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Vollständige Version anzeigen : Sind Die Revisionisten Ernstzunehmende Historiker?



heinrich der löwe
14.09.2006, 11:51
Glaubt ihr,dass historiker wie professor faurisson oder david irving echte historiker sind oder nur hetzer?:thanx:

Fritz Fullriede
14.09.2006, 11:54
Sehr plumpes&leicht durchschaubares Manöver,wenn man ausgerechnet Irving als Beispiel im Startbeitrag nimmt :comp:

heinrich der löwe
14.09.2006, 12:21
Sehr plumpes&leicht durchschaubares Manöver,wenn man ausgerechnet Irving als Beispiel im Startbeitrag nimmt :comp:

aber du hast mich nicht deine meinung,sei irving oder viele andere historiker,
gesagt? Sind sie schein,afterhistoriker oder nicht?
Deine meinung bitte!:whis:

KrascherHistory
14.09.2006, 12:26
aber du hast mich nicht deine meinung,sei irving oder viele andere historiker,
gesagt? Sind sie schein,afterhistoriker oder nicht?
Deine meinung bitte!:whis:

After im Sinne von Rosette/Puperze oder post/past/nach ?

Konkretisiere mal die Frage, Spanier !

MfG K

Biskra
14.09.2006, 12:31
Glaubt ihr,dass historiker wie professor faurisson oder david irving echte historiker sind oder nur hetzer?

Da gibt es eine ganze Bandbreite die von verirrten Lämmchen bis zu ausgewiesenen Nazis reicht. Allen gemein ist, daß sie die allgemeine Geschichtschreibung zum NS für falsch halten und denken, daß nur sie den Schlüssel zur Erkenntnis innehaben. Da sie meist davon ausgehen, daß die "wahre Geschichte" aufgrund politischer oder ideologischer Verdeckungsbestrebungen nicht ans Licht gekommen sei, handelt es sich bei den Revisionisten meist auch um Verschwörungstheoretiker. Ob Verschwörungstheoretiker ernstzunehmend sind, hängt sicherlich vom Standpunkt ab. Für einen Historiker sicherlich meist nicht, für einen Pädagogen vielleicht schon.

KrascherHistory
14.09.2006, 12:33
Da gibt es eine ganze Bandbreite die von verirrten Lämmchen bis zu ausgewiesenen Nazis reicht. Allen gemein ist, daß sie die allgemeine Geschichtschreibung zum NS für falsch halten und denken, daß nur sie den Schlüssel zur Erkenntnis innehaben. Da sie meist davon ausgehen, daß die "wahre Geschichte" aufgrund politischer oder ideologischer Verdeckungsbestrebungen nicht ans Licht gekommen sei, handelt es sich bei den Revisionisten meist auch um Verschwörungstheoretiker. Ob Verschwörungstheoretiker ernstzunehmend sind, hängt sicherlich vom Standpunkt ab. Für einen Historiker sicherlich meist nicht, für einen Pädagogen vielleicht schon.

Diese Aussage impliziert nur deine haltlose Ansicht, den Schlüssel der Erkenntnis in deinem Zimmerchen zu haben...

MfG K

Fritz Fullriede
14.09.2006, 12:37
Ist bei solchen Dauerspammern etwas anderes zu erwarten?

Quo vadis
14.09.2006, 13:05
Diese Aussage impliziert nur deine haltlose Ansicht, den Schlüssel der Erkenntnis in deinem Zimmerchen zu haben...

MfG K


ne Biskra ist nur ein kleiner VS´ler dem beim Thema Revisionismus die Sicherung durchbrennt...;)
Der Threadtitel ist falsch, weil es darum nicht geht.

In Gesinnungshaft sitzen momentan u.a.:

Davd Irving
Germar Rudolf
Ernst Zuendel
Ernst Günter Kögel


Ich teile deren Ansichten ausdrücklich NICHT, aber deren einzigstens "Verbrechen" war eine Meinung vertreten zu haben.Dafür bekamen sie mehrjährige Haftstafen.
Irgendwo steht was von Meinungsfreiheit, ich weiß nur nicht mehr wo? In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung?

Biskra
14.09.2006, 13:11
ne Biskra ist nur ein kleiner VS´ler dem beim Thema Revisionismus die Sicherung durchbrennt...;)

Deine Beweisführungskette ist schon umwerfend.

Der Threadtitel ist falsch, weil es darum nicht geht.
Na klar.


In Gesinnungshaft sitzen momentan u.a.:

Davd Irving
Germar Rudolf
Ernst Zuendel
Ernst Günter Kögel

Gesinnungshaft? Tickst du noch richtig?




Ich teile deren Ansichten ausdrücklich NICHT, aber deren einzigstens "Verbrechen" war eine Meinung vertreten zu haben.Dafür bekamen sie mehrjährige Haftstafen.
Irgendwo steht was von Meinungsfreiheit, ich weiß nur nicht mehr wo? In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung?

Erst mal heisst es "einziges" du Ossi, zweitens hat die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen wo sie mit anderen Grundrechten im Konflikt steht, drittens sitzt Irving in Österreich ein, nicht in Deutschland.

klartext
14.09.2006, 13:15
ne Biskra ist nur ein kleiner VS´ler dem beim Thema Revisionismus die Sicherung durchbrennt...;)
Der Threadtitel ist falsch, weil es darum nicht geht.

In Gesinnungshaft sitzen momentan u.a.:

Davd Irving
Germar Rudolf
Ernst Zuendel
Ernst Günter Kögel


Ich teile deren Ansichten ausdrücklich NICHT, aber deren einzigstens "Verbrechen" war eine Meinung vertreten zu haben.Dafür bekamen sie mehrjährige Haftstafen.
Irgendwo steht was von Meinungsfreiheit, ich weiß nur nicht mehr wo? In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung?
Zuendel scheint mir eher ein Fall für den Psychiater, nachdem, was ich früher auf seiner page so alles gelesen habe.

Quo vadis
14.09.2006, 13:23
Erst mal heisst es "einziges" du Ossi, zweitens hat die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen wo sie mit anderen Grundrechten im Konflikt steht, drittens sitzt Irving in Österreich ein, nicht in Deutschland.

was wären denn die anderen Grundrechte, mit denen die Meinungsfreiheit in Konflikt steht?
Es wurde nicht zu Mord und Totschlag aufgerufen, sondern Ansichten zu einem historischen Abschnitt geäußert.

Praetorianer
14.09.2006, 13:31
was wären denn die anderen Grundrechte, mit denen die Meinungsfreiheit in Konflikt steht?
Es wurde nicht zu Mord und Totschlag aufgerufen, sondern Ansichten zu einem historischen Abschnitt geäußert.

Sowas kann neben einem Verstoß gegen §130, den ich übrigens wirklich bedenklich finde, auch das Andenken von Verstorbenen verunglimpfen, was ich völlig zurecht für sanktionierbar halte!

Fritz Fullriede
14.09.2006, 13:34
Dann müsste man ja die ganzen Anti-Wehrmachtshetzer von Reemtsma und Co gleich mit verhaften!

Fritz Fullriede
14.09.2006, 13:34
Oder die Leugner des Vertreibungs-Völkermordes!

Quo vadis
14.09.2006, 13:36
Sowas kann neben einem Verstoß gegen §130, den ich übrigens wirklich bedenklich finde, auch das Andenken von Verstorbenen verunglimpfen, was ich völlig zurecht für sanktionierbar halte!

könnte sich ein passdeutscher Armenier vor einem deutschen Gericht gegen einen passdeutschen Türken gem. § 130 StgB durchsetzen, weil der Türke zum Armenier sagt, den Genozid an den Armeniern hat es nicht gegeben?

Biskra
14.09.2006, 13:50
was wären denn die anderen Grundrechte, mit denen die Meinungsfreiheit in Konflikt steht?
Es wurde nicht zu Mord und Totschlag aufgerufen, sondern Ansichten zu einem historischen Abschnitt geäußert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte#Grundrechte_im_Grundgesetz_f.C3.BCr_di e_Bundesrepublik_Deutschland

http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung#Deutschland

KrascherHistory
14.09.2006, 13:54
ne Biskra ist nur ein kleiner VS´ler dem beim Thema Revisionismus die Sicherung durchbrennt...;)
Der Threadtitel ist falsch, weil es darum nicht geht.

In Gesinnungshaft sitzen momentan u.a.:

Davd Irving
Germar Rudolf
Ernst Zuendel
Ernst Günter Kögel


Ich teile deren Ansichten ausdrücklich NICHT, aber deren einzigstens "Verbrechen" war eine Meinung vertreten zu haben.Dafür bekamen sie mehrjährige Haftstafen.
Irgendwo steht was von Meinungsfreiheit, ich weiß nur nicht mehr wo? In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung?

Der Art.5 GG wäre so ein entsprechender Kandidat. Nur hat man den Deutschen in den letzten 61 Jahren eingeredet, ihre Grundrechte seien nur so pro forma aufgelistet und könnten jederzeit gestrichen werden.

Auch die MRK sind nach Bedarf "obsolet".

Eigentiche Rechtskraft habe nur die Normative Kraft des Faktischen. Eine Pseudo-Legitimation für "OMF-BRD-Juristen-Willkür-Schwachsinn" !

Die eines Volkes tradierten Rechtsnormen sind von niemandem zu nehmen, schon gar nicht von einer Truppe Laienschausteller in Berlin oder einem Grüppchen namens BVerfG !

MfG K

KrascherHistory
14.09.2006, 13:57
was wären denn die anderen Grundrechte, mit denen die Meinungsfreiheit in Konflikt steht?
Es wurde nicht zu Mord und Totschlag aufgerufen, sondern Ansichten zu einem historischen Abschnitt geäußert.

Korrekt. Ein Grundrecht steht mit keinem anderen in Konflikt.

Ein Gesetz, was nicht auf einer Rechtsnorm oder Grundrecht beruht, ist nichtig.

Hmmm. Richtig. Rund 70 % der deutschen Gesetze beruhen nicht mehr auf Rechtsnormen. Schlafen hier alle, oder was ?

Noch nie vom Schwarzkittel verscheißert worden ? Kommt noch. Abwarten und Tee trinken....

MfG K

KrascherHistory
14.09.2006, 14:00
Sowas kann neben einem Verstoß gegen §130, den ich übrigens wirklich bedenklich finde, auch das Andenken von Verstorbenen verunglimpfen, was ich völlig zurecht für sanktionierbar halte!

Moin.

Der 130er ist nicht bedenklich sondern illegal.

Er wurde auch nicht "kreiert" um Hol.-Opfer zu "schützen" sondern um BRD-Juristen beim krumm-pflügen der Rechte zu decken.

Wenn du dich gegen einen Richter oder Staatsanwalt wehrst, verhetzt du ihn. Und er wird dir den 130er auf den Hals schicken. Sieht dann ein bischen übel aus für dich. Also: still sein und Rechtsbeugung erdulden ?!

Muß nicht sein: der 130er ist ja nichtig, weil ohne Rechtsnorm. Ganz einfach.

MfG K

ErhardWittek
14.09.2006, 14:00
Erst mal heisst es "einziges" du Ossi, zweitens hat die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen , wo sie mit anderen Grundrechten im Konflikt steht, drittens sitzt Irving in Österreich ein, nicht in Deutschland. und da gehört ein Komma hin, Du Neunmalkluger.

Die Österreicher leiden eben auch an der Gutmenschenseuche.

KrascherHistory
14.09.2006, 14:04
könnte sich ein passdeutscher Armenier vor einem deutschen Gericht gegen einen passdeutschen Türken gem. § 130 StgB durchsetzen, weil der Türke zum Armenier sagt, den Genozid an den Armeniern hat es nicht gegeben?

Ach herrjeh.

Dolles Beispiel.

§ 130 StGB: Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,


wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.


Zu deinem Beispiel: hier können zu Lasten der Staatskasse herrliche Prozesse auf uns zurollen. Zu Lasten der Steuerzahler deswegen, weil Anwaltszwang (Nazi-Gesetz) für Volksgruppen, die i.d.R. keine Rechtsschutzversicherung oder das nötige Kapital haben.

Die Schwarzkittel werden auch daran verdienen !

MfG K

Manfred_g
14.09.2006, 14:06
...
Muß nicht sein: der 130er ist ja nichtig, weil ohne Rechtsnorm. Ganz einfach.
...

Würde dir das als Trost ausreichen, wenn du wegen dieses Paragraphen im Knast einsitzt?

KrascherHistory
14.09.2006, 14:19
Würde dir das als Trost ausreichen, wenn du wegen dieses Paragraphen im Knast einsitzt?

Das muß ich nicht mein Lieber, weil K E I N Richter in Dtl. mehr eine Verhandlung eröffnen kann.

Ist in meinen Fällen jedenfalls noch nicht passiert. Ich rede hier aber nicht von Verbrechern wie Mahler & Co. die ahnungslose Dummbatze öffentlich leugnen lassen, damit diese für einige Jahre im Knast verschwinden.

Wenn du im norddt. Raum lebst, lade ich dich gerne zu einer der nächsten Gerichtsverhandlungen ein.

Ich wiederhole: K E I N Verfahren kann eröffnet werden !

Vielleicht sollten sich die Forenmitglieder mal die die überflüssigen Auseinandersetzungen mit maf/maf2 durchlesen, um mal zu begreifen, was in diesem Land eigentlich passiert.

MfG K

Biskra
14.09.2006, 14:35
und da gehört ein Komma hin, Du Neunmalkluger.

Danke für den Hinweis. Satzanfänge schreibt man übrigens groß.


P.S: Schreibst du mir hier Briefe, oder warum ist das Anredepronomen so geschrieben? :)

Quo vadis
14.09.2006, 14:38
aus dem Link von Biskra

Deutschland
In Deutschland ermöglichen folgende Rechtsgrundlagen die Strafverfolgung der Holocaustleugnung:

Volksverhetzung (§ 130 StGB);
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB);
Beleidigung (§ 185 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB).
Auch wenn es zu keiner Anklage oder Verurteilung eines Täters kommt, können deutsche Strafgerichte aufgrund von § 130, Absatz 3 Medien, die den Holocaust leugnen oder dies verbreiten, bundesweit beschlagnahmen oder einziehen. Außerdem kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sie in ihre Liste aufnehmen, so dass sie Personen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen.

Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Leugnen des Holocausts nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz falle (Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241). Dabei handele es sich vielmehr

um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.
Das Gericht verwies auf seine bisherige ständige und gefestigte Rechtsprechung, wonach bewusst und erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen noch nicht einmal vom Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit erfasst seien. Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wird also negativ beantwortet. Diese besonders deutliche Absage findet aber auch Kritik: Den Holocaust leugnende Äußerungen beschränken sich regelmäßíg nicht auf reine Tatsachenbehauptungen, sondern sind mit Werturteilen verbunden. Diese als solche sind indessen nach ständiger Rechtsprechung des BVerG auch dann vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst, wenn es sich bei ihnen um völligen Unsinn oder sogar ehrverletzende Äußerungen handelt. Diese werden erst auf Ebene der Grundrechtsschranken vom grundrechtlichen Schutz ausgenommen.
.................................

also dass Juristen keine Historiker sind, dürfte klar sein.
Mit dem BvG-Urteil von 1994 wurde festgelegt, dass eine Historikermeinung die Richtige und die andere, die Falsche ist.Soweit so gut.

Die Falsche wird nicht nur als falsch gesehen, sondern mit mehrjähriger Haftstrafe belegt.

Biskra
14.09.2006, 14:42
also dass Juristen keine Historiker sind, dürfte klar sein.
Mit dem BvG-Urteil von 1994 wurde festgelegt, dass eine Historikermeinung die Richtige und die andere, die Falsche ist.Soweit so gut.

Die Falsche wird nicht nur als falsch gesehen, sondern mit mehrjähriger Haftstrafe belegt.

Dann hast du noch nicht mal den von dir zitierten Teil des Artikels verstanden. Holocaustleugnung wird zurecht als falsche Tatsachenbehauptung angesehen und fällt DESHALB NICHT unter den Schutz der freien Meinungsäußerung.

Quo vadis
14.09.2006, 15:00
Dann hast du noch nicht mal den von dir zitierten Teil des Artikels verstanden. Holocaustleugnung wird zurecht als falsche Tatsachenbehauptung angesehen und fällt DESHALB NICHT unter den Schutz der freien Meinungsäußerung.

wo steht das im Widerspruch zu meiner Aussage? Wenn etwas mit Haftstrafe belegt ist, fällt es nach Juristenauffassung nicht unter freie Meinungsäußerung.Das ist keine Bewertung, sondern eine Feststellung.

Biskra
14.09.2006, 15:09
wo steht das im Widerspruch zu meiner Aussage? Wenn etwas mit Haftstrafe belegt ist, fällt es nach Juristenauffassung nicht unter freie Meinungsäußerung.Das ist keine Bewertung, sondern eine Feststellung.

Du stellst es als Meinung dar, es ist jedoch eine Tatsachenbehauptung. Darin liegt der Widerspruch. Der Unterschied sollte eigentlich klar sein. Beispiel gefällig?

Tatsachenbehauptung: Q.V. ist ein Ossi.
Meinung: Ossis find' ich doof.

KrascherHistory
14.09.2006, 15:15
aus dem Link von Biskra

Deutschland
In Deutschland ermöglichen folgende Rechtsgrundlagen die Strafverfolgung der Holocaustleugnung:

Volksverhetzung (§ 130 StGB);
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB);
Beleidigung (§ 185 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB).
Auch wenn es zu keiner Anklage oder Verurteilung eines Täters kommt, können deutsche Strafgerichte aufgrund von § 130, Absatz 3 Medien, die den Holocaust leugnen oder dies verbreiten, bundesweit beschlagnahmen oder einziehen. Außerdem kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sie in ihre Liste aufnehmen, so dass sie Personen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen.

Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Leugnen des Holocausts nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz falle (Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241). Dabei handele es sich vielmehr

um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.
Das Gericht verwies auf seine bisherige ständige und gefestigte Rechtsprechung, wonach bewusst und erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen noch nicht einmal vom Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit erfasst seien. Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wird also negativ beantwortet. Diese besonders deutliche Absage findet aber auch Kritik: Den Holocaust leugnende Äußerungen beschränken sich regelmäßíg nicht auf reine Tatsachenbehauptungen, sondern sind mit Werturteilen verbunden. Diese als solche sind indessen nach ständiger Rechtsprechung des BVerG auch dann vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst, wenn es sich bei ihnen um völligen Unsinn oder sogar ehrverletzende Äußerungen handelt. Diese werden erst auf Ebene der Grundrechtsschranken vom grundrechtlichen Schutz ausgenommen.
.................................

also dass Juristen keine Historiker sind, dürfte klar sein.
Mit dem BvG-Urteil von 1994 wurde festgelegt, dass eine Historikermeinung die Richtige und die andere, die Falsche ist.Soweit so gut.

Die Falsche wird nicht nur als falsch gesehen, sondern mit mehrjähriger Haftstrafe belegt.

130er: keine Rechtsnorm !

Beleidigung: keine Rechtsnorm !

In welchem Gesetz steht die "Beleidigung" ?

Ab wann ist jemand beleidigt ? Wie soll ein Richter hier richten können ?

Geht nicht. MfG K

Quo vadis
14.09.2006, 15:18
Du stellst es als Meinung dar, es ist jedoch eine Tatsachenbehauptung. Darin liegt der Widerspruch. Der Unterschied sollte eigentlich klar sein. Beispiel gefällig?

Tatsachenbehauptung: Q.V. ist ein Ossi.
Meinung: Ossis find' ich doof.

Dass ich ein Ossi bin, mußte aber kein Gericht festlegen....that´s the Point.

Biskra
14.09.2006, 15:36
Dass ich ein Ossi bin, mußte aber kein Gericht festlegen....that´s the Point.

Würde es zu einer Anklage kommen, wo die Behauptung von Relevanz wäre, müßte dies ein Gericht feststellen, so what?

Quo vadis
14.09.2006, 15:52
Würde es zu einer Anklage kommen, wo die Behauptung von Relevanz wäre, müßte dies ein Gericht feststellen, so what?

Das Gericht hat HC- Leugnung als Behauptung aber nicht festgestellt, sondern festgelegt.Als strafbare sogar........Answer?

Biskra
14.09.2006, 15:54
Das Gericht hat HC- Leugnung als Behauptung aber nicht festgestellt, sondern festgelegt.Als strafbare sogar........Answer?

Genauso, wie sich feststellen (!) läßt, ob du ein Ossi bist oder nicht, läßt sich auch feststellen, ob es den Holocaust gegeben hat oder nicht etc. pp.

KrascherHistory
14.09.2006, 15:56
Das Gericht hat HC- Leugnung als Behauptung aber nicht festgestellt, sondern festgelegt.Als strafbare sogar........Answer?

...und in solchen Dingen ist ein Gericht so etwas von frei und muß sich an gar nix mehr halten.

Geht dir das gegenangelabere nicht irgendwann auf die Eier ?:)

MfG K

Quo vadis
14.09.2006, 16:50
Genauso, wie sich feststellen (!) läßt, ob du ein Ossi bist oder nicht, läßt sich auch feststellen, ob es den Holocaust gegeben hat oder nicht etc. pp.

Man hat sich vom Gericht bestätigen lassen, dass es ihn gegeben hat.Dass eine Behauptung der Wahrheit entspricht, ist schön und gut.Das eine gegenteilige, bzw. zweifelnde- falsche andere Behauptung, automatisch im Knast endet, soll jeder für sich beurteilen wie er dies findet.

Biskra
14.09.2006, 16:59
Man hat sich vom Gericht bestätigen lassen, dass es ihn gegeben hat.Dass eine Behauptung der Wahrheit entspricht, ist schön und gut.Das eine gegenteilige, bzw. zweifelnde- falsche andere Behauptung, automatisch im Knast endet, soll jeder für sich beurteilen wie er dies findet.

Meineid führt u.U. auch in den Knast. Soll jeder für sich beurteilen, wie er das findet.

twoxego
15.09.2006, 06:31
Zuendel scheint mir eher ein Fall für den Psychiater, nachdem, was ich früher auf seiner page so alles gelesen habe.

das trifft auf rudolf in weit höherem masse zu.
zur erinnerung :
schon in seinen ersten veröffentlichungen, lange bevor er ins visier der behörden geriet, flegte er unter verschiedenen namen angeregte "fachgespräche" mit sich selbst zu führen.
im ausland dann,weit weg von eben diesen behörden, baute er das noch aus. er legte sich weitere ca. 30 namen zu und führte in amerikanischen zeitschriften, besonders aber im news net jahrelang heftige selbstgespräche.
hier sind wir auch bei einem wesentlichen punkt.
mitunter wird gefragt, warum solche leute nicht von ernsthaften wissenschaftlern einfach widerlegt werden.
die antwort ist leicht.
arbeiten, die mit derartigen begleiterscheinungen verbunden sind, fasst ein ernsthafter wissenschaftler nicht mit der kohlenzange an.
ein wissenschaftler geht nicht davon aus, von "kollegen" vorsätzlich hinter's licht geführt zu werden.

Quo vadis
15.09.2006, 10:56
das trifft auf rudolf in weit höherem masse zu.
zur erinnerung :
schon in seinen ersten veröffentlichungen, lange bevor er ins visier der behörden geriet, flegte er unter verschiedenen namen angeregte "fachgespräche" mit sich selbst zu führen.
im ausland dann,weit weg von eben diesen behörden, baute er das noch aus. er legte sich weitere ca. 30 namen zu und führte in amerikanischen zeitschriften, besonders aber im news net jahrelang heftige selbstgespräche.
hier sind wir auch bei einem wesentlichen punkt.
mitunter wird gefragt, warum solche leute nicht von ernsthaften wissenschaftlern einfach widerlegt werden.
die antwort ist leicht.
arbeiten, die mit derartigen begleiterscheinungen verbunden sind, fasst ein ernsthafter wissenschaftler nicht mit der kohlenzange an.
ein wissenschaftler geht nicht davon aus, von "kollegen" vorsätzlich hinter's licht geführt zu werden.

bei Rudolf liegt der Fall aber so: Ursprünglich dipl. Chemiker, hat er Anfang der 90-er Jahre Gemäuer- Proben vom Krema II in Auschwitz genommen und nach Cyanrückständen (Zyklon- B Anwendung) gesucht.Da er keine fand, kam er zum Schluß, dass in dem von ihm untersuchten Gebäudekomplex, keine Zyklon B Anwendung stattgefunden habe...
So, jetzt wurde dieses Gutachten nicht nur nicht zugelassen (man hätte es durch ein Gegengutachten ja leicht entkräften können), sondern Rudolf 1995 zu einer 14 monatigen Haftstrafe verurteilt.
Er entzog sich dieser durch Flucht ins Ausland über Umwege in die USA wo er heirate und ein Kind bekam.Dies verhinderte aber nicht die Auslieferung nach Deutschland, wo er jetzt einsitzt.

Biskra
15.09.2006, 12:11
Die pro-holocaust historiker behaupten nur,dass es augenzeugen gabt.

Es gibt keineswegs nur die Augenzeugen, sprachlich herausgeforderter Wirrling.

Biskra
15.09.2006, 12:12
bei Rudolf liegt der Fall aber so:...

Das ist nur ein Detail und widerspricht keineswegs dem was twoxego schrieb. Der Mann hätte mit einigem Erfolg auf geistige Unzurechnungsfähigkeit plädieren können.

twoxego
15.09.2006, 14:14
Ursprünglich dipl. Chemiker, hat er Anfang der 90-er Jahre Gemäuer- Proben vom Krema II in Auschwitz genommen und nach Cyanrückständen (Zyklon- B Anwendung) gesucht.Da er keine fand, kam er zum Schluß, dass in dem von ihm untersuchten Gebäudekomplex, keine Zyklon B Anwendung stattgefunden habe....


du kennst nicht einmal die richtige geschichte aber plapperst drauf los ?
er hat an verschiedenen gerichtsmedizinische institute steine, mit der bitte um untersuchung, geschickt. daher auch sein beiname der steinmensch.
da er weder angaben über fundort noch zweck der untersuchung machte, betrachteten die meisten institute dies als einen dummen unfug und kümmerten sich nicht weiter darum.
einige untersuchten sie allerdings und fanden in der tat keine rückstände von blausäure.
das ganze bedeutet allerdings gar nichts, da der gute mann nur im nachhinein den angeblichen fundort angab.
es fehlen darüber jedoch alle üblichen belege.
jeder der schon einmal eine ausgrabung gesehen hat, und sei es nur in der glotze, weiss, was gemeint ist.

wer so etwas ernst nimmt, stellt sich ausserhalb jeder ernsthaften betrachtung.

auf den zeitliche ablauf wies ich bereits hin. seine methoden waren von anfang an suspekt ebenso wie seine tricks bei der pulikation seiner angeblichen forschungsergebnisse.
kein wirklicher wissenschaftler nimmt sie ernst und würde sich die mühe machen, da irgend etwas widerlegen zu wollen.
es versucht auch keiner das goldene blatt zu widerlegen.

heinrich der löwe
15.09.2006, 16:17
du kennst nicht einmal die richtige geschichte aber plapperst drauf los ?
er hat an verschiedenen gerichtsmedizinische institute steine, mit der bitte um untersuchung, geschickt. daher auch sein beiname der steinmensch.
da er weder angaben über fundort noch zweck der untersuchung machte, betrachteten die meisten institute dies als einen dummen unfug und kümmerten sich nicht weiter darum.
einige untersuchten sie allerdings und fanden in der tat keine rückstände von blausäure.
das ganze bedeutet allerdings gar nichts, da der gute mann nur im nachhinein den angeblichen fundort angab.
es fehlen darüber jedoch alle üblichen belege.
jeder der schon einmal eine ausgrabung gesehen hat, und sei es nur in der glotze, weiss, was gemeint ist.

wer so etwas ernst nimmt, stellt sich ausserhalb jeder ernsthaften betrachtung.

auf den zeitliche ablauf wies ich bereits hin. seine methoden waren von anfang an suspekt ebenso wie seine tricks bei der pulikation seiner angeblichen forschungsergebnisse.
kein wirklicher wissenschaftler nimmt sie ernst und würde sich die mühe machen, da irgend etwas widerlegen zu wollen.
es versucht auch keiner das goldene blatt zu widerlegen.

glaubst du wirklich,dass, wenn "der steinmensch" angaben ueber die wahre herkunft der steine gegeben hätte,irgendeine gerichtmedizinische institute
diese steine gar analisiert oder die wahrheit der öffentlichkeit gegenueber publiziert hätte?;) :rofl:
glaubst du doch im ernst,dass rudolf fundort und zweck vorher hätte angeben können,zumal in einem land ,wo der holocaustleugner zum scheiterhaufen gehört?:))

heinrich der löwe
15.09.2006, 16:26
Es gibt keineswegs nur die Augenzeugen, sprachlich herausgeforderter Wirrling.

Zum beispiel??(

Biskra
15.09.2006, 16:38
Zum beispiel??(

Dokumente, Fotos, Leichen...

wtf
15.09.2006, 16:48
Ich würde mich wundern, wenn nach 60 Jahren noch Rückstände instabiler Zyanverbindungen zu finden wären.

Ist auch egal: Die Leugner und Verharmloser sind abstoßend.

Quo vadis
15.09.2006, 16:49
du kennst nicht einmal die richtige geschichte aber plapperst drauf los ?
er hat an verschiedenen gerichtsmedizinische institute steine, mit der bitte um untersuchung, geschickt. daher auch sein beiname der steinmensch.
da er weder angaben über fundort noch zweck der untersuchung machte, betrachteten die meisten institute dies als einen dummen unfug und kümmerten sich nicht weiter darum.
einige untersuchten sie allerdings und fanden in der tat keine rückstände von blausäure.
das ganze bedeutet allerdings gar nichts, da der gute mann nur im nachhinein den angeblichen fundort angab.
es fehlen darüber jedoch alle üblichen belege.
jeder der schon einmal eine ausgrabung gesehen hat, und sei es nur in der glotze, weiss, was gemeint ist.

wer so etwas ernst nimmt, stellt sich ausserhalb jeder ernsthaften betrachtung.

auf den zeitliche ablauf wies ich bereits hin. seine methoden waren von anfang an suspekt ebenso wie seine tricks bei der pulikation seiner angeblichen forschungsergebnisse.
kein wirklicher wissenschaftler nimmt sie ernst und würde sich die mühe machen, da irgend etwas widerlegen zu wollen.
es versucht auch keiner das goldene blatt zu widerlegen.

es wurde so "ernst" genommen, dass man eine 14 monatige Haftstrafe für erachtenswert hielt.........

twoxego
15.09.2006, 17:02
es wurde so "ernst" genommen, dass man eine 14 monatige Haftstrafe für erachtenswert hielt.........


äusserst albern, was du versuchst.
meine einstellung dazu kennst du wohl. er gehört nicht in den knast, allerdings mit hoher wahrsheinlichkeit in psychiatrische behandlung.
es hat nichts mit seinen unredlichen methoden zu tun, was die justiz daraus macht.
das wäre schlicht ein anderes thema.

wtf
17.09.2006, 11:45
Diese HC-Leugner-*** geht mir auf den ***

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