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Vollständige Version anzeigen : Rechtsanwältin als Domina - Richter als Freier !



KrascherHistory
08.09.2006, 19:15
Dolle Zeiten kommen uns entgegen !


http://www.saar-echo.de/de/prt.php?a=32428

Ich wußte schon immer, das mit der deutschen Justiz einiges nicht stimmt.

Aber das ?!

Könnte künftig sein das ein Schlußdialog zur Beweisaufnahme im Gericht künftig so abläuft:

"Frau Vorsitzende, nun haben sie mich ganz schön rangenommen. Ein kleiner Trost für mich ist, das ich sie dafür gestern richtig schön durchgef.... habe. Das macht es erträglicher, sie heute als SCHWARZKITTEL vor mir zu haben !!"

Wäre auch ein dolles Rollenspiel !:))

Nissen76
08.09.2006, 22:28
Was hat das in einem Politikforum zu suchen? Mir ist vollkommen egal, wer wen in welcher Kleidung fickt, und in dem meisten Fällen möchte ich es auch gar nicht wissen! Und die Ausbildung der Menschen, die einem natürlichen Treiben nachgehen, ist mir erst recht egal!

Manfred_g
08.09.2006, 22:43
Da es die Politik ist, die Gesetze erläßt, ist sie es auch, die einen nicht unerheblichen Einfluß darauf nimmt, ob derlei groteske Szenarien denkbar sind oder nicht.

KrascherHistory
10.09.2006, 12:41
Da es die Politik ist, die Gesetze erläßt, ist sie es auch, die einen nicht unerheblichen Einfluß darauf nimmt, ob derlei groteske Szenarien denkbar sind oder nicht.

Nun ja. Welche Ernsthaftigkeit soll ich einem Urteil einer Richterin gegen mich als Beklagten beimessen, der ich am Abend vorher den Kopf bei einer Fellatio festgehalten habe ? :]

Geht irgendwie nicht. Oder ?

Der Aspekt der Befangenheit bekommt hier doch eine neue Bedeutung!

MfG K

Apifera
10.09.2006, 20:23
Wenn du glaubst, KrascherHistory, dass dies der Allgemeinzustand bei uns ist, dann bist du selbst Schuld daran. Es handelt sich doch hier um einen aufgebauschten Einzelfall, der so in jedem Staat dieser Erde und in jeder Epoche vorkommt und vorgekommen ist, als Einzelfälle.

Oder glaubst du, im Deutschen Reich habe man keine Menschen als Richter und Anwälte gehabt?

Herr Bratbäcker
10.09.2006, 20:38
Oder glaubst du, im Deutschen Reich habe man keine Menschen als Richter und Anwälte gehabt?
Klar gab es im Dritten Reich auch Richter und Staatsanwälte. Die waren in ihrer Gesetzesanwendung und -auslegung den entsprechenden BRD-Juristen sogar verblüffend ähnlich,.....halt nur unter umgekehrten Voraussetzungen.

Der gute Freisler hätte als mutiger Kämpfer gegen Rechts auch in der BRD seine stolze Karriere gemacht.:]

Silver33
11.09.2006, 20:35
Ich finds lustig:lol: :lol:
Schöner fänd ich es noch, ne Angeklagte als Domina und der ehrenwerte Herr Richter der Stammkunde bei der besagten Dame...is gleich nen Befangenheitsantrag anhängig.

Ich hau mich wech...Sodom und Gomorrha in deutschen Gerichtsälen:hihi:

Obwohl..ich gönne jedem seinen Spass

Bulli
11.09.2006, 21:23
....

Oder glaubst du, im Deutschen Reich habe man keine Menschen als Richter und Anwälte gehabt?

Im Deutschen Reich hat man sicher keine professionellen Huren als Anwälte gehabt.

Bist du schon wieder fündig geworden ?
Schon wieder fleißig Anzeigen erstattet Apifera alias Willi ?

http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=494230&postcount=16 (http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=494230&postcount=16)

http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=497344#post497344 (http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=497344#post497344)

http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=493737&postcount=14 (http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=493737&postcount=14)

KrascherHistory
12.09.2006, 00:32
Wenn du glaubst, KrascherHistory, dass dies der Allgemeinzustand bei uns ist, dann bist du selbst Schuld daran. Es handelt sich doch hier um einen aufgebauschten Einzelfall, der so in jedem Staat dieser Erde und in jeder Epoche vorkommt und vorgekommen ist, als Einzelfälle.

Oder glaubst du, im Deutschen Reich habe man keine Menschen als Richter und Anwälte gehabt?

Dieser "Einzelfall" ist zumindest der erste bekannte Fall. Die Behauptung, er wäre der Einzige entbehrt jeder Grundlage.

Könnte auch schon gängige Praxis bei weniger erfolgreichen Kanzleien sein.

Im Deutschen Reich hatte man sogar Gesetzliche Richter. Dir allerdings den Unterschied zu einem BRD-Richter aufzuzeigen fehlt mir gänzlich die Laune.

Aber fange gern einmal bei Art.101 GG und § 21e GVG an.
"Ob du recht hast oder nicht, sagt dir nicht das Licht; sondern nur dein Verstand !"

MfG K

KrascherHistory
12.09.2006, 00:36
Im Deutschen Reich hat man sicher keine professionellen Huren als Anwälte gehabt.

Bist du schon wieder fündig geworden ?
Schon wieder fleißig Anzeigen erstattet Apifera alias Willi ?

http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=494230&postcount=16 (http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=494230&postcount=16)

http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=497344#post497344 (http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=497344#post497344)

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Apifera als Denuntiant ?!

Doll. Auf so etwas waren Hexen-Jäger und Juden-Hasser ja ganz wild drauf.

Wer braucht so was ?

Interessant, wie sich einige Typen hier outen.

Nebenbei: der 130er hat keine Rechtsnorm. Ist damit nichtig. Ist auch nicht für Hol-Leugner gedacht, sondern zum Schutz von Schwarzkitteln !

MfG K

Apifera
12.09.2006, 09:27
Im Deutschen Reich hat man sicher keine professionellen Huren als Anwälte gehabt.

Bist du schon wieder fündig geworden ?
Schon wieder fleißig Anzeigen erstattet Apifera alias Willi ?

http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=494230&postcount=16 (http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=494230&postcount=16)

http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=497344#post497344 (http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=497344#post497344)

http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=493737&postcount=14 (http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=493737&postcount=14)


Was ist Bulli? Reicht es dir nicht, dass du aus der Politikarena rausgeflogen bist wegen Öffentlichmachung persönlicher Daten? Musst du auch hier stänkern?

Ich stehe dazu, dass ich Uwe Bradler einmal angezeigt habe wegen diverser Vergehen, und ich stehe dazu, dass ich dem Reichsminister der Exilregierung des Deutschen Reiches für Bildung zu Wissenschaft zu Knast verholfen haben, wegen Kindesmissbrauch und der Verbreitung kinderpornographischer Darstellungen.

Was Uwe Bradler angeht, der ist seit seiner letzten Verurteilung wegen Kinderpornographie für die Exilregierung übrigens kein Thema mehr.

Wenn es nach dir dinge, dürften die beiden Drecksäcke wohl frei herumlaufen und ihre Untaten weiter ausüben.

Träum weiter vom Deutschen Reich und seinen ach so unbestechlichen Richtern.

Ich habe gesucht und bin auch mal fündig geworden.

http://www.politikarena.de/showthread.php?t=10761

Bulli, wie geht das Sprichwort noch vom Glaushaus und dem Steine werfen?

KrascherHistory
12.09.2006, 09:52
Was ist Bulli? Reicht es dir nicht, dass du aus der Politikarena rausgeflogen bist wegen Öffentlichmachung persönlicher Daten? Musst du auch hier stänkern?

Ich stehe dazu, dass ich Uwe Bradler einmal angezeigt habe wegen diverser Vergehen, und ich stehe dazu, dass ich dem Reichsminister der Exilregierung des Deutschen Reiches für Bildung zu Wissenschaft zu Knast verholfen haben, wegen Kindesmissbrauch und der Verbreitung kinderpornographischer Darstellungen.

Was Uwe Bradler angeht, der ist seit seiner letzten Verurteilung wegen Kinderpornographie für die Exilregierung übrigens kein Thema mehr.

Wenn es nach dir dinge, dürften die beiden Drecksäcke wohl frei herumlaufen und ihre Untaten weiter ausüben.

Träum weiter vom Deutschen Reich und seinen ach so unbestechlichen Richtern.

Ich habe gesucht und bin auch mal fündig geworden.

http://www.politikarena.de/showthread.php?t=10761

Bulli, wie geht das Sprichwort noch vom Glaushaus und dem Steine werfen?

Grundsätzlich:

Jeder der "Reich" spielt ist i.d.R. harmlos.

Es gibt keine Exilregierung. Wer sollte die legitimieren ? Die Alliierten ?

Lächerlich. Da würde ich mir erst einmal etwas Basis-Wissen aneignen...

Kinderpornographie: wird immer gerne "genommen" um unbequeme Zeitgenossen mundtot zu machen. Ohne hier genau zu wissen, ob im o.a. Vorgang eine Berechtigung hinsichtlich einer Verurteilung (?) vorliegt.

Wenn es so ist, müssen solche "Leute" tatsächlich sofort abgeurteilt werden.

Nur: von wem ? Der ges. Richter nach Art.101 GG ist nicht mehr gegeben.
Dieses Vakuum ist seit 16 Jahren in Dtl. vorhanden und das einzige, was diesen Laden zusammen hält, ist die Normative Kraft des Faktischen.
Eine Erfindung der BRD-Justiz.

Mehr nicht.

Im übrigen sind Pädophile genauso zum Kotzen wie Denuntianten.

MfG K

Apifera
12.09.2006, 10:14
Was ist ein Denunziant? Jemand, der Straftaten anzeigt? Ich habe in vielen Foren von diversen Reichsregierungen mitgeschrieben. Meist war das, was ich dort zu lesen bekommen hatte, Schwachsinn hoch drei. Ich habe auch fleißig mit diskutiert. Von der kriminellen Energie her konnte sich aber keines mit dem Reichsforum der Exilregierung vergleichen. Mit liegen inzwischen auch Erkenntnisse vor, die darauf hinweisen, dass es der Exilregierung ausschließlich um das finanzielle Abschöpfen ihrer Anhänger geht, nicht um das Deutsche Reich. Man wisse dort, dass das Deutsche Reich nie mehr existieren wird. Aber seine Anhänger haben nun mal Geld, von dem man gerne einen Teil haben möchte, für wertlose Ausweise zum Beispiel (wie wertlos sie sind, davon konnte sich Uwe Bradler kürzlich in Spanien selbst überzeugen). Die Exilregierung ist also nichts als eine wirtschaftskriminelle Vereinigung.

Kinderpornographie ist bei Bradler und dem erwähnten Minister nichts Vorgeschobenes. Beide sind schon länger als pädophil bekannt. Bei Bradler hat dies erst Wanja Götz bestätigt. Und der Minister selbst war sogar Administrator eines Pädophilen-Forums, in dem er sich fleißig seiner Beziehung zu einem elfjährigen Mädchen rühmte. Andere Pädophile beklagten sich, dass er ungefragt Kinderpornofotos per E-Mail verschickt und damit die Empfänger in Teufels Küche gebracht hat. Als Minister der Exilregierung sei er für die bundesdeutsche Justiz ja unangreifbar, behauptete er öfters. Das war wohl ein Trugschluss, wie sich jetzt gezeigt hat.

Ich sah mich bei keiner anderen Reichsregierung bisher veranlasst zu einer Anzeige. Denn eine Verletzung des gesunden Menschenverstandes ist nun mal nicht strafbar. Bei unverholenem Ausländerhass und bei der Glorifizierung der Nazizeit reagiere ich aber eben etwas allergisch. Und dies fand ich bisher vor allem im Reichsforum und bei Bradler.

Ist derjenige, der Straftaten anzeigt, der Schlimme, oder derjenige, der diese Straftaten begeht? Ich kämpfe nun mal gegen Bestrebungen, ein Regim einzuführen, wie wir es von 1933 bis 1945 schon mal hatten, in dem Denunziation zum guten Ton gehört. Die Weimarer Republik ist zugrunde gegangen, weil sich niemand gegen die Rechten gewehrt hatte. Dies soll nicht noch einmal vorkommen.

Noch was zum gesetzlichen Richter. Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, wurde am 17. Juli 1990 eben nicht von James Baker aufgehoben. Art. 23 GG wurde später vom Bundestag und Bundesrat mit der dafür erforderlichen Mehrheit gestrichen. Artikel 23 GG enthielt eine Beschränkung des Geltungsbereiches auf die dort genannten Länder und gleichzeitig die Möglichkeit, dass andere deutsche Gebiete der Bundesrepublik beitreten konnten. Der Wegfall des Art. 23 GG alte Fassung bedeutete lediglich, dass die dort enthaltene Beschränkung aufgehoben worden ist und das Grundgesetz in ganz Deutschland gilt.
James Baker wäre es im Traum nicht eingefallen, bereits im Juli 1990 das Grundgesetz als Verfassung auf ganz Deutschland auszudehnen. Außerdem hätte er das Recht dazu auch gar nicht gehabt.

KrascherHistory
12.09.2006, 10:41
Moin

=Apifera]Was ist ein Denunziant? Jemand, der Straftaten anzeigt? Ich habe in vielen Foren von diversen Reichsregierungen mitgeschrieben. Meist war das, was ich dort zu lesen bekommen hatte, Schwachsinn hoch drei. Ich habe auch fleißig mit diskutiert. Von der kriminellen Energie her konnte sich aber keines mit dem Reichsforum der Exilregierung vergleichen. Mit liegen inzwischen auch Erkenntnisse vor, die darauf hinweisen, dass es der Exilregierung ausschließlich um das finanzielle Abschöpfen ihrer Anhänger geht, nicht um das Deutsche Reich. Man wisse dort, dass das Deutsche Reich nie mehr existieren wird. Aber seine Anhänger haben nun mal Geld, von dem man gerne einen Teil haben möchte, für wertlose Ausweise zum Beispiel (wie wertlos sie sind, davon konnte sich Uwe Bradler kürzlich in Spanien selbst überzeugen). Die Exilregierung ist also nichts als eine wirtschaftskriminelle Vereinigung.

Ein D. ist ungleich jemand der eine Straftat (sofern er sie als solche zu erkennen glaubt) anzeigt.
Du hast in DIVERSEN Foren zu "Reichsregierungen" mitgeschrieben ?

Das ist ja drollig ! Wer hat die denn gewählt ?

Worin hat sich die kriminelle Energie denn geäußert ? In dem Drucken von Personen-Ausweisen ?

Das Deutsche Reich existiert nach wie vor. Ist simples Völkerrecht. Wie du das "findest" ist sekunär.

Kinderpornographie ist bei Bradler und dem erwähnten Minister nichts Vorgeschobenes. Beide sind schon länger als pädophil bekannt. Bei Bradler hat dies erst Wanja Götz bestätigt. Und der Minister selbst war sogar Administrator eines Pädophilen-Forums, in dem er sich fleißig seiner Beziehung zu einem elfjährigen Mädchen rühmte. Andere Pädophile beklagten sich, dass er ungefragt Kinderpornofotos per E-Mail verschickt und damit die Empfänger in Teufels Küche gebracht hat. Als Minister der Exilregierung sei er für die bundesdeutsche Justiz ja unangreifbar, behauptete er öfters. Das war wohl ein Trugschluss, wie sich jetzt gezeigt hat.

Wenn tatsächlich pädophil: dann weg mit dem Dreck !
Was f.e. "Minister" soll das sein ? Von wem gewählt ?
Er wäre für die "BRD"-Justiz tatsächlich unangreifbar nur werde ich Pädo-Schweinen keinen Persil-Schein austellen.

Ich sah mich bei keiner anderen Reichsregierung bisher veranlasst zu einer Anzeige. Denn eine Verletzung des gesunden Menschenverstandes ist nun mal nicht strafbar. Bei unverholenem Ausländerhass und bei der Glorifizierung der Nazizeit reagiere ich aber eben etwas allergisch. Und dies fand ich bisher vor allem im Reichsforum und bei Bradler.

M.E. der Erkennungsgrund für Schwachsinn: Ausländerhaß.
Das Deutsche Reich wird immer mit 12 J. Hitler-Diktatur gleichgestellt. Eine Jahrtausende vorangegangene Entwicklung wird hierbei immer gerne "übersehen". Das haben 61 Jahre Gehirnwäsche ziemlich erfolgreich bewerkstelligt.

Ist derjenige, der Straftaten anzeigt, der Schlimme, oder derjenige, der diese Straftaten begeht? Ich kämpfe nun mal gegen Bestrebungen, ein Regim einzuführen, wie wir es von 1933 bis 1945 schon mal hatten, in dem Denunziation zum guten Ton gehört. Die Weimarer Republik ist zugrunde gegangen, weil sich niemand gegen die Rechten gewehrt hatte. Dies soll nicht noch einmal vorkommen.

Wdh. Das Deutsche Reich hat (fast) nix mit der Nazi-Zeit bis 45 zu tun.
Die Weimarer Republik war mit Tod A.H. VOLLSTÄNDIG (INKL WEIMARER VERFASSUNG) wiederhergestellt. Selbst vom "BVerfG" seit 1972 und 85 weiteren Urteilen bestätigt !
Natürlich ist das anzeigen von Straftaten selbstverständlich. Ich "erfahre" allerdings immer wieder, das gegen Reichsdeutsche eine Keule geschwungen wird, die man Verleumdung nennt.

Noch was zum gesetzlichen Richter. Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, wurde am 17. Juli 1990 eben nicht von James Baker aufgehoben. Art. 23 GG wurde später vom Bundestag und Bundesrat mit der dafür erforderlichen Mehrheit gestrichen. Artikel 23 GG enthielt eine Beschränkung des Geltungsbereiches auf die dort genannten Länder und gleichzeitig die Möglichkeit, dass andere deutsche Gebiete der Bundesrepublik beitreten konnten. Der Wegfall des Art. 23 GG alte Fassung bedeutete lediglich, dass die dort enthaltene Beschränkung aufgehoben worden ist und das Grundgesetz in ganz Deutschland gilt.
James Baker wäre es im Traum nicht eingefallen, bereits im Juli 1990 das Grundgesetz als Verfassung auf ganz Deutschland auszudehnen. Außerdem hätte er das Recht dazu auch gar nicht gehabt.

Und hier muß man ganz GENAU arbeiten, sonst geht es in die Hose.

Fakt ist, das per 3.10.1990 der Art.23 a.F. GG NICHT mehr vorhanden war. Kein BT/BR hat VOR dem "Einheitstag" darüber entschieden. Nur die BuReg hat den "Vertrag" durch BT/BR absegnen lassen.
Das Ländereinführungsgesetz der "DDR" hat die beizutretenden Länder per 14.10.1990 entstehen lassen. Also NACH dem eigentlichen Beitrittstermin.

Eine juristische Unmöglichkeit. Es kann hier auch nix im nachherein geheilt werden. Die nicht mehr existierende "BRD" hat Zuwachs durch die noch nicht gebildeten Länder der "DDR" bekommen. Niedlich.

Diese Unmöglichkeit ist bereits durch diverse, von mir zitierte Urteile, gerichtlich Bestätigt worden.

Da ich dich nicht einschätzen kann, vermag ich zudem nicht zu beurteilen, ob der letzte Absatz schlichte Unwissenheit oder bewußte Fehlinformation darstellt.

MfG K

Apifera
12.09.2006, 11:52
Du hast in DIVERSEN Foren zu "Reichsregierungen" mitgeschrieben ?
Das ist ja drollig ! Wer hat die denn gewählt ?


Soweit es sich um "Kommissarische Reichsregierungen" handelte, wurden sie von den Amerikanern im Wege des Einschreibe/Rückscheinverfahrens ernannt. Die US-Regierung weiß jedoch nichts davon. Die Exilregierung bezieht ihre Legitimation aus einer Wahl durch rund zwei Dutzend "Reichsbürger". Mehr Bürger des Deutschen Reiches waren nicht aufzutreiben gewesen.


Worin hat sich die kriminelle Energie denn geäußert ? In dem Drucken von Personen-Ausweisen ?

Neben der üblichen Leugnung des Holocaust und Verharmlosung bis hin zur Verherrlichung des Nazi-Regimes war einiges dabei. Auch Aufforderung zum Begehen von Straftaten, wie Steuerhinterziehung, Fahrens ohne Führerschein sind bei der Exilregierung gang und gäbe. Ich gebe zu, Mord und Totschlag waren nicht gerade dabei. Aber soll man zuschauen, bis die Leute auch dorthin abtriften?


Das Deutsche Reich existiert nach wie vor. Ist simples Völkerrecht. Wie du das "findest" ist sekundär.

Seltsamerweise sind alle Staaten dieser Erde der Auffassung, dass das Deutsche Reich eben nicht mehr existiert, sondern an seine Stelle die Bundesrepublik Deutschland getreten ist. Zu einem funktionierenden Staat gehört außer den drei Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt nun auch die internationale Anerkennung. Und daran hapert es dem Deutschen Reich an allen Ecken und Enden. Auch die drei Elemente vermag ich nirgends zu sehen. Wo ist die Staatsgewalt des Deutschen Reiches?

Aber diese Frage stellt sich auch nicht, wenn man den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes folgt und davon ausgeht, dass die Bundesrepublik Deutschland und das Deutsche Reich als Staat identisch sind. Mit anderen Worten: Die Bundesrepublik Deutschland der jetzige Name des Staates, der 1871 als Deutsches Reich gegründet worden ist. Darüber sind sich die Völkerrechtler nun mal einig. Also simples Völkerrecht. Wie du das "findest", ist sekundär.



Fakt ist, das per 3.10.1990 der Art.23 a.F. GG NICHT mehr vorhanden war. Kein BT/BR hat VOR dem "Einheitstag" darüber entschieden. Nur die BuReg hat den "Vertrag" durch BT/BR absegnen lassen.

Fakt ist, dass die DDR ihren Beitritt zur BRD erklärt hatte, als Art. 23 a. F. noch vorhanden war. Deutschland stand damals vor einer einmaligen Situation. Es hatte noch keinen Präzedensfall gegeben. Die Verfassungsrechtler waren damals Meinung, dass die mit der deutschen Einheit erforderlichen Grundgesetzänderungen, die ja erst ab dem Tag der Einheit, also dem 3.10.90 gelten sollten, im Einigungsvertrag der BRD mit der DDR geregelt werden konnten. Denn man konnte der DDR an diesen Änderungen ein Mitspracherecht nicht vorenthalten.
Der Einigungsvertrag ist von Bundestag und Bundesrat mit verfassungsgebender Mehrheit angenommen worden, ebenso von der Volkskammer der DDR. Die Änderungen des Grundgesetzes sind in Artikel 4 des Vertrages unter "Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes" aufgeführt.

Wenn du glaubst, dass dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz gewesen ist, dann kannst du ja Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Bis jetzt ist noch niemand auf diese Idee gekommen.


Das Ländereinführungsgesetz der "DDR" hat die beizutretenden Länder per 14.10.1990 entstehen lassen. Also NACH dem eigentlichen Beitrittstermin.

Das Ländereinführungsgesetz der DDR war ein Verfassungsgesetz, durch das die Verfassung der DDR geändert worden ist. Mit dem Vollzug des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik war die Verfassung der DDR Makulatur, mithin auch die von der Volkskammer erlassenen Verfassungsgesetze. Das Ländereinführungsgesetz wäre somit am 3.10.1990 gegenstandslos geworden.
Aber schauen wir doch in den Einigungsvertrag.
Es gibt da auch Anlagen. Interessant ist die Anlage II


Aus Kapitel II, Abschnitt II:
"Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:

§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955)

mit folgenden Änderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990."
Durch den Einheitsvertrag blieb das Ländereinführungsgesetz über den 3.10.1990 hinaus teilweise in Kraft. Geändert wurde im Ländereinführungsgesetz das Datum 14.10.1990 auf den 3.10.1990. Somit sind die neuen Länder exakt am 3.10.1990, 0:00 Uhr, entstanden.


Eine juristische Unmöglichkeit. Es kann hier auch nix im nachherein geheilt werden. Die nicht mehr existierende "BRD" hat Zuwachs durch die noch nicht gebildeten Länder der "DDR" bekommen. Niedlich.

Diese Unmöglichkeit ist bereits durch diverse, von mir zitierte Urteile, gerichtlich Bestätigt worden.

Ach, hast du entsprechende Urteile aus der Zeit nach dem 3. Oktober 1990? In Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus der Zeit davor wurde stets festgestellt, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um den gleichen Staat wie das Deutsche Reich handelt.


Da ich dich nicht einschätzen kann, vermag ich zudem nicht zu beurteilen, ob der letzte Absatz schlichte Unwissenheit oder bewußte Fehlinformation darstellt.

Weder noch, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass du erhebliche Probleme bei staatsrechtlichen Fragen hast.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal ein Staat, international anerkannt, von über 99 seiner Bürger akzeptiert. Und ein Staat braucht nun mal keine Rechtsgrundlage. Er ist die Rechtsgrundlage für all seine Gesetze. Denn der Staat gibt sich eine Verfassung und erlässt die Gesetze, nicht umgekehrt.

Apifera

KrascherHistory
12.09.2006, 12:39
Moin.

=Apifera]Soweit es sich um "Kommissarische Reichsregierungen" handelte, wurden sie von den Amerikanern im Wege des Einschreibe/Rückscheinverfahrens ernannt. Die US-Regierung weiß jedoch nichts davon. Die Exilregierung bezieht ihre Legitimation aus einer Wahl durch rund zwei Dutzend "Reichsbürger". Mehr Bürger des Deutschen Reiches waren nicht aufzutreiben gewesen.

Ich lach mich weg. Von den Amis ? Wieso die Amis ? Und nicht die Tibeter oder sonst wer ?
Von welchen Amerikanern wurden sie ernannt, wenn die "Regierung" bis heute nix davon weiß ?
Legitimation kommt nun wovon eigentlich ? Ein paar Leuten, die sich Reichsbürger nennen oder vom Rückschein (von wem ?) ?

Bin gespannt !

Neben der üblichen Leugnung des Holocaust und Verharmlosung bis hin zur Verherrlichung des Nazi-Regimes war einiges dabei. Auch Aufforderung zum Begehen von Straftaten, wie Steuerhinterziehung, Fahrens ohne Führerschein sind bei der Exilregierung gang und gäbe. Ich gebe zu, Mord und Totschlag waren nicht gerade dabei. Aber soll man zuschauen, bis die Leute auch dorthin abtriften?

Den Absatz lasse ich mal unkommentiert. Nach Haager Landkriegsordnung ist das erheben von Steuern in der "BRD" tatsächlich nicht möglich. Nur einfach die Steuern aber nicht mehr zu zahlen geht wirklich nicht so einfach. Da braucht es schon etwas mehr.
Die Leugnung des H. erinnert an Mahler, der dumme Schafe zu Tausenden in die Gefängnisse schickt...

Seltsamerweise sind alle Staaten dieser Erde der Auffassung, dass das Deutsche Reich eben nicht mehr existiert, sondern an seine Stelle die Bundesrepublik Deutschland getreten ist. Zu einem funktionierenden Staat gehört außer den drei Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt nun auch die internationale Anerkennung. Und daran hapert es dem Deutschen Reich an allen Ecken und Enden. Auch die drei Elemente vermag ich nirgends zu sehen. Wo ist die Staatsgewalt des Deutschen Reiches?

Diese Aussage ist definitiv falsch. Unstrittig ist, das das Deutsche Reich nach wie vor rechtsfähig ist (BVerfG), aber mangels Organisation/Masse nicht handlungsfähig. Ein exitierender Staat (DR) kann aber nicht mit einem anderen existierenden Staat (BRD) identisch sein. Die Frage kannst du dir aber selbst beantworten.
Nochmal falsch, das Deutsche Reich hat alles, die "BRD" hat nix.

Gebiet: in den Grenzen vom 31.12.1937 (Kapitulationsurkunde/Anhang, Eklärung der Alliierten, SHAEF-Gesetze, § 185 BBG, Art.116 GG, usw.)
Volk: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. (RuStaG von 1913). Die BRD bezieht sich IMMER auf dieses Gesetz, da sie keine eigenes Staatsangehörigengesetz besitzt.
Staatsgewalt: findet Ausdruck in der einzig legitimen Verfassung, der Weimarer Verfassung von 1919; das GG ist lediglich aufgezw. Alliiertenrecht.

Ein Gesetz benötigt für seine "Existenz" einen räumlichen Geltungsbereich. Das ist eine Rechtsnorm auf deutschem Gebiet seit Jahrhunderten. Das GG hat mit Streichung des Art.23 a.F. GG diesen verloren. Ein Hinweis auf eine EU reicht nicht aus, zumal diese räumlich NICHT definiert ist und auch keine Verfassung besitzt.

Aber diese Frage stellt sich auch nicht, wenn man den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes folgt und davon ausgeht, dass die Bundesrepublik Deutschland und das Deutsche Reich als Staat identisch sind. Mit anderen Worten: Die Bundesrepublik Deutschland der jetzige Name des Staates, der 1871 als Deutsches Reich gegründet worden ist. Darüber sind sich die Völkerrechtler nun mal einig. Also simples Völkerrecht. Wie du das "findest", ist sekundär.

Hui. Noch falscher.
Das Deutsche Reich besteht und damit auch seine Rechtsnormen.
Die "BRD" soll ja gleichzeitig auch als Staat bestehen, mit ihren Rechtsnormen. Das ist nach der Rechtsnorm "ordre public" nicht möglich. Nach beiden Rechtsnormen nicht.
Du mußt nicht alles für bare Münze nehmen, weil es ein paar Schwarzkittel für eine solche deklarieren.
Die BRD ist gar nix. Sonst wäre die DDR bis 1990 ja auch das Deutsche Reich. Und die Ostgebiete wären auch das Deutsche Reich.
Dann wären: BRD = DDR = Ostgebiete = Deutsches Reich.
Was erwiesenermaßen falsch ist.

Fakt ist, dass die DDR ihren Beitritt zur BRD erklärt hatte, als Art. 23 a. F. noch vorhanden war. Deutschland stand damals vor einer einmaligen Situation. Es hatte noch keinen Präzedensfall gegeben.

Fakt ist, das Art.23 a.F. GG per 3.10.1990 definitiv nicht mehr vorhanden war, was richterlich mehrfach mittlerweile bestätigt wurde. Da bist du aber nun nicht mehr ganz auf der Höhe.
Die Erklärungen hierfür gehen in eine best. "Richtung" die aber hier nicht Bestandteil deiner Argumentation ist, womit ich darauf nicht weiter einzugehen brauche.

Die Verfassungsrechtler waren damals Meinung, dass die mit der deutschen Einheit erforderlichen Grundgesetzänderungen, die ja erst ab dem Tag der Einheit, also dem 3.10.90 gelten sollten, im Einigungsvertrag der BRD mit der DDR geregelt werden konnten. Denn man konnte der DDR an diesen Änderungen ein Mitspracherecht nicht vorenthalten.

Welche "Verfassungsrechtler" ? Lt. BGBl ist nachzulesen, das Art.23 a.F.GG per 18.7.1990, spätestens aber mit Bekanntgabe im BGBl per 29.9.1990 G E S T R I C H E N war. Nix mit nachträglicher Retuchierung !
Welches Mitspracherecht der DDR meinst du ?

Der Einigungsvertrag ist von Bundestag und Bundesrat mit verfassungsgebender Mehrheit angenommen worden, ebenso von der Volkskammer der DDR. Die Änderungen des Grundgesetzes sind in Artikel 4 des Vertrages unter "Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes" aufgeführt.

Unstrittig. Nur ist der Art.23 NACHWEISLICH V O R dem 3.10 nicht mehr existenz gewesen.


Wenn du glaubst, dass dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz gewesen ist, dann kannst du ja Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Bis jetzt ist noch niemand auf diese Idee gekommen.

Mein Glaube ist sekundär. Ich stelle nur fest. Nüchtern auf Basis der "BRD-Gesetzgebung". Es sind bereits 1000e auf "deine" Idee gekommen. Nur steht darüber nix in der BILD-Zeitung.

Das Ländereinführungsgesetz der DDR war ein Verfassungsgesetz, durch das die Verfassung der DDR geändert worden ist. Mit dem Vollzug des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik war die Verfassung der DDR Makulatur, mithin auch die von der Volkskammer erlassenen Verfassungsgesetze. Das Ländereinführungsgesetz wäre somit am 3.10.1990 gegenstandslos geworden.
Aber schauen wir doch in den Einigungsvertrag.
Es gibt da auch Anlagen. Interessant ist die Anlage II
Durch den Einheitsvertrag blieb das Ländereinführungsgesetz über den 3.10.1990 hinaus teilweise in Kraft. Geändert wurde im Ländereinführungsgesetz das Datum 14.10.1990 auf den 3.10.1990. Somit sind die neuen Länder exakt am 3.10.1990, 0:00 Uhr, entstanden.

Ich übersetze mal:"Ach, mit dem 14.10.1990 haben wir uns vertan. Angesichts juristischer Unmöglichkeit ist der Vertag nie zustandegekommen. Na ja, Schwamm drüber. Wir behaupten einfach mal, das die Länder, ENTGEGEN dem Ländereinführungsgesetz einfach schon per 3.10. entstanden sind.
So. Jetzt paßt es wieder...."

Mit einem solchen Dreck wollen "wir" hausieren gehen ?

Ach, hast du entsprechende Urteile aus der Zeit nach dem 3. Oktober 1990? In Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus der Zeit davor wurde stets festgestellt, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um den gleichen Staat wie das Deutsche Reich handelt.

Die Urteile stammen beginnend ab dem Jahre 1970. Es sei denn, du belegst anhand einer Rechtsnorm, das Urteile, Gesetze, oder gar Rechtsnorm ein Haltbarkeitsdatum haben und irgendwann obsolet sind. Das wäre der Rechtswelt völlig neu.

Weder noch, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass du erhebliche Probleme bei staatsrechtlichen Fragen hast.

Ich werde bei dir nicht das Gefühl los, das du hinsichtlich dieses Themas einen Quantensprung im Staatsrecht/Völkerrecht vollbracht hast.
Manche "Entwicklungen" trotzen doch einfach der natürlichen Evolution !
Glückwunsch.
Nicht desto trotz liegst du mit deiner Argumentation - rein völkerrechtlich natürlich - daneben. Und gestatte mir die Frage: was wolltest du eigentlich bei den div. Reichsregierungen, wenn nicht nur "stänkern" und anzeigen.
Und aus welcher Motivation heraus ?

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal ein Staat, international anerkannt, von über 99 seiner Bürger akzeptiert. Und ein Staat braucht nun mal keine Rechtsgrundlage. Er ist die Rechtsgrundlage für all seine Gesetze. Denn der Staat gibt sich eine Verfassung und erlässt die Gesetze, nicht umgekehrt.

Falsch. Die 99 % sind eine Fälschung. Woher hast du die Zahl. Die "BRD" hat bis heute keinen einzigen Vertrag ratifiziert. Wie auch. Sie war immer ein Besatzungskonstrukt auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches. Und das ist sie bis heute.

Das V O L K gibt sich eine Verfassung. Frei und unabhängig.

Diese VERFASSUNG, sowie der FRIEDENSVERTRAG, wird dem Deutschen Volke bis heute verwehrt.

MfG K

Apifera
12.09.2006, 14:13
@KrascherHistory,

ich hatte dich für etwas intelligenter gehalten. Du zeigst mir mit deinen Ausführungen, dass du wirklich absolut keine Ahnung hast.

Zum Mitschreiben:

Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 gegründet als staatliche Organisation des Deutschen Reiches auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches. Artikel 23 GG a.F. gab dieser Tatsache Ausdruck und beschränkte den Geltungsbereich des Grundgesetzes auf die in ihm genannten Länder.
Das Grundgesetz ist nun mal eine Verfassung. Und eine Verfassung für einen Staat braucht keine Angabe des Geltungsbereiches. Sie gilt für den gesamten Staat. Dies war 1949 beim Grundgesetz eben nicht der Fall, ist es aber sehr wohl seit dem 3. Oktober 1990. Deshalb konnte Art. 23 a.F. gestrichen werden.

Die Streichung erfolgte nicht durch James Baker am 17.7.1990, sondern durch den Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR, Artikel IV -einigungsbedingte Änderungen des Grundgesetzes -. Diese Bestimmungen traten nicht mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft, sondern mit dem Tag der Herstellung der Deutschen Einheit, am 3.10.1990. Die DDR hat ihren Beitritt zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG a.F. bereits lange vor diesem Zeitraum erklärt. Und daran war nichts mehr zu rütteln gewesen.

Dass die Länder der früheren DDR zum 3.10.1990 gebildet werden, war im Einigungsvertrag abgemacht worden. Die Vorschriften des Ländereinführungsgesetzes über die Bildung der Länder und die Grenzziehungen zwischen ihnen wurden beibehalten, nicht aber der Termin, 14.10. Im übrigen hatte ich schon ausgeführt, dass dieses die DDR-Verfassung ändernde Gesetz ohne die Regelungen im Einheitsvertrag am 3.10.90 gegenstandslos geworden wäre.

Außerdem ist die DDR der Bundesrepublik beigetreten, nicht die neuen Länder.

Was das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 angeht, so rate ich dir, einmal in Potsdamer Abkommen zu schauen. Dies ist auch Völkerrecht. Oder glaubst du, nach Kriegsende sei kein Völkerrecht mehr entstanden?

In diesem Abkommen werden die Gebiete jenseits von Oder und Neiße als die "früher zu Deutschland gehörenden Gebiete" bezeichnet. Das haben die Sieger halt so abgemacht, und das Recht dazu hatten sie.

Schon allein deshalb gibt es außerhalb der Bundesrepublik Deutschland seit dem 3.10.1990 kein deutsches Gebiet mehr.

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit diesem Tag voll identisch mit dem Deutschen Reich. Das Deutsche Reich hat eine handlungsfähige Regierung, die Bundesregierung.

Was die Legitimation der diversen Reichsregierungen angeht, so habe ich mich derer Argumentation bedient. Es ist mir auch klar, dass die Legitimationen lediglich einigen kranken Hirnen entsprungen sind.

So wie andere kranke Hirne auch heute noch davon ausgehen, dass das Deutsche Reich existiert und die Bundesrepublik Deuschland ein Phantomstaat sei.

Für alle anderen gilt: Die Bundesrepublik Deutschland ist der derzeitige Name des 1871 gegründeten Deutschen Staates, der ursprünglich Deutsches Reich hieß.

Apifera

Siegfried
12.09.2006, 14:14
Dolle Zeiten kommen uns entgegen !


http://www.saar-echo.de/de/prt.php?a=32428

Ich wußte schon immer, das mit der deutschen Justiz einiges nicht stimmt.

Aber das ?!

Könnte künftig sein das ein Schlußdialog zur Beweisaufnahme im Gericht künftig so abläuft:

"Frau Vorsitzende, nun haben sie mich ganz schön rangenommen. Ein kleiner Trost für mich ist, das ich sie dafür gestern richtig schön durchgef.... habe. Das macht es erträglicher, sie heute als SCHWARZKITTEL vor mir zu haben !!"

Wäre auch ein dolles Rollenspiel !:))

Du hast echt was gegen Juristen oder?!
Wieso denn? Mal angeblich zu Unrecht verurteilt worden?

KrascherHistory
12.09.2006, 14:36
Du hast echt was gegen Juristen oder?!
Wieso denn? Mal angeblich zu Unrecht verurteilt worden?

JEDER wird JEDEN Tag in diesem Land zu Unrecht verurteilt. Ohne fehlende Rechtsbasis möchtes du mir doch einmal erklären, wie ein Richter eine Verhandlungs gegen dich beginnen möchte ?

Meine werden nicht mehr eröffnet. G E H T N I C H T M E H R ! ! !

MfG K

Siegfried
12.09.2006, 14:38
JEDER wird JEDEN Tag in diesem Land zu Unrecht verurteilt. Ohne fehlende Rechtsbasis möchtes du mir doch einmal erklären, wie ein Richter eine Verhandlungs gegen dich beginnen möchte ?

Meine werden nicht mehr eröffnet. G E H T N I C H T M E H R ! ! !

MfG K

Ach so, na das ist klar. Aber da sollte sich deine Abneigung nicht gegen die Justiz, sondern viel mehr gegen die herrschenden Politiker richten, die uns seit mehr als 61 Jahren eine Verfassung verweigern!

KrascherHistory
12.09.2006, 15:00
Moin.

Apifera]@KrascherHistory,

ich hatte dich für etwas intelligenter gehalten. Du zeigst mir mit deinen Ausführungen, dass du wirklich absolut keine Ahnung hast.

Nanü....

Zum Mitschreiben:

Das lassen wir lieber, sonst kommt der Stuhlgang so unregelmäßig in unschöner Konsistenz. Festhalten, die offziziellen Fakten kommen....:)

Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 gegründet als staatliche Organisation des Deutschen Reiches auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches. Artikel 23 GG a.F. gab dieser Tatsache Ausdruck und beschränkte den Geltungsbereich des Grundgesetzes auf die in ihm genannten Länder.
Das Grundgesetz ist nun mal eine Verfassung. Und eine Verfassung für einen Staat braucht keine Angabe des Geltungsbereiches. Sie gilt für den gesamten Staat. Dies war 1949 beim Grundgesetz eben nicht der Fall, ist es aber sehr wohl seit dem 3. Oktober 1990. Deshalb konnte Art. 23 a.F. gestrichen werden.

1) was ist eine staatl. Organisation des Deutschen Reiches ? Widerspruch zu "ordre public" // Ansonsten: belegen !!!
2) Das GG ist KEINE Verfassung. Siehe Art. 146 GG. Einfacher und "dümmer" kann es dort nicht stehen. Da steht "...GG ist nicht mehr wenn Verfassung kommt..." Ist das zuviel für deine Äuglein ??
3) eine Verfassung/Gesetz braucht IMMER einen Geltungsbereich. Das ist eine Rechtsnorm auf D E U T S C H E M Boden. Belege ansonsten Gegenteiliges !
4) Art.23 a.F. GG war GENAU dieser Geltungsbereich, der für´s GG entfallen ist.
5) 1949 war das dMn nicht der Fall, aber dann "schups" ab 1990 wieder, obwohl der 23er gestrichen wurde !?!? Niedlich.

WAS IST DAS HIER ?? "BRIGITTE" VÖLKERRECHT MALEN NACH ZAHLEN ODER WAS ???


Die Streichung erfolgte nicht durch James Baker am 17.7.1990, sondern durch den Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR, Artikel IV -einigungsbedingte Änderungen des Grundgesetzes -.

Die Anordnung erfolgte per 17.7. mit Wirkung 18.7. Belegt durch GG-Beck Texte von 1998 !!! Selbst da gab es den "neuen" 23er noch nicht !:))

Wieso antwortet ihr Rechtsverdreher immer in einem bekannten Lügenmuster ?


Diese Bestimmungen traten nicht mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft, sondern mit dem Tag der Herstellung der Deutschen Einheit, am 3.10.1990. Die DDR hat ihren Beitritt zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG a.F. bereits lange vor diesem Zeitraum erklärt. Und daran war nichts mehr zu rütteln gewesen.

JEDES GESETZ TRITT SPÄTESTENS MIT "VERKÜNDUNG" ALSO VERÖFFENTLICHUNG IN BGBL IN KRAFT ! SO AUCH DIE STREICHUNG VON ART.23 a.F.GG und PRÄAMBEL !!!

Das war so und wird auch immer so sein.

Dass die Länder der früheren DDR zum 3.10.1990 gebildet werden, war im Einigungsvertrag abgemacht worden. Die Vorschriften des Ländereinführungsgesetzes über die Bildung der Länder und die Grenzziehungen zwischen ihnen wurden beibehalten, nicht aber der Termin, 14.10. Im übrigen hatte ich schon ausgeführt, dass dieses die DDR-Verfassung ändernde Gesetz ohne die Regelungen im Einheitsvertrag am 3.10.90 gegenstandslos geworden wäre.

Stimmt. Den Käse versuchtest du schon mal zu verkaufen.

Außerdem ist die DDR der Bundesrepublik beigetreten, nicht die neuen Länder.

Herr, vergib ihr......
WARUM DENN DIE BILDUNG DER NEUEN LÄNDER DIE NACH GG BEITRETEN SOLLEN ? ES HÄTTE DANN JA AUCH DIE DDR ALS GANZES BEITRETEN KÖNNEN ! UUAARGGHHHH.......

Was das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 angeht, so rate ich dir, einmal in Potsdamer Abkommen zu schauen. Dies ist auch Völkerrecht. Oder glaubst du, nach Kriegsende sei kein Völkerrecht mehr entstanden?

Ich rate dir zunächst ein ausführliches Studium der SHAEF-Gesetze an, wenn du weißt was das ist.....

In diesem Abkommen werden die Gebiete jenseits von Oder und Neiße als die "früher zu Deutschland gehörenden Gebiete" bezeichnet. Das haben die Sieger halt so abgemacht, und das Recht dazu hatten sie.

Nach Haager Landkriegsordnung (=Völkerrecht) eben nicht.
Ansonsten wie gehabt: belege dieses !


Schon allein deshalb gibt es außerhalb der Bundesrepublik Deutschland seit dem 3.10.1990 kein deutsches Gebiet mehr.

Was ist der Superlativ von falsch.....?


Die Bundesrepublik Deutschland ist seit diesem Tag voll identisch mit dem Deutschen Reich. Das Deutsche Reich hat eine handlungsfähige Regierung, die Bundesregierung.

Und wer ist der Reichsminister des Innern ? Wie läuft das mit der Kaiserlichen Verordnung ? Springt Köhler da ein ? Ich brauch erstmal einen Pfefferminztee......

Was die Legitimation der diversen Reichsregierungen angeht, so habe ich mich derer Argumentation bedient. Es ist mir auch klar, dass die Legitimationen lediglich einigen kranken Hirnen entsprungen sind.

Hm. Naja, also ganz so weit.....entfernt....also....


So wie andere kranke Hirne auch heute noch davon ausgehen, dass das Deutsche Reich existiert und die Bundesrepublik Deuschland ein Phantomstaat sei.

Ja ja. Das kranke Völkerrecht.

Für alle anderen gilt: Die Bundesrepublik Deutschland ist der derzeitige Name des 1871 gegründeten Deutschen Staates, der ursprünglich Deutsches Reich hieß. Apifera

Tja Apifera. Das mag für dich gelten. Für immer mehr Deutsche die aufgeklärt werden, nicht ! Da kann man dich ja getrost in die Reihe der "Verfassungslügner" wie maf/maf2 & Co. einordnen.

So interessehalber: wenn die "BRD" identisch mit dem Deutschen Reich ist, für das jedoch keine debellatio vorliegt, wieso ist sie dann kein Rechtsnachfolger ? Nach "ordre public" (=Rechtsnorm) geht genau DAS nicht !!
Erklärung ?
MfG K

Apifera
12.09.2006, 18:34
@KrascherHistory,

dein gesammelter Unsinn bleibt auch bei ständiger Wiederholung Unsinn, und sonst nichts.

Zu deiner letzten Frage:



So interessehalber: wenn die "BRD" identisch mit dem Deutschen Reich ist, für das jedoch keine debellatio vorliegt, wieso ist sie dann kein Rechtsnachfolger ? Nach "ordre public" (=Rechtsnorm) geht genau DAS nicht !!


Tickst du sonst eigentlich noch richtig?


Wenn die BRD identisch mit dem Deutschen Reich ist, dann ist die BRD der gleiche Staat wie das Deutsche Reich. Man kann nicht sein eigener Rechtsnachfolger werden. Oder kannst du dich selbst beerben?

Für die Alliierten des Zweiten Weltkrieges hieß der Gegner in der Regel "Deutschland". Der Name "Deutsches Reich" wurde nur sehr selten erwähnt. "Deutsches Reich" war bis 1945 der Name Deutschlands, und seit 1949 heißt dieses Deutschland eben "Bundesrepublik Deutschland". Es liegt also keine Rechtsnachfolge vor, der Staat hat lediglich seinen Namen geändert.

Das kam auch in anderen Staaten vor. Nach dem Kriege wurde Italien Republik. Das frühere "Königreich Italien" wurde dann in "Republik Italien" umgewandelt. Staats- und völkerrechtlich handelte es sich aber vorher und nachher um den gleichen Staat, um das gleiche Völkerrechtssubjekt.

So verhält es sich auch mit dem Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland.

Apifera

KrascherHistory
14.09.2006, 11:34
@KrascherHistory,
dein gesammelter Unsinn bleibt auch bei ständiger Wiederholung Unsinn, und sonst nichts.
Zu deiner letzten Frage:
Tickst du sonst eigentlich noch richtig?
Wenn die BRD identisch mit dem Deutschen Reich ist, dann ist die BRD der gleiche Staat wie das Deutsche Reich. Man kann nicht sein eigener Rechtsnachfolger werden. Oder kannst du dich selbst beerben?
Für die Alliierten des Zweiten Weltkrieges hieß der Gegner in der Regel "Deutschland". Der Name "Deutsches Reich" wurde nur sehr selten erwähnt. "Deutsches Reich" war bis 1945 der Name Deutschlands, und seit 1949 heißt dieses Deutschland eben "Bundesrepublik Deutschland". Es liegt also keine Rechtsnachfolge vor, der Staat hat lediglich seinen Namen geändert.
Das kam auch in anderen Staaten vor. Nach dem Kriege wurde Italien Republik. Das frühere "Königreich Italien" wurde dann in "Republik Italien" umgewandelt. Staats- und völkerrechtlich handelte es sich aber vorher und nachher um den gleichen Staat, um das gleiche Völkerrechtssubjekt.
So verhält es sich auch mit dem Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland.
Apifera

Ein bestehender, rechtsfähiger Staat (BVerfG) kann nicht, ich wiederhole N I C H T mit einem anderen bestehenden Staat identisch sein. Was ist daran so schwer ?

Vielleicht setzt du dich künftig mal genauer mit Geschichte auseinander und beginnst mal so langsam zu lernen, das ein teilbesetztes Gebiet des Deutschen Reiches ("BRD", "DDR") NIE ein eigenständiger Staat sein kann, zumal NACHWEISLICH keine debellatio für´s DR vorgelegen hat. Zu keinem Zeitpunkt.

Ansonsten weise bitte - konkret anhand von BEWEISEN - den genauen Termin für den Untergang des Deutschen Reichs nach.

Nach deinen Worten - "es heißt jetzt nur anders" - hat das DR ja nur den neuen Namen "BRD" erhalten.

Nun galt - NACHWEISLICH - die Weimarer Verfassung im Juli 1945, im Sommer 1950, in den Iden des März 2006 !

Auch hier konkrete Frage: wann hat - wieder: NACHWEISLICH die Verfassung des Deutschen Reichs, die Weimarer Verfassung von 1919, aufgehört zu existieren.

Und komm mir jetzt nicht mit dem GG. Das GG ist nach HLKO v.Besatzern verfügt und genehmigt. Die Verkündung eines "GG" hat keinen Automatismus des Erlöschens einer gültigen Verfassung in sich.
Wäre dem Völkerrecht und dem Deutschen Recht ganz NEU !

Also: Rechtsnorm für das Erlöschen einer Verfassung; hier konkret für die Weimarer Verfassung.

Und dann solltest du das GG mal in seiner Ursprungsform lesen und dann (vielleicht) verstehen, das "es" nix anderes, als der Auftrag der Deutschen Einheit ist !!!

Danke. MfG K

Apifera
14.09.2006, 14:00
Ein bestehender, rechtsfähiger Staat (BVerfG) kann nicht, ich wiederhole N I C H T mit einem anderen bestehenden Staat identisch sein. Was ist daran so schwer ?

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Handlungsfähigkeit des Deutschen Staates in den Ländern der westlichen Besatzungszone wieder hergestellt. Dies versteht das Bundesverfassungsgericht mit der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich.
Mit anderen Worten: Die Bundesrepublik Deutschland war bei ihrer Gründung kein neuer Staat auf dem Gebiet eines anderen, bestehenden Staates, sondern eben die staatliche Organisation dieses bestehenden Staates auf einem Teil seines Gebietes.



Vielleicht setzt du dich künftig mal genauer mit Geschichte auseinander und beginnst mal so langsam zu lernen, das ein teilbesetztes Gebiet des Deutschen Reiches ("BRD", "DDR") NIE ein eigenständiger Staat sein kann, zumal NACHWEISLICH keine debellatio für´s DR vorgelegen hat. Zu keinem Zeitpunkt.

Du redest um den heißen Brei herum. Ich hab doch nie behauptet, dass das Deutsche Reich untergegangen ist. Aber es war als Gesamtstaat nun mal nicht mehr handlungsfähig. Ein wichtiges Element eines Staates fehlte ihm, die Staatsgewalt. Diese Staatsgewalt wurde mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland 1949 für die Länder der westlichen Besatzungszonen wieder eingerichtet.



Ansonsten weise bitte - konkret anhand von BEWEISEN - den genauen Termin für den Untergang des Deutschen Reichs nach.

Brauch ich nicht, da ich nie behauptet habe, dass das Deutsche Reich untergegangen ist. Aber "Deutsches Reich" ist nun mal kein völkerrechtlicher Begriff. Der Staat ist Deutschland. Deutsches Reich war der Name, den sich dieses Deutschland 1871 bei seiner Staatsgründung gegeben hat. Und bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes war man der Auffassung gewesen, diesen Deutschen Staat Bundesrepublik Deutschland und nicht mehr Deutsches Reich zu nennen. Der gleichen Auffassung war man auch 1990 gewesen. Im 2+4-Vertrag ist stets vom vereinten Deutschland die Rede. Wie dieses Deutschland sich dann nennen wird, steht nicht drin. Man betrachtete eben diese Namensfindung als eine rein innerdeutsche Angelegenheit und nicht als eine völkerrechtliche Sache.



Nach deinen Worten - "es heißt jetzt nur anders" - hat das DR ja nur den neuen Namen "BRD" erhalten.


Also brauch ich die Frage nach dem Untergang des Deutschen Reiches nicht weiter zu untersuchen.



Nun galt - NACHWEISLICH - die Weimarer Verfassung im Juli 1945, im Sommer 1950, in den Iden des März 2006 !


Wirklich? Durch die Verabschiedung einer neuen Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland war die alte Verfassung nicht mehr anwendbar gewesen. Und in den Verhandlungen zum Einigungsvertrag kamen die BRD und die DDR überein, nicht mehr zur Weimarer Verfassung zurückzukehren, sondern das Grundgesetz beizubehalten. Galt die Weimarer Verfassung 1950 wirklich noch? Sie hat 1933 zur Genüge bewiesen, dass sie ungeeignet war, demokratische Verhältnisse in Deutschland zu sichern. Professor Carlo Schmid sagte in seiner berühmten Rede vor dem Parlamentarischen Rat:
"Sicher besteht die Weimarer Verfassung – das ist meine persönliche Meinung – als Ganzes nicht mehr. Die Desorganisation Deutschlands durch die Nazi-Herrschaft und durch die Besetzung hat ihr zum mindesten auf weiten Strecken den Garaus gemacht. "



Auch hier konkrete Frage: wann hat - wieder: NACHWEISLICH die Verfassung des Deutschen Reichs, die Weimarer Verfassung von 1919, aufgehört zu existieren.


Im Grundgesetz ist nicht ausgeführt, dass die Weimarer Verfassung aufgehoben wurde. Aber das Grundgesetz regelt Dinge, die auch in der Weimarer Verfassung geregelt waren. Es regelt sie nur besser, als dies in der Verfassung von 1919 gelungen war. Ereignisse wie die von 1933 sind nach dem Grundgesetz nicht möglich.
Die Weimarer Verfassung bestand, wie Carlo Schmid festgestellt hatte, als Ganzes nicht mehr. Er hat nicht gesagt, dass sie nach der Niederlage Hitlerdeutschlands wieder in ihrer alten Form entstanden ist. Sollen wir mit Bruchstücken einer Verfassung arbeiten?



Und komm mir jetzt nicht mit dem GG. Das GG ist nach HLKO v.Besatzern verfügt und genehmigt. Die Verkündung eines "GG" hat keinen Automatismus des Erlöschens einer gültigen Verfassung in sich.
Wäre dem Völkerrecht und dem Deutschen Recht ganz NEU !

Also: Rechtsnorm für das Erlöschen einer Verfassung; hier konkret für die Weimarer Verfassung.


Zunächst mal, eine Verfassung hat mit dem Völkerrecht nichts zu tun. Und das Grundgesetz hat mit der HKLO rein gar nichts zu tun. Es stimmt, dass das Grundgesetz auf Grund einer Anordnung der Westmächte an die Ministerpräsidenten der Länder entstanden ist. Man berief sich aber nicht auf die HKLO.
Die Alliierten sagten auch nichts von einem Grundgesetz. Die Ministerpräsidenten erhielten den Auftrag, eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Und diese verfassungsgebende Versammlung hatte folgenden Auftrag:

Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentral-Instanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält.
Dass sich diese Verfassungsgebende Versammlung "Parlamentarischer Rat" nannte, und die von ihr ausgearbeitete Verfassung "Grundgesetz" war eine rein deutsche Idee, an der die Alliierten nicht beteiligt waren. Man wollt damit ausdrücken, dass es lediglich ein Provisorium ist für die Zeit der deutschen Teilung. Dass diese Teilung 40 Jahre andauern würde, hatte damals niemand geahnt. Aber in dieser Zeit hat sich das Grundgesetz zu einer respektablen Verfassung entwickelt. Und die Änderungen des Grundgesetzes erfolgten seit 1955 ohne Genehmigung der Alliierten.
Und dass das Grundgesetz auch nach dem 3.10.1990 die Verfassung des vereinten Deutschlands ist, haben die alte Bundesrepublik Deutschland und die frühere DDR so beschlossen.


Und dann solltest du das GG mal in seiner Ursprungsform lesen und dann (vielleicht) verstehen, das "es" nix anderes, als der Auftrag der Deutschen Einheit ist !!!

Hab ich. Der Auftrag, die Einheit Deutschlands wiederherzustellen, steht auch drin, und zwar in der Präambel
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden

und in Artikel 23 GG a.F.

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Dieser Artikel war eine Einschränkung des Geltungsbereiches auf die westlichen Bundesländer und ermöglichte, dass andere Teile Deutschlands beitreten können.

Dies hat die DDR 1990 getan. Und nach ihrer Beitrittserklärung gab es völkerrechtlich keine weiteren Teile Deutschlands mehr. Artikel 23 GG a. F. hatte seine Schuldigkeit getan und konnte gehen.

Eine Verfassung ist ein allen anderen Gesetzen des Staates übergeordnetes Gesetz, in dem der Aufbau des Staates, seiner Organe und die Rechten und Pflichten seiner Bürger geregelt sind. Wie diese Verfassung zustande gekommen ist, oder wie sie genannt wird, spielt keine Rolle.

Das Grundgesetz ist somit die geltende Verfassung Deutschlands.

Die Weimarer Verfassung war nicht in der Lage gewesen, ein demokratisches Staatswesen in Deutschland zu sichern. Warum sollten wir wieder zu dieser untauglichen Verfassung zurück?

Apifera

KrascherHistory
14.09.2006, 15:00
Guten Tag, maf/maf2-Vertretung.
Wie geht´s uns denn heute ?
Na, dann schauen wir mal, wo wir denn das Recht wieder mal krumm-pflügen wollen.....

Apifera]Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Handlungsfähigkeit des Deutschen Staates in den Ländern der westlichen Besatzungszone wieder hergestellt. Dies versteht das Bundesverfassungsgericht mit der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich.
Mit anderen Worten: Die Bundesrepublik Deutschland war bei ihrer Gründung kein neuer Staat auf dem Gebiet eines anderen, bestehenden Staates, sondern eben die staatliche Organisation dieses bestehenden Staates auf einem Teil seines Gebietes.

Es geht nicht um Handlungsfähigkeit in einem best. Teilgebiet, sondern um die Handlungsfähigkeit in dem ges. Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
Beweis: Kapitulationsbedingungen, SHAEF-Gesetze, HLKO
Erspare dir erklärungen was ein BVerfG meint.
Staatliche ORganisation heißt nach HLKO: wiederherstellung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet. Das "GG" ist auch nix anderes als der Auftrag der Reorganisation des ges. Deutschen Reichs.
Dafür müßte man es aber von Art.1 - 146 komplett lesen.

Du redest um den heißen Brei herum. Ich hab doch nie behauptet, dass das Deutsche Reich untergegangen ist. Aber es war als Gesamtstaat nun mal nicht mehr handlungsfähig. Ein wichtiges Element eines Staates fehlte ihm, die Staatsgewalt. Diese Staatsgewalt wurde mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland 1949 für die Länder der westlichen Besatzungszonen wieder eingerichtet.

Was ist mit den Gebieten "DDR" und "Ostgebiete". Annektion lt. Völkerrecht (=HLKO) nicht möglich. Wenn keine Gewalt in den Gebieten möglich, wer hat Abtretung verfügt. Die "BRD" konnte es nicht, da hierfür eine Zustimmung aller Deutschen nötig gewesen wäre. Alle Deutschen gem. RuStAG von 1913, die in den Grenzen vom 31.12.1937 geboren sind.

Die Alliierten haben "etwas" verfügt, nämlich die Erstellung eines GRUNDGesetzes. Was de facto nicht nötig war, da die Weimarer Verfassung seit 1919 tadellos in Takt ist. Es gab auch kein Verfalldatum für diese Verfassung. Gibt es übrigens für kein Gesetz. Hat es nie gegeben. Auch wenn manche Rechtsverdreher mit Begrifflichkeiten wie "obsolet" oder "Normative Kraft des Faktischen" haltlos agieren.
Auch ein intelligenter Krimineller ist immer noch ein Krimineller !

Brauch ich nicht, da ich nie behauptet habe, dass das Deutsche Reich untergegangen ist. Aber "Deutsches Reich" ist nun mal kein völkerrechtlicher Begriff. Der Staat ist Deutschland. Deutsches Reich war der Name, den sich dieses Deutschland 1871 bei seiner Staatsgründung gegeben hat. Und bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes war man der Auffassung gewesen, diesen Deutschen Staat Bundesrepublik Deutschland und nicht mehr Deutsches Reich zu nennen. Der gleichen Auffassung war man auch 1990 gewesen. Im 2+4-Vertrag ist stets vom vereinten Deutschland die Rede. Wie dieses Deutschland sich dann nennen wird, steht nicht drin. Man betrachtete eben diese Namensfindung als eine rein innerdeutsche Angelegenheit und nicht als eine völkerrechtliche Sache.

DOCH ! NUR DAS "D E U T S C H E R E I C H" IST VÖLKERRECHTSSUBJEKT ! DEUTSCH IST EIN SPRACH ODER EINE EIGENSCHAFT ODER EIN ADVERB ODER ADJEKTIV ABER KEIN STAAT !

Soll ich es mal als Schmucktelegramm schicken ?

Also brauch ich die Frage nach dem Untergang des Deutschen Reiches nicht weiter zu untersuchen.

Stimmt. Weil es und seine völkerrechtlich legitime Verfassung nach wie vor besteht. Und die "BRD" ist nur der kriminelle Versuch, das Besatzungskonstrukt "BRD" einfach über das Deutsche Reich zu stülpen und als Staat zu verkaufen. Die meisten glauben auch dran. Nur sprechen die Fakten und die Praxis dagegen.

Wirklich? Durch die Verabschiedung einer neuen Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland war die alte Verfassung nicht mehr anwendbar gewesen. Und in den Verhandlungen zum Einigungsvertrag kamen die BRD und die DDR überein, nicht mehr zur Weimarer Verfassung zurückzukehren, sondern das Grundgesetz beizubehalten. Galt die Weimarer Verfassung 1950 wirklich noch? Sie hat 1933 zur Genüge bewiesen, dass sie ungeeignet war, demokratische Verhältnisse in Deutschland zu sichern. Professor Carlo Schmid sagte in seiner berühmten Rede vor dem Parlamentarischen Rat:

Ach herrjeh. Wo steht im GG es ist eine Verfassung. Den 146er kannst du wohl lesen. Einfacher geht es nicht mehr. WO steht, das die Weimarer Verfassung nicht mehr gilt im GG ? WO ???

Im Grundgesetz ist nicht ausgeführt, dass die Weimarer Verfassung aufgehoben wurde. Aber das Grundgesetz regelt Dinge, die auch in der Weimarer Verfassung geregelt waren. Es regelt sie nur besser, als dies in der Verfassung von 1919 gelungen war. Ereignisse wie die von 1933 sind nach dem Grundgesetz nicht möglich.

Du interpretierst und mutmaßt. Zudem noch falsch ! Du beschreibst es richtig: es steht nicht explizit eine Aufhebung der Weimarer Verfassung drin. Warum nicht ? Wäre ganz einfach. Nur eine kleine Zeile. Nun gibt es aber kein überschrittenes Haltbarkeitsdatum für eine Verfassung. Schlicht: sie gilt nach wie vor. UND DAS IST NACH DER RECHTSNORM ORDRE PUBLIC NICHT MÖGLICH ! Ansonsten diesbezüglich fundierte Gegenargumentation !

Die Weimarer Verfassung bestand, wie Carlo Schmid festgestellt hatte, als Ganzes nicht mehr. Er hat nicht gesagt, dass sie nach der Niederlage Hitlerdeutschlands wieder in ihrer alten Form entstanden ist. Sollen wir mit Bruchstücken einer Verfassung arbeiten?

Nein müssen wir auch nicht. Solltest du in der Lage sein, die Ermächtigungsgesetzte richtig zu lesen, wirst du feststellen, das sie
a) jeweils mit Zustimmung des RT beschlossen wurden
b) ebenso die alle 2 Jahre anstehenden Verlängerungen (Ausn.ab 1941)
c) das alle Gesetze mit Beendigung der Regierung Hitler erlöschen.

Die "Instrumentarien" der Weim.Verf. wie z.B. der RT waren nach wie vor in Kraft. Es war eine Diktatur AUF BASIS der Weim.Verf. die NIE, ich wiederhole NIE (und beweise hier bitte eindeutig gegenteiliges !!) ganz aufgehoben wurde.

Nach dem Tode H. war der alte Zustand von 1933 wiederhergestellt. Selbst die Alliierten haben (doppelt hält besser) mit dem Alliierten-Kontrollratsgesetzen Art.1 (1) Abschnitt l vom September 1945 die Nazi-Gesetzgebung erneut komplett aufgehoben.

Zunächst mal, eine Verfassung hat mit dem Völkerrecht nichts zu tun. Und das Grundgesetz hat mit der HKLO rein gar nichts zu tun. Es stimmt, dass das Grundgesetz auf Grund einer Anordnung der Westmächte an die Ministerpräsidenten der Länder entstanden ist. Man berief sich aber nicht auf die HKLO.

Also deine mittlerweile bewußten Lügen sind echt zum reihern. Es geht bei Dtl. ab 1945 um BESETZTES GEBIET. Dieses ist genau in der HLKO geregelt.
Was eine Verfassung mit Völkerrecht zu tun ist in der HLKO festgesetz. Auf Basis der bestehenden Gesetze sollen die Besatzer handeln.

Artikel 43
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.


Die Alliierten sagten auch nichts von einem Grundgesetz. Die Ministerpräsidenten erhielten den Auftrag, eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Und diese verfassungsgebende Versammlung hatte folgenden Auftrag:

Alter Schwede ! ES WURDE EIN PARLAMENTARISCHER RAT EINGESETZ ! DIESEM WURDE BEFOHLEN EIN GRUNDGESETZ AUSZUARBEITEN !

WO HAST DU DEN SCHWACHSINN EINER VERFASSUNGSGEBENDEN VERSAMMLUNG HER ???

[i]
Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung wir wieder zu dieser untauglichen Verfassung zurück?
Apifera


Den letzten Dünnpfiff kommentiere ich nicht weiter. Als ich den Begriff der Verfassungsgebenden Versammlung lesen mußte, spürte ich einen leichten, schnell stärker werdenden Druck im unteren Darmtrackt der mich herrlich sch.... ließ.

Teilst du dir mit maf/maf2 ein Büro.

So eine künstliche, gequirlte Ka... ist ja kaum auzuhalten !

Apifera
14.09.2006, 17:24
Zunächst einmal zur Weimarer Verfassung:


Sicher besteht die Weimarer Verfassung – das ist meine persönliche Meinung – als Ganzes nicht mehr. Die Desorganisation Deutschlands durch die Nazi-Herrschaft und durch die Besetzung hat ihr zum mindesten auf weiten Strecken den Garaus gemacht.
Willst du Professor Dr. Carlo Schmid widersprechen? Die Weimarer Verfassung war kaputt, nicht mehr anwendbar.

Und such mal in dem folgenden Text die Begriffe "Parlamentarischer Rat" und "Grundgesetz".



Wortlaut der von den Militärgouverneuren den elf deutschen Ministerpräsidenten in Frankfurt am Main übergebenen drei Dokumente

vom 1. Juli 1948


Dokument Nr. I
(Grundlinien für die Verfassung)

In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierungen autorisieren die Militärgouverneure der Amerikanischen, Britischen und Französischen Besatzungszone in Deutschland die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Zonen, eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte. Die Abgeordneten zu dieser Versammlung werden in jedem der bestehenden Länder nach dem Verfahren und Richtlinien ausgewählt, die durch die gesetzgebende Körperschaft in jedem dieser Länder angenommen werden. Die Gesamtzahl der Abgeordneten zur Verfassunggebenden Versammlung wird bestimmt, indem die Gesamtzahl der Bevölkerung nach der letzten Volkszählung durch 750 000 oder eine ähnliche von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene und von den Militärgouverneuren gebilligte Zahl geteilt wird. Die Anzahl der Abgeordneten von jedem Land wird im selben Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitglieder der Verfassunggebenden Versammlung stehen, wie seine Bevölkerung zur Gesamtbevölkerung der beteiligten Länder.

Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentral-Instanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält.

Wenn die Verfassung in der von der Verfassunggebenden Versammlung ausgearbeiteten Form mit diesen allgemeinen Grundsätzen nicht in Widerspruch steht, werden die Militärgouverneure ihre Vorlage zur Ratifizierung genehmigen. Die Verfassunggebende Versammlung wird daraufhin aufgelöst. Die Ratifizierung in jedem beteiligten Land erfolgt durch ein Referendum, das eine einfache Mehrheit der Abstimmenden in jedem Land erfordert, nach von jedem Land jeweils anzunehmenden Regeln und Verfahren. Sobald die Verfassung von zwei Dritteln der Länder ratifiziert ist, tritt sie in Kraft und ist für alle Länder bindend. Jede Abänderung der Verfassung muß künftig von einer gleichen Mehrheit der Länder ratifiziert werden. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Inkrafttreten der Verfassung sollen die darin vorgesehenen Einrichtungen geschaffen sein.


Dokument Nr. II
(Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen)

Die Ministerpräsidenten sind ersucht, die Grenzen der einzelnen Länder zu überprüfen, um zu bestimmen, welche Änderungen sie etwa vorzuschlagen wünschen. Solche Änderungen sollten den überlieferten Formen Rechnung tragen und möglichst die Schaffung von Ländern vermeiden, die im Vergleich mit anderen Ländern zu groß oder zu klein sind.

Wenn diese Empfehlungen von den Militärgouverneuren nicht mißbilligt werden, sollten sie zur Aufnahme durch die Bevölkerung der betroffenen Gebiete spätestens zur Zeit der Auswahl der Mitglieder der Verfassunggebenden Versammlung vorgelegt werden.

Bevor die Verfassunggebende Versammlung ihre Arbeiten beendet, werden die Ministerpräsidenten die notwendigen Schritte für die Wahl der Landtage derjenigen Länder unternehmen, deren Grenzen geändert worden sind, so daß diese Landtage sowie die Landtage der Länder, deren Grenzen nicht geändert worden sind, in der Lage sind, die Wahlverfahren und Bestimmungen für die Ratifizierung der Verfassung festzusetzen.


Dokument Nr. III
(Grundsätze eines Besatzungsstatuts)

Die Schaffung einer verfassungsmäßigen deutschen Regierung macht eine sorgfältige Definition der Beziehungen zwischen dieser Regierung und den Alliierten Behörden notwendig.

Nach Ansicht der Militärgouverneure sollten diese Beziehungen auf den folgenden Grundsätzen beruhen:
A. Die Militärgouverneure werden den deutschen Regierungen Befugnisse der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung gewähren und sich solche Zuständigkeiten vorbehalten, die nötig sind, um die Erfüllung des grundsätzlichen Zwecks der Besatzung sicherzustellen. Solche Zuständigkeiten sind diejenigen, welche nötig sind, um die Militärgouverneure in die Lage zu setzen:
a) Deutschlands auswärtige Beziehungen vorläufig wahrzunehmen und zu leiten.
b) Das Mindestmaß der notwendigen Kontrollen über den deutschen Außenhandel und über innenpolitische Richtlinien und Maßnahmen, die den Außenhandel nachteilige beeinflussen könnten, auszuüben, um zu gewährleisten, daß die Verpflichtungen, welche die Besatzungsmächte in bezug auf Deutschland eingegangen sind, geachtet werden und daß die für Deutschland verfügbar gemachten Mittel zweckmäßig verwendet werden.
c) Vereinbarte oder noch zu vereinbarende Kontrollen, wie zum Beispiel in bezug auf die Internationale Ruhrbehörde, Reparationen, Stand der Industrie, Dekartellisierung, Abrüstung und Entmilitarisierung und gewisse Formen wissenschaftlicher Forschung auszuüben.
d) Das Ansehen der Besatzungsstreitkräfte zu schützen und sowohl ihre Sicherheit als auch die Befriedigung ihrer Bedürfnisse innerhalb bestimmter zwischen den Militärgouverneuren vereinbarten Grenzen zu gewährleisten.
e) Die Beachtung der von ihnen gebilligten Verfassungen zu sichern.
B. Die Militärgouverneure werden die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse wieder aufnehmen, falls ein Notstand für die Sicherheit bedroht, und um nötigenfalls die Beachtung der Verfassungen und des Besatzungsstatutes zu sichern.
C. Die Militärgouverneure werden die oben erwähnten Kontrollen nach folgendem Verfahren ausüben:
a) Jede Verfassungsänderung ist den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorzulegen.
b) Auf den in Absätzen a) und e) zu Paragraph A oben erwähnten Gebieten werden die deutschen Behörden den Beschlüssen oder Anweisungen der Militärgouverneure Folge leisten.
c) Sofern nicht anders bestimmt, insbesondere bezüglich der Anwendung des vorhergehenden Paragraphen b), treten alle Gesetze und Bestimmungen der föderativen Regierung ohne weiteres innerhalb von 21 Tagen in Kraft, wenn sie nicht von den Militärgouverneuren verworfen werden.

Die Beobachtung, Beratung und Unterstützung der föderativen Regierung und der Länderregierungen bezüglich der Demokratisierung des politischen Lebens, der sozialen Beziehungen und der Erziehung werden eine besondere Verantwortlichkeit der Militärgouverneure sein. Dies soll jedoch keine Beschränkungen der diesen Regierungen zugestandenen Vollmachten auf den Gebieten der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bedeuten.
Die Militärgouverneure ersuchen die Ministerpräsidenten, sich zu den vorstehenden Grundsätzen zu äußern. Die Militärgouverneure werden daraufhin diese allgemeinen Grundsätze mit von ihnen etwa genehmigten Abänderungen der Verfassunggebenden Versammlung als Richtlinien für deren Vorbereitung der Verfassung übermitteln und werden die von ihr etwa dazu vorgebrachten Äußerungen entgegennehmen. Wenn die Militärgouverneure Ihre Zustimmung zur Unterbreitung der Verfassung an die Länder ankündigen, werden sie gleichzeitig ein diese Grundsätze in ihrer endgültig abgeänderten Form enthaltendes Besatzungsstatut veröffentlichen, damit sich die Bevölkerung der Länder darüber im klaren ist, daß sie die Verfassung im Rahmen dieses Besatzungsstatutes annimmt.

Beilage zu Dokument Nr. III

Beauftragte der Militärgouverneure werden bereit sein, die Ministerpräsidenten und die Verfassunggebende Versammlung in allen Angelegenheiten, die diese vorzubringen wünschen, zu beraten und zu unterstützen.


Auf den restlichen Stuss in deinem Beitrag will ich nicht eingehen. Ich bin nicht maf. maf ist Volljurist, hat also sein juristisches Wissen an der Universität erworben und nicht, wie du, am Biertisch.

Deine Rechtsauffassung wird von keinem Juristen geteilt, der diese Bezeichnung verdient.
Apifera

Bulli
14.09.2006, 21:41
....Deine Rechtsauffassung wird von keinem Juristen geteilt, der diese Bezeichnung verdient.
Apifera

Du meinst sicher von keinem brD Juristen, das ist ein kleiner Unterschied.

Apifera
14.09.2006, 22:22
@Bulli,
du kannst auch französische, österreichische, schweizerische, britische, belgische, dänische, norwegische usw. Juristen fragen und wirst das gleiche hören.
Juristen des Deutschen Reiches gibt es nun mal nicht. Und die, die sich als solche bezeichnen, habe Jura in der Gaststätte studiert. Ihre Meinung zählt nicht.

Apifera

KrascherHistory
14.09.2006, 22:48
@Bulli,
du kannst auch französische, österreichische, schweizerische, britische, belgische, dänische, norwegische usw. Juristen fragen und wirst das gleiche hören.
Juristen des Deutschen Reiches gibt es nun mal nicht. Und die, die sich als solche bezeichnen, habe Jura in der Gaststätte studiert. Ihre Meinung zählt nicht.

Apifera


Es fragt aber keiner Ausländer. Wir sind hier in "Deutschland".

"Meine" Richter werden aber nach Reichsrecht oder "BRD"-Recht platt gemacht. Können die sich aussuchen.

Kannst ja mal fragen, wo/warum/wie Richter Dr. Tonner in HH auf der Strecke geblieben ist. Und das ist nur ein Name......
Mit was willst du denn jetzt noch Punkten ? Mit nem Schwarzkittel ? Soll ich mal lachen !?

Es gibt bereits Reichsrichter. Frei gewählt für 8 Jahre. Arbeiten auch schon.
Das ist aber doof.

Bulli
14.09.2006, 22:51
@Bulli,
du kannst auch französische, österreichische, schweizerische, britische, belgische, dänische, norwegische usw. Juristen fragen und wirst das gleiche hören.
Juristen des Deutschen Reiches gibt es nun mal nicht. Und die, die sich als solche bezeichnen, habe Jura in der Gaststätte studiert. Ihre Meinung zählt nicht.

Apifera

Auch hier solltest du präzisieren:

Ihre Meinung zählt heute nicht.

1989 zählte auch die Meinung von Millionen von Menschen nichts, 1990 sah das dann schon ganz anders aus.

Wie pflegte es Helmut Kohn ähhhh Kohl immer zu tun ?
Aussitzen das ganze.

Apifera
14.09.2006, 22:55
So leid es mir tut, Bulli,
deine Meinung zählt auch morgen und übermorgen nicht. Die Geschichte schreitet voran und geht nicht zurück. Ich weiß, für einen Nazi wie dich ist das schwer vorstellbar. Aber nach der Meinung von Nazis wird nie jemand mehr fragen.

Apifera

KrascherHistory
14.09.2006, 22:55
Zunächst einmal zur Weimarer Verfassung:

Willst du Professor Dr. Carlo Schmid widersprechen? Die Weimarer Verfassung war kaputt, nicht mehr anwendbar.

Und such mal in dem folgenden Text die Begriffe "Parlamentarischer Rat" und "Grundgesetz".



Auf den restlichen Stuss in deinem Beitrag will ich nicht eingehen. Ich bin nicht maf. maf ist Volljurist, hat also sein juristisches Wissen an der Universität erworben und nicht, wie du, am Biertisch.

Deine Rechtsauffassung wird von keinem Juristen geteilt, der diese Bezeichnung verdient.
Apifera


Typisch. Wieder alles durcheinandergeworfen.

Willst was zum parl. Rat zum besten geben und kommst mit den Anweisungen an die künft. MP hins. der "Länder"verfassungen.

Sind 2 Paar Schuhe. Das üben wir nochmal. :]

MfG K

Bulli
14.09.2006, 23:02
So leid es mir tut, Bulli,
deine Meinung zählt auch morgen und übermorgen nicht. Die Geschichte schreitet voran und geht nicht zurück. Ich weiß, für einen Nazi wie dich ist das schwer vorstellbar. Aber nach der Meinung von Nazis wird nie jemand mehr fragen.

Apifera

Da muß ich dich enttäuschen ich bin kein nationaler Zionist.

Das hättest du eigentlich beim Lesen meiner Beiträge erkennen müssen.

Woher weißt du, daß meine Meinung und die Millionen anderer morgen oder übermorgen nicht zählt ?
Hast du eine Kristallkugel ?
Wenn ja, dann schick mal die Lottozahlen rüber.

Apifera
14.09.2006, 23:10
Es fragt aber keiner Ausländer. Wir sind hier in "Deutschland".

Gewisse Rechtsgrundsätze sind in allen zivilisierten Staaten gleich. Deshalb würdest du auch in jedem zivilsierten Staat die gleiche Antwort bekommen.
Ich kann mich noch gut an die Frage eines Reichsbürgers erinnern, der beim österreichischen Bundeskanzleramt nachfragte, ob er als Bürger des Deutschen Reiches Asyl in Österreich beantragen könne. Er wurde belehrt, dass es kein Deutschen Reich gibt und er somit auch nicht Bürger eines nicht bestehenden Deutschen Reiches sein kann.


"Meine" Richter werden aber nach Reichsrecht oder "BRD"-Recht platt gemacht. Können die sich aussuchen.

Hast du demnächst was mit einem Gericht zu tun? Es klingt danach. Dann pass lieber mal auf, wer platt gemacht wird.


Kannst ja mal fragen, wo/warum/wie Richter Dr. Tonner in HH auf der Strecke geblieben ist. Und das ist nur ein Name......

Musst du schon präzesieren. Ich klick mich um diese Zeit nicht mehr durch zehn Seiten bei Google. Aber es soll auch mal den einen oder anderen Richter geben, der neben der Kappe liegt. Es gab doch mal einen Amtsrichter Schill in Hamburg.


Mit was willst du denn jetzt noch Punkten ? Mit nem Schwarzkittel ? Soll ich mal lachen !?

Was heißt hier punkten? Ich habe nicht die Absicht, bei der Vertreibung des von dir verbreiteten Nebels zu punkten.


Es gibt bereits Reichsrichter. Frei gewählt für 8 Jahre. Arbeiten auch schon.
Das ist aber doof.

Müssen diese Richter erst doof sein. Ihre Kompetenzen liegen unter denen eines Elferratsmitgliedes eines Karnevalsvereins.
Diese Richter darfst du getrost vergessen. Sie haben keinerlei Befugnisse und machen sich höchstens lächerlich (wie Reichsrichter Andreas Harm).

Wie war das noch mit dem Befehl der Alliierten, einen Parlamentarischen Rat einzusetzen und ein Grundgesetz zu beschließen? Kannst du mir diesen Befehl zeigen? Kannst du nämlich nicht. Es war nur eine von deinen Nebelkerzen.

Apifera

Apifera
14.09.2006, 23:18
Da muß ich dich enttäuschen ich bin kein nationaler Zionist.

Das hättest du eigentlich beim Lesen meiner Beiträge erkennen müssen.

In der deutschen Sprache ist "Nazi" seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts ausschließlich das Kurzwort für Nationalsozialist. Die Bedeutung National-Zionist wird diesem Wort nur von rechtsextremen Kreisen angewandt, die nichts sehnlicher wünschen als ein Wiedererstehen der Herrschaft der NSDAP. Schön, dass du dich durch diesen Beitrag geoutet hast. Aber das war mir aufgrund deiner bisherigen Beiträge schon vorher klar gewesen.


Woher weißt du, daß meine Meinung und die Millionen anderer morgen oder übermorgen nicht zählt ?
Hast du eine Kristallkugel ?
Wenn ja, dann schick mal die Lottozahlen rüber.

Weil die Deutschen nicht so verblödet sind, wie du dir das gerne wünschst. Wo sind denn deine Millionen? In deinem Hirn? Ich sehe hier keine Millionen. Aber Millionen wissen, dass deine Ideologie lebensgefährlich ist.
Man sagt der Politikarena nach, dass sie rechtslastig ist. Immerhin hat sie dich rausgeworfen, auf Dauer. So rechtslastig scheint sie nun doch nicht zu sein.

Apifera

Bulli
14.09.2006, 23:32
In der deutschen Sprache ist "Nazi" seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts ausschließlich das Kurzwort für Nationalsozialist.
Ach du meinst NaSos.
Die darf man doch aber seit 45 gar nicht mehr wählen und damals war ich doch noch gar nicht auf der Welt.
Neee da liegst du aber völlig daneben.



Weil die Deutschen nicht so verblödet sind, wie du dir das gerne wünschst. Wo sind denn deine Millionen? In deinem Hirn? Ich sehe hier keine Millionen.
Das sind die 55% Nichtwähler, die sich noch nicht trauen und erst mal abwarten.



Aber Millionen wissen, dass deine Ideologie lebensgefährlich ist.
So, wieviel Millionen denn, hast du sie gezählt ?



Man sagt der Politikarena nach, dass sie rechtslastig ist. Immerhin hat sie dich rausgeworfen, auf Dauer. So rechtslastig scheint sie nun doch nicht zu sein.
Das stimmt, die war nie rechtslastig, auch nicht linkslastig, die ist ist nämlich überhaupt nicht lastig sondern nur belastet.

Im übrigen hast du 0 Ahnung in Bezug auf mein Ausscheiden, daß wissen nur 2 Leute und einer von denen bin ich.

KrascherHistory
14.09.2006, 23:32
Gewisse Rechtsgrundsätze sind in allen zivilisierten Staaten gleich. Deshalb würdest du auch in jedem zivilsierten Staat die gleiche Antwort bekommen.
Ich kann mich noch gut an die Frage eines Reichsbürgers erinnern, der beim österreichischen Bundeskanzleramt nachfragte, ob er als Bürger des Deutschen Reiches Asyl in Österreich beantragen könne. Er wurde belehrt, dass es kein Deutschen Reich gibt und er somit auch nicht Bürger eines nicht bestehenden Deutschen Reiches sein kann.

Hast du demnächst was mit einem Gericht zu tun? Es klingt danach. Dann pass lieber mal auf, wer platt gemacht wird.

Musst du schon präzesieren. Ich klick mich um diese Zeit nicht mehr durch zehn Seiten bei Google. Aber es soll auch mal den einen oder anderen Richter geben, der neben der Kappe liegt. Es gab doch mal einen Amtsrichter Schill in Hamburg.

Was heißt hier punkten? Ich habe nicht die Absicht, bei der Vertreibung des von dir verbreiteten Nebels zu punkten.

Müssen diese Richter erst doof sein. Ihre Kompetenzen liegen unter denen eines Elferratsmitgliedes eines Karnevalsvereins.
Diese Richter darfst du getrost vergessen. Sie haben keinerlei Befugnisse und machen sich höchstens lächerlich (wie Reichsrichter Andreas Harm).

Wie war das noch mit dem Befehl der Alliierten, einen Parlamentarischen Rat einzusetzen und ein Grundgesetz zu beschließen? Kannst du mir diesen Befehl zeigen? Kannst du nämlich nicht. Es war nur eine von deinen Nebelkerzen.

Apifera


Nach § 21e GVG ist für jedes Gereicht in Dtl. ein Geschäftsverteilungsplan enthalten. Ein bischen googeln und im entspr. G. suchen. Ist ganz einfach.

Zum hist. Kontext:

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"

Der Besatzungsvorbehalt ist also erkennbar die Grundlage dafür, dass auch das durch die westalliierten Besatzungsmächte geschaffene Besatzungskonstrukt bis zum 17.7.1990 niemals allein und ausschließlich über irgend eine wesentliche deutsche Angelegenheit zur Entscheidung berechtigt waren.

Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD

Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.

Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.

Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG

Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:

Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949

Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910

Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.

Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:

Prof. Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.

Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ...

Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.

Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.

Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. .... Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
.....
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.

.... Desorganisation des Staatsapparats ist ... nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. ....
.....

Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben.


Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich ....
....
Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte inner Deutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf Deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. .....
.......
Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. .... Die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.

So wird man für die Frage, ob interventionistische Maßnahmen von uns als "Recht" anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben.

Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das Deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch dass das Deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!
......

Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der Deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. .....
.......

Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!

Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als daß die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. .....
........
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. .....
......
....Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der Deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben Deutscher Befugnisse!

Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.

Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.

Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.

Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten Deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen.

Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.

Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf Deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das Deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine "Verfassung" gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.

Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.

Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.

Wir haben keinen Staat zu errichten.
.....
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:

Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt." (Sehr richtig!)

Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen.

Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil Deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.
.....

Zitate Ende!

Soweit verstanden ?

Apifera
15.09.2006, 09:06
Nach § 21e GVG ist für jedes Gereicht in Dtl. ein Geschäftsverteilungsplan enthalten. Ein bischen googeln und im entspr. G. suchen. Ist ganz einfach.

Zum hist. Kontext:

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"

Der Besatzungsvorbehalt ist also erkennbar die Grundlage dafür, dass auch das durch die westalliierten Besatzungsmächte geschaffene Besatzungskonstrukt bis zum 17.7.1990 niemals allein und ausschließlich über irgend eine wesentliche deutsche Angelegenheit zur Entscheidung berechtigt waren.

Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD

1949 ist schon ein paar Jahre her. Es sind dann noch einige andere Jahre gefolgt, so auch 1954. Und da wurde die endgültige Fassung des "Vertrages über die Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten" abgeschlossen, der 1955 in Kraft getreten ist. Darin heißt es in Artikel 1

Artikel 1

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als "Drei Mächte" bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.
(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.
Also, ab 1955 nix mehr mit Genehmigung von Grundgesetzänderungen durch die Alliierten.


Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.

Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.

Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG

Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.

Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:

Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.

Du widersprichst dir. Auf der einen Seite soll das Grundgesetz dem Parlamentarischen Rat von den Alliierten diktiert worden sein, auf der anderen Seite hatten danach die Alliierten gegen das von ihnen diktierte Grundgesetz gewisse Vorbehalte. Wie soll das zusammen gehen? Könnte es nicht so sein, dass der Parlamentarische Rat doch weitgehend unbeeinflusst von den Alliierten das Grundgesetz ausgearbeitet hatte?




In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit "Nein“ gestimmt und die mittel - und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949

Also, die Landtagsabgeordneten wurden von den Alliierten in ihren Landtag entstandt. Schön zu wissen. Bisher bin ich nämlich davon ausgegangen, dass sie in demokratischen Wahlen von den Bürgern ihres Landes gewählt worden sind, zum Beispiel in
Württemberg-Baden am 24.11.1946,
Bayern, Hessen am 01.12.1946,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen am 20.04.1947,
Süd-Baden, Württemberg-Hohenzollern, Rheinland-Pfalz am 18.05.1947.

Aber das Grundgesetz wurde wohl von eigenen Landtagen angenommen, die von den Alliierten eingesetzt waren.



Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949

Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910

Die Haager Landkriegsordnung ist überschrieben mit "Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs". Daraus folgt, dass sie für die Führung des Krieges Geltung hat, nicht aber für die Jahre danach. 1949 konnte in Deutschland keine alliierte Anordnung aufgrund der Haager Landkriegsordnung mehr erfolgen. Die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben waren bereits wiedergestellt. Es gab funktionierende Länderregierungen. Die Kommunalverwaltungen arbeiteten bereits seit Mai 1945. Und eine Maßnahme der Besetzenden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens nach der HKLO beginnt nie mit den Sätzen "Die Würde des Menschen ist unantastbar.." und wird nie von einem Gremium des besetzen Landes erlassen. Es ist eine sehr eigenartige Auslegung der HKLO, mit denen du in einer Linie mit all den Reichsdeppen von Ebel bis Schittke und Bradler stehst, aber nicht auf dem Boden des Rechts.



Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.


Die Bundesrepublik Deutschland war 1949 ein besetzes Land. Die Bundesrepublik Deutschland war auch 1952 noch ein besetztes Land. Aber sie war es 1955 nicht mehr gewesen. Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass die Geschichte fortschreitet. Du willst sie auf ein bestimmtes Datum festnageln.



Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:

.................................................. ..................

Zitate Ende!

Carlo Schmid hat eine hervorragende Rede gehalten. Diese Rede war eine politische Rede, kein juristischer Vortrag. Ich hab sie übrigens auf meiner Festplatte, und sie ist fast 20 Seiten groß. Carlo Schmid hat in dieser Rede auch darauf hingewiesen, dass die Weimarer Verfassung über weite Strecken nicht mehr existiert. Und er hat nicht gefordert, sie wiederherzustellen.

Das Grundgesetz war bewusst als Provisorium für eine kurze Übergangszeit ausgelegt gewesen. Man glaube, dass der Kommunismus in kurzer Zeit zusammenbrechen und danach die Einheit Deutschlands leicht wiederherzustellen sein würde. Dies war allerdings ein Trugschluss.

Dennoch haben sich die Verfassungsväter bei der Abfassung des Grundgesetzes sehr viele Gedanken gemacht und haben alle guten demokratischen Traditionen Deutschlands einfließen lassen und die Fehler der Weimarer Verfassung, die zu ihrem Zusammenbruch und zur Naziherrschaft geführt hat, vermieden. Das Grundgesetz war für eine provisorische Verfassung einfach zu gut geworden.

Und mit der Zeit ist aus der provisorischen Verfassung eine respektable Verfassung geworden, die besser war, als alles, was Deutschland je hatte, und um die wir von zahlreichen anderen Staaten beneidet worden sind.

Man hätte mit der Wiedervereinigung Deutschlands durchaus eine neue Verfassung beschließen lassen können. Aber die dafür zuständigen Gremien waren der Auffassung, dass das Grundgesetz als Verfassung im Prinzip nicht verbessert werden kann. Deshalb hat man sich für die Beibehaltung des Grundgesetzes als Verfassung entschieden.

Ein großer Teil von dem, was Carlo Schmid vor dem parlamentarischen Rat gesagt hatte, trifft heute nicht mehr zu.

Wo ist bitte schön der Befehl der Alliierten, einen Parlamentarischen Rat einzuberufen und ein Grundgesetz zu erlassen? Das konntest du bis jetzt mit keinem Wort belegen. Ich habe aber belegt, dass die Alliierten die Ministerpräsidenten beauftragt haben, eine verfassungsgebende Versammlung zu bilden, die eine Verfassung ausarbeiten soll. Und da stand nix von der HKLO drin.

KascherHistory, deine historischen Kenntnisse in allen Ehren. Aber du hast keine Ahnung.

Apifera

Zur schwer zugänglichen Rede von Carlo Schmidt:
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm

KrascherHistory
17.09.2006, 18:09
@apifera

Du widersprichst dir. Auf der einen Seite soll das Grundgesetz dem Parlamentarischen Rat von den Alliierten diktiert worden sein, auf der anderen Seite hatten danach die Alliierten gegen das von ihnen diktierte Grundgesetz gewisse Vorbehalte. Wie soll das zusammen gehen? Könnte es nicht so sein, dass der Parlamentarische Rat doch weitgehend unbeeinflusst von den Alliierten das Grundgesetz ausgearbeitet hatte?

Die A. haben in Auftrag gegeben. Was ihnen nicht gefiel, wurde geändert, gestrichen.

Was GENAU war die "BRD" ab 1949, wenn all.Vorbehalt vorh. ?

Auf jedenfall KEIN Staat. Wie konnte dann 1955 ein "Vertrag" seitens der "BRD" völkerrechtlich verbindlich unterzeichnet werden ?
ÜBERHAUPT NICHT !!!

Die Alliierten haben in Selbstkontrahierung einen Vertrag mit sich selbst gemacht.

KrascherHistory
17.09.2006, 18:12
@apifera

Die Haager Landkriegsordnung ist überschrieben mit "Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs". Daraus folgt, dass sie für die Führung des Krieges Geltung hat, nicht aber für die Jahre danach. 1949 konnte in Deutschland keine alliierte Anordnung aufgrund der Haager Landkriegsordnung mehr erfolgen. Die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben waren bereits wiedergestellt. Es gab funktionierende Länderregierungen. Die Kommunalverwaltungen arbeiteten bereits seit Mai 1945. Und eine Maßnahme der Besetzenden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens nach der HKLO beginnt nie mit den Sätzen "Die Würde des Menschen ist unantastbar.." und wird nie von einem Gremium des besetzen Landes erlassen. Es ist eine sehr eigenartige Auslegung der HKLO, mit denen du in einer Linie mit all den Reichsdeppen von Ebel bis Schittke und Bradler stehst, aber nicht auf dem Boden des Rechts.

Du hast das besetzte Gebiet vergessen. Waffenstillstand = Kriegszustand ohne Waffeneinsatz; solange, bis Friedensvertrag. Ganz einfach !

KrascherHistory
17.09.2006, 18:27
@apifera

Carlo Schmid hat eine hervorragende .......wiederherzustellen.

Das Grundgesetz war bewusst als Provisorium für eine kurze Übergangszeit ausgelegt gewesen. Man glaube, dass der Kommunismus in kurzer Zeit zusammenbrechen und danach die Einheit Deutschlands leicht wiederherzustellen sein würde. Dies war allerdings ein Trugschluss.

Ein Provisiorium ist völkerrechtlich GENAU was unterscheidet sich von einer Verfassung GENAU WIE ???

Dennoch haben sich die Verfassungsväter bei der Abfassung des Grundgesetzes sehr viele Gedanken gemacht und haben alle guten demokratischen Traditionen Deutschlands einfließen lassen und die Fehler der Weimarer Verfassung, die zu ihrem Zusammenbruch und zur Naziherrschaft geführt hat, vermieden. Das Grundgesetz war für eine provisorische Verfassung einfach zu gut geworden.

Niedlich. Und weil es einfach zu gut war, das aufgezwungene GG durfte man es nach einer best. Zeit Verfassung nennen.....
Völkerrechtlich/Staatsrechtlich finde ich das GENAU wo ????

Und mit der Zeit ist aus der provisorischen Verfassung eine respektable Verfassung geworden, die besser war, als alles, was Deutschland je hatte, und um die wir von zahlreichen anderen Staaten beneidet worden sind.

Gabs da so einen völkerrechtlich relevanten Umstellungsplan auf einer Coca Cola Flasche, oder wie darf man sich das vorstellen ?
"..mit der Zeit.." ist juristisch GENAU was ??


Man hätte mit der Wiedervereinigung Deutschlands durchaus eine neue Verfassung beschließen lassen können. Aber die dafür zuständigen Gremien waren der Auffassung, dass das Grundgesetz als Verfassung im Prinzip nicht verbessert werden kann. Deshalb hat man sich für die Beibehaltung des Grundgesetzes als Verfassung entschieden.

Dumme Rabulistik. Man hätte gar nix beschließen können. Wie schlummert eigentlich angeblich "die" Rede von C.Schmid auf deiner Festplatte wenn du sie noch nie gelesen, bzw. verstanden hast ?

Verfassung <> GG ........das kannst du bei C.Schmid nun wirklich genau nachlesen ! Tu es doch mal :]

Ein großer Teil von dem, was Carlo Schmid vor dem parlamentarischen Rat gesagt hatte, trifft heute nicht mehr zu.

Stimmt. Er hatte die Verfallsdaten beim Völkerrecht vergessen ! :))

Wo ist bitte schön der Befehl der Alliierten, einen Parlamentarischen Rat einzuberufen und ein Grundgesetz zu erlassen? Das konntest du bis jetzt mit keinem Wort belegen. Ich habe aber belegt, dass die Alliierten die Ministerpräsidenten beauftragt haben, eine verfassungsgebende Versammlung zu bilden, die eine Verfassung ausarbeiten soll. Und da stand nix von der HKLO drin.

Geistige Transferleistungen sind nun gar nicht so dein Ding, oder ? Selbst wenn es den Befehl nicht gäbe, so konnte ein parl. Rat N I C H T über ein "GG" oder gar Verfassung entscheiden. Zumal es die Weim.Verfassung nach wie vor gab und gibt.
Der parl. Rat ist wann von welchen Deutschen gewählt worden ? Aha !

KascherHistory, deine historischen Kenntnisse in allen Ehren. Aber du hast keine Ahnung. Apifera

Das hat man gesehen. Geh mal deine Festplatte durch, oder lösche die Rede. Brauchst sie ja eh nicht.

Apifera
17.09.2006, 18:53
Ein Provisiorium ist völkerrechtlich GENAU was unterscheidet sich von einer Verfassung GENAU WIE ???

Abgesehen davon, dass dein Satz wohl etwas verunglückt ist, was hat eine Verfassung (und das Grundgesetz ist eine Verfassung) mit dem Völkerrecht zu tun?



Niedlich. Und weil es einfach zu gut war, das aufgezwungene GG durfte man es nach einer best. Zeit Verfassung nennen.....
Völkerrechtlich/Staatsrechtlich finde ich das GENAU wo ????

Wie ich dir schon früher aufgezeigt habe, war der Auftrag der Alliierten an die Ministerpräsidenten, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen und eine Verfassung ausarbeiten und beschließen zu lassen. Über den Inhalt des daraufhin entstandenden Grundgesetzes haben zu 99 Prozent Deutsche, nämlich die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, entschieden. Die Alliierten hatten lediglich einige Vorgaben gemacht, so zum Beispiel, dass der Staat demokratisch zu sein habe, förderal und dass die Menschenrechte gesichert werden müssen.



Gabs da so einen völkerrechtlich relevanten Umstellungsplan auf einer Coca Cola Flasche, oder wie darf man sich das vorstellen ?
"..mit der Zeit.." ist juristisch GENAU was ??

Wenn du schon solche Probleme damit hast, welche Rechtsgebiete jetzt in Frage kommen, dann halt doch die Klappe. Das Völkerrecht hat mit dieser Angelegenheit gar nichts zu tun.



Dumme Rabulistik. Man hätte gar nix beschließen können. Wie schlummert eigentlich angeblich "die" Rede von C.Schmid auf deiner Festplatte wenn du sie noch nie gelesen, bzw. verstanden hast ?

Zwischen lesen und verstehen besteht ein kleiner Unterschied. Und den hast du mir nicht begriffen, wie du hier offen zeigst.



Verfassung <> GG ........das kannst du bei C.Schmid nun wirklich genau nachlesen ! Tu es doch mal

Was Carlo Schmid 1949 gesagt hat, und was 1949 gestimmt hatte, war in dieser Art 1990 eben nicht mehr richtig. Warum hätte 1990 eine neue Verfassung beschlossen werden sollen? Die meisten Abgeordneten waren der Auffassung, dass das Grundgesetz nicht in wesentlichen Teilen verbessert werden kann. Wenn du anderer Auffassung bist, dann sorge doch dafür, dass bei der nächsten Bundestagswahl eine verfassungsändernde Mehrheit der Abgeordneten für eine neue Verfassung zustande kommt; das gilt natürlich auch für die Länderparlamente, sonst bringt es nicht viel. Und dann sollen die eine neue Verfassung ausarbeiten und dem Volk zur Abstimmung vorlegen.

Wenn du das nicht fertig bringst, kannst du meckern was du willst. Es ist nichts anderes wie flüstern gegen den Wind.

[quote]
Wo ist bitte schön der Befehl der Alliierten, einen Parlamentarischen Rat einzuberufen und ein Grundgesetz zu erlassen? Das konntest du bis jetzt mit keinem Wort belegen. Ich habe aber belegt, dass die Alliierten die Ministerpräsidenten beauftragt haben, eine verfassungsgebende Versammlung zu bilden, die eine Verfassung ausarbeiten soll. Und da stand nix von der HKLO drin.
[quote]
Geistige Transferleistungen sind nun gar nicht so dein Ding, oder ? Selbst wenn es den Befehl nicht gäbe, so konnte ein parl. Rat N I C H T über ein "GG" oder gar Verfassung entscheiden. Zumal es die Weim.Verfassung nach wie vor gab und gibt.
Der parl. Rat ist wann von welchen Deutschen gewählt worden ? Aha !

Klare Antworten ist nicht deine Sache. Du hattest behauptet, dass die Alliierten angeordneten haben, einen Parlamentarischen Rat einzuberufen und ein Grundgesetz beschließen zu lassen. Diese Anordnung kannst du nicht zeigen, weil sie deiner Phantasie entsprungen ist.
Die Weimarer Verfassung gab es effektiv nicht mehr. Sie war kaputt, durch die Nazis vor allem. Und die Weimarer Verfassung war von Anfang an fehlerhaft.
Außerdem war die Weimarer Verfassung, hätte man sie wieder hervorgekramt, nicht geeignet als Verfassung für einen Teil Deutschlands. Was hättest du mit der Präambel gemacht? Dort waren Länder aufgeführt, die gar nicht mehr zu Deutschland gehört haben.
Wegen des kalten Krieges war eine Gesamtdeutsche Regierung eben nicht möglich. Und die Politik muss nun mal nicht nur das Recht, sondern auch das Mögliche berücksichtigen.



Das hat man gesehen. Geh mal deine Festplatte durch, oder lösche die Rede. Brauchst sie ja eh nicht.

Bei dir hilft eh nichts mehr. Aber merk dir eines. Das Deutsche Reich liegt jetzt auf dem Müllhaufen der Geschichte. Und dort gehört es ihn. Wer will denn noch ein Deutsches Reich haben, das zweimal das deutsche Volk in die Katastrophe geführt hat? Du und einige Reichsdeppen. Ihr wollt wohl unbedingt die dritte Katastrophe.

Apifera

Witzbold
17.09.2006, 19:00
Die Vorgaben der Allierten waren schon etwas intensiver, zum Beispiel der Blödsinn in Bezug der 5% Regelungen (Parteien) und von zuviel Selbständigkeit der einzelnen Länder, was wir heute mit viel Geld bezahlen, man nehme Pisa zum Beispiel.

Bulli
17.09.2006, 19:05
...... Das Deutsche Reich liegt jetzt auf dem Müllhaufen der Geschichte. Und dort gehört es ihn. .....
Hast du eigentlich mal nachgedacht bevor du so eine unsägliche Aussage triffst ?

Das Deutsche Reich ist teil der Geschichte unseres Vaterlandes und ist nicht nur in Verbindung mit 2 Weltkriegen zu sehen.
Zumal die Schuld an diesen Kriegen umstritten ist.

Willst du dich hier wirklich ein für alle mal als Antideutscher "outen" ?

Apifera
17.09.2006, 19:11
Die fünf-Prozent-Regelung ist nicht von den Alliierten festgelegt worden, sondern im Bundeswahlgesetz enthalten. Es wurde von deutscher Seite eingeführt, um eine unübersichtliche Vielzahl von Parteien, wie während der Weimarer Republik, zu vermeiden, und stabile Regierungsbündnisse zu ermöglichen.

Die förderative Struktur der Bundesrepublik Deutschland war eine Vorgabe der Alliierten, da man unbedingt vermeiden wollte, dass wieder die komplette Staatsgewalt in den Händen einer einzigen Gruppe liegt. Verfassungsrechtler sind heute der Auffassung, dass das einzelne Bundesland durch diese Regelung nicht unbedingt geschützt ist. Die Mindestzahl von Bundesländern, die bestehen bleiben müssen, sind zwei. Das Problem bei einer Länderneugliederung liegt nicht an den von den Alliierten durchgesetzten Bestimmungen, sondern daran, dass die Länderpolitiker an ihren Sesseln und an ihrer Macht kleben.

Die förderative Struktur entspricht übrigens der historischen Entwicklung unseres Landes. Deutschland war schon seit Beginn seiner Existenz kein Zentralstaat, sondern eine Ansammlung verschieden großer Staaten.

Apifera

KrascherHistory
17.09.2006, 19:14
=Apifera]Abgesehen davon, dass dein Satz wohl etwas verunglückt ist, was hat eine Verfassung (und das Grundgesetz ist eine Verfassung) mit dem Völkerrecht zu tun?

Meine Herren. Ich rücke v.d. Unwissenheit ab und unterstelle mal bewußte Verbreitung von Fehlinformation.

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Können wir lesen ? Wo steht nur 1x im GG es sei eine Verfassung, hä ?
WO !!!



Wie ich dir schon früher aufgezeigt habe, war der Auftrag der Alliierten an die Ministerpräsidenten, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen und eine Verfassung ausarbeiten und beschließen zu lassen. Über den Inhalt des daraufhin entstandenden Grundgesetzes haben zu 99 Prozent Deutsche, nämlich die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, entschieden. Die Alliierten hatten lediglich einige Vorgaben gemacht, so zum Beispiel, dass der Staat demokratisch zu sein habe, förderal und dass die Menschenrechte gesichert werden müssen.

Belege eindeutig. Nicht Länder mit parl.Rat verwechseln !

Die Weimarer Verfassung gab es effektiv nicht mehr. Sie war kaputt, durch die Nazis vor allem. Und die Weimarer Verfassung war von Anfang an fehlerhaft.
Außerdem war die Weimarer Verfassung, hätte man sie wieder hervorgekramt, nicht geeignet als Verfassung für einen Teil Deutschlands. Was hättest du mit der Präambel gemacht? Dort waren Länder aufgeführt, die gar nicht mehr zu Deutschland gehört haben.

Wer hat sie wann, wie genau kaputt gemacht ? Hitler war es erwiesenermaßen nicht.

Wegen des kalten Krieges war eine Gesamtdeutsche Regierung eben nicht möglich. Und die Politik muss nun mal nicht nur das Recht, sondern auch das Mögliche berücksichtigen.

D.h. ja ohne kalten Krieg hätte es eine ges.dt.Reg. eines Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 gegeben.


Bei dir hilft eh nichts mehr. Aber merk dir eines. Das Deutsche Reich liegt jetzt auf dem Müllhaufen der Geschichte. Und dort gehört es ihn. Wer will denn noch ein Deutsches Reich haben, das zweimal das deutsche Volk in die Katastrophe geführt hat? Du und einige Reichsdeppen. Ihr wollt wohl unbedingt die dritte Katastrophe.Apifera

Wir lehnen deine GG und OMF-BRD Katastrophe ab. Das ist krank und völkerrechtlich nicht legitimiert. "BRD" war und ist nie ein Saat gewesen.

MfG K

KrascherHistory
17.09.2006, 19:19
Die fünf-Prozent-Regelung ist nicht von den Alliierten festgelegt worden, sondern im Bundeswahlgesetz enthalten. Es wurde von deutscher Seite eingeführt, um eine unübersichtliche Vielzahl von Parteien, wie während der Weimarer Republik, zu vermeiden, und stabile Regierungsbündnisse zu ermöglichen.

Die förderative Struktur der Bundesrepublik Deutschland war eine Vorgabe der Alliierten, da man unbedingt vermeiden wollte, dass wieder die komplette Staatsgewalt in den Händen einer einzigen Gruppe liegt. Verfassungsrechtler sind heute der Auffassung, dass das einzelne Bundesland durch diese Regelung nicht unbedingt geschützt ist. Die Mindestzahl von Bundesländern, die bestehen bleiben müssen, sind zwei. Das Problem bei einer Länderneugliederung liegt nicht an den von den Alliierten durchgesetzten Bestimmungen, sondern daran, dass die Länderpolitiker an ihren Sesseln und an ihrer Macht kleben.

Die förderative Struktur entspricht übrigens der historischen Entwicklung unseres Landes. Deutschland war schon seit Beginn seiner Existenz kein Zentralstaat, sondern eine Ansammlung verschieden großer Staaten.

Apifera


Der nächste Käse.

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Wo steht was von 5 %, Zweitstimme, Länderliste, Überhangmandaten ?

Das Bundeswahlgesetz von 1956 basiert auf keiner Rechtsnorm. Jedenfalls nicht auf Art.38 GG und ist damit nichtig. Was für alle Wahlen auch gilt.

MfG K

Bulli
17.09.2006, 19:19
......da man unbedingt vermeiden wollte, dass wieder die komplette Staatsgewalt in den Händen einer einzigen Gruppe liegt. .....


Doch genau das ist ja passiert, denn spätestens ab 1982 bildet ein Parteienkartell, daß sich stets aus wechselden Parteikombinationen (Koalitionen genannt) zusammensetzt quasi eine Parteiendiktatur.

Apifera
17.09.2006, 19:26
@Bulli,

man kann sicher darüber streiten, ob die Parteien in jedem Fall die richtigen Entscheidungen treffen. Aber die Gliederung der Bundesrepublik in verschiedene Bundesländer sorgt schon für gegensätzliche Interesse auch zwischen den Politikern einer Partei.

Ob aus diesem Interessensgegensatz immer die beste Lösung als Kompromiss herauskommt, darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein. Aber auch in den besten Zeiten des Deutschen Reiches war dies nicht anders gewesen. Auch damals wurden fehlerhafte Entscheidungen getroffen, die, wenn man Glück hatte, später korrigiert worden sind.

Die Rückkehr zum Deutschen Reich würde an unserer derzeitigen Situation nichts ändern.

Apifera

Apifera
17.09.2006, 19:29
Der nächste Käse.

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Wo steht was von 5 %, Zweitstimme, Länderliste, Überhangmandaten ?

Das Bundeswahlgesetz von 1956 basiert auf keiner Rechtsnorm. Jedenfalls nicht auf Art.38 GG und ist damit nichtig. Was für alle Wahlen auch gilt.

MfG K


Zu deiner Frage. Du hast doch die Verfassungsnorm selbst zitiert. Es ist Absatz 3. Das Bundeswahlgesetz ist dieses Bundesgesetz nach Art. 38 Absatz 3. Wenn du meinst, dass es gegen das nach deiner Auffassung nichtige Grundgesetz verstößt, kannst du ja eine Verfassungsklage anregen. Vielleicht kommst du damit durch. Aber wie ich in Erinnerung habe, sind damit schon andere gescheitert.

Apifera

KrascherHistory
17.09.2006, 19:33
Zu deiner Frage. Du hast doch die Verfassungsnorm selbst zitiert. Es ist Absatz 3. Das Bundeswahlgesetz ist dieses Bundesgesetz nach Art. 38 Absatz 3. Wenn du meinst, dass es gegen das nach deiner Auffassung nichtige Grundgesetz verstößt, kannst du ja eine Verfassungsklage anregen. Vielleicht kommst du damit durch. Aber wie ich in Erinnerung habe, sind damit schon andere gescheitert.

Apifera

Wo steht (Rechtsnorm), das das Wahlgesetz dem GG widersprechen darf ?

Es werden p.a. rd. 20.000 Beschwerden beim BVerfG eingereicht. Max 1 % wird bearbeitet.

Möchtest du einen funtionierenden Rechtsstaat vorlügen ?

MfG K

Bulli
17.09.2006, 19:40
@Bulli,

man kann sicher darüber streiten, ob die Parteien in jedem Fall die richtigen Entscheidungen treffen. Aber die Gliederung der Bundesrepublik in verschiedene Bundesländer sorgt schon für gegensätzliche Interesse auch zwischen den Politikern einer Partei.

Ob aus diesem Interessensgegensatz immer die beste Lösung als Kompromiss herauskommt, darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein. Aber auch in den besten Zeiten des Deutschen Reiches war dies nicht anders gewesen. Auch damals wurden fehlerhafte Entscheidungen getroffen, die, wenn man Glück hatte, später korrigiert worden sind.

Die Rückkehr zum Deutschen Reich würde an unserer derzeitigen Situation nichts ändern.

Apifera

Das hast du aber schön umschrieben "fehlerhafte Entscheidungen".
Klar die hat es immer gegeben, doch die Entscheidungen die seit 1982 (immerhin seit 24 Jahren) zu einer Rekordarbeitslosigkeit und zu einer Rekordstaatsverschuldung geführt haben, sind keine Ausrutscher mehr.
Dazu noch die Kohlsche Parteispendenaffäre oder die Schrödersche "Jobaffäre", sind das auch alles "fehlerhafte Entscheidungen" ?
Abgesehen davon, daß das letzte Deutsche Reich gerade man halb so lange regiert hatte wurden zu dessen Friedenszeiten wesentlich weniger Fehler gemacht, das dürfte wohl unstrittig sein wenn man das mal analytisch vergleicht.

Apifera
17.09.2006, 20:06
Die Arbeitslosenzahlen aus der Endphase der Weimarer Republik sind noch nicht erreicht. Von der damaligen desaströsen wirtschaftlichen Lage sind wir noch ein gutes Stück entfernt.

Also, warum zurück zum Deutschen Reich? Willst du zum dritten Mal in die vollendete Katastrophe?

Apifera

Apifera
17.09.2006, 20:09
Wo steht (Rechtsnorm), das das Wahlgesetz dem GG widersprechen darf ?

Es werden p.a. rd. 20.000 Beschwerden beim BVerfG eingereicht. Max 1 % wird bearbeitet.

Möchtest du einen funtionierenden Rechtsstaat vorlügen ?

MfG K

Hat das Bundesverfassungsgericht schon festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz dem Grundgesetz widerspricht? Ich müsste herumsuchen, aber das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Frage schon eine Entscheidung gefällt und die Fünf-Prozent-Hürde als verfassungsgemäß angesehen.

Ich glaube eher, dass du dir etwas vorlügst. Trotz aller Mängel, die sicherlich bei der Bundesrepuplik, wie bei jedem anderen Staat vorhanden sind, die Bundesrepublik ist derzeit der einzige deutsche Staat, anerkannt von allen anderen Staaten der Welt. Und wenn du ihn nicht anerkennen willst, damit wird die Bundesrepublik ganz gut leben können. Ich übrigens auch.

Das Deutsche Reich ist endgültig vorbei, auf dem Müllhaufen der Geschichte.

Apifera

Bulli
17.09.2006, 20:20
Die Arbeitslosenzahlen aus der Endphase der Weimarer Republik sind noch nicht erreicht. Von der damaligen desaströsen wirtschaftlichen Lage sind wir noch ein gutes Stück entfernt.
Wirklich ?
Was wird wohl sein wenn keine zusätzlichen Banknoten mehr gedruckt werden können ?



Also, warum zurück zum Deutschen Reich? Willst du zum dritten Mal in die vollendete Katastrophe?

Apifera

Diese Frage ist in so fern berechtigt, als das unsere Besatzer dieser Entwicklung notfalls mit militärischer Gewalt entgegen treten würden.
Es sei denn sie haben andere Sorgen und mich deucht die anderen Sorgen kommen schneller als erwartet.
Was spricht denn eigentlich gegen das Deutsche Reich, denn den Addi Selig gibt es ja nicht mehr ?

Apifera
17.09.2006, 20:53
Wirklich ?
Was wird wohl sein wenn keine zusätzlichen Banknoten mehr gedruckt werden können ?

Unsere derzeitige wirtschaftliche Lage zeichnet sich nicht unbedingt durch eine hohe Inflationsrate aus, die zum Drucken weiterer Banknoten führen müsste.


Diese Frage ist in so fern berechtigt, als das unsere Besatzer dieser Entwicklung notfalls mit militärischer Gewalt entgegen treten würden.

Welche Besatzer meinst du denn? Ich kenne keine. Deutschland ist nicht besetzt.
Artikel 42 der Haager Landkriegsordnung:

Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.
Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.
Wo in Deutschland ist die Gewalt des feindlichen Heeres hergestellt und wird ausgeübt? Ich fürchte, die leidest unter Zwangsvorstellungen.


Es sei denn sie haben andere Sorgen und mich deucht die anderen Sorgen kommen schneller als erwartet.

Da es keine Besatzer gibt, interessieren sich mich die anderen Sorgen der Besatzer recht wenig.


Was spricht denn eigentlich gegen das Deutsche Reich, denn den Addi Selig gibt es ja nicht mehr ?

Gegen das Deutsche Reich spricht, dass es Deutschland zweimal an die Wand gefahren hat, und beim letzten Mal so gründlich, dass es dabei einen Totalschaden erlitten hat.
Das Deutsche Reich ist tot. Was soll ich mit einer Leiche? Bist du nekrophil?

Apifera

maf2
17.09.2006, 20:56
Wo steht (Rechtsnorm), das das Wahlgesetz dem GG widersprechen darf ?

Art.38 Abs.3 GG ist die Kompetenznorm für die Konkretisierung des Wahlverfahrens, so geschehen durch das BundeswahlG. Das ist schon mehrfach vom BVerfG auf seine Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Art.38 GG überprüft worden.


Es werden p.a. rd. 20.000 Beschwerden beim BVerfG eingereicht. Max 1 % wird bearbeitet.

Weil die allermeisten eingereichten Verfassungsbeschwerden Murks sind. Deshalb werden sie im Kammerverfahren vorgeprüft. Die Mehrzahl der Verfassungsbeschwerden scheitert an der Zulässigkeit, andere sind offensichtlich unbegründet.
Das hat seinen Grund: Eine Verfassungsbeschwerde hat inzwischen im öffentlichen Bewußtsein die Eigenschaft eines weiteren Rechtsmittels - ist der Rechtsweg ausgeschöpft, probiert man das eben nochmal. Dazu braucht man keinen Anwalt, und das BVerfG erhebt keine Gerichtskosten (Mißbrauchsgebühren werden nur gegen Rechtsanwälte verhängt). Man kann also nur gewinnen mit dem Versuch einer Verfassungsbeschwerde, deshalb die vielen aussichtslosen.


Möchtest du einen funtionierenden Rechtsstaat vorlügen ?

Dazu muß man nicht lügen. Nehmen wir z.B. die Annahmequote bei Verfassungsbeschwerden. In den USA gibt überhaupt keinen Anspruch auf Annahme eines Verfahrens durch den Supreme Court, der entscheidet frei darüber, welche Verfahren er führen will. In Großbritannien gibt es so etwas wie ein Verfassungsgericht überhaupt nicht. Beim EuGMR liegt die Annahmequote ähnlich niedrig.

Wer lügt da jetzt wem was vor?

Mauser98K
24.09.2006, 15:58
Wie würde so eine "Erziehung" wohl von statten gehen?


"Herrin, verstoße gegen § 223 StGB"

Klatsch!

"Ja, Herrin, ist die Peitsche eigentlich ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe im Sinne des § 224 Absatz 1 Satz 2?"

Klatsch! Klatsch!

"Uuuuh ja, Herrin, verstößt das, was Du hier mit mir machst eigentlich gegen die guten Sitten im Sinne des § 228 StgB?"

Klatsch!

KrascherHistory
25.09.2006, 15:11
Die Arbeitslosenzahlen aus der Endphase der Weimarer Republik sind noch nicht erreicht. Von der damaligen desaströsen wirtschaftlichen Lage sind wir noch ein gutes Stück entfernt.

Also, warum zurück zum Deutschen Reich? Willst du zum dritten Mal in die vollendete Katastrophe?

Apifera

100 %

Oder wollen wir den Lügen-Statistiken ein wenig Glauben schenken ?

Lächerlich !

KrascherHistory
25.09.2006, 15:12
Hat das Bundesverfassungsgericht schon festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz dem Grundgesetz widerspricht? Ich müsste herumsuchen, aber das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Frage schon eine Entscheidung gefällt und die Fünf-Prozent-Hürde als verfassungsgemäß angesehen.

Ich glaube eher, dass du dir etwas vorlügst. Trotz aller Mängel, die sicherlich bei der Bundesrepuplik, wie bei jedem anderen Staat vorhanden sind, die Bundesrepublik ist derzeit der einzige deutsche Staat, anerkannt von allen anderen Staaten der Welt. Und wenn du ihn nicht anerkennen willst, damit wird die Bundesrepublik ganz gut leben können. Ich übrigens auch.

Das Deutsche Reich ist endgültig vorbei, auf dem Müllhaufen der Geschichte.

Apifera

Ich brauche keine Dritten, um zu wissen, was meine Rechtsnormen sind.

Du schon.

KrascherHistory
25.09.2006, 15:13
Art.38 Abs.3 GG ist die Kompetenznorm für die Konkretisierung des Wahlverfahrens, so geschehen durch das BundeswahlG. Das ist schon mehrfach vom BVerfG auf seine Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Art.38 GG überprüft worden.

Weil die allermeisten eingereichten Verfassungsbeschwerden Murks sind. Deshalb werden sie im Kammerverfahren vorgeprüft. Die Mehrzahl der Verfassungsbeschwerden scheitert an der Zulässigkeit, andere sind offensichtlich unbegründet.
Das hat seinen Grund: Eine Verfassungsbeschwerde hat inzwischen im öffentlichen Bewußtsein die Eigenschaft eines weiteren Rechtsmittels - ist der Rechtsweg ausgeschöpft, probiert man das eben nochmal. Dazu braucht man keinen Anwalt, und das BVerfG erhebt keine Gerichtskosten (Mißbrauchsgebühren werden nur gegen Rechtsanwälte verhängt). Man kann also nur gewinnen mit dem Versuch einer Verfassungsbeschwerde, deshalb die vielen aussichtslosen.



Dazu muß man nicht lügen. Nehmen wir z.B. die Annahmequote bei Verfassungsbeschwerden. In den USA gibt überhaupt keinen Anspruch auf Annahme eines Verfahrens durch den Supreme Court, der entscheidet frei darüber, welche Verfahren er führen will. In Großbritannien gibt es so etwas wie ein Verfassungsgericht überhaupt nicht. Beim EuGMR liegt die Annahmequote ähnlich niedrig.

Wer lügt da jetzt wem was vor?

Konkretisieren NICHT negieren, Schwarzkittel.

maf2
25.09.2006, 15:24
Ich brauche keine Dritten, um zu wissen, was meine Rechtsnormen sind.
Du schon.
Offenbar schon, denn du verstehst aus eigener Anstrengung ja recht wenig.

maf2
25.09.2006, 15:26
Konkretisieren NICHT negieren, Schwarzkittel.
Ich habe nur versucht, dir ein paar Einzelheiten zum Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erläutern und die rechtsvergleichende Perspektive herzustellen. Verstehe das oder laß es.

KrascherHistory
25.09.2006, 15:26
Offenbar schon, denn du verstehst aus eigener Anstrengung ja recht wenig.

Warst du - Themen-thread - auch schon bei Frau Kollegin in Behandlung ?

Wdh: in Anbetracht meines von dir vorgelogenem Unverständnis verbringt ein angeblicher Dr.jur. hier aber unverhältnismäßig viel Zeit !

KrascherHistory
25.09.2006, 15:27
Ich habe nur versucht, dir ein paar Einzelheiten zum Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erläutern und die rechtsvergleichende Perspektive herzustellen. Verstehe das oder laß es.

Ich laß es. Lügst du jetzt im Büro weiter......

maf2
25.09.2006, 15:31
Wdh: in Anbetracht meines von dir vorgelogenem Unverständnis verbringt ein angeblicher Dr.jur. hier aber unverhältnismäßig viel Zeit !
Kein Problem, danke der Nachfrage - ist ja schließlich von dir mitbezahlte Arbeitszeit.

KrascherHistory
26.09.2006, 13:20
Kein Problem, danke der Nachfrage - ist ja schließlich von dir mitbezahlte Arbeitszeit.

Bis zur Wiederherstullung einer Exekutive des DR hast ja noch ein wenig Zeit.

maf2
26.09.2006, 15:26
Bis zur Wiederherstullung einer Exekutive des DR hast ja noch ein wenig Zeit.
Wenn man da die bisherigen Bemühungen als verläßliche Prognose nehmen kann, verspricht das noch eine Menge schenkelklopfender Unterhaltung.

KrascherHistory
26.09.2006, 15:55
Wenn man da die bisherigen Bemühungen als verläßliche Prognose nehmen kann, verspricht das noch eine Menge schenkelklopfender Unterhaltung.

Nun, deine ersten Schwarzkittel-Kollegen haben wir ja schon nach Hause geschickt.

Da du als angeblich allwissender Rechtsverdreher in alle Vorgänge EInblicke erhälst, verwundert dein sich dumm stellen in Sachen Richter Dr. Tonner aus HH doch ein wenig. Der Bursche hat schon kalte Füßchen bekommen.

maf2
26.09.2006, 18:18
Nun, deine ersten Schwarzkittel-Kollegen haben wir ja schon nach Hause geschickt.
Da du als angeblich allwissender Rechtsverdreher in alle Vorgänge EInblicke erhälst, verwundert dein sich dumm stellen in Sachen Richter Dr. Tonner aus HH doch ein wenig. Der Bursche hat schon kalte Füßchen bekommen.
Dazu fehlt bis heute jeder Beleg. Die Gerichtsverfahren unter Beteiligung von irgendwelchen Reichspennern, die mit ihrer verwirrten Nummer da auftauchten, endeten bisher als Lachnummer zulasten der Reichsschneiderleine.

KrascherHistory
28.09.2006, 00:26
Dazu fehlt bis heute jeder Beleg. Die Gerichtsverfahren unter Beteiligung von irgendwelchen Reichspennern, die mit ihrer verwirrten Nummer da auftauchten, endeten bisher als Lachnummer zulasten der Reichsschneiderleine.

Name und Gericht reichen nicht ?

Anhand eines AZ könntest du mehr erkennen ? Geil.

Selbst der Verfassungsschutz ist am abbauen....

maf2
28.09.2006, 11:32
Name und Gericht reichen nicht ?
Anhand eines AZ könntest du mehr erkennen ? Geil.
Selbst der Verfassungsschutz ist am abbauen....
Mal wieder das übliche Geschwätz ohne Inhalt. Mehr Substanz, bitte!

Ansonsten kannst du dir dein Dampfgeplauder schenken.

KrascherHistory
28.09.2006, 11:40
Mal wieder das übliche Geschwätz ohne Inhalt. Mehr Substanz, bitte!

Ansonsten kannst du dir dein Dampfgeplauder schenken.

Ich habe dir Name des Richter und das zust. Gericht genannt. Wenn du angeblich mit diesen Informationen nix, mit einer AZ-Nummer aber ganz viel angangen kannst, dann ordne deinen Karteikasten erstmal neu,
bevor du überflüssiges Schwarzkittel-Geplapper von dir gibts, Rechtsverdreher.

maf2
28.09.2006, 12:29
Ich habe dir Name des Richter und das zust. Gericht genannt. Wenn du angeblich mit diesen Informationen nix, mit einer AZ-Nummer aber ganz viel angangen kannst, dann ordne deinen Karteikasten erstmal neu,
bevor du überflüssiges Schwarzkittel-Geplapper von dir gibts, Rechtsverdreher.
Aktenzeichen, dann lasse ich mir die Akte kommen. Bis dahin produzierst du einfach nur Dumpfgelaber.

KrascherHistory
28.09.2006, 12:41
Aktenzeichen, dann lasse ich mir die Akte kommen. Bis dahin produzierst du einfach nur Dumpfgelaber.

Dumpfes "Recht-krumm-pflügen ist doch deine Spezialität, Schwarzkittel !

maf2
28.09.2006, 13:02
Dumpfes "Recht-krumm-pflügen ist doch deine Spezialität, Schwarzkittel !
Um das jetzt hier zu beenden: Entweder Aktenzeichen oder nur noch Teredioten-Geschwätz.

KrascherHistory
28.09.2006, 13:08
Um das jetzt hier zu beenden: Entweder Aktenzeichen oder nur noch Teredioten-Geschwätz.

Ja, beende es doch endlich. Oder schon wieder eine Rechtsverdreher-Lüge....

maf2
28.09.2006, 13:29
Ja, beende es doch endlich. Oder schon wieder eine Rechtsverdreher-Lüge....
Aktenzeichen?

KrascherHistory
28.09.2006, 13:31
Aktenzeichen?

Selbst dein "...ich beende es.." "Versprechen" wird gebrochen.

Das ist schon ein Zwang bei dir....:]

maf2
28.09.2006, 14:17
Selbst dein "...ich beende es.." "Versprechen" wird gebrochen.
Das ist schon ein Zwang bei dir....
Aktenzeichen? Oder nur dummes Geschwätz.

KrascherHistory
28.09.2006, 14:24
Aktenzeichen? Oder nur dummes Geschwätz.

ZZZZZZZZZZZZ..........:zzz: :zzz: :zzz: :leier:

maf2
28.09.2006, 14:36
ZZZZZZZZZZZZ..........
Nun ja ... du bist es, der irgendeinen Erfolg des Reichsdeppengeschwafels behauptet. Schade nur, daß davon bisher nichts bekannt ist.

KrascherHistory
28.09.2006, 14:45
Nun ja ... du bist es, der irgendeinen Erfolg des Reichsdeppengeschwafels behauptet. Schade nur, daß davon bisher nichts bekannt ist.

Ich habe schon mehrfachst auf den "Erfolg" in Hamburg, den lieben Rechtsverdreher Dr. Tonner, hingewiesen.

Nur weil du etwas überliest heißt es nicht, das es nicht vorh. ist.

maf2
28.09.2006, 14:52
Ich habe schon mehrfachst auf den "Erfolg" in Hamburg, den lieben Rechtsverdreher Dr. Tonner, hingewiesen.
Nur weil du etwas überliest heißt es nicht, das es nicht vorh. ist.
Aktenzeichen?

KrascherHistory
28.09.2006, 14:55
Aktenzeichen?

Also so wird das nix mit der Beförderung....!:hihi:

maf2
28.09.2006, 14:57
Also so wird das nix mit der Beförderung....!
Um die mach dir mal keine Sorgen, da ist ein Parteibuch eine weit wirksamere Hilfe.

Also: Wie war doch gleich das Aktenzeichen?

KrascherHistory
28.09.2006, 15:11
Um die mach dir mal keine Sorgen, da ist ein Parteibuch eine weit wirksamere Hilfe.

Also: Wie war doch gleich das Aktenzeichen?

Ist klar. Über´s Parteibuch werden ja auch die "unabhängigen" gesetzlichen Richter ernannt. Deswegen werden die auch jüngst alle platt gemacht.

maf2
28.09.2006, 15:16
Ist klar. Über´s Parteibuch werden ja auch die "unabhängigen" gesetzlichen Richter ernannt. Deswegen werden die auch jüngst alle platt gemacht.
Von letzterem hätte man was gemerkt, aber leider - Fehlanzeige. Irgendwie sollten die Teredioten mal den Absprung aus Silent Hill schaffen.

KrascherHistory
28.09.2006, 15:24
Von letzterem hätte man was gemerkt, aber leider - Fehlanzeige. Irgendwie sollten die Teredioten mal den Absprung aus Silent Hill schaffen.

Solange du noch in Goebbels-Manier dagegen lügen kannst ist doch alle in Ordnung !

maf2
28.09.2006, 19:51
Solange du noch in Goebbels-Manier dagegen lügen kannst ist doch alle in Ordnung !
Was auch immer du daherschwafelst: Bisher hat es keinen einzigen Erfolgs"fall" der Reichsdeppen vor Gericht gegeben. WEnn du anderer Meinung bist, bitte ich um Angabe des Gerichts und des Aktenzeichens, dann kann sich jeder hier im Forum eine Entscheidungskopie gegen Kopierkostenerstattung besorgen. Dann wer' ma schaun...

KrascherHistory
13.10.2006, 17:08
Was auch immer du daherschwafelst: Bisher hat es keinen einzigen Erfolgs"fall" der Reichsdeppen vor Gericht gegeben. WEnn du anderer Meinung bist, bitte ich um Angabe des Gerichts und des Aktenzeichens, dann kann sich jeder hier im Forum eine Entscheidungskopie gegen Kopierkostenerstattung besorgen. Dann wer' ma schaun...

Ich habe nicht alle AZ vom looser Tonner aus HH im Kopf. Da wird aber jeder fündig.

maf2
13.10.2006, 19:26
Ich habe nicht alle AZ vom looser Tonner aus HH im Kopf. Da wird aber jeder fündig.

Es geht ja auch um DEIN Aktenzeichen. Du hast sicher etwas Papier ins Haus geschickt oder mitgegeben bekommen. Also, nun los, schau mal nach.

KrascherHistory
13.10.2006, 20:08
Es geht ja auch um DEIN Aktenzeichen. Du hast sicher etwas Papier ins Haus geschickt oder mitgegeben bekommen. Also, nun los, schau mal nach.

Ne du. Ich war nur als Rechtsbeistand in wenigen Verfahren dabei. Sorry.

maf2
13.10.2006, 20:11
Ne du. Ich war nur als Rechtsbeistand in wenigen Verfahren dabei. Sorry.

Gewerbliche Rechtsberatung ohne erforderliche Erlaubnis? Kein Wunder, daß du keine Details zur Überprüfung rausrückst.

KrascherHistory
13.10.2006, 20:27
Gewerbliche Rechtsberatung ohne erforderliche Erlaubnis? Kein Wunder, daß du keine Details zur Überprüfung rausrückst.

Nix gewerblich. Gem. Art.103 oder MRK 7.1

Erlaubnis ? Rechtsberatungsgesetz der Nazis ist wohl durch all.Kontrollratsgesetz per Sept. 1945 erledigt !

Klar, das deine Kollegen mittels Nazi-Gesetz hier noch die Pfründe sichern. Noch !

maf2
13.10.2006, 20:29
Nix gewerblich. Gem. Art.103 oder MRK 7.1
Erlaubnis ? Rechtsberatungsgesetz der Nazis ist wohl durch all.Kontrollratsgesetz per Sept. 1945 erledigt !
Klar, das deine Kollegen mittels Nazi-Gesetz hier noch die Pfründe sichern. Noch !
Eher nicht. Aber gegebenenfalls wirst du darüber zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Jetzt wäre noch zu klären, inwieweit deine Aktivitäten irgend jemandem genutzt haben.

KrascherHistory
13.10.2006, 20:30
Eher nicht. Aber gegebenenfalls wirst du darüber zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Jetzt wäre noch zu klären, inwieweit deine Aktivitäten irgend jemandem genutzt haben.

100 % Erfolgsquote. Wer kann das mit "kollegialem Gruß" schon von sich behaupten.

maf2
13.10.2006, 20:38
100 % Erfolgsquote. Wer kann das mit "kollegialem Gruß" schon von sich behaupten.

Und das war doch noch gleich in welchen Verfahren?

KrascherHistory
13.10.2006, 21:04
Und das war doch noch gleich in welchen Verfahren?

Als "einfacher" Rechtsbeistand benötigst du keine Unterlagen, das weißt du doch.....

maf2
13.10.2006, 21:27
Als "einfacher" Rechtsbeistand benötigst du keine Unterlagen, das weißt du doch.....

Wenn es sich dabei um gewerbliche Tätigkeit handelt, schon. Und, da du von mehreren Fällen sprichst, sind wir da schnell im kritischen Bereich.

Aber mal davon weg: Welche Verfahren waren es denn nun, in denen du so glorreich deine Rechtsauffassung vertreten hast? Bisher haben wir ja hier nur deine substanzlosen Behauptungen.

KrascherHistory
13.10.2006, 23:40
Wenn es sich dabei um gewerbliche Tätigkeit handelt, schon. Und, da du von mehreren Fällen sprichst, sind wir da schnell im kritischen Bereich.

Aber mal davon weg: Welche Verfahren waren es denn nun, in denen du so glorreich deine Rechtsauffassung vertreten hast? Bisher haben wir ja hier nur deine substanzlosen Behauptungen.

Kritische Masse wir mit einigen Hundert oder Tausend von Rechtsbeiständen erreicht werden. Klatsche für die Schwarzkittel.

Ich warte getrost auf irgendwelche Anklagen. Deine Kollegen kriegen ja nicht einmal eine vernünftige Ladung auf die Reihe.

Nichtige Rechtsgeschäfte nennt man so was. Von einer "Zustellung" will ich da noch gar nicht mal sprechen.

maf2
15.10.2006, 11:36
Ich warte getrost auf irgendwelche Anklagen. Deine Kollegen kriegen ja nicht einmal eine vernünftige Ladung auf die Reihe.
Nichtige Rechtsgeschäfte nennt man so was. Von einer "Zustellung" will ich da noch gar nicht mal sprechen.
Von Rechtsgeschäft schreibt da nur, wer keine Ahnung hat. Eine Zustellung ist ein Hoheitsakt. Das bestätigt meine Vermutung, daß du - wenn überhaupt - es bisher nur mit Bagatellen zu tun hattest, denn wenn in einem Prozeß etwas an der Zustellung der Ladung scheitert, kann es nicht um Bedeutsames gehen.

Aber, wie schon bisher: Alles nur unbelegte Behauptungen von dir.

KrascherHistory
15.10.2006, 12:01
Von Rechtsgeschäft schreibt da nur, wer keine Ahnung hat. Eine Zustellung ist ein Hoheitsakt. Das bestätigt meine Vermutung, daß du - wenn überhaupt - es bisher nur mit Bagatellen zu tun hattest, denn wenn in einem Prozeß etwas an der Zustellung der Ladung scheitert, kann es nicht um Bedeutsames gehen.

Aber, wie schon bisher: Alles nur unbelegte Behauptungen von dir.

JEDE bisher zu Gesicht bekommende Ladung war nichtig, wg. Formmangel.

Ich bin dennoch jeder "netten" Einladung gefolgt. Nur von Kaffee und Kuchen wollte der Schwarzkittel dann nix wissen und hat bisher jede Verhandlung abgebrochen.

Nicht unterbrochen oder eingestellt oder vertagt oder sonstiges. Unprotokolliert abgebrochen. Ist einfach gegangen der Spitzbube.

Wo sind die Rechte hin......:))

maf2
16.10.2006, 11:27
JEDE bisher zu Gesicht bekommende Ladung war nichtig, wg. Formmangel. Ich bin dennoch jeder "netten" Einladung gefolgt. Nur von Kaffee und Kuchen wollte der Schwarzkittel dann nix wissen und hat bisher jede Verhandlung abgebrochen. Nicht unterbrochen oder eingestellt oder vertagt oder sonstiges. Unprotokolliert abgebrochen. Ist einfach gegangen der Spitzbube. Wo sind die Rechte hin......
Du lebst in deiner eigenen Welt.

Apifera
16.10.2006, 11:54
Könnte es sein, dass der Schwarzkittel hinterher ein Schreiben an einen Weißkittel formuliert hat?

KrascherHistory
16.10.2006, 12:01
Könnte es sein, dass der Schwarzkittel hinterher ein Schreiben an einen Weißkittel formuliert hat?

Mit Sicherheit. Weil er selbst das Naheliegende nicht mehr gesehen hat und höchst wahrscheinlich selbst um Einweisung gebeten hat !