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Vollständige Version anzeigen : Überraschende Holocaust-Freisprüche



D-R
31.07.2006, 21:04
Hoffentlich darf ich noch mehr solcher Freisprüche erleben.

Gerade wegen dieser trotzig-offenen Beweisreferate kam dann der Ausgang des Verfahrens für die Holocaust-Lobby mehr als überraschend. "Eine Staatsanwältin meinte nach Schluss des Verfahrens, die Laienrichter hätten womöglich die Belehrung durch den Vorsitzenden 'nicht verstanden'." (Kurier, 7.7.2006) Die Laienrichter verstanden die Belehrungen sehr wohl. Sie wußten, daß damit gemeint war, an die politische Tragweite zu denken, weil den Interessen der Holocaust-Industrie am besten mit einem Schuldspruch gedient gewesen wäre. Doch die Geschworenen folgten ihrem Gewissen, der juristischen Sachlage und machten die Verweigerung der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Beweismittelverbot gegenüber den Angeklagten zur Maxime ihrer Freispruchentscheidung..

siehe:http://globalfire.tv/nj/06de/verfolgungen/wien.htm

ps Leider wird dieses Urteil nicht "rechtskräftig" werden.:(

KrascherHistory
31.07.2006, 23:25
Hoffentlich darf ich noch mehr solcher Freisprüche erleben.

Gerade wegen dieser trotzig-offenen Beweisreferate kam dann der Ausgang des Verfahrens für die Holocaust-Lobby mehr als überraschend. "Eine Staatsanwältin meinte nach Schluss des Verfahrens, die Laienrichter hätten womöglich die Belehrung durch den Vorsitzenden 'nicht verstanden'." (Kurier, 7.7.2006) Die Laienrichter verstanden die Belehrungen sehr wohl. Sie wußten, daß damit gemeint war, an die politische Tragweite zu denken, weil den Interessen der Holocaust-Industrie am besten mit einem Schuldspruch gedient gewesen wäre. Doch die Geschworenen folgten ihrem Gewissen, der juristischen Sachlage und machten die Verweigerung der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Beweismittelverbot gegenüber den Angeklagten zur Maxime ihrer Freispruchentscheidung..

siehe:http://globalfire.tv/nj/06de/verfolgungen/wien.htm

ps Leider wird dieses Urteil nicht "rechtskräftig" werden.:(


Moin. Das Problem mit der Meinungsfreiheit ist, das auch Dinge gesagt oder propagiert werden können, die sich eventuell mit der Ralität nicht decken. Ein bischen Schwanger geht eben nicht.

In Dtl. hast du durch den 130er das Problem, wenn du hinsichtlich der Geschichte einen anderen Verlauf deklarierst als vielleicht in deinem Geschichtsbuch manifestiert.

Mittlerweile nutzen (bisher zum Glück vergeblich) Juristen diesen "Volksverhetzer-Paragraphen" um dem Aspekt der Richterbeleidigung ein bischen mehr "Würze" zu geben. Beleidige einen Richter/StA und du verhetzt eine Minderheit, da Richter in Relation zur Bevölkerung ja nicht so viele sind. Bisher vergeblich: aber es zeigt, wohin die "Schwarzkittel" gerne möchten: in die Area der Unantastbarkeit, wie der H.

Dabei ist es ganz einfach: die Rechtsnormen.
Der 130er ist ganz schlicht nichtig. Viele "Menschen" die z.B. Anhänger von Nazi-Chef Mahler sind laufen auf Befehl los und leugnen den H. und versuchen vor Gericht sich auf Meinungsfreiheit zu berufen, das klappte bisher erwiesenermaßen nicht. Mahler weiß das und läßt "seine" Leute im Knast verrecken.

Das Problem kannst du nur (IMMER !!!) auf Basis der Rechtsnormen lösen. Was sind deine Rechtsnormen ?!
Die Meinungsfreiheit in Art.5 GG und manifestiert wird jeder GG-Artikel durch Art.19 (2) "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden".

Weiter logisch vorgehen: was heißt das ? Der 130er ist nichtig !! Denn er hat keine Rechtsnorm. Und jeder Richter in der Micky Mouse BRD weiß das !! Und Mahler weiß das auch und läßt seine Leute trotzdem im Knast verrecken.
Die Argumentation vor Gericht ist nur die Klärung der Rechtsnorm des 130er und schon bist du frei (vereinfacht dargestellt).

Also: die Rechtsnormen helfen immer. Klingt banal. Hat aber die Durchschlagskraft einer jur. H-Bombe.

MfG K

D-R
01.08.2006, 14:12
Weiter logisch vorgehen: was heißt das ? Der 130er ist nichtig !! Denn er hat keine Rechtsnorm. Und jeder Richter in der Micky Mouse BRD weiß das !! Und Mahler weiß das auch und läßt seine Leute trotzdem im Knast verrecken.
Die Argumentation vor Gericht ist nur die Klärung der Rechtsnorm des 130er und schon bist du frei (vereinfacht dargestellt).

Also: die Rechtsnormen helfen immer. Klingt banal. Hat aber die Durchschlagskraft einer jur. H-Bombe.

MfG K


Heißt abwarten und Tee trinken.
Zu Mahler kann ich nicht viel sagen,außer das er und seinesgleichen (zb. S.Stolz:D ) eben NICHT mehr "verteidigen" darf.Man siehe Zündel-Prozess. Obwohl,von einen "Prozess" kann ja nun wirklich keine Rede sein,eher ein/e Justizskandal/Farce usw.:]


Gruss

Bulli
01.08.2006, 14:43
Schaut mal hier (http://de.altermedia.info/general/richterliche-belehrung-nicht-verstanden-uberraschende-holocaust-freispruche-in-wien-310706_6522.html):



Selbst in ihren Schlußworten hielten die Angeklagten nicht mit ihrem Wissen hinter dem Berg, was ihnen von den Hetzmedien später als “antisemitische Äußerungen” ausgelegt wurde. Dennoch, die Laienrichter entschieden auf Freispruch. Denn sie waren erzürnt darüber, daß die Angeklagten ihre Behauptungen nicht mit angebotenem Beweismaterial in diesem Prozeß belegen durften.


Eine treffliche Begründung und vor allem so logisch.
Meinungsvergehen scheinen die einzigen zu sein bei dem Rechtsbeugungen wie z.B. das Nichtzulassen von Beweismaterial zum richterlichen Standardrepertoire gehören.

KrascherHistory
01.08.2006, 15:45
Schaut mal hier (http://de.altermedia.info/general/richterliche-belehrung-nicht-verstanden-uberraschende-holocaust-freispruche-in-wien-310706_6522.html):



Eine treffliche Begründung und vor allem so logisch.
Meinungsvergehen scheinen die einzigen zu sein bei dem Rechtsbeugungen wie z.B. das Nichtzulassen von Beweismaterial zum richterlichen Standardrepertoire gehören.

Moin. Schönes Ding. Rechtliches Gehör für jedermann gehört nämlich auch zu den Rechtsnormen. Die unbedarften Laienrichter machten das völlig korrekt. Der "Vorsitzende" wollte das politisch "korrekt" durchziehen. Is nich.

MfG K

ErhardWittek
01.08.2006, 15:49
Welch bewundernswerte Zivilcourage in einer Zeit, in der totale Anpassung verlangt und Abweichler unnachgiebig verfolgt, diffamiert und sogar mit politischer Haft bedroht werden.
Allergrößte Hochachtung vor solch mutigen Frauen und Männern. Sie mögen uns als Vorbilder dienen. Denn solche Menschen verhindern das Abgleiten der westlichen Gesellschaften in eine solche Diktatur, die die Diffamierer zwar vorgeblich bekämpfen, aber in Wahrheit bereits wieder aufbauen.

Maulkorbzwang in Form von PolCor und Beweislastumkehr in Form des ADG bereiten den Weg in ein weiteres Unrechtsregime, das nach seiner Vollendung dem Dritten Reich oder dem Sowjetfaschismus nichts mehr vorzuwerfen haben wird.

Ich möchte ein Zitat von Sir Karl Popper anfügen, das ich in dem Buch "Die 68er-Falle" von Daniel Regli entdeckt habe: (*)

"Totalitäre Tragödien ereignen sich oft nach der Nichterreichung utopischer Ziele in anschließendem Herumgewurstel, das keine Opposition und freie Diskussion erlaubt. Die Hybris, die uns versuchen läßt, das Himmelreich auf Erden zu verwirklichen, verführt uns dazu, unsere gute Erde in eine Hölle zu verwandeln - eine Hölle, wie sie nur Menschen für ihre Mitmenschen verwirklichen können. Wenn wir die Welt nicht wieder ins Unglück stürzen wollen, müssen wir unsere Träume der Weltbeglückung aufgeben. Dennoch können und sollen wir Weltverbesserer bleiben . aber bescheidene Weltverbesserer. ..."
[Zitatende]

Uns hat man eingeredet, alle Menschen müßten so umerzogen werden, daß nie wieder Krieg möglich und die totale Gleichheit aller erreicht werden wird. Deshalb muß u.a. der Holocaust immer und immer wieder herhalten, uns unser "sündiges" Potential vor Augen zu führen. Darum gibt es diese unerträglichen politischen Urteile. Deshalb wird ohne Bedenken der Rechtsstaat ausgehöhlt und mehr und mehr in Frage gestellt.

(*) für dieses Buch muß ich einfach Werbung machen. Hier erfährt man endlich die Gründe für den Wahn, der die westlichen Gesellschaften unisono erfaßt hat.

KrascherHistory
01.08.2006, 15:52
Heißt abwarten und Tee trinken.
Zu Mahler kann ich nicht viel sagen,außer das er und seinesgleichen (zb. S.Stolz:D ) eben NICHT mehr "verteidigen" darf.Man siehe Zündel-Prozess. Obwohl,von einen "Prozess" kann ja nun wirklich keine Rede sein,eher ein/e Justizskandal/Farce usw.:]


Gruss

Moin. Ja, nicht nur. Handeln heißt die Devise + aufklären.
Seit Mai 2006 (s.BGBl) gibt es zudem kein GVG, ZPO und StPO mehr.
Kein Richter kann eine Prozeß - nach was ?? - durchziehen, kein StA kann ermitteln.
Das wichtigste Gesetzeswerk für Gerichte in Dtl. seit 1877 (!!) hat die Hochleistungslegislative mittels "Bereinigungsgesetz" (alle bösen §§ mit "Reich" drin werden gestrichen) gekippt. Sie haben schlicht die §§ mit den unabdingbar notw. Geltungsbereich in den jeweiligen Einführungsgesetzen (§ 1 EGGVG) gestrichen.

Kein Geltungsbereich, kein Gesetz, keine Rechtsgrundlage zum Handeln. Auch ne Rechtsnorm.
Wie lange möchtest du auf was warten ?
MfG K

Scrooge
01.08.2006, 15:53
Moin. Das Problem mit der Meinungsfreiheit ist, das auch Dinge gesagt oder propagiert werden können, die sich eventuell mit der Ralität nicht decken. Ein bischen Schwanger geht eben nicht.

In Dtl. hast du durch den 130er das Problem, wenn du hinsichtlich der Geschichte einen anderen Verlauf deklarierst als vielleicht in deinem Geschichtsbuch manifestiert.

Mittlerweile nutzen (bisher zum Glück vergeblich) Juristen diesen "Volksverhetzer-Paragraphen" um dem Aspekt der Richterbeleidigung ein bischen mehr "Würze" zu geben. Beleidige einen Richter/StA und du verhetzt eine Minderheit, da Richter in Relation zur Bevölkerung ja nicht so viele sind. Bisher vergeblich: aber es zeigt, wohin die "Schwarzkittel" gerne möchten: in die Area der Unantastbarkeit, wie der H.

Dabei ist es ganz einfach: die Rechtsnormen.
Der 130er ist ganz schlicht nichtig. Viele "Menschen" die z.B. Anhänger von Nazi-Chef Mahler sind laufen auf Befehl los und leugnen den H. und versuchen vor Gericht sich auf Meinungsfreiheit zu berufen, das klappte bisher erwiesenermaßen nicht. Mahler weiß das und läßt "seine" Leute im Knast verrecken.

Das Problem kannst du nur (IMMER !!!) auf Basis der Rechtsnormen lösen. Was sind deine Rechtsnormen ?!
Die Meinungsfreiheit in Art.5 GG und manifestiert wird jeder GG-Artikel durch Art.19 (2) "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden".

Weiter logisch vorgehen: was heißt das ? Der 130er ist nichtig !! Denn er hat keine Rechtsnorm. Und jeder Richter in der Micky Mouse BRD weiß das !! Und Mahler weiß das auch und läßt seine Leute trotzdem im Knast verrecken.
Die Argumentation vor Gericht ist nur die Klärung der Rechtsnorm des 130er und schon bist du frei (vereinfacht dargestellt).

Also: die Rechtsnormen helfen immer. Klingt banal. Hat aber die Durchschlagskraft einer jur. H-Bombe.

MfG K
Existiert für Dich der zweite Absatz des Artikel 5 GG nicht?

KrascherHistory
01.08.2006, 15:57
Welch bewundernswerte Zivilcourage in einer Zeit, in der totale Anpassung verlangt und Abweichler unnachgiebig verfolgt, diffamiert und sogar mit politischer Haft bedroht werden.
Allergrößte Hochachtung vor solch mutigen Frauen und Männern. Sie mögen uns als Vorbilder dienen. Denn solche Menschen verhindern das Abgleiten der westlichen Gesellschaften in eine solche Diktatur, die die Diffamierer zwar vorgeblich bekämpfen, aber in Wahrheit bereits wieder aufbauen.

Maulkorbzwang in Form von PolCor und Beweislastumkehr in Form des ADG bereiten den Weg in ein weiteres Unrechtsregime, das nach seiner Vollendung dem Dritten Reich oder dem Sowjetfaschismus nichts mehr vorzuwerfen haben wird.

Ich möchte ein Zitat von Sir Karl Popper anfügen, das ich in dem Buch "Die 68er-Falle" von Daniel Regli entdeckt habe: (*)

"Totalitäre Tragödien ereignen sich oft nach der Nichterreichung utopischer Ziele in anschließendem Herumgewurstel, das keine Opposition und freie Diskussion erlaubt. Die Hybris, die uns versuchen läßt, das Himmelreich auf Erden zu verwirklichen, verführt uns dazu, unsere gute Erde in eine Hölle zu verwandeln - eine Hölle, wie sie nur Menschen für ihre Mitmenschen verwirklichen können. Wenn wir die Welt nicht wieder ins Unglück stürzen wollen, müssen wir unsere Träume der Weltbeglückung aufgeben. Dennoch können und sollen wir Weltverbesserer bleiben . aber bescheidene Weltverbesserer. ..."
[Zitatende]

Uns hat man eingeredet, alle Menschen müßten so umerzogen werden, daß nie wieder Krieg möglich und die totale Gleichheit aller erreicht werden wird. Deshalb muß u.a. der Holocaust immer und immer wieder herhalten, uns unser "sündiges" Potential vor Augen zu führen. Darum gibt es diese unerträglichen politischen Urteile. Deshalb wird ohne Bedenken der Rechtsstaat ausgehöhlt und mehr und mehr in Frage gestellt.

(*) für dieses Buch muß ich einfach Werbung machen. Hier erfährt man endlich die Gründe für den Wahn, der die westlichen Gesellschaften unisono erfaßt hat.


Moin. Auch auf´m Dorf kann man tätig sein. MfG K

KrascherHistory
01.08.2006, 16:07
Existiert für Dich der zweite Absatz des Artikel 5 GG nicht?

Moin. Soll dessen Existenz ein Automatismus für eine Rechtsnorm sein ?

Welchen Sinn machen Vereinbarungen, die von vornherein nicht als jene mit Bestand eingestuft werden.

"Es besteht eingeschränkte Meinungsfreiheit" wäre dann die "korrekte" Rechtsnorm. Wäre aber für jeden Deppen zu einfach zu lesen. "Mensch, ich hab ja gar keine Meinungsfreiheit."
Würde auch bei jedem schlichten Gemüt etwas "in Gang setzen". Also deklariere ich zunächst die Meinungsfreiheit und nehme den Menschen dieses Grundrecht durch untergeordnete Gesetze wieder weg. Ich deklariere das GG als etwas "interpretationsbedürftiges" und "lege" diese Fähigkeit in die Hände von Juristen. Nur die können sowas "
Das ich gegen Rechtsnormen verstoße und mein Gesetz (130er) damit nichtig ist, erzähle ich aber niemandem. Jeder glaubt an Meinungsfreiheit; steht da doch und die Juristen wollen doch weiter Porsche fahren.

Sollten die ihren Mandanten erzählen, das rd. 70 % der Gesetze in der BRD gegen die Rechtsnormen verstoßen und damit nichtig sind ? Och nö. Dann lieber weiter so und Geld verdienen.

Was ist für dich eine Rechtsnorm ?

MfG K

Scrooge
01.08.2006, 16:12
Moin. Soll dessen Existenz ein Automatismus für eine Rechtsnorm sein ?

Welchen Sinn machen Vereinbarungen, die von vornherein nicht als jene mit Bestand eingestuft werden.

"Es besteht eingeschränkte Meinungsfreiheit" wäre dann die "korrekte" Rechtsnorm. Wäre aber für jeden Deppen zu einfach zu lesen. "Mensch, ich hab ja gar keine Meinungsfreiheit."
Würde auch bei jedem schlichten Gemüt etwas "in Gang setzen". Also deklariere ich zunächst die Meinungsfreiheit und nehme den Menschen dieses Grundrecht durch untergeordnete Gesetze wieder weg. Ich deklariere das GG als etwas "interpretationsbedürftiges" und "lege" diese Fähigkeit in die Hände von Juristen. Nur die können sowas "
Das ich gegen Rechtsnormen verstoße und mein Gesetz (130er) damit nichtig ist, erzähle ich aber niemandem. Jeder glaubt an Meinungsfreiheit; steht da doch und die Juristen wollen doch weiter Porsche fahren.

Sollten die ihren Mandanten erzählen, das rd. 70 % der Gesetze in der BRD gegen die Rechtsnormen verstoßen und damit nichtig sind ? Och nö. Dann lieber weiter so und Geld verdienen.

Was ist für dich eine Rechtsnorm ?

MfG K
Du hast meine Frage nicht beantwortet. Das Grundgesetz beinhaltet in Artikel 5 Absatz 2 die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch untergeordnete Gesetze. Das mag dem einen oder anderen so nicht passen, aber das heißt nicht, dass die untergeordneten Gesetze nichtig sind.
Viel wichtiger wäre Deine Auffassung einer Rechtsnorm, da Du diesen Begriff nahezu inflationär benutzt.

D-R
01.08.2006, 17:00
Moin. Ja, nicht nur. Handeln heißt die Devise + aufklären.
Seit Mai 2006 (s.BGBl) gibt es zudem kein GVG, ZPO und StPO mehr.
Kein Richter kann eine Prozeß - nach was ?? - durchziehen, kein StA kann ermitteln.
Das wichtigste Gesetzeswerk für Gerichte in Dtl. seit 1877 (!!) hat die Hochleistungslegislative mittels "Bereinigungsgesetz" (alle bösen §§ mit "Reich" drin werden gestrichen) gekippt. Sie haben schlicht die §§ mit den unabdingbar notw. Geltungsbereich in den jeweiligen Einführungsgesetzen (§ 1 EGGVG) gestrichen.

Kein Geltungsbereich, kein Gesetz, keine Rechtsgrundlage zum Handeln. Auch ne Rechtsnorm.
Wie lange möchtest du auf was warten ?
MfG K


"Heißt Tee trinken und abwarten" bezog sich auf den -endgültigen- Urteilsspruch.
Worauf ich warten möchte? Das die OMF-BRDiktatur endlich zusammenbricht.
Das hier nichts mehr so ist wie es scheint,habe ich auch schon länger mitbekommen.
Ich bemerkte schon öfter`s wie man mich mit "Samdhandschuhen" anfasste.:] So geschehen bw. letztes Jahr in Jena beim "Fest der Völker".Alle Besucher mußten sich einer Leibesvisitation unterziehen,und jedes Fahrzeug wurde auch auf`s kleinste durchsucht.Mir blieb dies alles erspart,ob es wohl an dem Personenausweis lag!?;)
Ebenso verhält es sich mit den GEZ-Gebühren,die ich als Reichsbürger offiziell nicht mehr zu zahlen brauch.
Aber ich beteilige mich nicht mehr an Diskussionen,wo gewisse User es eh nicht begreifen oder verstehen wollen.Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar.Lieber amüsier ich mich über gewisse Ulknudeln hier.

Gruss

redanarchist
01.08.2006, 17:06
ich taufe ich fürderhin auf den namen Krasher "Rechtsnorm" History...

*hand-an-stirn-schlag*

KrascherHistory
01.08.2006, 17:17
Du hast meine Frage nicht beantwortet. Das Grundgesetz beinhaltet in Artikel 5 Absatz 2 die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch untergeordnete Gesetze. Das mag dem einen oder anderen so nicht passen, aber das heißt nicht, dass die untergeordneten Gesetze nichtig sind.
Viel wichtiger wäre Deine Auffassung einer Rechtsnorm, da Du diesen Begriff nahezu inflationär benutzt.

Moin. Ich wünschte mir eine Hyperinflation dieses Begriffes. Aber nach 60 Jahren BRD-Juristen-Verblödung und Manipulation ist das kein leichter Weg.

Wir haben in unserem Rechtsraum die Rechtsnorm der Meinungsfreiheit. Nix kann diese einschränken. Es sei denn das Volk besteht mehrheitlich und verfassungsgebend darauf. Unwahrscheinlich.

Das GG stellt keinen Anspruch auf Richtigkeit. Es ist ein von Alliierten aufoktroyiertes Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzen Gebiet gem. HKLO.
Es ist nie zur Verfassung geworden (Beweis. Art. 146 und 2+4Vertrag).

Nach eigenen Rechtsnormen hat dieses GG per 18.7.1990 sogar aufgehört zu existieren und damit (auch eine R) die BRD (gem. BVerfG). Das ist aber doof.
Also halten wir uns bloß nicht an die R., sonst gehen die Privilegierten brav nach Hause und die Deutschen müssen sich auf völkerrechtliche Grundlagen (Art.25 GG) besinnen.

Rechtsnormen sind in allen Teilen der Welt aufgrund unterschiedlicher geschichtl. und kult. Entwicklungen verschieden entstanden. Die Rechtsnormen im arab. Raum sind andere als bei den Massai und als bei uns.
Ab einem bestimmten Zivilisationsstand (komplexe Gesellschaft/Staat) schreibt man diese i.d.R. auf und definiert daraus Verfassungen (Weim.Verf. 1919) oder ähnliche Gesetzestexte (England).
Wenn du dir mal die Reichsverfassung von 1919 durchliest, wirst du in den 186 Rechtsnormen dein Rechtsgefühl wiederfinden (Vermutung). Probiers mal.

Das GG ist keine Verfassung und selbst wenn ich es als solches annehme hat es sich nach eigenen "Rechtsnormen der BRD" breits vor 16 Jahren verabschiedet.

Art.5 Absatz 2 ist doch so ein Ding. Ich habe ein Recht. Punkt. Im nächsten Satz habe ich es nicht mehr, weil es eingeschränkt werden kann !
Was soll das sein ? Du hast das bloß nicht anders kennengelernt, deswegen ist es für dich normal. Ist es def. nicht.

"Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt" müßte (nach gesundem Menschenverstand) da stehen; ist dann aber zu offensichtlich. Nicht gewollt.
Rechtsnormen mögen mir evtl. auch nicht passen. Es sind nun mal die "gewachsenen" Rechte unserer Gesellschaft seit Jahrhunderten.
Art.5 Absatz 2 gehört nun mal nicht dazu.

Du darst dir dein Recht nehmen lassen und es gut finden. Ich tue das nicht und bewege mich dabei nur auf den Rechtsnormen.

MfG K