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Vollständige Version anzeigen : König Kurti: Thrönchen wackelt ??



KrascherHistory
13.08.2006, 17:36
Mit nur 26 % hat der wuchtige SPDler die absulute Mehrheit errungen.

Dolle Sache, was die Rechenkünstler der OMF-BRD sich da wieder geleistet haben.

Guckst du hier: http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=32102

Erinnert an die 98,5% Ergebnisse des SED-Regimes !!

Herr Bratbäcker
13.08.2006, 17:42
Guckst du hier: http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=32102


Das sollten sich unbedingt mal die vielen Nichtwähler durchlesen, die meinen, dass sie mit ihrer Wahlverweigerung etwas bewirken können.

SAMURAI
13.08.2006, 18:28
Das sollten sich unbedingt mal die vielen Nichtwähler durchlesen, die meinen, dass sie mit ihrer Wahlverweigerung etwas bewirken können.

Kurtel braucht keine Wähler, er würde sich notfalls allein an die Macht wählen !

SteveFrontera
13.08.2006, 20:17
Die Stimmen der Nichtwähler zählen nicht. Möglicherweise hätte Beck 60 % der Stimmen der Nichtwähler bekommen.
Die Nichtwähler halten sich bewußt heraus, zeigen kein Interesse an der Politik oder haben einfach keine Lust zur Wahl zu gehen. Das ist ihr gutes Recht. Eine Wahl deshalb für ungültig zu erklären ist absurd.

meckerle
13.08.2006, 20:31
Kurtel braucht keine Wähler, er würde sich notfalls allein an die Macht wählen !
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/aktuell/2006/08/13/_21buehnenteaser/1-1-5261396-spd-news.gif (http://www.bild.t-online.de/BTO/news/aktuell/2006/08/13/spd-krise/spd-krise-kurt-beck.html)
Zudem habe die SPD kaum noch Politiker mit Zugkraft: „Außer Kurt Beck ist da niemand. Peer Steinbrück etwa wird als säbelrasselnder Finanzbürokrat wahrgenommen. Und die Landespolitiker sind weithin unbekannt: 83 Prozent der Nordrhein-Westfalen kennen nicht einen Politiker des größten SPD-Landesverbandes.“
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/aktuell/2006/08/13/spd-krise/spd-krise-kurt-beck.html

Wichtig ist die Pälzer kennen ihren Kurti ! :lach:

Herr Bratbäcker
13.08.2006, 21:49
Die Stimmen der Nichtwähler zählen nicht. Möglicherweise hätte Beck 60 % der Stimmen der Nichtwähler bekommen. Richtig, wahrscheinlich sogar noch viel mehr. Da wir dies wissen und natürlich auch noch viele andere, wäre es eigentlich richtig, diese Stimmen dem SPD-Ergebnis zuzurechnen.:]


Die Nichtwähler halten sich bewußt heraus, zeigen kein Interesse an der Politik oder haben einfach keine Lust zur Wahl zu gehen. Das ist ihr gutes Recht. Eine Wahl deshalb für ungültig zu erklären ist absurd.
Eben. Und was sollten SPD-CDU-FDP-GRÜNE dagegen haben? Man kann es schließlich auch als Zustimmung durch Schweigen rechnen, oder?:cool: :]

klartext
13.08.2006, 21:54
Richtig, wahrscheinlich sogar noch viel mehr. Da wir dies wissen und natürlich auch noch viele andere, wäre es eigentlich richtig, diese Stimmen dem SPD-Ergebnis zuzurechnen.:]


Eben. Und was sollten SPD-CDU-FDP-GRÜNE dagegen haben? Man kann es schließlich auch als Zustimmung durch Schweigen rechnen, oder?:cool: :]
Ganz allgemein haben Umfragen bei Nichtwählern eine weitgehende Zufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen in dieser Wählergruppe ergeben.
Grosse Unzufriedenheit schlägt sich meist in einer hohen Wahlbeteiligung und der Wahl von Parteien des linken oder rechten Spektrums nieder.
Extremistsiche Parteien haben nach wie vor keinen Zulauf, die meisten Menschen haben dazugelernt und erkennen Rattenfänger sehr schnell.

Herr Bratbäcker
13.08.2006, 22:18
Ganz allgemein haben Umfragen bei Nichtwählern eine weitgehende Zufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen in dieser Wählergruppe ergeben.

RICHTIG! Nichts anderes habe ich doch gesagt, oder?:cool: :)) :]


Eben. Und was sollten SPD-CDU-FDP-GRÜNE dagegen haben? Man kann es schließlich auch als Zustimmung durch Schweigen rechnen, oder?

Andreas63
13.08.2006, 22:56
Den Nichtwählern ins Stammbuch: Quid tacet consentire videtur.
[ Papst Bonifaz VIII. (um 1235 - 1303)]

KrascherHistory
14.08.2006, 14:42
Die Stimmen der Nichtwähler zählen nicht. Möglicherweise hätte Beck 60 % der Stimmen der Nichtwähler bekommen.
Die Nichtwähler halten sich bewußt heraus, zeigen kein Interesse an der Politik oder haben einfach keine Lust zur Wahl zu gehen. Das ist ihr gutes Recht. Eine Wahl deshalb für ungültig zu erklären ist absurd.

Möglicherweise auch nicht. Zudem erhalten die Parteien ja auch sog. Wahlgeld entsprechend der Verteilungen.

Der ganze "Geldkuchen" wird durchaus aufgeteilt, auch wenn nur 50 % der Leute zur Wahl gehen. Gerecht ?

Nö. Wen interessiert Gerechtigkeit. Die KOHLE soll rüberwachsen, ob der dumme Wähler nun zur Urne schreitet oder nicht.

Selbst bei einer Wahlbeteiligung von 3 % bekämen die Parteien ihren Anteil (haben ja nur die Politiker und Parteienbuchinhaber gewählt). Was hat das mit repräsentativ noch zu tun ? Egal wer oder was kommt: es gibt Kohle für die Parteien.

Vorschlag: Teilnahme an der Wahl, Stimmzettel ungültig machen und schwups, keine Kohle mehr ! MfG K

Angel of Retribution
14.08.2006, 16:33
Mit nur 26 % hat der wuchtige SPDler die absulute Mehrheit errungen.

Dolle Sache, was die Rechenkünstler der OMF-BRD sich da wieder geleistet haben.

Guckst du hier: http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=32102

Erinnert an die 98,5% Ergebnisse des SED-Regimes !!


Das ist doch Unsinn. Wenn man das durchsetzen würde müsste man die "Stimmen" der Nichtwähler im Parlament vertreten lassen. Wie soll das gehen? Mit einer Nichtwählerfraktion die sich bei allen Abstimmungen enthält?????

KrascherHistory
15.08.2006, 12:14
Das ist doch Unsinn. Wenn man das durchsetzen würde müsste man die "Stimmen" der Nichtwähler im Parlament vertreten lassen. Wie soll das gehen? Mit einer Nichtwählerfraktion die sich bei allen Abstimmungen enthält?????

Moin. Was genau meinst du mit Unsinn ?

Mein Vorschlag war: nicht nur zu Hause bleiben, sonder konstruktive "Wahlzettelverungültigung" betreiben, wg. finanz. Beschneidung der Parteien.

Mehr nicht. MfG K

Angel of Retribution
15.08.2006, 13:35
Moin. Was genau meinst du mit Unsinn ?




Genau das was ich geschrieben habe.
Was soll in solchen Fällen denn gemacht werden? Die Wahl solange wiederholen bis die Beteiligung und das Ergebnis stimmen? Oder doch mein oben genannter Vorschlag?
Zudem bin ich mir ziemlich sicher d ass das BVG diese Beschwerde abweisen wird. Die Leute haben ihr recht zu wählen, wenn sie es nicht wahrnehmen ist es ihr Problem.

KrascherHistory
15.08.2006, 14:57
Genau das was ich geschrieben habe.
Was soll in solchen Fällen denn gemacht werden? Die Wahl solange wiederholen bis die Beteiligung und das Ergebnis stimmen? Oder doch mein oben genannter Vorschlag?
Zudem bin ich mir ziemlich sicher d ass das BVG diese Beschwerde abweisen wird. Die Leute haben ihr recht zu wählen, wenn sie es nicht wahrnehmen ist es ihr Problem.

Du hast recht: das BVerfG weist seit Jahrzehnten tatsächlich JEDE Beschwerde zur Wahl ab, wenn sie denn bis dorthin durchkommt, denn der Bundeswahlleiter läßt permanent jede Art von Frist verstreichen, um dir dann mitzueilen, du könntest es ja in 4 Jahren noch einmal probieren.

Natürlich muß ich mein Wahlrecht nicht ausüben. Allerdings unterstellen die Mechanismen des Wahlgetzes und des Parteiengesetzes, das immer 100 % Wahlbeteiligung vorliegt. Es werden immer alle Plätze von Land- und Bundestag besetzt.

Der Artikel 38 GG ist da aber ganz nüchtern:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

und zeigt auf, das seit 1956 permanent gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Oder liest du etwas von Länderliste, Zweitstimme, Überhangmandaten o.ä. ?

Ich nicht. Das Bundeswahlgesetz von 1956 ist illegal, da es keine Rechtsnorm hat. Ganz einfach. Aber wen interssiert das schon. MfG K

Angel of Retribution
15.08.2006, 16:13
Du hast recht: das BVerfG weist seit Jahrzehnten tatsächlich JEDE Beschwerde zur Wahl ab, wenn sie denn bis dorthin durchkommt, denn der Bundeswahlleiter läßt permanent jede Art von Frist verstreichen, um dir dann mitzueilen, du könntest es ja in 4 Jahren noch einmal probieren.






Vielleicht liegt das daran dass es den Beschwerdeführern nicht um die Demokratie geht sondern darum, sie ad absurdum zu führen.
Außerdem kannst du dem BVG nicht vorwerfen, immer im Sinn der "Chefs" zu entscheiden ( siehe NPD-Verbot, Luftsicherheitsgesetz etc)



Natürlich muß ich mein Wahlrecht nicht ausüben. Allerdings unterstellen die Mechanismen des Wahlgetzes und des Parteiengesetzes, das immer 100 % Wahlbeteiligung vorliegt. Es werden immer alle Plätze von Land- und Bundestag besetzt.
Und was würdest du als Lösung vorschlagen?

KrascherHistory
15.08.2006, 16:25
Vielleicht liegt das daran dass es den Beschwerdeführern nicht um die Demokratie geht sondern darum, sie ad absurdum zu führen.
Außerdem kannst du dem BVG nicht vorwerfen, immer im Sinn der "Chefs" zu entscheiden ( siehe NPD-Verbot, Luftsicherheitsgesetz etc)


Und was würdest du als Lösung vorschlagen?

Die Wiederherstellung des Rechts, da das GG seit 18.7.1990 eliminiert wurde

Konkrete Anwendung unserer uns zustehenden Rechtsnormen

Herstellung der Souveränität

Friedensverträge des Deutschen Reiches mit 46 ehem. Feindnationen

Evtl. Überarbeitung der Weim.Verfassung als einzig gültige Verfassung aller Deutschen, nur Volksabstimmung hinsichtlich einer Verfassung

Abfragen der deutschen Guthaben in der Welt und Klärung der Kapitalrückführung aller in 60 Jahren gestohlenen Werte

Austausch und Bestrafung der ges. Judikative, Legislative und Führungsebenen der Exekutive: alles Juristen und Verfassungshochverräter

Das reicht für´s erste. MfG K

KrascherHistory
15.08.2006, 16:26
Vielleicht liegt das daran dass es den Beschwerdeführern nicht um die Demokratie geht sondern darum, sie ad absurdum zu führen.
Außerdem kannst du dem BVG nicht vorwerfen, immer im Sinn der "Chefs" zu entscheiden ( siehe NPD-Verbot, Luftsicherheitsgesetz etc)


Und was würdest du als Lösung vorschlagen?

Nachschlag: ich verweise auf "Verfassungsbruch" gem. Bundeswahlgesetz und es soll mir als Beschwerdeführer nicht um Demokratie gehen ? Um was denn dann ? MfG K

maf
15.08.2006, 21:42
Der Artikel 38 GG ist da aber ganz nüchtern:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

und zeigt auf, das seit 1956 permanent gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Oder liest du etwas von Länderliste, Zweitstimme, Überhangmandaten o.ä. ?
Ich nicht. Das Bundeswahlgesetz von 1956 ist illegal, da es keine Rechtsnorm hat. Ganz einfach. Aber wen interssiert das schon. MfG K

Das BundeswahlG beruht auf Art.38 Abs.3 GG, den du ja brav zitiert hast; soviel zur Rechtsgrundlage. Zum Wahlrecht gibt es außerdem Entscheidungen des BVerfG, die du bitte bei Gelegenheit nachlesen möchtest.

maf
15.08.2006, 21:48
Die Wiederherstellung des Rechts, da das GG seit 18.7.1990 eliminiert wurde
Den Beweis dafür bist du noch immer schuldig geblieben.

Konkrete Anwendung unserer uns zustehenden Rechtsnormen
Geschieht täglich.

Herstellung der Souveränität
Längst geschehen. Lies einfach mal den Deutschlandvertrag.

Friedensverträge des Deutschen Reiches mit 46 ehem. Feindnationen
Derer bedarf es nicht, denn der Kriegszustand ist lange beendet und die endgültige Regelung in Bezug auf Deutschland im 2+4-Vertrag getroffen.

Evtl. Überarbeitung der Weim.Verfassung als einzig gültige Verfassung aller Deutschen, nur Volksabstimmung hinsichtlich einer Verfassung
Die WRV ist, wie Carlo Schmid zutreffend sagte, unrettbar zerstört und damit außer Kraft; das GG ist die derzeit geltende deutsche Verfassung. Nirgendwo ist von der Bedingung einer Volksabstimmung die Rede.

Abfragen der deutschen Guthaben in der Welt und Klärung der Kapitalrückführung aller in 60 Jahren gestohlenen Werte
Au weh, die Bilanz würde ungünstig ausfallen...

Austausch und Bestrafung der ges. Judikative, Legislative und Führungsebenen der Exekutive: alles Juristen und Verfassungshochverräter
Das reicht für´s erste. MfG K
Ja sicher, Krascherlein...

Vielfrass
15.08.2006, 21:53
Derer bedarf es nicht, denn der Kriegszustand ist lange beendet und die endgültige Regelung in Bezug auf Deutschland im 2+4-Vertrag getroffen.


mal im ernst, warum bedarf es derer (= friedensverträge) nicht?

KrascherHistory
15.08.2006, 22:35
mal im ernst, warum bedarf es derer (= friedensverträge) nicht?

Weil aus Sicht eines Verfassungsjuristen wie "maf" es viel schöner ist, den Status quo aufrecht zu erhalten.

Er ist sozusagen der staatliche Wächter hier. Und was ich hier verbreite ist ganz böse. Deswegen eiert ein - angeblich - prom.Jurist in dem Forum und mach schön auf sachlich. Egal welchen Mist es zu verkaufen gilt.

Ich kann dir keinen Grund nennen, welcher Umstand es rechtfertigen sollte, keinen Friedensvertrag zu erhalten. Einen Kriegszustand - auch wenn es ein langer Waffenstillstand ist - beizubehalten, macht von Natur aus schon keinen Sinn, es sei denn, du ziehst einen Vorteil daraus. Könnte das Volk einen Vorteil aus dieser Lage ziehen ? Offensichtlich nicht. Also gibt es andere Gründe. Wer könnte Frieden schließen ?

Die BRD hat aber mit niemandem Krieg geführt, nur das Dt.Reich. Die BRD ist aber lt. BVerFG NICHT Rechtsnachfolger des DR. Jetzt kommt der BRD-Juristen-Trick:

Für die Rechtsverdreher ist die BRD identisch mit dem Dt.Reich. Das ist richtig schön dämlich. Und darauf baut auch schon die ganze Legitimation der BRD auf.
Man stelle sich das so vor: R identisch mit 8, bzw. teilidentisch weils nicht ganz 8 ist (fehlt etwas).

Aus der Teilidentität heraus folgt: R = 8 :))

Du kannst folgen ?
Deswegen ist die BRD ja auch das Deutsche Reich. Und die DDR ist auch das Deutsche Reich. Und die Ostgebiete sind auch das Deutsche Reich. Alles ist irgendwie das Deutsche Reich, nicht identisch, ABER: teilidentisch. Wiederum aber nicht Rechtsnachfolger, weswegen es auch keinen Friedensvertrag gibt.

Zudem hat die BRD 1970 die Grenze zw. Polen (Staat) und DDR (vielleicht Staat) anerkannt, so in Verantwortung für´s Ganze was sie aufgrund der Teilidentitätsthese eigentlich nicht durfte. Aber nach Wiedervereinigung war jetzt ja alles BRD, also Vollidentisch mit dem Deutschen Reich; zwar nicht ganz, weil Ostgebiete weg, aber man hatte jetzt etwas mehr die Legitimation zu sagen: "Wir haben das ganze ja schon 1970 illegal anerkannt und jetzt heilen wir die illegale Anerkennung/Gebietsabtretung"

Also identisch, erst teil- dann vollidentisch aber nicht Rechtsnachfolger, weil Teilidentität ausreicht um GLEICH zu sein. Deswegen bedarf es nicht der Überlegung der Rechtsnachfolge.

Na wenn man da nicht stolz auf unseren Juristen-maf-Rechtsverdreher ist.

So ein schwarzer Kittel brennt ganz schön die Birne aus. Ich verweise auf den Grund des Tragens des Schwarzkittels. Die Rechtsverdreher verkaufen das gerne als Ehrbezeichnung, dem ist nicht so, s.u.

MfG K

ignore: maf malnachdenken

maf
18.08.2006, 19:10
mal im ernst, warum bedarf es derer (= friedensverträge) nicht?
Weil der Kriegszustand mit den diversen Staaten, die Deutschland seinerzeit den Krieg erklärt haben, völkerrechtlich ohnehin längst beendet ist. Soweit irgendwelche süd- oder mittelamerikanischen Republiken in den sechziger Jahren überrascht festgestellt haben, daß sie sich mit Deutschland theoretisch noch im Krieg befänden, so war das ein Problem deren innerstaatlichen Rechts, kein völkerrechtliches.
Mit dem 2+4-Vertrag ist eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland getroffen worden, die über einen Friedensvertrag hinausgeht; er ist also ein Mehr gegenüber einem Friedensvertrag. Deshalb gehen Kraschers blaue Buchstaben ins Leere.

KrascherHistory
18.08.2006, 19:21
Weil der Kriegszustand mit den diversen Staaten, die Deutschland seinerzeit den Krieg erklärt haben, völkerrechtlich ohnehin längst beendet ist. Soweit irgendwelche süd- oder mittelamerikanischen Republiken in den sechziger Jahren überrascht festgestellt haben, daß sie sich mit Deutschland theoretisch noch im Krieg befänden, so war das ein Problem deren innerstaatlichen Rechts, kein völkerrechtliches.
Mit dem 2+4-Vertrag ist eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland getroffen worden, die über einen Friedensvertrag hinausgeht; er ist also ein Mehr gegenüber einem Friedensvertrag. Deshalb gehen Kraschers blaue Buchstaben ins Leere.

Ist er nicht. Wo denn ?

Belege die Friedensverträge mit 46 ehem. Feindstaaten.
2+4 Vertrag ! Wo sind denn die anderen 42 Staaten. Gab´s einen Auftrag von allen anderen an die USA oder Frankreich ?
Hui. Zeig mal ?

Spitzbube. Hast während deiner PC-Zeit eigentlich den Kittel um ?
Na na, nicht gegen die Verordnung deiner Zunft verstoßen !

Aufklärung für Deutsche hier: www.teredo.cl

maf
18.08.2006, 19:22
Die BRD hat aber mit niemandem Krieg geführt, nur das Dt.Reich. Die BRD ist aber lt. BVerFG NICHT Rechtsnachfolger des DR. Jetzt kommt der BRD-Juristen-Trick:

Für die Rechtsverdreher ist die BRD identisch mit dem Dt.Reich. Das ist richtig schön dämlich.
So dämlich, daß sogar das BVerfG darauf hereingefallen ist. Von Carlo Schmid ganz zu schweigen, den du immer gern zitierst.

Und darauf baut auch schon die ganze Legitimation der BRD auf.
Man stelle sich das so vor: R identisch mit 8, bzw. teilidentisch weils nicht ganz 8 ist (fehlt etwas).

Aus der Teilidentität heraus folgt: R = 8 :))

Du kannst folgen ?
Deswegen ist die BRD ja auch das Deutsche Reich.
Wieder falsch. Bundesrepublik und Deutsches Reich sind unterschiedliche Selbstbezeichnungen für dasselbe Völkerrechtssubjekt, nämlich Deutschland. Da das mit der Kapitulation nicht untergegangen ist, kann es auch keinen Rechtsnachfolger geben, sondern vielmehr die Subjektsidentität.
Banal erklärt: Wo kein Toter, da auch keine Erbschaft (d.h. Rechtsnachfolge).

Und die DDR ist auch das Deutsche Reich.
Das hat sie zweitweilig behauptet, ist aber Ende der sechziger Jahre von dieser Position abgerückt.

Und die Ostgebiete sind auch das Deutsche Reich.
Das nun nicht mehr.

Alles ist irgendwie das Deutsche Reich, nicht identisch, ABER: teilidentisch. Wiederum aber nicht Rechtsnachfolger, weswegen es auch keinen Friedensvertrag gibt.
Du verstehst leider nicht, wovon du quasselst. Subjektsidentität ist mehr als Rechtsnachfolge. Dieser Unterschied hat mit einem "Friedensvertrag" nichts zu tun.

Zudem hat die BRD 1970 die Grenze zw. Polen (Staat) und DDR (vielleicht Staat) anerkannt, so in Verantwortung für´s Ganze was sie aufgrund der Teilidentitätsthese eigentlich nicht durfte. Aber nach Wiedervereinigung war jetzt ja alles BRD, also Vollidentisch mit dem Deutschen Reich; zwar nicht ganz, weil Ostgebiete weg, aber man hatte jetzt etwas mehr die Legitimation zu sagen: "Wir haben das ganze ja schon 1970 illegal anerkannt und jetzt heilen wir die illegale Anerkennung/Gebietsabtretung"

Also identisch, erst teil- dann vollidentisch aber nicht Rechtsnachfolger, weil Teilidentität ausreicht um GLEICH zu sein. Deswegen bedarf es nicht der Überlegung der Rechtsnachfolge.
Es gibt keine "illegale" Gebietsabtretung, sondern höchstens eine unwirksame. Inwieweit die Verträge mit Polen eine konstitutive Gebietsabtretung enthalten, kannst du gern mal in der einschlägigen Literatur nachlesen.

ignore: maf malnachdenken
Krascher, du mußt noch lernen, mit anderen (in diesem Fall: richtigen) Auffassungen umzugehen.

maf
18.08.2006, 19:27
Ist er nicht. Wo denn ?

Belege die Friedensverträge mit 46 ehem. Feindstaaten.
2+4 Vertrag ! Wo sind denn die anderen 42 Staaten. Gab´s einen Auftrag von allen anderen an die USA oder Frankreich ?
Hui. Zeig mal ?
Wozu Friedensverträge mit den an die 40 Staaten, die damals Deutschland den Krieg erklärt haben? Es braucht sie nicht. Mit der Einstellung der Kampfhandlungen, allerspätestens mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war der Zustand des bewaffneten Konflikts beendet.
Wenn du dich schon so weit aus dem Fenster lehnst, solltest du dich vorher etwas über die Entwicklung des Völkerrechts in der Nachkriegszeit orientieren. Einen bloß formellen Kriegszustand, wie ihn das klassische Völkerrecht vor 1945 noch kannte, gibt es nicht mehr. Und selbst wenn man dessen Maßstäbe anlegte, wäre mit der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen ein völkerrechtlicher Kriegszustand ohnehin beendet, denn beides war unvereinbar.

Spitzbube. Hast während deiner PC-Zeit eigentlich den Kittel um ?
Na na, nicht gegen die Verordnung deiner Zunft verstoßen !

Ich glaube, ich habe dir schonmal nahezubringen versucht, daß ich keine Standestracht trage.

KrascherHistory
18.08.2006, 19:32
So dämlich, daß sogar das BVerfG darauf hereingefallen ist. Von Carlo Schmid ganz zu schweigen, den du immer gern zitierst.

Wieder falsch. Bundesrepublik und Deutsches Reich sind unterschiedliche Selbstbezeichnungen für dasselbe Völkerrechtssubjekt, nämlich Deutschland. Da das mit der Kapitulation nicht untergegangen ist, kann es auch keinen Rechtsnachfolger geben, sondern vielmehr die Subjektsidentität.
Banal erklärt: Wo kein Toter, da auch keine Erbschaft (d.h. Rechtsnachfolge).

Das hat sie zweitweilig behauptet, ist aber Ende der sechziger Jahre von dieser Position abgerückt.

Das nun nicht mehr.

Du verstehst leider nicht, wovon du quasselst. Subjektsidentität ist mehr als Rechtsnachfolge. Dieser Unterschied hat mit einem "Friedensvertrag" nichts zu tun.

Es gibt keine "illegale" Gebietsabtretung, sondern höchstens eine unwirksame. Inwieweit die Verträge mit Polen eine konstitutive Gebietsabtretung enthalten, kannst du gern mal in der einschlägigen Literatur nachlesen.

Krascher, du mußt noch lernen, mit anderen (in diesem Fall: richtigen) Auffassungen umzugehen.


"Deutschland" ist kein Rechtssubjekt.

Nur das Deutsche Reich.

Für deine Schwachmaten-These auch gerne die OMF-BRD.

Aber doch nicht "Deutschland".

"Wie heißt dein Staat:" "Deutschland" Süß !

Hier sollst du lesen: www.teredo.cl

Dein Waterloo, Schwarzkittel !!

KrascherHistory
18.08.2006, 19:34
Wozu Friedensverträge mit den an die 40 Staaten, die damals Deutschland den Krieg erklärt haben? Es braucht sie nicht. Mit der Einstellung der Kampfhandlungen, allerspätestens mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war der Zustand des bewaffneten Konflikts beendet.
Wenn du dich schon so weit aus dem Fenster lehnst, solltest du dich vorher etwas über die Entwicklung des Völkerrechts in der Nachkriegszeit orientieren. Einen bloß formellen Kriegszustand, wie ihn das klassische Völkerrecht vor 1945 noch kannte, gibt es nicht mehr. Und selbst wenn man dessen Maßstäbe anlegte, wäre mit der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen ein völkerrechtlicher Kriegszustand ohnehin beendet, denn beides war unvereinbar.

Ich glaube, ich habe dir schonmal nahezubringen versucht, daß ich keine Standestracht trage.

Das Deutsche Reich

nicht "Deutschland"

Es gab NIE einen Staat namens Deutschland.
Habe keinen gefunden. In keinem Geschichtsbuch.
Oder gibt es eine Spezialauflage für Spezial-OMF-BRD-Juristen ??

maf
18.08.2006, 19:40
"Deutschland" ist kein Rechtssubjekt.

Nur das Deutsche Reich.

Für deine Schwachmaten-These auch gerne die OMF-BRD.
Aber doch nicht "Deutschland".
"Wie heißt dein Staat:" "Deutschland" Süß !


Amtliche Staatennamen sind Selbstbezeichnungen von Staaten. So hat sich Deutschland früher "Norddeutscher Bund" genannt, dann "Deutsches Reich", zeitweilig und mit fragwürdiger Rechtsgrundlage "Großdeutsches Reich", jetzt "Bundesrepublik Deutschland". Es ist aber immer derselbst Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten (also Völkerrechtssubjekt) gewesen: Nämlich Deutschland. Der Name spielt keine Rolle.
Frankreich heißt auch amtlich "Französische Republik" oder z.B. Urugay eigentlich "Republik östlich des Uruguay". Ändert aber nichts an der Identität.

KrascherHistory
18.08.2006, 19:44
Amtliche Staatennamen sind Selbstbezeichnungen von Staaten. So hat sich Deutschland früher "Norddeutscher Bund" genannt, dann "Deutsches Reich", zeitweilig und mit fragwürdiger Rechtsgrundlage "Großdeutsches Reich", jetzt "Bundesrepublik Deutschland". Es ist aber immer derselbst Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten (also Völkerrechtssubjekt) gewesen: Nämlich Deutschland. Der Name spielt keine Rolle.
Frankreich heißt auch amtlich "Französische Republik" oder z.B. Urugay eigentlich "Republik östlich des Uruguay". Ändert aber nichts an der Identität.

Falsch. "Deutschland" gab es nie !

Belege oder schweige !

Bildung für Deutsche erhältst du hier: www.teredo.cl

dimu
18.08.2006, 19:46
.
diese adresse ist dazu wirklich aufschlußreich:

www.teredo.cl
.

maf
18.08.2006, 19:47
Falsch. "Deutschland" gab es nie !
Belege oder schweige !

Du strotzt ja richtig von Sachkenntnis... Jetzt nimmst du dir einfach mal ein solides völkerrechtliches Lehrbuch her und liest ein bißchen was über Völkerrechtssubjekte nach. Das von Ipsen z.B. ist dazu recht ausführlich. Dann kannst du dich sicher kompetenter dazu äußern.

KrascherHistory
18.08.2006, 19:49
.
diese adresse ist dazu wirklich aufschlußreich:

www.teredo.cl
.


Gehört zur Justiz-Opfer-Initiative Clausthal.

Mehr nicht. MfG K

KrascherHistory
18.08.2006, 19:51
Du strotzt ja richtig von Sachkenntnis... Jetzt nimmst du dir einfach mal ein solides völkerrechtliches Lehrbuch her und liest ein bißchen was über Völkerrechtssubjekte nach. Das von Ipsen z.B. ist dazu recht ausführlich. Dann kannst du dich sicher kompetenter dazu äußern.


Du rufst mal besser deinen alten Prof. an und fragst, wie das nochmal mit den Rechtsnormen war und warum man seinen Mandanten bloß nix darüber erzählen sollte, wenn man nicht als Jurist arm sterben will in "Deutschland".

Hast immer noch nicht gelesen ? www.teredo.cl

maf
18.08.2006, 19:56
Du rufst mal besser deinen alten Prof. an und fragst, wie das nochmal mit den Rechtsnormen war und warum man seinen Mandanten bloß nix darüber erzählen sollte, wenn man nicht als Jurist arm sterben will in "Deutschland".

Hast immer noch nicht gelesen ?

Bisher hast du meine Lesehinweise souverän ignoriert, obwohl sie deinem Gefasel etwas mehr Inhalt gegeben hätten. Fangen wir mal mit Grundlagen an: In welchem Vertragswerk findet sich wo die allgemein als verbindlich akzeptierte Auflistung der Rechtsquellen des Völkerrechts?

KrascherHistory
18.08.2006, 19:59
Bisher hast du meine Lesehinweise souverän ignoriert, obwohl sie deinem Gefasel etwas mehr Inhalt gegeben hätten. Fangen wir mal mit Grundlagen an: In welchem Vertragswerk findet sich wo die allgemein als verbindlich akzeptierte Auflistung der Rechtsquellen des Völkerrechts?

Das steht auch dort: www.teredo.cl

Lesen unter den 37 Punkten und alles wird gut.

maf
18.08.2006, 20:11
Das steht auch dort: www.teredo.cl

Lesen unter den 37 Punkten und alles wird gut.

Ich wollte jetzt doch lieber von dir selbst die einschlägige Norm wissen.

KrascherHistory
18.08.2006, 20:14
Ich wollte jetzt doch lieber von dir selbst die einschlägige Norm wissen.

Nee. Lesen kannst du selbst. Wirst ja auch nicht mehr gefüttert, oder.

Über Rechtsnorm steht natürlich auch ne Menge drin. Durch die Halbwertzeit des Wissen sind die Studieninhalte sicherlich schon alle verblaßt