß es eine anfängliche Nichtigkeit einer Verfassung nicht gibt, sondern nur deren aktuelle Legitimation. Eine GmbH-Satzung kann anfänglich nichtig sein, damit ist dann die Gründung dieser juristischen Person dauerhaft unheilbar hin. Bei einer Verfassung funktioniert das nicht.
Da Du lesen kannst, wirst Du uns sicher die Auszüge bringen, in denen Carlo Schmid seine Rede vor dem Parlamentarischen Rat widerruft
Warum hätte er sollen? Als der Parlamentarische Rat tagte, war seine Sicht durchaus vertretbar.
wie Galilei vor dem Inquisitionstribunal und gesteht, alles, was er damals gesagt hat, sei von vorne bis hinten erstunken und erlogen gewesen, insbesondere diese 7 Geburtsfehler hier, von denen jeder einzelne datzu angetan ist, das GG bereits am Tag seiner Geburt dorthin zu schicken, von wo es herkommt: in die Latrine der anglo-amerikanisch-kanadischen Bestien, Blutsäufer und Weltverbrecher
Jetzt putz dir mal den Schaum vor dem Mund ab, das sieht sehr unvorteilhaft aus.
Wahrscheinlich hatte Carlo Scmid das Geheimnis der Zeitreise für sich entdeckt und konnte im Nachhinein eine verfassunggebende Volksversammlung einberufen und dafür sorgen, daß das Grunzgeschwätz nicht mehr den Besatzern zur Genehmigung vorzulegen gewesen ist.
Wozu? Mit dem Deutschlandvertrag hatte sich das erledigt.
Es gibt nur sinngemäß dein Diskussionsunfähigkeit wieder.
Fahr doch mal zum Eiffelturm und verbreite hier nicht permanent Lügengeschichten über ein Land zu dem du nachweislich keinen Bezug hast.
Oder putz deine Synagoge.
Krascherle geht gern verschwenderisch mit dem Wort "nachweislich" um. Aber mit einer gehörigen Portion Antisemitismus kann der Unterdurchschnittsdeutsche ja alles irgendwie begründen.
KrascherHistory
26.09.2006, 15:56
Wobei der Verfasser leider übersieht, daß es eine anfängliche Nichtigkeit einer Verfassung nicht gibt, sondern nur deren aktuelle Legitimation. Eine GmbH-Satzung kann anfänglich nichtig sein, damit ist dann die Gründung dieser juristischen Person dauerhaft unheilbar hin. Bei einer Verfassung funktioniert das nicht.
Zunächst reden wir auch nicht von einer Verfassung, sondern vom "GG", welches von dir und deinen Schwarzkittel-kollegen zur "Verfassung" umgelogen werden soll. Ist nicht, Rechtsverdreher.
KrascherHistory
26.09.2006, 15:58
Warum hätte er sollen? Als der Parlamentarische Rat tagte, war seine Sicht durchaus vertretbar.
Jetzt putz dir mal den Schaum vor dem Mund ab, das sieht sehr unvorteilhaft aus.
Wozu? Mit dem Deutschlandvertrag hatte sich das erledigt.
Da die OMF-BRD keine Staatlichkeit besitzt, kann sie auch keine Verträge mit anderen, richtigen Staaten schließen. Letztendlich haben nur die Alliierten zustimmen oder ablehnen können.
Die Besatzer haben nur in Selbstkontrahierung einen Vertrag mit sich selbst gemacht.
KrascherHistory
26.09.2006, 16:00
Krascherle geht gern verschwenderisch mit dem Wort "nachweislich" um. Aber mit einer gehörigen Portion Antisemitismus kann der Unterdurchschnittsdeutsche ja alles irgendwie begründen.
Eine gehörige Portion Antisemitismus sieht etwas anders aus. Es ist bestenfalls eine kleine Portion; da verhält es ich aber wie mit dem Egoismus: ein gesunder E. schadet niemandem.
Erfreue dich noch an deiner Rabulistik....
Warum hätte er sollen? Als der Parlamentarische Rat tagte, war seine Sicht durchaus vertretbar.
Wenn damals richtig gewesen ist, was Schmid gesagt hat, dann heute genauso. Eins und Eins ist Zwei, egal wie viele Jahre ins Land gehen. Auch hat Schmid nicht, wie Du laufend schreibst, seine persönliche Sicht der Dinge vertreten, sondern den objektiven Sachstand referiert. An letzterem kann sich ja schwer was geändert haben; außer Schmid hätte gelogen oder widerrufen, wofür Du die Beweise beibringen solltest.
Wozu? Mit dem Deutschlandvertrag hatte sich das erledigt.
Hä? Hat der Deutschlandvertrag uns alle auf eine Zeitreise ins Jahr 1949 geschickt, eine verfassunggebende Versammlung einberufen und das Grunzgeschwätz nicht mehr den Besatzern zur Genehmigung vorlegen lassen? Es wird immer abenteuerlicher.
Zunächst reden wir auch nicht von einer Verfassung, sondern vom "GG", welches von dir und deinen Schwarzkittel-kollegen zur "Verfassung" umgelogen werden soll. Ist nicht, Rechtsverdreher.
Lies einfach mal nach, was damals genau besprochen wurde. "Grundgesetz" war der aus symbolischen Gründen gewählte Titel der (west)deutschen Verfassung. Das GG enthält materielles Verfassungsrecht und ist deshalb eine Verfassung, ganz einfach.
Wenn damals richtig gewesen ist, was Schmid gesagt hat, dann heute genauso. Eins und Eins ist Zwei, egal wie viele Jahre ins Land gehen. Auch hat Schmid nicht, wie Du laufend schreibst, seine persönliche Sicht der Dinge vertreten, sondern den objektiven Sachstand referiert. An letzterem kann sich ja schwer was geändert haben; außer Schmid hätte gelogen oder widerrufen, wofür Du die Beweise beibringen solltest.
Sicher ändern sich mit den äußeren Umständen auch deren juristische Bewertungen. Mit dem Wegfall des Besatzungsstatus fielen auch die Gründe für Schmids Bedenken gegen das Grundgesetz weg.
Hä? Hat der Deutschlandvertrag uns alle auf eine Zeitreise ins Jahr 1949 geschickt, eine verfassunggebende Versammlung einberufen und das Grunzgeschwätz nicht mehr den Besatzern zur Genehmigung vorlegen lassen? Es wird immer abenteuerlicher.
Es ist zur Verfassungsgebung keine unmittelbare Volksbeteiligung notwendig, die Mitwirkung der Vertreter der gewählten Länderparlamente reichte dazu aus. Mit dem Deutschlandvertrag sank auch das Besatzungsstatut dahin, damit hatte sich diese Frage erledigt.
Es hätte seither dem deutschen Souverän jederzeit freigestanden, sich eine andere Verfassung zu geben. Hat er nicht getan.
Das GG enthält materielles Verfassungsrecht und ist deshalb eine Verfassung, ganz einfach.
Wenn die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" eine Verfassung ist, hättest Du recht. Aber dann ist eine Kuh auch ein Rennpferd.
Wenn die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" eine Verfassung ist, hättest Du recht. Aber dann ist eine Kuh auch ein Rennpferd.
Das war Carlo Schmids höchstpersönliche Meinung, mit der er sich im Parlamentarsichen Rat nicht durchsetzen konnte. Da das Grundgesetz den grundlegenden Aufbau der Bundesrepublik regelte, war (und ist) es deren Verfassung, unabhängig von der Namensgebung.
Lies einfach mal nach, was damals genau besprochen wurde. "Grundgesetz" war der aus symbolischen Gründen gewählte Titel der (west)deutschen Verfassung. Das GG enthält materielles Verfassungsrecht und ist deshalb eine Verfassung, ganz einfach.
Ganz einfach? Lies Art. 146 § GG.
Offenbar teilt das GG deine Einschätzung nicht.
Doch hier geht es um den Marshall-Plan.
Sicher ändern sich mit den äußeren Umständen auch deren juristische Bewertungen. Mit dem Wegfall des Besatzungsstatus fielen auch die Gründe für Schmids Bedenken gegen das Grundgesetz weg.
Leider hat Schmid keine Bewertungen abgegeben, sondern nur den objektiv nachprüfbaren Sachverhalt dargestellt.
Es ist zur Verfassungsgebung keine unmittelbare Volksbeteiligung notwendig, die Mitwirkung der Vertreter der gewählten Länderparlamente reichte dazu aus. Mit dem Deutschlandvertrag sank auch das Besatzungsstatut dahin, damit hatte sich diese Frage erledigt.
Du kannst das gerne so sehen, Du wirst halt nicht daran vorbeikommen, daß das GG nicht vom deutschen Volk sondern den Besatzern genehmigt worden ist.
Es hätte seither dem deutschen Souverän jederzeit freigestanden, sich eine andere Verfassung zu geben. Hat er nicht getan.
Womit die Fremdherrschaft auf unabsehbare Zeit hinaus fortgeschrieben worden ist.
Wieso damals ?
"Obsolet" ist keine Rechtsnorm, sondern eine "Erfindung" von Schwarzkitteln !
Mehr aber auch nicht !
Wenn der Tatbestand einer Rechtsnorm nicht mehr erfüllt werden kannt (z.B. weil der betreffende Personenkreis ausgestorben ist), dann ist sie obsolet.
Leider hat Schmid keine Bewertungen abgegeben, sondern nur den objektiv nachprüfbaren Sachverhalt dargestellt.
Entscheidend ist seine Bewertung dieser Umstände. Die mochte 1949 vertretbar gewesen sein (andere sahen das anders, so etwa die Mehrheit des Parlamentarischen Rates), war es in späteren Jahren nicht mehr. Da die Umstände ihrer Entstehung in einer Verfassung nicht nachwirken, ist das für uns heute gleichgültig.
Du kannst das gerne so sehen, Du wirst halt nicht daran vorbeikommen, daß das GG nicht vom deutschen Volk sondern den Besatzern genehmigt worden ist.
Sicher, aufgrund des damals bestehenden Besatzungsstatuts. Zwischenzeitlich hat das GG durch die Teilnehme an Bundestagswahlen etc. eigene Legitimation gewonnen.
Womit die Fremdherrschaft auf unabsehbare Zeit hinaus fortgeschrieben worden ist.
Wo ist im Grundgesetz von "Fremdherrschaft" die Rede?
Ganz einfach? Lies Art. 146 § GG.
Offenbar teilt das GG deine Einschätzung nicht.
Das hatten wir schon mehrfach. Art.146 GG gibt nur eine Selbstverständlichkeit wieder. Gegen deine Auffassung spricht die Erwähnung der "verfassungsgebenden Gewalt" des deutschen Volkes in der Präambel sowie die Bezeichnung des BVerG als BundesVerfassungsgericht.
Das hatten wir schon mehrfach. Art.146 GG gibt nur eine Selbstverständlichkeit wieder. Gegen deine Auffassung spricht die Erwähnung der "verfassungsgebenden Gewalt" des deutschen Volkes in der Präambel sowie die Bezeichnung des BVerG als BundesVerfassungsgericht.
Erstens, lese ich mir gewiss nicht die vorherigen 36 Seiten meines leider vollkommen vom Thema abgekommenen Thread durch.
Zweitens, hat die Präambel keinen rechtsverbindlichen Charakter auf das GG.
Drittens, hat die Bezeichnung des BVG keinen rechtsverbindlichen Charakter auf das GG.
Dein Widerspruch läuft ins Leere.
Erstens, lese ich mir gewiss nicht die vorherigen 36 Seiten meines leider vollkommen vom Thema abgekommenen Thread durch.
Zweitens, hat die Präambel keinen rechtsverbindlichen Charakter auf das GG.
Drittens, hat die Bezeichnung des BVG keinen rechtsverbindlichen Charakter auf das GG.
Die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) hat in der Tat nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Das BVerfG hingegen schon. Das Grundgesetz ist als ein einheitliches Normenwerk zu verstehen, dazu gehört natürlich auch die Präambel. Die Bezeichnung des BVerfG ist für die systematische Auslegung interessant.
Das BVerfG hingegen schon. Das Grundgesetz ist als ein einheitliches Normenwerk zu verstehen, dazu gehört natürlich auch die Präambel. Die Bezeichnung des BVerfG ist für die systematische Auslegung interessant.
Beides ändert nichts an dem was ich dahingehend sagte. Namensinterpretationen ändern nichts an den harten Fakten des Art. 146 GG.
Das Grundgesetz ist ein rechtliches Provisorium keine Verfassung. So einfach ist das.
Mark Mallokent
27.09.2006, 08:22
Beides ändert nichts an dem was ich dahingehend sagte. Namensinterpretationen ändern nichts an den harten Fakten des Art. 146 GG.
Das Grundgesetz ist ein rechtliches Provisorium keine Verfassung. So einfach ist das.
Wieso soll denn Art. 146 beweisen, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist??(
KrascherHistory
27.09.2006, 09:08
Wieso soll denn Art. 146 beweisen, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist??(
...weil u.a. zw. "GG" und Verassung differenziert wird.
Du unterscheidest ja auch zw. grauen und grünen Star. MfG K
Beides ändert nichts an dem was ich dahingehend sagte. Namensinterpretationen ändern nichts an den harten Fakten des Art. 146 GG.
Das Grundgesetz ist ein rechtliches Provisorium keine Verfassung. So einfach ist das.
Klarer geht es doch gar nicht:
Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Mark Mallokent
27.09.2006, 09:59
Da werden lediglich die Umstände beschrieben, unter denen das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Wo ist das Problem?:smoke:
Da werden lediglich die Umstände beschrieben, unter denen das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Wo ist das Problem?:smoke:
Artikel 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
1. Wann hat das Grunzgeschwätz seine Gültigkeit verloren?
2. Wann war der Tag, an dem eine (d.h. neue) Verfassung in Kraft getreten ist?
3. Wann hat das Volk, nicht die Politiker, die neue Verfassung in freier Entscheidung beschlossen?
Mark Mallokent
27.09.2006, 10:20
Artikel 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
1. Wann hat das Grunzgeschwätz seine Gültigkeit verloren?
2. Wann war der Tag, an dem eine (d.h. neue) Verfassung in Kraft getreten ist?
3. Wann hat das Volk, nicht die Politiker, die neue Verfassung in freier Entscheidung beschlossen?
Bist du wirklich so dumm oder tust du nur so? Weder 1, noch 2, noch 3 ist bisher eingetreten. :smoke:
Klarer geht es doch gar nicht:
Artikel 146...
Du kannst davon ausgehen, daß mir die einschlägigen Gesetzestexte vorliegen.
Es ist dort nicht davon die Rede, daß das GG keine Verfassung sei. Vielmehr entspricht Art.146 GG der Begriffsbildung in der Allgemeinen Staatslehre: "Verfassung" ist der allgemeinere Oberbegriff, "Grundgesetz" nur die konkrete Eigenbezeichnung (wie etwa auch im Verfassungsrecht der Niederlande etc.).
Bist du wirklich so dumm oder tust du nur so? Weder 1, noch 2, noch 3 ist bisher eingetreten. :smoke:
Ergo ist das GG keine Verfassung.
Mark Mallokent
27.09.2006, 10:23
Ergo ist das GG keine Verfassung.
Doch. Das ist Grundgesetz ist die derzeit bestehende Verfassung, die dermaleinst durch eine neue abgelöst werden kann. So einfach ist das. :] :smoke:
1. Wann hat das Grunzgeschwätz seine Gültigkeit verloren?
2. Wann war der Tag, an dem eine (d.h. neue) Verfassung in Kraft getreten ist?
3. Wann hat das Volk, nicht die Politiker, die neue Verfassung in freier Entscheidung beschlossen?
Das Grundgesetz ist seit 1949 in Kraft.Nirgendwo ist die von unmittelbarer demokratischer Legitimation der Verfassung verlangt.
Ergo ist das GG keine Verfassung.
Dir ist die Begriffswelt des Grundgesetzes ausgesprochen unvertraut.
Du kannst davon ausgehen, daß mir die einschlägigen Gesetzestexte vorliegen.
Es ist dort nicht davon die Rede, daß das GG keine Verfassung sei. Vielmehr entspricht Art.146 GG der Begriffsbildung in der Allgemeinen Staatslehre: "Verfassung" ist der allgemeinere Oberbegriff, "Grundgesetz" nur die konkrete Eigenbezeichnung (wie etwa auch im Verfassungsrecht der Niederlande etc.).
Natürlich sagt Art. 146, daß das GG keine Verfassung ist. Warum sonst würde der Text klar und unmißverständlich eine Unterscheidung zwischen Grundgesetz und Verfassung vornehmen? Durch den Hinweis darauf, daß die Verfassung wie der biblische Messias erst in der Zukunft eintreten wird ("...an dem Tage") betont Art. 146 sogar, daß sie jetzt - in der Gegenwart - noch nicht existiert.
Wenn die rechtliche Grundlegung eines Staates, das GG, zwei verschiedene und sehr genau voneinander unterschiedene Wörter verwendet - einmal Grundgesetz, an anderer Stelle Verfassung - heißt das nichts anderes, als daß die graphischen Zeichen (=Buchstaben) auch zwei verschiedene Begriffe und Inhalte meinen (= das, was bezeichnet wird).
Hätte das GG diese für jedermann völlig evidente Unterscheidung nicht vornehmen wollen, wäre Art. 146 durchgehend von Grundgesetz die Rede gewesen und es hätte geheißen "...an dem Tage, an dem ein neues/reformiertes/novelliertes/aktualisiertes etc. Grundgesetz in Kraft tritt".
Da Capo:
Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Wenn eine Kuh ein Rennpferd wäre, würde sie auch so heißen. Da das nicht der Fall ist, handelt es sich auch nicht um ein Rennpferd, sondern ein Rindvieh.
Mark Mallokent
27.09.2006, 10:55
"Grundgesetz" und "Verfassung" sind einfach Synonyme. :smoke:
Wenn die rechtliche Grundlegung eines Staates, das GG, zwei verschiedene und sehr genau voneinander unterschiedene Wörter verwendet - einmal Grundgesetz, an anderer Stelle Verfassung - heißt das nichts anderes, als daß die graphischen Zeichen (=Buchstaben) auch zwei verschiedene Begriffe und Inhalte meinen (= das, was bezeichnet wird).
Der Begriff "Verfassung" ist der (allgemeinere) Oberbegriff, unter den "Grundgesetz" zu subsumieren ist. Deshalb ist dein Problem keines.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:16
Das Grundgesetz ist seit 1949 in Kraft.Nirgendwo ist die von unmittelbarer demokratischer Legitimation der Verfassung verlangt.
Doch: im GG selbst ! Es ist der "Auftrag" der Alliierten gewesen.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:16
Dir ist die Begriffswelt des Grundgesetzes ausgesprochen unvertraut.
Dir ist das krumm-pflügen der Rechte umso vertrauter, Schwarzkittel !
KrascherHistory
27.09.2006, 11:20
"Grundgesetz" und "Verfassung" sind einfach Synonyme. :smoke:
Es war nie ein Synonym, ist keins und wird auch nie eins sein.
Die Deutsche Sprache ist da sehr eindeutig. Vielleicht solltest du dich mehr um dein französisch kümmern. Die deutsche Sprache ist nachweislich nicht (mehr?) dein Territorium.
Wdh.: das gleiche und das selbe....
...sind 2 Paar Schuhe.
Ein "GG" mag eine eine gleiche Funktion wie eine richtige Verfassung einnehmen, es ist aber nicht das selbe !
MfG K
Doch: im GG selbst ! Es ist der "Auftrag" der Alliierten gewesen.
Dazu habe ich dir schon geschrieben, wo du nachlesen kannst, was tatsächlich geschehen ist. Erledige deine Hausaufgaben und komm dann wieder.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:21
Der Begriff "Verfassung" ist der (allgemeinere) Oberbegriff, unter den "Grundgesetz" zu subsumieren ist. Deshalb ist dein Problem keines.
Persönliches Wunschdenken, mehr nicht, Rechtsverdreher !
Dir ist das krumm-pflügen der Rechte umso vertrauter, Schwarzkittel !
Auf deinen ersten Erfolg vor Gericht mit deiner wirren Rechtsauffassung bin ich gespannt.
Persönliches Wunschdenken, mehr nicht, Rechtsverdreher !
Eher nicht, sondern die herrschende Meinung, so auch bestätigt vom BVerfG.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:22
Dazu habe ich dir schon geschrieben, wo du nachlesen kannst, was tatsächlich geschehen ist. Erledige deine Hausaufgaben und komm dann wieder.
Gelogen hast du schon einiges, korrekt. Nur wahrheitsgem. Aussagen sind bisher noch nicht erfolgt.
ABER DAS IST AUCH NICHT DEINE AUFGABE HIER
STAATSSCHNÜFFI !!
KrascherHistory
27.09.2006, 11:23
Eher nicht, sondern die herrschende Meinung, so auch bestätigt vom BVerfG.
Du sprichst doch nicht etwa von den "unabhängigen", politischen "Richtern" :))
Schallendes Gelächter, Rechtsverdreher !
Es war nie ein Synonym, ist keins und wird auch nie eins sein.
Die Deutsche Sprache ist da sehr eindeutig. Vielleicht solltest du dich mehr um dein französisch kümmern. Die deutsche Sprache ist nachweislich nicht (mehr?) dein Territorium.
Wdh.: das gleiche und das selbe....
...sind 2 Paar Schuhe.
Ein "GG" mag eine eine gleiche Funktion wie eine richtige Verfassung einnehmen, es ist aber nicht das selbe !
Du kannst gern noch eine Weile herumgreinen, aber der Rest der Welt ist anderer Meinung als du...
Du sprichst doch nicht etwa von den "unabhängigen", politischen "Richtern"
Schallendes Gelächter, Rechtsverdreher !
Genau von denen, auf deren Urteil von 1973 du dich immer wieder gern berufst. Also was jetzt?
Gelogen hast du schon einiges, korrekt. Nur wahrheitsgem. Aussagen sind bisher noch nicht erfolgt.
ABER DAS IST AUCH NICHT DEINE AUFGABE HIER
STAATSSCHNÜFFI !!
Großbuchstaben ersetzen keine Argumente.
Es war nie ein Synonym, ist keins und wird auch nie eins sein.
Es ist eine Verfassung namens "Grundgesetz". Ganz einfach.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:31
Du kannst gern noch eine Weile herumgreinen, aber der Rest der Welt ist anderer Meinung als du...
Nee, der "Rest" deiner Schwarzkittel-Kollegen muß aus der Notwendigkeit des finanziellen Überlebens sicherlich diese "Meinung" = LÜGE teilen.
Hat aber nix mit Recht, sondern mit krumm-pflügen von Rechten zu tun.
Mehr auch nicht.
Aber wir sind ja dabei, deine Schwarzkittel-Kollegen zu verarbeiten.
Und auch hier verweise ich gerne wieder auf den tollen Richter Dr. Tonner, AG HH Bergedorf, der die Höschen bereits voll hat und für´s "Geschehen" i.d. ersten Reihe nicht mehr zur Verfügung steht.
Und es geht weiter......
Nee, der "Rest" deiner Schwarzkittel-Kollegen muß aus der Notwendigkeit des finanziellen Überlebens sicherlich diese "Meinung" = LÜGE teilen.
Hat aber nix mit Recht, sondern mit krumm-pflügen von Rechten zu tun.
Mehr auch nicht.
Aber wir sind ja dabei, deine Schwarzkittel-Kollegen zu verarbeiten.
Und auch hier verweise ich gerne wieder auf den tollen Richter Dr. Tonner, AG HH Bergedorf, der die Höschen bereits voll hat und für´s "Geschehen" i.d. ersten Reihe nicht mehr zur Verfügung steht.
Du kannst gern noch weiter in neckischen Farben herumdröhnen, bisher habe ich noch kein Verfahren, kein Aktenzeichen von irgendeinem "Reichserfolg" bekommen. Also alles nur Geschwätz.
"Grundgesetz" und "Verfassung" sind einfach Synonyme. :smoke:
Ist doch Unsinn:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Allerdings sei anzumerken:
Dieser Satz wurde nach der Wiedervereinigung klammheimlich eingeführt. Seltsame Einmütigkeit bei den Politikern, denn für eine Grundgesetzänderung benötigt man ja eine 2-Drittel-Mehrheit. Trotzdem konnte Schäuble problemlos die ursprüngliche Form des Art. 146 ändern. Ursprünglich stand dort, dass bei der Wiedervereinigung des Deutschen Volkes vom Deutschen Volk eine neue Verfassung in freier Entscheidung beschlossen wird. Anders gesagt, wir hätten eigentlich spätestens 1990 eine neue Verfassung per Volksabstimmung beschließen müssen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass die alte Verfassung in unveränderter Form von allen, also auch den Bürgern aus dem Osten, übernommen worden wäre, war ziemlich fraglich. Also wurde ohne viel Aufsehen der Text des Artikels geändert und aus einer Soll- eine Kann-Bestimmung fabriziert. Komisch, welche Einigkeit doch in den Parlamenten herrscht, wenn es darum geht, den Bürger über den Tisch zu ziehen
Ist doch Unsinn:
Artikel 146...
Du möchtest gern ein paar Kommentierungen zum Art.146 GG nachlesen. Er verlangt jedenfalls keine unmittelbare Volksbeteiligung.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:37
Du kannst gern noch weiter in neckischen Farben herumdröhnen, bisher habe ich noch kein Verfahren, kein Aktenzeichen von irgendeinem "Reichserfolg" bekommen. Also alles nur Geschwätz.
Wie ? Kommt der Verfassungsschutz etwa nicht weiter mit einer Namensangabe und dazugehörigen Gericht ?
Aber Kaffee kochen im Büro und ein bischen Staats-Wächter in hiesigen Foren spielen, das klappt noch so gerade ?
Kleiner Tip: vielleicht mal über die örtliche Polizei, das Telefonbuch oder per Internet den entspr. "Geschäftsverteilungsplan" raussuchen.
Vielleicht geht es so weiter. Ansonsten über CIA oder Mossad. Die können alles.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:40
Du möchtest gern ein paar Kommentierungen zum Art.146 GG nachlesen. Er verlangt jedenfalls keine unmittelbare Volksbeteiligung.
Und du möchtest mal so langsam den Art. 146 GG lesen.
Wenn man die paar Zeilen einer Rechtsnorm schon nicht "versteht" oder krumm-lügt, wie realitätsfremd wirkt denn erst die Aufforderung, sich durch überflüssige Kommentare von anderen Rechtsverdrehern zu "wühlen"....
Wie ? Kommt der Verfassungsschutz etwa nicht weiter mit einer Namensangabe und dazugehörigen Gericht ?
Aber Kaffee kochen im Büro und ein bischen Staats-Wächter in hiesigen Foren spielen, das klappt noch so gerade ?
Kleiner Tip: vielleicht mal über die örtliche Polizei, das Telefonbuch oder per Internet den entspr. "Geschäftsverteilungsplan" raussuchen.
Vielleicht geht es so weiter. Ansonsten über CIA oder Mossad. Die können alles.
Du kannst gern weiterquasseln, aber ohne konkrete Angaben ist dein Geschwätz nur Netzbelästigung. Es gab bisher keinen Erfolg der Reichspenner vor Gericht.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:41
Du kannst gern weiterquasseln, aber ohne konkrete Angaben ist dein Geschwätz nur Netzbelästigung. Es gab bisher keinen Erfolg der Reichspenner vor Gericht.
Doch. Dr. Tonner in HH !!
He´s gone with the wind.....
Doch. Dr. Tonner in HH !!
Kenne ich nicht.
KrascherHistory
27.09.2006, 11:48
Kenne ich nicht.
Nur weil du dich mal doof stellen magst, ändert das nix an der Tatsache, das wir den Rechtsverdreher-Schwarzkittel-Wiederholungstäter P L A T T gemacht haben.
Weitere folgen !
Mark Mallokent
27.09.2006, 11:49
Ist doch Unsinn:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Allerdings sei anzumerken:
Dieser Satz wurde nach der Wiedervereinigung klammheimlich eingeführt. Seltsame Einmütigkeit bei den Politikern, denn für eine Grundgesetzänderung benötigt man ja eine 2-Drittel-Mehrheit. Trotzdem konnte Schäuble problemlos die ursprüngliche Form des Art. 146 ändern. Ursprünglich stand dort, dass bei der Wiedervereinigung des Deutschen Volkes vom Deutschen Volk eine neue Verfassung in freier Entscheidung beschlossen wird. Anders gesagt, wir hätten eigentlich spätestens 1990 eine neue Verfassung per Volksabstimmung beschließen müssen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass die alte Verfassung in unveränderter Form von allen, also auch den Bürgern aus dem Osten, übernommen worden wäre, war ziemlich fraglich. Also wurde ohne viel Aufsehen der Text des Artikels geändert und aus einer Soll- eine Kann-Bestimmung fabriziert. Komisch, welche Einigkeit doch in den Parlamenten herrscht, wenn es darum geht, den Bürger über den Tisch zu ziehen
Die "Wiedervereinigung" war ja gar keine; es handelte sich vielmehr um den Beitritt neuer Bundesländer zur Bundesrepublik. Analog zum seinerzeitigen Beitritt des Saarlandes.
Abgesehen davon verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Persönlich ist es mir ziemlich gleichgültig, ob das Grundgesetz nun eine Verfassung ist oder nicht. Mir reicht es vollauf, daß es in Kraft ist. :smoke:
Und du möchtest mal so langsam den Art. 146 GG lesen.
Wenn man die paar Zeilen einer Rechtsnorm schon nicht "versteht" oder krumm-lügt, wie realitätsfremd wirkt denn erst die Aufforderung, sich durch überflüssige Kommentare von anderen Rechtsverdrehern zu "wühlen"....
Längst geschehen. Etwas Hintergrundwissen ist dazu recht nützlich.
malnachdenken
27.09.2006, 11:49
Nur weil du dich mal doof stellen magst, ändert das nix an der Tatsache, das wir den Rechtsverdreher-Schwarzkittel-Wiederholungstäter P L A T T gemacht haben.
Weitere folgen !
Zur Abwechslung kannst Du das ja mal belegen und mit dem Geschreie und Drohungen aufhören.
Nur weil du dich mal doof stellen magst, ändert das nix an der Tatsache, das wir den Rechtsverdreher-Schwarzkittel-Wiederholungstäter P L A T T gemacht haben.
Von einem "plattgemachten" Richter in Hamburg ist nichts bekannt. Du bist ein Dummschwätzer.
Anders gesagt, wir hätten eigentlich spätestens 1990 eine neue Verfassung per Volksabstimmung beschließen müssen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass die alte Verfassung in unveränderter Form von allen, also auch den Bürgern aus dem Osten, übernommen worden wäre, war ziemlich fraglich.
Das Wahlergebnis zur letzten DDR-Volkskammer spricht eine andere Sprache. Hinzu kommt, daß Art.146 GG niemanden zu irgendetwas verpflichtet.
"Grundgesetz" und "Verfassung" sind einfach Synonyme. :smoke:
Entscheidend ist, daß in Art. 146 und bei Carlo Schmid Grundgesetz und Verfassung als Heteronyme, vielleicht sogar Antonyme behandelt werden, nicht, was man sich in Disney-World zusammenphantasiert.
Der Begriff "Verfassung" ist der (allgemeinere) Oberbegriff, unter den "Grundgesetz" zu subsumieren ist. Deshalb ist dein Problem keines.
In Art, 146 steht das glatte Gegenteil, von dem, was Du zusammenschmierst. Trotzdem komme ich Dir entgegen und sage, ja, Verfassung ist das, was die Alliierten dem Inhalt nach und - wenn man so willl - als Oberbegriff genehmigt haben. Das Grunzgeschwätz ist die Umsetzung dessen, was den alliierten Bestien zur Unterschrift vorgelegt worden ist: die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft".
Mark Mallokent
27.09.2006, 14:12
Entscheidend ist, daß in Art. 146 und bei Carlo Schmid Grundgesetz und Verfassung als Heteronyme, vielleicht sogar Antonyme behandelt werden, nicht, was man sich in Disney-World zusammenphantasiert.
Das sie dies im Grundgesetz sind, müßte bewiesen werden. Carlo Schmid mag meinen was er will, jedoch sehe ich nicht, warum seine Meinung für andere verbindlich sein soll. :smoke:
Dir ist die Begriffswelt des Grundgesetzes ausgesprochen unvertraut.
Wo liegt sie denn, die Begriffwelt des GGs? Ist das ein Disney-Land für Paragraphenreiter und Rechtsverdreher?
Jedenfalls sieht jeder, der lesen kann, daß in Art. 146 GG zwischen Verfassung und Grunzgeschwätz ein Unterschied gemacht wird.
In Art, 146 steht das glatte Gegenteil, von dem, was Du zusammenschmierst. Trotzdem komme ich Dir entgegen und sage, ja, Verfassung ist das, was die Alliierten dem Inhalt nach und - wenn man so willl - als Oberbegriff genehmigt haben. Das Grunzgeschwätz ist die Umsetzung dessen, was den alliierten Bestien zur Unterschrift vorgelegt worden ist: die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft".
Och jeh, immer diese alliierten "Bestien" ... du mußt ja ganz furchtbar leiden...
Die Begriffsbildungen der allgemeinen Verfassungslehre sind deutlich älter als 1949, da mußte niemand etwas "zusammenschmieren". Mit etwas mehr Rechtskenntnissen wüßtest du das.
Das sie dies im Grundgesetz sind, müßte bewiesen werden. Carlo Schmid mag meinen was er will, jedoch sehe ich nicht, warum seine Meinung für andere verbindlich sein soll. :smoke:
Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine [Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Richtig. Gemeint ist eine andere Verfassung.
Mark Mallokent
27.09.2006, 14:20
Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Der Wortlaut ist mir bekannt. Aus ihm geht aber nicht hervor, daß Grundgesetz und Verfassung keine Synonyme sind. :smoke:
Och jeh, immer diese alliierten "Bestien" ... du mußt ja ganz furchtbar leiden...
Es schadet nicht, darauf hinzuweisen, daß der Schoß noch fruchtbar ist, aus dem das kroch, u.a. die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft". Da weiß man doch gleich, mit welcher Art von juristischem Geist man es zu tun hat. Ist ein bißchen so wie bei den Nürnberger Gesetzen. Das scheint der Sumpf zu sein, in dem sich Existenzen wie Du zu Hause fühlen.
Die Begriffsbildungen der allgemeinen Verfassungslehre sind deutlich älter als 1949, da mußte niemand etwas "zusammenschmieren". Mit etwas mehr Rechtskenntnissen wüßtest du das.
Sag doch gleich, daß die Verfasser des Grunzgeschwätzes und Carlo Schmid, die zwischen GG und Verfassung zu unterscheiden gewußt haben, alle miteinander Volldeppen gewesen sind, bloß Du, maf, Du hast es geschnallt und lieferst uns einen neuen Duden (= Bedeutung der deutschen Wörter) gleich mit.
Wo liegt sie denn, die Begriffwelt des GGs? Ist das ein Disney-Land für Paragraphenreiter und Rechtsverdreher?
Jedenfalls sieht jeder, der lesen kann, daß in Art. 146 GG zwischen Verfassung und Grunzgeschwätz ein Unterschied gemacht wird.
Sicher - "Verfassung" ist der allgemeinere Oberbegriff.
Was willst du eigentlich mit deinem laienhaften Geschwafel erreichen? Das Grundgesetz ist die stablilste politische Ordnung, die Deutschland je hatte. Du wirst daran nichts ändern.
Der Wortlaut ist mir bekannt. Aus ihm geht aber nicht hervor, daß Grundgesetz und Verfassung keine Synonyme sind. :smoke:
Klaro, eine Kuh ist ein Rennpferd, ein Kreis ist viereckig, der Ball ein Würfel, Wasser ist trocken und ein Grundgesetz eine Verfassung. Viel Spaß in Disney-World!
Es schadet nicht, darauf hinzuweisen, daß der Schoß noch fruchtbar ist, aus dem das kroch, u.a. die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft". Da weiß man doch gleich, mit welcher Art von juristischem Geist man es zu tun hat. Ist ein bißchen so wie bei den Nürnberger Gesetzen. Das scheint der Sumpf zu sein, in dem sich Existenzen wie Du zu Hause fühlen.
Du verlierst da deutlich die Maßstäbe. Ein Vergleich der Nürnberger Rassegesetze mit dem Grundgesetz ist jedenfalls unsinnig.
Sag doch gleich, daß die Verfasser des Grunzgeschwätzes und Carlo Schmid, die zwischen GG und Verfassung zu unterscheiden gewußt haben, alle miteinander Volldeppen gewesen sind, bloß Du, maf, Du hast es geschnallt und lieferst uns einen neuen Duden (= Bedeutung der deutschen Wörter) gleich mit.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates haben das sehr wohl gewußt und in ihren politischen Auseinandersetzungen ausführlich diskutiert, wie man nachlesen kann. Wie so häufig: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Was willst du eigentlich mit deinem laienhaften Geschwafel erreichen? Das Grundgesetz ist die stablilste politische Ordnung, die Deutschland je hatte. Du wirst daran nichts ändern.
So lange die Fremdherrschaft besteht, wird auch das GG und die politische Ordnung der BRD bestehen, was ich nie bestritten habe.
Wenn Dein zusammengeschmiertes und -gelogenes Zeug fachmannisch sein soll, dann dürfte die Jusristenzunft so ziemlich das miserabelste und dämlichste Berufsfeld sein, das man sich vorstellen kann.
Kennst Du den Spruch, der auf Dich paßt wie auf keinen anderern:
"Ich bin Jurist und auch sonst von bescheidenem Verstande."
Möchtest Du nicht mal umsatteln auf Tonnenleerer oder Klofrau? Das wäre wenigstens ein anständiger Beruf!
Das Grunzgeschwätz (prima Wort Ragtime:top: ) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassungin Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das bedeutet es muß erst die Voraussetzung dazu gegeben sein und die haben wir noch nicht, da die brD eine Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft (sprich USA) ist.
Wenn die Fremdherrschaft überwunden wird, dann ist der Weg frei für eine Verfassung die sich das Deutsche Volk geben kann.
Man kann daraus ableiten das dies nur über den Fall der USA passieren wird und die sind kurz davor ihr Ende selbst herbeizuführen.
Man muß also nur noch ein wenig warten.
Mark Mallokent
27.09.2006, 14:49
Das Grunzgeschwätz (prima Wort Ragtime:top: ) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassungin Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das bedeutet es muß erst die Voraussetzung dazu gegeben sein und die haben wir noch nicht, da die brD eine Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft (sprich USA) ist.
Wenn die Fremdherrschaft überwunden wird, dann ist der Weg frei für eine Verfassung die sich das Deutsche Volk geben kann.
Man kann daraus ableiten das dies nur über den Fall der USA passieren wird und die sind kurz davor ihr Ende selbst herbeizuführen.
Man muß also nur noch ein wenig warten.Na dann warte mal schön. Viel Spaß dabei. :smoke:
So lange die Fremdherrschaft besteht, wird auch das GG und die politische Ordnung der BRD bestehen, was ich nie bestritten habe.
Fremdherrschaft? Komisch, merke ich nichts von.
Wenn Dein zusammengeschmiertes und -gelogenes Zeug fachmannisch sein soll, dann dürfte die Jusristenzunft so ziemlich das miserabelste und dämlichste Berufsfeld sein, das man sich vorstellen kann.
Kennst Du den Spruch, der auf Dich paßt wie auf keinen anderern:
"Ich bin Jurist und auch sonst von bescheidenem Verstande."
Möchtest Du nicht mal umsatteln auf Tonnenleerer oder Klofrau? Das wäre wenigstens ein anständiger Beruf!
Nur kein Neid. Ein zufriedener, intellektuell anspruchsvoller Berufstag und ein jederzeit gut gefülltes Gehaltskonto sind nicht zu unterschätzende Vorzüge.
Das Grunzgeschwätz (prima Wort Ragtime:top: ) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassungin Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.Das bedeutet es muß erst die Voraussetzung dazu gegeben sein und die haben wir noch nicht, da die brD eine Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft (sprich USA) ist.
Wenn die Fremdherrschaft überwunden wird, dann ist der Weg frei für eine Verfassung die sich das Deutsche Volk geben kann.
Man kann daraus ableiten das dies nur über den Fall der USA passieren wird und die sind kurz davor ihr Ende selbst herbeizuführen.Man muß also nur noch ein wenig warten.
Warten konnten die Reichsspinner schon immer gut. Auf den "Fall der USA" sogar noch recht lang.
Bulli, hast du schon mal in Erwägung gezogen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen?
Na dann warte mal schön. Viel Spaß dabei. :smoke:
Jedes Imperium ist bis jetzt irgendwann untergegangen, warum sollen die USA ein Ausnahme machen.
Schon jetzt können sie nicht mehr alle Angriffskriege finanzieren die sie gern hätten und die Kriege die sie grad am Laufen haben rutschen ihnen aus dem Ruder.
Innenpolitisch können sie noch nichtmal eine Naturkatastrophe in den Griff kriegen.
Noch ein Hurricane wie in Neu Orleans oder ein Erdbeben an der Westküste und es heißt aus die Maus.
Auch der Nahost Konflikt ist für sie ein unlösbares Problem, während sie sich mit Ahmadinedschad kloppen treten ihnen Kim und Chavez in den fetten Arsch und China kauft das übriggebliebene Mutterland mit seinen gewaltigen Dollarreserven auf.
Das einzige was ihnen noch bleibt ist das gewaltige Waffenarsenal und auch das kostet einen Haufen an Unterhalt.
Mark Mallokent
27.09.2006, 15:13
Jedes Imperium ist bis jetzt irgendwann untergegangen, warum sollen die USA ein Ausnahme machen.
Schon jetzt können sie nicht mehr alle Angriffskriege finanzieren die sie gern hätten und die Kriege die sie grad am Laufen haben rutschen ihnen aus dem Ruder.
Innenpolitisch können sie noch nichtmal eine Naturkatastrophe in den Griff kriegen.
Noch ein Hurricane wie in Neu Orleans oder ein Erdbeben an der Westküste und es heißt aus die Maus.
Auch der Nahost Konflikt ist für sie ein unlösbares Problem, während sie sich mit Ahmadinedschad kloppen treten ihnen Kim und Chavez in den fetten Arsch und China kauft das übriggebliebene Mutterland mit seinen gewaltigen Dollarreserven auf.
Das einzige was ihnen noch bleibt ist das gewaltige Waffenarsenal und auch das kostet einen Haufen an Unterhalt.
Es mag schon sein, daß jedes Imperium mal untergeht. Aber das zieht sich. Und wenn du keine schlimmeren Bedrohungen aufzuweisen hast, als diesen Hanswurst von Chavez und den Achmedingsda, sehe ich dem mit großer Gelassenheit entgegen. :smoke:
Jedes Imperium ist bis jetzt irgendwann untergegangen, warum sollen die USA ein Ausnahme machen.
Schon jetzt können sie nicht mehr alle Angriffskriege finanzieren die sie gern hätten und die Kriege die sie grad am Laufen haben rutschen ihnen aus dem Ruder.Innenpolitisch können sie noch nichtmal eine Naturkatastrophe in den Griff kriegen.Noch ein Hurricane wie in Neu Orleans oder ein Erdbeben an der Westküste und es heißt aus die Maus.Auch der Nahost Konflikt ist für sie ein unlösbares Problem, während sie sich mit Ahmadinedschad kloppen treten ihnen Kim und Chavez in den fetten Arsch und China kauft das übriggebliebene Mutterland mit seinen gewaltigen Dollarreserven auf.[Das einzige was ihnen noch bleibt ist das gewaltige Waffenarsenal und auch das kostet einen Haufen an Unterhalt.
Aber sicher doch - und ein Haufen deutscher arbeitsloser Neonazis sind dann die Totengräber und Wiederaufbaustaffel ... ich muß grade mal das Keyboard beiseitelegen vor Lachen.
Bulli, das hätte Hans-Ulrich Rudel weit besser gekonnt. Du verläufst dich in seinen Schuhen.
Es mag schon sein, daß jedes Imperium mal untergeht. Aber das zieht sich. Und wenn du keine schlimmeren Bedrohungen aufzuweisen hast, als diesen Hanswurst von Chavez und den Achmedingsda, sehe ich dem mit großer Gelassenheit entgegen. :smoke:
Alles zusammen Mallo, es macht die Summe aller Gegner dieses Systems einschließlich der Kathrinas und wer noch alles, der nächste kommt bestimmt huuuiiiii:smoke:
Alles zusammen Mallo, es macht die Summe aller Gegner dieses Systems einschließlich der Kathrinas und wer noch alles, der nächste kommt bestimmt huuuiiiii
Wen auch immer du zu meinen beliebst - die Erfahrung lehrt, daß Juristen in jedem Regime gebraucht werden.
Wen auch immer du zu meinen beliebst - die Erfahrung lehrt, daß Juristen in jedem Regime gebraucht werden.
Ja, wie Huren und Stricher.
Ja, wie Huren und Stricher.
Was auch immer von den bisher genannten Berufsgruppen halten magst - zumindest die Dienste der Juristen wirst du hin und wieder benötigen.
KrascherHistory
27.09.2006, 23:51
Bezeichnet als solche haben sie sich schon, nur sprachen die nach und nach ausgegrabenen Tatsachen eben dagegen.
Ich bin immer wieder erstaunt, zu welchen intellektuellen Glanzleistungen arbeitslose Neonazis fähig sind.
Die "Leistungen" rechtsbeugender Schwarzkittel sind in der OMF-BRD wohl durch nix zu überbieten.
KrascherHistory
27.09.2006, 23:53
Wen auch immer du zu meinen beliebst - die Erfahrung lehrt, daß Juristen in jedem Regime gebraucht werden.
Um es zu zerstören. Das lehrt wirklich die Geschichte. Euch gilt es abzuschaffen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: natürlich wünsche ich dir ein seeehr langes Leben, damit du die Strafe des Verfassungshochverrates noch genießen kannst.
KrascherHistory
27.09.2006, 23:56
Was auch immer von den bisher genannten Berufsgruppen halten magst - zumindest die Dienste der Juristen wirst du hin und wieder benötigen.
Nein. Niemals. Ich brauche keinen Rechtsverdreher um einen kleinen Schwarzkittel der sich anmaßt "Richter" zu spielen, platt zu machen.
Euch braucht niemand. Welches Volk braucht schon Parasiten.
"...wollene Mäntel, die bis zum Knie reichen...."
Wollene, nicht Samt ! Hatte schon seine Gründe. Das Gesinde trug Wolle, die "feinere" Gesellschaft Samt. Man sollte euch schon damals gleich erkennen, die Spitzbuben !!!
Nein. Niemals. Ich brauche keinen Rechtsverdreher um einen kleinen Schwarzkittel der sich anmaßt "Richter" zu spielen, platt zu machen.
Euch braucht niemand. Welches Volk braucht schon Parasiten.
"...wollene Mäntel, die bis zum Knie reichen...."
Wollene, nicht Samt ! Hatte schon seine Gründe. Das Gesinde trug Wolle, die "feinere" Gesellschaft Samt. Man sollte euch schon damals gleich erkennen, die Spitzbuben !!!
Wie sich viele Dinge doch im Laufe der Zeit ändern können...
Jedenfalls sind die Reichsdeppen vom Schlage der Wenzel und Ludowici bisher bestenfalls vergnügungssteuerpflichtig.
Fritz Fullriede
28.09.2006, 07:41
Ein interessanter Artikel über das wahre Gebaren unserer Kriegsgegner:
http://www.jf-archiv.de/archiv06/200638091563.htm
Um es zu zerstören. Das lehrt wirklich die Geschichte. Euch gilt es abzuschaffen.
Das Gerede gab es schon oft - bisher hat es sich immer als idiotisch herausgestellt.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: natürlich wünsche ich dir ein seeehr langes Leben, damit du die Strafe des Verfassungshochverrates noch genießen kannst.
Wo ich da gerade darüber stolpere: Aufgrund welcher Strafnorm?
KrascherHistory
28.09.2006, 12:47
Wie sich viele Dinge doch im Laufe der Zeit ändern können...
Jedenfalls sind die Reichsdeppen vom Schlage der Wenzel und Ludowici bisher bestenfalls vergnügungssteuerpflichtig.
Manche Dinge bleiben seit Jahrhunderten bestehen. Das nennt man Tradition.
Und das Juristen als "Verbrecher" bezeichnet wurden entbehrt ja nun auch nicht einer Grundlage.....
Künftige Schadensersatzansprüche werden wir von dir und deinen sauberen Kollegen einziehen !
Manche Dinge bleiben seit Jahrhunderten bestehen. Das nennt man Tradition.
Und das Juristen als "Verbrecher" bezeichnet wurden entbehrt ja nun auch nicht einer Grundlage.....
Künftige Schadensersatzansprüche werden wir von dir und deinen sauberen Kollegen einziehen !
Wer ist "wir"?
KrascherHistory
28.09.2006, 13:07
Wer ist "wir"?
Eine "Armee", die mit der Jagd auf Rechtsbeuger begonnen hat.:]
KrascherHistory
28.09.2006, 13:29
Zu oft "Ghost Whisperer" geschaut?
Nur den Art.101 GG.
Mark Mallokent
28.09.2006, 13:31
Nur den Art.101 GG.
Schön, daß du das Grundgesetz so eifrig liest. :smoke:
KrascherHistory
28.09.2006, 13:33
Schön, daß du das Grundgesetz so eifrig liest. :smoke:
Schön, das der franz.Lümmel seine Kommentare nicht vergißt.:]
Dir empfehle ich noch §§ 1 und 21e GVG und §1 EGGVG !
MfG K
Schön, das der franz.Lümmel seine Kommentare nicht vergißt.
Dir empfehle ich noch §§ 1 und 21e GVG und §1 EGGVG !
Was mag uns das nun sagen, außer Selbstverständlichkeiten, die aber knapp außerhalb des Horizonts von Teredioten liegen?
Sorry, ich wollte dich nicht überfordern, Stamm-Ente.
Es täte dir gut, dich ein wenig intensiver mit der Jurisprudenz zu befassen, dann würdest du nicht so einen Stuß schreiben.
KrascherHistory
29.09.2006, 10:20
Es täte dir gut, dich ein wenig intensiver mit der Jurisprudenz zu befassen, dann würdest du nicht so einen Stuß schreiben.
Deine "Wächter-Aufgabe" ist mittlerweile wohl jedem hier klar, Rechtsverdreher Dr.jur. maf/maf2.
malnachdenken
29.09.2006, 10:21
Deine "Wächter-Aufgabe" ist mittlerweile wohl jedem hier klar, Rechtsverdreher Dr.jur. maf/maf2.
Deine Aufgabe Halbwahrheiten zu verbreiten und zu nerven ist ebenfalls klar.
ortensia blu
29.09.2006, 21:04
Ich bitte alle, an der Diskussion beteiligten, sachlich zu bleiben und auf gegenseitige Beleidigungen zu verzichten.
Daß in der BRD nicht alles so demokratisch ist wie es scheint, das kann man auch in den Büchern des Professors für Öffentliches Recht und Verfassungslehre, Hans Herbert von Arnim, nachlesen.
Er ist garantiert kein Nazi!
In Staat ohne Diener bemängelt er, das demokratische Defizit auf der Ebene der Verfassungsgebung, das hier besonders krass sei.
(Staat ohne Diener, S. 22 ff.)
Seine anderen Bücher "Vom schönen Schein der Demokratie" - Politik ohne Verantwortung am Volk vorbei, oder "Der Staat als Beute", Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen, sind ebenfalls lesenswert.
Daß in der BRD nicht alles so demokratisch ist wie es scheint, das kann man auch in den Büchern des Professors für Öffentliches Recht und Verfassungslehre, Hans Herbert von Arnim, nachlesen.
Er ist garantiert kein Nazi!
In Staat ohne Diener bemängelt er, das demokratische Defizit auf der Ebene der Verfassungsgebung, das hier besonders krass sei.
Da ich mal in seinen Vorlesungen in Speyer gesessen habe, ist mir das nicht fremd. Wie er aber auch selbst gern zugibt, formuliert er in seinen Büchern pointiert, um Aufmerksamkeit zu erreichen.
ortensia blue schrieb:
"Das in der BRD nicht alles so demokratisch ist wie es scheint, das kann man auch in den Büchern des Professors für Öffentliches Recht und Verfassungslehre, Hans Herbert von Arnim, nachlesen."
Das Problem der BRD ist, daß die politische Klasse sich nicht mit dem `demos` - sprich Volk - identifiziert, sondern diesen lieber wie ein Gefängniswärter misstrauisch beobachtet.
Gruss
pandulf
Ausonius
30.09.2006, 02:32
Ich bin ein Teil des Volkes, und ich steh zu unserem Staat. Ich find die BRD gut, nicht unbedingt immer unsere Politiker, aber wie das System angelegt ist, finde ich, dass es eines der Besten der welt ist.
ortensia blu
30.09.2006, 09:26
Da ich mal in seinen Vorlesungen in Speyer gesessen habe, ist mir das nicht fremd. Wie er aber auch selbst gern zugibt, formuliert er in seinen Büchern pointiert, um Aufmerksamkeit zu erreichen.
Was wahr und richtig ist, darf und soll man laut und deutlich sagen. Es nützt nichts, darüber im unverständlichen Fachjargon zu debattieren.
Mal in seinen Vorlesungen gewesen zu sein genügt m.E. nicht. Ich kann dir jetzt nicht all die demokratischen Defizitie aufzählen, die er in seinen Büchern anprangert. Von einem Fachmann wie dir, darf ich erwarten, daß er selbst sich an Hand der kritischen Literatur mit dem Thema auseinandersetzt.
Von der Idealform einer Demokratie sind wir m.E. weit entfernt.
Die Kluft zwischen Regierenden und Regierten wird zunehmend größer.
Nur alle paar Jahre wählen zu dürfen (wobei es an echten Alternativen mangelt), macht noch lange kein demokratisches Staatswesen, das diesen Namen verdient, aus.
Von der Idealform einer Demokratie sind wir m.E. weit entfernt. Die Kluft zwischen Regierenden und Regierten wird zunehmend größer.
Nur alle paar Jahre wählen zu dürfen (wobei es an echten Alternativen mangelt), macht noch lange kein demokratisches Staatswesen, das diesen Namen verdient, aus.
Als Therapie zur Rettung "unseres" Staatswesen, das durch Klüngelwirtschaft, Korruptheit und organisierte Kriminalität der Parlamentarier in den Zustand unrettbaren Verfalls und totaler lVerkommenheit geraten ist, empfiehlt Hans-Herbert von Arnim "Volksaufstand und Revolution".
Revlutionen machen sich nicht mit Rosenwasser, dafür braucht man schärfere und durchchlagendere Gerätschaften! Diese Einsicht dürfte v. Arnim schon mit der Muttermilch eingesogen haben; ist er doch der Urgroßneffe eines Politikers, der sich den Kampf gegen die Revolution zur Lebensaufgabe gemacht hatte und derartige Umtriebe gnadenlos unterdrücken ließ.
Ausonius
30.09.2006, 10:23
Nur alle paar Jahre wählen zu dürfen (wobei es an echten Alternativen mangelt), macht noch lange kein demokratisches Staatswesen, das diesen Namen verdient, aus.
Du darfst dich ja auch wählen lassen! Das ist der entscheidende Punkt, der häufig vergessen wird...
Was wahr und richtig ist, darf und soll man laut und deutlich sagen. Es nützt nichts, darüber im unverständlichen Fachjargon zu debattieren.
Mal in seinen Vorlesungen gewesen zu sein genügt m.E. nicht. Ich kann dir jetzt nicht all die demokratischen Defizitie aufzählen, die er in seinen Büchern anprangert. Von einem Fachmann wie dir, darf ich erwarten, daß er selbst sich an Hand der kritischen Literatur mit dem Thema auseinandersetzt.
Von der Idealform einer Demokratie sind wir m.E. weit entfernt.
Die Kluft zwischen Regierenden und Regierten wird zunehmend größer.
Nur alle paar Jahre wählen zu dürfen (wobei es an echten Alternativen mangelt), macht noch lange kein demokratisches Staatswesen, das diesen Namen verdient, aus.
In welchem Staat ist das anders? Natürlich fallen Verfassungsideal und politische Wirklichkeit immer auseinander, das ist unabhängig von der jeweiligen Organisationsform. Von Arnim bestätigt aber gerade das politische System der Bundesrepublik, indem er deren Ideale einfordert. Als Gewährsmann für eine grundsätzlich ablehnende "Systemkritik" ist er deshalb nicht geeignet.
Übrigens: Wenn du mal etwas Zeit in deinem Leben übrig hast, wäre es keine schlechte Idee, sie an der HfV Speyer zu verbringen. Dort treiben sich nicht nur Juristen herum.
KrascherHistory
30.09.2006, 11:54
In welchem Staat ist das anders? Natürlich fallen Verfassungsideal und politische Wirklichkeit immer auseinander, das ist unabhängig von der jeweiligen Organisationsform. Von Arnim bestätigt aber gerade das politische System der Bundesrepublik, indem er deren Ideale einfordert. Als Gewährsmann für eine grundsätzlich ablehnende "Systemkritik" ist er deshalb nicht geeignet.
Übrigens: Wenn du mal etwas Zeit in deinem Leben übrig hast, wäre es keine schlechte Idee, sie an der HfV Speyer zu verbringen. Dort treiben sich nicht nur Juristen herum.
Es "beginnt" allerdings mit einer Lüge, das "GG" sei eine Verfassung. Dem ist erwiesenermaßen nicht so !
Da ich mal in seinen Vorlesungen in Speyer gesessen habe, ist mir das nicht fremd. Wie er aber auch selbst gern zugibt, formuliert er in seinen Büchern pointiert, um Aufmerksamkeit zu erreichen.
Pointiert im Sinne von pointiert oder im Sinne von erstunken und erlogen?
KrascherHistory
30.09.2006, 13:32
Pointiert im Sinne von pointiert oder im Sinne von erstunken und erlogen?
So wie es dem Dr.jur. maf/maf2 vom VS gerade in den Sinn kommt. Rabulistik ist wichtigstes Fach bei Jura.
MfG K
Pointiert im Sinne von pointiert oder im Sinne von erstunken und erlogen?
Pointiert in dem Sinn, daß die politisch-vollkorrekten Hofschranzen und Speichellecker der Staatsmacht glauben, daraus ein Argumentum ad Hominem machen zu können, weil sie sehr gut wissen, daß sie in der Sache selbst nichts einwenden können.
Es "beginnt" allerdings mit einer Lüge, das "GG" sei eine Verfassung. Dem ist erwiesenermaßen nicht so !
Mal wieder die alte Leier. "Erwiesen" hast du bisher nichts.
Pointiert im Sinne von pointiert oder im Sinne von erstunken und erlogen?
"Pointiert" im Sinne von "überspitzt" - also nicht repräsentativ, sondern auf die darzustellenden Punkte konzentriert.
KrascherHistory
01.10.2006, 19:05
Mal wieder die alte Leier. "Erwiesen" hast du bisher nichts.
Doch. Ganz einfach mit dem Art. 146 GG
GG ungleich Verfassung.
DAS KANN NUN JEDER SELBST RICHTIG LESEN !
blumenau
01.10.2006, 19:43
Wie ich leider nur allzu oft hören mußte, wird von nicht wenigen Deutschen hartnäckig propagiert, dass das deutsche Wirtschaftswunder das Produkt des Marshall-Plans war.
Doch das war, ist und bleibt ein Mythos.
Man vergleiche die einzelnen Summen miteinander, welche von 1948-52 geflossen sind:
- Großbritannien 3,2 Mrd. $
- Frankreich 2,7 Mrd. $
- Italien 1,5 Mrd. $
- Westzonen/BRD 1,4 Mrd. $
Quelle: Die Bilanz des 20. Jahrhunderts von B. Harenberg (Hrgs.)
Wie man unzweifelhaft sehen kann, haben die Westzonen bzw. die spätere BRD weit weniger erhalten als etwa Großbritannien oder Frankreich. Selbst Italien erhielt knapp 100 Mio. $ mehr. Zumal diese Größenordnungen für die deutsche Volkswirtschaft mehr als bescheiden waren.
Dazu kommen aber noch erheblich Unterschiede, denn im Gegensatz zu den anderen drei Ländern:
- war D geteilt und verlor knapp ein Drittel seines Territoriums
- wurde D mit Millionen von Flüchtlingen überschwemmt
- mußte D viele Patente abtreten und große Realleistungen an die Westmächte ertragen
- waren die Zerstörungen in D weit umfrangreicher
- hatte D keine Kolonien zum ausplündern
- hatte D vier Jahre lang keine eigene Regierung, d.h. die Alliierten verwalteten den Einsatz dieser Gelder
- leistete D seit 1952 sehr umfrangreiche monetäre und reale Transfers an Israel im Zuge des Wiedergutmachungsabkommen
- erhielt D diese Gelder als Kredit nicht als Schenkung und zahlte jene mit Zins und Tilgung bis 1960 zurück
Doch obwohl Deutschland weit weniger ERP-Gelder bekam und infolge des Krieges weit schlechtere Ausgangsbedingungen hatte, überflügelte es Großbritannien, Frankreich und Italien in weniger als einem Jahrzehnt.
Doch das dem Mythos Marshall-Plan zu zuschreiben, geht völlig an der Realität vorbei. Der Marshall-Plan war mehr ein Propaganda-Instrument im Zuge der amerikanischen Containment-Strategie als wirkliche Aufbau-Hilfe von nennenswerter Relevanz.
Bedauerlicherweise hat sich die Propaganda bis heute in den Köpfen festgesetzt.
Der Ami, dein Freund und Helfer.
Nachdem sie so schön geholfen haben, könnten sie ja jetzt ihre Truppen, auf mehr als 100 Standorte verteilt, 60 Jahre nach dem Krieg abziehen.
Was hindert die Freunde und Helfer, mit dem Helfen aufzuhören?
Ausonius
01.10.2006, 20:30
Nachdem sie so schön geholfen haben, könnten sie ja jetzt ihre Truppen, auf mehr als 100 Standorte verteilt, 60 Jahre nach dem Krieg abziehen.
Tun sie ja auch. Viele Standorte werden in den nächsten Jahren aufgegeben. Bei einigen wenigen, z.B. Ramstein, könnte ich mir vorstellen, dass sie wegen ihrer strategischen Bedeutung trotzdem bleiben.
Der Ami, dein Freund und Helfer.
Nachdem sie so schön geholfen haben, könnten sie ja jetzt ihre Truppen, auf mehr als 100 Standorte verteilt, 60 Jahre nach dem Krieg abziehen.
Was hindert die Freunde und Helfer, mit dem Helfen aufzuhören?
Prima, gute Übersicht. :top:
Doch. Ganz einfach mit dem Art. 146 GG. GG ungleich Verfassung. DAS KANN NUN JEDER SELBST RICHTIG LESEN !
Das hatten wir nun schin mehrfach. Einfach mal in der einschlägigen Literatur nachlesen, Fundstellen habe ich dir genannt.
Es reicht nicht aus, einfach nur keine Ahnung zu haben.
KrascherHistory
02.10.2006, 12:03
Das hatten wir nun schin mehrfach. Einfach mal in der einschlägigen Literatur nachlesen, Fundstellen habe ich dir genannt.
Es reicht nicht aus, einfach nur keine Ahnung zu haben.
Wozu bedarf es welcher Quellen auch immer um den Unterschied zwischen "GG" und Verfassung, wie er in Art.146 GG aufgeführt ist, angeblich zu verstehen.
Es gibt hierbei kein Mißverständnis, nix zu interpretieren oder auszulegen.
Es ist ganz einfach. Selbst für einen verbildeten Rechtsverdreher, der hier auf Kosten der Steuerzahler den Staatswächter mimt.
Wozu bedarf es welcher Quellen auch immer um den Unterschied zwischen "GG" und Verfassung, wie er in Art.146 GG aufgeführt ist, angeblich zu verstehen.
Es gibt hierbei kein Mißverständnis, nix zu interpretieren oder auszulegen.
Es ist ganz einfach. Selbst für einen verbildeten Rechtsverdreher, der hier auf Kosten der Steuerzahler den Staatswächter mimt.
Etwas Fortbildung durch Lektüre der Stenographischen Berichte des Parlamentarischen Rates helfen dir weiter. Ansonsten Standardwerke zur Allgemeinen Staatslehre, da ist jeder Katalog einer Universitätsbibliothek behilflich.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:06
Etwas Fortbildung durch Lektüre der Stenographischen Berichte des Parlamentarischen Rates helfen dir weiter. Ansonsten Standardwerke zur Allgemeinen Staatslehre, da ist jeder Katalog einer Universitätsbibliothek behilflich.
Ich wußte gar nicht, das der parl. Rat richtungsweisend f.d. deutsche Sprache ist.
Hat er festgelegt, daß "GG" = Verfassung ist ?
Warum verweist der 4+2Vertrag auf eine Verfassung innerhalb der nächsten 2 Jahre (ab 1990), wenn doch "GG" = Verfassung ist.
Muß ich meinen Kluge wegwerfen ? :))
Etwas Fortbildung durch Lektüre der Stenographischen Berichte des Parlamentarischen Rates helfen dir weiter. Ansonsten Standardwerke zur Allgemeinen Staatslehre, da ist jeder Katalog einer Universitätsbibliothek behilflich.
Geht daraus hervor, daß die Tatsachenfeststellungen Carlos Schmids gelogen sind (GG von den Siegern zu genehmigen, keine Volksversammlung etc.)? Falls ja, kannst Du sicher die entsprechenden Passagen posten.
Ich wußte gar nicht, das der parl. Rat richtungsweisend f.d. deutsche Sprache ist.Hat er festgelegt, daß "GG" = Verfassung ist ? Warum verweist der 4+2Vertrag auf eine Verfassung innerhalb der nächsten 2 Jahre (ab 1990), wenn doch "GG" = Verfassung ist.
Muß ich meinen Kluge wegwerfen ?
Lies bitte Art.143 GG.
Der Parlamentarische Rat hatte nicht die Aufgabe und wollte auch nicht die deutsche Sprache normieren, sondern eine deutsche Verfassung. Carlo Schmid hat dazu seine Meinung gehabt, die Mehrheit der Mitglieder eine andere.
Lies bitte Art.143 GG.
Der Parlamentarische Rat hatte nicht die Aufgabe und wollte auch nicht die deutsche Sprache normieren, sondern eine deutsche Verfassung. Carlo Schmid hat dazu seine Meinung gehabt, die Mehrheit der Mitglieder eine andere.
Carlo Schmid hat keine Meinung gehabt, er hat Tatsachen referiert.
Muß man einem nach eigener Aussage promovierten Juristen den Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen erklären?
Geht daraus hervor, daß die Tatsachenfeststellungen Carlos Schmids gelogen sind (GG von den Siegern zu genehmigen, keine Volksversammlung etc.)? Falls ja, kannst Du sicher die entsprechenden Passagen posten.
Carlo Schmid hatte nicht die Kompetenz, irgendwelche "Tatsachenfeststellungen" zu treffen. Er war einer unter vielen, mehr nicht. Lies es einfach selbst nach, ich bin ja kein Volkshochsschuldozent.
Carlo Schmid hat keine Meinung gehabt, er hat Tatsachen referiert.
Muß man einem nach eigener Aussage promovierten Juristen den Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen erklären?
Eher nicht - ich kann sie offenbar besser unterscheiden als du.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:15
Lies bitte Art.143 GG.
Der Parlamentarische Rat hatte nicht die Aufgabe und wollte auch nicht die deutsche Sprache normieren, sondern eine deutsche Verfassung. Carlo Schmid hat dazu seine Meinung gehabt, die Mehrheit der Mitglieder eine andere.
Wie konnte ein von den Alliierten eingesetzter "Rat" eine "neue Verfassung an den Deutschen vorbei kreieren, zumal die Weimarer Verfassung nach wir vor gültig und intakt war.
Bis heute konntest du keinen genauen Zeitpunkt für das ERLÖSCHEN der Weimarer Verfassung liefern.
Für die Reichsverfassung von 1871 ist das komischerweise ganz leicht.
Solange du nur Mutmaßungen diesbezüglich liefern kannst, ist das nix anderes als ein bischen heiße Luft. Mehr aber auch nicht.
Carlo Schmid hatte nicht die Kompetenz, irgendwelche "Tatsachenfeststellungen" zu treffen. Er war einer unter vielen, mehr nicht. Lies es einfach selbst nach, ich bin ja kein Volkshochsschuldozent.
Dann ist der Herr Prof. Dr. Carlo Schmid also entmündigt gewesen und hatte Ausgang aus der geschlossenen Anstalt, weil er offenkundig nicht mehr in der Lage gewesen sein soll eine hundsordinäre Zeugenaussage (= Tatsachenfeststellung zu treffen?
Eher nicht - ich kann sie offenbar besser unterscheiden als du.
Kann schon sein, das ist leider nicht der Punkt. Es geht darum, ob Du Tatsachen un Meinungen besser voneinander unterscheiden kannst als Carlo Schmid.
Wie konnte ein von den Alliierten eingesetzter "Rat" eine "neue Verfassung an den Deutschen vorbei kreieren, zumal die Weimarer Verfassung nach wir vor gültig und intakt war.
Bis heute konntest du keinen genauen Zeitpunkt für das ERLÖSCHEN der Weimarer Verfassung liefern.
Durch die Tatsache, daß seine Mitglieder von den Landtagen entsandt wurden - und durch die demokratische Legitimation des Grundgesetzes seither.
Du kannst dir die Weimarer Reichsverfassung zuhause an die Wand nageln, sie ist spätestens (!) seit 1949 Rechtsgeschichte. Man kann sich gern darüber streiten, wann genau sie ihr Leben ausgehaucht hat, aber das ist nur noch eine akademische Diskussion ohne jede Relevanz.
Kann schon sein, das ist leider nicht der Punkt. Es geht darum, ob Du Tatsachen un Meinungen besser voneinander unterscheiden kannst als Carlo Schmid.
Prima. Dann solltest du Carlo Schmids Gesamtwerk konsultieren und außerdem die unübersehbare Tatsache berücksichtigen, daß er selbst Bundesratsminister der Bundesrepublik war.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:21
Kann schon sein, das ist leider nicht der Punkt. Es geht darum, ob Du Tatsachen un Meinungen besser voneinander unterscheiden kannst als Carlo Schmid.
Das kann er defninitv NICHT ! MfG K
Mark Mallokent
02.10.2006, 14:21
Wie konnte ein von den Alliierten eingesetzter "Rat" eine "neue Verfassung ... kreieren,
Ganz einfach. Indem er es tut. :smoke:
KrascherHistory
02.10.2006, 14:23
Durch die Tatsache, daß seine Mitglieder von den Landtagen entsandt wurden - und durch die demokratische Legitimation des Grundgesetzes seither.
Du kannst dir die Weimarer Reichsverfassung zuhause an die Wand nageln, sie ist spätestens (!) seit 1949 Rechtsgeschichte. Man kann sich gern darüber streiten, wann genau sie ihr Leben ausgehaucht hat, aber das ist nur noch eine akademische Diskussion ohne jede Relevanz.
Wiederum nur Mutmaßungen deinerseits.
Der genaue Zeitpunkt des Wegfalls der Staatlichkeit durch Erlöschen der Weimarer Verfassung war G E N A U wann ?
Spätestens, ab ca. usw...... interessiert hier nicht !
G E N A U !!!
Du kannst dir die Weimarer Reichsverfassung zuhause an die Wand nageln, sie ist spätestens (!) seit 1949 Rechtsgeschichte. Man kann sich gern darüber streiten, wann genau sie ihr Leben ausgehaucht hat, aber das ist nur noch eine akademische Diskussion ohne jede Relevanz.
Die Speichellecker und Hofschranzen der Macht, jeder beliebigen Macht, haben zu allen Zeiten so geredet wie Du: Macht = Recht. Damit haben Typen wie Roland Freisler und Hans-Karl Filbiinger ein Todesurteil nach dem anderen ausgesprochen. Der deutsche Untertan hat noch jeden Stiefel geleckt, in dem er das Signum der Machtausübung erkannt hat. Eine unwürdige Tradition, die in Leuten wie Dir ihre ekelerregende Fortsetzung findet.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:25
Ganz einfach. Indem er es tut. :smoke:
Hui. Der Kenner der Entenhausener Völkerrechte.....
Hat Daniel Düsentrieb die "Ich-darf-jederzeit-eine-Verfassung-willkürlich-über-eine-bestehende-überstülpen-Maschine" für die Alliierten entwickelt ?
Indem er es tut.......hat nochmal genau W E L C H E N völkerrechtlich legitimierten Ursprung ?
Vielleicht wird´s ja diesmal was, Entlein......
MfG K
Prima. Dann solltest du Carlo Schmids Gesamtwerk konsultieren und außerdem die unübersehbare Tatsache berücksichtigen, daß er selbst Bundesratsminister der Bundesrepublik war.
Ach so, dann hatte er also doch die Kompetenz, "Tatsachenfeststellungen" zu treffen. Vorher hast Du ganz anders geredet.
Wir warten noch auf Deine Ausführungen, die belegen, daß Carlos Schmids referierte Tatsachen gelogen gewesen sind. Das soll nicht in Vergessenheit geraten.
Wiederum nur Mutmaßungen deinerseits.
Der genaue Zeitpunkt des Wegfalls der Staatlichkeit durch Erlöschen der Weimarer Verfassung war G E N A U wann ?
Spätestens, ab ca. usw...... interessiert hier nicht !
G E N A U !!!
Ich habe dir das schon mehrfach erläutert und dir dazu Literaturfundstellen genannt - ich habe keine Lust, einen längst ausgetragenen Literaturdisput ohne praktische Bedeutung aufzurollen. Lies bitte den ganzen Kram selbst nach, Altpapier ist bekanntlich geduldig.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:27
Prima. Dann solltest du Carlo Schmids Gesamtwerk konsultieren und außerdem die unübersehbare Tatsache berücksichtigen, daß er selbst Bundesratsminister der Bundesrepublik war.
Wie sollte das Amtieren deine Lügen argumentativ stützen ? Niedlich !
Das kann er defninitv NICHT !
Da er längst tot ist, kann uns das egal sein.
Hui. Der Kenner der Entenhausener Völkerrechte.....
Hat Daniel Düsentrieb die Ich-darf-jederzeit-eine-Verfassung-willkürlich-über-eine-bestehende-überstülpen-Maschine" für die Alliierten entwickelt ?
Indem er es tut.......hat nochmal genau W E L C H E N völkerrechtlich legitimierten Ursprung ?
Man nennt das Effektivitätsprinzip. Lies es nach und komm dann wieder.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:31
Da er längst tot ist, kann uns das egal sein.
Ach ! Nun ist dein schwächelndes "Hilfsargument" plötzlich nicht mehr relevant, mein kleiner Rabulistiker....
Wer von deinen Kollegen darf denn an deiner statt ins verlängerte Wochenende und relaxen, während du hier "Gammeldienst" schiebst.....
... ich habe keine Lust, einen längst ausgetragenen Literaturdisput ohne praktische Bedeutung aufzurollen.
Für die Leute in den Gaskammern sind die Menschenrechte auch ein "Literaturdisput ohne praktische Bedeutung" gewesen.
Schön, daß Du sofort bestätigst, wofür ich Dich und Deine Kameraden von jeher gehalten habe: die Neuauflage von Roland Freisler und Co. Ihr habt lediglich das Jackett gewechselt, darunter lauert die kerndeutsche Bestialität, die sich anheischig macht, sich jeder beliebeigen Macht in den Dienst zu stellen. Huren und Stricher eben.
Wie sollte das Amtieren deine Lügen argumentativ stützen ? Niedlich !
Wenn du Carlo Schmid als deinen Gewährsmann beanspruchst, dann wirst du dir auch seine späteren Verhalten und Äußerungen entgegenhalten lassen müssen.
Ach ! Nun ist dein schwächelndes "Hilfsargument" plötzlich nicht mehr relevant, mein kleiner Rabulistiker....Wer von deinen Kollegen darf denn an deiner statt ins verlängerte Wochenende und relaxen, während du hier "Gammeldienst" schiebst....
Beschaffe dir ein paar Kenntnisse, dann sehen wir weiter.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:35
Man nennt das Effektivitätsprinzip. Lies es nach und komm dann wieder.
Geil ! Nach "obsolet" und NKdF jetzt noch das Effektivitätsprinzip.
Alles was praktisch ist, gilt. Unabhängig davon, ob es Recht oder Unrecht ist.
Alles was dem Recht entgegenstände und Unrecht wäre, erklären wir für obsolet und nach ca. 10 - 61 Jahren erklären wir das Unrecht durch Normative Kraft des Faktischen zu Recht. Natürlich behaupten wir frecht, es sei jetzt eine Rechtsnorm und steht über gewachsenem Recht.
Verbildet wäre hier noch sehr geschmeichelt.....
Kein Wunder, das deine Schwarzkittel-Kollegen (s. Dr.Tonner, HH) mittlerweile Schiß bekommen und mit der vollen Büchse aus der ersten Reihe abtauchen wollen......:))
Man nennt das Effektivitätsprinzip. Lies es nach und komm dann wieder.
Stimmt, das Effektivitätsprinzip von Zyklon B.
Wenn du Carlo Schmid als deinen Gewährsmann beanspruchst, dann wirst du dir auch seine späteren Verhalten und Äußerungen entgegenhalten lassen müssen.
Wo sind denn die Äußerungen, in denen er seine Rede vor dem Parlamentarischen Rat widerruifen hat? Möchtest Du nicht endlich Belege beibringen!
KrascherHistory
02.10.2006, 14:37
Für die Leute in den Gaskammern sind die Menschenrechte auch ein "Literaturdisput ohne praktische Bedeutung" gewesen.
Schön, daß Du sofort bestätigst, wofür ich Dich und Deine Kameraden von jeher gehalten habe: die Neuauflage von Roland Freisler und Co. Ihr habt lediglich das Jackett gewechselt, darunter lauert die kerndeutsche Bestialität, die sich anheischig macht, sich jeder beliebeigen Macht in den Dienst zu stellen. Huren und Stricher eben.
Eine sehr schöne Formulierung, eines Duden schon würdig ! :]
MfG K
Geil ! Nach "obsolet" und NKdF jetzt noch das Effektivitätsprinzip. Alles was praktisch ist, gilt. Unabhängig davon, ob es Recht oder Unrecht ist. Alles was dem Recht entgegenstände und Unrecht wäre, erklären wir für obsolet und nach ca. 10 - 61 Jahren erklären wir das Unrecht durch Normative Kraft des Faktischen zu Recht. Natürlich behaupten wir frecht, es sei jetzt eine Rechtsnorm und steht über gewachsenem Recht.
Du wirst sicher in gängigen Publikationen zum Völkerrecht darüber Einzelheiten erfahren. Du mußt dich nur bemühen.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:48
Du wirst sicher in gängigen Publikationen zum Völkerrecht darüber Einzelheiten erfahren. Du mußt dich nur bemühen.
Hey maf/maf2: wo ist der Elan denn hin......
Ich kann nix dafür, wenn in deiner Abteilung Mittelmäßigkeit mit Gammeldienst "bestraft" wird.
Da muß sich dann halt auch mal ein Dr.jur. mit "Reichsspinnern" rumärgern.
Wärest du besser, wärest du jetzt in deinem Wochenendhäuschen auf Malle !:))
Ausonius
02.10.2006, 14:49
Für die Leute in den Gaskammern sind die Menschenrechte auch ein "Literaturdisput ohne praktische Bedeutung" gewesen.
Schön, daß Du sofort bestätigst, wofür ich Dich und Deine Kameraden von jeher gehalten habe: die Neuauflage von Roland Freisler und Co. Ihr habt lediglich das Jackett gewechselt, darunter lauert die kerndeutsche Bestialität, die sich anheischig macht, sich jeder beliebeigen Macht in den Dienst zu stellen. Huren und Stricher eben.
Bleib mal auf den Teppich. Die Theorie, dass die BRD kein Staat ist, lässt sich nun wirklich nicht von ihrer Bedeutung und den Folgen mit NS-Justiz oder gar dem Holocaust vergleichen.
KrascherHistory
02.10.2006, 14:57
Bleib mal auf den Teppich. Die Theorie, dass die BRD kein Staat ist, lässt sich nun wirklich nicht von ihrer Bedeutung und den Folgen mit NS-Justiz oder gar dem Holocaust vergleichen.
Die fehlende Staatlichkeit der OMF-BRD ist Fakt, keine Theorie.
MfG K
Walter Hofer
02.10.2006, 14:57
Bleib mal auf den Teppich. Die Theorie, dass die BRD kein Staat ist, lässt sich nun wirklich nicht von ihrer Bedeutung und den Folgen mit NS-Justiz oder gar dem Holocaust vergleichen.
nimm das dem user KrascherHistory nicht übel;
er propagiert diese wirren Thesen in allen Themen mit einem juristischen Bezug zum Staat BRD.
Er ist wahrscheinlich ein von der Redaktion eingespielter Dummy-User,
um Schwung in den Laden zu bringen.
Mark Mallokent
02.10.2006, 15:00
Hui. Der Kenner der Entenhausener Völkerrechte.....
Hat Daniel Düsentrieb die "Ich-darf-jederzeit-eine-Verfassung-willkürlich-über-eine-bestehende-überstülpen-Maschine" für die Alliierten entwickelt ?
Indem er es tut.......hat nochmal genau W E L C H E N völkerrechtlich legitimierten Ursprung ?
Vielleicht wird´s ja diesmal was, Entlein......
MfG K
Beweis du erstmal, welches Völkerrecht ein solches Vorgehen verbietet. :smoke:
KrascherHistory
02.10.2006, 15:00
Beweis du erstmal, welches Völkerrecht ein solches Vorgehen verbietet. :smoke:
Haager Landkriegsordnung ! MfG K
Mark Mallokent
02.10.2006, 15:14
Haager Landkriegsordnung ! MfG K
Da steht nichts davon. :smoke:
KrascherHistory
02.10.2006, 15:34
Da steht nichts davon. :smoke:
Artikel 43 HLKO
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Welches Hindernis gab es, die Gültigkeit der Weimarer Verfassung zu ignorieren ?
Mark Mallokent
02.10.2006, 16:23
Artikel 43 HLKO
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Welches Hindernis gab es, die Gültigkeit der Weimarer Verfassung zu ignorieren ?
Da steht nichts von "Verfassung". Da steht lediglich, die "Landesgesetze" sollten beachtet werden.
KrascherHistory
02.10.2006, 16:29
Da steht nichts von "Verfassung". Da steht lediglich, die "Landesgesetze" sollten beachtet werden.
Wenn ein Grund-Gesetz eine Verfassung ist, ist eine Verfassung wohl auch ein Gesetz, oder ?
Ist das zu schwierig ? MfG K
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