PDA

Vollständige Version anzeigen : Beweislastumkehr - das Ende des Rechtsstaats



WALDSCHRAT
04.08.2006, 07:49
"...a brave new world, in a brave new world. In a brave new world, a brave new world..."

Huxley würde im Sarg rotieren, angesichts dieser Zustände hier. Vielleicht haben wir wirklich wirtschaftlich die DDR übernommen. Schaut man sich unsere Volksvertreter mit ihren Entscheidungen an, komme ich leider zum Schluß, daß die DDR uns übernommen hat! Wir sind auf dem besten Weg zu einer neuen "DDR-light". Der "gläserne Bürger" -und dazu zählt für mich auch die Umkehr der Beweislast Staat/Volk- ist ein Unterpfand dazu!

Henning

KrascherHistory
04.08.2006, 08:06
Der Rechtsstaat in Deutschland wird vom brd-System schleichend, aber gezielt abgeschafft. Immer häufiger wird die Beweislast umgekehrt.

In einem wirklichen Rechtsstaat geht man von der Unschuldsvermutung für jeden bis zum Beweis des Gegenteil aus.

Jeder hier weiß, daß ich nicht wirklich ein Anhänger von Sozialleistungen bin. Aber seit neustem müssen Hatz-IV-Empfänger nachweisen, daß sie nicht gegen die Bestimmungen verstoßen.

Bei den Massengentests sollen Männer ihre Unschuld beweisen.

Beim AGG wurde ebenfalls die Beweislastumkehr eingeführt.

Wir steuern auf einen totalen Überwachungsstaat zu, in dem jeder beweisen muß, daß er »nichts zu verbergen hat«. Das ist das Ende des Rechtsstaats.


Moin. Habe auch noch was:

Rechtsbeugung bei Zustellung
Permanente Rechtsbeugung durch Richter, StA, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Justizangestellten, etc.
Fehlendes GG seit 18.7.1990
Fehlendes GVG, ZPO, StPO seit Mai 2006 (s.BGBl)

Es ist in Dtl. keine Rechtssprechung mehr möglich und die Juristen-Vereinigung (Exekutive, Judikative, Legislative) weiß das auch.

Normative Kraft des Faktischen hält den Laden noch zusammen. MfG K

KrascherHistory
04.08.2006, 08:09
Der Rechtsstaat in Deutschland wird vom brd-System schleichend, aber gezielt abgeschafft. Immer häufiger wird die Beweislast umgekehrt.

In einem wirklichen Rechtsstaat geht man von der Unschuldsvermutung für jeden bis zum Beweis des Gegenteil aus.

Jeder hier weiß, daß ich nicht wirklich ein Anhänger von Sozialleistungen bin. Aber seit neustem müssen Hatz-IV-Empfänger nachweisen, daß sie nicht gegen die Bestimmungen verstoßen.

Bei den Massengentests sollen Männer ihre Unschuld beweisen.

Beim AGG wurde ebenfalls die Beweislastumkehr eingeführt.

Wir steuern auf einen totalen Überwachungsstaat zu, in dem jeder beweisen muß, daß er »nichts zu verbergen hat«. Das ist das Ende des Rechtsstaats.

Nachschlag: der Rechtsstaat ist nachweislich seit 1990 abgeschafft.

Das Saarland ist - nach "BRD"-Recht - seit April 2006, mit Streichung der §§ 1-3 der saarländischen Verfassung nicht mehr Bundesland der BRD. Weiß das noch jemand ???

MfG K

Frei-denker
04.08.2006, 08:35
Meines Wissens müssen jetzt die Arbeitslosen beweisen, daß sie nicht in einer eheähnlichen Beziehung leben. Diese Rechtsauffassung ist tatsächlich absolut absurd. Ein Unschuldiger muß da seine Unschuld beweisen. Man stelle sich alternativ dazu ein Gesetz vor, bei dem Politiker beweisen müssen, daß sie nicht korrupt sind!

Naja, es ist ja kein Geheimnis, daß die Regierung sich auf die Arbeitslosen als Buhmänner der Nation eingeschossen hat. Wenn man halt unfähig ist, Arbeitsplätze zu schaffen, bekämpft man halt eben die Arbeitslosen.

Ich denke, mit dieser Regierung verlieren wir weitere 4 Jahre. Höchste Zeit, daß die abgewählt wird!

IM Redro
04.08.2006, 08:58
Nachschlag: der Rechtsstaat ist nachweislich seit 1990 abgeschafft.

Das Saarland ist - nach "BRD"-Recht - seit April 2006, mit Streichung der §§ 1-3 der saarländischen Verfassung nicht mehr Bundesland der BRD. Weiß das noch jemand ???

MfG K


Zeig mir das mal bitte... die mir vorliegende Version zeigt folgendes.

2. Hauptteil
Aufgaben und Aufbau des Staates
l. Abschnitt
Grundlagen
Artikel 60
(1) Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Saarland fördert die europäische Einigung und tritt für die Beteiligung eigenständiger Regionen an der Willensbildung der Europäischen Gemeinschaften und des vereinten Europa ein. Es arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt grenzüberschreitende Beziehungen zwischen benachbarten Gebietskörperschaften und Einrichtungen.


http://www.landtag-saar.de/de/landtag_entdecken/SVerf.php

KrascherHistory
04.08.2006, 09:45
Zeig mir das mal bitte... die mir vorliegende Version zeigt folgendes.

2. Hauptteil
Aufgaben und Aufbau des Staates
l. Abschnitt
Grundlagen
Artikel 60
(1) Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Saarland fördert die europäische Einigung und tritt für die Beteiligung eigenständiger Regionen an der Willensbildung der Europäischen Gemeinschaften und des vereinten Europa ein. Es arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt grenzüberschreitende Beziehungen zwischen benachbarten Gebietskörperschaften und Einrichtungen.


http://www.landtag-saar.de/de/landtag_entdecken/SVerf.php

Moin.

Artikel 60
(1) Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.

Was passiert, wenn dieser "Passus" ersatzlos gestrichen wurde ?
MfG K

WALDSCHRAT
04.08.2006, 10:23
Um hier einmal anzuschließen: Ist es nicht ein Leichtes bei den Radarbrücken zur Erfassung der LKW-Maut noch eine Kamera, die blitzen kann, dazuzubauen?

Daran wurde politisch NIE gedacht; es ist in meinen Augen technisch ohne weiteren Aufwand jedoch sofort möglich!!!

:)

Henning

Manfred_g
04.08.2006, 10:44
Der Rechtsstaat in Deutschland wird vom brd-System schleichend, aber gezielt abgeschafft. Immer häufiger wird die Beweislast umgekehrt.

In einem wirklichen Rechtsstaat geht man von der Unschuldsvermutung für jeden bis zum Beweis des Gegenteil aus.

Jeder hier weiß, daß ich nicht wirklich ein Anhänger von Sozialleistungen bin. Aber seit neustem müssen Hatz-IV-Empfänger nachweisen, daß sie nicht gegen die Bestimmungen verstoßen.

Bei den Massengentests sollen Männer ihre Unschuld beweisen.

Beim AGG wurde ebenfalls die Beweislastumkehr eingeführt.

Wir steuern auf einen totalen Überwachungsstaat zu, in dem jeder beweisen muß, daß er »nichts zu verbergen hat«. Das ist das Ende des Rechtsstaats.

Wobei ich gar kein moralisches Problem damit habe, zu bekennen, daß ich einem Staat gegenüber umso mehr zu verbergen habe, je verbrecherischer er agiert.

Heinrich_Kraemer
04.08.2006, 10:54
Der Rechtsstaat in Deutschland wird vom brd-System schleichend, aber gezielt abgeschafft. Immer häufiger wird die Beweislast umgekehrt.

In einem wirklichen Rechtsstaat geht man von der Unschuldsvermutung für jeden bis zum Beweis des Gegenteil aus.

Jeder hier weiß, daß ich nicht wirklich ein Anhänger von Sozialleistungen bin. Aber seit neustem müssen Hatz-IV-Empfänger nachweisen, daß sie nicht gegen die Bestimmungen verstoßen.

Bei den Massengentests sollen Männer ihre Unschuld beweisen.

Beim AGG wurde ebenfalls die Beweislastumkehr eingeführt.

Wir steuern auf einen totalen Überwachungsstaat zu, in dem jeder beweisen muß, daß er »nichts zu verbergen hat«. Das ist das Ende des Rechtsstaats.

Servus Modena,

sehr guter Strang. Warum sich demokratische Staaten in der Moderne zu Überwachungsstaaten entwickelt haben hat Foucault in "Überwachen und Strafen" analysiert.

Viele Grüße

IM Redro
04.08.2006, 14:09
Moin.

Artikel 60
(1) Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.

Was passiert, wenn dieser "Passus" ersatzlos gestrichen wurde ?
MfG K


Ist er ja nicht... steht ja laut Homepage des Saarlandes ja noch drin...

Wenn er gestrichen wird ist das Saarland eben kein Bundesland mehr... Das müsste aber vom Volk entschieden werden...

Wobei ich der Auffasung bin das nur die Freistaaten Sachsen, Thüringen und Bayern das Recht haben. Bei allen anderen bricht Bundesrecht das Landesrecht.

KrascherHistory
04.08.2006, 14:51
Servus Modena,

sehr guter Strang. Warum sich demokratische Staaten in der Moderne zu Überwachungsstaaten entwickelt haben hat Foucault in "Überwachen und Strafen" analysiert.

Viele Grüße

Moin. ist foucault auch auf das OMF-BRD // Alliierten Konstrukt eingegangen ?
Das ist dir Ursache. MfG K

KrascherHistory
04.08.2006, 14:56
Ist er ja nicht... steht ja laut Homepage des Saarlandes ja noch drin...

Wenn er gestrichen wird ist das Saarland eben kein Bundesland mehr... Das müsste aber vom Volk entschieden werden...

Wobei ich der Auffasung bin das nur die Freistaaten Sachsen, Thüringen und Bayern das Recht haben. Bei allen anderen bricht Bundesrecht das Landesrecht.

Moin. Gute Antwort. Bist einer der wenigen, die eine Rechtsnorm als solche auch erkennen. Genau. Das Saarland ist kein Bundesland mehr (kleiner Tip: wahrscheinlich folgen die Bayern....) !!

Jetzt geht es weiter: das GG hat seit 18.7.1990 keinen Geltungsbereich mehr und die Präambel gibt ihn weder inhaltlich noch rechtlich her. Was nun ?

MfG K

esperan
04.08.2006, 21:24
Der Rechtsstaat in Deutschland wird vom brd-System schleichend, aber gezielt abgeschafft. Immer häufiger wird die Beweislast umgekehrt.

In einem wirklichen Rechtsstaat geht man von der Unschuldsvermutung für jeden bis zum Beweis des Gegenteil aus.

Jeder hier weiß, daß ich nicht wirklich ein Anhänger von Sozialleistungen bin. Aber seit neustem müssen Hatz-IV-Empfänger nachweisen, daß sie nicht gegen die Bestimmungen verstoßen.

Bei den Massengentests sollen Männer ihre Unschuld beweisen.

Beim AGG wurde ebenfalls die Beweislastumkehr eingeführt.

Wir steuern auf einen totalen Überwachungsstaat zu, in dem jeder beweisen muß, daß er »nichts zu verbergen hat«. Das ist das Ende des Rechtsstaats.

Amerika ist doch auch ein Rechtsstaat ... oder ? Da muss der Beschuldigte schon imemr nachweisen, dass er nicht schuldig ist.

lg
esperan

Scrooge
04.08.2006, 21:33
Meines Wissens müssen jetzt die Arbeitslosen beweisen, daß sie nicht in einer eheähnlichen Beziehung leben. Diese Rechtsauffassung ist tatsächlich absolut absurd. Ein Unschuldiger muß da seine Unschuld beweisen. Man stelle sich alternativ dazu ein Gesetz vor, bei dem Politiker beweisen müssen, daß sie nicht korrupt sind!

Naja, es ist ja kein Geheimnis, daß die Regierung sich auf die Arbeitslosen als Buhmänner der Nation eingeschossen hat. Wenn man halt unfähig ist, Arbeitsplätze zu schaffen, bekämpft man halt eben die Arbeitslosen.

Ich denke, mit dieser Regierung verlieren wir weitere 4 Jahre. Höchste Zeit, daß die abgewählt wird!
Die Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft ist aber ein Sonderfall. Hier geht es ja nicht um Schuld oder Unschuld, sondern darum, dass Menschen eine gemeinsame Wohnung beziehen und bisher behaupten konnten, dass sie getrennte Haushalte führen, auch wenn zum Beispiel gemeinsame Kinder da waren. Wer in einem Haus lebt, aber keine Lebensgemeinschaft bildet, wird das in Zukunft nachweisen müssen.
In diesem Fall finde ich das völlig nachvollziehbar. Familien und Eheleute würden sonst schlechter gestellt, was gegen das GG verstieße.

Skorpion968
04.08.2006, 23:56
Ein anderes Beispiel: Dieser »Rechtsstaat« will sich doch so sehr vom »Unrechtsregime« des Dritten Reiches abgrenzen. Das im Dritten Reich erfundene Betretungsrecht des Schornsteinfegers für Privatwohnungen setzt er aber mit Polizeigewalt durch.

Dabei ist doch die »Unverletzlichkeit der Wohnung« angeblich ein hohes Gut von Verfassungsrang. Wieso die Verfassung schon für den Schornsteinfeger gebeugt werden muß, mag sich mir nicht erschließen.

Das würde sich dir vermutlich sehr schnell erschließen, wenn dein Nachbar mit seinem Schornstein die Emissionswerte drastisch überschreiten würde und du Tag für Tag in einer Russwolke sitzt.

Mir ist ein vergleichbarer Fall bekannt. Dort hat ein Schreiner seine Abfälle von behandeltem Holz täglich durch seinen Haus-Kamin verbrannt. Auf mehrmalige Interventionen und auch Drohungen der Nachbarn hat er nicht reagiert. Erst als der Schornsteigerfeger mitsamt der Polizei den Kamin stillgelegt hat, hatte der Spuk endlich ein Ende.

Biskra
05.08.2006, 00:42
Ich find das beste an dem Thread ist, daß ausgerechnet Modena schreibt, daß es einen Rechtsstaat BRD gibt. :))

Gärtner
05.08.2006, 01:25
Meines Wissens müssen jetzt die Arbeitslosen beweisen, daß sie nicht in einer eheähnlichen Beziehung leben. Diese Rechtsauffassung ist tatsächlich absolut absurd. Ein Unschuldiger muß da seine Unschuld beweisen.
Du formulierst unkorrekt. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist kein Straftatbestand. Es geht hier vielmehr darum, daß jemand einen finanziellen Anspruch an den Staat stellt und der Staat wissen will, ob dieser Anspruch überhaupt zu recht besteht. Und in diesem Falle liegt die Beweislast grundsätzlich und immer auf Seiten des Anspruchstellers.

Frei-denker
05.08.2006, 07:46
Du formulierst unkorrekt. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist kein Straftatbestand. Es geht hier vielmehr darum, daß jemand einen finanziellen Anspruch an den Staat stellt und der Staat wissen will, ob dieser Anspruch überhaupt zu recht besteht. Und in diesem Falle liegt die Beweislast grundsätzlich und immer auf Seiten des Anspruchstellers.
Naja, denoch sollte zunächst mal von einer Unschuldsvermutung ausgegangen werden. Das Absurde ist ja, daß allein der reine Verdacht ausreicht, um dem Arbeitslosen das Geld zu kürzen.

Wenn also jemand eine Bekannte zu Besuch hatte, kann das ausreichen, um ihm die Bezüge zu kürzen.

Ebenso muß jetzt jeder Bewohner einer WG beweisen,daß er mit der Mitbewohnerin keine Affäre hat. Dies führt ganz schnell zu einer ungerechtfertigten Leistungskürzung.

Eine Analogie: Ein Politiker muß grundsätzlich beweisen, daß er nicht korrupt ist, ansonsten werden ihm die Diäten gekürzt. Ich denke, daran wird deutlich, wie absurd solche Regelungen sind.

Sucher
05.08.2006, 08:21
Noch ein Fall von Beweislastumkehr:
Das Schlampenermächtigungsgesetz.
Danach muss der Angeklagte beweisen, das die Frau, die behauptet der Angeklagte sei der Vater seiner Kinder, in dieser Zeit mit einem anderen Mann rumgepopt hat. Erst dann darf er einen Vaterschaftstest machen lassen und somit seine Unschuld beweisen.

Der Grund für die Einführung des Schlampenermächtigungsgesetz liegen auf der Hand.
Wenn der richtige Vater kein Geld hatte, machte die Mutter einen auf doof und behauptete sie wüste nicht wer der Vater sei. Daraufhin musste der Staat für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Der Staat ist aber pleite und solche Fälle nahmen in den letzten Jahren deutlich zu. Heute soll sie sich irgendeinen Blödmann mit Geld aussuchen und ihn auf Unterhalt verklagen. Der Staat sorgte im dem Schlampenermächtigungsgesetz dafür, das er nicht so einfach einen Vaterschaftstest machen darf.

Sucher
05.08.2006, 08:24
Hier noch ein Link zum Thema:
http://www.pappa.com/vater/vaterschaftstestplaedoyer.htm

Redwing
05.08.2006, 18:07
Obgleich Modena für seine Ablehnung des gerechten, noch viel zu unzureichenden Sozialstaates nach wie vor zu ächten ist, merkt sogar er, daß sich hier ein Überwachungsstaat ausbaut. Ein Moloch wird beschworen, der umso schwerer wieder zu beseitigen und zu bekämpfen ist, je stärker er sich ausbaut. Freilich wird diese Diktatorik den Widerstand letztlich erstrecht schüren, doch der unabdingbare Umsturz könnte verheerender für alle Beteiligten werden- insbesondere die, die Gerechtigkeit suchen und gegen das System kämpfen.

Aber immer wieder erschreckend, daß es bei jedem asozialen Perversionsgesetz oder Gesetzesvorschlag (davon immer öfter Verfassungsfeindliches), noch Soziopathen gibt, die das begrüßen und rechtfertigen. Das sind wieder die, die nur an sich denken und sich der Illusion hingeben, sie wären selbst vor allem gefeit.
Wenn es verfassungsgemäß und gerecht wäre, die Beweislast auf die Opfer und die, die beschuldigt werden, abzuwiegeln, dann wäre es wohl schon immer so gewesen und nicht plötzlich, weil es den Asis da oben grad in den Kram paßt und weil es ein Zahnrädchen in der Unterdrückungsmaschinerie ist, geändert worden! Man bereitet sich damit auf zu erwartenden Widerstand vor (rechtlich) und möchte eine möglichst große Anzahl von Hartz4-Opfern von vorneherein damit einschüchtern, damit sie gar nicht erst für ihr Recht kämpfen. Mit Kosten und präventiven, pauschalen Ablehnungen und Asigesetzen will man die Ärmsten um ihr Recht bringen und sie einschüchtern.

Es ist erbärmlich, was dieser elendige, neoliberale Haufen da oben verbricht, und jeder, der das nur irgendwie unterstützt, ist genauso mitschuldig, wie jeder, der beim dritten REich nur irgendwie mitgemacht hat. NOCH schuldiger! Niemand zwingt euch, diese Asiparteien zu wählen, und niemand verbietet euch, dagegen zu protestieren!
Die da oben beweisen tagtäglich, daß sie versagen und keinen Plan haben.

Skorpion968
06.08.2006, 00:37
Das sind doch Einzel- und Sonderfälle, die ein generelles Betretungsrecht keineswegs legitimieren.

Erstens ist das kein Einzelfall.

Zweitens: Jeder einzelne Fall, wo Mitglieder der Gemeinschaft gesundheitlich geschädigt werden, rechtfertigt ein staatliches Eingreifen!

Sonst würde man aktuell wohl kaum über ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit diskutieren. Das wäre genauso gut ein staatliches Eingreifen in die Freiheit des Einzelnen. Was denkst du dazu? Hältst du ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit für richtig oder auch nur für ein dreistes Eingreifen des Staates?

Rostocker_pils
06.08.2006, 20:33
Wir gehen in ein digitales Mittelalter hin wo alles erlaubt ist homosexualität, abtreibungen , pedophilismus , kanibalismus , dafür auch jetzt das "AntiDiskriminierungsgesetz"

aber dass Gesetz hat noch keiner in Detail gelesen...

Wir bekommen die Konzerndiktatur und dass bringt Widerstand mit sich, damit das verhindert wird, muss die BRD sich den Herausforderungen stellen und die digitale Überwachung durchsetzen, damit die Bürger diese Dekadenz akzeptieren , verursacht der Geheimdienst "Terroranschläge" und die Presse , die ja privaten reichen Leuten gehört, macht den Bürgern klar... es sei zu ihrem Schutz, die Überwachung.

So gesehen soll diese Überwachung dazu dienen, später politische Gegner usw usw auszurotten und besser jagen zu können, besser als man es bei den Nazis oder der DDR hätte machen können, die Stasi hat da Erfahrung und baut diese jtzt unter anderem namen aus.

Skorpion968
06.08.2006, 23:54
In der Tat: Das ist ein weiteres Stück Weg in die Gutmenschendiktatur. Schließlich ist niemand gezwungen, eine Gaststätte aufzusuchen, in der geraucht wird.

Ich hatte von 1965 bis 1968 einen Englischlehrer, der im Unterricht nicht nur ununterbrochen »Kyriazi« qualmte, sondern mich auch noch, weil ich relativ gut mitkam, während des Unterrichts zum Kiosk an der Ecke schickte, um ihm Nachschub für seine Lungentorpedos zu holen. Es hat mir nicht geschadet (mal ganz davon abgesehen, daß heute ein Sextaner keine Zigaretten mehr kaufen könnte) - aber heute würde man den Mann auspeitschen, nackt durch die Straßen schleifen und anschließend teeren und federn. Wieso?

Aber es geht doch hier um die Freiheit des Einen gegen die Freiheit des Anderen. Ein Raucher ist doch ebenfalls nicht gezwungen eine Gaststätte aufzusuchen. Er kann doch auch in den eigenen vier Wänden rauchen.

Auf der anderen Seite: Warum sollte ein Nichtraucher gezwungen werden in den eigenen vier Wänden zu bleiben, wenn er sich nicht die Gesundheit ruinieren lassen will?

Darf ich dich fragen, ob du selbst rauchst?

Ich frage deshalb: Wenn du selbst ein Nichtraucher bist, dann würde ich deine Einstellung allerdings für tolerant und liberal halten.

Gärtner
07.08.2006, 00:10
Das konsequent zu Ende gedacht bedeutet, daß du am Ende dem Finanzamt nachweisen mußt, daß du nur soviel verdienst, wie du angibst, und daß nicht mehr das Finanzamt dir nachweisen muß, daß die Angaben in deiner Steuererklärung nicht stimmen.
Nein. Es geht hier darum, daß bestimmte Leute Staatsknete kassieren wollen. Und da hat der Staat das Recht zu überprüfen, ob dieser erhobene Anspruch zu Recht besteht. So ist das im Finanzrecht seit Olims Zeiten: wer Kohle haben will (egal, ob Stütze oder Schulden eintreiben), muß den Nachweis für die Berechtigung seiner Forderung erbringen. Von einer "Beweislastumkehr" zu sprechen, ist in diesem Zusammenhang also falsch.


Ich wußte ja gar nicht, daß du so ein großes Herz für Empfänger von staatlichen Transferleistungen hast... ;)

malnachdenken
07.08.2006, 10:42
Nachschlag: der Rechtsstaat ist nachweislich seit 1990 abgeschafft.

Das Saarland ist - nach "BRD"-Recht - seit April 2006, mit Streichung der §§ 1-3 der saarländischen Verfassung nicht mehr Bundesland der BRD. Weiß das noch jemand ???

MfG K

Hast Du Belege für die Streichungen? Und wo hat die Verfassung des Saarlandes Paragrpahen? Sie ist mWn in Artikel aufgeteilt.
Und der Rechtsstaat ist immer noch da, das Grundgesetz immer noch wirkend. Du willst es nur nicht wahrhaben. Macht nichts, es wird Dir nichts helfen.

Don
07.08.2006, 11:41
Ich rauche - selten - eine gute Zigarre, und die vorzugsweise nach einem guten Essen.

Die Restaurants, die ich besuche, sind Privatunternehmen. Das Hausrecht üben die jeweiligen Besitzer/Unternehmer aus. Wenn die mir gestatten, in ihren Räumen zu rauchen, geht das den Staat nichts an. Wenn ein Restaurantbesitzer keine Raucher in seinem Unternehmen will, kann er das durch das Aufstellen eines einfachen Verbotsschildes erreichen.

Auch beim »Nichtraucherschutz« - was für ein widerlicher Euphemismus! - geht es eben nicht um staatliche Vorsorge für den einzelnen, sondern um staatliche Eingriffe in die Privatautonomie, sprich: in die persönliche Freiheit!

Eine völlig korrekte Darstellung.
Das widerlichste an dieser Kampagne ist meines Erachtens die unsägliche Inkonsequenz.
Zum Einen dient sich die Politik den staatshörigen Gutmanschen an, die ausschließlich der Obrigkeit zutrauen per Dekret das Wohlergehen des Einzelnen sicherstellen zu können. >>Wählerstimmen.
Zum Anderen fürchten sie den Verlust von ca. 14 Mrd. Euro Tabaksteuereinnahmen mehr als der Teufel das Weihwasser.
>>>Ersatzsteuern >>>Wählerstimmen

KrascherHistory
07.08.2006, 12:41
Hast Du Belege für die Streichungen? Und wo hat die Verfassung des Saarlandes Paragrpahen? Sie ist mWn in Artikel aufgeteilt.
Und der Rechtsstaat ist immer noch da, das Grundgesetz immer noch wirkend. Du willst es nur nicht wahrhaben. Macht nichts, es wird Dir nichts helfen.

Nö. Ich lege noch einen drauf:

Abschaffung GVG, ZPO und StPO per Mai 2006 (s.BGBl)

Rechtsgrundlage für Gerichte ???

Viel Spaß beim suchen. Findest du nix, hast du nicht richtig gesucht. MfG K

malnachdenken
07.08.2006, 13:10
Nö. Ich lege noch einen drauf:

Abschaffung GVG, ZPO und StPO per Mai 2006 (s.BGBl)

Rechtsgrundlage für Gerichte ???

Viel Spaß beim suchen. Findest du nix, hast du nicht richtig gesucht. MfG K


immer noch keine Belege, stattdessen nur aufzählen von Abkürzungen.

Belege die Abschaffung der Paragraphen 1-3 aus der Verfassung des Saarlandes.

Wie soll das gehen, wenn diese aus Artikeln besteht?

KrascherHistory
07.08.2006, 13:28
immer noch keine Belege, stattdessen nur aufzählen von Abkürzungen.

Belege die Abschaffung der Paragraphen 1-3 aus der Verfassung des Saarlandes.

Wie soll das gehen, wenn diese aus Artikeln besteht?

Och Süßi. § oder Art. Das kannst du halten wie ´n Dachdecker.

malnachdenken
07.08.2006, 13:53
Och Süßi. § oder Art. Das kannst du halten wie ´n Dachdecker.


Ach auf einmal nicht mehr so genau wie sonst, hm?

Du hast immer noch nicht belegt, wo §1-3 der saarländischen Verfassung gestrichen wurden.

maf
07.08.2006, 19:32
Nö. Ich lege noch einen drauf:
Abschaffung GVG, ZPO und StPO per Mai 2006 (s.BGBl)
Rechtsgrundlage für Gerichte ???
Viel Spaß beim suchen. Findest du nix, hast du nicht richtig gesucht. MfG K
Rechtsgrundlage ist der publizierte Gesetzestext. Von einer "Abschaffung"der genannten Gesetze ist nichts bekannt. Falls juristische Analphabeten das gern hineinlesen möchten, ist das im Ergebnis nur zu deren Schaden.

Und bevor du jetzt wieder mit deinem Gequatsche zum Anwendungsbereich einer jeden Norm kommst: Das BVerwG hat sich in den in Reichskreisen ventilierten Urteilen (die Fachleuten natürlich bekannt sind) zu untergesetzlichen Normen geäußert, die unmittelbar auf die Raumgestaltung zu Naturschutzzwecken etc. Bezug nahmen. Mit Verfassungen und Gesetzen zur Gerichtsorganisation usw. hat das nichts zu tun.
Wer Urteile und Rechtsnormen nicht lesen und verstehen kann, der sollte es vermeiden, sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

KrascherHistory
07.08.2006, 20:11
Rechtsgrundlage ist der publizierte Gesetzestext. Von einer "Abschaffung"der genannten Gesetze ist nichts bekannt. Falls juristische Analphabeten das gern hineinlesen möchten, ist das im Ergebnis nur zu deren Schaden.

Und bevor du jetzt wieder mit deinem Gequatsche zum Anwendungsbereich einer jeden Norm kommst: Das BVerwG hat sich in den in Reichskreisen ventilierten Urteilen (die Fachleuten natürlich bekannt sind) zu untergesetzlichen Normen geäußert, die unmittelbar auf die Raumgestaltung zu Naturschutzzwecken etc. Bezug nahmen. Mit Verfassungen und Gesetzen zur Gerichtsorganisation usw. hat das nichts zu tun.
Wer Urteile und Rechtsnormen nicht lesen und verstehen kann, der sollte es vermeiden, sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

Na, das sehen richterl. Beschlüsse aber ganz anders.

§ 1 EGGVG
§ 1 EGZPO
§ 1 EGStPO

gestrichen. So was. Wo gelten denn GVG, ZPO und StPO noch ?
In der Sahel-Zone ?

Unabdingbar notwendig: Geltungsbereich. Rechtsnorm ! Wichtig, Rechtsverdreher, ganz wichtig: Rechtsnorm.

Kein Bereich, kein Gesetz. Ich beziehe mich dabei nicht auf die Raumgestaltung von Naturschutzgesetzen.

Keine untergesetzlichen Normen: RECHTSNORMEN !!!

Auf welcher Basis soll Rechtssprechung erfolgen ? Normative Kraft des Faktischen ? Auf Basis der Dienstwaffen der Polizeit ? Macht des Stärkeren ?

malnachdenken
07.08.2006, 20:16
Na, das sehen richterl. Beschlüsse aber ganz anders.

§ 1 EGGVG
§ 1 EGZPO
§ 1 EGStPO

gestrichen. So was. Wo gelten denn GVG, ZPO und StPO noch ?
In der Sahel-Zone ?

Unabdingbar notwendig: Geltungsbereich. Rechtsnorm ! Wichtig, Rechtsverdreher, ganz wichtig: Rechtsnorm.

Kein Bereich, kein Gesetz. Ich beziehe mich dabei nicht auf die Raumgestaltung von Naturschutzgesetzen.

Keine untergesetzlichen Normen: RECHTSNORMEN !!!

Auf welcher Basis soll Rechtssprechung erfolgen ? Normative Kraft des Faktischen ? Auf Basis der Dienstwaffen der Polizeit ? Macht des Stärkeren ?



PSST:
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Nur so nebenbei...

maf
07.08.2006, 20:25
Na, das sehen richterl. Beschlüsse aber ganz anders.
Welche? Fundstelle? Gib dir keine Mühe - es gibt keine.

§ 1 EGGVG
§ 1 EGZPO
§ 1 EGStPO
gestrichen. So was. Wo gelten denn GVG, ZPO und StPO noch ?
In der Sahel-Zone ?
In Deutschland. Das ist so banal richtig, daß es ermüdend wird, dir das immer wieder zu erklären. Versuche doch einfach mal, bei einem Gericht mit dieser Argumentation durchzudringen. Wenn du der deutschen Justiz mißtraust, probiere es beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Möchtest du meine Prognose über das Ergebnis lesen?

Unabdingbar notwendig: Geltungsbereich. Rechtsnorm ! Wichtig, Rechtsverdreher, ganz wichtig: Rechtsnorm.
Auf deren Angabe warte ich immer noch.

Kein Bereich, kein Gesetz. Ich beziehe mich dabei nicht auf die Raumgestaltung von Naturschutzgesetzen.
Keine untergesetzlichen Normen: RECHTSNORMEN !!!
Besser hättest du nicht demonstrieren können, daß du keine Ahnung hast. Auch untergesetzliche Normen (in den von dir angesprochenen, vom BVerwG entschiedenen Fällen waren es gemeindliche Raumordnungssatzungen) sind Rechtsnormen. Die Entscheidungen des BVerwG bezogen sich aber ausdrücklich auf genau diesen Regelungsgehalt der angegriffenen Normen.
Du kennst Dieter Nuhr?

Auf welcher Basis soll Rechtssprechung erfolgen ? Normative Kraft des Faktischen ? Auf Basis der Dienstwaffen der Polizeit ? Macht des Stärkeren ?
Auf der Basis der Lehren der Jurisprudenz. Die versteht man nicht nach einem Reichsrechtskonsulenten-Abendkurs. Kann sein, daß du nicht verstehst, was Juristen so tagein, tagaus tun. Wessen Problem ist das?

KrascherHistory
07.08.2006, 20:36
maf]Welche? Fundstelle? Gib dir keine Mühe - es gibt keine.

BVerwG Urteil I C 74/61 am 28.11.1963
BVerwG Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967
VerwG Hannover Besch.10 A 2120/01 v. 11.07.2001

was noch ?

In Deutschland. Das ist so banal richtig, daß es ermüdend wird, dir das immer wieder zu erklären. Versuche doch einfach mal, bei einem Gericht mit dieser Argumentation durchzudringen. Wenn du der deutschen Justiz mißtraust, probiere es beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Möchtest du meine Prognose über das Ergebnis lesen?

Nutzlos. Wie vieles im dt."Recht".

Auf deren Angabe warte ich immer noch.

Wartest halt noch etwas länger !

Besser hättest du nicht demonstrieren können, daß du keine Ahnung hast. Auch untergesetzliche Normen (in den von dir angesprochenen, vom BVerwG entschiedenen Fällen waren es gemeindliche Raumordnungssatzungen) sind Rechtsnormen. Die Entscheidungen des BVerwG bezogen sich aber ausdrücklich auf genau diesen Regelungsgehalt der angegriffenen Normen.
Du kennst Dieter Nuhr?

Ich kenne meine 186 Rechtsnormen der Weim.Verf. und 146 beim "GG".


Auf der Basis der Lehren der Jurisprudenz. Die versteht man nicht nach einem Reichsrechtskonsulenten-Abendkurs. Kann sein, daß du nicht verstehst, was Juristen so tagein, tagaus tun. Wessen Problem ist das?

Dann hast du ja von "Spinnern" im Forum nix zu befürchten. Gibs nix im Fernsehen ?

KrascherHistory
07.08.2006, 20:42
PSST:
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Nur so nebenbei...

Ja. Genau. Schlauchen. Weil das böse Wort "Reich" ganz doof in "Bundes"gesetzen aussieht.

Man ist davon ausgegangen, das das blöde Volk nix merkt, wenn Geetze keine Geltungsbereiche mehr haben. Und dein Anwalt sagt dir natürlich alles. Danach ist er arbeitslos und du auf der Straße bei den neuen Montagsdemos. Och nö. Dann lieber weiter Recht spielen und Geld verdienen.

Rechtsnorm: kein Geltungsbereich, Gesetz nichtig.

Das versucht der Rechtsverdreher maf einfach umzubiegen.

Auch: Psssst: ist angeblich Dr.jur. und Staatsanwalt.

"Hast du die Raubkopien noch zu Hause, malnachdenken ?" (Spaß muß sein!)

malnachdenken
07.08.2006, 20:46
Ja. Genau. Schlauchen. Weil das böse Wort "Reich" ganz doof in "Bundes"gesetzen aussieht.

Man ist davon ausgegangen, das das blöde Volk nix merkt, wenn Geetze keine Geltungsbereiche mehr haben. Und dein Anwalt sagt dir natürlich alles. Danach ist er arbeitslos und du auf der Straße bei den neuen Montagsdemos. Och nö. Dann lieber weiter Recht spielen und Geld verdienen.

Rechtsnorm: kein Geltungsbereich, Gesetz nichtig.

Das versucht der Rechtsverdreher maf einfach umzubiegen.

Auch: Psssst: ist angeblich Dr.jur. und Staatsanwalt.

"Hast du die Raubkopien noch zu Hause, malnachdenken ?" (Spaß muß sein!)


Mal eine Frage: Merkst Du eigentlich was Du hier redest? Es hört sich nämlich sehr wirr an. Versuche doch mal wenigstens sinnvolle Sätze zu bilden.

maf
07.08.2006, 20:47
maf]Welche? Fundstelle? Gib dir keine Mühe - es gibt keine.
BVerwG Urteil I C 74/61 am 28.11.1963
BVerwG Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967
VerwG Hannover Besch.10 A 2120/01 v. 11.07.2001
was noch ?
Bitte die Urteile nachlesen, ich habe dir dazu schon geschrieben, was zu wissen ist.

In Deutschland. Das ist so banal richtig, daß es ermüdend wird, dir das immer wieder zu erklären. Versuche doch einfach mal, bei einem Gericht mit dieser Argumentation durchzudringen. Wenn du der deutschen Justiz mißtraust, probiere es beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Möchtest du meine Prognose über das Ergebnis lesen?
Nutzlos. Wie vieles im dt."Recht".
Du kennst dich mit der deutschen Rechtsordnung offensichtlich nur sehr lückenhaft aus, deshalb ist dein Urteil von geringem Wert.
Außerdem wäre ein Urteil des EuGMR ja gerade nicht auf deutschem Recht basiert, also - nur zu!

Auf deren Angabe warte ich immer noch.
Wartest halt noch etwas länger !
Ich bin es nicht, dem das Warten Probleme bereiten könnte - mein Dienstherr überweist pünktlich...

Besser hättest du nicht demonstrieren können, daß du keine Ahnung hast. Auch untergesetzliche Normen (in den von dir angesprochenen, vom BVerwG entschiedenen Fällen waren es gemeindliche Raumordnungssatzungen) sind Rechtsnormen. Die Entscheidungen des BVerwG bezogen sich aber ausdrücklich auf genau diesen Regelungsgehalt der angegriffenen Normen.
Du kennst Dieter Nuhr?

Ich kenne meine 186 Rechtsnormen der Weim.Verf. und 146 beim "GG".
Welche "186 Rechtsnormen der Weimarer Verfassung"? Wieviele Artikel auch immer sie gehabt haben mag, sie ist Rechtsgeschichte. Und Art.146 GG normiert eine bloße Selbstverständlichkeit, daß nämlich eine Verfassung außer Kraft tritt, wenn das so verfaßte Staatsvolk eine neue verabschiedet. Da steht nichts von sollen oder müssen oder Volksabstimmung.

Auf der Basis der Lehren der Jurisprudenz. Die versteht man nicht nach einem Reichsrechtskonsulenten-Abendkurs. Kann sein, daß du nicht verstehst, was Juristen so tagein, tagaus tun. Wessen Problem ist das?

Dann hast du ja von "Spinnern" im Forum nix zu befürchten. Gibs nix im Fernsehen ?
Warum muß ich erst etwas "befürchten", um mich mit Spinnern wie dir abzugeben? Es ist ja auch irgendwie unterhaltsam, in der Glotze kommen eh nur Wiederholungen.

KrascherHistory
07.08.2006, 20:52
Ich würde mal einen Gründungsvater des GG nachlesen...


Welche "186 Rechtsnormen der Weimarer Verfassung"? Wieviele Artikel auch immer sie gehabt haben mag, sie ist Rechtsgeschichte. Und Art.146 GG normiert eine bloße Selbstverständlichkeit, daß nämlich eine Verfassung außer Kraft tritt, wenn das so verfaßte Staatsvolk eine neue verabschiedet. Da steht nichts von sollen oder müssen oder Volksabstimmung.

Na, da sagt Prof. Schmid aber etwas völlig entgegengesetztes. Und immer wieder die Signatur......

maf
07.08.2006, 20:53
Ja. Genau. Schlauchen. Weil das böse Wort "Reich" ganz doof in "Bundes"gesetzen aussieht.
Da die Fortgeltung von Reichsrecht als Bundes- oder Landesrecht geregelt ist, kommt es nicht auf's Aussehen an. Wer lesen kann, der lese.

Man ist davon ausgegangen, das das blöde Volk nix merkt, wenn Geetze keine Geltungsbereiche mehr haben. Und dein Anwalt sagt dir natürlich alles. Danach ist er arbeitslos und du auf der Straße bei den neuen Montagsdemos. Och nö. Dann lieber weiter Recht spielen und Geld verdienen.
Man hat das sogar so geheimgehalten gemacht, daß man ausdrücklich ins Grundgesetz hineingeschrieben hat, wie das mit Reichsrecht aussieht.

Rechtsnorm: kein Geltungsbereich, Gesetz nichtig.Das versucht der Rechtsverdreher maf einfach umzubiegen.
Auch: Psssst: ist angeblich Dr.jur. und Staatsanwalt.
Deutsche Gesetze gelten in Deutschland. Ganz einfach. Finde ein Gericht, das anderer Meinung ist.

maf
07.08.2006, 20:56
Ich würde mal einen Gründungsvater des GG nachlesen...

Welche "186 Rechtsnormen der Weimarer Verfassung"? Wieviele Artikel auch immer sie gehabt haben mag, sie ist Rechtsgeschichte. Und Art.146 GG normiert eine bloße Selbstverständlichkeit, daß nämlich eine Verfassung außer Kraft tritt, wenn das so verfaßte Staatsvolk eine neue verabschiedet. Da steht nichts von sollen oder müssen oder Volksabstimmung.

Na, da sagt Prof. Schmid aber etwas völlig entgegengesetztes. Und immer wieder die Signatur......

Der hat noch weit mehr geäußert als seine Rede im Parlamentarischen Rat, immerhin ist die Gesamtausgabe seiner Werke nun doch einige Bände stark. Was die Fortgeltung der WRV angeht, so sagte er aber ganz eindeutig, daß damit kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, lies doch bitte die einschlägige Rede nochmal nach.

Wie dem auch sei: Für uns heute sind seine Äußerungen nur noch von historischer Bedeutung.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:10
Der hat noch weit mehr geäußert als seine Rede im Parlamentarischen Rat, immerhin ist die Gesamtausgabe seiner Werke nun doch einige Bände stark. Was die Fortgeltung der WRV angeht, so sagte er aber ganz eindeutig, daß damit kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, lies doch bitte die einschlägige Rede nochmal nach.

Wie dem auch sei: Für uns heute sind seine Äußerungen nur noch von historischer Bedeutung.


Das hätten du und deinesgleichen gerne.

Warum deine Anwesenheit ? Es klopft jemand auf den Busch und die Schwarzkittel werden langsam wach erfreuen sich noch an ihrem mtl. Judas-Lohn. Die Zahlungen sind endlich.

Noch habt ihr die Exekutive. Noch. Signatur....

maf
07.08.2006, 21:12
Das hätten du und deinesgleichen gerne.
Warum deine Anwesenheit ? Es klopft jemand auf den Busch und die Schwarzkittel werden langsam wach erfreuen sich noch an ihrem mtl. Judas-Lohn. Die Zahlungen sind endlich.

Nur kein Neid. Gehe einfach öfter zur Schule, dann lernst du was und kriegst auch mehr Taschengeld.

malnachdenken
07.08.2006, 21:12
Das hätten du und deinesgleichen gerne.

Warum deine Anwesenheit ? Es klopft jemand auf den Busch und die Schwarzkittel werden langsam wach erfreuen sich noch an ihrem mtl. Judas-Lohn. Die Zahlungen sind endlich.

Noch habt ihr die Exekutive. Noch. Signatur....


:)) :)) :))

Wennes keine Argumente mehr gibt, dann die "Noch"-Schiene...

Macht Dich nicht lächerlich.

btw Friedrich ist tot...

KrascherHistory
07.08.2006, 21:15
Da die Fortgeltung von Reichsrecht als Bundes- oder Landesrecht geregelt ist, kommt es nicht auf's Aussehen an. Wer lesen kann, der lese.
Deutsche Gesetze gelten in Deutschland. Ganz einfach. Finde ein Gericht, das anderer Meinung ist.

Wir finden permanent neue Gerichte die GAR KEINER MEINUNG mehr haben. Die die es ganz arg trifft gehen dann aus dem aktiven Dienst.

Richter Tonner in HH ist so ein Kandidat.......

Da waren es nur noch......Psssst Signatur

maf
07.08.2006, 21:20
Wir finden permanent neue Gerichte die GAR KEINER MEINUNG mehr haben. Die die es ganz arg trifft gehen dann aus dem aktiven Dienst.
Richter Tonner in HH ist so ein Kandidat.......
Da waren es nur noch......Psssst Signatur
Wer ist "wir"? Soweit Reichsblindgänger mit der Justiz in Berührung kommen, hat sich bisher die allgemeine Vermutung bestätigt, daß es sich dabei um recht arme Würstchen handelt (Bradler, Haug, Ebel etc.); die von dir immer wieder heraufbeschworene Hamburger Justizkatastrophe ist irgendwie der öffentlichen Aufmerksamkeit komplett entgangen. Da du dich ja darauf berufst, solltest du vielleicht mal mit Details aufwarten.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:33
Wer ist "wir"? Soweit Reichsblindgänger mit der Justiz in Berührung kommen, hat sich bisher die allgemeine Vermutung bestätigt, daß es sich dabei um recht arme Würstchen handelt (Bradler, Haug, Ebel etc.); die von dir immer wieder heraufbeschworene Hamburger Justizkatastrophe ist irgendwie der öffentlichen Aufmerksamkeit komplett entgangen. Da du dich ja darauf berufst, solltest du vielleicht mal mit Details aufwarten.

Kommt Zeit kommt Detail.....

malnachdenken
07.08.2006, 21:34
Kommt Zeit kommt Detail.....


Wieder mal so eine Hinhaltetakttik...

Wie langweilig.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:35
:)) :)) :))

Wennes keine Argumente mehr gibt, dann die "Noch"-Schiene...

Macht Dich nicht lächerlich.

btw Friedrich ist tot...

....aber wie weise und vorausschauend. Soll auch nur deutlich machen, warum die Juristen ihre schwatten Kutten tragen müssen.

Waren schon immer die Spitzbuben in einem Lande. Und immer die Garanten, wenn es etwas zum zerstören gab.

malnachdenken
07.08.2006, 21:35
....aber wie weise und vorausschauend. Soll auch nur deutlich machen, warum die Juristen ihre schwatten Kutten tragen müssen.

Waren schon immer die Spitzbuben in einem Lande. Und immer die Garanten, wenn es etwas zum zerstören gab.


Ach ja... und ansonsten so?

KrascherHistory
07.08.2006, 21:36
Wieder mal so eine Hinhaltetakttik...

Wie langweilig.

Wieso dann die stete Beschäftigung mit der Langenweile.....

maf
07.08.2006, 21:36
Kommt Zeit kommt Detail.....
Da haben wir's ... nur Gequatsche und nichts dahinter. Zeit für bunte Buchstaben, aber wenn's um Inhalt geht, versagt das Hirn.
Du bist ein guter Grund, warum ich mich um meinen Dienstherren nicht sorgen muß - eher um das deutsche Bildungswesen.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:38
Da haben wir's ... nur Gequatsche und nichts dahinter. Zeit für bunte Buchstaben, aber wenn's um Inhalt geht, versagt das Hirn.
Du bist ein guter Grund, warum ich mich um meinen Dienstherren nicht sorgen muß - eher um das deutsche Bildungswesen.

Na das freut doch. Da kannst du doch ruhigen Gewissens in dein Bettchen gehen und morgen wieder schön Recht spielen.

Deine Zeitverschwendung hier ist ja schon auffällig.

malnachdenken
07.08.2006, 21:40
Na das freut doch. Da kannst du doch ruhigen Gewissens in dein Bettchen gehen und morgen wieder schön Recht spielen.

Deine Zeitverschwendung hier ist ja schon auffällig.


Man verfolgt Dich ja auch, weil Du der Gralshüter der absoluten Wahrheit über Deutschland bist.





Boah bist Du paranoid.:vogel:

maf
07.08.2006, 21:40
....aber wie weise und vorausschauend. Soll auch nur deutlich machen, warum die Juristen ihre schwatten Kutten tragen müssen.
Waren schon immer die Spitzbuben in einem Lande. Und immer die Garanten, wenn es etwas zum zerstören gab.
An dir ist anscheinend vorbeigegangen, daß die Standestracht nur in Gerichtsräumen und auch da nur im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung getragen wird. Da nun jeder Rechtsanwalt sich dort vertreten lassen kann (diese Regelung gilt mindestens seit 1871, in einzelnen Landesteilen länger), ist der alte Fritz mit seiner Abneigung gegen Juristen, die ihm die schlechte Presse des Müller-Arnold-Falles eintrug, nur noch eine Anekdote.

Warum nennst du dich eigentlich "KrascherHistory", wo doch deine Geschichtskenntnisse nicht wirklich überzeugen?

maf
07.08.2006, 21:42
Na das freut doch. Da kannst du doch ruhigen Gewissens in dein Bettchen gehen und morgen wieder schön Recht spielen.
Deine Zeitverschwendung hier ist ja schon auffällig.
Nun mal nicht so abfällig über meinen gemütlichen Schreibtisch lästern. Dir fehlt es außerdem an der nötigen Kenntnis der Umstände, um zu beurteilen, ob ich meine Zeit (welche?) hier nutze oder verschwende.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:44
Man verfolgt Dich ja auch, weil Du der Gralshüter der absoluten Wahrheit über Deutschland bist.

Boah bist Du paranoid.:vogel:

Wdh. auch für dich: niemand zwingt dich zu antworten.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:45
Nun mal nicht so abfällig über meinen gemütlichen Schreibtisch lästern. Dir fehlt es außerdem an der nötigen Kenntnis der Umstände, um zu beurteilen, ob ich meine Zeit (welche?) hier nutze oder verschwende.

Also für die geistige Elite dieses Landes kann alles in diesem Forum nur Zeitverschwendung sein.

maf
07.08.2006, 21:49
Also für die geistige Elite dieses Landes kann alles in diesem Forum nur Zeitverschwendung sein.

Beruhigend ist jedenfalls der empirische Befund, daß Leute, die Reichsthesen ventilieren, keine ernstzunehmenden Gesprächspartner sind.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:52
Beruhigend ist jedenfalls der empirische Befund, daß Leute, die Reichsthesen ventilieren, keine ernstzunehmenden Gesprächspartner sind.

Hört hört. Aber dennoch so ernst zu nehmend, das die Judikative Stunden gebannt am PC hängt und eine Rechtfertigung nach der anderen formulieren muß. Ich bleibe bei der schönen Signatur.

maf
07.08.2006, 21:59
Hört hört. Aber dennoch so ernst zu nehmend, das die Judikative Stunden gebannt am PC hängt und eine Rechtfertigung nach der anderen formulieren muß. Ich bleibe bei der schönen Signatur.
Die Judikative ist vermutlich längst im Bett. Nicht meine Baustelle.

KrascherHistory
07.08.2006, 22:03
Die Judikative ist vermutlich längst im Bett. Nicht meine Baustelle.

Hui. Ein spätes Outing. Dolle Wurst. Für wen interessant, Reichsbürger ?

maf
07.08.2006, 22:04
Ein spätes Outing. Dolle Wurst. Für wen interessant, Reichsbürger ?
Outing? Der Verfassungsschutz schläft nicht.
Bliebe noch anzumerken, daß es keine "Reichsbürger" gibt.

KrascherHistory
07.08.2006, 22:11
Outing? Der Verfassungsschutz schläft nicht.
Bliebe noch anzumerken, daß es keine "Reichsbürger" gibt.

Doch. Das das DR rechtsfähig aber mangels Masse nicht handlungsfähig ist (BVerfG) muß sich jeder einzelne nur seiner selbst als Reichsbürger bewußt sein.

Was machst du bei 1000 Menschen oder 1 Mio.

Weißt du wieviele Justizopfer es in Dtl. gibt ?

Könnte ne Masse Reichsbürger draus werden, und dann ?

Aus die Maus.

maf
07.08.2006, 22:25
Doch. Das das DR rechtsfähig aber mangels Masse nicht handlungsfähig ist (BVerfG) muß sich jeder einzelne nur seiner selbst als Reichsbürger bewußt sein.
Was machst du bei 1000 Menschen oder 1 Mio.
Weißt du wieviele Justizopfer es in Dtl. gibt ?
Könnte ne Masse Reichsbürger draus werden, und dann ?
Aus die Maus.
"Mangels masse" ist eine Formulierung aus dem zivilprozessualen Konkursrecht, die hat mit der Rechtslage Deutschlands nichts zu tun. Auch das BVerfG hat diesen Begriff nie verwendet. Du solltest Entscheidungen lesen, bevor du dich auf sie beziehst.
Die im Urteil von 1973 wiedergegebene Rechtslage ist seit dem 2+4-Vertrag ohnehin obsolet. Auch damals gab es allerdings keine "Reichsbürger" mehr, sondern ausschließlich deutsche Staatsangehörige. Damals kam noch die Komplikation hinzu, daß die DDR seit 1968 die Debellationstheorie vertrat und eine eigene Staatsangehörigkeit für ihre Bürger beanspruchte; die wurde allerdings von westdeutscher Seite nie anerkannt. Also: "Reichsbürger" war nie - ob zu Reichs- oder zu bundesrepublikanischen Zeiten, immer waren und sind es deutsche Staatsangehörige.

Das mit den Justizopfern hätte eine interessante Geschichte sein können, ist es aber nicht. Du kannst ja mal versuchen, einen Stammtisch für sie aufzumachen.

KrascherHistory
07.08.2006, 22:38
"Mangels masse" ist eine Formulierung aus dem zivilprozessualen Konkursrecht, die hat mit der Rechtslage Deutschlands nichts zu tun. Auch das BVerfG hat diesen Begriff nie verwendet. Du solltest Entscheidungen lesen, bevor du dich auf sie beziehst.
Die im Urteil von 1973 wiedergegebene Rechtslage ist seit dem 2+4-Vertrag ohnehin obsolet. Auch damals gab es allerdings keine "Reichsbürger" mehr, sondern ausschließlich deutsche Staatsangehörige. Damals kam noch die Komplikation hinzu, daß die DDR seit 1968 die Debellationstheorie vertrat und eine eigene Staatsangehörigkeit für ihre Bürger beanspruchte; die wurde allerdings von westdeutscher Seite nie anerkannt. Also: "Reichsbürger" war nie - ob zu Reichs- oder zu bundesrepublikanischen Zeiten, immer waren und sind es deutsche Staatsangehörige.

Das mit den Justizopfern hätte eine interessante Geschichte sein können, ist es aber nicht. Du kannst ja mal versuchen, einen Stammtisch für sie aufzumachen.

Die BRD konnte in Bezug auf die DDR überhaupt nix anerkennen. Sie ist nur ein von Alliierten verwaltetes Teilgebiet des DR. Mehr nicht.

Typische Rabulistik. Nur das hast du gelernt. Hat mit Recht nix zu tun. Wer sollte das auch entscheiden ? Du ? Jemand der seinen Vorteil aus der "Auslegung" eines Gesetzes zieht ? Ein Gesetz ist nicht zu interpretieren oder auszulegen: es ist anzuwenden.

Behaupte gerne Gegenteiliges: aber mit der entspr.Rechtsnorm !

Obsolet: Rechtsnorm !?

Normative Kraft des Faktischen: Rechtsnorm !?

Immer wieder: welche Rechtsnorm !

maf
07.08.2006, 22:46
Die BRD konnte in Bezug auf die DDR überhaupt nix anerkennen. Sie ist nur ein von Alliierten verwaltetes Teilgebiet des DR. Mehr nicht.
Typische Rabulistik. Nur das hast du gelernt. Hat mit Recht nix zu tun. Wer sollte das auch entscheiden ? Du ? Jemand der seinen Vorteil aus der "Auslegung" eines Gesetzes zieht ? Ein Gesetz ist nicht zu interpretieren oder auszulegen: es ist anzuwenden.
Behaupte gerne Gegenteiliges: aber mit der entspr.Rechtsnorm !
Obsolet: Rechtsnorm !?
Normative Kraft des Faktischen: Rechtsnorm !?
Immer wieder: welche Rechtsnorm !
Was Völkerrecht angeht, so nennt man das das Effektivitätsprinzip. Bitte nachlesen.
Die Bundesrepublik war eine (von den drei Westallierten angestoßene) Wiedererrichtung deutscher Staatlichkeit, die seit 1955 souverän war (Deutschlandvertrag). Ein Lehrbuch zum deutschen Staatsorganisationsrecht hilft dir da komfortabel weiter.
Es gibt keinen Richter, der berufen wäre, diese Situation anders zu beurteilen als die Betroffenen. Und die haben nunmal letztlich mit dem 2+4-Vertrag die Situation abschließend geregelt. Was die Beteiligten anerkennen, IST Recht.
Wenn du eine Rechtsnorm dazu suchst: Art.38 IGH-Statut listet die vom IGH auszuschöpfenden Rechtsquellen des Völkerrechts auf. Hier Abs.1 lit.a, also das Recht der Verträge.

KrascherHistory
07.08.2006, 23:53
Der Rechtsstaat in Deutschland wird vom brd-System schleichend, aber gezielt abgeschafft. Immer häufiger wird die Beweislast umgekehrt.

In einem wirklichen Rechtsstaat geht man von der Unschuldsvermutung für jeden bis zum Beweis des Gegenteil aus.

Jeder hier weiß, daß ich nicht wirklich ein Anhänger von Sozialleistungen bin. Aber seit neustem müssen Hatz-IV-Empfänger nachweisen, daß sie nicht gegen die Bestimmungen verstoßen.

Bei den Massengentests sollen Männer ihre Unschuld beweisen.

Beim AGG wurde ebenfalls die Beweislastumkehr eingeführt.

Wir steuern auf einen totalen Überwachungsstaat zu, in dem jeder beweisen muß, daß er »nichts zu verbergen hat«. Das ist das Ende des Rechtsstaats.


Demnach ist die Gehorsamspflicht nach GG Art.20 (4) beendet !?

malnachdenken
08.08.2006, 10:38
Demnach ist die Gehorsamspflicht nach GG Art.20 (4) beendet !?

Wo liest denn Du bei
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." eine Gehorsamspflicht raus?

KrascherHistory
08.08.2006, 11:02
Wo liest denn Du bei
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." eine Gehorsamspflicht raus?

Immer noch die Schwierigkeiten mit den geistigen Transferleistungen ?

Gehorsamspflicht gegenüber Gerichten/Urteilen, was auch immer....

malnachdenken
08.08.2006, 11:10
Immer noch die Schwierigkeiten mit den geistigen Transferleistungen ?

Na? Keine Argumente?



Gehorsamspflicht gegenüber Gerichten/Urteilen, was auch immer....

Was ist damit? Was hat das mit Artikel 20 GG (4) zu tun?

Anstatt zu beleidigen kannst Du auch mal zu Abwechslung diskutieren.

KrascherHistory
08.08.2006, 11:13
Na? Keine Argumente?



Was ist damit? Was hat das mit Artikel 20 GG (4) zu tun?

Anstatt zu beleidigen kannst Du auch mal zu Abwechslung diskutieren.

Eine evtl. Beleidigung bitte ich zu entschuldigen. Das ist eigentlich nur ein Reiz-Test, weil du so ein interessantes, einzigartiges Exemplar der Spezies Homo sapiens sapiens bist.

Art. 20 (4) GG beschreibt das Widerstandsrecht aller Deutschen, wenn nix mehr geht. Geht noch was ? Nicht glauben...

malnachdenken
08.08.2006, 11:15
Eine evtl. Beleidigung bitte ich zu entschuldigen. Das ist eigentlich nur ein Reiz-Test, weil du so ein interessantes, einzigartiges Exemplar der Spezies Homo sapiens sapiens bist.

Ah ja... und ansonsten ist aber noch alles fest, oder?


Art. 20 (4) GG beschreibt das Widerstandsrecht aller Deutschen, wenn nix mehr geht. Geht noch was ? Nicht glauben...


Ja und? Du schriebst was von Gehorsamspflicht.

KrascherHistory
08.08.2006, 11:20
Ah ja... und ansonsten ist aber noch alles fest, oder?

Ja und? Du schriebst was von Gehorsamspflicht.

Ja und ? Antwort lesen. Richtig lesen. Soll ja oben auch ankommen die Info.

malnachdenken
08.08.2006, 11:48
Ja und ? Antwort lesen. Richtig lesen. Soll ja oben auch ankommen die Info.


Aus Deinem Zweizeiler kann man keinen Belege zwecks Gehorsamspflicht herauslesen, was wohl daran liegt, dass dieser auch nicht zum Inhlat hat.

Also nochmal: Wo steht im Artikel 20 GG (4) etwas von Gehorsamspflicht?

KrascherHistory
08.08.2006, 11:51
Aus Deinem Zweizeiler kann man keinen Belege zwecks Gehorsamspflicht herauslesen, was wohl daran liegt, dass dieser auch nicht zum Inhlat hat.

Also nochmal: Wo steht im Artikel 20 GG (4) etwas von Gehorsamspflicht?

Sorry. Verschone mich künftig mit deinen Kommentaren. Danke. Ich überlese dich auch künftig. Versprochen.

malnachdenken
08.08.2006, 11:52
Sorry. Verschone mich künftig mit deinen Kommentaren. Danke. Ich überlese dich auch künftig. Versprochen.


Was soll das jetzt?

Rückzieher?

Das war ja klar. :))

KrascherHistory
08.08.2006, 11:54
@malnachdenken.

Sorry, bist auf meiner ignor-Liste. Viel spaß mit dir selbst. MfG K

malnachdenken
08.08.2006, 11:56
@malnachdenken.

Sorry, bist auf meiner ignor-Liste. Viel spaß mit dir selbst. MfG K


Immer diese Trolle.

Da sollen sie mal konkret werden und dann wird man auf ignore gesetzt.

Einfach nur lachhaft.

maf
11.08.2006, 17:47
Art. 20 (4) GG beschreibt das Widerstandsrecht aller Deutschen, wenn nix mehr geht. Geht noch was ? Nicht glauben...

Wie geht das, da doch das GG deiner Meinung nach "ungültig" ist, also auch Art.20 IV?

Mauser98K
11.08.2006, 17:50
Ein anderes Beispiel für den drohenden Überwachungsstaat: In Dänemark wurde jetzt ein Gerät für den Einsatz im Auto entwickelt, das dem Fahrer satellitengestützt die jeweils für die gerade befahrene Straße gültige Höchstgeschwindigkeit anzeigt. Fahranfänger, die sich das Gerät einbauen lassen, bekommen Rabatt in der Versicherung. Trotzdem will kaum einer das Gerät haben. Denn: Bei jeder Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird unabhängig von Polizei- oder sonstigen Kontrollen ein Bußgeldbescheid erstellt - satellitengestützt und vollautomatisch!

Eingebaut auf Anweisung der Behörde könnte ich mir so ein Ding zur Disziplinierung von notorischen Rasern vorstellen.

Biskra
15.08.2006, 17:34
Auch wenn Du mir widersprechen wirst (mußt?): Es gibt kein straßenzugelassenes Auto, mit dem man »rasen« könnte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bugatti_Veyron_16.4

http://de.wikipedia.org/wiki/Koenigsegg_%28Auto%29

http://de.wikipedia.org/wiki/McLaren_F1

Biskra
16.08.2006, 16:53
Diese Wagen können doch nicht rasen! Sie sind - relativ betrachtet - nicht schneller als ein flotter Fußgänger. Von »rasen« keine Spur!

Dir ist offensichtlich die Bedeutung des Wortes rasen nicht bekannt.

KrascherHistory
17.08.2006, 15:15
Das fällt auf dich zurück. Ein Auto mit 400 km/h ist relativ betrachtet nichts schneller als ein Fußgänger mit 9 km/h. Und das würdest du doch wohl kaum als »rasen« titulieren, oder?

Auch das ist ein Symptom für das Ende des Rechtsstaats: Ein Polizist spricht sich für eingebaute Bußgeldgeneratoren aus, und völlig normale Geschwindigkeiten werden als »Rasen« diffamiert. George Orwells »Neusprech« läßt grüßen!

"relativ" im Sinne von "relativ" ? Oder wie muß ich mir das vorstellen.
Von 9 zu 400 km/h ist ja schon ein bischen was.

Relativiere doch mal..... MfG K

Biskra
17.08.2006, 16:11
Das fällt auf dich zurück. Ein Auto mit 400 km/h ist relativ betrachtet nichts schneller als ein Fußgänger mit 9 km/h. Und das würdest du doch wohl kaum als »rasen« titulieren, oder?

Ein Auto mit 400 km/h Spitzengeschwindigkeit ist unter den Autos ungefähr das, was Carl Lewis unter den Fußgängern ist. Und wenn dieses Auto mit 400 km/h unterwegs ist, dann würde ich das ebenso als rasen bezeichnen, wie wenn Carl Lewis einen 100-Meter-Sprint hinlegt. Versuch doch mal deine Definition von rasen zu erläutern.

Biskra
17.08.2006, 16:25
Das Auto was du meinst dürfte eher der Definition eines Düsenjets entsprechen.