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Vollständige Version anzeigen : bismarck!



Bakunin
10.02.2004, 22:29
ich würde gerne ein bismarckthread eröffnen, obwoch ich denke, dass es schon einen oder mehrere gegeben hat...

was haltet ihr persönlich von ihm?

viele hier im forum betreiben ja einen kult "wie zu besten zeiten", aber ich weiß ehrlich gesagt nicht warum!?!

er war ein mörder und kriegstreiber, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, auch wenn die sozialistengesetze für mich als grund für eine antibismarck haltung schon ausreichen!

Ulfberth
10.02.2004, 22:34
Also mich haben seine Sozialistengesetze schwer beeindruckt. Aber das ist wohl eine Frage des politischen Standpunktes.

;)


Nun, dann will ich darauf hinweisen, daß er es war, der u.a. die Sozialgesetzgebung eingeführt hat.

Gruß

Henning

Bakunin
10.02.2004, 22:35
die hat er ja nicht eingeführt, weil er so ein guter mensch war, sondern weil die arbeiterbewegung richtig druck gemacht hat!

Achim
10.02.2004, 22:39
bismarck war der prototyp eines realpolitikers, nach dem motto: der feind meines feindes ist mein freund, stets unideologisch auf die zielereichung ausgerichtet. innenpolitisch sicherlich antidemokratisch und autoritär, was abzulehnen ist, außenpolitisch jedoch ein sehr geschickter mann.

Ulfberth
10.02.2004, 22:44
Original von ernesto
die hat er ja nicht eingeführt, weil er so ein guter mensch war, sondern weil die arbeiterbewegung richtig druck gemacht hat!

Inwiefern?

Gruß

Henning

Bakunin
10.02.2004, 22:45
inwiefern?

die arbeiter hätten eine revolution entfacht, wenn bismarck nicht nachgegeben hätte.

Achim
10.02.2004, 22:48
er glaubte, die aufkommende arbeiterbewegung einerseits mit den sozialistengestzen repressiv bekämpfen zu müssen und sie andererseits durch die sozialgesetzgebung an den staat zu binden bzw. identifikationspunkte mit diesem schaffen zu können. ("Zuckerbrot und Peitsche") Das er ernsthaft aus menschlichen Gründen gehandelt hat, kann ich auch nicht so recht glauben.

Bakunin
10.02.2004, 22:52
ja, jetzt verstehe ich aber nicht so ganz, wie man den verehren kann....

Achim
10.02.2004, 22:54
Original von ernesto
ja, jetzt verstehe ich aber nicht so ganz, wie man den verehren kann....

ich auch nicht...

Siran
11.02.2004, 12:58
Seine Innenpolitik war sicherlich nicht besonders geschickt. Allerdings waren seine außenpolitischen Leistungen meisterhaft. Er hat es durch geschickte Verträge und Gegenverträge einerseits geschafft, Deutschland in das Bündnissystem einzuglieder, und andererseits, Frankreich aus dem System draußen zu halten und es damit zu isolieren.

Ich habe übrigens mal irgendwo gelesen, dass Bismarck die Annektion Elsass-Lothringens ablehnte und es lieber gesehen hätte, wenn Frankreich keine Gebiete verloren hätte, um damit Frankreich nicht zum unerbittlichen Gegner zu machen. Weiß darüber irgendwer was?

Klaus E. Daniel
11.02.2004, 15:20
Eine Menge, Siran.

Auch über die Ablehnung der Anexion.
Über die Innenpolitik hatte ich mit pavement ausgetauscht.

Gruß KED

Klaus E. Daniel
11.02.2004, 16:48
1815, Otto von Bismarck wird am 1.April in Schönhausen geboren
1816, "Bundestag" aus allen 39 Staaten des Deutschen Bundes, tritt am 5.November in Frankfurt zusammen
1819, Theodor Fontane wird am 30.Dezember in Neuruppin geboren
1820, Friedrich Engels wird am 28.November in Barmen als Sohn eines reichen Industriellen geboren
1826, Wilhelm Liebknecht, Neffe Friedrich Ludwig Weidigs, wird in Gießen geboren
1831, Generalfeldmarschall Gneisenau stirbt an der Cholera, am 24.August in Posen, im Alter von 70 Jahren
1836, Kölner Wirren bis 1840: Mischehenstreit, Erzbischof Droste-Vischering, Köln, wird gefangengehalten
1837, Friedrich Fröbel gründet "Pflege-, Spiel-, und Beschäftigungsanstalt" für Kleinkinder in Bad Blankenburg

1839, Verbot der Kinderarbeit unter 9 Jahren in Preußens Fabriken laut Regulativ vom 9.März
1839, "Die Hermannsschlacht" von Heinrich von Kleist wird am 29.August erstmals aufgeführt in Pyrmont
1840, August Bebel wird am 22.Februar in Kön-Deutz als Sohn eines preußischen Unteroffiziers und einer Wetzlarer Bäckerstochter geboren
1840, Prof.Justus Liebig, Gießen: Die Chemie in ihrer Anwendung auf Agrikultur und Physiologie
1840, Friedrich Fröbel benennt seine "Pflege-, Spiel-, und Beschäftigungsanstalt" in "Kindergarten" um
1841, Hoffmann von Fallersleben verfaßt auf Helgoland das "Lied der Deutschen", unsere Nationalhymne "Einigkeit und Recht und Freiheit ..."

1842, Walhalla – "Tempel deutscher Ehren" (Architekt Klentze), bei Donaustauf / Regensburg wird eingeweiht
1842, Kolossal-Statue des heiligen Bonifatius vor dem Schloß Fulda wird am 17.August eingeweiht
1842, Karl Marx übernimmt am 15.Oktober die redaktionelle Leitung der "Rheinische Zeitung", Köln
1843, Karl Marx scheidet weg. polit. Zensur am 18.März bei "Rheinische Zeitung" aus, verzieht nach Paris
1843, Philipp Friedrich Hermann Klencke erforscht die Infektion bei Tuberkulose
1844, Aufstand schlesischer Weber, 4. bis 6.Juni. Intensive Diskussion über "Soziale Frage" wird ausgelöst
1844, Dr.Heinrich Hoffmann, Frankfurt, entwirft den "Struwwelpeter" (Weihnachtsgabe für seinen Sohn)
1845, Preußen: einheitliche Gewerbeordnung vom 17.Januar / Lockerungen – Industrialisierung beginnt

1846, Vorbereitung einer Steuerreform, 3 soziale Hauptschichten werden unterschieden: Besitzende Klasse / Kleinbauern / Fach- und Handarbeiter
1846, Stadt Gernsheim bietet ihren Bedürftigen an, die Kosten für die Auswanderung nach Amerika zu übernehmen. Ca.700 Personen werden daraufhin Anfang August auf Rhein-Schiffe nach Rotterdam verladen.
1847, Missernten seit 1844, Wirtschaftskrise: Tausende sterben durch Hungersnot, auch Berufstätige leben z.T. unter dem Existenzminimum
1847, Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründet ländliche Hilfsvereine (Darlehensvereine)
1847, Louis Anton, Fabrikant in Darmstadt, erhält Patent für Streichzündhölzer, Fabrikation dann in Aschbach
1847, Heinrich Hoffmann, Direktor der städt. Irrenanstalt Frankurt/Main veröffentlicht "Der Struwwelpeter"

1848, Der Gelehrte Joseph von Görres stirbt 72jährig in München
1848, Karl Marx und Friedrich Engels veröffentlichen "Manifest der Kommunistischen Partei" im Februar
1848, Märzrevolution, beginnend in Offenburg am 27.Februar
1848, Deutsche Nationalversammlung (Parlament) wird in Frankfurt/Main (Paulskirche) am 18.Mai eröffnet
1848, Die westfälische Dichterin Annette Freiin von Droste zu Hülshoff stirbt 50jährig in Meersburg/Bodensee ("Die Judenbuche")
1848, Zweiter badischer Aufstand mit Ausrufung der Republik durch Struve in Lörrach, 21. bis 25.September
1848, Erster Deutscher Katholikentag, 3. bis 6.Oktober in Mainz
1848, Bischof Ketteler: Adventspredigt vom 3.Dezember
1849, "Verein für Arbeits- und Arbeiternachweis" in Dresden richtet erste unentgeltliche Stellenvermittlung ein (Vorläufer der Arbeitsämter)
1849, Hermann Schulze-Delitzsch beginnt mit der Gründung von Genossenschaften, insbesondere Kreditgenossenschaften (Volksbanken)

1852, Letztes Stück der Main-Weser-Bahn (Frankfurt-Gießen-Marburg-Kassel) wird am 15.Mai freigegeben
1853, Aus dem Großherzogtum Hessen wandern in diesem Jahr offiziell 8375 Personen nach Amerika aus
1854, Verbot der Kinderarbeit unter 12 Jahren
1854, Am 5.Oktober: Stadtrecht für Kurbad Nauheim und Genehmigung einer Spielbank
1857, Im Großherzogtum Hessen gibt es nach offizieller Zählung vom September 113 Dampfmaschinen
1861, "Arbeiterbildungsverein" in Frankfurt gegründet am 6.November, durch Freundeskreis um Rechtsanwalt Johann Baptist von Schweitzer
1861, Philipp Reis führt am 26.10. im Physikalischen Verein Frankfurt das von ihm erfundene Telephon vor
1862, Bismarck wird preußischer Ministerpräsident
1863, "Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein" und "Verband Deutscher Arbeitervereine" werden gegründet (Vorläufer der Gewerkschaften)
1863, Deutscher Fürstentag in Frankfurt (ohne Preußen)
1863, Adam Opel, Rüsselsheim, bietet an: "...selbstgefertigte Nähemaschinen ... zu festen und billigen Preißen"

1864, Krieg Preußens und Österreichs gegen Dänemark (erster deutscher Einigungskrieg)
1864, "Erste Internationale" durch Karl Marx in London gegründet
1864, König Max II. von Bayern stirbt am 10.März, nach ihm wird sein 18jähriger Sohn als Ludwig II. König
1864, Pius IX.: Enzyklika Quanta cura / über die Zeitirrtümer (Syllabus errorum)
1864, Genfer Konvention über das "Los der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde" (Henri Dunant)
1864, Gründung der Kleingartenbewegung in Leipzig (Dr.Schreber und dessen Schwiegersohn Dr.Hauschild)
1864, In Darmstadt wird ein "Bauverein für Arbeiterwohnungen" gegründet (Protektoren: Thronfolgerpaar)
1865, Erich Ludendorff wird am 9.April geboren in Kruszewnia bei Posen
1865, Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins
1865, Der Mönch Gregor Mendel begründet Vererbungslehre: "Versuche über Pflanzenhybriden"

1866, Krieg Preußens geg. Österreich u. weitere Staaten d. Deutschen Bundes (2.deutscher Einigungskrieg)
1866, Preußen annektiert Hessen am 19.Juni
1866, Auflösung des Deutschen Bundes
1866, "Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit für das weibliche Geschlecht" (Lette-Verein) in Berlin gegründet
1866, Dostojewski schreibt während seines Kuraufenthalts in Wiesbaden im Oktober den Roman "Der Spieler"
1867, Norddeutscher Bund gegründet (besteht bis 1870/71), Bundeskanzler: Bismarck
1867, Wahl des ersten norddeutschen Reichstages nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht
1867, I.Vatikanum (bis 1870)
1867, Erstmalige Tagung deutscher katholischer Bischöfe in Fulda (Fuldaer Bischofskonferenz)am 16.Oktober
1867, Eröffnung der Brennerbahn
1867, Karl Marx: "Das Kapital", Band I.

1868, "Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen" bringt Krankenversorgung für nicht anderweitig Versicherte – Vorläufer heutiger AOKs
1869, Neufassung der Gewerbeordnung – erste Arbeitsschutzvorschriften
1869, Gründung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei im August durch Wilhelm Liebknecht (aus Gießen) und August Bebel (aus Wetzlar)
1869, Eröffnung des Suez-Kanals
1869, In Frankfurt wird der privat finanzierte "Eiserne Steg" (über den Main) eingeweiht
1870, Französisch-preußischer Streit um Thronfolgekandidatur in Spanien: Emser Depesche vom 13.Juli
1870, Französische Kriegserklärung vom 19.Juli (dritter deutscher Einigungskrieg)
1870, Heinrich Schliemann gräbt in Hissarlik, Mykenä, Orchomenos und Tyrin bis 1884

1871, Reichsgründung, Wilhelm I. wird am 18.Januar in Versailles als Deutscher Kaiser ausgerufen, Reichskanzler wird Bismarck
1871, Vorfriede von Versailles beendet die Kämpfe im Deutsch-Französischen Krieg, am 26.Februar
1871, Erste Wahlen zum Deutschen Reichstag finden statt am 3.März
1871, Verfassung des Deutschen Reiches tritt in Kraft am 16.April
1871, Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches
1871, Deutsches Reich hat 40,8 Mio Einwohner
1871, "Gründerjahre" 1871 – 1873: stürmische, ungesunde wirtschaftliche Entwicklung
1871, Preußen löst katholische Abteilung des Kultusministeriums auf
1871, Kulturkampf gegen katholische Kirche und Zentrumspartei beginnt
1871, "Kanzelparagraph" stellt "politischen Missbrauch" kirchlicher Verkündigung unter Strafe, 10.Dezember

1872, Weltausstellung in Wien
1872, Adalbert Falk wird preußischer Kultusminister, er verschärft die Problematik Staat / Kirche
1872, Preußen verabschiedet Gesetz über die staatliche Schulaufsicht, 11.März
1872, In Frankfurt fährt ab 19. Mai eine Pferde-Trambahn (Hauptwache, Bockenheimer Warte, Schönhof)
1872, "Jesuitengesetz" vom 4.Juli: Jesuiten, Redemptoristen, Lazaristen werden verboten (gilt bis 1917)
1872, Papst protestiert gegen Verbot / Bismarck: "Nach Canossa gehen wir nicht, weder körperlich noch geistig
1872, Bleichröder, erster nicht getaufter Jude wird geadelt: Pecunia non olet (lat.: Geld stinkt nicht)
1872, Bau des St.-Gotthard-Tunnels

1873, Justus Freiherr von Liebig (vormals Gießen) stirbt 69jährig in München (organische Chemie, Mineraldüngung, Fleischextrakt)
1873, "Maigesetze" vom 11.Mai: Höhepunkt des Kulturkampfes in Preußen
1873, Reichsmünzgesetz vom 9.Juli: reine Goldwährung wird eingeführt
1873, Papst Pius IX. wendet sich brieflich an Kaiser Wilhelm I. wegen der kirchenfeindlichen Politik in Preußen
1873, "Dreikaiserabkommen" vom 22.Oktober: Kaiser Wilhelm I. / Kaiser Franz Joseph I. / Zar Alexander II.
1874, Hoffmann von Fallersleben stirbt in Corvey, sein noch heute gut gepflegtes Grab ist neben der Ateikirche
1874, Einführung des Septennats: Militärhaushalt für jeweils 7 Jahre
1874, Einführung der obligatorischen Zivilehe am 9.März
1874, Reichspressegesetz vom 7.Mai
1874, Kathol.Bischöfe tagen in Fulda am 24.Juni. Die Bonifatiusstadt wird Widerstandszentrum im Kulturkampf
1874, Einführung der Pflichtimpfung gegen Pocken
1874, Kulturkampf in der Schweiz, bis 1884

1875, Die Reichsmark wird am 1.Januar verbindliches Zahlungsmittel für das ganze Reich
1875, Zusammenschluss der Sozialdemokrat.Arbeiterpartei (Liebknecht / Bebel) mit Allgem.Deutschen Arbeiterverein (Lassalle) zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (Gothaer Programm)
1875, Preußisches Klostergesetz vom 31.Mai: Religiöse Orden und Kongregationen werden enteignet, Patres und Schwestern werden ausgewiesen.
1875, Konservative Sozialgesetzgebung in England
1875, Osmanisches Reich / Türkei: Staatsbankrott
1875, Agrarkrise im Deutschen Reich
1875, Pferde-Trambahn auch in Wiesbaden ab 16.August (Rheinstraße, Beau-Site)
1875, Einweihung des Hermannsdenkmals

1876, Großherzogtum Hessen ab 1.Januar: Zivile Trauung und Standesamtsregister (durch Reichsgesetze)
1876, Einheitliche deutsche Währung und Gründung der Reichsbank per 1.Januar
1876, "Zentralverband deutscher Industrieller" wird am 15.Februar gegründet
1876, Vereinigung "Deutsche Steuer- und Wirtschaftsreformer" wird gegründet am 22.Februar
1876, Ägyptischer Staatsbankrott
1876, Osmanisches Reich / Türkei schafft Sklavenhaltung ab
1876, Erfindung des "Otto-Motors" durch Nikolaus Otto
1876, Milzbrandbazillus wird entdeckt durch Robert Koch
1876, Schliemann beginnt Ausgrabungen von Mykenä
1876, Gründungsaufruf der Deutschkonservativen Partei am 6.Juni in Frankfurt / Main
1876, Reichsgesetz über Hilfskassen – Vorläufer der heutigen Krankenkassen
1876, Fast alle preußischen (katholischen) Bischöfe und viele Priester wurden verhaftet oder sind im Ausland

1877, Reichstagswahlen am 10.Januar (starker Rechtsruck)
1877, Queen Viktoria nimmt den Titel "Kaiserin von Indien" an (Wenn die Deutschen einen Kaiser haben ...)
1877, Erstmalig Kartoffelkäfer in Deutschland, Militär wird dagegen eingesetzt (lt.Kosmos, Heft Februar 1933)
1877, Erste Dampfstraßenbahn Deutschlands in Kassel ab 9.Juli (Kassel, Wilhelshöhe)
1878, Leo XIII. wird Papst am 20.Februar (Nachfolger von Pius IX.) – Wende im Kulturkampf zeichnet sich ab
1878, Enzyklika gegen den Sozialismus
1878, Friede von St.Stefano (Türkei, Russland, Balkanstaaten)
1878, In Gießen wird der spätere Oberhessische Geschichtsverein am 15.Juni gegründet
1878, Gründung der Heilsarmee in London durch William Booth
1878, 2 Attentate auf Kaiser Wilhelm I.
1878, Gründung des Weltpostvereins in Paris
1878, Weltausstellung in Paris
1878, Novellierung der Gewerbeordnung am 17.Juli: Kinderarbeit wird verboten (außer bei Landwirtschaft und Heimarbeit), ferner erste Mutterschutzvorschriften
1878, In Hannover wird am 14.September der Deutsche Fußballverein gegründet. Vorher wurde Fußball lediglich an manchen Schulen gespielt.
1878, "Sozialistengesetz" vom 21.Oktober – auch Gewerkschaften werden verboten
1878, Berliner Kongress (13.06. – 13.07.) unter Vorsitz von Bismarck (Milderung für Türkei und Verhinderung drohenden Krieges zwischen England und Rußland)

1879, Errichtung des Reichsgerichts in Leipzig
1879, Werner Siemens baut erste elektrische Lokomotive und ersten elektrischen Webstuhl
1879, Professor Carl Linde aus Mannheim gründet in Wiesbaden eine Eismaschinenfabrik am 21.Juni
1879, Elektrische Glühbirne von Thomas Edison
1879, Reichsjustizreform: Ab 1.Oktober einheitliches Gerichtssystem für das ganze Reich
1880, Reichspost führt Fernsprecher ein. (Kanzleramt hat es bis zu Bismacks Entlassung keinen Fernsprecher.)
1880, Konrad Duden, Hersfeld, veröffentlicht sein "Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache"
1880, Kölner Dom vollendet, Weihe am 15.Oktober, in Anwesenheit von Kaiser Wilhelm I.
1880, Erstes Auftauchen antisemitischer Propaganda in der "Berliner Bewegung" des Hofpredigers Stoecker

1881, "Dreikaiserbündnis"
1881, "Kaiserliche Botschaft": Wilhelm I. kündigt Sozialgesetze an
1881, Margarete Steiff - körperbehindert (Kinderlähmung) - näht in Giengen /Württbg. den ersten Teddybär
1881, In Schotten wird am 22.Juni der "Vogelsberger Höhen-Club" von 14 Wanderfreunden gegründet
1881, Wilhelm Liebknecht erringt am 27.10.erstmals ein hessisches Reichstagsmandat für die Sozialdemokratie
1882, "Dreibundvertrag"
1882, Weltausstellung in Moskau
1882, Christlicher Verein junger Männer CVJM wird gegründet
1882, Robert Koch entdeckt den Tuberkulose-Bazillus

1883, Karl Marx stirbt in London am 14.März
1883, Niederwalddenkmal bei Rüdesheim wird durch Kaiser Wilhelm I. am 28.September eingeweiht
1883, "Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter": ärztl. Behandlung, Arzneimittel, Krankengeld
1884, Unfallversicherungsgesetz bringt gemeinsame Haftung der Unternehmer gegen Berufsunfälle
1884, Degussa in Frankfurt führt den 8-Stunden-Arbeitstag ein
1884, Ausnahmegesetze gegen sozialistische Bewegungen in Österreich
1884, Gründung der Deutschen Freisinnigen Partei
1885, Gründung der belgischen Arbeiterpartei
1885, Karl Marx: "Das Kapital", Band II., herausgegeben durch Friedrich Engels

1886, König Ludwig II. von Bayern und sein Leibarzt sterben im/am Starnberger See am 13.Juni, Ludwig war 4 Tage vorher entmündigt worden
1886, Reinhard und Max Mannesmann stellen am 22.August in Remscheid erste nahtlose Rohr her
1886, Carl Benz baut das erste Automobil der Welt
1887, Kulturkampf wird beendet
1887, Rückversicherungsvertrag mit Rußland
1887, Österreich: Arbeiterunfallgesetz
1888, 3-Kaiser-Jahr
1888, Kaiser Wilhelm I. stirbt (fast) 91jährig in Berlin, am 9.März
1888, Neuer Kaiser ab 9.März: Friedrich III.
1888, Kaiser Friedrich III. verstirbt nach 99 Tagen
1888, Neuer Kaiser ab 15.Juni: Wilhelm II.
1888, Österreich: Arbeiterkrankenversicherungsgesetz

1889, Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet: erster organisierter Massenstreick von Arbeitern in Preußen
1889, Adolf Hitler in Braunau am Inn geboren am 20.April
1889, Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22.Juni (für Arbeiter)
1889, Besuch Kaiser Wilhelms II. in Konstantinopel / Istanbul, deutsch-türkische Annäherung
1890, Februar-Erlasse (Wilhelm II.) vom 4.Februar
1890, Bismarcks Entlassung am 20. März
1890, Nichterneuerung des Rückversicherungsvertrages mit Rußland
1890, Sozialistengesetz wird aufgehoben, Gewerkschaften werden wieder zugelasen
1890, Gewerbegerichtsgesetz, in Kraft ab 29.Juli

Es kommt noch meht, auch kritisches - das ist nur die Grundlage.

KED

Tiger
11.02.2004, 17:13
Bismarck ist meine absolute Lieblingsperson der Geschichte.

1.Er hat Deutschland wieder Einig, Groß und Stark gemacht.
2.Er hat den Franzosen richtig einen vor den Latz geknallt.
3.Er war ein granioser Diplomat.
4.Er hat ein geniales Bündnissystem zu den Gunsten Deutschlands geknüpft.
5.Er hat Innenpolitisch die Arbeiter und die Katholiken in Schach gehalten.
6.Er ist mit einem kühlen Kopf an wichtige Sachen rangegangen,was damals nur bei den Engländern üblich war.

Leider wurde später fast sein gesammtes Werk von Wilhelm II. zerstört
:( :( :(

Ulfberth
11.02.2004, 17:28
Bismarck

Leben und Werk

Otto von Bismarck wurde am 1. April 1815 in Schönhausen bei Stendal geboren. Er entstammte einem Adelsgeschlecht, das seit dem 14. Jahrhundert in der Altmark ansässig war. Sein Vater war als Rittmeister aus der Armee ausgeschieden und bewirtschaftete das Gut Schönhausen, eines der Familiengüter; seine Mutter war die Tochter eines nichtadligen hohen Beamten. Bismarck besuchte das Gymnasium in Berlin und studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin; nach bestandenem Examen war er als Referendar an Gerichten und Behörden tätig, zugleich leistete er seinen einjährigen Militärdienst ab. 1838 verließ er den Staatsdienst, weil ihm der bürokratische Routinebetrieb nicht zusagte, und übernahm das Familiengut Kniephof in Pommern. Nach dem Tod des Vaters siedelte er 1846 nach Schönhausen über, wo er auch Deichhauptmann wurde. 1847 heiratete er Johanna von Puttkamer, die aus einer alten pommerschen Adelsfamilie kam

Bismarcks politische Tätigkeit begann 1847, als er Abgeordneter des Vereinigten Landtages wurde. In diesem ständischen Parlament und auch in der Zweiten Kammer des Landtages, der er 1849-1852 angehörte, war er einer der Wortführer des äußersten rechten Flügels. In den Revolutionsjahren 1848/49 trat er entschieden für Königsmacht und Adelsprivilegien ein und bekämpfte alle liberalen und demokratischen Bestrebungen. Einen auf Volkssouveränität gegründeten deutschen Nationalstaat, wie ihn die Frankfurter Nationalversammlung proklamierte, lehnte er ab - Preußen sollte Preußen bleiben.

Obwohl Bismarck keine diplomatische Ausbildung besaß, wurde er 1851 zum preußischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. Der Bundestag war das einzige Organ des 1815 gegründeten Deutschen Bundes, ein ständiger Kongress der Gesandten von 32 Monarchien und vier Freien Städten, in dem der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Bismarck sah seine Aufgabe zunächst vor allem darin, die Gleichberechtigung Preußens mit Österreich zu demonstrieren. In den Frankfurter Jahren ging er, ohne seine konservative Grundhaltung aufzugeben, von einer "Prinzipienpolitik" allmählich zur "Realpolitik" über: Bestimmend sollten nicht mehr ideologische Grundsätze sein, sondern allein die Großmachtinteressen Preußens bei Berücksichtigung der Interessen anderer Großmächte. Was ihm als strategisches Ziel vor Augen stand, war die Hegemonie Preußens in einem Deutschland, dem Österreich nicht mehr angehören würde.

Im Deutsch-Dänischen Krieg ging es um Schleswig und Holstein. In den beiden Herzogtümern war der dänische König Landesherr, sie gehörten aber nicht zum dänischen Staatsverband. Als die dänische Regierung diesen Zustand ändern wollte, griffen Preußen und Österreich 1864 vereint Dänemark an und zwangen es zur Abtretung der beiden Herzogtümer, die sie zunächst gemeinsam verwalteten. Bismarck betrieb jedoch von Anfang an ihre Annexion und steuerte den offenen Konflikt mit Österreich an. 1866 kam es zum Deutschen Krieg, an dem neben den beiden Großmächten alle deutschen Staaten beteiligt waren, teils auf preußischer, teils auf österreichischer Seite. Nach dem raschen preußischen Sieg bei Königgrätz wurde der Deutsche Bund aufgelöst; Preußen annektierte Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main. Bismarck gründete den Norddeutschen Bund, dem alle deutschen Staaten mit Ausnahme Bayerns, Württembergs und Badens beitraten, und wurde als Bundeskanzler dessen leitender Staatsmann. Nachdem er schon 1865 zum Grafen erhoben worden war, erhielt er jetzt vom preußischen Staat eine Dotation (Schenkung) von 400.000 Talern, die er zum Ankauf des Gutes Varzin in Pommern verwandte.

Das Zusammenwachsen Deutschlands wurde in Frankreich als bedrohlich empfunden und stieß auf Ablehnung. Der Krieg von 1870/71, der durch einen an sich unbedeutenden diplomatischen Konflikt ausgelöst wurde, bot Bismarck eine willkommene Gelegenheit, den französischen Widerstand zu brechen. Ob er den Krieg bewusst provoziert oder nur eine günstige Situation ausgenutzt hat, ist eine unter den Historikern bis heute umstrittene Frage. Das besiegte Frankreich musste hohe Reparationen zahlen und Elsass-Lothringen an Deutschland abtreten, was zu einer dauernden Feindschaft führte. In der nationalen Hochstimmung des Sieges wurde die deutsche Einheit vollendet. Die süddeutschen Staaten schlossen sich, nachdem ihnen Sonderrechte gewährt worden waren, mit dem Norddeutschen Bund zum Deutschen Reich zusammen. Wilhelm I. von Preußen wurde Deutscher Kaiser, und Bismarck vertauschte den Titel des Bundeskanzlers mit dem des Reichskanzlers. Er wurde in den Fürstenstand erhoben und erhielt als weitere Dotation die Domäne Lauenburg mit dem Sachsenwald bei Hamburg. Bismarck war nun ein sehr reicher Mann mit einem Grundbesitz von 16.000 Hektar. Auf seinen Gütern betrieb er neben der Land- und Forstwirtschaft Sägewerke, Papierfabriken und Brennereien.

Die Verfassung, die Bismarck dem neuen Reich gab, war ganz auf seine Person zugeschnitten. Der Reichskanzler wurde vom Kaiser ernannt und war nur diesem verantwortlich. Die "Reichsämter" für Auswärtiges, Inneres usw. wurden nicht von selbständigen Ministern geleitet, sondern von Staatssekretären, die bloße Gehilfen des Kanzlers waren. Der Reichstag wurde nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht (das freilich nur Männern über 25 Jahre zustand) gewählt, ganz im Gegensatz zu dem in Preußen geltenden Dreiklassenwahlrecht, das die Wohlhabenden begünstigte. Bismarck führte das allgemeine Wahlrecht in der Annahme ein, dass die Landbevölkerung überwiegend konservativ stimmen und so die städtischen Demokraten schwächen würde. Der Reichstag hatte sehr viel geringere Rechte als der heutige Bundestag; vor allem hatte er keinen Einfluss auf die Regierungsbildung. Allerdings brauchte Bismarck die Zustimmung der Reichstagsmehrheit für seine Gesetzesvorlagen und den Reichshaushalt. Da es keine "Regierungskoalition" im heutigen Sinne gab, musste sich Bismarck seine Mehrheiten von Fall zu Fall suchen. In den ersten Jahren fand er sie vor allem bei der Nationalliberalen Partei, die den rechten Flügel des besitzenden Bürgertums vertrat; seit 1879 stützte er sich stärker auf die konservativen Gruppierungen.

Die Außenpolitik, die Bismarck als Reichskanzler betrieb, war im Wesentlichen Friedenspolitik. Sein Ziel war es, das Erreichte zu sichern und zu bewahren. Dazu diente ihm ein System von Bündnissen und Verträgen, das den Kriegsfall möglichst ausschließen sollte. Alle Mächte außer Frankreich sollten gute Beziehungen zu Deutschland nötig haben und von antideutschen Koalitionen möglichst abgehalten werden. Um Europa die Furcht vor weiterer deutscher Expansion zu nehmen, erklärte Bismarck das Reich für "saturiert", d.h. ohne irgendwelche Gebietsansprüche. Von Kolonialpolitik hielt er wenig; mit dem Erwerb afrikanischer Kolonien in den Achtzigerjahren folgte er eher dem Zeitgeist als seinen eigenen politischen Überzeugungen.

Viel kritischer ist Bismarcks Innenpolitik zu bewerten. Nach einem Wort des großen Soziologen Max Weber hat er der Nation die äußere Einheit gegeben, nicht aber die innere. Ihm fehlte das Verständnis für die demokratischen Tendenzen der Zeit; politische Oppositionelle waren für ihn "Reichsfeinde". Die beiden größten innenpolitischen Kämpfe, die er führte - gegen die katholische Kirche und gegen die organisierte Arbeiterbewegung -, endeten mit Niederlagen. Den politischen Katholizismus vermochte er im "Kulturkampf" der Siebzigerjahre ebenso wenig niederzuringen wie die Sozialdemokratie mit dem "Sozialistengesetz" von 1878-1890. Seine Politik entfremdete die Arbeiterschaft auf lange Zeit dem Staat, woran auch die umfassende, damals einzigartig dastehende Sozialversicherung nichts änderte, die er in den Achtzigerjahren einführte.

Von Kaiser Wilhelm II., der 1888 den Thron bestiegen hatte, wurde Bismarck 1890 entlassen. Vorangegangen waren Meinungsverschiedenheiten in einer Reihe von politischen Fragen; das eigentliche Motiv war aber, dass der alte Kanzler dem jungen Kaiser, der selbst regieren wollte, im Wege stand. Den Titel eines Herzogs von Lauenburg, der Bismarck zum Abschied verliehen wurde, hat er nie geführt; er verweigerte sogar die Annahme von Briefen, die diese Adresse trugen. Er zog sich nach Friedrichsruh im Sachsenwald zurück und übte in Reden, Interviews und von ihm angeregten Zeitungsartikeln vernehmlich Kritik an der kaiserlichen Politik. 1894 kam es zu einer oberflächlichen Aussöhnung mit dem Kaiser. Am 30. Juli 1898 starb Bismarck in Friedrichsruh.

Quelle: www.wissen.de

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Ich hoffe, daß DIE Quelle als neutral anerkannt wird.

Gruß

Henning

Bakunin
11.02.2004, 20:57
Viel kritischer ist Bismarcks Innenpolitik zu bewerten. Nach einem Wort des großen Soziologen Max Weber hat er der Nation die äußere Einheit gegeben, nicht aber die innere. Ihm fehlte das Verständnis für die demokratischen Tendenzen der Zeit; politische Oppositionelle waren für ihn "Reichsfeinde". Die beiden größten innenpolitischen Kämpfe, die er führte - gegen die katholische Kirche und gegen die organisierte Arbeiterbewegung -, endeten mit Niederlagen. Den politischen Katholizismus vermochte er im "Kulturkampf" der Siebzigerjahre ebenso wenig niederzuringen wie die Sozialdemokratie mit dem "Sozialistengesetz" von 1878-1890. Seine Politik entfremdete die Arbeiterschaft auf lange Zeit dem Staat, woran auch die umfassende, damals einzigartig dastehende Sozialversicherung nichts änderte, die er in den Achtzigerjahren einführte.

das ist wichtig und somit ist er für mich ein gescheiterter unterdrücker-was ja auch was schönes ist :D

Großadmiral
11.02.2004, 21:43
Original von Siran
Seine Innenpolitik war sicherlich nicht besonders geschickt. Allerdings waren seine außenpolitischen Leistungen meisterhaft. Er hat es durch geschickte Verträge und Gegenverträge einerseits geschafft, Deutschland in das Bündnissystem einzuglieder, und andererseits, Frankreich aus dem System draußen zu halten und es damit zu isolieren.?
schließe ich mich an.

Original von Siran
Ich habe übrigens mal irgendwo gelesen, dass Bismarck die Annektion Elsass-Lothringens ablehnte und es lieber gesehen hätte, wenn Frankreich keine Gebiete verloren hätte, um damit Frankreich nicht zum unerbittlichen Gegner zu machen. Weiß darüber irgendwer was?
Ihm war tatsächlich nicht wohl dabei, doch soviel ich weis, haben ihn die Militärs und die nationalen Kräfte dazu gedrängt.

Klaus E. Daniel
12.02.2004, 11:01
Soziale Gesetzgebung

»Trotz der schwierigen innenpolitischen Verhältnisse und starken Widerständen im Reichstag hat Bismarck in den achtziger Jahren mit der sozialen Gesetzgebung eine große und auch für das Ausland vorbildliche Leistung durchgeführt. Seine wichtigsten Mitarbeiter dabei waren Hermann Wagener und Theodor Lohmann. In einer Kaiserlichen Botschaft vom 17.November 1881 wurde ein sozialpolitisches Programm entwickelt.
Der erste Entwurf eines Gesetzes für Sozialversicherung wurde schon Anfang 1881 dem Reichstag vorgelegt, blieb aber in den parlamentarischen Debatten stecken. In dem Gesetzentwurf hieß es, »dass der Staat sich in höherem Maße als bisher seiner hilfsbedürftigen Mitglieder annehme, ist nicht bloß eine Pflicht der Humanität und des Christentums, von welchem die staatlichen Einrichtungen durchdrungen sein sollen, sondern auch eine Aufgabe staatserhaltender Politik, welche das Ziel zu verfolgen hat, auch in den besitzlosen Klassen der Bevölkerung, welche zugleich die zahlreichsten und am wenigsten unterrichteten sind, die Anschauung zu pflegen, dass der Staat nicht bloß eine notwendige, sondern auch eine wohltätige Einrichtung sei«. Soweit damit ein sozialistisches Element eingeführt werde, handle es sich nur um eine Weiterentwicklung der aus der christlichen Überlieferung erwachsenen modernen Staatsidee.

Über die Unfallversicherung hinaus kündigte die kaiserliche Botschaft eine Versicherung gegen Krankheit, Alter und Invalidität an.«

(Wilhelm Mommsen: Otto von Bismarck, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbeck 1966, S. 172)


Es wird immer sein Kampf gegen die Sozialgesetzgebung als Grund hervorgehoben - ich zweifle daran.
Bismarck war im Grunde immermehr zum Landwirt geworden und da gab es ganz selbstverständlich eine Sorgepflicht für seine Leute. Daß er die Sozialversicherung nur gegen starken Widerstand im Reichstag durchbringen konnte. spricht für sich.


Klaus E. Daniel

Klaus E. Daniel
12.02.2004, 16:24
Falsches Bismarck-Bild

»... Kurz vor dem 20.Juli 1944 besuchte einer der führenden Köpfe des Widerstandes gegen Hitler, der Diplomat Ulrich von Hassell, das Grab Bismarcks in Friedrichsruh. In seinem Tagebuch notierte er zehn Tage vor dem mißglückten Attentat: „Kaum zu ertragen, ich war dauernd in Tränen beim Gedanken an das zerstörte Werk.... . Es ist bedauerlich, welch falsches Bild wir selbst in der Welt von ihm erzeugt haben, als dem Gewaltpolitiker mit Kürassierstiefeln in der kindlichen Freude darüber, daß jemand Deutschland endlich wieder zur Geltung brachte. In Wahrheit war die höchste Diplomatie und das Maßhalten seine große Gabe. Er hat verstanden, die Gegner auszumanövrieren und trotzdem in einziger Weise in der Welt Vertrauen zu erwecken, genau umgekehrt wie heute.“ Jenes von Hassell beklagte Bild des Gewaltpolitikers Bismarck gehört - heute freilich ins Negative gewendet - zwar noch immer nicht der Vergangenheit an, doch die wirklich ernstzunehmenden Bismarck-Biographen der Gegenwart haben sich längst davon abgesetzt.«

(F.A.Z. vom 09.07.98)



Wirklich WIR ?

KED

Klaus E. Daniel
12.02.2004, 16:38
Die große Gabe des Maßhaltens

»Deutschland war gut bedient mit Bismarck, dem hochintelligenten, kultivierten und redegewandten Diplomaten und Hofmann, der trotz seiner allzu hohen Stimme ein brillanter Parlamentsredner war. Willensstark und tatkräftig, unterschied er sich von den großen Tyrannen vor und nach ihm durch eine besondere Fähigkeit zum Maßhalten. Gewiss folgte er seiner Bestimmung als großes Raubtier, doch bemühte er sich gleichzeitig leidenschaftlich, niemals zu weit zu gehen. Der Hass trieb ihn um, doch niemals so sehr, als dass er nicht gewusst hätte, dass Triumph und Sturz eng beieinander liegen.

Bismarck war ein Konservativer, der angetreten war, um die feudale Ordnung des Rittergutes zu verteidigen, auf dem der Herr regierte, wirtschaftete und schützte, ausbeutete, spielte, Krieg führte und die Stellung behauptete, die ihm durch den Gott Martin Luthers zugewiesen war. Doch begriff dieser Konservative rasch, dass in einer Welt des Wandels Altes nur durch Anpassung ans Neue bestehen kann und durch Opferung eines Teils dessen, was man mit dem eigenen Einsatz bewahren will.
Von echten Konservativen, die niemals Verständnis für das Werden haben, unterschied sich Bismarck durch seine Mäßigung und seinen Modernismus. Maßvoll zeigte er sich in all »seinen« Kriegen, denn beim Friedensschluss war er stets bemüht, aus dem Gegner keinen Todfeind zu machen.

Das galt für Dänemark wie für Österreich, und so wollte er auch Frankreich behandeln, hätten nicht König, Armee und Öffentlichkeit - im Süden mehr als im Norden - die Rückkehr Elsass-Lothringens ins Reich erzwungen. Dass er dem Verhältnis zwischen Paris und Berlin diesen irreparablen Schaden zufügen musste, bereitete dem Reichskanzler eine ständige Sorge und verstärkte seine Angst um den Bestand seines Werkes.

Maßvoll zeigte er sich auch im Inneren, denn nach einem erbitterten Kampf gegen den Liberalismus verglich er sich mit ihm und führte im neuen Reich das allgemeine Wahlrecht ein. Der einstige Verfechter des Absolutismus, der in den Jahren 1847/1848 isoliert am extrem rechten Rand gestanden hatte, arrangierte sich auf Dauer mit der konstitutionellen Monarchie.

Indem Bismarck die erste Sozialgesetzgebung mit Krankenversicherung und Altersversorgung durchs Parlament brachte - nicht ohne politischen Opportunismus, da er der Sozialdemokratie das Wasser abgraben wollte -, zeigte er sich auch wieder gemäßigt, weil er die Arbeiterschaft als Teil seines Kampfes gegen die revolutionäre Partei in die staatliche Ordnung einzubinden hoffte, und modern, da soziale Absicherung Mildtätigkeit und Spendenbereitschaft überflüssig macht und einen bedeutenden emanzipatorischen Aspekt aufweist.«

(Joseph Rovan: Geschichte der Deutschen - Von ihren Ursprüngen bis heute, Deutscher Taschenbuchverlag, München 1998)


Zunächst ENDE, ich warte auf Fragen.
KED

O.v.Bismarck
12.02.2004, 18:29
Original von ernesto

er war ein mörder und kriegstreiber...


Das ist unsinn. Man darf nicht vergessen, dass 1866 das Reich und 1870 Frankreich Preussen den Krieg erklärte.

Was Bismarck damit zu tun hat frage ich mich. Unter im fand Deutschland nicht nur die Einigkeit, sondern auch den inneren und äußeren Frieden.

Dazu erstellte er Gesetze, die bis heute bestand haben und langsam, Stück für Stück, von der Bundesregierung demontiert werden.

O.v.B.

O.v.Bismarck
12.02.2004, 18:34
Original von Siran
Ich habe übrigens mal irgendwo gelesen, dass Bismarck die Annektion Elsass-Lothringens ablehnte und es lieber gesehen hätte, wenn Frankreich keine Gebiete verloren hätte, um damit Frankreich nicht zum unerbittlichen Gegner zu machen. Weiß darüber irgendwer was?


Richtig. Er wollte auch nicht, dass das Kaiserreich in Versailles ausgerufen wird, jedoch konnte er sich nicht gegen die Militärs durchsetzen, die auf seinen Wunsch hin schon Österreich nicht demütigen durften. Aber nach dem, was Napoleon Deutschland und vor allem Preussen antat, waren die Rachegelüste verständlich.

O.v.B.

Siran
12.02.2004, 19:58
Wobei ja zumindest die Kriegserklärung Frankreichs 1870 von Bismarck provoziert war.

Tiger
12.02.2004, 20:28
Das war übrigens sehr geschickt gemacht:Bismarck hat sich bewirkt, dass sich die Großmächte neutral halten und, dass die anderen deutschen Staaten beteiligen und das so eine Welle Nationaler begeisterung ausgelöst wird, die Deutschland letztendlich zum Sieg über die Franzosen und zur deutschen Einheit führt.

Bakunin
12.02.2004, 20:48
an den herrn bismarck:
was halten sie von den bestialischen sozialistengesetzen?

Großadmiral
13.02.2004, 18:08
Original von O.v.Bismarck

Richtig. Er wollte auch nicht, dass das Kaiserreich in Versailles ausgerufen wird,
O.v.B.

Die feierliche Zeremonie vor den Toren des belagerten Paris ließ nichts von den vorangegangenen Querelen ahnen.
Sie übertönte auch alle Warnungen derer, die sich die Taufe des neuen Reiches lieber mit Spree- als mit Seinewasser gewünscht hätten.
Bismarck war also nicht der einzige.

O.v.Bismarck
13.02.2004, 18:37
Original von Siran
Wobei ja zumindest die Kriegserklärung Frankreichs 1870 von Bismarck provoziert war.

Dazu braucht es immer zwei: Einer, der provoziert und einer, der sich provzieren lässt.

Und es war ja nicht so, als ob Preussen die die Mobilmachung ausgerufen gehabt hätte.

O.v.B.

Großadmiral
14.02.2004, 00:55
Otto. Ich habe dazu ein Thema erstellt.

Klaus E. Daniel
14.02.2004, 11:21
Ich muß meiner Kollegin Siran höflich widersprechen.

Bismarck hart den Deutsch-Französichen Krieg nicht provoziert.

@ernesto

Was sollen diese gebetsmühlenhaften Behauptungen - ohne Beweise ?

Ich komme noch darauf zurück, wenn ich die Literatur gefunden habe..

KED

Siran
14.02.2004, 12:04
In gewisser Weise schon. Schließlich hat er die Emser Depeche so umformuliert, dass sie auf Napoleon III. beleidigend wirken musste. Der Abbruch der Beziehungen und alles folgende, war vorherzusehen und von Bismarck auch erwartet.

Bakunin
14.02.2004, 12:12
Was sollen diese gebetsmühlenhaften Behauptungen - ohne Beweise ?

welche behauptungen?

Klaus E. Daniel
14.02.2004, 12:23
was halten sie von den bestialischen sozialistengesetzen?




Dies !
Und ich habe darüber belegt geschrieben.
ernesto.

KED


@Siran


Emser Depesche

13. VII. 1870, Abeken an Bismarck; ab Ems 15.10 Uhr

Seine Majestät der König schreibt mir:

„Graf Benedetti fing mich auf der Promenade ab, um auf zuletzt sehr zudringliche Art von mir zu verlangen, ich sollte ihn autorisiren, sofort zu telegraphiren, dass ich für alle Zukunft mich verpflichtete niemals wieder meine Zustimmung zu geben, wenn die Hohenzollern auf ihre Candidatur zurückkämen.

Ich wies ihn zuletzt, etwas ernst, zurück da man à tout jamais dergleichen Engagements nicht nehmen dürfe noch könne.

Natürlich sagte ich ihm, dass ich noch nichts erhalten hätte und da er über Paris und Madrid früher benachrichtigt sei als ich, er wohl einsähe, dass mein Gouvernement wiederum ausser Spiel sei."

Seine Majestät hat seitdem ein Schreiben des Fürsten bekommen.

Da Seine Majestät dem Grafen Benedetti gesagt, dass er Nachricht vom Fürsten erwarte, hat Allerhöchstderselbe, mit Rücksicht auf die obige Zumuthung, auf des Grafen Eulenburg und meinen Vortrag, beschlossen, den Grafen Benedetti nicht mehr zu empfangen, sondern ihm nur durch einen Adjutanten sagen zu lassen: dass Seine Majestät jetzt vom Fürsten die Bestätigung der Nachricht erhalten, die Benedetti aus Paris schon gehabt, und dem Botschafter nichts weiter zu sagen habe.

Seine Majestät stellt Eurer Excellenz anheim, ob nicht die neue Forderung Benedetti’s und ihre Zurückweisung sogleich, sowohl unsern Gesandten, als in der Presse mitgetheilt werden sollte.

Die von Bismarck redigierte Depesche

Nachdem die Nachricht von der Entsagung des Erbprinzen von Hohenzollern der Kaiserlich Französischen Regierung von der Königlich Spanischen amtlich mitgetheilt worden sind, hat der Französische Botschafter in Ems an S. Maj. den König noch die Forderung gestellt, ihn zu autorisiren, dass er nach Paris telegraphire, dass S. Maj. der König sich für alle Zukunft verpflichte, niemals wieder seine Zustimmung zu geben, wenn die Hohenzollern auf ihre Kandidatur wieder zurückkommen sollten.

Seine Maj. der König hat es darauf abgelehnt, den Franz. Botschafter nochmals zu empfangen, und demselben durch den Adjutanten vom Dienst sagen lassen, dass S. Majestät dem Botschafter nichts weiter mitzutheilen habe.

Teilen Sie dies dort mit.
_______________________________

Das ist ein Ergebnis, aber nicht der AUSLÖSER !
Es stimmt, Bismarck hat das vorausgesehen - aber diese Brüskierung konnte er nicht hinnehmen.

Die Kriegserklärung geschah überdies gegen Preußen. nicht gegen Deutschland, das noch gar nicht bestand. Hübsch, nicht wahr ?

KED

Bakunin
14.02.2004, 12:25
ich werde jawohl noch die sozialistengesetze als bestialisch brandmarken dürfen oder wollen sie mir das etwa verbieten?

Siran
14.02.2004, 12:27
Wie wäre es denn mal mit einem ordentlichen Text über die Sozialistengesetze statt nur der Ausssage, dass sie bestialisch wären? Das wäre eine Diskussion wohl auch eher förderlich.

Bakunin
14.02.2004, 12:31
"Das Sozialistengesetz hat die Presse und die Organisation der sozialdemokratischen Partei vollkommen zerstört. Die schwachen Rechtsgarantien, die es enthielt, wurden durch die Praxis der Polizei tatsächlich außer Kraft gesetzt. Sozialistische Politiker und Agitatoren wurden aus vielen Städten in der brutalsten Weise vertrieben. In einer Zeit, die so viel politische Verfolgungen erlebt hat, wie die unsrige, verdient es jedoch hervorgehoben zu werden, daß das Recht, einen Sozialdemokraten in den Reichstag zu wählen, ebensowenig beseitigt wurde, wie das Recht der sozialdemokratischen Abgeordneten, von der parlamentarischen Redefreiheit den weitesten Gebrauch zu machen. So stark war immerhin der liberale Geist des Zeitalters, daß selbst ein Bismarck nicht daran zu rühren wagte. Aber auch so war das Gesetz ein äußerst kräftiger und rücksichtsloser Eingriff in die sozialistische Bewegung. Und trotzdem war sein Erfolg gleich null. Auf die Dauer vermochte es durchaus nicht, das Anwachsen der sozialdemokratischen Stimmen zu verhindern. Allerdings trat 1881 ein Rückgang ein. Aber er war nur vorübergehend. Trotz der Unterdrückung ihrer Agitation in Presse und Versammlung stiegen die sozialdemokratischen Stimmen bei der Reichstagswahl von 1884 auf 550000, 1887 auf 763000 und 1890 auf 1427000. Gemessen an seinen Absichten, war das Gesetz ein vollkommener Fehlschlag. Die Gewaltpolitik Bismarcks versagte gegenüber den Sozialdemokraten ebenso, wie sie dem katholischen Klerus gegenüber versagt hatte. Den schwersten Schaden erlitten die Nationalliberalen, die ihn wenigstens im Anfang unterstützt hatten. Denn sie hatten ihre Grundsätze preisgegeben, und das ist für eine politische Partei die Sünde, für die es keine Vergebung gibt. Das Tragische ist, daß dieses Opfer des Intellekts völlig vergeblich war. Es dauerte nur ein Jahr, so hatten sie aufgehört, die Partei Bismarcks zu sein, ja sie mußten erleben, daß er sich ihrem schärfsten Gegner zuwandte, um mit dessen Hilfe sie ihrer parlamentarischen Position und ihres politischen Ansehens zu berauben."
E. Eyck: Bismarck und das Deutsche Reich, Erlenbach-Zürich/Stuttgart 1955, S. 305f.

Siran
14.02.2004, 12:40
Da das wahrscheinlich eher weniger bringt, jetzt mal der Text der Sozialistengesetze, damit sich der geneigter User selbst ein Bild machen kann:



Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie.
["Sozialistengesetz"]

Vom 21. Oktober 1878.


Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:


§. 1.

Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.
Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten.
Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art.


§. 2.

Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des §. 1 Abs. 2 der §. 35 des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, (Bundes-Gesetzbl. S. 145 ff.) Anwendung.
Auf eingeschriebene Hülfskassen findet im gleichen Falle der §. 29 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 125 ff.) Anwendung.


§. 3.

Selbständige Kassenvereine (nicht eingeschriebene), welche nach ihren Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, sind im Falle des §. 1 Abs. 2 zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Kontrole zu stellen.
Sind mehrere selbständige Vereine der vorgedachten Art zu einem Verbande vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbande und die Kontrole über denselben angeordnet werden.
In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Kontrole auf diesen zu beschränken.


§. 4.

Die mit der Kontrole betraute Behörde ist befugt:
1. allen Sitzungen und Versammlungen des Vereins beizuwohnen;
2. Generalversammlungen einzuberufen und zu leiten;
3. die Bücher, Schriften und Kassenbestände einzusehen, sowie Auskunft über die Verhältnisse der Vereins zu erfordern;
4. die Ausführung von Beschlüssen, welche zur Förderung der im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen geeignet sind, zu untersagen;
5. mit der Wahrnehmung der Obliegenheiten des Vorstandes oder anderer leitender Organe des Vereins geeignete Personen zu betrauen.
6. die Kassen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen.


§. 5.

Wird durch die Generalversammlung, durch den Vorstand oder durch ein anderes leitendes Organ des Vereins den von der Kontrolbehörde innerhalb ihrer Befugnisse erlassenen Anordnungen zuwidergehandelt oder treten in dem Vereine die im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen auch nach Einleitung der Kontrole zu Tage, so kann der Verein verboten werden.


§. 6.

Zuständig für das Verbot und die Anordnung der Kontrole ist die Landespolizeibehörde. Das Verbot ausländischer Vereine steht dem Reichskanzler zu.
Das Verbot ist in allen Fällen durch den Reichsanzeiger, das von der Landespolizeibehörde erlassene Verbot überdies durch das für amtliche Bekanntmachungen der Behörde bestimmte Blatt des Ortes oder des Bezirkes bekannt zu machen.
Das Verbot ist für das ganze Bundesgebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen des Vereins, sowie jeden vorgeblich neuen Verein, welcher sachlich als der alte sich darstellt.


§. 7.

Auf Grund des Verbots sind die Vereinskasse, sowie alle für Zwecke des Vereins bestimmten Gegenstände durch die Behörde in Beschlag zu nehmen.
Nachdem das Verbot endgültig geworden ist, hat die von der Landespolizeibehörde zu bezeichnende Verwaltungsbehörde die Anwicklung der Geschäfte des Vereins (Liquidation) geeigneten Personen zu übertragen und zu überwachen, auch die Namen der Liquidatoren bekannt zu machen.
An die Stelle, des in den Gesetzen oder Statuten vorgesehenen Beschlusses der Generalversammlung tritt der Beschluß der Verwaltungsbehörde.
Das liquidirte Vereinsvermögen ist, unbeschadet der Rechtsansprüche Dritter und der Vereinsmitglieder, nach Maßgabe der Vereinsstatuten beziehungsweise der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
Der Zeitpunkt, in welchem das Verbot endgültig wird, ist als der Zeitpunkt der Auflösung oder Schließung des Vereins (der Kasse) anzusehen.
Gegen die Anordnung der Behörde findet nur die Beschwerde an die Aufsichtsbehörden statt.


§. 8.

Das von der Landespolizeibehörde erlassene Verbot, sowie die Anordnung der Kontrole ist dem Vereinsvorstande, sofern ein solcher im Inlande vorhanden ist, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe steht dem Vereinsvorstande die Beschwerde (§. 26) zu.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe erlassen hat.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.


§. 9.

Versammlungen, in denen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen.
Versammlungen, von denen durch Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten Absatze bezeichneten Bestrebungen bestimmt sind, sind zu verbieten.
Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleichgestellt.


§. 10.

Zuständig für das Verbot und die Auflösung ist die Polizeibehörde.
Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt.


§. 11.

Druckschriften, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdende Weise zu Tage treten, sind zu verbieten.
Bei periodischen Druckschriften kann das Verbot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt.


§. 12.

Zuständig für das Verbot ist die Landespolizeibehörde, bei periodischen im Inlande erscheinenden Druckschriften die Landespolizeibehörde des Bezirks, in welchem die Druckschrift erscheint. Das Verbot der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu.
Das Verbot ist in der im §. 6 Abs. 2 vorgeschriebenen Weise bekannt zu machen und ist für das ganze Bundesgebiet wirksam.


§. 13.

Das von der Landespolizeibehörde erlassene Verbot einer Druckschrift ist dem Verleger oder dem Herausgeber, das Verbot einer nicht periodisch erscheinenden Druckschrift auch dem auf derselben benannten Verfasser, sofern diese Personen im Inlande vorhanden sind, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen.
Gegen die Verfügung steht dem Verleger oder dem Herausgeber, sowie dem Verfasser die Beschwerde (§. 26) zu.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe erlassen hat.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.


§. 14.

Auf Grund des Verbots sind die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zwecke der Verbreitung vorfinden, in Beschlag zu nehmen. Die Beschlagnahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Druckschriften im engeren Sinne hat auf Antrag des Betheiligten statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in Beschlag genommenen Druckschriften, Platten und Formen sind, nachdem das Verbot endgültig geworden ist, unbrauchbar zu machen.
Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt.


§. 15.

Die Polizeibehörde ist befugt, Druckschriften der im §. 11 bezeichneten Art, sowie die zu ihrer Vervielfältigung dienenden Platten und Formen schon vor Erlaß eines Verbots vorläufig in Beschlag zu nehmen. Die in Beschlag genommene Druckschrift ist innerhalb vierundzwanzig Stunden der Landespolizeibehörde einzureichen. Letztere hat entweder die Wiederaufhebung der Beschlagnahme sofort anzuordnen oder innerhalb einer Woche das Verbot zu erlassen. Erfolgt das Verbot nicht innerhalb dieser Frist, so erlischt die Beschlagnahme und müssen die einzelnen Stücke, Platten und Formen freigegeben werden.


§. 16.

Das Einsammeln von Beiträgen zur Förderung von sozialdemokratischen, sozialistischen oder kommunistischen auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen, sowie die öffentliche Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge sind polizeilich zu verbieten. Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen.
Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt.


§. 17.

Wer an einem verbotenen Vereine (§. 6) als Mitglied sich betheiligt, oder eine Tätigkeit im Interesse eines solchen Vereins ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher an einer verbotenen Versammlung (§. 9) sich betheiligt, oder welcher nach polizeilicher Auflösung einer Versammlung (§. 9) sich nicht sofort entfernt.
Gegen diejenigen, welche sich an dem Vereine oder an der Versammlung als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner oder Kassirer betheiligen, oder welche zu der Versammlung auffordern, ist auf Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahre zu erkennen.


§. 18.

Wer für einen verbotenen Verein oder für eine verbotene Versammlung Räumlichkeiten hergiebt, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahre bestraft.


§. 19.

Wer eine verbotene Druckschrift (§§. 11, 12), oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift (§. 15) verbreitet, fortsetzt oder wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.


§. 20.

Wer einem nach §. 16 erlassenen Verbote zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Außerdem ist das zufolge der verbotenen Sammlung oder Aufforderung Empfangene oder der Werth desselben der Armenkasse des Orts der Sammlung für verfallen zu erklären.


§. 21.

Wer ohne Kenntniß, jedoch nach erfolgter Bekanntmachung des Verbots durch den Reichsanzeiger (§§. 6, 12) eine der in den §§. 17, 18, 19 verbotenen Handlungen begeht, ist mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft zu bestrafen.
Gleiche Strafe trifft den, welcher nach erfolgter Bekanntmachung des Verbots einem nach §. 16 erlassenen Verbot zuwiderhandelt. Die Schlußbestimmung des §. 20 findet Anwendung.


§. 22.

Gegen Personen, welche sich die Agitation für die im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen zum Geschäfte machen, kann im Falle einer Verurtheilung wegen Zuwiderhandlung gegen die §§. 17 bis 20 neben der Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit der Einschränkung ihres Aufenthaltes erkannt werden.
Auf Grund dieses Erkenntnisses kann dem Verurtheilten der Aufenthalt in bestimmten Bezirken und Ortschaften durch die Landespolizeibehörde versagt werden, jedoch in seinem Wohnsitze nur dann, wenn er denselben nicht bereits seit sechs Monaten inne hat. Ausländer können von der Landespolizeibehörde aus dem Bundesgebiete ausgewiesen werden. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahr bestraft.


§. 23.

Unter den im §. 22 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann gegen Gastwirthe, Schankwirthe, mit Branntwein oder Spiritus Kleinhandel treibende Personen, Buchdrucker, Buchhändler, Leihbibliothekare und Inhaber von Lesekabinetten neben der Freiheitsstrafe auf Untersagung ihres Gewerbebetriebes erkannt werden.


§. 24.

Personen, welche es sich zum Geschäft machen, die im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen zu fördern, oder welche auf Grund einer Bestimmung dieses Gestzes rechtskräftig zu einer Strafe verurtheilt worden sind, kann von der Landespolizeibehörde die Befugniß zur gewerbsmäßigen oder nicht gewerbsmäßigen öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, sowie die Befugniß zum Handel mit Druckschriften im Umherziehen entzogen werden.
Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörde statt.


§. 25.

Wer einem auf Grund des §. 23 ergangenen Urtheil oder einer auf Grund des §. 24 erlassenen Verfügung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.


§. 26.

Zur Entscheidung der in den Fällen der §§. 8, 13 erhobenen Beschwerden wird eine Kommission gebildet. Der Bundesrath wählt vier Mitglieder aus seiner Mitte und fünf aus den Mitgliedern der höchsten Gerichte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten.
Die Wahl dieser fünf Mitglieder erfolgt für die Zeit der Dauer dieses Gesetzes und für die Dauer ihres Verbleibens in richterlichem Amte.
Der Kaiser ernennt den Vorsitzenden und aus der Zahl der Mitglieder der Kommission dessen Stellvertreter.


§.27.

Die Kommission entscheidet in der Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen mindestens drei zu den richterlichen Mitgliedern gehören müssen. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ist den Betheiligten Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Begründung ihrer Anträge zu geben. Die Kommission ist befugt, Beweis in vollem Umfange, insbesondere durch eidliche Vernehmung von Zeigen und Sachverständigen, zu erheben oder mittelst Ersuchens einer Behörde des Reichs oder eines Bundesstaates erheben zu lassen. Hinsichtlich der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sachverständiger vernehmen zu lassen, sowie hinsichtlich der im Falle des Ungehorsams zu verhängenden Strafen kommen die Bestimmungen der am Sitze der Kommission beziehungsweise der ersuchten Behörde geltenden bürgerlichen Prozeßrechte zur Anwendung. Die Entscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgültig.
Im übrigen wird der Geschäftsgang bei der Kommission durch ein von derselben zu entwerfendes Regulativ geordnet, welches der Bestätigung des Bundesrathes unterliegt.


§. 28.

Für Bezirke oder Ortschaften, welche durch die im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen mit Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedroht sind, können von den Zentralbehörden der Bundesstaaten die folgenden Anordnungen, soweit sie nicht bereits landesgesetzlich zulässig sind, mit Genehmigung des Bundesrathes für die Dauer von längstens Einem Jahr getroffen werden:
1. daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde stattfinden dürfen; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstag oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht;
2. daß die Verbreitung von Druckschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht stattfinden darf;
3. daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Bezirken oder Ortschaften versagt werden kann;
4. daß der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Waffen verboten, beschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird.
Ueber jede auf Grund der vorstehenden Bestimmungen getroffene Anordnung muß dem Reichstag sofort beziehungsweise bei seinem nächsten Zusammentreten Rechenschaft gegeben werden.
Die getroffenen Anordnungen sind durch den Reichsanzeiger und auf die für landespolizeiliche Verfügungen vorgeschriebene Weise bekannt zu machen.
Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Verfügungen mit Kenntniß oder nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.


§. 29.

Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Bezeichnung Landespolizeibehörde, Polizeibehörde zu verstehen sind, wird von der Zentralbehörde des Bundesstaates bekannt gemacht.


§. 30.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft und gilt bis zum 31. März 1881.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.


Gegeben Potsdam, den 21. Oktober 1878.

Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
(L. S.) Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Fürst v. Bismarck.



Ausgegeben zu Berlin den 22. Oktober 1878.

Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (21.10.1878), in: documentArchiv.de [Hrsg.]

Bakunin
14.02.2004, 12:46
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

:wand:
ich kenn den text halbwegs, aber ich glaube nicht, dass er uns weiter hilft.der text den ich gepostet habe ist da schon viel informativer, wie ich finde, da er auch die konsequenzen des bismarckschen terrorregimes beschreibt.

Siran
14.02.2004, 12:52
Der Text, den du gepostet hast, ist allerdings bereits wertend...

Bakunin
14.02.2004, 12:55
Der Text, den du gepostet hast, ist allerdings bereits wertend...

ja, es gibt vorgänge bei denen kann man nicht neutral berichten.

Siran
14.02.2004, 13:14
So, jetzt nochmal ein längerer Text. Tut mir leid, der ist online nicht erhältlich und deshalb kann ich ihn nicht verlinken.



Bismarcks Sozialistengesetze und die Einführung der Sozialversicherungen

Es mag zunächst den Anschein haben, als handelte es sich bei den Sozialistengesetzen und den Sozialversicherungen um zwei ganz verschiedene Thematiken in der deutschen Kaiserzeit, doch wird schnell klar, dass beides zusammen betrachtet werden muß. Beides ist eine Reaktion Bismarcks auf die wachsende innenpolitische Unruhe und die immer stärker werdende SPD

Die innenpolitische Lage des Kaiserreich im Jahre 1878

Die Ausbreitung der SAP / SPD

Mit der 1869 in Eisenach gegründeten `Sozialdemokratischen Arbeiterpartei´, die sich 1875 mit dem `Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein´ zur `Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands´ (SAP) vereinigte und sich schließlich 1890 in `Sozialdemokratische Partei Deutschlands´ umbenennen sollte, entstand in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts eine Partei, die sich stark von den übrigen Parteien der Kaiserzeit unterschied. Schon früh wurde sie Massenpartei mit fester Mitgliedschaft und straffer Organisation.
Weite Teile der Partei lehnten den bürgerlichen Staat ab und hofften auf die Weltrevolution der Arbeiterklasse. Zahlreiche, der Partei nahestehenden Organisationen wurden gegründet, vom Kindergarten über Sport- und Gesangsvereine bis hin zu Spar- und Bauvereinen. Rasch hatte die Sozialdemokratische Bewegung große Ausdehnung in der Gesellschaft erlangt und die Stimmenzuwächse bei den Reichstagswahlen 1874 und 1877 ließen sie endgültig in konservativen Kreisen als zunehmende Bedrohung der staatlichen Ordnung erscheinen.

Scharfe Gegensätze zwischen Konservativen und der Arbeiterbewegung

Die Forderungen der SAP, z.B. nach Verstaatlichung der Produktionsmittel, gerechter Entlohnung entsprechend der geleisteten Arbeit, Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit, freie Wahlen, Plebiszite und Arbeitszeitverkürzungen waren politischer Sprengstoff für das Kaiserreich. Demonstrationen und Streiks nahmen an Heftigkeit und Heftigkeit zu – das etablierte System begriff die Sozialisten zunehmend als akute Gefahr.
Für viele, auch für Bismarck, kam noch eine tiefe persönliche Abneigungen gegen dies „vaterlandslosen Gesellen“ hinzu, die über einzelne Forderungen der SAP hinaus ging und grundsätzlich eine Opposition zwischen SAP und dem Kaiserreich sah. Bismarck: “ Ich komme zu der Frage zurück, wann und warum ich meine Bemühungen um soziale Verhältnisse aufgegeben habe, und wann überhaupt meine Stellung zur sozialen Frage eine andere geworden ist. Es stammt dies von dem Augenblick her, wo in versammeltem Reichstag ... ich weiß nicht, war es der Abg. Bebel oder Liebknecht, in pathetischem Appell die französische Kommune als Vorbild politischer Einrichtungen hinstellte und sich selbst offen vor dem Volke zu dem Evangelium dieser Mörder und Mordbrenner bekannte. Von diesem Augenblick an habe ich die Wucht der Überzeugung von der Gefahr, die uns bedroht, empfunden; jener Anruf der Kommune war ein Lichtstrahl, der in die Sache fiel, und von diesem Augenblick an habe ich in den sozialdemokratischen Elementen einen Feind erkannt, gegen den der Staat, die Gesellschaft, sich im Stande der Notwehr befindet.

Bismarck reagiert

1878 wurde zum Beginn des entschiedenen Kampfes Bismarcks Kampf gegen die Sozialdemokratie. Er hatte die Sprengkraft der durch Industrialisierung und Wirtschaftskrise der Gründerjahre verschärften sozialen Gegensätze erkannt. Die Lösung der `Arbeiterfrage´ wollte er nicht den Arbeiterparteien überlassen, denen es um mehr als nur die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Arbeiter ging und die er als Reichsfeinde einstufte.
Bismarck griff zu einer Doppelstrategie. Den berechtigten Wünschen der Arbeiterklasse sollte durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften entgegenkommen werden, auch, um sie von den Sozialdemokraten zu lösen und wieder stärker an die herrschenden Schichten heranzuführen. Die SAP sollte andererseits entschieden bekämpft werden, VerbotsÓ und Strafgesetze sollten ihren Einfluß vermindern.
Zum Anlaß für eine aggressivere Politik gegen die Sozialdemokraten nahm Bismarck zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. im Mai und Juni 1878, die fälschlicherweise den Sozialdemokraten zugeschrieben wurden. Diese lieferten Bismarck den gewünschten Vorwand zum lange geplanten `Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie´.

Die Sozialistengesetze

Die Begründung durch die Konservativen

Dieses Gesetz wurde am 19. Oktober 1878 vom Reichstag verabschiedet, nachdem zuvor noch Neuwahlen durchgeführt wurden, um Mehrheiten zu erlangen, die bereit waren dieses zu unterstützen. Bis 1890 ist es mehrfach verlängert worden.
Aus der Begründung des Gesetzes durch den Präsidenten des Reichskanzleramtes, Karl Hofmann (Bismarck war zur Zeit der Einbringung des in aller Eile verfaßten Gesetzentwurfs im Reichstag erkrankt) vom 23. Mai 1878:
„Seit einer Reihe von Jahren ist die Aufmerksamkeit der deutschen Regierungen, und ich glaube, die Aufmerksamkeit jedes denkenden Staatsmannes in Deutschland der ernsten Frage zugewendet, ob wir den Gefahren gegenüber, die dem Staat und der Gesellschaft aus dein Umsichgreifen der sozialdemokratischen Agitation erwachsen, alles ruhig gehen lassen sollen, oder ob und welche Maßregeln zu ergreifen sind, um dieser Gefahr zu begegnen . ~ .
M. H., alle die Mittel, die an sich dazu geeignet sind, die sozialdemokratische Idee als solche auf rein geistigem und moralischem Wege zu bekämpfen, sind vollständig wirkungslos oder doch in ihrer Wirksamkeit im größten Maße gefährdet, solange die öffentliche Ausbreitung dieser Idee in derselben Weise gestattet wird wie bisher, d. h. solange die Sozialdemokratie alle durch unsere jetzige Gesetzgebung über die Presse, das Vereins- und Versammlungsrecht gewährten Mittel dazu benutzt, um ihre Lehre öffentlich zu verbreiten. Und hier, in. E., ist der Punkt, wo der Staat mit seiner Gesetzgebung einschreiten muß. Es handelt sich darum, dass wir der Sozialdemokratie die Mittel entziehen, welche die Gesetzgebung selbst ihr gibt, um durch Benutzung der Presse, durch das Vereinswesen usw. öffentlich Propaganda zu machen. Auf diesem Gebiete kann der Staat wirksam einschreiten, und hier muß er einschreiten, wenn überhaupt das Umsichgreifen, das beständige Zunehmen der sozialdemokratischen Bewegung verhindert werden soll ...“

Bismarck äußerte sich im Oktober, wenige Tage vor der Verkündigung des Gesetzes im Reichstag zur Sozialdemokratie:
„ Ich habe schon bei der ersten Lesung mir erlaubt zu bemerken, dass ich eine jede Bestrebung fördern werde, welche positiv auf Verbesserung der Lage der Arbeiter gerichtet ist, also auch einen Verein, der sich den Zweck gesetzt hat, die Lage der Arbeiter zu verbessern, den Arbeitern einen höheren Anteil an den Erträgnissen der Industrie zu gewähren und die Arbeitszeit nach Möglichkeit zu verkürzen, soweit die Grenzen, die durch die Konkurrenz und die absatzfähige Fabrikation gegeben sind, beide Bestrebungen noch gestatten.
Sobald uns von sozialdemokratischer Seite irgendein positiver Vorschlag entgegenträte oder vorläge, wie sie in vernünftiger Weise die Zukunft gestalten wollen, um das Schicksal der Arbeiter zu verbessern, so würde ich wenigstens mich einer wohlwollenden entgegenkommenden Prüfung der Sache nicht entziehen und würde selbst vor dem Gedanken der Staatshilfe nicht zurückschrecken, um den Leuten zu helfen, die sich selbst helfen.
Wie steht aber heute die Sache? Wir befinden uns lediglich im Stadium der Untergrabung und des Umsturzes, im Stadium der Negation. Seit 11 Jahren haben wir den Vorzug, mit Sozialdemokraten gemeinschaftlich zu tagen; ist Ihnen bei den langen Reden auch nur eine einzige in Erinnerung, wo auch der leiseste Schatten eines positiven Gedankens, eines Vorschlages über das, was künftig werden soll, über die Gestaltung, über das Programm, das diesen Herren vorschwebt, nachdem sie das Bestehende in Bresche gelegt haben, ist Ihnen etwas Derartiges erinnerlich? Ich wäre dankbar, darauf aufmerksam gemacht zu werden. Ich kenne nichts derart, und ich glaube auch den Grund zu wissen, warum die Herren darüber, wie sie die Welt künftig gestalten wollen, wenn sie die Herren wären, sorgfältig schweigen: sie wissen es nicht, sie wissen in dieser Beziehung nichts, die haben auch den Stein der Weisen nicht. Sie können die Versprechungen niemals halten, mit denen sie jetzt die Leute verführen.“

Die Reaktionen der Sozialdemokraten

Die sozialdemokratische Fraktion im Reichstag setzte sich gegen das drohende Ausnahmegesetz nicht einmal zur Wehr; sie beteiligte sich an den Debatten über den Gesetzentwurf erst gar nicht, sondern ließ lediglich am 23. Mai durch Wilhelm Liebknecht eine gemeinsame Erklärung verlesen:
„Der Versuch, die Tat eines Wahnwitzigen, noch ehe die gerichtliche Untersuchung abgeschlossen ist, zur Ausführung eines lang vorbereiteten Reaktionsstreichs zu benutzen und die "moralische Urheberschaft" des noch unerwiesenen Mordattentats auf den deutschen Kaiser einer Partei aufzuwälzen, welche den Mord in jeder Form verurteilt und die wirtschaftliche und politische Entwicklung als von dem Willen einzelner Personen ganz unabhängig auffaßt, richtet sich selbst so vollständig in den Augen jedes vorurteilslosen Menschen, dass wir, die Vertreter der sozialdemokratischen Wähler Deutschlands, uns zu der Erklärung gedrungen fühlen:
Wir erachten es mit unserer Würde nicht vereinbar, an der Diskussion des dem Reichstage heute vorliegenden Ausnahmegesetzes teilzunehmen und werden uns durch keine Provokationen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, in diesem Beschluß erschüttern lassen. Wohl aber werden wir uns an der Abstimmung beteiligen, weil wir es für unsere Pflicht halten, zur Verhütung eines beispiellosen Attentats auf die Volksfreiheit das Unsrige beizutragen, indem wir unsere Stimmen in die Waagschale werfen. Falle die Entscheidung des Reichstags aus wie sie wolle Ó die deutsche Sozialdemokratie, an Kampf und Verfolgungen gewöhnt, bückt weiteren Kämpfen und Verfolgungen mit jener zuversichtlichen Ruhe entgegen, die das Bewußtsein einer guten und unbesiegbaren Sache verleiht.“

Auszug aus dem `Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie´

s.o.

Die Wirkung des Sozialistengesetzes

In der Umsetzung des Gesetzes wurden zwar nicht die Partei selbst verboten, auch konnte sie weiter an Reichstagswahlen teilnehmen und Abgeordnete stellen, aber alle Parteiorganisationen und die ihnen nahestehenden Gewerkschaften aufgelöst. Die gesamte Parteipresse wurde verboten. Zahlreiche Sozialdemokraten wurden verhaftet und verurteilt. Wie drastisch die Auswirkungen auf die Sozialdemokraten war zeigt sich auch in der Erinnerung des Vorsitzenden August Bebel:
„Sobald das Gesetz verkündet und in Kraft getreten war, fielen die Schläge hageldicht. Binnen wenigen Tagen war die gesamte Parteipresse mit Ausnahme des Offenbacher Tageblatts und der Fränkischen Tagespost in Nürnberg unterdrückt. Das gleiche Schicksal teilte die Gewerkschaftspresse mit Ausnahme des Organs des Buchdruckerverbandes, des "Korrespondenten". Auch war der Verband der Buchdrucker, abgesehen von den Hirsch-Dunckerschen Vereinen, die einzige Gewerkschaftsorganisation, die von der Auflösung verschont blieb. Alle übrigen fielen dem Gesetz zum Opfer. Ebenso verfielen der Auflösung die zahlreichen lokalen sozialdemokratischen Arbeitervereine, nicht minder die Bildungs-, Gesang- und Turnvereine, an deren Spitze Sozialdemokraten standen ... Das Trümmerfeld des Zerstörten wurde erweitert durch die Verbote der nicht periodisch erscheinenden Literatur. Die Reihe der Verbote eröffnete das Berliner Polizeipräsidium. An der Spitze der ersten Leporelloliste von 84 Verboten stand wie zum Hohn Leopold Jacobys "Es werde Licht
Während wir so in voller Tätigkeit waren, aus den Trümmern, die das Sozialistengesetz uns bis dahin geschaffen hatte, zu retten, was zu retten möglich war, wurden wir am 29. November mit der Nachricht überrascht, dass am Abend zuvor der "Reichsanzeiger" eine Proklamation des Ministeriums veröffentlichte, wonach der kleine Belagerungszustand über Berlin verhängt wurde. Dieser Hiobsbotschaft folgte am nächsten Tage die Mitteilung, dass 67 unserer bekanntesten Parteigenossen, darunter J. Auer, Heinrich Rackow, F. W. Fritzsche, Fischer, bis auf einen sämtliche Familienväter, ausgewiesen worden seien. Einige mußten binnen 24 Stunden die Stadt verlassen, die meisten anderen binnen 48 Stunden, einigen wenigen räumte man eine Frist von drei Tagen ein . . .
Damals gingen die Gerichte noch nicht so weit, Sammlungen für die Ausgewiesenen zu bestrafen, später aber, als die Behörden solche Sammlungen ausdrücklich auf Grund des Sozialistengesetzes verboten, wurde die Rechtsprechung eine andere. Wir mußten jetzt die Sammlungen ausschließlich für die Familien der Ausgewiesenen vornehmen ...
Die fortgesetzten Ausweisungen und die Schikanierung der Ausgewiesenen durch die Polizei hatten aber einen Erfolg, den unsere Staatsretter nicht vorausgesehen. Durch die Verfolgungen aufs äußerste erbittert, zogen sie von Stadt zu Stadt, suchten überall die Parteigenossen auf, die sie mit offenen Armen aufnahmen, und übertrugen jetzt ihren Zorn und ihre Erbitterung auf ihre Gastgeber, die sie zum Zusammenschluss und zum Handeln anfeuerten. Dadurch wurde eine Menge örtlicher geheimer Verbindungen geschaffen, die ohne die Agitation der Ausgewiesenen kaum entstanden wären.“

Die Sozialversicherungen

Nachdem nun die Arbeit der Sozialdemokraten extrem erschwert wurde und Bismarck hoffte den Zulauf zur SAP durch die Arbeiter zu minimieren, folgte wenige Jahre danach mit der Sozialgesetzgebung die zweite Seite der Medaille. Mit konstruktiven staatlichen Maßnahmen sollte die soziale Lage der Arbeiterschaft verbessert werden. Begonnen wurde mit der Planung bereits zeitgleich zu den Sozialistengesetzen, das erste Gesetz passierte den Reichstag 1883.

Krankenversicherung (1883)

Neben den weiterhin existierenden Kranken-, Innungs- und Knappschaftskassen wurde reichsweit die genossenschaftliche Organisation der Ortskrankenkassen eingeführt. Diese Kassen waren typische Arbeitkassen und zahlten vom 3. Krankheitstage an in den ersten 13 Krankheitswochen (später 26) eine Beihilfe an den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer. Zu den Leistungen gehörte ferner die Finanzierung der ärztlichen Behandlung sowie für Medikamente
Die Beiträge zu den Ortskrankenkassen wurden je zur Hälfte von den Arbeitnehmer und den Arbeitgebern finanziert.

Unfallversicherung (1884)

Bei der Unfallversicherung übernahmen die Berufsgenossenschaften der Arbeitnehmer die Zahlungen bei einem Unfall eines Arbeiters, diese brauchten nichts einzuzahlen. Die Unfallversicherung trat nach Ablauf der Krankenversicherung ein, also nach Ablauf der 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Auch Arzt und Heilmittelkosten wurden ab der 14. Woche von der Unfallversicherung übernommen. Bei dauernder Invalidität als folge eines Unfalls erhielt der Arbeitnehmer zwei Drittel seines Lohns, falls ein Unfall tödlich endete, zahlte die Unfallversicherung einer Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent des Monatslohnes.

Alters- und Invaliditätsversicherung (1889)

Diese Versicherung sicherte jedem Arbeiter, der weniger als 2000 Mark im Jahr verdient hatte eine Altersrente nach dem 70. Lebensjahr zu, sowie eine Invaliditätsrente bei Arbeitsunfähigkeit zu. Finanziert wurde sie je zur Hälfte durch Zahlungen von Arbeitern und Arbeitgebern. Darüberhinaus wurde hier ein staatlicher Zuschuss gezahlt. Ursprünglich wollte Bismarck, dass die Arbeiter keine eigenen Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen sollten, da dies die Einkommen schmälern und eventuell mit Unmut hätten reagieren können – was die beabsichtigte Wirkung auf die Arbeiterschaft gefährden könnte.

Kaiser Wilhelm zu den Sozialversicherungen

„Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von neuem ans Herz zu legen. [ ... ] In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen [Gemeint sind die Monarchen der Bundesstaaten des Deutschen Reichs.] in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstag stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Beratung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden können.
Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen derletzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würde. Immerhin aber wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohne die Aufwendung erheblicher Mittel zu erreichen sein.
Auch die weitere Durchführung der in den letzten Jahren begonnenen Steuerreform weist auf die Eröffnung ergiebiger Einnahmequellen durch indirekte Reichssteuern hin, um die Regierungen in den Stand zu setzen, dafür drückende direkte Landessteuern abzuschaffen und die Gemeinden von ArmenÓ und Schullasten, von Zuschlägen zu GrundÓ und Personalsteuern und von anderen drückenden direkten Abgaben zu entlasten.“

Bismarck über die Notwendigkeit zur Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiterschaft

„Seit fünfzig Jahren sprechen wir von einer sozialen Frage. Seit dem Sozialistengesetz ist immer an mich die Mahnung herangetreten von amtlicher, hochstehender Seite und aus dem Volke: es sei damals versprochen, es müsse auch positiv etwas geschehen, um die Ursachen des Sozialismus, insoweit ihnen eine Berechtigung beiwohnt, zu beseitigen; die Meinung ist bis zu diesem Augenblick an mich toto die') herangetreten, und ich glaube nicht, dass mit der sozialen Frage, die seit fünfzigjahren vor uns schwebt, unsere Söhne und Enkel vollständig ins reine kommen werden. Keine politische Frage kommt überhaupt zu einem vollständigen mathematischen Abschluß, so dass man Bilanzen nach den Büchern ziehen kann; sie stehen auf, haben ihre Zeiten und ') an jedem Tag (lat.) verschwinden schließlich unter anderen Fragen der Geschichte: das ist der Weg einer organischen Entwicklung. Ich halte es für meinen Beruf, diese Fragen, ohne Parteileidenschaft, ohne Aufregung - ich bedaure, dass die Parteifragen so hineinspielen - in Angriff zu nehmen, weil ich nicht weiß, wer sie mit Erfolg in Angriff nehmen soll, wenn es die Reichsregierung nicht tut. [ ... ]
Ich bin nicht der Meinung, dass das „laisser faire, laisser aller", „das reine Manchestertum in der Politik", Jeder sehe, wie er's treibe, jeder sehe, wo er bleibe", "Wer nicht stark genug ist, zu stehen, wird niedergerannt und zu Boden getreten", "Wer da hat, dem wird gegeben, wer nicht hat, dem wird genommen", dass das im Staat, namentlich in dem monarchischen, landesväterlich regierten Staat Anwendung finden könne. [ ... ]
Aber umsonst ist der Tod! Wenn Sie nicht in die Tasche greifen wollen und in die Staatskasse, dann werden Sie nichts fertig bekommen. Die ganze Sache der Industrie aufzubürden -, das weiß ich nicht, ob sie das ertragen kann. Schwerlich geht es bei allen Industrien. Bei einigen ginge es allerdings; es sind das diejenigen Industriezweige, bei welchen der Arbeitslohn nur ein minimaler Betrag der Gesamtproduktionskosten ist. Ich nenne als solche Produktionszweige chemische Fabriken, oder Mühlen, die in der Lage sind, mit einigen zwanzig Arbeitern bei einem Umsatz von einer oder mehreren Millionen ihr Geschäft zu machen; aber die große Masse der Arbeiter steckt eben nicht in solchen, ich möchte sagen, aristokratischen Betrieben, womit ich aber keinen Klassenhass erregen will, sondern sie steckt in denen, wo der Arbeitslohn bis zu 80 und 90 Prozent der Kosten beträgt, und ob die dabei bestehen können, weiß ich nicht. Ob man den Beitrag auf die Arbeiter oder auf die Unternehmer legt, das halte ich für ganz gleichgültig. Die Industrie hat ihn in beiden Fällen zu tragen, und was der Arbeiter beiträgt, das ist doch notwendig schließlich zu Lasten des ganzen Geschäfts. Es wird allgemein geklagt, dass der Lohn der Arbeiter im ganzen keinen Überschuß und keine Ersparnis gestatte. Will man also dem Arbeiter zu dem eben noch ausreichenden Lohn noch eine Last auferlegen, ja, dann muß der Unternehmer diese Mittel zulegen, damit der Arbeiter die Last tragen kann.“

Bei anderen Gelegenheiten äußerte sich Bismarck so:

„Der Plan der Reform, den wir nach dem Willen des Kaisers und der verbündeten Regierungen befolgen, läßt sich ja nicht in kurzer Zeit ausführen. Er bedarf zu seiner Ausführung eines Zeitraums von Jahren. Wir hatten uns bemüht, die Lage der Arbeiter nach drei Richtungen hin zu verbessern: einmal, indem wir zu einer Zeit, wo die Arbeitsgelegenheit gering und die Löhne niedrig geworden waren, zum Schutze der vaterländischen Arbeit Maßregeln getroffen haben gegen Konkurrenten, mit anderen Worten, Schutzzölle eingeführt haben zum Schutze der inländischen Arbeit. Infolge dieser Maßregeln hat sich eine wesentliche Besserung der Löhne vollzogen und eine Verminderung der Arbeitslosigkeit ...
Ein zweiter Plan, der im Sinne der Regierung liegt, ist die Verbesserung der Steuerverhältnisse, indem eine geschicktere Verteilung derselben gesucht wird, wodurch namentlich die drückenden Steuerexekutionen wegen kleiner Beträge, wenn nicht abgeschafft, so doch wesentlich vermindert und vielleicht einer weiteren Verminderung entgegengeführt werden ...
Der dritte Zweig der Reformen, die wir erstreben, liegt in der direkten Fürsorge für die Arbeiter. Die Frage von Arbeitszeit und Lohnhöhe ist durch staatliche Einwirkung, überhaupt durch Gesetze außerordentlich schwierig zu lösen, durch irgendeine Gesetzgebung, die man macht, läuft man Gefahr, in die persönliche Freiheit, seine Dienste zu verwerten, sehr erheblich und unnütz einzugreifen. Denn wenn man die milchgebende Kuh oder die eierlegende Henne mit einem Male schlachtet, so geht damit die Industrie ein, um die es sich handelt, weil sie die ihr aufzulegende Last der kurzen Arbeit für hohe Löhne nicht tragen kann. Dann leidet darunter der Arbeiter ebenso wie der Unternehmer. Das ist also die Grenze, die geboten ist, und vor der jede gesetzliche Einwirkung haltmachen muß. Ich habe darüber auch nur sporadisch lokale Klagen gehört. Der eigentliche Beschwerdepunkt des Arbeiters ist die Unsicherheit seiner Existenz. Er ist nicht sicher, dass er immer Arbeit haben wird, er ist nicht sicher, dass er immer gesund ist, und er sieht voraus, dass er einmal alt und arbeitsunfähig sein wird. Verfällt er aber der Armut auch nur durch eine längere Krankheit, so ist er darin nach seinen eigenen Kräften vollständig hilflos, und die Gesellschaft erkennt ihm gegenüber bisher eine eigentliche Verpflichtung außer der ordinären Armenpflege nicht an, auch wenn er noch so treu und fleißig die Zeit vorher gearbeitet hat. Die ordinäre Armenpflege läßt aber viel zu wünschen übrig.“
„Für den Arbeiter ist da immer eine Tatsache, dass der Armut und der Armenpflege in einer großen Stadt zu verfallen gleichbedeutend ist mit Elend, und diese Unsicherheit macht ihn feindlich und mißtrauisch gegen die Gesellschaft. Das ist menschlich nicht unnatürlich, und solange der Staat ihm da nicht entgegenkommt, oder solange er zu dem Entgegenkommen des Staates kein Vertrauen hat, da wird er, wo er es finden mag, immer wieder zu dem sozialistischen Wunderdoktor laufen, und ohne großes Nachdenken sich von ihm Dinge versprechen lassen, die nicht gehalten werden. Deshalb glaube ich, dass die Unfallversicherung, mit der wir vorgehen, sobald sie namentlich ihre volle Ausdehnung bekommt auf die gesamte Landwirtschaft, auf die Baugewerbe vor allem, auf alle Gewerke; wie wir das erstreben, doch mildernd auf die Besorgnis und auf die Verstimmung der arbeitenden Klasse wirken wird. Ganz heilbar ist die Krankheit nicht, aber durch die Unterdrückung äußerer Symptome derselben, durch Zwangsgesetze, halten wir sie nur auf und treiben sie nach innen.
Wenn man mir dagegen sagt, das ist Sozialismus, so scheue ich das gar nicht. Es fragt sich nur, wo liegt die erlaubte Grenze des Staatssozialismus? Ohne eine solche können wir überhaupt nicht wirtschaften. Jedes Armenpflegegesetz ist Sozialismus. War nicht z. B. die SteinÓHardenbergsche Gesetzgebung gloriosen Angedenkens, an deren Zweckmäßigkeit heutzutage niemand mehr zweifeln wird, staatssozialistisch? Wer den Staatssozialismus als solchen vollständig verwirft, muß auch die SteinÓHardenbergsche Gesetzgebung verwerfen, der muß überhaupt dem Staate das Recht absprechen, da, wo sich Gesetz und Recht zu einer Kette und zu einem Zwang, der unsere freie Atmung hindert, verbinden, mit dem Messer des Operateurs einzuschneiden und neue und gesunde Zustände herzustellen. Ich tue aus eigenem Antriebe meine Pflicht und werde dafür kämpfen, solange ich hier das Wort nehmen kann.“

Die Sozialdemokraten und die Sozialversicherungsgesetze

Die umfangreichen Veränderungen die durch die neuen Sozialversicherungen eintraten, und die die Situation und soziale Absicherung der Arbeiter durchaus deutlich verbesserten war Bemerkenswerterweise ohne die Mitwirkung der Sozialdemokraten, ja sogar gegen ihre Stimmen im Reichstag zustande gekommen. Nun wollte Bismarck sie sicherlich auch nicht teilhaben lassen, aber dennoch ist es eine Erwähnung wert, dass die Partei, die die Interessen der Arbeiter vertreten wollte , keine Rolle bei der `Arbeiterpolitik´ in den 1880 ´er Jahren spielte. Auf ihrem Kopenhagener Kongress 1883 - also ins Ausland abgedrängt - begründete die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands ihre Ablehnung und erklärte, "dass sie nach dem bisherigen Verhalten der herrschenden Klasse weder an ihre ehrlichen Absichten noch an ihre Fähigkeiten glaube". Man betrachtete den Aktivismus Bismarcks als taktisches Mittel um die Arbeiter von richtigen Wegen abzulenken, eine Einschätzung die sicher weitgehend richtig war. Darüberhinaus wurden die Reformen als völlig unzureichend bewertet. Dennoch: Die konkrete Politik und damit auch die konkreten Verbesserungen wurde woanders gemacht; von einem Mann, dem alle Sozialdemokraten nach 1878 - viele von ihnen auch schon vorher - nur Schlechtes und Böses zutrauten.

Bismarcks Sozialistengesetz und die Sozialversicherungen – Erfolg oder Mißerfolg ?

Die Sozialversicherungen

Die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer stieg sicherlich ganz erheblich, da sie im Krankheitsfall und im Alter einen Rechtsanspruch auf finanzielle Leistungen besaßen. Die deutsche Sozialgesetzgebung stand damit im internationalen Vergleich auf lange Zeit konkurrenzlos da, und blieb lange Zeit Vorbild für die Welt. Andererseits blieb der Unternehmer innerhalb seiner Fabrik trotz der sich allmählich wieder formierenden Gewerkschaften relativ autonom. Er bestimmte nach wie vor die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Arbeitslohn. Immerhin war ein erster Schritt hin zur Sozialpartnerschaft getan, wie wir sie heute kennen. In der Struktur der heutigen Sozialversicherungen läßt sich noch immer der Bismarcksche Ansatz wiedererkennen. Somit muß in der Rückschau diese Sozialpolitik des Reichskanzlers als durchweg positiv und richtungsweisend anerkannt werden.

Das Sozialistengesetz

Die massiven Beeinträchtigungen der Parteiarbeit und generell von Gemeinschaften in denen Arbeiter sich zusammengefunden hatten, führte zunächst in der Tat zu chaotischen Zuständen und einer gewissen Lähmung der Sozialdemokratie. Auch die Brandmarkung als Reichsfeinde und das Verbot der sozialdemokratischen Presse verfehlte seine Wirkung anfangs nicht. Bei den ersten Reichstagswahlen nach Inkrafttreten der Gesetze sank die Stimmenzahl auf 312.000 von 437.200 im Jahre 1878. Dieser Trend kehrte sich aber sehr schnell um, 1890 konnte die SPD 1.427.000 Wählerstimmen auf sich vereinigen und wurde 1912 gar stärkste Fraktion im Reichstag.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten sammelte sich die Sozialdemokratie bald wieder. Die Partei hielt in der Schweiz 1880 ihren ersten Kongress ab. Auch ihre Druckschriften wurden dort verlegt und nach Deutschland eingeschleust. Der äußere Druck ließ die Sozialdemokraten um so enger zusammenrücken, die Empörung über die Unterdrückung führte zur Solidarisierung großer Teile zuvor noch ungebundener Arbeiter und stärkte die SPD letztlich kontinuierlich.
Das Gesetz und die danach einsetzenden Unterdrückungsmaßnahmen die Integration der Arbeiterpartei in das Kaiserreich noch schwieriger, als sie angesichts der feindseligen Haltung vieler Kreise, etwa des ostelbischen Junkertums, der Industrie und des konservativen Großbürgertums, ohnehin schon war. Bismarck hatte das zwar beabsichtigt; die Sozialdemokratie sollte nicht eingespannt, sondern ausgesperrt und vernichtet werden. Aber die langfristigen Wirkungen dieser Bekämpfungsstrategie waren äußerst negativ: In Deutschland nahm der Gegensatz zwischen der Arbeiterschaft - vor allem dem wachsenden Industrieproletariat - und dem Staat zu und trug in den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts verhängnisvoll zum Niedergang der Weimarer Republik bei, als die Kämpfe zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten die Legitimität des jungen Staates von der Straße her aushöhlten. Eine parlamentarische. Bewältigung der Konflikte war nicht mehr möglich; es gab dafür keine Tradition und daher auch keine gewachsenen und von allen Seiten für selbstverständlich erachteten und anerkannten Spielregeln, mit denen man dem Streit Grenzen hätte setzen können.

Quelle:Deutscher Bildungsserver- Tossnet

Bakunin
14.02.2004, 13:22
ich denke, dass man festhalten kann, dass die sozialistengesetze antidemokratisch und barbarisch waren.

Siran
14.02.2004, 13:25
Das Kaiserreich war auch keine Demokratie, ernesto. Es hatte nie einen Grund dafür, nur demokratische Gesetze zu verabschieden. Im Gegenteil, zur Erhaltung des Systems waren antidemokratische Gesetze fast schon logische Folge.

Bakunin
14.02.2004, 13:27
ich weiß schon, dass es keine demokratie war, aber auch in einem nichtdemokratischen system sollte man ein mindestmaß an ehrgefühl und verstand haben, damit solche verbrecherischen hetzgesetze nicht zu stande kommen.

Siran
14.02.2004, 13:33
Hm...

Hintergrundbericht von Amnesty International zu Kuba:


Nach wie vor brachten die kubanischen Behörden Regierungskritiker hinter Gitter, die lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen hatten. Einschränkungen dieser fundamentalen Rechte blieben gesetzlich verankert. [...]

Klaus E. Daniel
14.02.2004, 13:44
Original von ernesto
ich weiß schon, dass es keine demokratie war, aber auch in einem nichtdemokratischen system sollte man ein mindestmaß an ehrgefühl und verstand haben, damit solche verbrecherischen hetzgesetze nicht zu stande kommen.


Ich moniere "verbrecherischen hetzgesetze ". Auf dieser ideologischen Ebene kann man nicht nicht diskutieren.

Da steckt noch viel mehr dahinter.

KED

PS: Ich habe eben meine ganzen Bismarckbücher durchgesehen, es ist nicht zu schaffen.

Bakunin
14.02.2004, 14:18
Hm...

Hintergrundbericht von Amnesty International zu Kuba:

Zitat:
Nach wie vor brachten die kubanischen Behörden Regierungskritiker hinter Gitter, die lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen hatten. Einschränkungen dieser fundamentalen Rechte blieben gesetzlich verankert. [...]

ja, die lagen ähneln sich sicherlich. kuba muss angst haben vor dem amerikanischen imperialismus und bismarck hatte angst vor der sozialdemokratie.

auch wenn die lage in kuba so ist, dass meist nur die in den kanst wandern, die mit den amerikanern zusammen arbeiten.

Siran
14.02.2004, 14:27
Ach komm, ernesto. Und du glaubst das wirklich? Das nur die amerikanischen Agenten in Kuba was zu befürchten haben?

Und vor allem: Hattest du nicht gerade noch vor ein paar Tagen Kuba als das ideale System dargestellt und die Gesetze Bismarcks in diesem Thread als bestialisch?

Wie kommt mir hier nur das "zweierlei Augenmaß" in den Sinn?

Bakunin
14.02.2004, 14:37
also für mich persönlich wäre kuba der ideale staat, aber mit sicherheit nicht für die masse der bevölkerung in deutschland. das liegt daran, dass ich mit fidel castro einer meinung bin, der großteil der bevölkerung aber nicht.

ich verstehe es nicht, weshalb man politisch andersdenkende verfolgt- ob in kuba oder im deutschen reich. das bleibt erstmal fest zu halten.

ich verstehe ebenso nicht, wovor fidel angst hat, denn die masse der bevölkerung steht hinter ihm. wahrscheinlich hat er angst davor, dass der sozialismus in kuba genauso zerfällt, wie der sozialismus in den osteuropäischen staaten. das halte ich für unmöglich, da die große mehrheit sozialistisch denkt und handelt.

man muss bei den kritischen gruppen unterscheiden. und zwar zwischen denen die kleine veränderungen wollen und zwischen denen, die fidel castro und sein sozialistisches regime stürzen wollen ( exil-kubaner und gekaufte helfer ). gegen diejenigen die castro stürzen wollen sollte man mit brutalster gesetzesgewalt vorgehen, aber mit denen, die kleine veränderungen wollen sollte man verhandeln.

nur, wer ist wer? das ist ein problem an dem vor allem die exil-kubaner und radikalen antifidelisten schuld sind, die die grenzen verwischen. ein sturz des castro-regimes wäre antidemokratisch, da die masse der kubaner pro fidel ist.

Klaus E. Daniel
14.02.2004, 15:37
Vorsicht.

Das Thema behandelt Bismarck und nicht "fidel castro" !

Dazu, ernesto, machen Sie bitte einen eigenen Strang auf.

KED

Bakunin
14.02.2004, 21:46
das sollten sie nicht mir, sondern siran sagen.

Großadmiral
14.02.2004, 22:49
hat vollkommen recht. Ernesto, du musst es nicht Siran in die Schuhe schieben, zu einer Diskussion gehören immer zwei.

kritiker_34
18.03.2007, 12:11
1815, Otto von Bismarck wird am 1.April in Schönhausen geboren
1816, "Bundestag" aus allen 39 Staaten des Deutschen Bundes, tritt am 5.November in Frankfurt zusammen
1819, Theodor Fontane wird am 30.Dezember in Neuruppin geboren
1820, Friedrich Engels wird am 28.November in Barmen als Sohn eines reichen Industriellen geboren
1826, Wilhelm Liebknecht, Neffe Friedrich Ludwig Weidigs, wird in Gießen geboren
1831, Generalfeldmarschall Gneisenau stirbt an der Cholera, am 24.August in Posen, im Alter von 70 Jahren
1836, Kölner Wirren bis 1840: Mischehenstreit, Erzbischof Droste-Vischering, Köln, wird gefangengehalten
1837, Friedrich Fröbel gründet "Pflege-, Spiel-, und Beschäftigungsanstalt" für Kleinkinder in Bad Blankenburg

1839, Verbot der Kinderarbeit unter 9 Jahren in Preußens Fabriken laut Regulativ vom 9.März
1839, "Die Hermannsschlacht" von Heinrich von Kleist wird am 29.August erstmals aufgeführt in Pyrmont
1840, August Bebel wird am 22.Februar in Kön-Deutz als Sohn eines preußischen Unteroffiziers und einer Wetzlarer Bäckerstochter geboren
1840, Prof.Justus Liebig, Gießen: Die Chemie in ihrer Anwendung auf Agrikultur und Physiologie
1840, Friedrich Fröbel benennt seine "Pflege-, Spiel-, und Beschäftigungsanstalt" in "Kindergarten" um
1841, Hoffmann von Fallersleben verfaßt auf Helgoland das "Lied der Deutschen", unsere Nationalhymne "Einigkeit und Recht und Freiheit ..."

1842, Walhalla – "Tempel deutscher Ehren" (Architekt Klentze), bei Donaustauf / Regensburg wird eingeweiht
1842, Kolossal-Statue des heiligen Bonifatius vor dem Schloß Fulda wird am 17.August eingeweiht
1842, Karl Marx übernimmt am 15.Oktober die redaktionelle Leitung der "Rheinische Zeitung", Köln
1843, Karl Marx scheidet weg. polit. Zensur am 18.März bei "Rheinische Zeitung" aus, verzieht nach Paris
1843, Philipp Friedrich Hermann Klencke erforscht die Infektion bei Tuberkulose
1844, Aufstand schlesischer Weber, 4. bis 6.Juni. Intensive Diskussion über "Soziale Frage" wird ausgelöst
1844, Dr.Heinrich Hoffmann, Frankfurt, entwirft den "Struwwelpeter" (Weihnachtsgabe für seinen Sohn)
1845, Preußen: einheitliche Gewerbeordnung vom 17.Januar / Lockerungen – Industrialisierung beginnt

1846, Vorbereitung einer Steuerreform, 3 soziale Hauptschichten werden unterschieden: Besitzende Klasse / Kleinbauern / Fach- und Handarbeiter
1846, Stadt Gernsheim bietet ihren Bedürftigen an, die Kosten für die Auswanderung nach Amerika zu übernehmen. Ca.700 Personen werden daraufhin Anfang August auf Rhein-Schiffe nach Rotterdam verladen.
1847, Missernten seit 1844, Wirtschaftskrise: Tausende sterben durch Hungersnot, auch Berufstätige leben z.T. unter dem Existenzminimum
1847, Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründet ländliche Hilfsvereine (Darlehensvereine)
1847, Louis Anton, Fabrikant in Darmstadt, erhält Patent für Streichzündhölzer, Fabrikation dann in Aschbach
1847, Heinrich Hoffmann, Direktor der städt. Irrenanstalt Frankurt/Main veröffentlicht "Der Struwwelpeter"

1848, Der Gelehrte Joseph von Görres stirbt 72jährig in München
1848, Karl Marx und Friedrich Engels veröffentlichen "Manifest der Kommunistischen Partei" im Februar
1848, Märzrevolution, beginnend in Offenburg am 27.Februar
1848, Deutsche Nationalversammlung (Parlament) wird in Frankfurt/Main (Paulskirche) am 18.Mai eröffnet
1848, Die westfälische Dichterin Annette Freiin von Droste zu Hülshoff stirbt 50jährig in Meersburg/Bodensee ("Die Judenbuche")
1848, Zweiter badischer Aufstand mit Ausrufung der Republik durch Struve in Lörrach, 21. bis 25.September
1848, Erster Deutscher Katholikentag, 3. bis 6.Oktober in Mainz
1848, Bischof Ketteler: Adventspredigt vom 3.Dezember
1849, "Verein für Arbeits- und Arbeiternachweis" in Dresden richtet erste unentgeltliche Stellenvermittlung ein (Vorläufer der Arbeitsämter)
1849, Hermann Schulze-Delitzsch beginnt mit der Gründung von Genossenschaften, insbesondere Kreditgenossenschaften (Volksbanken)

1852, Letztes Stück der Main-Weser-Bahn (Frankfurt-Gießen-Marburg-Kassel) wird am 15.Mai freigegeben
1853, Aus dem Großherzogtum Hessen wandern in diesem Jahr offiziell 8375 Personen nach Amerika aus
1854, Verbot der Kinderarbeit unter 12 Jahren
1854, Am 5.Oktober: Stadtrecht für Kurbad Nauheim und Genehmigung einer Spielbank
1857, Im Großherzogtum Hessen gibt es nach offizieller Zählung vom September 113 Dampfmaschinen
1861, "Arbeiterbildungsverein" in Frankfurt gegründet am 6.November, durch Freundeskreis um Rechtsanwalt Johann Baptist von Schweitzer
1861, Philipp Reis führt am 26.10. im Physikalischen Verein Frankfurt das von ihm erfundene Telephon vor
1862, Bismarck wird preußischer Ministerpräsident
1863, "Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein" und "Verband Deutscher Arbeitervereine" werden gegründet (Vorläufer der Gewerkschaften)
1863, Deutscher Fürstentag in Frankfurt (ohne Preußen)
1863, Adam Opel, Rüsselsheim, bietet an: "...selbstgefertigte Nähemaschinen ... zu festen und billigen Preißen"

1864, Krieg Preußens und Österreichs gegen Dänemark (erster deutscher Einigungskrieg)
1864, "Erste Internationale" durch Karl Marx in London gegründet
1864, König Max II. von Bayern stirbt am 10.März, nach ihm wird sein 18jähriger Sohn als Ludwig II. König
1864, Pius IX.: Enzyklika Quanta cura / über die Zeitirrtümer (Syllabus errorum)
1864, Genfer Konvention über das "Los der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde" (Henri Dunant)
1864, Gründung der Kleingartenbewegung in Leipzig (Dr.Schreber und dessen Schwiegersohn Dr.Hauschild)
1864, In Darmstadt wird ein "Bauverein für Arbeiterwohnungen" gegründet (Protektoren: Thronfolgerpaar)
1865, Erich Ludendorff wird am 9.April geboren in Kruszewnia bei Posen
1865, Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins
1865, Der Mönch Gregor Mendel begründet Vererbungslehre: "Versuche über Pflanzenhybriden"

1866, Krieg Preußens geg. Österreich u. weitere Staaten d. Deutschen Bundes (2.deutscher Einigungskrieg)
1866, Preußen annektiert Hessen am 19.Juni
1866, Auflösung des Deutschen Bundes
1866, "Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit für das weibliche Geschlecht" (Lette-Verein) in Berlin gegründet
1866, Dostojewski schreibt während seines Kuraufenthalts in Wiesbaden im Oktober den Roman "Der Spieler"
1867, Norddeutscher Bund gegründet (besteht bis 1870/71), Bundeskanzler: Bismarck
1867, Wahl des ersten norddeutschen Reichstages nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht
1867, I.Vatikanum (bis 1870)
1867, Erstmalige Tagung deutscher katholischer Bischöfe in Fulda (Fuldaer Bischofskonferenz)am 16.Oktober
1867, Eröffnung der Brennerbahn
1867, Karl Marx: "Das Kapital", Band I.

1868, "Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen" bringt Krankenversorgung für nicht anderweitig Versicherte – Vorläufer heutiger AOKs
1869, Neufassung der Gewerbeordnung – erste Arbeitsschutzvorschriften
1869, Gründung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei im August durch Wilhelm Liebknecht (aus Gießen) und August Bebel (aus Wetzlar)
1869, Eröffnung des Suez-Kanals
1869, In Frankfurt wird der privat finanzierte "Eiserne Steg" (über den Main) eingeweiht
1870, Französisch-preußischer Streit um Thronfolgekandidatur in Spanien: Emser Depesche vom 13.Juli
1870, Französische Kriegserklärung vom 19.Juli (dritter deutscher Einigungskrieg)
1870, Heinrich Schliemann gräbt in Hissarlik, Mykenä, Orchomenos und Tyrin bis 1884

1871, Reichsgründung, Wilhelm I. wird am 18.Januar in Versailles als Deutscher Kaiser ausgerufen, Reichskanzler wird Bismarck
1871, Vorfriede von Versailles beendet die Kämpfe im Deutsch-Französischen Krieg, am 26.Februar
1871, Erste Wahlen zum Deutschen Reichstag finden statt am 3.März
1871, Verfassung des Deutschen Reiches tritt in Kraft am 16.April
1871, Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches
1871, Deutsches Reich hat 40,8 Mio Einwohner
1871, "Gründerjahre" 1871 – 1873: stürmische, ungesunde wirtschaftliche Entwicklung
1871, Preußen löst katholische Abteilung des Kultusministeriums auf
1871, Kulturkampf gegen katholische Kirche und Zentrumspartei beginnt
1871, "Kanzelparagraph" stellt "politischen Missbrauch" kirchlicher Verkündigung unter Strafe, 10.Dezember

1872, Weltausstellung in Wien
1872, Adalbert Falk wird preußischer Kultusminister, er verschärft die Problematik Staat / Kirche
1872, Preußen verabschiedet Gesetz über die staatliche Schulaufsicht, 11.März
1872, In Frankfurt fährt ab 19. Mai eine Pferde-Trambahn (Hauptwache, Bockenheimer Warte, Schönhof)
1872, "Jesuitengesetz" vom 4.Juli: Jesuiten, Redemptoristen, Lazaristen werden verboten (gilt bis 1917)
1872, Papst protestiert gegen Verbot / Bismarck: "Nach Canossa gehen wir nicht, weder körperlich noch geistig
1872, Bleichröder, erster nicht getaufter Jude wird geadelt: Pecunia non olet (lat.: Geld stinkt nicht)
1872, Bau des St.-Gotthard-Tunnels

1873, Justus Freiherr von Liebig (vormals Gießen) stirbt 69jährig in München (organische Chemie, Mineraldüngung, Fleischextrakt)
1873, "Maigesetze" vom 11.Mai: Höhepunkt des Kulturkampfes in Preußen
1873, Reichsmünzgesetz vom 9.Juli: reine Goldwährung wird eingeführt
1873, Papst Pius IX. wendet sich brieflich an Kaiser Wilhelm I. wegen der kirchenfeindlichen Politik in Preußen
1873, "Dreikaiserabkommen" vom 22.Oktober: Kaiser Wilhelm I. / Kaiser Franz Joseph I. / Zar Alexander II.
1874, Hoffmann von Fallersleben stirbt in Corvey, sein noch heute gut gepflegtes Grab ist neben der Ateikirche
1874, Einführung des Septennats: Militärhaushalt für jeweils 7 Jahre
1874, Einführung der obligatorischen Zivilehe am 9.März
1874, Reichspressegesetz vom 7.Mai
1874, Kathol.Bischöfe tagen in Fulda am 24.Juni. Die Bonifatiusstadt wird Widerstandszentrum im Kulturkampf
1874, Einführung der Pflichtimpfung gegen Pocken
1874, Kulturkampf in der Schweiz, bis 1884

1875, Die Reichsmark wird am 1.Januar verbindliches Zahlungsmittel für das ganze Reich
1875, Zusammenschluss der Sozialdemokrat.Arbeiterpartei (Liebknecht / Bebel) mit Allgem.Deutschen Arbeiterverein (Lassalle) zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (Gothaer Programm)
1875, Preußisches Klostergesetz vom 31.Mai: Religiöse Orden und Kongregationen werden enteignet, Patres und Schwestern werden ausgewiesen.
1875, Konservative Sozialgesetzgebung in England
1875, Osmanisches Reich / Türkei: Staatsbankrott
1875, Agrarkrise im Deutschen Reich
1875, Pferde-Trambahn auch in Wiesbaden ab 16.August (Rheinstraße, Beau-Site)
1875, Einweihung des Hermannsdenkmals

1876, Großherzogtum Hessen ab 1.Januar: Zivile Trauung und Standesamtsregister (durch Reichsgesetze)
1876, Einheitliche deutsche Währung und Gründung der Reichsbank per 1.Januar
1876, "Zentralverband deutscher Industrieller" wird am 15.Februar gegründet
1876, Vereinigung "Deutsche Steuer- und Wirtschaftsreformer" wird gegründet am 22.Februar
1876, Ägyptischer Staatsbankrott
1876, Osmanisches Reich / Türkei schafft Sklavenhaltung ab
1876, Erfindung des "Otto-Motors" durch Nikolaus Otto
1876, Milzbrandbazillus wird entdeckt durch Robert Koch
1876, Schliemann beginnt Ausgrabungen von Mykenä
1876, Gründungsaufruf der Deutschkonservativen Partei am 6.Juni in Frankfurt / Main
1876, Reichsgesetz über Hilfskassen – Vorläufer der heutigen Krankenkassen
1876, Fast alle preußischen (katholischen) Bischöfe und viele Priester wurden verhaftet oder sind im Ausland

1877, Reichstagswahlen am 10.Januar (starker Rechtsruck)
1877, Queen Viktoria nimmt den Titel "Kaiserin von Indien" an (Wenn die Deutschen einen Kaiser haben ...)
1877, Erstmalig Kartoffelkäfer in Deutschland, Militär wird dagegen eingesetzt (lt.Kosmos, Heft Februar 1933)
1877, Erste Dampfstraßenbahn Deutschlands in Kassel ab 9.Juli (Kassel, Wilhelshöhe)
1878, Leo XIII. wird Papst am 20.Februar (Nachfolger von Pius IX.) – Wende im Kulturkampf zeichnet sich ab
1878, Enzyklika gegen den Sozialismus
1878, Friede von St.Stefano (Türkei, Russland, Balkanstaaten)
1878, In Gießen wird der spätere Oberhessische Geschichtsverein am 15.Juni gegründet
1878, Gründung der Heilsarmee in London durch William Booth
1878, 2 Attentate auf Kaiser Wilhelm I.
1878, Gründung des Weltpostvereins in Paris
1878, Weltausstellung in Paris
1878, Novellierung der Gewerbeordnung am 17.Juli: Kinderarbeit wird verboten (außer bei Landwirtschaft und Heimarbeit), ferner erste Mutterschutzvorschriften
1878, In Hannover wird am 14.September der Deutsche Fußballverein gegründet. Vorher wurde Fußball lediglich an manchen Schulen gespielt.
1878, "Sozialistengesetz" vom 21.Oktober – auch Gewerkschaften werden verboten
1878, Berliner Kongress (13.06. – 13.07.) unter Vorsitz von Bismarck (Milderung für Türkei und Verhinderung drohenden Krieges zwischen England und Rußland)

1879, Errichtung des Reichsgerichts in Leipzig
1879, Werner Siemens baut erste elektrische Lokomotive und ersten elektrischen Webstuhl
1879, Professor Carl Linde aus Mannheim gründet in Wiesbaden eine Eismaschinenfabrik am 21.Juni
1879, Elektrische Glühbirne von Thomas Edison
1879, Reichsjustizreform: Ab 1.Oktober einheitliches Gerichtssystem für das ganze Reich
1880, Reichspost führt Fernsprecher ein. (Kanzleramt hat es bis zu Bismacks Entlassung keinen Fernsprecher.)
1880, Konrad Duden, Hersfeld, veröffentlicht sein "Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache"
1880, Kölner Dom vollendet, Weihe am 15.Oktober, in Anwesenheit von Kaiser Wilhelm I.
1880, Erstes Auftauchen antisemitischer Propaganda in der "Berliner Bewegung" des Hofpredigers Stoecker

1881, "Dreikaiserbündnis"
1881, "Kaiserliche Botschaft": Wilhelm I. kündigt Sozialgesetze an
1881, Margarete Steiff - körperbehindert (Kinderlähmung) - näht in Giengen /Württbg. den ersten Teddybär
1881, In Schotten wird am 22.Juni der "Vogelsberger Höhen-Club" von 14 Wanderfreunden gegründet
1881, Wilhelm Liebknecht erringt am 27.10.erstmals ein hessisches Reichstagsmandat für die Sozialdemokratie
1882, "Dreibundvertrag"
1882, Weltausstellung in Moskau
1882, Christlicher Verein junger Männer CVJM wird gegründet
1882, Robert Koch entdeckt den Tuberkulose-Bazillus

1883, Karl Marx stirbt in London am 14.März
1883, Niederwalddenkmal bei Rüdesheim wird durch Kaiser Wilhelm I. am 28.September eingeweiht
1883, "Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter": ärztl. Behandlung, Arzneimittel, Krankengeld
1884, Unfallversicherungsgesetz bringt gemeinsame Haftung der Unternehmer gegen Berufsunfälle
1884, Degussa in Frankfurt führt den 8-Stunden-Arbeitstag ein
1884, Ausnahmegesetze gegen sozialistische Bewegungen in Österreich
1884, Gründung der Deutschen Freisinnigen Partei
1885, Gründung der belgischen Arbeiterpartei
1885, Karl Marx: "Das Kapital", Band II., herausgegeben durch Friedrich Engels

1886, König Ludwig II. von Bayern und sein Leibarzt sterben im/am Starnberger See am 13.Juni, Ludwig war 4 Tage vorher entmündigt worden
1886, Reinhard und Max Mannesmann stellen am 22.August in Remscheid erste nahtlose Rohr her
1886, Carl Benz baut das erste Automobil der Welt
1887, Kulturkampf wird beendet
1887, Rückversicherungsvertrag mit Rußland
1887, Österreich: Arbeiterunfallgesetz
1888, 3-Kaiser-Jahr
1888, Kaiser Wilhelm I. stirbt (fast) 91jährig in Berlin, am 9.März
1888, Neuer Kaiser ab 9.März: Friedrich III.
1888, Kaiser Friedrich III. verstirbt nach 99 Tagen
1888, Neuer Kaiser ab 15.Juni: Wilhelm II.
1888, Österreich: Arbeiterkrankenversicherungsgesetz

1889, Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet: erster organisierter Massenstreick von Arbeitern in Preußen
1889, Adolf Hitler in Braunau am Inn geboren am 20.April
1889, Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22.Juni (für Arbeiter)
1889, Besuch Kaiser Wilhelms II. in Konstantinopel / Istanbul, deutsch-türkische Annäherung
1890, Februar-Erlasse (Wilhelm II.) vom 4.Februar
1890, Bismarcks Entlassung am 20. März
1890, Nichterneuerung des Rückversicherungsvertrages mit Rußland
1890, Sozialistengesetz wird aufgehoben, Gewerkschaften werden wieder zugelasen
1890, Gewerbegerichtsgesetz, in Kraft ab 29.Juli

Es kommt noch meht, auch kritisches - das ist nur die Grundlage.

KED

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