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Vollständige Version anzeigen : Eine eigene Stiftung gründen?



Misteredd
22.07.2006, 20:11
Stiftungen gehören zu den Erscheinungen, die Grosskonzernen oder den Megareichen vorbehalten zu sein scheinen. Ist eine Stiftung gemeinnützig, dann kann die Spende in die Stiftung vollkommen von der Steuer abgesetzt werden.

Ab welchem Grad der Verwendung der gestifteten Mittel für den gemeinen Nutzen und für die Zukunft des Stifters wäre diese Form der Vermögensorganisation für Euch interessant?

lupus_maximus
22.07.2006, 20:24
Stiftungen gehören zu den Erscheinungen, die Grosskonzernen oder den Megareichen vorbehalten zu sein scheinen. Ist eine Stiftung gemeinnützig, dann kann die Spende in die Stiftung vollkommen von der Steuer abgesetzt werden.

Ab welchem Grad der Verwendung der gestifteten Mittel für den gemeinen Nutzen und für die Zukunft des Stifters wäre diese Form der Vermögensorganisation für Euch interessant?
In Deutschland kannst du keine Stiftung machen, alle 30 Jahre müßtest du Erbschaftssteuer bezahlen!

twoxego
22.07.2006, 23:16
In Deutschland kannst du keine Stiftung machen

seltsam. besonders in den drei letzten jahren gab es einen nahezu sprunghaften anstieg der anzahl der stiftungen in deutschland.
es gibt leute, die die welt nicht ernst nehmen. hier haben wir es scheinbar mit dem umgedrehten fall zu tun.

Misteredd
23.07.2006, 09:01
Die Erbersatzsteuer kann man umgehen, indem man entweder mit dem Vermögen unter den Freigrenzen bleibt (es werden zwei fiktive Kinder angesetzt) oder aber eine gemeinnützige Stiftung gründet. Bei der gemeinnützigen Stiftung dürfen immerhin 1/3 der Erträge für die Versorgung des Stifters bzw seiner Familie verwendet werden. Dazu kämem möglicherweise angemessene Gehälter für den Stiftungsvorstand, also eine gute Möglichkeit Geld zu verschieben.

Deshalb wachsen die Stiftungszahlen auch ständig.

wtf
23.07.2006, 09:06
Ich glaube, die Mehrzahl der hier Schreibenden ist nicht sachkompetent genug, sich zu diesem Thema zu äußern (ich eingeschlossen).

Don
23.07.2006, 12:12
Ich glaube, die Mehrzahl der hier Schreibenden ist nicht sachkompetent genug, sich zu diesem Thema zu äußern (ich eingeschlossen).

Schließ mich gleich mit ein. Interressierte sollten sich mal bei Ihrem Finanzamt ein Formular zur Steuererklärung für Organschaften abholen. Zum Lesen des Formulars empfehle ich Valium.

meckerle
26.07.2006, 18:17
Schließ mich gleich mit ein. Interressierte sollten sich mal bei Ihrem Finanzamt ein Formular zur Steuererklärung für Organschaften abholen. Zum Lesen des Formulars empfehle ich Valium.
Ich schliesse mich auch mit ein, ohne meinen Anwalt mache ich gar nichts mehr ! :2faces:

Sui
27.07.2006, 23:40
Schließ mich gleich mit ein. Interressierte sollten sich mal bei Ihrem Finanzamt ein Formular zur Steuererklärung für Organschaften abholen. Zum Lesen des Formulars empfehle ich Valium.

So langweilige finde ich das gar nicht. Es kann sogar ausgesprochen unterhaltsam sein. ;)

Sui

shigymigy
28.07.2006, 00:35
Ich glaube, die Mehrzahl der hier Schreibenden ist nicht sachkompetent genug, sich zu diesem Thema zu äußern (ich eingeschlossen).

Es gibt Stiftungen privaten und öffentlichen Rechts sowie juristische Personen anderer Rechtsformen, die die Bezeichnung Stiftung als Teil ihres Namens oder ihrer Firma führen.

Juristisch handelt es sich bei einer Stiftung um eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll. Dies kann sie sowohl als eigene Rechtsperson tun (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung). Stiftungsähnliche juristische Personen können außerdem in der Rechtsform der Stiftungs-GmbH, der Stiftungs-AG oder des Stiftungs-Vereins errichtet werden.

Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird errichtet durch das Stiftungsgeschäft, also eine einseitige Willenserklärung des Stifters, die unter Lebenden oder von Todes wegen (in einem Testament oder Erbvertrag) erfolgen kann, sowie die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist in den §§ 80 ff.BGB geregelt; ergänzende Rechtsvorschriften finden sich in den Stiftungsgesetzen der einzelnen Länder. Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten.

Mindestkapitalausstattungen sind in den Stiftungsgesetzen der Länder nicht vorgeschrieben. Das BGB selbst schreibt lediglich vor, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert" erscheinen muss (§ 80 Abs. 2 BGB). In der Verwaltungspraxis fordern die meisten Stiftungsbehörden ein Ausstattungskapital von 25.000 Euro, in einigen Bundesländern auch mehr (Hamburg zum Beispiel 60.000 Euro).

Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarische Stiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet.

Zunehmend finden Gemeinschaftsstiftungen Verbreitung. Diese Stiftungen werden nicht von nur einem Stifter, sondern von mehreren gemeinsam errichtet. Ihr Stiftungsvermögen wächst vor allem durch Zustiftungen. Häufig verwalten Gemeinschaftsstiftungen auch treuhänderische Stiftungen für Dritte und sammeln Spenden (so genanntes Dachstiftungsmodell).

Spannend wird es jetzt : ( Bertelsmann stiftung - Gates - Rockefeller um nur große zu nennen ): Wobei die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Land zu Land unglaublich verschieden sind. Eins haben sie gemeinsam -- sie verschleiern Macht.

In den nachfolgenden kurz Info ist erkennbar wie durch Stiftungen Einfluss und Machterhalt an Konzernen verschleiert werden kann, Veröffentlichungen wie Konzernabschlüsse oder Bilanzen sind nicht vorgesehen.
Steuern werden faktisch nicht gezahlt. Gelder werden gespendet und der tatsächliche Spender ( Stiftungsgründer) faktisch nicht mehr zu ermitteln.

Stiftungen und Lobbyisten arbeiten gemeinsam bei der politischen Willensbildung im Hintergrund.

Verbreitet ist die Ansicht, Stiftungen würden vor allem "von den Reichen als Steuersparmodell" benutzt. Richtig ist daran, dass auf ein Vermögen, das einer gemeinnützigen Stiftung zugewendet wurde, zum Beispiel keine Erbschaftsteuer mehr gezahlt werden muss. Der Preis dafür ist allerdings, dass das Vermögen dann auch der Stiftung gehört - und von ihr nur noch für den gemeinnützigen Stiftungszweck verwendet werden darf. Der Stifter hat also nichts mehr davon. Insofern Zuwendungen an Stiftungen von der Steuer abgesetzt werden können, bedeutet das, dass der Staat darauf verzichtet, Steuern auf Einkommen und Vermögen zu erheben, das der Bürger freiwillig für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stellt.

Unter unternehmensverbundenen Stiftungen versteht man solche, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben (beispielsweise bis vor kurzer Zeit die Carl-Zeiss-Stiftung). Auch unternehmensverbundene Stiftungen können gemeinnützig sein, beispielsweise die Bertelsmann Stiftung oder die Possehl-Stiftung. Die ausgeschütteten Erträge des Unternehmens dürfen dann ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. Solche Stiftungen werden gelegentlich zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt

Recht verbreitet ist dabei das Doppelstiftungs-Modell: Die Kapitalanteile werden überwiegend von einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung gehalten, die Erträge werden für steuerbegünstigte Zwecke verwendet. Ein geringerer Teil des Kapitals kommt einer (nicht steuerbegünstigten) Familienstiftung oder -gesellschaft zu; aus den ihr zufallenden Erträgen wird die Familie versorgt. Die mit der Unternehmensbeteiligung verbundenen Stimmrechte werden dabei auf die Familienstiftung oder z. B. eine Verwaltungsgesellschaft übertragen. Ziel der Konstruktion ist es, die Unternehmenserträge, die nicht zur Versorgung des Stifters und seiner Familie gebraucht werden, dem Gemeinwohl zur Verfügung zu stellen (und dabei in entsprechendem Umfang auch die Erbschaftsteuer zu vermeiden, die zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung werden kann). Gleichzeitig soll der Familie der Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens erhalten bleiben.

wtf
28.07.2006, 04:59
Ein guter, informativer Beitrag.