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Vollständige Version anzeigen : Deutschland ist bereits seit 1945 tot!



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lupus_maximus
27.07.2006, 09:00
Sämtliches technisches Wissen, alles Erforschte, die Patente und die Elite, alles wurde von den Siegern übernommen!
Nach 1948 bis 1968 gab es noch ein kurzes Aufbäumen mit dem Wirtschaftswunder, aber auch dieses war eigentlich nicht im Sinne der Sieger.
Denn, es ist eine Frechheit, wenn es dem besiegten Land wirtschaftlich besser geht als den Siegern.
Flugs setzte man Kollaborateure ein, die 68er, um Deutschland wieder nach unten zu bringen.
Auch die EU mußte so weit ausgebaut werden, damit wir irgendwann finanziell auf dem Zahnfleisch gehen.
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!

MarekD
27.07.2006, 09:04
Du gehst da ziemlich auf die Antwort Ernst v. Salomons im "Fragebogen" ein. Er schreibt unter Nationalität auch, daß er "Preuße" ist, weil ein Deutschland momentan nicht existiert.

Ich denke allerdings, Deutschland ist nicht tot. Die BRD ist ja ein auf einem Teil des deutschen Staatsgebietes wieder erstandener deutscher Staat. Deutschland an sich gibt es. Nur vielleicht nicht so, wie sich das manche wünschen.

Würfelqualle
27.07.2006, 09:12
Dieser multikultiverseuchte Kunststaat BRD macht ja hoffendlich nicht mehr lange.

X(


Gruss vonne Würfelqualle

Drosselbart
27.07.2006, 09:18
Bis 1945 und auch noch einige Zeit danach wurden die Deutschen gewaltsam dezimiert. Heute werden sie korrumpiert und dezimieren sich selbst.

MarekD
27.07.2006, 09:18
Glaubst Du? Weißt Du was konkretes?

redanarchist
27.07.2006, 09:20
Nach 1948 bis 1968 gab es noch ein kurzes Aufbäumen mit dem Wirtschaftswunder, aber auch dieses war eigentlich nicht im Sinne der Sieger.
Denn, es ist eine Frechheit, wenn es dem besiegten Land wirtschaftlich besser geht als den Siegern.
Flugs setzte man Kollaborateure ein, die 68er, um Deutschland wieder nach unten zu bringen.
Auch die EU mußte so weit ausgebaut werden, damit wir irgendwann finanziell auf dem Zahnfleisch gehen.
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!

lupus, lupus, selbst für einen durchgeknallten rechten schreibst du entsetzlichen mist. ich war ja schon oft davor, dich auf ignore zu setzen, aber dann würden mir ja beiträge wie dieser entgehen...:))

auch wenn du ein fake wärst, würd ichs dir nicht übel nehmen.
bist halt immer für nen schmunzler gut...

redanarchist
27.07.2006, 09:22
Bis 1945 und auch noch einige Zeit danach wurden die Deutschen gewaltsam dezimiert. Heute werden sie korrumpiert und dezimieren sich selbst.

eine einzige böswillige verschwörung 8o

:heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse:

so hab ich sie am liebsten, die rechten jammerleider, zum schießen komisch

Brutus
27.07.2006, 09:25
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!

Daß "unseren" Politikern das Herz voll ist und der Mund übergeht vom Existenzrecht Israels, aber nicht von dem Deutschlands, sagt doch alles.

Die Existenz Israels, dürfen Westerwelle und Merkel labern, ist die Staatsraison der BRD - und niemand wiederspricht diesem in exhibitionistischer Offenheit eingestandenen Hochverrat ("Schaut her, ich bin eine gekaufte Zionisten-Hure/-Stricher").

Noch nicht einmal ist mir untergekommen, daß das gekaufte Geschmeiß der BRD-Po-Litiker jemals für das eigene Land, von dem sie fürstlich ausgehalten werden, gefordert hätte, was es anderen Ländern nicht müde wird, zuzubilligen; einem ganz besonders.

MarekD
27.07.2006, 09:31
Daß "unseren" Politikern das Herz voll ist und der Mund übergeht vom Existenzrecht Israels, aber nicht von dem Deutschlands, sagt doch alles.



Das geht mir auch auf die Nerven. Allerdings hat z.B. der Vize des ZdJ heute was nettes gesagt:

"Keine deutschen Soldaten an die israelische Grenze"

Finde ich äußerst vernünftig. Auch wenn der nächste Satz wieder Bände spricht.

"Wie reagieren wohl Israelis, wenn deutsche Soldaten auf israelische Soldaten schießen müßten, die ihre Heimat verteidigen"

Stand so in der HNA...

Sophisticated
27.07.2006, 09:34
Bis 1945 und auch noch einige Zeit danach wurden die Deutschen gewaltsam dezimiert. Heute werden sie korrumpiert und dezimieren sich selbst.

Weitaus besser verstanden wir uns darauf andere Nationen oder Völker zu dezimieren.

mfG

MarekD
27.07.2006, 09:36
Weitaus besser verstanden wir uns darauf andere Nationen oder Völker zu dezimieren.

mfG

Und wupps ist die Nazikeule da. Gehts auch mal ohne? Das nervt wirklich langsam.:O

Sophisticated
27.07.2006, 09:39
Und wupps ist die Nazikeule da. Gehts auch mal ohne? Das nervt wirklich langsam.:O


Pah! Wenn jemand schreibt, dass das deutsche Volk "vor 1945" geplant "dezimiert" wurde, dann sollte er sich für diesen Schwachsinn die Nazikeule gefallen lassen. Abgesehen davon verstehe ich die "Nazikeule" so, dass mit dem Argument der nationalsozialistischen Vergangenheit GEGENWÄRTIGE Probleme indiskutabel gemacht werden sollen.
Ich antwortete auf ein Posting, was sich - wie ich oben schon schrieb - zum Teil auf die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands direkt bezog. Da kann ich keine Nazikeule erkennen.

mfG

malnachdenken
27.07.2006, 09:40
Nach 1948 bis 1968 gab es noch ein kurzes Aufbäumen mit dem Wirtschaftswunder, aber auch dieses war eigentlich nicht im Sinne der Sieger.
Denn, es ist eine Frechheit, wenn es dem besiegten Land wirtschaftlich besser geht als den Siegern.
Flugs setzte man Kollaborateure ein, die 68er, um Deutschland wieder nach unten zu bringen.
Auch die EU mußte so weit ausgebaut werden, damit wir irgendwann finanziell auf dem Zahnfleisch gehen.
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!


Genau... die ganze Welt will Deutschland zerstören und scheut vor konspirativen Mitteln nicht zurück. Hier ist alles unterwandert, um einzig Deutschland den Erdboden gleichzumachen.-

Das glaubst Du doch selber nicht. Die Welt dreht sich nunmal nicht um Deutschland.

MarekD
27.07.2006, 09:42
Pah! Wenn jemand schreibt, dass das deutsche Volk "vor 1945" geplant "dezimiert" wurde, dann sollte er sich für diesen Schwachsinn die Nazikeule gefallen lassen. Abgesehen davon verstehe ich die "Nazikeule" so, dass mit dem Argument der nationalsozialistischen Vergangenheit GEGENWÄRTIGE Probleme indiskutabel gemacht werden sollen.
Ich antwortete auf ein Posting, was soch - wie ich oben schon schrieb - zum Teil auf die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands direkt bezog. Da kann ich keine Nazikeule erkennen.

mfG

Mit alten Argumenten versuchst Du hier eine neue Diskussion zu beenden.

Das Deutschland nicht seit 1945 tot ist, sehe ich auch so. Dafür lebe ich ja schließlich in diesem Staat. Bezahle deustche Steuern, bin deutscher Staatsbürger usw.

Aber man kann einfach den heutigen Staat BRD nicht mit einem Deutschen Reich zw. 1933 und 1945 vergleichen. Außerdem kann man nicht die durch einen Teil dieses Volkes begangenen Verbrechen kollektiv auf das ganze Volk ausweiten.

basti
27.07.2006, 09:44
wenn man sich mal bestimmte dinge, wie den seit dreißig jahren existenten demographischen wandel, den ausstieg aus bestimmten schlüsseltechnologien sowie das selbstmörderische engagement in punkto EU vor augen führt, kann man schon zu dem schluß kommen, daß deutschland konsequent absteigt.
verursacht durch die eigenen politiker.
daß bei roten und grünen ein streng anti-deutscher reflex mit der muttermilch weitergegeben wird, ist klar, aber selbst unionspolitiker rücken schon in deren nähe.
wie anders ist es zu erklären, daß die naturwissenschaftlerin merkel nicht den atomausstieg annulliert hat ...
man muss feststellen, daß jedwede partei nicht im interesse des deutschen volkes regiert. steht ja auch am reichstag, doch der galt einmal dem deutschen volke im reich und nicht im bund.

Sophisticated
27.07.2006, 09:47
Mit alten Argumenten versuchst Du hier eine neue Diskussion zu beenden.

Das Deutschland nicht seit 1945 tot ist, sehe ich auch so. Dafür lebe ich ja schließlich in diesem Staat. Bezahle deustche Steuern, bin deutscher Staatsbürger usw.

Aber man kann einfach den heutigen Staat BRD nicht mit einem Deutschen Reich zw. 1933 und 1945 vergleichen. Außerdem kann man nicht die durch einen Teil dieses Volkes begangenen Verbrechen kollektiv auf das ganze Volk ausweiten.

Du verstehst scheinbar nicht, was ich Dir sagen will, Marek. Sonderbar - ich halte Dich normalerweise für nicht besonders begriffsstutzig. Im Gegenteil. Trotzdem noch einmal: Auf dieses Zitat reagierte ich:



Bis 1945 und auch noch einige Zeit danach wurden die Deutschen gewaltsam dezimiert.

Insbesondere das "Bis 1945". Wo ist da die Nazikeule, wenn ich schreibe, dass wir uns auch ganz gut darauf verstanden (vor 1945) andere Völker gewaltsam zu dezimieren? Wo vergleiche oder relativiere ich mit der heutigen Situation? Nirgends! Auch weitete ich rein gar nichts kollektiv aus. Was für eine Paranoia!

mfG

SAMURAI
27.07.2006, 09:51
Nach 1948 bis 1968 gab es noch ein kurzes Aufbäumen mit dem Wirtschaftswunder, aber auch dieses war eigentlich nicht im Sinne der Sieger.
Denn, es ist eine Frechheit, wenn es dem besiegten Land wirtschaftlich besser geht als den Siegern.
Flugs setzte man Kollaborateure ein, die 68er, um Deutschland wieder nach unten zu bringen.
Auch die EU mußte so weit ausgebaut werden, damit wir irgendwann finanziell auf dem Zahnfleisch gehen.
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!

Das ist so, Patente, Technologie, Forschung wurden von den Siegermächten gestohlen. Der Rest wurde vom Krierutscher und den 68`-igern verschenkt.

Gutmenschen mit Scheckbuch, auf unsere Kosten.

MarekD
27.07.2006, 09:51
Du verstehst scheinbar nicht, was ich Dir sagen will, Marek. Sonderbar - ich halte Dich normalerweise für nicht besonders begriffsstutzig. Im Gegenteil. Trotzdem noch einmal: Auf dieses Zitat reagierte ich:



Insbesondere das "Bis 1945". Wo ist da die Nazikeule, wenn ich schreibe, dass wir uns auch ganz gut darauf verstanden (vor 1945) andere Völker gewaltsam zu dezimieren? Wo vergleiche oder relativiere ich mit der heutigen Situation? Nirgends! Auch weitete ich rein gar nichts kollektiv aus. Was für eine Paranoia!

mfG

Ok, sorry. Ist vielleicht doch die Hitze. Die macht ziemlich aggressiv. Ich verschwinde mal schnell vom Balkon und setze mich in die kühle Wohnung.

;)

redanarchist
27.07.2006, 09:59
man muss feststellen, daß jedwede partei nicht im interesse des deutschen volkes regiert.

in wessen interesse dann?

und woraus genau besteht das interesse des deutschen volkes? gibt es möglicherweise unterschiedliche interessen, die sich möglicherweise sogar widersprechen? pluralismus genannt?

lupus_maximus
27.07.2006, 10:27
in wessen interesse dann?

und woraus genau besteht das interesse des deutschen volkes? gibt es möglicherweise unterschiedliche interessen, die sich möglicherweise sogar widersprechen? pluralismus genannt?
Nun, man könnte den Islam oder die Siegermächte nennen!
Jede Menge Raum für Spekulationen, vielleicht arbeitet der Islam auch mit den Siegermächten zusammen?
Schließlich wollen die Amis ja, daß die Türken in die EU kommen und die sind ja moslemisch!

redanarchist
27.07.2006, 10:31
Nun, man könnte den Islam oder die Siegermächte nennen!
Jede Menge Raum für Spekulationen, vielleicht arbeitet der Islam auch mit den Siegermächten zusammen?
Schließlich wollen die Amis ja, daß die Türken in die EU kommen und die sind ja moslemisch!

meinst du das ernst?

nur so ne frage...

lupus_maximus
27.07.2006, 10:33
meinst du das ernst?

nur so ne frage...
Natürlich, was ist denn daran unernst?

shigymigy
27.07.2006, 10:46
Schließlich wollen die Amis ja, daß die Türken in die EU kommen und die sind ja moslemisch!

bei deinem gedanken übersiehst du einen wesentlichen part -- das know how gehört nicht deutschland sondern firmen -- die deutschen gehören -- oder gehörten.

patente aus 1945 haben heute wenig oder keine werte -- patente nach 1945 wurden mehr als je zuvor in deutschland angemeldet -- und wenn du dich mit einem patentanwalt unterhältst wirst du feststellen, das meistens ausländische unternehmen ehr den kleinen erfindern helfen ihre idee zu produzieren -- oft aus kosten gründen - oft auch weil risikokapital hier nicht zur verfügung gestellt wird -- ein anderes thema - sicher.

aber zu deiner meinung zurück -- dadurch sind es letztlich deutsche banken die eine entwicklung verschlafen haben oder verschalfen wollten -- beides trifft ausserdem wohl zu. denn im ausland sind es dann wieder oft tochterunternehmen dieser deutschen banken die kapital zur verfügung stellen.

bei den großen konzernen sieht es etwas anders aus -- die die bis 1945 die esien stahl energie und pharmaindustrie beherrschten tun es heute noch -- als deutsche mit sitz im ausland -- wegen der steuer.

daimler chrysler -- du willst nicht sagen das das ein amerikanisches unternehmen ist -- oder, aol time warner --- bertelsmann -- ist nun nicht gerade ein amerikanisches unternehmen, oder?

selbst die sell and leasback gesellschaften die hier ganze stadtteile - krankenhäuserketten kaufen -- gehören immernoch -- deutschen mit sitz im ausland - wegen der steuer.

ist michael schuhmacher nun deutscher - in der schweiz -- sein vermögen wird in deutschland aber der schweiz zugeordnet.

nein -- deutschland ist nicht tot - war nie tot. deutschland hat einen unsäglich dummen krieg angefangen -- millionen menschen in europa sind dadurch gestorben -- der sieger gibt die schuld den verlieren -- wie beim fussballspiel -- doch unsere schuld -- unsere ganzen zahlungen an die gewinner -- berechtigt und unberechtigt -- wir haben damals verloren. punkt.basta.

wir haben gelernt -- und wir sind das einzigste land der welt, das neun anseine grenzen liegende nachbarn hat -- das einzigste. das ist unser vorteil auf der welt - diese handelsmöglichkeiten voll auszunutzen -- unseren diplomatischen zwang -- sich mit allen möglcihst zu vertragen -- mehr nachbarschaftskontakte zu haben -- das ist gold wert.

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 10:48
Deutschland ist bereits seit 1945 tot!
Stimmt!

Ist in diesem Zusammenhang aber wirklich ulkig, wie sich unserer politisch korrekten Forumsteilnehmer verzweifelt am Begriff Deutschland festhalten und einfach nicht wahr haben wollen, dass das künstliche Konstrukt der Allierten namens BRD rein gar nichts mit dem selbstbestimmten und unabhängigen DEUTSCHLAND gemeinsam hat, das 1945 erschlagen wurde und seither mausetot ist.

Mehr als 95 % der BRDler sind mit ihrer BRD sehr zufrieden, wählen alle 4 Jahre die gleichen Parteien und küren bisweilen typische BRD-Gestalten wie Joschka zum beliebtesten Politiker.

Also was soll die ganze Aufregung? Lasst doch Deutschland einfach dort, wo auch schon die Römer und Karthager sind, nämlich im Geschichtsbuch. Seid statt dessen froh und munter in eurer BRD. Ich gönne sie euch aus ganzem Herzen.:cool: :] :]



Du gehst da ziemlich auf die Antwort Ernst v. Salomons im "Fragebogen" ein. Er schreibt unter Nationalität auch, daß er "Preuße" ist, weil ein Deutschland momentan nicht existiert.

Preußen wurde von den Allierten verboten. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Der gute Ernst kann also allenfalls ein Gesinnungspreuße sein. Das sei ihm unbenommen.

malnachdenken
27.07.2006, 10:50
Stimmt!

Ist in diesem Zusammenhang aber wirklich ulkig, wie sich unserer politisch korrekten Forumsteilnehmer verzweifelt am Begriff Deutschland festhalten und einfach nicht wahr haben wollen, dass das künstliche Konstrukt der Allierten namens BRD rein gar nichts mit dem selbstbestimmten und unabhängigen DEUTSCHLAND gemeinsam hat, das 1945 erschlagen wurde und seither mausetot ist.


Selbsternannt? Wann soll das denn gewesen sein? Und welchen deutschen Staat meinst Du dabei?

Chaos
27.07.2006, 10:55
Dass das Deutschland von 1945 "erschlagen" wurde und "mausetot" ist, begrüße ich sehr, war bitter nötig. Die BRD ist der aktuelle deutsche Staat und ich bin mit ihr relativ zufrieden.

Der Patriot
27.07.2006, 10:57
Dass das Deutschland von 1945 "erschlagen" wurde und "mausetot" ist, begrüße ich sehr, war bitter nötig. Die BRD ist der aktuelle deutsche Staat und ich bin mit ihr relativ zufrieden.

Ein Deutschland von 1945 (besser gesagt 1933) hätte es niemals geben dürfen. Und den Besatzerstaat mag ich erst recht nicht.

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 10:58
Selbsternannt? Wann soll das denn gewesen sein? Und welchen deutschen Staat meinst Du dabei?
Tja, was könnte wohl gemeint sein? Vielleicht Schneewittchen und die 7 Zwerge? oder der Räuber Hotzenplotz? Fragen über Fragen.:cool:

MarekD
27.07.2006, 10:59
Ein Deutschland von 1945 (besser gesagt 1933) hätte es niemals geben dürfen. Und den Besatzerstaat mag ich erst recht nicht.

Naja, sei froh: Du lebst in Österreich.:]

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:00
Dass das Deutschland von 1945 "erschlagen" wurde und "mausetot" ist, begrüße ich sehr, war bitter nötig. Die BRD ist der aktuelle deutsche Staat und ich bin mit ihr relativ zufrieden.

EBEN! Wie ich doch sagte:

Mehr als 95 % der BRDler sind mit ihrer BRD sehr zufrieden, wählen alle 4 Jahre die gleichen Parteien und küren bisweilen typische BRD-Gestalten wie Joschka zum beliebtesten Politiker.

Andreas63
27.07.2006, 11:06
Meiner Meinung nach sind es die international agierenden Großkonzerne und Banken, die ein Interesse daran haben, daß Deutschland nie wieder entsteht und zu alter Größe zurückfindet. Schließlich stören starke Nationen nur im weltweiten Monopoly-Spiel - auch Globalisierung genannt. Unterstützt werden sie dabei von den Linken, die ihren Traum vom internationalen Kommunismus noch keineswegs aufgegeben haben.

redanarchist
27.07.2006, 11:06
Stimmt!

Ist in diesem Zusammenhang aber wirklich ulkig, wie sich unserer politisch korrekten Forumsteilnehmer verzweifelt am Begriff Deutschland festhalten und einfach nicht wahr haben wollen, dass das künstliche Konstrukt der Allierten namens BRD rein gar nichts mit dem selbstbestimmten und unabhängigen DEUTSCHLAND gemeinsam hat, das 1945 erschlagen wurde und seither mausetot ist.


ach bratbäckerle, nun schreib doch nicht immer so nen stuß zusammen...

deutschland kann man doch gar nicht erschlagen, du dummerchen...is doch 'nen land und kein reudiger kläffer. :gesetz:

deutschland, das ist heute die wiedervereinigte bundesrepublik, vor 1990 aufgeteilt in brd und ddr, war von 45-49 unter alliierter verwaltung, von 33-45 adolf-diktatur, von 19-33 eine republik, von 1871-1919 ein kaiserreich mit teilsouveränen fürstentümern, davor ein bund souveräner fürstentümer etc pp....und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute...

malnachdenken
27.07.2006, 11:10
Tja, was könnte wohl gemeint sein? Vielleicht Schneewittchen und die 7 Zwerge? oder der Räuber Hotzenplotz? Fragen über Fragen.:cool:


Und keine Antworten...

War nicht anders zu erwarten.

Drosselbart
27.07.2006, 11:10
Weitaus besser verstanden wir uns darauf andere Nationen oder Völker zu dezimieren.

mfG


Die Deutschen sind Spitze, das weiß ich selbst. Der Kaufmann Plan von 1940 und der "Bomben-Holocaust" gegen die deutsche Zivilbevölkerung waren auch nur ein Ausdruck besonderer Humanität.


http://www.vaeter-aktuell.de/Wertezersetzung.htm

redanarchist
27.07.2006, 11:10
Meiner Meinung nach sind es die international agierenden Großkonzerne und Banken, die ein Interesse daran haben, daß Deutschland nie wieder entsteht und zu alter Größe zurückfindet.

vor dem problem stehen andere länder auch. einige haben die 90er jahre genutzt, um ihre wettbewerbsfähigkeit zu steigern, häufig durch einbußen auf kosten der arbeitenden bevölkerung, deutschland war durch die wiedervereinigung abgelenkt.



...von den Linken, die ihren Traum vom internationalen Kommunismus noch keineswegs aufgegeben haben.

da kannste aber sicher sein :cool:

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:11
....und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute...
Hmm, Märchenbücher gehören zu deiner Lieblingslektüre??8o Na ja, war mir irgendwie klar....:cool: :]

redanarchist
27.07.2006, 11:13
Und keine Antworten...

War nicht anders zu erwarten.

ein glück für die deutschen, dass der nazi-staat 1945 zugrunde ging. zu einer solche schande hätte es niemals kommen dürfen.

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:13
Und keine Antworten...

War nicht anders zu erwarten.
Ich habe dir Fragen gestellt. Hast du das nicht gemerkt? Was war denn nun mit Deutschland und dem Räuber Hotzenplotz? :cool: :]

turn-the-page
27.07.2006, 11:13
Stimmt!

Ist in diesem Zusammenhang aber wirklich ulkig, wie sich unserer politisch korrekten Forumsteilnehmer verzweifelt am Begriff Deutschland festhalten und einfach nicht wahr haben wollen, dass das künstliche Konstrukt der Allierten namens BRD rein gar nichts mit dem selbstbestimmten und unabhängigen DEUTSCHLAND gemeinsam hat, das 1945 erschlagen wurde und seither mausetot ist.

Mehr als 95 % der BRDler sind mit ihrer BRD sehr zufrieden, wählen alle 4 Jahre die gleichen Parteien und küren bisweilen typische BRD-Gestalten wie Joschka zum beliebtesten Politiker.

Also was soll die ganze Aufregung? Lasst doch Deutschland einfach dort, wo auch schon die Römer und Karthager sind, nämlich im Geschichtsbuch. Seid statt dessen froh und munter in eurer BRD. Ich gönne sie euch aus ganzem Herzen.:cool: :] :]
@Herr Bratbäcker,

100 % Zustimmung!
Deutschland ist nicht gleich BRD, aber die Versuche, den Leuten den Unterschied klarzumachen, sind relativ sinnlos...

Und was die Zufriedenheit der BRDler mit ihrer BRD und ihr Wahlverhalten betrifft: Wenn es nicht so maßlos traurig wäre, könnte man drüber lachen.
Denn so kann es nur weiter bergab gehen. :(

Lucky punch
27.07.2006, 11:16
Und was die Zufriedenheit der BRDler mit ihrer BRD und ihr Wahlverhalten betrifft: Wenn es nicht so maßlos traurig wäre, könnte man drüber lachen.
Denn so kann es nur weiter bergab gehen. :(


Scheinbar muss es leider weiter bergab gehen..

..bis sich was ändert.

bleibt nur die Frage: hin zum Positiven, oder mit Hurra in den Untergang?

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:17
@Herr Bratbäcker,

100 % Zustimmung!
Deutschland ist nicht gleich BRD, aber die Versuche, den Leuten den Unterschied klarzumachen, sind relativ sinnlos...

Stimmt. Aber spielen darf man mit denen doch. oder?;)

redanarchist
27.07.2006, 11:20
@Herr Bratbäcker,

100 % Zustimmung!
Deutschland ist nicht gleich BRD, aber die Versuche, den Leuten den Unterschied klarzumachen, sind relativ sinnlos...


versuch doch mal...

klar ist die brd nur die staatsrechtliche organisationsform des heutigen deutschlands, ebenso wie die 5. republik jene frankreichs ist.

aber warum sollte deutschland deswegen 'erschlagen und mausetot' sein, würde ich gerne von dir wissen.

redanarchist
27.07.2006, 11:23
mit Hurra in den Untergang?

...ist genau dein ding, hm? "in treue fest zum führer"

armes kerlchen, weißt gar nicht zu schätzen, welches glück du hast, heute aufgewachsen zu sein...

turn-the-page
27.07.2006, 11:23
Stimmt. Aber spielen darf man mit denen doch. oder?;)
Aber sicher doch! ;)

Btw, vielleicht werd ich auch Mitglied im Bratbäcker-Fanclub. Gibt es schon eine Satzung? ;) :))

redanarchist
27.07.2006, 11:24
Hmm, Märchenbücher gehören zu deiner Lieblingslektüre??8o Na ja, war mir irgendwie klar....:cool: :]

wenn du schön artig bist, les ich dir auch welche vor...:rolleyes:

Lucky punch
27.07.2006, 11:24
...ist genau dein ding, hm? "in treue fest zum führer"

armes kerlchen, weißt gar nicht zu schätzen, welches glück du hast, heute aufgewachsen zu sein...


Du weltfremdes Stück Brd, halt deinen Sabbel und mach dich hier nicht immer zum Affen, das tut ja schon weh :)) :))

Götz
27.07.2006, 11:25
Ich bin nicht ganz so pessemistisch, ich vermute daß trotz dieser
ausländischen Bevormundungen, Abzockereien, diverser anerzogener
Komplexe, Fesselverträgen, Behinderungen, Regierungskolaboration,
unregulierter Zuwanderung, Technologieabbau, Bildungsmisere und
demographischer Situation...usw doch immer noch ein wiederbelebbares
Deutschlandrudiment existiert.

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:26
aber warum sollte deutschland deswegen 'erschlagen und mausetot' sein, würde ich gerne von dir wissen.
Nun, es ist nicht ertränkt worden. Es ist auch nicht erstickt worden, oder?

Warum sagt man eigentlich zu einer toten Maus, sie sei mausetot? Fragen über Fragen.......

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:28
wenn du schön artig bist, les ich dir auch welche vor...:rolleyes:
Brauchst du nicht. Deine Beiträge genügen.:] :]

malnachdenken
27.07.2006, 11:29
@Herr Bratbäcker,

100 % Zustimmung!
Deutschland ist nicht gleich BRD, aber die Versuche, den Leuten den Unterschied klarzumachen, sind relativ sinnlos...


Und was ist dann Deutschland? Also ich meine heute und jetzt, nicht vor 70, 80 oder 150 Jahren.

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:35
Und was ist dann Deutschland? Also ich meine heute und jetzt, nicht vor 70, 80 oder 150 Jahren.
Lies meine Beiträge, und dann wird es dir irgendwann wie Schuppen von den Augen fallen.:]

Was ist denn nun mit Deutschland und dem Räuber Hotzenplotz? Bekomme ich da vielleicht mal ne Antwort?X(

Der Patriot
27.07.2006, 11:35
Naja, sei froh: Du lebst in Österreich.:]

Ja, ich in Österreich und liebe meine österreichische Heimat (jetzt da ich im wunderschönen Wilhering lebe ganz besonders), aber dennoch fühle ich mich (trotz meiner multiethnischen Abstammung) als Deutscher und darum gehört ganz Deutschland zu meinem Interessensgebiet.

Lucky punch
27.07.2006, 11:36
Und was ist dann Deutschland? Also ich meine heute und jetzt, nicht vor 70, 80 oder 150 Jahren.

Deutschland ist deutsches Land, nicht der Staat.
Momentan sind Teile der deutschen Gebiete unter polnischer Verwaltung, was aber sicher nicht für immer so bleiben wird, da bin ich zuversichtlich :]

redanarchist
27.07.2006, 11:36
Nun, es ist nicht ertränkt worden. Es ist auch nicht erstickt worden, oder?

vielleicht erdolcht oder plattgewalzt? vom blitz getroffen? vom pferd gefallen?

depp.


Warum sagt man eigentlich zu einer toten Maus, sie sei mausetot? Fragen über Fragen.......

war deutschland eine maus ?

ich glaube, ich sollte auch in den bratbäcker-fanclub eintreten...:rolleyes:

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:39
vielleicht erdolcht oder plattgewalzt? vom blitz getroffen? vom pferd gefallen?

depp.


Hmm, deine neue Unterschrift passt gut zu dir. Bist du auf die Idee ganz von selbst gekommen??:rolleyes:

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:40
ich glaube, ich sollte auch in den bratbäcker-fanclub eintreten...:rolleyes:
Vergiß es. Kannst du dir nicht leisten.:cool:

malnachdenken
27.07.2006, 11:41
Lies meine Beiträge, und dann wird es dir irgendwann wie Schuppen von den Augen fallen.:]

Was ist denn nun mit Deutschland und dem Räuber Hotzenplotz? Bekomme ich da vielleicht mal ne Antwort?X(


Auch Du hast keine konkrete Antwort gegeben.
Um Räuber Hotzenplotz geht es nicht. Mach einen eigenen Märchenstrang auf.



Deutschland ist deutsches Land, nicht der Staat.
Momentan sind Teile der deutschen Gebiete unter polnischer Verwaltung, was aber sicher nicht für immer so bleiben wird, da bin ich zuversichtlich :]


Hm... also die alte Leier mit den Ostgebieten. Das ist doch langweilig.
Was macht denn bitteschön eine "deutsches Gebiet" aus?

Und wenn es Dir nicht um einen Staat geht, dann scheinst Du also eher das geographische Wirrwar von anno 17XX wohl eher zu bevorzugen.
Aber diese Zeiten sind nunmal vorbei. Wieso denkt ihr nur in solch statischen Gefilden?

redanarchist
27.07.2006, 11:41
Und was ist dann Deutschland? Also ich meine heute und jetzt, nicht vor 70, 80 oder 150 Jahren.

musste doch wissen! deutschland ist mausetot, weil es '45 erschlagen wurde.
vom räuber hotzenblotz.

herr bratbäcker weiß da bestens bescheid. vermutlich hat ihm das die zahnfee geflüstert...

Lucky punch
27.07.2006, 11:42
Auch Du hast keine konkrete Antwort gegeben.
Um Räuber Hotzenplotz geht es nicht. Mach einen eigenen Märchenstrang auf.





Hm... also die alte Leier mit den Ostgebieten. Das ist doch langweilig.
Was macht denn bitteschön eine "deutsches Gebiet" aus?




ein deutsches Gebiet ist, wo sich Deutsche einst niederließen, das Land Urbar machten, Felder anlegten, Infrastruktur errichteten, ihre Hochkultur dort auslebten und das Land gegen Feinde mit ihrem Blut schützten.

malnachdenken
27.07.2006, 11:44
ein deutsches Gebiet ist, wo sich Deutsche einst niederließen, das Land Urbar machten, Felder anlegten, Infrastruktur errichteten, ihre Hochkultur dort auslebten und das Land gegen Feinde mit ihrem Blut schützten.


Aha... und wenn in solchen Gebieten aber keine Deutschen mehr wohnen?

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:45
musste doch wissen! deutschland ist mausetot, weil es '45 erschlagen wurde.
vom räuber hotzenblotz.


Das ist endlich mal ein deinem Niveau angemessener Beitrag.:respekt: Die Fragen deines Genossen wären damit wohl abschließend beantwortet.:cool: :]

redanarchist
27.07.2006, 11:46
...ihre Hochkultur dort auslebten ....

was für unfrewillige komik :))

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:47
was für unfrewillige komik :))
wieso, ich dachte du machst das absichtlich...8o

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 11:50
Hmm, kommt nix mehr? Dann noch frohes Faulenzen. :cool:

Andreas63
27.07.2006, 11:54
Btw, vielleicht werd ich auch Mitglied im Bratbäcker-Fanclub. Gibt es schon eine Satzung? ;) :))
Nö, gibt's noch nicht. Vorschläge werden gern entgegengenommen. Es handelt sich allerdings mehr um eine ideelle Gemeinschaft, die den besonderen Humor Bratbäcker's zu schätzen weiß, weniger um einen Verein.

Liegnitz
27.07.2006, 12:25
Nach 1948 bis 1968 gab es noch ein kurzes Aufbäumen mit dem Wirtschaftswunder, aber auch dieses war eigentlich nicht im Sinne der Sieger.
Denn, es ist eine Frechheit, wenn es dem besiegten Land wirtschaftlich besser geht als den Siegern.
Flugs setzte man Kollaborateure ein, die 68er, um Deutschland wieder nach unten zu bringen.
Auch die EU mußte so weit ausgebaut werden, damit wir irgendwann finanziell auf dem Zahnfleisch gehen.
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!
sehr richtig, sehr richtig.
Aber gibt es eine Umkehr?
Ein zurück zum wahren, automomen, unabhängigem souveränen Deutschland?

lupus_maximus
27.07.2006, 12:37
sehr richtig, sehr richtig.
Aber gibt es eine Umkehr?
Ein zurück zum wahren, automomen, unabhängigem souveränen Deutschland?
Dies wird nicht klappen, dies werden unsere Freunde zu verhindern wissen!

Der Patriot
27.07.2006, 12:39
Deutschland ist tot?

Was soll das bitte heißen? Deutschland lebt solange Deutsche gibt, welche es auch sein wollen!

lupus_maximus
27.07.2006, 12:42
Deutschland ist tot?

Was soll das bitte heißen? Deutschland lebt solange Deutsche gibt, welche es auch sein wollen!
Du willst doch diejenigen, die uns jetzt langsam ersetzen, nicht als Deutsche bezeichnen?

Pinocchio
27.07.2006, 12:47
Deutschland ist bereits seit 1945 tot!

Was ist das denn für ein Threadtitel? Sowas eröffnet wirklich nur ein wahrer Neoanhänger. Armes Deutschland.

Maistre
27.07.2006, 12:53
So halten es die rechten Spinner mit Deutschland.

Nachdem ihr Idol und "Führer" das Land wirklich an den Rand des Untergangs geführt hatte, in die größte Katastrophe seiner Geschichte, wird ihm das jetzt auch noch als Verdienst angerechnet. Aber die Millionen Deutschen, die das Land nach 1945 wiederaufgebaut haben, werden als dämliche und unmündiger Menschen dargestellt, die sich ausnutzen ließen.

Die Rassisten, Nazis und Neonazis, die Völkischen und Rechtsnationalisten sind eine Pest für Deutschland.

lupus_maximus
27.07.2006, 12:53
Deutschland ist bereits seit 1945 tot!

Was ist das denn für ein Threadtitel? Sowas eröffnet wirklich nur ein wahrer Neoanhänger. Armes Deutschland.
Was ist denn ein Neoanhänger?

Lucky punch
27.07.2006, 12:57
So halten es die rechten Spinner mit Deutschland.

Nachdem ihr Idol und "Führer" das Land wirklich an den Rand des Untergangs geführt hatte, in die größte Katastrophe seiner Geschichte, wird ihm das jetzt auch noch als Verdienst angerechnet. Aber die Millionen Deutschen, die das Land nach 1945 wiederaufgebaut haben, werden als dämliche und unmündiger Menschen dargestellt, die sich ausnutzen ließen.



Du bist ein elender Lügner, in Deutschen Kreisen genießen die Trümmerfrauen hohes ansehen.

Drosselbart
27.07.2006, 12:57
So halten es die rechten Spinner mit Deutschland.

Nachdem ihr Idol und "Führer" das Land wirklich an den Rand des Untergangs geführt hatte, in die größte Katastrophe seiner Geschichte, wird ihm das jetzt auch noch als Verdienst angerechnet. Aber die Millionen Deutschen, die das Land nach 1945 wiederaufgebaut haben, werden als dämliche und unmündiger Menschen dargestellt, die sich ausnutzen ließen.

Die Rassisten, Nazis und Neonazis, die Völkischen und Rechtsnationalisten sind eine Pest für Deutschland.

Pfui Teufel, du Neo. Es weiß doch jeder, daß die Gastarbeiter Deutschland nach 1945 wiederaufgebaut haben. Aber das verschweigen solche Neos wie du bewußt und leben ungeniert ihre nationalistischen Allmachtsphantasien aus, die mittlerweile schon wieder in einer Entsendung deutscher Truppen in alle Welt gipfelt.

Wollt ihr den ganzen Globus besetzen und eure Neo-Ideologie weltweit verbreiten?

Pinocchio
27.07.2006, 13:05
Was ist denn ein Neoanhänger?


Neo = Neonazi (Warum immer nur "Nazi" sagen?:] )

anhänger = Mitglied einer Fangemeinde. :cool:

redanarchist
27.07.2006, 13:06
So halten es die rechten Spinner mit Deutschland.

Nachdem ihr Idol und "Führer" das Land wirklich an den Rand des Untergangs geführt hatte, in die größte Katastrophe seiner Geschichte, wird ihm das jetzt auch noch als Verdienst angerechnet. Aber die Millionen Deutschen, die das Land nach 1945 wiederaufgebaut haben, werden als dämliche und unmündiger Menschen dargestellt, die sich ausnutzen ließen.

Die Rassisten, Nazis und Neonazis, die Völkischen und Rechtsnationalisten sind eine Pest für Deutschland.

ich kann ja nachvollziehen, wie es sie im doitschen herzen grämen muss, den opfertod für führer und reich verpasst zu haben. so eine einmalige chance kommt nicht wieder...

dass die nazis bereit waren, in ihrem wahn ganze völker bedenkenlos ihrer ideologie vom kampf ums überleben zu opfern und dies auch drastisch unter beweis stellten, werde sie wohl nie kapieren... arme idioten.

redanarchist
27.07.2006, 13:07
Pfui Teufel, du Neo. Es weiß doch jeder, daß die Gastarbeiter Deutschland nach 1945 wiederaufgebaut haben. Aber das verschweigen solche Neos wie du bewußt und leben ungeniert ihre nationalistischen Allmachtsphantasien aus, die mittlerweile schon wieder in einer Entsendung deutscher Truppen in alle Welt gipfelt.

Wollt ihr den ganzen Globus besetzen und eure Neo-Ideologie weltweit verbreiten?

schlechter satire-versuch...

Drosselbart
27.07.2006, 13:10
schlechter satire-versuch...

Offizielle Lehrmeinung und vor allem von roten Animateuren immer wieder gerne vorgebetet.

lupus_maximus
27.07.2006, 13:13
Neo = Neonazi (Warum immer nur "Nazi" sagen?:] )

anhänger = Mitglied einer Fangemeinde. :cool:
Ich bin ein Freund deutschen Könnens, weil ich selber dazu gehöre, zu den Könnern, dies hat aber mit Neos oder Neonazis nichts zu tun. Also halte ganz simpel die Klappe über angebliche Nazis! Ich war noch nie ein Sozi und schon garnicht ein Nationalsozi.
Auf daß, was die Sozis aus diesem Land gemacht haben, kann man wohl nicht mehr stolz sein!

redanarchist
27.07.2006, 13:13
Du bist ein elender Lügner, in Deutschen Kreisen genießen die Trümmerfrauen hohes ansehen.

ja leider! erst die menschen ins verderben stürzen und dann als helden zu glorifizieren! pervers.

glaubst du, die damen legten vor '33 besonderen wert darauf, später mal als trümmerfrauen besungen zu werden, weil die deutschen städte in ruinen lagen?

und wer hat sie dahin gebracht? das braune verberchergesnidel, dem du hinterherhechelst...

Drosselbart
27.07.2006, 13:20
Die unverteidigten Städte zerbombt und bewußt wehrlose Frauen und Kinder ermordet hat ein anderes "Gesnidel". Wer ganz verdummt ist, hechelt diesem hinterher.

twoxego
27.07.2006, 13:20
ich finde das einleuchtend. wo kämen wohl sonst die ganzen zombies her, die hier ihr unwesen treiben ?

lupus_maximus
27.07.2006, 13:20
ja leider! erst die menschen ins verderben stürzen und dann als helden zu glorifizieren! pervers.

glaubst du, die damen legten vor '33 besonderen wert darauf, später mal als trümmerfrauen besungen zu werden, weil die deutschen städte in ruinen lagen?

und wer hat sie dahin gebracht? das braune verberchergesnidel, dem du hinterherhechelst...
Das Verbrechergesindel war aber die Regierung und nicht das deutsche Volk!

Außerdem hatte man vor der Leistung der Frauen nach dem Krieg Respekt und nicht vor irgendeiner Ideologie derselben.
Jetzt dürfen wir ja schon wieder die Dummheiten der jetzigen Regierung ausbaden.
Angeblich sind wir jetzt auch schon wieder für die Dummheit der 68er verantwortlich!

Drosselbart
27.07.2006, 13:30
ich finde das einleuchtend. wo kämen wohl sonst die ganzen zombies her, der hier ihr unwesen treiben ?

Was interessieren mich Hitler und die ganzen ollen Kamellen, die man uns mit zunehmder Verzweiflung und immer geringerer Wirkung dauernd aufs Brot schmieren will.

Mir geht es um die Zukunft meines Landes, meines Volkes, meiner Familie und mein eigenes Wohl. Wenn überall das Geld knapp wird und wenn den nostalgischen linken Schwätzern brutalstmöglichst die Stütze zusammengestrichen wird - das wird garantiert kommen - dann, wenn es ihnen ans eigene Leder geht, stellen einige Zombies sicher ihr Unwesen ein.

ErhardWittek
27.07.2006, 14:19
So halten es die rechten Spinner mit Deutschland.

Nachdem ihr Idol und "Führer" das Land wirklich an den Rand des Untergangs geführt hatte, in die größte Katastrophe seiner Geschichte, wird ihm das jetzt auch noch als Verdienst angerechnet. Aber die Millionen Deutschen, die das Land nach 1945 wiederaufgebaut haben, werden als dämliche und unmündiger Menschen dargestellt, die sich ausnutzen ließen.

Die Rassisten, Nazis und Neonazis, die Völkischen und Rechtsnationalisten sind eine Pest für Deutschland. Was Du so alles weißt. Du bist ein ganz Gebildeter.
Ich hoffe, Du bleibst uns noch lange erhalten. Deine Beiträge sind so erhellend.

ErhardWittek
27.07.2006, 14:24
Neo = Neonazi (Warum immer nur "Nazi" sagen?:] )

anhänger = Mitglied einer Fangemeinde. :cool: Du hast schon recht. Neo ist kürzer und prägnanter.

Neo für Neonazi, Neomarxist, Neoliberaler, Neokonservativer, Neonlampe, ....

Endlich kann jeder sofort verstehen, wer oder was gemeint ist.

ErhardWittek
27.07.2006, 14:32
Was interessieren mich Hitler und die ganzen ollen Kamellen, die man uns mit zunehmder Verzweiflung und immer geringerer Wirkung dauernd aufs Brot schmieren will.

Mir geht es um die Zukunft meines Landes, meines Volkes, meiner Familie und mein eigenes Wohl. Wenn überall das Geld knapp wird und wenn den nostalgischen linken Schwätzern brutalstmöglichst die Stütze zusammengestrichen wird - das wird garantiert kommen - dann, wenn es ihnen ans eigene Leder geht, stellen einige Zombies sicher ihr Unwesen ein. Das ist der Unterschied. Die linken Schwätzer haben ja nichts anderes gelernt, als die alten Geschichten. Deshalb reden sie auch so gern darüber.

Und weil sie keine Zukunft haben, interessieren sie sich logischerweise dafür auch nicht. Sie sind eben rückwärtsgewandte spießige Antifanten, die in ihren revolutionären Phantasien ständig von der Befreiung der geknechteten Massen träumen, die dem Reich des glückseligmachenden Sozialismus einverleibt werden sollen.
Auf daß alle gleich sein mögen - in Armut und Unterdrückung.

Drosselbart
27.07.2006, 14:35
Das ist der Unterschied. Die linken Schwätzer haben ja nichts anderes gelernt, als die alten Geschichten. Deshalb reden sie auch so gern darüber.

Und weil sie keine Zukunft haben, interessieren sie sich logischerweise dafür auch nicht. Sie sind eben rückwärtsgewandte spießige Antifanten, die in ihren revolutionären Phantasien ständig von der Befreiung der geknechteten Massen träumen, die dem Reich des glückseligmachenden Sozialismus einverleibt werden sollen.
Auf daß alle gleich sein mögen - in Armut und Unterdrückung.

Klar, Erhard. Diese Leute leben in der Vergangenheit oder in einer Scheinwelt aus Phantasie, Fiction und rudimentären Wissensbrocken.

Daher vielleicht auch die lustige Neuschöpfung "Neo" des langnasigen Cineasten.

http://www.spiritv.de/03kultur/kino-matrix_reloaded/matrix.htm

Aber eigentlich war es ja "Neo", der gegen die "Bösen" gekämpft hat.

twoxego
27.07.2006, 14:49
Wenn überall das Geld knapp wird und wenn den nostalgischen linken Schwätzern brutalstmöglichst die Stütze zusammengestrichen wird
.

was denn nun ?
eigentlich sollen die doch das land beherrschen.
nun leben sie plötzlich von stütze, wie diese npd typen ?

Drosselbart
27.07.2006, 14:51
was denn nun ?
eigentlich sollen die doch das land beherrschen.
nun leben sie plötzlich von stütze, wie diese npd typen ?

Was du immer nur mit deiner NPD hast. Bist du Mitglied (oder sagt man da auch Genosse?)

twoxego
27.07.2006, 14:52
Was du immer nur mit deiner NPD hast. Bist du Mitglied (oder sagt man da auch Genosse?)
vergiss einmal die npd und erkläre einfach wie das passen soll.
entweder diese leute haben das sagen oder es sind asoziale. beides zugleich geht nicht.

Liegnitz
27.07.2006, 14:56
Fakt ist die Regierungen in Ost und West wurden von den Allierten installiert und entsprachen nicht dem wahrem Wählerwillen des noch verbliebenen Volkes.
Und die Nachfolger insbesonder nach den 68ern haben Deutschland schrittweise geschadet durch Vernichtungstheorien allen Konservativen und Christlichen und Verbreitung von Nazieuphorie und Selsbstverleugenung bis zum extrem.
Und gezielter Umvolkung durch Multikulti.

Das meint der Threadersteller. Lupo

Drosselbart
27.07.2006, 14:57
vergiss einmal die npd und erkläre einfach wie das passen soll.
entweder diese leute haben das sagen oder es sind asoziale. beides zugleich geht nicht.

Die Elite der Asozialen hat das Sagen. 'Aber langsam werden die öffentlichen Getreidespenden für ihren verlotterten Anhang knapp.

Du kennst dich doch in römischer Geschichte aus. Reden wir mal nicht über Crassus und Volkstribunen mit Idealen, sondern über (hochedle) Senatoren, die sich die Stimmen des Plebs (Lumpenproletariats) mit "Unterstützungsgeld" gekauft haben.

Wenn das Geld nicht mehr da ist, wenn dem Pöbel, der jetzt noch links mitläuft, oder überhaupt nicht reagiert das Fressen weggenommen wird, dann brennt es.

twoxego
27.07.2006, 15:04
Die Elite der Asozialen hat das Sagen. 'Aber langsam werden die öffentlichen Getreidespenden für ihren verlotterten Anhang knapp.


ich werde mich ganz sicher nicht mit dir über rom unterhalten, du meine güte.
lass uns lieber bei den asozialen bleiben.
die elite der asozialen sind vermutlich die, die doppelte sozialhilfe oder was auch immer kassieren.
zugleich aber beherrschen sie und ihr velotteter anhang das land.
das kommt dir nicht etwa irgendwie leicht unlogisch vor ?

was matrix angeht, nennt man das den philosophischen salat. hier war jemand etwas übermotiviert und spielte mit begriffen die er nicht verstand.
das erinnert mich an etwas.

lupus_maximus
27.07.2006, 15:06
Die Elite der Asozialen hat das Sagen. 'Aber langsam werden die öffentlichen Getreidespenden für ihren verlotterten Anhang knapp.

Du kennst dich doch in römischer Geschichte aus. Reden wir mal nicht über Crassus und Volkstribunen mit Idealen, sondern über (hochedle) Senatoren, die sich die Stimmen des Plebs (Lumpenproletariats) mit "Unterstützungsgeld" gekauft haben.

Wenn das Geld nicht mehr da ist, wenn dem Pöbel, der jetzt noch links mitläuft, oder überhaupt nicht reagiert das Fressen weggenommen wird, dann brennt es.
Dies glaube ich auch!
Denn unsere Bereicherung weiß ja garnicht, wie man durch Arbeit zum Lebensunterhalt kommen kann. Wenn die plötzlich ohne die finanzielle Versorgung durch die Deutschen dastehen, verhungert praktisch die Hälfte. Die Unternehmer werden sich hüten, ihre geplünderten Lebensmittel-Geschäfte neu zu füllen.
Die heißt, wir Deutschen müssen unsere Lebensmittel mit Gewalt verteidigen, oder wir verhungern selber!
Vielleicht werden sie dann wach!

twoxego
27.07.2006, 15:11
na du hast ja grade noch gefehlt.
heute ist es allerdings etwas zu warm zum rumalbern.

redanarchist
27.07.2006, 15:12
Wenn die plötzlich ohne die finanzielle Versorgung durch die Deutschen dastehen, verhungert praktisch die Hälfte. Die Unternehmer werden sich hüten, ihre geplünderten Lebensmittel-Geschäfte neu zu füllen.
Die heißt, wir Deutschen müssen unsere Lebensmittel mit Gewalt verteidigen, oder wir verhungern selber!
Vielleicht werden sie dann wach!

immer wieder erstaunlich, in welche realität manche leute so leben.:(

GnomInc
27.07.2006, 15:14
Denn unsere Bereicherung weiß ja garnicht, wie man durch Arbeit zum Lebensunterhalt kommen kann. Wenn die plötzlich ohne die finanzielle Versorgung durch die Deutschen dastehen, verhungert praktisch die Hälfte. Die Unternehmer werden sich hüten, ihre geplünderten Lebensmittel-Geschäfte neu zu füllen.
Die heißt, wir Deutschen müssen unsere Lebensmittel mit Gewalt verteidigen, oder wir verhungern selber!
Vielleicht werden sie dann wach!

Das ist zwar radikaldarwinistisch gedacht - aber immerhin ein mögliches
Szenario , wenn man dieses seit etwa 40 Jahren andauernde Parteien/
Regierungs/Medien-Handeln zu Ende denkt.
Nur die Verursacher werden sich rechtzeitig davonstehlen.....

Drosselbart
27.07.2006, 15:25
ich werde mich ganz sicher nicht mit dir über rom unterhalten, du meine güte.
lass uns lieber bei den asozialen bleiben.
die elite der asozialen sind vermutlich die, die doppelte sozialhilfe oder was auch immer kassieren.
zugleich aber beherrschen sie und ihr velotteter anhang das land.
das kommt dir nicht etwa irgendwie leicht unlogisch vor ?

was matrix angeht, nennt man das den philosophischen salat. hier war jemand etwas übermotiviert und spielte mit begriffen die er nicht verstand.
das erinnert mich an etwas.


Die Elite der Asozialen bringt es auch ohne vernünftigen Beruf, ohne Bildung und ohne Kultur zu etwas. Es gibt da schon Beispiele. Sie erreichen diese Stellung indem sie ihrem asozialen Anhang vorgaukeln, "links" , "für soziale Gerechtigkeit" oder ähnlichen Unfug zu sein.

Wenn man dann genauer hinschaut, sieht man daß sie links faseln und rechts leben und sich einen Dreck um ihr Klientel scheren, das sie aus Dummheit, Mitläuferdumm oder sonstiger Geistesträgheit gewählt hat.

Ums mal auch für dich verständlich auszudrücken: Es gibt Häuptlinge und Indianer. Die Häuptlinge sind zwar auch rot und Indianer, aber nicht jeder verlauste, verlotterte, versoffene Reservats-Indianer ist ein Häuptling.

redanarchist
27.07.2006, 15:36
der thread sollte geschlossen oder ins spamforum verschoben werden.

künftige kommentare sollten in form dadaistischer gedichte verfasst sein, um ihnen wenigstens den hauch intelektueller tiefe zu verleihen...

lupus_maximus
27.07.2006, 15:39
der thread sollte geschlossen oder ins spamforum verschoben werden.

künftige kommentare sollten in form dadaistischer gedichte verfasst sein, um ihnen wenigstens den hauch intelektueller tiefe zu verleihen...
Warum sollte er geschlossen werden?

Weil dir die Argumente ausgehen, die du noch nie gehabt hast?

redanarchist
27.07.2006, 15:44
Warum sollte er geschlossen werden?

Weil dir die Argumente ausgehen, die du noch nie gehabt hast?

argumente nennst du es, wenn hier ein paar rechte ihren geistigen unflat auskippen und gar nicht merken, wie sie sich blamieren? bitte sehr...:rolleyes:

twoxego
27.07.2006, 15:53
Es gibt Häuptlinge und Indianer. Die Häuptlinge sind zwar auch rot und Indianer, aber nicht jeder verlauste, verlotterte, versoffene Reservats-Indianer ist ein Häuptling.

schön dass du may kennst.
hat das irgend etwas mit dem zu tun, was ich dich fragte oder worum es hier geht ?
möchtest du mehr über deine lektuere loswerden, empfehle ich dir übrigens den thread: " was lest ihr grade ".

was folgerichtiges denken angeht kann ich dir leider nichts empfehlen.
jemand der es zu etwas brachte dürfte kaum noch zu den asozialen gehören.
versuch diesen satzt einfach zu verstehen auch wenn es sehr schwer fällt.

emire
27.07.2006, 16:07
Nun, man könnte den Islam oder die Siegermächte nennen!
Jede Menge Raum für Spekulationen, vielleicht arbeitet der Islam auch mit den Siegermächten zusammen?
Schließlich wollen die Amis ja, daß die Türken in die EU kommen und die sind ja moslemisch!


Hat jetzt die Senilität, in der Endphase eingesetzt.Deine Aussagen werden immer verwirrter,sprich bitte nicht in Orakeln.

lupus_maximus
27.07.2006, 16:14
Hat jetzt die Senilität, in der Endphase eingesetzt.Deine Aussagen werden immer verwirrter,sprich bitte nicht in Orakeln.
Wie bitte?
Könnt ihr meinen Ausführungen nicht folgen?
Hmm, gibt es auch Senilität bei Jüngeren, vor allen Dingen bei Türken?
Dies wäre ja schrecklich, wie wollt ihr denn dann in den nächsten Jahren Deutschland regieren, wenn ihr jetzt schon nur noch Bahnhof und Abfahrt versteht?

ErhardWittek
27.07.2006, 16:16
argumente nennst du es, wenn hier ein paar rechte ihren geistigen unflat auskippen und gar nicht merken, wie sie sich blamieren? bitte sehr...:rolleyes: Und wo sind denn Deine Argumente? Meines Erachtens bist Du nur hier, um andere dumm anzumachen. Das wird wirklich furchtbar langweilig.
Kannst Du nicht zur Abwechslung mal andere Leute anöden?

Du sprichst zwar gern von Diskussionskultur, aber offensichtlich redest Du wie der Blinde von der Farbe.

Und Deine Beiträge sind in ihrer Belanglosigkeit weit blamabler, als Dir offensichtlich bewußt ist.

Drosselbart
27.07.2006, 16:26
schön dass du may kennst.
hat das irgend etwas mit dem zu tun, was ich dich fragte oder worum es hier geht ?
möchtest du mehr über deine lektuere loswerden, empfehle ich dir übrigens den thread: " was lest ihr grade ".

was folgerichtiges denken angeht kann ich dir leider nichts empfehlen.
jemand der es zu etwas brachte dürfte kaum noch zu den asozialen gehören.
versuch diesen satzt einfach zu verstehen auch wenn es sehr schwer fällt.

Übe dich noch etwas in geistigen Transferleistungen, Analogien, deduktiven Schlüssen. Vermeide Kurzschlüsse.

KrascherHistory
27.07.2006, 16:35
Moin.

"Deutschland". Was ist das ?

BVerfG: "....das Deutsche Reich ist rechtsfähig. Mangels Masse nicht handlungsfähig..." (sinngem.zitiert)

BRD nicht Rechtsnachfolger.

Besatzungskonstrukt ?

Friedensvertrag ? Notwendig ? MfG K

twoxego
27.07.2006, 16:37
Übe dich noch etwas in geistigen Transferleistungen, Analogien, deduktiven Schlüssen. Vermeide Kurzschlüsse.

wie kommst du darauf. ich habe hier keine thesen aufgestellt nur nach der begründung für welche gefragt.
kommt da noch etwas ?
wohl eher nicht.
warum wundert mich das nicht ?

sparty2
27.07.2006, 16:43
"Deutschland". Was ist das ?

BVerfG: "....das Deutsche Reich ist rechtsfähig. Mangels Masse nicht handlungsfähig..." (sinngem.zitiert)

BRD nicht Rechtsnachfolger.

Falsch... das BVerfG urteilte: "... BRD nicht Rechtsnachfolger da teilidentisch mit DR... "

Die BRD ist das DR, nicht sein Nachfolger... :rolleyes:

sparty2

emire
27.07.2006, 16:45
Wie bitte?
Könnt ihr meinen Ausführungen nicht folgen?
Hmm, gibt es auch Senilität bei Jüngeren, vor allen Dingen bei Türken?
Dies wäre ja schrecklich, wie wollt ihr denn dann in den nächsten Jahren Deutschland regieren, wenn ihr jetzt schon nur noch Bahnhof und Abfahrt versteht?

Ehrlich gesagt ich kann mit deinen Andeutungen nichts anfangen, wie viele andere auch in diesem Forum.Wir werden doch alle die Koffer packen müssen.

Um verstanden zu werden ist eine deutliche Artikulation von Nöten.

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 16:47
wie kommst du darauf. ich habe hier keine thesen aufgestellt nur nach der begründung für welche gefragt.

warum wundert mich das nicht ?
Hmm, könnte es sein, dass du gewisse Analogien nicht ganz begriffen hast, was dich plötzlich an Winnetou denken ließ?

Hmm, und jetzt scheint dir der Sinn von Drosselbarts gut gemeinter Hilfestellung für dich (Übe dich in geistigen Transferleistungen, Analogien, deduktiven Schlüssen. Vermeide Kurzschlüsse.) schon wieder entgangen zu sein.:( :cool:

MarekD
27.07.2006, 16:51
Ja, ich in Österreich und liebe meine österreichische Heimat (jetzt da ich im wunderschönen Wilhering lebe ganz besonders), aber dennoch fühle ich mich (trotz meiner multiethnischen Abstammung) als Deutscher und darum gehört ganz Deutschland zu meinem Interessensgebiet.

Das will dir doch auch niemand nehmen:) Ich liebe auch meine Heimat. Warum auch nicht? So ein klein wenig Lokalpatriotismus tut gut. Und wenn Du diech als Deutscher fühlst, dann ist das ebenfalls in Ordnung. Ich kann das verstehen. Mir geht es auch so und ich habe auch eine multiethnische Ahnengalerie, wie Du weißt.

Wie sagte doch EMA? Das ganze Deutschland solle es sein:cool:

Herr Bratbäcker
27.07.2006, 16:52
Moin.

"Deutschland". Was ist das ?

BVerfG: "....das Deutsche Reich ist rechtsfähig. Mangels Masse nicht handlungsfähig..." (sinngem.zitiert)

BRD nicht Rechtsnachfolger.

Besatzungskonstrukt ?

Friedensvertrag ? Notwendig ? MfG K
Da gibt es doch einen Spezial-Strang zu. oder? Auch in diesem Strang solltest du das Publikum nicht mit juristischer Argumentation überfordern. Die politisch Korrekten haben es gern lieber ein bißchen platter. ( Du bist doof. Nee, Du bist noch viel mehr doof):cool: :]

sparty2
27.07.2006, 16:55
Moin.

"Deutschland". Was ist das ?

BVerfG: "....das Deutsche Reich ist rechtsfähig. Mangels Masse nicht handlungsfähig..." (sinngem.zitiert)

BRD nicht Rechtsnachfolger.

Besatzungskonstrukt ?

Friedensvertrag ? Notwendig ? MfG K

In diesem Fall irrt der Hobby-Staatsrechtler:



Vor der Wiedervereinigung wurde in der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Staatsgewalt des Deutschen Reiches und der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland unterschieden. Einer der Kernsätze des Grundlagenvertragsurteils des BVerfG lautet (BVerfGE 36, 1 (15 f.)).
"Das Grundgesetz ... geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist... Das Deutsche Reich
existiert fort ... besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsunfähig."
Die Bundesrepublik Deutschland sei, so das BVerfG, nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern mit ihm identisch, vor der Wiedervereinigung allerdings nur teilidentisch.
Aus dieser Teilidentität wurde abgeleitet, dass der Bundesrepublik die Rechtsmacht zu Verfügungen fehle, die Deutschland als Ganzes betreffen. Insbesondere die endgültige Regelung der deutschen Ostgrenze (Anerkennung der Oder-Neisse-Linie, Abtretung Ostpreußens an die Sowjetunion bzw. an Polen) wäre eine solche Verfügung gewesen. Es war darum rechtlich konsequent, dass sich die Bundesregierung im Jahr 1990 zu einer Regelung dieser Fragen erst nach und nicht schon vor der Wiedervereinigung bereitgefunden hat. Denn mit dem Beitritt der DDR und dem Ende des Sonderstatus von Berlin hörte die Bundesrepublik
Deutschland auf, im Verhältnis zum Deutschen Reich nur teil-identisch zu sein. Seitdem ist sie vielmehr mit dem Deutschen Reich voll-identisch und besitzt die Rechtsmacht zu Verfügungen, die Deutschland als Ganzes, etwa sein Staatsgebiet, betreffen.
Die Identitätsthese bedeutet, negativ formuliert, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist. Rechtsnachfolge implizierte ja gerade, dass das Deutsche Reich untergegangen und die Bundesrepublik als neues und anderes Rechtssubjekt in dessen Rechtsstellung eingetreten ist, so wie Erben an die Stelle eines Erblassers treten. Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität – eine Kontinuität, aus der die DDR vergeblich versucht hat auszubrechen.

(Aus Prof. Dr. Heintzen, Vorlesung Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (http://www.fu-berlin.de/jura/veranstaltungen/lehrveranstaltungen/01ws0102/v_bezuege_des_GG_heinzen/Drei_Elementen_Lehre__Staatsvolk_.pdf), Seite 8 ff.)

sparty2

P.S.: Ich kann die alte Geschichte langsam nicht mehr hören... :O

redanarchist
27.07.2006, 17:01
P.S.: Ich kann die alte Geschichte langsam nicht mehr hören... :O

du wirst sie aber noch oft zu hören bekommen, verlass dich drauf :(

shigymigy
27.07.2006, 17:02
In diesem Fall irrt der Hobby-Staatsrechtler
P.S.: Ich kann die alte Geschichte langsam nicht mehr hören... :O

er gibt nicht auf -- der küchencrasher --- :)) :)) :)) :lach: :lach:

KrascherHistory
27.07.2006, 17:02
Falsch... das BVerfG urteilte: "... BRD nicht Rechtsnachfolger da teilidentisch mit DR... "

Die BRD ist das DR, nicht sein Nachfolger... :rolleyes:

sparty2

Moin. Zitierst Bonaparte. Und dann sowas.

1.) BRD ist das DR. BRD teilidentisch mit DR. Hm.

Mathematisch: 5 = 5 und 5=15 ??

Was habe ich übersehen (hau drauf, Mathe LK; bei nichtlinearer Mathematik bitte langsamer, danke) ?

2.) Das o.a. Urteil stammt von 1973

Es gab BRD, DDR und Ostgebiete

Vieles stimmt hier nicht: jeder der 3 Teile ist ja identisch mit dem DR.
(die BRD hatte ja kein Vorrecht vor DDR oder Ostgebieten, oder ?)

BRD = DR und DDR = DR und Ostgebiete = DR
Daraus folgt: BRD = Ostgebiete DDR = BRD und DDR = Ostgebiete

Stimmt nachweislich nicht.

Nächster, schwerer Fehler: "Ordre public" das DR ist rechtsfähig. Zur gleichen Zeit besteht das Rechtssystem der BRD auf dem Teil des DR. Nach "deutschem" Recht (sowohl DR als auch BRD) kann in ein und demselben Raum nicht 2 versch. Rechstsysteme bestehen.

Fazit: das DR ist nicht die BRD ! Sie ist das DR aber nicht Rechtsnachfolger ? Wer denn, wenn höchstes BRD-Gericht rechtsfähigkeit beschieden hat ?

Klär mich auf. Danke. MfG K

shigymigy
27.07.2006, 17:06
:lach: :lach: :prost: :O :deutschla


Moin. Zitierst Bonaparte. Und dann sowas.

1.) BRD ist das DR. BRD teilidentisch mit DR. Hm.

Mathematisch: 5 = 5 und 5=15 ??

Was habe ich übersehen (hau drauf, Mathe LK; bei nichtlinearer Mathematik bitte langsamer, danke) ?

2.) Das o.a. Urteil stammt von 1973

Es gab BRD, DDR und Ostgebiete

Vieles stimmt hier nicht: jeder der 3 Teile ist ja identisch mit dem DR.
(die BRD hatte ja kein Vorrecht vor DDR oder Ostgebieten, oder ?)

BRD = DR und DDR = DR und Ostgebiete = DR
Daraus folgt: BRD = Ostgebiete DDR = BRD und DDR = Ostgebiete

Stimmt nachweislich nicht.

Nächster, schwerer Fehler: "Ordre public" das DR ist rechtsfähig. Zur gleichen Zeit besteht das Rechtssystem der BRD auf dem Teil des DR. Nach "deutschem" Recht (sowohl DR als auch BRD) kann in ein und demselben Raum nicht 2 versch. Rechstsysteme bestehen.

Fazit: das DR ist nicht die BRD ! Sie ist das DR aber nicht Rechtsnachfolger ? Wer denn, wenn höchstes BRD-Gericht rechtsfähigkeit beschieden hat ?

Klär mich auf. Danke. MfG K
:O :O :help: gibt es eigentlich auch unzurechnungsfähigkeit im sinne von -- schalt ihn ab?

twoxego
27.07.2006, 17:13
Hmm, könnte es sein, dass du gewisse Analogien nicht ganz begriffen hast, was dich plötzlich an Winnetou denken ließ?




könnte es sein, dass du einfach ab und an einmal etwas hinschreibst, ohne die vorhergehende debatte anzuschauen oder seid ihr einfach brüder im geiste.

malnachdenken
27.07.2006, 17:15
Moin.

"Deutschland". Was ist das ?

BVerfG: "....das Deutsche Reich ist rechtsfähig. Mangels Masse nicht handlungsfähig..." (sinngem.zitiert)

BRD nicht Rechtsnachfolger.



Sei doch so lieb das Urteil komplett wiederzugeben.

redanarchist
27.07.2006, 17:16
@krasher History: ich fürchte, du wirst hier keine ernstzunehmende kommentare erhalten: die einen werden dir zustimmen, weil sie ohnehin den ganzen tag vom dr träumne, die anderen (mich eingeschlossen) interessiert die thematik zu wenig, um sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen bzw. sie halten sie für harmlose spinnerei

so oder so, du wirst du als einsamer rufer in der wüste alt werden...

verwende deine zeit für sinnvollere dinge...

esperan
27.07.2006, 17:17
Nach 1948 bis 1968 gab es noch ein kurzes Aufbäumen mit dem Wirtschaftswunder, aber auch dieses war eigentlich nicht im Sinne der Sieger.
Denn, es ist eine Frechheit, wenn es dem besiegten Land wirtschaftlich besser geht als den Siegern.
Flugs setzte man Kollaborateure ein, die 68er, um Deutschland wieder nach unten zu bringen.
Auch die EU mußte so weit ausgebaut werden, damit wir irgendwann finanziell auf dem Zahnfleisch gehen.
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!

So ein Schwachsinn !

Schau dir die Realität an und halte mit deinen Verschwörungstheorien keine unsinnigen Reden.

Liebe Grüße
esperan

lupus_maximus
27.07.2006, 17:23
So ein Schwachsinn !

Schau dir die Realität an und halte mit deinen Verschwörungstheorien keine unsinnigen Reden.

Liebe Grüße
esperan
Dies sind keine Theorien, sondern von mir erlebte Realität!
Seit 1972 geht es mit Deutschland bergab, dies habe ich ich bereits 20 Jahre vor unseren Politikern festgestellt.
Bzw.: die geben dies ja jetzt noch nicht zu!
Was ja auch kein Wunder ist, wer gibt schon gerne zu, das er 35 Jahre lang geistig minderbemittelt war!

Quo vadis
27.07.2006, 17:23
Deutschland ist seit November 1918 tot.Von 1871- 1914 erlebte es seine Blüte.Der 1. WK war der Anfang vom Ende und seit November 1918 werden wir nur noch saumäßig verwaltet............:rolleyes:

basti
27.07.2006, 17:24
in wessen interesse dann?

und woraus genau besteht das interesse des deutschen volkes? gibt es möglicherweise unterschiedliche interessen, die sich möglicherweise sogar widersprechen? pluralismus genannt?


ja, pluralismus ist das zauberwort, welches diesen staat seit langem lähmt.
der parteienstaat deutschland macht es möglich, daß partikularinteressen jede tiefe reform seiner selbst verhindert.
der begriff pluralismus ist für die heutige zeit zu ungenau. umschreibt er doch verschiedene interessen verschiedenster gesellschaftlicher gruppierungen, aber auch lebenstile sind gemeint. doch lebenstile und interessen sind etwas völlig unterschiedliches, dennoch hängen sie miteinander zusammen. menschen die in sogenannten hausprojekten leben, pflegen einen alternativen lebenstil unabhängig von der restlichen konsumgesellschaft. logischerweise kollidiert ihr interesse dort kostenlos oder billig zu wohnen mit dem interesse des hauseigentümer, der das haus sanieren und hernach teuer vermieten will.
zugegeben, daß ist die individuelle ebene und nicht institutionelle wo wir es mit arbeitnehmer- und arbeitgeberverbänden zu tun haben. dazu gibt es noch mächtige verbände, die zbsp die interessen der autofahrer vertreten, aber schwache verbände, die sich um die radfahrer kümmern.
dummerweise sind diese interessenverbände mit dem parteienapparat verbunden. ein prominentes beispiel gab es vor kurzem mit röttgen (http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/index.php/n2006072620083000002). wie nun herauskam war ein größerer einfluss auf die politik beabsichtigt. das ging schief. ob es gut oder schlecht ist, ist eine andere frage. gleiches gilt für gewerkschaftler in doppelfunktion.
diese art von falsch verstandenem pluralismus lehne ich ab, weil er schädlich fürs volk ist, denn auf diese weise bekommen nur bestimmte interessensgruppen unmittelbaren einfluß auf die politik während andere vernachlässigt werden.
einen pluralismus, der sich in pragmatischer realer politik bündelt gibt es daher nicht.

sparty2
27.07.2006, 17:26
Moin. Zitierst Bonaparte. Und dann sowas.

1.) BRD ist das DR. BRD teilidentisch mit DR. Hm.

Mathematisch: 5 = 5 und 5=15 ??

Was habe ich übersehen (hau drauf, Mathe LK; bei nichtlinearer Mathematik bitte langsamer, danke) ?


Wenn man Dir einen Arm amputiert und Dir einen anderen Namen gibt, bist Du dann eine andere Person? Nein, und Du bist unter Deinem neuen Namen auch nicht Dein eigener Nachfolger, Du bist und bleibst Du selbst... :]




2.) Das o.a. Urteil stammt von 1973

Es gab BRD, DDR und Ostgebiete

Vieles stimmt hier nicht: jeder der 3 Teile ist ja identisch mit dem DR.
(die BRD hatte ja kein Vorrecht vor DDR oder Ostgebieten, oder ?)

BRD = DR und DDR = DR und Ostgebiete = DR
Daraus folgt: BRD = Ostgebiete DDR = BRD und DDR = Ostgebiete

Stimmt nachweislich nicht.

Nein da machst Du einen Fehler...
Die DDR hat sich als vollständig neuer Staat verstanden. Die Ostgebiete waren nie ein eigener Staat, also bleibt nur die BRD... :]



Nächster, schwerer Fehler: "Ordre public" das DR ist rechtsfähig.
?(
Zur gleichen Zeit besteht das Rechtssystem der BRD auf dem Teil des DR. Nach "deutschem" Recht (sowohl DR als auch BRD) kann in ein und demselben Raum nicht 2 versch. Rechstsysteme bestehen.

Da die BRD das Dr ist, ist das DR natürlich auch rechtsfähig... :rolleyes:
Da die BRD das DR ist, konnte sie natürlich alte Gesetze ändern und neue erlassen... :]

sparty2

malnachdenken
27.07.2006, 17:28
Dies sind keine Theorien, sondern von mir erlebte Realität!
Seit 1972 geht es mit Deutschland bergab, dies habe ich ich bereits 20 Jahre vor unseren Politikern festgestellt.


Na was denn nun? Erst ist Deutschland seit 1945 tot und nun geht es seit 20 Jahren bergab?

Mensch lupus, wenn Du dir schon seltsame Geschichten ausdenkst, dann sollten sie zumindest in sich schlüssig und logisch sein.

redanarchist
27.07.2006, 17:31
Deutschland ist seit November 1918 tot.Von 1871- 1914 erlebte es seine Blüte.Der 1. WK war der Anfang vom Ende und seit November 1918 werden wir nur noch saumäßig verwaltet............:rolleyes:

nach deiner ansicht ging es dem deutschen michel im kaiserreich besser als heute bzw. 1949-2006? oje.

Quo vadis
27.07.2006, 17:35
nach deiner ansicht ging es dem deutschen michel im kaiserreich besser als heute bzw. 1949-2006? oje.

...habe noch niemanden Klagen gehört--im Gegensatz zu heute..:rolleyes:
Und lasse deine dämlichen Einlassungen, ohne jegliche argumentative Substanz.Dann wärst du auch drauf gekommen, dass dass Kaiserreich nicht nur die Blütezeit war, sondern sein eigener Totengräber...und damit ganz Deutschlands in der bewährten Form.

KrascherHistory
27.07.2006, 17:37
In diesem Fall irrt der Hobby-Staatsrechtler:


(Aus Prof. Dr. Heintzen, Vorlesung Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (http://www.fu-berlin.de/jura/veranstaltungen/lehrveranstaltungen/01ws0102/v_bezuege_des_GG_heinzen/Drei_Elementen_Lehre__Staatsvolk_.pdf), Seite 8 ff.)

sparty2

P.S.: Ich kann die alte Geschichte langsam nicht mehr hören... :O


Moin. Wo hat der Prof. seinen Lehrstuhl ? Im Märchenland ?

Den Käse kann ja Lieschen-Müller sogar wiederlegen.

Vor der Wiedervereinigung wurde in der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Staatsgewalt des Deutschen Reiches und der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland unterschieden. Einer der Kernsätze des Grundlagenvertragsurteils des BVerfG lautet (BVerfGE 36, 1 (15 f.)).
"Das Grundgesetz ... geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist... Das Deutsche Reich
existiert fort ... besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsunfähig."

So weit so gut. Ich machs mal für alle etwas langsamer, besonders die Hobbyjuristen. Ich bin bloß Gärtner.

DR nicht untergegangen, rechtsfähig. Gem. ordre public würden auf dem Gebiet der ehem. "BRD" und der neuen "BRDDR" 2 unterschiedliche Rechtssysteme bestehen. Nach BEIDEN deutschen Rechssystemen ist dieses aber unmöglich.
Ordre public ist eine Rechtsnorm auf deutschem Boden, die weitaus älter ist als BRD oder der Prof.
Hinzu kommt die Verletzung des Völkerrechts. Hat die BRD die debellatio des Dt.Reiches herbeigeführt ? Wäre Verletzung des Völkerrechts das nach Art. 25GG dem dt.Recht vorgeht.
Schon mal nicht möglich !!
Die Bundesrepublik Deutschland sei, so das BVerfG, nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern mit ihm identisch, vor der Wiedervereinigung allerdings nur teilidentisch.

Wer kann diesen Juristenmist mit eigenen Worten erklären ? Wie könnte eine Regierung 1/3 der gesamten Staatsfläche einfach abgeben. Völkerrechtlich nicht ? Was passiert wenn Dänemark SH haben möchte ?
Aus dieser Teilidentität wurde abgeleitet, dass der Bundesrepublik die Rechtsmacht zu Verfügungen fehle, die Deutschland als Ganzes betreffen. Insbesondere die endgültige Regelung der deutschen Ostgrenze (Anerkennung der Oder-Neisse-Linie, Abtretung Ostpreußens an die Sowjetunion bzw. an Polen) wäre eine solche Verfügung gewesen.

Natürlich fehlt die Rechtsmacht. Eine völkerrechtlich verbindliche Vollmacht des Deutschen Reiches - Weim.Verfassungskonform - wäre erforderlich. Nix anderes.
Im übrigen sind die Gebiete seit 61 Jahren illegal annektier- wieder gegen Völkerrecht (immer HKLO), wieso also Abtretung 1990. Die "Dinger" waren schon weg.

Es war darum rechtlich konsequent, dass sich die Bundesregierung im Jahr 1990 zu einer Regelung dieser Fragen erst nach und nicht schon vor der Wiedervereinigung bereitgefunden hat. Denn mit dem Beitritt der DDR und dem Ende des Sonderstatus von Berlin hörte die Bundesrepublik
Deutschland auf, im Verhältnis zum Deutschen Reich nur teil-identisch zu sein.

Tja, Herr Prof. 99 % der Forenmitglieder haben die Verträge in und in Bezug auf Berlin v.1990 nicht gelesen. Ich leider schon. Sonderstatus Berlins besteht nach wie vor. Berlin selbst klagt derzeit vor dem BVerfG im Rahmen einer sog. Normenkontrollklage um ABERKENNUNG seines Sonderstatus, da es "Reichsgebiete" (mit Flughafen Tempelhof drauf) im Wert von 500 Mio Euro gerne haben möchte. So ein Pech aber auch !

Seitdem ist sie vielmehr mit dem Deutschen Reich voll-identisch und besitzt die Rechtsmacht zu Verfügungen, die Deutschland als Ganzes, etwa sein Staatsgebiet, betreffen.

O.K. 46 Feindstaaten sind noch da. Wo ist der Friedensvertrag, Pfeife ?

Die Identitätsthese bedeutet, negativ formuliert, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist. Rechtsnachfolge implizierte ja gerade, dass das Deutsche Reich untergegangen und die Bundesrepublik als neues und anderes Rechtssubjekt in dessen Rechtsstellung eingetreten ist, so wie Erben an die Stelle eines Erblassers treten.

Ja und. Wäre schon Sch... sich jetzt zu widersprechen.

Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität – eine Kontinuität, aus der die DDR vergeblich versucht hat auszubrechen.

Und warum ist die "BRD" gerade vorm BGH dazu verdonnert worden den Bundesadler der Reichsadler ist, nicht mehr zu benutzen ?? Ist jedem klar was das bedeutet. Die BRD darf ihren Adler nicht mehr führen. Haben so ein paar Spinner aus meinem Dunstkreis veranlaßt. Das ist aber doof.
Wieso muß man dieses Verfahren über Jahre in verschiedenen Gerichten der BRD verschleppen, wenn sie recht hätten ??

WENN DAS URTEIL RECHTSKRÄFTIG GEWORDEN IST WIRD DIE BRD KEIN WAPPENTIER MEHR HABEN ! WIR KÖNNTEN JA EINE DUMME KUH ALS SINNBILD FÜR ALLE JURISTEN UND HOBBYJURISTEN EINFÜHREN !!!

(Aus Prof. Dr. Heintzen, Vorlesung Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht, Seite 8 ff.)

Offener Aufruf: Mit Verlaub, Herr Professor, sie sind ein dämlicher Spinner !!
Nach (gültiger) Weimarer Verfassung sind sie ein Verfassungshochverräter und mit Mindestmaß zu bestrafen.

Hat jemand eine eigenen Meinung ?? MfG K

lupus_maximus
27.07.2006, 17:38
Na was denn nun? Erst ist Deutschland seit 1945 tot und nun geht es seit 20 Jahren bergab?

Mensch lupus, wenn Du dir schon seltsame Geschichten ausdenkst, dann sollten sie zumindest in sich schlüssig und logisch sein.
Dies verstehst du nicht, Deutschland wird seit 1945 inoffiziell als Leiche behandelt!
Das Ziel ist, offiziell den Tod Deutschlands bekanntgeben zu können.
Daran arbeiten gerade die Linken, die Grünen und auch unsere lieben 68er.
Es fehlt nicht mehr viel bis zur Bekanntgabe des offiziellen Todestages der Ur-Deutschen.
Jetzt kannst du weiter malnachdenken, viel Glück bei dieser Jahrhundertleistung!

malnachdenken
27.07.2006, 17:38
...habe noch niemanden Klagen gehört--im Gegensatz zu heute..:rolleyes:
Und lasse deine dämlichen Einlassungen, ohne jegliche argumentative Substanz.Dann wärst du auch drauf gekommen, dass dass Kaiserreich nicht nur die Blütezeit war, sondern sein eigener Totengräber...und damit ganz Deutschlands in der bewährten Form.


Du stellst hier also 2 Thesen auf:
1. Niemand beklagte sich zu Kaiserszeiten und
2. Das deutsche Kaiserreich von 1871 war die bewährte Form Deutschlands.

Wie erklärst Du dir dann die Gegnerschaft zumn Kaiser unter dem Volk und die kurze Zeit des Kaiserreiches?

Verstehe mich nicht falsch, es gab natürlich auch gute Seiten zu Kaiserszeiten. Jedoch ebensoviele schlechte. (Beispiel Schere zwischen Arm und Reich immer weiter).

malnachdenken
27.07.2006, 17:41
Dies verstehst du nicht,

Ich verstehe sehr wohl:

Erst behauptest Du Deutschland sei seit 45 tot, dann sagst Du, dass Deutschland seit den 70er untergeht.

Über Deine immer wiederholenden gleichen Verschwörungstheorien und Untergangsszenarien mit Linken/68er/andere Gruppierungen kann ich nur gähnen.
Es wird langweilig und Verbesserungen erreichst Du damit auch nicht (und das willst Du doch, oder?)

lupus_maximus
27.07.2006, 17:49
Ich verstehe sehr wohl:

Erst behauptest Du Deutschland sei seit 45 tot, dann sagst Du, dass Deutschland seit den 70er untergeht.

Über Deine immer wiederholenden gleichen Verschwörungstheorien und Untergangsszenarien mit Linken/68er/andere Gruppierungen kann ich nur gähnen.
Es wird langweilig und Verbesserungen erreichst Du damit auch nicht (und das willst Du doch, oder?)
Nein!
In diesem Land sind Verbesserungen für Deutsche nicht mehr zu erreichen!
Deswegen stelle ich schon die Homepage um und forciere den Wegzug der letzten tatkräftigen Deutschen, damit sie im Alter nicht dastehen wie arme Schweine, obwohl sie das ganze Leben dafür geschuftet haben!

malnachdenken
27.07.2006, 17:52
Nein!
In diesem Land sind Verbesserungen für Deutsche nicht mehr zu erreichen!
Deswegen stelle ich schon die Homepage um und forciere den Wegzug der letzten tatkräftigen Deutschen, damit sie im Alter nicht dastehen wie arme Schweine, obwohl sie das ganze Leben dafür geschuftet haben!


Ach ja Deine Homepage....

Du scheinst mir aber kein aufrechter Deutscher zu sein, wenn Du nicht für Dein Land etwas tun willst und lieber abhaust...

Heuchlerich vom Feinsten ist das ja :(

KrascherHistory
27.07.2006, 17:52
Wenn man Dir einen Arm amputiert und Dir einen anderen Namen gibt, bist Du dann eine andere Person? Nein, und Du bist unter Deinem neuen Namen auch nicht Dein eigener Nachfolger, Du bist und bleibst Du selbst... :]

Nein da machst Du einen Fehler...
Die DDR hat sich als vollständig neuer Staat verstanden. Die Ostgebiete waren nie ein eigener Staat, also bleibt nur die BRD...
sparty2


Moin.
O.K. DR = BRD und DDR = DR also DDR = BRD Falsch !!! Einfachste Aussagenlogik.

Selbst wenn ich die Ostgebiete reduziere, stimmt es nicht. Weder die BRD noch die DDR konnten ein Staat sein. Es waren ja nur "organisierte" Teilgebiete des Dt.Reichs. Selbst wenn wir - wie von dir angenommen - Staatlichkeit unterstellen, stimmt die Gleichung nicht.

Und das DR wird - nicht zuletzt durch die Alliierten - in den Grenzen vom 31.12.1937 definiert. Weswegen die Ostgebiete das DR mit definieren. Die BRD kann als "eigenes" Staatsgebiet die Ostgebiete nicht definieren, DDR auch nicht.
Wenn die BRD es nicht kann, das DR aber, ist nix identisch. Die DDR kann es auch nicht. Wenn "Beide" es einzeln nicht können, kann es die Summe beider auch nicht. Einfachste Logik.

Also. Erklärs mir.

MfG K

Quo vadis
27.07.2006, 17:53
Du stellst hier also 2 Thesen auf:
1. Niemand beklagte sich zu Kaiserszeiten und
2. Das deutsche Kaiserreich von 1871 war die bewährte Form Deutschlands.

3.Wie erklärst Du dir dann die Gegnerschaft zumn Kaiser unter dem Volk und die kurze Zeit des Kaiserreiches?

4.Verstehe mich nicht falsch, es gab natürlich auch gute Seiten zu Kaiserszeiten. Jedoch ebensoviele schlechte. (Beispiel Schere zwischen Arm und Reich immer weiter).

1. Die Leute hatten ein anderes Verständnis zum Staat, als das unsereins heute noch verstehen könnte...
2. wenn du es so nennen willst, will ich nicht widersprechen.Du mußt aber zugeben, dass es vorher und Nachher nur wenig nachahmenswerte Formen gab...
3. an der kurzen Zeit des Kaiserreichs, war nicht zuletzt der Kaiser selber Schuld.In Sarajewo wird der K.u.K-Thronfolger ermordet und wir stehen im Krieg--aber hallo..8o
Die Leute hatten alle was übrig für den Kaiser.Er hat aber schlußendlich Mist gebaut.(Wilhelm II)-Schade dass Friedrich Wilhelm III so zeitig sterben mußte, mit Ihm hätten wir den Krieg 1914 vielleicht vermeiden können...
4. "Schere zwischen Arm und Reich"--muah, die ist heute genauso groß wie damals, das ist überhaupt kein Maßstab.

malnachdenken
27.07.2006, 17:54
Moin.
O.K. DR = BRD und DDR = DR also DDR = BRD Falsch !!! Einfachste Aussagenlogik.



Ich bitte Dich nochmals das Urteil komplett wiederzugeben, welches Du hier nur sinngemäß geschrieben hast (BVerfG zum Status des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik).

KrascherHistory
27.07.2006, 17:57
Ich bitte Dich nochmals das Urteil komplett wiederzugeben, welches Du hier nur sinngemäß geschrieben hast (BVerfG zum Status des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik).

Moin. Habe ich gerade nicht griffbreit.
Ist aber im "Professoren"-Text angesprochen.
Du brauchst es auch nicht für diesen thread, da Einigkeit hinsichtlich des Inhalts besteht. MfG K

malnachdenken
27.07.2006, 18:02
1. Die Leute hatten ein anderes Verständnis zum Staat, als das unsereins heute noch verstehen könnte...
2. wenn du es so nennen willst, will ich nicht widersprechen.Du mußt aber zugeben, dass es vorher und Nachher nur wenig nachahmenswerte Formen gab...
3. an der kurzen Zeit des Kaiserreichs, war nicht zuletzt der Kaiser selber Schuld.In Sarajeo wird der K.u.K-Thronfolger ermordet und wir stehen im Krieg--aber hallo..8o
Die Leute hatten alle was übrig für den Kaiser.Er hat aber schlußendlich Mist gebaut.(Wilhelm II)-Schade dass Friedrich Wilhelm III so zeitig sterben mußte, mit Ihm hätten wir den Krieg 1914 vielleicht vermeiden können...
4. "Schere zwischen Arm und Reich"--muah, die ist heute genauso groß wie damals, das ist überhaupt kein Maßstab.


1. Das Verhltnis der kleinen Leute zum Staat damals war nicht anders als heute ("Die da oben machen eh was sie wollen" Vgl den Dichter Gerhartd Hauptmann)
2/3. Da hast Du natürlich recht. Aber das Deutsche Reich war nicht das Optimum. Weder von der Entstehung her (Revolution von oben), noch von den Kaisern (der eher liberal eingestellte Friedrich Wilhelm hätte das Reich garantiert in eine andere Richtung geführt, die nicht allzu explosiv geworden wäre, wie wir es von der Geschichte, gerade zur Jarhundertwende her kennen.)
4. Oh Du vergisst da aber das Niveau. Während hier die relative Armut schon bei einem niedrigen Einkommen beginnt (ca Hartz IV Niveau), war Armut zu Kaiserszeiten WIRKLICH Armut (Hunger, Verelendung, Kindstot etc pp).

malnachdenken
27.07.2006, 18:04
Moin. Habe ich gerade nicht griffbreit.
Ist aber im "Professoren"-Text angesprochen.
Du brauchst es auch nicht für diesen thread, da Einigkeit hinsichtlich des Inhalts besteht. MfG K


Du bist mit dem Urteil konform, dass die Bundesrepublik als Staat identisch ist mit dem Deutschen Reich?

Deine Beiträge hören sich nicht so an... vielleicht liegts auch an der Hitze.

sparty2
27.07.2006, 18:05
DR nicht untergegangen, rechtsfähig. Gem. ordre public würden auf dem Gebiet der ehem. "BRD" und der neuen "BRDDR" 2 unterschiedliche Rechtssysteme bestehen. Nach BEIDEN deutschen Rechssystemen ist dieses aber unmöglich.
Ordre public ist eine Rechtsnorm auf deutschem Boden, die weitaus älter ist als BRD oder der Prof.

Was ist diese ominöse "Ordre public" die Du immer anführst?



Wer kann diesen Juristenmist mit eigenen Worten erklären ? Wie könnte eine Regierung 1/3 der gesamten Staatsfläche einfach abgeben. Völkerrechtlich nicht ?

Warum nicht? Was spricht dagegen?


Tja, Herr Prof. 99 % der Forenmitglieder haben die Verträge in und in Bezug auf Berlin v.1990 nicht gelesen. Ich leider schon. Sonderstatus Berlins besteht nach wie vor.

Nein, der Sonderstatus von Berlin ist bereits aufgehoben...


Berlin selbst klagt derzeit vor dem BVerfG im Rahmen einer sog. Normenkontrollklage um ABERKENNUNG seines Sonderstatus, da es "Reichsgebiete" (mit Flughafen Tempelhof drauf) im Wert von 500 Mio Euro gerne haben möchte. So ein Pech aber auch ![/B]

Dabei ging's aber um den "Sonderstatus" im Länderfinanzausgleich... :))


O.K. 46 Feindstaaten sind noch da. Wo ist der Friedensvertrag, Pfeife ?

Wozu willst Du einen Friedensvertrag? Was soll da drinstehen?


Und warum ist die "BRD" gerade vorm BGH dazu verdonnert worden den Bundesadler der Reichsadler ist, nicht mehr zu benutzen ??
Wann und wo ist die BRD dazu "verdonnert" worden? Mir ist keine BGH (sic!) Entscheidung dazu bekannt... :O

sparty2

KrascherHistory
27.07.2006, 18:10
Du bist mit dem Urteil konform, dass die Bundesrepublik als Staat identisch ist mit dem Deutschen Reich?

Deine Beiträge hören sich nicht so an... vielleicht liegts auch an der Hitze.

Moin. Nö. Natürlich nicht.
Konformität hinsichtlich der Tatsache, was im Urteil steht.

Besinn dich mal mehr auf deine Rechtsnormen. Kann dir keiner nehmen, auch kein BVerfG. Es sei denn, du läßt es zu. MfG K

Der Patriot
27.07.2006, 18:10
@ sparty2 alle anderen

Solche Diskussionen sind sinnlos.

malnachdenken
27.07.2006, 18:12
Moin. Nö. Natürlich nicht.


Ach, jetzt auf einmal nicht mehr? Seltsam, erst mit Urteilen rumwerfen und dann auf einmal "Nö" sagen.


Komischer Kauz :))

shigymigy
27.07.2006, 18:16
Ich bin bloß Gärtner

ich hätte drauf kommen müssen :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

Kenshin-Himura
27.07.2006, 18:19
eine einzige böswillige verschwörung 8o

:heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse:

so hab ich sie am liebsten, die rechten jammerleider, zum schießen komisch

Linke müssen halt nicht jammern - kriegen ja alles in den Arsch geschoben und können dann damit die Rechen unterdrücken und ihnen auch noch hinterherrufen, sie seien ,,Jammerleider" (das hätte Hitler auch zu den Juden sagen können).

shigymigy
27.07.2006, 18:23
Wenn "Beide" es einzeln nicht können, kann es die Summe beider auch nicht. Einfachste Logik.Also. Erklärs mir.

für gärtner :

eine kartoffel -- wird kein tomatensalat
zwei kartoffeln -- können einzeln nicht zu tomatensalat werden

aber die einzelnen kartoffeln können einem bauern ertrag bringen -- einem gärtner nicht.:lach: :lach: :lol:

Kenshin-Himura
27.07.2006, 18:26
der thread sollte geschlossen oder ins spamforum verschoben werden.

künftige kommentare sollten in form dadaistischer gedichte verfasst sein, um ihnen wenigstens den hauch intelektueller tiefe zu verleihen...

Genauso wie Deine Statistik über die imaginären 135 rechtsextremen Morde ?

KrascherHistory
27.07.2006, 18:32
Was ist diese ominöse "Ordre public" die Du immer anführst?

Warum nicht? Was spricht dagegen?

Nein, der Sonderstatus von Berlin ist bereits aufgehoben...

Dabei ging's aber um den "Sonderstatus" im Länderfinanzausgleich... :))

Wozu willst Du einen Friedensvertrag? Was soll da drinstehen?

Wann und wo ist die BRD dazu "verdonnert" worden? Mir ist keine BGH (sic!) Entscheidung dazu bekannt... :O

sparty2

Moin.

Wieso Texten diverse Hobbyjuristen (ich bin nur Gärtner) hier rum, und kennen ihre Rechtsnormen nicht ???

EGBGB
Artikel 6
Öffentliche Ordnung (ordre public)Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

DR = Staat und BRD = Staat "Gebietsüberschneidungen" da ja Teilidentisch.
RuStaG von 1913 "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt". Die BRD hat nachweislich millionenfache Einbürgerungen vorgenommen. Unvereinbar mit Rechtsnormen der Weim.Verfassung. Das kann nur der Reichsminister des Innern. Gibt es nicht !

186 Rechtsnormen ver Weim.Verf. spechen mir Meinungsfreiheit zu. Keine Einschränkungen. 146 GG Artikelchen (o.k. Rechtsnormen) sprechen mir diese zunächst auch zu, die BRD erläßt aber Gesetze die diese Rechtsnorm wieder nimmt (der 130er, genau). Keine Vereinbarkeit mit Rechtsnorm v.1919. Gem. ordre public (in beiden gültig) geht das nicht.

DIE BRD HAT GEBIETE DES DEUTSCHEN REICHES ABGETRETEN. AUF WELCHER GESETZLICHEN BASIS (RECHTSNORM DER WEIMARER VERFASSUNG) DENN DAS BITTE SCHÖN ???

Gemäß ordre public (Gilt ja für DR und BRD) nicht möglich. Und das will ein Staatsrechtler nicht wissen ?

Abführen einsperren enteignen !!

MfG K

shigymigy
27.07.2006, 18:34
Ich bitte Dich nochmals das Urteil komplett wiederzugeben, welches Du hier nur sinngemäß geschrieben hast (BVerfG zum Status des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik).

KrascherHistory
Moin. Habe ich gerade nicht griffbreit.
Ist aber im "Professoren"-Text angesprochen.
Du brauchst es auch nicht für diesen thread, da Einigkeit hinsichtlich des Inhalts besteht. :wand: :wand:

vorsorglich entschuldige ich mich wenn dieser text sehr lang geworden ist -- aber vielleicht hört der gärtner dann endlich auf uns dummes zeug zu erzählen.

:))

BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag
Bundesverfassungsgericht
Urteil
31. Juli 1973
1. Art. 59 Abs. 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig, ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht.
2. Der Grundsatz des judicial self-restraint zielt darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offenzuhalten.
3. Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, daß die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt.
Ergibt sich, wie in diesem Fall, ausnahmsweise einmal eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen.
4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.
5. Die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.
6. Der Vertrag hat einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt.
7. Art. 23 GG verbietet, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann.
8. Art. 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art. 116 Abs. 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
9. Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.
Urteil des Zweiten Senats vom 31. Juli 1973 auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 1973
– 2 BvF 1/73 –
in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (BGBl. II S. 421), Antragsteller: Die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, München, Staatskanzlei, Bevollmächtigter: Professor Dr. Dieter Blumenwitz, 8011 Zorneding, Herzog-Albrecht-Straße 26, Beteiligter: Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, Bonn, Rosenburg, Bevollmächtigte: Professor Dr. Martin Kriele, Köln, Rechtsanwalt Dr. Bernhard Leverenz, Karlsruhe.
Entscheidungsformel:
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.
Gründe:
A. – I.
Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde "vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt".
Der Vertrag lautet:
Artikel 1
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.
Artikel 2
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.
Artikel 3
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten.
Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
Artikel 4
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.
Artikel 5
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden friedliche Beziehungen zwischen den europäischen Staaten fördern und zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beitragen. Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa, ohne daß dadurch Nachteile für die Sicherheit der Beteiligten entstehen dürfen.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden mit dem Ziel einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle der internationalen Sicherheit dienende Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, insbesondere auf dem Gebiet der Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen.
Artikel 6
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen von dem Grundsatz aus, daß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.
Artikel 7
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten sind in dem Zusatzprotokoll geregelt.
Artikel 8
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet.
Die praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der Vertretungen zusammenhängen, werden zusätzlich geregelt.
Artikel 9
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik stimmen darin überein, daß durch diesen Vertrag die von ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht berührt werden.
Artikel 10
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.
Der Vertrag wurde am 21. Dezember 1972 durch die Bevollmächtigten der Vertragsparteien in Berlin unterzeichnet; dem Vertrag war ein Zusatzprotokoll, über das die Vertragsteile sich geeinigt hatten, beigefügt. Außerdem lagen im Zusammenhang mit dem Vertrag vor:
ein Protokollvermerk, wonach "wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen zu Vermögensfragen ... diese durch den Vertrag nicht geregelt werden" konnten;
zwei "Erklärungen zu Protokoll", von denen die für die Bundesrepublik Deutschland abgegebene lautet: "Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden" und die für die Deutsche Demokratische Republik abgegebene lautet: "Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird";
zwei Erklärungen der Vertragsteile zu Protokoll zum Antrag auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen;
eine Erklärung beider Delegationsleiter zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission;
eine Erklärung des Delegationsleiters der Deutschen Demokratischen Republik zu Protokoll über den Verwaltungsverkehr;
eine Erklärung beider Seiten über die Ausdehnung von Abkommen und Regelungen auf Berlin (West);
eine Erklärung beider Seiten über "politische Konsultation";
Erklärungen zu Protokoll im Zusammenhang mit dem Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten;
eine Erklärung beider Seiten über die Ausdehnung der Vereinbarung über Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten auf Berlin (West
ein Schriftwechsel vom 21. Dezember 1972 zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs;
ein Briefwechsel vom 21. Dezember 1972 zur Eröffnung weiterer (vier) Grenzübergangsstellen;
ein Briefwechsel vom 21. Dezember 1972 mit dem Wortlaut der Noten der Bundesrepublik Deutschland an die drei Westmächte und der Deutschen Demokratischen Republik an die Sowjetunion zu Art. 9 des Vertrages;
ein Briefwechsel zum Post- und Fernmeldewesen;
ein Briefwechsel zum Antrag auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen;
ein Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten.
Unmittelbar vor der Unterzeichnung des Vertrags ging der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik der Brief der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur deutschen Einheit vom 21. Dezember 1972 zu. Nach Beratung und Behandlung in den gesetzgebenden Körperschaften erging das Gesetz vom 6. Juni 1973 zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (BGBl. II S. 421) - im folgenden: das Vertragsgesetz -, dessen Artikel 1 lautet:
Dem am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich
- des dazugehörigen Briefes der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur deutschen Einheit an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972,
- des Zusatzprotokolls zum Vertrag,
- des Protokollvermerks zu Vermögensfragen,
- des Vorbehalts zu Staatsangehörigkeitsfragen durch die Bundesrepublik Deutschland,
- des Briefwechsels vom 21. Dezember 1972 zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs,
- des Briefwechsels vom 21. Dezember 1972 zur Öffnung weiterer Grenzübergangsstellen,
- des Briefwechsels vom 21. Dezember 1972 mit dem Wortlaut der Noten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika und der Note der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik an die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu Artikel 9 des Vertrages,
- der Erklärungen in bezug auf Berlin (West),
wird zugestimmt. Der Vertrag, der Brief, das Zusatzprotokoll, der Protokollvermerk, der Vorbehalt, die Briefwechsel und die Erklärungen werden nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag ist nach der Bekanntmachung über sein Inkrafttreten vom 22. Juni 1973 (BGBl. II S. 559) am 21. Juni 1973 "nach dem Austausch entsprechender Noten zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, der am 20. Juni 1973 in Bonn erfolgte", in Kraft getreten.
II.
1 . Am 28. Mai 1973 hat die Bayerische Staatsregierung gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 6 und § 76 Nr. 1 BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht beantragt festzustellen:
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und deshalb nichtig.
Für die Zulässigkeit des Antrags bezieht sie sich auf die bisherige Rechtsprechung des Gerichts.
Zur Begründetheit ihres Antrags trägt sie im wesentlichen vor: Der Vertrag verstoße gegen das Gebot der Wahrung der staatlichen Einheit Deutschlands. Er beruhe auf der vom Grundgesetz verworfenen Rechtsauffassung vom Untergang des Deutschen Reiches und dem Neuentstehen zweier unabhängiger Staaten auf dem Gebiet des alten Reiches. Die Bundesrepublik könne nicht mehr für Gesamtdeutschland handeln. Daran ändere auch nichts der Brief zur deutschen Einheit, der weder auf das Selbstbestimmungsrecht noch auf das Recht auf Wiedervereinigung verweise, sondern nur auf das politische Ziel, eine Veränderung des Status quo mit friedlichen Mitteln anzustreben. Nach dem Grundgesetz bestehe die deutsche Einheit nicht nur in alliierten Vorbehaltsrechten, sondern auch in den Rechtsnormen und Organen der Bundesrepublik Deutschland fort.
Der Vertrag verletze auch das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot. Der Vertrag erkenne die Deutsche Demokratische Republik als mit der Bundesrepublik Deutschland gleichberechtigten, unabhängigen und selbständigen Staat an. An die Stelle des Deutschen Reiches träten zwei souveräne Staaten, die sich gegenseitig ihren Bestand garantierten; das führe zur Teilung Deutschlands. Aus der bisherigen Demarkationslinie mache der Vertrag eine freiwillig und vertraglich vereinbarte Staatsgrenze. Das bedeute eine Vertiefung der schon bestehenden Spaltung und verstoße gegen das Wiedervereinigungsgebot. Deshalb lasse sich der Vertrag auch nicht damit rechtfertigen, daß der durch ihn geschaffene Zustand "näher beim Grundgesetz" stehe als der vorher bestehende.
Der Vertrag sei außerdem mit den Vorschriften des Grundgesetzes über Berlin unvereinbar: Die Berlinklausel des Vertragsgesetzes unterscheide sich von der üblichen Formel; sie bestimme nur, das Gesetz gelte "soweit sich die Regelungen des Vertragswerks auf das Land Berlin beziehen, auch im Lande Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt". Danach würden von der Klausel nur die Erklärungen beider Seiten in bezug auf Berlin (West) erfaßt. Das Vertragswerk regle aber auch Fragen, die nicht den Status Berlins betreffen, beispielsweise Verbesserung des nichtkommerziellen Warenverkehrs, von denen das Vertragsgesetz Berlin nicht ausschließen dürfe. Auch die Erklärung, Berlin (West) betreffend, selbst sei verfassungswidrig, weil nur vereinbart sei, daß die im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 vorgesehenen Abkommen und Regelungen im jeweiligen Falle auf Berlin (West) ausgedehnt werden können; das hänge aber künftig von der Zustimmung der Deutschen Demokratischen Republik ab, sei also nicht mehr gewährleistet und verstoße deshalb gegen Art. 23 Satz 1 GG. Mit dieser Vorschrift sei auch die Anerkennung der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik über Berlin (Ost) unvereinbar.
Der Vertrag verletze schließlich die im Grundgesetz begründete Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik. Die in der Deutschen Demokratischen Republik lebenden Menschen seien Deutsche im Sinne des Art. 116 GG. Art. 6 des Vertrags verwehre jedoch der Bundesrepublik Deutschland rechtlich, zugunsten der im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik beheimateten Deutschen zu intervenieren; als Folge davon müßten zusätzliche Schwierigkeiten entstehen, wenn die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Drittländern Deutschen aus der Deutschen Demokratischen Republik Hilfe leisten wollten. Der Vertrag habe zudem, auch wenn er Staatsangehörigkeitsfragen nicht geregelt habe, Auswirkungen auf das Staatsangehörigkeitsrecht des Grundgesetzes. jedenfalls dürfe ein Vertrag mit der Deutschen Demokratischen Republik nur abgeschlossen werden, wenn in ihm - gewissermaßen als verfassungsrechtliches Minimum - ein Ausreiserecht für alle Deutschen aus der Deutschen Demokratischen Republik nach der Bundesrepublik Deutschland bindend vereinbart sei.
Insgesamt sei es nicht gelungen, im Vertrag ein "besonderes Verhältnis" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu konstituieren. Nicht einmal die Einheit der Nation sei vertraglich festgehalten. Auch als "modus vivendi" sei der Vertrag nicht interpretierbar, weil er ohne Befristung und ohne Kündigungsklausel abgeschlossen sei und nicht einmal den Vorbehalt einer friedensvertraglichen Regelung enthalte. Der Vertrag habe die deutsche Frage nicht dem Ziel des Grundgesetzes nähergebracht; das gelte auch, wenn man die begrüßenswerten menschlichen Erleichterungen berücksichtige, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags verbunden seien.
Die Bayerische Staatsregierung legte außerdem zur Unterstützung ihrer Auffassung ein Rechtsgutachten von Professor Wengler, Berlin, vor.
2. Die Bundesregierung hat beantragt, festzustellen:
Das Gesetz vom 6. Juni 1973 zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zur Begründung hat sie im wesentlichen folgendes vorgetragen: Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsrechtlichen Prüfung völkerrechtlicher Verträge müsse zunächst verlangt werden, daß der Antrag der Bayerischen Staatsregierung schlüssig sei; dazu gehöre, daß er die maßgebenden Erwägungen der Bundesregierung und der parlamentarischen Verhandlungen zur Kenntnis nehme und belege, daß ein Verfassungsverstoß ernstlich in Betracht gezogen werden müsse. Dabei sei im Antrag bereits erkennbar zu berücksichtigen, daß bei der Überprüfung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Maßnahmen ein hohes Maß an Justitiabilität und Evidenz zu fordern sei. Entspreche ein Antrag diesen unverzichtbaren Erfordernissen nicht, sei vielmehr die von der Bundesregierung und von den gesetzgebenden Körperschaften beobachtete Sorgfalt in der Wahrnehmung des Verfassungsrechts evident, so genüge ein Antrag nicht den an eine eingehende Sachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu stellenden Anforderungen. Er sei dann offensichtlich oder mindestens eindeutig unbegründet. Er müsse insbesondere scheitern, weil die Bayerische Staatsregierung ihre rein politischen Vorstellungen als Rechtssätze in das Grundgesetz hineininterpretiere, weil sie ihre politischen Wertungen auch bei der Auslegung des Vertrags in einseitiger Weise einführe, weil sie die politische Ausgangslage gänzlich außer Betracht lasse und weil sie die mit dem Vertrag in Übereinstimmung mit den elementaren Zielen des Grundgesetzes verfolgten Absichten entgegen dem eindeutigen Inhalt dieses Vertrags leugne.
Eine Alternative zum Vertrag gebe es nicht. Vergleiche man die Lage nach dem Inkrafttreten des Vertrags mit der Lage, die bestehen würde, wenn er nicht geschlossen worden wäre, so seien seine Vorteile evident. Der Vertrag diene praktisch dem Verfassungsziel der Friedenssicherung, er diene dem Verfassungsziel der Humanität, indem er den Menschen praktische Vorteile bringe, er halte in Übereinstimmung mit dem Grundgesetzgeber am Fortbestand Deutschlands fest, er sei gemäß den Vorstellungen des Grundgesetzgebers ein Dokument für eine Politik, die sich nicht an den Interessen der Bundesrepublik, sondern an den Belangen der ganzen Nation orientiere und er halte die deutsche Frage offen.
Das Grundgesetz enthalte keine Festlegung auf die "Identitätsthese", sondern unterscheide zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Deutschland. Der Vertrag setze sich auch nicht in Widerspruch mit dem Wiedervereinigungsgebot. Denn die drei Westmächte blieben daran gebunden, den Viermächtevorbehalt auf Deutschland als Ganzes zu beziehen; der Vertrag gebe nicht die Fortexistenz Deutschlands als Rechtssubjekt auf; er vermeide die Qualifizierung der Deutschen Demokratischen Republik als Ausland; er halte fest an der Einheit der deutschen Nation und an der deutschen Staatsangehörigkeit; er enthalte auch keine völkerrechtliche Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem Vertrag sei das politisch Erreichbare erreicht worden. Er verbaue jedoch weder rechtlich noch praktisch die Wiedervereinigung, gleichgültig, in welcher Form sie einmal verwirklicht werden könne. Er bringe aber Verbesserungen sowohl im politischen als auch im menschlichen Bereich und begründe darüber hinaus den Anspruch auf Abkommen, die zu weiteren Verbesserungen führen könnten. Der Vertrag schließe nichts ab, regele nichts endgültig, sondern halte im Gegenteil die Situation für künftige Verbesserungen offen und schaffe die Grundlage dafür.
Der Status Berlins bleibe vom Vertrag unberührt, schon deshalb, weil er durch die Viermächte-Vereinbarung fixiert sei, an der die Vertragsteile nichts zu ändern vermöchten.
Eine Verpflichtung der Bundesregierung, innerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik für den Schutz und die Fürsorge der Deutschen, die dort ihren ständigen Aufenthalt haben, einzustehen, bestehe nach dem Grundgesetz nicht. An der Schutz- und Fürsorgebefugnis der Bundesorgane für Deutsche im Ausland ändere der Vertrag weder rechtlich noch faktisch etwas. Die Gewährung der Ausreisefreiheit für alle Deutschen aus der Deutschen Demokratischen Republik sei keine verfassungsrechtliche Voraussetzung für Vereinbarungen, die konkreten Verbesserungen in den menschlichen Beziehungen dienen sollen.
3. Dem Gericht lagen u.a. alle Protokolle über die Beratungen der gesetzgebenden Körperschaften vor, die den Vertrag betreffen, außerdem die den Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung eingeräumten Schriftsätze zu der in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Urkunde über den Empfang des Briefes zur deutschen Einheit.
B. – I.
Der Antrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält, zulässig (vgl. insbesondere BVerfGE 4, 157 [161 ff.]). Das gilt auch, obwohl, wie im folgenden dargelegt wird, die Deutsche Demokratische Republik nach dem Recht des Grundgesetzes nicht Ausland ist. Denn Art. 59 Abs. 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht.
II.
1. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist das Vertragsgesetz vom 6. Juni 1973 und der in ihm in Bezug genommene Vertrag samt Zusatzprotokoll. Die in Art. 1 des Vertragsgesetzes nicht in Bezug genommenen Teile des Vertragswerks scheiden als Gegenstand der Normenkontrolle von vornherein aus. Sie sind für die Gesamtwürdigung des Vertrags von Bedeutung und können - neben anderem - als Material zur Auslegung des Vertrags herangezogen werden. Ob auch die in Art. 1 des Gesetzes in Bezug genommenen weiteren Vermerke, Vorbehalte, Erklärungen und Briefe Gegenstand der Normenkontrolle sein können, kann dahinstehen, weil sie in Abhängigkeit vom Vertrag stehen, zum Teil nur einen deklatorischen Inhalt besitzen und im übrigen nach ihrem Inhalt nicht mit dem Grundgesetz unvereinbar sein können, wie sich aus den im folgenden zu dem Vertrag angestellten rechtlichen Erwägungen ergibt. Jedenfalls sind sie wichtige Mittel zur Auslegung des Vertrags, ebenso wie die Präambel des Vertrags selbst.
2. Maßstab im Normenkontrollverfahren ist das Grundgesetz. Es verbindlich auszulegen, ist Sache des Bundesverfassungsgerichts. Auf dieser Grundlage gibt es kein Spannungsverhältnis zwischen politischer Wirklichkeit und Verfassungsordnung, das behoben werden könnte durch die Überlegung, die geltende Verfassungsordnung könne durch einen Vertrag geändert werden. Er schafft weder materielles Verfassungsrecht noch kann er zur Auslegung des Grundgesetzes herangezogen werden. Es ist vielmehr umgekehrt: Ein Vertrag, der mit dem geltenden, Verfassungsrecht in Widerspruch steht, kann verfassungsrechtlich nur durch eine entsprechende Verfassungsänderung mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht werden.
Dies vorausgesetzt, gilt auch für die verfassungsrechtliche Prüfung eines Vertrags der Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht in Rücksicht auf die Verantwortung der anderen Verfassungsorgane im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes allgemein entwickelt hat: Daß unter mehreren möglichen Auslegungen die Auslegung zu wählen ist, nach der der Vertrag vor dem Grundgesetz Bestand hat (vgl. BVerfGE 4, 157 [168]). Zu den gerade in der Verbindung mit der verfassungsrechtlichen Prüfung von Verträgen bedeutsamen Auslegungsgrundsätzen gehört außerdem, daß bei der Auslegung von Verfassungsbestimmungen, die sich auf Beziehungen der Bundesrepublik mit anderen Staaten beziehen, deren schrankensetzender, also Spielraum für die politische Gestaltung lassender Charakter nicht außer Betracht bleiben darf. In dieser Begrenzung setzt das Grundgesetz jeder politischen Macht, auch im Bereich der auswärtigen Politik, rechtliche Schranken; das ist das Wesen einer rechtsstaatlichen Ordnung, wie sie das Grundgesetz konstituiert hat. Die Durchsetzung dieser Verfassungsordnung obliegt letztverbindlich dem Bundesverfassungsgericht.
Der Grundsatz des judical self-restraint, den sich das Bundesverfassungsgericht auferlegt, bedeutet nicht eine Verkürzung oder Abschwächung seiner eben dargelegten Kompetenz, sondern den Verzicht "Politik zu treiben", d.h. in den von der Verfassung geschaffenen und begrenzten Raum freier politischer Gestaltung einzugreifen. Er zielt also darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offenzuhalten.
Aus diesen Überlegungen folgt, von welch entscheidender Bedeutung es ist, daß eine Entscheidung im Normenkontrollverfahren, die einen Vertrag betrifft, vor dessen Inkrafttreten ergeht. Dem müssen - entsprechend dem zwischen ihnen bestehenden verfassungsrechtlichen Grundverhältnis - alle Verfassungsorgane Rechnung tragen. Dies bedeutet einerseits, daß das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtliche Prüfung so rasch wie möglich zu Ende führt. Es bedeutet andererseits, daß die übrigen Verfassungsorgane die Prüfungszuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in ihre Überlegungen zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens, das zur Vertragsratifikation führt, einbeziehen und alles unterlassen, was dem Bundesverfassungsgericht eine rechtzeitige und wirksame Ausübung seiner Kompetenz erschweren oder unmöglich machen könnte. Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, daß die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt. Ergibt sich ausnahmsweise einmal, wie in diesem Fall, eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen (vgl. Urteil vorn 18. Juni 1973, S. 6 f. - 2 BvQ 1/73 - = BVerfGE 35, 257 [261 f.]).
III.
Der Vertrag regelt die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Seine Beurteilung macht erforderlich, sich mit den Aussagen des Grundgesetzes über den Rechtsstatus Deutschlands auseinanderzusetzen:
1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).
2. Zum Wiedervereinigungsgebot und Selbstbestimmungsrecht, das im Grundgesetz enthalten ist, hat das Bundesverfassungsgericht bisher erkannt und daran hält der Senat fest: Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt nicht nur politische Bedeutung zu, er hat auch rechtlichen Gehalt. Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Es muß jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen. Die Verfassungsorgane, denen im Grundgesetz auch der Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung und ihrer Institutionen zur Pflicht gemacht ist, haben zu entscheiden, ob eine bestimmte, sonst verfassungsmäßige Maßnahme die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen würde und aus diesem Grunde unterbleiben müßte. Ein breiter Raum politischen Ermessens besteht hier besonders für die Gesetzgebungsorgane. Das Bundesverfassungsgericht kann dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn er die Grenzen dieses Ermessens eindeutig überschreitet, wenn seine Maßnahme also rechtlich oder tatsächlich einer Wiedervereinigung in Freiheit offensichtlich entgegensteht (BVerfGE 5, 85 [126 ff.]; 12, 45 [51 f.]).
Das bedarf in folgender Richtung hier noch einer näheren Präzisierung: Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde. Die Bundesregierung hat allerdings in eigener Verantwortung zu entscheiden, mit welchen politischen Mitteln und auf welchen politischen Wegen sie das nach dem Grundgesetz rechtlich gebotene Ziel der Wiedervereinigung zu erreichen oder ihm wenigstens näherzukommen versucht. Die Abschätzung der Chancen ihrer Politik ist ihre und der sie tragenden parlamentarischen Mehrheit Sache. Hier hat das Gericht weder Kritik zu üben noch seine Auffassung über die Aussichten der Politik zu äußern. Die politische Verantwortung dafür liegt allein bei den politischen Instanzen. Eine Grenze, die allerdings das Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, zu bestimmen und u.U. durchzusetzen hat, liegt im Rechts- und Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland darin, daß die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik auf einen Rechtstitel (eine Rechtsposition) aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann. Es ist ein Unterschied, ob man - solange daraus nicht die Gefahr der Verwirkung des Rechtstitels erwächst - politisch von einem Rechtstitel keinen Gebrauch macht oder ihn derzeit oder für absehbare Zeit nicht als politisches Instrument für tauglich hält, sich also damit abfindet, daß mit ihm kein politischer Erfolg erzielt werden kann, oder ob man auf ihn im Rechtssinn verzichtet. Man kann sich in diesem Sinne also politisch mit Realitäten abfinden. Das Grundgesetz verlangt aber, daß insoweit kein in ihm begründeter Rechtstitel preisgegeben wird, der jetzt oder später ein Argument zur Förderung des Bestrebens nach Wiedervereinigung bieten kann. Und Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall: Politisches Verhalten mag sich später als "falsch kalkuliert" herausstellen und der Bundesregierung von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung politisch entgegengehalten werden können; dieser - vom Verfassungsgericht mit keinem Wort zu kommentierende - Tatbestand unterscheidet sich wesentlich von dem anderen, daß die Bundesrepublik Deutschland mitwirkt bei einem Rechtsinstrument, das ihr von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung entgegengehalten werden kann. Daraus ergibt sich beispielsweise: Die klare Rechtsposition jeder Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist: Wir haben von der im Grundgesetz vorausgesetzten, in ihm "verankerten" Existenz Gesamtdeutschlands mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen. Wenn heute von der "deutschen Nation" gesprochen wird, die eine Klammer für Gesamtdeutschland sei, so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn darunter auch ein Synonym für das "deutsche Staatsvolk" verstanden wird, an jener Rechtsposition also festgehalten wird und nur aus politischen Rücksichten eine andere Formel verwandt wird. Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde in Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist. Ebenso verhielte es sich, wenn die Verweisung auf die Viermächte-Verantwortung für Gesamtdeutschland bedeuten würde, künftig sei sie allein noch eine (letzte) rechtliche Klammer für die Fortexistenz Gesamtdeutschlands; verfassungsgemäß ist nur - wie es auch die Bundesregierung selbst versteht -, daß sie eine weitere Rechtsgrundlage für das Bemühen der Bundesregierung um Wiedervereinigung bildet, nämlich eine "völkerrechtliche" neben der staatsrechtlichen.
Zur politischen These vom "Alleinvertretungsanspruch" hat sich das Bundesverfassungsgericht niemals geäußert. Es hatte und hat auch jetzt keinen Anlaß zu prüfen und zu entscheiden, ob sich aus dem Grundgesetz rechtlich ein Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für Gesamtdeutschland begründen läßt.
3. Der Vertrag kann so interpretiert werden, daß er mit keiner der dargelegten Aussagen des Grundgesetzes in Widerspruch gerät. Keine amtliche Äußerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann dahin verstanden werden, daß sie bei der Interpretation des Vertrags diesen verfassungsrechtlichen Boden verlassen hat oder verläßt.
IV.
1. Der Vertrag kann rechtlich nur gewürdigt werden, wenn man ihn in einen größeren Zusammenhang stellt. Er ist ein Stück einer umfassenderen Politik, näherhin der von der Bundesregierung auf Entspannung angelegten Ostpolitik, innerhalb derer vor allem die Verträge von Moskau und Warschau herausragende Meilensteine sind; diese Verträge waren ebenso Voraussetzung für den Abschluß des Grundlagenvertrags, wie der Grundlagenvertrag seinerseits für die Bundesregierung ein Ziel war, das sie durch Abschluß jener beiden Ostverträge zu erreichen hoffte. In diesem Zusammenhang gewinnt der Grundvertrag dieselbe fundamentale Bedeutung wie der Moskauer und der Warschauer Vertrag. Er ist kein beliebig korrigierbarer Schritt wie viele Schritte in der Politik, sondern er bildet, wie schon sein Name sagt, die Grundlage für eine auf Dauer angelegte neue Politik. Dementsprechend enthält er weder eine zeitliche Befristung noch eine Kündigungsklausel. Er stellt eine historische Weiche, von der aus das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik neu gestaltet werden soll. Dieser Zusammenhang ist für die rechtliche Beurteilung des Vertrags von mehrfacher Bedeutung:
Er ist zwar in ähnlicher Weise wie das Grundgesetz (vgl. Präambel, Art. 23 und 146 GG) keine endgültige Lösung der deutschen Frage. Gleichwohl kann er nicht als eine bloße "Übergangslösung" bis zu einer späteren "endgültigen" Neubestimmung des Verhältnisses zwischen den beiden Staaten qualifiziert werden; er ist kein vereinbarter "modus vivendi", der in absehbarer Zeit durch eine andere grundsätzliche Neubestimmung des Verhältnisses zwischen diesen beiden Staaten abgelöst werden soll. Er selbst ist die ernsthaft gewollte neue Grundlage für die Bestimmung des Verhältnisses der beiden Staaten zueinander, - unbeschadet dessen, daß die Vertragsteile rechtlich frei sind, jederzeit übereinzukommen, den Vertrag in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden Rechtsgrundsätzen zu ändern oder zu ergänzen.
Aus der dargelegten politischen Bedeutung des Vertrags ergibt sich weiter die rechtliche Folgerung: Als Grundlage für die neuen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten erwächst aus ihm in der kommenden Zeit mit Notwendigkeit eine Vielzahl von rechtlichen Konkretisierungen des neuen Neben- und Miteinander der beiden Staaten (vgl. Art. 7 des Vertrags). jeder dieser weiteren rechtlichen Schritte muß nicht nur vertragsgemäß, sondern auch grundgesetzmäßig sein. Es bedarf also heute schon der Klarstellung, daß alles, was unter Berufung auf den Vertrag an weiteren rechtlichen Schritten geschieht, nicht schon deshalb rechtlich in Ordnung ist, weil die vertragliche Grundlage (der Vertrag) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Deshalb sind schon in diesem Normenkontrollverfahren, soweit übersehbar, die verfassungsrechtlichen Grenzen aufzuzeigen, die für das "Ausfüllen" des Vertrags durch spätere Vereinbarungen und Abreden bestehen.
2. Der Vertrag ist eingebettet in umgreifendere und speziellere Rechtsverhältnisse, die ebenfalls bei seiner rechtlichen Würdigung zu beachten sind: Das wird besonders deutlich durch die Bezugnahme auf die Charta der Vereinten Nationen in Art. 2 und Art. 3 des Vertrags und durch die Regelung in Artikel 9, wonach "durch diesen Vertrag" die von den Vertragspartnern "früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht berührt werden"; das sind insbesondere die von der Bundesrepublik abgeschlossenen "Westverträge" - es bleibt also vor allem auch unberührt Art. 7 des Deutschlandvertrags, nach dem die Bundesrepublik und die Drei Mächte nach wie vor vertraglich verpflichtet bleiben (Abs. 2), zusammenzuwirken, "um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlichdemokratische Verfassung ähnlich wie die Bundesrepublik besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist" - sowie die Verträge von Moskau und Warschau und die Deutschland als Ganzes betreffenden Viermächte-Vereinbarungen, aber auch beispielsweise der zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen abgeschlossene Grenz- und Freundschaftsvertrag, soweit er Deutschland (als Ganzes) berührt. Die Bedeutung der Klausel des Art. 9 des Vertrags wird auch sichtbar in dem Briefwechsel zwischen den beiden Unterhändlern, in dem sie sich wechselseitig unterrichten über die Noten an die Botschafter Frankreichs, Englands und der Vereinigten Staaten sowie an den Botschafter der Sowjetunion, und in den "Erklärungen beider Seiten in bezug auf Berlin (West)", in denen auf das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971, das Berlin betrifft, Bezug genommen wird.
3. Berücksichtigt man die dargelegten Zusammenhänge, so wird deutlich, welche Bedeutung den in der politischen Diskussion verwendeten Formeln "zwischen den beiden Staaten bestehende besondere Beziehungen" und "der Vertrag besitze eine diesen besonderen Verhältnissen entsprechenden besonderen Charakter" zukommt: Die Deutsche Demokratische Republik ist im Sinne des Völkerrechts ein Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt. Diese Feststellung ist unabhängig von einer völkerrechtlichen Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik durch die Bundesrepublik Deutschland. Eine solche Anerkennung hat die Bundesrepublik Deutschland nicht nur nie förmlich ausgesprochen, sondern im Gegenteil wiederholt ausdrücklich abgelehnt. Würdigt man das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik im Zuge ihrer Entspannungspolitik, insbesondere das Abschließen des Vertrags als faktische Anerkennung, so kann sie nur als eine faktische Anerkennung besonderer Art verstanden werden.
Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist. Daraus ergibt sich die besondere rechtliche Nähe, in der die beiden Staaten zueinander stehen, daraus ergibt sich folgerichtig die Regelung in Artikel 8, wonach beide Staaten nicht Botschafter, sondern ständige Vertretungen am Sitz der jeweiligen Regierung austauschen, daraus ergibt sich die Besonderheit des Ratifikationsverfahrens, das nicht endet mit dem Austausch von Ratifikationsurkunden auf Grund Vollmacht des Bundespräsidenten, sondern mit dem Austausch "entsprechender Noten", von denen die eine auf Seite der Bundesrepublik Deutschland von der Bundesregierung ausgefertigt wird, und ergibt sich schließlich die Gesamttendenz des Vertrags, zu einer möglichst engen Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern mit dem Ziele einer Verbesserung der menschlichen Beziehungen über die gemeinsame Grenze hinweg zu gelangen (6. Absatz der Präambel, Art. 7 des Vertrags und Zusatzprotokoll). Die Erklärung in Nr. 1 des Zusatzprotokolls zu Artikel 7, daß der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der bestehenden Abkommen entwickelt wird, macht außerdem deutlich, daß dieser Handel von den Vertragspartnern übereinstimmend nicht als Außenhandel betrachtet wird. Insofern läßt sich das Besondere dieses Vertrags auch durch die Formel verdeutlichen, daß er "inter-se-Beziehungen" regelt. Er regelt aber nicht ausschließlich solche Beziehungen und fällt deshalb nicht aus der Ordnung des allgemeinen Völkerrechts heraus, gehört also nicht einer spezifischen, erst durch ihn geschaffenen, gegenständlich beschränkten Sonderrechtsordnung an. Diese Deutung verbietet sich durch die Regelungen in Art. 2 und Art. 3 des Vertrags, die als für das Verhältnis zwischen den Partnern wesentlich ausdrücklich die Charta der Vereinten Nationen nennen. Der Vertrag hat also einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt. Inter-se-Beziehungen in einem völkerrechtlichen Vertrag zu regeln, kann vor allem dann nötig sein, wenn eine staatsrechtliche Ordnung, wie hier wegen der Desorganisation des Gesamtstaats, fehlt. Selbst im Bundesstaat bemessen sich, falls eine Regelung in der Bundesverfassung fehlt, die Beziehungen zwischen den Gliedstaaten nach den Regeln des Völkerrechts (vgl. die Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich, Lammers-Simons, 1, 178 ff., 207 ff.; dazu die Fortentwicklung nach dem Recht des Grundgesetzes: BVerfGE 1, 14 [51]; 34, 216 [230 ff.]). Unrichtig ist also die Auffassung, jedes "Zwei-Staaten-Modell" sei mit der grundgesetzlichen Ordnung unvereinbar.
V.
Im einzelnen ist zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des Vertrags noch folgendes auszuführen:
1. Wie oben dargelegt, setzt das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes der Gestaltungsfreiheit der Staatsorgane verfassungsrechtliche Grenzen: Es darf keine Rechtsposition aus dem Grundgesetz, die der Wiedervereinigung auf der Grundlage der freien Selbstbestimmung des deutschen Volkes dienlich ist, aufgegeben werden und es darf andererseits kein mit dem Grundgesetz unvereinbares Rechtsinstrument unter Beteiligung der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden, das der Bemühung der Bundesregierung um Wiedervereinigung entgegengehalten werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Brief der Bundesregierung zur deutschen Einheit an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik seine Bedeutung: Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 1973 steht fest, daß der wesentliche Inhalt des Briefes vor Abschluß der Verhandlungen angekündigt und der Brief der Gegenseite unmittelbar vor Unterzeichnung des Vertrags zugestellt worden ist. In ihm ist festgehalten, daß der Vertrag nicht in Widerspruch steht "zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt".
Dieser Brief, der im Lichte der oben dargelegten Verfassungslage und der früher eingegangenen, oben zitierten vertraglichen Verpflichtung aus Art. 7 des Deutschlandvertrags zu verstehen ist, bestätigt nur, was sich aus der Interpretation des Vertrags selbst ergibt:
In der Präambel des Vertrags heißt es: "unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage". Die "nationale Frage" ist für die Bundesrepublik Deutschland konkreter das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes, das auf die "Wahrung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes" geht. Die Präambel, so gelesen, ist ein entscheidender Satz zur Auslegung des ganzen Vertrags: Er steht mit dem grundgesetzlichen Wiedervereinigungsgebot nicht in Widerspruch. Die Bundesregierung verliert durch den Vertrag nicht den Rechtstitel, überall im internationalen Verkehr, auch gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik, nach wie vor die staatliche Einheit des deutschen Volkes im Wege seiner freien Selbstbestimmung fordern zu können und in ihrer Politik dieses Ziel mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts anzustreben. Der Vertrag ist kein Teilungsvertrag, sondern ein Vertrag, der weder heute noch für die Zukunft ausschließt, daß die Bundesregierung jederzeit alles ihr Mögliche dafür tut, daß das deutsche Volk seine staatliche Einheit wieder organisieren kann. Er kann ein erster Schritt sein in einem längeren Prozeß, der zunächst in einem der dem Völkerrecht bekannten verschiedenen Varianten einer Konföderation endet, also ein Schritt in Richtung auf die Verwirklichung der Wiedervereinigung des deutschen Volkes in einem Staat, also auf die Reorganisation Deutschlands.
2. In Art. 3 Abs. 2 des Vertrags bekräftigen die vertragschließenden Teile "die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität". Es gibt Grenzen verschiedener rechtlicher Qualität: Verwaltungsgrenzen, Demarkationsgrenzen, Grenzen von Interessensphären, eine Grenze des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, die Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937, staatsrechtliche Grenzen und hier wiederum solche, die den Gesamtstaat einschließen, und solche, die innerhalb eines Gesamtstaates Gliedstaaten (z. B. die Länder der Bundesrepublik Deutschland) voneinander trennen. Daß in Artikel 3 Abs. 2 eine staatsrechtliche Grenze gemeint ist, ergibt sich unzweideutig aus dem übrigen Inhalt des Vertrags (Art. 1, 2, 3 Abs. 1, 4, 6). Für die Frage, ob die Anerkennung der Grenze zwischen den beiden Staaten als Staatsgrenze mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist entscheidend die Qualifizierung als staatsrechtliche Grenze zwischen zwei Staaten, deren "Besonderheit" ist, daß sie auf dem Fundament des noch existierenden Staates "Deutschland als Ganzes" existieren, daß es sich also um eine staatsrechtliche Grenze handelt ähnlich denen, die zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verlaufen. Mit dieser Qualifizierung der Grenze ist einerseits vereinbar die Abrede, daß die beiden Staaten "normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung" entwickeln (Art. 1 des Vertrags), die Abrede, wonach beide Staaten sich von dem, Prinzip der "souveränen Gleichheit aller Staaten", das in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist, leiten lassen (Art. 2 des Vertrags) und die Abrede, daß beide Staaten von dem Grundsatz ausgehen, daß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt und daß sie die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten respektieren (Art. 6 des Vertrags). Andererseits trägt diese Qualifizierung der Staatsgrenze in Art. 3 Abs. 2 des Vertrags dem Anspruch des Grundgesetzes Rechnung, daß die nationale Frage, das ist die Forderung nach Erreichung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes, offenbleibt.
Wenn Art. 3 Abs. 2 des Vertrags das Wort "bekräftigt" verwendet, so läßt sich daraus nicht herleiten, daß hier nur eine anderweit - im Moskauer Vertrag - getroffene Regelung, die der Grenze den Charakter der staatsrechtlichen Grenze verliehen hat, in Bezug genommen wird, der Vertragsbestimmung also keinerlei konstitutive Bedeutung zukommt. Man kann Grenzen als Staatsgrenzen mehrfach vertraglich anerkennen und garantieren. Und das hat rechtliche Bedeutung, weil das Schicksal der verschiedenen vertraglichen Anerkennungen verschieden sein kann. Ohne daß es also nötig wäre zu untersuchen, welche rechtliche Bedeutung der entsprechenden Regelung im Moskauer Vertrag zukommt, ist davon auszugehen, daß Art. 3 Abs. 2 des Vertrags eine neue und zusätzliche vertragliche Anerkennung der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik enthält und diese Grenze konstitutiv garantiert. Sie ist in der oben gegebenen Qualifizierung (und nur in dieser Qualifizierung) mit dem Grundgesetz vereinbar.
Daß nach den auf den Vertrag anzuwendenden Regeln des Völkerrechts auch die Vereinbarung in Art. 3 Abs. 2 des Vertrags über Bestand und Verlauf der Grenze einer einvernehmlichen' Anderung in Zukunft nicht entgegensteht, versteht sich von selbst.
3. In Artikel 6 kommen die Vertragsteile dahin überein, daß sie von dem Grundsatz ausgehen, daß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt und daß sie die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten respektieren. Auch diese Vereinbarung ist nur mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn man sie dahin auslegt, daß für die Bundesrepublik Deutschland die Basis dieses Vertrags der von ihr nach dem Grundgesetz anzuerkennende Fortbestand Deutschlands als (zwar nicht organisierter und deswegen handlungsunfähiger) Staat ist und daß deshalb die wechselseitige Beschränkung der Hoheitsgewalt auf je das eigene Staatsgebiet und die Respektierung der Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten ihren Bezug auf das besondere Verhältnis haben, in dem beide Staaten als Teilstaaten Gesamtdeutschlands zueinander stehen.
4. Art. 23 GG bestimmt: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder ... In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Daß diese Bestimmung in einem inneren Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgebot steht, liegt auf der Hand. Doch darauf kommt es hier nicht an. Die Bestimmung hat ihre eigene Bedeutung und gehört nach ihrem Inhalt zu den zentralen Vorschriften, die dem Grundgesetz sein besonderes Gepräge geben. Sie besagt, daß sich diese Bundesrepublik Deutschland als gebietlich unvollständig versteht, daß sie, sobald es möglich ist und die Bereitschaft anderer Teile Deutschlands zum Beitritt vorliegt, von sich aus kraft dieser Verfassungsbestimmung das dazu Nötige zu tun verpflichtet ist, und daß sie erst "vollständig" das ist, was sie sein will, wenn die anderen Teile Deutschlands ihr angehören. Dieses "rechtlich Offensein" gegenüber dem erstrebten Zuwachs liegt spezifisch darin, daß sie, die Bundesrepublik, rechtlich allein Herr der Entschließung über die Aufnahme der anderen Teile ist, sobald diese sich dafür entschieden haben beizutreten. Diese Vorschrift verbietet also, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme verwirklichen kann. Das ist etwas anderes als die politische, die faktische Abhängigkeit jeder Bundesregierung, derzeit Gelegenheit zur Aufnahme eines weiteren Teils Deutschlands nur zu haben, wenn die inzwischen anderweit staatlich organisierten Teile Deutschlands nach deren Verfassungsrecht die Voraussetzung für eine "Aufnahme" schaffen.
Art. 23 GG ist weder durch die politische Entwicklung überholt, noch sonst aus irgendeinem Grund rechtlich obsolet geworden. Er gilt unverändert fort.
"Andere Teile Deutschlands" haben allerdings mittlerweile in der Deutschen Demokratischen Republik ihre Staatlichkeit gefunden. In dieser Weise organisiert, können sie ihren Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik (ihren "Beitritt") nur in der Form äußern, die ihre Verfassung zuläßt. Die Voraussetzung für die Realisierung des Beitritts ist also ein staatsrechtlicher Vorgang in der Deutschen Demokratischen Republik, der einem rechtlichen Einfluß durch die Bundesrepublik nicht zugänglich ist. Das berührt jedoch nicht die beschriebene in Art. 23 GG enthaltene Verfassungspflicht, den anderen Teilen Deutschlands den Beitritt offenzuhalten. Und daran hat auch der Vertrag nichts geändert. Anders ausgedrückt: Die im Vertrag hingenommene Abhängigkeit vom Rechtswillen der Deutschen Demokratischen Republik bei der Realisierung der Aufnahme anderer Teile Deutschlands ist nichts weiter als eine Bestätigung dessen, was ohnehin rechtens ist, nachdem andere Teile Deutschlands sich in einem Staat Deutsche Demokratische Republik organisiert haben. Das heißt dann allerdings zugleich, daß keine der Vertragsbestimmungen dahin ausgelegt werden kann, daß die Bereitschaft (und Aufforderung) der Bundesregierung, das ihr gemäß Art. 23 GG zur Pflicht Gemachte zu verwirklichen, ein vertragswidriges Verhalten wäre. Diese Aufnahme der anderen Teile Deutschlands in einen freien deutschen Staat, der rechtlich auch nach Inkrafttreten des Vertrags möglich bleiben muß, ist die grundgesetzlich gebotene Rechtsauffassung, die der politischen Vorstellung der Deutschen Demokratischen Republik entgegenzusetzen ist, daß es eine Vereinigung nur in einem kommunistischen deutschen Staat der Zukunft geben dürfe.
5. Was die Vereinbarkeit des Vertrags mit den grundgesetzlichen Regelungen der Staatsangehörigkeit in Art. 16 und 116 Abs. 1 GG angeht, so gilt folgendes: Die Bundesrepublik hat zu Protokoll erklärt: "Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden." Aber damit, daß eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen nicht getroffen worden ist, ist die Frage nicht ausgeräumt, ob der Vertrag nicht Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 16 und des Art. 116 Abs. 1 GG hat und welche dieser Auswirkungen im Widerspruch mit den genannten grundgesetzlichen Vorschriften steht.
Art. 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art. 116 Abs. 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bundesrepublik Deutschland verliert ein Deutscher diese deutsche Staatsangehörigkeit nicht dadurch, daß sie ein anderer Staat aberkennt. Eine solche Aberkennung darf die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtlich anerkennen; sie ist für sie ohne Wirkung.
Der Status des Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, der die in diesem Grundgesetz statuierte deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf durch keine Maßnahme, die der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen ist, gemindert oder verkürzt werden. Das folgt aus der mit dem Status des Staatsangehörigen verbundenen Schutzpflicht des Heimatstaates. Dazu gehört insbesondere, daß ein Deutscher, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, - solange er nicht darauf verzichtet - einen Anspruch darauf hat, nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland vor deren Gerichten sein Recht zu suchen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch gegenüber Urteilen von Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik, die kein Ausland ist, den ordre public durchgreifen lassen (BVerfGE 11, 150 [160 f.]). Die weiteren Konsequenzen können hier auf sich beruhen. Jedenfalls: Müßte der Vertrag dahin verstanden werden, daß die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht mehr als Deutsche im Sinne des Art. 16 und des Art. 116 Abs. 1 GG behandelt werden dürften, so stünde er eindeutig im Widerspruch zum Grundgesetz. Der Vertrag bedarf daher, um verfassungskonform zu sein, der Auslegung, daß die Deutsche Demokratische Republik auch in dieser Beziehung nach dem Inkrafttreten des Vertrags für die Bundesrepublik Deutschland nicht Ausland geworden ist. Der Vertrag bedarf weiter der Auslegung, daß - unbeschadet jeder Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts in der Deutschen Demokratischen Republik - die Bundesrepublik Deutschland jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, der in den Schutzbereich der Bundesrepublik und ihrer Verfassung gerät, gemäß Art. 116 Abs. 1 und 16 GG als Deutschen wie jeden Bürger der Bundesrepublik behandelt. Er genießt deshalb, soweit er in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gerät, auch den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes, einschließlich des Grundrechts aus Art. 14 GG. Jede Verkürzung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Grundgesetz gewährt, durch den Vertrag oder eine Vereinbarung zur Ausfüllung des Vertrags, wäre grundgesetzwidrig.
6. Entsprechendes gilt für die Interpretation des Protokollvermerks "Wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen zu Vermögensfragen konnten diese durch den Vertrag nicht geregelt werden".
7. Aus der dargelegten besonderen Natur des Vertrags folgt, daß der Vertrag auch nicht unvereinbar ist mit der nach dem Grundgesetz der Bundesregierung aufgegebenen Pflicht, allen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG Schutz und Fürsorge angedeihen zu lassen. Sie ist nach wie vor befugt, innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, durch alle ihre diplomatischen Vertretungen und in allen internationalen Gremien, deren Mitglied sie ist, ihre Stimme zu erheben, ihren Einfluß geltend zu machen und einzutreten für die Interessen der deutschen Nation, zum Schutz der Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG und Hilfe zu leisten auch jedem Einzelnen von ihnen, der sich an eine Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland wendet mit der Bitte um wirksame Unterstützung in der Verteidigung seiner Rechte, insbesondere seiner Grundrechte. Hier gibt es für die Bundesrepublik Deutschland auch künftig keinen rechtlichen Unterschied zwischen den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und "den anderen Deutschen". Das Eigentümliche dieses Vertrags liegt gerade darin, daß er selbst als "Grundlagenvertrag" neben den Rechtsgrundlagen, die schon vorher das rechtlich besondere Verhältnis zwischen Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik begründet haben - die Rechtslage des nicht untergegangenen, aber nicht organisierten Gesamtdeutschlands und die Viermächte-Verantwortung für dieses Deutschland als Ganzes-, eine zusätzliche neue Rechtsgrundlage bildet, die die beiden Staaten in Deutschland enger als normale völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten aneinander binden.
8. Der Vertrag ändert nichts an der Rechtslage Berlins, wie sie seit je von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, den Ländern der Bundesrepublik und dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam unter Berufung auf das Grundgesetz verteidigt worden ist. Das Grundgesetz verpflichtet auch für die Zukunft alle Verfassungsorgane in Bund und Ländern, diese Rechtsposition ohne Einschränkung geltend zu machen und dafür einzutreten. Nur in diesem Kontext dürfen die Erklärungen beider Seiten in bezug auf Berlin (West) ausgelegt und verstanden werden.
Das bedeutet u.a., das Einvernehmen in Absatz 1 der Erklärungen, wonach die Ausdehnung von Abkommen und Regelungen, die im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 vorgesehen sind, in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 auf Berlin (West) im jeweiligen Fall vereinbart werden kann, schränkt in keiner Weise die grundgesetzliche Pflicht der für die Bundesrepublik Deutschland handelnden Organe ein, bei jedem Abkommen und bei jeder Vereinbarung mit der Deutschen Demokratischen Republik, die ihrem Inhalt nach auf das Land Berlin und seine Bürger ausgedehnt werden können, auf der Ausdehnung auf Berlin zu bestehen und nur abzuschließen, wenn der Rechtsstand Berlins und seiner Bürger gegenüber dem für den Geltungsbereich des Grundgesetzes geltenden Rechtsstand - vorbehaltlich des für Berlin geltenden alliierten Vorbehalts und "in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 " - nicht verkürzt wird.
Entsprechendes gilt für die Vereinbarung in Absatz 2, wonach die ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik die "Interessen" von Berlin (West) vertreten wird.
Schließlich ist festzuhalten, daß die in Absatz 3 vorgesehene Möglichkeit von "Vereinbarungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Senat" das Land Berlin nicht von der Beachtung der grundgesetzlichen Ordnung befreit.
9. Alles, was bisher zur Auslegung des Vertragswerks ausgeführt worden ist, gilt sinngemäß auch für den Abschluß der im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 vorgesehenen und der sonst zur Ausfüllung des Vertrags noch denkbaren Folgeverträge und -vereinbarungen mit der Deutschen Demokratischen Republik. Das bedeutet beispielsweise:
a) Das im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 Nr. 5 vorgesehene Post- und Fernmeldeabkommen darf weder für die Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland noch für die Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik eine Verkürzung oder Lockerung der Garantie des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) noch eine in Art. 5 GG nicht vorgesehene Einschränkung des freien Austausches von Meinungen und Informationen enthalten. Auch der im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 Nr. 1 in Bezug genommene Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der bestehenden Abkommen darf im Zuge der Fortentwicklung kein Außenhandel werden; d.h. es darf in diesem Bereich keine Zollgrenze vereinbart werden.
b) Was Fernsehen und Rundfunk angeht, die in der Programmgestaltung staatsunabhängig sind, ist klarzustellen, daß sich daran auch nach dem Vertrag nichts ändert, daß insbesondere der Vertrag keine Rechtsgrundlage dafür abgibt, durch entsprechende gesetzliche oder verwaltungsmäßige Maßnahmen Sendungen, die der Deutschen Demokratischen Republik unerwünscht sind, zu unterbinden. Was immer in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der allgemeinen anstaltseigenen Richtlinien und im Rahmen der bestehenden Anstaltsorganisationsgesetze ausgestrahlt wird, kann nicht als mit dem Vertrag unvereinbar angesehen werden; erst recht nicht darf die Bundesrepublik Deutschland sich in eine Vereinbarung einlassen, durch die diese Freiheit der Anstalten eingeschränkt wird. Mit anderen Worten: Das Grundrecht aus Art. 5 GG kann unter Berufung auf den Vertrag auch dann nicht eingeschränkt werden, wenn die andere Seite mit der Behauptung arbeitet, gewisse Sendungen widersprächen dem Inhalt und Geist des Vertrags, weil sie eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Vertragspartners seien, und müßten deshalb in Erfüllung der vertraglich übernommenen Pflicht unterbunden werden.
c) Entsprechendes gilt für das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit. Auch die Bildung von Vereinigungen, die der anderen Seite wegen ihres Programms unerwünscht sind, kann, solange sie sich an die grundgesetzliche Ordnung halten, nicht an die Zügel genommen werden, wenn der Vertragspartner ihre Ziele und Propaganda als mit dem Inhalt und Geist der Verträge unvereinbar angreift und verlangt, daß sie wegen angeblicher Einmischung in innere Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik verboten werden.
d) Ebensowenig darf der Vertrag dahin verstanden werden, daß er die Bundesregierung und alle übrigen Organe in Bund und Ländern von der verfassungsmäßigen Pflicht entbinde, das öffentliche Bewußtsein nicht nur für die bestehenden Gemeinsamkeiten, sondern auch dafür wachzuhalten, welche weltanschaulichen, politischen und sozialen Unterschiede zwischen der Lebens- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Lebens- und Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik bestehen. Jeder Versuch, die Bundesregierung in diesem Bereich in ihrer Freiheit und verfassungsmäßigen Vertretung der Interessen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu beschränken mit der Behauptung, sie verstoße gegen den Inhalt und Geist des Vertrags und mische sich in die inneren Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik ein, handle also vertragswidrig, stellt seinerseits eine Vertragswidrigkeit dar.
e) Schließlich muß klar sein, daß mit dem Vertrag schlechthin unvereinbar ist die gegenwärtige Praxis an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, also Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl. Insoweit gibt der Vertrag eine zusätzliche Rechtsgrundlage dafür ab, daß die Bundesregierung in Wahrnehmung ihrer grundgesetzlichen Pflicht alles ihr Mögliche tut, um diese unmenschlichen Verhältnisse zu ändern und abzubauen.
VI.
Abschließend bedarf es zur Klarstellung der Bedeutung dieser Begründung des Urteils noch folgender Bemerkungen:
1. Die vorstehende Begründung behandelt den Vertrag wie ein vom Bundesgesetzgeber erlassenes Gesetz, läßt also beiseite, daß es auch spezifische Grenzen für die Vertragsauslegung gibt. Ihnen ist Rechnung getragen durch die Überlegung: Alle Ausführungen zur verfassungskonformen Auslegung des Vertrags lassen sich zurückführen auf den einen Grunddissens, den der Vertrag selbst in der Präambel offenlegt; die Vertragschließenden sind sich einig, daß sie über die "nationale Frage" nicht einig sind; wörtlich heißt es: "unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage". Es entspricht also in diesem Fall den besonderen Regeln über die Auslegung von Verträgen, wenn das Urteil aus diesem Dissens für die Auslegung des Vertrags alle Konsequenzen zieht, die die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner nach dem Recht des Grundgesetzes für sich in Anspruch nehmen muß.
2. Aus dem bisher Dargelegten ergibt sich, daß der Vertrag als ein Vertrag, der auf Ausfüllung angelegt ist, rechtlich außerordentlich bedeutsam ist nicht nur durch seine Existenz und durch seinen Inhalt, sondern vor allem auch als Rahmen für die künftigen Folgeverträge. Alle Ausführungen der Urteilsbegründung, auch die, die sich nicht ausschließlich auf. den Inhalt des Vertrags selbst beziehen, sind nötig, also im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Teil der die Entscheidung tragenden Gründe.
3. Die Deutsche Demokratische Republik hatte vor Inkraftsetzen des Vertrags (20. Juni 1973) volle Kenntnis von dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren, von der Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts, von der Bindung der Bundesregierung und aller Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden des Bundes und der Länder an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, kannte die rechtlichen Darlegungen der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren, die in der Substanz mit der durch dieses Urteil verbindlich gewordenen Rechtsauffassung nicht in Widerspruch stehen, und den vollen, im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text des Vertragsgesetzes einschließlich des schon bei der Paraphierung des Vertrags angekündigten Briefes zur deutschen Einheit und war von der Bundesregierung - ohne daß ihr von der anderen Seite widersprochen wurde - immer wieder darauf hingewiesen worden, daß sie den Vertrag nur abschließen könne so, wie er mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Diese Umstände sind geeignet auch in der völkerrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere auch gegenüber dem Vertragspartner dem Vertrag die Auslegung zu geben, die nach dem Grundgesetz erforderlich ist. Das steht im Einklang mit einem Satz des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts, der in der Staatenpraxis Bedeutung hat, wenn es darum geht, ob ausnahmsweise ein Vertragsteil sich dem anderen gegenüber darauf berufen kann, dieser hätte erkennen können und müssen, daß dem Vertrag in einer bestimmten Auslegung das innerstaatliche Verfassungsrecht entgegensteht.
VII.
Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Seuffert, Dr. v. Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Hirsch, Dr. Rinck, Wand

KrascherHistory
27.07.2006, 18:38
Moin sparty2

Kleiner Lügenbold:

Zitat von KrascherHistory
Berlin selbst klagt derzeit vor dem BVerfG im Rahmen einer sog. Normenkontrollklage um ABERKENNUNG seines Sonderstatus, da es "Reichsgebiete" (mit Flughafen Tempelhof drauf) im Wert von 500 Mio Euro gerne haben möchte. So ein Pech aber auch ![/b]

sparty2
Dabei ging's aber um den "Sonderstatus" im Länderfinanzausgleich...


Oh no. Länderfinanzausgleich hat nix mit "Reichsgebieten" zu tun die ein "Bundesland" Berlin für sich beanspruchen möchte.

Guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4nderfinanzausgleich

Das nächste mal nicht flunkern. Laß dich doch nicht vom Gärtner vorführen....
MfG K

malnachdenken
27.07.2006, 18:41
Moin sparty2

Kleiner Lügenbold:

Zitat von KrascherHistory
Berlin selbst klagt derzeit vor dem BVerfG im Rahmen einer sog. Normenkontrollklage um ABERKENNUNG seines Sonderstatus, da es "Reichsgebiete" (mit Flughafen Tempelhof drauf) im Wert von 500 Mio Euro gerne haben möchte. So ein Pech aber auch ![/b]

sparty2
Dabei ging's aber um den "Sonderstatus" im Länderfinanzausgleich...


Oh no. Länderfinanzausgleich hat nix mit "Reichsgebieten" zu tun die ein "Bundesland" Berlin für sich beanspruchen möchte.

Guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4nderfinanzausgleich

Das nächste mal nicht flunkern. Laß dich doch nicht vom Gärtner vorführen....
MfG K



Belege bitte, dass es in der Klage um "Reichsgebiete" geht. Danke.

KrascherHistory
27.07.2006, 18:44
Belege bitte, dass es in der Klage um "Reichsgebiete" geht. Danke.

Stand im focus 45(?)2005.
Reiche ich nach. Großes Pfadpfinderehrenwort. MfG K

KrascherHistory
27.07.2006, 18:50
Moin.
sparty2

Du kleine Lügentüte.

Zitat
Zitat von KrascherHistory
Tja, Herr Prof. 99 % der Forenmitglieder haben die Verträge in und in Bezug auf Berlin v.1990 nicht gelesen. Ich leider schon. Sonderstatus Berlins besteht nach wie vor.


Nein, der Sonderstatus von Berlin ist bereits aufgehoben...Zitat

Zitat von KrascherHistory
Berlin selbst klagt derzeit vor dem BVerfG im Rahmen einer sog. Normenkontrollklage um ABERKENNUNG seines Sonderstatus, da es "Reichsgebiete" (mit Flughafen Tempelhof drauf) im Wert von 500 Mio Euro gerne haben möchte. So ein Pech aber auch ![/b]

Dabei ging's aber um den "Sonderstatus" im Länderfinanzausgleich...

Wat denn nu ? sparty2
Sonderstatus aufgehoben. Beim Länderfinanzausgleich besteht der noch.
Bitte belegen, da ansonsten gelogen !!!

Hat deine Mutti dir keine Manieren bei gebracht. Ts ts ts

MfG K

KrascherHistory
27.07.2006, 18:54
Moin sparty2

Zitat
Wozu willst Du einen Friedensvertrag? Was soll da drinstehen?

Tja, wozu könnten Nationen untereinander den Zustand "Waffenstillstand" (d.h.Krieg ohne zu schießen) wohl beenden wollen und einen Friedensvertrag aushandeln ? MfG K

Drosselbart
27.07.2006, 19:12
schön dass du may kennst.
hat das irgend etwas mit dem zu tun, was ich dich fragte oder worum es hier geht ?
möchtest du mehr über deine lektuere loswerden, empfehle ich dir übrigens den thread: " was lest ihr grade ".

was folgerichtiges denken angeht kann ich dir leider nichts empfehlen.
jemand der es zu etwas brachte dürfte kaum noch zu den asozialen gehören.
versuch diesen satzt einfach zu verstehen auch wenn es sehr schwer fällt.

Asozialität läßt sich nicht über Besitz und "Rang" definieren. Asozialität ist eine Geisteshaltung (häufig die der Geistlosen).

Als Volkskundler brauche ich nicht auf May zurückzugreifen. Der Indianer-Spruch ist eine genuine geistige Eigenleistung von mir höchstselbst.

Hast du schon mal was von "sozialer Durchlässigkeit" gehört? Auch der letzte Dreck aus der Gosse kann - etwas Gerissenheit und Glück vorausgesetzt - hohe Ämter und Würden erwerben. Ein verkommenes und korruptes System zieht stets die ihm gemäßen Charaktere an und bietet gerade diesen ungeahnte Möglichkeiten.

"Jemand der es zu etwas brachte" mag nach deiner Definition in keinem Fall mehr zu den Asozialen gehören, weil du eben im oberflächlichen Denken verhaftet bist und dich vom äußeren Schein blenden läßt. Falls du die Moral dieser Geschichte intellektuell verarbeiten kannst, dann lies mal "Des Kaisers neue Kleider"..

Ich unterscheide zwischen "Asozial minderwertig" und "Asozial veredelbar": Wer auf dem Weg nach oben auch sein Wesen verbessert und auch geistig und moralisch den Aufstieg schafft, vor dem habe ich höchsten Respekt.

Wenn einer aber aber keine innere Wandlung durchmacht und nur weiterhin "König des Abschaums" ist und albern aufgeplustert leere BRD-Würden und Ämter wie eine Monstranz vor sich her trägt, dann wird er bei mir immer noch unter "Asozial" subsumiert. Den alten echten Adel und den neuen BRD-Adel trennen Welten.

Ganz gleich wie tief du und andere sich vor ihm verbeugen, er stammt immer noch aus der Gosse. Bildung, Stil und Charakter hat er immer noch nicht. Den Weg nach oben hat er halt durch "Instrumentalisierung" und Mobilisierung der armen Idioten gemacht, die auf seine Sprüche wie z.B. "soziale Gerechtigkeit, neue Ökologie/Ökönomie, Chancengleichheit etc." hereingefallen sind und ihn und seine politischen Komplizen gedankenlos an die Futtertröge gebracht haben. Zum Dank wird ihnen dann scheibchenweise die "heilige soziale Sicherheit" weggenommen.

Denk an meine Worte: Die großen Kürzungen für das leichtgläubige Wahlvolk von rot-grün kommen erst noch. Und da wird keiner der wohlversorgten Funktionäre mehr als lächerliche Lippenbekenntnisse dagegen ablassen. Der Geldbetrag wird um mindestens ein Drittel gekürzt und mit den schönen Wohnungen ist auch bald Schluß. Es stehen genügend Besatzerkasernen und abgewrackte Plattenbauten leer.

Denn all' das schöne Geld, das bisher sinnlos an Leute wie Red Anni und andere verteilt wurde, wird gebraucht um die machtpolitische Rolle der BRD (sei es im Kongo, in Afghanistan oder sonstwo auf der Welt) weiter auszubauen. Für mich und mein Depot bei der Dresdner und noch ganz anderswo ist das gut. Der Mittelstand und die Sozialbezieher zählen nicht. Es geht darum, daß die steuerfrei gestellten Großkonzerne genügend Reibach machen. Dafür stand und steht rot-grün.

Mein Mitleid mit den armen Trotteln, die solche Leute gewählt haben hält sich mittlerweile in Grenzen. Was nützt mir mein ganzer Idealismus. Es zahlt sich nicht in klingender Münze aus, wenn man sich aufklärerisch für die Verdummten dieser Erde einsetzt. Zumal sie einen dafür noch angeifern. Es ist vielleicht doch besser, wenn ich nur noch an mich und meine Wohlstandsmehrung denke. Wenn nicht gerade von heute auf morgen alles in Schutt und Asche fällt, bin ich auch finanziell auf der sicheren Seite. Ich schau dann achselzuckend zu wie du und Red Anni die Mülltonnen durchwühlen und wie eine politisch absolut korrekte und gutmenschliche Big-Brother-Staatsmacht euch gnadenlos zusammenknüppelt wenn ihr - zu spät - aufmuckt.


(Wundere dich nicht länger, wenn ich deine Verständnisprobleme nicht immer gleich umgehend beantworte - ich bin immer nur kurz für ein paar Minuten im Forum. Das hier ist nicht mein Lebensmittelpunkt wie bei manchem 24/7 Hardcore-User.)

sparty2
27.07.2006, 19:26
Tja, Herr Prof. 99 % der Forenmitglieder haben die Verträge in und in Bezug auf Berlin v.1990 nicht gelesen. Ich leider schon. Sonderstatus Berlins besteht nach wie vor.

Aus der Suspendierungserklärung der Vier Mächte vom 1. Oktober 1990 (BGBl II, S. 1331 f.):


(...)
Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika (...) erklären dass die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten im Bezug auf Berlin und Deutschlands als Ganzes mit Wirkung von Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2+4 Vertrag) ausgesetzt wird.
(...)

Im 2+4 Vertrag heisst es dann in Artikel 7:


(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Der 2+4 Vertrag ist am 15. März 1991 nach der Ratifizierung durch alle beteiligten Parlamente in Kraft getreten. Demnach hat Berlin aussenpolitisch seit dem 1. Oktober 1990 keine Sonderstellung mehr.


Sonderstatus aufgehoben. Beim Länderfinanzausgleich besteht der noch.
Bitte belegen, da ansonsten gelogen !!!

Nun die aktuelle Normenkontrollklage des Landes Berlin bezieht sich darauf das Berlin im Gegensatz zu Bremen und dem Saarland keine Sonderzuweisungen des Bundes bekommt:


(...)
Der Senat von Berlin hat im Wege des abstrakten Normenkontrollantrags
beantragt festzustellen, dass § 11 Abs. 6 FAG mit Art. 107 Abs. 2 Satz 3
GG unvereinbar ist, soweit Berlin ab dem Jahr 2002 keine Sanierungs-
Bundesergänzungszuweisungen wie Bremen und das Saarland erhalten hat.
Zum anderen hält der Berliner Senat Art. 5 § 11 SFG insoweit für
unvereinbar mit dem Grundgesetz, als für das Land Berlin ab dem
Inkrafttreten des Solidarpaktfortführungsgesetzes am 1. Januar 2005
keine Finanzhilfen des Bundes zum Zwecke der Haushaltssanierung
vorgesehen sind.
(...)

(Quelle: Pressemitteilung BVerfG, 10. März 2006 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-018.html))

sparty2

sparty2
27.07.2006, 19:32
Zitat
Wozu willst Du einen Friedensvertrag? Was soll da drinstehen?

Tja, wozu könnten Nationen untereinander den Zustand "Waffenstillstand" (d.h.Krieg ohne zu schießen) wohl beenden wollen und einen Friedensvertrag aushandeln ? MfG K

Was soll den in dem Vertrag konkret drinstehen? Durch die Kapitualtion der deutschen Wehrmacht war der Krieg defacto beendet.
Alles weitere zum Thema "Frieden" steht im 2+4 Vertrag (http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag) drin.
Dort verpflichten sich alle sechs unterzeichnenden Länder friedlich zusammenzuleben... :]

sparty2

sparty2
27.07.2006, 19:44
Stand im focus 45(?)2005.
Reiche ich nach. Großes Pfadpfinderehrenwort. MfG K
Du meinst diese Normenkontrollklage:


FOCUS, 05.12.2005; Ausgabe:49; Seite:013-013

KLAGE
Berlin kämpft um halbe Milliarde


Der Berliner Senat zieht im Streit um ehemalige Grundstücke des Deutschen Reiches vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 1998 fordert das Land vom Bund die Rückgabe der Areale im Wert von rund einer halben Milliarde Euro. Am 16. Juni lehnte der Bundestag dies endgültig ab.
Mit der Normenkontrollklage, die aus formalen Gründen bis zum 16. Dezember eingereicht werden muss, betritt der Senat juristisches Neuland. Der Sonderstatus West-Berlins im Reichsvermögen-Gesetz von 1961 soll aufgehoben oder ein Gleichbehandlungserlass erreicht werden: Alle anderen Bundesländer haben die Immobilien zurückerhalten und unterstützen Berlins Ansprüche. Diese hätte das Land aber nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums direkt nach der Wiedervereinigung stellen müssen.

Nun da geht's aber um ein Bundesgesetz von 1961... :))

sparty2

KrascherHistory
27.07.2006, 19:58
Moin.
Ich machs kurz.

Aus der Suspendierungserklärung der Vier Mächte vom 1. Oktober 1990 (BGBl II, S. 1331 f.):

Im 2+4 Vertrag heisst es dann in Artikel 7:
Der 2+4 Vertrag ist am 15. März 1991 nach der Ratifizierung durch alle beteiligten Parlamente in Kraft getreten. Demnach hat Berlin aussenpolitisch seit dem 1. Oktober 1990 keine Sonderstellung mehr.

Was nützt der Art. 7 oder irgendeiner im 2+4 Vertrag, wenn die BRD-Reg. mittels Notenwechsel vom 28./29.9.1990 das "Weiterbestehen" der Überleitungsverträge und Gesetze von 1952/1955 vereinbart hat.
An den 2+4 Verträgen vorbei. Aus die Maus. Schau in div threads nach. Ich kopiere die Texte mal rein, wenn du es nicht vorher findest.


Nun die aktuelle Normenkontrollklage des Landes Berlin bezieht sich darauf das Berlin im Gegensatz zu Bremen und dem Saarland keine Sonderzuweisungen des Bundes bekommt:

Der Berliner Senat zieht im Streit um ehemalige Grundstücke des Deutschen Reiches vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 1998 fordert das Land vom Bund die Rückgabe der Areale im Wert von rund einer halben Milliarde Euro. Am 16. Juni lehnte der Bundestag dies endgültig ab.
Mit der Normenkontrollklage, die aus formalen Gründen bis zum 16. Dezember eingereicht werden muss, betritt der Senat juristisches Neuland. Der Sonderstatus West-Berlins im Reichsvermögen-Gesetz von 1961 soll aufgehoben oder ein Gleichbehandlungserlass erreicht werden: Alle anderen Bundesländer haben die Immobilien zurückerhalten und unterstützen Berlins Ansprüche. Diese hätte das Land aber nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums direkt nach der Wiedervereinigung stellen müssen.


Nun da geht's aber um ein Bundesgesetz von 1961...

Nee nee Bursche. Nicht schon wieder in Juristen-Manier lügen. Da oben steht Reichsvermögensgesetz. Ist schon ganz richtig !!

Das kann jeder lesen !!!

lt. ordre public habe ich bewiesen, das das Professerle wohl ein bischen zu viel Geld für seinen kleinen Roman bekommen hat, um das zu schreiben, was er soll.

Mußt die unangenehmen Passagen nicht nur überspringen, um mir neuen Mist vor die Füße zu werfen. Bisher ist von dir noch keine vernünftige Argumentation und zugehöriger Beleg gekommen.

Wenn man mich der Lüge bezichtigt stelle ich das möglichst sofort klar. Du nicht. Bist es wohl schon gewohnt. Schnell "verbrannte Erde" hinterlassen und weiter den Mist texten.

Der Gärtner hat dich längst im Sack. Zappelst noch ein wenig. Darfst du auch. Dann gibts den Knüppel auf den Kopf. MfG K

KrascherHistory
27.07.2006, 20:04
Du meinst diese Normenkontrollklage:

Nun da geht's aber um ein Bundesgesetz von 1961... :))

sparty2

Und weils so schön war:

Das Reichsvermögensgestz trat 1961 in Kraft !
In Worten: Neunzehnhunderteinundsechszig !

Mit Kaiserlicher Verordnung oder wie ?
Vom Reichstag auf Grundlage der Weimarer Verfassung ?

Komm sparty2. Fang den Reichsknochen. Leckerlie von 1961. Da gabs das böse Reich doch gar nicht mehr. Zumindest keinen mehr der Reichsgesetze beschlossen hat......

MfG K

sparty2
27.07.2006, 20:07
DR = Staat und BRD = Staat "Gebietsüberschneidungen" da ja Teilidentisch.
RuStaG von 1913 "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt". Die BRD hat nachweislich millionenfache Einbürgerungen vorgenommen. Unvereinbar mit Rechtsnormen der Weim.Verfassung. Das kann nur der Reichsminister des Innern. Gibt es nicht !

Ich zitiere aus dem RuStaG:


(...)
Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden
(...)



186 Rechtsnormen ver Weim.Verf. spechen mir Meinungsfreiheit zu. Keine Einschränkungen. 146 GG Artikelchen (o.k. Rechtsnormen) sprechen mir diese zunächst auch zu, die BRD erläßt aber Gesetze die diese Rechtsnorm wieder nimmt (der 130er, genau). Keine Vereinbarkeit mit Rechtsnorm v.1919. Gem. ordre public (in beiden gültig) geht das nicht.

Nun seit der Einführung des Grundgesetzes hat das Grundgesetz vorrang vor "altem" Recht:


Artikel 123 GG:

[Fortgeltung früheren Rechts und früherer Staatsverträge]

(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
(2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.




DIE BRD HAT GEBIETE DES DEUTSCHEN REICHES ABGETRETEN. AUF WELCHER GESETZLICHEN BASIS (RECHTSNORM DER WEIMARER VERFASSUNG) DENN DAS BITTE SCHÖN ???

Gemäss Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
(Moskauer Vertrag) vom 12. August 1970 erkennt die BRD die Oder-Neisse-Grenze an:


Artikel 3

In Übereinstimmung mit den vorstehenden Zielen und Prinzipien stimmen die Bundesrepublik Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der Erkenntnis überein, daß der Friede in Europa nur erhalten werden kann, wenn niemand die gegenwärtigen Grenzen antastet.
– Sie verpflichten sich, die territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen uneingeschränkt zu achten;
– sie erklären, daß sie keine Gebietsansprüche gegen irgend jemand haben und solche in Zukunft auch nicht erheben werden;
– sie betrachten heute und künftig die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich, wie sie am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages verlaufen, einschließlich der Oder-Neiße-Linie, die die Westgrenze der Volksrepublik Polen bildet, und der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.

Das Ganze wurde im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (http://www.glasnost.de/db/DokAus/91pol.html) vom 17. Juni 1991 nochmal bestätigt.

sparty2

Angel of Retribution
27.07.2006, 20:08
Nach 1948 bis 1968 gab es noch ein kurzes Aufbäumen mit dem Wirtschaftswunder, aber auch dieses war eigentlich nicht im Sinne der Sieger.
Denn, es ist eine Frechheit, wenn es dem besiegten Land wirtschaftlich besser geht als den Siegern.
Flugs setzte man Kollaborateure ein, die 68er, um Deutschland wieder nach unten zu bringen.
Auch die EU mußte so weit ausgebaut werden, damit wir irgendwann finanziell auf dem Zahnfleisch gehen.
Was zwei Kriege nicht fertiggebracht haben, wurde durch Volksverdummung und Scheckbuchdiplomatie erreicht: Deutschland ist praktisch nicht mehr vorhanden!


Ach je, alle verschwören sich gegen das arme Opfer Deutschland :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse:

sparty2
27.07.2006, 20:11
Das Reichsvermögensgestz trat 1961 in Kraft !
In Worten: Neunzehnhunderteinundsechszig !

Mit Kaiserlicher Verordnung oder wie ?
Vom Reichstag auf Grundlage der Weimarer Verfassung ?

Da gabs das böse Reich doch gar nicht mehr. Zumindest keinen mehr der Reichsgesetze beschlossen hat......


Das Gesetz heisst ja auch offiziell "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (http://www.gesetze-im-internet.de/rvermg/BJNR005970961.html)"...

Das ist kein Gesetz des Deutschen Reichs, es ist ein Gesetz über das Vermögen des Deutschen Reichs... :rolleyes:

sparty2

emire
27.07.2006, 20:13
Dies sind keine Theorien, sondern von mir erlebte Realität!
Seit 1972 geht es mit Deutschland bergab, dies habe ich ich bereits 20 Jahre vor unseren Politikern festgestellt.
Bzw.: die geben dies ja jetzt noch nicht zu!
Was ja auch kein Wunder ist, wer gibt schon gerne zu, das er 35 Jahre lang geistig minderbemittelt war!


Hab ich es dir nicht gesagt ,einer mehr der dich nicht versteht........

KrascherHistory
28.07.2006, 07:29
Das Gesetz heisst ja auch offiziell "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (http://www.gesetze-im-internet.de/rvermg/BJNR005970961.html)"...
Das ist kein Gesetz des Deutschen Reichs, es ist ein Gesetz über das Vermögen des Deutschen Reichs... :rolleyes:
sparty2

Moin.
Was es auch nicht geben kann.

Seit 1990 Dtl. souverän, Berlin souverän.
Bis 1990 teilidentisch mit DR
Ab 1990 ist BRD "voll" DR

(man nehme den Schwachsinn mal so an....du hast bisher keine Rechtsnorm einer Teilidentität belegt, wo ist sie ?? / solange Professorchen nur von einer These hinsichtlich einer Teilidentität spricht, ist er für mich nichts anderes als ein gekauftes A.....)

Es kann auf Deutschem Boden kein gesondertes "Gebiet" oder "Vermögen", wie zitiertes Areal lt. Focus geben.
Totaler Widerspruch.

Lt. Rechtsnorm "ordre public" im deutschen Rechtsraum unmöglich.

Nix stimmt bei deinen Ausführungen. Wie auch.
mfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 07:38
Ich zitiere aus dem RuStaG:
Gemäss Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
(Moskauer Vertrag) vom 12. August 1970 erkennt die BRD die Oder-Neisse-Grenze an:
sparty2


Moin.

Nächster Widerspruch:

Zitat von KrascherHistory
DIE BRD HAT GEBIETE DES DEUTSCHEN REICHES ABGETRETEN. AUF WELCHER GESETZLICHEN BASIS (RECHTSNORM DER WEIMARER VERFASSUNG) DENN DAS BITTE SCHÖN ???

Gemäss Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
(Moskauer Vertrag) vom 12. August 1970 erkennt die BRD die Oder-Neisse-Grenze an


Weiter oben hast du die These vom Prof. der Teilidentität mitvertreten. Als Teilidentische-BRD konnte die BRD angeblich mit Polen aber vor 1990 keine Verträge hinsichtlich der Ostgebiete machen.

Jetzt erkennt die alte "Teilidentitäts-BRD" angeblich schon 1970 die Oder-Neisse-Grenze an, was sie lt. Prof ja erst 1990 "durfte". Und damit die Tatsache, das die Dt. Ostgebiete polnisches Staatsgebiet sind. Hui.

Welche "Staatsverbrecher" sind denn hier am Werke ?
Und du bist deren Verteidiger ?
Wie darf ich dich denn einstufen ?

Hör auf die zu wenden. Du bist fertig Bursche !

MfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 08:30
Du gehst da ziemlich auf die Antwort Ernst v. Salomons im "Fragebogen" ein. Er schreibt unter Nationalität auch, daß er "Preuße" ist, weil ein Deutschland momentan nicht existiert.

Ich denke allerdings, Deutschland ist nicht tot. Die BRD ist ja ein auf einem Teil des deutschen Staatsgebietes wieder erstandener deutscher Staat. Deutschland an sich gibt es. Nur vielleicht nicht so, wie sich das manche wünschen.

Moin. Die BRD ist kein Staat. Sollte nie einer werdern. Völkerrechtliche Schweinerei, die hier abgeht. Es wird seit 1945 massiv dagegen angearbeitet, das die Deutschen sich ihrer selbst als Reichsdeutsche mit der ihn zustehenden Weimarer Verfassung von 1919 bewußt sind, ums aus dem unter Alliierter Hoheit stehenden Besatzungskonstrukt möglichst viel Kapital zu ziehen.

Seit 1990 ist Ernte-Zeit. Die Deutschen glauben an ihre schöne Souveränität und wunderns sich gar nicht, das der Export-WM Dtl. bei 1,522 Bio Schulden steht und die Zahl der Arbeitslosen nicht mehr zu stoppen ist.

Die Nazi-Zeit von 1933 - 1945 war eine Diktatur auf Basis der Weim.Verf., die mit Tode AH. vollständig wiederhergestellt worden ist.
Das Dt.Reich ist nicht untergegangen - von den Alliierten 1945 und dem BVerfG 1973 bestätigt.

Wozu das geseiher um die "BRD". Das Konstrukt muß abgewickelt werden und die Kollaborateure der Alliierten wg. Verfassungshochverrat anzuklagen.

Jeder Beamte legt seinen Eid auf das Deutsche Reich ab und darauf es zu schützen. Jeder Beamte verstößt gegen seinen Amtseid. Die meisten "kleinen" B. wissen es allerdings (leider) auch nicht besser (Einstieg über § 185 BBG und weiter...)

So einfach ist das !!!
Ansonsten bin ich für alle Beweise (!), Belege (!) und Quellenangaben (!) dankbar, die Gegenteiliges belegen.

Alles andere: verschenkte Zeit.

MfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 08:33
Du meinst diese Normenkontrollklage:

Nun da geht's aber um ein Bundesgesetz von 1961... :))

sparty2

Moin. Wiederholung.

Nach der (Beknackten-) These ist die BRD das DR. BRD=DR ist voll souverän.
Demnach kann es kein Problem mit Reichsvermögen geben, da Reichsvermögen=Bundesvermögen und das Gesetz per 1990 hinfällig geworden ist.

Ganz einfach. MfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 08:54
Ich zitiere aus dem RuStaG:
Nun seit der Einführung des Grundgesetzes hat das Grundgesetz vorrang vor "altem" Recht:
sparty2

Moin. Haut auch nicht hin.

sparty2 Nun seit der Einführung des Grundgesetzes hat das Grundgesetz vorrang vor "altem" Recht:
Zitat
Artikel 123 GG:
[Fortgeltung früheren Rechts und früherer Staatsverträge]

Vorrang vor der Weimarer Verfassung kann es völkerrechtlich schon gar nicht geben, weil das GG ein von Alliierten angeordnetes und genehmigtes Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet (nach HKLO) ist. Und KEINE Verfassung.
Es ist auch nie zu Verfassung erhoben worden, selbst der 2+4 Vertrag empfahl noch zur Volksverdummung eine Verf. innerhalb der nächsten 2 Jahre anzustreben.

Verfassung heißt direkt durch das Volk oder über verfassungsgebende Nationalversammlung. Nichts dergleichen geschehen. Keine Regierung mit noch so viel Verträgen worüber auch immer kann das heilen oder legitimieren. Völkerrechtlich keine Chance. Ansonsten: BELEGE ! Trotzdem lügen uns selbst ehem. Verfassungsrichter das aufgezwungene GG als Verfassung vor und Leute wie du stellen sich hier hin und verteitigen diese Volksverdummung auch noch. Zum K..... !

Zudem belegt der Art.139 GG nach wie vor, das Alliiertes Recht über GG steht. Und dieses GG soll über einer vom Volk frei gewählten Verfassung stehen ? Welches Völkerrecht soll das sein ? BELEGE !

Gleichzeitig ist mit Streichung des Art. 23 a.F. GG und Präambel per 18.7.1990 (nicht durch Bundestag/Rat 2/3 Mehrheit, sondern USA AM Baker !!) das GG erloschen. Per 1998 konnte man in den "Beck-Texten" noch das "GESTRICHEN" des Art.23 a.F. GG nachlesen (Beweis, Beck-Texte GG, 1998 !!).
Auch irgendwelche Verträge von der BuReg. können doch im nachherein keine GG-Streichung oder Änderung heilen ! KEINE CHANCE ! KEINE RECHTSNORM ! Verstoß gegen GG selbst und damit NICHTIG !!
Aus die Maus.

Das GG hat vor gar nix Vorrang. Das Mistding gibt es seit 1990 gar nicht mehr. Das wissen die Juristen sowie so. Die Beweise werden in Gerichten jeden Tag unfreiwillig geliefert. MfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 09:00
Ich zitiere aus dem RuStaG:
sparty2


Moin wieder so ein sparty2-EI:

Ich zitiere aus dem RuStaG:
Zitat
(...)
Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden
(...)

So so. Du zitierst aus dem RuStaG von 1913 ???
Bitte genaue Angabe. Wäre ja nicht deine 1. Lüge. MfG K

sparty2
28.07.2006, 09:46
Seit 1990 Dtl. souverän, Berlin souverän.

Dies steht ja so im 2+4-Vetrag... :]


Bis 1990 teilidentisch mit DR
Ab 1990 ist BRD "voll" DR

(man nehme den Schwachsinn mal so an....du hast bisher keine Rechtsnorm einer Teilidentität belegt, wo ist sie ?? / solange Professorchen nur von einer These hinsichtlich einer Teilidentität spricht, ist er für mich nichts anderes als ein gekauftes A.....)

Das BVerfG hat in seinem Urteil von 1973 aber genau das gesagt:


(...)
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).(...)




Es kann auf Deutschem Boden kein gesondertes "Gebiet" oder "Vermögen", wie zitiertes Areal lt. Focus geben.
Totaler Widerspruch.

Es ist ja auch kein gesondertes Vermögen. Nach §1 des RVermG (http://www.gesetze-im-internet.de/rvermg/BJNR005970961.html) gehört das Reichsvermögen dem Bund. Nach §5 können Vermögenswerte unter bestimmten Bedingungen an eine Gemeinde oder ein Bundesland abgegeben werden. Das Bundesland Berlin klagt nun gegen den §19 der sagt dass §5 für Berlin nicht gilt.
Also kein Wiederspruch... :]



Weiter oben hast du die These vom Prof. der Teilidentität mitvertreten. Als Teilidentische-BRD konnte die BRD angeblich mit Polen aber vor 1990 keine Verträge hinsichtlich der Ostgebiete machen.

Jetzt erkennt die alte "Teilidentitäts-BRD" angeblich schon 1970 die Oder-Neisse-Grenze an, was sie lt. Prof ja erst 1990 "durfte". Und damit die Tatsache, das die Dt. Ostgebiete polnisches Staatsgebiet sind. Hui.

Wenn Du in den Vertrag hineinschauen würdest, so könntest Du sehen dass die BRD dort sagt, sie erkenne die Grenze der DDR zu Polen als verbindliche Grenze zwischen diesen beiden Staaten an.
Bis zu deisem Vertrag hat die BRD darauf bestanden dass die Ostgebiete deutsches Gebiet unter polnischer Verwaltung seien.
Im Vertrag mit Polen von 1991 erkennt die BRD die Oder-Neisse-Grenze als ihre Grenze mit Polen endgültig an.

sparty2

sparty2
28.07.2006, 09:50
Zitat

(...)
Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden
(...)

So so. Du zitierst aus dem RuStaG von 1913 ???

Nein ich zitiere aus dem RuStaG von 21.8.2002 bzw. dem StaG vom 21. August 2005.

sparty2

Würfelqualle
28.07.2006, 09:55
Im Vertrag mit Polen von 1991 erkennt die BRD die Oder-Neisse-Grenze als ihre Grenze mit Polen endgültig an.

sparty2


Das schreib ich ihm ja auch immer, aber er bleibt stur. Real ist, dass ich in Frankfurt/Oder, oder in Westgörlitz den Personalausweis vorzeigen muss, um über die
" Staatsgrenze " zu kommen. Den Zöllner interessieren da keine angestaubten Gesetze, sondern nur mein Personalausweis.



Gruss vonne Würfelqualle

shigymigy
28.07.2006, 10:05
Moin. Die BRD ist kein Staat. Sollte nie einer werdern. Völkerrechtliche Schweinerei, die hier abgeht. Es wird seit 1945 massiv dagegen angearbeitet, das die Deutschen sich ihrer selbst als Reichsdeutsche mit der ihn zustehenden Weimarer Verfassung von 1919 bewußt sind, ums aus dem unter Alliierter Hoheit stehenden Besatzungskonstrukt möglichst viel Kapital zu ziehen.Das Dt.Reich ist nicht untergegangen - von den Alliierten 1945 und dem BVerfG 1973 bestätigt.
Alles andere: verschenkte Zeit.

MfG K

nun habt ihr mal ein wenig zu lesen und könnt euren unsinn und schwachsinn vielleicht mal wo anders los lassen -- o.k.:)) :)) Alles andere: verschenkte Zeit. so deine Worte -- dein einzigster wahrer Satz auf hunderten von Metern Forumposting`s :respekt: :lach: :lach: :lach: :lach:

Für alle anderen möge euch dieser sehr lange beitrag helfen, solchen dämlichen schrebergärtnerjuristen zu antworten.

Die für diese Diskussion wichtigste Passage des Urteils lautet:

"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266])."

(BVerfGE 36, 1 ff: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv036001.html (Backup als RTF-Datei)

Auf dieser Passage basieren folgende Behauptungen der "Reichsideologen":

- Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen.

- Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtnachfolgerin des Deutschen Reiches.

- Durch die Streichung des Art. 23 GG a.F. wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschafft - und somit die Bundesrepublik Deutschland.

Die ersten beiden Punkte werden im Rahmen dieser Frage behandelt. Zum Artikel 23 GG a.F. wird an dieser Stelle ausführlich Stellung genommen.

Es fällt auf, daß die "Reichsideologen" beim Zitieren des Urteils des BVerfG immer eine Kleinigkeit unter den Tisch fallen lassen: die Sache mit der Identität. Vielleicht würde es die potentiellen Kunden nur verwirren? Es liest sich doch auch wirklich viel unkomplizierter: "Das Deutsche Reich ist nicht untergangen und die BRD ist nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches."

Warum sollte man die Kunden mit der Klarstellung belästigen, daß die Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist?

Was hat es nun mit den Begriffen "Rechtsnachfolge" und "Identität" im völkerrechtlichen Sinn auf sich?

Zunächst ist wichtig, klarzustellen, daß man nur dann jemandem oder etwas "nachfolgen" kann, wenn dieses nicht mehr vorhanden ist. Man kennt dieses Prinzip aus dem Erbrecht. Dort regelt § 1922 BGB die sog. "Gesamtrechtsnachfolge". Mit dem Tode des Erblassers geht dessen Vermögen (die Erbschaft) als Ganzes auf seine Erben über. Dabei werden als Erbschaft alle Rechtsverhältnisse des Erblassers (des "Vererbenden") erfaßt.

Im Falle des Deutschen Reiches ist es jedoch so, daß allgemein anerkannt ist, daß dieses nicht untergegangen, nicht "gestorben" ist. Somit konnte auch kein "Erbfall" eintreten, keine Rechtsnachfolge. Zusammengefaßt versteht man unter Rechtsnachfolge eine Identitätsaufgabe des ursprünglichen Rechtssubjektes. Die Bundesrepublik ist also nicht Rechtsnachfolgerin (= "Erbin") des Deutschen Reiches.

Was ist sie dann?

Auch dies erklärt das Bundesverfassungsgericht: sie ist identisch mit dem Deutschen Reich.

Nun mag man sich fragen: Wie soll das gehen? Wie kann ein Staat "Bundesrepublik" mit einem Staat "Deutsches Reich" identisch sein?

Doch durch diese Frage begeht man gleich einen wesentlichen Denkfehler, der auch den "Reichsideologen" (bewußt oder unbewußt) häufig unterläuft: es handelt sich nicht um zwei unterschiedliche Staaten, sondern um einen einzigen Staat, nämlich den deutschen Staat. "Bundesrepublik" und "Deutsches Reich" sind lediglich zwei verschiedene Namen für ein und dasselbe Gebilde. Um es etwas klarer auszudrücken: der deutsche Staat ist nach dem 2. Weltkrieg nicht untergangen.

Olli hat dies in der der "KRR"-FAQ-Mailingliste anschaulich erklärt:

"Hilde Meyer heiratet Heini Müller und nimmt diesen Familiennamen an, heißt also fürderhin Hilde Müller.
Hilde Müller ist identisch mit der geborenen Hilde Meyer. Sie ist nicht verstorben durch die Eheschließung. Das BVerfG würde urteilen: 'Hilde Müller ist nicht Rechtsnachfolgerin von Hilde Meyer, sondern personenidentisch.'

Die KKR-Idioten schlussfolgern in ihrem Wahngebilde:

Da Hilde Meyer nicht untergegangen ist, nunmehr aber nur eine Person namens Hilde Müller existiert, bedarf die Hilde Meyer des besonderen Schutzes eines Vormundes (der KRR). Hilde Meyer ist nämlich nicht handlungsfähig, wie allein die Tatsache beweist, dass dieser Name nicht mehr am Klingelschild auftaucht.

Für die Zeit vor 1990, also vor der Wiedervereinigung Deutschlands, passt dieser Vergleich nicht so ganz, aber ich wollte die gute Hilde nicht zerreißen ;-))"

Nun, das ist doch gar nicht so schwer zu verstehen, nicht wahr? Letztendlich muß man zwischen der Person an sich (= Völkerrechtssubjekt: deutscher Staat) und deren Namen (Meyer, Müller, Deutsches Reich, Bundesrepublik) unterscheiden. Die Person ist stets dieselbe geblieben, nur der Name änderte sich.

Viel anders schreiben es selbst Professoren nicht. So schreibt Prof. Dr. Heintzen (PDF-Datei, 45 kb, S.9):

"Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität – eine Kontinuität, aus der die DDR vergeblich versucht hat auszubrechen."

(Denn in der DDR vertrat man die Auffassung, das "Deutsche Reich" sei untergegangen und BRD und DDR seien Rechtsnachfolger.)

Obwohl man sich z.B. in der "Regierung" Haug diese Argumentation angesehen hat, versuchte man auf den Anfang November 2004 überarbeiteten Seiten noch immer, die Tatsache der Identität des deutschen Staates als Völkerrechtssubjekt zu verschleiern. Unter der Überschrift "Es heißt, die "Bundesrepublik Deutschland" sei nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde das vorher den Namen "Deutsches Reich" hatte" geht man dort auf alles mögliche ein (Gesamtstaat, Teilstaat usw.), nur eben nicht auf die Tatsache, daß das BVerfG 1973 von der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich als Völkerrechtssubjekt ausgegangen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich übrigens nicht nur 1973 mit der Frage der Identität befaßt. Bereits am 26. März 1957 (!) hieß es im Urteil zum sog. "Reichskonkordat" (BVerfGE 6, 309 ff):

"Die Errichtung einer staatlichen Organisation für das Gebiet der westlichen Besatzungszonen durch das Bonner Grundgesetz hat an der Geltung des Reichskonkordats zwischen den Vertragschließenden nichts geändert. Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich (BVerfGE 3, 319 f.)."

Ausführlich erklärt wird die Tatsache der Subjektidentität auch im Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 1987 (Az: 2 BvR 373/83) (= BVerfGE 77, 137 ff.). Hier wird deutlich, daß es sich bei dieser Angelegenheit lediglich um einen Streit über einen Namen für ein und dasselbe Gebilde handelt: den deutschen Staat.

Das BVerfG schreibt dort zum Beispiel:

"a) Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der "obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland", einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. Juni 1945 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7 ff.) völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke".

und

"Die Identität der Bundesrepublik Deutschland - in diesen gebietsbezogenen Begrenzungen - mit dem deutschen Staat ist auf der völkerrechtlichen Ebene von zahlreichen Staaten anerkannt worden. So sind etwa die Parteien des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953 (BGBl. II S. 333 ff.) davon ausgegangen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Verbindlichkeiten "Deutschlands" schuldet (vgl. zahlreiche Erwägungen der Präambel) - es wurde nicht eine Schuld- oder gar bloße Haftungsübernahme für die Verbindlichkeiten eines untergegangenen Schuldners vereinbart."

sowie

"bb) Auch die Sowjetunion und die Deutsche Demokratische Republik sind im Jahre 1949 vom Fortbestand des deutschen Staates ausgegangen. Dies bekundet deutlich die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, die bis zur Verfassung vom 6. April 1968 in Kraft war."

(siehe Urteil im Volltext: hier)

Das BVerfG spricht hier also stets vom Fortbestand des deutschen Staates, dessen Name früher "Deutsches Reich" war und nun "Bundesrepublik Deutschland" lautet.

Aus dem ersten Zitat aus dem BVerfG-Urteil zeigt sich übrigens, daß ein weiteres Argument der "Reichsideologen" weder Hand noch Fuß hat: die Alliierten haben Deutschland zu keiner Zeit "beschlagnahmt", wie es von einigen von ihnen zu lesen ist (siehe dazu auch hier).

Bitte beachten Sie jedoch: diese Urteile stammen aus einer Zeit deutlich vor der Vereinigung mit der DDR. Durch diese Vereinigung löste sich dieser Streit letztlich völlig auf.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Klaus Stern schreibt dazu in seinem Buch "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland - Band V" auf den Seiten 1964 f. (§ 135, 3. Abschnitt; Hervorhebungen dort):

"Es ist nunmehr ein einheitlicher Staat Bundesrepublik Deutschland entstanden, der die Gebiete der (alten) Bundesrepublik und der DDR umfaßt (...). Durch die Änderung der Präambel und des Art. 146 GG a.F. sowie die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. ist das Wiedervereinigungsziel insgesamt erfüllt. Weitere Gebiete, die beitreten könnten, gibt es weder nach dem geltenden Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch nach dem Völkerrecht (...). Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG a.F. abgehoben hatte (...), besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität (...) ist eine volle Subjektsidentität geworden. Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein."

Hier finden Sie den Scan der betreffenden Textstelle.

Die Bundesrepublik hat also die Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches in vollem Umfang übernommen. Das heißt, eines "Deutschen Reiches" bedarf es nicht mehr, zumal dies ohnehin nur ein anderer Name für den deutschen Staat wäre. Diese Ansicht ist in der Rechtswissenschaft unbestritten (vgl. die Nachweise bei Stern, a.a.O.). Um es ganz einfach zu machen: "Raider heißt jetzt Twix".

Der im April 2005 verstorbene Völkerrechtler Prof. Dr. Blumenwitz, der übrigens 1973 den Freistaat Bayern bei der Klage gegen den Grundlagenvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat, schrieb 1990 in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW):

"Die Logik der Identität der (alten) Bundesrepublik Deutschland mit dem Völkerrechtssubjekt 'Deutsches Reich' (Deutschland als Ganzes) und das Konzept des Beitritts der DDR zum Grundgesetz (Inkorpotation) hätten auch direkte Wege zum Ziel der Bereinigung der Kriegs- und Nachkriegszeit aufgezeigt. Zu bedenken war aber, daß das stringente Identitätskonzept der Bundesrepublik der 50er Jahre auch von ihren Verbündeten nie voll akzeptiert worden war, daß das BVerfG die Identitätsaussage auf eine den damaligen Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkte "Subjektsidentität" reduzierte und daß für den '2+4'-Prozeß nur das Wiedervereinigungsmodell der Teilordungslehre, aufbauend auf der rechtlichen Gleichordnung von Bundesrepublik und DDR, in Betracht kommen konnte. [...] Dies schließt die rechtliche Identität des vereinten Deutschlands mit der (alten) Bundesrepublik Deutschland und mit dem Deutschen Reich nicht aus" (Blumenwitz, NJW 1990, S. 3041, 3042; hier finden Sie den entsprechenden Scan).

Somit dürfte diese Frage also endgültig geklärt sein. Hier geht es zurück zur FAQ.

Einen kurzen Überblick über die einzelnen Theorien, die zur Frage des Verhältnisses zwischen Bundesrepublik und "Deutschem Reich" vertreten wurden (Teilordnungslehre, Identitätstheorie mit Kongruenztheorie, "Schrumpfstaatstheorie", Staatskerntheorie etc.) bietet der Aufsatz von Prof. Dr. Blumenwitz in der NJW 1988, S. 607 ff., insbes. S. 609 f.; siehe dazu auch das "KRR"-FAQ-Forum.

Denjenigen unter Ihnen, die noch etwas vertiefter in die Materie einsteigen möchten, sei die Lektüre der nachfolgenden Zeilen ans Herz gelegt.

Hier soll aufgezeigt werden, wie absurd die "Argumentation" hinsichtlich der angeblichen Fortexistenz des Deutschen Reiches heute, im Jahre 2005, ist.

Dazu soll auf vier Punkte eingegangen werden:

Zunächst, quasi zum Warmlaufen, geht es um eine Verwirrungstaktik einzelner "Reichsideologen" hinsichtlich der Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland.

Danach soll das "Argument (Ru)StAG" näher beleuchtet werden, also die Thematik des jetzigen "Staatsangehörigkeitsgesetzes", früher "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz".

Anschließend soll dargelegt werden, wie man bei den "Reichsideologen" versucht, das Urteil des BVerfG von 1973 trotz der hier dargestellten eindeutigen Aussage noch für die eigenen Zwecke zu verbiegen.

Schließlich wird auf das Ammenmärchen einiger "Reichsideologen" eingegangen, die behaupten, das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1973 sei auch heute noch unverändert anwendbar.



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Handlungsfähigkeit Deutschlands
Vereinzelt versuchen es "Reichsideologen" mit einem Verwirrspiel. Sie berufen sich auf das BVerfG-Urteil, in dem bezüglich der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches festgestellt wurde:

"Das Deutsche Reich existiert fort (...), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

Wenn die Bundesrepublik Deutschland also mit dem Deutschen Reich identisch sei, so müsse die Bundesrepublik doch auch handlungsunfähig sein, behaupten sie.

Wie erwähnt, dies ist nur ein kleiner Trick, um die zu verwirren, welche die Hintergründe nicht verstanden haben (oder die betreffenden "Reichsideolgen" sind tatsächlich zu dumm, es selbst zu verstehen).

Oben wurde bereits Prof. Dr. Stern zitiert, der schrieb:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität (...) ist eine volle Subjektsidentität geworden. Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein."

Dadurch und durch die Wiedererlangung der vollen Souveränität im Rahmen des 2+4-Vertrags wurde Deutschland uneingeschränkt handlungsfähig: es ist organisiert als förderaler Staat und besitzt alle notwendigen Organe.

Die "Reichsideologen" versuchen durch ihre diesbezüglichen Aussagen mithin den Eindruck zu erwecken, der deutsche Staat sei generell handlungsunfähig. Dies ist jedoch nicht das, was das Bundesverfassungsgericht in dem genannten Urteil zum Ausdruck gebracht hat. Denn die Aussage des BVerfG bezog sich nur auf das (vor 1990 vorliegende) Fehlen gesamtdeutscher institutionalisierter Organe. Das heißt im Klartext, die dort angenommene Handlungsunfähigkeit bezog sich ausschließlich auf gesamtdeutsche Fragen, Verfügungen u.ä. Die Entscheidungsbefugnis darüber lag letztlich aufgrund der Vorbehaltsrechte hinsichtlich Berlin und Deutschland als Ganzes bei den Alliierten. Für Fragen, die lediglich sie selbst betrafen, war hingegen die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich gegeben (siehe dazu auch die Frage zur Souveränität).

Dieses Problem hinsichtlich gesamtdeutscher Fragen hat sich jedoch, wie gezeigt, seit dem 2+4-Vertrag und der Wiedervereinigung gelöst.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang ist folgende "Argumentation" beliebt:

"Das Fräulein "Deutsche Reich" wurde durch einen Unfall, bedingt durch Fremdeinwirkung, ins Koma befördert. Da sie momentan ihrer Geschäftsfähigkeit beraubt wurde, wird eine Betreuerin gestellt. Die (B)etreuerin der Fräulein (R)eich, (D)eutsche.

Natürlich kann die Betreuerin NICHT Rechtsnachfolgerin der "Fräulein Deutsche Reich" sein.
Über den Punkt sind wir uns ja einig.
Sie ist daher nur teilidentisch, da sie nur die Handlungsfähigkeit übernimmt, aber nicht den Körper und die Identität der "Fräulein Deutsche Reich" annimmt und sich ihr Vermögen nicht zu eigen machen, sondern es nur verwalten kann.

Das Mädel lebt ja noch, ist nur im Moment nicht handlungsfähig.
Sollte jedoch das "Fräulein Deutsche Reich" wieder ins Leben zurückkehren, hat sich die Aufgabe der (B)etreuerin der Fräulein (R)eich, (D)eutsche somit erledigt."

Das liest sich für einige vielleicht zunächst wie eine Wiedergabe des BVerfG-Urteils für Laien. Doch dem ist nicht so und das soll durch die lockere Sprache mehr oder weniger geschickt verschleiert werden. Der Fehler steckt im Detail hinsichtlich der Identität. Denn im Gegensatz zum Beispiel dieses "Reichsideolgen" bezieht sich das BVerfG mit dem Ausdruck der Teilidentität nicht darauf, daß die Bundesrepublik (die "Betreuerin") nur die "Handlungsfähigkeit" der "Fräulein Deutsches Reich" übernimmt. Das BVerfG (und - soweit ersichtlich - jeder Jurist) unterscheidet vielmehr zwischen der Identität der Person (Völkerrechtssubjekt), die vollständig gegeben ist und der räumlichen Identität, die 1973 nur teilweise (daher Teilidentität) gegeben war. Das Beispiel des "Reichsideologen" krankt also bereits daran, daß er von zwei Personen ausgeht, es in Wahrheit jedoch nur eine Person ist (siehe obiges Beispiel mit "Hilde Müller").

Das Beispiel findet sich in dieser oder ähnlicher Form häufiger. Immer wieder geht man dabei jedoch von der grundlegenden Fehlannahme aus, es handele sich um zwei Personen. Aus diesem Grund wird dann immer wieder von Identität nur hinsichtlich der "Rechtsfähigkeit" (bzw. "Handlungsfähigkeit") gesprochen, was an sich bei zwei Personen schon etwas abstrus ist.

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Das "Argument RuStAG"
Sehr beliebt war der Hinweis auf das "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" von 1913. Dieses wurde mit Wirkung vom 01.01.2000 in "Staatsangehörigkeitsgesetz" umbenannt, diente aber bestimmten Kreisen auch danach noch immer als Hinweis darauf, daß das "Deutsche Reich" heute noch existiere.

Grund hierfür war § 1 StAG, der lautete:

"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt."

Also doch! In meinem Paß steht, ich bin Deutscher. In diesem Gesetz steht, das kann ich nur sein, wenn ich die "Reichsangehörigkeit" besitze. Wie kann ich also etwas angehören, was gar nicht existiert?

Zugegeben, auf den ersten Blick hätten einem hier Zweifel kommen können.

Aber wer genauer nachforschte, konnte dieses "Argument RuStAG" schnell als plumpes Täuschungsmanöver entlarven.

Es begann bereits damit, daß eine klitzekleine Kleinigkeit beim Zitieren des Gesetzestextes verschwiegen wurde. Denn § 1 StAG lautete tatsächlich:

"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt."

Sie sehen den Unterschied?

In jedem guten Gesetzestext war das Wörtchen "Reichs" kursiv gedruckt. Meistens gab es dazu dann auch noch eine Fußnote, in der zu lesen war: "Jetzt: deutsche Staatsangehörigkeit". Hier können Sie es am Beispiel des "Sartorius I" nachlesen.

Und hier die entsprechenden Hinweise in der juristischen Datenbank des Bundes, Juris:

"Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten."

(Fundstelle)

Schon relativierte sich das "Argument RuStAG". Aber hätten sich die Reichsgläubigen lieber die Zunge abgebissen, als diesen kleinen Hinweis zu geben, wenn sie aus dem StAG zitierten.

Inzwischen hat sich dieses "Argument" allerdings entschärft. Bei § 1 StAG findet sich nun folgende Formulierung:

"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt".

Das StAG war jedoch in der Tat eine gesetzgeberische Frechheit, eine Flickschusterei. Da wurden Paragraphen munter aufgehoben, ebenso wie Kapitelüberschriften etc. Es gibt dazu etliche Änderungsgesetze zum "RuStAG", in denen ist dann auch nicht mehr von "Reichsangehörigkeit" die Rede, sondern von "deutscher Staatangehörigkeit" (z.B. das "Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit" vom 22.02.1955, BGBl I S. 65 oder das Zweite Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17.05.1956, BGBl. I S. 431, die ihrerseits zigfach geändert wurden).

In der seit 01.01.2005 geltenden - hier abrufbaren - Fassung findet sich das Wort "Reich" nur mehr in oben zitierter Einleitung.

Doch auch die "Reichsgläubigen" sind nicht frei von Widersprüchen. So ist es doch bemerkenswert, wenn sie das "RuStAG" plötzlich "StAG" nennen. Die Änderung des Namens wurde von den Gesetzgebungsorganen der Bundesrepublik beschlossen und müßte somit, nach deren Logik, unwirksam sein. (Es gibt allerdings, das soll nicht verschwiegen werden, "Reichsideologen", die allen Ernstes behaupten, die Bundesrepublik Deutschland habe gar kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz - und zur Begründung auf das RuStAG verweisen.) Behalten Sie bitte die Forumulierung "Reichsangehörigkeit" noch ein bißchen im Hinterkopf. Im weiteren Verlauf dieses ausschweifenden Monologs wird nochmals darauf zurückgegriffen, um Ihnen zu zeigen, warum es der bundesdeutsche Gesetzgeber wohl nicht für nötig erachtete, diesem ganzen Durcheinander schnell ein Ende zu bereiten.

Sehr lesenswert ist in diesem Zusammenhang übrigens der Beitrag von Prof. Dr. Markus Heintzen, von der Freien Universität Berlin, der bereits oben zitiert wurde und den Sie hier nochmals als PDF-Datei (45 kb) finden.

Daraus an dieser Stelle nur einige Zitate (S. 5 f.):

"Die Bundesrepublik Deutschland hielt während der gesamten Dauer der staatlichen Teilung an diesem Rechtsstandpunkt – einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit – fest; sie hat darum in den Zeiten der Teilung das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nie grundlegend geändert. Anders die DDR. Hier setzte sich in den 50er Jahren die Auffassung durch, das Deutsche Reich sei mit der Kapitulation am 8. Mai 1945, spätestens mit der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 untergegangen. DDR und BRD seien Nachfolgestaaten des Deutschen Reichs, voneinander unabhängig und mit jeweils eigenständiger Staatsangehörigkeit. Dem näherte sich die Bundesrepublik im Zuge der neuen Ostpolitik unter der Regierung Brandt / Scheel ein Stück weit an. Seitdem betrachtete die Bundesrepublik die DDR als einen ihr gleichberechtigten Staat, nicht mehr als ein von der sowjetischen Besatzungsmacht abhängiges Regime ohne Staatsqualität (so zuvor die Kernstaatstheorie). Andererseits hielt sie daran fest, dass, auch wenn zwei Staaten in Deutschland existierten, sie doch füreinander nicht Ausland sein könnten; ihre Beziehungen zueinander könnten nur von besonderer Art sein (so Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung vom 28.10.1969). (...) Mit dem Untergang der DDR am 3. 10. 1990 haben die DDR-Bürger aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland keine neue Staatsangehörigkeit erlangt; vielmehr ist die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie immer schon besaßen, wieder aktuell geworden, während die DDR-Staatsbürgerschaft erlosch.

Trotz der Wiedervereinigung Deutschlands haben sich noch nicht alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Probleme, die aus der Niederlage im Jahr 1945 entstanden sind, erledigt. Das Grundgesetz unterscheidet in Art. 116 Abs. 1 weiter zwischen dem deutschen Staatsangehörigen und dem Deutschen im Sinne des Grundgesetzes. Der Begriff des Deutschen im Sinne des Grundgesetzes ist der Oberbegriff. Er umfasst die deutschen Staatsangehörigen und die Statusdeutschen. Statusdeutscher ist, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat. Die Bestimmung ist als Maßnahme zum Schutz deutscher Volkszugehöriger in den ehemals deutschen Gebieten gedacht. Die Bestimmung darf nicht als Anspruch auf die in ihr genannten Gebiete interpretiert werden. Das wird in Art. 1 Abs. 4 des 2 + 4 - Vertrages vom 12. 9. 1990 klargestellt. Die Statusdeutschen und darüber hinaus die deutschen Volkszugehörigen außerhalb der in Art. 116 Abs. 1 GG genannten Gebiete haben gemäß dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. 2. 1955 (Sartorius Nr. 22) einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung."

(Hervorhebungen im Original nicht enthalten.)

Ebenfalls später wird auch auf diesen wirklich sehr interessanten Beitrag nochmals zurückgegriffen, der übrigens auch einige Ausführungen zum "2+4"-Vertrag und zum Beitritt der "DDR" gemäß Artikel 23 GG a.F. enthält.

Alles in allem bleibt also festzuhalten, daß Sie denjenigen, die § 1 StAG heute noch mit "Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt." zitieren, eine gehörige Portion Mißtrauen entgegenbringen sollten. Denn sie verschweigen Ihnen ein paar wichtige Details.

Lesen Sie bitte hierzu ergänzend auch bei dieser Frage nach.

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"Reichdeutsche Interpretation" des "73er"-Urteils
An dieser Stelle ein Beispiel, wie die "KRR" (genauer: der ehemalige "Pressesprecher" Uwe Bradler) auf die Argumente im Rahmen dieser FAQ einzugehen versucht. Da die Frage der angeblichen Fortexistenz des "Reiches" augenscheinlich das einzige Indiz für eine "Legitimation" der "KRR" liefern kann, versucht man natürlich, gerade diesen Punkt der "KRR"-FAQ zu entkräften; lassen Sie sich die folgenden Zeilen ruhig auf der Zunge zergehen:

http://www.kommissarische-regierung.de/rechtsargumentation/index4.html

"Ein Satz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts könnte und wird immer wieder gern fehlinterpretiert:

'Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.'

Hierbei kann fehlinterpretiert werden, daß sich die BRD als identisch mit dem Deutschen Reich erachtet, also, daß die BRD das Deutsche Reich selbst ist (quasi nur unter anderem Namen). Diese These ist jedoch sowohl falsch als auch nicht ganz unbeabsichtigt, weil durch die diffus scheinenden Formulierungen noch bedarfsweise anders interpretiert werden kann, was eigentlich klar und logisch nachvollziehbar daraus zu erkennen ist. Da das Deutsche Reich auch nach Ansicht des BVerfG fortbesteht (was dem Völker- und Staatsrecht entspricht), selbst aber nicht handlungsfähig sei (aus der Sicht von 1973 mangels institutionalisierter Organe), kann das BVerfG nicht gemeint haben, daß die BRD das Deutsche Reich selbst unter neuer Bezeichnung ist. Zum Zeitpunkt des Urteils (1973) bestand die BRD aus ca. einem Drittel des Staatsgebietes des Deutschen Reiches und konnte somit schon aus diesem Grunde nicht 'identisch' mit dem deutschen Staat (dem Deutschen Reich) sein."

Eine "Fehlinterpretation" des Verfassungsgerichtsurteils von 1973 wird also denjenigen vorgeworfen, die heute, mehr als 30 Jahre später sagen: war die BRD 1973 teilidentisch mit dem Deutschen Reich, so ist jetzt eine volle Subjektidentität gegeben.

Wie sehr die Begründung Bradlers an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt der letzte oben zitierte Satz. Das BVerfG spricht ganz eindeutig, daß die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Staat "Deutsches Reich" sei, nur eben mit der räumlichen Ausdehnung klappt's 1973 noch nicht so ganz (daher nur "teilidentisch").

Das ignoriert man bei der Bradler-"KRR" aber einfach und "interpretiert" das Urteil so, wie es das BVerfG gemeint haben "kann": da 1973 die Bundesrepublik nur aus ca. einem Drittel des Staatsgebietes des Deutschen Reiches bestand, kann sie schon gar nicht identisch mit dem deutschen Staat sein.

Merken Sie es?

Lesen Sie sich bitte nochmals durch, was in der Entscheidung des BVerfG steht:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist (...) als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch' (...)"

Bradler verdreht das Urteil des BVerfG und behauptet, dort würde stehen:

"da 1973 die Bundesrepublik nur aus ca. einem Drittel des Staatsgebietes des Deutschen Reiches bestand, kann sie schon gar nicht identisch mit dem deutschen Staat sein."

Es werden zwei Dinge vermischt: die räumliche Identität und die Identität als Völkerrechtssubjekt. Die räumliche war 1973 unstreitig nicht gegeben. Aber als Völkerrechtssubjekt betrachtete sich die Bundesrepublik stets als identisch mit dem Deutschen Reich und war somit quasi das Deutsche Reich, nur unter einem anderen Namen. Und ebendies schreibt das BVerfG auch: "als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'"

Bradler schreibt nun weiter von unterschiedlichen Bezeichnungen der Staatsangehörigkeit in den Pässen der Bundesrepublik und der DDR, um dann zum Fazit zu kommen:

"Somit erachtet das BVG die BRD als 'nicht ausschließlich identisch' mit dem Staat Deutsches Reich" und "die BRD ist nicht der deutsche Staat."

Das ist geradezu grotesk! Das BVerfG ging ausdrücklich von einer räumlichen Teilidentität aus, die 1973 bestand und von einer Identität der Bundesrepublik mit dem Staat "Deutsches Reich" - nichts von "nicht ausschließlich identisch" und schon gar nichts von "die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der deutsche Staat"!

Hier wird versucht, einen an und für sich völlig klaren Wortlaut irgendwie zu verdrehen, daß er gerade noch auf die "Argumentation" der "KRR" paßt - und der Versuch mißlingt gründlich bereits ohne Berücksichtigung der Ereignisse nach 1989.

Gänzlich fehl schlägt dieser Versuch aber gerade unter Berücksichtigung der Ereignisse nach 1989: die DDR trat der Bundesrepublik Deutschland bei - und die so vereinte Bundesrepublik verzichtete (als Ausfluß des Selbstbestimmungsrechts der Völker) auf die "Ostgebiete". Nirgends steht geschrieben, daß ein Staat auf einen Teil seines Gebietes nicht verzichten darf. Die vereinte Bundesrepublik - als Staat identisch mit dem Deutschen Reich - verzichtete auf die "Ostgebiete". Somit ist die Bundesrepublik Deutschland in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität (...) ist eine volle Subjektsidentität geworden. Da kann man verstandesbegabten Menschen "Fehlinterpretation" vorwerfen sooft man will: die Tatsachen werden dadurch nicht geändert.

Und wer es noch immer nicht glauben mag, lese sich nochmals die Zeilen weiter oben durch, insbesondere die Zitate aus dem Urteil des BVerfG von 1987. Das BVerfG schreibt dort stets vom Fortbestand des deutschen Staates, dessen Name früher "Deutsches Reich" war und nun "Bundesrepublik Deutschland" lautet.

In diesem Zusammenhang soll nochmals aus dem o.g. Beitrag von Prof. Dr. Heintzen zitiert werden. Er schreibt:

"Die Bundesrepublik Deutschland sei, so das BVerfG, nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern mit ihm identisch, vor der Wiedervereinigung allerdings nur teilidentisch. Aus dieser Teilidentität wurde abgeleitet, dass der Bundesrepublik die Rechtsmacht zu Verfügungen fehle, die Deutschland als Ganzes betreffen. Insbesondere die endgültige Regelung der deutschen Ostgrenze (Anerkennung der Oder-Neisse-Linie, Abtretung Ostpreußens an die Sowjetunion bzw. an Polen) wäre eine solche Verfügung gewesen. Es war darum rechtlich konsequent, dass sich die Bundesregierung im Jahr 1990 zu einer Regelung dieser Fragen erst nach und nicht schon vor der Wiedervereinigung bereitgefunden hat. Denn mit dem Beitritt der DDR und dem Ende des Sonderstatus von Berlin hörte die Bundesrepublik Deutschland auf, im Verhältnis zum Deutschen Reich nur teil-identisch zu sein. Seitdem ist sie vielmehr mit dem Deutschen Reich voll-identisch und besitzt die Rechtsmacht zu Verfügungen, die Deutschland als Ganzes, etwa sein Staatsgebiet, betreffen."

(Hervorhebungen im Original nicht enthalten.)

Und ganz deutlich wird Prof. Dr. Heintzen nur wenige Zeilen später:

"Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität – eine Kontinuität, aus der die DDR vergeblich versucht hat auszubrechen."

(Hervorhebungen im Original nicht enthalten.)

Hier schließt sich dann der Kreis, um auch das "Argument RuStAG" vollständig aus den Angeln zu heben: wenn "Deutsches Reich" ein Name für den deutschen Staat war, dann erklärt sich, warum man es nicht für nötig erachtete, das Wörtchen "Reichsangehörigkeit" im StAG zu ändern. Denn wer dem "Reich" angehörte, gehörte letztlich dem deutschen Staat an, er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Also: nichts mit "Interpretation" durch Möchtegern-Juristen der "KRR"! Einfach nur lesen, mit ganz normalem Menschenverstand.

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Urteile des BVerfG gelten ewig!
Ebenfalls beliebt ist folgendes Argument: Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind endgültig. Sie können durch nichts und niemanden aufgehoben werden, schon gar nicht durch einen Vertrag, wie den "2+4"-Vertrag quasi obsolet, da vom Lauf der Geschichte überholt, werden. Daher bleibt es dabei: das Deutsche Reich existiert fort!

Das ist auf den ersten Blick ein wirklich logisches Argument. Schließlich ist das BVerfG das höchste deutsche Gericht. Was dieses Gericht sagt hat quasi Gesetzeskraft.

Nur leider stimmt dieses Argument so nicht.

Zum einen ist bereits ziemlich fragwürdig, wie man darauf kommt, daß das oberste Gericht eines angeblich nicht-existierenden oder nicht souveränen Staates (denn 1973 war die Bundesrepublik schließlich noch existent, nur eben laut "Reichsideologen" nicht souverän) plötzlich für einen angeblich anderen Staat (nämlich das "Deutsche Reich") Grenzen festlegen kann (was an anderer Stelle stets bestritten wird). Ein Gericht in einem nicht souveränen Staat kann doch eigentlich bereits von der Logik her nicht rechtsgültig über die Fragen seines Staatsgebietes befinden.

(Bundesverfassungsrichter werden übrigens von Bundestag und Bundesrat berufen und gewählt , sog. "Richterwahlausschuß", §§ 6,7 BVerfGG.)

Sind also schon die formellen Voraussetzungen für diese Argumention zweifelhaft, sind es die inhaltlichen erst recht oder genauer: sie sind schlichtweg falsch.

Schauen wir uns das berühmte "73er"-Urteil noch einmal an: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv036001.html (Backup als RTF-Datei)

Da lesen wir als vierten Leitsatz:

"Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt:"

Wir werden stutzig: Wiedervereinigungsgebot? Wo steht denn das?

Wir erinnern uns: Achja! Im alten Grundgesetz stand mal ein Artikel 23. Und in der alten Präambel stand dazu auch was.

Wir wissen: Im jetzigen Grundgesetz ist das Wiedervereinigungsgebot gestrichen. Es heißt in der Präambel sogar: "...in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet."

Wir fragen uns: Und dieses Urteil, das sich auf einen alten Artikel 23, auf eine alte Präambel bezog, soll auch auf inzwischen längst veränderte Sachverhalte unverändert anwendbar sein (um das Wort "gültig" zu vermeiden, denn natürlich ist das Urteil heute nicht "ungültig"; es hat sich inzwischen allerdings erledigt, ist von den Entwicklungen überholt worden und "veraltet". Schließlich betraf es lediglich eine Einzelfallentscheidung im Jahr 1973 und berücksichtigte die damals gegebene Situation, insbesondere die Tatsache, daß es zwei deutsche Staaten gab)?

Dann lesen wir weiter und lesen die Entscheidungsformel:

"Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar."

Wir werden stutzig: "Deutsche Demokratische Republik"? Was ist das denn?

Wir erinnern uns: Achja! Da gab's mal ein "zweites Deutschland".

Wir wissen: Seit 1990 gibt es nur noch ein Deutschland.

Wir fragen uns: Warum sollte ein BVerfG-Urteil, das 1973 eine Entscheidung zur Gültigkeit der Zustimmung des Bundestages zum "Deutschlandvertrag" fällte, auch heute noch unverändert anwendbar sein? Eine DDR gibt es nicht mehr. Also brauchen wir auch kein Urteil aus dem Jahr 1973, das uns irgendwas über die Beziehungen zwischen DDR und BRD erzählt (allenfalls für Rechtshistoriker wäre dies von Interesse).

(An dieser Stelle eine kleine Finesse: der "2+4"-Vertrag soll angeblich auch deshalb ungültig gewesen sein, weil DDR und BRD als "besatzungsrechtliche Provisorien" keinen völkerrechtlich bindenden Vertrag schließen konnten; siehe hier. In der hier relevanten Entscheidung befaßte sich das BVerfG mit der Frage des "Deutschlandvertrages", eines völkerrechtlichen Vertrages - und nennt diesen rechtmäßig!)

Wir lesen weiter:

"Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266])."

Wir werden stutzig: Artikel 23? Gouverneure der Westmächte?

Wir erinnern uns: Achja! Damals! ...

Dieses Spiel könnte man unendlich so weiter spielen.

Ihnen dürfte inzwischen klar geworden sein, was hiermit verdeutlicht werden sollte.

Die "Reichsjünger" stützen sich auf dieses Urteil des BVerfG (und vergleichbare vor der Wiedervereinigung) und behaupten, daß diese Urteile noch immer unverändert Geltung besitzen, d.h. unverändert "gelesen" werden müssen, ohne Rücksicht auf die inzwischen veränderte Lage, weil ja nichts und niemand...

Wäre dem tatsächlich so, dann würde sich dieses Urteil auf einen völlig falschen Artikel 23 GG beziehen und von völlig falschen Voraussetzungen hinsichtlich der Existenz einer DDR ausgehen usw. Kurz: es ergäbe gar keinen Sinn mehr.

Trotzdem stürzen sich die Reichsjünger auf eine einzige Passage des Urteils: das Deutsche Reich existiert fort. Sie reißen diese Passage völlig aus dem Zusammenhang, ignorieren alles andere. Insbesondere die Tatsache, daß der Rest des Urteils unter heutigen Gesichtspunkten keinen Sinn mehr macht und es somit insgesamt allerhöchstens nur noch rechtshistorisch von Interesse ist.

BVerfG-Urteile sind keine unumstößlichen, gottgegebenen Gesetze. Sie unterliegen dem Wandel der Zeit oder, um es juristischer auszudrücken, der "normativen Kraft des Faktischen".

Nehmen wir, um es ganz deutlich zu machen, ein anderes, fiktives, Beispiel. Gehen wir einfach davon aus, das BVerfG hat im Jahre 1968 irgendein Urteil eines Strafgerichts als rechtmäßig bestätigt. In diesem BVerfG-Urteil steht dann quasi nebenbei der Satz geschrieben: "Darüber hinaus ist Homosexualität strafbar."

Nun kommt ein Moralapostel im Jahre 2006 auf den Gedanken: "Hey, dieses Lebenspartnerschaftsgesetz, das gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit 'normalen' gleichstellt, ist rechtswidrig, weil ja das BVerfG 1968 gesagt hat: 'Darüber hinaus ist Homosexualität strafbar'!".

Merken Sie, worauf dies hinaus liefe? Im Jahre 1968 war Homosexualität tatsächlich strafbar. Doch dies hat sich inzwischen geändert. Niemand, der noch voll bei Verstand ist, käme heutzutage auf den Gedanken, unter Berufung auf ein solches Urteil, Homosexualität als nach deutschem Recht strafbar hinzustellen.

Warum aber soll man dann allen Ernstes der Meinung sein, das 73er-Urteil des BVerfG sei auch heute noch unverändert anzuwenden, fast 30 Jahre später, nach Ende des kalten Krieges, nach der Wiedervereinigung etc., kurz: in einem völlig anderen politischen, rechtlichen und tatsächlichen Umfeld?

Der Vergleich hinkt, sicher. Doch hoffentlich ist er geeignet, Ihnen deutlich vor Augen führen, wie vollkommen absurd, wie lächerlich die Berufung auf einen Nebensatz aus einem Urteil irgendeines Gerichts (selbst des BVerfG) ist, um die Fortexistenz des "Deutschen Reiches" auch heute noch zu begründen. Wer dies tut, der lebt seit 1990 in einer Phantasiewelt, übersieht einfach grundlegende Veränderungen in der Realität, hat von einfachsten rechtlichen Zusammenhängen keine Ahnung - und kennt die oben erwähnte Hilde Müller, geborene Meyer, nicht.

Wenn die "Reichsgläubigen" konsequent wären, müßten sie das gesamte "73er"-Urteil betrachten und nicht nur eine Passage daraus. Und dann würden sie in arge Erklärungsnöte kommen. Aber dies ist wieder typisch: man pickt sich überall die Rosinen heraus. Hauptsache, es klingt gut.

Und wer nun denkt, da hat sich ja jemand nett was ausgedacht, das BVerfG hat nie ein solches "Homo"-Urteil gesprochen... der liegt richtig. Deshalb heißt es oben auch "fiktiv". Also, wer Fakten liebt, es trocken mag, für den hier ein paar Beispiele, wieso die These, BVerfG-Urteile gelten so lange, bis sie (vom BVerfG) ausdrücklich aufgehoben werden, völliger Unsinn ist:

1. Urteil des BVerfG in E 23, S. 265, 269:

"§ 366 Nr. 10 StGB ist ein Blankettgesetz, das durch Verordnungen ausgefüllt werden muß."

Haben Sie ein StGB (=Strafgesetzbuch) zur Hand? Falls ja, schauen Sie mal nach, was in § 366 Nr. 10 geschrieben steht.

Wie? Sie finden in Ihrem StGB gar keinen § 366? Kann gar nicht sein! Das BVerfG hat doch gesagt, § 366 sei ein Blankettgesetz. Also muß es diesen Paragraphen geben. Denn bisher ist dieses Urteil nicht aufgehoben worden!

2. Urteil des BVerfG in E 29, S. 11, 12:

"Gemäß § 367 Abs. 1 Nr. 15 StGB wird mit Geldstrafe (...) bestraft, wer als Bauherr (...) einen Bau (...) ohne die Genehmigung (...) ausführen läßt."

Spielen wir das Spiel nochmals. Ein Blick ins StGB bitte... bei § 358 ist Schluß.

Na, macht nichts. Machen Sie doch einfach einen Selbstversuch. Es ärgert Sie, daß Ihr Nachbar derzeit einen Anbau an sein Haus setzt für den er - wie er Ihnen frech erzählte - noch nicht mal eine Baugenehmigung hat? Dann los zur Staatsanwaltschaft. Strafanzeige wegen § 367 Abs. 1 StGB. Die Herren und Damen dort werden Sie fragend ansehen, auf ihr StGB verweisen, in dem ein § 367 gar nicht zu finden ist. Doch jetzt kommt Ihr großer Moment. Spielen Sie Ihre Trumpkarte aus! "Das BVerfG hat gesagt, nach diesem Paragraphen wird bestraft, wer ohne Genehmigung baut! Und das Urteil ist nicht aufgehoben worden! Also ermittelt mal schön!"

Aber seien Sie bitte vorsichtig. Es ist nicht sicher, ob man Sie vielleicht wegen Totschlags anklagen würde, wenn sich die Staatsanwälte totlachen.

Dieses Spiel könnte man immer weiter treiben. Wenn Sie Lust haben, gehen Sie doch mal an einem regnerischen Tag in eine gut sortierte (Uni-)Bibliothek, schnappen sich ein paar Bände mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und suchen selbst nach Urteilen, die nie aufgehoben wurden, heute aber - wie das '73er-Urteil - völlig an der Realität vorbeigehen.

Für alle, die noch immer nicht überzeugt sind, gleichzeitig aber sagen, die Bundesrepublik Deutschland war nie souverän, führt ein Blick in die Entscheidungssammlung des BVerfG Verwirrendes zu Tage:

3. Urteil des BVerfG in E 68, S. 1, 80:

Der Vertrag über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschlandvertrag)... führte "am 5. Mai 1955 zur Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe seines Art. 1".

Wer also meint, alles, was das BVerfG sagt, sei richtig, der muß sich wohl oder übel auch mit einem solchen Urteil abfinden. Doch wie erwähnt: die "Reichsgläubigen" können mit "konsequent" so gar nichts anfangen.

Nach diesen praktischen Beispielen gibt es aber noch einen äußerst wichtigen "theoretischen" Punkt, der zeigt, daß diese Behauptung "Urteile des BVerfG gelten, bis sie aufgehoben werden" völlig absurd ist. Denn behauptet man dies, übersieht man ein grundlegendes demokratisches Prinzip: die Gewaltenteilung.

Es gibt in einem demokratischen Staat zumindest drei Gewalten (manche nennen die Medien noch als 4. Gewalt...): die gesetzgebende Gewalt, die ausführende Gewalt und die rechtsprechende Gewalt. Im Idealfall kontrollieren sich diese Gewalten gegenseitig. Die Behauptung der "Reichsgläubigen" führt nun aber zu einer völligen Abkehr von diesem System, da in ihrer Konsequenz die gesetzgebende Gewalt durch die rechtsprechende Gewalt überflüssig gemacht würde.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: der Gesetzgeber erläßt ein Gesetz, von dem das BVerfG später feststellt, daß es in Teilen verfassungswidrig ist, zum Beispiel § 3 Abs. 4. Folglich nimmt sich der Gesetzgeber dieses Urteil zu Herzen und ändert § 3 Abs. 4 so, daß er wieder verfassungsgemäß ist. Da er nun verfassungsgemäß ist, kommt auch keiner auf den Gedanken, gegen die Gesetzesänderung zu klagen, das Urteil des BVerfG kann also nicht aufgehoben werden. Nach Logik der "Reichsgläubigen" ist das - inzwischen geänderte und verfassungsgemäße - Gesetz (bzw. der beanstandete Teil) jedoch noch immer verfassungswidrig, weil ja das BVerfG festgestellt hatte: "§ 3 Abs. 4 ist verfassungswidrig."
Die Konsequenz: sobald das BVerfG einmal - und sei es in einem Nebensatz - Bezug auf ein Gesetz genommen hat, wäre es dem Gesetzgeber praktisch verwehrt, dieses Gesetz zu ändern oder genauer: er könnte es zwar ändern, aber rechtsgültig bliebe immer der Stand, der zum Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG aktuell war. Der Gesetzgeber wäre praktisch entmachtet. Wie gesagt: dies immer mit der "Logik" der "Reichsgläubigen".

In der Regel betreffen Urteile des BVerfG immer nur einen Einzelfall. Für diesen haben sie Geltung. Sie werden vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Entscheidung aktuellen Sach- und Rechtslage gefällt. Ändert sich diese, kann denknotwendig das Urteil nicht mehr 1:1 übernommen werden. Dazu ist es nicht erforderlich, jedes Urteil wieder aufzuheben. Stellen Sie sich doch nur mal das Chaos vor, das entstünde, müßte z.B. bei einer Streichung eines Absatzes eines Gesetzes jedes rechtskräftige Urteil, das darauf bezug nimmt, aufgehoben werden. Dies wäre rechtlich überhaupt unmöglich, da es eben bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Es gäbe folglich keinerlei Rechtssicherheit mehr.

Wer also hier wie die "Reichsgläubigen" argumentiert, der zeigt nicht nur, daß er keine Ahnung von einfachsten rechtlichen, tatsächlichen und logischen Zusammenhängen hat, sondern auch, daß ihm jegliches Demokratieverständnis fehlt.

Nun dürfte es aber wirklich jedem klar sein, daß die Berufung auf Urteile des BVerfG von 1973 etc. allenfalls ein netter, zeithistorischer Exkurs ist, aber kein Weg, die Realität zu leugnen. Lassen Sie sich bitte nicht mit solchen Scheinargumenten verwirren. Sicher, es klingt immer toll, wenn jemand sagt: "Das Bundesverfassungsgericht hat das gesagt!". Werden Sie jedoch bitte trotzdem selbst aktiv, lassen Sie sich nicht alles vorkauen.

Wie Sie gemerkt haben, ist die Frage, ob der deutsche Staat nach Ende des 2. Weltkrieges unterging oder fortexistierte, eine der umstrittensten Fragen der Rechtswissenschaft gewesen. Ein Rechtshistoriker schrieb Frank Schmidt jedoch dazu:

"Der gesamte juristische Streit um Fortbestand, Staatlichkeit, Souveränität und damit verbundenen Fragen ist letztlich eine terminologische Angelegenheit. Die Jurisprudenz, gerade auf dem Gebiet der Staatslehre und des Völkerrechts, hinkt der vorgefundenen Realität der Staatsgebilde oft hinterher. Mitunter kann die Wirklichkeit der Staaten nicht mit rechtlichen Begriffen sauber erfaßt werden.

Derlei Probleme traten bereits bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und des Deutschen Reiches 1871 auf. Auch wurde bereits das Alte Reich vor 1804/06 von Samuel Pufendorf als ein mit wissenschaftlichen Begriffen kaum beschreibbares "Monstrum" bezeichnet.

Sie sehen: die staatliche und völkerrechtliche Ordnung - oder besser: Unordnung - in Deutschland stürzt seit mehreren Jahrhunderten die Wissenschaft in regelrechte Verzweiflung.

Angesichts dessen ist die Proklamation einer "Reichsregierung" gestützt auf Rechtsargumente - wie immer man diese auch bewerten mag - nichts weiter als ein spielerischer Zeitvertreib, der einem methodisch längst überholten Rechtspositivismus entspringt und die "normative Kraft des Faktischen" (Jellinek) leugnet oder ignoriert."

Herr Bratbäcker
28.07.2006, 10:14
Das schreib ich ihm ja auch immer, aber er bleibt stur. Real ist, dass ich in Frankfurt/Oder, oder in Westgörlitz den Personalausweis vorzeigen muss, um über die
" Staatsgrenze " zu kommen. Den Zöllner interessieren da keine angestaubten Gesetze, sondern nur mein Personalausweis.


A klaut B ein Auto.

B will sein Auto zurück, aber A rückt es nicht mehr heraus.

A hat nun ein Auto. B hat kein Auto mehr.


So was nennt sich die Macht des Faktischen. Warum ist B nur weiterhin so stur und will das Auto zurück? Ganz schön blöd der Kerl, gelle?:cool:

Würfelqualle
28.07.2006, 10:22
A klaut B ein Auto.

B will sein Auto zurück, aber A rückt es nicht mehr heraus.

A hat nun ein Auto. B hat kein Auto mehr.


So was nennt sich die Macht des Faktischen. Warum ist B nur weiterhin so stur und will das Auto zurück? Ganz schön blöd der Kerl, gelle?:cool:



B ist ja nicht stur und will sein Auto zurück. Eher würde B zu A sagen, du ich hab noch ein Auto, willst du das auch noch ?

:D


Gruss vonne Würfelqualle

lupus_maximus
28.07.2006, 10:25
B ist ja nicht stur und will sein Auto zurück. Eher würde B zu A sagen, du ich hab noch ein Auto, willst du das auch noch ?

:D


Gruss vonne Würfelqualle

Genau dies ist die aktuelle Situation für Deutsche in Deutschland, aber wir dürfen keine Zuwanderer verhungern lassen, dies wäre menschenverachtend!
Das sich die Deutschen selbst verachten ist eher tragbar und sogar erwünscht!

KrascherHistory
28.07.2006, 10:33
Dies steht ja so im 2+4-Vetrag... :]
Wenn Du in den Vertrag hineinschauen würdest, so könntest Du sehen dass die BRD dort sagt, sie erkenne die Grenze der DDR zu Polen als verbindliche Grenze zwischen diesen beiden Staaten an.
Bis zu deisem Vertrag hat die BRD darauf bestanden dass die Ostgebiete deutsches Gebiet unter polnischer Verwaltung seien.
sparty2

Moin.

Ach die BRD erkennt für die DDR die Grenze zu Polen an. WIE DAS DENN ???
Möchtest du vielleicht so argumentieren, das die BRD ein Staat, Teilidentisch mit dem Dt.Reich, die DDR aber kein Staat, also nicht teilidentisch mit dem DR ist ? Oder ist sie kein Staat und doch teilidentisch mit dem DR ? Hui. Nach dieser o.a. Ausführung darf sie kein Staat sein (teilidentisch oder nicht teilidentisch antwortest du ja noch) !!

Dann wäre 1990 die teilident.BRD mit der DDR (was war sie denn dann ?), nicht (?) teilidentisch mit DR zusammengekommen und wären dann das vollidentische Deutsche Reich das als BRD weiterbesteht und dann nochmal die "Entscheidung" von 1970 hinsichtlich der "Poln. Verwaltung der Ostgebiete des Deutschen Reiches" als "Neues Deutsches Reich" im dt.-poln.Vertrag erneut "bestätigt" ??!!

Anm.Klar: Du bist Jurist. Den Leuten ein X für ein U verkaufen. Das ist dein Beruf.
Mit welcher Manie du dein "Ding" durchziehst, obwohl bsw. der ordre public (Rechtsnorm) dir angeblich kein Begriff war - spätestens hier hättest du, wärest du FREI in deiner Argumentation, Eigenzweifel aufkommen lassen müssen - ist ein bischen verhaltensauffällig. Ich will gar nicht wissen, wer dein Gehalt zahlt. Aber sauber bist du nicht Bursche.

Die BRD kann nicht darauf bestanden haben, dass die Ostgebiete deutsches Gebiet unter polnischer Verwaltung seien, weil:
1. Sie kann nicht über Gebiete des Deutschen Reiches verfügen
2. Sie hatte nie eine Vollmacht vom DR bekommen - hätte sie aber wg. bestehender (auch von Dir anerkannt) Rechtsfähigkeit des DR erhalten müssen
3. wenn das dt. Gebiete unter poln. Verwaltung gewesen wären, wäre Polen nur halb so groß (völkerrechtlich) hätte sein Rechtssystem und das der Weimarer Verfassung auf "polnischem" Gebiet gleichzig anerkennen müssen. Denn das DR war ja nach wie vor rechtsfähig und der Rechtsraum ist auch HEUTE (s. §185 BBG u.a.!!) noch in den Grenzen vom 31.12.1937 definiert.

Das Völkerrecht kennt so etwas nicht ! (BELEGE, bisher nix in der Art - fein in jur. Rabulistikmanier - immer neue Texte vor die Füße werfen). Das deutsche Recht schließt so etwas auch aus: ordre public !
4. Auch nach "Vertretern" der Teilidentitätsthese (BELEGE Rechtsnorm/Völkerrecht - bisher NIX !!!) konnte die BRD die Grenze zw. Polen und DDR nicht anerkennen. Sie verfügt damit ja ohne Rechtsgrundlage über DR-Gebiete, was nirgens legitimiert/belegt ist (BELEGE).
Laut dem gekauften Professor konnte sie in der "Phase der Teilidentität" ja nichts dergleichen beschließen oder anerkennen oder verfügen oder sonst etwas, was mit dem Deutschen Reich zu tun hat.
Das wäre nach der Schwachsinnsthese ja frühestens nach dem 3.10.1990 möglich gewesen und nicht schon per 1970 !!!

Aus die Maus. MfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 10:40
Nein ich zitiere aus dem RuStaG von 21.8.2002 bzw. dem StaG vom 21. August 2005.

sparty2

Moin. Also haben wir zur Zeit der BRD 21.8.2002 sowohl das RuStaG von 1913 und das StaG der BRD !
Verletzung der Rechtsnorm ordre public: BRD ist nicht Rechtsnachfolger - man kann ja nur die Vollidentität andichten - und ich habe gleichzeitig 2 verschiedene Definitionen von "Staatsangehörigkeit Deutsch".

Als NICHT-Rechtsnachfolger des DR kann die BRD aber nicht Reichsrecht ändern auch wenn sich die gesamte Staatsbürgerschaft der BRD - die ja keine eigene hat - auf dem RuStag von 1913 aufbaut.

MfG K

shigymigy
28.07.2006, 10:45
Moin. Also haben wir zur Zeit der BRD 21.8.2002 sowohl das RuStaG von 1913 und das StaG der BRD !
Verletzung der Rechtsnorm ordre public: BRD ist nicht Rechtsnachfolger - man kann ja nur die Vollidentität andichten - und ich habe gleichzeitig 2 verschiedene Definitionen von "Staatsangehörigkeit Deutsch".

Als NICHT-Rechtsnachfolger des DR kann die BRD aber nicht Reichsrecht ändern auch wenn sich die gesamte Staatsbürgerschaft der BRD - die ja keine eigene hat - auf dem RuStag von 1913 aufbaut.

MfG K

welche identität stellst du bei dir fest? du bist gärtner -- 1. identität
im forum krascher 2. identität

oder bist du beides = eine identität

dann veruch nochmal das BVerfG urteil 73 zulesen und sprich laut nach :

die DDR ( du gäartner)ist nicht untergegangen und die BRD( du krascher) ist Teilindentität -- von dem gärtner.

und warum zweifelst du nun eine deiner identitäten an ? grüßt du dich selbst -- das sind die ersten anzeichen von schizophronie8o

malnachdenken
28.07.2006, 10:48
Moin. Also haben wir zur Zeit der BRD 21.8.2002 sowohl das RuStaG von 1913 und das StaG der BRD !
Verletzung der Rechtsnorm ordre public: BRD ist nicht Rechtsnachfolger - man kann ja nur die Vollidentität andichten - und ich habe gleichzeitig 2 verschiedene Definitionen von "Staatsangehörigkeit Deutsch".

Als NICHT-Rechtsnachfolger des DR kann die BRD aber nicht Reichsrecht ändern auch wenn sich die gesamte Staatsbürgerschaft der BRD - die ja keine eigene hat - auf dem RuStag von 1913 aufbaut.

MfG K

Deutschland ist Deutschland, ob man es nun Reich oder Bundesrepublik nennt.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

shigymigy
28.07.2006, 10:50
Deutschland ist Deutschland, ob man es nun Reich oder Bundesrepublik nennt.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

siehste doch -- unglaublich schwer -- wie unkraut jäten -- kommt immer wieder :))

KrascherHistory
28.07.2006, 11:02
Deutschland ist Deutschland, ob man es nun Reich oder Bundesrepublik nennt.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Es können nicht 2 Rechtssysteme auf ein und demselben Gebiet existieren. Rechtsnorm.

Was ist daran so schwer ?? k

Herr Bratbäcker
28.07.2006, 11:04
Deutschland ist Deutschland,

Ist das denn so schwer zu verstehen?
EBEN! Schwarz ist schwarz und weiß ist weiß. Komplexe Zusammenhänge sind was für Eierköppe oder für Leute, die mal nachdenken, gelle?:cool: :]

shigymigy
28.07.2006, 11:10
Es können nicht 2 Rechtssysteme auf ein und demselben Gebiet existieren. Rechtsnorm.

Was ist daran so schwer ?? k:wand: :wand:

:lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

hör jetzt auf -- ich bekomme seitenstiche hier vom lachen

lupus_maximus
28.07.2006, 11:23
Es können nicht 2 Rechtssysteme auf ein und demselben Gebiet existieren. Rechtsnorm.

Was ist daran so schwer ?? k
Dies läßt sich problemlos lösen!

Ich erkläre mein Grundstück zu einem Freistaat und lasse nur meine eigenen Gesetze gelten!

KrascherHistory
28.07.2006, 11:23
Deutschland ist Deutschland, ob man es nun Reich oder Bundesrepublik nennt.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Nachschlag: es gibt keinen Staat der Deutschland heißt. Hat es nie gegeben.
"Deutsch" ist auch kein Staat sondern eine Nationalität.

Bei der Staatsangehörigkeit wird nach dem Staat gefragt. Weswegen bei den Amis "Unitet States of Amerika" oder den Briten "United Kingdom" steht.

Jetzt bist du ein braver Junge, schaust in deinen Personalausweis (Personenausweis im Dt.Reich, wir sind "hier" Personal) und verrätst allen was bei Staatsangehörigkeit bei dir steht.....

....das ist aber doof !

Welches "Deutschland" meinst du nun ? Ich würd erstmal nachdenken bevor ich ungedacht lostippe. MfG

KrascherHistory
28.07.2006, 11:25
Dies läßt sich problemlos lösen!

Ich erkläre mein Grundstück zu einem Freistaat und lasse nur meine eigenen Gesetze gelten!

Moin.
Gar nix läßt sich lösen.

Auf welchen Rechtsnormen willst du dich denn bewegen ?
Nur darum gehts. MfG K

GnomInc
28.07.2006, 11:28
Es können nicht 2 Rechtssysteme auf ein und demselben Gebiet existieren. Rechtsnorm.

Was ist daran so schwer ?? k

Es ist schwer nachzuvollziehen , wenn du keine juristische abstrakte
Betrachtung erlernt hast.
Die Kinder lernen allen Scheiss in der Schule - aber was man im Leben
brauchen könnte - das wird unzureichend gelehrt.
Ich wette , das 80 % aller Deutschen nicht wissen , was ein Verwaltungsgericht
eigentlich macht........

Wenn du praktisch lebst und dich einrichtest - alles scheint zu funktionieren -
wie solltest du darüber nachdenken , das du auf einem Floss im Ozean
treibst ?
Mikroskopische Sichtweisen dominieren eben....

lupus_maximus
28.07.2006, 11:29
Moin.
Gar nix läßt sich lösen.

Auf welchen Rechtsnormen willst du dich denn bewegen ?
Nur darum gehts. MfG K
Meine eigenen, denn ich bin dann das Gesetz!

shigymigy
28.07.2006, 11:38
Nachschlag: es gibt keinen Staat der Deutschland heißt. Hat es nie gegeben.
]"Deutsch" ist auch kein Staat sondern eine Nationalität[/COLOR].

Bei der Staatsangehörigkeit wird nach dem Staat gefragt. Weswegen bei den Amis "Unitet States of Amerika" oder den Briten "United Kingdom" steht.

Jetzt bist du ein braver Junge, schaust in deinen Personalausweis (Personenausweis im Dt.Reich, wir sind "hier" Personal) und verrätst allen was bei Staatsangehörigkeit bei dir steht.....

....das ist aber doof !

Welches "Deutschland" meinst du nun ? Ich würd erstmal nachdenken bevor ich ungedacht lostippe. MfG

schonmal was vom passgesetz gehört ????

bei dir kommen nicht viele ausländer vorbei -- zuviel unkraut im garten??

du hast augenscheinlich noch nie einen fremden pass gesehen

:lach: :lach: :lach:

der kerl ist geil :)) :rofl:

malnachdenken
28.07.2006, 11:41
Nachschlag: es gibt keinen Staat der Deutschland heißt. Hat es nie gegeben.
Doch jetzt: Bundesrepublik Deutschland.


"Deutsch" ist auch kein Staat sondern eine Nationalität.

Wer behauptet das Gegenteil?


Bei der Staatsangehörigkeit wird nach dem Staat gefragt. Weswegen bei den Amis "Unitet States of Amerika" oder den Briten "United Kingdom" steht.

Und wer legt das genau fest?

Das sind doch Wortfloskeln.
Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Nationalität.




Jetzt bist du ein braver Junge, schaust in deinen Personalausweis (Personenausweis im Dt.Reich, wir sind "hier" Personal) und verrätst allen was bei Staatsangehörigkeit bei dir steht.....

....das ist aber doof !

Welches "Deutschland" meinst du nun ? Ich würd erstmal nachdenken bevor ich ungedacht lostippe. MfG

Das aktuelle Deutschland, sprich die Bundesrepublik.
Deine infantilen Sprüche kannst Du dir übrigens sparen.

btw steht dort "Staatsangehörigkeit/Nationality/Nationalite DEUTSCH"
was mich wieder zu Deiner Äußerung ""Deutsch" ist auch kein Staat sondern eine Nationalität." bringt.

Es scheint, dass mit Nationalität und Staatsangehörigkeit hier wohl das gleiche gemeint ist.

Ach ja: ganz oben auf dem Ausweis steht übrigens "Bundesrepublik Deutschland", womit wohl geklärt ist, für welchen Staat die deutsche Staatsangehörigkeit wohl gilt.

Oder kennst Du noch andere Länder?

shigymigy
28.07.2006, 11:41
Zitat von lupus_maximus
Dies läßt sich problemlos lösen!

Ich erkläre mein Grundstück zu einem Freistaat und lasse nur meine eigenen Gesetze gelten!


Moin.
Gar nix läßt sich lösen.

Auf welchen Rechtsnormen willst du dich denn bewegen ?
Nur darum gehts. MfG K


auf dem rasen?????:)) :)) :)) :lach: :lach: :lach:

lupus entschuldige wir versuchen hier gerade das ganze mal in reihe zu bringen -- selten so gelacht.

KrascherHistory
28.07.2006, 11:47
Meine eigenen, denn ich bin dann das Gesetz!

Moin. Als primus inter pares oder frei nach L´etat cést moi ?

Du kannst dich auf Rechsnormen bewegen, sie aber nicht kreieren.
Die Normen sind über Jahrhunderte/Tausende gewachsen. Stamm, Sippe, Clan, Gemeinschaft, bis hin zum Staat.

In ziv. Gesellschaften scheibt man sie i.d.R., auf in manchen Regionen entstehen daraus Verfassungen (Weimarer Verfassung 1919).

Auf diesen Rechtsnormen kannst du dich bewegen und darauf berufen. Niemand kann dir deine Rechtsnormen nehmen. Auch kein BVerfG.

Vielleicht ein anderer Aspekt hier im Forum um darzustellen, warum ein von Alliierten aufgezwungenes Grundgesetz keine Rechtsnorm im völkerrechtlichen Sinne ist sondern nach HKLO ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.

Völkerrechtlich begründen die 186 Rechtsnormen der Weimarer Verfassung von 1919 deine Grundrechte. Wenn du für dich die Grundrechte des GG mit seinen 146 Normen annehmen möchtest darfst du das tun.
Wirst aber Schwierigkeiten haben, weil nach eigenen BRD-Gesetzen es seit 18.7.1990 kein GG mehr gibt und nach Art.25 GG Völkerrecht im Range vorgeht, weshalb du wieder bei der Weim.Verf. von 1919 landest.

Selbst die Beamten der BRD leisten Ihren Eid auf das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. §185 BBG). Warum solltest du dann dein Grundstück nicht als Reichsgebiet ausweisen können ? Der ganze Beamtenstand hat sich verpflichtet das Deutsche Reich zu schützen. Also ganz besonders deine Parzelle !!

Machen. Bist aber nicht der erste. Ist wie ne Gesetzeslücke, die aber keine ist, sondern die einzig legitime Verfassung auf "Deutschem" Boden.

MfG K

malnachdenken
28.07.2006, 11:49
Bei der Staatsangehörigkeit wird nach dem Staat gefragt. Weswegen bei den Amis "Unitet States of Amerika" oder den Briten "United Kingdom" steht.



Pssst.... US-Amerikaner und Briten haben btw keine Personalausweise, wie bei uns üblich :rolleyes:

Aber die Engländer wollen wohl langsam welche einführen:
http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E19165F818F3640CC9E4669F9C6C84BFF~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

KrascherHistory
28.07.2006, 11:51
Doch jetzt: Bundesrepublik Deutschland.
Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Nationalität.
Es scheint, dass mit Nationalität und Staatsangehörigkeit hier wohl das gleiche gemeint ist.
Oder kennst Du noch andere Länder?

Moin. Ich glaube, du hast Recht. Machen die anderen Staaten es doch alle verkehrt und schreiben nur ihren Staat dahin.

Das wirds sein: nur die BRD macht es richtig ! Du bist super ! MfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 11:54
Pssst.... US-Amerikaner und Briten haben btw keine Personalausweise, wie bei uns üblich :rolleyes:

Aber die Engländer wollen wohl langsam welche einführen:
http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E19165F818F3640CC9E4669F9C6C84BFF~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Moin. Die hatten noch nie Personalausweisen.
Das Deutsche Reich übrigens auch nicht.

Da gabs nur Personenausweise. Und es stand jedem frei (frei ist das Wort) sich einen Reichspersonenausweis zu besorgen um den jederzeitigen freien Anspruch der ungehinderten Grenzüberquerung der Grenzen des dt. Reichses zu gewährleisten. Nur eine Empfehlung.

Personal der BRD : PFLICHT !

MfG K

lupus_maximus
28.07.2006, 11:55
Zitat von lupus_maximus
Dies läßt sich problemlos lösen!

Ich erkläre mein Grundstück zu einem Freistaat und lasse nur meine eigenen Gesetze gelten!




auf dem rasen?????:)) :)) :)) :lach: :lach: :lach:

lupus entschuldige wir versuchen hier gerade das ganze mal in reihe zu bringen -- selten so gelacht.
Da gibbs nix zu lachen!
Spinnen wir die Sache einmal weiter!
Was will denn dieser Weicheierstaat dagegen machen, wenn ich z.B. in der Lage bin, meinen eigenen Freistaat auch durchzusetzen?

malnachdenken
28.07.2006, 11:55
Selbst die Beamten der BRD leisten Ihren Eid auf das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. §185 BBG). Warum solltest du dann dein Grundstück nicht als Reichsgebiet ausweisen können ? Der ganze Beamtenstand hat sich verpflichtet das Deutsche Reich zu schützen. Also ganz besonders deine Parzelle !!

Nein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diensteid

§185 BGB definiert nur den Begriff "Deutsches Reich" und entsprechende Gebiete.
Da ist nichts mit Eid leisten.

KrascherHistory
28.07.2006, 11:57
Pssst.... US-Amerikaner und Briten haben btw keine Personalausweise, wie bei uns üblich :rolleyes:

Aber die Engländer wollen wohl langsam welche einführen:
http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E19165F818F3640CC9E4669F9C6C84BFF~ATpl~Ecommon ~Scontent.html


Psssst.....womit reisen die Angelsachsen denn ins Ausland ?
Was steht bei Nationalität ? Pssst.....

malnachdenken
28.07.2006, 11:58
Moin. Die hatten noch nie Personalausweisen.
Das Deutsche Reich übrigens auch nicht.

Da gabs nur Personenausweise. Und es stand jedem frei (frei ist das Wort) sich einen Reichspersonenausweis zu besorgen um den jederzeitigen freien Anspruch der ungehinderten Grenzüberquerung der Grenzen des dt. Reichses zu gewährleisten. Nur eine Empfehlung.

Personal der BRD : PFLICHT !

MfG K


Personalausweis=Personenausweis=Identitiy Card.
(siehe Deinen Perso)

Man kann die Krümelkackerei auch übertreiben.

Lucky punch
28.07.2006, 11:59
Man kann die Krümelkackerei auch übertreiben.


:lach: :lach: :lach: :lach:
Du weißt gar nicht, wie lachhaft sowas aus deinem Munde/Finger wirkt....

lupus_maximus
28.07.2006, 11:59
Nein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diensteid

§185 BGB definiert nur den Begriff "Deutsches Reich" und entsprechende Gebiete.
Da ist nichts mit Eid leisten.
Womit bewiesen wäre, das sie völkerrechtlich meinen Ministaat garnicht angreifen dürfen, ich stelle praktisch ein anderes Staatsgebiet dar und somit kann ich die Quasseltruppe UNützO zu Hilfe rufen!

shigymigy
28.07.2006, 12:01
Moin. Als primus inter pares Primus inter pares (lateinisch Erster unter Gleichen oder frei nach L´etat cést moi ?

Du kannst dich auf Rechsnormen bewegen, sie aber nicht kreieren. wieso ist er kein Gärtner

Die Normen sind über Jahrhunderte/Tausende gewachsen.hört hört die gärtnerseele spricht Stamm,baum Sippe, Clan, Gemeinschaft, bis hin zum Staat.

In ziv. Gesellschaften scheibt man sie i.d.R., auf in manchen Regionen entstehen daraus Verfassungen (Weimarer Verfassung 1919).

Auf diesen Rechtsnormen kannst du dich bewegen und darauf berufen. also doch rasen Niemand kann dir deine Rechtsnormen nehmen. naja? betonieren aber das sehen gärtner nicht gern Auch kein BVerfG.

Vielleicht ein anderer Aspekt hier im Forum um darzustellen, warum ein von Alliierten aufgezwungenes Grundgesetz keine Rechtsnorm im völkerrechtlichen Sinne ist sondern nach HKLO ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.

Völkerrechtlich begründen die 186 Rechtsnormen der Weimarer Verfassung von 1919 deine Grundrechte. Wenn du für dich die Grundrechte des GG mit seinen 146 Normen annehmen möchtest darfst du das tun.
Wirst aber Schwierigkeiten haben, weil nach eigenen BRD-Gesetzen es seit 18.7.1990 kein GG mehr gibt und nach Art.25 GG Völkerrecht im Range vorgeht, weshalb du wieder bei der Weim.Verf. von 1919 landest.

Selbst die Beamten der BRD leisten Ihren Eid auf das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. §185 BBG). Warum solltest du dann dein Grundstück nicht als Reichsgebiet ausweisen können ? Der ganze Beamtenstand hat sich verpflichtet das Deutsche Reich zu schützen. Also ganz besonders deine Parzelle !!

Machen. Bist aber nicht der erste. Ist wie ne Gesetzeslücke, die aber keine ist, sondern die einzig legitime Verfassung auf "Deutschem" Boden.

MfG K

köstlich --- in rot meine anmerkungen ;)

KrascherHistory
28.07.2006, 12:02
Nein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diensteid

§185 BGB definiert nur den Begriff "Deutsches Reich" und entsprechende Gebiete.
Da ist nichts mit Eid leisten.

Natürlich steht da nicht Eid drin. Die ZPO hat auch deine Würde zu achten, steht aber auch nicht drin.
"Wir" hatten doch schon mal das Problem der geist. Transferleistungen.

Tip: mach mit schickimicki weiter. Könnt ja ein smiley-turnier veranstalten.
MfG K

malnachdenken
28.07.2006, 12:04
Moin. Ich glaube, du hast Recht. Machen die anderen Staaten es doch alle verkehrt und schreiben nur ihren Staat dahin.

Das wirds sein: nur die BRD macht es richtig ! Du bist super ! MfG K


Niemand behauptet, dass es einige Staaten richtiger machen, als andere.


Psssst.....womit reisen die Angelsachsen denn ins Ausland ?
Was steht bei Nationalität ? Pssst.....


British Citizen

http://www.flybmi.com/images/bmi/images/machineread.jpg


Also nichts mit "United Kingdom", wie Du es behauptest.

Auch solltest Du dich entscheiden, ob es nun um Ausweise oder Passports geht.

malnachdenken
28.07.2006, 12:05
Natürlich steht da nicht Eid drin. Die ZPO hat auch deine Würde zu achten, steht aber auch nicht drin.
"Wir" hatten doch schon mal das Problem der geist. Transferleistungen.

Tip: mach mit schickimicki weiter. Könnt ja ein smiley-turnier veranstalten.
MfG K


Du hast Dich zu diesem Beitrag garnicht geäußert. Und jetzt tust Du es wieder nicht, was aber nicht sonderlich überraschend ist :rolleyes:

malnachdenken
28.07.2006, 12:07
:lach: :lach: :lach: :lach:
Du weißt gar nicht, wie lachhaft sowas aus deinem Munde/Finger wirkt....


Danke :))

Ich weiß, dass ich auch sehr genau bin. Aber bei EINEM Sachverhalt um zwei Worte streiten, die beide diesen korrekt ausdrücken, hört es langsam auf.

shigymigy
28.07.2006, 12:09
Da gibbs nix zu lachen!
Spinnen wir die Sache einmal weiter!
Was will denn dieser Weicheierstaat dagegen machen, wenn ich z.B. in der Lage bin, meinen eigenen Freistaat auch durchzusetzen?

denk einfach ein wenig weiter -- o.k.

angegriffen wirst du wohl nicht -- es soll ja nie wider krieg von deutschem boden aus gehen.

aber -- wenn du dein grundstück verläßt -- brauchst du ein visum oder eine vertragliche regelung mit deinem einreiseland -- brd -deutsches reich oder wie du es ablehnst. da du das land nicht anerkennst bist schon mal in einem ungeheuren problem -- du sitz fest. küstenparzelle wäre da evtl. noch eine idee.

aber egel wo du hin willst dein pass von deinem land müßte anerkannt werden

und welche währung hast du -- von einem anderen land darfst du die nicht ohne weiteres nutzen. deine taler will wohl keiner haben.

wie du unter diesen bedingungen dich versorgen willst -- über lasse ich nun deiner fantasie --- am besten übste mal auf einer hallig oder einsamen insel.

aber ich denke du hast deine frage nicht ernst gemeint -- sprichst ja auch von spinnen.

twoxego
28.07.2006, 12:12
mir gefällt das irgendwie. ich werde es demnächst der dame die mich immer veranlagt vortragen und natürlich nicht mehr bezahlen.
hoffentlich schickt mir dann irgendwer kuchen in den schuldturm, in den mich diese gesetzesbrecher sicherlich gemeiner weise stecken werden.
die gehören alle verklagt.

KrascherHistory
28.07.2006, 12:12
Womit bewiesen wäre, das sie völkerrechtlich meinen Ministaat garnicht angreifen dürfen, ich stelle praktisch ein anderes Staatsgebiet dar und somit kann ich die Quasseltruppe UNützO zu Hilfe rufen!

Geil. Gut gedacht. Nur darf dein Staat nicht "irgendwas" sein, sondern müßte als dt. Reichsgebiet deklariert sein. Solange es die BRD drumherum gibt, ist deine "Hütte" tatsächlich ext. Gebiet.

Hilfe ? Na klar. Die BRD hat dir den Krieg erklärt und nach UN-Feindstaatenklausel ist Deutschland noch immer aufgeführt. Du hast den größtmöglichen Anspruch überhaupt auf Hilfe.

Gutes Ding. MfG K

shigymigy
28.07.2006, 12:14
Natürlich steht da nicht Eid drin. Die ZPO hat auch deine Würde zu achten, steht aber auch nicht drin.
"Wir" hatten doch schon mal das Problem der geist. Transferleistungen.

Tip: mach mit schickimicki weiter. Könnt ja ein smiley-turnier veranstalten.
MfG K

"Wir" hatten doch schon mal das Problem der geist.

jetzt spuktes bei dir??(

lupus_maximus
28.07.2006, 12:22
denk einfach ein wenig weiter -- o.k.

angegriffen wirst du wohl nicht -- es soll ja nie wider krieg von deutschem boden aus gehen.

aber -- wenn du dein grundstück verläßt -- brauchst du ein visum oder eine vertragliche regelung mit deinem einreiseland -- brd -deutsches reich oder wie du es ablehnst. da du das land nicht anerkennst bist schon mal in einem ungeheuren problem -- du sitz fest. küstenparzelle wäre da evtl. noch eine idee.

aber egel wo du hin willst dein pass von deinem land müßte anerkannt werden

und welche währung hast du -- von einem anderen land darfst du die nicht ohne weiteres nutzen. deine taler will wohl keiner haben.

wie du unter diesen bedingungen dich versorgen willst -- über lasse ich nun deiner fantasie --- am besten übste mal auf einer hallig oder einsamen insel.

aber ich denke du hast deine frage nicht ernst gemeint -- sprichst ja auch von spinnen.
Das ich dann festsitze in meinem Freistaat war mir auch klar, darum würde mich auch keiner angreifen, dies wäre garnicht nötig.
Mit einem eigenem Küstenstreifen wäre dies schon etwas anderes. Meinen Freistaat könnte ich problemlos verlassen, käme aber auch nicht weit, da man mich gleich außerhalb meines Hoheitsgebietes gefangennehmen würde. Aber auch da gibt es Mittel und Wege dies zu verhindern!
Es ging mir nur darum aufzuzeigen, daß es möglich ist, einen Freistaat in Deutschland auszurufen, denn Verschiedene meinten, dies wäre aus "Rechtsgründen" nicht möglich.
Es geht alles, wenn man die entsprechende Macht dahinterstehen hat!

shigymigy
28.07.2006, 12:28
für das verständnis der identitäten nochmal in rot :



Geil. Gut gedacht. Nur darf dein Staat (lupus der I) nicht "irgendwas" sein, sondern müßte als dt. Reichsgebiet als gärtner deklariert sein. Solange es die BRD krascher drumherum gibt, ist deine "Hütte" tatsächlich ext. Gebiet. ----- lupus der I sitzt auf dem gärtner im internet krascher genannt

Hilfe ? neee -- neee lass mal ich weiß gott sei dank nicht wie ihr ausseht --

Na klar. Die BRD krascher alias gärtner hat dir den Krieg erklärt geh runter von mir und nach UN-Feindstaatenklausel ist Deutschland noch immer aufgeführt. Du hast den größtmöglichen Anspruch überhaupt auf Hilfe.

kannst also drauf bleiben


Gutes Ding. MfG K


kann das mal einer filmen --- wowereit und oel von beust schlage ich vor. evtl. westerwelle -- ist etwas verwegener.

shigymigy
28.07.2006, 12:30
mir gefällt das irgendwie. ich werde es demnächst der dame die mich immer veranlagt vortragen und natürlich nicht mehr bezahlen.
hoffentlich schickt mir dann irgendwer kuchen in den schuldturm, in den mich diese gesetzesbrecher sicherlich gemeiner weise stecken werden.
die gehören alle verklagt.

wie ist eigentlich der punkte stand? habe mir mühe gegeben -- müßte von der wortzahl inzwischen vorne liegen.

malnachdenken
28.07.2006, 12:31
Hilfe ? Na klar. Die BRD hat dir den Krieg erklärt und nach UN-Feindstaatenklausel ist Deutschland noch immer aufgeführt.


Aber obsolet und somit nebensächlich.

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

lupus_maximus
28.07.2006, 12:31
mir gefällt das irgendwie. ich werde es demnächst der dame die mich immer veranlagt vortragen und natürlich nicht mehr bezahlen.
hoffentlich schickt mir dann irgendwer kuchen in den schuldturm, in den mich diese gesetzesbrecher sicherlich gemeiner weise stecken werden.
die gehören alle verklagt.

Sehr gut!
Ich könnte dir Asyl gewähren und hätte somit schon den ersten Bürger des neuen Staates.
Boris und Schumacher kämen wahrscheinlich auch freiwillig und bestimmt könnte ich mich zum Schluß vor lauter Neubürgern nicht erwehren.
Also Bedarf wäre schon da und auch Bürger, die mitmachen würden.
Im Übrigen könnten die Neubürger gleich ihr Vermögen in Goldbarren mitbringen und somit hätte der Taler gleich auch eine Golddeckung und wäre mehr wert als der Teuro.

shigymigy
28.07.2006, 12:32
Das ich dann festsitze in meinem Freistaat war mir auch klar, darum würde mich auch keiner angreifen, dies wäre garnicht nötig.
Mit einem eigenem Küstenstreifen wäre dies schon etwas anderes. Meinen Freistaat könnte ich problemlos verlassen, käme aber auch nicht weit, da man mich gleich außerhalb meines Hoheitsgebietes gefangennehmen würde. Aber auch da gibt es Mittel und Wege dies zu verhindern!
Es ging mir nur darum aufzuzeigen, daß es möglich ist, einen Freistaat in Deutschland auszurufen, denn Verschiedene meinten, dies wäre aus "Rechtsgründen" nicht möglich.
Es geht alles, wenn man die entsprechende Macht dahinterstehen hat!

lupus du kannst dich auch morgen als könig ausrufen lassen -- ich denke ausser weiße jacken kriegste nichts -- :lach: :lach:

lupus_maximus
28.07.2006, 12:36
lupus du kannst dich auch morgen als könig ausrufen lassen -- ich denke ausser weiße jacken kriegste nichts -- :lach: :lach:
Da wäre ich mir nicht so sicher. Interessenten gäbe es genug!
Alle die, die nicht mehr fürs Ausland zahlen wollen und deren Höhe schätze ich einmal auf 75 %.

GnomInc
28.07.2006, 12:39
lupus du kannst dich auch morgen als könig ausrufen lassen -- ich denke ausser weiße jacken kriegste nichts -- :lach: :lach:


Nein, er ist ja als Deutsches Reich an die Verfassung von 1919 gebunden.

Aber er könnte per ordre public sich zum Wahlleiter des Deutschen Reiches erklären, einen Wahltermin zur Wahl des Reichspräsidenten bekanntgeben
( An alle Deutschen im Reichsgebiet )
und zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern.


Mal sehen , was dann passiert.

twoxego
28.07.2006, 12:39
wie ist eigentlich der punkte stand? habe mir mühe gegeben -- müßte von der wortzahl inzwischen vorne liegen.

der gecrashte wurde disqualifiziert.
viele seine textählichen gebilde liefern unübersehbare anhaltspunkte dafür, dass von einem schweren fall von doping auszugehen ist ( verlust der sprachfähigkeit etc., die klassischen dinge eben ).
du hast gewonnen. herzlichen glückwunsch.

KrascherHistory
28.07.2006, 12:39
Da wäre ich mir nicht so sicher. Interessenten gäbe es genug!
Alle die, die nicht mehr fürs Ausland zahlen wollen und deren Höhe schätze ich einmal auf 75 %.

Moin. Fast 100 % sogar. MfG K

malnachdenken
28.07.2006, 12:41
Moin. Fast 100 % sogar. MfG K


Woher hast Du diese Zahl? Hast eine deutschlandweite Umfrage gemacht?

KrascherHistory
28.07.2006, 12:43
Aber obsolet und somit nebensächlich.

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel


Hui hui. Rechtsnorm für obsolet ??

Ab wann ist etwas geschriebenes obsolet ?

Auf zurufen oder was fundiertes ?

lupus_maximus
28.07.2006, 12:46
Woher hast Du diese Zahl? Hast eine deutschlandweite Umfrage gemacht?
Ich schätze, du gehörst zu den 25 %, die gerne zahlen weil sie entweder gar kein eigenes Einkommen haben, oder sowieso von diesem Staat alimentiert werden, entweder als Stützeempfänger oder Staatsdiener.
Da kann man meine Ideen selbstverständlich nicht gutheißen.

KrascherHistory
28.07.2006, 12:47
Woher hast Du diese Zahl? Hast eine deutschlandweite Umfrage gemacht?

Ich hatte shigy. gebeten, bei seinen Lieblingspolitikern v.Beust, Wowi und Weste mal etwas länger still zu halten (der Nimmersatt) um diese Zahl in Erfahrung zu bringen. Kann sein, das aufgrund mechanisch bed. "Schmatzgeräusche" diese Zahl verfälscht wurde.
Ohne Gewähr also.

malnachdenken
28.07.2006, 12:55
Hui hui. Rechtsnorm für obsolet ??

Ab wann ist etwas geschriebenes obsolet ?

Auf zurufen oder was fundiertes ?


Ich habe Dir den Link gegeben. Da steht schon mal etwas drin.

Du dlaubst doch nicht im Ernst, dass die Feindstaatenklausel für Deutschland heute noch von Belang ist, oder?

malnachdenken
28.07.2006, 12:56
Ich schätze, du gehörst zu den 25 %, die gerne zahlen weil sie entweder gar kein eigenes Einkommen haben, oder sowieso von diesem Staat alimentiert werden, entweder als Stützeempfänger oder Staatsdiener.
Da kann man meine Ideen selbstverständlich nicht gutheißen.


Hm, wie kommst Du darauf, dass ich etwas gegen die Idee hätte?

Du solltest Dir nicht immer irgendwas ausdenken.

shigymigy
28.07.2006, 12:57
Ich hatte shigy. gebeten, bei seinen Lieblingspolitikern v.Beust, Wowi und Weste mal etwas länger still zu halten (der Nimmersatt) um diese Zahl in Erfahrung zu bringen. Kann sein, das aufgrund mechanisch bed. "Schmatzgeräusche" diese Zahl verfälscht wurde.
Ohne Gewähr also.

sei vorsichtig -- schill wurde für solche ähnlichen sätze fristlos entlassen und nach kuba geschickt:)) :))

:lach: :lach:

lupus_maximus
28.07.2006, 13:00
Ich habe Dir den Link gegeben. Da steht schon mal etwas drin.

Du dlaubst doch nicht im Ernst, dass die Feindstaatenklausel für Deutschland heute noch von Belang ist, oder?
Da würde ich mich an deiner Stelle nicht darauf verlassen!

lupus_maximus
28.07.2006, 13:03
Hm, wie kommst Du darauf, dass ich etwas gegen die Idee hätte?

Du solltest Dir nicht immer irgendwas ausdenken.
Ich denke mir ständig die teuflichsten Dinger aus, schließlich bin ich ein kapitalistisches Ekel, dies verpflichtet irgendwie!

KrascherHistory
28.07.2006, 13:12
Ich habe Dir den Link gegeben. Da steht schon mal etwas drin.

Du dlaubst doch nicht im Ernst, dass die Feindstaatenklausel für Deutschland heute noch von Belang ist, oder?


Falsche Ausgangslage: es geht nicht darum was "wir" glauben.
Wenn etwas verbrieft ist, dann soll es auch gelten; ohne das eine Versammlung erklärt: es steht da zwar noch, ist aber obsolet.

Dann kann ich es auch gleich streichen - im Rahmen der Legislative oder was auch immer. Keine Zeit zum streichen ist auch keine Rechtsnorm.

Das sagt mir immer noch nicht wann etwas obsolet ist ?
Gebote, Verbote
Rechte, Pflichten

Was kann davon wann wie belangt werden ?
Ich habe das Recht auf rechtl. Gehör ? Ist es schon obsolet ? Morgen ?

Klare Frage klare Antwort bitte. Und bitte nicht glauben. Rechtlich fundiert.
Danke

malnachdenken
28.07.2006, 13:13
Falsche Ausgangslage: es geht nicht darum was "wir" glauben.
Wenn etwas verbrieft ist, dann soll es auch gelten; ohne das eine Versammlung erklärt: es steht da zwar noch, ist aber obsolet.

Dann kann ich es auch gleich streichen - im Rahmen der Legislative oder was auch immer. Keine Zeit zum streichen ist auch keine Rechtsnorm.

Das sagt mir immer noch nicht wann etwas obsolet ist ?
Gebote, Verbote
Rechte, Pflichten

Was kann davon wann wie belangt werden ?
Ich habe das Recht auf rechtl. Gehör ? Ist es schon obsolet ? Morgen ?

Klare Frage klare Antwort bitte. Und bitte nicht glauben. Rechtlich fundiert.
Danke


Da musst Du dir den Link durchlesen.
Für die UN und die Bundesrepublik Deutschland ist die Feindstaatenklausel im Zusammenhang mit Deutschland nicht von Belang.

KrascherHistory
28.07.2006, 13:27
Da musst Du dir den Link durchlesen.
Für die UN und die Bundesrepublik Deutschland ist die Feindstaatenklausel im Zusammenhang mit Deutschland nicht von Belang.

Moin.

Ich habe bereits gesagt das das Ding bekannt ist. D.H. ich habe es gelesen.
obsolet nicht von belang......schön schön.

Ich frage mal anders: mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt - weder national noch international in der geschriebenes Recht / Vertragsinhalte plötzlich oder ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gelten, obwohl sie weiterhin schriftliche fixiert sind, weil ein Gremium oder eine Instanz sie Kraft welcher (?) Legitimation für obsolet/ohne belang oder nichtig erklären kann.

Ist dir eine solche Rechtsgrundlage bekannt ?
Wenn ja welche (Quelle ?/Beleg?) ?

Danke.

malnachdenken
28.07.2006, 13:30
Moin.

Ich habe bereits gesagt das das Ding bekannt ist. D.H. ich habe es gelesen.
obsolet nicht von belang......schön schön.

Ich frage mal anders: mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt - weder national noch international in der geschriebenes Recht / Vertragsinhalte plötzlich oder ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gelten, obwohl sie weiterhin schriftliche fixiert sind, weil ein Gremium oder eine Instanz sie Kraft welcher (?) Legitimation für obsolet/ohne belang oder nichtig erklären kann.

Ist dir eine solche Rechtsgrundlage bekannt ?
Wenn ja welche (Quelle ?/Beleg?) ?

Danke.


Die Todesstrafe in Hessen als Beispiel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik_Deutschland

btw Wenn etwas irgendwo geschrieben steht, heißt es noch nicht, dass es auch genutzt wird.

shigymigy
28.07.2006, 13:31
Moin.

Ich habe bereits gesagt das das Ding bekannt ist. D.H. ich habe es gelesen.
obsolet nicht von belang......schön schön.

Ich frage mal anders: mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt - weder national noch international in der geschriebenes Recht / Vertragsinhalte plötzlich oder ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gelten, obwohl sie weiterhin schriftliche fixiert sind, weil ein Gremium oder eine Instanz sie Kraft welcher (?) Legitimation für obsolet/ohne belang oder nichtig erklären kann.

Ist dir eine solche Rechtsgrundlage bekannt ?
Wenn ja welche (Quelle ?/Beleg?) ?

Danke.


Einführung des Euro -- oder kriegste in den Kneipen DM geschenkt :lach: :lach:

KrascherHistory
28.07.2006, 13:41
Die Todesstrafe in Hessen als Beispiel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik_Deutschland

btw Wenn etwas irgendwo geschrieben steht, heißt es noch nicht, dass es auch genutzt wird.

Schon wieder. Das war nicht die Frage.

Kriegst du mit deinen eigenen Worten einen vollständigen deutschen Satz mit Subjetk, Prädikat, Objekt hin ?

Deine Antwort:
btw Wenn etwas irgendwo geschrieben steht, heißt es noch nicht, dass es auch genutzt wird

Ist unnütz. Wie deine gesamte Präsenz hier im Forum. Dummes bla bla, kindliches Ausweichen, keine Antworten geben, dümmliche Gegenfragen stellen.

Die Fragen sind dir ganz klar und eindeutig gestellt worden. Du bist nicht in der Lage einfach zu antworten. Das ist die geistige Haltung eine kleinen Kindes mehr nicht. Werd erwachsen. Dann darfst du an Dialogen gerne wieder teilnehmen. K

malnachdenken
28.07.2006, 13:46
Ist unnütz. Wie deine gesamte Präsenz hier im Forum. Dummes bla bla, kindliches Ausweichen, keine Antworten geben, dümmliche Gegenfragen stellen.

Die Fragen sind dir ganz klar und eindeutig gestellt worden. Du bist nicht in der Lage einfach zu antworten. Das ist die geistige Haltung eine kleinen Kindes mehr nicht. Werd erwachsen. Dann darfst du an Dialogen gerne wieder teilnehmen. K


Und Du hälst Dich wohl mit solchen Äußerungen für sehr erwachsen, hm?

Soryy, aber das wird mir zu blöd mit Dir. Zu anderen Belangen äußerst Du dich garnicht (BVerG-Urteil, Beamten-Eid etc) und ignorierst damit völlig Gegenargumente und mir unterstellst Du eine kindliche Haltung.

Ich hab schon viele Wirrköpfe in diesem Forum gesehen, aber Du schießt hier echt den Vogel ab.

Edit

KrascherHistory
28.07.2006, 13:47
Einführung des Euro -- oder kriegste in den Kneipen DM geschenkt :lach: :lach:

Wo ist eigentlich das Problem du Oberpfeife ?
Typen wie dich hat ein Prof früher folgendermaßen beschrieben:
Fieser Mop mit ner fetten Frau und einem überflüssigen Beamtenposten fern jeder Realität.

Du kannst dich künftig zurückhalten. Ich kommentiere deinen Sch... ja auch nicht mehr. Schon gar nicht unsachlich. Also:

8.Mai 1945 oder Sept. 1939 ? kannst du dir aussuchen. K

shigymigy
28.07.2006, 13:49
Du bist nicht in der Lage einfach zu antworten. Das ist die geistige Haltung eine kleinen Kindes mehr nicht. Werd erwachsen. Dann darfst du an Dialogen gerne wieder teilnehmen. K:lach: :lach: :lach:


siehst du den widerspruch -- hast du beim schreiben den kleinen klick der zusammenstossenden gehirnzellen gehört -- das mußt du behandeln lassen.

shigymigy
28.07.2006, 14:01
Wo ist eigentlich das Problem du Oberpfeife ? nirgends ist ein problem zu sehen du unterirdische wasserpfeife;)
Typen wie dich hat ein Prof früher folgendermaßen beschrieben:
Fieser Mop mit ner fetten Frau und einem überflüssigen Beamtenposten fern jeder Realität.

Die Abkürzung MOP steht für Pataca, die Währungseinheit von Macao (nach ISO 4217) das meintest du jetzt aber nicht oder? wenn ich meiner frau deinen verdacht mitteile -- dürftest du noch einen fan verlieren. und in der beruflichen sphäre bewege ich mich nun auch nicht -- forderte ich doch geld von dir um deine bildungskrater mit wissen zu füllen -- und bestechlichkeit offen darzutun -- wer macht das -- du?


Du kannst dich künftig zurückhalten. das fällt mir so schwer du schreibst so toll -- jeder witzeschreiber von schmidt würde vor neid erblassen

Ich kommentiere deinen Sch... ja auch nicht mehr. Schon gar nicht unsachlich.

siehe oben -- verstehe

8.Mai 1945 oder 1.? Sept. 1939 ? kannst du dir aussuchen. K:))

8.Mai 1945 oder 1.? Sept. 1939 ? kannst du dir aussuchen. K[/B]

schon sind wir wieder bei der identitätstheologie von dir

die quersumme ist in beiden fällen 32 -- das wolltest du jetzt aber nicht sagen oder?:lach: :lach: :lach: :lach:

Maistre
28.07.2006, 15:15
Es ist die Hitze.

Krascher hockt halt in der kleinen Wohnküche, kein Balkon nichts Grünes, die Temperatur steigt immer weiter und Deutschland gibt es seit 45 nicht mehr. Da wird die Birne schon mal weich. Aber solange er seinen Dackel nicht schlägt. Der kann ja nichts dafür, hörst du Krascher?

lupus_maximus
28.07.2006, 16:40
Es ist die Hitze.

Krascher hockt halt in der kleinen Wohnküche, kein Balkon nichts Grünes, die Temperatur steigt immer weiter und Deutschland gibt es seit 45 nicht mehr. Da wird die Birne schon mal weich. Aber solange er seinen Dackel nicht schlägt. Der kann ja nichts dafür, hörst du Krascher?
Genau!
1945,
von nun an gings bergab.
Unser ganzer Fleiß wurde Leuten hinterhergeworfen, deren einziges Ziel, die Übernahme Deutschlands, ganz oben auf der Agenda steht.

Vielleicht können wir denen doch noch einen Strich durch die Rechnung machen. Wie sagt man so schön:
Gewogen und zu leicht befunden!
Ich finde, sie sind superleicht und keine Gegner für Urdeutsche, wenn diese ihre Technikkenntnisse in die Waagschale werfen.

malnachdenken
28.07.2006, 16:53
Genau!
1945,
von nun an gings bergab.
Unser ganzer Fleiß wurde Leuten hinterhergeworfen, deren einziges Ziel, die Übernahme Deutschlands, ganz oben auf der Agenda steht.

Vielleicht können wir denen doch noch einen Strich durch die Rechnung machen. Wie sagt man so schön:
Gewogen und zu leicht befunden!
Ich finde, sie sind superleicht und keine Gegner für Urdeutsche, wenn diese ihre Technikkenntnisse in die Waagschale werfen.


Na dann viel Spaß....

(Die Hitze scheint hier einigen Leuten wirklich nicht gut zu tun...)

KrascherHistory
28.07.2006, 17:17
Es ist die Hitze.

Krascher hockt halt in der kleinen Wohnküche, kein Balkon nichts Grünes, die Temperatur steigt immer weiter und Deutschland gibt es seit 45 nicht mehr. Da wird die Birne schon mal weich. Aber solange er seinen Dackel nicht schlägt. Der kann ja nichts dafür, hörst du Krascher?

Dein Wohnklo hat natürlich den Vorteil v. fließendem Wasser. Mein Neid hast du.:respekt:

Bulli
28.07.2006, 17:45
@Krascherl-History

Respekt, ich habe selten solch hervorragend recherchierte historische und völkerrechtliche Argumentationen gelesen.

Kaum einer konnte hier mithalten.
Der eine versuchte sich im Verdrehen juristischer Positionen (Sparty), der andere kopierte fleißig bei Margret Chatwin (KRR-FAQ). Der Rest lieferte Spam oder wurde ausfallend.

Allein die Streichung des §23 reicht aus das ganze Feindstaatengebilde OMF-brD zum Einsturz zu bringen.
Solange Deutschland und das kann nur das 1945 nicht untergegangene Deutsche Reich sein, keinen Friedensvertrag mit den ehemaligen Siegermächten geschlossen hat, werden wir fremdbestimmt bleiben.

Zur Rechtslage:




Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Bundesverfassungsgerichtsurteilen (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=451&lang=1&client=1) (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.
Die Existenz der Reichsregierung ist der UNO, dem Europaparlament, dem Europäischen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie der Bundesregierung bekannt; es ist auch bekannt, daß mit der Errichtung der Reichsregierung das Deutsche Reich wieder handlungsfähig geworden ist.
Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif BK/O (50) 75 (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=386&lang=1&client=1) vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Absatz 3 besagt: Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. Im http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=410&lang=1&client=1)" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt."
Damit sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.
Der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Einigungsvertrag (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=405&lang=1&client=1) vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=408&lang=1&client=1) ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.
Im http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=410&lang=1&client=1) vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2:Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen.Das heißt: Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil (bundes-)deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität.



Da Artikel 53 und 107 der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif UN-Charta (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=415&lang=1&client=1) ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Im Artikel 146 des http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Grundgesetzes (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=335&lang=1&client=1) heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."



Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Haager Landkriegsordnung (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=307&lang=1&client=1) dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Reichsverfassung (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=69&lang=1&client=1) vom 11. August 1919.
In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31. Dezember 1937).
Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen des Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG). Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.
Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der als Diktatur regierten Staatssimulation namens "Bundesrepublik Deutschland".

malnachdenken
28.07.2006, 17:48
@Krascherl-History

Respekt, ich habe selten solch hervorragend recherchierte historische und völkerrechtliche Argumentationen gelesen.

Kaum einer konnte hier mithalten.
Der eine versuchte sich im Verdrehen juristischer Positionen (Sparty), der andere kopierte fleißig bei Margret Chatwin (KRR-FAQ). Der Rest lieferte Spam oder wurde ausfallend.

Allein die Streichung des §23 reicht aus das ganze Feindstaatengebilde OMF-brD zum Einsturz zu bringen.
Solange Deutschland und das kann nur das 1945 nicht untergegangene Deutsche Reich sein, keinen Friedensvertrag mit den ehemaligen Siegermächten geschlossen hat, werden wir fremdbestimmt bleiben.

Zur Rechtslage:




Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Bundesverfassungsgerichtsurteilen (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=451&lang=1&client=1) (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.
Die Existenz der Reichsregierung ist der UNO, dem Europaparlament, dem Europäischen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie der Bundesregierung bekannt; es ist auch bekannt, daß mit der Errichtung der Reichsregierung das Deutsche Reich wieder handlungsfähig geworden ist.
Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif BK/O (50) 75 (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=386&lang=1&client=1) vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Absatz 3 besagt: Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. Im http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=410&lang=1&client=1)" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt."
Damit sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.
Der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Einigungsvertrag (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=405&lang=1&client=1) vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=408&lang=1&client=1) ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.
Im http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=410&lang=1&client=1) vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2:Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen.Das heißt: Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil (bundes-)deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität.



Da Artikel 53 und 107 der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif UN-Charta (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=415&lang=1&client=1) ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Im Artikel 146 des http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Grundgesetzes (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=335&lang=1&client=1) heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."



Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Haager Landkriegsordnung (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=307&lang=1&client=1) dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) http://friedensvertrag.info/cont/cms/upload/bilder/verweis-logo-klein.gif Reichsverfassung (http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php?idcatart=69&lang=1&client=1) vom 11. August 1919.
In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31. Dezember 1937).
Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen des Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG). Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.
Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der als Diktatur regierten Staatssimulation namens "Bundesrepublik Deutschland".


Langweilig...

Du verschweigst, dass die Bundesrepublik nach dem Urteil von 1973, welches Du selbst aufführst, mit dem Reich identisch ist.