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Vollständige Version anzeigen : Rechtsbeugung?



Lioba
09.08.2006, 15:24
Alles Rechtens?

http://www.ms-lioba.de/Berichte/Unbenannt/body_unbenannt1.html

Mauser98K
09.08.2006, 15:33
Der Tatbestand der Beleidigung durch den Polizeibeamten ist NICHT erfüllt.

Der Rest ist das alte Spiel: Aussage gegen Aussage.

Das kenne ich zu Genüge.

Don
09.08.2006, 17:54
Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Kampf gegen Windmühlen.

Kenshin-Himura
09.08.2006, 18:25
Alles Rechtens?

http://www.ms-lioba.de/Berichte/Unbenannt/body_unbenannt1.html

Schon so alt, dass Du Auto fahren kannst, aber immer noch Glauben an den ,,Rechts"-,,staat" ? Es wird Zeit, dass Du dich von Illusssionen über den ,,Rechts"-,,staat" verabschiedest.

Gruß,

Kenshin.

Biskra
09.08.2006, 19:32
Alles Rechtens?

http://www.ms-lioba.de/Berichte/Unbenannt/body_unbenannt1.html

Ja und sogar Glück gehabt, daß das Fahrverbot aufgehoben wurde.

Redwing
10.08.2006, 02:30
Hi, Lioba. Jetzt AUCH hier am rocken?;)

Du weißt doch: Die Justiz ist nicht nur ein williger Handlanger der Legislative in diesem System (außer, wenn es um Sozialaufbau geht, was ja nicht oft vorkommt), sondern ein korrupter Vetternwirtschaftsverein. Wer es als Verarschter wagt, sich auch noch mit einer der Justizfiguren direkt anzulegen, dürfte verschissen haben. Und ich hab gehört, in Bremen wäre das ein ganz besonders verschworenes Kartell- egal, ob nun Anwälte, Richter oder sonstwas.

Na ja, die Uni Bremen und die Justiz arbeiten jedenfalls wohl auch öfter mal zusammen...X(

dtm05
10.08.2006, 06:22
Fakt ist ja, daß die Ampel rot war. Da muß man eben stehenbleiben. Der Cop hatte schon recht, finde ich. Zudem war er offensichtlich ein schadenfroher Witzbold. Das steht aber auf einem anderen Blatt.
Zu der Gerichtssache: Formfehler wegen fehlender zu Protokollnahme? Oberübel! Ich würde jetzt echt aufhören die "armen" Richter zu ärgern. EIne Krähe wird der anderen sicherlich kein Auge auskratzen. Der Verlierer kannst nur Du sein.

Lioba
10.08.2006, 09:38
Hi, Lioba. Jetzt AUCH hier am rocken?;)

Wer es als Verarschter wagt, sich auch noch mit einer der Justizfiguren direkt anzulegen, dürfte verschissen haben. (

Ich bin bei der Justiz in Bremen bestens bekannt, weil ich mich grundsätzlich mit der "Obrigkeit" anlege.

Eine "Amtsanwältin" (Staatsanwältin) hat sich einmal gegenüber einen von mir Beklagten geäußert, "ich sei ein amtsbekannter Querulant" - natürlich habe ich die wegen Beleidigung verklagt . . . :)) Wo kämen wir denn hin, wenn immer der Klügere nachgeben sollte? Der wird dann ganz schnell der Dumme sein.

Von der Staatsanwältin kam übrigens ein Spruch, der mir nicht mehr aus dem Sinn geht:

"Wo das Recht versagt, bleibt immer noch die Rache."

Der Richter in HB-Nord hat nur eine Gelegenheit abgewartet. - Ein "Krähennest", die Justiz in Bremen, wo eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Doch wegen der Hinterpforzigkeit wird der Richter und seine Schreibtussi von mir wegen Rechtsbeugung belangt werden.

Mauser98K
10.08.2006, 16:07
Vielleicht schreibt Dir der Polizist noch eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat. Denn die Beleidigung hat ja nun mal nicht statt gefunden.

"Querulanten" gibt es vermutlich überall auf der Welt.

KrascherHistory
10.08.2006, 16:29
Der Tatbestand der Beleidigung durch den Polizeibeamten ist NICHT erfüllt.

Der Rest ist das alte Spiel: Aussage gegen Aussage.

Das kenne ich zu Genüge.

Was ? Du beleidigst Beamte ? Ich bin entsetzt. Spaß beiseite. Ernstes Thema.

Die Rechtsbeugung im Amt ist keine Ausnahme. Es geht gar nicht mehr ohne. D.h. hielte sich die Judikative an ihre eigenen Gesetze gingen sie sofort nach Hause und die Gerichtsbarkeit steht still.

Wäre nicht schlimm. Lieber z.Zt. keine Gerichtsbarkeit als permanente Rechtsbeugung und kriminelle Richter und Staatsanwälte.

Welche Rechtsnorm hat eine Beleidigung (n.Gesetz) ? Keine ? Also nichtig.

Es gibt kein Problem mit den Schwarzkitteln. Sie sind illegitim. MfG K

KrascherHistory
10.08.2006, 16:41
Ich bin bei der Justiz in Bremen bestens bekannt, weil ich mich grundsätzlich mit der "Obrigkeit" anlege.

Eine "Amtsanwältin" (Staatsanwältin) hat sich einmal gegenüber einen von mir Beklagten geäußert, "ich sei ein amtsbekannter Querulant" - natürlich habe ich die wegen Beleidigung verklagt . . . :)) Wo kämen wir denn hin, wenn immer der Klügere nachgeben sollte? Der wird dann ganz schnell der Dumme sein.

Von der Staatsanwältin kam übrigens ein Spruch, der mir nicht mehr aus dem Sinn geht:

"Wo das Recht versagt, bleibt immer noch die Rache."

Der Richter in HB-Nord hat nur eine Gelegenheit abgewartet. - Ein "Krähennest", die Justiz in Bremen, wo eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Doch wegen der Hinterpforzigkeit wird der Richter und seine Schreibtussi von mir wegen Rechtsbeugung belangt werden.

Moin. Warum so umständlich ?

Jeder "Schwarzkittel" der vor dir sitzt muß zunächst einmal belegen, das er "gesetzlicher Richter" nach Art.101 GG ist (dem darf nämlich niemand entzogen werden, sonst wäre das ein Standgericht. Hatten wir unter Adolf, braucht keiner mehr).

Da wird er Schwierkeiten haben, weil einen Hinweis auf den ges. Richter findest du nach § 21 e GVG im sog. Geschäftsverteilungsplan (G). Wichtig ! Der liegt formgerecht aber nicht vor. In bisher keinem Gericht in Dtl. Dein Gericht wäre das erste.

Also: kein G, kein ges. Richter. Da er nach § 139 ZPO eine Aufklärungspflicht dir gegenüber hat - er müßte jetzt ja zugeben kein ges. Richter zu sein - verstößt er nicht nur gegenüber diesem § sondern auch gegen § 138 ZPO weil er einfach weiter macht und so Unrecht zu Recht deuten möchte.

Jetzt bist du dran: natürlich ist dieses Subjekt zu verklagen, denn er sitzt als Privatperson vor dir und "spielt" Richter.

Verstoß gegen § 139 und § 138 ZPO ist gegeben.
Dazu kommen Amtsmißbrauch, evtl. Drohung, Nötigung, evtl. Amtseidsbruch (die Beamten in der "BRD" schwören ja auf das Dt. Reich (!!!), s. § 185 BBG) und verstoßen permanent dagegen.

So hast du viel Spaß in jedem Gericht. Ein Verfahren gegen dich kann in der "BRD" nicht, ich wiederhole N I C H T mehr eröffnet werder, wg. Verstoß gegen Art. 101 GG.

Das ist keine Theorie sondern gängige Praxis. Also, los gehts ! MfG K

Mauser98K
10.08.2006, 17:02
Moin. Warum so umständlich ?

Jeder "Schwarzkittel" der vor dir sitzt muß zunächst einmal belegen, das er "gesetzlicher Richter" nach Art.101 GG ist (dem darf nämlich niemand entzogen werden, sonst wäre das ein Standgericht. Hatten wir unter Adolf, braucht keiner mehr).

Da wird er Schwierkeiten haben, weil einen Hinweis auf den ges. Richter findest du nach § 21 e GVG im sog. Geschäftsverteilungsplan (G). Wichtig ! Der liegt formgerecht aber nicht vor. In bisher keinem Gericht in Dtl. Dein Gericht wäre das erste.

Also: kein G, kein ges. Richter. Da er nach § 139 ZPO eine Aufklärungspflicht dir gegenüber hat - er müßte jetzt ja zugeben kein ges. Richter zu sein - verstößt er nicht nur gegenüber diesem § sondern auch gegen § 138 ZPO weil er einfach weiter macht und so Unrecht zu Recht deuten möchte.

Jetzt bist du dran: natürlich ist dieses Subjekt zu verklagen, denn er sitzt als Privatperson vor dir und "spielt" Richter.

Verstoß gegen § 139 und § 138 ZPO ist gegeben.
Dazu kommen Amtsmißbrauch, evtl. Drohung, Nötigung, evtl. Amtseidsbruch (die Beamten in der "BRD" schwören ja auf das Dt. Reich (!!!), s. § 185 BBG) und verstoßen permanent dagegen.

So hast du viel Spaß in jedem Gericht. Ein Verfahren gegen dich kann in der "BRD" nicht, ich wiederhole N I C H T mehr eröffnet werder, wg. Verstoß gegen Art. 101 GG.

Das ist keine Theorie sondern gängige Praxis. Also, los gehts ! MfG K

Wow! Wo hast Du das denn her?

Bist Du Jurist oder stammt das von irgend einer Anarcho-Netzseite?

KrascherHistory
10.08.2006, 17:49
Wow! Wo hast Du das denn her?

Bist Du Jurist oder stammt das von irgend einer Anarcho-Netzseite?

Was für eine Anarcho-Seite denn ?

Ich gehöre nicht zu irgendwelchen KKr-lern oder so was.

Nö, das ist gängige Praxis. Schaßt jeden Schwarzkittel; welcher keine Ehrbezeichnung ist - wie vielfach irrtümlich angenommen - sondern ein Zeichen des Makels dieser Burschen, s. Signatur. Da ist der Ursprung.

Grundwissen benötigst du schon. Aber dann: :top: