Sheldon
09.09.2006, 05:23
Hier mal ein auszug aus dem babylonischen Talmud.
Ein sehr schönes beispiel wie Jüdische Rechtsprechung funktioniert.
Babylonischer Talmud, 2. Ordnung ("Festzeiten"), 1. Traktat: Shabbat:
"Die im folgenden behandelten Fragen über das Hinaustragen am Sabbat von einer Privatwohnung auf die Straße und umgekehrt erinnern lebhaft an die spitzfindigen Fragen der römischen Rechtslehrer und der Scholastiker. Zum Verständnis muß man sich folgendes Bild konstruieren. Ein Mann, der als Wirt bezeichnet wird, sitzt in seinem Zimmer und guckt auf die Straße hinaus. Draußen steht ein Mann, der der Arme genannt wird. Dabei muß man nicht gerade an einen Bettler denken, es kann auch ein Briefträger sein. Er wird nur deshalb so genannt, weil der Draußenstehende gewöhnlich arm ist. Man denke sich also, daß er dem Wirt einen Brief zu überbringen hat, oder daß ihm der Wirt einen Brief übergeben will. Beides dürfen sie aber nicht tun, weil das Hinein- und Hinaustragen aus dem öffentlichen Gebiet in das Privatgebiet am Sabbat verboten ist. [das erschließt man aus Exodus 36,3-6]. Dabei sind acht Fälle, bei denen der Arme und der Wirt je eine Handlung begehen, möglich:
1. Der Briefträger streckt die Hand mit dem Brief durch das Fenster hinein. Dadurch hat er noch keine Sünde begangen, denn er hat den Brief ja nicht hineingelegt; der Wirt nimmt ihm den Brief aus der Hand, auch er begeht dadurch keine Sünde, denn er hat ihn ja nicht hineingetragen.
2. Der Briefträger streckt die Hand mit dem Brief durch das Fenster und legt den Brief in die Hand des Wirtes, dann ist der Briefträger schuldig und der Wirt nicht.
3. Der Wirt hat einen Brief zu befördern. Der Briefträger streckt die Hand ins Zimmer hinein und nimmt den Brief aus der Hand des Wirtes. Auch hier ist der Briefträger schuldig und der Wirt nicht.
4. Wenn ihm aber der Wirt den Brief in die Hand legt, dann sind beide unschuldig.
5. Der Wirt streckt die Hand mit dem Brief zum Fenster hinaus und legt ihn in die Hand des Briefträgers, dann ist der Wirt schuldig und der Briefträger unschuldig.
6. Wenn nun aber der Wirt die Hand mit dem Brief aus dem Fenster streckt und der Briefträger ihm dabei den Brief aus der Hand nimmt, dann sind beide unschuldig
7. Der Briefträger hat einen Brief in der Hand, der Wirt streckt die Hand zum Fenster hinaus und nimmt den Brief aus der Hand des Briefträgers. Der Wirt ist schuldig und der Briefträger ist unschuldig.
8. Wenn aber der Briefträger ihm den Brief in die Hand legt, dann sind beide unschuldig.
Auf diese Weise können der Wirt und der Arme im Zimmer und auf der Straße je zwei mal zwei Arbeiten am Sabbat verrichten, wobei ein jeder viermal schuldig und viermal unschuldig ist."
Wortgetreue Übersetzung des oben erklärten Textes der Mischna:
"Jeziot, die Hinausgänge, am Sabbat: zwei, das sind vier, drinnen und zwei, das sind vier, draußen. Wieso? Der Arme steht draußen und der Wirt drinnen. Der Arme streckt die Hand nach dem Innern und gibt in die Hand des Wirtes, oder er nimmt aus ihr und bringt hinaus. der Arme ist schuldig und der Wirt ist nicht schuldig. Der Wirt streckt die Hand hinaus und gibt in die Hand des Armen oder er nimmt aus ihr und bringt hinein: der Wirt ist schuldig und der Arme ist nicht schuldig. Der Arme streckt die Hand in das Innere hinein und der Wirt nimmt aus ihr oder er legt in sie und bringt hinaus: beide sind unschuldig. Der Wirt streckt die Hand hinaus und der Arme nimmt aus ihr oder er gibt in sie und er bringt hinaus: beide sind unschuldig."
Quelle: Der babylonische Talmud / übertragen und erläutert von Jakob Fromer. - [Nachdruck]. - Wiesbaden : Fourier, 1984. - ISBN 3-921695-88-0. - S. 167 -
Wie nichts verstanden?
Das ist doch ganz einfach, Es wird solange dikutiert bis eigentlich keiner mehr weiss was richtig oder falsch ist, und wenn das niemand mehr sagen kann, ist es doch nur logisch anzunehmen das eigentlich keiner ein gebot gebrochen hat.
Das prinzip ist einfach, verwirre kritiker solange bis sie entnervt das handtuch werfen. Wenn du das schaffst kannst du ungestraft alle Gebote und Gesetze nach lust und laune brechen.
Ein sehr schönes beispiel wie Jüdische Rechtsprechung funktioniert.
Babylonischer Talmud, 2. Ordnung ("Festzeiten"), 1. Traktat: Shabbat:
"Die im folgenden behandelten Fragen über das Hinaustragen am Sabbat von einer Privatwohnung auf die Straße und umgekehrt erinnern lebhaft an die spitzfindigen Fragen der römischen Rechtslehrer und der Scholastiker. Zum Verständnis muß man sich folgendes Bild konstruieren. Ein Mann, der als Wirt bezeichnet wird, sitzt in seinem Zimmer und guckt auf die Straße hinaus. Draußen steht ein Mann, der der Arme genannt wird. Dabei muß man nicht gerade an einen Bettler denken, es kann auch ein Briefträger sein. Er wird nur deshalb so genannt, weil der Draußenstehende gewöhnlich arm ist. Man denke sich also, daß er dem Wirt einen Brief zu überbringen hat, oder daß ihm der Wirt einen Brief übergeben will. Beides dürfen sie aber nicht tun, weil das Hinein- und Hinaustragen aus dem öffentlichen Gebiet in das Privatgebiet am Sabbat verboten ist. [das erschließt man aus Exodus 36,3-6]. Dabei sind acht Fälle, bei denen der Arme und der Wirt je eine Handlung begehen, möglich:
1. Der Briefträger streckt die Hand mit dem Brief durch das Fenster hinein. Dadurch hat er noch keine Sünde begangen, denn er hat den Brief ja nicht hineingelegt; der Wirt nimmt ihm den Brief aus der Hand, auch er begeht dadurch keine Sünde, denn er hat ihn ja nicht hineingetragen.
2. Der Briefträger streckt die Hand mit dem Brief durch das Fenster und legt den Brief in die Hand des Wirtes, dann ist der Briefträger schuldig und der Wirt nicht.
3. Der Wirt hat einen Brief zu befördern. Der Briefträger streckt die Hand ins Zimmer hinein und nimmt den Brief aus der Hand des Wirtes. Auch hier ist der Briefträger schuldig und der Wirt nicht.
4. Wenn ihm aber der Wirt den Brief in die Hand legt, dann sind beide unschuldig.
5. Der Wirt streckt die Hand mit dem Brief zum Fenster hinaus und legt ihn in die Hand des Briefträgers, dann ist der Wirt schuldig und der Briefträger unschuldig.
6. Wenn nun aber der Wirt die Hand mit dem Brief aus dem Fenster streckt und der Briefträger ihm dabei den Brief aus der Hand nimmt, dann sind beide unschuldig
7. Der Briefträger hat einen Brief in der Hand, der Wirt streckt die Hand zum Fenster hinaus und nimmt den Brief aus der Hand des Briefträgers. Der Wirt ist schuldig und der Briefträger ist unschuldig.
8. Wenn aber der Briefträger ihm den Brief in die Hand legt, dann sind beide unschuldig.
Auf diese Weise können der Wirt und der Arme im Zimmer und auf der Straße je zwei mal zwei Arbeiten am Sabbat verrichten, wobei ein jeder viermal schuldig und viermal unschuldig ist."
Wortgetreue Übersetzung des oben erklärten Textes der Mischna:
"Jeziot, die Hinausgänge, am Sabbat: zwei, das sind vier, drinnen und zwei, das sind vier, draußen. Wieso? Der Arme steht draußen und der Wirt drinnen. Der Arme streckt die Hand nach dem Innern und gibt in die Hand des Wirtes, oder er nimmt aus ihr und bringt hinaus. der Arme ist schuldig und der Wirt ist nicht schuldig. Der Wirt streckt die Hand hinaus und gibt in die Hand des Armen oder er nimmt aus ihr und bringt hinein: der Wirt ist schuldig und der Arme ist nicht schuldig. Der Arme streckt die Hand in das Innere hinein und der Wirt nimmt aus ihr oder er legt in sie und bringt hinaus: beide sind unschuldig. Der Wirt streckt die Hand hinaus und der Arme nimmt aus ihr oder er gibt in sie und er bringt hinaus: beide sind unschuldig."
Quelle: Der babylonische Talmud / übertragen und erläutert von Jakob Fromer. - [Nachdruck]. - Wiesbaden : Fourier, 1984. - ISBN 3-921695-88-0. - S. 167 -
Wie nichts verstanden?
Das ist doch ganz einfach, Es wird solange dikutiert bis eigentlich keiner mehr weiss was richtig oder falsch ist, und wenn das niemand mehr sagen kann, ist es doch nur logisch anzunehmen das eigentlich keiner ein gebot gebrochen hat.
Das prinzip ist einfach, verwirre kritiker solange bis sie entnervt das handtuch werfen. Wenn du das schaffst kannst du ungestraft alle Gebote und Gesetze nach lust und laune brechen.