PDA

Vollständige Version anzeigen : Karlsruhe schränkt nachträgliche Sicherungsverwahrung ein



SAMURAI
06.09.2006, 13:31
http://www.ftd.de/politik/deutschland/110460.html?nv=cd-rss200

auszug

Karlsruhe schränkt nachträgliche Sicherungsverwahrung ein

http://www.ftd.de/asset/Image/Migration/2004/fuhlsbuettel_kl.jpg

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die nachträgliche Sicherungsverwahrung verschärft. Nur bei hoher, bei der Verurteilung nicht erkennbarer Rückfallgefahr darf gegen einen Gefangenen nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt werden.
__________________________________________________ _________________

Tolles Urteil ! Aus den zahlreichen Fällen wurde nichts gelernt !

Bisher wurde nur festgestellt, dass die Gutachter bei der Beurteilung der Rückfallgefahr fast gänzlich versagt haben.

Jetzt sind diese unfähigen Gutachter wieder am Zuge. 8o

Sterntaler
06.09.2006, 21:02
...man muss was für sein Klieentel tun, damit die Beschäftigung nicht ausgeht.


Dies ist dann oft das Resultat dieser "Gutachten"


...diese toten Kinder klagen an, auch dank der Alt68 Täterschützer.

quelle Print Bild


http://img322.imageshack.us/img322/7651/screenshot06092006173459gd0.th.png (http://img322.imageshack.us/my.php?image=screenshot06092006173459gd0.png)


Doppelklick Virusfrei

Der Patriot
06.09.2006, 21:27
Die beste Sicherheitsverwahrung für Kindermörder ist immer noch das Seil am Ast.

Zum Thema: Wider einmal typisch BRD. Täter sind mehr wert als Opfer.

KrascherHistory
07.09.2006, 10:45
http://www.ftd.de/politik/deutschland/110460.html?nv=cd-rss200

auszug

Karlsruhe schränkt nachträgliche Sicherungsverwahrung ein

http://www.ftd.de/asset/Image/Migration/2004/fuhlsbuettel_kl.jpg

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die nachträgliche Sicherungsverwahrung verschärft. Nur bei hoher, bei der Verurteilung nicht erkennbarer Rückfallgefahr darf gegen einen Gefangenen nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt werden.
__________________________________________________ _________________

Tolles Urteil ! Aus den zahlreichen Fällen wurde nichts gelernt !

Bisher wurde nur festgestellt, dass die Gutachter bei der Beurteilung der Rückfallgefahr fast gänzlich versagt haben.

Jetzt sind diese unfähigen Gutachter wieder am Zuge. 8o

Wieder eines dieser "Seht-her-wir-entscheiden-unabhängig" Urteile für´s dumme Volk.

Was ist mit den 20.000 anderen Anträgen, die grundlos nicht zur Entscheidung genommen werden.

1 so ein Mickey Mouse Urteil bleibt übrig. Lächerlich ! MfG K

maf2
07.09.2006, 11:07
Wieder eines dieser "Seht-her-wir-entscheiden-unabhängig" Urteile für´s dumme Volk.

Was ist mit den 20.000 anderen Anträgen, die grundlos nicht zur Entscheidung genommen werden.


Nichts, denn die Kammerentscheidungen über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bedürfen keiner Begründung. Das ist auch nicht zu beanstanden, weil die Verfassungsbeschwerde nicht Teil des ordentlichen Rechtswegs ist, also nicht durch Art.19 Abs.4 GG geschützt wird.

Das ist übrigens auch in anderen Staaten gängige und selbstverständliche Praxis. Der US Supreme Court ist noch weit wählerischer in der Annahme von Verfahren.

dtm05
07.09.2006, 11:17
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die nachträgliche Sicherungsverwahrung verschärft. Nur bei hoher, bei der Verurteilung nicht erkennbarer Rückfallgefahr darf gegen einen Gefangenen nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt werden.
Wenn jemand "anschließende Sicherheitsverwahrung" aufgebrummt kriegt, dann war doch bei seiner Verurteilung bereits eine Rückfallgefahr erkennbar, oder? Wozu dann noch einen Gutachter bemühen? Ist mir zu hoch....