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Vollständige Version anzeigen : Böser alter Mann



Odin
05.09.2006, 00:41
Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?





Düsseldorf (dto). Weil er einen Nachbarn als "Nigger" beschimpft hatte, muss sich ein 74-jähriger Rentner am Donnerstag erneut vor Gericht verantworten. Der bislang nicht vorbestrafte Mann war vom Düsseldorfer Amtsgericht zuvor wegen Beleidigung zu vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

http://www.rp-online.de/public/article/dtoday/news/aktuell/104420

Manfred_g
05.09.2006, 01:01
Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?

...

Ja, aber gegen solche Richter!
In meinen Augen wurde hier verachtenswerte Rechtsbeugung begangen, auf Kosten eines vermeintlich leichten Opfers, um sich auf der Gutmenschenskala nach oben zu schleimen. Dieser Richter gehört aus dem Amt gezogen und hart bestraft.
Daß der Begriff "Nigger" nicht straffrei bleiben kann, sollte klar sein. Es ist eine schlimme Beleidigung.
Aber ein Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, wo ein anderer vermutlich mit ein paar hundert Euro Geldbuße wegkommt, ist eine Schande für unser Rechtssystem.

FranzKonz
05.09.2006, 01:01
Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?

Das Urteil halte ich für untypisch hart. Man sollte sich die Urteilsbegründung genauer betrachten.

Ich vermute:
Entweder hat er sich vor Gericht noch mal aufgeführt wie Rambo, oder der Richter war besoffen.

heiss
05.09.2006, 02:42
Ist total unnötig der Mann ist 74.
Ich finde er hat Narrenfreiheit und sollte von der Justiz und Mitmenschen nicht mehr so ernst genommen werden.

Aber wirklich wenn ich etwas nicht verstehe dann ist das die falsche Haltung gegenüber Älteren, Frauen und Kindern.

Sheldon
05.09.2006, 04:27
Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?

http://www.rp-online.de/public/article/dtoday/news/aktuell/104420

Aus dem Artikel ist nicht ersichtlich wann wo und weshaln der rentner den Ni*** *hüstel* farbigen beschimpft hat, hatte der mann nen joint, oder ne bierflasche im hals, hatte er seine stereoanlage mit 120 Db aufs fensterbrett gestellt oder seinen müll in hausflur geschmissen.?

Ist der "farbige" nachbar deutscher staatsanghöriger oder geduldeter asylant?

ohne die entsprechende vorgeschichte zu kennen halte ich es für witzlos ein urteil zu fällen.

mggelheimer
05.09.2006, 05:35
4 Monate Zuchthaus für das Wort "Nigger" ?( Unglaublich!?

KrascherHistory
05.09.2006, 07:52
Ja, aber gegen solche Richter!
In meinen Augen wurde hier verachtenswerte Rechtsbeugung begangen, auf Kosten eines vermeintlich leichten Opfers, um sich auf der Gutmenschenskala nach oben zu schleimen. Dieser Richter gehört aus dem Amt gezogen und hart bestraft.
Daß der Begriff "Nigger" nicht straffrei bleiben kann, sollte klar sein. Es ist eine schlimme Beleidigung.
Aber ein Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, wo ein anderer vermutlich mit ein paar hundert Euro Geldbuße wegkommt, ist eine Schande für unser Rechtssystem.

Korrekt. Rechtsbeugung wird aber permanent, jeden Tag begangen.

Der Rentner - läß ihn pöbeln wie er mag - ist dabei nur ein Exempel.

MfG K

Polemi
05.09.2006, 08:07
Ja, aber gegen solche Richter!
In meinen Augen wurde hier verachtenswerte Rechtsbeugung begangen, auf Kosten eines vermeintlich leichten Opfers, um sich auf der Gutmenschenskala nach oben zu schleimen. Dieser Richter gehört aus dem Amt gezogen und hart bestraft.
Daß der Begriff "Nigger" nicht straffrei bleiben kann, sollte klar sein. Es ist eine schlimme Beleidigung.
Aber ein Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, wo ein anderer vermutlich mit ein paar hundert Euro Geldbuße wegkommt, ist eine Schande für unser Rechtssystem.
Mhh... Räusper...
Einem Richter "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, der sich (mit Sicherheit) im Rahmen geltender Gesetze bewegt, halte ich doch für grenzwertig!

Wenn unsere Gesetze für Beleidigungen Haftstrafen vorsehen, wann hälst du denn eine solche für sinnvoll? NIE? Dann wäre ja gut, doch das ändert nichts daran, dass sich der Richter im Rahmen der ihm vorgegebenen Gesetze - im Gegensatz zu dir! Das kategorische Ablehnen von Haftstrafen würde da eher eine (vielleicht sogar "verachtenstwerte") "Rechtsbeugung" darstellen...

Als Begründung wurde laut Artikel angeführt, dass der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet und eine Wiederholung für wahrscheinlich hält...
So sich der gute Mann innerhalb seiner Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lässt, ist ja auch nichts passiert, nicht wahr? Muss sich der Ausländerhass mal zwei Jahre innerhalb der eigenen vier Wände abreagieren!



(im Übrigen halte auch ich die Strafe für sehr hoch angesetzt, da wirklich niemanden damit gedient wäre, so ein 74- Jähriger noch ins Gefängnis muss - eine empfindliche Geldstrafe würde wohl auch einen "Besserungseffekt" haben - hier jedoch von Rechtsbeugung zu reden halte ich allerdings, wie bereits erwähnt, für fahrlässig...)

Herr Bratbäcker
05.09.2006, 08:09
Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?


Tja, bei Steuerdelikten und bei gegen Ausländer gerichtetetn Straftaten versteht die BRD keinen Spaß. :]

Eine weitere rechtsradikale Tat, die die NAZI-Gefahr erneut eindrucksvoll unterstreicht.:(

Im Übrigen ist Beleidigung eine Privatklagedelikt, der Neger muß den rechtsradikalen Kriminellen also wohl angezeigt haben. Vielleicht ist da auch noch ein zivilrechtlicher Schmerzensgeldanaspruch drin. :]

SAMURAI
05.09.2006, 08:13
Ich bin geneigt den Richter im Sinne unseres verflossenen, Dr.-Hut tragenden Professors, Ex-Aussenminister Fischer gegenüber dem Bundestragspräsidenten Stücklen zu bezeichnen !

Solche Urteile tragen nichts zum Gerechtigkeitsgefühl des Otto-Normal-Bürgers bei. Insbesondere dann, wenn man für das Inverkehrbringen von Gammelfleisch mit ein paar Euronen zu Kasse gebeten wird.

freundliche Grüsse

Mauser98K
05.09.2006, 08:19
Würde ein Türke oder anderer Musel, der seinen deutschen nachbarn permanent beschimpft, auch in den Knast wandern?

Ich schätze mal, nicht.

wtf
05.09.2006, 08:23
Das wird das Urteil eines Alt68ers nach erfolgtem Marsch durch Instanzen gewesen sein, keine Frage.

Drosselbart
05.09.2006, 10:38
Tja, bei Steuerdelikten und bei gegen Ausländer gerichtetetn Straftaten versteht die BRD keinen Spaß. :]

Eine weitere rechtsradikale Tat, die die NAZI-Gefahr erneut eindrucksvoll unterstreicht.:(

Im Übrigen ist Beleidigung eine Privatklagedelikt, der Neger muß den rechtsradikalen Kriminellen also wohl angezeigt haben. Vielleicht ist da auch noch ein zivilrechtlicher Schmerzensgeldanaspruch drin. :]

Steuerdelikte sind kein Problem, wenn man der richtigen Partei angehört.

FranzKonz
05.09.2006, 11:33
Bewährungsstrafen sind nur für minderschwere Taten wie diese hier vorgesehen: http://www.wdr.de/themen/panorama/18/muenster_urteil/index.jhtml
Dazu gibt es von Kishon eine sehr treffende Satire unter dem Titel "Staatlich geförderte Notzucht". Der Täter zeigt, daß die Vergewaltigung vom Staat als eine Art Volkssport zum Abbau von Aggressionen gefördert wird.

Klopperhorst
05.09.2006, 12:01
Ahja, und was ist mit denen, die uns Deutsche "Kartoffeln" oder "Schweinefleischfresser" nennen?

Dieser Richter steht auf meiner Abschussliste ganz oben.

---

SAMURAI
05.09.2006, 12:09
Ich muß dir recht geben. Ein derart heimtückisches und zutiefst verachtenswertes Verbrechen wie das des unverbesserlichen, altersstarrsinnigen Rassisten kann gar nicht anders als mit aller zur Verfügung stehenden Härte des Gesetzes - das im übrigen unbedingt verschärft werden muß! - bestraft werden.

Bewährungsstrafen sind nur für minderschwere Taten wie diese hier vorgesehen: http://www.wdr.de/themen/panorama/18/muenster_urteil/index.jhtml

Da kommt einen schon das Grauen !

Odin
05.09.2006, 12:15
Ahja, und was ist mit denen, die uns Deutsche "Kartoffeln" oder "Schweinefleischfresser" nennen?

Dieser Richter steht auf meiner Abschussliste ganz oben.

---


Das sind doch auch nur kulturbedingte Liebkosungen unserer neuen Freunde.

Manfred_g
05.09.2006, 13:03
Mhh... Räusper...
Einem Richter "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, der sich (mit Sicherheit) im Rahmen geltender Gesetze bewegt, halte ich doch für grenzwertig!

Wenn unsere Gesetze für Beleidigungen Haftstrafen vorsehen, wann hälst du denn eine solche für sinnvoll? NIE? Dann wäre ja gut, doch das ändert nichts daran, dass sich der Richter im Rahmen der ihm vorgegebenen Gesetze - im Gegensatz zu dir! Das kategorische Ablehnen von Haftstrafen würde da eher eine (vielleicht sogar "verachtenstwerte") "Rechtsbeugung" darstellen...

Als Begründung wurde laut Artikel angeführt, dass der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet und eine Wiederholung für wahrscheinlich hält...
So sich der gute Mann innerhalb seiner Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lässt, ist ja auch nichts passiert, nicht wahr? Muss sich der Ausländerhass mal zwei Jahre innerhalb der eigenen vier Wände abreagieren!



(im Übrigen halte auch ich die Strafe für sehr hoch angesetzt, da wirklich niemanden damit gedient wäre, so ein 74- Jähriger noch ins Gefängnis muss - eine empfindliche Geldstrafe würde wohl auch einen "Besserungseffekt" haben - hier jedoch von Rechtsbeugung zu reden halte ich allerdings, wie bereits erwähnt, für fahrlässig...)

Ich glaube nicht, daß ich ein rechtliches Problem zu fürchten habe (solange nicht Recht gegen mich gebeugt oder gebrochen wird, womit sich der Kreis schlösse). Das zum Einen.

Was verschiedene Formen der Beleidigung betrifft...nimm dir eine Viertelstunde Zeit, setze dich vor mich und ich rezitiere dir aus dem Schatzkästlein bayerischer (Schimpf-)Wortschöpfungen einen kleinen Auszug, der dich den Rest deines Lebens lang läutern wird!
Komm mir also nicht mit der "ultimativen" Beleidigung durch ein einziges Wort.

Die Begründung, daß der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet ist für mich genau der Zentralpunkt des Übels und damit auch meiner Kritik, da mit solchen "Erwartungen" des Richters jeder Mist zu rechtfertigen ist.
Der überzogene Hang in Deutschland zu prophylaktischer Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung ist längst zu einer Krankheit entartet. (Oops, wieviel Jahre kostet mich das jetzt?) Was soll der Blödsinn, jemanden einzusperren, mit der Begründung, daß er womöglich wieder jemanden beleidigen könnte? Reicht es nicht aus, solange zu warten, bis dieser Fall eingetreten ist? Wozu man sich bei Triebmördern erst seit kurzem so richtig durchringen kann, wird hier unter anderem Namen mit einer Lockerheit durchgezogen, daß mir schlecht wird: eine Art "Sicherheitsverwahrung im voraus". Daß ich mit meiner Einschätzung nicht ganz im Absurden liege, zeigt doch auch die Tatsache, daß man in die Berufung geht.

FranzKonz
05.09.2006, 13:08
Die Begründung, daß der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet ist für mich genau der Zentralpunkt des Übels und damit auch meiner Kritik, da mit solchen "Erwartungen" des Richters jeder Mist zu rechtfertigen ist.
Diese Erkenntnis könnte der Richter auch aus dem Verhalten des alten Herrn während der Sitzung gewonnen haben. Besser erst mal die Begründung abwarten oder suchen.

emire
05.09.2006, 13:27
Ist total unnötig der Mann ist 74.
Ich finde er hat Narrenfreiheit und sollte von der Justiz und Mitmenschen nicht mehr so ernst genommen werden.

Aber wirklich wenn ich etwas
nicht verstehe dann ist das die falsche Haltung gegenüber Älteren, Frauen und Kindern.


Tja,was bleibt noch übrig................?

Polemi
05.09.2006, 13:29
Ich glaube nicht, daß ich ein rechtliches Problem zu fürchten habe (solange nicht Recht gegen mich gebeugt oder gebrochen wird, womit sich der Kreis schlösse). Das zum Einen.

Was verschiedene Formen der Beleidigung betrifft...nimm dir eine Viertelstunde Zeit, setze dich vor mich und ich rezitiere dir aus dem Schatzkästlein bayerischer (Schimpf-)Wortschöpfungen einen kleinen Auszug, der dich den Rest deines Lebens lang läutern wird!
Komm mir also nicht mit der "ultimativen" Beleidigung durch ein einziges Wort.

Die Begründung, daß der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet ist für mich genau der Zentralpunkt des Übels und damit auch meiner Kritik, da mit solchen "Erwartungen" des Richters jeder Mist zu rechtfertigen ist.
Der überzogene Hang in Deutschland zu prophylaktischer Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung ist längst zu einer Krankheit entartet. (Oops, wieviel Jahre kostet mich das jetzt?) Was soll der Blödsinn, jemanden einzusperren, mit der Begründung, daß er womöglich wieder jemanden beleidigen könnte? Reicht es nicht aus, solange zu warten, bis dieser Fall eingetreten ist? Wozu man sich bei Triebmördern erst seit kurzem so richtig durchringen kann, wird hier unter anderem Namen mit einer Lockerheit durchgezogen, daß mir schlecht wird: eine Art "Sicherheitsverwahrung im voraus". Daß ich mit meiner Einschätzung nicht ganz im Absurden liege, zeigt doch auch die Tatsache, daß man in die Berufung geht.
Zum ersten Teil: Ich glaube du hast mich da etwas missverstanden! Dein Post sprengt sicher keinen gesetzlichen Rahmen, ich wollte lediglich darauf hinaus, dass das es wohl eher Rechtsbeugung ist, ein mögliches Strafmaß generell nicht auszunutzen, als dieses eben in bestimmten Fällen zu tun - denn mir schien, du würdest eine Gefängnisstrafe für eine solche Tat generell ablehnen... (was ja dein gutes Recht ist, nur der Vorwurf der Rechtsbeugung greift hier eben nicht...)

Zum zweiten: Mich freut sehr, dass du anscheinend einen ausgeprägten Wortschatz besitzt, wie mich dieser (und vor allem wovon) läutern soll, bleibt mir allerdings schleierhaft...

Zum dritten: Der Artikel war letztendlich zu kurz, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können (wie erwähnt, auch ich halte die Strafe für unangemessen, wenn auch aus anderen Gründen) - jedoch klang es für mich aus dem Artikel so, als habe sich der Angeklagte vor Gericht ähnlich der ihm vorgeworfenen Tat gebärdet... Für kaum vorstellbar halte ich, dass der Richter in seiner Begründung von einem Denkzettel sprach, die Strafe wohl aber auf den Angeklagten aber abschreckend wirken soll...
Die Mühe mal im StGB nachzuschauen, in welchem Strafrahmen sich eine Verurteilung wegen Beleidigung vollziehen kann, überlasse ich gerne dir - aber wie gesagt, ich gehe mal davon aus, dass der Richter sich in eben diesem Rahmen bewegt:
Also (und das war ja mein Vorwurf), wie kommst du dazu, dem Mann "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, so er sich im Rahmen geltender Gesetze bewegt?

bernhard44
05.09.2006, 13:43
Als Strafmaß sieht § 185 StGB (Beleidigung) eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Teures Fluchen

Sie sehen den Polizisten und haben den ersten Fluch schon auf den Lippen. Aber vorsicht! Lassen Sie sich nicht erwischen und bei einer Diskussion mit den Ordnungskräften nicht hinreißen, die Beamten zu beleidigen. Denn dies kann ganz schön teuer werden. Ob 'Idiot', 'Wegelagerer' oder nur den Vogel zeigen: Das Strafgesetzbuch sieht bei Beamten-Beleidigung ein Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe mit 10 bis 30 Tagessätzen vor.
» Geldbußen für Beleidigungen - einige Beispiele aus Gerichtsurteilen
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Angeklagten. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel eines Netto-Monatslohns. Wer also zum Beispiel 2.000 Euro netto verdient, bekommt bei 25 Tagessätzen eine Geldstrafe von rund 3.300 Euro. Es kann also ganz schön teuer werden, wenn man seinen Ärger nicht herunter schluckt und bei einer Diskussion über ein Knöllchen seine Fassung verliert.


So viel zur Verhältnismäßigkeit, gegenüber der beleidigenden Bezeichnung "Nigger"!
Die übrigens täglich hundertfach in den Music-Videos der Rap und Hip-Hop Szene, unseren Kids um die Ohren gehauen wird!

Nephtys
05.09.2006, 13:54
Der Richter ist ein Gutmenschen Spinner, nenn es doch beim Wort.

bernhard44
05.09.2006, 14:10
Nach der in der BRD ansonsten üblichen Rechtspraxis werden für Ersttäter keine Freiheitsstrafen verhängt. In manchen schweren Fällen, in denen Freiheitsstrafen angemessen erscheinen, werden diese zur Bewährung ausgesetzt. Siehe den von mir verlinkten Fall: Ein Typ vergewaltigt die eigene Tochter und bekommt zwei Jahre auf Bewährung - also nichts, wenn er sich in Zukunft unauffällig verhält. Ein unbescholtener Bürger von 74 Jahren hingegen soll für vier Monate hinter Gitter, weil er zu einem Neger »Nigger« gesagt hat.

Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben!

Oder soll man das Urteil lieber so verstehen: »Wenn du mal wieder die Lust verspürst, einen Neger 'Nigger' zu nennen, unterdrücke sie und suche dir lieber eine weiße Frau, die du statt dessen vergewaltigen kannst«?!?



Das Urteil muss man nicht verstehen!
Man kann es akzeptieren oder Berufung dagegen einlegen!
Und zur Verhältnismäßigkeit habe ich mich genau so geäußert, ich sehe sie hier als nicht gegeben an!

Manfred_g
05.09.2006, 14:32
Zum ersten Teil: Ich glaube du hast mich da etwas missverstanden! Dein Post sprengt sicher keinen gesetzlichen Rahmen, ich wollte lediglich darauf hinaus, dass das es wohl eher Rechtsbeugung ist, ein mögliches Strafmaß generell nicht auszunutzen, als dieses eben in bestimmten Fällen zu tun - denn mir schien, du würdest eine Gefängnisstrafe für eine solche Tat generell ablehnen... (was ja dein gutes Recht ist, nur der Vorwurf der Rechtsbeugung greift hier eben nicht...)

Zum zweiten: Mich freut sehr, dass du anscheinend einen ausgeprägten Wortschatz besitzt, wie mich dieser (und vor allem wovon) läutern soll, bleibt mir allerdings schleierhaft...

Zum dritten: Der Artikel war letztendlich zu kurz, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können (wie erwähnt, auch ich halte die Strafe für unangemessen, wenn auch aus anderen Gründen) - jedoch klang es für mich aus dem Artikel so, als habe sich der Angeklagte vor Gericht ähnlich der ihm vorgeworfenen Tat gebärdet... Für kaum vorstellbar halte ich, dass der Richter in seiner Begründung von einem Denkzettel sprach, die Strafe wohl aber auf den Angeklagten aber abschreckend wirken soll...
Die Mühe mal im StGB nachzuschauen, in welchem Strafrahmen sich eine Verurteilung wegen Beleidigung vollziehen kann, überlasse ich gerne dir - aber wie gesagt, ich gehe mal davon aus, dass der Richter sich in eben diesem Rahmen bewegt:
Also (und das war ja mein Vorwurf), wie kommst du dazu, dem Mann "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, so er sich im Rahmen geltender Gesetze bewegt?

1) ist damit geklärt
2) nach besagter Viertelstunde würdest du manches, was du bisher als Beleidigung aufgefaßt hast, bestenfalls als rauhe Liebkosung bewerten. Darin läge die Läuterung :D
3) ich werfe dem Richter keine "verachtenswerte Rechtbeugung" vor, ich "behaupte" nicht, ich "meine" aber. Wie aus dem Zusatz "in meinen Augen" hervorgeht, handelt es sich um eine subjektive Meinungsäusserung.
Da wir niemals endgültig klären werden können, was verachtenswert ist und was nicht, sollten wirs in diesem Punkt dabei belassen. In meinen Augen ist es verachtenswert.
Wie sieht es mit dem Begriff Rechtsbeugung aus? Vereinfacht gesagt steht dazu in einem Lexikon "vorsätzliche Falschanwendung von Gesetzen...". Möge jeder selber urteilen, ob das zutrifft oder nicht. Da aber sogar Richtern und Juristen unterschiedliche Meinungen zum gleichen Sachverhalt zugestanden werden (wozu bräuchten wir sonst mehrere Instanzen?) nehme ich als Nichtjurist für mich erst recht in Anspruch "Urteile" fällen zu dürfen, wenn auch keine rechtsverbindlichen.

esperan
05.09.2006, 15:28
Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?





http://www.rp-online.de/public/article/dtoday/news/aktuell/104420

Naja, Strafe muss sein. Hoffentlich hat er seine fahrlässige Aussage vor Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes getan. Ansonsten wird es teuer.

Mauser98K
05.09.2006, 15:45
Als Strafmaß sieht § 185 StGB (Beleidigung) eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Teures Fluchen

Sie sehen den Polizisten und haben den ersten Fluch schon auf den Lippen. Aber vorsicht! Lassen Sie sich nicht erwischen und bei einer Diskussion mit den Ordnungskräften nicht hinreißen, die Beamten zu beleidigen. Denn dies kann ganz schön teuer werden. Ob 'Idiot', 'Wegelagerer' oder nur den Vogel zeigen: Das Strafgesetzbuch sieht bei Beamten-Beleidigung ein Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe mit 10 bis 30 Tagessätzen vor.
» Geldbußen für Beleidigungen - einige Beispiele aus Gerichtsurteilen
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Angeklagten. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel eines Netto-Monatslohns. Wer also zum Beispiel 2.000 Euro netto verdient, bekommt bei 25 Tagessätzen eine Geldstrafe von rund 3.300 Euro. Es kann also ganz schön teuer werden, wenn man seinen Ärger nicht herunter schluckt und bei einer Diskussion über ein Knöllchen seine Fassung verliert.


So viel zur Verhältnismäßigkeit, gegenüber der beleidigenden Bezeichnung "Nigger"!
Die übrigens täglich hundertfach in den Music-Videos der Rap und Hip-Hop Szene, unseren Kids um die Ohren gehauen wird!

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Ausspruch: "Ihr seid schlimmer als die Stasi!" gegenüber zwei Polizeibeamten etwa ein Monatsgehalt kostet.

Manfred_g
05.09.2006, 15:57
Hängt es von der Anzahl der anwesenden Polizisten ab? :D

George Rico
05.09.2006, 15:59
Krass! Vier Monate ohne Bewährung nur wegen einer Beleidigung...Aber wenn Ausländer "mal" einen Deutschen beleidigen, läuft es eh auf Sozialstunden o.ä. hinaus.

bernhard44
05.09.2006, 16:40
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Ausspruch: "Ihr seid schlimmer als die Stasi!" gegenüber zwei Polizeibeamten etwa ein Monatsgehalt kostet.

was natürlich ein krasses Fehlurteil ist! Denn das ist keine Beleidigung sondern eine Lüge!
Schlimmer als die Stasi - wie geht dass denn?;)

Mauser98K
05.09.2006, 16:43
Hängt es von der Anzahl der anwesenden Polizisten ab? :D

Wenn Aussage gegen Aussage steht, glaubt der Richter eher dem Polizisten.

Sterntaler
05.09.2006, 16:46
Düsseldorf (dto). Weil er einen Nachbarn als "Nigger" beschimpft hatte, muss sich ein 74-jähriger Rentner am Donnerstag erneut vor Gericht verantworten. Der bislang nicht vorbestrafte Mann war vom Düsseldorfer Amtsgericht zuvor wegen Beleidigung zu vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.


...tolle Leistung, einen 74 jährigen Mann wegen einer Lapalie einzusperren, hier sieht man unsere Alt68 Klassenjustiz die schwerste Verbrechen an Deutschen mit Verständnis bis zum Erbrechen gegenüberbringt(Jugendliche Straftäter aus dem Ausland können bis 600 Vorstrafen schwerste krimineller Delikte , ohne das was passiert) und hier einen alten Mann wegen so einen Scheiß einzusperren, Pfui Teufel.

Mauser98K
05.09.2006, 16:57
Ich kenne die genauen Umstände nicht, die zu dieser recht harten Verurteilung geführt haben.

Aber normalerweise wird man nicht so schnell eingesperrt.

Odin
05.09.2006, 17:25
Ich kenne die genauen Umstände nicht, die zu dieser recht harten Verurteilung geführt haben.

Aber normalerweise wird man nicht so schnell eingesperrt.


Ihr seid schuld. Hättet ihr die Anzeige mit eurer imaginären Schreibmaschinen aufgenommen, so wie Chief Wiggum, dann müßte der alte Mann jetzt nicht darben.

esperan
05.09.2006, 21:22
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Ausspruch: "Ihr seid schlimmer als die Stasi!" gegenüber zwei Polizeibeamten etwa ein Monatsgehalt kostet.

Was Du hier manchmal verzapfst, das reicht im allgemeinen für ein Disziplinarverfahren. Entweder Du gibst dich hier als Polizeibeamter aus oder Du bist ziemlich "mutig". Du bist eine Person des öffentlichen Lebens - sollte Vorbildfunktion erfüllen (auch was demokratische und gesetzestreue Ansichten anbelangt). Doch manchmal schüttle ich schon den Kopf hinsichtlich deiner Beiträge. Wieso weiß eigentlich jeder, dass Du ein Bulle bist ? War das nötig zu erwähnen ?

esperan

Manfred_g
05.09.2006, 21:42
Was Du hier manchmal verzapfst, das reicht im allgemeinen für ein Disziplinarverfahren. Entweder Du gibst dich hier als Polizeibeamter aus oder Du bist ziemlich "mutig". Du bist eine Person des öffentlichen Lebens - sollte Vorbildfunktion erfüllen (auch was demokratische und gesetzestreue Ansichten anbelangt). Doch manchmal schüttle ich schon den Kopf hinsichtlich deiner Beiträge. Wieso weiß eigentlich jeder, dass Du ein Bulle bist ? War das nötig zu erwähnen ?

esperan

Hier sehe ich dein Problem nicht.

esperan
05.09.2006, 22:27
Hier sehe ich dein Problem nicht.

Ist doch wahr ...

Geronimo
05.09.2006, 22:42
Krass! Vier Monate ohne Bewährung nur wegen einer Beleidigung...Aber wenn Ausländer "mal" einen Deutschen beleidigen, läuft es eh auf Sozialstunden o.ä. hinaus.

Na aber...hat jemals jemand gehört, ein Ausländer sei wegen Beleidigung eines Deutschen jemals zu irgend etwas verurteilt worden?

Ich jedenfalls nicht...und ich habe GROSSE Ohren! Ich erbitte Meldungen!

Gruss
Gero

Geronimo
05.09.2006, 22:44
Wenn Aussage gegen Aussage steht, glaubt der Richter eher dem Polizisten.

Soviel zu "vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich"! Kotz!

Gero

Odin
05.09.2006, 22:45
Soviel zu "vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich"! Kotz!

Gero


Warum gibt es hier kein Kotz-Lachgesicht?

Geronimo
05.09.2006, 22:48
Warum gibt es hier kein Kotz-Lachgesicht?

Hab grad keins zur Hand, oh Gott.

Gruss
Gero

esperan
05.09.2006, 23:36
Na aber...hat jemals jemand gehört, ein Ausländer sei wegen Beleidigung eines Deutschen jemals zu irgend etwas verurteilt worden?

Ich jedenfalls nicht...und ich habe GROSSE Ohren! Ich erbitte Meldungen!

Gruss
Gero

Ich kenne einen Fall, als ein Ausländer zu einem Polizisten "Nazi" sagte, weil dieser ihn einfach nur kontrolliert hat - weil ein ausländischer Täter gesucht wurde und er deshalb halt nur Ausländer kontrolliert hat. Das hat 300 Mark gekostet. Der überlegt sich, wen er in Zukunft Nazi schimpft.

Ich halte alle Deutschen dazu an konsequent solche Anfeindungen zur Anzeige zu bringen - es seidenn er hat recht.

lg
esperan

Polemi
06.09.2006, 09:06
1) ist damit geklärt
2) nach besagter Viertelstunde würdest du manches, was du bisher als Beleidigung aufgefaßt hast, bestenfalls als rauhe Liebkosung bewerten. Darin läge die Läuterung :D
3) ich werfe dem Richter keine "verachtenswerte Rechtbeugung" vor, ich "behaupte" nicht, ich "meine" aber. Wie aus dem Zusatz "in meinen Augen" hervorgeht, handelt es sich um eine subjektive Meinungsäusserung.
Da wir niemals endgültig klären werden können, was verachtenswert ist und was nicht, sollten wirs in diesem Punkt dabei belassen. In meinen Augen ist es verachtenswert.
Wie sieht es mit dem Begriff Rechtsbeugung aus? Vereinfacht gesagt steht dazu in einem Lexikon "vorsätzliche Falschanwendung von Gesetzen...". Möge jeder selber urteilen, ob das zutrifft oder nicht. Da aber sogar Richtern und Juristen unterschiedliche Meinungen zum gleichen Sachverhalt zugestanden werden (wozu bräuchten wir sonst mehrere Instanzen?) nehme ich als Nichtjurist für mich erst recht in Anspruch "Urteile" fällen zu dürfen, wenn auch keine rechtsverbindlichen.
1) Gut

2) Wie erwähnt, ich möchte Lehrer werden, habe bisher 1 1/2 Jahre an einer Schule für Gehörlose gearbeitet, ein 4- wöchiges Praktikum an einer Sonderschule für Verhaltensauffällige gemacht und ein 5- wöchiges an einer normalen Hauptschule --> auch wenn die Jungens (und Mädels) nicht sooo kreativ im Erfinden neuer Worte sind, so geben sie sich zumindest Mühe, Altbekanntes neu zu kombinieren...
Was meinen passiven Wortschatz an Beleidigungen angeht, bin ich glaube ich gut gerüstet - deswegen darf ich mich doch trotz allem noch daran stören, so sie jemand aktiv einsetzt... Und auch einen Abstumpfungseffekt, für die Empfänglichkeit solcher Sprache habe ich bei mir, durch das doch vermehrte und an Intensität verstärkte Hören solcher Schimpfworte noch nicht feststellen können.

3) Ob eine Aussage dadurch besser wird oder nicht, dass man seinen Subjektivismus betont, lassen wir mal dahin gestellt...
So ich sage, in meinen Augen bist du das/der/die größte (bitte bayrische Mundart einsetzen) auf der Welt oder das ist das/der/die größte (bitte bayrische Mundart einsetzen) auf der Welt - der Wert bleibt dann wohl doch der gleiche (eben so oder so eine subjektive Meinung)...

Manfred_g
06.09.2006, 09:23
2) alles gute, auch den Schülern...
Stören darf man sich an einem Schimpfwort sicher, aber die Reaktion darauf, unterliegt dennoch ebenfalls einer gewissen bewertung durch andere.
3) es geht, insbesondere in einer Diskussion, nicht nur darum, ob eine Aussage subjektiv ist oder nicht, sondern auch darum, ob derjenige der sie macht sich zu ihrer/seiner Subjektivität bekennt.

Polemi
06.09.2006, 09:29
2) alles gute, auch den Schülern...
3) es geht, insbesondere in einer Diskussion, nicht nur darum, ob eine Aussage subjektiv ist oder nicht, sondern auch darum, ob derjenige der sie macht sich zu ihrer/seiner Subjektivität bekennt.
2) Danke (vor allem den letzteren ist Glück zu wünschen, da ich mich bisher als Lehrerpersönlichkeit eher von der Seite "hart aber fair" kennengelernt habe - da bleibt Verständnis für kleiner Probleme manchmal auf der Strecke! Aber man wird seinen Stil schon finden, sobald man im Beruf ist...)
3) ich glaube, alles andere als in seiner Meinung Subjektivität zu sehen, wäre vermessen...
4) irgendwie fällt mir nichts vernünftiges mehr ein und der Reibungspunkt ist weg - von daher: man sieht sich in einem anderen Thread...

Mauser98K
06.09.2006, 12:11
Was Du hier manchmal verzapfst, das reicht im allgemeinen für ein Disziplinarverfahren. Entweder Du gibst dich hier als Polizeibeamter aus oder Du bist ziemlich "mutig". Du bist eine Person des öffentlichen Lebens - sollte Vorbildfunktion erfüllen (auch was demokratische und gesetzestreue Ansichten anbelangt). Doch manchmal schüttle ich schon den Kopf hinsichtlich deiner Beiträge. Wieso weiß eigentlich jeder, dass Du ein Bulle bist ? War das nötig zu erwähnen ?

esperan

Dann setz mich doch einfach auf Deine Ignorierliste!

Du hast von Straf-, Beamten- und Disziplinarrecht keine Ahnung!

Mauser98K
06.09.2006, 12:12
Soviel zu "vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich"! Kotz!

Gero

Nein!
Bei wem ist die Wahrscheinlichkeit, daß er lügt, geringer?

heiss
06.09.2006, 12:51
Was Du hier manchmal verzapfst, das reicht im allgemeinen für ein Disziplinarverfahren. Entweder Du gibst dich hier als Polizeibeamter aus oder Du bist ziemlich "mutig". Du bist eine Person des öffentlichen Lebens - sollte Vorbildfunktion erfüllen (auch was demokratische und gesetzestreue Ansichten anbelangt). Doch manchmal schüttle ich schon den Kopf hinsichtlich deiner Beiträge. Wieso weiß eigentlich jeder, dass Du ein Bulle bist ? War das nötig zu erwähnen ?

esperan

Esperan du musst unterscheiden zwischen vollwertigen Polizeibeamten und der freiwilligen Polizei.
Freiwillige Polizisten sind in etwa vergleichbar mit Balljungen in Fussballstadien.:D :D

Mauser98K
06.09.2006, 12:57
In einem Rechtsstaat, der diese Bezeichnung tatsächlich verdient, geht es nicht um Wahrscheinlichkeiten, sondern stets nur um handfeste Beweise.

Eine Zeugenaussage ist ein Beweis!

Mauser98K
06.09.2006, 13:02
Nur wenn sie unwidersprochen und verifizierbar ist.

Diese Entscheidung obliegt dem Gericht.

Mauser98K
06.09.2006, 13:09
Ich weiß. Deswegen glaube ich ja auch nicht, daß wir in einem Rechtsstaat leben, der diese Bezeichnung wirklich verdient hat - siehe den hier diskutierten Fall.

Mir kommen mitunter auch Zweifel an Justitias Neutralität.

esperan
06.09.2006, 16:47
Dann setz mich doch einfach auf Deine Ignorierliste!

Du hast von Straf-, Beamten- und Disziplinarrecht keine Ahnung!

Vielleicht habe ich mehr Ahnung, als Du denkst.

esperan
06.09.2006, 16:48
Esperan du musst unterscheiden zwischen vollwertigen Polizeibeamten und der freiwilligen Polizei.
Freiwillige Polizisten sind in etwa vergleichbar mit Balljungen in Fussballstadien.:D :D

Achso, er ist ein Streifenhörnchen, gar kein "echter" Polizist mit Sternchen ?