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Vollständige Version anzeigen : Behauptungen über das Deutsche Reich heute etc...



malnachdenken
28.07.2006, 15:15
Wer kennt ihn nicht, den Verweser Jörg Storm, der das Deutsche Reich verwaltet... oder zuzmindest behauptet er täte es.

Oder andere User(Namen nenne ich mal nicht...), die sich hier nicht zu Schade sind ständig zu behaupten die Bundesrepublik gäbe es nicht, das Grundgesetz gelte nicht oder ähnlicher Humburg.

Ich finde es wirklich schade, dass sich einige Leute scheinbar nur mit solchen Unsinn beschäftigen können und Tatsachen verdrehen. Dass man sich dann auch noch Beleidigungen anhören muss, nur weil der User sein Fehlverhalten nicht eingestehen kann, setzt dem noch die Krone auf.

Leute, vielleicht schaut Ihr einfach mal hier rein:
http://www.krr-faq.de

Da habt ihr Eure Belege.

Gruß

mnd

SLOPPY
28.07.2006, 15:23
Wer kennt ihn nicht, den Verweser Jörg Storm, der das Deutsche Reich verwaltet... oder zuzmindest behauptet er täte es.
Oder andere User(Namen nenne ich mal nicht...), die sich hier nicht zu Schade sind ständig zu behaupten die Bundesrepublik gäbe es nicht, das Grundgesetz gelte nicht oder ähnlicher Humburg.
Ich finde es wirklich schade, dass sich einige Leute scheinbar nur mit solchen Unsinn beschäftigen können und Tatsachen verdrehen. Dass man sich dann auch noch Beleidigungen anhören muss, nur weil der User sein Fehlverhalten nicht eingestehen kann, setzt dem noch die Krone auf.
Leute, vielleicht schaut Ihr einfach mal hier rein:
http://www.krr-faq.de
Da habt ihr Eure Belege.Grußmnd

- lustige Seite, sollte einem oder mehreren Witzeforen zugeschlagen werden
:lach: :rofl: :lach:

shigymigy
28.07.2006, 15:29
- lustige Seite, sollte einem oder mehreren Witzeforen zugeschlagen werden
:lach: :rofl: :lach:

da fehlt dir die rechtsform :)) :)) :)) :lach: :lach:

IM Redro
28.07.2006, 15:34
Lustig das du die Seite erst jetzt ausgräbst...


Es weiss doch jeder das diese Seite genauso daneben ist wie die ganzen Reichregierungen die es in jeder KReisstadt gibt...


Es bleibt dabei... die Grundlage der BRD ist das GG dies gilt. Darauf beruhen unsere Gesetze. Die BRD verwaltet einen Teil des Gebietes des Deutschen Reiches, das Deutsche Reich besteht weiter, die Oder-Neiße Linie ist keine anerkannte Grenze

Vergleiche hierzu....
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiung/polen-grenze.html

Das GG und die BRD wurden als Verwaltung für eine bestimmte Zeit gegründet, vergleiche hierzu...

http://www.der-deutsche-osten.de/Texte/carlo_schmid_was_heisst_eigentlich_grundgesetz.rtf


Also die BRD und das GG bestehen...

Die KRR FAQ ist der gleiche Blödsinn wie die KRR. Nur ist die KRR-FAQ noch dümmer... aber so sindse die Linken

malnachdenken
28.07.2006, 15:39
Lustig das du die Seite erst jetzt ausgräbst...


Es weiss doch jeder das diese Seite genauso daneben ist wie die ganzen Reichregierungen die es in jeder KReisstadt gibt...


Es bleibt dabei... die Grundlage der BRD ist das GG dies gilt. Darauf beruhen unsere Gesetze. Die BRD verwaltet einen Teil des Gebietes des Deutschen Reiches, das Deutsche Reich besteht weiter, die Oder-Neiße Linie ist keine anerkannte Grenze

Vergleiche hierzu....
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiung/polen-grenze.html

Das GG und die BRD wurden als Verwaltung für eine bestimmte Zeit gegründet, vergleiche hierzu...

http://www.der-deutsche-osten.de/Texte/carlo_schmid_was_heisst_eigentlich_grundgesetz.rtf


Also die BRD und das GG bestehen...

Die KRR FAQ ist der gleiche Blödsinn wie die KRR. Nur ist die KRR-FAQ noch dümmer... aber so sindse die Linken


Was ist an dieser Seite dumm?

Erläutere mal bitte.

IM Redro
28.07.2006, 15:42
Sie macht sich über ein paar Leute lustig und verkennt die Realität. Die KRR-FAQ ist weder glaubwürdig... das sind Seiten die sagen das die BRD nicht existiert und deren Richter, Gemeinden etc. nincht existieren auch.

Allerdings ist die KRR-FAQ ein Linkes Propaganda-Werkzeug, welches die Fakten aber ausser Acht lässt und verdreht. Während jeder erkennt das die KRR's dieser Welt eher Spinner sind, denken viele nicht so informierte Menschen, das die KRR-FAQ eben recht habe. Das hat sie aber gerade in den o.g. Punkten nicht.

P.S. gleich im WE und erst am Mo wieder da... cu

Der Patriot
28.07.2006, 16:41
Der Typ ist doch ein Spi****, denn ich bin das einzig wahre Staatsoberhaupt (von zumindest eines Teiles des Reiches)!

KrascherHistory
31.07.2006, 15:55
Wer kennt ihn nicht, den Verweser Jörg Storm, der das Deutsche Reich verwaltet... oder zuzmindest behauptet er täte es.

Oder andere User(Namen nenne ich mal nicht...), die sich hier nicht zu Schade sind ständig zu behaupten die Bundesrepublik gäbe es nicht, das Grundgesetz gelte nicht oder ähnlicher Humburg.

Ich finde es wirklich schade, dass sich einige Leute scheinbar nur mit solchen Unsinn beschäftigen können und Tatsachen verdrehen. Dass man sich dann auch noch Beleidigungen anhören muss, nur weil der User sein Fehlverhalten nicht eingestehen kann, setzt dem noch die Krone auf.

Leute, vielleicht schaut Ihr einfach mal hier rein:
http://www.krr-faq.de

Da habt ihr Eure Belege.

Gruß

mnd

Moin. Das deutsche Reich wird von niemandem verwaltet. Wie auch ?
Was bei Krr-faq versucht wird zu widerlegen ist Blödsinn, da die zu widerlegenden Behauptungen auch i.d.R. falsch sind.
Das dazu.
Immer hübsch auf das Völkerrecht gucken und an die Rechtsnormen denken, dann kann sich jeder schnell selbst ein Urteil bilden. MfG K

KrascherHistory
31.07.2006, 15:58
Sie macht sich über ein paar Leute lustig und verkennt die Realität. Die KRR-FAQ ist weder glaubwürdig... das sind Seiten die sagen das die BRD nicht existiert und deren Richter, Gemeinden etc. nincht existieren auch.

Allerdings ist die KRR-FAQ ein Linkes Propaganda-Werkzeug, welches die Fakten aber ausser Acht lässt und verdreht. Während jeder erkennt das die KRR's dieser Welt eher Spinner sind, denken viele nicht so informierte Menschen, das die KRR-FAQ eben recht habe. Das hat sie aber gerade in den o.g. Punkten nicht.

P.S. gleich im WE und erst am Mo wieder da... cu

Moin. Da sieht man doch mal, wie wichtig eine korrekte Formulierung ist.
Die BRD und die Richter existieren natürlich alle. Es fehlt ihnen allerdings die Legitimation, sowohl nach Bundesrecht als auch nach Völkerrecht.
Das wissen die Herren Juristen nur zu genau.
Das ist schon alles. MfG K

malnachdenken
31.07.2006, 16:03
Moin. Das deutsche Reich wird von niemandem verwaltet. Wie auch ?
Was bei Krr-faq versucht wird zu widerlegen ist Blödsinn, da die zu widerlegenden Behauptungen auch i.d.R. falsch sind.
Das dazu.
Immer hübsch auf das Völkerrecht gucken und an die Rechtsnormen denken, dann kann sich jeder schnell selbst ein Urteil bilden. MfG K


Was ist mit Figuren, wie http://www.verweserjoergstorm.de/site05.htm ???

Die behaupten wieder was anderes. Und deren Behauptung zu entkräften ist wohl eher Ziel der krr.faq.

KrascherHistory
31.07.2006, 17:15
Was ist mit Figuren, wie http://www.verweserjoergstorm.de/site05.htm ???

Die behaupten wieder was anderes. Und deren Behauptung zu entkräften ist wohl eher Ziel der krr.faq.

Moin. Laß ihn doch "verwesen". Wen stört er ? Dich ?
Welche Behauptung soll wie entkräftet werden ?

Das die BRD nicht existiert ? Sie existiert. Siehst du, schon entkräftet. Geht schnell, nä ?

Was noch ? MfG K

KrascherHistory
31.07.2006, 17:24
Lustig das du die Seite erst jetzt ausgräbst...


Es weiss doch jeder das diese Seite genauso daneben ist wie die ganzen Reichregierungen die es in jeder KReisstadt gibt...


Es bleibt dabei... die Grundlage der BRD ist das GG dies gilt. Darauf beruhen unsere Gesetze. Die BRD verwaltet einen Teil des Gebietes des Deutschen Reiches, das Deutsche Reich besteht weiter, die Oder-Neiße Linie ist keine anerkannte Grenze

Vergleiche hierzu....
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiung/polen-grenze.html

Das GG und die BRD wurden als Verwaltung für eine bestimmte Zeit gegründet, vergleiche hierzu...

http://www.der-deutsche-osten.de/Texte/carlo_schmid_was_heisst_eigentlich_grundgesetz.rtf


Also die BRD und das GG bestehen...

Die KRR FAQ ist der gleiche Blödsinn wie die KRR. Nur ist die KRR-FAQ noch dümmer... aber so sindse die Linken


Moin. Muß leider dein Weltbild etwas korrigieren (nur auf Basis von Rechtsnormen, nicht Meinungen). Die "Gründung" der "BRD" mit dem Grundgesetz, das zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet dient (HKLO), kann man so noch stehen lassen.

Es fehlt (im ganzen Forum übrigens) an Kenntnis hinsichtlich unserer Rechtsnormen. Das sind nach der Weimarer Verfassung von 1919, die nach wie vor gilt, 186 Rechtsnormen, im GG sind es 146.

Ein Gesetz, das keinen Geltungsbereich aufweist ist nichtig, es existiert nicht. So geschehen per 18.7.1990 mit dem GG durch Streichung des Art. 23 a.F. per o.a. Datum. Kurz: damit hatte die BRD bereits Ihre Legitimation verloren.
Für BRD-Juristen und Parteien (Juristen) kein Problem: man zauberte die "Normative Kraft des Faktischen" aus dem Hut und MACHT EINFACH WEITER ! So einfach geht das.

Das soll es zunächst mal gewesen sein. MfG K

Allemanne
31.07.2006, 19:13
Das Deutsche Reich wurde de jure nie aufgelöst. Die Linken müssen begreifen, dass es dem Papier nach noch besteht, und die Rechten, dass es de facto nicht mehr existiert und allzu schnell auch nicht wiederhergestellt werden kann. Was in Gottes Namen ist daran so schwer zu verstehen?

KrascherHistory
31.07.2006, 19:35
Das Deutsche Reich wurde de jure nie aufgelöst. Die Linken müssen begreifen, dass es dem Papier nach noch besteht, und die Rechten, dass es de facto nicht mehr existiert und allzu schnell auch nicht wiederhergestellt werden kann. Was in Gottes Namen ist daran so schwer zu verstehen?

Moin. Wenn das DR rechtsfähig ist, ist es für mich existent, nur (s. BVerfG) nicht handlungsfähig. Die Wiederherstellung liegt einfach an den Reichsdeutschen. Jeder von uns , der in den Grenzen vom 31.12.1937 geboren ist, ist ein solcher.
MfG K

IM Redro
01.08.2006, 13:51
Jeder von uns , der in den Grenzen vom 31.12.1937 geboren ist, ist ein solcher.
MfG K

Und dessen Nachfahren...

Darum sind Miro Klose (Opole in Oppeln) und Luaks Podolski (Gleiwitz in Schlesien) auch Deutsche und keine Polen. Muss ihnen nur noch jemand sagen.

KrascherHistory
01.08.2006, 16:10
Und dessen Nachfahren...

Darum sind Miro Klose (Opole in Oppeln) und Luaks Podolski (Gleiwitz in Schlesien) auch Deutsche und keine Polen. Muss ihnen nur noch jemand sagen.

Moin. Reichsdeutsche. Korrekt. Nach RuStaG v.1913. MfG K

MarekD
01.08.2006, 16:20
Und dessen Nachfahren...[...]

(Opole in Oppeln) [...].

Opole in Oppeln8o Opole ist der polnische Name von Oppeln. Auch hier müßte es heißen "Oppeln in Oberschlesien" bzw. Opole do 1945 urzędowa nazwa Oppeln:))

Aber mal davon abgesehen: Der Name "Deutsches Reich" ist doch wirklich schön. Viel schöner jedenfalls als Bundesrepublik Deutschland. Jetzt wo wir ein einiges Volk sind, könnten wir uns doch wieder umbenennen und so den ganzen "Reichsregierungen" den Wind aus den Segeln nehmen;)

KrascherHistory
01.08.2006, 16:31
Opole in Oppeln8o Opole ist der polnische Name von Oppeln. Auch hier müßte es heißen "Oppeln in Oberschlesien" bzw. Opole do 1945 urzędowa nazwa Oppeln:))

Aber mal davon abgesehen: Der Name "Deutsches Reich" ist doch wirklich schön. Viel schöner jedenfalls als Bundesrepublik Deutschland. Jetzt wo wir ein einiges Volk sind, könnten wir uns doch wieder umbenennen und so den ganzen "Reichsregierungen" den Wind aus den Segeln nehmen;)

Moin. Die Reichsregierungen sind unwichtig. Jeder kann RP sein, wenn er will. In Geschäftsbesorgung ohne Auftrag. Was sollen wir aber mit bsw. 5 Mio RP ?
Wir sind kein einig Volk. Das gilt es zu verhindern, das Deutsche sich ihrer selbst bewußt sind. Wäre ein bischen doof.

MfG K

MarekD
01.08.2006, 16:32
Moin. Die Reichsregierungen sind unwichtig. Jeder kann RP sein, wenn er will. In Geschäftsbesorgung ohne Auftrag. Was sollen wir aber mit bsw. 5 Mio RP ?
Wir sind kein einig Volk. Das gilt es zu verhindern, das Deutsche sich ihrer selbst bewußt sind. Wäre ein bischen doof.

MfG K

Was fehlt denn noch zu einem einigen Volk?

KrascherHistory
01.08.2006, 16:59
Was fehlt denn noch zu einem einigen Volk?

Moin. Von welchem Volk sprechen wir ?
Ich spreche für die Reichsdeutschen und das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
Wenn diese sich frei entscheiden können, wie sie künftig leben möchten (mit Friedensvertrag, Weim.Verf. o. spätere moderne Variante), dann sind wir ein einiges Volk.
Heute sind wir nur ein Zusammenschluß von 2 Besatzungskonstrukten. Mehr nicht.

Nichts ist geregelt, was nicht gerecht geregelt wurde (A.Lincoln).

MfG K

IM Redro
01.08.2006, 22:00
Opole in Oppeln8o Opole ist der polnische Name von Oppeln. Auch hier müßte es heißen "Oppeln in Oberschlesien" bzw. Opole do 1945 urzędowa nazwa Oppeln:))

Aber mal davon abgesehen: Der Name "Deutsches Reich" ist doch wirklich schön. Viel schöner jedenfalls als Bundesrepublik Deutschland. Jetzt wo wir ein einiges Volk sind, könnten wir uns doch wieder umbenennen und so den ganzen "Reichsregierungen" den Wind aus den Segeln nehmen;)

Oppeln war schon immer ein Deutscher Regierungskreis..

KrascherHistory
02.08.2006, 14:47
Oppeln war schon immer ein Deutscher Regierungskreis..

Moin. Entscheidend ist der 31.12.1937.
Was war es da ? Dt. oder poln. ?
MfG K

maf
03.08.2006, 16:42
Wofür soll der 31.12.1937 entscheidend sein? Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht galt niemals das ius soli, also der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach Geburtsort, wie in angelsächsischen Ländern üblich. Nur bei Findelkindern unbekannter Abstammung gab es Ausnahmen. Erst mit dem seit 2000 geltenden StAG wurde ein Element des ius soli für hier geborene Kinder von Ausländern mit bestimmtem Aufenthaltsstatus eingeführt.

KrascherHistory, mir fällt auf, daß du eine Menge Mist schreibst, wenn es um Staats- und Völkerrecht geht.

KrascherHistory
04.08.2006, 00:02
Wofür soll der 31.12.1937 entscheidend sein? Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht galt niemals das ius soli, also der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach Geburtsort, wie in angelsächsischen Ländern üblich. Nur bei Findelkindern unbekannter Abstammung gab es Ausnahmen. Erst mit dem seit 2000 geltenden StAG wurde ein Element des ius soli für hier geborene Kinder von Ausländern mit bestimmtem Aufenthaltsstatus eingeführt.

KrascherHistory, mir fällt auf, daß du eine Menge Mist schreibst, wenn es um Staats- und Völkerrecht geht.

Moin. Mir fällt auf, da du dich bei deinen erst insg. 6 Beiträgen (Stand 4.8.06, ca 01.00 Uhr) gezielt auf "bestimmte" nämlich meine Themen stürzt.

Deine Argumentation hat genau die gleiche Fehlerstruktur wie bei "sparty2", "just amy", "gehirnnutzer" u.ä. Konsorten. Deswegen verweise ich auf alte threads. Spar deine Zeit, geh spielen. MfG K

IM Redro
04.08.2006, 10:09
Moin. Entscheidend ist der 31.12.1937.
Was war es da ? Dt. oder poln. ?
MfG K


OPPELN IST DEUTSCH.... Schau dir mal die Reichskarte an...


Zur Erklärung.

Das Datum 31.12.1937 wurde von den Alliierten gewählt. DieseDatum beschreibt das Deutsche Reich in seinen Grenzen wir sie duch den Völkerbund 1919 festgelegt wurden sind.

Bis zu diesem Datum gab es keine Ausdehnung des Reiches (Sudetenland, Anschluss Österreichs ans Reich).

Daher der Völkerrechtlich gesicherte Status des Reiches am 31.12.1937.

KrascherHistory
04.08.2006, 12:18
OPPELN IST DEUTSCH.... Schau dir mal die Reichskarte an...


Zur Erklärung.

Das Datum 31.12.1937 wurde von den Alliierten gewählt. DieseDatum beschreibt das Deutsche Reich in seinen Grenzen wir sie duch den Völkerbund 1919 festgelegt wurden sind.

Bis zu diesem Datum gab es keine Ausdehnung des Reiches (Sudetenland, Anschluss Österreichs ans Reich).

Daher der Völkerrechtlich gesicherte Status des Reiches am 31.12.1937.


Moin. Vielen dank für die Erklärung.
Ich gebe mal eine "ähnliche":


Das Dt. Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 ist von den Alliierten deswegen so gewählt worden, weil sie keine Lust auf Rückabwicklung von Gebietsreformen während der Nazi-Zeit hatten. Es betraf nicht nur die äußeren, sondern auch die "inneren" Ländereien.

Sie hätten ja auch den 1.1.1933 wählen, können, symbolisch VOR "Machtergreifung" (Wahl!) Hitlers.

Belege: SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1, §1 // Kapitulationserklärung
und

Grundgesetz Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Anm.: Hier wird ein weiteres Problem der "BRD" sichtbar. Sie hat keine eigene Staatsbürgerschaft und kann sich nur auf das Reichs-und Staatsbürgegesetz des Dt.Reichs (RuStaG) von 1913 beziehen.

MfG K

maf
04.08.2006, 18:16
Moin. Mir fällt auf, da du dich bei deinen erst insg. 6 Beiträgen (Stand 4.8.06, ca 01.00 Uhr) gezielt auf "bestimmte" nämlich meine Themen stürzt.

Deine Argumentation hat genau die gleiche Fehlerstruktur wie bei "sparty2", "just amy", "gehirnnutzer" u.ä. Konsorten. Deswegen verweise ich auf alte threads. Spar deine Zeit, geh spielen. MfG K

Du wirst mit der Einsicht leben müssen, im Unrecht zu sein. Ich bin mit demselben nick in verschiedenen Foren unterwegs und stehe zu meinen Äußerungen. Die anderen Nicknutzer kenne ich nicht.

Was du "Fehlerstruktur" zu nennen beliebst, ist eigentlich nur die h.M. im Staats- und Völkerrecht. Man kann sowas studieren, wenn man denn kann. Wenn du dich lieber an Irrlichter wie Bracht und Thietz und Consorten halten möchtest, dann such dir einen Platz im Pflegeheim.

maf
04.08.2006, 19:01
Moin. Vielen dank für die Erklärung.
Ich gebe mal eine "ähnliche":
Das Dt. Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 ist von den Alliierten deswegen so gewählt worden, weil sie keine Lust auf Rückabwicklung von Gebietsreformen während der Nazi-Zeit hatten. Es betraf nicht nur die äußeren, sondern auch die "inneren" Ländereien.Sie hätten ja auch den 1.1.1933 wählen, können, symbolisch VOR "Machtergreifung" (Wahl!) Hitlers
Belege: SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1, §1 // Kapitulationserklärung
und

Grundgesetz Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Anm.: Hier wird ein weiteres Problem der "BRD" sichtbar. Sie hat keine eigene Staatsbürgerschaft und kann sich nur auf das Reichs-und Staatsbürgegesetz des Dt.Reichs (RuStaG) von 1913 beziehen.

Was durchaus gewollt ist, denn die Bundesrepublik war nie ein anderes Völkerrechtssubjekt als das Deutsche Reich, wie es sich früher nannte. Sie ist eine Reorganisation deutscher Staatlichkeit, die natürlich auch dasselbe Staatsvolk, nämlich eben das deutsche, hat.

Zum Gequatsche von "SHAEF-Gesetzgebung" habe ich dir schon erschöpfend Auskunft gegeben.

Konsultiere die einschlägigen Entscheidungen des BVerfG, da wirst du geholfen.

KrascherHistory
04.08.2006, 19:12
Was durchaus gewollt ist, denn die Bundesrepublik war nie ein anderes Völkerrechtssubjekt als das Deutsche Reich, wie es sich früher nannte. Sie ist eine Reorganisation deutscher Staatlichkeit, die natürlich auch dasselbe Staatsvolk, nämlich eben das deutsche, hat.

Zum Gequatsche von "SHAEF-Gesetzgebung" habe ich dir schon erschöpfend Auskunft gegeben.

Konsultiere die einschlägigen Entscheidungen des BVerfG, da wirst du geholfen.

Moin. Du bist nachweislich gar nicht in der Lage über dieses Thema Auskunft zu geben, schon gar nicht erschöpfend. Ich habe auch nicht ansatzweise Lust diverse Fakten für jeden erneut hier durchzukauen.

Schaue dir meine Artikel an, dann weißt du was Sache ist. Viel Spaß dabei.

Bulli
04.08.2006, 19:14
.....

Konsultiere die einschlägigen Entscheidungen des BVerfG, da wirst du geholfen.

.... dir ist nicht mehr zu helfen:



Die Rechtslage in Deutschland - Rechtsgrundlagen für das Deutsche Reich

Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Bundesverfassungsgerichtsurteilen (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=451&lang=1&client=1) (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.
Die Existenz der Reichsregierung ist der UNO, dem Europaparlament, dem Europäischen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie der Bundesregierung bekannt; es ist auch bekannt, daß mit der Errichtung der Reichsregierung das Deutsche Reich wieder handlungsfähig geworden ist.
Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif BK/O (50) 75 (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=386&lang=1&client=1) vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Absatz 3 besagt: Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. Im http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=410&lang=1&client=1)" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt."
Damit sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.
Der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Einigungsvertrag (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=405&lang=1&client=1) vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=408&lang=1&client=1) ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.
Im http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=410&lang=1&client=1) vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2:Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen.Das heißt: Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil (bundes-)deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität.



Da Artikel 53 und 107 der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif UN-Charta (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=415&lang=1&client=1) ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Im Artikel 146 des http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Grundgesetzes (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=335&lang=1&client=1) heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."



Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Haager Landkriegsordnung (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=307&lang=1&client=1) dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Reichsverfassung (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=69&lang=1&client=1) vom 11. August 1919.
In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31. Dezember 1937).
Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen des Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG). Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.
Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der als Diktatur regierten Staatssimulation namens "Bundesrepublik Deutschland".

maf
04.08.2006, 19:33
Moin. Du bist nachweislich gar nicht in der Lage über dieses Thema Auskunft zu geben, schon gar nicht erschöpfend. Ich habe auch nicht ansatzweise Lust diverse Fakten für jeden erneut hier durchzukauen.
Schaue dir meine Artikel an, dann weißt du was Sache ist. Viel Spaß dabei.

Nicht nötig. Schleppe dich einfach mal in die Einführungsvorlesungen zum Staatsorganisations- und Völkerrecht. Reichsrechtskonsulenten-Abendkurse helfen da nicht weiter.

maf
04.08.2006, 20:07
.... dir ist nicht mehr zu helfen:
Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.

Von "unwiderruflich" zu schreiben ist offenkundiger Ausweis von Unkenntnis; das ist nur eine der inhaltslosen Beschwörungsformeln, mit denen man meinen könnte, Laien zu beeindrucken. Das BVerfG hat u.a. im Urteil zum Grundlagenvertrag und im Teso-Beschluß seine Auffassung von der Fortexistenz der deutschen Gesamtstaatlichkeit bekräftigt. Das war, soweit es die Formulierung im Grundlagenvertragsurteil betrifft, eine Replik auf die damals von der DDR vertretene Debellationstheorie. Leider überliest man hin und wieder die entscheidende Feststellung des BVerfG, daß die Bundesrepublik mit dem Gesamtdeutschland, das sich zum Zeitpunkt der Kapitulation der Wehrmacht selbst als "Deutsches Reich" bezeichnete, subjektsidentisch ist. Also: Kein Deutsches Reich neben der Bundesrepublik.


Die Existenz der Reichsregierung ist der UNO, dem Europaparlament, dem Europäischen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie der Bundesregierung bekannt; es ist auch bekannt, daß mit der Errichtung der Reichsregierung das Deutsche Reich wieder handlungsfähig geworden ist.

Beleg? Mir wäre es sicher aufgefallen, wenn eine der genannten Institutionen plötzlich mehrere Deutschländer als ansprechpartner akzeptierten. Wo ist also die Ständige Vertretung des "Deutschen Reichs" bei der UNO (der ein "Deutsches Reich" nie beigetreten sein kann), beim EuGH, EuGMR (der als Einrichtung des Europarates zunächst ein "Deutsches Reich" als dessen Mitglied akzeptiert haben müßte), wer in der Bundesregierung kann deine verstiegene Behauptung bestätigen?


Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Absatz 3 besagt: Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt."
Damit sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.

Was, wie sich bereits aus dem Text ergibt, falsch ist.


Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

Beigetreten ist auch lt. Art.1 des EinigungsV die DDR, nicht ein einzelner ihrer Bürger oder eines der mit dem Zeitpunkt des Beitritts zu gründenden Länder. Das Geschwafel von der "Aufhebung" des Art. 23 GG a.F. ist schlicht Unsinn; das Verfahren zur Änderung des GG ist in dessen Art. 79 abschließend geregelt.


Der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.

Es wäre schon sehr überraschend, wenn die ehem. Besatzungsmächte mit beiden deutschen Staaten ein aufwendiges Vertragswerk aushandelten und abschlössen, wenn sie doch gleichzeitig um dessen Nichtigkeit wüßten...

Wer so einen Quatsch behauptet, ist offenbar fehltinformiert.


Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen.Das heißt: Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil (bundes-)deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität.

Dir ist der entscheidende Punkt entgangen: Soweit noch Vorbehaltsrechte bestanden (was nur noch sehr wenige waren), gelten sie nun als deutsches Recht weiter.


Da Artikel 53 und 107 der ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Was nicht untergegangen ist, kann auch keinen Rechtsnachfolger haben. Die Feindstaatenklausel wurde durch Resolution der Generalversammlung der UN für obsolet erklärt; auf die völkerrechtliche Stellung Deutschlands hat sie ohnehin nie Einfluß gehabt.


Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "]Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das ist eine Selbstverständlichkeit. Eine Verfassung tritt außer Kraft, wenn eine andere Verfassung an ihre Stelle tritt. Merke: "Grundgesetz" ist nur der gewählte Name für seit 1949 geltende deutsche Verfassung.


Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnungdem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919. In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31. Dezember 1937).

Art. 116 GG sagt nichts über den Geltungsbereich des Verfassung. Der wird normalerweise in keiner Verfassung normiert, ausgenommen dann, wenn sich Abweichungen von dem Prinzip ergeben, daß eine Verfassung auf dem Gebiet des so verfaßten Staates gilt. Oder wo steht z.B. der Geltungsbereich der französischen Verfassung zu lesen?


Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen des Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG). Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland ]keine Rechtsgültigkeit mehr

Es gibt keinen Staat, der "de jure erloschen" sein könnte, aber trotzdem Staatsgewalt effektiv ausübt. Art. 25 GG hilft da auch nicht weiter, denn ohne konkrete Benennung der jeweiligen allgemeinen Regel des Völkerrechts (und das sind nur wenige) ist nichts zu begründen.


Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der als Diktatur regierten Staatssimulation namens "Bundesrepublik Deutschland".

Nur ein Staat, der effektiv Staatsgewalt ausübt, kann existieren. Deutsche Staatsangehörige sind das überall; das Gequatsche von einer Exemption oder Immunität ist Dummenfang. Wer das nicht glaubt, kann sich z.B. bei der Magdeburger Justiz erkundigen.

Bulli
04.08.2006, 20:19
Von "unwiderruflich" zu schreiben ist .......


Diese Interpretation lebt teilweise von Mutmaßungen und falscher Auslegung der Texte.

Da Krascher und auch ich schon an anderer Stelle die Begründung lieferten ist es müßig das ganze jetzt noch einmal zu wiederholen.

Hol dir deinen Scheck mit Feierabendzuschlag bei KRR-FAQ oder dem VS ab.
Hast deinen Job erledigt.


http://www.bfed.info/js/005_dez_udo_ulfkotte_spione.gif

maf
04.08.2006, 20:23
Diese Interpretation lebt teilweise von Mutmaßungen und falscher Auslegung der Texte.Da Krascher und auch ich schon an anderer Stelle die Begründung lieferten ist es müßig das ganze jetzt noch einmal zu wiederholen. Hol dir deinen Scheck mit Feierabendzuschlag bei KRR-FAQ oder dem VS ab. Hast deinen Job erledigt.

Man nennt diese "Interpretation" i.A. herrschende Meinung. Da sie aber offengelegten Kriterien folgt, ist sie leicht kritisierbar - wenn man denn weiß, wie das geht. Etwas Hintergrundwissen braucht's aber schon.

Ich wüßte gern, wo man dafür bezahlt wird, Idioten zu erhellen.

shigymigy
05.08.2006, 11:09
Diese Interpretation lebt teilweise von Mutmaßungen und falscher Auslegung der Texte.

In dem Urteil des BverfG wird die brd festgestellt als teilindentität des deutschen reiches.

du scheints diesen begriff identität nicht zu beachten.

beispiel

frau meyer heiratet und heisst nun müller -- sie hat immer noch ihre identität.

angenommen frau meyer heiratet und verliert auf der hochzeitsfeier einen arm -- dann ist sie nun frau müller ohne arm -- teilidentisch mit frau meyer -- aber immer noch ein und das selbe -- die gleiche identität.

es ist also unfug zu behaupten es gäbe zwei identitäten -- denn genau dieses verneint das bverfg -- ausserdem in allen urteilen.

einfach mal logisch denken -- hilft.



spannender ist die frage der wiedervereinigung im bezug auf berlin -- da gibt es wesentliche kontroverse meinungen.

berlin war kein land der brd -- wurde am 29.9.1990 ein land ( in der präambel)
wie konnte ostberlin nun der brd beitreten?

ostberlin ist einem land beigetreten? das widerum hätte eigentlich nach art 79 geregelt werden müssen, denn für westberlin galt dort bereits das gg.

Bulli
05.08.2006, 11:22
.....

beispiel

frau meyer heiratet und heisst nun müller -- sie hat immer noch ihre identität.

angenommen frau meyer heiratet und verliert auf der hochzeitsfeier einen arm -- dann ist sie nun frau müller ohne arm -- teilidentisch mit frau meyer -- aber immer noch ein und das selbe -- die gleiche identität.

.....

Ein lustiger Vergleich.
Du solltest nicht von Frau Müller, sondern von ihrem Vormund sprechen.
Was ist mit dem Arm, ist der einfach so abgefallen oder hat ihn ihr einer abgeschnitten ?
Was ist mit der Entschädigung für den verlorenen Arm ?

KrascherHistory
05.08.2006, 12:09
Diese Interpretation lebt teilweise von Mutmaßungen und falscher Auslegung der Texte.

Da Krascher und auch ich schon an anderer Stelle die Begründung lieferten ist es müßig das ganze jetzt noch einmal zu wiederholen.

Hol dir deinen Scheck mit Feierabendzuschlag bei KRR-FAQ oder dem VS ab.
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http://www.bfed.info/js/005_dez_udo_ulfkotte_spione.gif

Moin. Gutes Bild !

Wer maf´s (maulwurf auf feindfahrt) Brötchengeber ist, ist ja wohl klar.

So, mafchen. Dann such dir mal einen neuen nickname und versuche das Lügengebäude zugunsten der OMF-BRD woanders zu verkaufen.

Husch husch, hier ist für dich nix zu holen.

shigymigy
05.08.2006, 14:43
Ein lustiger Vergleich.
1.Du solltest nicht von Frau Müller, sondern von ihrem Vormund sprechen.
2.Was ist mit dem Arm, ist der einfach so abgefallen oder hat ihn ihr einer abgeschnitten ?
Was ist mit der Entschädigung für den verlorenen Arm ?

1.frau meyer hatte keinen vormund :cool: -- nach dem tragischen unfall hat der arzt ihr geholfen den ring auf zustecken um frau müller zu heissen -- aber der arzt war kein vormund -- frau müller hat keinen vormund -- oder handelt jemand für frau müller -- wohl kaum.:]

2. wer hat schuld, dass der arm ab ist -- schadenersatz kann nur von dem verursacher geleistet werden. wer selber schuld hat -- oder eine mitschuld -- wird einen schaden selbst - oder zum teil selbst tragen müssen.

ob der arm abgeschnitten wurde? ich denke er war so beschädigt, dass die ärzte entschieden haben, was das beste für eine schnelle genesung von frau meyer war -- so konnte sie schneller als frau müller weiterleben. ;)

Bulli
05.08.2006, 14:57
1.frau meyer hatte keinen vormund :cool: -- nach dem tragischen unfall hat der arzt ihr geholfen den ring auf zustecken um frau müller zu heissen -- aber der arzt war kein vormund -- frau müller hat keinen vormund -- oder handelt jemand für frau müller -- wohl kaum.:]

2. wer hat schuld, dass der arm ab ist -- schadenersatz kann nur von dem verursacher geleistet werden. wer selber schuld hat -- oder eine mitschuld -- wird einen schaden selbst - oder zum teil selbst tragen müssen.

ob der arm abgeschnitten wurde? ich denke er war so beschädigt, dass die ärzte entschieden haben, was das beste für eine schnelle genesung von frau meyer war -- so konnte sie schneller als frau müller weiterleben. ;)

Na wenigstens kann man über deinen Vergleich herzlich lachen.:lach:

http://www.smily.at/smily/smily0032.gif

maf
05.08.2006, 15:01
Moin. Gutes Bild !
Wer maf´s (maulwurf auf feindfahrt) Brötchengeber ist, ist ja wohl klar.
So, mafchen. Dann such dir mal einen neuen nickname und versuche das Lügengebäude zugunsten der OMF-BRD woanders zu verkaufen.
Husch husch, hier ist für dich nix zu holen.

Niedlich. Wie willst du das denn verhindern? Und woher willst du wissen, wer mein Brötchengeber ist?

Ich habe nicht das Problem, andere von meinen Einsichten überzeugen zu müssen, denn sie sind ja sowohl richtig wie auch weithin anerkannt. Und du?

"Auctoritas, non veritas facit legem" (Th. Hobbes)

Bulli
05.08.2006, 15:07
Niedlich. Wie willst du das denn verhindern? Und woher willst du wissen, wer mein Brötchengeber ist?

Ich habe nicht das Problem, andere von meinen Einsichten überzeugen zu müssen, denn sie sind ja sowohl richtig wie auch weithin anerkannt. Und du?

"Auctoritas, non veritas facit legem" (Th. Hobbes)

Komm reg dich ab Kumpel, trink erstmal ne schöne Tasse Kaffee und iß dazu einen Muffin.

Hast ja recht, du bist ein richtig guter Bürger.:2faces:

KrascherHistory
05.08.2006, 15:22
Komm reg dich ab Kumpel, trink erstmal ne schöne Tasse Kaffee und iß dazu einen Muffin.

Hast ja recht, du bist ein richtig guter Bürger.:2faces:

Ich glaube unser VS-maf will nur ein bischen spielen und mit seinem Dr.Jur. protzen (jedenfalls behauptet er das; würde es stimmen: armes Deutschland). Also Schwarzkittel beeindrucken mich ziemlich wenig, die werden in Gerichten nur noch "platt" (sorry für den platten Stil) gemacht; vielleicht hat unser VS-maf ja noch die Kenntnis warum die schwatten Dinger zu tragen sind (...die Spitzbuben...).
MfG K

Nichtraucher
05.08.2006, 15:27
Was ist an dieser Seite dumm?

Erläutere mal bitte.

Das wird wohl ewig ein Geheimnis der Rechtsaußenfraktion sein. Genauso reagiert diese übrigens bei h-ref.de. :rolleyes:

maf
05.08.2006, 15:29
Komm reg dich ab Kumpel, trink erstmal ne schöne Tasse Kaffee und iß dazu einen Muffin.
Hast ja recht, du bist ein richtig guter Bürger.

Weder bin ich dein Kumpel noch ließe ich mich zu irgendwelchem zweifelhaften Gebäck von dir einladen. Außerdem: Die "HIAG"-Schuhe sind für dich ein paar Nummern zu groß.

maf
05.08.2006, 15:32
Ich glaube unser VS-maf will nur ein bischen spielen und mit seinem Dr.Jur. protzen (jedenfalls behauptet er das; würde es stimmen: armes Deutschland). Also Schwarzkittel beeindrucken mich ziemlich wenig, die werden in Gerichten nur noch "platt" (sorry für den platten Stil) gemacht; vielleicht hat unser VS-maf ja noch die Kenntnis warum die schwatten Dinger zu tragen sind (...die Spitzbuben...).

Hat er, und er weiß auch, daß das eine sehr sinnvolle Sache ist. Du nimmst den Mund ziemlich voll, was dein Verhältnis zur Justiz angeht; deren Mühlen mahlen bekanntlich langsam, dafür aber wirksam. Frage doch einfach mal einen bekannten Reichs-Mineraldirektor a.D. Uwe B. aus Magdeburg, wie sowas ausgeht.

KrascherHistory
05.08.2006, 15:38
Hat er, und er weiß auch, daß das eine sehr sinnvolle Sache ist. Du nimmst den Mund ziemlich voll, was dein Verhältnis zur Justiz angeht; deren Mühlen mahlen bekanntlich langsam, dafür aber wirksam. Frage doch einfach mal einen bekannten Reichs-Mineraldirektor a.D. Uwe B. aus Magdeburg, wie sowas ausgeht.

Frage doch einmal den Ex-Richter Thonner aus HH wie es viel besser geht, VS-maf der OMF-BRD.

Ich nehme den Mund nicht voll, ich stehe nur auf den Rechtsnormen, ganz einfach. Da braucht man sich vor einer kriminellen Justiz nicht zu fürchten, vor deinen albernen Drohungen schon gar nicht.

maf
05.08.2006, 15:46
Frage doch einmal den Ex-Richter Thonner aus HH wie es viel besser geht, VS-maf der OMF-BRD.
Ich nehme den Mund nicht voll, ich stehe nur auf den Rechtsnormen, ganz einfach. Da braucht man sich vor einer kriminellen Justiz nicht zu fürchten, vor deinen albernen Drohungen schon gar nicht.
Das Problem ist, daß diejenigen, die solche Töne spucken, meistens die Rechtsnormen nicht verstehen, auf die sie sich gern berufen möchten. Aus dieser Froschperspektive werden dann korrekt agierende Richter schnell zu einer "kriminellen Justiz", zum Glück völlig folgenlos. Mit etwas mehr Hirn kann man solche Mißverständnisse in der Regel klären, aber daran scheitert es dann auf Seiten der Querulanten.

maf
05.08.2006, 16:21
Ein lustiger Vergleich.
Du solltest nicht von Frau Müller, sondern von ihrem Vormund sprechen.
Hatte sie einen?

Was ist mit dem Arm, ist der einfach so abgefallen oder hat ihn ihr einer abgeschnitten ?
Manche Dinge (auch Körperteile) gehen ja mal verloren, wenn man sich exzessiv herumprügelt. Dumm gelaufen.

Was ist mit der Entschädigung für den verlorenen Arm ?
Rechtsgrundlage? Aufrechnung?

KrascherHistory
05.08.2006, 19:31
Hatte sie einen?

Manche Dinge (auch Körperteile) gehen ja mal verloren, wenn man sich exzessiv herumprügelt. Dumm gelaufen.

Rechtsgrundlage? Aufrechnung?

Rechtsgrundlage Völkerrecht HLKO, Kapitulationsurkunde, etc.
Erst lesen, dann fragen.

KrascherHistory
05.08.2006, 19:35
Das Problem ist, daß diejenigen, die solche Töne spucken, meistens die Rechtsnormen nicht verstehen, auf die sie sich gern berufen möchten. Aus dieser Froschperspektive werden dann korrekt agierende Richter schnell zu einer "kriminellen Justiz", zum Glück völlig folgenlos. Mit etwas mehr Hirn kann man solche Mißverständnisse in der Regel klären, aber daran scheitert es dann auf Seiten der Querulanten.

Tatsache ist, das ihr Juristen das Recht pervertiert habt. Es wird Zeit, das sich das Volk seiner Rechtsnormen wieder bewußt wird und wir mit den Schwarzkitteln machen, was sie verdient haben.

Wie oft soll ich noch Richter Thonner HH benennen ? Ach ja, du bist ja Jurist, du nimmst Dinge, die du übersehen möchtest, ja nur zur Kenntnis.

Erfolgreiche Querulanten könnte es nicht geben, wenn Richter sich auf den Rechtsnormen bewegten. Tun sie aber nicht. Konsequenz: sie werden aus dem Verkehr gezogen. Ganz einfach.

maf
06.08.2006, 19:34
Rechtsgrundlage Völkerrecht HLKO, Kapitulationsurkunde, etc.
Mit "Rechtsgrundlage Völkerrecht" kommst du nicht weit. Etwas präziser mußt du schon werden. Weder Haager Landkriegsordnung noch Kapitulationserklärung geben Auskunft über die unmittelbare Nachkriegszeit hinaus.

Tatsache ist, das ihr Juristen das Recht pervertiert habt. Es wird Zeit, das sich das Volk seiner Rechtsnormen wieder bewußt wird und wir mit den Schwarzkitteln machen, was sie verdient haben.
Es wird nach Juristen rufen, um von ihnen die doch sehr unübersichtliche Alltagsrealität geregelt zu bekommen.

Wie oft soll ich noch Richter Thonner HH benennen ? Ach ja, du bist ja Jurist, du nimmst Dinge, die du übersehen möchtest, ja nur zur Kenntnis.
Du kannst diesen Zeitgenossen noch so oft benennen, wie du Zeit und Lust hast. Was soll das? Ich kann deine (offenbar sehr persönlichen) Frustrationserlebnisse mit den Regeln geordneten Zusammenlebens nicht aus der Ferne diagnostizieren.

Erfolgreiche Querulanten könnte es nicht geben, wenn Richter sich auf den Rechtsnormen bewegten. Tun sie aber nicht. Konsequenz: sie werden aus dem Verkehr gezogen. Ganz einfach.
Die Querulanten? Ja, soweit sie wirklich stören. Ansonsten ignoriert man sie, was sie wohl weit heftiger stört.

malnachdenken
07.08.2006, 10:49
Anm.: Hier wird ein weiteres Problem der "BRD" sichtbar. Sie hat keine eigene Staatsbürgerschaft und kann sich nur auf das Reichs-und Staatsbürgegesetz des Dt.Reichs (RuStaG) von 1913 beziehen.

MfG K[/B]


Warum sollte die Bundesrepublik Deutschland eine eigene Staatsbürgerschaft haben?

Es ist und bleibt Deutschland, die Bürger "Deutsche", egal, ob es nun "Deutsches Reich" oder "Bundesrepublik Deutschland" heißt.
Die entsprechenden Urteile des BVerfG wurden Dir schon belegt.

Wann verstehst Du das eigentlich mal?

KrascherHistory
07.08.2006, 11:44
Warum sollte die Bundesrepublik Deutschland eine eigene Staatsbürgerschaft haben?

Es ist und bleibt Deutschland, die Bürger "Deutsche", egal, ob es nun "Deutsches Reich" oder "Bundesrepublik Deutschland" heißt.
Die entsprechenden Urteile des BVerfG wurden Dir schon belegt.

Wann verstehst Du das eigentlich mal?

Jede Staat auf diesem Planeten hat eine nur die OMF-BRD nicht. Das ist aber merkwürdig. Wie kann sie denn Staatsbürgerschaften der BRD verleihen ?

malnachdenken
07.08.2006, 11:47
Jede Staat auf diesem Planeten hat eine nur die OMF-BRD nicht. Das ist aber merkwürdig. Wie kann sie denn Staatsbürgerschaften der BRD verleihen ?


Natürlich hat man als Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine Staatsbürgerschaft, nämlich die deutsche. Aber diese Diskussion hatten wir ja schon und Du hast es immer noch nicht kapiert.

KrascherHistory
07.08.2006, 12:24
VS-maf der OMF-BRD zuckt noch ??

=maf]Mit "Rechtsgrundlage Völkerrecht" kommst du nicht weit. Etwas präziser mußt du schon werden. Weder Haager Landkriegsordnung noch Kapitulationserklärung geben Auskunft über die unmittelbare Nachkriegszeit hinaus.

Doch. Ganz weit. Gem. Art. 25 GG geht es demselben noch vor.
I.d.Weimarer Verfassung ist die "Ablösung" der Verfassung von 1871 erwähnt.
Im GG fehlt entsprechendes. 1973 wird dem Dt.R. Rechtsfähigkeit beschienen. Das ist aber merkwürdig, wo die BRD doch das DR ist.
Verschone das Forum mit deinem Lügengebäude, Spitzbube.


Es wird nach Juristen rufen, um von ihnen die doch sehr unübersichtliche Alltagsrealität geregelt zu bekommen.

Dummes Geschwätz. Es ist in eurem Besatzungskonstrukt von euch übersichtlich gemacht worden. Mit Hilfe von Nazi-Gesetzen erfreut ihr euch an euren Kontoauszügen. Das wird bald vorbei sein. 1987 hätte man der DDR auch noch mind. 10 Jahre gegeben. Wie lange gibts du dir noch ?


Du kannst diesen Zeitgenossen noch so oft benennen, wie du Zeit und Lust hast. Was soll das? Ich kann deine (offenbar sehr persönlichen) Frustrationserlebnisse mit den Regeln geordneten Zusammenlebens nicht aus der Ferne diagnostizieren.

Deine "Kollegen" klappen schon zusammen. Wann erreicht es dich mit deiner doppelten Staatsbürgerschaft....

Die Querulanten? Ja, soweit sie wirklich stören. Ansonsten ignoriert man sie, was sie wohl weit heftiger stört.

Die Beanspruchung meiner Rechtsnorm ist aus der Rechtsverdreher-Sicht Querulantentum. Wen interessiert eure Sicht ?
Ihr könnt nur noch illegal mit der Exekutive um euch werfen oder mit Zwangspsychatrierungen aufwarten.

Ihr seid am Ende, Rechtsverdreher. Jeden Tag darfst du dir die gleiche Frage stellen: wann hat das Dt.R. seine Exekutive wieder ?

KrascherHistory
07.08.2006, 12:25
Natürlich hat man als Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine Staatsbürgerschaft, nämlich die deutsche. Aber diese Diskussion hatten wir ja schon und Du hast es immer noch nicht kapiert.

Lies erstmal die entsprechenden Gesetze, "malwiedernichtnachgedacht", bevor du hier vollmundige Behauptungen aufstellst....

malnachdenken
07.08.2006, 13:13
Lies erstmal die entsprechenden Gesetze, "malwiedernichtnachgedacht", bevor du hier vollmundige Behauptungen aufstellst....


Habe ich bereits, und Deine Behauptungen sind immer noch falsch.

Wenn Du das nicht erkennen willst, Dein Bier, aber erwarte nicht, dass man Dir dann noch was glaubt, wenn Widerlegtes von Dir immer noch behauptet wird und Du die Gegenseite bewusst ignorierst.

KrascherHistory
07.08.2006, 13:24
Habe ich bereits, und Deine Behauptungen sind immer noch falsch.

Wenn Du das nicht erkennen willst, Dein Bier, aber erwarte nicht, dass man Dir dann noch was glaubt, wenn Widerlegtes von Dir immer noch behauptet wird und Du die Gegenseite bewusst ignorierst.

Entschuldige meine Antwort. Ich erhoffte die bisher fehlende Reife.....

malnachdenken
07.08.2006, 13:54
Entschuldige meine Antwort. Ich erhoffte die bisher fehlende Reife.....


Die kriegst Du bestimmt auch irgendwann mal....

maf
07.08.2006, 18:08
Jede Staat auf diesem Planeten hat eine nur die OMF-BRD nicht. Das ist aber merkwürdig. Wie kann sie denn Staatsbürgerschaften der BRD verleihen?

Sie, d.h. die Bundesrepublik Deutschland, derzeitige Staatsform Deutschlands, verleiht die deutsche Staatsangehörigkeit. Falls du versuchst, dich auf Carlo Schmids Formulierung zu beziehen, so hast du übersehen, daß er auf eine Unterscheidung zwischen der deutschen und einer davon unterschiedenen BRD-Staatsangehörigkeit abgestellt hat. Das Problem ist längst gegessen, da die Bundesrepublik in Kontinuität mit dem früheren Deutschen Reich eben ein ein gemeinsames Staatsvolk hat, nämlich das deutsche. Es gibt kein anderes.

maf
07.08.2006, 18:33
=maf]Mit "Rechtsgrundlage Völkerrecht" kommst du nicht weit. Etwas präziser mußt du schon werden. Weder Haager Landkriegsordnung noch Kapitulationserklärung geben Auskunft über die unmittelbare Nachkriegszeit hinaus.
Doch. Ganz weit. Gem. Art. 25 GG geht es demselben noch vor.
Gem. Art.25 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts dem einfachen Bundesrecht vor, nicht dem Verfassungsrecht. Lesen bildet, so z.B. ein Blick in einen gängigen GG-Kommentar. Dazu gehört die Frage, welche Regeln des Völkerrechts solche sind, die den Anforderungen des Art.25 GG genügen; es sind bei weitem nicht alle. Die HLKO ist als Anlage zum IV. Haager Landkriegsabkommen nur Völkervertragsrecht, das nach Wiederanwendungserklärung gem. Art.59 II GG als einfaches Bundesrecht gilt.

I.d.Weimarer Verfassung ist die "Ablösung" der Verfassung von 1871 erwähnt.
Im GG fehlt entsprechendes. 1973 wird dem Dt.R. Rechtsfähigkeit beschienen. Das ist aber merkwürdig, wo die BRD doch das DR ist.
Verschone das Forum mit deinem Lügengebäude, Spitzbube.
Bilde dich weiter, das kann nie schaden. Lies einfach mal die einschlägigen Texte zu diesem Gegenstand nach. Die Bundesrepublik ist, wie uns das BVerfG auf Antrag des Doyen der Vertriebenen, Prof. Dieter Blumenwitz, verstorben im vergangenen Jahr, bescheinigt hat, die Reorganisation deutscher Staatlichkeit, die mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist. Also: Norddeutscher Bund (1867) -> Deutsches Reich (1871) -> Viermächteverantwortlichkeit unter Fortexistenz des deutschen Gesamtsstaates, damals selbstbenannt als "Deutsches Reich" (1945) -> Bundesrepublik Deutschland (1949).
Verfassungen scheren sich nicht um ihre Vorgänger. Man nennt das im Völkerrecht Effektivitätsprinzip.

Es wird nach Juristen rufen, um von ihnen die doch sehr unübersichtliche Alltagsrealität geregelt zu bekommen.
Dummes Geschwätz. Es ist in eurem Besatzungskonstrukt von euch übersichtlich gemacht worden. Mit Hilfe von Nazi-Gesetzen erfreut ihr euch an euren Kontoauszügen. Das wird bald vorbei sein. 1987 hätte man der DDR auch noch mind. 10 Jahre gegeben. Wie lange gibts du dir noch ?
Was soll ich mit der DDR von 1987? Du hast ein Problem mit der Realitätsperzeption. Um dich herum existiert ein deutscher Staat (und NUR einer), der jeden Anforderungen an staats- und völkerrechtliche Legitimation genügt. Wenn du mal eine ausländische Einrichtung auftreiben kannst, die andere Meinungen dazu vertritt, dann bring uns das doch bitte mal zur Kenntnis. Bis dahin beantrage ich meine Strafbefehle und sorge dafür, daß Reichsirrlichter aus dem Verkehr gezogen werden.

Du kannst diesen Zeitgenossen noch so oft benennen, wie du Zeit und Lust hast. Was soll das? Ich kann deine (offenbar sehr persönlichen) Frustrationserlebnisse mit den Regeln geordneten Zusammenlebens nicht aus der Ferne diagnostizieren.
Deine "Kollegen" klappen schon zusammen. Wann erreicht es dich mit deiner doppelten Staatsbürgerschaft....
Wer klappt zusammen? Bisher werden Kleinkriminelle in "Reichsdiensten", wie z.B. Uwe B. in M. an der E., schlicht zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Die Querulanten? Ja, soweit sie wirklich stören. Ansonsten ignoriert man sie, was sie wohl weit heftiger stört.
Die Beanspruchung meiner Rechtsnorm ist aus der Rechtsverdreher-Sicht Querulantentum. Wen interessiert eure Sicht ?
Ihr könnt nur noch illegal mit der Exekutive um euch werfen oder mit Zwangspsychatrierungen aufwarten.
Eine Rechtsnorm kann man nicht "beanspruchen", nur die Geduld seiner Zeitgenossen. Was dir fehlt, ist die Kenntnis der Zusammenhänge. Ein Rechtsanwalt kann dir da möglicherweise weiterhelfen, denn die simple Alltagswortbedeutung hilft beim Verständnis von Rechtsnormen nicht weiter. Was "Zwangspsychiatrisierungen" angeht, so hat sich da ja zwischenzeitlich gesetzgebungstechnisch einiges getan; auch ein offenkundig Irrer wie der selbsternannte "Reichskanzler" W.G.G.Ebel kann unbehelligt schwarz U-Bahn fahren.

[Ihr seid am Ende, Rechtsverdreher. Jeden Tag darfst du dir die gleiche Frage stellen: wann hat das Dt.R. seine Exekutive wieder ?
Keine Ahnung - wen interessiert das? Deutschland hat seine staatliche Reorganisation mit Gründung der Bundesrepublik wiedergewonnen, damit haben sich alle Reichsscheinprobleme erledigt.

maf
07.08.2006, 18:37
Lies erstmal die entsprechenden Gesetze, "malwiedernichtnachgedacht", bevor du hier vollmundige Behauptungen aufstellst....

Was soll er nachlesen, das nicht ohnehin bekannt ist? Das RuStAG von 1913 i.d.F.v. 1934 sagt nichts aus über verschiedene Staatsformen und -bezeichnungen, sondern enthält nur eine Kompetenzzuweisung zugunsten des Gesamtstaates, damals Reich, heute Bund.

Laß dir doch mal deine Staatsangehörigkeit durch eine zuständige Behörde bescheinigen. Du wirst einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten (wenn denn die Voraussetzungen in deiner Person vorliegen), der besagt, daß du deutscher Staatsangehöriger bist. Das war's dann auch.

KrascherHistory
07.08.2006, 18:42
Sie, d.h. die Bundesrepublik Deutschland, derzeitige Staatsform Deutschlands, verleiht die deutsche Staatsangehörigkeit. Falls du versuchst, dich auf Carlo Schmids Formulierung zu beziehen, so hast du übersehen, daß er auf eine Unterscheidung zwischen der deutschen und einer davon unterschiedenen BRD-Staatsangehörigkeit abgestellt hat. Das Problem ist längst gegessen, da die Bundesrepublik in Kontinuität mit dem früheren Deutschen Reich eben ein ein gemeinsames Staatsvolk hat, nämlich das deutsche. Es gibt kein anderes.

Nein. Ich habe nix übersehen VS-maf. Wann ist das Problem gegessen worden ?

malnachdenken
07.08.2006, 18:43
Nein. Ich habe nix übersehen VS-maf. Wann ist das Problem gegessen worden ?


Du bist ja wirklich paranoid, wenn Du überall den VS siehst...

KrascherHistory
07.08.2006, 18:53
Was soll er nachlesen, das nicht ohnehin bekannt ist? Das RuStAG von 1913 i.d.F.v. 1934 sagt nichts aus über verschiedene Staatsformen und -bezeichnungen, sondern enthält nur eine Kompetenzzuweisung zugunsten des Gesamtstaates, damals Reich, heute Bund.

Laß dir doch mal deine Staatsangehörigkeit durch eine zuständige Behörde bescheinigen. Du wirst einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten (wenn denn die Voraussetzungen in deiner Person vorliegen), der besagt, daß du deutscher Staatsangehöriger bist. Das war's dann auch.

Hui gerne. Dazu vom Landkreis Demmin die Antwort auf einen Antrag auf Einbürgerung v. 24.Nov.2005

Personen, die die Staatsangehörigkeit der ehemaligen DDR besaßen, waren aber auch deutsche Staatsangehörige. Das BuVerfG hat in s. Beschluss vom 21.Oft1987- 2BvR 373/83-BVerfGE77.137 Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft gemacht. Darus ergibt sich, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zum Erwerb der dt. Staatsbangehörigkeit geführt hat. Grds. sind alle Personen, die bis zum Ablauf des 2.Okt.1990 die Staatsbürgerschaft der DDR besessen haben, mit der Herstellung der "Einheit Deutschlands" - in den Grenzen des ordre public - deutsche Staatsangehörige geblieben. Die BRD hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemiensamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestndes des dt. Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben nicht gibt.

Sag ich doch.

maf
07.08.2006, 18:54
Nein. Ich habe nix übersehen VS-maf. Wann ist das Problem gegessen worden ?
Durch die Tatsache, daß die Bundesrepublik die Reorganisation gesamtdeutscher Staatlichkeit ist und daher dasselbe Staatsvolk hat, wie es frühere deutsche Staatsformen in Kontonuität hatten (Norddeutscher Bund, Deutsches Reich). Vgl. dazu den Teso-Beschluß des BVerfG.

maf
07.08.2006, 18:58
Hui gerne. Dazu vom Landkreis Demmin die Antwort auf einen Antrag auf Einbürgerung v. 24.Nov.2005

Personen, die die Staatsangehörigkeit der ehemaligen DDR besaßen, waren aber auch deutsche Staatsangehörige. Das BuVerfG hat in s. Beschluss vom 21.Oft1987- 2BvR 373/83-BVerfGE77.137 Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft gemacht. Darus ergibt sich, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zum Erwerb der dt. Staatsbangehörigkeit geführt hat. Grds. sind alle Personen, die bis zum Ablauf des 2.Okt.1990 die Staatsbürgerschaft der DDR besessen haben, mit der Herstellung der "Einheit Deutschlands" - in den Grenzen des ordre public - deutsche Staatsangehörige geblieben. Die BRD hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemiensamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestndes des dt. Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben nicht gibt.

Sag ich doch.

Leider ohne Verständnis des Inhalts deiner vorgeblichen Behauptung. Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit; deren Inhaber sind das Staatsvolk des deutschen Gesamtstaates, der sich früher mal "Deutsches Reich" nannte und jetzt die Bundesrepublik Deutschland ist.
Die Formulierung des von dir zitierten Schreibens bezieht sich offenbar (z.B. wg. des Hinweises auf den ordre public) auf den Teso-Beschluß. Nachlesen, verstehen, dann wiederkommen - zwischendurch vielleicht mal erwachsen werden...

malnachdenken
07.08.2006, 19:03
Aus dem Grundsatz des Fortbestndes des dt. Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben nicht gibt.

Sag ich doch.


Wer behauptet denn das Gegenteil?

Du bist der einzige, der hier ständig was von Staatsangehörigkeit der BRD faselt.

Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. Und zur Zeit heißt der Staat, der diese verwaltet halt Bundesrepublik Deutschland.

Abseits
07.08.2006, 19:16
@KrascherHistory

Bringt doch nichts mit den derzeitigen Nutznießern und Profiteuren der Staatssimulation BRD zu diskutieren. "Recht" hat nunmal immer derjenige, der die Waffen besitzt..

Und dijenigen die uns dieses System eingebrockt haben, werden es doch nicht wieder rückgängig machen.. die wollen ja schließlich auch "überleben".

Ein Trost bleibt ja: Die Zeiten sind sehr wechselhaft.

KrascherHistory
07.08.2006, 19:25
Uups, die Balken....

maf]Gem. Art.25 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts dem einfachen Bundesrecht vor, nicht dem Verfassungsrecht. Lesen bildet, so z.B. ein Blick in einen gängigen GG-Kommentar. Dazu gehört die Frage, welche Regeln des Völkerrechts solche sind, die den Anforderungen des Art.25 GG genügen; es sind bei weitem nicht alle. Die HLKO ist als Anlage zum IV. Haager Landkriegsabkommen nur Völkervertragsrecht, das nach Wiederanwendungserklärung gem. Art.59 II GG als einfaches Bundesrecht gilt.

Belege ! Nur dusselige Behauptungen von einem Rechtsverdreher, einem schlechten noch dazu.

Bilde dich weiter, das kann nie schaden. Lies einfach mal die einschlägigen Texte zu diesem Gegenstand nach. Die Bundesrepublik ist, wie uns das BVerfG auf Antrag des Doyen der Vertriebenen, Prof. Dieter Blumenwitz, verstorben im vergangenen Jahr, bescheinigt hat, die Reorganisation deutscher Staatlichkeit, die mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist. Also: Norddeutscher Bund (1867) -> Deutsches Reich (1871) -> Viermächteverantwortlichkeit unter Fortexistenz des deutschen Gesamtsstaates, damals selbstbenannt als "Deutsches Reich" (1945) -> Bundesrepublik Deutschland (1949).
Verfassungen scheren sich nicht um ihre Vorgänger. Man nennt das im Völkerrecht Effektivitätsprinzip.

Blumen-witz macht seinem Namen alle Ehre. Wahrscheinlich ein gekauftes Subjekt. Dem Namen nach best. rel. Ursprungs. Hast du nix besseres ?

Ah. Fortexistenz des Dt. Reiches 1945 !? Ja ja. Lt. Alliierten in den Grenzen vom 31.12.1937. WANN ist das nachweislich geändert worden in "kleines Stück DR namens "BRD". Wann haben die Allierten den Zusätzen zur Kapitulationsurkunde und der HLKO (Verbot von Annektion) widersprochen ? Nirgens, Spitzbube.

Effektivitätsprinzip für eure Geldbörse. Rechtsnorm dafür ! Rechtsnorm !

Einschlägige Texte bilden keine Rechtsnorm. Wo wäre die Rechtsnorm dafür ? Rechtsnorm, Spitzbube.

Was soll ich mit der DDR von 1987? Du hast ein Problem mit der Realitätsperzeption. Um dich herum existiert ein deutscher Staat (und NUR einer), der jeden Anforderungen an staats- und völkerrechtliche Legitimation genügt. Wenn du mal eine ausländische Einrichtung auftreiben kannst, die andere Meinungen dazu vertritt, dann bring uns das doch bitte mal zur Kenntnis. Bis dahin beantrage ich meine Strafbefehle und sorge dafür, daß Reichsirrlichter aus dem Verkehr gezogen werden.

Wenn nur ein Staat existierz, warum mußte dem DR rechtsfähigkeit bestätigt werden ? Es heißt doch jetzt "BRD". Und wenn die DDR jetzt (1973) auch das DR sein wollte ? Ist ja ein eigenständiger Staat gewesen ! Haben wir schon 2 Teilgebiete auf dem ehem. DR. die plötzlich das DR sind. Zur gleichen Zeit. Süß !!
So so der Rechtsverdreher ist Staatsanwalt. Na und. Beantrage. Ihr habt eure Legitimation längst verloren. Nur auf Mißbrauch der Exekutive, gehalten vom Lügengebäude der Normativen Kraft des Faktischen, beruht eure Legitimation. Mehr nicht.
Damit bist du im gleichen Boot, wie deine Nazi-Kollegen vor dir. Nur etwas subtiler, geschickter. Das ist auch schon alles.

Warum sollten Reichsirrlichter aus dem Verkehr gezogen werden ? So tief sitzt die Angst ? Mußt du auch haben. Weißt ja was auf Verfassungshochverrat lt. Weim.Verf. steht: 15 J bis Todesstrafe.
So richtig ruhig könnte ich da nicht mehr schlafen. Kannst du auch nicht. Ich weiß es....


Wer klappt zusammen? Bisher werden Kleinkriminelle in "Reichsdiensten", wie z.B. Uwe B. in M. an der E., schlicht zu Gefängnisstrafen verurteilt.


Wenn ihr Schwarzkittel so ein kleines dummes Licht verfrühstückt habt geht euch doch richtig einer ab. Die Zeit ist vorbei. Jeder, der es hören will, wird erfahren, was ihr seit 61 Jahren treibt. Hoffts du etwas auf die Gelassenheit des Volkes ? Würd ich nicht drauf wetten.

IHR werdet verurteilt im Namen des Volkes. Wir kriegen euch alle. Das ist keine Drohung (ihr Schwarzroben werft ja neuerdings schon wg. jeder Kleinigkeit mit dem 130er um euch. Hat bisher nicht geklappt, aber es zeigt in welche Richtung ihr geht), aber ein Versprechen.

Wieviele Stasi-Mitarbeiter hat es in der DDR gegeben, wieviele Juristen in "Dtl." ? Sollte nicht so schwer sein, mit euch klar zu kommen.


Eine Rechtsnorm kann man nicht "beanspruchen", nur die Geduld seiner Zeitgenossen. Was dir fehlt, ist die Kenntnis der Zusammenhänge. Ein Rechtsanwalt kann dir da möglicherweise weiterhelfen, denn die simple Alltagswortbedeutung hilft beim Verständnis von Rechtsnormen nicht weiter. Was "Zwangspsychiatrisierungen" angeht, so hat sich da ja zwischenzeitlich gesetzgebungstechnisch einiges getan; auch ein offenkundig Irrer wie der selbsternannte "Reichskanzler" W.G.G.Ebel kann unbehelligt schwarz U-Bahn fahren.

DOCH ! JEDER KANN SEINE RECHTSNORMEN BEANSPRUCHEN UND SIE KÖNNEN EINEM VON NIEMANDEM WEGGENOMMEN WERDEN ! SO EINFACH IST DAS ! DAFÜR BRAUCHE ICH KEINE SECHS JAHRE STUDIUM UND EINE BESCH. DOKTORARBEIT ÜBER WAS AUCH IMMER UM DAS ZU BEGREIFEN. HOCHGEZÜCHTET TYPEN WIE DU SIND DARAUF GEDRILLT ANDEREN IHREN GRUNDRECHTE ZU NEHMEN, STÜCK FÜR STÜCK MEHR KÖNNT IHR RECHTSVERDREHER NICHT UND ES WIRD ZEIT DASS MAN EUCH DAFÜR KRÄFTIG AUF DIE FINGERCHEN HAUT.

Ebel hat - bis vor kurzem / "wir" waren da gerne geistreiche Helfer - gar nicht verstanden welche Macht in dem Begriff 2. Deutsches Reich steckt. Langsam fällt auch bei ihm der Groschen...


Keine Ahnung - wen interessiert das? Deutschland hat seine staatliche Reorganisation mit Gründung der Bundesrepublik wiedergewonnen, damit haben sich alle Reichsscheinprobleme erledigt.

Dann ist doch alles in Ordnung; du hast keine Sorgen und kannst dich in Kurzweiligkeit vergessen.....

KrascherHistory
07.08.2006, 19:27
@KrascherHistory

Bringt doch nichts mit den derzeitigen Nutznießern und Profiteuren der Staatssimulation BRD zu diskutieren. "Recht" hat nunmal immer derjenige, der die Waffen besitzt..

Und dijenigen die uns dieses System eingebrockt haben, werden es doch nicht wieder rückgängig machen.. die wollen ja schließlich auch "überleben".

Ein Trost bleibt ja: Die Zeiten sind sehr wechselhaft.

Tja. Die sollen sich bloß nicht in Gewissheit wiegen. Und die Juristen spüren auch schon die Veränderung. Viele fragen sich mittlerweile: was passiert mit uns, wenn die Exekutive des 2. Deutschen Reiches wiederhergestellt ist.

malnachdenken
07.08.2006, 19:28
Uups, die Balken....

maf]Gem. Art.25 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts dem einfachen Bundesrecht vor, nicht dem Verfassungsrecht. Lesen bildet, so z.B. ein Blick in einen gängigen GG-Kommentar. Dazu gehört die Frage, welche Regeln des Völkerrechts solche sind, die den Anforderungen des Art.25 GG genügen; es sind bei weitem nicht alle. Die HLKO ist als Anlage zum IV. Haager Landkriegsabkommen nur Völkervertragsrecht, das nach Wiederanwendungserklärung gem. Art.59 II GG als einfaches Bundesrecht gilt.

Belege ! Nur dusselige Behauptungen von einem Rechtsverdreher, einem schlechten noch dazu.

Bilde dich weiter, das kann nie schaden. Lies einfach mal die einschlägigen Texte zu diesem Gegenstand nach. Die Bundesrepublik ist, wie uns das BVerfG auf Antrag des Doyen der Vertriebenen, Prof. Dieter Blumenwitz, verstorben im vergangenen Jahr, bescheinigt hat, die Reorganisation deutscher Staatlichkeit, die mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist. Also: Norddeutscher Bund (1867) -> Deutsches Reich (1871) -> Viermächteverantwortlichkeit unter Fortexistenz des deutschen Gesamtsstaates, damals selbstbenannt als "Deutsches Reich" (1945) -> Bundesrepublik Deutschland (1949).
Verfassungen scheren sich nicht um ihre Vorgänger. Man nennt das im Völkerrecht Effektivitätsprinzip.

Blumen-witz macht seinem Namen alle Ehre. Wahrscheinlich ein gekauftes Subjekt. Dem Namen nach best. rel. Ursprungs. Hast du nix besseres ?

Ah. Fortexistenz des Dt. Reiches 1945 !? Ja ja. Lt. Alliierten in den Grenzen vom 31.12.1937. WANN ist das nachweislich geändert worden in "kleines Stück DR namens "BRD". Wann haben die Allierten den Zusätzen zur Kapitulationsurkunde und der HLKO (Verbot von Annektion) widersprochen ? Nirgens, Spitzbube.

Effektivitätsprinzip für eure Geldbörse. Rechtsnorm dafür ! Rechtsnorm !

Einschlägige Texte bilden keine Rechtsnorm. Wo wäre die Rechtsnorm dafür ? Rechtsnorm, Spitzbube.

Was soll ich mit der DDR von 1987? Du hast ein Problem mit der Realitätsperzeption. Um dich herum existiert ein deutscher Staat (und NUR einer), der jeden Anforderungen an staats- und völkerrechtliche Legitimation genügt. Wenn du mal eine ausländische Einrichtung auftreiben kannst, die andere Meinungen dazu vertritt, dann bring uns das doch bitte mal zur Kenntnis. Bis dahin beantrage ich meine Strafbefehle und sorge dafür, daß Reichsirrlichter aus dem Verkehr gezogen werden.

Wenn nur ein Staat existierz, warum mußte dem DR rechtsfähigkeit bestätigt werden ? Es heißt doch jetzt "BRD". Und wenn die DDR jetzt (1973) auch das DR sein wollte ? Ist ja ein eigenständiger Staat gewesen ! Haben wir schon 2 Teilgebiete auf dem ehem. DR. die plötzlich das DR sind. Zur gleichen Zeit. Süß !!
So so der Rechtsverdreher ist Staatsanwalt. Na und. Beantrage. Ihr habt eure Legitimation längst verloren. Nur auf Mißbrauch der Exekutive, gehalten vom Lügengebäude der Normativen Kraft des Faktischen, beruht eure Legitimation. Mehr nicht.
Damit bist du im gleichen Boot, wie deine Nazi-Kollegen vor dir. Nur etwas subtiler, geschickter. Das ist auch schon alles.

Warum sollten Reichsirrlichter aus dem Verkehr gezogen werden ? So tief sitzt die Angst ? Mußt du auch haben. Weißt ja was auf Verfassungshochverrat lt. Weim.Verf. steht: 15 J bis Todesstrafe.
So richtig ruhig könnte ich da nicht mehr schlafen. Kannst du auch nicht. Ich weiß es....


Wer klappt zusammen? Bisher werden Kleinkriminelle in "Reichsdiensten", wie z.B. Uwe B. in M. an der E., schlicht zu Gefängnisstrafen verurteilt.


Wenn ihr Schwarzkittel so ein kleines dummes Licht verfrühstückt habt geht euch doch richtig einer ab. Die Zeit ist vorbei. Jeder, der es hören will, wird erfahren, was ihr seit 61 Jahren treibt. Hoffts du etwas auf die Gelassenheit des Volkes ? Würd ich nicht drauf wetten.

IHR werdet verurteilt im Namen des Volkes. Wir kriegen euch alle. Das ist keine Drohung (ihr Schwarzroben werft ja neuerdings schon wg. jeder Kleinigkeit mit dem 130er um euch. Hat bisher nicht geklappt, aber es zeigt in welche Richtung ihr geht), aber ein Versprechen.

Wieviele Stasi-Mitarbeiter hat es in der DDR gegeben, wieviele Juristen in "Dtl." ? Sollte nicht so schwer sein, mit euch klar zu kommen.


Eine Rechtsnorm kann man nicht "beanspruchen", nur die Geduld seiner Zeitgenossen. Was dir fehlt, ist die Kenntnis der Zusammenhänge. Ein Rechtsanwalt kann dir da möglicherweise weiterhelfen, denn die simple Alltagswortbedeutung hilft beim Verständnis von Rechtsnormen nicht weiter. Was "Zwangspsychiatrisierungen" angeht, so hat sich da ja zwischenzeitlich gesetzgebungstechnisch einiges getan; auch ein offenkundig Irrer wie der selbsternannte "Reichskanzler" W.G.G.Ebel kann unbehelligt schwarz U-Bahn fahren.

DOCH ! JEDER KANN SEINE RECHTSNORMEN BEANSPRUCHEN UND SIE KÖNNEN EINEM VON NIEMANDEM WEGGENOMMEN WERDEN ! SO EINFACH IST DAS ! DAFÜR BRAUCHE ICH KEINE SECHS JAHRE STUDIUM UND EINE BESCH. DOKTORARBEIT ÜBER WAS AUCH IMMER UM DAS ZU BEGREIFEN. HOCHGEZÜCHTET TYPEN WIE DU SIND DARAUF GEDRILLT ANDEREN IHREN GRUNDRECHTE ZU NEHMEN, STÜCK FÜR STÜCK MEHR KÖNNT IHR RECHTSVERDREHER NICHT UND ES WIRD ZEIT DASS MAN EUCH DAFÜR KRÄFTIG AUF DIE FINGERCHEN HAUT.

Ebel hat - bis vor kurzem / "wir" waren da gerne geistreiche Helfer - gar nicht verstanden welche Macht in dem Begriff 2. Deutsches Reich steckt. Langsam fällt auch bei ihm der Groschen...


Keine Ahnung - wen interessiert das? Deutschland hat seine staatliche Reorganisation mit Gründung der Bundesrepublik wiedergewonnen, damit haben sich alle Reichsscheinprobleme erledigt.

Dann ist doch alles in Ordnung; du hast keine Sorgen und kannst dich in Kurzweiligkeit vergessen.....


Egal was Du nimmst: nimm weniger!

Oder mehr... vielleicht macht Dich das dann K.O. ...

malnachdenken
07.08.2006, 19:29
Tja. Die sollen sich bloß nicht in Gewissheit wiegen. Und die Juristen spüren auch schon die Veränderung. Viele fragen sich mittlerweile: was passiert mit uns, wenn die Exekutive des 2. Deutschen Reiches wiederhergestellt ist.


Die muss nicht hergesetllt werden,warum auch?

Wer sollte den denn wiederherstellen? WER? Und wie?

KrascherHistory
07.08.2006, 19:30
Durch die Tatsache, daß die Bundesrepublik die Reorganisation gesamtdeutscher Staatlichkeit ist und daher dasselbe Staatsvolk hat, wie es frühere deutsche Staatsformen in Kontonuität hatten (Norddeutscher Bund, Deutsches Reich). Vgl. dazu den Teso-Beschluß des BVerfG.

Wenn die BRD als Besatzungskonstrukt der Alliierten fortbesteht, welchen Einfluß sollte ein Beschluß des BVerfG haben ? KEINEN.

malnachdenken
07.08.2006, 19:31
Wenn die BRD als Besatzungskonstrukt der Alliierten fortbesteht, welchen Einfluß sollte ein Beschluß des BVerfG haben ? KEINEN.


Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär...

Nach diesem Einwurf von Dir, solltest Du dann auch keine Urteile des BVerfG mehr aufführen.

KrascherHistory
07.08.2006, 19:32
Wer behauptet denn das Gegenteil?

Du bist der einzige, der hier ständig was von Staatsangehörigkeit der BRD faselt.

Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. Und zur Zeit heißt der Staat, der diese verwaltet halt Bundesrepublik Deutschland.

VS-maf ! Es gäbe eine Staatsangehörigkeit der BRD. Und die gibt es nun mal nachweislich nicht. Ganz einfach.

KrascherHistory
07.08.2006, 19:34
Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär...

Nach diesem Einwurf von Dir, solltest Du dann auch keine Urteile des BVerfG mehr aufführen.

Falsch. Du hast den Kontext nicht verstanden. Ich kann mich auch gerne über BRD-Recht mit dir unterhalten. Die BRD hält sich ja selbst nicht dran. Sie entzieht ihren Gesetzen permanent die Grundlage und die Judikative spielt einfach weiter.

Das geht aber nur in einem Besatzungskonstrukt. Ich kann mich folglich mit der "BRD" oder über die "BRD" unterhalten. Je nach Bedarf.

malnachdenken
07.08.2006, 19:35
VS-maf ! Es gäbe eine Staatsangehörigkeit der BRD. Und die gibt es nun mal nachweislich nicht. Ganz einfach.


Natprlich gibt es eine Staatangehörigkeit in der BRD, nämlich die deutsche.

Du hast eben aber etwas anderes gesagt:
"Aus dem Grundsatz des Fortbestndes des dt. Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben nicht gibt."

Dir ist der Unterschied klar?

KrascherHistory
07.08.2006, 19:36
Leider ohne Verständnis des Inhalts deiner vorgeblichen Behauptung. Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit; deren Inhaber sind das Staatsvolk des deutschen Gesamtstaates, der sich früher mal "Deutsches Reich" nannte und jetzt die Bundesrepublik Deutschland ist.
Die Formulierung des von dir zitierten Schreibens bezieht sich offenbar (z.B. wg. des Hinweises auf den ordre public) auf den Teso-Beschluß. Nachlesen, verstehen, dann wiederkommen - zwischendurch vielleicht mal erwachsen werden...

home sweet home

offenbar - das bisher Ehrlichste von dir. Ich hoffe, deine Prozesse ziehst du etwas professioneller durch. Und jedesmal die Signatur anschauen....

KrascherHistory
07.08.2006, 19:38
Natprlich gibt es eine Staatangehörigkeit in der BRD, nämlich die deutsche.

Du hast eben aber etwas anderes gesagt:
"Aus dem Grundsatz des Fortbestndes des dt. Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben nicht gibt."

Dir ist der Unterschied klar?

Tja, malnachdenken. Ein Staat kann eine eigene Staatsangehörigkeit verleihen, die BRD nur "Deutsch".

Es gab bisher kein Staat namens Deutsch. Und nu ?

malnachdenken
07.08.2006, 19:40
Tja, malnachdenken. Ein Staat kann eine eigene Staatsangehörigkeit verleihen, die BRD nur "Deutsch".

Es gab bisher kein Staat namens Deutsch. Und nu ?


Deutsch ist die Staatsangehörigkeit in der BRD. Ich empfehle Dir mal "BRD" auszuschreiben, dann würdest Du es auch mal verstehen.

maf
07.08.2006, 19:58
VS-maf ! Es gäbe eine Staatsangehörigkeit der BRD. Und die gibt es nun mal nachweislich nicht. Ganz einfach.
Es gibt eine deutsche Staatsangehörigkeit, wie auch der von dir gern hirnlos wiedergekäute Carlo Schmid betont hat. Da nun die Bundesrepublik die Fortführung deutscher Staatlichkeit ist, sind alle Deutschen ihre Staatsangehörigen.

KrascherHistory
07.08.2006, 20:00
Deutsch ist die Staatsangehörigkeit in der BRD. Ich empfehle Dir mal "BRD" auszuschreiben, dann würdest Du es auch mal verstehen.

Falsch.

Nationalität ist deutsch, französchisch, englisch usw.

Staatsangehörigkeit ist republic francaise, unitet kingdom, united states of america und deutsch ??

maf
07.08.2006, 20:00
Ich kann mich folglich mit der "BRD" oder über die "BRD" unterhalten. Je nach Bedarf.
Keines von beiden. Dir fehlen dazu die notwendigen Kenntnisse.

maf
07.08.2006, 20:03
Wenn die BRD als Besatzungskonstrukt der Alliierten fortbesteht, welchen Einfluß sollte ein Beschluß des BVerfG haben ? KEINEN.
Sehr gut, das wäre dann ja damit geklärt - denn die Bundesrepublik ist ja längst kein "Besatzungskonstrukt" mehr (schon seit einer ganzen Weile, aber das ist wohl an dir vorbeigegangen...).

KrascherHistory
07.08.2006, 20:03
Keines von beiden. Dir fehlen dazu die notwendigen Kenntnisse.

Hui. Selbst wenn du Recht hättest, bestimmt das Volk wie und wovon es regiert werden will und wird.

Schon aus der Legitimation des Souveräns heraus kann ich nicht falsch liegen. Jetzt geht es nur noch um Mehrheiten. Davor hast du doch keine Angst, oder ?

Oder vorm 2. Deutschen Reich.....

KrascherHistory
07.08.2006, 20:05
Sehr gut, das wäre dann ja damit geklärt - denn die Bundesrepublik ist ja längst kein "Besatzungskonstrukt" mehr (schon seit einer ganzen Weile, aber das ist wohl an dir vorbeigegangen...).

Ja ? Ist wohl an mir vorbei gegangen. 1990 hat´s ja nicht geklappt. Oder ist heute was Entscheidenes passiert ?

malnachdenken
07.08.2006, 20:09
Falsch.

Nationalität ist deutsch, französchisch, englisch usw.

Staatsangehörigkeit ist republic francaise, unitet kingdom, united states of america und deutsch ??


Im Ausweis scheint es aber keinen Unterschied zu geben "Staatsangehörigkeit/Nationality".

Das ist doch Haarspalterei, was Du da treibst, die belanglos ist.

maf
07.08.2006, 20:11
Falsch.

Nationalität ist deutsch, französchisch, englisch usw.

Staatsangehörigkeit ist republic francaise, unitet kingdom, united states of america und deutsch ??

Den von dir behaupteten Unterschied gibt es nicht; die Begriffe Staatsangehörigkeit und Nationalität werden, in ihren jeweiligen Übersetzungen, synonym verwendet.

Ich gehe mal davon aus, daß ich deutlich mehr Reisepässe verschiedenster Staaten in meinen Händen gehabt habe als du, deshalb erlaube ich mir dazu ein Urteil, das deinem widerspricht.

Nehmen wir z.B. mal die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit eines Inhabers eines Passes des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland. Der wird unter der Rubrik "Nationality" entweder als "british citizen" oder "british national overseas (BNO)" oder "british subject" bezeichnet ... ad nauseam - der British Nationality Act 1981 kennt einen ganzen Haufen von Abstufungen.

Hinzu kommt noch die emotionale Belegung: Für Staaten wie z.B. Irland oder Israel ist es schlichtweg idiotisch, zwischen Staatsangehörigkeit und Nationalität zu unterscheiden. Auch das von dir angeführte Beispiel USA gibt zu denken. Wie sollte denn ein Staatsangehöriger der USA, also ein US citizen, seine Nationalität beschreiben?

Hoffentlich merkst du selbst, daß du nur gedankenlos das Gequatsche von Reichspennern nachbetest.

maf
07.08.2006, 20:13
Ja ? Ist wohl an mir vorbei gegangen. 1990 hat´s ja nicht geklappt. Oder ist heute was Entscheidenes passiert ?
Deine Voraussetzung ist schon falsch. 1990 wurde das Besatzungsstatut endgültig aufgehoben (New Yorker Erklärung) und eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland getroffen, also mehr als nur ein bloßer Friedensvertrag geschlossen.

Der Käs is 'gesse.

maf
07.08.2006, 20:15
Selbst wenn du Recht hättest, bestimmt das Volk wie und wovon es regiert werden will und wird.
Das tut es bei jeder Wahl.

Schon aus der Legitimation des Souveräns heraus kann ich nicht falsch liegen. Jetzt geht es nur noch um Mehrheiten. Davor hast du doch keine Angst, oder ?
Oder vorm 2. Deutschen Reich.....
Das gibt es nicht. Schon die Bezeichnung zeugt von grotesker Unkenntnis.

KrascherHistory
07.08.2006, 20:28
Staatsanwalt Dr.Jur. der OMF-BRD und malnachdenken als Verteidiger der Wahrheit......

=maf]
Hinzu kommt noch die emotionale Belegung: Für Staaten wie z.B. Irland oder Israel ist es schlichtweg idiotisch, zwischen Staatsangehörigkeit und Nationalität zu unterscheiden. Auch das von dir angeführte Beispiel USA gibt zu denken. Wie sollte denn ein Staatsangehöriger der USA, also ein US citizen, seine Nationalität beschreiben?


Amerikaner mit evtl. deutscher, italienischer, spanischer oder sonstiger Herkunft.
Staatsangehörigkeit: Unitet States of America.

Hoffentlich merkst du selbst, daß du nur gedankenlos das Gequatsche von Reichspennern nachbetest.


Die Reichspenner lernen von uns über das 2.Deutsche Reich, die OMF-BRD, Überleitungsveträge/Gesetze, Notenwechsel vom 27./28.9.1990 usw........

Nicht nur die. Jeder. Es werden immer mehr. Das ist aber doof für dich !

maf
07.08.2006, 20:36
Staatsanwalt Dr.Jur. der OMF-BRD und malnachdenken als Verteidiger der Wahrheit......
=maf]
Hinzu kommt noch die emotionale Belegung: Für Staaten wie z.B. Irland oder Israel ist es schlichtweg idiotisch, zwischen Staatsangehörigkeit und Nationalität zu unterscheiden. Auch das von dir angeführte Beispiel USA gibt zu denken. Wie sollte denn ein Staatsangehöriger der USA, also ein US citizen, seine Nationalität beschreiben?

Amerikaner mit evtl. deutscher, italienischer, spanischer oder sonstiger Herkunft.
Staatsangehörigkeit: Unitet States of America.
"United", wie man lernt, wenn man regelmäßig zur Schule geht...
Aber auch das ist Unfug. Du möchtest gern einen signifikanten Unterschied zwischen den Begriffen "Staatsangehörigkeit" und "Nationalität" behaupten, also bring bitte auch die Belege dafür an. Im Sprachgebrauch der Rechtsordnungen einschlägiger Staaten findest du dazu nichts, die Begriffe sind synonym. Kann sein, daß du in deinem privaten Sprachgebrauch einen Unterschied machst, aber wen interessiert das? Schau einfach in die vielen Reisepässe, die international zirkulieren, und versuche, einen Beleg für deine Behauptung zu finden.

Hoffentlich merkst du selbst, daß du nur gedankenlos das Gequatsche von Reichspennern nachbetest.
Die Reichspenner lernen von uns über das 2.Deutsche Reich, die OMF-BRD, Überleitungsveträge/Gesetze, Notenwechsel vom 27./28.9.1990 usw........
Nicht nur die. Jeder. Es werden immer mehr. Das ist aber doof für dich !
Der Vorgang verläuft anders herum: Du brabbelst deren Murks nach. Bring doch mal einen Beleg dafür, daß jemand außerhalb der Rechsspinnerkreise diesen Unfug kauft.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:42
"United", wie man lernt, wenn man regelmäßig zur Schule geht...
Aber auch das ist Unfug. Du möchtest gern einen signifikanten Unterschied zwischen den Begriffen "Staatsangehörigkeit" und "Nationalität" behaupten, also bring bitte auch die Belege dafür an. Im Sprachgebrauch der Rechtsordnungen einschlägiger Staaten findest du dazu nichts, die Begriffe sind synonym. Kann sein, daß du in deinem privaten Sprachgebrauch einen Unterschied machst, aber wen interessiert das? Schau einfach in die vielen Reisepässe, die international zirkulieren, und versuche, einen Beleg für deine Behauptung zu finden.

Der Vorgang verläuft anders herum: Du brabbelst deren Murks nach. Bring doch mal einen Beleg dafür, daß jemand außerhalb der Rechsspinnerkreise diesen Unfug kauft.

Das ist ganz einfach in der deutschen Sprache: gäbe es keinen Unterschied gäbe es auch keine verschiedenen Bezeichnungen.

das gleiche ..... das selbe..... ist doch ganz einfach.

maf
07.08.2006, 21:46
Das ist ganz einfach in der deutschen Sprache: gäbe es keinen Unterschied gäbe es auch keine verschiedenen Bezeichnungen.
das gleiche ..... das selbe..... ist doch ganz einfach.
Nimm doch einfach mal ein Nachschlagewerk zur Hand und orientiere dich damit über die verschiedenen Möglichkeiten, inhaltsgleiche Gegenstände mit unterschiedlichen Worten zu beschreiben.

Was nun die Unterscheidung von Staatsangehörigkeit und Nationalität angeht (die ja gerade keine ist), so ist allerdings der völkerrechtliche Begriffsgebrauch entscheidend. Dazu solltest du besser fachlich einschlägige Nachschlagewerke konsultieren ... Encyclopedia of Public International Law, Strupp/Schlochauers Wörterbuch des Völkerrechts oder soetwas in der Richtung.

KrascherHistory
07.08.2006, 21:54
Nimm doch einfach mal ein Nachschlagewerk zur Hand und orientiere dich damit über die verschiedenen Möglichkeiten, inhaltsgleiche Gegenstände mit unterschiedlichen Worten zu beschreiben.

Was nun die Unterscheidung von Staatsangehörigkeit und Nationalität angeht (die ja gerade keine ist), so ist allerdings der völkerrechtliche Begriffsgebrauch entscheidend. Dazu solltest du besser fachlich einschlägige Nachschlagewerke konsultieren ... Encyclopedia of Public International Law, Strupp/Schlochauers Wörterbuch des Völkerrechts oder soetwas in der Richtung.

So spät noch so schwere Kost ? Wozu ?

Meine Rechtsnormen sind 1 Finger dick. Das reicht. Mehr braucht es nicht.

maf
07.08.2006, 21:57
So spät noch so schwere Kost ? Wozu ?
Meine Rechtsnormen sind 1 Finger dick. Das reicht. Mehr braucht es nicht.
Steile Behauptung - man sieht ja, was dabei für ein Müll herauskommt. Wann fängt bei dir die Schule eigentlich wieder an?

KrascherHistory
07.08.2006, 22:14
Steile Behauptung - man sieht ja, was dabei für ein Müll herauskommt. Wann fängt bei dir die Schule eigentlich wieder an?

Schule is nicht. Ich muß ja NOCH Steuern für deinen überflüssigen Staatsposten verdienen. Mal schauen, wie lange noch.

So. Es wird langsam langweilig mit dir. Nimms nicht persönlich. Paßt halt nicht mehr in die neue Zeit.

maf
07.08.2006, 22:34
Schule is nicht. Ich muß ja NOCH Steuern für deinen überflüssigen Staatsposten verdienen. Mal schauen, wie lange noch.
So. Es wird langsam langweilig mit dir. Nimms nicht persönlich. Paßt halt nicht mehr in die neue Zeit.
Solange du brav deine Steuern zahlst (und sei es auch nur die Umsatzsteuer, wenn du dir von deinem Taschengeld einen neuen Lolli kaufen darfst), soll mir das recht sein, es kommt schließlich mir zugute. Du entkommst mir nicht.

KrascherHistory
07.08.2006, 22:39
Solange du brav deine Steuern zahlst (und sei es auch nur die Umsatzsteuer, wenn du dir von deinem Taschengeld einen neuen Lolli kaufen darfst), soll mir das recht sein, es kommt schließlich mir zugute. Du entkommst mir nicht.

Hui. Der VS-maf droht auf einmal.

maf
07.08.2006, 22:50
Der VS-maf droht auf einmal.
Drohen? I wo. Ich nehme nur gern deine unfreiwilligen Spenden zu meiner Haushaltskasse entgegen.

KrascherHistory
07.08.2006, 23:49
Keift er nach ? Man gebe ihm eine Wurst !

malnachdenken
08.08.2006, 10:35
Keift er nach ? Man gebe ihm eine Wurst !


Leute, im betrunkenen Zustand solltet Ihr nicht schreiben.

KrascherHistory
08.08.2006, 11:05
Leute, im betrunkenen Zustand solltet Ihr nicht schreiben.

Ah, malwiedernichtnachgedachtunddenktsichauchreingarni xdabei ist zu Ferndiagnosen fähig. Hallo, Jesus.

malnachdenken
08.08.2006, 11:08
Ah, malwiedernichtnachgedachtunddenktsichauchreingarni xdabei ist zu Ferndiagnosen fähig. Hallo, Jesus.


Ich brauche mir ja nur Dein Gekeife hier anschauen :))

KrascherHistory
08.08.2006, 11:14
Ich brauche mir ja nur Dein Gekeife hier anschauen :))

Möchtest du etwas Konstruktives beisteuern ?

malnachdenken
08.08.2006, 11:16
Möchtest du etwas Konstruktives beisteuern ?

Och nein, ich halte mich lieber an Dein Niveau..

KrascherHistory
08.08.2006, 11:19
Och nein, ich halte mich lieber an Dein Niveau..

Ja ? Notenwechsel vom 27./28.9.1990 zu den Überleitungsverträgen hebelt den 4+2Vertrag (spez.Art.7 "Souveränität") aus.

Was ist deine fundierte Meinung hinsichtlich der Konsequenz ?

malnachdenken
08.08.2006, 11:50
Ja ? Notenwechsel vom 27./28.9.1990 zu den Überleitungsverträgen hebelt den 4+2Vertrag (spez.Art.7 "Souveränität") aus.

Was ist deine fundierte Meinung hinsichtlich der Konsequenz ?


Das kann ja jeder behaupten.

Kannst Du auch betreffende Stellen bitte mal ausführlich darlegen?

KrascherHistory
08.08.2006, 11:52
Das kann ja jeder behaupten.

Kannst Du auch betreffende Stellen bitte mal ausführlich darlegen?

Wieso ausführlich ? Notenwechsel mit angegebenen Datum zu den Überleitungsverträgen. Was ist daran schwierig ???

malnachdenken
08.08.2006, 11:55
Wieso ausführlich ? Notenwechsel mit angegebenen Datum zu den Überleitungsverträgen. Was ist daran schwierig ???


Ist das nun ein Diskussionsforum oder nicht?

Ich meine, es ist klar, dass Du dich so windest, wenn es um klare Inhalte betreffender Schriften geht. Denn einfach so Verträge und Notenwechsel nennen und etwas behaupten, das kann ja schleißlich jeder.

Also, Du kannst jetzt richtig beweisen, wie gut Du die Schriften gelesen und verstanden hast, aber nur,. wenn Du diese auch mit eigenen Worten korrekt wiedergeben kannst.

shigymigy
08.08.2006, 22:24
Zitat von KrascherHistory:
Viele fragen sich mittlerweile: was passiert mit uns, wenn die Exekutive des 2. Deutschen Reiches wiederhergestellt ist.

Effektivitätsprinzip für eure Geldbörse. Rechtsnorm dafür ! Rechtsnorm !

Einschlägige Texte bilden keine Rechtsnorm. Wo wäre die Rechtsnorm dafür ? Rechtsnorm, Spitzbube.

So so der Rechtsverdreher ist Staatsanwalt. Na und. Beantrage. Ihr habt eure Legitimation längst verloren. Nur auf Mißbrauch der Exekutive, gehalten vom Lügengebäude der Normativen Kraft des Faktischen, beruht eure Legitimation. Mehr nicht.
Damit bist du im gleichen Boot, wie deine Nazi-Kollegen vor dir. Nur etwas subtiler, geschickter. Das ist auch schon alles.

Warum sollten Reichsirrlichter aus dem Verkehr gezogen werden ? So tief sitzt die Angst ? Mußt du auch haben. Weißt ja was auf Verfassungshochverrat lt. Weim.Verf. steht: 15 J bis Todesstrafe.
So richtig ruhig könnte ich da nicht mehr schlafen. Kannst du auch nicht. Ich weiß es....

Wenn ihr Schwarzkittel so ein kleines dummes Licht verfrühstückt habt geht euch doch richtig einer ab. Die Zeit ist vorbei. Jeder, der es hören will, wird erfahren, was ihr seit 61 Jahren treibt. Hoffts du etwas auf die Gelassenheit des Volkes ? Würd ich nicht drauf wetten.

IHR werdet verurteilt im Namen des Volkes. Wir kriegen euch alle. Das ist keine Drohung (ihr Schwarzroben werft ja neuerdings schon wg. jeder Kleinigkeit mit dem 130er um euch. Hat bisher nicht geklappt, aber es zeigt in welche Richtung ihr geht), aber ein Versprechen.

Wieviele Stasi-Mitarbeiter hat es in der DDR gegeben, wieviele Juristen in "Dtl." ? Sollte nicht so schwer sein, mit euch klar zu kommen.
Hui. Selbst wenn du Recht hättest, bestimmt das Volk wie und wovon es regiert werden will und wird.

Schon aus der Legitimation des Souveräns heraus kann ich nicht falsch liegen. Jetzt geht es nur noch um Mehrheiten. Davor hast du doch keine Angst, oder ?

Oder vorm 2. Deutschen Reich.....

Die Reichspenner lernen von uns über das 2.Deutsche Reich, die OMF-BRD, Überleitungsveträge/Gesetze, Notenwechsel vom 27./28.9.1990 usw........

Nicht nur die. Jeder. Es werden immer mehr. Das ist aber doof für dich !

Keift er nach ? Man gebe ihm eine Wurst !

Ah, malwiedernichtnachgedachtunddenktsichauchreingarni xdabei ist zu Ferndiagnosen fähig. Hallo, Jesus.

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:wand: :lesma:
Ich lese in Wikipedia:

Schizophrenie (v. altgriech. σχίζειν, „abspalten“ und φρήν, „Zwerchfell, Seele“) ist eine psychische Störung aus der Gruppe der „schizophrenen Psychosen“ („Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis“), die wiederum zu den endogenen Psychosen gezählt werden. Die Schizophrenie ist psychopathologisch durch Störungen des Denkens, der Wahrnehmung und der Affektivität gekennzeichnet, wobei verschiedene syndromatische Erscheinungsformen zu unterscheiden sind.
Die Schizophrenie hingegen führt zu Störungen und Veränderungen des Denkens, Fühlens, Handelns und des Ich-Erlebens. Vorher vertraute Dinge und Personen werden unheimlich. Diese Veränderungen flößen dem Betroffenen meist Angst ein, er zieht sich in der Folge aus Misstrauen mehr und mehr von anderen Menschen zurück. Selbst Menschen aus dem engsten familiären Umfeld werden oft als Feindbilder gesehen.
"Schizophrenie ist ein Kampf um Integration, der scheitert, weil die Kraft fehlt, die eigene Wahrheit in einer feindlichen Umwelt zu leben." - Arno Gruen - Der Wahnsinn der Normalität

:rofl: :lach: :lach: