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Vollständige Version anzeigen : Wolfgang Daschner erhebt Vorwürfe gegen Justiz und Innenministerium



wtf
25.07.2006, 08:26
...steht hier (http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E0E7B56BC55174508927289A782B468D7~ATpl~Ecommon ~Scontent.html).

Ich habe größte Hochachtung vor dem Mann, der um das Ende seiner Karriere wissend versucht hat, das Leben des Kindes Jakob von Metzler zu retten.

Gleichzeitig wünsche ich den Abschaum Gäfgen zur Hölle und hoffe, daß er die einem Kindermörder angemessene Aufmerksamkeit seiner Mitinsassen erfährt.

Johnny Moped
25.07.2006, 08:40
Daschner--einer der wenigen Männer/Frauen von Format in einer Führungsposition im Lande.
Der "Fall Daschner"--ein weiters Synonym für ein sich selbst zerstörendes Deutschland, in dem sich kein Bürger mehr sicher fühlen kann.

Dass Verbrscherschutz höher bewertet wird als Opferschutz, ist sonst nur von Bananenrepubliken bekannt. Die BRD ist eine davon, sie ist lediglich dann ganz "Rechtsstaat", wenn es um Täterschutz geht. Ein bis ins Mark pervertierter allerdings, sich selbst ad absurdum führend.

"Das einzigste was dieses marode Land von einer Bananenrepublik unterscheidet, ist, dass hier keine Bananen wachsen."

meckerle
25.07.2006, 09:10
Zitat: aus dem Artikel
Die 27. Große Strafkammer hatte ihre schriftlichen Urteilsgründe im Februar vergangenen Jahres auf mehr als 30 Seiten umfassend dargelegt. Damit ist rechtskräftig und abschließend festgestellt, daß Daschner und der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar sich strafbar gemacht haben. Die Vorschrift, auf die sie sich im Prozeß beriefen, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung, bietet laut Urteil „keine Ermächtigungsgrundlage für die zwangsweise Durchsetzung einer Aussage, sondern verbietet sie“. Die Schutzpflicht des Staates, auf die sich Daschner damals wie jetzt im „Focus“ beruft, „gewährt keine diesbezüglichen Eingriffsrechte“. Das Handeln der Beamten ist danach nicht nur gesetzes-, sondern auch verfassungswidrig gewesen. Die Androhung von Schmerzen, um eine Information zu erhalten, verletzt die Menschenwürde des Bedrohten. Sie steht an erster Stelle des Grundgesetzes. Artikel 1 wendet sich unter anderem dagegen, Menschen als Träger von Wissen zu behandeln, das der Staat aus ihnen herauspressen will. Dies ist, stellt das Urteil fest, selbst im Dienst der Gerechtigkeit untersagt.
***********
Da kann man sich doch nur wünschen, dass es irgendwann mal die Richtigen trifft und sie mit Gesetzes-und-Verfassungskonform ermittelnden Beamten zu tun bekommen.

Die Menschenwürde von Opfern geht denen am Allerwertesten vorbei ! :motz:

Quo vadis
25.07.2006, 09:11
Ich habe größte Hochachtung vor dem Mann, der um das Ende seiner Karriere wissend versucht hat, das Leben des Kindes Jakob von Metzler zu retten.


ganz richtig.Statt einen Orden dafür zu bekommen, wurde er von der Staatsanwaltschaft in Kollaboration mit dem Gäfgen- Anwalt, vor Gericht gezerrt.
Wenn diese Geschichte nicht Stellvertretend für Absurdistan stehen würde, wäre sie für sich schon ein Skandal.

Chaos
25.07.2006, 10:51
Nana, wenn der Staat jemandem für gesetzeswidriges Handeln auch nocht mit einer Auszeichnung belohnt, ist es um den Rechtsstaat wirklich geschehen. Anhand dem Grundsatz, dass alle vor dem Recht gleich sind, ist es vollkommen irrelevant, gegen wen sich ansich strafbare Handlungen wenden. Stand ja auch im Artikel, dass es der tatumstände wegen mildernde Umstände gab.
Der Herr Daschner ist ja offensichtlich anderer Ansicht darüber, was das Gesetz ihm zubilligt, als die Richter. Daher wurde er wohl auch versetzt, imho eine richtige Entscheidung.

@meckerle
Du siehst schon die Tatsache, dass die "Menschenrechte" des Opfers denen des Täters nicht übergeordnet werden, als eine Nichtbeachtung an.
Es kommt aber auf den Grundsatz an, dass man nicht auf Verdacht hin ein paar Menschenrichte bricht, weil daraus die Möglichkeit resultieren könnte, andere zu schützen.

ErhardWittek
25.07.2006, 15:18
Wenn die Rechtsauffassung der Justiz so eklatant von dem abweicht, was man als gesunden Menschenverstand bezeichnet, scheint Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der vorliegenden Gesetze zu bestehen. Wo der Täter im Mittelpunkt des Interesses steht und nicht das Opfer, kann von Gerechtigkeit keine Rede sein.

Alle reden von der Würde des Täters. Ob der seine Würde nicht in dem Moment verloren hat, als er mit größter Heimtücke die Arglosigkeit des Jungen ausgenutzt hat und aus reiner Habgier eines der schlimmsten Verbrechen begangen hat, derer ein Mensch fähig ist?

Und wer fragt nach der Würde des Jungen und der seiner Eltern? Diese Spitzfindigkeiten, die sich nur Gutmenschen ausdenken können, sind ein Hohn angesichts menschlichen Leids. Ich frage mich, wo die Menschlichkeit geblieben ist, derer sich gerade diese Gutmenschen doch immer so rühmen, wenn sie angeblich für alles und jeden ein übergroßes Verständnis bekunden.

Vor Herrn Daschner kann ich nur den Hut ziehen und ich wünschte mir, es gäbe viel mehr solcher Menschen, die soviel Größe beweisen und diesem pervertierten System die Stirn zeigen, auch um den Preis persönlicher Nachteile.

Andreas63
25.07.2006, 15:27
Vor Herrn Daschner kann ich nur den Hut ziehen und ich wünschte mir, es gäbe viel mehr solcher Menschen, die soviel Größe beweisen und diesem pervertierten System die Stirn zeigen, auch um den Preis persönlicher Nachteile.
Es wäre wirklich wünschenswert, daß es mehr Menschen mit Zivilcourage gäbe. Leider werden sie dann wieder von den Gutmenschen und Feiglingen in der Justiz zurechtgestutzt.
Sollte mich mal einer nach einem Vorbild fragen, Herr Daschner wäre eines.

twoxego
25.07.2006, 15:31
es ist ganz einfach. entweder wir wollen folter zulassen oder eben nicht.
bislang ist sie im lande verboten.
wie immer geht es um mehrheiten. wer folter möchte, sollte dafür werben und sich diese mehrheiten besorgen.
" für folter ", was für ein tolles motto.
der mann hat geltendes recht gebrochen und wurde dafür zur verantwortung gezogen.

Quo vadis
25.07.2006, 15:50
es ist ganz einfach. entweder wir wollen folter zulassen oder eben nicht.
bislang ist sie im lande verboten.


naja, ein typisches Twoxego- Statement.:rolleyes:
Erstens wurde das Vieh nicht gefoltert, sondern nur sinngemäß sowas in der Richtung angedroht und zweitens gehören solche Androhungen wie im Rahmen des zugrundeliegenden Falles, ohne wenn und aber unter einem polizeilichen Notstand gestellt.
Zudem besudelt der Fall den Begriff "Folter" im herkömmlichen Falle, im Sinne AI oder HRW.

twoxego
25.07.2006, 15:52
dann haben wir es mit einem fehlurteil zu tun ?
wenn dem so wäre; warum hat er dann lieber langatmige erklärungen gegenüber journalisten abgegeben und keine rechtsmittel eingelegt.
ein landgericht ist keine endstation.

bernhard44
25.07.2006, 15:58
Ich vermute, hier wurde ein Sachverhalt benutzt, um alte Rechnungen zu begleichen!
Schade drum.

Don
25.07.2006, 19:02
...steht hier (http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc%7EE0E7B56BC55174508927289A782B468D7%7EATpl%7EE common%7EScontent.html).

Ich habe größte Hochachtung vor dem Mann, der um das Ende seiner Karriere wissend versucht hat, das Leben des Kindes Jakob von Metzler zu retten.
Gleichzeitig wünsche ich den Abschaum Gäfgen zur Hölle und hoffe, daß er die einem Kindermörder angemessene Aufmerksamkeit seiner Mitinsassen erfährt.

Vorab: Ich teile diese Ansicht zu 100%.

Jedoch:
1. Kocht hier ein Bunte Bildchen Magazin wieder eine Geschichte hoch und mißbraucht Daschner dafür.
2. Unsere Justiz, allen voran ein karrieregeiler Anwalt, zieht sich an Petitessen hoch. Auch noch völlig charakterlos.
Es wurde niemand gefoltert. Wäre dem so, könnte ich demnächst jeden Streifenbeamten wegen Folter anzeigen, der bei einer simplen Fahrzeugkontrolle die Hand am Holster hat. Ist schließlich die Bedrohung mit dem Gebrauch einer Schußwaffe.
Es wurde auch kein Geständnis erpreßt. Gäfgen hatte gestanden. Es ging darum, das Versteck des vielleicht noch lebenden Kindes zu erfahren. Wenn ein geständiger Täter aus einem normal denkenden Menschen absolut nicht nachvollziehbaren Grund noch über diesen Sachverhalt schweigt, kann auch mal jemand dr Kragen platzen. Sind wir Menschen oder Roboter?
3. Selbstredend kann Folter nicht, auch nicht in Grenzfällen (wer bestimmt, was das ist) zugelassen werden. Da aber die Beurteilung des Sachverhalts immer erst erfolgt, wenn alle Details auf dem Tisch liegen besteht sehr wohl die Möglichkeit, dem Beschuldigten die Motive und innere Zerissenheit zuzubilligen wie es ansonsten die lautstarken Verfechter der Menschenrechte stets fordern. Dies geschah hier nur sehr mangelhaft und feige.
(Wir haben ja grade wieder einen aktuellen Kinderquäler, mal sehen wie dessen Strafmaß im Verhältnis zu den lediglich angedrohten Schlägen in einer akuten NOTHILFESITUATION ausfällt.)

twoxego
25.07.2006, 20:19
im urteil findet sich das wort folter nicht; richtig.
es steht da :

" Die Androhung von Schmerzen, um eine Information zu erhalten, verletzt die Menschenwürde des Bedrohten. Sie steht an erster Stelle des Grundgesetzes. Artikel 1 wendet sich unter anderem dagegen, Menschen als Träger von Wissen zu behandeln, das der Staat aus ihnen herauspressen will. Dies ist, selbst im Dienst der Gerechtigkeit untersagt."

aus dem urteil der 27. große strafkammer des frankfurter landgerichts.

es ist völlig legitim, " Die Androhung von Schmerzen, um eine Information zu erhalten "
als androhung von folter zu bezeichnen.

Odin
25.07.2006, 20:24
In diesem Land gibt es wahrlich genügend von oben gesteuerte Polizeiwillkür.

Allerdings war das "Opfer" in diesem Falle eine perverse Mißgeburt, und die haben im Gegensatz zu Oppositionellen eine starke "Lobby" in der brd.

Don
25.07.2006, 20:43
im urteil findet sich das wort folter nicht; richtig.
es steht da :

" Die Androhung von Schmerzen, um eine Information zu erhalten, verletzt die Menschenwürde des Bedrohten. Sie steht an erster Stelle des Grundgesetzes. Artikel 1 wendet sich unter anderem dagegen, Menschen als Träger von Wissen zu behandeln, das der Staat aus ihnen herauspressen will. Dies ist, selbst im Dienst der Gerechtigkeit untersagt."

aus dem urteil der 27. große strafkammer des frankfurter landgerichts.

es ist völlig legitim, " Die Androhung von Schmerzen, um eine Information zu erhalten "
als androhung von folter zu bezeichnen.

Ich werde jetzt mal etwas süffisant, oder auch ketzerisch:
Ja, das steht in der Urteilsbegründung.
Im GG steht allerdings nichts von Schmerzen. Von wissen auch nicht.
Manche Juristeninterpretationen des GG dünken mir zuweilen nahezu theologisch.
Wenn der Satz "Artikel 1 wendet sich unter anderem dagegen, Menschen als Träger von Wissen zu behandeln, das der Staat aus ihnen herauspressen will. Dies ist, selbst im Dienst der Gerechtigkeit untersagt." wörtlich so in der Urteilsbegründung steht, werde ich mir das Urteil besorgen und ins Auto legen.
Ich werde es dann jedesmal hervorholen, wenn mich ein Staatsdiener fragt:
"Haben Sie etwas getrunken?"
Ist zum Beispiel die dann folgende Blutprobe (ich bin ja in diesem Fall extrem schmerzempfindlich und habe eine Spritzenphobie) nicht nur die Androhung von Folter, sondern die praktische Ausübung derselben um an das Wissen zu gelangen ob ich getrunken habe? Dessen Träger ich bin.
Ich werde die Nummer von AI in mein Handy speichern.

Verstossen Schmerzen generell gegen die Menschenwürde? Weshalb wird dann erlaubt, daß z.B. überhaupt noch Menschen geboren werden? Einfach ungeheuerlich.

Ich bekam einmal beim Zahnarzt eine Betäubungsspritze in den Gaumen.
Auf detailliertere Schilderungen verzichte ich angesichts der Jugend vieler Forenteilnehmer.
Ich hätte ihm alles gesagt. Die PIN meiner EC Karte, mein tel-bank Kennwort, einfach alles.
Er fragte nicht mal.

twoxego
25.07.2006, 20:51
Ich werde es dann jedesmal hervorholen, wenn mich ein Staatsdiener fragt:
"Haben Sie etwas getrunken?"
Ist zum Beispiel die dann folgende Blutprobe (ich bin ja in diesem Fall extrem schmerzempfindlich und habe eine Spritzenphobie) nicht nur die Androhung von Folter, sondern die praktische Ausübung derselben um an das Wissen zu gelangen ob ich getrunken habe?


niemand hat dies meines wissens je probiert.
schildere dann bitte deine erfahrungen.
sicher sind gesetze auslegbar. bräuchte sonst irgendwer vor gericht einen anwalt. nur macht es schon einen unterschied, wer etwas tut, ein juristisch nicht bewanderter oder ein beamter im gehobenen dienst.
du weisst ganz genau, dass es hier um's prinzip geht.
auf sophistereien sollte man, in diesem zusammenhang, wohl besser verzichten.
zudem bleibt meine frage: wenn der mann sich ungerecht behandelt fühlt, warum versucht er sein glück nicht in der nächsten instanz.

Don
25.07.2006, 21:03
niemand hat das meines wissens je probiert.
schildere dann bitte deine erfahrungen.
sicher sind gesetze auslegbar. bräuchte sonst irgendwer vor gericht einen anwalt.
nur macht es schon einen unterschied, wer etwas tut, ein juristisch nicht bewanderter
oder ein beamter im gehobenen dienst.
du weisst ganz genau, dass es hier um's prinzip geht.

Wenn ich aus dem Knast wieder raus bin...:))

Natürlich. Und ich unterstütze dieses Prinzip in gewissen Grenzen. Ich denke ich habe dies deutlich zur Sprache gebracht.
Es stellt sich allerdings immer mal wieder die Frage, ob die Gesellschaft in JEDEM Fall das Recht hat, einem Prinzip Menschen zu opfern.
Im Extremfall müßte sie sich selbst als Ganzes opfern. (Du kennst die Gedankenspiele mit Nuklearterroristen etc.)
Und damit stellt sich die Frage, wie geht die Gesellschaft mit jemandem um, der gegen das Prinzip da verstößt wo es unmenschlich wird?
Die Frage ist, stellen wir das Prinzip unfehlbar oder schaffen wir Möglichkeiten, bei einem Verstoß zu überprüfen ob in diesem Fall das Prinzip fehlerhaft war?
Diese spricht keineswegs gegen die Aufrechterhaltung des Prinzips.
Allerdings gegen Blindheit.

twoxego
25.07.2006, 21:13
ja sicher, kein widerspruch.
nur muss eben erst die grundlage geschaffen werden bevor man handelt.
d.h. der fall hätte anlass sein können, neue dienstvorschriften oder dergleichen
anzudenken.
wie mann es dreht und wendet, es war zu diesem zeitpunkt unrecht. der mann weiss das auch.
sein jetziges verhalten ist sehr ungeschickt.
in der öffentlichkeit seine dienstherren zu beschimpfen war noch nie sehr klug.

Don
25.07.2006, 21:22
ja sicher, kein widerspruch.
nur muss eben erst die grundlage geschaffen werden bevor man handelt.
d.h. der fall hätte anlass sein können, neue dienstvorschriften oder dergleichen
anzudenken.
wie mann es dreht und wendet, es war zu diesem zeitpunkt unrecht. der mann weiss das auch.
sein jetziges verhalten ist sehr ungeschickt.
in der öffentlichkeit seine dienstherren zu beschimpfen war noch nie sehr klug.

Naja, könnte sein daß er von seinem Dienstherrn heute noch gemobbt wird und sich den Frust von der Seele sprudelt.
Ein letztes Bierchen ruft, Gute Nacht.

meckerle
25.07.2006, 21:32
@meckerle
Du siehst schon die Tatsache, dass die "Menschenrechte" des Opfers denen des Täters nicht übergeordnet werden, als eine Nichtbeachtung an.
Es kommt aber auf den Grundsatz an, dass man nicht auf Verdacht hin ein paar Menschenrichte bricht, weil daraus die Möglichkeit resultieren könnte, andere zu schützen.
Wie gesagt: Da kann man sich doch nur wünschen, dass es irgendwann mal die Richtigen trifft und sie mit Gesetzes-und-Verfassungskonform ermittelnden Beamten zu tun bekommen.

meckerle
25.07.2006, 21:35
Es wäre wirklich wünschenswert, daß es mehr Menschen mit Zivilcourage gäbe. Leider werden sie dann wieder von den Gutmenschen und Feiglingen in der Justiz zurechtgestutzt.
Sollte mich mal einer nach einem Vorbild fragen, Herr Daschner wäre eines.
:top: :top: :top:

meckerle
25.07.2006, 21:40
es ist ganz einfach. entweder wir wollen folter zulassen oder eben nicht.
bislang ist sie im lande verboten.
wie immer geht es um mehrheiten. wer folter möchte, sollte dafür werben und sich diese mehrheiten besorgen.
" für folter ", was für ein tolles motto.
der mann hat geltendes recht gebrochen und wurde dafür zur verantwortung gezogen.
Weisst du wie oft ich meinen Gesprächspartnern am anderen Ende des Telefons schon theoretisch das Kabel um den Hals gelegt habe.
Ist das auch Folter ?

Chaos
25.07.2006, 21:40
Da kann man sich doch nur wünschen, dass es irgendwann mal die Richtigen trifft und sie mit Gesetzes-und-Verfassungskonform ermittelnden Beamten zu tun bekommen.
Alle Beamten sollten gesetzes-und-verfassungskonform ermitteln.

Maistre
25.07.2006, 21:41
Man nennt das ein Dilemma. Eine Situation, aus der keine Patentlösung führt. Eine Lage, in der man auf jeden Fall und wie immer man sich entscheidet, schuldig wird.

Folter ist verboten, Hilfe zu leisten ist Pflicht, Leben zu retten ist ebenso absolut geboten. Lasse ich ein Kind, ein Verbrechensopfer sterben, auch wenn ich es retten könnte, indem ich den Täter glauben mache, ich würde ihn foltern. (Auch die Androhung von Folter ist verboten.)

Wie man sich entscheidet, man macht sich schuldig. Wie soll ich mich entscheiden? Man muss seinem Gewissen folgen. Nach besten Wissen und Gewissen. Und man muss gegebenenfalls eine Bestrafung in Kauf nehmen.

Einen anderen Weg gibt es nicht. Wer damit anfängt, solche Situationen per Gesetz zu regeln, zB. die Folter unter bestimmten Umständen erlaubt, muss damit rechnen , dass mehr verloren geht als gewonnen wird. Wer garantiert dafür, dass eine solche Regelung nicht missbracuht wird?

Man kann nicht alles in Paragraphen fassen!

twoxego
25.07.2006, 22:00
Weisst du wie oft ich meinen Gesprächspartnern am anderen Ende des Telefons schon theoretisch das Kabel um den Hals gelegt habe.


echt ?
da wäre ich nie drauf gekommen.
bislang hielt ich dich immer für eine nette person.
na wenigstens hast du ja nicht meine telephonnummer.