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Vollständige Version anzeigen : Beirut-Dekrete



Würfelqualle
30.08.2006, 11:44
Die Bierut-Dekrete wurden in der Zeit von 1945 bis 1946 im Rahmen der Vertreibung der deutschen Bevölkerung 1945 aus den ehemaligen deutschen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Ost-Brandenburg von der polnischen Regierung erlassen. Darunter das Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“. Es waren Gesetze welche die Vertreibung, Enteignung und Misshandlungen an der deutschen Bevölkerung straffrei stellte.

Bei der Vertreibung starben in den einzelnen Gebieten: Ostpreußen 511.000, Pommern 498.000, Ost-Brandenburg 209.000, Schlesien 389.000, Danzig 106.000, Staatsgebiet Polen 293.000, Baltikum und Memelland 66.000. Grundlage der Vertreibung waren die Bierut-Dekrete.

Benannt wurden sie nach Bolesław Bierut (* 1892, † 1956), dem Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Polens 1948 und 1954-1956. Im späteren Verlauf merkte Polen, dass die Ansiedlung der polnischen Bevölkerung in den ehemaligen deutschen Provinzen nicht wie geplant verlief. Als ein Ausbluten der Gebiete drohte, wurde der Versuch unternommen, die deutsche Restbevölkerung zu polonisieren. Wer dennoch ausreisen wollte, wurde durch jahrelange Antragstellung und der damit verbundenen Diskriminierung daran gehindert, so dass Familien erst Jahrzehnte nach der Antragstellung, meistens zeitlich versetzt in einzelnen Familienteilen, ausreisen durften. Diesen wurden erst im Rahmen der Spätvertreibung sporadisch, meist im Rahmen von Familienzusammenführungen, eine Ausreise genehmigt

Quelle : Wikipedia



Gruss vonne Würfelqualle

malnachdenken
30.08.2006, 11:52
Im Grunde doch alles bekannt.

Und was sagt uns das? Folge keinem Führer, der Krieg um Lebensraum machen will.

KrascherHistory
30.08.2006, 11:54
Die Bierut-Dekrete wurden in der Zeit von 1945 bis 1946 im Rahmen der Vertreibung der deutschen Bevölkerung 1945 aus den ehemaligen deutschen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Ost-Brandenburg von der polnischen Regierung erlassen. Darunter das Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“. Es waren Gesetze welche die Vertreibung, Enteignung und Misshandlungen an der deutschen Bevölkerung straffrei stellte.

Bei der Vertreibung starben in den einzelnen Gebieten: Ostpreußen 511.000, Pommern 498.000, Ost-Brandenburg 209.000, Schlesien 389.000, Danzig 106.000, Staatsgebiet Polen 293.000, Baltikum und Memelland 66.000. Grundlage der Vertreibung waren die Bierut-Dekrete.

Benannt wurden sie nach Bolesław Bierut (* 1892, † 1956), dem Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Polens 1948 und 1954-1956. Im späteren Verlauf merkte Polen, dass die Ansiedlung der polnischen Bevölkerung in den ehemaligen deutschen Provinzen nicht wie geplant verlief. Als ein Ausbluten der Gebiete drohte, wurde der Versuch unternommen, die deutsche Restbevölkerung zu polonisieren. Wer dennoch ausreisen wollte, wurde durch jahrelange Antragstellung und der damit verbundenen Diskriminierung daran gehindert, so dass Familien erst Jahrzehnte nach der Antragstellung, meistens zeitlich versetzt in einzelnen Familienteilen, ausreisen durften. Diesen wurden erst im Rahmen der Spätvertreibung sporadisch, meist im Rahmen von Familienzusammenführungen, eine Ausreise genehmigt



Gruss vonne Würfelqualle

Schöner Artikel ! :top:

Habe diesbezüglich selbst "Fälle" im Familienkreis, die erst 1963 aus Polen zur mittlerweile in der "BRD" lebenden Familie ziehen konnten.

Erst das gestohlene Land von den Allierten "empfangen", dann Ratlosigkeit (poln.Wirtschaft!), dann die Enteigneten noch zum Bleiben zwingen.

Dolles Polen !

"Fangt schon mal an, unsere Deutschen Gebiete zu räumen. Nicht vergessen: in den Grenzen vom 31.12.1927 !"

KrascherHistory
30.08.2006, 11:55
Im Grunde doch alles bekannt.

Und was sagt uns das? Folge keinem Führer, der Krieg um Lebensraum machen will.

Nö. Es zeigt nur auf, das es immer noch Menschen gibt, die glauben ein Unrecht durch den Verweis auf ein noch viel größeres Unrecht rechtfertigen zu können.

Und solche wie dich, die gibt es auch noch. :)

malnachdenken
30.08.2006, 12:06
Nö. Es zeigt nur auf, das es immer noch Menschen gibt, die glauben ein Unrecht durch den Verweis auf ein noch viel größeres Unrecht rechtfertigen zu können.

Und solche wie dich, die gibt es auch noch. :)

Ah ja......

dimu
30.08.2006, 12:27
Im Grunde doch alles bekannt.

Und was sagt uns das? Folge keinem Führer, der Krieg um Lebensraum machen will.
bist du denn schon wieder besoffen?
lass deine finger von der tastatur, du beleidigst sie.
.

dimu
30.08.2006, 12:31
Schöner Artikel ! :top:

Habe diesbezüglich selbst "Fälle" im Familienkreis, die erst 1963 aus Polen zur mittlerweile in der "BRD" lebenden Familie ziehen konnten.

Erst das gestohlene Land von den Allierten "empfangen", dann Ratlosigkeit (poln.Wirtschaft!), dann die Enteigneten noch zum Bleiben zwingen.

Dolles Polen !

"Fangt schon mal an, unsere Deutschen Gebiete zu räumen. Nicht vergessen: in den Grenzen vom 31.12.1927 !"
und beeilt euch.
die temperaturen steigen.
.

Würfelqualle
30.08.2006, 12:59
"Fangt schon mal an, unsere Deutschen Gebiete zu räumen. Nicht vergessen: in den Grenzen vom 31.12.1927 !"



Klitze kleiner Fehler Kraschi :

... in den Grenzen vom 31.12.1937

;)

Aber ich bin überzeugt, dass es nur ein Tippfehler war.



Gruss vonne Würfelqualle

Meister Lampe
30.08.2006, 13:31
[COLOR="Navy"]Schöner Artikel ! :top:

Und raten sie mal, wo der schöne Artikel herstammt...
Genau. Natürlich Wikipedia. Sie hätten das ruhig angeben können, Würfelqualle. Braucht ihnen nicht peinlich zu sein.

KrascherHistory
30.08.2006, 20:26
Klitze kleiner Fehler Kraschi :

... in den Grenzen vom 31.12.1937

;)

Aber ich überzeugt, dass es nur ein Tippfehler war.



Gruss vonne Würfelqualle


Uups. Böse 2 !

Die ganzen Gebietsreformen der Nazis wollten die Allierten wirklich nicht wieder rückgängig machen. Zu anstrengend. Deswegen 37 !
Klingt wie 37 Punkte......

MfG K

maf2
30.08.2006, 20:42
Uups. Böse 2 !
Die ganzen Gebietsreformen der Nazis wollten die Allierten wirklich nicht wieder rückgängig machen. Zu anstrengend. Deswegen 37 !
Klingt wie 37 Punkte......

Schlechte Werbung für die Teredioten-Seite.

KrascherHistory
31.08.2006, 09:23
Schlechte Werbung für die Teredioten-Seite.

Hast du eigentliche bei "Eintritt" ins Forum beim MOD-Kreis mit deinem VS-Ausweis vorgestellt, oder warum darfst du so ungehemmt spammen ?

Es geht hier nur um geschichtliche Aufklärung. Als bezahlter Verfechter von Geschichtsverfälschung und permanenter Rechtsbeugung ist diesbezüglich ja nichts "Ehrliches" von dir zu erwarten.

Würfelqualle
31.08.2006, 09:31
Und raten sie mal, wo der schöne Artikel herstammt...
Genau. Natürlich Wikipedia. Sie hätten das ruhig angeben können, Würfelqualle. Braucht ihnen nicht peinlich zu sein.



Schon getan, Hasenköttel. Warum soll mir die Quelle " Wikipedia " peinlich sein ? Wenn etwas wahrheitsgemäß recherchiert wurde, ist mir keine Quelle zu peinlich.

Peinlich bist du, der in so einem ernsten Thema rumspammt.

X(


Gruss vonne Würfelqualle

Meister Lampe
31.08.2006, 10:26
Schon getan, Hasenköttel. Warum soll mir die Quelle " Wikipedia " peinlich sein ? Wenn etwas wahrheitsgemäß recherchiert wurde, ist mir keine Quelle zu peinlich.

Peinlich bist du, der in so einem ernsten Thema rumspammt.

Ist das der Dank? Ich weise freundlicherweise darauf hin, dass ihrem Beitrag die Quellenangabe fehlt und schon werde ich als Hasenköttel bezeichnet. Ihnen werd ich noch mal helfen.

Yggdrasil
31.08.2006, 12:58
@KrascherHistory @Würfelqualle

Lol ihr Witzbolde, warum so bescheiden?
Ich plädiere für ein Reich in den Grenzen von 1250! :))


Prima Realsatire zu finden in diesem Forum!
Weiter so!

KrascherHistory
31.08.2006, 13:20
@KrascherHistory @Würfelqualle

Lol ihr Witzbolde, warum so bescheiden?
Ich plädiere für ein Reich in den Grenzen von 1250! :))


Prima Realsatire zu finden in diesem Forum!
Weiter so!

Wer bist du Hupe denn ?

Reist die Türe auf und ruft lauthals "Penner" in die Runde.

Kannst dich mal vorstellen.

Dann holst du deinen ""Personal"-Ausweis raus (sofern "dt") und erklärst mir als erstes warum du Personal der BRD bist und wieso du eine Staatsbürgerschaft "Deutsch" hast.

Ich habe eine mit Deutsches Reich. Die "BRD" hat nämlich keine.

Also für die Zukunft, weil Mutti hats wohl vergessen: erst Guten Tag sagen und dann mal loslegen.

Das üben wir nochmal !

malnachdenken
31.08.2006, 13:24
Dann holst du deinen ""Personal"-Ausweis raus (sofern "dt") und erklärst mir als erstes warum du Personal der BRD bist und wieso du eine Staatsbürgerschaft "Deutsch" hast.

Ich habe eine mit Deutsches Reich. Die "BRD" hat nämlich keine.
[/COLOR][/B]


Schon zigmal wiederlegt.
Da Du auf diese Widerlegungen nicht eingegangen bist, ist es sehr wahrscheinlich, dass Dir Deine Widersprüche klar sind und Du nun einen bockig machst.

Wenns hilft.

maf2
02.09.2006, 14:43
Dann holst du deinen ""Personal"-Ausweis raus (sofern "dt") und erklärst mir als erstes warum du Personal der BRD bist und wieso du eine Staatsbürgerschaft "Deutsch" hast.
Ich habe eine mit Deutsches Reich. Die "BRD" hat nämlich keine.
Also für die Zukunft, weil Mutti hats wohl vergessen: erst Guten Tag sagen und dann mal loslegen.
Das üben wir nochmal !

Dann üben wir's nochmal:

Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit - die nämlich zu dem Staat, der sich früher "Deutsches Reich" nannte und jetzt die Bundesrepublik ist. Dein Personalausweis gibt Auskunft über deine Personalien, deshalb heißt er so.

Und da wir gerade beim Üben sind: Vor Satzzeichen wird in der deutschen Schriftsprache kein Leerzeichen gesetzt. Konsequente Schreibfehler sind auffällig, vor allem dann, wenn sie in verschiedenen Foren unter unterschiedlichen Nicks auftauchen, Member.

Jura
02.09.2006, 17:14
Nö. Es zeigt nur auf, das es immer noch Menschen gibt, die glauben ein Unrecht durch den Verweis auf ein noch viel größeres Unrecht rechtfertigen zu können.

Und solche wie dich, die gibt es auch noch. :)

viel größeres unrecht? was für ein mist schreibst du. größeres unrecht als 6 jahren morden, vergewaltigungen, sklaverei? jede polnische familie hat jemanden verloren. milionen ermorderten, milionen aus polnischen osgebieten vertrieben. alle große polnische städte zerstört. alles was wert haben deutschen geklaut.
entweder provozierst du, oder bist du ein blöder neonazi.

Grüß Gott

Jura

Jura
02.09.2006, 17:20
@KrascherHistory @Würfelqualle

Lol ihr Witzbolde, warum so bescheiden?
Ich plädiere für ein Reich in den Grenzen von 1250! :))


Prima Realsatire zu finden in diesem Forum!
Weiter so!
:top:

Grüß Gott

Jura

KrascherHistory
02.09.2006, 23:01
Dann üben wir's nochmal:

Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit - die nämlich zu dem Staat, der sich früher "Deutsches Reich" nannte und jetzt die Bundesrepublik ist. Dein Personalausweis gibt Auskunft über deine Personalien, deshalb heißt er so.

Und da wir gerade beim Üben sind: Vor Satzzeichen wird in der deutschen Schriftsprache kein Leerzeichen gesetzt. Konsequente Schreibfehler sind auffällig, vor allem dann, wenn sie in verschiedenen Foren unter unterschiedlichen Nicks auftauchen, Member.

Ich sch.... auf Schwarzkittel. Fast jeden Tag. Habe erst am Freitag einen von deinen Kollegen empfohlen, mich im A.... zu lecken....(3 Sek. Pause...) ....wenn er will (k.Beleidigung !).

Ihr könnt gar nix mehr. Außer Recht beugen und betrügen. Jeden Tag.

Aufklärung der Bevölkerung, das ist wichtig.

Hör auf zu Lügen maf/maf2 - erspare uns deine Lügen !

KrascherHistory
02.09.2006, 23:06
viel größeres unrecht? was für ein mist schreibst du. größeres unrecht als 6 jahren morden, vergewaltigungen, sklaverei? jede polnische familie hat jemanden verloren. milionen ermorderten, milionen aus polnischen osgebieten vertrieben. alle große polnische städte zerstört. alles was wert haben deutschen geklaut.
entweder provozierst du, oder bist du ein blöder neonazi.

Grüß Gott

Jura

Das Gelesene sollte auch kognitiv verarbeitet werden, Voll-Pole.

Unrecht: Annektierung Ostdeutschlands

gr.Unrecht: Kriegstreiben Nazi-Deutschlands.

Ich bin kein Opfer der Geschichtsverfälschung. Vielleicht studierst du erst einmal die Protokolle der 2+4Verträge und überlegst mal, warum Kohl per 1990 noch eine schriftliche Fixierung einer polnischen Entschuldigung hinsichtlich der polnischen Überfälle auf Hitler-Deutschland verlangte.

Nenn mich nicht Nazi, Pole.

Ich bin Reichsdeutscher, da ich in den Grenzen des Deutschen Reichs vom 31.12.1937 geboren bin.

MfG K

ciasteczko
02.09.2006, 23:21
...................

KrascherHistory
02.09.2006, 23:28
...................

Ist Polens Stimme heiser geworden.....:))

maf2
03.09.2006, 01:22
Unrecht: Annektierung Ostdeutschlands

gr.Unrecht: Kriegstreiben Nazi-Deutschlands.

Ich bin kein Opfer der Geschichtsverfälschung. Vielleicht studierst du erst einmal die Protokolle der 2+4Verträge und überlegst mal, warum Kohl per 1990 noch eine schriftliche Fixierung einer polnischen Entschuldigung hinsichtlich der polnischen Überfälle auf Hitler-Deutschland verlangte.

Was auch immer du damit zu meinen versuchst - es ist Blödsinn.


Nenn mich nicht Nazi, Pole. Ich bin Reichsdeutscher, da ich in den Grenzen des Deutschen Reichs vom 31.12.1937 geboren.

Das ist ein Beleg der Unkenntnis. Staatsangehörigkeitsrecht kennt zwei verschiedene Anknüpfungen: Die Abstammung und den Geburtsort, juristisch ius sanguinis und ius soli. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht (auch das der verschiedenen deutschen Staaten vor 1867/1871) folgte immer dem ius sanguinis, also der Abstammung.

Deshalb ist völlig irrelevant, wo du geboren wurdest.

KrascherHistory
03.09.2006, 09:58
Nicht texten maf/maf2/mafn

=maf2]Was auch immer du damit zu meinen versuchst - es ist Blödsinn.

Nachlesen, nicht glauben.

Das ist ein Beleg der Unkenntnis. Staatsangehörigkeitsrecht kennt zwei verschiedene Anknüfungen: Die Abstammung und den Geburtsort, juristisch ius sanguinis und ius soli. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht (auch das der verschiedenen deutschen Staaten vor 1867/1871) folgte immer dem ius sanguinis, also der Abstammung.

Falsch !

Deshalb ist völlig irrelevant, wo du geboren wurdest.

Irrelevant sind deine Ausführungen.

maf2
03.09.2006, 10:17
Nicht texten maf/maf2/mafn

Was auch immer du damit zu meinen versuchst - es ist Blödsinn.

Nachlesen, nicht glauben.

Das ist ein Beleg der Unkenntnis. Staatsangehörigkeitsrecht kennt zwei verschiedene Anknüfungen: Die Abstammung und den Geburtsort, juristisch ius sanguinis und ius soli. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht (auch das der verschiedenen deutschen Staaten vor 1867/1871) folgte immer dem ius sanguinis, also der Abstammung.

Falsch !

Deshalb ist völlig irrelevant, wo du geboren wurdest.

Irrelevant sind deine Ausführungen.

Ein Lehrbuch zum Staatsangehörigkeitsrecht oder ein Kommentar zum RuStAG/StAG wird dir weiterhelfen. Kanein/Renner oder Makarov sind da geeignete Ansprechpartner.

KrascherHistory
03.09.2006, 10:20
Ein Lehrbuch zum Staatsangehörigkeitsrecht oder ein Kommentar zum RuStAG/StAG wird dir weiterhelfen. Kanein/Renner oder Makarov sind da geeignete Ansprechpartner.

Schön für die Genannten. Auch Rechtsverdreher ?

Wie lautete 1998 die Definition für Deutscher, maf/maf2.

Was mußte "ich" bis 1999 in Hannover unterschreiben, wenn ich noch Schöffe werden wollte, hinsichtlich des Begriffes "Deutscher" ?

Mach it, Otze !

maf2
03.09.2006, 10:27
Schön für die Genannten. Auch Rechtsverdreher ?
Wie lautete 1998 die Definition für Deutscher, maf/maf2.

Deutsche(r). Einzelheiten kann man dem damals geltenden Staatsangehörigkeitsrecht entnehmen.

Entscheidend ist, daß es keine die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnde Angehörigkeit zu einem Bundesstaat mehr gab und gibt. Nicht mehr verrät uns die damalige Formulierung des RuStAG.


Was mußte "ich" bis 1999 in Hannover unterschreiben, wenn ich noch Schöffe werden wollte, hinsichtlich des Begriffes "Deutscher" ?
Mach it, Otze !

Was interessiert mich das?

KrascherHistory
03.09.2006, 10:30
Deutsche(r). Einzelheiten kann man dem damals geltenden Staatsangehörigkeitsrecht entnehmen.

Entscheidend ist, daß es keine die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnde Angehörigkeit zu einem Bundesstaat mehr gab und gibt. Nicht mehr verrät uns die damalige Formulierung des RuStAG.



Was interessiert mich das?

Das ist DIE element. Aussage zu deiner Rechtsauffassung/Philosphie.

Ist übrigenst identisch mit allen deinen Schwarzkittel-Kollegen.

Aber in einem - seit 18.7.1990 - rechtsfreien Raum können die Rechtsverdreher ja machen, was sie wollen.

Is nich mehr....

maf2
03.09.2006, 10:36
Das ist DIE element. Aussage zu deiner Rechtsauffassung/Philosphie.
Ist übrigenst identisch mit allen deinen Schwarzkittel-Kollegen.
Aber in einem - seit 18.7.1990 - rechtsfreien Raum können die Rechtsverdreher ja machen, was sie wollen.
Is nich mehr....

Und mal wieder das übliche Gequatsche. Bring einfach handfeste Belege an, statt nur lauwarme Luft zu produzieren, denn wie du ganz richtig einräumst, ist die Kollegenschaft in diesen Punkten einer Meinung.

KrascherHistory
03.09.2006, 10:39
Und mal wieder das übliche Gequatsche. Bring einfach handfeste Belege an, statt nur lauwarme Luft zu produzieren, denn wie du ganz richtig einräumst, ist die Kollegenschaft in diesen Punkten einer Meinung.

Aus Existenzgründen sollte sie das auch sein.

Von "Schwarzkittel" zu Verfassungshochverrat mit anschl. (evtl.) Hatz IV.

Ist schon ein sch..... Abstieg !

Zu welcher künftigen Tätigkeit tendierst du so ?
(auch wenn´s irrelevant ist...)

Antwort = überflüssig (k.Widerspruch !)

maf2
03.09.2006, 10:48
Aus Existenzgründen sollte sie das auch sein.
Von "Schwarzkittel" zu Verfassungshochverrat mit anschl. (evtl.) Hatz IV.
Ist schon ein sch..... Abstieg !
Zu welcher künftigen Tätigkeit tendierst du so ?
(auch wenn´s irrelevant ist...)
Antwort = überflüssig (k.Widerspruch !)

Ob dich meine Antwort interessiert, spielt keine Rolle. Wie war doch die Antwort der Kollegen auf dein Reichsgesabbel (Gericht und Aktenzeichen)? Werde einfach mal konkret.

KrascherHistory
03.09.2006, 10:49
Ob dich meine Antwort interessiert, spielt keine Rolle. Wie war doch die Antwort der Kollegen auf dein Reichsgesabbel (Gericht und Aktenzeichen)? Werde einfach mal konkret.

Gibts nicht gleich Mittag ?

maf2
03.09.2006, 10:53
Gibts nicht gleich Mittag ?

Wird mir serviert - bezahlt von deinen Steuern. Bei dieser Gelegenheit darf ich mich nochmal bei dir dafür bedanken.

KrascherHistory
03.09.2006, 11:08
Wird mir serviert - bezahlt von deinen Steuern. Bei dieser Gelegenheit darf ich mich nochmal bei dir dafür bedanken.

Betrachte aber jedes Essen als Henkersmahlzeit.

Man kann nie so dumm denken wie es kommen kann.:]

maf2
03.09.2006, 11:10
Betrachte aber jedes Essen als Henkersmahlzeit.
Man kann nie so dumm denken wie es kommen kann.

Deine postings illustrieren diese Einsicht sehr anschaulich.

Fällt dir eigentlich nicht auf, daß du nur Gequatsche anzubieten hast? Wenn es mal konkret wird, dann kneifst du.

KrascherHistory
03.09.2006, 11:14
Deine postings illustrieren diese Einsicht sehr anschaulich.

Fällt dir eigentlich nicht auf, daß du nur Gequatsche anzubieten hast? Wenn es mal konkret wird, dann kneifst du.

Ich verweise diesbezüglich auf alle anderen Stränge, die du durch permanentes gespamme in traditioneller Rabulistik-Manier zu stören versuchst.

maf2
03.09.2006, 11:23
Ich verweise diesbezüglich auf alle anderen Stränge, die du durch permanentes gespamme in traditioneller Rabulistik-Manier zu stören versuchst.

Das kannst du gern behaupten, aber wen überzeugst du damit?

Bulli
03.09.2006, 13:49
.....

Ihr könnt gar nix mehr. Außer Recht beugen und betrügen. Jeden Tag.

....

da kann uns mäffchens Kollege von Meinerzhagen ein Liedchen von singen.
Ernst Zündel und Germar Rudolf lassen schön grüßen.

maf2
03.09.2006, 15:30
da kann uns mäffchens Kollege von Meinerzhagen ein Liedchen von singen.
Erst Zündel und Germar Rudolf lassen schön grüßen.

Du meinst Enst Zündel? Na, da trifft es den richtigen...

Bulli, du armes, armes Justizopfer. Mir purzeln schon fast die Tränen der Rührung auf den Weißbinder.

KrascherHistory
03.09.2006, 17:38
Du meinst Enst Zündel? Na, da trifft es den richtigen...

Bulli, du armes, armes Justizopfer. Mir purzeln schon fast die Tränen der Rührung auf den Weißbinder.

Und Richter Thonner aus HH. Der Schwarzkittel mußte auch schon gehen.

Schade, war so ein geselliger Spielkamerad und gut zum üben für die "Neuen" :]

maf2
03.09.2006, 17:43
Und Richter Thonner aus HH. Der Schwarzkittel mußte auch schon gehen.
Schade, war so ein geselliger Spielkamerad und gut zum üben für die "Neuen"

Du wiederholst dich. Gericht und Aktenzeichen?

KrascherHistory
03.09.2006, 17:50
Du wiederholst dich. Gericht und Aktenzeichen?

Auch für dich gilt: alte Antwort.

maf2
03.09.2006, 18:15
Auch für dich gilt: alte Antwort.

Tja, eben nur ein dämlicher Reichsquatscher...

KrascherHistory
04.09.2006, 07:22
Tja, eben nur ein dämlicher Reichsquatscher...

Wie lange willst du den thread eigentlich noch vollspammen...

Es geht um die Vertreibung und Ermordung von Deutschen während und nach dem Krieg.

maf2
04.09.2006, 07:40
Wie lange willst du den thread eigentlich noch vollspammen...
Es geht um die Vertreibung und Ermordung von Deutschen während und nach dem Krieg.

Ärgerlich (für die Betroffenen). Aber wenn man dagegen die Aktivitäten des Deutschen Reiches kurz zuvor anschaut...

KrascherHistory
04.09.2006, 08:22
Ärgerlich (für die Betroffenen). Aber wenn man dagegen die Aktivitäten des Deutschen Reiches kurz zuvor anschaut...

Man kann Unrecht nicht durch den Verweis auf ein viel gr. Unrecht rechtfertigen/legitimieren. Das gilt besonders für die Vertriebenen.

Die Aktivitäten beziehen sich auf die Hitler Diktatur auf Basis der Weimarer Republik/Verfassung, die nach seinem Tode vollständig wiederhergestellt war.

Weswegen ein GG überflüssig war/ist.

Jura
04.09.2006, 08:55
Man kann Unrecht nicht durch den Verweis auf ein viel gr. Unrecht rechtfertigen/legitimieren. Das gilt besonders für die Vertriebenen.

Die Aktivitäten beziehen sich auf die Hitler Diktatur auf Basis der Weimarer Republik/Verfassung, die nach seinem Tode vollständig wiederhergestellt war.

Weswegen ein GG überflüssig war/ist.

Bierut war ein mörder und arschloch, aber das hat er richtig gemacht.

Grüß Gott

Jura

KrascherHistory
04.09.2006, 11:04
Bierut war ein mörder und arschloch, aber das hat er richtig gemacht.

Grüß Gott

Jura

Hitler war auch ein Mörder und ein Arschloch. Hat aber auch einiges richtig gemacht......

Prinzipiell finde ich solche Erwähnungen zum Kotzen, da du aber den Anfang machtest, wollte ich natürlich nicht untätig sein.....MfG K

maf2
04.09.2006, 13:42
Man kann Unrecht nicht durch den Verweis auf ein viel gr. Unrecht rechtfertigen/legitimieren. Das gilt besonders für die Vertriebenen.

Die Aktivitäten beziehen sich auf die Hitler Diktatur auf Basis der Weimarer Republik/Verfassung, die nach seinem Tode vollständig wiederhergestellt war.

Weswegen ein GG überflüssig war/ist.

Dazu möchtest du etwas von Carlo Schmid nachlesen, der sich dazu erschöpfend geäußert hat.

KrascherHistory
04.09.2006, 13:57
Dazu möchtest du etwas von Carlo Schmid nachlesen, der sich dazu erschöpfend geäußert hat.

Nun CS solltest du nun gerade nicht bringen......

Zitate Anfang:

Prof. Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.

Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ...

Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.

Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.

Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. .... Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
.....
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.

.... Desorganisation des Staatsapparats ist ... nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. ....
.....
Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben.

Gestatten Sie mir hier ein Wort zum "Staatsvolk". Es hat sich in dieser Hälfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist!

Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später das Verdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen könnte!

Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!

Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist!

Es gibt ein französisches Sprichwort. "On n'excuse pas le mal par le pire" "Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein noch Böseres."

Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich ........

Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte inner Deutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf Deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. .....
.......
Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. .... Die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.

So wird man für die Frage, ob interventionistische Maßnahmen von uns als "Recht" anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben.

Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das Deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch dass das Deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!
......
Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der Deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. .....
.......


Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!

Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als daß die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. .....
........

Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. ...........

....Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der Deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben Deutscher Befugnisse!

Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.

Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.

Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.

Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten Deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen.

Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.

Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf Deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das Deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine "Verfassung" gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.

Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.

Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.


Wir haben keinen Staat zu errichten.
.....

Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:

Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt." (Sehr richtig!)

Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen.

Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil Deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.
.....
Zitate Ende!

Dem kann ich mich voll und ganz anschließen. Du doch auch !

maf2
04.09.2006, 14:07
Richtig. Allerdings solltest du nicht selektiv lesen. Schmid erklärt ausführlich, daß die Bundesrepublik die Reorganisation der deutschen Staatlichkeit - und damit subjektsidentisch mit dem dem seit 1867 existierenden Deutschland - ist. Die Weimarer Verfassung war zu dem Zeitpunkt längst Geschichte.

KrascherHistory
04.09.2006, 14:12
Richtig. Allerdings solltest du nicht selektiv lesen. Schmid erklärt ausführlich, daß die Bundesrepublik die Reorganisation der deutschen Staatlichkeit - und damit subjektsidentisch mit dem dem seit 1867 existierenden Deutschland - ist. Die Weimarer Verfassung war zu dem Zeitpunkt längst Geschichte.

Dem ist nicht so.

Kein Westdt. Staatsvolk. Was war es denn von 1949-1990 ?

KrascherHistory
04.09.2006, 14:25
Richtig. Allerdings solltest du nicht selektiv lesen. Schmid erklärt ausführlich, daß die Bundesrepublik die Reorganisation der deutschen Staatlichkeit - und damit subjektsidentisch mit dem dem seit 1867 existierenden Deutschland - ist. Die Weimarer Verfassung war zu dem Zeitpunkt längst Geschichte.

Nochmal falsch. Es existierte ein "Staat" nach wie vor; das Deutsche Reich. Es gibt ein Staatsgebiet (i.d.Grenzen vom 31.12.1937), ein Staatsvolk (Reichsdeutsche gem.RuStag), und eine Verfassung (Weim.Verfassung).

Würde die Verfassung fehlen, hätten wir keinen Staat.

Also nicht absichtlich fehlinterpretieren. Hast DU doch gar nicht nötig.

First Class maf/maf2/mafn

maf2
04.09.2006, 14:25
Dem ist nicht so.

Kein Westdt. Staatsvolk. Was war es denn von 1949-1990 ?

Wie schon gelegentlich erwähnt: Es gab und gibt heute noch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen. Da, wie du mit deinem Carlo-Schmid-Zitat schön belegt hast, die Bundesrepublik die Reorganisation deiutscher Staatlichkeit ist, ist genau diese Personengruppte auch ihr Staatsvolk.

Die Formulierung "eigenes Staatsvolk" ist so zu verstehen, daß es sich dabei um ein vom deutschen Volk unterschiedliches Staatsvolk handelte.

maf2
04.09.2006, 14:29
Nochmal falsch. Es existierte ein "Staat" nach wie vor; das Deutsche Reich. Es gibt ein Staatsgebiet (i.d.Grenzen vom 31.12.1937), ein Staatsvolk (Reichsdeutsche gem.RuStag), und eine Verfassung (Weim.Verfassung).
Würde die Verfassung fehlen, hätten wir keinen Staat.
Also nicht absichtlich fehlinterpretieren. Hast DU doch gar nicht nötig.
First Class maf/maf2/mafn

Es gibt völkerrechtlich keinen Staat ohne effektive Ausübung seiner Staatsgewalt.

Die Gesamtdeutschlands wurde bis 1990 durch die Viermächteverantwortung fingiert, seitdem wird sie durch die Bundesrepublik ausgeübt. Es gibt kein "Deutsches Reich" neben der und parallel zur Bundesrepublik. Oder findest du irgendeine ausländische Regierung, die mit deinem Wahnreich diplomatische Beziehungen unterhält?

KrascherHistory
04.09.2006, 15:02
Wie schon gelegentlich erwähnt: Es gab und gibt heute noch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen. Da, wie du mit deinem Carlo-Schmid-Zitat schön belegt hast, die Bundesrepublik die Reorganisation deiutscher Staatlichkeit ist, ist genau diese Personengruppte auch ihr Staatsvolk.

Die Formulierung "eigenes Staatsvolk" ist so zu verstehen, daß es sich dabei um ein vom deutschen Volk unterschiedliches Staatsvolk handelte.

Ich schmeiß mich weg !

Die BRD ist keine Reorganisation dt. Staatlichkeit, sondern eine OMF

Das mit der Staatsangehörigkeit kriegst du nicht so ganz hin.....

Die Interpretation vom eigenen Staatsvolk ist mindestens falsch.

KrascherHistory
04.09.2006, 15:05
Falsch.
maf2]Es gibt völkerrechtlich keinen Staat ohne effektive Ausübung seiner Staatsgewalt.

Das BVerfG-Urteil von 1973 würde somit keinen Sinn machen. Das Dt. Reich ist rechtsfähig. Kannst du wohl nicht anders sehen.

Die Gesamtdeutschlands wurde bis 1990 durch die Viermächteverantwortung fingiert, seitdem wird sie durch die Bundesrepublik ausgeübt. Es gibt kein "Deutsches Reich" neben der und parallel zur Bundesrepublik. Oder findest du irgendeine ausländische Regierung, die mit deinem Wahnreich diplomatische Beziehungen unterhält?

4 Mächte ! D.h. BRD nix souverän. Damit kein Staat. Wenn kein Staat, kein Vertrag mit anderen Staaten ratifiziert. usw...

Du drehst dich im Kreis....

Bulli
04.09.2006, 15:21
.....

Die BRD ist keine Reorganisation dt. Staatlichkeit, sondern eine OMF

.....

Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft.

Siehe auch hier:



Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt: Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil (bundes-)deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität.

Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919.

KrascherHistory
04.09.2006, 15:26
Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft.

Siehe auch hier:

Sehr schön ! :]

Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt: Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil (bundes-)deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität.

Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919.


Man kann es dem Verfassungs-maf/maf2 gar nicht oft genug um die Öhrchen hauen ! MfG K

maf2
04.09.2006, 16:33
Ich schmeiß mich weg !
Die BRD ist keine Reorganisation dt. Staatlichkeit, sondern eine OMF
Das mit der Staatsangehörigkeit kriegst du nicht so ganz hin.....
Die Interpretation vom eigenen Staatsvolk ist mindestens falsch.

Der von dir so gern zitierte Carlo Schmid hätte das dann auch falsch verstanden...

Der historische Kontext ist entscheidend. Schmid bezog sich auf die damalige Debatte um die Gründung eines neuen WESTdeutschen Staates, der ein von Gesamtdeutschland zu unterscheidendes Staatsvolk hätte haben müssen. Das wurde im Parlamentarischen Rat verworfen; mit anderen Einsichten ist Schmid in den nachfolgenden Abstimmungen nicht durchgedrungen.

maf2
04.09.2006, 16:39
Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt: Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil (bundes-)deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität.

Die Schlußfolgerung ist unsinnig. Ehemals alliierte Rechte in Bezug auf Berlin gelten, was die Vergangenheit angeht, als deutsches Recht vort. Damit ist gerade die deutsche Souveränität bestätigt worden. Der Grund für diese Klausel ist einfach der, daß man kein Interesse an der Rückabwicklung steinalter Vorgänge hatte.


Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Auch Müll. Es ist nicht Voraussetzung für die Legitimation einer Verfassung, daß sie in unmittelbarer Abstimmung vom Volk beschlossen wird (die WRV wurde das auch nicht). Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger des "Deutschen Reiches", sie IST das Völkerrechtssubjekt, das sich füher so nannte.


Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919.

Dei Haager Landkriegsordnung war für die unmittelbare Nachkriegszeit einschlägig, danach nicht mehr. In deren Art.43 ist von einem "Grundgesetz" keine Rede, lies bitte den Wortlaut nach. Art.146 GG beschreibt nur eine Selbstverständlichkeit, er verpflichtet niemanden zu irgendetwas.

KrascherHistory
04.09.2006, 16:40
Der von dir so gern zitierte Carlo Schmid hätte das dann auch falsch verstanden...

Der historische Kontext ist entscheidend. Schmid bezog sich auf die damalige Debatte um die Gründung eines neuen WESTdeutschen Staates, der ein von Gesamtdeutschland zu unterscheidendes Staatsvolk hätte haben müssen. Das wurde im Parlamentarischen Rat verworfen; mit anderen Einsichten ist Schmid in den nachfolgenden Abstimmungen nicht durchgedrungen.

Na klar. Erst argumentier ich falsch mit CS.

Dann wird das Lügengebäude eingerissen.

Dann sieht CS es falsch, weil man es im hist. Kontext sehen muß.

Nö. Muß man nicht.

Ein Mord bleibt ein Mord. Ob gestern, heute, oder morgen.

Ich kann nicht seit 15 Jahren jeden Tag einen Richter erschießen und mich dann bei der Verhaftung auf die Normative Kraft des Faktischen berufen.

Niedlich. Unrecht wird nicht/nie zu Recht. Auch wenn es für dich noch so schön wäre.

Deinen Verfassungshochverrat wirst du hoffentlich noch teuer bezahlen, Schwarzkittel

KrascherHistory
04.09.2006, 16:41
Der von dir so gern zitierte Carlo Schmid hätte das dann auch falsch verstanden...

Der historische Kontext ist entscheidend. Schmid bezog sich auf die damalige Debatte um die Gründung eines neuen WESTdeutschen Staates, der ein von Gesamtdeutschland zu unterscheidendes Staatsvolk hätte haben müssen. Das wurde im Parlamentarischen Rat verworfen; mit anderen Einsichten ist Schmid in den nachfolgenden Abstimmungen nicht durchgedrungen.

Der parl. Rat ist von den Alliierten ERZWUNGEN worden.

Es gab einen Staat - ansonsten belege die debellatio - und eine Verfassung und ein Staatsvolk (Reichsdeutsche)

Die gibt es noch heute.

KrascherHistory
04.09.2006, 16:45
Kurz:

=maf2]Die Schlußfolgerung ist unsinnig. Ehemals alliierte Rechte in Bezug auf Berlin gelten, was die Vergangenheit angeht, als deutsches Recht vort. Damit ist gerade die deutsche Souveränität bestätigt worden. Der Grund für diese Klausel ist einfach der, daß man kein Interesse an der Rückabwicklung steinalter Vorgänge hatte.

Lüge. Genau lesen.

Auch Müll. Es ist nicht Voraussetzung für die Legitimation einer Verfassung, daß sie in unmittelbarer Abstimmung vom Volk beschlossen wird (die WRV wurde das auch nicht). Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger des "Deutschen Reiches", sie IST das Völkerrechtssubjekt, das sich füher so nannte.

Falsch. Im Gegensatz zur Weim.Verf. ist das GG von Alliierten erzwungen. Ab 1949 dann gerne mit Verweis auf Morgenthau.

Dei Haager Landkriegsordnung war für die unmittelbare Nachkriegszeit einschlägig, danach nicht mehr. In deren Art.43 ist von einem "Grundgesetz" keine Rede, lies bitte den Wortlaut nach. Art.146 GG beschreibt nur eine Selbstverständlichkeit, er verpflichtet niemanden zu irgendetwas.

Zu schwammig und ungenau. Was ist "unmittelbare NKZ" und wo steht das völkerrechtlich verbindlich.

Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung = GG

Mehr nicht.

maf2
04.09.2006, 16:47
Na klar. Erst argumentier ich falsch mit CS.
Dann wird das Lügengebäude eingerissen.
Dann sieht CS es falsch, weil man es im hist. Kontext sehen muß.
Nö. Muß man nicht.
Ein Mord bleibt ein Mord. Ob gestern, heute, oder morgen.
Ich kann nicht seit 15 Jahren jeden Tag einen Richter erschießen und mich dann bei der Verhaftung auf die Normative Kraft des Faktischen berufen.
Niedlich. Unrecht wird nicht/nie zu Recht. Auch wenn es für dich noch so schön wäre.
Deinen Verfassungshochverrat wirst du hoffentlich noch teuer bezahlen, Schwarzkittel

Carlo Schmid argumentierte damals nicht falsch, er argumentierte zeit- und kontextbezogen. Dir sollte die Tatsache zu denken geben, daß er später selbst als Bundesratsminister für dein "Besatzungskonstrukt" tätig war.

Dein Fehler liegt darin, daß du schon anfänglich "Unrecht" mißdeutest.

maf2
04.09.2006, 16:48
Der parl. Rat ist von den Alliierten ERZWUNGEN worden.
Es gab einen Staat - ansonsten belege die debellatio - und eine Verfassung und ein Staatsvolk (Reichsdeutsche)
Die gibt es noch heute.

Richtig - namens Bundesrepublik Deutschland.

KrascherHistory
04.09.2006, 16:55
Richtig - namens Bundesrepublik Deutschland.

Nanü. Die "BRD" gibt es seit 1919 ? Das ist ja drollig.

Nach welchen Büchern wird bei euch denn geleert, äh gelehrt.....

maf2
04.09.2006, 16:55
Die Schlußfolgerung ist unsinnig. Ehemals alliierte Rechte in Bezug auf Berlin gelten, was die Vergangenheit angeht, als deutsches Recht vort. Damit ist gerade die deutsche Souveränität bestätigt worden. Der Grund für diese Klausel ist einfach der, daß man kein Interesse an der Rückabwicklung steinalter Vorgänge hatte.
Lüge. Genau lesen.

Schon mehrfach geschehen. Wo liege ich falsch? Literaturmeinungen dazu? Fundstellen?


Auch Müll. Es ist nicht Voraussetzung für die Legitimation einer Verfassung, daß sie in unmittelbarer Abstimmung vom Volk beschlossen wird (die WRV wurde das auch nicht). Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger des "Deutschen Reiches", sie IST das Völkerrechtssubjekt, das sich füher so nannte.

Falsch. Im Gegensatz zur Weim.Verf. ist das GG von Alliierten erzwungen. Ab 1949 dann gerne mit Verweis auf Morgenthau.

Der Morgenthau-Plan war schon im September 1944 gestorben.


Die Haager Landkriegsordnung war für die unmittelbare Nachkriegszeit einschlägig, danach nicht mehr. In deren Art.43 ist von einem "Grundgesetz" keine Rede, lies bitte den Wortlaut nach. Art.146 GG beschreibt nur eine Selbstverständlichkeit, er verpflichtet niemanden zu irgendetwas.

Zu schwammig und ungenau. Was ist "unmittelbare NKZ" und wo steht das völkerrechtlich verbindlich.
Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung = GG
Mehr nicht.

"Völkerrechtlich verbindlich" ist nur die Souveränität der Staaten und (im Kriegsvölkerrecht) die Gestaltungsfreiheit des Siegers. Die HLKO ist nur eine Ausnahme von dieser Regel, sie erlegt dem Sieger zeitweilig Beschränkungen auf, in die er durch Vertragsabschluß eingewilligt hat. Da die HLKO das Staatenverhalten im bewaffneten Konflikt regelt, ist sie nicht mehr einschlägig, sobald die Kriegshandlungen eingestellt werden und die damit verbundenen Probleme geregelt wurden.

Vier Jahre nach Beendigung der Kamofhandlungen ist die HLKO jedenfalls offensichtlicht die falsche Baustelle.

maf2
04.09.2006, 16:58
Nanü. Die "BRD" gibt es seit 1919 ? Das ist ja drollig.

Deutschland als Völkerrechtssubjekt gibt es seit 1867. Zunächst "Norddeutscher Bund", dann 1871, durch ide Kaiserproklamation im Spiegelsaal von Versailles, "Deutsches Reich" - der Rest ist bekannt.

Kann man nachlesen in gängigen Lehrbüchern zur deutschen Verfassungsgeschichte.

KrascherHistory
04.09.2006, 17:04
Deutschland als Völkerrechtssubjekt gibt es seit 1867. Zunächst "Norddeutscher Bund", dann 1871, durch ide Kaiserproklamation im Spiegelsaal von Versailles, "Deutsches Reich" - der Rest ist bekannt.

Kann man nachlesen in gängigen Lehrbüchern zur deutschen Verfassungsgeschichte.

"Deutschland" ist ja richtig.

Aber nicht die "BRD"; ist nur Besatzungskonstrukt auf Teilgebiet des Dt.Reiches. Mehr nicht.

maf2
04.09.2006, 17:08
"Deutschland" ist ja richtig.
Aber nicht die "BRD"; ist nur Besatzungskonstrukt auf Teilgebiet des Dt.Reiches. Mehr nicht.

Du kannst das gern bis zum Erbrechen wiederholen - nur: Das Völkerrecht ist nicht auf deiner Seite. Ein Staat muß effektiv Staatsgewalt ausüben. Welche Staatsgewalt übt ein imaginäres "Deutsches Reich" aus?

KrascherHistory
04.09.2006, 17:51
Du kannst das gern bis zum Erbrechen wiederholen - nur: Das Völkerrecht ist nicht auf deiner Seite. Ein Staat muß effektiv Staatsgewalt ausüben. Welche Staatsgewalt übt ein imaginäres "Deutsches Reich" aus?

Dann wäre das BVerfG-Urteil falsch. Das DR könnte nicht rechtsfähig (aber nicht handlungsfähig sein)

maf2
04.09.2006, 18:24
Dann wäre das BVerfG-Urteil falsch. Das DR könnte nicht rechtsfähig (aber nicht handlungsfähig sein)

Da (wie schon mehrfach erwähnt) zu jener Zeit (1973) Deutschlands Gesamtstaatlichkeit durch die gemeinsame Viermächteverantwortung der Alliierten fingiert wurde, ist das schon wieder falsch.

KrascherHistory
04.09.2006, 19:06
Da (wie schon mehrfach erwähnt) zu jener Zeit (1973) Deutschlands Gesamtstaatlichkeit durch die gemeinsame Viermächteverantwortung der Alliierten fingiert wurde, ist das schon wieder falsch.

Fingierung von Viermächteverantwortung.

Klingt wie Zinskupon-Schere....:))

maf2
04.09.2006, 19:24
Fingierung von Viermächteverantwortung.

Klingt wie Zinskupon-Schere....

Und nicht mal richtig lesen kann das Krascherle ... fingiert wurde die Auifrechterhaltung der Staatsgewalt. Bitte erst lesen, dann verstehen, dann (vielleicht) schreiben.

KrascherHistory
04.09.2006, 20:27
Und nicht mal richtig lesen kann das Krascherle ... fingiert wurde die Auifrechterhaltung der Staatsgewalt. Bitte erst lesen, dann verstehen, dann (vielleicht) schreiben.

Was hast du denn in #75 geschrieben, Verfassungs-maf/maf2

maf2
04.09.2006, 22:19
Was hast du denn in #75 geschrieben, Verfassungs-maf/maf2

"Da (wie schon mehrfach erwähnt) zu jener Zeit (1973) Deutschlands Gesamtstaatlichkeit durch die gemeinsame Viermächteverantwortung der Alliierten fingiert wurde, ist das schon wieder falsch."

Es zahlt sich aus, wenn man lesen kann.

KrascherHistory
05.09.2006, 07:31
"Da (wie schon mehrfach erwähnt) zu jener Zeit (1973) Deutschlands Gesamtstaatlichkeit durch die gemeinsame Viermächteverantwortung der Alliierten fingiert wurde, ist das schon wieder falsch."

Es zahlt sich aus, wenn man lesen kann.

Bestand nach deinen Worten nicht schon Souveränität durch den sog. Deutschlandvertrag..

maf2
05.09.2006, 09:47
Bestand nach deinen Worten nicht schon Souveränität durch den sog. Deutschlandvertrag..

Ja. Inwiefern widerspricht beides einander?

KrascherHistory
05.09.2006, 10:18
Ja. Inwiefern widerspricht beides einander?

Wieso erneute Souveränität trotz bestehender Souveränität.

Hätte des touch des Überflüssigen a la Kontrallratsgesetze....

maf2
05.09.2006, 10:32
Wieso erneute Souveränität trotz bestehender Souveränität.
Hätte des touch des Überflüssigen a la Kontrallratsgesetze....

Da die Ausübung der Staatsgewalt für Gesamtdeutschland durch die Viermächteverantwortung fingiert wurde, eher nicht. Die Bundesrepublik war mit dem Deutschlandvertrag souverän, d.h. übte nicht abgeleitete Staatsgewalt aus.

KrascherHistory
05.09.2006, 10:40
Da die Ausübung der Staatsgewalt für Gesamtdeutschland durch die Viermächteverantwortung fingiert wurde, eher nicht. Die Bundesrepublik war mit dem Deutschlandvertrag souverän, d.h. übte nicht abgeleitete Staatsgewalt aus.

Herrlich. Wie du versuchst dich durchzuaalen.....

"nicht agbeleitete Staatsgewalt..." Köstlich !:))

Souverän: ja oder nein.

Solch einfache Frage ist wohl schon zu schwierig !

maf2
05.09.2006, 10:46
Herrlich. Wie du versuchst dich durchzuaalen.....
"nicht agbeleitete Staatsgewalt..." Köstlich !:))
Souverän: ja oder nein.
Solch einfache Frage ist wohl schon zu schwierig !

Es geht hier um eine Rechtsfrage. Im Deutschlandvertrag wurde ausdrücklich die Souveränität der Bundesrepublik normiert. Lesen bildet.

KrascherHistory
05.09.2006, 11:00
Es geht hier um eine Rechtsfrage. Im Deutschlandvertrag wurde ausdrücklich die Souveränität der Bundesrepublik normiert. Lesen bildet.

Normiert.

Also souverän: ja oder nein !

Wo sind die klaren AUssagen !!!

maf2
05.09.2006, 11:04
[B][COLOR="Blue"]Normiert.
Also souverän: ja oder nein !
Wo sind die klaren AUssagen !!!

Aber ja. Lies einfach mal im Deutschlandvertrag nach, da wirst du geholfen.

KrascherHistory
05.09.2006, 11:17
Aber ja. Lies einfach mal im Deutschlandvertrag nach, da wirst du geholfen.

Wenn seit 1955 Souveränität besteht, was soll denn der Art.7 im 4+2Vertrag.

"BRD" souverän
"DDR" souverän

Die Summe könnte nicht nicht souverän sein......

Widerspruch, Schwarzkittel:]

maf2
05.09.2006, 11:20
Wenn seit 1955 Souveränität besteht, was soll denn der Art.7 im 4+2Vertrag.
"BRD" souverän
"DDR" souverän
Die Summe könnte nicht nicht souverän sein......
Widerspruch, Schwarzkittel:]

Warum? Die Bundesrepublik hat für sich damals in Anspruch genommen, ganz Deutschland zu vertreten. Die DDR sah das anders, aber das war ein politisches, ein diplomatisches Problem.

Mit dem 2+4-Vertrag sind diese Querelen kollabiert.

KrascherHistory
05.09.2006, 11:25
Warum? Die Bundesrepublik hat für sich damals in Anspruch genommen, ganz Deutschland zu vertreten. Die DDR sah das anders, aber das war ein politisches, ein diplomatisches Problem.

Mit dem 2+4-Vertrag sind diese Querelen kollabiert.

Sie mag ja geglaubt haben, etwas in Anspruch nehmen zu können. Konnte sie oder konnte sie nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage.

DDR "sah" das anders.

2 unterschiedliche Meinungen. Was sagt dein Völkerrecht denn schönes dazu ?

(ich will´s gar nicht wissen- aber dein langweiliger Alltag läßt es nicht anders zu....).

Es ist piepschnurz-egal was 2 Besatzungskonstrukte auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zu sagen haben.....

maf2
05.09.2006, 11:30
Sie mag ja geglaubt haben, etwas in Anspruch nehmen zu können. Konnte sie oder konnte sie nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage.
DDR "sah" das anders.
2 unterschiedliche Meinungen. Was sagt dein Völkerrecht denn schönes dazu ?
(ich will´s gar nicht wissen- aber dein langweiliger Alltag läßt es nicht anders zu....).
Es ist piepschnurz-egal was 2 Besatzungskonstrukte auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zu sagen haben.....

New Yorker Erklärung der Vier Siegermächte und vr Effektivitätsprinzip.

KrascherHistory
05.09.2006, 11:42
New Yorker Erklärung der Vier Siegermächte und vr Effektivitätsprinzip.

Die ist mit der Zins-Kupon-Schere hinfällig geworden.:D

maf2
05.09.2006, 16:07
Die ist mit der Zins-Kupon-Schere hinfällig geworden.

Nein, denn durch sie wurde ja gerade die gemeinsame Viermächte-Verantwortung für Gesamtdeutschland beendet. Komm wieder, wenn du das nachgelesen hast. Teredioten helfen da nicht weiter.

KrascherHistory
05.09.2006, 16:24
Nein, denn durch sie wurde ja gerade die gemeinsame Viermächte-Verantwortung für Gesamtdeutschland beendet. Komm wieder, wenn du das nachgelesen hast. Teredioten helfen da nicht weiter.

Wo soll das drinstehen ?

Komm nicht mit 2+4Vertrag oder ANhang oder sonstigem. Ist alles schon widerlegt. Gibt es nichts neues ?

maf2
05.09.2006, 16:34
Wo soll das drinstehen ?

Komm nicht mit 2+4Vertrag oder ANhang oder sonstigem. Ist alles schon widerlegt. Gibt es nichts neues ?

Der Wortlaut der New Yorker Erklärung vom 1.10.90 ist eindeutig. Gugglest du.

Außerdem: Was den 2+4-Vertrag angeht, hast du noch einige Verständnislücken.

KrascherHistory
05.09.2006, 16:58
Der Wortlaut der New Yorker Erklärung vom 1.10.90 ist eindeutig. Gugglest du.

Außerdem: Was den 2+4-Vertrag angeht, hast du noch einige Verständnislücken.

Eine solche Erklärung ist nicht mal sekundär !

Ein kleines Zitat von Dr. Wenzel schafft Klarheit. Hast du schon, ich weiß. Ist nur für den interessierten Leser !

U.a. deswegen kann man sich die von dir zitierten Erklärungen gepflegt hinten reinschieben :

"Im Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 wurde in Artikel 7 (Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte) in Satz 2 festgelegt:
"Das vereinigte Deutschland hat dem gemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

Der Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 hat diese Souveränität in vollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt. Und das ging ganz einfach so:

Artikel 2:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."

Was unter alliierten Behörden zu verstehen ist, wird in Artikel 1 festgelegt. Es sind praktisch alle Besatzungsmächte und deren handelnden Organe bis zur letzten Putzfrau:

Artikel 1:
(1) Der Ausdruck ,,alliierte Behörden“, wie er in diesem Über*einkommen verwendet wird, umfasst

a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befug*nisse ausgeübt oder — im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) — mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient haben;

b) die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben.

(2) Der Ausdruck "alliierte Streitkräfte“, wie er in diesem Über*einkommen verwendet wird, umfasst
a) die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie in oder in Bezug auf Berlin tätig waren;

b) Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;

c) nicht-deutsche Staatsangehörige, die in militärischer oder zivi*ler Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;

d) Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufge*führten Personen und nicht-deutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser Personen standen.

(3) Die amtlichen Texte der in diesem Übereinkommen erwähn*ten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.

(4) Soweit in diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwer*den der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies als Bezugnahme auf die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu ver*stehen.

Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.

Wenn man nun bedenkt, dass die Besatzungsmächte zentral aus Berlin die Besatzungszonen und -gebiete kontrolliert haben - Kontrollrat - ist das kleine Wörtchen "in und in Bezug auf Berlin" die Rückkehr zum umfassenden Besatzungsrecht am 25.09.1990 in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Schleichweg. Der Bundesregierung, den Landesregierungen und den wenigen wirklich fähigen, fachlich qualifizierten Politikern in Deutschland ist dieses auch bekannt.

Rechtsvorschriften des Kontrollrates wurden im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland bekannt gegeben und vom alliierten Sekretariat in Berlin, Eißholzstraße 32, herausgegeben (Schmöller/Maier/Tobler, Handbuch des Besatzungsrechtes, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen.

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

"Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen."

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"

Im Hinblick auf die hier aufgezeigte, in großem Umfang völkerrechtswidrige Vertraggestaltung zum angeblichen Beitritt der neuen Bundesländer zum Grundgesetz wird erkennbar, dass die beteiligten Organe der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz zu keinem Zeitpunkt souverän agiert haben und lediglich Befehlsempfänger der Vier Mächte waren und ohne jeden Zweifel unter Einbezug der Regelungen in und in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 weiter sein werden.

Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 veröffentlicht, bevor überhaupt das Übereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst von den BRD-Organen zur Täuschung gewählt worden.

Bundesregierung und Besatzungsmächte haben mit Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am 17.07.1990 ausgehebelt, verändert und den Artikel 23 beseitigt.

Auch wenn man immer noch argumentieren will, dass das GG in Kraft ist und die BRD fort besteht, so gäbe es dann weiterhin den Artikel 139 GG. Dort heißt es wörtlich:

"Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom "Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen diese Grundgesetzes nicht berührt."

Also gelten alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin fort!

Zitat Ende.

Deswegen kannst du dir deine Lügen eigentlich sparen.

maf2
06.09.2006, 08:21
Eine solche Erklärung ist nicht mal sekundär !


Du mußt es wissen...

Ich verweise mal der Einfachheit halber auf die einschlägige Fachliteratur, z.B. die Einführungen von Klaus Stern und Bruno Schmidt-Bleibtreu zum 2+4-Vertrag etc., außerdem auf gängige Lehrbücher zum Staatsrecht III. Mir ist das zu dämlich, den ganzen Kram ständig abzutippen.

Wer ist übrigens dieser Wenzel?

malnachdenken
06.09.2006, 08:24
Wer ist übrigens dieser Wenzel?


Der Herr, der wohl die 37 Punkte der toredo-Seite fomruliert hat.

Es ist schon amüsant, wenn sich Krascher nicht mehr halten kann und anfängt zu drohen und irgendwas vom "echten" Souverän quatscht, der sich ja bald erheben wird oder ähnlicher Schnurz.

Internet ist schon lustig.

KrascherHistory
06.09.2006, 08:26
Du mußt es wissen...

Ich verweise mal der Einfachheit halber auf die einschlägige Fachliteratur, z.B. die Einführungen von Klaus Stern und Bruno Schmidt-Bleibtreu zum 2+4-Vertrag etc., außerdem auf gängige Lehrbücher zum Staatsrecht III. Mir ist das zu dämlich, den ganzen Kram ständig abzutippen.

Wer ist übrigens dieser Wenzel?

Wenzel = Schwarzkittelalptraum (dein Waterloo....)

Gegenfrage: warum konnte das BVerfG dem DR Rechtsfähigkeit "zusprechen" wenn doch aufgrund v. "Subjektidentität" es völlig überflüssig war, da ja (muß kurz reihern....) die "BRD" identisch mit dem DR ist ?

Nanü.....

maf2
06.09.2006, 08:28
Wenzel = Schwarzkittelalptraum (dein Waterloo....)

Erstmal würde ich gern nachlesen, was der Mann so meint. Hat der auch einen Vornamen? Fundstelle?


Gegenfrage: warum konnte das BVerfG dem DR Rechtsfähigkeit "zusprechen" wenn doch aufgrund v. "Subjektidentität" es völlig überflüssig war, da ja (muß kurz reihern....) die "BRD" identisch mit dem DR ist ?


Auch dazu findest du in der gängigen Fachliteratur reichlich Aufklärung, Rudolf Geigers Lehrbuch ist da recht ausführlich. Greife aber besser zu einer älteren Auflage, dieser ganze Kram ist ja schließlich nicht mehr so hochaktuell.

KrascherHistory
06.09.2006, 08:31
Erstmal würde ich gern nachlesen, was der Mann so meint. Hat der auch einen Vornamen? Fundstelle?



Auch dazu findest du in der gängigen Fachliteratur reichlich Aufklärung, Rudolf Geigers Lehrbuch ist da recht ausführlich. Greife aber besser zu einer älteren Auflage, dieser ganze Kram ist ja schließlich nicht mehr so hochaktuell.

Na das war doch klar.......

Ist wie beim Richter: der Schwarzkittel entscheidet wer wann was sagen darf und wie es dann evtl. gewichtet werden kann....:))

Du bist doch ein herrliches Abbild deiner "Zunft", Spitzbube !

Wenzel ist der "Verfasser der 37 Punkte". Diese Info soll zunächst mal reichen.

maf2
06.09.2006, 08:34
[B][COLOR="Blue"]Na das war doch klar.......
Ist wie beim Richter: der Schwarzkittel entscheidet wer wann was sagen darf und wie es dann evtl. gewichtet werden kann....:))
Du bist doch ein herrliches Abbild deiner "Zunft", Spitzbube !

Dir wird vielleicht auffallen, daß ich dir nur eine Informationsquelle genannt habe, um damit zu deiner Erhellung beizutragen. Lies oder laß es.


Wenzel ist der "Verfasser der 37 Punkte". Diese Info soll zunächst mal reichen.

Ob ich das nun als Empfehlung vor mir hertragen würde...
Aber trotzdem: Vorname, Fundstelle, wer ist das, was macht er?

malnachdenken
06.09.2006, 08:36
Zum Wenzel:
http://www.krr-faq.de/reg8.php#wenzel

Ein armer Irrer, nichts weiter.

KrascherHistory
06.09.2006, 08:38
Dir wird vielleicht auffallen, daß ich dir nur eine Informationsquelle genannt habe, um damit zu deiner Erhellung beizutragen. Lies oder laß es.



Ob ich das nun als Empfehlung vor mir hertragen würde...
Aber trotzdem: Vorname, Fundstelle, wer ist das, was macht er?

Da kannst du dich bei teredo.cl mal selbst durchwühlen.

Er würde gerne mal vor Gericht erscheinen.....

Hat 120 Beschlüsse "eingefahren" und noch keinen Richter gesehen. Lassen ihn einfach nicht mehr vor....:D

Sie wissen warum...

maf2
06.09.2006, 08:44
Da kannst du dich bei teredo.cl mal selbst durchwühlen.

Danke, kein Bedarf nach Augenkrebs.


Er würde gerne mal vor Gericht erscheinen.....

Das läßt sich doch leicht arrangieren. Vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift?


Hat 120 Beschlüsse "eingefahren" und noch keinen Richter gesehen. Lassen ihn einfach nicht mehr vor....

Sie wissen warum...

In welche JVA ist er denn eingefahren?

KrascherHistory
06.09.2006, 08:53
Danke, kein Bedarf nach Augenkrebs.



Das läßt sich doch leicht arrangieren. Vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift?



In welche JVA ist er denn eingefahren?

Nix JVA.

Er würd´so gerne vor Gericht. Mal so´n echten Richter bei der Rechtsbeugung erleben. Läuft nicht.
Schade eigentlich. Laden ihn nicht mehr.

Könntest du da nix deichseln, das er mal vor Gericht darf ?

Anschrift auf teredo.cl
(so´n bischen Augenkrebs kann dir doch nicht schaden. Bei dir traut sich doch nicht mal so´n mieses Kharzenom ran. Hätte jedesmal "Angst" mittels Rechtsbeugung für lange Zeit aus dem Verkehr gezogen zu werden:)) )

maf2
06.09.2006, 08:58
Nix JVA.

Er würd´so gerne vor Gericht. Mal so´n echten Richter bei der Rechtsbeugung erleben. Läuft nicht.
Schade eigentlich. Laden ihn nicht mehr.


Als was? Als Reichsbatterie? Oder als einen der selbsternannten "Reichsrechtskonsulenten"?

maf2
06.09.2006, 09:13
Nix JVA.
Er würd´so gerne vor Gericht. Mal so´n echten Richter bei der Rechtsbeugung erleben. Läuft nicht.
Schade eigentlich. Laden ihn nicht mehr.

Irgendwie scheint der Herr als Jurist etwas Weiterbildung zu benötigen. Wenn er gern vor Gericht auftauchen möchte, dann tut's doch auch eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage vor einem Verwaltungsgericht. Da besteht kein Anwaltszwang, er kann sich selbst vertreten und würde nur dann rausgeworfen, wenn er sich durch ungebührliches Verhalten sizungspolizeiliche Maßnahmen des Vorsitzenden anlacht.

Also weit her kann es mit dem Kenntnisstand des Herrn Teredo Wetzel nicht sein.

KrascherHistory
06.09.2006, 09:13
Als was? Als Reichsbatterie? Oder als einen der selbsternannten "Reichsrechtskonsulenten"?

Als "normaler" Bürger der gerne rechtl. Gehör i.Anspruch nähme....

Leider machen sich die Schwarzkittel wohl ins Höschen.

Doch noch nicht so mit der Allmacht....

maf2
06.09.2006, 09:14
Als "normaler" Bürger der gerne rechtl. Gehör i.Anspruch nähme....
Leider machen sich die Schwarzkittel wohl ins Höschen.
Doch noch nicht so mit der Allmacht....

Kaum. Von was für Verfahrensarten schreibst du gerade?

KrascherHistory
06.09.2006, 09:17
Kaum. Von was für Verfahrensarten schreibst du gerade?

Davon, in oder auf welchem Staat jemand geboren ist, der 2Km südlich von Hannover zwischen 1946 und 1948 geboren ist.

Die Frage interessiert mich immer mehr, Schwarzkittel.

maf2
06.09.2006, 09:20
Davon, in oder auf welchem Staat jemand geboren ist, der 2Km südlich von Hannover zwischen 1946 und 1948 geboren ist.

Die Frage interessiert mich immer mehr, Schwarzkittel.

Jetzt geht es bei dir durcheinander. Wenn du deine Staatsangehörigkeit feststellen lassen möchtest, beantragst du einfach die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises und erhebst, wenn die abgelehnt wird, Verpflichtungsklage, hilfsweise Feststellungsklage. Verwaltungsprozeßrecht, dein Dr. Wenzel kann dir vielleicht weiterhelfen.

Da aber das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht auf den Geburtsort abstellt, ist es belanglos, daß du in Deutschland geboren wurdest.

KrascherHistory
06.09.2006, 09:23
Jetzt geht es bei dir durcheinander. Wenn du deine Staatsangehörigkeit feststellen lassen möchtest, beantragst du einfach die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises und erhebst, wenn die abgelehnt wird, Verpflichtungsklage, hilfsweise Feststellungsklage. Verwaltungsprozeßrecht, dein Dr. Wenzel kann dir vielleicht weiterhelfen.

Da aber das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht auf den Geburtsort abstellt, ist es belanglos, daß du in Deutschland geboren wurdest.

Herrlich !

Wieso ist die Frage so schwierig, Schwarzkittel.

Welcher Staat ?

maf2
06.09.2006, 09:26
Herrlich !

Wieso ist die Frage so schwierig, Schwarzkittel.
Welcher Staat ?

Schwierig scheint nur die Antwort zu verstehen zu sein: Deutschland.

Das ist genau der Staat, der seit 1867 ununterbrochen existiert. In seiner Geschichte hat er sich selbst unterschiedlich bezeichnet, das ändert aber nichts daran, daß es genau dasselbe Deutschland war und ist.

malnachdenken
06.09.2006, 09:26
Herrlich !

Wieso ist die Frage so schwierig, Schwarzkittel.

Welcher Staat ?


Der deutsche :]

KrascherHistory
06.09.2006, 09:43
Schwierig scheint nur die Antwort zu verstehen zu sein: Deutschland.

Das ist genau der Staat, der seit 1867 ununterbrochen existiert. In seiner Geschichte hat er sich selbst unterschiedlich bezeichnet, das ändert aber nichts daran, daß es genau dasselbe Deutschland war und ist.

Ach, Geschichtsverfälschung ist auch deine Baustelle....

Wdh: Deutschland ist kein Staat.

Ist mir nicht bekannt. WANN gab es den Staat Deutschland ?

Weimarer Republik, "DDR" "BRD", Deutsches Reich .... sind Staaten !

Wann gab es denn den Staat "Deutschland" ? :))

Deine Lügen sind so schön offensichtlich, Dr.jur.maf/maf2.

Ich weiß nicht, wie die anderen Steuerzahler es hier finden, wenn du während der Dienstzeit "unsere" Gelder am PC verschwendest, statt zu arbeiten....

malnachdenken
06.09.2006, 09:53
Ach, Geschichtsverfälschung ist auch deine Baustelle....

Wdh: Deutschland ist kein Staat.

Ist mir nicht bekannt. WANN gab es den Staat Deutschland ?

Weimarer Republik, "DDR" "BRD", Deutsches Reich .... sind Staaten !

Wann gab es denn den Staat "Deutschland" ? :))

Deine Lügen sind so schön offensichtlich, Dr.jur.maf/maf2.

Ich weiß nicht, wie die anderen Steuerzahler es hier finden, wenn du während der Dienstzeit "unsere" Gelder am PC verschwendest, statt zu arbeiten....

Deutschland ist die Bezeichnung für den deutschen Staat, egal ob es nun das Reich war oder nun die Bundesrepublik.

btw der jetzige deutsche Staat ist der erste, der das Wort "Deutschland" im offiziellen Staatsnamen trägt.

Aber das ist im Grunde nebensächlich, denn für das Ausland war es schon seit 1871 "Germany" , "Allemagne" etc pp.

maf2
06.09.2006, 10:01
Ach, Geschichtsverfälschung ist auch deine Baustelle....
Wdh: Deutschland ist kein Staat.
Ist mir nicht bekannt. WANN gab es den Staat Deutschland ?

Seit 1867 bis heute. Ob dir das bekannt ist oder nicht, spielt keine Rolle.


Weimarer Republik, "DDR" "BRD", Deutsches Reich .... sind Staaten !

"Weimarer Republik" war nie eine Selbstbezeichnung Deutschlands, auch zu jeder Zeit nannte sich Deutschland "Deutsches Reich".

Was die DDR angeht, so hast du recht, denn sie hat sich in den fünfziger Jahren aus der Kontinuität deutscher Staatlichkeit verabschiedet.


Wann gab es denn den Staat "Deutschland" ? :))

Deine Lügen sind so schön offensichtlich, Dr.jur.maf/maf2.

Ich weiß nicht, wie die anderen Steuerzahler es hier finden, wenn du während der Dienstzeit "unsere" Gelder am PC verschwendest, statt zu arbeiten....

Wie oben geschrieben: Deutschland gibt es als Staat seit 1867. Ich muß das wissen, denn ich arbeite für ihn und werde von ihm bezahlt.

KrascherHistory
06.09.2006, 10:11
Seit 1867 bis heute. Ob dir das bekannt ist oder nicht, spielt keine Rolle.
"Weimarer Republik" war nie eine Selbstbezeichnung Deutschlands, auch zu jeder Zeit nannte sich Deutschland "Deutsches Reich".
Was die DDR angeht, so hast du recht, denn sie hat sich in den fünfziger Jahren aus der Kontinuität deutscher Staatlichkeit verabschiedet.
Wie oben geschrieben: Deutschland gibt es als Staat seit 1867. Ich muß das wissen, denn ich arbeite für ihn und werde von ihm bezahlt.


Nach deinen Ausführungen bestand 1947 also noch das Deutsche Reich.

Eine debellatio lag ja nicht vor.

Es gab also ein
Staatsgebiet (DR i.d.Grenezen vom 31.12.1937)
Staatsvolk Staatsangehörigkeit Deutsches Reich
Verfassung Weimarer Verfassung von 1919

Danke für die erschöpfende Auskunft. Machs das nächste Mal gleich direkt.

maf2
06.09.2006, 10:17
Nach deinen Ausführungen bestand 1947 also noch das Deutsche Reich.
Eine debellatio lag ja nicht vor.
Es gab also ein
Staatsgebiet (DR i.d.Grenezen vom 31.12.1937)
Staatsvolk Staatsangehörigkeit Deutsches Reich
Verfassung Weimarer Verfassung von 1919
Danke für die erschöpfende Auskunft. Machs das nächste Mal gleich direkt.

Willst du es nicht begreifen? Der Staat, um den es hier geht, war und ist Deutschland. Soweit er sich vorher als "Deutsches Reich" selbst bezeichnet hat, war das mit seiner Handlungsunfähigkeit hinfällig.

Nach Jellineks Drei-Elementelehre ist übrigens nicht eine Verfassung erforderlich, sondern Staatsgewalt. Die wurde im Falle Deutschlands durch die gemeinsame Viermächteverantwortung bis 1990 fingiert (d.h. sie existierte nicht, aber man tat so als ob doch).

Man kann sich nun darüber streiten, ob die WRV schon seit 1933 "zerstört" war, wie Carlo Schmid meinte, oder erst mit Verabschiedung des Grundgesetzes außer Kraft trat - eine bewegende Rolle spielt die Frage nicht.

KrascherHistory
06.09.2006, 10:23
Willst du es nicht begreifen? Der Staat, um den es hier geht, war und ist Deutschland. Soweit er sich vorher als "Deutsches Reich" selbst bezeichnet hat, war das mit seiner Handlungsunfähigkeit hinfällig.

Nach Jellineks Drei-Elementelehre ist übrigens nicht eine Verfassung erforderlich, sondern Staatsgewalt. Die wurde im Falle Deutschlands durch die gemeinsame Viermächteverantwortung bis 1990 fingiert (d.h. sie existierte nicht, aber man tat so als ob doch).

Man kann sich nun darüber streiten, ob die WRV schon seit 1933 "zerstört" war, wie Carlo Schmid meinte, oder erst mit Verabschiedung des Grundgesetzes außer Kraft trat - eine bewegende Rolle spielt die Frage nicht.

Eine Verfassung tritt nicht außer Kraft mit, weil ein "GG" :)) v.d. Alliierten aufgezwungen wurde.

Warum sollte die Weim.Verf. bereits 1933 "zerstört" gewesen sein ?
Die "Hitler-Zeit" war eine Diktatur auf Basis der Weim.Rep.
Nach seinem Tode sind alle NS-Gesetze erloschen.
Die (stark) eingeschränkte Weim.Verfassung war wieder vollständig hergestellt.

Nach Tode H. waren noch Regierungsmitglieder im Amt, die ihren EID auf die Weim.Verfassung und nicht auf H. schworen.
Also: 1945 war die Verfassung in alter Frische "anwesend" und das Deutsche Reich lediglich von den USA "beschlagnahmt"; nix ist annektiert worden.
Ist von den Alliierten auch so bestätigt worden.

Also, laß das Lügen !

maf2
06.09.2006, 10:30
Eine Verfassung tritt nicht außer Kraft mit, weil ein "GG" v.d. Alliierten aufgezwungen wurde.

Eine Verfassung tritt außer Kraft, wenn eine neue verabschiedet wird. Eine Verfassung ist ein Summe von Rechtsnormen, die die grundlegende Organisation eines Staates und das Verhältnis seiner Bürger zu ihm regelt. Mit Verabschiedung des GG war die WRV im Dutt. Nur die staatskirchenrechtlichen Artikel wurden ausdrücklich in das GG übernommen.


Warum sollte die Weim.Verf. bereits 1933 "zerstört" gewesen sein ?
Die "Hitler-Zeit" war eine Diktatur auf Basis der Weim.Rep.
Nach seinem Tode sind alle NS-Gesetze erloschen.
Die (stark) eingeschränkte Weim.Verfassung war wieder vollständig hergestellt.

Wenn du bei dieser Behauptung bleibst, hast du ein Problem mit dem RuStAG, denn dessen Fassung, auf die du dich immer gern beziehst, stammte aus dem Jahre 1934.


Nach Tode H. waren noch Regierungsmitglieder im Amt, die ihren EID auf die Weim.Verfassung und nicht auf H. schworen.
Also: 1945 war die Verfassung in alter Frische "anwesend" und das Deutsche Reich lediglich von den USA "beschlagnahmt"; nix ist annektiert worden.
Ist von den Alliierten auch so bestätigt worden.

Man kann einen Staat nicht "beschlagnahmen", das geht nur mit beweglichen Sachen. Mit Verhaftung der letzten Reichsregierung Dönitz war die Ausübung deutsche Staatsgewalt beendet. Wer welchen Eid mal irgendwann worauf geschworen hatte, war da nur noch von historischem Interesse, da das Besatzungsstatut fortan die Dinge regelte.

kritiker_34
06.09.2006, 10:40
Schöner Artikel ! :top:

Habe diesbezüglich selbst "Fälle" im Familienkreis, die erst 1963 aus Polen zur mittlerweile in der "BRD" lebenden Familie ziehen konnten.

Erst das gestohlene Land von den Allierten "empfangen", dann Ratlosigkeit (poln.Wirtschaft!), dann die Enteigneten noch zum Bleiben zwingen.

Dolles Polen !

"Fangt schon mal an, unsere Deutschen Gebiete zu räumen. Nicht vergessen: in den Grenzen vom 31.12.1927 !"

du hast vergessen zu erwähnen, dass wir inzwischen über den umweg brüssel, diesen landdieben auch noch aufbau hilfe zahlen müssen.

vom volkswirtschaftlichen schaden durch autoklau ganz zu schweigen.

KrascherHistory
06.09.2006, 10:47
Oh weh !
maf2]Eine Verfassung tritt außer Kraft, wenn eine neue verabschiedet wird. Eine Verfassung ist ein Summe von Rechtsnormen, die die grundlegende Organisation eines Staates und das Verhältnis seiner Bürger zu ihm regelt. Mit Verabschiedung des GG war die WRV im Dutt. Nur die staatskirchenrechtlichen Artikel wurden ausdrücklich in das GG übernommen.

Das "GG" war keine Verfassung, sondern alliiertes, aufgezw. Recht. Welche Bürger haben wann wie die Verfassung "gewählt" ? Keiner. Bis einschl. heute NICHT !

Wenn du bei dieser Behauptung bleibst, hast du ein Problem mit dem RuStAG, denn dessen Fassung, auf die du dich immer gern beziehst, stammte aus dem Jahre 1934.

NIcht lügen!

Man kann einen Staat nicht "beschlagnahmen", das geht nur mit beweglichen Sachen. Mit Verhaftung der letzten Reichsregierung Dönitz war die Ausübung deutsche Staatsgewalt beendet. Wer welchen Eid mal irgendwann worauf geschworen hatte, war da nur noch von historischem Interesse, da das Besatzungsstatut fortan die Dinge regelte.

Und dennoch taten die USA es. Dönitz hatte keine Reichsreg. Nie. Schon gar nicht durch test. Verfügung des A.H.

Mal ein bischen Geschichtsunterricht für dich:

Das Ende des II. Weltkrieges

Am 12.09.1944 wurde, anlässlich des 1. Londoner Abkommens, die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen beschlossen. Zugleich anerkannten die Staaten Groß - Britannien und die UdSSR (unter der damaligen Führung von Churchill und Stalin), dass die USA den militärischen Oberbefehl über die alliierten Truppen hatten und die USA Hauptsiegermacht des II. Weltkrieges ist.

Zugleich mussten alle Vertragsunterzeichner die bereits am 13.02.1944 von General Dwight D. Eisenhauer schriftlich fixierten und bereits erlassenen SHAEF (Supreme Headquarters AIIied Expeditionary Forces) Gesetze anerkennen.

Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.

Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:
"Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“


Dazu heißt es in der Überschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4:
"Vor 50 Jahren kapitulierte die deutsche Wehrmacht – Reichsregierung arbeitete noch bis Ende Mai 1945"

Durch den Selbstmord von Adolf Hitler gab weder einen legalen Reichspräsidenten Dönitz noch weiterhin das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.

Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. März 1933 (Nr.25)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich
Artikel 1
Reichsgesetze können außer nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..
Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich

Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird.
Einziger Artikel
(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933

(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert....

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.

Der Reichstag hat in Ergänzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:

l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verlängert.
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49)

Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943

Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz vom 24. März 1933 (ReichsgesetzblatTeil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abläuft, bestimme ich:

Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. März 1933 übertragenen Befugnisse auch weiterhin auszuüben.
Ich behalte mir vor, eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.

A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Großadmiral Dönitz zum Reichspräsidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspräsident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsgültig übertragen worden ist, konnte der Reichspräsident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspräsident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gewählt werden. Daran änderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.

Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspräsidenten Dönitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenwärtige Regierung rechtsgültig aufgelöst und mit Hitlers Tod besiegelt.

Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft! Gemäß dieser konnte nach Art. 45 - Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich - auch nur ein legal gewählter Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation für das Reich unterschreiben.. Das ist aber nicht erfolgt.

Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand

In der Zusatzerklärung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:
"… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands."

und als Anweisung an die deutschen Truppen

Artikel 2, Absatz d)
"Gemäß den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen räumen die genannten Streitkräfte sämtliche außerhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stand vom 31. Dezember 1937) liegenden Gebiete."

Nach wie vor planten die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.


Auf der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin [/B](fälschlich "Potsdamer Abkommen" genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat "Deutsches Reich" nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.


[B]Artikel VII 9. (e) lautet:

"Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Das heißt also, das Deutsche Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsfähige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegermächten keinen Friedensvertrag schließen.

Die Bevölkerung und das Heer des Deutschen Reiches hatte den Anweisungen der Alliierten zu folgen, die im Übrigen verpflichtet waren nach Art. 43 der HLKO, neben der Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sich nach Möglichkeit auch nach den Gesetzen des Deutschen Reiches - soweit möglich - und im besonderen der Haager Landkriegsordnung zu verhalten.

Haager Landkriegsordnung Artikel 43 lautet:
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen - Bundesverfassungsgericht, S. 1540, heißt es in Spalte 1 und 2:
"Das GG (Grundgesetz) - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. "

"Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277] = NJW 53, 1057; BVerfGE 3, 288 [319 f.] = NJW 54, 465; BVerfGE 5, 85 [126] = NJW 56, 1393; BVerfGE 6, 309 [336, 363] = NJW 57, 705), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

"Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert."

Allgemein spricht gegen den Untergang des Deutschen Reiches und eine Identität mit der BRD aber das folgende:1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich unzulässig von den Okkupationsmächten Polen, Russland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.

2. Nach allgemeinem Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt.

Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, dass debellatio Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.

3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.

Es besteht weder Gebietsidentität noch ist völkerrechtlich eine besatzungsrechtlich verfügte Staatsbürgeridentität jemals ohne Volkszustimmung möglich.

Die Bundesrepublik Deutschland ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht.

Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei.

Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein.

Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, dass Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.

Das zu deinen Geschichtslücken maf/maf2 !!!

maf2
06.09.2006, 11:47
Das "GG" war keine Verfassung, sondern alliiertes, aufgezw. Recht. Welche Bürger haben wann wie die Verfassung "gewählt" ? Keiner. Bis einschl. heute NICHT !

Verfassungen werden nicht "gewählt", sie werden durch die politische Praxis legitimiert. Die letzten Vorbehaltsrechte der Alliierten sind 1968 mit der Notstandsgesetzgebung abgelöst worden.


Wenn du bei dieser Behauptung bleibst, hast du ein Problem mit dem RuStAG, denn dessen Fassung, auf die du dich immer gern beziehst, stammte aus dem Jahre 1934.

NIcht lügen!

Dann schau doch einfach mal nach, von wann die Textfassung des RuStAG stammt, die die unmittelbare Reichszugehörigkeit zum Regelfall machte. Richtig: Ein Produkt der NS-"Gleichschaltung".


Man kann einen Staat nicht "beschlagnahmen", das geht nur mit beweglichen Sachen. Mit Verhaftung der letzten Reichsregierung Dönitz war die Ausübung deutsche Staatsgewalt beendet. Wer welchen Eid mal irgendwann worauf geschworen hatte, war da nur noch von historischem Interesse, da das Besatzungsstatut fortan die Dinge regelte.

Und dennoch taten die USA es. Dönitz hatte keine Reichsreg. Nie. Schon gar nicht durch test. Verfügung des A.H.

Wie sie in dieses Amt gekommen ist, ob durch "testament" oder Reichsosterwunschzettel, ist völkerrechtlich belanglos. Sie übte Regierungsgewalt aus.


Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, dass Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.

Sicher: RuStAG/StAG.

Du solltest dich langsam von der Vorstellung lösen, daß die Cut&Paste-Orgien von terediotischen Texten Kenntnisse vermitteln (oder ersetzen) könnten.

KrascherHistory
06.09.2006, 11:59
Wow !

maf2]Verfassungen werden nicht "gewählt", sie werden durch die politische Praxis legitimiert. Die letzten Vorbehaltsrechte der Alliierten sind 1968 mit der Notstandsgesetzgebung abgelöst worden.

Also Willkür. Praxis kann alles und nix heißen. 1968 ? Nicht 1955 oder 1990 ?
Im 4+2Vertrag gab´s doch extrag den Art.7 hinsichtlich voller Souveränität.
Was ist passiert ? Haben die dein Jahr 1968 VERGESSEN ?

Dann schau doch einfach mal nach, von wann die Textfassung des RuStAG stammt, die die unmittelbare Reichszugehörigkeit zum Regelfall machte. Richtig: Ein Produkt der NS-"Gleichschaltung".

Konkreter.

Wie sie in dieses Amt gekommen ist, ob durch "testament" oder Reichsosterwunschzettel, ist völkerrechtlich belanglos. Sie übte Regierungsgewalt aus.

Ohne Exekutive ? Wie dat denn ? Onkel Dönitz saß in Flensburg und hat ein bischen Regierung gespielt. Sonst nix !

Sicher: RuStAG/StAG.

Zeige bitte auf, wo Staatsangehörigkeit "BRD" verzeichnet ist !

Du solltest dich langsam von der Vorstellung lösen, daß die Cut&Paste-Orgien von terediotischen Texten Kenntnisse vermitteln (oder ersetzen) könnten.

Und du solltes dich möglichst bald von der irrigen Annahme lösen, das Menschen mit einem überflüssigen jur. Studium/Staatsexamen (what ever) anderen, ehrlichen Nichtjuristen, vorlügen können, was eine Rechtsnorm ist und welche Grundrechte dem Souverän plötzlich nicht mehr vorliegen sollen.

Damit ist Schluß, Bursche !

maf2
06.09.2006, 12:12
Verfassungen werden nicht "gewählt", sie werden durch die politische Praxis legitimiert. Die letzten Vorbehaltsrechte der Alliierten sind 1968 mit der Notstandsgesetzgebung abgelöst worden.

Also Willkür. Praxis kann alles und nix heißen. 1968 ? Nicht 1955 oder 1990 ?

Du wirfst einiges durcheinander. Etwas Literatur zum Deutschlandvertrag und zu den Notstandsartikeln der Verfassung helfen dir weiter. Lesen bildet.


Im 4+2Vertrag gab´s doch extrag den Art.7 hinsichtlich voller Souveränität.
Was ist passiert ? Haben die dein Jahr 1968 VERGESSEN ?

Nein, warum? Die Geschichte des Besatzungsregimes und der Viermächteverantwortung für Gesamtdeutschland war ein abgestufter Prozeß. Da ist vieles in kleinen Schritten geschehen, auch wenn simpel gestrickte Hirne das nicht erfassen können.


Dann schau doch einfach mal nach, von wann die Textfassung des RuStAG stammt, die die unmittelbare Reichszugehörigkeit zum Regelfall machte. Richtig: Ein Produkt der NS-"Gleichschaltung".

[B]Konkreter.

Lies es bitte selbst nach, ich bin nicht dein Butler. Bei den Herren Kanein und Renner wirst du z.B. fündig, oder in der Loseblattsammlung von Makarov.


Wie sie in dieses Amt gekommen ist, ob durch "testament" oder Reichsosterwunschzettel, ist völkerrechtlich belanglos. Sie übte Regierungsgewalt aus.

Ohne Exekutive ? Wie dat denn ? Onkel Dönitz saß in Flensburg und hat ein bischen Regierung gespielt. Sonst nix !

Bis zur Gesamtkapitulation der deutschen Streitkräfte war da durchaus noch Regierungsgewalt im Angebot. Erst danach war's damit Essig.


Sicher: RuStAG/StAG.

Zeige bitte auf, wo Staatsangehörigkeit "BRD" verzeichnet ist !

Da die Bundesrepublik die Reorganisation deutscher Staatlichkeit in Kontinuität seit 1867 ist, schreiben wir hier von der deutschen Staatsangehörigkeit - aber ich erinnere mich dumpf, daß ich dir das schonmal erklärt habe.


Du solltest dich langsam von der Vorstellung lösen, daß die Cut&Paste-Orgien von terediotischen Texten Kenntnisse vermitteln (oder ersetzen) könnten.

Und du solltes dich möglichst bald von der irrigen Annahme lösen, das Menschen mit einem überflüssigen jur. Studium/Staatsexamen (what ever) anderen, ehrlichen Nichtjuristen, vorlügen können, was eine Rechtsnorm ist und welche Grundrechte dem Souverän plötzlich nicht mehr vorliegen sollen.

Damit ist Schluß, Bursche !

Seltsam, wo doch diese paar Figuren, die meinen, es besser zu wissen, keinerlei juristische Erfolge gegen den Rest der Welt vorweisen können. Da war das bewußte gallische Dorf noch erfolgreicher (und unterhaltsamer).

Warschau
06.09.2006, 18:28
Du wirfst einiges durcheinander. Etwas Literatur zum Deutschlandvertrag und zu den Notstandsartikeln der Verfassung helfen dir weiter. Lesen bildet.



Nein, warum? Die Geschichte des Besatzungsregimes und der Viermächteverantwortung für Gesamtdeutschland war ein abgestufter Prozeß. Da ist vieles in kleinen Schritten geschehen, auch wenn simpel gestrickte Hirne das nicht erfassen können.



Lies es bitte selbst nach, ich bin nicht dein Butler. Bei den Herren Kanein und Renner wirst du z.B. fündig, oder in der Loseblattsammlung von Makarov.



Bis zur Gesamtkapitulation der deutschen Streitkräfte war da durchaus noch Regierungsgewalt im Angebot. Erst danach war's damit Essig.



Da die Bundesrepublik die Reorganisation deutscher Staatlichkeit in Kontinuität seit 1867 ist, schreiben wir hier von der deutschen Staatsangehörigkeit - aber ich erinnere mich dumpf, daß ich dir das schonmal erklärt habe.



Seltsam, wo doch diese paar Figuren, die meinen, es besser zu wissen, keinerlei juristische Erfolge gegen den Rest der Welt vorweisen können. Da war das bewußte gallische Dorf noch erfolgreicher (und unterhaltsamer).


gute und richtige argumentation.:top:

Bulli
06.09.2006, 18:28
Zum Wenzel:
http://www.krr-faq.de/reg8.php#wenzel

Ein armer Irrer, nichts weiter.

Ich lach ab, da zitiert der doch tatsächlich die Seiten der antideutschen J-Gang um Margret Chatwin.
Diese Seiten die vor Deutschenhass nur so triefen kannst du haken, daß wär ungefähr so als wenn ein Rechter "Mein Kampf" zitiert.
M. Chatwin hat zusammen mit dem RA Klaus Parker (Jahwe sei seiner Seele gnädig) tausende von Anzeigen (wegen Gesinnungsdelikten) gegen Deutsche lanciert.
Eine ganz üble Truppe.

Warschau
06.09.2006, 18:56
Ich lach ab, da zitiert der doch tatsächlich die Seiten der antideutschen J-Gang um Margret Chatwin.
Diese Seiten die vor Deutschenhass nur so triefen kannst du haken, daß wär ungefähr so als wenn ein Rechter "Mein Kampf" zitiert.
M. Chatwin hat zusammen mit dem RA Klaus Parker (Jahwe sei seiner Seele gnädig) tausende von Anzeigen (wegen Gesinnungsdelikten) gegen Deutsche lanciert.
Eine ganz üble Truppe.

die truppe schon mal kennen gelernt, guter bulli !? :D

malnachdenken
07.09.2006, 07:28
Diese Seiten die vor Deutschenhass nur so triefen


Zitiere doch mal solche Stellen von dieser Seite, die von Deutschenhass triefen.

KrascherHistory
07.09.2006, 08:15
Ergänzung

[QUOTE=maf2]Eine Verfassung tritt außer Kraft, wenn eine neue verabschiedet wird. Eine Verfassung ist ein Summe von Rechtsnormen, die die grundlegende Organisation eines Staates und das Verhältnis seiner Bürger zu ihm regelt. Mit Verabschiedung des GG war die WRV im Dutt. Nur die staatskirchenrechtlichen Artikel wurden ausdrücklich in das GG übernommen.



Zustimmung zu Satz 1+2.

Lüge: Satz 3.

Denn der "parl.Rat" befand sich nach wie vor auf Boden des Deutschen Reichs. Es ist ja nach wie vor rechtsfähig. Wie könnte das DR OHNE Verfassung (Weim.Verf.v.1919) rechtsfähig sein ? Ginge nicht. Da also die Weim.Verf. gültig ist, ist das GG max. ein Provisorium - dennoch überflüssig, wg. gültiger Verfassung - welches NIE zur Verfassung erhoben werden kann.
Schon gar nicht durch die Zeit.

Da du anderer Meinung bist, BELEGE GENAU WANN UND WODURCH DIE WEIMARER VERFASSUNG IHRE GÜLTIGKEIT VERLOREN HAT. WANN WAR WARUM DER LETZTE TAG DER WEIMARER VERFASSUNG. GENAU !

maf2
07.09.2006, 08:34
Denn der "parl.Rat" befand sich nach wie vor auf Boden des Deutschen Reichs. Es ist ja nach wie vor rechtsfähig. Wie könnte das DR OHNE Verfassung (Weim.Verf.v.1919) rechtsfähig sein ? Ginge nicht.

Ein Verfassungsdokument ist kein Existenzmerkmal eines Staates. Georg Jellinek hilft dir da weiter.

Rechtsfähigkeit ist übrigens ein Begriff aus dem Zivilrecht, der paßt hier nur sehr eingeschränkt. Im Völkerrecht ist der entsprechende Begriff die Rechtssubjektsqualität, also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Soweit diese Deutschland als Ganzes betrafen, wurden sie durch die Viermächteverantwortung getragen, ansonsten war fortan die Bundesrepublik, da subjektsidentisch, nun im Spiel.

Wo der Parlamentarische Rat zusammengetreten ist, spielt übrigens auch keine Rolle; er hätte genausogut in Timbuktu tagen können, da hätte dann die französische Verfassung der IV. Republik gegolten - so what?


Da also die Weim.Verf. gültig ist,

Da sie es nicht mehr ist, können wir uns den Rest schenken.


ist das GG max. ein Provisorium - dennoch überflüssig, wg. gültiger Verfassung - welches NIE zur Verfassung erhoben werden kann.
Schon gar nicht durch die Zeit.

Starke Worte ohne Kenntnisse. Verfassungen gelten durch ihre faktische Legitimierung. Es gibt kein unerkannt nichtiges bzw. unerkannt "ungültiges" Verfassungsrecht.


Da du anderer Meinung bist, BELEGE GENAU WANN UND WODURCH DIE WEIMARER VERFASSUNG IHRE GÜLTIGKEIT VERLOREN HAT. WANN WAR WARUM DER LETZTE TAG DER WEIMARER VERFASSUNG. GENAU !

Da kann man sich drüber streiten - ich würde es das Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes hier ansetzen. Die Funktion einer neuzeitlichen, demokratischen Verfassung ist die Begrenzung der Ausübung der Staatsgewalt. Dieser Zweck wurde gerade mit dem ErmächtigungsG und damit zusammenhängendem NS-Recht konterkariert.

Du kannst auch gern ein späteres Datum gegen Kriegsende einsetzen, aber da die WRV seit dem ErmächtigungsG praktisch obsolet geworden war, hilft das nicht weiter.

KrascherHistory
07.09.2006, 09:04
Ein Verfassungsdokument

Da kann man sich drüber streiten - ich würde es das Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes hier ansetzen. Die Funktion einer neuzeitlichen, demokratischen Verfassung ist die Begrenzung der Ausübung der Staatsgewalt. Dieser Zweck wurde gerade mit dem ErmächtigungsG und damit zusammenhängendem NS-Recht konterkariert.

Du kannst auch gern ein späteres Datum gegen Kriegsende einsetzen, aber da die WRV seit dem ErmächtigungsG praktisch obsolet geworden war, hilft das nicht weiter.


Ich helfe gerne beim Schließen deiner Geschichtslücken (Krater); gut aufpassen. Zitat v. Dr.Ludowici:

"...Denn es gab durch den Selbstmord von Adolf Hitler weder einen legalen Reichspräsidenten Dönitz noch weiterhin das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.

Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. März 1933 (Nr.25)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich

Artikel 1

Reichsgesetze können außer nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..

Artikel 2

Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Artikel 5

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich

Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird.

Einziger Artikel

(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933

(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert....

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)

Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.

Der Reichstag hat in Ergänzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:

l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verlängert.

Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49)

Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943

Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abläuft, bestimme ich:

Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. März 1933 übertragenen Befugnisse auch weiterhin auszuüben.

Ich behalte mir vor, eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.

A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Großadmiral Dönitz zum Reichspräsidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspräsident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsgültig übertragen worden ist, konnte der Reichspräsident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspräsident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gewählt werden. Daran änderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.

Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspräsidenten Dönitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenwärtige Regierung rechtsgültig aufgelöst und mit Hitlers Tod besiegelt.

Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft! Gemäß dieser konnte nach Art. 45 - Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich - auch nur ein legal gewählter Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation für das Reich unterschreiben.. Das ist aber nicht erfolgt. ..." Zitat Ende

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in dein Dunkel bringen....

maf2
07.09.2006, 09:15
Ich helfe gerne beim Schließen deiner Geschichtslücken (Krater); gut aufpassen. Zitat v. Dr.Ludowici:

Ach nein - der Ludowici, der zusammen mit Teredioten-Wenzel schon für reichlich Lacherfolge in der Justiz gesorgt hat? Prima Quelle.

http://www.krr-faq.de/reg4.php#ludowici



Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft! Gemäß dieser konnte nach Art. 45 - Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich - auch nur ein legal gewählter Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation für das Reich unterschreiben.. Das ist aber nicht erfolgt. ..."

Auch wenn die Teredioten das mangels entsprechender Ausbildung nicht verstehen können: Staats- und Völkerrecht funktionieren anders als ein Gebrauchtwagenkauf oder eine GmbH-Gründung.

KrascherHistory
07.09.2006, 09:19
Ach nein - der Ludowici, der zusammen mit Teredioten-Wenzel schon für reichlich Lacherfolge in der Justiz gesorgt hat? Prima Quelle.

http://www.krr-faq.de/reg4.php#ludowici



Auch wenn die Teredioten das mangels entsprechender Ausbildung nicht verstehen können: Staats- und Völkerrecht funktionieren anders als ein Gebrauchtwagenkauf oder eine GmbH-Gründung.

krr-faq kannst du streichen. Die Seite ist doch von Schwarzkitteln erstellt worden.

Bundesadlers (Aktenzeichen: 528 OWi 489/05). Aus dem Satz "Das OWi-Verfahren gegen Dr. LUDOWICI wurde mit einem Urteil wegen Abwesenheit aufgrund einer ebenfalls nicht rechtskraftfähigen Ladung zur Verteidigung innerhalb von 5 Tagen nach Posteingang durch den Richter E*** am AG Köln betrieben.

Wo steckt der Reichsadler denn jetzt ? In Kölle ist er nicht mehr.....:))

KrascherHistory
07.09.2006, 09:21
[QUOTE=maf2]
Auch wenn die Teredioten das mangels entsprechender Ausbildung nicht verstehen können: Staats- und Völkerrecht funktionieren anders als ein Gebrauchtwagenkauf oder eine GmbH-Gründung.

Ergänzung:

Nein ! Ein Vertrag ist ein Vertrag. Ob zw. Käufer und Händler oder zw. 2 Staaten, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Allerdings liegt die Betonung auf Staaten, nicht OMF-BRD´s die kein Staat ist.:]

maf2
07.09.2006, 09:22
krr-faq kannst du streichen. Die Seite ist doch von Schwarzkitteln erstellt worden.

Sei froh, wenigstens dort kompetente Auskunft zu erhalten.


Bundesadlers (Aktenzeichen: 528 OWi 489/05). Aus dem Satz "Das OWi-Verfahren gegen Dr. LUDOWICI wurde mit einem Urteil wegen Abwesenheit aufgrund einer ebenfalls nicht rechtskraftfähigen Ladung zur Verteidigung innerhalb von 5 Tagen nach Posteingang durch den Richter E*** am AG Köln betrieben.

Wo steckt der Reichsadler denn jetzt ? In Kölle ist er nicht mehr.....

Wo kein Reich, da auch kein "Reichsadler".

KrascherHistory
07.09.2006, 09:23
=maf2]Ach nein - -Gründung.[/QUOTE]

Nächste Ergänzung:

Es sollte nur belegt werden, das die Weim.Verfassung nach wie vor in Kraft ist.
Nix hat sie außer Kraft gesetzt. Mit dem Tode A.H. spätestens haben sich die Ermächtigungsgesetze erledigt und die Weim.Verf. war zu 100 % wieder hergestellt.

MfG K

maf2
07.09.2006, 09:28
Auch wenn die Teredioten das mangels entsprechender Ausbildung nicht verstehen können: Staats- und Völkerrecht funktionieren anders als ein Gebrauchtwagenkauf oder eine GmbH-Gründung.

Ergänzung:

Nein ! Ein Vertrag ist ein Vertrag. Ob zw. Käufer und Händler oder zw. 2 Staaten, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Allerdings liegt die Betonung auf Staaten, nicht OMF-BRD´s die kein Staat ist.

Du solltest mal etwas nachlesen zur völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre. Die Lehrbücher von Ipsen, Verdross/Simma und Graf Vitzthum sind da recht ausführlich.

Dann wirst du auch verstehen, daß im innerstaatlichen Recht Verträge einen anderen Stellenwert haben, weil man auf eine mit Zwang durchsetzbare Rechtsordnung vertrauen kann. Völkerrecht ist dagegen eine Kooperationsordnung, da funktioniert das alles deutlich anders.

Was deine übliche Leier von "OMF-BRD" angeht: Ein Staat ist dann einer, wenn er die Anforderungen der Jellinekschen Dreielementelehre erfüllt. Hier geht es insbesondere um die Ausübung von Staatsgewalt, d.h. die Fähigkeit, eine Rechtsordnung zu errichten und durchzusetzen. Die war spätestens seit 1955 bei der Bundesrepublik nicht mehr zweifelhaft.

maf2
07.09.2006, 09:30
=maf2]Ach nein - -Gründung.

Nächste Ergänzung:

Es sollte nur belegt werden, das die Weim.Verfassung nach wie vor in Kraft ist.
Nix hat sie außer Kraft gesetzt. Mit dem Tode A.H. spätestens haben sich die Ermächtigungsgesetze erledigt und die Weim.Verf. war zu 100 % wieder hergestellt.

Da der Staat, den sie verfaßte, selbst kurz danach selbst keine Staatsgewalt mehr ausübte, ist das Unsinn.

KrascherHistory
07.09.2006, 10:40
Du solltest mal etwas nachlesen zur völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre. Die Lehrbücher von Ipsen, Verdross/Simma und Graf Vitzthum sind da recht ausführlich.

Dann wirst du auch verstehen, daß im innerstaatlichen Recht Verträge einen anderen Stellenwert haben, weil man auf eine mit Zwang durchsetzbare Rechtsordnung vertrauen kann. Völkerrecht ist dagegen eine Kooperationsordnung, da funktioniert das alles deutlich anders.

Was deine übliche Leier von "OMF-BRD" angeht: Ein Staat ist dann einer, wenn er die Anforderungen der Jellinekschen Dreielementelehre erfüllt. Hier geht es insbesondere um die Ausübung von Staatsgewalt, d.h. die Fähigkeit, eine Rechtsordnung zu errichten und durchzusetzen. Die war spätestens seit 1955 bei der Bundesrepublik nicht mehr zweifelhaft.

Was denn nun ?

1955

1968

1990

Ab wann war die "BRD" ein souveräner Staat ? GENAU !

Nicht ein bischen Souverän....

Und vergiß bei deine Antwort nicht die Überleitungsgesetze und den dazugehörigen Notenwechsel von 1990.

Sonst fliegt dir Schwarzkittel deine Lüge gleich wieder um die Öhrchen, oder die laaaaaange Nase, Pinoccio ! :))

KrascherHistory
07.09.2006, 10:42
Da der Staat, den sie verfaßte, selbst kurz danach selbst keine Staatsgewalt mehr ausübte, ist das Unsinn.

"Kurz danach" ist so unpräzise.

Das kannst du besser ! Genau !

Ich kann keine debellatio f.d. Deutsche Reich finden. Nirgens !

maf2
07.09.2006, 11:00
Was denn nun ?

1955

1968

1990

Ab wann war die "BRD" ein souveräner Staat ? GENAU !
Nicht ein bischen Souverän....
Und vergiß bei deine Antwort nicht die Überleitungsgesetze und den dazugehörigen Notenwechsel von 1990.

Sonst fliegt dir Schwarzkittel deine Lüge gleich wieder um die Öhrchen, oder die laaaaaange Nase, Pinoccio !

Deutschlandvertrag, bitte nachlesen.

Souveränität bedeutet nur nicht abgeleitete Herrschaftsmacht. Mit dem Deutschlandvertrag war die hergestellt. In Einschränkungen ihrer Hoheitsgewalt hatte die Bundesrepublik ab diesem Zeitpunkt aus eigener Souveränität eingewilligt. Davon unabhängig sind weiterbestehende Rechte aus dem Besatzungsstatut.

Völkerrechtliche Souveränität meint nicht die uneingeschränkte Freiheit, zu tun und zu lassen können, was einem gerade einfällt. Souveränität ist kein faktischer, sondern ein normativer Begriff. Sonst wäre z.B. die Schweiz nicht souverän, da sie aufgrund eines mit dem damaligen Großherzogtum Baden geschlossenen Vertrags von 1852 gestatten muß, daß deutsche Beamte auf schweizer Territorium deutsche Hoheitsgewalt ausüben.

Du verfällst mal wieder in deine "gewollt-aber-nicht-gekonnt"-Begrifflichkeit zurück.

maf2
07.09.2006, 11:02
"Kurz danach" ist so unpräzise.
Das kannst du besser ! Genau !
Ich kann keine debellatio f.d. Deutsche Reich finden. Nirgens !

Mit der Verhaftung der Regierung Dönitz. Von einer debellatio ist keine Rede, aber das habe ich dir schon öfters geschrieben. Du solltest etwas mehr Ordnung in deinem Kopf halten.

KrascherHistory
07.09.2006, 12:12
Den Käse bitte alle 2-3x lesen !

maf2]Deutschlandvertrag, bitte nachlesen.

Souveränität bedeutet nur nicht abgeleitete Herrschaftsmacht. Mit dem Deutschlandvertrag war die hergestellt. In Einschränkungen ihrer Hoheitsgewalt hatte die Bundesrepublik ab diesem Zeitpunkt aus eigener Souveränität eingewilligt. Davon unabhängig sind weiterbestehende Rechte aus dem Besatzungsstatut.

Sag mal, gehst du mit solchem Mist eigentlich auch Hausieren ?

Völkerrechtliche Souveränität meint nicht die uneingeschränkte Freiheit, zu tun und zu lassen können, was einem gerade einfällt. Souveränität ist kein faktischer, sondern ein normativer Begriff. Sonst wäre z.B. die Schweiz nicht souverän, da sie aufgrund eines mit dem damaligen Großherzogtum Baden geschlossenen Vertrags von 1852 gestatten muß, daß deutsche Beamte auf schweizer Territorium deutsche Hoheitsgewalt ausüben.

DOCH GENAU DAS MEINT ES WAS DENN SONST

SOUVERÄN ODER NICHT SOUVERÄN

EIN BISCHEN SCHWANGER GEHT NICHT

Du verfällst mal wieder in deine "gewollt-aber-nicht-gekonnt"-Begrifflichkeit zurück.
Ne Bursche: das ist nur DEINE Baustelle !!!

KrascherHistory
07.09.2006, 12:22
Mit der Verhaftung der Regierung Dönitz. Von einer debellatio ist keine Rede, aber das habe ich dir schon öfters geschrieben. Du solltest etwas mehr Ordnung in deinem Kopf halten.

Falsch !!

Und wieder einmal Nachhilfe für dich:

Am 23.05.1945 wurde die Regierung des III. Reiches unter Großadmiral von DÖNITZ durch die britischen Besatzungstruppen auf Anordnung der USA verhaftet mit zwei Ausnahmen:

1. der Reichsminister für Verkehrswesen Herr Dr. Ing. Julius DORPMÜLLER
2. der Reichsminister für Post - und Fernmeldewesen Herr Dr. Wilhelm OHNESORGE, beide hatten nämlich ihren Beamteneid nach zu Zeiten der Weimarer Republik auf die Weimarer Verfassung und nicht wie die anderen auf den "Führer" geschworen.


Das so genannte Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 heißt eigentlich "Mitteilung über die Drei Mächte Konferenz von Berlin" und betrifft im wesentlichen interne Angelegenheiten sowie Verständigung über das weitere Prozedere der Hauptsiegermächte USA, UdSSR, Groß-Britannien, Frankreich und China auf der Außenministerkonferenz zu London.

Beweis: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Ergänzungsblatt Nr. 1 und
Verwaltungsbefehl zur Verwaltung Deutschlands

Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gemäß SHAEF - Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.

Nach meinem Kenntnisstand die Weimarer Verfassung von 1919. Es sei denn du lügst etwas anderes herbei !


Die Richtlinien der Alliierten sind für das deutsche Volk Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassefeindlichen Charakter tragen und der nationalsozialistischen Weltanschauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im wesentlichen die Gesetzgebung bis Januar 1933.

Auf Anordnung der USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs werden beschlagnahmt:

1. die Deutsche Reichsbahn (DR),
2. die deutschen Reichsautobahnen,
3. die deutschen Fernverkehrsstraßen,
4. die deutschen Wasserstraßen, die Leuna - Werke und
5. die Volkswagen - Werke als Sondervermögen des Deutschen Reiches zusätzlich

Soviel zum Thema Gültigkeit der Weimarer Verfassung !

maf2
07.09.2006, 16:40
Völkerrechtliche Souveränität meint nicht die uneingeschränkte Freiheit, zu tun und zu lassen können, was einem gerade einfällt. Souveränität ist kein faktischer, sondern ein normativer Begriff. Sonst wäre z.B. die Schweiz nicht souverän, da sie aufgrund eines mit dem damaligen Großherzogtum Baden geschlossenen Vertrags von 1852 gestatten muß, daß deutsche Beamte auf schweizer Territorium deutsche Hoheitsgewalt ausüben.

DOCH GENAU DAS MEINT ES WAS DENN SONST

SOUVERÄN ODER NICHT SOUVERÄN

EIN BISCHEN SCHWANGER GEHT NICHT

Es hat wenig Sinn, wenn du mit deinen laienhaften Simpelvorstellungen versuchst, Fachleuten zu erklären, was sie alles falsch machen.

maf2
07.09.2006, 21:05
Falsch !!

Und wieder einmal Nachhilfe für dich (...)


Da darf ich dich mal an eine Äußerung des von dir so geliebten Reichsgerichts erinnern:

"...die Rechtmäßigkeit der Begründung (ist) kein wesentliches Merkmal der Staatsgewalt." (RGZ 100, 27)

KrascherHistory
07.09.2006, 22:44
Da darf ich dich mal an eine Äußerung des von dir so geliebten Reichsgerichts erinnern:

"...die Rechtmäßigkeit der Begründung (ist) kein wesentliches Merkmal der Staatsgewalt." (RGZ 100, 27)

Natürlich. Darfst alles behaupten und daherlügen. Bin sozusagen größter Fan von Art.5 GG.

Ich erinnere nur kurz an die Fakten:

Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gemäß SHAEF - Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.

Oder wolltest du noch etwas Wichtiges hinsichtlich des konkreten "Ungültigkeitstermin" der Weimarer Verfassung daherprasseln ?

Something Wicked
07.09.2006, 23:01
Falsch !!

Und wieder einmal Nachhilfe für dich:

Am 23.05.1945 wurde die Regierung des III. Reiches unter Großadmiral von DÖNITZ durch die britischen Besatzungstruppen auf Anordnung der USA verhaftet mit zwei Ausnahmen:

1. der Reichsminister für Verkehrswesen Herr Dr. Ing. Julius DORPMÜLLER
2. der Reichsminister für Post - und Fernmeldewesen Herr Dr. Wilhelm OHNESORGE, beide hatten nämlich ihren Beamteneid nach zu Zeiten der Weimarer Republik auf die Weimarer Verfassung und nicht wie die anderen auf den "Führer" geschworen.


Das so genannte Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 heißt eigentlich "Mitteilung über die Drei Mächte Konferenz von Berlin" und betrifft im wesentlichen interne Angelegenheiten sowie Verständigung über das weitere Prozedere der Hauptsiegermächte USA, UdSSR, Groß-Britannien, Frankreich und China auf der Außenministerkonferenz zu London.

Beweis: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Ergänzungsblatt Nr. 1 und
Verwaltungsbefehl zur Verwaltung Deutschlands

Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gemäß SHAEF - Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.

Nach meinem Kenntnisstand die Weimarer Verfassung von 1919. Es sei denn du lügst etwas anderes herbei !


Die Richtlinien der Alliierten sind für das deutsche Volk Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassefeindlichen Charakter tragen und der nationalsozialistischen Weltanschauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im wesentlichen die Gesetzgebung bis Januar 1933.

Auf Anordnung der USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs werden beschlagnahmt:

1. die Deutsche Reichsbahn (DR),
2. die deutschen Reichsautobahnen,
3. die deutschen Fernverkehrsstraßen,
4. die deutschen Wasserstraßen, die Leuna - Werke und
5. die Volkswagen - Werke als Sondervermögen des Deutschen Reiches zusätzlich

Soviel zum Thema Gültigkeit der Weimarer Verfassung !

Schon fast amüsant, dass du dir anmaßt, "Nachhilfe" zu geben, wenn doch so offensichtlich ist, dass du deine 'Argumentation' von einer entsprechenden Homepage abschreibst. Du wirfst mit Begriffen wie 'Souveränität' um dich, ohne zu wissen, was sie bedeuten.

En détail will ich darauf gar nicht mehr eingehen, maf2 hat ja schon vergeblich versucht, dir mit rationalen Argumenten und Fakten beizukommen.

Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er drei Voraussetzungen erfüllt: Staatsgebiet (im Fall der BRD das wiedervereinte Deutschland, zusammengesetzt aus den vier ehem. Besatzungszonen) - Staatsvolk (etwa 82 Millionen deutsche Staatsbürger) - Staatsgewalt (in Form von Gesetzen und den entsprechenden Mitteln, sie durch zu setzen) (vgl Jellinek, Allgemeine Staatslehre). Im Völkergewohnheitsrecht zählt auch die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen, zu den Voraussetzungen eines Staats (vgl Konvention von Montevideo, 1933).

Ich bin dennoch gespannt, was du sonst noch so alles aus dem Zylinder zaubern wirst..

maf2
07.09.2006, 23:18
Natürlich. Darfst alles behaupten und daherlügen. Bin sozusagen größter Fan von Art.5 GG.

Ich erinnere nur kurz an die Fakten:

Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gemäß SHAEF - Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.

Oder wolltest du noch etwas Wichtiges hinsichtlich des konkreten "Ungültigkeitstermin" der Weimarer Verfassung daherprasseln ?

"... im wesentlichen ..." ist hier der Kernbegriff. Daß die WRV nach Internierung der Regierung Dönitz plötzlich wieder in Geltung gewesen sei, ist natürlich offensichtlicher Unfug, denn ich kann z.B. keinen Hinweis darauf finden, daß zwischen 1945 und 1949 Wahlen zum Reichstag oder die eines Reichspräsidenten stattgefunden hätten. Oder sonstwelche Belege für die Wiederanwendugn der WRV?

Die WRV war spätestens mit dem Ende der sie verfassenden Staatsgewalt und deren Übernahme durch die Alliierten tot. Ich meine, daß sie schon früher obsolet geworden war durch die NS-Gesetzgebung seit 1933, aber das ist nur noch ein Streit um des Kaisers Bart. Mit dem Ende der von einer reichsdeutschen Regierung ausgeübten Staatsgewalt war die Verfassung Deutschlands das Besatzungsregime, später, mit der Gründung der deutschen Bundesländer, hinzukommend deren Landesverfassungen.

maf2
07.09.2006, 23:26
Schon fast amüsant, dass du dir anmaßt, "Nachhilfe" zu geben, wenn doch so offensichtlich ist, dass du deine 'Argumentation' von einer entsprechenden Homepage abschreibst. Du wirfst mit Begriffen wie 'Souveränität' um dich, ohne zu wissen, was sie bedeuten.

En détail will ich darauf gar nicht mehr eingehen, maf2 hat ja schon vergeblich versucht, dir mit rationalen Argumenten und Fakten beizukommen.

Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er drei Voraussetzungen erfüllt: Staatsgebiet (im Fall der BRD das wiedervereinte Deutschland, zusammengesetzt aus den vier ehem. Besatzungszonen) - Staatsvolk (etwa 82 Millionen deutsche Staatsbürger) - Staatsgewalt (in Form von Gesetzen und den entsprechenden Mitteln, sie durch zu setzen) (vgl Jellinek, Allgemeine Staatslehre). Im Völkergewohnheitsrecht zählt auch die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen, zu den Voraussetzungen eines Staats (vgl Konvention von Montevideo, 1933).

Ich bin dennoch gespannt, was du sonst noch so alles aus dem Zylinder zaubern wirst..


Endlich mal ein Lichtblick in diesem Forum

maf2
07.09.2006, 23:42
Natürlich. Darfst alles behaupten und daherlügen.

Warum greifst du nicht einfach zu einer Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (deshalb "RGZ") und liest in deren Band 100, Seite 27, nach, ob ich "daherlüge"? Nichts einfacher als das.

KrascherHistory
08.09.2006, 11:01
Schon fast amüsant, dass du dir anmaßt, "Nachhilfe" zu geben, wenn doch so offensichtlich ist, dass du deine 'Argumentation' von einer entsprechenden Homepage abschreibst. Du wirfst mit Begriffen wie 'Souveränität' um dich, ohne zu wissen, was sie bedeuten.

En détail will ich darauf gar nicht mehr eingehen, maf2 hat ja schon vergeblich versucht, dir mit rationalen Argumenten und Fakten beizukommen.

Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er drei Voraussetzungen erfüllt: Staatsgebiet (im Fall der BRD das wiedervereinte Deutschland, zusammengesetzt aus den vier ehem. Besatzungszonen) - Staatsvolk (etwa 82 Millionen deutsche Staatsbürger) - Staatsgewalt (in Form von Gesetzen und den entsprechenden Mitteln, sie durch zu setzen) (vgl Jellinek, Allgemeine Staatslehre). Im Völkergewohnheitsrecht zählt auch die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen, zu den Voraussetzungen eines Staats (vgl Konvention von Montevideo, 1933).

Ich bin dennoch gespannt, was du sonst noch so alles aus dem Zylinder zaubern wirst..

Hui. Wer ist denn Schw...... Schlau ?

3 Dinge, die der OMF-BRD fehlen:

Staatsgebiet: fehlt ! Die "BRD" ist Besatzungskonstrukt auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches, welches nach wie vor (ca. 85 BVerfG Urteile seit 1973, bisher nicht widerrufen! - also gültig !!) rechtsfähig ist.
Nach ordre public kann ein bestehender Staat nicht gleichzeitig mit einem anderen Staat auf ein und demselben Gebiet bestehen. Ganz einfach.
Mit fehlen des Art.23 a.F. GG seit 18.7.1990 fehlt zudem der Geltungsbereich. Das sich nach BVerfG das Hoheitsgebiet der BRD auf eben nur diesen Geltungsbereich erstreckt....ist selbst die BRD de facto erloschen.
Ein Verweis auf Europa ist auch irrelevant, da selbst Europa keine Verfassung besitzt noch ein definiertes Gebiet hat.

Staatsvolk: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Die BRD hat keine eigene Staatsbürgerschaft. Kannst gerne mal in deinen "Personal-Ausweis" reinluscher. Staatsangehörigkeit "deutsch". Bei den Ösi´s steht an gleicher Stelle komischerweise "Österreich". Nanü !?
Basis deiner Staatsbürgeschaft ist nun mal das RuStaG von 1913.

Staatsgewalt: es fehlt an einer legitimen Verfassung. Das "GG" ist aufoktroyiertes Besatzerrecht, mehr nicht. Ich empfehle Prof.Dr.C.Schmid.
Der hat sich ausgiebig über den Unterschied von Verfassung und GG geäußert.

Und im Gegensatz zu den maf/maf2-Behauptungen hat er dieses nicht widerrufen.

Informiere dich bitte vorher genau, bevor du meinst in Schühchen zu treten, die dir 3 Nummer zu groß sind.
MfG K

Uki
08.09.2006, 11:12
Bei der Vertreibung starben in den einzelnen Gebieten: Ostpreußen 511.000, Pommern 498.000, Ost-Brandenburg 209.000, Schlesien 389.000, Danzig 106.000, Staatsgebiet Polen 293.000, Baltikum und Memelland 66.000. Grundlage der Vertreibung waren die Bierut-Dekrete.



wieviele Starben eigentlich im Sudetenland?

maf2
08.09.2006, 11:20
Hui. Wer ist denn Schw...... Schlau ?

3 Dinge, die der OMF-BRD fehlen:

Staatsgebiet: fehlt ! Die "BRD" ist Besatzungskonstrukt auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches, welches nach wie vor (ca. 85 BVerfG Urteile seit 1973, bisher nicht widerrufen! - also gültig !!) rechtsfähig ist.

Mal wieder der übliche Stuß. Urteile des BVerfG werden nicht "widerrufen" - wozu auch? Die Urteilsbegründungen sind zeitgeschichtliche Dokumente, die Rückschlüsse auf Positionen des BVerfG zulassen, aber selbst keine Bindungswirkung haben. Danach war die ständige Rspr. des BVerfG die der Subjektsidentität von Bundesrepublik und Gesamtdeutschland.


Nach ordre public

Was soll den das in diesem Kontext sein? Der ordre public ist ein Begriff aus dem Internationalen Privatrecht.


kann ein bestehender Staat nicht gleichzeitig mit einem anderen Staat auf ein und demselben Gebiet bestehen. Ganz einfach.

Subjektsidentität. Mit EinigungsV und 2+4-V außerdem Rechtsgeschichte.


Mit fehlen des Art.23 a.F. GG seit 18.7.1990 fehlt zudem der Geltungsbereich. Das sich nach BVerfG das Hoheitsgebiet der BRD auf eben nur diesen Geltungsbereich erstreckt....ist selbst die BRD de facto erloschen.

Die Bundesrepublik ist subjektsidentisch mit Gesamtdeutschland, BESCHRÄNKTE aber die Ausübung ihrer Hoheitsgewalt auf das in Art.23 GG a.F. beschriebene Gebiet (weil ja mehr nicht ging...). Mit der Wiedervereinigung ist diese BESCHRÄNKUNG weggefallen, nicht der "Geltungsbereich".


Ein Verweis auf Europa ist auch irrelevant, da selbst Europa keine Verfassung besitzt noch ein definiertes Gebiet hat.

Sicher hat die EU eine Verfassung, auch wenn sie nicht so heißt. Sie besteht aus mehreren Verträgen. Darin findet sich auch deren Geltungsbereich (was erforderlich ist, da manche Territorien der Mitgliedsstaaten ausdrücklich ein- oder ausgeschlossen sind). Du kennst offenbar die Vertragstexte nicht.


Staatsvolk: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Die BRD hat keine eigene Staatsbürgerschaft. Kannst gerne mal in deinen "Personal-Ausweis" reinluscher.

Deutschlands Staatsvolk ist die Summe der deutschen Staatsangehörigen. Was konsequent ist, da die Bundesrepublik die Reorganisation der deutschen Staatlichkeit war und ist.


Staatsangehörigkeit "deutsch". Bei den Ösi´s steht an gleicher Stelle komischerweise "Österreich". Nanü !?

Weil sie Österreicher sind. Was das jetzt schwierig?

Bei den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland steht im Paß "british citizen" oder "british national (overseas)" etc. - auch komisch? Ist "british" ein Staat?


Basis deiner Staatsbürgeschaft ist nun mal das RuStaG von 1913.

...das n seiner ursprünglichen Fassung noch die Bundesstaatsangehörigkeit als Regelfall kannte. Die von dir immer wieder gern zitierte Fassung ist Produkt der NS-Gesetzgebung von 1934. Aus dem Kontext wird klar, daß nur die Kompetenzverteilung im Bundesstaat gemeint war.


Staatsgewalt: es fehlt an einer legitimen Verfassung. Das "GG" ist aufoktroyiertes

"oktroyiert", wenn schon.


Besatzerrecht, mehr nicht. Ich empfehle Prof.Dr.C.Schmid.
Der hat sich ausgiebig über den Unterschied von Verfassung und GG geäußert.

...und sich schon damals mit seiner Auffassung nicht durchsetzen konnte. Später, als Bundesratsminister, hat er sich denn auch ganz anders geäußert.


Und im Gegensatz zu den maf/maf2-Behauptungen hat er dieses nicht widerrufen.

Wie hätte er sonst seinen Amtseid als Minister leisten können? Aber Carlo Schmids Gesamtwerk ist mehrbändig veröffentlicht, lies einfach nach.


Informiere dich bitte vorher genau, bevor du meinst in Schühchen zu treten, die dir 3 Nummer zu groß sind.
MfG K

Das schreibt der Richtige!

KrascherHistory
08.09.2006, 11:40
Mal wieder der übliche Stuß. Urteile des BVerfG werden nicht "widerrufen" - wozu auch? Die Urteilsbegründungen sind zeitgeschichtliche Dokumente, die Rückschlüsse auf Positionen des BVerfG zulassen, aber selbst keine Bindungswirkung haben. Danach war die ständige Rspr. des BVerfG die der Subjektsidentität von Bundesrepublik und Gesamtdeutschland.
Was soll den das in diesem Kontext sein? Der ordre public ist ein Begriff aus dem Internationalen Privatrecht.
Subjektsidentität. Mit EinigungsV und 2+4-V außerdem Rechtsgeschichte.
Die Bundesrepublik ist subjektsidentisch mit Gesamtdeutschland, BESCHRÄNKTE aber die Ausübung ihrer Hoheitsgewalt auf das in Art.23 GG a.F. beschriebene Gebiet (weil ja mehr nicht ging...). Mit der Wiedervereinigung ist diese BESCHRÄNKUNG weggefallen, nicht der "Geltungsbereich".
Sicher hat die EU eine Verfassung, auch wenn sie nicht so heißt. Sie besteht aus mehreren Verträgen. Darin findet sich auch deren Geltungsbereich (was erforderlich ist, da manche Territorien der Mitgliedsstaaten ausdrücklich ein- oder ausgeschlossen sind). Du kennst offenbar die Vertragstexte nicht.
Deutschlands Staatsvolk ist die Summe der deutschen Staatsangehörigen. Was konsequent ist, da die Bundesrepublik die Reorganisation der deutschen Staatlichkeit war und ist.
Weil sie Österreicher sind. Was das jetzt schwierig?
Bei den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland steht im Paß "british citizen" oder "british national (overseas)" etc. - auch komisch? Ist "british" ein Staat?
...das n seiner ursprünglichen Fassung noch die Bundesstaatsangehörigkeit als Regelfall kannte. Die von dir immer wieder gern zitierte Fassung ist Produkt der NS-Gesetzgebung von 1934. Aus dem Kontext wird klar, daß nur die Kompetenzverteilung im Bundesstaat gemeint war.
"oktroyiert", wenn schon.
...und sich schon damals mit seiner Auffassung nicht durchsetzen konnte. Später, als Bundesratsminister, hat er sich denn auch ganz anders geäußert.
Wie hätte er sonst seinen Amtseid als Minister leisten können? Aber Carlo Schmids Gesamtwerk ist mehrbändig veröffentlicht, lies einfach nach.
Das schreibt der Richtige!

"deutsch" ist keine Staatsangehörigkeit, sondern eine Eigenschaft.

Staatsangehörigkeit: Österreich
Staatsangehörigkeit: "deutsch" :))

Ist ein Brüller, .......

Komisch, ich dachte immer bei den Briten steht United Kingdom....

maf2
08.09.2006, 11:49
"deutsch" ist keine Staatsangehörigkeit, sondern eine Eigenschaft.

Offenbar nicht nur. Ob dein privater Sprachgebrauch für das Staatsangehörigkeitsrecht maßgeblich ist, bezweifele ich.


Staatsangehörigkeit: Österreich
Staatsangehörigkeit: "deutsch"

Ist ein Brüller, .......

Sicher genauso wie Staatsangehörigkeit "Francaise"


Komisch, ich dachte immer bei den Briten steht United Kingdom....

Du hast offenbar weder einen britischen Paß in der Hand gehabt noch jemals vom britischen Staatsangehörigkeitsrecht gehört.

Yggdrasil
08.09.2006, 11:56
Ihr beiden scheint ja mächtig viel Freizeit zu haben....

Würfelqualle
08.09.2006, 11:57
Ihr beiden scheint ja mächtig viel Freizeit zu haben....



Die beiden haben sich richtig lieb.

:))



Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
08.09.2006, 12:16
Ihr beiden scheint ja mächtig viel Freizeit zu haben....

Zu deinem Ort: nimm die Grenzen von 1543; da gehörte Sizilien auch noch zu "uns". MfG K :]

KrascherHistory
08.09.2006, 12:18
Die beiden haben sich richtig lieb.

:))



Gruss vonne Würfelqualle

maf/maf2 muß ja beruflich die Staatsdoktrin vertreiben. Oder missionieren.

Nur er kennt das Recht und weiß wie die Rechtsnormen über Jahrhunderte gewachsen sind.:))

maf2
08.09.2006, 12:25
maf/maf2 muß ja beruflich die Staatsdoktrin vertreiben. Oder missionieren.
Nur er kennt das Recht und weiß wie die Rechtsnormen über Jahrhunderte gewachsen sind.

Du weißt davon offenbar recht wenig. Das erkennt man nicht nur an deinen ziemlich wirren Vorträgen, sondern auch daran, daß du immer wieder gern zu Unsachlichkeiten Zuflucht nimmst, wenn du nicht mehr weiter weißt.

KrascherHistory
08.09.2006, 12:27
Du weißt davon offenbar recht wenig. Das erkennt man nicht nur an deinen ziemlich wirren Vorträgen, sondern auch daran, daß du immer wieder gern zu Unsachlichkeiten Zuflucht nimmst, wenn du nicht mehr weiter weißt.

Ich ergänze um eine zwanghafte Neurose, auf MEINE Artikel permanent antworten zu müssen !

maf2
08.09.2006, 12:33
Ich ergänze um eine zwanghafte Neurose, auf MEINE Artikel permanent antworten zu müssen !

Eben, meine Rede. Du schreibst einfach so einen Stuß, da jucken mir die Finger.

Außerdem frage ich mich immer wieder, unter welchem Nickname du schon in anderen Foren herumgegeistert bist: Member, Frischling, Salvatore...

Je mehr Textmaterial du lieferst, desto besser zu beurteilen.

KrascherHistory
08.09.2006, 13:06
Eben, meine Rede. Du schreibst einfach so einen Stuß, da jucken mir die Finger.

Außerdem frage ich mich immer wieder, unter welchem Nickname du schon in anderen Foren herumgegeistert bist: Member, Frischling, Salvatore...

Je mehr Textmaterial du lieferst, desto besser zu beurteilen.

Also trägt ein positiver Grundgedanke: die Aufklärung ?! :))

Das bewundere ich an dir: quält sich durch eine jur. Doktorarbeit (nicht etwa gekauft, nein, ehrlich erarbeitet!) und hilft den geist. Schwachen beim Verstehen, warum sie keine Grundrechte mehr haben (nur auf´m Papier) und warum nur ein Jurist ihnen sagen kann, was ihre Menschen-Würde ist.

Das lob ich mir ! :klatsch:

Bulli
08.09.2006, 13:18
Also trägt ein positiver Grundgedanke: die Aufklärung ?! :))

Das bewundere ich an dir: quält sich durch eine jur. Doktorarbeit (nicht etwa gekauft, nein, ehrlich erarbeitet!) und hilft den geist. Schwachen beim Verstehen, warum sie keine Grundrechte mehr haben (nur auf´m Papier) und warum nur ein Jurist ihnen sagen kann, was ihre Menschen-Würde ist.

Das lob ich mir ! :klatsch:

Treffender kann man es nicht ausdrücken.

:top: :top: :top:

maf2
08.09.2006, 13:44
Also trägt ein positiver Grundgedanke: die Aufklärung ?!

Das bewundere ich an dir: quält sich durch eine jur. Doktorarbeit (nicht etwa gekauft, nein, ehrlich erarbeitet!) und hilft den geist. Schwachen beim Verstehen, warum sie keine Grundrechte mehr haben (nur auf´m Papier) und warum nur ein Jurist ihnen sagen kann, was ihre Menschen-Würde ist.

Aufklärung tut anscheinend not. Schon der abwegige Gedanke, "keine Grundrechte" mehr zu haben, zeugt von Weiterbildungsbedarf.

maf2
08.09.2006, 13:46
"Das deutsche Volk wird niemals die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkennen!"
Konrad Adenauer (vor dem deutschen Bundestag am 20.10.1953)


Ein schönes Beispiel, wie man sich verschätzen kann. Er hat's ja auch nicht mehr erlebt.

KrascherHistory
08.09.2006, 14:52
Aufklärung tut anscheinend not. Schon der abwegige Gedanke, "keine Grundrechte" mehr zu haben, zeugt von Weiterbildungsbedarf.

Genau. Bei fehlendem GG (seit 18.7.1990) mußt du ja einem sagen, was nach Art.25 GG denn nun wieder gilt:

Die Weimarer Verfassung !

Ganz einfach !

KrascherHistory
08.09.2006, 14:56
Ein schönes Beispiel, wie man sich verschätzen kann. Er hat's ja auch nicht mehr erlebt.

K.Adenauer: "Hoffentlich fällt das Land nicht den Juristen in die Hände!"

Er wußte wovon er redet.

Wieso verschätzen ?

Das Deutsche Volk hat die Grenze nicht anerkannt ! Deutschland ist nur von ein paar Verfassungshochverrätern verkauft worden.

MfG K

maf2
08.09.2006, 15:59
Genau. Bei fehlendem GG (seit 18.7.1990) mußt du ja einem sagen, was nach Art.25 GG denn nun wieder gilt:
Die Weimarer Verfassung !
Ganz einfach !

Nanu? Du berufst dich auf Art.25 GG, wo doch angeblich das GG "fehlt"? Was denn jetzt?

KrascherHistory
08.09.2006, 18:11
Nanu? Du berufst dich auf Art.25 GG, wo doch angeblich das GG "fehlt"? Was denn jetzt?

Du berufst dich permanent drauf. Muß ja mitspielen.

Da nach Art.25 GG Völkerrecht dem GG vorgeht und GG futsch ist bleibt nicht nur völkerrechtlich sondern nun auch praktisch die Weim.Verf. übrig.

Oder MRK....

maf2
08.09.2006, 19:50
Du berufst dich permanent drauf. Muß ja mitspielen.
Da nach Art.25 GG Völkerrecht dem GG vorgeht und GG futsch ist bleibt nicht nur völkerrechtlich sondern nun auch praktisch die Weim.Verf. übrig.

Irgendwie mußt du schon konsequent bei einer Position bleiben.

Ich habe dich schon darauf hingewiesen, daß Art.25 GG nicht besagt, das Völkerrecht der Verfassung vorgeht, sondern den Gesetzen des Bundes. Man sollte lesen können. Außerdem ergibt die systematische Auslegung, daß Art.25 GG nicht das in Art.79 GG abschließend geregelte Verfahren der Verfassungsänderung durchbrechen kann, sonst wäre er in die Ewigkeitsgarantie des Art.79 Abs.3 GG aufgenommen worden. Es wäre paradox, wenn der verfassungsändernde Gesetzgeber eine Norm ändern oder sogar aufheben könnte, die doch angeblich dem Grundgesetz vorginge.

Ist alles in den sechziger Jahren mal ausdiskutiert worden, Fundstellen in jedem GG-Kommentar.

Art.25 GG ist eine Transformationsnorm, die die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (und nur diese; die meisten davon sind Völkergewohnheitsrecht, also durch die von dir gründlich mißverstandene "Normative Kraft des Faktischen" zustandegekommen) in deutsches Recht transformiert.
Wenn du bei deiner Position hinsichtlich eines "Wegfalls" des Grundgesetzes bleibst, stellst du dir selbst ein Bein, denn dann ist auch dieser Transformator futsch.

Gleiches gilt für die EMRK, die du kurz ansprachst. Die ist durch Art.59 GG deutsches Bundesrecht; Mitglied des Europarates und Vertragspartner der EMRK ist die Bundesrepublik. Wenn du meinst, daß beides weg ist, wie willst du dich dann auf die EMRK berufen?

Bleibt noch anzumerken, daß Völkerrecht natürlich nicht regelt, welche nationale Verfassung gilt. Falsche Baustelle.

Something Wicked
08.09.2006, 22:52
Zu deinem Ort: nimm die Grenzen von 1543; da gehörte Sizilien auch noch zu "uns".

Tut mir Leid, aber... nein. Nur weil Karl V. auch König von Spanien war, war Sizilien deswegen nicht Teil des Heiligen Römischen Reichs.


Bleibt noch anzumerken, daß Völkerrecht natürlich nicht regelt, welche nationale Verfassung gilt. Falsche Baustelle.

Ich bewundere wirklich dein Durchhaltevermögen. Ist nicht besonders spaßig, gegen eine Wand anzureden..

Uki
08.09.2006, 22:56
Ja das machen sie inzwischen in 3 oder 4 Threads.

KrascherHistory
10.09.2006, 12:27
Tut mir Leid, aber... nein. Nur weil Karl V. auch König von Spanien war, war Sizilien deswegen nicht Teil des Heiligen Römischen Reichs.



Ich bewundere wirklich dein Durchhaltevermögen. Ist nicht besonders spaßig, gegen eine Wand anzureden..

Nanü !

Nach dem Tod seines Großvaters Ferdinand 1516 wurde Karl König von Kastilien, das er mit seiner für geisteskrank erklärten Mutter regierte, und zudem von Aragonien, Navarra, Granada, Neapel, Sizilien, Sardinien und den spanischen Kolonien in Amerika. Da er erstmals in einer Person die Kronen von Kastilien und Aragonien vereinte, gilt er als erster König von Spanien.

Als 1519 sein Großvater Maximilian I. starb, erbte Karl auch die Habsburgischen Lande in Deutschland (mit dem Kernland Österreich).

Das meine ich mit Halbwissen.

Du bist die Wand !
maf/maf2 ist die staatl. Wand.

Mehr nicht.

Something Wicked
10.09.2006, 12:45
[I]Nach dem Tod seines Großvaters Ferdinand 1516 wurde Karl König von Kastilien, das er mit seiner für geisteskrank erklärten Mutter regierte, und zudem von Aragonien, Navarra, Granada, Neapel, Sizilien, Sardinien und den spanischen Kolonien in Amerika. Da er erstmals in einer Person die Kronen von Kastilien und Aragonien vereinte, gilt er als erster König von Spanien.

q.e.d.

Zwar wurde Sizilien von 1479 bis 1713 von der Krone von Kastilien und Aragon beherrscht, die Karl V. erstmals am 15. Mai 1516 erlangte. Ich wiederhole mich zwar nicht gerne, aber dass Karl V. König von Spanien - und damit auch von Sizilien - war, macht Sizilien immer noch nicht zum Teil des Heiligen Römischen Reichs. Hatte Sizilien während dieser Zeit etwa Abgeordnete im Reichtag? - Nein.

Würfelqualle
10.09.2006, 13:09
...und nun wieder zurück zum Thema :

Die Bierut-Dekrete wurden in der Zeit von 1945 bis 1946 im Rahmen der Vertreibung der deutschen Bevölkerung 1945 aus den ehemaligen deutschen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Ost-Brandenburg von der polnischen Regierung erlassen. Darunter das Dekret vom 13. September 1946 über den „Ausschluß von Personen deutscher Nationalität aus der polnischen Volksgemeinschaft“. Es waren Gesetze welche die Vertreibung, Enteignung und Misshandlungen an der deutschen Bevölkerung straffrei stellte.



Gruss vonne Würfelqualle

Meister Lampe
10.09.2006, 13:12
q.e.d.

Zwar wurde Sizilien von 1479 bis 1713 von der Krone von Kastilien und Aragon beherrscht, die Karl V. erstmals am 15. Mai 1516 erlangte. Ich wiederhole mich zwar nicht gerne, aber dass Karl V. König von Spanien - und damit auch von Sizilien - war, macht Sizilien immer noch nicht zum Teil des Heiligen Römischen Reichs. Hatte Sizilien während dieser Zeit etwa Abgeordnete im Reichtag? - Nein.

Sehr richtig. Nach Kraschers Logik müssten ja dann die überseeischen Kolonien Spaniens auch Teil des Reiches gewesen sein, sie gehörten ja quasi dem Kaiser. Also: Her mit den Grenzen von 1550: Mexiko ist unser! Ostpreussen dafür nicht.

KrascherHistory
10.09.2006, 14:05
q.e.d.

Zwar wurde Sizilien von 1479 bis 1713 von der Krone von Kastilien und Aragon beherrscht, die Karl V. erstmals am 15. Mai 1516 erlangte. Ich wiederhole mich zwar nicht gerne, aber dass Karl V. König von Spanien - und damit auch von Sizilien - war, macht Sizilien immer noch nicht zum Teil des Heiligen Römischen Reichs. Hatte Sizilien während dieser Zeit etwa Abgeordnete im Reichtag? - Nein.

Sorry, aber ich werde mich zu den dümmlichen und tread-fremden Ausbrüchen letzmalig äußern:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstag_%28HRR%29

Eine Zugehörigkeit zum Reich wird nicht durch einen Abgeordneten im Reichstag definiert. Dazu auch der link.

Karl V. war zudem des Deutschen nicht (wenig) mächtig, womit man - folgte man deiner Argumentation - auch zweifeln könnte, ob dieser überhaupt Kaiser "deutscher" Gebiete sein kann.

Kannst ja einen eigenen Strang zu deinem Lieblingsthema eröffnen. Vielleicht schaut man mal rein.

Hier geht es um die Beirut-Dekrete !

MfG K

KrascherHistory
10.09.2006, 14:06
Sehr richtig. Nach Kraschers Logik müssten ja dann die überseeischen Kolonien Spaniens auch Teil des Reiches gewesen sein, sie gehörten ja quasi dem Kaiser. Also: Her mit den Grenzen von 1550: Mexiko ist unser! Ostpreussen dafür nicht.

Wenn das Lämpchen mal an ist, ist der #182 auch für dich zum Lesen.

MfG K

maf2
10.09.2006, 16:05
Eine Zugehörigkeit zum Reich wird nicht durch einen Abgeordneten im Reichstag definiert. Dazu auch der link.

Dein Ironie-Detektor ist kaputt.


Karl V. war zudem des Deutschen nicht (wenig) mächtig, womit man - folgte man deiner Argumentation - auch zweifeln könnte, ob dieser überhaupt Kaiser "deutscher" Gebiete sein kann.

Das kann man nicht bezweifeln, denn er wurde nach dem etablierten Verfahren zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches gewählt. Das hieß damals noch nicht "Deutscher Nation", weil es die noch nicht gab.


Hier geht es um die Beirut-Dekrete !

Bierut-Dekrete, wenn schon. Es wäre schön, wenn du wenigstens etwas davon wissen würdest, wovon du schreibst.

Meister Lampe
10.09.2006, 16:15
Wenn das Lämpchen mal an ist, ist der #182 auch für dich zum Lesen.

MfG K

Da steht nicht drin, dass Nichtmitglieder des Reichstages trotzdem Mitglieder des HRR sind. Das Reich besteht in erster Linie aus seinen Reichsständen, deren Vertretung ist der Reichstag.
Sizilien war Privatbesitz der Habsburger und damit auch der Habsburgerkaiser, mit dem Reich hatte das nicht das geringste zu tun - genau wie Neuspanien, Kastilien oder die Philipinen.
Gib deinen Irrtum einfach zu, dann kannste dich mit maf2 wieder um Verfassungsfragen streiten.

KrascherHistory
10.09.2006, 18:42
Da steht nicht drin, dass Nichtmitglieder des Reichstages trotzdem Mitglieder des HRR sind. Das Reich besteht in erster Linie aus seinen Reichsständen, deren Vertretung ist der Reichstag.
Sizilien war Privatbesitz der Habsburger und damit auch der Habsburgerkaiser, mit dem Reich hatte das nicht das geringste zu tun - genau wie Neuspanien, Kastilien oder die Philipinen.
Gib deinen Irrtum einfach zu, dann kannste dich mit maf2 wieder um Verfassungsfragen streiten.

Ich streite nicht mit maf.

Würde bedeuten, das eine eindeutige Rechtslage strittig ist, weil Schwarzkittel-Typen wie maf/maf2 das Recht täglich - auf zugegeben hohem Niveau - beugen.

Damit bleibt ein intelligenter Verbrecher immer noch ein Verbrecher.

Sizilien 1543: wovon ist Karl V denn König ?

Laß gut sein. Hast recht ! MfG K

maf2
10.09.2006, 19:50
Ich streite nicht mit maf.
Würde bedeuten, das eine eindeutige Rechtslage strittig ist, weil Schwarzkittel-Typen wie maf/maf2 das Recht täglich - auf zugegeben hohem Niveau - beugen.
Damit bleibt ein intelligenter Verbrecher immer noch ein Verbrecher.
Sizilien 1543: wovon ist Karl V denn König ?
Laß gut sein. Hast recht !

Jedenfalls König von Spanien, dann durch Wahl deutscher Kaiser.

Du stellst hier strafrechtlich relevante Behauptungen auf. Wie kommst du dazu?

Something Wicked
10.09.2006, 21:09
Sorry, aber ich werde mich zu den dümmlichen und tread-fremden Ausbrüchen letzmalig äußern:

Ich dachte, da hättest du das Monopol, was "dämliche" und "tread-fremde" [sic] "Ausbrüche" angeht.



Karl V. war zudem des Deutschen nicht (wenig) mächtig, womit man - folgte man deiner Argumentation - auch zweifeln könnte, ob dieser überhaupt Kaiser "deutscher" Gebiete sein kann.
Wie du auch drauf kommst, dass ein Reich, was aus der Teilung des Frankenreichs entstand, unbedingt ein "deutsches" Reich sein muss, bleibt dein Geheimnis.



Kannst ja einen eigenen Strang zu deinem Lieblingsthema eröffnen. Vielleicht schaut man mal rein.
Ich habe lediglich von dir propagierte Unwahrheiten als solche aufgezeigt. Warum machst du denn nicht einen Thread auf, wo du deine 'Meinung' zu dem Thema kundtun kannst? Hier ein Titelvorschlag: "Geschichtsfälschung! Sizilien WAR Teil des Heiligen Römischen ("deutschen") Reichs!"



Hier geht es um die Beirut-Dekrete !
Ich sehe nicht direkt, was die Stadt Beirut mit der Vertreibung von Deutschstämmigen aus Polen durch Bolesław Bierut (http://www.deutsche-und-polen.de/_/personen/person_jsp/key=boleslaw_bierut.html) zu tun hat. :rolleyes:

KrascherHistory
11.09.2006, 06:33
Jedenfalls König von Spanien, dann durch Wahl deutscher Kaiser.

Du stellst hier strafrechtlich relevante Behauptungen auf. Wie kommst du dazu?

Strafrechtliche Relevant ?

Kannst mich ja verklagen Schwarzkittel. Und dein Schwarzkittel-Kollege holt sich bei mir sein Waterloo.

maf2
11.09.2006, 06:46
Strafrechtliche Relevant ?
Kannst mich ja verklagen Schwarzkittel. Und dein Schwarzkittel-Kollege holt sich bei mir sein Waterloo.

Bisher ist das noch keinem Reichspenner gelungen. Du bist bisher den Beleg für das Gegenteil schuldig geblieben.

KrascherHistory
11.09.2006, 09:03
Bisher ist das noch keinem Reichspenner gelungen. Du bist bisher den Beleg für das Gegenteil schuldig geblieben.

"Reichspennern" sicherlich nicht.

Reichsdeutschen ja.

Nicht die dummen Mahler-Jünger, die im "staatlichen Auftrage" entsorgt werden.

Die Informierten, Aufgeklärten.

Ich habe bis heute auch noch keinen Namen für einen gesetzlichen Richter erhalten. Gibt´s in deinem hiesigen Bezirk keinen ?

Nenne KONKRET einen Namen. Dann gehen wir der "Sache" nach.

Er wäre der Erste in Deutschland, der einen Nachweis erbringen kann.

Und "wir" suchen seit 1992 ! Das dazu, Schwarzkittel.

Wieso hängst du eigentlich wieder am PC ?

Hast den AUftrag zur Überwachung dieses Politikforums erhalten ?

Hat ´ne Promotion und dann so einen Job ? Ich bitte dich......

maf2
11.09.2006, 09:12
"Reichspennern" sicherlich nicht.
Reichsdeutschen ja.
Nicht die dummen Mahler-Jünger, die im "staatlichen Auftrage" entsorgt werden.
Die Informierten, Aufgeklärten.
Ich habe bis heute auch noch keinen Namen für einen gesetzlichen Richter erhalten. Gibt´s in deinem hiesigen Bezirk keinen ?
Nenne KONKRET einen Namen. Dann gehen wir der "Sache" nach.
Er wäre der Erste in Deutschland, der einen Nachweis erbringen kann.
Und "wir" suchen seit 1992 ! Das dazu, Schwarzkittel.
Wieso hängst du eigentlich wieder am PC ?
Hast den AUftrag zur Überwachung dieses Politikforums erhalten ?
Hat ´ne Promotion und dann so einen Job ? Ich bitte dich......

Paß mal auf: Du stolperst einfach zu einem Amtgsgericht deines Vertrauens und läßt dir dort von einem Richter seine Ernennungsurkunde vorlegen. Er wird sie nicht in der Hosentasche mit sich führen, aber das kann man beim Direktor/Präsidenten klären.

Wenn dir das nicht genügt, kannst du ja nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (also den EuGMR, nicht den EuGH, wie die Teredioten dämlicherweise versucht haben) anrufen und in deinem konkreten Verfahren die Verweigerung des gesetzlichen Richters rügen. Komm dann mal mit dem Ergebnis wieder.

KrascherHistory
11.09.2006, 09:32
Paß mal auf: Du stolperst einfach zu einem Amtgsgericht deines Vertrauens und läßt dir dort von einem Richter seine Ernennungsurkunde vorlegen. Er wird sie nicht in der Hosentasche mit sich führen, aber das kann man beim Direktor/Präsidenten klären.

Wenn dir das nicht genügt, kannst du ja nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (also den EuGMR, nicht den EuGH, wie die Teredioten dämlicherweise versucht haben) anrufen und in deinem konkreten Verfahren die Verweigerung des gesetzlichen Richters rügen. Komm dann mal mit dem Ergebnis wieder.

Alles schon geschehen, Schwarzkittel.

Nur schaut der Herr "Richter" nach meinen Beweisanträgen immer ziemlich doof aus der Wäsche und "vertagt" oder "unterbricht" die "Verhandlung".

Dolle Kiste ! Eure Zeit ist vorbei, Rechtsverdreher. Wird Zeit, das das dt.Volk aufwacht.

Dummerweise auch die ganzen Ausländer, denen ihr eine deutsche Staatlichkeit vorgegaukelt habt.

Aufgrund einer gewissen dt. Wohlstands-Trägheit tendiere ich mehr zu einem "aufgeklärtem" Türken, der irgendwann vor deiner Türe steht, als zu einem aufgebrachten Deutschem.......:]

Aber wetten würd´ich nicht drauf.

AUch nicht darauf, was für dich besser wäre......

maf2
11.09.2006, 09:36
Alles schon geschehen, Schwarzkittel.
Nur schaut der Herr "Richter" nach meinen Beweisanträgen immer ziemlich doof aus der Wäsche und "vertagt" oder "unterbricht" die "Verhandlung".
Dolle Kiste ! Eure Zeit ist vorbei, Rechtsverdreher. Wird Zeit, das das dt.Volk aufwacht.
Dummerweise auch die ganzen Ausländer, denen ihr eine deutsche Staatlichkeit vorgegaukelt habt.
Aufgrund einer gewissen dt. Wohlstands-Trägheit tendiere ich mehr zu einem "aufgeklärtem" Türken, der irgendwann vor deiner Türe steht, als zu einem aufgebrachten Deutschem.......:]
Aber wetten würd´ich nicht drauf.
AUch nicht darauf, was für dich besser wäre......

Und wieder mal das inhaltslose Kraschergeschwätz, der nicht in der Lage ist, Konkretes zu liefern.

Frage doch einfach mal die Einwanderungsbehörden eines anderen Staates, ob sie ein Problem damit haben, die Pässe von deutschen Eingebürgerten zu akzeptieren. Na?

maf2
11.09.2006, 09:39
Alles schon geschehen, Schwarzkittel.
Nur schaut der Herr "Richter" nach meinen Beweisanträgen immer ziemlich doof aus der Wäsche und "vertagt" oder "unterbricht" die "Verhandlung".

Schau an - bist du der Herr Wenzel persönlich? Dann hast du ja bisher bei der Justiz nur Abfuhren einkassiert.

Auf das Ergebnis kommt es an, das kriegt man schriftlich, also kannst du es auch einscannen und hier bereitstellen. Also los!

KrascherHistory
11.09.2006, 09:55
Und wieder mal das inhaltslose Kraschergeschwätz, der nicht in der Lage ist, Konkretes zu liefern.

Frage doch einfach mal die Einwanderungsbehörden eines anderen Staates, ob sie ein Problem damit haben, die Pässe von deutschen Eingebürgerten zu akzeptieren. Na?

Du kannst ja mal bei der int. Paßstelle in Zürich hinsichtlich der Gültigkeit best. Pässe des Deutschen Reichs nachfragen......

Mit "Personal" des OMF-BRD hat kein Zahlungsempfänger-Land ernste Schwierigkeiten.....

maf2
11.09.2006, 11:11
Du kannst ja mal bei der int. Paßstelle in Zürich hinsichtlich der Gültigkeit best. Pässe des Deutschen Reichs nachfragen......
Mit "Personal" des OMF-BRD hat kein Zahlungsempfänger-Land ernste Schwierigkeiten.....

Was das angeht, habe ich gerade mal zum Telefon gegriffen. Es gibt, nebenbei bemerkt, in Zürich keine "internationale Paßstelle", es gibt die Fremdenpolizei, früher bekannt als "FrePo", heute "Migrationsstelle". Die wissen nichts von einem Reisepass des "Deutschen Reichs" und würden dessen Inhaber umgehend den bundesdeutschen Grenzbehörden anempfehlen.

KrascherHistory
11.09.2006, 11:13
Was das angeht, habe ich gerade mal zum Telefon gegriffen. Es gibt, nebenbei bemerkt, in Zürich keine "internationale Paßstelle", es gibt die Fremdenpolizei, früher bekannt als "FrePo", heute "Migrationsstelle". Die wissen nichts von einem Reisepass des "Deutsches Reichs" und würden dessen Inhaber umgehend den bundesdeutschen Grenzbehörden anempfehlen.

Dann ist wohl dein Staatstelefon kaputt.

Es gibt mittlerweile Pässe des Deutschen Reichs mittels derer Reichsdeutsche durch diverse Länder gereist sind.

Belegt durch verschiedene Stempel. Das dazu.

maf2
11.09.2006, 11:21
Dann ist wohl dein Staatstelefon kaputt.
Es gibt mittlerweile Pässe des Deutschen Reichs mittels derer Reichsdeutsche durch diverse Länder gereist sind.
Belegt durch verschiedene Stempel. Das dazu.

Es gibt auch diverse "Pässe" der "World Service Authority", die "Pässe" ausstellt, in die verschiedene Einreisestempel von Bananenrepubliken gedrückt wurden und die auch manchem Verfolgten geholfen haben (nichts gegen Garry Davis!).

Das sagt uns nichts. Es gibt verschiedene "Reichsregierungen", die unterschiedliche "Pässe" ausstellen. Deren Inhaber sind allerdings in europäische Nachbarstaaten eingereist, indem sie ihre bundesdeutschen Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt und sich dann den Einreisestempel spasseshalber in ihre "Reichspapiere" haben eindrücken lassen. Warum nicht, denkt sich mancher Grenzbeamter, hauptsache, die Warteschlange wird kürzer...

KrascherHistory
11.09.2006, 11:23
Es gibt auch diverse "Pässe" der "World Service Authority", die "Pässe" ausstellt, in die verschiedene Einreisestempel von Bananenrepubliken gedrückt wurden und die auch manchem Verfolgten geholfen haben (nichts gegen Garry Davis!).

Das sagt uns nichts. Es gibt verschiedene "Reichsregierungen", die unterschiedliche "Pässe" ausstellen. Deren Inhaber sind allerdings in europäische Nachbarstaaten eingereist, indem sie ihre bundesdeutschen Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt und sich dann den Einreisestempel spasseshalber in ihre "Reichspapiere" haben eindrücken lassen. Warum nicht, denkt sich mancher Grenzbeamter, hauptsache, die Warteschlange wird kürzer...

Natürlich kann jeder "seine" Päßchen drucken.

Nur wo sind diese dann gelistet ?

maf2
11.09.2006, 11:28
Natürlich kann jeder "seine" Päßchen drucken.
Nur wo sind diese dann gelistet ?

Es gibt eine Publikation des Bundeskriminalamts, in der falsche, gefäschte und Phantasiedokumente mit Bild und kriminologischen Details dargestellt werden (leider keine Quellenangabe, da Verschlußsache).

Grundsätzlich bist du aber mal wieder auf dem Holzweg. Entscheidend ist die Positivliste, also die der Dokumente, die den Reiseverkehr erlauben. Details der dafür ausgegebenen Dokumente werden zeitnah unter den jeweils zuständigen Behörden international zirkuliert.

Und da diese "Komischen Reichsregierungen" keine dafür anerkannte Behörde haben, mit der irgendwer in Kontakt kommen möchte...

KrascherHistory
11.09.2006, 23:52
Es gibt eine Publikation des Bundeskriminalamts, in der falsche, gefäschte und Phantasiedokumente mit Bild und kriminologischen Details dargestellt werden (leider keine Quellenangabe, da Verschlußsache).

Grundsätzlich bist du aber mal wieder auf dem Holzweg. Entscheidend ist die Positivliste, also die der Dokumente, die den Reiseverkehr erlauben. Details der dafür ausgegebenen Dokumente werden zeitnah unter den jeweils zuständigen Behörden international zirkuliert.

Und da diese "Komischen Reichsregierungen" keine dafür anerkannte Behörde haben, mit der irgendwer in Kontakt kommen möchte...

Na klar. Pst. Geheim.

Da das DR rechtsfähig ist, BIS HEUTE nicht widerrufen, kann JEDER Deutsche in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag für das DR tätig und handelnd sein. Die Weim.Verf. verpflichtet sogar jeden Deutschen zu deren Schutz.

Es gibt einen Reichspaß der auf deiner sog. Positivliste drauf ist. Eine Lüge deinerseits interessiert nicht und die "Zukunft" wird das genau belegen.

maf2
14.09.2006, 17:57
Na klar. Pst. Geheim.

Da das DR rechtsfähig ist, BIS HEUTE nicht widerrufen,

Rechtsfähig? Es existiert, heißt jetzt nämlich Bundesrepublik. Das braucht niemand zu "widerrufen".


kann JEDER Deutsche in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag für das DR tätig und handelnd sein.

GoA? Wirre Idee...


Die Weim.Verf. verpflichtet sogar jeden Deutschen zu deren Schutz.

Da die ja nun schon längst nicht mehr in Kraft ist...


Es gibt einen Reichspaß der auf deiner sog. Positivliste drauf ist. Eine Lüge deinerseits interessiert nicht und die "Zukunft" wird das genau belegen.


Es gibt nicht nur einen, sondern ungefähr soviele "Reichspässe", wie es für "Komische Reichsregierungen" tätige Druckereien gibt. Bist du schon mal mit so einem Pass über eine deutsche Auslandsgrenze ausgereist? Vielleicht mal ein US-Visum darin erhalten?
Die Dinger sind zu teuer bezahltes Altpapier.

KrascherHistory
15.09.2006, 00:02
Rechtsfähig? Es existiert, heißt jetzt nämlich Bundesrepublik. Das braucht niemand zu "widerrufen".
GoA? Wirre Idee...
Da die ja nun schon längst nicht mehr in Kraft ist...
Es gibt nicht nur einen, sondern ungefähr soviele "Reichspässe", wie es für "Komische Reichsregierungen" tätige Druckereien gibt. Bist du schon mal mit so einem Pass über eine deutsche Auslandsgrenze ausgereist? Vielleicht mal ein US-Visum darin erhalten?
Die Dinger sind zu teuer bezahltes Altpapier.

Die Weimarer Verfassung ist nach wie vor in Kraft.

Es gibt für eine Verfassung kein Haltbarkeitsdatum welches abgelaufen wäre, noch konntest du einen konkreten Termin mit dazugehörigen, völkerrechtl. verbindlichen Akt vorbringen, wo dieses geschen sein könnte.

Selbst das GG verweist auf eine Verfassung in Art.146

Noch deutlicher kann man es nicht schreiben.

Und wofür braucht es dich ? Zum hochqualifiz. Lügen !

maf2
15.09.2006, 12:47
Die Weimarer Verfassung ist nach wie vor in Kraft.

Deshalb werden ja auch regelmäßig Reichspräsidenten gewählt etc.
Es gibt keine "unerkannt weitergeltende" Verfassung. Eine Verfassung verfaßt - wie der Name schon sagt - effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Das geschieht in Deutschland durch das Grundgesetz.


Es gibt für eine Verfassung kein Haltbarkeitsdatum welches abgelaufen wäre, noch konntest du einen konkreten Termin mit dazugehörigen, völkerrechtl. verbindlichen Akt vorbringen, wo dieses geschen sein könnte.

Die Geltung oder Nichtgeltung einer Verfassung ist keine völkerrechtliche Frage, sondern eine der Allgemeinen Staatslehre. Danach tritt eine Verfassung außer Kraft, wenn eine neue in Kraft tritt. Damit wäre der späteste Termin der 24.5.1949, der Tag nach Verkündung des GG.
Allerdings verfaßt - wie geschrieben - eine Verfassung effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Damit war spätestens mit der Internierung der Regierung Dönitz schluß. Von diesem Zeitpunkt an gab es keine deutsche Staatsgewalt mehr, die Kompetenzen hätte ausüben können, die die Gegenstände der WRV betrafen.
Ich hatte dir aber außerdem schon erklärt, daß ich eher auf dem Stadtpunkt stehe, daß die WRV mit der NS-Macht"ergreifung" nichtig geworden war; dazu gab es auch schon eine zeitgenössische Diskussion in der Literatur.


Selbst das GG verweist auf eine Verfassung in Art.146

In seiner Urfassung sollte das nur die Vorläufigkeit des GG betonen; eine Verfassung war das GG trotzdem. Seit 1990 ist in der neuen Fassung eine "andere Verfassung" gemeint.

Der Umkehrschluß ist übrigens wesentlich naheliegender: Das GG erklärt in seinem Art.140 GG die Staatskirchenrechts-Artikel der WRV zum Teil des GG, geht also davon aus, daß der ganze Rest Geschichte ist.

KrascherHistory
15.09.2006, 13:43
=maf2]Deshalb werden ja auch regelmäßig Reichspräsidenten gewählt etc.
Es gibt keine "unerkannt weitergeltende" Verfassung. Eine Verfassung verfaßt - wie der Name schon sagt - effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Das geschieht in Deutschland durch das Grundgesetz.

Wer sich wann wie wozu auch immer wählen läßt ist völlig irrelevant ! Die Weimarer Verfassung ist nicht unerkannt. Sie gilt schlicht nach wie vor !


Die Geltung oder Nichtgeltung einer Verfassung ist keine völkerrechtliche Frage, sondern eine der Allgemeinen Staatslehre. Danach tritt eine Verfassung außer Kraft, wenn eine neue in Kraft tritt. Damit wäre der späteste Termin der 24.5.1949, der Tag nach Verkündung des GG.

Wir warten noch immer auf die "neue" Verfassung. Selbst im 2+4Vertrag ist eine V. für die nächsten 2 Jahre empfohlen worden. Der Art. 146 GG ist ja wohl eindeutig:

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das GG verliert seine Gültigkeit....an dem eine VERFASSUNG in Kraft tritt !!

Ihr Schwarzkittel wollt echt noch einen Apfel für eine Birne verkaufen ! Ist nicht !
Ich warte immer noch auf den Beweis, wo ein GG die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetz hat. Bisher tote Hose maf/maf2. Wie bei allen deinen Lügen !


Allerdings verfaßt - wie geschrieben - eine Verfassung effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Damit war spätestens mit der Internierung der Regierung Dönitz schluß. Von diesem Zeitpunkt an gab es keine deutsche Staatsgewalt mehr, die Kompetenzen hätte ausüben können, die die Gegenstände der WRV betrafen.

Es gab keine Regierung Dönitz. Was hat die Verhaftung von Dönitz und ein paar Typen in Flensburg für eine "Auswirkung" auf eine durch Tod A.H. wieder vollständig hergestellte Weimarer Verfassung ? K E I N E !!!


Ich hatte dir aber außerdem schon erklärt, daß ich eher auf dem Stadtpunkt stehe, daß die WRV mit der NS-Macht"ergreifung" nichtig geworden war; dazu gab es auch schon eine zeitgenössische Diskussion in der Literatur.

Ach. Es gab Diskussionen. Na toll. Ich diskutieren auch über Ufo´s oder das Leben nach dem Tode....UND ? Soll das ein Beleg für irgendetwas sein ? Selbst die regelm. Verlängerung der Ermächtigungsgesetze hat Hitler (zumind. bis 1943) durch den Reichstag "absegnen" lassen ! Wie sollte das ohne Verfassung gegangen sein ? Es hätte keinen RT mehr benötigt.
Auch hier: Beleg oder Lüge ! Deine "Ansicht" ist eher ein Witz als ein Argument !!!

Also: ganz klar erneut Aufforderung: wo ist wann durch was genau die Weimarer Verfassung aufgehoben worden !

Klare Aufforderung maf/maf2 !
Na los ! Wie lange soll ich eigentlich noch warten ?!


In seiner Urfassung sollte das nur die Vorläufigkeit des GG betonen; eine Verfassung war das GG trotzdem. Seit 1990 ist in der neuen Fassung eine "andere Verfassung" gemeint.

"Trotzdem" ist eine Klein-Kind-pseudo-Argumentation !
Wdh: WO STEHT DAS GG SEI EINE VERFASSUNG WO DOCH GENAU IN ART.146 GG G E N A U DIESE SCHWACHSSINNSAUSSAGE WIDERLEGT WIRD !


Der Umkehrschluß ist übrigens wesentlich naheliegender: Das GG erklärt in seinem Art.140 GG die Staatskirchenrechts-Artikel der WRV zum Teil des GG, geht also davon aus, daß der ganze Rest Geschichte ist.

Völlig falsche Schlußfolgerung. In das GG mit 146 Normen sind ein Teil der 186 Rechtsnormen der Weimarer Verfassung übernommen worden.
Deine falsche Schlußfolgerung: also gilt die Weim.Verf. nicht mehr !
Selten so gelacht, Schwarzkittel !

Ist das alles was du hier so zu bieten hast ?

Schick mal deinen Chef ins Rennen. Wenn du demnächst hinsichtlich deiner Mißerfolge Meldung machen mußt, bist du eh weg vom Fenster.
Also: wo sind die pfiffigen Rechtsverdreher. Du langweilst nur noch !

KrascherHistory
15.09.2006, 13:47
Deshalb werden ja auch regelmäßig Reichspräsidenten gewählt etc.
Es gibt keine "unerkannt weitergeltende" Verfassung. Eine Verfassung verfaßt - wie der Name schon sagt - effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Das geschieht in Deutschland durch das Grundgesetz.



Die Geltung oder Nichtgeltung einer Verfassung ist keine völkerrechtliche Frage, sondern eine der Allgemeinen Staatslehre. Danach tritt eine Verfassung außer Kraft, wenn eine neue in Kraft tritt. Damit wäre der späteste Termin der 24.5.1949, der Tag nach Verkündung des GG.
Allerdings verfaßt - wie geschrieben - eine Verfassung effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Damit war spätestens mit der Internierung der Regierung Dönitz schluß. Von diesem Zeitpunkt an gab es keine deutsche Staatsgewalt mehr, die Kompetenzen hätte ausüben können, die die Gegenstände der WRV betrafen.
Ich hatte dir aber außerdem schon erklärt, daß ich eher auf dem Stadtpunkt stehe, daß die WRV mit der NS-Macht"ergreifung" nichtig geworden war; dazu gab es auch schon eine zeitgenössische Diskussion in der Literatur.



In seiner Urfassung sollte das nur die Vorläufigkeit des GG betonen; eine Verfassung war das GG trotzdem. Seit 1990 ist in der neuen Fassung eine "andere Verfassung" gemeint.

Der Umkehrschluß ist übrigens wesentlich naheliegender: Das GG erklärt in seinem Art.140 GG die Staatskirchenrechts-Artikel der WRV zum Teil des GG, geht also davon aus, daß der ganze Rest Geschichte ist.


Nachschlag:

Verstrickst dich immer offensichtlicher in deinem eigenen Lügengebäude.

Mal hat die Diktatur Hitlers die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetz,
mal die bloße Existenz des GG.

Wat denn nu, maf/maf2......

Entscheide dich mal; es reicht mir - und dir doch auch - wenn ich dich einmal platt mache. Auch wenn viele Wege nach Rom führen !

maf2
15.09.2006, 14:07
Nachschlag:

Verstrickst dich immer offensichtlicher in deinem eigenen Lügengebäude.

Mal hat die Diktatur Hitlers die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetz,
mal die bloße Existenz des GG.

Wat denn nu, maf/maf2......

Entscheide dich mal; es reicht mir - und dir doch auch - wenn ich dich einmal platt mache. Auch wenn viele Wege nach Rom führen !

Du willst es mal wieder nicht verstehen, oder? Je nachdem, welcher Argumentation man sich anschließt, kann man hierfür verschiedene Zeitpunkte annehmen. Es kommt dazu auf die Begründung an.

Da aber auch der späteste Zeitpunkt längst verstrichen ist, hat diese Diskussion heute keinerlei praktische Bedeutung mehr. Dein kindisches Beharren auf "Und sie gilt doch!" wirkt nur in deiner Traumwelt.

KrascherHistory
15.09.2006, 14:12
Du willst es mal wieder nicht verstehen, oder? Je nachdem, welcher Argumentation man sich anschließt, kann man hierfür verschiedene Zeitpunkte annehmen. Es kommt dazu auf die Begründung an.

Da aber auch der späteste Zeitpunkt längst verstrichen ist, hat diese Diskussion heute keinerlei praktische Bedeutung mehr. Dein kindisches Beharren auf "Und sie gilt doch!" wirkt nur in deiner Traumwelt.

Na, die #206 steht noch im Raum.

Dort habe ich auch deine "trotzdem" Argumentation aufgegriffen.

Ist wirklich ein jur. Meilenstein, den du da bringst !:hihi:

maf2
15.09.2006, 14:30
=maf2]Deshalb werden ja auch regelmäßig Reichspräsidenten gewählt etc.
Es gibt keine "unerkannt weitergeltende" Verfassung. Eine Verfassung verfaßt - wie der Name schon sagt - effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Das geschieht in Deutschland durch das Grundgesetz.

Wer sich wann wie wozu auch immer wählen läßt ist völlig irrelevant ! Die Weimarer Verfassung ist nicht unerkannt. Sie gilt schlicht nach wie vor !


Das kannst du gern immer weiter wiederholen, es wird sich dadurch nichts ändern. Eine Verfassung verfaßt effektiv ausgeübte Staatsgewalt; das ist in Deutschland die unter dem GG ausgeübte. Ich könnte mir auch ständig einreden, daß die Goldene Bulle und das sonstige Verfassungsrecht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation noch gälte, schließlich existieren die Reichskleinodien ja noch. Wen interssierte das?


Die Geltung oder Nichtgeltung einer Verfassung ist keine völkerrechtliche Frage, sondern eine der Allgemeinen Staatslehre. Danach tritt eine Verfassung außer Kraft, wenn eine neue in Kraft tritt. Damit wäre der späteste Termin der 24.5.1949, der Tag nach Verkündung des GG.

Ihr Schwarzkittel wollt echt noch einen Apfel für eine Birne verkaufen ! Ist nicht !
Ich warte immer noch auf den Beweis, wo ein GG die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetz hat. Bisher tote Hose maf/maf2. Wie bei allen deinen Lügen !

Das GG - durch sein eigenes Inkrafttreten.


Allerdings verfaßt - wie geschrieben - eine Verfassung effektiv ausgeübte Staatsgewalt. Damit war spätestens mit der Internierung der Regierung Dönitz schluß. Von diesem Zeitpunkt an gab es keine deutsche Staatsgewalt mehr, die Kompetenzen hätte ausüben können, die die Gegenstände der WRV betrafen.

Es gab keine Regierung Dönitz. Was hat die Verhaftung von Dönitz und ein paar Typen in Flensburg für eine "Auswirkung" auf eine durch Tod A.H. wieder vollständig hergestellte Weimarer Verfassung ? K E I N E !!!

Und schon wieder hat Krascherlein nicht begriffen. Ich schrieb "spätestens" - wenn du also auf dem Standpunkt stehst, es habe nie eine Regierung Dönitz gegeben (was übrigens Unsinn ist, denn sie hat effektiv Regierungsgewalt ausgeübt), dann ist dieser Zeitpunkt eben früher eingetreten. Du mußt dir schon überlegen, was du mit welchem Sinn und Ziel bestreiten willst.


Ich hatte dir aber außerdem schon erklärt, daß ich eher auf dem Stadtpunkt stehe, daß die WRV mit der NS-Macht"ergreifung" nichtig geworden war; dazu gab es auch schon eine zeitgenössische Diskussion in der Literatur.

Ach. Es gab Diskussionen. Na toll. Ich diskutieren auch über Ufo´s oder das Leben nach dem Tode....UND ? Soll das ein Beleg für irgendetwas sein ?

Es ist ein Beleg dafür, daß sich über diese Frage schon andere mit mehr oder weniger guten Argumenten Gedanken gemacht haben. Du sparst Zeit, wenn du selbst nachliest.


Also: ganz klar erneut Aufforderung: wo ist wann durch was genau die Weimarer Verfassung aufgehoben worden !

Klare Aufforderung maf/maf2 !
Na los ! Wie lange soll ich eigentlich noch warten ?!

Bis du verstanden hast, was ich meine, fürchte ich.


In seiner Urfassung sollte das nur die Vorläufigkeit des GG betonen; eine Verfassung war das GG trotzdem. Seit 1990 ist in der neuen Fassung eine "andere Verfassung" gemeint.

"Trotzdem" ist eine Klein-Kind-pseudo-Argumentation ! Wdh: WO STEHT DAS GG SEI EINE VERFASSUNG WO DOCH GENAU IN ART.146 GG G E N A U DIESE SCHWACHSSINNSAUSSAGE WIDERLEGT WIRD !

1. Im Text der Präambel a.F., wo von der "verfassungsgebenden Gewalt des Volkes" die Rede ist;
2. in den Protokollen des Parlamentarischen Rates, in denen gerade über diese Frage diskutiert wurde; neben Carlo Schmid auch Adolf Süsterhenn u.a.;
3. in gängigen Abhandlungen zur Allgemeinen Staatslehre; das GG ist danach, gleichgültig, wie es bezeichnet wird, eine Verfassung, denn es regelt genau das, was Verfassungen regeln.


Der Umkehrschluß ist übrigens wesentlich naheliegender: Das GG erklärt in seinem Art.140 GG die Staatskirchenrechts-Artikel der WRV zum Teil des GG, geht also davon aus, daß der ganze Rest Geschichte ist.

[QUOTE=KrascherHistory]Völlig falsche Schlußfolgerung. In das GG mit 146 Normen sind ein Teil der 186 Rechtsnormen der Weimarer Verfassung übernommen worden.
Deine falsche Schlußfolgerung: also gilt die Weim.Verf. nicht mehr !
Selten so gelacht, Schwarzkittel !

Richtig, denn daraus ergibt sich die Intention des Verfassungsgebers.

KrascherHistory
15.09.2006, 14:46
=maf2]Das kannst du gern immer weiter wiederholen, es wird sich dadurch nichts ändern. Eine Verfassung verfaßt effektiv ausgeübte Staatsgewalt; das ist in Deutschland die unter dem GG ausgeübte. Ich könnte mir auch ständig einreden, daß die Goldene Bulle und das sonstige Verfassungsrecht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation noch gälte, schließlich existieren die Reichskleinodien ja noch. Wen interssierte das?

Kann es sein, das in der Weim.Verfassung ein Hinsweis zur "Gültigkeit" der Reichsversfassung von 1871 zu finden ist, der verbindlich ist !? Nur weil gem. Weim.Verfassung keine "Ausübung" stattfindet, heißt das nicht, das sie nicht existiert. Dolle Kausalität.
"Weil ich kein Geld ausgebe, habe ich aus keins !":hihi:


Das GG - durch sein eigenes Inkrafttreten.

Es ist unstrittig, das das GG von Alliierten verfügt ist. Änderungen konnten nur mit Zustimmung der Alliierten erfolgen. Es ist ein GRUNDgesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet. Teilgebiet des Deutschen Reichs.
Nur weil Alliierte ein GG verfügen, erlischt keine Verfassung. Auch das wäre ein Verstoß gegen HLKO !

Aber ich greife die Aussage gerne auf:

Ein in ospreußen (Allenstein) Geborener hatte
01.01.1933
01.01.1935
01.09.1945
01.10.1949
welche Staatsbürgerschaft ?

Per Januar 1933 war die Staatsbürgerschat "Deutsches Reich"

Ist das strittig ?

Und schon wieder hat Krascherlein nicht begriffen. Ich schrieb "spätestens" - wenn du also auf dem Standpunkt stehst, es habe nie eine Regierung Dönitz gegeben (was übrigens Unsinn ist, denn sie hat effektiv Regierungsgewalt ausgeübt), dann ist dieser Zeitpunkt eben früher eingetreten. Du mußt dir schon überlegen, was du mit welchem Sinn und Ziel bestreiten willst.

Unterstellen wir da vorh. sein einer "Regierung":

Was war Dönitz denn bitteschön ? RK oder RP ? Bin ganz gespannt....



1. Im Text der Präambel a.F., wo von der "verfassungsgebenden Gewalt des Volkes" die Rede ist;
2. in den Protokollen des Parlamentarischen Rates, in denen gerade über diese Frage diskutiert wurde; neben Carlo Schmid auch Adolf Süsterhenn u.a.;
3. in gängigen Abhandlungen zur Allgemeinen Staatslehre; das GG ist danach, gleichgültig, wie es bezeichnet wird, eine Verfassung, denn es regelt genau das, was Verfassungen regeln.

Völliger Widerspruch zu C.Schmid !


Richtig, denn daraus ergibt sich die Intention des Verfassungsgebers.

a) eine Intention ist eine Vermutung deinerseits.
b) Verfassungsgeber wäre das Volk gewesen, kein Dekret der Alliierten
c) es ist ein Grundgesetz, sonst stände ja Verfassung drauf.

maf2
15.09.2006, 15:07
=maf2]Das kannst du gern immer weiter wiederholen, es wird sich dadurch nichts ändern. Eine Verfassung verfaßt effektiv ausgeübte Staatsgewalt; das ist in Deutschland die unter dem GG ausgeübte. Ich könnte mir auch ständig einreden, daß die Goldene Bulle und das sonstige Verfassungsrecht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation noch gälte, schließlich existieren die Reichskleinodien ja noch. Wen interssierte das?

Kann es sein, das in der Weim.Verfassung ein Hinsweis zur "Gültigkeit" der Reichsversfassung von 1871 zu finden ist, der verbindlich ist !? Nur weil gem. Weim.Verfassung keine "Ausübung" stattfindet, heißt das nicht, das sie nicht existiert. Dolle Kausalität.


Bei einer Verfassung geht es nicht um deren "Existenz", sondern deren Geltung. Ob sich in der WRV etwas zur Verfassung von 1871 fand, ist belanglos, denn sie verfaßte ja unstrittig denselben Staat.
Übrigens: "Kausalität" ist hier der völlig falsche Begriff, er bezeichnet den sachlichen Zusammenhang von Ursache und Wirkung. Du meintest vermutlich "Konklusion". Laß besser die Finger von Fremdworten.


Das GG - durch sein eigenes Inkrafttreten.

Es ist unstrittig, das das GG von Alliierten verfügt ist. Änderungen konnten nur mit Zustimmung der Alliierten erfolgen. Es ist ein GRUNDgesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet. Teilgebiet des Deutschen Reichs.
Nur weil Alliierte ein GG verfügen, erlischt keine Verfassung. Auch das wäre ein Verstoß gegen HLKO !

Der Prozeß der Verfassungsgebung war längst kein Anwendungsfall der HLKO mehr.


Aber ich greife die Aussage gerne auf:

Ein in ospreußen (Allenstein) Geborener hatte
01.01.1933
01.01.1935
01.09.1945
01.10.1949
welche Staatsbürgerschaft ?

Die deutsche. 1945 und 1949 hängt das nun noch weiterhin von der polnischen Rechtslage jeder Zeit, die ich nicht kenne.


Per Januar 1933 war die Staatsbürgerschat "Deutsches Reich"

Ist das strittig ?

Ja. Aber ich erkläre es dir gern nochmal: Nahc außen hin gab und gibt es immer nur eine einzige Staatsangehörigkeit, die deutsche. Im innerstaatlichen Recht wurde bis 1934 danach unterschieden, ob sie vermittelt durch Zugehörigkeit zu einem Bundesstaat oder (selten) die unmittelbare Reichsangehörigkeit war. Diese Unterscheidung hatte keine völkerrechtliche Bedeutung.


Und schon wieder hat Krascherlein nicht begriffen. Ich schrieb "spätestens" - wenn du also auf dem Standpunkt stehst, es habe nie eine Regierung Dönitz gegeben (was übrigens Unsinn ist, denn sie hat effektiv Regierungsgewalt ausgeübt), dann ist dieser Zeitpunkt eben früher eingetreten. Du mußt dir schon überlegen, was du mit welchem Sinn und Ziel bestreiten willst.

Unterstellen wir da vorh. sein einer "Regierung":

Was war Dönitz denn bitteschön ? RK oder RP ? Bin ganz gespannt....


Reichspräsident, denn Reichskanzler sollte Goebbels werden. Der war aber nicht mehr, also war Dönitz beides. Spielte aber in den Tagen keine Rolle mehr, da es andere Sorgen gab.


1. Im Text der Präambel a.F., wo von der "verfassungsgebenden Gewalt des Volkes" die Rede ist;
2. in den Protokollen des Parlamentarischen Rates, in denen gerade über diese Frage diskutiert wurde; neben Carlo Schmid auch Adolf Süsterhenn u.a.;
3. in gängigen Abhandlungen zur Allgemeinen Staatslehre; das GG ist danach, gleichgültig, wie es bezeichnet wird, eine Verfassung, denn es regelt genau das, was Verfassungen regeln.

Völliger Widerspruch zu C.Schmid !

Mach dir mal die Mühe, seine späteren Schriften zu lesen. Aber, wie geschrieben, es geht nicht darum, daß Carlo Schmid der autoritäre Sprecher und Alleininterpret der Meinung des Parl. Rates gewesen wäre. Er war eine Stimme von vielen, obendrein in manchen Punkten unterlegen.


Richtig, denn daraus ergibt sich die Intention des Verfassungsgebers.

a) eine Intention ist eine Vermutung deinerseits.

Es ist das Ergebnis systematischer Auslegung. Schade, aber du kannst ja nicht wissen, was das ist, viel zu kompliziert...


b) Verfassungsgeber wäre das Volk gewesen, kein Dekret der Alliierten

Der Parl. Rat bestand aus von den Landtagen gewählten Mitgliedern. Repräsentative Struktur steht der Ausübung verfassungsgebender Gewalt nicht entgegen.


c) es ist ein Grundgesetz, sonst stände ja Verfassung drauf.
[/B]

Was drauftsteht, spielt keine Rolle, entscheidend ist, was drinsteht. Und das ist nunmal materielles Verfassungsrecht.

KrascherHistory
15.09.2006, 15:28
maf2]Bei einer Verfassung geht es nicht um deren "Existenz", sondern deren Geltung. Ob sich in der WRV etwas zur Verfassung von 1871 fand, ist belanglos, denn sie verfaßte ja unstrittig denselben Staat.
Übrigens: "Kausalität" ist hier der völlig falsche Begriff, er bezeichnet den sachlichen Zusammenhang von Ursache und Wirkung. Du meintest vermutlich "Konklusion". Laß besser die Finger von Fremdworten.

Typisch Rechtsverdreher. Ihr studiert 6 Jahre um einen Nichtjuristen hinsichtlich einer Unkenntnis des Unterschiedes zw. Einspruch, Widerspruch und Beschwerde auflaufen zu lassen.
Aber das war´s dann auch !

Die deutsche. 1945 und 1949 hängt das nun noch weiterhin von der polnischen Rechtslage jeder Zeit, die ich nicht kenne.

Falsch. Deutsches Reich.

Ja. Aber ich erkläre es dir gern nochmal: Nahc außen hin gab und gibt es immer nur eine einzige Staatsangehörigkeit, die deutsche. Im innerstaatlichen Recht wurde bis 1934 danach unterschieden, ob sie vermittelt durch Zugehörigkeit zu einem Bundesstaat oder (selten) die unmittelbare Reichsangehörigkeit war. Diese Unterscheidung hatte keine völkerrechtliche Bedeutung.

Bis 1934 ?! Was dann "verbrochen" wurde ist mit Tod A.H. eh erloschen und spätestens mit den all.Kontrollratsgesetz von Sept.1945
Also gilt nach wie vor: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Staatsbürgerschaft: Deutsches Reich !

deutsch ist eine Sprache....

Reichspräsident, denn Reichskanzler sollte Goebbels werden. Der war aber nicht mehr, also war Dönitz beides. Spielte aber in den Tagen keine Rolle mehr, da es andere Sorgen gab.

Selbst Hitler hat sich durch das Volk zum RP wählen lassen. Wie konnte er "per Testament" Dönitz zu irgendetwas machen, gar zum Reichspräsi !?
Geht überhaupt nicht, Spitzbube !



Der Parl. Rat bestand aus von den Landtagen gewählten Mitgliedern. Repräsentative Struktur steht der Ausübung verfassungsgebender Gewalt nicht entgegen.

Irre, Pinocchio !

Von den Alliierten angeordnet. Nix weiter !


Was drauftsteht, spielt keine Rolle, entscheidend ist, was drinsteht. Und das ist nunmal materielles Verfassungsrecht.

Lüge hoch 10 !

GG ungleich Verfassung. Ist das so schwer ?

maf2
15.09.2006, 15:51
Übrigens: "Kausalität" ist hier der völlig falsche Begriff, er bezeichnet den sachlichen Zusammenhang von Ursache und Wirkung. Du meintest vermutlich "Konklusion". Laß besser die Finger von Fremdworten.

Typisch Rechtsverdreher. Ihr studiert 6 Jahre um einen Nichtjuristen hinsichtlich einer Unkenntnis des Unterschiedes zw. Einspruch, Widerspruch und Beschwerde auflaufen zu lassen.
Aber das war´s dann auch !

Das bestätigt meine Vermutung, daß es sich dabei um irgendein belangloses OWi-Verfahren o. dergl. handelte. Wenn der Richter "weg" war, dann sicherlich deshalb, weil er während deiner langatmigen Ausführungen in die Frühstückspause gegangen ist.


Die deutsche. 1945 und 1949 hängt das nun noch weiterhin von der polnischen Rechtslage jeder Zeit, die ich nicht kenne.

[QUOTE=KrascherHistory]Falsch. Deutsches Reich.

Wiederhole das gern noch ein paar mal. Oder besser: Laß dir von einer zuständigen Behörde einen Reisepass diesen Inhalts ausstellen und beantrage damit z.B. ein Visum für die USA. Das kannst du dann ja mal vorzeigen.


Ja. Aber ich erkläre es dir gern nochmal: Nahc außen hin gab und gibt es immer nur eine einzige Staatsangehörigkeit, die deutsche. Im innerstaatlichen Recht wurde bis 1934 danach unterschieden, ob sie vermittelt durch Zugehörigkeit zu einem Bundesstaat oder (selten) die unmittelbare Reichsangehörigkeit war. Diese Unterscheidung hatte keine völkerrechtliche Bedeutung.

Bis 1934 ?! Was dann "verbrochen" wurde ist mit Tod A.H. eh erloschen und spätestens mit den all.Kontrollratsgesetz von Sept.1945

Das ist aber dumm, denn die Fassung des RuStAG, auf die du dich immer beziehst, gehört ja gerade zu dem, was gesetzgeberisch "verbrochen" wurde. Also ist das ziemlich dämlich, sich auf diese Formulierung zu berufen.


Also gilt nach wie vor: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Staatsbürgerschaft: Deutsches Reich !
deutsch ist eine Sprache....

Das auch. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine Staatsangehörigkeit.


Reichspräsident, denn Reichskanzler sollte Goebbels werden. Der war aber nicht mehr, also war Dönitz beides. Spielte aber in den Tagen keine Rolle mehr, da es andere Sorgen gab.

[B]Selbst Hitler hat sich durch das Volk zum RP wählen lassen. Wie konnte er "per Testament" Dönitz zu irgendetwas machen, gar zum Reichspräsi !?
Geht überhaupt nicht, Spitzbube !


Da das für meine Argumentation keine Rolle spielt, können wir uns das schenken, es geht nur noch um ein paar Tage ausgeübter deutscher Regierungsgewalt. Nach meiner Meinung zur Geltung der WRV spielt das ohnehin keine Rolle, da m.E. die WRV schon viel früher obsolet geworden war.


Der Parl. Rat bestand aus von den Landtagen gewählten Mitgliedern. Repräsentative Struktur steht der Ausübung verfassungsgebender Gewalt nicht entgegen.

Von den Alliierten angeordnet. Nix weiter !

Von den Alliierten angestoßen wurde die Reorganisation deutscher Staatlichkeit. Die Regelungsinhalte entstanden aus deutschen Diskussionen. Die in der aufgrund des Besatzungsstatuts erfoderlichen Genehmigung enthaltenen Vorbehalte sind schon nach kurzer Zeit weitgehend obsolet geworden; jetzt sind sie es vollständig.


Was drauftsteht, spielt keine Rolle, entscheidend ist, was drinsteht. Und das ist nunmal materielles Verfassungsrecht.

Lüge hoch 10 !
GG ungleich Verfassung. Ist das so schwer ?

Mehrdeutigkeit von Begriffen zu erfassen ist nicht deine Stärke.

KrascherHistory
15.09.2006, 17:20
Das ist aber dumm, denn die Fassung des RuStAG, auf die du dich immer beziehst, gehört ja gerade zu dem, was gesetzgeberisch "verbrochen" wurde. Also ist das ziemlich dämlich, sich auf diese Formulierung zu berufen.

RuStAG von 1913.

Was hat der Gefreite Hitler denn dort schönes verbrochen.....


Das auch. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine Staatsangehörigkeit.

Ein Hund ist wer 4 Beine hat. Keine def. von Hund

Da das für meine Argumentation keine Rolle spielt, können wir uns das schenken, es geht nur noch um ein paar Tage ausgeübter deutscher Regierungsgewalt. Nach meiner Meinung zur Geltung der WRV spielt das ohnehin keine Rolle, da m.E. die WRV schon viel früher obsolet geworden war.

Falsch ! Wann wodurch genau !?


Von den Alliierten angestoßen wurde die Reorganisation deutscher Staatlichkeit. Die Regelungsinhalte entstanden aus deutschen Diskussionen. Die in der aufgrund des Besatzungsstatuts erfoderlichen Genehmigung enthaltenen Vorbehalte sind schon nach kurzer Zeit weitgehend obsolet geworden; jetzt sind sie es vollständig.

Obsolet ist keine Rechtsnorm. Wdh.: es gibt kein Verfallsdatum von Gesetzen !


Ab WANN GENAU war dMn wodurch die Weimarer Verfassung außer Kraft.
Es fehlt immer noch die konkrete Antwort !

maf2
15.09.2006, 17:53
Das ist aber dumm, denn die Fassung des RuStAG, auf die du dich immer beziehst, gehört ja gerade zu dem, was gesetzgeberisch "verbrochen" wurde. Also ist das ziemlich dämlich, sich auf diese Formulierung zu berufen.

RuStAG von 1913.
Was hat der Gefreite Hitler denn dort schönes verbrochen.....

Die Eigenständigkeit der Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten beseitigt (die bis dahin der Regelfall waren) und eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt. Die Formulierung im RuStAG, auf der du immer wieder gern herumreitest, geht also auf die Änderung des RuStAG von 1934 zurück. Schade, daß sie nach deinen Maßstäben ungültig ist.


Das auch. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine Staatsangehörigkeit.

Ein Hund ist wer 4 Beine hat. Keine def. von Hund

Da es weder darum geht, Hunde noch Staatsangehörigkeiten zu definieren, war das mal wieder Unsinn. "Deutsch" ist in diesem Kontext das Attribut der betreffenden Staatsangehörigkeit.


Da das für meine Argumentation keine Rolle spielt, können wir uns das schenken, es geht nur noch um ein paar Tage ausgeübter deutscher Regierungsgewalt. Nach meiner Meinung zur Geltung der WRV spielt das ohnehin keine Rolle, da m.E. die WRV schon viel früher obsolet geworden war.

Falsch ! Wann wodurch genau !?

Wie schon geschrieben: Je nachdem, welcher Auffassung man folgt, spätestens durch Inkrattreten des GG. Es gibt mit guten Gründen vertretbare frühere Daten und Ereignisse. Da aber auch das späteste Datum längst verstrichen ist, spielt das alles keine Rolle.


Von den Alliierten angestoßen wurde die Reorganisation deutscher Staatlichkeit. Die Regelungsinhalte entstanden aus deutschen Diskussionen. Die in der aufgrund des Besatzungsstatuts erfoderlichen Genehmigung enthaltenen Vorbehalte sind schon nach kurzer Zeit weitgehend obsolet geworden; jetzt sind sie es vollständig.

Obsolet ist keine Rechtsnorm. Wdh.: es gibt kein Verfallsdatum von Gesetzen !

Es geht nicht um "Verfallsdaten", es geht darum, daß eine Norm z.B. dadurch obsolet werden kann, daß ihr Anwendungsbereich wegfällt, oder daß sie durch eine gleichrangige, spätere Norm verdrängt wird (lex posterior-Regel).


[B]Ab WANN GENAU war dMn wodurch die Weimarer Verfassung außer Kraft.
Es fehlt immer noch die konkrete Antwort !

Dann wirst du solange nachdenken müssen, bist du verstehst, daß wir hier von einem längst eingeschlafenen rechtshistorischen Meinungsstreit sprechen. 1933-1939 wurde von manchen Autoren die Auffassung vertreten, die WRV sei schon damals durch desuetudo (H.J.Wolff nannte das beschönigend "Verfassungswechsel") beseitigt wurde.
Wenn man meint, es sei noch ein Restbestand der Normen der WRV in Geltung geblieben (z.B. Horneffer, Gerber), dann war sie mit dem Kriegsende beseitigt, denn wenn keine Staatsgewalt da ist, die verfaßt werden könnte, ist eine Verfassung obsolet.
Schließlich könnte man nach der lex posterior-Regel das Inkrafttreten des GG als Ende der WRV betrachten.
Such's dir aus. Der Meinungsstreit darum ist längst Altpapier, weil er gegenstandslos ist, denn alle sind sich darin einig, daß ab GG 1949 keine WRV mehr unter uns weilte.

KrascherHistory
15.09.2006, 17:57
Die Eigenständigkeit der Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten beseitigt (die bis dahin der Regelfall waren) und eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt. Die Formulierung im RuStAG, auf der du immer wieder gern herumreitest, geht also auf die Änderung des RuStAG von 1934 zurück. Schade, daß sie nach deinen Maßstäben ungültig ist.

Da es weder darum geht, Hunde noch Staatsangehörigkeiten zu definieren, war das mal wieder Unsinn. "Deutsch" ist in diesem Kontext das Attribut der betreffenden Staatsangehörigkeit.

Wie schon geschrieben: Je nachdem, welcher Auffassung man folgt, spätestens durch Inkrattreten des GG. Es gibt mit guten Gründen vertretbare frühere Daten und Ereignisse. Da aber auch das späteste Datum längst verstrichen ist, spielt das alles keine Rolle.

Es geht nicht um "Verfallsdaten", es geht darum, daß eine Norm z.B. dadurch obsolet werden kann, daß ihr Anwendungsbereich wegfällt, oder daß sie durch eine gleichrangige, spätere Norm verdrängt wird (lex posterior-Regel).

Dann wirst du solange nachdenken müssen, bist du verstehst, daß wir hier von einem längst eingeschlafenen rechtshistorischen Meinungsstreit sprechen. 1933-1939 wurde von manchen Autoren die Auffassung vertreten, die WRV sei schon damals durch desuetudo (H.J.Wolff nannte das beschönigend "Verfassungswechsel") beseitigt wurde.
Wenn man meint, es sei noch ein Restbestand der Normen der WRV in Geltung geblieben (z.B. Horneffer, Gerber), dann war sie mit dem Kriegsende beseitigt, denn wenn keine Staatsgewalt da ist, die verfaßt werden könnte, ist eine Verfassung obsolet.
Schließlich könnte man nach der lex posterior-Regel das Inkrafttreten des GG als Ende der WRV betrachten.
Such's dir aus. Der Meinungsstreit darum ist längst Altpapier, weil er gegenstandslos ist, denn alle sind sich darin einig, daß ab GG 1949 keine WRV mehr unter uns weilte.

Entspann dich. Es ist Freitag. Spam-freie Zeit. Bis Montag dann.....