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Vollständige Version anzeigen : Zweiparteiensystem für Deutschland?



Tell05
18.09.2006, 07:41
Was haltet ihr davon? Weg mit den verlogenen Koalitionen! Beispiel: Ich wähle Partei X, weil mir Y nicht zusagt und muss dann sehen, wie BEIDE nach der Wahl sich auf eine Regierungsbildung einigen. Zum kotzen dieses System.
MFG

Thauris
18.09.2006, 08:11
Das hätte unter anderem den Vorteil der höheren Konkurrenz untereinander, um sich Wählerstimmen zu sichern, was wiederum dazu führen könnte endlich mal das zu tun, wofür man eigentlich da ist.

Misteredd
18.09.2006, 08:45
Ein Zweiparteiensystem nutzt nur dann etwas, wenn die Köpfe in den Parteien auch vielfältig sind und man eine echte Wahl hat. Wenn ich mir vorstelle es gäbe ausschliesslich die SPD und die CDU dann kriege ich das Grausen.

Was wir brauchen ist das Mehrheitswahlrecht und das Persönlichkeitswahlrecht und demgegenüber das Abaschaffen der anonymen Landesliste. Es ist nur noch der gewählt, der persönlich gewählt wird, entweder in seinem Wahlkreis oder aber mit mindestens soundsoviel Stimmen auf seine Person.

Wir müssen den Staat den Parteien wieder aus der Hand nehmen!

Thauris
18.09.2006, 08:47
Ein Zweiparteiensystem nutzt nur dann etwas, wenn die Köpfe in den Parteien auch vielfältig sind und man eine echte Wahl hat. Wenn ich mir vorstelle es gäbe ausschliesslich die SPD und die CDU dann kriege ich das Grausen.

Was wir brauchen ist das Mehrheitswahlrecht und das Persönlichkeitswahlrecht und demgegenüber das Abaschaffen der anonymen Landesliste. Es ist nur noch der gewählt, der persönlich gewählt wird, entweder in seinem Wahlkreis oder aber mit mindestens soundsoviel Stimmen auf seine Person.

Wir müssen den Staat den Parteien wieder aus der Hand nehmen!


Das wäre sowieso die Grundvoraussetzung. Radikale Entfernung der Bonzenparteien !

Odin
18.09.2006, 08:52
Am besten, Parteien werden ganz abgeschafft.


Der Vorteil davon, daß nur noch zwei Verbrecherparteien das Volk verraten können, erschließt sich Odin nicht.

Tell05
18.09.2006, 09:58
Ein Zweiparteiensystem nutzt nur dann etwas, wenn die Köpfe in den Parteien auch vielfältig sind und man eine echte Wahl hat. Wenn ich mir vorstelle es gäbe ausschliesslich die SPD und die CDU dann kriege ich das Grausen.

Was wir brauchen ist das Mehrheitswahlrecht und das Persönlichkeitswahlrecht und demgegenüber das Abaschaffen der anonymen Landesliste. Es ist nur noch der gewählt, der persönlich gewählt wird, entweder in seinem Wahlkreis oder aber mit mindestens soundsoviel Stimmen auf seine Person.

Wir müssen den Staat den Parteien wieder aus der Hand nehmen!

Die SPD und CDU gäbe es dann aber nicht mehr.;)
MFG

Misteredd
18.09.2006, 10:02
Das wäre sowieso die Grundvoraussetzung. Radikale Entfernung der Bonzenparteien !


Wie wäre es :

1. Fraktionen abschaffen. Wenn man etwas diskutieren möchte, dann reicht das Plenum aus.

2. Beschränkung der Wiederwahl auf ein einziges Mal - keine Dauerkanzlerschaften, keine Erbhöfe mehr, dauerhaft frische Köpfe und dadurch keine Erstarrung und keine dauerhafte Karriere als Politiker. Keine Politik für die Politiker, sondern für das Volk.

3. Abschaffung der Parteienfinanzierung durch den Staat. Parteien sind nur privtrechtliche Vereine, sonst nichts. Als e.V. kann man ihnen Spenden geben, aber die Überversorgung muss weg.

4. Abschaffung der Freistellung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes für öffentliche Ämter - Gleichstellung mit den normalen Menschen, die dafür ihren Job auch aufgeben müssen. Das führt zum Abbau der Vollkaskostellung des öffentlichen Dienstes.

Da gibts sicher noch sehr viel mehr!

Misteredd
18.09.2006, 10:03
Die SPD und CDU gäbe es dann aber nicht mehr.;)
MFG


Was brauchen wir denn - gute Parteien oder gute Funktionsträger?

Parteien braucht doch keiner, wenn er selbst gut ist.

Tell05
18.09.2006, 10:11
Parteien braucht doch keiner, wenn er selbst gut ist.

???::::???
MFG

Misteredd
18.09.2006, 10:28
???::::???
MFG

Parteien verkommen zur Postenverteilung von Mittelmässigen, die sich in der dortigen Nomenklatura hocharbeiten können.

Bestes Beispiel ist Friedrich Merz. Der ist durch parteiinterne Rengeleien ohne Öffentlichkeit abserviert worden. Wer hält seinen Nachfolger Pofalla denn für so gut, das er ihn gewählt hätte?

Gute Leute werden von der Bevölkerung gewählt. Luschen kommen über die Parteien an die Posten!

Sauerländer
18.09.2006, 10:55
Wie wäre es mit einem Einparteiensystem? Das spart noch mal vieles an Ineffektivität ein...

Misteredd
18.09.2006, 10:57
Wie wäre es mit einem Einparteiensystem? Das spart noch mal vieles an Ineffektivität ein...

Besser gar keine Parteien!

SAMURAI
18.09.2006, 11:32
Parteien verkommen zur Postenverteilung von Mittelmässigen, die sich in der dortigen Nomenklatura hocharbeiten können.

Bestes Beispiel ist Friedrich Merz. Der ist durch parteiinterne Rengeleien ohne Öffentlichkeit abserviert worden. Wer hält seinen Nachfolger Pofalla denn für so gut, das er ihn gewählt hätte?

Gute Leute werden von der Bevölkerung gewählt. Luschen kommen über die Parteien an die Posten!

Heisst es nicht im GG, "die Parteien wirken mit" ?

Tatsächlich haben sich die Parteien den Staats unter den Nagel gerissen.

Tgl. wird das Grundgesetz verletzt !

Apifera
18.09.2006, 11:33
Ein Ein-Parteien-System hatten wir doch schon mal von 1933 bis 1945. Weiß noch jemand, wie das damals ausgegangen ist?

Apifera

KrascherHistory
18.09.2006, 11:37
Ein Ein-Parteien-System hatten wir doch schon mal von 1933 bis 1945. Weiß noch jemand, wie das damals ausgegangen ist?

Apifera

Dummes Zeug. Wir hatten unter Hitler eine Diktatur auf Basis der Weimarer Verfassung. Mit seinem Tode sind die Ermächtigungsgesetze erloschen und die Weimarer Verfassung war wieder zu 100 % intakt. Sie war nie ganz außer Kraft.
Diesen Beleg konntest du auch in keinem anderen Strang bringen.

Welche Parteien haben den im RT den Ermächtigungsgesetzen zugestimmt ?

KrascherHistory
18.09.2006, 11:39
Heisst es nicht im GG, "die Parteien wirken mit" ?

Tatsächlich haben sich die Parteien den Staats unter den Nagel gerissen.

Tgl. wird das Grundgesetz verletzt !

Definitiv richtig !

Die Parteien/Juristen haben die "BRD" umgekrempelt. Seit 18.7.1990 sogar ohne GG-Legitimation. Interessiert die Burschen aber nicht. Sie machen auf Basis der Normativen Kraft des Faktischen einfach weiter.

MfG K

Götz
18.09.2006, 11:47
Ein Zweiparteiensystem nutzt nur dann etwas, wenn die Köpfe in den Parteien auch vielfältig sind und man eine echte Wahl hat. Wenn ich mir vorstelle es gäbe ausschliesslich die SPD und die CDU dann kriege ich das Grausen.

Was wir brauchen ist das Mehrheitswahlrecht und das Persönlichkeitswahlrecht und demgegenüber das Abaschaffen der anonymen Landesliste. Es ist nur noch der gewählt, der persönlich gewählt wird, entweder in seinem Wahlkreis oder aber mit mindestens soundsoviel Stimmen auf seine Person.

Wir müssen den Staat den Parteien wieder aus der Hand nehmen!

Mit dem Mehrheitswahlsystem liessen sich auch politische Versager schneller
ausselektieren und daher würde sich auch die Qualität unserer Politiker
deutlich verbessern, ausserdem wären Koalitionen überflüssig und
damit die Politik insgesamt flexibler und fähiger zu Reformen.

Don
18.09.2006, 11:53
Ein Zweiparteiensystem nutzt nur dann etwas, wenn die Köpfe in den Parteien auch vielfältig sind und man eine echte Wahl hat. Wenn ich mir vorstelle es gäbe ausschliesslich die SPD und die CDU dann kriege ich das Grausen.

Was wir brauchen ist das Mehrheitswahlrecht und das Persönlichkeitswahlrecht und demgegenüber das Abaschaffen der anonymen Landesliste. Es ist nur noch der gewählt, der persönlich gewählt wird, entweder in seinem Wahlkreis oder aber mit mindestens soundsoviel Stimmen auf seine Person.

Wir müssen den Staat den Parteien wieder aus der Hand nehmen!

Mein Reden seit Ewigkeiten. Wird leider nichts.
Damit würden sich die Apparatschiks das Wasser selbst abgraben.
Tut doch keiner, sowas.

Misteredd
18.09.2006, 12:03
Mit dem Mehrheitswahlsystem liessen sich auch politische Versager schneller
ausselektieren und daher würde sich auch die Qualität unserer Politiker
deutlich verbessern, ausserdem wären Koalitionen überflüssig und
damit die Politik insgesamt flexibler und fähiger zu Reformen.

Eben, die Verantwortlichkeit ist doch momentan nicht in Richtung auf die Wähler sondern eher auf die Parteiführung ausgerichtet.

Politikversager werden immer in irgendwelchen Untergremien warmgehalten und dann mit Pöstchen versorgt. Mich wundert es immer wieder, wie und wann altbekannte Gesichter wieder auftauchen, Beispiele sind Laurentz Maier, Cem Özdemir, etc. etc..

KrascherHistory
18.09.2006, 12:05
Eben, die Verantwortlichkeit ist doch momentan nicht in Richtung auf die Wähler sondern eher auf die Parteiführung ausgerichtet.

Politikversager werden immer in irgendwelchen Untergremien warmgehalten und dann mit Pöstchen versorgt. Mich wundert es immer wieder, wie und wann altbekannte Gesichter wieder auftauchen, Beispiele sind Laurentz Maier, Cem Özdemir, etc. etc..

Am besten gefiel mir hier der Scharping als Präsi beim dt.Bund der Radfahrer. :))

Misteredd
18.09.2006, 12:05
Mein Reden seit Ewigkeiten. Wird leider nichts.
Damit würden sich die Apparatschiks das Wasser selbst abgraben.
Tut doch keiner, sowas.

Also sollte wir das selbst machen! Es wäre vielleicht gut die FDP zu übernehmen?

Apifera
18.09.2006, 12:08
Definitiv richtig !

Die Parteien/Juristen haben die "BRD" umgekrempelt. Seit 18.7.1990 sogar ohne GG-Legitimation. Interessiert die Burschen aber nicht. Sie machen auf Basis der Normativen Kraft des Faktischen einfach weiter.

MfG K

Musst du deine Ahnungslosigkeit stets aufs Neue betonen?

Zur Erinnerung: Das Grundgesetz hat am 18.7.1990 nicht aufgehört zu bestehen. Es ist heute noch die einzig gültige Verfassung Deutschlands.

Für deine Sicht der Dinge bist du bis jetzt jeglichen Nachweis schuldig geblieben. Und deine Meinung ist nun mal staats- und verfassungsrechtlich ohne jeglichen Belang.

Apifera

KrascherHistory
18.09.2006, 12:13
Musst du deine Ahnungslosigkeit stets aufs Neue betonen?

Zur Erinnerung: Das Grundgesetz hat am 18.7.1990 nicht aufgehört zu bestehen. Es ist heute noch die einzig gültige Verfassung Deutschlands.

Für deine Sicht der Dinge bist du bis jetzt jeglichen Nachweis schuldig geblieben. Und deine Meinung ist nun mal staats- und verfassungsrechtlich ohne jeglichen Belang.

Apifera

Warum sollte ich von jemandem eine Testierfähigkeit erwarten, der nicht in der Lage ist, zwischen GG und Verfassung zu unterscheiden.

Der Art.146 GG ist doch wohl mehr als eindeutig.

Wo steht, das das GG eine Verfassung ist ? WO ?

Das Lügengebäude konnte schon maf/maf2 als Dr.jur. nicht halten, warum meinst du, es auf einer gut-bürgerlichen Schiene nun zu können ?

Laß´ es einfach und spiel auf deiner Baustelle, was immer das sein mag.

MfG K

Apifera
18.09.2006, 12:30
Warum sollte ich von jemandem eine Testierfähigkeit erwarten, der nicht in der Lage ist, zwischen GG und Verfassung zu unterscheiden.

Der Art.146 GG ist doch wohl mehr als eindeutig.

Wo steht, das das GG eine Verfassung ist ? WO ?

Das Lügengebäude konnte schon maf/maf2 als Dr.jur. nicht halten, warum meinst du, es auf einer gut-bürgerlichen Schiene nun zu können ?

Laß´ es einfach und spiel auf deiner Baustelle, was immer das sein mag.

MfG K


Wenn das Grundgesetz keine Verfassung sein sollte, dann haben auch die Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland keine Verfassung. Diese Staaten haben auch nur Grundgesetze. Und in diesen Grundgesetzen steht nirgends drin, dass es sich dabei um eine Verfassung handelt.

Und dennoch sind es vollwertige Verfassungen. Eine Verfassung ist nicht ein Gesetz, über dem "Verfassung" steht, sondern ein den anderen Gesetzen übergeordnetes Gesetz, dass den Aufbau des Staates und die Rechten und Pflichten seiner Bürger regelt. Welche Überschrift drübersteht, ist gleichgültig.

Es braucht also nirgends zu stehen, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist. Es ist unsere Verfassung.

Du brauchst deine nicht vorhandenen Argumente nicht unbedingt durch Fett- und Farbdruck zu kaschieren. Es wirkt irgendwie aufdringlich, und wird trotzdem nicht richtiger. Und dass du maf nicht das Wasser reichen kannst, hast du sicher selbst schon eingesehen.

Träum weiter.

Apifera

KrascherHistory
18.09.2006, 12:46
Wenn das Grundgesetz keine Verfassung sein sollte, dann haben auch die Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland keine Verfassung. Diese Staaten haben auch nur Grundgesetze. Und in diesen Grundgesetzen steht nirgends drin, dass es sich dabei um eine Verfassung handelt.Und dennoch sind es vollwertige Verfassungen. Eine Verfassung ist nicht ein Gesetz, über dem "Verfassung" steht, sondern ein den anderen Gesetzen übergeordnetes Gesetz, dass den Aufbau des Staates und die Rechten und Pflichten seiner Bürger regelt. Welche Überschrift drübersteht, ist gleichgültig.Es braucht also nirgends zu stehen, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist. Es ist unsere Verfassung.Du brauchst deine nicht vorhandenen Argumente nicht unbedingt durch Fett- und Farbdruck zu kaschieren. Es wirkt irgendwie aufdringlich, und wird trotzdem nicht richtiger. Und dass du maf nicht das Wasser reichen kannst, hast du sicher selbst schon eingesehen.
Träum weiter.Apifera


Rechtsnormen in Dtl. sind gefragt nicht im Ausland !

Du hast die Frage erneut NICHT beantwortet. Mit dem "fetten" Lettern hoffte ich, die ein oder andere Synopse anregen zu können. War wohl nix.
maf/maf2 ist ein rechtsbeugender Schwarzkittel, dessen Aufgabe es ist, auf höchstmöglichem Niveau das krummpflügen der Rechte durch Lügen und Rabulistik scheinbar zu erklären oder legitimieren.

Das klappt weder in der Theorie noch in der Praxis. Ich habe bereits auf div. Gerichtsverfahren hingewiesen, wo dem Herrn Schwarzkittel Richter ordentlich der Hintern versohlt wurde.

Dr. Tonner aus HH ist da nur ein Beispiel. Den wirst du an keinem AG mehr finden. Der ist wech, entsorgt. Wg. permanenter Rechtsbeugung aufgrund fehlendem GG, was keine Verfassung ist, noch nie war und auch nie sein wird.

Auf den 146er bist du wieder nicht eingegangen. Die Deutsche sprache ist da sehr fein und genau.
Wäre das GG eine Verfassung, stände "ihr" Art.146 im Widerspruch zu derselben. Ich denke, JEDER hier im Forum kann das selbst lesen.

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich habe Grundgesetz und Verfassung nochmal - nur für dich - unterstrichen. Mehr geht nicht. Alles andere bitte mit dem Augenarzt, einem Neurologen oder dem Psychologen regeln.

MfG K

Tell05
18.09.2006, 13:13
Besser gar keine Parteien!

Nun, das hatte ich nicht angedacht. Keine Parteien, hinterläßt bei mir die Befürchtung der Nähe zu einer Diktatur und das möchte zumindest ich nicht. Mitte-Rechts oder Mitte-Links hatte ich schon eher im Sinn. Die Politiker, die sich bei diesem "Gebilde" durchsetzen, hätten höchstwahrscheinlich (?) DAS, was man im allgemeinen von ihnen erwarten dürfte, nämlich Profil, Persönlichkeit und Durchsetzungsvermögen, gepaart mit dem nötigen Wissen/Können. Es gibt doch schon Bündlungen, CDU/CSU, WASG, BÜNDNIS 90/ DIEGRÜNEN....Ist zwar nicht unbedingt was ich meine, aber es gibt es. Den leidlichen Koalitionen muss endlich ein Ende gesetzt werden. Die Machtgeilheit und das Postengeschachere sollte ausgedient haben. Wenn ich nur daran denke, wie sich die SPD in Berlin mit der PDS (Nachfolger der Mauermörderpartei) zusammentat, graust es mir noch heute. Enorm wichtig fände ich das etablieren einer Volksabstimmung. (Der EURO wäre dann garantiert nicht eingeführt worden und nicht nur der) ;)
MFG

Apifera
18.09.2006, 14:10
Rechtsnormen in Dtl. sind gefragt nicht im Ausland !

Du hattest behauptet, ein Grundgesetz sei keine Verfassung. Die Rechtsnorm steht nun mal im Gesetz drin, nicht in der Überschrift. Und dem Inhalt nach ist das Grundgesetz eine Verfassung, sonst nichts.


Du hast die Frage erneut NICHT beantwortet. Mit dem "fetten" Lettern hoffte ich, die ein oder andere Synopse anregen zu können. War wohl nix.

Wenn du die Frage meinst, wo steht, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist, so habe ich diese Frage schon mehrmals beantwortet. Nach seinem Inhalt ist das Grundgesetz eine Verfassung, ganz egal, was drüber steht.


maf/maf2 ist ein rechtsbeugender Schwarzkittel, dessen Aufgabe es ist, auf höchstmöglichem Niveau das krummpflügen der Rechte durch Lügen und Rabulistik scheinbar zu erklären oder legitimieren.

Wenn ein Jurist deine primitive Sicht der Dinge nicht bestätigt, ist das für dich Rechtsbeugung, Lügen und Rabulistik. Ist dir mal in den Sinn gekommen, dass maf nichts krummpflügt, sondern mühsam versucht, deine verwirrten Rechtspositionen zu entwirren?


Das klappt weder in der Theorie noch in der Praxis. Ich habe bereits auf div. Gerichtsverfahren hingewiesen, wo dem Herrn Schwarzkittel Richter ordentlich der Hintern versohlt wurde.

Dr. Tonner aus HH ist da nur ein Beispiel. Den wirst du an keinem AG mehr finden. Der ist wech, entsorgt. Wg. permanenter Rechtsbeugung aufgrund fehlendem GG, was keine Verfassung ist, noch nie war und auch nie sein wird.

Du behauptest einfach Sachen, die nur schwer zu überprüfen sind. Ich kenne keinen Richter Dr. Tonner aus HH und habe keine Ahnung, was dort vorgefallen ist. Und solange ich außer deinen Andeutungen nichts Genaues weiß, werde ich dazu nichts sagen.


Auf den 146er bist du wieder nicht eingegangen. Die Deutsche sprache ist da sehr fein und genau.
Wäre das GG eine Verfassung, stände "ihr" Art.146 im Widerspruch zu derselben. Ich denke, JEDER hier im Forum kann das selbst lesen.

Offenbar sind die Feinheiten der Deutschen Sprache zu fein für dich, als dass du alles verstehen könntest.


Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich habe Grundgesetz und Verfassung nochmal - nur für dich - unterstrichen. Mehr geht nicht. Alles andere bitte mit dem Augenarzt, einem Neurologen oder dem Psychologen regeln.

Unsere Verfassung heißt nun mal Grundgesetz. Das Grundgesetz ist nicht so angelegt, dass es für alle Ewigkeiten gelten muss. Es könnte ja durchaus sein, dass irgendwann einmal unsere Parlamentarier zu der Auffassung kommen, es müsse etwas neues her. Und so lange sie dieser Auffassung nicht sind und auch nichts Neues beschlosses haben, solange gilt eben unser Grundgesetz als Verfassung.

Und da man dem künftigen Verfassungsgeber nicht vorschreiben wollte, wie er den Ersatz für das Grundgesetz nennen sollte, hat man eben das Wort Verfassung verwendet.

Artikel 146 GG sagt keineswegs aus, dass das Grundgesetz durch eine neue demokratisch legitimierte Verfassung ersetzt werden muss, sondern lediglich, dass es ausschließlich durch eine neue, demokratisch legitimierte Verfassung ersetzt werden kann. Das heißt, die Spielchen, die die deutsche Regierung von 1933 bis 1945 mit der Verfassung gemacht hat, sind beim Grundgesetz nicht mehr möglich.

Übrigens bedeutet die Formulierung "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist...". nicht zwangsläufig, dass eine Volksabstimmung stattzufinden hat. Auch in der Präambel der Weimarer Verfassung steht drin, dass sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben habe. Und das ohne Volksabstimmung. Das Volk kann auch über seine gewählten Vertreter entscheiden. Auch wenn es nicht deine Entscheidung sein sollte.

Und wenn man der Auffassung ist, dass unser Grundgesetz als Verfassung doch recht gut ist und nicht ersetzt werden sollte, dann bleibt es eben dabei.

Den Tipp mit dem Neurologen bzw. Psychologen möchte ich dir gerne zurückgeben. Wer solche Probleme mit der Realität hat wie du, sollte sich wirklich mal einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen.

Apifera

malnachdenken
18.09.2006, 14:18
Das klappt weder in der Theorie noch in der Praxis. Ich habe bereits auf div. Gerichtsverfahren hingewiesen, wo dem Herrn Schwarzkittel Richter ordentlich der Hintern versohlt wurde.


Nein, hast Du nicht.
Konkret hast Du noch garnichts belegt.

KrascherHistory
18.09.2006, 14:33
Ach Willi. Gib´s auf !

Apifera]Du hattest behauptet, ein Grundgesetz sei keine Verfassung. Die Rechtsnorm steht nun mal im Gesetz drin, nicht in der Überschrift. Und dem Inhalt nach ist das Grundgesetz eine Verfassung, sonst nichts.

GG ungleich Verf. KORREKT !
Dem "Inhalt" nach ? Nanü !? Woher nimmst du denn das nun wieder ?


Wenn du die Frage meinst, wo steht, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist, so habe ich diese Frage schon mehrmals beantwortet. Nach seinem Inhalt ist das Grundgesetz eine Verfassung, ganz egal, was drüber steht.

Das mag deine falsche Ansicht sein. Ebenso könntest du behaupten, alles was in deinem Besitz ist, gleichzeitig dein Eigentum ist. Dem ist nicht so.

Wenn ein Jurist deine primitive Sicht der Dinge nicht bestätigt, ist das für dich Rechtsbeugung, Lügen und Rabulistik. Ist dir mal in den Sinn gekommen, dass maf nichts krummpflügt, sondern mühsam versucht, deine verwirrten Rechtspositionen zu entwirren?

Dann sollte er mal langsam argumentieren und nicht lügen.

Du behauptest einfach Sachen, die nur schwer zu überprüfen sind. Ich kenne keinen Richter Dr. Tonner aus HH und habe keine Ahnung, was dort vorgefallen ist. Und solange ich außer deinen Andeutungen nichts Genaues weiß, werde ich dazu nichts sagen.

Macht nix. Ein Hinweis reicht aus. Bei Bedarf kannst du nachforschen.


Offenbar sind die Feinheiten der Deutschen Sprache zu fein für dich, als dass du alles verstehen könntest.

Nun ja, guter Mann; deine Aussagen lauten wie folgt:

GG = GG
GG = Verfassung

Bei mir:

GG = GG
Verfassung = Verfassung

Hierüber darf sich jeder selbst ein Urteil bilden.

Unsere Verfassung heißt nun mal Grundgesetz. Das Grundgesetz ist nicht so angelegt, dass es für alle Ewigkeiten gelten muss. Es könnte ja durchaus sein, dass irgendwann einmal unsere Parlamentarier zu der Auffassung kommen, es müsse etwas neues her. Und so lange sie dieser Auffassung nicht sind und auch nichts Neues beschlosses haben, solange gilt eben unser Grundgesetz als Verfassung.

"Das ist nun mal so..." ist doch gleich welche Rechtsnorm ? Wo finde ich das denn ? Wiederhole den Käse doch noch 10x. Damit kannst du einen bestehenden 146er auch nicht totquatschen.

Und da man dem künftigen Verfassungsgeber nicht vorschreiben wollte, wie er den Ersatz für das Grundgesetz nennen sollte, hat man eben das Wort Verfassung verwendet.

Hui. Wollen wir daraus eine These oder gleich ein Dogmal machen ?


Artikel 146 GG sagt keineswegs aus, dass das Grundgesetz durch eine neue demokratisch legitimierte Verfassung ersetzt werden muss, sondern lediglich, dass es ausschließlich durch eine neue, demokratisch legitimierte Verfassung ersetzt werden kann. Das heißt, die Spielchen, die die deutsche Regierung von 1933 bis 1945 mit der Verfassung gemacht hat, sind beim Grundgesetz nicht mehr möglich.

Ups. Da werfen wir ja alles durcheinander.
Der 146er sagt aus, das das GG solange Gültigkeit hat, solange es keine Verfassung gibt. Wäre das Gebilde "GG" eine Verfassung, könnte der Souverän jederzeit eine neue beschließen. Nur in diesem Falle läßt man den Souverän nicht.
Spielchen zw. 33 und 45 sind jederzeit wieder möglich. Zumal der OMF-BRD eine Staatlichkeit und seit dem 18.7.1990 auch das GG fehlt. Somit fehlt auch die "BRD". Das einzige was den Laden zusammenhält ist die NKdF. Mehr nicht.

Übrigens bedeutet die Formulierung "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist...". nicht zwangsläufig, dass eine Volksabstimmung stattzufinden hat. Auch in der Präambel der Weimarer Verfassung steht drin, dass sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben habe. Und das ohne Volksabstimmung. Das Volk kann auch über seine gewählten Vertreter entscheiden. Auch wenn es nicht deine Entscheidung sein sollte.

Ja. Es müssen dann aber Vertreter zu GENAU diesem Zweck (verf.geb.Nationalverst.,o.ä.) gewählt werden. Ist nicht der Job vom BT.
Wo hat das dt. Volk 1948/49 denn F R E I entschieden ?
Es ging nur unter all. Vorbehalt. Nur weil dann angeblich dieser Vorbehalt weggefallen sein soll, heißt das nicht, das der Status von "aufgezwungenes GG" automatisch in "frei entschiedenes GG" gewechselt hat.
Es sei denn du belegst diese Kuriosität (völkerrechtl/staatsrechtl.).

Das Deutsche Reich mit Weimarer Verfassung sind Völkerrechtssubjekt. Entsprechendes hat das BVerfG in zit. Urteil festgestellt !

Und wenn man der Auffassung ist, dass unser Grundgesetz als Verfassung doch recht gut ist und nicht ersetzt werden sollte, dann bleibt es eben dabei.

Falsch. Wenn ich dir dein Haus stehle und es dabei belasse - und alle Nachbarn finden das auch toll - heißt das nicht, das es "dabei bleibt". Ich vermute du wolltest hierdurch die Rechtmäßigkeit zum Ausdruck bringen.


Den Tipp mit dem Neurologen bzw. Psychologen möchte ich dir gerne zurückgeben. Wer solche Probleme mit der Realität hat wie du, sollte sich wirklich mal einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Apifera

Dir fehlen noch die Argumente für deinen (sorry) Käse, Willy. maf konnte das besser.

MfG K

Misteredd
18.09.2006, 14:35
Es ist mal wieder bemerkenswert mit welcher Penetranz hier das immergleiche Statement der mangelnden Verfassung verfochten wird, ohne auf das eigentliche THema einzugehen. Bevor ich mir diese Diskussion wieder einmal kaputt machen lassen, landet dieser Spammer im "Ignore"!

KrascherHistory
18.09.2006, 14:38
Es ist mal wieder bemerkenswert mit welcher Penetranz hier das immergleiche Statement der mangelnden Verfassung verfochten wird, ohne auf das eigentliche THema einzugehen. Bevor ich mir diese Diskussion wieder einmal kaputt machen lassen, landet dieser Spammer im "Ignore"!

Och, Eddi. Nun sei doch nicht so ?

Freundin weg ?

MfG K:peace:

Misteredd
18.09.2006, 14:38
Ist jedem die Ignore-Funktion bekannt?

Apifera
18.09.2006, 14:41
@KrascherHistory,

ich will nicht auf deinen kompletten Unsinn eingehen, denn außer Unsinn hast du wirklich nichts zustande gebracht.

Jeder vernünftige Forennutzer sieht sofort, dass deine Argumentation der Verfassungs- und Rechtswirklichkeit völlig widerspricht.

Du hast behauptet, die Alliierten hätten 1948 den Befehl zum Erlass eines Grundgesetzes erteilt. Diesen Befehl konntest du bis jetzt noch nicht vorliegen, weil es ihn ganz einfach nicht gibt. Er existiert nur in deiner Phantasie, sonst nirgends.

Und alles andere, was du behauptest, ist ebenfalls ein Produkt deiner Phantasie und meilenweit von der Wirklichkeit entfernt.

Ich kann dir nur raten, auch regelmäßig die Tabletten zu nehmen, die dir dein Psychiater verschrieben hat. Vielleicht kannst du dann irgendwann einmal die Wirklichkeit von deinen Wahnvorstellungen unterscheiden.

Apifera

KrascherHistory
18.09.2006, 14:57
@KrascherHistory,

ich will nicht auf deinen kompletten Unsinn eingehen, denn außer Unsinn hast du wirklich nichts zustande gebracht.

Jeder vernünftige Forennutzer sieht sofort, dass deine Argumentation der Verfassungs- und Rechtswirklichkeit völlig widerspricht.

Du hast behauptet, die Alliierten hätten 1948 den Befehl zum Erlass eines Grundgesetzes erteilt. Diesen Befehl konntest du bis jetzt noch nicht vorliegen, weil es ihn ganz einfach nicht gibt. Er existiert nur in deiner Phantasie, sonst nirgends.

Und alles andere, was du behauptest, ist ebenfalls ein Produkt deiner Phantasie und meilenweit von der Wirklichkeit entfernt.

Ich kann dir nur raten, auch regelmäßig die Tabletten zu nehmen, die dir dein Psychiater verschrieben hat. Vielleicht kannst du dann irgendwann einmal die Wirklichkeit von deinen Wahnvorstellungen unterscheiden.


Apifera


Ich mache es stichwortartig:

Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.

Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:

"Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“


Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich bleibt also weiterhin bestehen !

Besatzungsvorbehalt


Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"

Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD

Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.

Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.

Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG

Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:


Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

Wo hat das Deutsche Volk (das gesamte) frei über eine "Verfassung" entschieden, Willi ?

In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

(für dich nochmal wichtig; du warst der irrigen Annahme von Landtagswahlen)

Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949

Anhand der Belege/Fakten/Beweise wird deutlich, das es völlig irrelevant ist, ob die "Idee" eines "GG" auf dem Mist der Deutschen gewachsen ist, ober ob es von Alliierten befohlen wurde.
Im Resultat konnte es nur von Alliierten genehmigt werden. Wie JEDE Änderung und JEDER Vertrag !

Laß gut sein, Willi.

Du schaffst es eh nicht mit der krummpflügerei....

MfG K

KrascherHistory
18.09.2006, 15:00
Ist jedem die Ignore-Funktion bekannt?

Also für jemanden der hier frei die Bombardierung des Iran bewirbt, stellst du dich jetzt ziemlich mimosenhaft an.

Im Iran sollen zehntausende Frauen und Kinder deiner Meinung nach krepieren und hier im Forum hast du Aua Aua gemacht ?

Nanü. MfG K

Apifera
18.09.2006, 18:15
@KrascherHistory,

du hast ja sehr viel geschrieben. Aber wo hab ich denn gesagt, das Deutsche Reich wäre 1945 untergegangen? Es heißt heute eben nur Bundesrepublik Deutschland.

Die Landtagsabgeordneten der Landtage, die dem Grundgesetz zugestimmt hatten, wurden übrigens im Jahre 1947 gewählt, nicht ernannt. Aber an anderer Stelle hast du ja auch schon bewiesen, dass es mit deinen historischen Kenntnissen nicht so schrecklich weit her ist. Wurde nicht mal vorgeschlagen, du solltest deinen Nick in KrascherFantasy ändern?

Und all die von dir genannten Alliierten Vorbehalte sind spätestens 1990 weggefallen. 1955 war schon der grösste Teil weg gewesen und seit 1955 sind Änderungen des Grundgesetzes ohne Genehmigung der Alliierten erfolgt.

Nach dem Krieg war die Situation in Deutschland eben nicht so einfach gewesen, wie sich das manche vorstellen und mit den bis dahin bestehenden völkerrechtlichen Vorschriften nicht in den Griff zu bekommen. Das Völkerrecht ist aber nichts statisches, das 1907 abgeschlossen worden ist, sondern wird ständig weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung ist dir entgegangen.

Aber mit deiner selektiven Rechtswahrnehmung kannst du eh keinen Blumentopf gewinnen. Die Geschichte geht auch weiter, ohne dass du es verstehst.

Apifera

Apifera
18.09.2006, 18:20
So, jetzt will mal etwas zum eigentlichen Thema dieses Threads schreiben. KH hat mich bisher ja dazu nicht zu Wort kommen lassen mit seiner eigenartigen Interprätation der Rechtslage.

Ich habe mich gegen ein Zwei-Parteien-System ausgesprochen. Bei Wahlen (es werden dann wohl Verhältniswahlen sein) würde ein nicht unerheblicher Teil der Stimmen gar nicht berücksichtigt werden.

Bei einem Verhältniswahlsystem und mehr als zwei Parteien ist die Chance groß, dass keine Partei die absolute Mehrheit bekommt und mit einer anderen Partei eine Koalition eingehen muss. Die Fünf-Prozent-Klausel sorgt schon dafür, dass im Parlament nicht eine unübersichtliche Zahl von Parteien vertreten ist.

Apifera

Walter Hofer
18.09.2006, 18:23
Bestes Beispiel ist Friedrich Merz. Der ist durch parteiinterne Rengeleien ohne Öffentlichkeit abserviert worden. Wer hält seinen Nachfolger Pofalla denn für so gut, das er ihn gewählt hätte?

Gute Leute werden von der Bevölkerung gewählt. Luschen kommen über die Parteien an die Posten!

Richtig, Luschen, wie Heuschrecke Merz, wurden über Parteiklüngel nach oben gespült, bis Frau Merkel kam, und den Blender und Sauger (die Ideen anderer) entlarvte und ihn in die Wüste schickte !

Thauris
18.09.2006, 23:15
Och, Eddi. Nun sei doch nicht so ?

Freundin weg ?

MfG K:peace:


Nö ! :D

Sauerländer
19.09.2006, 03:58
Besser gar keine Parteien!
Das wäre selbstverständlich der Idealzustand.