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Vollständige Version anzeigen : Hessen - Das Land mit der Todesstrafe!



Der Patriot
18.08.2006, 09:24
Eine Besonderheit der hessischen Verfassung ist die noch immer existente Todesstrafe. Sie ist in Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 festgelegt. Da das Grundgesetz jedoch die Abschaffung der Todesstrafe bestimmt und in der Normenhierarchie über Landesverfassungen steht, wird sie nicht angewandt. Der entsprechende Artikel in der hessischen Verfassung soll bei einer zukünftigen Reform der Verfassung wohl geändert werden. Bemerkenswert ist jedoch, dass er trotz mehrerer Änderungen der Verfassung seit Inkrafttreten, die letzte Änderung war 2002, immer noch in dieser Form besteht. Da Verfassungsänderungen in Hessen neben der Zustimmung des Parlaments einer Volksabstimmung bedürfen, wird möglicherweise eine Zustimmung der hessischen Bevölkerung als nicht sicher angesehen. Im Januar 1970 stellte die Fraktion FDP einen Antrag zur Änderung der hessischen Verfassung, der als ersten Punkt die Streichung von Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 vorsah - dieser Antrag wurde jedoch nach knapp zwei Monaten zurückgezogen.

Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Hessen#Politik)

Finde ich interesant. Nach einer kleinen Grundgesetzänderungen kann man in Hessen wenigstens, natürlich in Einklang mit der Verfassung, die ersten perversen Mörder in der BRD hinrichten.

malnachdenken
18.08.2006, 09:31
Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Hessen#Politik)

Finde ich interesant. Nach einer kleinen Grundgesetzänderungen kann man in Hessen wenigstens, natürlich in Einklang mit der Verfassung, die ersten perversen Mörder in der BRD hinrichten.


"Kleine Änderung"?
Für eine Änderung im GG bräcuhte es 2/3 in beiden Parlamenten.
Und dann steht noch Artikel 1 einer Todesstrafe entgegen.
Und ansonsten ist die Meldung eh ein alter Hut.

Odin
18.08.2006, 09:36
Was sollte dem entgegenstehen. Da kommt einfach der Zusatz hin, das gilt nicht für und Ausnahmen regelt ein Gesetz und bla, bezahlte Verfassungsrichter segnen es ab und alle sind zufrieden und meucheln die guten Leute ab.

Der Patriot
18.08.2006, 09:39
Und ansonsten ist die Meldung eh ein alter Hut.

Stimmt, ein 60 Jahre alter sogar. ;)

Sauerländer
18.08.2006, 10:26
Und dann steht noch Artikel 1 einer Todesstrafe entgegen.
So würde es im Fall des Falles der eine oder andere sehen.
Dafür haben wir ein Verfassungsgericht, das diesbezüglich zu entscheiden hätte.

leuchtender Phönix
18.08.2006, 20:00
So würde es im Fall des Falles der eine oder andere sehen.
Dafür haben wir ein Verfassungsgericht, das diesbezüglich zu entscheiden hätte.

Das Verfassungsgericht hätte nichts zu entscheiden. Im Zweifelsfalle steht Bundesrecht über Landesrecht. Und das Grundgesetz steht ganz oben. Da das Grundgesetz die Todesstrafe verbietet, kann sie durch kein Bundes- oder Landesgesetz legal gemacht werden.

KrascherHistory
18.08.2006, 20:03
Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Hessen#Politik)

Finde ich interesant. Nach einer kleinen Grundgesetzänderungen kann man in Hessen wenigstens, natürlich in Einklang mit der Verfassung, die ersten perversen Mörder in der BRD hinrichten.

Cool. Im Saarland ist es der 156er (glaub ich) und in Bayern ist die Welt auch noch in Ordnung.

Sollte aber in jeder Länderverfassung drin sein.

Oder hat eine keine Todesstrafe ?

Das GG ist ja per 18.7.1990 erloschen, insofern gelten ja die Länderverfassungen.

Hat "euer" Bundesland auch die Todesstrafe ? MfG K

KrascherHistory
18.08.2006, 20:04
Das Verfassungsgericht hätte nichts zu entscheiden. Im Zweifelsfalle steht Bundesrecht über Landesrecht. Und das Grundgesetz steht ganz oben. Da das Grundgesetz die Todesstrafe verbietet, kann sie durch kein Bundes- oder Landesgesetz legal gemacht werden.

Nur dumm, wenn dem GG etwas "passiert".

Dann gilt Landesrecht. An erster Stelle. Seit 18.7.1990 haben wir auch kein GG mehr. Uups ! Und nu ?

Glaubst nicht ?

www.teredo.cl (37 Punkte anklicken, Hauptseite)

MfG K

malnachdenken
18.08.2006, 20:06
Nur dumm, wenn dem GG etwas "passiert".

Dann gilt Landesrecht. An erster Stelle. Seit 18.7.1990 haben wir auch kein GG mehr. Uups ! Und nu ?

Glaubst nicht ?

www.teredo.cl (37 Punkte anklicken, Hauptseite)

MfG K


Der Quatsch wird auch nicht wahrer, auch wenn Du ihn wiederholst.
Und die Seite auch nicht augenverträglicher...

maf
18.08.2006, 20:07
Cool. Im Saarland ist es der 156er (glaub ich) und in Bayern ist die Welt auch noch in Ordnung.

Sollte aber in jeder Länderverfassung drin sein.

Oder hat eine keine Todesstrafe ?

Das GG ist ja per 18.7.1990 erloschen, insofern gelten ja die Länderverfassungen.

Da hatte doch kürzlich einer den Mund sehr voll genommen, als es um Rechtsnormen ging?
Natürlich gelten die Landesverfassungen - nur eben in den Bestimmungen nicht, die Bundesrecht widersprechen. Das Problem taucht außerdem bei einigen nach 1949 revidierten Landesverfassungen nicht auf, da die in manchen Bestimmungen schlicht auf das GG verweisen.

leuchtender Phönix
18.08.2006, 20:08
Nur dumm, wenn dem GG etwas "passiert".

Dann gilt Landesrecht. An erster Stelle. Seit 18.7.1990 haben wir auch kein GG mehr. Uups ! Und nu ?

Glaubst nicht ?

www.teredo.cl (37 Punkte anklicken, Hauptseite)

MfG K

Glaub ich auch nicht. Das Grundgesetz ist noch aktiv und wirksam. Es ist und wird auch nicht in näherer Zukunft abgeschafft. Auch wenn du es gerne so hättest. Auserdem gilt immer noch das Bundesrecht vor dem Landesrecht.

maf
18.08.2006, 20:09
Nur dumm, wenn dem GG etwas "passiert".
Dann gilt Landesrecht. An erster Stelle. Seit 18.7.1990 haben wir auch kein GG mehr. Uups ! Und nu ?
Glaubst nicht ?

Nein. Ich arbeite täglich damit. Mir wäre es aufgefallen, wenn wir keines mehr hätten.
Und diese Teredo-Seite grenzt ja an Körperverletzung, so muß man drüber lachen. Kein Wunder, daß diese Brüder mit bisherigen Aktionen gleich wieder bei Gerichten rausgefenstert wurden.

KrascherHistory
18.08.2006, 20:15
Glaub ich auch nicht. Das Grundgesetz ist noch aktiv und wirksam. Es ist und wird auch nicht in näherer Zukunft abgeschafft. Auch wenn du es gerne so hättest. Auserdem gilt immer noch das Bundesrecht vor dem Landesrecht.

Ja Bundesrecht vor Landesrecht. Richtig. Und wenn Bundesrecht weg ?

Lesen mußt du, dann du wissen, nicht glauben. www.teredo.cl

KrascherHistory
18.08.2006, 20:21
Nein. Ich arbeite täglich damit. Mir wäre es aufgefallen, wenn wir keines mehr hätten.
Und diese Teredo-Seite grenzt ja an Körperverletzung, so muß man drüber lachen. Kein Wunder, daß diese Brüder mit bisherigen Aktionen gleich wieder bei Gerichten rausgefenstert wurden.


Klar. Der Nutznießer der Normativen Kraft des Faktischen sägt den Wohlstandsast ab auf dem er sitzt.

Falsch: Wir lachen bei den Gerichten, wenn ein Schwarzkittel nach dem anderen platt gemacht wird.

Letzter Versuch ist dann immer die Zwangspsychatrierung durch Herrn "Richter" (Privatperson wg. nix Art.101 GG!); ein kleiner Plausch mit dem Doc und das ist auch vom Tisch.

Leider weigern sich die Richter mittlerweile uns zu empfangen. So werden Menschen nur noch in Awesenheit verurteilt.

Aber vielleicht kannst du ja helfen: wir würden gerne öfter zu den Gerichten !

Kannst da nicht was deichseln mit deinen Beziehungen !?

Das wäre echt hilfreich ! Oder gib ein paar Privatnummer von Gerichtspräsis raus, ist dann viel intimer. Alles weitere machen wir.

Danke im voraus maf. Bist vielleicht doch noch ein Kumpel, wa !?

maf
18.08.2006, 20:22
Ja Bundesrecht vor Landesrecht. Richtig. Und wenn Bundesrecht weg ?

Da Bundesrecht nicht weg, Unsinn.

KrascherHistory
18.08.2006, 20:24
Da Bundesrecht nicht weg, Unsinn.

Klar. Durch Streichung des Art.23 a.F. GG

(s.Beck-Texte GG v.1998 !)

oder besser www.teredo.cl

maf
18.08.2006, 20:25
Klar. Der Nutznießer der Normativen Kraft des Faktischen sägt den Wohlstandsast ab auf dem er sitzt.
Falsch: Wir lachen bei den Gerichten, wenn ein Schwarzkittel nach dem anderen platt gemacht wird.
Letzter Versuch ist dann immer die Zwangspsychatrierung durch Herrn "Richter" (Privatperson wg. nix Art.101 GG!); ein kleiner Plausch mit dem Doc und das ist auch vom Tisch.

Meine Güte, wenn "ihr" (wer soll denn das sein?) regelmäßig mit der möglichen psychiatrischen Begutachtung konfrontiert seid, dann muß ich mich über deine Beiträge hier kaum wundern.
Übrigens hat es bisher keinen Fall gegeben, in dem in einem ernstzunehmenden Verfahren (z.B. Strafsache) die "Reichsargumentation" tatsächlich gezogen hätte. Im Gegenteil, die Betroffenen haben sich damit nur noch tiefer in die Angelegenheit geritten.

maf
18.08.2006, 20:27
Klar. Durch Streichung des Art.23 a.F. GG

Diese Wiederholung wird langsam ermüdend. Daß Art.23 GG a.F. zum 3.10.1990 geändert wurde, brauchst du mir nicht zu belegen. Das hatte nur nicht die Wirkung, die du diesem Vorgang beimißt.

Paß mal auf: Finde doch mal ein Gericht (gern auch ein ausländisches oder internationales), das deine Meinung teilt.

KrascherHistory
18.08.2006, 20:28
Meine Güte, wenn "ihr" (wer soll denn das sein?) regelmäßig mit der möglichen psychiatrischen Begutachtung konfrontiert seid, dann muß ich mich über deine Beiträge hier kaum wundern.
Übrigens hat es bisher keinen Fall gegeben, in dem in einem ernstzunehmenden Verfahren (z.B. Strafsache) die "Reichsargumentation" tatsächlich gezogen hätte. Im Gegenteil, die Betroffenen haben sich damit nur noch tiefer in die Angelegenheit geritten.


Das gilt nur für die Jünger von Schröder-Busen-Freund Mahler. Der hetzt die Deppen mit Leugnung des H. in die Zellen, schön auf Art.5 verweisen und weg vom Fenster. Tja, den 130er sollte man so nicht unterschätzen.

Er hat aber keine Rechtsnorm. Das schauen sich die Deppen mittlerweile von "uns" ab.

Dann geht´s auf einmal....

KrascherHistory
18.08.2006, 20:30
Diese Wiederholung wird langsam ermüdend. Daß Art.23 GG a.F. zum 3.10.1990 geändert wurde, brauchst du mir nicht zu belegen. Das hatte nur nicht die Wirkung, die du diesem Vorgang beimißt.

Paß mal auf: Finde doch mal ein Gericht (gern auch ein ausländisches oder internationales), das deine Meinung teilt.

Mich interessiert kein Gericht das eine Meinung teilt sondern Recht spricht und zwar durch einen ges. Richter nach Art.101 GG (wir unterstellen mal dessen Existenz). Mehr nicht.

Is aber nicht.

Im ganzen "Deutschland" nicht.

Hast du noch einen auf Tasche ? Wir suchen seit 1992. Keiner mehr da.

Wo sind die ganzen gesetzlichen Richter hin ????

malnachdenken
18.08.2006, 20:33
Wo sind die ganzen gesetzlichen Richter hin ????[/B]

Wenn es Deiner Meinung keinen mehr gibt, dann kannst Du ja einfach rausgehen und beliebig gegen §130 verstoßen?

Traust Dich?

Ich glaube nicht :))

maf
18.08.2006, 20:34
Das gilt nur für die Jünger von Schröder-Busen-Freund Mahler. Der hetzt die Deppen mit Leugnung des H. in die Zellen, schön auf Art.5 verweisen und weg vom Fenster. Tja, den 130er sollte man so nicht unterschätzen.

Er hat aber keine Rechtsnorm. Das schauen sich die Deppen mittlerweile von "uns" ab.

Dann geht´s auf einmal....

§ 130 StGB ist eine Rechtsnorm. Du hast da offenbar einiges nicht verstanden. Mit Art.5 Abs.1 GG kommst du hier auch nicht weit (wegen dessen Abs.2) - aber wie kommt es, daß du dich darauf berufen willst, wo der doch angeblich keinen Geltungsbereich mehr hat?

maf
18.08.2006, 20:37
Mich interessiert kein Gericht das eine Meinung teilt sondern Recht spricht und zwar durch einen ges. Richter nach Art.101 GG (wir unterstellen mal dessen Existenz). Mehr nicht.
Is aber nicht.
Im ganzen "Deutschland" nicht.
Hast du noch einen auf Tasche ? Wir suchen seit 1992. Keiner mehr da.

Wo sind die ganzen gesetzlichen Richter hin ????

Jede Menge davon da. Du klingst wie der berühmte Autofahrer, der sich auf der Autobahn sagt: "Ein Geisterfahrer? Hunderte, hunderte kommen mir entgegen..."
Bist noch nicht stutzig geworden, daß deine Auffassung von Recht offenbar nicht mehrheitsfähig ist?

KrascherHistory
18.08.2006, 20:38
§ 130 StGB ist eine Rechtsnorm. Du hast da offenbar einiges nicht verstanden. Mit Art.5 Abs.1 GG kommst du hier auch nicht weit (wegen dessen Abs.2) - aber wie kommt es, daß du dich darauf berufen willst, wo der doch angeblich keinen Geltungsbereich mehr hat?

Falsch. Der 130er ist ein Gesetz das KEINE Rechtsnorm hat. Das ist der Unterschied. Für dich nicht. Für die Rechtsnorm schon.

Soll ich lieber dir Glauben schenken ? Och nö. Bleib ich doch bei den Rechtsnormen. Die sind noch da, wenn du längst weg bist.

Das mit dem Geltungsbereich machst du schon ganz gut. Du behauptest ja immer die Existenz des GG. Also gut, auf Basis des GG. Da haltet ihr SPitzbuben euch ja auch nicht dran....

KrascherHistory
18.08.2006, 20:39
Jede Menge davon da. Du klingst wie der berühmte Autofahrer, der sich auf der Autobahn sagt: "Ein Geisterfahrer? Hunderte, hunderte kommen mir entgegen..."
Bist noch nicht stutzig geworden, daß deine Auffassung von Recht offenbar nicht mehrheitsfähig ist?


Nenne mir einen. Der kriegt ganz schnell Besuch. Aus ganz Deutschland. Wäre über Nacht ein Star sozusagen.

Also: WER ist es ??

maf
18.08.2006, 20:47
Nenne mir einen. Der kriegt ganz schnell Besuch. Aus ganz Deutschland. Wäre über Nacht ein Star sozusagen.

Also: WER ist es ??
Da gehst du am Montag einfach mal zum nächsten Amtsgericht und fragst dich durch. Wenn es ganz dringend ist: Die meisten Amtsgerichte haben auch Wochenendbereitschaften.
Warum sollte er ein Star werden? Nur weil er sich ein paar Teredo-Bekloppte anhören durfte?

KrascherHistory
18.08.2006, 20:50
Da gehst du am Montag einfach mal zum nächsten Amtsgericht und fragst dich durch. Wenn es ganz dringend ist: Die meisten Amtsgerichte haben auch Wochenendbereitschaften.
Warum sollte er ein Star werden? Nur weil er sich ein paar Teredo-Bekloppte anhören durfte?

Nö, weil er belegen konnte, ges. Richter nach Art.101 GG zu sein.

DAS ist die Star-Legitimation.

Wir haben schon fast jedes AG durch. Ich dachte du kennst einen persönlich.

Also auch nicht....

....wozu hat man eigentlich Beziehungen....?

maf
18.08.2006, 20:53
Falsch. Der 130er ist ein Gesetz das KEINE Rechtsnorm hat. Das ist der Unterschied. Für dich nicht. Für die Rechtsnorm schon.
Soll ich lieber dir Glauben schenken ? Och nö. Bleib ich doch bei den Rechtsnormen. Die sind noch da, wenn du längst weg bist.
Das mit dem Geltungsbereich machst du schon ganz gut. Du behauptest ja immer die Existenz des GG. Also gut, auf Basis des GG. Da haltet ihr SPitzbuben euch ja auch nicht dran....
Eine Rechtsnorm ist jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt, die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen, die sich nicht ausschließlich innerhalb dieses Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem Sinne so genannte Außenwirkung entfalten. Strafnormen sind genau das. § 130 StGB ist eine Strafnorm.

Was du vermutlich zu meinen versuchst, ist die Behauptung, daß § 130 StGB keine verfassungsrechtliche Legitimation besitzt. Auch das ist falsch, denn der Bund besitzt die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht und § 130 StGB schränkt das Grundrecht aus Art.5 Abs.1 GG in verfassungsgemäßer Weise ein.

Das Thema ist aber schon lang und breit durchgekaut worden.

maf
18.08.2006, 20:54
Nö, weil er belegen konnte, ges. Richter nach Art.101 GG zu sein.

Laß dir seine Ernennungsurkunde zeigen.

KrascherHistory
18.08.2006, 20:56
Eine Rechtsnorm ist jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt, die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen, die sich nicht ausschließlich innerhalb dieses Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem Sinne so genannte Außenwirkung entfalten. Strafnormen sind genau das. § 130 StGB ist eine Strafnorm.

Was du vermutlich zu meinen versuchst, ist die Behauptung, daß § 130 StGB keine verfassungsrechtliche Legitimation besitzt. Auch das ist falsch, denn der Bund besitzt die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht und § 130 StGB schränkt das Grundrecht aus Art.5 Abs.1 GG in verfassungsgemäßer Weise ein.

Das Thema ist aber schon lang und breit durchgekaut worden.


Der elementar Knackpunkt:

Wie kann eine vom Volk "legitimierte Verfassung" mit der Rechtsnorm der Meinungsfreiheit durch ein Parlament/Regierung (was immer) wieder eingeschränkt werden.

Dann brauche ich dieses Grundrecht "mir" ja gar nicht erst zu geben, wenn es durch ein untergeordnetes Gesetz wieder genommen werden kann.

Beweis in: www.teredo.cl

maf
18.08.2006, 21:05
Der elementar Knackpunkt:
Wie kann eine vom Volk "legitimierte Verfassung" mit der Rechtsnorm der Meinungsfreiheit durch ein Parlament/Regierung (was immer) wieder eingeschränkt werden.
Dann brauche ich dieses Grundrecht "mir" ja gar nicht erst zu geben, wenn es durch ein untergeordnetes Gesetz wieder genommen werden kann.

Es wird dir nicht genommen, es wird ausgestaltet. Das ist bei so ziemlich jedem Grundrecht notwendig, deshalb enthält schon der Verfassungstext selbst Schranken oder einen Gesetzesvorbehalt. Auch dann, wenn keiner dabei ist, ergeben sich Einschränkungen aus immanenten Schranken oder kollidierenden Verfassungsgütern.

Dazu empfehle ich als Lektüre ein Lehrbuch über die Dogmatik der Grundrechte, z.B. Pieroth/Schlink.

KrascherHistory
18.08.2006, 22:20
Es wird dir nicht genommen, es wird ausgestaltet. Das ist bei so ziemlich jedem Grundrecht notwendig, deshalb enthält schon der Verfassungstext selbst Schranken oder einen Gesetzesvorbehalt. Auch dann, wenn keiner dabei ist, ergeben sich Einschränkungen aus immanenten Schranken oder kollidierenden Verfassungsgütern.

Dazu empfehle ich als Lektüre ein Lehrbuch über die Dogmatik der Grundrechte, z.B. Pieroth/Schlink.

Falsch. Typische Formulierungsfloskel.

Es wird eingeschränkt/weggenommen.

Es besteht Meinungsfreiheit, dann wieder nicht.

Juristendeutsch: es wird ausgestaltet ?!

Glaubt ihr eigentlich den Mist schon, den ihr permanent runterlügt ?..

maf
18.08.2006, 22:36
Falsch. Typische Formulierungsfloskel.
Es wird eingeschränkt/weggenommen.
Es besteht Meinungsfreiheit, dann wieder nicht.
Juristendeutsch: es wird ausgestaltet ?!
Glaubt ihr eigentlich den Mist schon, den ihr permanent runterlügt ?..

Schau doch bitte zunächst in den Verfassungstext. Dann versuche wenigstens zu verstehen, daß Grundrechte zwangsläufig miteinander und anderen Verfassungsgütern kollidieren. Nimm einfach mal die von mir empfohlene Lektüre zur Hand, da wird das ziemlich eingängig erläutert - sogar du könntest das verstehen.

KrascherHistory
18.08.2006, 22:41
Schau doch bitte zunächst in den Verfassungstext. Dann versuche wenigstens zu verstehen, daß Grundrechte zwangsläufig miteinander und anderen Verfassungsgütern kollidieren. Nimm einfach mal die von mir empfohlene Lektüre zur Hand, da wird das ziemlich eingängig erläutert - sogar du könntest das verstehen.

Welche Verfassung ?

Ich kenne nur die gültige Weimarer Verfassung von 1919.

Das das GG keine Verfassung ist hatten wir doch schon. Wozu sollte der 146er noch bestand haben ? Ist wohl nur obsolet...

Noch so´n Juristen Ding: Rechtsnorm für obsolet....

Ab wann ist Geschriebenes obsolet ? Manchmal, gar selten, oder mehr ab und zu. Bitte nicht zu konkret. Mein Magen-Darm-Tätigkeit ist so schön angeregt....

maf
18.08.2006, 22:45
Welche Verfassung ?

Ich kenne nur die gültige Weimarer Verfassung von 1919.
Aus dem Irrtum kann ich dich befreien: Die WRV ist (spätestens) seit Inkrafttreten des GG außer Kraft. Das ist nun die geltende deutsche Verfassung.
Kleiner Tip: Warum, meinst wohl, wird im Urtext des GG das BVerfG als Bundes"verfassungs"gericht bezeichnet?

Das das GG keine Verfassung ist hatten wir doch schon. Wozu sollte der 146er noch bestand haben ? Ist wohl nur obsolet...

Noch so´n Juristen Ding: Rechtsnorm für obsolet....

Ab wann ist Geschriebenes obsolet ? Manchmal, gar selten, oder mehr ab und zu. Bitte nicht zu konkret. Mein Magen-Darm-Tätigkeit ist so schön angeregt....

Anscheinend muß man es dir öfters vorbeten. Normen können durchaus obsolet werden; das Völkerrecht kennt dazu den schönen Begriff "desuetudo".

KrascherHistory
18.08.2006, 22:48
Aus dem Irrtum kann ich dich befreien: Die WRV ist (spätestens) seit Inkrafttreten des GG außer Kraft. Das ist nun die geltende deutsche Verfassung.
Kleiner Tip: Warum, meinst wohl, wird im Urtext des GG das BVerfG als Bundes"verfassungs"gericht bezeichnet?


Anscheinend muß man es dir öfters vorbeten. Normen können durchaus obsolet werden; das Völkerrecht kennt dazu den schönen Begriff "desuetudo".

Völlig daneben.

Das GG zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung nach HLKO. Doch keine Verfassung. Die wurde sogar noch im 2+4Vertrag angedacht. So mal drüber denken ist o.k. Bloß nicht mehr.

Du hast Recht: Bundesverfassungsgericht ist wirklich ein Witz. Sowohl vom Wort her als auch tatsächlich.

maf
18.08.2006, 22:50
Völlig daneben.

Das GG zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung nach HLKO. Doch keine Verfassung. Die wurde sogar noch im 2+4Vertrag angedacht. So mal drüber denken ist o.k. Bloß nicht mehr.

Du hast Recht: Bundesverfassungsgericht ist wirklich ein Witz. Sowohl vom Wort her als auch tatsächlich.
In der HLKO ist nirgendwo von einem Grundgesetz die Rede. Vier Jahre nach Ende der Kampfhandlungen wäre Kriegsrecht auch nicht mehr anwendbar.

Was die Tätigkeit des BVerfG angeht, so fehlen dir die Detailkenntnisse.

KrascherHistory
18.08.2006, 22:54
In der HLKO ist nirgendwo von einem Grundgesetz die Rede. Vier Jahre nach Ende der Kampfhandlungen wäre Kriegsrecht auch nicht mehr anwendbar.

Was die Tätigkeit des BVerfG angeht, so fehlen dir die Detailkenntnisse.

Doch. Aber das bedeutet ja geist. Transferleistung.

HLKO ist Völkerrecht. Nach Art.25 GG geht Völkerrecht dem GG vor.

Wo kommen die 4 Jährchen denn her ?

In der Kapitulationsurkunde der Alliierten steht auch etwas ganz anderes:

Sauerländer
19.08.2006, 17:47
Das Verfassungsgericht hätte nichts zu entscheiden. Im Zweifelsfalle steht Bundesrecht über Landesrecht. Und das Grundgesetz steht ganz oben. Da das Grundgesetz die Todesstrafe verbietet, kann sie durch kein Bundes- oder Landesgesetz legal gemacht werden.
Die expliziert formulierte Abschaffung der Todesstrafe gehört aber nicht zum unveränderlichen Teil des GG, und wäre mit grundgesetzänderungsfähigen Mehrheiten durchaus aufhebbar.
Da würde unter Garantie Protest erhoben, mit Verweis auf Artikel 1, der auch ohne dass das explizit so formuliert sei die Todesstrafe ausschließe. Ob er das aber tatsächlich tut, ob die Todesstrafe tatsächlich einen Verstoß gegen Artikel 1 darstellt, das wäre diskutabel.
Und wie immer, wenn Fragen auf dieser Ebene diskutabel sind, würde das nach Karlsruhe gehen.

Beispielsweise stellt sich die Frage, warum es einer gesonderten expliziten Feststellung der Abschaffung des Todesstrafe im GG bedarf, wenn die Todesstrafe ohnehin offensichtlich gegen Artikel 1 verstößt - was also nicht der Fall zu sein scheint.

maf2
19.08.2006, 19:47
Doch. Aber das bedeutet ja geist. Transferleistung.
HLKO ist Völkerrecht. Nach Art.25 GG geht Völkerrecht dem GG vor.
Gem. Art.25 GG (das ja nach deiner Ansicht nach längst keinen "Geltungsbereich" mehr haben soll, also warum berufst du dich darauf?) sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Teil des Bundesrechts. Nicht jede völkerrechtliche Norm also. Die HLKO ist eine Anlage zu den Haager Abkommen zum Kriegsvölkerrecht, die gem. Art.59 GG als Völkervertragsrecht als einfaches Bundesrecht gelten, in diesem Fall nach Wiederanwendungserklärung. Du solltest dich etwas kundig machen.

Wo kommen die 4 Jährchen denn her ?
1949 minus 1945. So einfach kann das manchmal sein. Kriegsvölkerrecht ist nach dieser Zeitspanne nicht mehr anwendbar.

maf2
19.08.2006, 20:13
Schau doch mal hier:

http://rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=3669

KrascherHistory
20.08.2006, 17:57
Schau doch mal hier:

http://rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=3669

Im Rechtspflegsforum ??? Niedlich !

Sollte ich bei einem Bakteriellen Poblem nicht lieber einen Immunologen als eine Putzfrau befragen ? Denke schon.

Die Rechtspfleger die ich kennengelernt habe, haben alle blaue Flecken am Hintern; vom Tritt in denselben.

KrascherHistory
20.08.2006, 17:59
Gem. Art.25 GG (das ja nach deiner Ansicht nach längst keinen "Geltungsbereich" mehr haben soll, also warum berufst du dich darauf?) sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Teil des Bundesrechts. Nicht jede völkerrechtliche Norm also. Die HLKO ist eine Anlage zu den Haager Abkommen zum Kriegsvölkerrecht, die gem. Art.59 GG als Völkervertragsrecht als einfaches Bundesrecht gelten, in diesem Fall nach Wiederanwendungserklärung. Du solltest dich etwas kundig machen.

1949 minus 1945. So einfach kann das manchmal sein. Kriegsvölkerrecht ist nach dieser Zeitspanne nicht mehr anwendbar.


HLKO ist keine Anlage zu etwas, sondern es ist Völkerrecht.

Beleg für das Fettgedruckte, Spitzbube.

malnachdenken
20.08.2006, 18:53
Lies lieber hier: www.teredo.cl


Das ist ja schon Flaming.
Pack diese lustigbunte Seite doch gleich in Deine Signatur.

klartext
20.08.2006, 21:18
HLKO ist keine Anlage zu etwas, sondern es ist Völkerrecht.

Beleg für das Fettgedruckte, Spitzbube.

Lies lieber hier: www.teredo.cl
Schon ein seltener Käse, der da verbreitet wird. Schon krass, was sich alle so in D tummelt Scheint ein Verein von Abgedrehten zu sein.

maf2
21.08.2006, 16:10
HLKO ist keine Anlage zu etwas, sondern es ist Völkerrecht.

Das widerspricht einander nicht. Die HLKO ist Anlage zum IV. Haager Abkommen von 1907 und damit zunächst Völkervertragsrecht (Art.59 GG). Einzelne ihrer Regelungen mögen inzwischen allgemeine Regeln des Völkerrechts i.S.v. Art.25 GG sein, aber das ist jeweils nachzuprüfen.
Auch dann ginge sie übrigens nicht dem GG vor, sondern den einfachen Bundesgesetzen (Art.25 GG lesen!).
Mußt du eigentlich ständig demonstrieren, wie wenig Ahnung du hast?

discipulus
21.08.2006, 16:16
Ja das ist auch das einzig Gute was die Hessen haben!
Allerdings bricht Bundesrecht Landesrecht!

KrascherHistory
22.08.2006, 11:37
Schon ein seltener Käse, der da verbreitet wird. Schon krass, was sich alle so in D tummelt Scheint ein Verein von Abgedrehten zu sein.

Was, was du gelesen hast, ist denn konkret "Käse" ?

Nicht bla bla. Konkret klartext.

MfG K

KrascherHistory
22.08.2006, 11:41
Das widerspricht einander nicht. Die HLKO ist Anlage zum IV. Haager Abkommen von 1907 und damit zunächst Völkervertragsrecht (Art.59 GG). Einzelne ihrer Regelungen mögen inzwischen allgemeine Regeln des Völkerrechts i.S.v. Art.25 GG sein, aber das ist jeweils nachzuprüfen.
Auch dann ginge sie übrigens nicht dem GG vor, sondern den einfachen Bundesgesetzen (Art.25 GG lesen!).
Mußt du eigentlich ständig demonstrieren, wie wenig Ahnung du hast?

Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Daraus liest du jur.Hohlbirne, dass sich das int. Völkerrecht dem vom Alliierten aufgezwungenem GG unterordnet. Wo steht im GG, das das GG dem Völkerrecht vorgeht ?

Was für ein Rechtsstaat soll das denn sein ?

Dein Lügen ist zum Reihern, Schwarzkittel !

maf2
22.08.2006, 19:13
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Daraus liest du jur.Hohlbirne, dass sich das int. Völkerrecht dem vom Alliierten aufgezwungenem GG unterordnet. Wo steht im GG, das das GG dem Völkerrecht vorgeht ?

Was für ein Rechtsstaat soll das denn sein ?

Dein Lügen ist zum Reihern, Schwarzkittel !

"Sie gehen den Gesetzen vor...". Vom Verfassungsrecht ist dort keine Rede, wäre auch systematisch unsinnig wg. Art.79 GG. Vgl. außerdem das Überprüfungsverfahren nach Art.100 Abs.2 GG.

Interessant ist, daß du immer dann ausfallend wirst, wenn du keine Argumente in der Sache hast (was ja so ziemlich immer der Fall ist).

KrascherHistory
22.08.2006, 19:23
"Sie gehen den Gesetzen vor...". Vom Verfassungsrecht ist dort keine Rede, wäre auch systematisch unsinnig wg. Art.79 GG. Vgl. außerdem das Überprüfungsverfahren nach Art.100 Abs.2 GG.

Interessant ist, daß du immer dann ausfallend wirst, wenn du keine Argumente in der Sache hast (was ja so ziemlich immer der Fall ist).

Wieso dann die Entgegnung der aufallenden Nichtargumente. Es gäbe nichts zu entgegnen ! Wie schön könnte man sich mit anderen Schwarzkitteln zum "Verfassungshochverrats-Pils" im Wirtshaus "Zum gesetzlichen Richter" treffen.
Viel gemütlicher !

Es muß von Verfassungsrecht auch keine Rede sein, weil dass GG KEINE Verfassung ist. Nicht war und auch nie sein wird.


Ob deine wirt. Existenz davon abhängt ist mir egal. Ihr Schwarzkittel habt schon zu lange das Recht gebeugt. Wir Zeit, das das Volk euch beugt.

maf2
22.08.2006, 19:55
Wieso dann die Entgegnung der aufallenden Nichtargumente. Es gäbe nichts zu entgegnen ! Wie schön könnte man sich mit anderen Schwarzkitteln zum "Verfassungshochverrats-Pils" im Wirtshaus "Zum gesetzlichen Richter" treffen.
Viel gemütlicher !

Es muß von Verfassungsrecht auch keine Rede sein, weil dass GG Verfassung ist.

Du kannst dein Mantra gern immer weiter wiederholen - sinnvoller (und vor allem realitätstauglicher) wird es dadurch nicht.

Klopperhorst
22.08.2006, 20:25
Finde ich interesant. Nach einer kleinen Grundgesetzänderungen kann man in Hessen wenigstens, natürlich in Einklang mit der Verfassung, die ersten perversen Mörder in der BRD hinrichten.

Damit der Pöbel seinen Frieden hat oder was?


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