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Vollständige Version anzeigen : Ein Europa souveräner Nationalstaaten



Grotzenbauer
20.09.2006, 16:04
Die Bundesrepublik Deutschland ist finanziell und wirtschaftlich am Ende; sie muss monatlich 6 Milliarden Euro Zinsen an die Banken zahlen (9 Milliarden Schweizerfranken, Kurs 14.5.03; der Betrag entspricht rund 75*% der Steuereinnahmen Berlins.) Der Kollaps der BRD wäre das Ende der EU und die Geburt eines neuen Europas der Nationalstaaten.


Am 22. Mai 2003 wurde die «Deutsche Nationalversammlung» (DN) in Berlin konstituiert, am 155. Jahrestag der Deutschen Verfassung von 1848. Die DN erklärte in einer Presseerklärung vom 1.3.03, das Grundgesetz von 1949 verstosse seit der Wiedervereinigung gegen Artikel 146 GG und bedeute einen Grundgesetzbruch zum Nachteil Deutschlands und seiner Bürger. Es wurde festgehalten, dass das Grundgesetz von 1949 keine deutsche Verfassung ist und nicht die Interessen Deutschlands und seiner Bürger sichert. Alle Patrioten, die sich gegen Überfremdung und Willkür zur Wehr setzten, würden daher für die Wiederherstellung eines souveränen Deutschlands in einem Europa souveräner Nationen kämpfen.


Carlo Schmid hat in seiner Grundsatzrede im Parlamentarischen Rat, am 8. September 1948, die völkerrechtliche Lage des fortbestehenden Deutschen Reiches sowie die Rechts-Tatsache aufgezeigt, dass «die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern nur eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft» sei (aus dem Brief von Rechtsanwalt Horst Mahler «an alle Bundestagsabgeordneten», Mai 2003).


Die Deutsche Nationalversammlung wird unterstützt von der Friedensinitiative ‹alsoAttac› im EU-Verfassungskonvent, vom Bund für echte Demokratie, der Association Liberal-Soziale Ordnung, der DVV - Deutsche Volksvereinigung und der Geldreformbewegung Deutschland u. a. m.:hihi:

malnachdenken
20.09.2006, 16:12
Die Bundesrepublik Deutschland ist finanziell und wirtschaftlich am Ende; sie muss monatlich 6 Milliarden Euro Zinsen an die Banken zahlen (9 Milliarden Schweizerfranken, Kurs 14.5.03; der Betrag entspricht rund 75*% der Steuereinnahmen Berlins.) Der Kollaps der BRD wäre das Ende der EU und die Geburt eines neuen Europas der Nationalstaaten.

Deutschland ist nicht als einziges hoch verschuldet in der EU.
Während Deutschland etwa 64.20 % des BIP Staatsschulden hat, sind es bei Frankreich 68,80%; GB 51% etc

Sieht bei allen dreien nicht so rosig aus.



Am 22. Mai 2003 wurde die «Deutsche Nationalversammlung» (DN)

Wer hat die denn gewählt?

maf2
21.09.2006, 09:34
Am 22. Mai 2003 wurde die «Deutsche Nationalversammlung» (DN) in Berlin konstituiert, ...
Was kann das sein? Werbung für Norbert Steinbach und seinen Reichsunsinn?

Liegnitz
21.09.2006, 18:53
Die Bundesrepublik Deutschland ist finanziell und wirtschaftlich am Ende; sie muss monatlich 6 Milliarden Euro Zinsen an die Banken zahlen (9 Milliarden Schweizerfranken, Kurs 14.5.03; der Betrag entspricht rund 75*% der Steuereinnahmen Berlins.) Der Kollaps der BRD wäre das Ende der EU und die Geburt eines neuen Europas der Nationalstaaten.


Am 22. Mai 2003 wurde die «Deutsche Nationalversammlung» (DN) in Berlin konstituiert, am 155. Jahrestag der Deutschen Verfassung von 1848. Die DN erklärte in einer Presseerklärung vom 1.3.03, das Grundgesetz von 1949 verstosse seit der Wiedervereinigung gegen Artikel 146 GG und bedeute einen Grundgesetzbruch zum Nachteil Deutschlands und seiner Bürger. Es wurde festgehalten, dass das Grundgesetz von 1949 keine deutsche Verfassung ist und nicht die Interessen Deutschlands und seiner Bürger sichert. Alle Patrioten, die sich gegen Überfremdung und Willkür zur Wehr setzten, würden daher für die Wiederherstellung eines souveränen Deutschlands in einem Europa souveräner Nationen kämpfen.


Carlo Schmid hat in seiner Grundsatzrede im Parlamentarischen Rat, am 8. September 1948, die völkerrechtliche Lage des fortbestehenden Deutschen Reiches sowie die Rechts-Tatsache aufgezeigt, dass «die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern nur eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft» sei (aus dem Brief von Rechtsanwalt Horst Mahler «an alle Bundestagsabgeordneten», Mai 2003).


Die Deutsche Nationalversammlung wird unterstützt von der Friedensinitiative ‹alsoAttac› im EU-Verfassungskonvent, vom Bund für echte Demokratie, der Association Liberal-Soziale Ordnung, der DVV - Deutsche Volksvereinigung und der Geldreformbewegung Deutschland u. a. m.:hihi:
Die EU ist gescheiter und Deutschland ist dort immer wieder Oberzahlmeister.
Wie gut könnten wir als souveräner Nationalstaat dastehen.
Aber neee.
Kein zurück für Dr. Mabuse.;(

TC Stahl
22.09.2006, 11:55
Am 22. Mai 2003 wurde die «Deutsche Nationalversammlung» (DN) in Berlin konstituiert, am 155. Jahrestag der Deutschen Verfassung von 1848.
Mit welcher Legitimation?


Die DN erklärte in einer Presseerklärung vom 1.3.03, das Grundgesetz von 1949 verstosse seit der Wiedervereinigung gegen Artikel 146 GG und bedeute einen Grundgesetzbruch zum Nachteil Deutschlands und seiner Bürger.
Schonmal Art. 146 GG gelesen? Wohl kaum, bei dieser Aussage.
Wenn du die alte Fassung dieses Artikels meinst, dann schreib das auch: Art. 146 a.F. GG


Es wurde festgehalten, dass das Grundgesetz von 1949 keine deutsche Verfassung ist und nicht die Interessen Deutschlands und seiner Bürger sichert.
Das GG verfasst die staatliche Struktur der BRD. (BRD = Bundesrepublik Deutschland).


Diese regelmäßig wiederkehrende Grütze geht mir auf den Geist. :rolleyes:

KrascherHistory
22.09.2006, 13:19
Mit welcher Legitimation?


Schonmal Art. 146 GG gelesen? Wohl kaum, bei dieser Aussage.
Wenn du die alte Fassung dieses Artikels meinst, dann schreib das auch: Art. 146 a.F. GG


Das GG verfasst die staatliche Struktur der BRD. (BRD = Bundesrepublik Deutschland).


Diese regelmäßig wiederkehrende Grütze geht mir auf den Geist. :rolleyes:

Moin.

Das "GG" ist auf Basis der HLKO besatzerdiktiertes Gesetz. MFG K

maf2
22.09.2006, 13:55
Moin.
Das "GG" ist auf Basis der HLKO besatzerdiktiertes Gesetz. MFG K
Und wieder der alte Stuß. Beschaffe dir einfach mal ein paar Kenntnisse.

KrascherHistory
22.09.2006, 14:01
Und wieder der alte Stuß. Beschaffe dir einfach mal ein paar Kenntnisse.

Du hast bis heute keine freie Wahl durch das Deutsche Volk hinsichtlich des aufgezwungenen "GG" bringen können, VS-maf/maf2-Schwarzkittel.

Wir dein Chef nicht langsam unzufrieden mit dir, das du einfache "Reichsspinner" nicht einfach platt machen kannst ? Und das mit deiner Bildung.

Zugegeben, du lügst auf hohem Niveau. Aber eine Lüge bleibt eine Lüge und ein intelligenter Krimineller immer noch ein Krimineller.

maf2
22.09.2006, 14:12
Du hast bis heute keine freie Wahl durch das Deutsche Volk hinsichtlich des aufgezwungenen "GG" bringen können, VS-maf/maf2-Schwarzkittel.
Wir dein Chef nicht langsam unzufrieden mit dir, das du einfache "Reichsspinner" nicht einfach platt machen kannst ? Und das mit deiner Bildung.
Zugegeben, du lügst auf hohem Niveau. Aber eine Lüge bleibt eine Lüge und ein intelligenter Krimineller immer noch ein Krimineller.

Sicher - mittelbar durch die Vertreter der Landtage im Parlamentarischen Rat und durch die erste Bundestagswahl am 14.8.49 (und jede weitere).

Für einen "Unternehmer" gehst du sehr unbedacht mit deinen Worten um.

KrascherHistory
22.09.2006, 14:16
Sicher - mittelbar durch die Vertreter der Landtage im Parlamentarischen Rat und durch die erste Bundestagswahl am 14.8.49 (und jede weitere).

Für einen "Unternehmer" gehst du sehr unbedacht mit deinen Worten um.

Mittelbar ? Eine "Verfassung" wurde mittelbar gewählt ?

Komisch, ich dachte immer, es werden Abgeordnete gewählt und nicht das "GG" !

Die Landtage sind auch nicht frei gewählt worden. Vor "Gründung der BRD" haben die Alliierten freie Wahlen und freie Parteien zugelassen. Belege !

Vorteil des Unternehmers: ich suche mir meine Worte selbst aus. Sie können gar nicht unbedacht genug sein....

maf2
22.09.2006, 14:34
Mittelbar ? Eine "Verfassung" wurde mittelbar gewählt ?
Komisch, ich dachte immer, es werden Abgeordnete gewählt und nicht das "GG" !
Die Landtage sind auch nicht frei gewählt worden. Vor "Gründung der BRD" haben die Alliierten freie Wahlen und freie Parteien zugelassen. Belege !
Verfassungen werden nicht "gewählt", sondern legitimiert. Das kann förmlich oder durch politische Partizipation, durch Akzeptanz, geschehen. So im Fall des GG durch die Vertreter der gewählten Landtage und später durch die Teilnahme an den Bundestagswahlen. Es ist nicht erforderlich, Volksabstimmungen über Verfassungen abzuhalten; auch die WRV wurde auf diesem Weg bestätigt ohne unmittelbare demokratische Legitimation.

Was war an den Landtagswahlen vor Gründung der Bundesrepublik unfrei? Die entscheidende Grenze bei der Zulassung von Parteien zu Gründung und Wahlkandidatur waren die Entnazifizierungsmaßnahmen, und auch da ging es recht großzügig zu.


Vorteil des Unternehmers: ich suche mir meine Worte selbst aus. Sie können gar nicht unbedacht genug sein....
Du darfst dich gern so gut lächerlich machen wie du eben kannst.

KrascherHistory
22.09.2006, 14:37
Verfassungen werden nicht "gewählt", sondern legitimiert. Das kann förmlich oder durch politische Partizipation, durch Akzeptanz, geschehen. So im Fall des GG durch die Vertreter der gewählten Landtage und später durch die Teilnahme an den Bundestagswahlen. Es ist nicht erforderlich, Volksabstimmungen über Verfassungen abzuhalten; auch die WRV wurde auf diesem Weg bestätigt ohne unmittelbare demokratische Legitimation.

Was war an den Landtagswahlen vor Gründung der Bundesrepublik unfrei? Die entscheidende Grenze bei der Zulassung von Parteien zu Gründung und Wahlkandidatur waren die Entnazifizierungsmaßnahmen, und auch da ging es recht großzügig zu.


Du darfst dich gern so gut lächerlich machen wie du eben kannst.

Rechtsnorm in Dtl. für "Akzeptanz" eines "GG" von dem du behaupten mußt es sei eine Verfassung !

Gibt es nicht !

maf2
22.09.2006, 14:42
Rechtsnorm in Dtl. für "Akzeptanz" eines "GG" von dem du behaupten mußt es sei eine Verfassung !
Gibt es nicht !
Da eine Verfassung selbst der Geltungsgrund für andere Rechtsnormen ist, kann es soetwas nicht geben.
Verfassungen gelten, weil sie als Verfassung akzeptiert werden. Das ist übrigens unabhängig von der Frage, wie sie entstanden sind, diese Akzeptanz ist jeweils eine aktuelle. Die französische Verfassung von 1958 ist z.B. unter fragwürdigen Umständen (trotz Volksabstimmung) zustande gekommen, trotzdem gilt sie heute. Manche der Gesetze und Konventionen, die zusammen die britische Verfassung ausmachen, würde man heute auch nicht mehr als demokratisch entstanden bezeichnen, trotzdem hält man sich an sie.

Kurz: Das Grundgesetz ist förmlich ebenso gut legitimiert wie es die WRV war; es genießt aber eine weit höhere Akzeptanz als sie.

KrascherHistory
22.09.2006, 14:47
Da eine Verfassung selbst der Geltungsgrund für andere Rechtsnormen ist, kann es soetwas nicht geben.
Verfassungen gelten, weil sie als Verfassung akzeptiert werden. Das ist übrigens unabhängig von der Frage, wie sie entstanden sind, diese Akzeptanz ist jeweils eine aktuelle. Die französische Verfassung von 1958 ist z.B. unter fragwürdigen Umständen (trotz Volksabstimmung) zustande gekommen, trotzdem gilt sie heute. Manche der Gesetze und Konventionen, die zusammen die britische Verfassung ausmachen, würde man heute auch nicht mehr als demokratisch entstanden bezeichnen, trotzdem hält man sich an sie.

Kurz: Das Grundgesetz ist förmlich ebenso gut legitimiert wie es die WRV war; es genießt aber eine weit höhere Akzeptanz als sie.

Nicht für andere, sondern für gewachsenes Recht. Über Jahrhunderte/Jahrtausende.

Verfassungen gelten nicht einfach durch Akzeptanz. Dann könnte ich ein Verfahren "kreieren" bei dem der Souverän durch eine best. Tätigkeit nur zustimmen kann. Somit unwirksam.

Demnach gilt Unrecht auch wenn es akzeptiert ist; damit sind wir wieder bei deiner Willkür + der Macht des Stärkeren. Somit muß der Souverän nur stark genug sein und....hängt alle Schwarzkittel an den Straßen auf ? Das willst du doch wohl nicht, oder ?

Laß die Franzmänner, wir sind in Deutschland.

Das predigen des Schwachsinns a la "Förmlich legitimiert" und "höhere Akzeptanz" legitimiert nur dein Gehalt. Mehr nicht.

Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing !

maf2
22.09.2006, 14:56
Nicht für andere, sondern für gewachsenes Recht. Über Jahrhunderte/Jahrtausende.
Schreibe ich doch schon die ganze Zeit: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation existiert noch, die Goldene Bulle ist unsere Verfassung, heim mit den Reichsinsignien nach Deutschland - oder besser: Österreich heim in's Reich...


Verfassungen gelten nicht einfach durch Akzeptanz. Dann könnte ich ein Verfahren "kreieren" bei dem der Souverän durch eine best. Tätigkeit nur zustimmen kann. Somit unwirksam.
Du bist mal wieder auf dem Holzweg. Die Legitimation einer Verfassung ist nur zum kleineren Teil eine Form- oder "Verfahrens"-frage. Sie ist vielmehr eine Tatsache.


Demnach gilt Unrecht auch wenn es akzeptiert ist; damit sind wir wieder bei deiner Willkür + der Macht des Stärkeren. Somit muß der Souverän nur stark genug sein und....hängt alle Schwarzkittel an den Straßen auf ? Das willst du doch wohl nicht, oder ?
Sicher, so funktionieren üblicherweise Revolutionen. Aber in Deutschland sehe ich da wenig Gefahr.


Laß die Franzmänner, wir sind in Deutschland.
Wenn du allgemeine Regeln über die Geltung von Verfassungen zu kennen behauptest, dann muß man die auch in anderen Staaten finden (sonst wären es ja keine allgemeinen Regeln). Also, ohne Vergleichsmaterial geht's nicht.


Das predigen des Schwachsinns a la "Förmlich legitimiert" und "höhere Akzeptanz" legitimiert nur dein Gehalt. Mehr nicht.
Du wirst weiter oben sicher gelesen haben, daß ich das Gegenteil meine. Versuche wenigstens zu verstehen, was ich schreibe und dabei meine.

KrascherHistory
22.09.2006, 15:10
=maf2]Schreibe ich doch schon die ganze Zeit: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation existiert noch, die Goldene Bulle ist unsere Verfassung, heim mit den Reichsinsignien nach Deutschland - oder besser: Österreich heim in's Reich...

Nö, nicht albern werden.

Du bist mal wieder auf dem Holzweg. Die Legitimation einer Verfassung ist nur zum kleineren Teil eine Form- oder "Verfahrens"-frage. Sie ist vielmehr eine Tatsache.

Tatsache beruht wieder nur auf Willkür ! Die Rechtsnorm dafür wäre...

Sicher, so funktionieren üblicherweise Revolutionen. Aber in Deutschland sehe ich da wenig Gefahr.

Dann ist ja alles gut. Lieb Vaterland magst ruhig sein....

Wenn du allgemeine Regeln über die Geltung von Verfassungen zu kennen behauptest, dann muß man die auch in anderen Staaten finden (sonst wären es ja keine allgemeinen Regeln). Also, ohne Vergleichsmaterial geht's nicht.

Damit unterstellst du die Gültigkeit im deutschen Rechtsraum sei v. den Gültigkeiten anderer Nationen abhängig. Dem ist nicht so.

Du wirst weiter oben sicher gelesen haben, daß ich das Gegenteil meine. Versuche wenigstens zu verstehen, was ich schreibe und dabei meine.

Ich verstehe genau deine tagefüllenden "Absichten" hier.
Gibt es eine Stellenbeschreibung für deine Tätigkeit ?

Grotzenbauer
22.09.2006, 15:20
Was kann das sein? Werbung für Norbert Steinbach und seinen Reichsunsinn?
__________________________________________
Etwas all zu philosophisches zum Thema: «Ich erkläre ein Beispiel aus früheren Jahrhunderten: Der Zürcher Bürgermeister Hans Waldmann wurde 1489 wegen eines angeblichen Verrats an der Schweiz geköpft, obwohl es nicht ein Verrat, sondern um Neid und Missgunst eines Amtes ging. Das muss genügen!:hihi: /:(

KrascherHistory
22.09.2006, 15:25
__________________________________________
Etwas all zu philosophisches zum Thema: «Ich erkläre ein Beispiel aus früheren Jahrhunderten: Der Zürcher Bürgermeister Hans Waldmann wurde 1489 wegen eines angeblichen Verrats an der Schweiz geköpft, obwohl es nicht ein Verrat, sondern um Neid und Missgunst eines Amtes ging. Das muss genügen!:hihi: /:(

Sei nicht so bös´zu unserem VS-Dr.jur.maf/maf2. :)) :]

maf2
22.09.2006, 15:30
Schreibe ich doch schon die ganze Zeit: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation existiert noch, die Goldene Bulle ist unsere Verfassung, heim mit den Reichsinsignien nach Deutschland - oder besser: Österreich heim in's Reich...

Nö, nicht albern werden.
Wer hat damit angefangen?


Du bist mal wieder auf dem Holzweg. Die Legitimation einer Verfassung ist nur zum kleineren Teil eine Form- oder "Verfahrens"-frage. Sie ist vielmehr eine Tatsache.

Tatsache beruht wieder nur auf Willkür ! Die Rechtsnorm dafür wäre...
Tatsachen sind Willkür? Das wird den Souverän nciht erfreuen, daß du sein Handeln als Willkür titulierst.
Denn schlicht und einfach das ist es, was die Legitimation von Verfassungen ausmacht: Die durch Handeln bestätigte Akzeptanz des Souveräns, z.B. durch Teilnahme an Wahlen.


Sicher, so funktionieren üblicherweise Revolutionen. Aber in Deutschland sehe ich da wenig Gefahr.

Dann ist ja alles gut. Lieb Vaterland magst ruhig sein....
Solange Figuren wie du über ihre eigenen Begriffsverwirrungen stolpern, ja, noch lange.


Wenn du allgemeine Regeln über die Geltung von Verfassungen zu kennen behauptest, dann muß man die auch in anderen Staaten finden (sonst wären es ja keine allgemeinen Regeln). Also, ohne Vergleichsmaterial geht's nicht.

Damit unterstellst du die Gültigkeit im deutschen Rechtsraum sei v. den Gültigkeiten anderer Nationen abhängig. Dem ist nicht so.
Was ist die "Gültigkeit" einer Nation? Du behauptest die Existenz einer Regel. Also überprüfen wir einfach mal empirisch, ob denn anderswo diese Regel auch festgestellt werden kann.


Du wirst weiter oben sicher gelesen haben, daß ich das Gegenteil meine. Versuche wenigstens zu verstehen, was ich schreibe und dabei meine.

Ich verstehe genau deine tagefüllenden "Absichten" hier.
Gibt es eine Stellenbeschreibung für deine Tätigkeit ?

Sicher. Ob du aber aus der Ferne meine Absichten verstehen kannst, bezweifele ich nach deinem Geschreibe hier.

KrascherHistory
22.09.2006, 15:32
Ich spreche nicht vom Souverän beim Schaffen von Tatsachen, Schwarzkittel

maf2
22.09.2006, 15:34
Ich spreche nicht vom Souverän beim Schaffen von Tatsachen, Schwarzkittel
Dann sprichst du am Thema vorbei, denn der Souverän ist es ja, der durch Tatsachen Legitimation schafft.

KrascherHistory
22.09.2006, 15:40
Dann sprichst du am Thema vorbei, denn der Souverän ist es ja, der durch Tatsachen Legitimation schafft.

Falsch. Eine "BuReg" schafft Tatsachen durch ein Bundeswahlgesetz (1956), das keine Rechtsnorm hat.

Und dann kommen Rechtsverdreher wie du, die behaupten, ein illegales Gesetz (weil Verstoß gegen Art.38 GG), sei schon eine Rechtsnorm....

Der Souverän wird das ändern. Und es wird dafür keine Revolution benötigt, weil die verfassungsmäßige Grundlage seit 1919 ja schon da ist.

Danach werdet "ihr" auch "beurteilt" werden. Wenn du und deine Schwarzkittel alle richtig gehandelt habt, habt ihr hinsichtlich eines Verfassungshochverrates ja nix zu befürchten.

Mach Wochenende.

Nephtys
22.09.2006, 15:41
MAf warum versucht du krascher eigentlich durch Aussagen wie "Hast du nicht Angst als Unternehmer...." einzuschüchtern.Als könnten Worte in einem Forum ein Leben zerstören...soetwas wäre auch nur in D möglich und das weiss jeder...das nutzt DU aus. Allerdings ist dies billigste Psychologie und sollte eher Unterlassen werden, wenn man von Mitlesenden ernst genommen werden will zumindest. Naja.

KrascherHistory
22.09.2006, 15:48
MAf warum versucht du krascher eigentlich durch Aussagen wie "Hast du nicht Angst als Unternehmer...." einzuschüchtern.Als könnten Worte in einem Forum ein Leben zerstören...soetwas wäre auch nur in D möglich und das weiss jeder...das nutzt DU aus. Allerdings ist dies billigste Psychologie und sollte eher Unterlassen werden, wenn man von Mitlesenden ernst genommen werden will zumindest. Naja.

Ein Unternehmen in Dtl. platt zu machen ist ganz einfach. Eine schöne Form der Übernahme übrigens.

KK-Rahmen per sofort kündigen. Unternehmen platt. Übernahme gelungen.

Was viele nicht wissen: die Forderungen (Kredite, Darlehen) sind i.d.R. an US-Fonds für rd. 20 % des Nennwertes verkauft worden.

D.h., es kann jederzeit von den USA aus ein dt. Unternehmen, welches entsprechende Verbindlichkeiten besitzt, in Zahlungsschwierigkeiten gebracht werden. Wir auch derzeit zu tausenden praktiziert.

Und jeder verdient gut dran ! MFG K

maf2
22.09.2006, 16:00
MAf warum versucht du krascher eigentlich durch Aussagen wie "Hast du nicht Angst als Unternehmer...." einzuschüchtern.Als könnten Worte in einem Forum ein Leben zerstören...soetwas wäre auch nur in D möglich und das weiss jeder...das nutzt DU aus. Allerdings ist dies billigste Psychologie und sollte eher Unterlassen werden, wenn man von Mitlesenden ernst genommen werden will zumindest. Naja.
Es geht nicht um Einschüchterung. Mir ging es um das auffällige Mißverhältnis zwischen seiner von ihm selbst behaupteten Berufstätigkeit einerseits und seienr Wortwahl und seinem Schreibstil andererseits.

KrascherHistory
22.09.2006, 19:44
Es geht nicht um Einschüchterung. Mir ging es um das auffällige Mißverhältnis zwischen seiner von ihm selbst behaupteten Berufstätigkeit einerseits und seienr Wortwahl und seinem Schreibstil andererseits.

zzzzzzzzzzzzzzzzzz.................:zzz: :zzz: :zzz: :leier:

TC Stahl
22.09.2006, 20:54
Um zum Thema zurückzukehren ;) :

Art. 146 GG gewährt den Deutschen das Recht, jederzeit eine neue Verfassung einzusetzen. (-> http://www.tiuz.de/artikel-146-gg-–-die-potentielle-republik/)

Solange das Volk dies nicht tut bzw. fordert, erkennt es das GG an.

maf2
22.09.2006, 22:15
Falsch. Eine "BuReg" schafft Tatsachen durch ein Bundeswahlgesetz (1956), das keine Rechtsnorm hat.
Und dann kommen Rechtsverdreher wie du, die behaupten, ein illegales Gesetz (weil Verstoß gegen Art.38 GG), sei schon eine Rechtsnorm....
Das BundeswahlG wurde nicht von der Bundesregierung verabschiedet, sondern vom Gesetzgeber. Es braucht keine Rechtsnorm, denn es ist selbst eine Sammlung von Rechtsnormen. Du meinst vielleicht "Rechtsgrundlage", die hat es in Art.38 Abs.3 GG. Wie schon geschrieben, die Details wurden in der Literatur lang und breit erörtert und vom BVerfG mehrfach geprüft. Lies das einfach mal nach, vielleicht wird dir dann einiges klarer.


Der Souverän wird das ändern. Und es wird dafür keine Revolution benötigt, weil die verfassungsmäßige Grundlage seit 1919 ja schon da ist.

Da bin ich zuversichtlich, daß das ein chemisch induzierter Traum von dir ist.

Der Patriot
22.09.2006, 22:17
Europa kann nichts anderes sein als ein Kulturraum weißer Menschen.

:at: :dr: :schweiz:

Grotzenbauer
23.09.2006, 09:18
Europa kann nichts anderes sein als ein Kulturraum weißer Menschen.

:at: :dr: :schweiz:
_________________________________________
Da scheint ein kluger Mensch am Werkeln zu sein! Einem Patriot kann man nicht widersprechen. Bin völlig einverstanden.
:schweiz: :deutschla :at: :D

KrascherHistory
23.09.2006, 14:39
Um zum Thema zurückzukehren ;) :

Art. 146 GG gewährt den Deutschen das Recht, jederzeit eine neue Verfassung einzusetzen. (-> http://www.tiuz.de/artikel-146-gg-–-die-potentielle-republik/)

Solange das Volk dies nicht tut bzw. fordert, erkennt es das GG an.

Das "GG" hat nix zu gewähren. Der 146er sagt aus, das dieses überflüssige Provisorium unter´s Tisch fällt, wenn alle Deutschen nicht ständig behindert werden, sich frei ihre Verfassung (Weim.Verf. v.1919) zu nehmen.

Eine "Anerkennung" hat es nie gegeben, schon gar nicht mit irgendeiner Wahl zum BT. Oder war auf irgendeiner Wahl ein Kreuz für Anerkennung oder Nichtanerkennung des "GG" ? Wohl kaum.

Hinzu kommt, das JEDE Wahl seit 1956 illegal ist, weil das Bundeswahlgesetz aus selben Jahr im Widerspruch zu Art.38 GG steht, somit nichtig ist.

Juristen maf/maf2 (apifera) Logik:

Ich kreiere ein illegales, im Widerspruch zu Art.38 GG stehendes Wahlgesetz, welches damit nichtig ist und behaupte, durch Urnengang des Souveräns wird dadurch das durch Alliierte aufgezwungenen "GG" im NACHHEREIN legitimiert und darf nach ca. 60 Jahren auch zur "Verfassung" erlogen werden !?!?

Schallendes Gelächter !

maf2
23.09.2006, 20:14
Das "GG" hat nix zu gewähren. Der 146er sagt aus, das dieses überflüssige Provisorium unter´s Tisch fällt, wenn alle Deutschen nicht ständig behindert werden, sich frei ihre Verfassung (Weim.Verf. v.1919) zu nehmen.
Art.146 GG in seienr alten wie neuen Fassung hat nur deklaratorische Bedeutung, denn er drückt die Selbstverständlichkeit aus, daß eine alte Verfassung jederzeit durch einen neue ersetzt werden kann. Wie du auf den Gedanken kommst, man würde als neue Verfassung ausgerechnet die WRV haben wollen, ist mir allerdings rätselhaft.


Eine "Anerkennung" hat es nie gegeben, schon gar nicht mit irgendeiner Wahl zum BT. Oder war auf irgendeiner Wahl ein Kreuz für Anerkennung oder Nichtanerkennung des "GG" ? Wohl kaum.
Das ist nicht erforderlich. Politische Partizipation nach den Regeln einer Verfassung bewirkt deren Legitimation, also auch die Teilnahme an Wahlen.


Hinzu kommt, das JEDE Wahl seit 1956 illegal ist, weil das Bundeswahlgesetz aus selben Jahr im Widerspruch zu Art.38 GG steht, somit nichtig ist.
Mit dieser Meinung stehst du weithin allein da. Etwas Lektüre könnte dich aus diesem Irrtum befreien.


Juristen maf/maf2 (apifera) Logik:
Ich kreiere ein illegales, im Widerspruch zu Art.38 GG stehendes Wahlgesetz, welches damit nichtig ist
Nachkonstitutionelles Recht ist nicht automatisch nichtig, wenn es gegen Verfassungsrecht verstößt (wenn es das denn tut); dazu bedarf es der Feststellung durch das BVerfG.


und behaupte, durch Urnengang des Souveräns wird dadurch das durch Alliierte aufgezwungenen "GG" im NACHHEREIN legitimiert und darf nach ca. 60 Jahren auch zur "Verfassung" erlogen werden !?!?
Schallendes Gelächter !
Das GG wurde nicht durch die Alliierten "aufgezwungen", sondern im Rahmen des Besatzungsstatuts genehmigt. Nach dessen Ende 1955 stand es dem deutschen Souverän jederzeit frei, sich eine andere Verfassung zu geben. Ist nicht geschehen, stattdessen ist das GG inzwischen die stabilste politische Ordnung geworden, die Deutschland je hatte. Du lachst einsam und allein.

KrascherHistory
23.09.2006, 20:17
Art.146 GG in seienr alten wie neuen Fassung hat nur deklaratorische Bedeutung, denn er drückt die Selbstverständlichkeit aus, daß eine alte Verfassung jederzeit durch einen neue ersetzt werden kann. Wie du auf den Gedanken kommst, man würde als neue Verfassung ausgerechnet die WRV haben wollen, ist mir allerdings rätselhaft.


Das ist nicht erforderlich. Politische Partizipation nach den Regeln einer Verfassung bewirkt deren Legitimation, also auch die Teilnahme an Wahlen.


Mit dieser Meinung stehst du weithin allein da. Etwas Lektüre könnte dich aus diesem Irrtum befreien.


Nachkonstitutionelles Recht ist nicht automatisch nichtig, wenn es gegen Verfassungsrecht verstößt (wenn es das denn tut); dazu bedarf es der Feststellung durch das BVerfG.


Das GG wurde nicht durch die Alliierten "aufgezwungen", sondern im Rahmen des Besatzungsstatuts genehmigt. Nach dessen Ende 1955 stand es dem deutschen Souverän jederzeit frei, sich eine andere Verfassung zu geben. Ist nicht geschehen, stattdessen ist das GG inzwischen die stabilste politische Ordnung geworden, die Deutschland je hatte. Du lachst einsam und allein.


Rechtsnorm, Schwarzkittel !

AB WANN IST GESCHRIEBENEN, VERBRIEFTES RECHT NUR DEKLARATORISCH UND WANN NICHT ?!

Einfache Frage, für´s "Dienstwochenende" Rechtsverdreher !

maf2
23.09.2006, 20:24
Rechtsnorm, Schwarzkittel !]AB WANN IST GESCHRIEBENEN, VERBRIEFTES RECHT NUR DEKLARATORISCH UND WANN NICHT ?!Einfache Frage, für´s "Dienstwochenende" Rechtsverdreher !
Wenn nur ein ohnehin bestehender Rechtszustand wiedergegeben wird. Der Gegenbegriff ist "konstitutiv", d.h. es würde eine bis dahin nicht bestehende Rechtslage geschaffen.

Letzteres ist im Fall des Art.146 GG schon bei Verabschiedung des GG nicht der Fall gewesen. Daß Verfassungen außer Kraft treten, wenn sie durch eine neue verdrängt werden, ist eine banale Selbstverständlichkeit. Art.146 GG hatte nur die Funktion, die (damals angenommene) Vorläufigkeit des GG zu unterstreichen, wie nachzulesen in den Stenographischen Protokollen des Parlamentarischen Rates.

KrascherHistory
23.09.2006, 20:27
Wenn nur ein ohnehin bestehender Rechtszustand wiedergegeben wird. Der Gegenbegriff ist "konstitutiv", d.h. es würde eine bis dahin nicht bestehende Rechtslage geschaffen.

Letzteres ist im Fall des Art.146 GG schon bei Verabschiedung des GG nicht der Fall gewesen. Daß Verfassungen außer Kraft treten, wenn sie durch eine neue verdrängt werden, ist eine banale Selbstverständlichkeit. Art.146 GG hatte nur die Funktion, die (damals angenommene) Vorläufigkeit des GG zu unterstreichen, wie nachzulesen in den Stenographischen Protokollen des Parlamentarischen Rates.

Keine deutsche Rechtsnorm, Schwarzkittel.

Man nimmt Provisorisches an.....

...wenn ein ohnehin best. Rechtszustand wiedergegeben wird.

Wo ist die Rechtsnorm dafür. Annehmen ist keine deutsche Rechtsnorm.

Also: WO !

maf2
23.09.2006, 20:30
Keine deutsche Rechtsnorm, Schwarzkittel.
Man nimmt Provisorisches an.....
...wenn ein ohnehin best. Rechtszustand wiedergegeben wird.
Wo ist die Rechtsnorm dafür. Annehmen ist keine deutsche Rechtsnorm.
Also: WO !
Ich hatte dir schon früher empfohlen, dich mit Allgemeiner staatslehre zu befassen, da wirst du dann geholfen.
Wie verwirrt du bist, zeigt schon deine Frage: Eine Verfassung ist üblicherweise der Geltungsgrund aller anderen Rechtsnormen. Wo genau möchtest du eine Rechtsnorm suchen, die über die Geltung einer Verfassung Auskunft gibt?