Sui
15.07.2006, 22:33
Okay, auf ein Neues.
Hier ist der Link und das Urteil:
http://myblog.de/politicallyincorrect/cat/175572/0
Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt
Ein Urteil in die richtige Richtung: Der Baselbieter Landrat hatte einer islamischen Religionslehrerin wegen mangelndem Integrationswillen das Kantonsbürgerrecht verweigert. Das Bundesgericht stellte in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid die Richtigkeit dieser Entscheidung fest.
Eine 1983 in Basel geborene Türkin hatte sich nach dem Besuch der Primarschule im Baselbiet in Istanbul zur Religionslehrerin ausbilden lassen. Sie wohnt inzwischen wieder im Baselbiet und übt eine freiwillige Tätigkeit als Religionslehrerin der Moschee in Basel sowie Gelegenheitsarbeiten aus. Die Wohngemeinde stimmte dem Einbürgerungsgesuch der Frau, ihrer Eltern und ihres Bruders zu. Der Landrat hegte dagegen Zweifel an der Integration und wies die Erteilung des Kantonsbürgerrechts auf Antrag der Petitionskommission knapp ab. Diese hatte in einem schriftlichen Bericht und Antrag auf Abweisung des Einbürgerungsgesuchs argumentiert, die Frau habe sich in den vergangenen zwei Jahren nicht mehr um Arbeit und um bessere Deutsch-Sprachkenntnisse bemüht hat. In der mündlichen Berichterstattung im Landrat wurde als weiteres Indiz für die fehlende Integration erwähnt, dass die Frau jeglichen Kontakt mit der Schweizer Bevölkerung meide und sich ganz überwiegend im Kreise ihrer Familie und mit muslimischen Landsfrauen aufhalte. Vor Bundesgericht machte die Frau vergeblich eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes sowie der Religionsfreiheit geltend. Der ihr vorgehaltene Mangel an Integration, an Integrationswille und Anpassung stehe nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Religion, mit dem tatsächlichen Beachten und Leben des Islam und mit den aus dem Koran abgeleiteten Verhaltens- und Bekleidungsweisen, hält das Bundesgericht fest. Er sei vielmehr Ausdruck der Auffassung, dass Personen nicht eingebürgert werden sollen, die sich von der schweizerischen Bevölkerung fern halten und bewusst und freiwillig nicht in näheren Kontakt mit den Leuten des aufnehmenden Landes treten wollen. "All diese Vorbringen sind, für sich genommen, neutral gehalten und lassen keine auf Religion, Rasse oder Herkunft beruhende Diskriminierung erkennen", heisst es im Urteil.
PS. Lieber Moderator, falls ich jetzt wieder etwas vergessen habe, bitte nicht einfach löschen, sondern mir ganz einfach per PN sagen, was zu ergänzen ist.
Danke
Sui
Hier ist der Link und das Urteil:
http://myblog.de/politicallyincorrect/cat/175572/0
Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt
Ein Urteil in die richtige Richtung: Der Baselbieter Landrat hatte einer islamischen Religionslehrerin wegen mangelndem Integrationswillen das Kantonsbürgerrecht verweigert. Das Bundesgericht stellte in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid die Richtigkeit dieser Entscheidung fest.
Eine 1983 in Basel geborene Türkin hatte sich nach dem Besuch der Primarschule im Baselbiet in Istanbul zur Religionslehrerin ausbilden lassen. Sie wohnt inzwischen wieder im Baselbiet und übt eine freiwillige Tätigkeit als Religionslehrerin der Moschee in Basel sowie Gelegenheitsarbeiten aus. Die Wohngemeinde stimmte dem Einbürgerungsgesuch der Frau, ihrer Eltern und ihres Bruders zu. Der Landrat hegte dagegen Zweifel an der Integration und wies die Erteilung des Kantonsbürgerrechts auf Antrag der Petitionskommission knapp ab. Diese hatte in einem schriftlichen Bericht und Antrag auf Abweisung des Einbürgerungsgesuchs argumentiert, die Frau habe sich in den vergangenen zwei Jahren nicht mehr um Arbeit und um bessere Deutsch-Sprachkenntnisse bemüht hat. In der mündlichen Berichterstattung im Landrat wurde als weiteres Indiz für die fehlende Integration erwähnt, dass die Frau jeglichen Kontakt mit der Schweizer Bevölkerung meide und sich ganz überwiegend im Kreise ihrer Familie und mit muslimischen Landsfrauen aufhalte. Vor Bundesgericht machte die Frau vergeblich eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes sowie der Religionsfreiheit geltend. Der ihr vorgehaltene Mangel an Integration, an Integrationswille und Anpassung stehe nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Religion, mit dem tatsächlichen Beachten und Leben des Islam und mit den aus dem Koran abgeleiteten Verhaltens- und Bekleidungsweisen, hält das Bundesgericht fest. Er sei vielmehr Ausdruck der Auffassung, dass Personen nicht eingebürgert werden sollen, die sich von der schweizerischen Bevölkerung fern halten und bewusst und freiwillig nicht in näheren Kontakt mit den Leuten des aufnehmenden Landes treten wollen. "All diese Vorbringen sind, für sich genommen, neutral gehalten und lassen keine auf Religion, Rasse oder Herkunft beruhende Diskriminierung erkennen", heisst es im Urteil.
PS. Lieber Moderator, falls ich jetzt wieder etwas vergessen habe, bitte nicht einfach löschen, sondern mir ganz einfach per PN sagen, was zu ergänzen ist.
Danke
Sui