Grotzenbauer
14.09.2006, 10:02
Rohe Gewalt
In der Schweiz ist die Versammlungsfreiheit garantiert. Ohne wenn und aber. Die Bundesverfassung gewährleistet die Versammlungsfreiheit jedem Bürger, jedem Einwohner - als elementares, unveräusserliches Grundrecht.
So lautet das Prinzip. So gilt es in der Theorie.
Die Praxis ist anders: Die grösste Bundesratspartei will im Kanton Jura eine Delegiertenversammlung abhalten. Ein Vertreter der jurassischen Regierung wurde ebenfalls eingeladen. Er nahm die Einladung an: Er wolle gerne den SVP-Delegierten aus der ganzen Schweiz den Kanton Jura näher bringen.
meldet eine Gruppe linker, primitiver Rabauken gewalttätigen Widerstand an. Sie würden mit tausend Schlägern aufrücken und verhindern, dass sich die SVP im Kanton Jura versammeln könne. Mit roher Gewalt. Wie es einst in den Dreissigerjahren, die Nazi-Schläger im Solde Adolf Hilters vorgemacht haben.
Erstmals soll es Delegierten einer Regierungspartei verboten werden, in einer Gemeinde ihrer freien Wahl eine Delegiertenversammlung abzuhalten. Die betroffene Gemeinde kapituliert vor der angedrohten Gewalt. Dass diese Gemeinde der linken Schlägerbrut allein nicht Herr wird, ist klar. Aber die Kantonsregierung? Kann sie auf jurassischem Boden die verfassungsmässigen Grundrechte noch durchsetzen? Will sie das überhaupt? Oder wird die Versammlungsfreiheit nur noch von Fall zu Fall gewährleistet?
Und wo sind die, die bloss wegen einiger, zweifellos lästiger Sprech-Chöre anlässlich der diesjährigen Bundesfeier ein Sicherheitsdispositiv fürs Rütli installierten, das die Steuerzahler weit über eine Million Franken kostete? Nur damit einige Linke das Rütli für sich allein pachten konnten? Glauben sie, wirkliche, handfeste, primitive Gewalt - nur weil sie von links angedroht wird und der SVP gilt - einfach stillschweigend übergehen zu können?
Primitive Gewalttäter gegen Demokratie und Freiheit sind verabscheuungswürdige Kreaturen. Aber linke Heuchler auch!
:lesma: :ty: :moon: :schweiz:
In der Schweiz ist die Versammlungsfreiheit garantiert. Ohne wenn und aber. Die Bundesverfassung gewährleistet die Versammlungsfreiheit jedem Bürger, jedem Einwohner - als elementares, unveräusserliches Grundrecht.
So lautet das Prinzip. So gilt es in der Theorie.
Die Praxis ist anders: Die grösste Bundesratspartei will im Kanton Jura eine Delegiertenversammlung abhalten. Ein Vertreter der jurassischen Regierung wurde ebenfalls eingeladen. Er nahm die Einladung an: Er wolle gerne den SVP-Delegierten aus der ganzen Schweiz den Kanton Jura näher bringen.
meldet eine Gruppe linker, primitiver Rabauken gewalttätigen Widerstand an. Sie würden mit tausend Schlägern aufrücken und verhindern, dass sich die SVP im Kanton Jura versammeln könne. Mit roher Gewalt. Wie es einst in den Dreissigerjahren, die Nazi-Schläger im Solde Adolf Hilters vorgemacht haben.
Erstmals soll es Delegierten einer Regierungspartei verboten werden, in einer Gemeinde ihrer freien Wahl eine Delegiertenversammlung abzuhalten. Die betroffene Gemeinde kapituliert vor der angedrohten Gewalt. Dass diese Gemeinde der linken Schlägerbrut allein nicht Herr wird, ist klar. Aber die Kantonsregierung? Kann sie auf jurassischem Boden die verfassungsmässigen Grundrechte noch durchsetzen? Will sie das überhaupt? Oder wird die Versammlungsfreiheit nur noch von Fall zu Fall gewährleistet?
Und wo sind die, die bloss wegen einiger, zweifellos lästiger Sprech-Chöre anlässlich der diesjährigen Bundesfeier ein Sicherheitsdispositiv fürs Rütli installierten, das die Steuerzahler weit über eine Million Franken kostete? Nur damit einige Linke das Rütli für sich allein pachten konnten? Glauben sie, wirkliche, handfeste, primitive Gewalt - nur weil sie von links angedroht wird und der SVP gilt - einfach stillschweigend übergehen zu können?
Primitive Gewalttäter gegen Demokratie und Freiheit sind verabscheuungswürdige Kreaturen. Aber linke Heuchler auch!
:lesma: :ty: :moon: :schweiz: