Grendel
10.09.2006, 09:10
Im Januar 2006 gab es eine islamische Religionspolizei in Algerien, Ägypten, Saudi-Arabien, Iran, Indonesien, Jemen, Libyen, Nigeria, Sudan, Uzbekistan und Pakistan. In Afghanistan stimmt die Regierung demnächst über eine Wiedereinführung ab.
Die Aufgaben der islamische Religionspolizei besteht darin, die Gesetze der Scharia durchzusetzen und Verhalten zu verhindern, das gegen die Regeln des Scharia-Islams verstößt. Sie ist dazu befugt Männer die sich mit Frauen unterhalten mit denen sie nicht verheiratet sind, oder verwandt (gilt nur Geschwister und Eltern) sind, zu verhaften. Sie ist auch berechtigt, Produkte, die als unislamisch gelten, zu verbannen und zu konfiszieren wie z.B. Barbiepuppen, CDs/DVDs von westlichen Musikgruppen, Fernsehsendungen und Filmen.
Die islamische Religionspolizei achtet auch auf die Einhaltung islamischer Essensgebote, die unter anderem die Verhinderungs des Verkaufs von Alkohol sowie die Unterbindung des Verkaufs von Schweinefleisch umfassen.
Eine weitere Aufgabe ist es, die Konvertierung vom Islam zu einem anderen Glauben (irtidad) zu verhindern, was nach der Scharia mit dem Tode bestraft wird, sowohl für die Konvertiten als auch für die Missionare, in leichteren Fällen durch Verbannung und Deportation der Missionare. Weitere Aufgaben sind: Verfolgung von Homosexualität, Prostitution und kontrolle der Ladenschließungen bei Gebetszeit.
Begründet wird die Einrichtung einer Religionspolizei mit der koranischen Vorschrift Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar ("Das Gute gebieten und das Schlechte verbieten").
Sure 3, Vers 110 betont, dass die muslimische Gemeinschaft sich gerade durch die Einhaltung dieses Grundsatzes von anderen unterscheidet:
... „Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott.“ ... Übersetzung Rudi Paret
Das in diesem Koranvers „die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist...“ gefasste Selbstverständnis ist ein wichtiges Element muslimischer Identität bis in die Gegenwart hinein.
Damit verbindet sich auch der Anspruch, allen anderen Religionsgemeinschaften überlegen zu sein. Ursprünglich bezieht die Koranexegese (tafsir) den Vers lediglich auf diejenigen, die während Mohammeds Wirken als Prophet aus Mekka nach Medina ausgewandert sind, erweitert aber den Kreis auf die Prophetengefährten sahaba (sahāba)insgesamt.
Im modernen Verständnis ist die „beste Gemeinschaft“ in jeder historischen Periode die Gemeinschaft aller Muslime.
Die anläßlich der 19. Islamischen Konferenz der Außenminister arabisch-islamischer Staaten verabschiedete Erklärung der Menschenrechte im Islam (Kairo) vom 5. August 1990 greift in Art. 22 auf diesen Grundsatz unter Berücksichtigung der islamischen Rechtsnormen der Schari'a zurück:
... “Everyone shall have the right to advocate what is right, and propagate what is good, and warn against what is wrong and evil according to the norms of Islamic Shari'ah.” ...
– World Conf. on Hum. Rts., 4th Sess., Agenda Item 5: Cairo Declaration on Human Rights in Islam (Englische Übersetzung)
Die islamische Religionspolizei in vielen islamischen Staaten ist die institutionale Verankerung dieses Grundsatzes.
Die Aufgaben der islamische Religionspolizei besteht darin, die Gesetze der Scharia durchzusetzen und Verhalten zu verhindern, das gegen die Regeln des Scharia-Islams verstößt. Sie ist dazu befugt Männer die sich mit Frauen unterhalten mit denen sie nicht verheiratet sind, oder verwandt (gilt nur Geschwister und Eltern) sind, zu verhaften. Sie ist auch berechtigt, Produkte, die als unislamisch gelten, zu verbannen und zu konfiszieren wie z.B. Barbiepuppen, CDs/DVDs von westlichen Musikgruppen, Fernsehsendungen und Filmen.
Die islamische Religionspolizei achtet auch auf die Einhaltung islamischer Essensgebote, die unter anderem die Verhinderungs des Verkaufs von Alkohol sowie die Unterbindung des Verkaufs von Schweinefleisch umfassen.
Eine weitere Aufgabe ist es, die Konvertierung vom Islam zu einem anderen Glauben (irtidad) zu verhindern, was nach der Scharia mit dem Tode bestraft wird, sowohl für die Konvertiten als auch für die Missionare, in leichteren Fällen durch Verbannung und Deportation der Missionare. Weitere Aufgaben sind: Verfolgung von Homosexualität, Prostitution und kontrolle der Ladenschließungen bei Gebetszeit.
Begründet wird die Einrichtung einer Religionspolizei mit der koranischen Vorschrift Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar ("Das Gute gebieten und das Schlechte verbieten").
Sure 3, Vers 110 betont, dass die muslimische Gemeinschaft sich gerade durch die Einhaltung dieses Grundsatzes von anderen unterscheidet:
... „Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott.“ ... Übersetzung Rudi Paret
Das in diesem Koranvers „die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist...“ gefasste Selbstverständnis ist ein wichtiges Element muslimischer Identität bis in die Gegenwart hinein.
Damit verbindet sich auch der Anspruch, allen anderen Religionsgemeinschaften überlegen zu sein. Ursprünglich bezieht die Koranexegese (tafsir) den Vers lediglich auf diejenigen, die während Mohammeds Wirken als Prophet aus Mekka nach Medina ausgewandert sind, erweitert aber den Kreis auf die Prophetengefährten sahaba (sahāba)insgesamt.
Im modernen Verständnis ist die „beste Gemeinschaft“ in jeder historischen Periode die Gemeinschaft aller Muslime.
Die anläßlich der 19. Islamischen Konferenz der Außenminister arabisch-islamischer Staaten verabschiedete Erklärung der Menschenrechte im Islam (Kairo) vom 5. August 1990 greift in Art. 22 auf diesen Grundsatz unter Berücksichtigung der islamischen Rechtsnormen der Schari'a zurück:
... “Everyone shall have the right to advocate what is right, and propagate what is good, and warn against what is wrong and evil according to the norms of Islamic Shari'ah.” ...
– World Conf. on Hum. Rts., 4th Sess., Agenda Item 5: Cairo Declaration on Human Rights in Islam (Englische Übersetzung)
Die islamische Religionspolizei in vielen islamischen Staaten ist die institutionale Verankerung dieses Grundsatzes.