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Vollständige Version anzeigen : Das Deutsche Volk - politisch unmündig?



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Nissen76
15.07.2006, 14:40
Moin!
Durch etliche Diskussionen über Direkte Demokratie habe ich erfahren, dass viele dem Deutschen Volk nicht zutrauen, in einer Direkten Demokratie sachgerechte politische Entscheidungen zu fällen.
Was ist Eure Meinung dazu?


Ich denke, hier werden von Anhängern der repräsentativen Demokratie nur gegenseitige Vorurteile der Bevölkerungsgruppen untereinander geschürt. Entweder man reduziert das Volk auf "Bildzeitungsleser", auf "linke Ausbeuter" oder eine andere Gruppe, um das gegenseitige Misstrauen am Leben zu halten. Das dies funktioniert, beruht auf der Tatsache, dass jeder Mensch sich selbst für den einzigen hält, der eine sachgerechte Entscheidung fällen kann, und allen anderen misstraut.
Dabei ist, und dies muss man erst mal anerkennen, der Prozess der politischen Entscheidungsfindung eher ein Ausgleich verschiedener Interessen und weniger die Suche nach der einzig richtigen Entscheidung. Und ich finde es allemal besser, wenn man das Volk in einer Diskussion diese Entscheidung fällen ließe, als sie Politikern zu überlassen, die im Glücksfall ihren Wählerkreisen, aber oft genug auch finanzstarken und einflussreichen Lobbys oder dem Parteienkalkül dienen. Die repräsentative Demokratie verzerrt die Entscheidungsfindung, weil die Repräsentanten nicht an den Wählerwillen gebunden sind! Dabei lehne ich die repräsentative Demokratie nicht vollständig ab, sondern halte die Direkte Demokratie für ein dringend notwendiges Instrument der Korrektur und Disziplinierung der Repräsentanten.

Mark Mallokent
15.07.2006, 14:43
Auf lokaler und auf Landesebene wäre in der Tat eine verstärkte Verankerung von direkter Demokratie möglich und sinnvoll. Hier könnten uns die USA und die Schweiz als Vorbild dienen. :cool:

Kenshin-Himura
15.07.2006, 14:47
Moin!
Durch etliche Diskussionen über Direkte Demokratie habe ich erfahren, dass viele dem Deutschen Volk nicht zutrauen, in einer Direkten Demokratie sachgerechte politische Entscheidungen zu fällen.

Ich gehöre zu den Leuten dazu, die dem Deutschen Volk das nicht zutrauen.


Ich denke, hier werden von Anhängern der repräsentativen Demokratie nur gegenseitige Vorurteile der Bevölkerungsgruppen untereinander geschürt. Entweder man reduziert das Volk auf "Bildzeitungsleser", auf "linke Ausbeuter"

Das hat nix mit Vorurteilen zu tun. Das Volk besteht nunmal zum großen Teil aus ,,BILD"-Lesern, oder intellektuell auf ähnlicher Ebene anzusiedelnden Menschen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber die sind viel zu wenig - zumal die Ausnahmen durchaus auch intellektuell nach unten ausschlagen können, anstatt nach oben - was man kaum für möglich hält angesichts dieser Dummheit des Durchschnitts.


Das dies funktioniert, beruht auf der Tatsache, dass jeder Mensch sich selbst für den einzigen hält, der eine sachgerechte Entscheidung fällen kann, und allen anderen misstraut.

Ich halte mich nicht für den einzigen, der das kann, aber es gibt wie gesagt zu Wenige von mir. Misstrauen tue ich der dummen Masse des Volkes zu Recht, wie die Geschichte ja auch überdeutlichst gezeigt hat.


Dabei ist, und dies muss man erst mal anerkennen, der Prozess der politischen Entscheidungsfindung eher ein Ausgleich verschiedener Interessen und weniger die Suche nach der einzig richtigen Entscheidung.

Das mag richtig sein. Aber wer einen höheren Intellekt hat, kommt auf jeden Fall i.d.R. näher an die Wahrheit heran, als irgendwelche Dumpfbatzen (Beispiel: NPD-Wähler).

Waldgänger
15.07.2006, 14:59
Zitate von kenshin_himura:


Ich gehöre zu den Leuten dazu, die dem Deutschen Volk das nicht zutrauen.

Ich traue den Volksmassen auch keine direkte Demokratie zu, abgesehen von Plebisziten in denen sie wissen um was es wirklich geht. Demokratie funktioniert als Regierungssystem nur auf kommunaler- und regionaler Ebene.


Das hat nix mit Vorurteilen zu tun. Das Volk besteht nunmal zum großen Teil aus ,,BILD"-Lesern, oder intellektuell auf ähnlicher Ebene anzusiedelnden Menschen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber die sind viel zu wenig - zumal die Ausnahmen durchaus auch intellektuell nach unten ausschlagen können, anstatt nach oben - was man kaum für möglich hält angesichts dieser Dummheit des Durchschnitts.

Das ist eine durchaus realistische Einschätzung der Volksmassen.


Ich halte mich nicht für den einzigen, der das kann, aber es gibt wie gesagt zu Wenige von mir. Misstrauen tue ich der dummen Masse des Volkes zu Recht, wie die Geschichte ja auch überdeutlichst gezeigt hat.

Massen sind immer durch Propaganda und Emotionen mitzureißen wie der Franzose Le Bon es richtig aufgezeigt hatte. Der Einzelne geht auf einer Massenveranstaltung im Kollektiv unter und bildet einen Teil des Ganzen, der aber rein emotional gesteuert ist. Deswegen beschließen Massen und Parlamente oftmals Entscheifungen die ein einzelner Mensch nie beschließen würde, weil es oftmals schlichtweg Unsinn ist.



Das mag richtig sein. Aber wer einen höheren Intellekt hat, kommt auf jeden Fall i.d.R. näher an die Wahrheit heran, als irgendwelche Dumpfbatzen (Beispiel: NPD-Wähler).

Wahrheit ist so eine Sache, ich denke nicht, dass es eine objektive Wahrheit in dem Maße gibt, zumindest in der Politik. Ein politisches System muss sich nur dem menschlichen Wesen anpassen und nicht versuchen den "Neuen Menschen" zu entwickeln. Es geht nicht darum den Menschen ans System anzupassen, sondern das System am Menschen, das ist die einzige Wahrheit, Realismus. Aber zur NPD sage ich: Ich bin auch kein Anhänger ihrer Ideen oder vertrete ihre völlig verfehlte Strategie um Wähler und Mitstreiter zu gewinnen, aber manch ein NPD-Mitglied ist womöglich klüger als ein Parteimitglied der CDU oder der FDP, seine politishe Gesinnung sagt darüber nichts aus.

Nissen76
15.07.2006, 15:01
Ich gehöre zu den Leuten dazu, die dem Deutschen Volk das nicht zutrauen.
Das hat nix mit Vorurteilen zu tun. Das Volk besteht nunmal zum großen Teil aus ,,BILD"-Lesern, oder intellektuell auf ähnlicher Ebene anzusiedelnden Menschen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber die sind viel zu wenig - zumal die Ausnahmen durchaus auch intellektuell nach unten ausschlagen können, anstatt nach oben - was man kaum für möglich hält angesichts dieser Dummheit des Durchschnitts.
Ich halte mich nicht für den einzigen, der das kann, aber es gibt wie gesagt zu Wenige von mir. Misstrauen tue ich der dummen Masse des Volkes zu Recht, wie die Geschichte ja auch überdeutlichst gezeigt hat.
Das mag richtig sein. Aber wer einen höheren Intellekt hat, kommt auf jeden Fall i.d.R. näher an die Wahrheit heran, als irgendwelche Dumpfbatzen (Beispiel: NPD-Wähler).
Deine Meinung kann ich durchaus verstehen, aber wie viele NPD-Wähler gibt es? Wie viele Leute glauben tatsächlich das, was in der Bild steht? Wie viele lesen sie jedoch nur, um sich zu unterhalten? Und welche historischen Ereignisse der jüngsten Zeit sind es, die Dich an der politischen Reife des Volkes zweifeln lassen?

Waldgänger
15.07.2006, 15:07
Deine Meinung kann ich durchaus verstehen, aber wie viele NPD-Wähler gibt es? Wie viele Leute glauben tatsächlich das, was in der Bild steht? Wie viele lesen sie jedoch nur, um sich zu unterhalten? Und welche historischen Ereignisse der jüngsten Zeit sind es, die Dich an der politischen Reife des Volkes zweifeln lassen?

Es darf bezweifelt werden, ob diese Leute die BILD nur aus "Unterhaltung" lesen. Dass es so wenige NPD-Wähler gibt liegt daran, dass die Partei einfach schlechte Propaganda macht und zu sehr an die NSDAP erinnert, zumindest in ihrem Auftreten und dem Gebären mancher Funktionäre, das schreckt die Massen ab. Aber da wären wir auch gleich bei den "historischen Ereignissen der jüngsten Zeit", wobei "jung" hier nicht allzu passend ist. Die Erfolge der NSDAP, die zwar auch teilweise durch Industriellen und Kapitalisten gesichert waren, sind den Volksmassen zu verdanken die sich von SA-Kolonnen und Hitlerreden mitreißen lassen haben. Aber so gut wie jede Wahlentscheidung in der Bundesrepublik ist propagandistisch verformt und gelenkt.

Just Amy
15.07.2006, 15:08
Moin!
Durch etliche Diskussionen über Direkte Demokratie habe ich erfahren, dass viele dem Deutschen Volk nicht zutrauen, in einer Direkten Demokratie sachgerechte politische Entscheidungen zu fällen.
Was ist Eure Meinung dazu?
ich halte jedes "volk" für nicht zureichend fähig, derartige entscheidungen zu fällen. wenn man sie lange vorbereitet und dabei schwere ungerechtigkeit in kauf nimmt, kann man was bewegen (schweiz). nicht so mein ding.

Kenshin-Himura
15.07.2006, 15:12
aber manch ein NPD-Mitglied ist womöglich klüger als ein Parteimitglied der CDU oder der FDP,

Da kann ich dir natürlich voll zustimmen.


seine politishe Gesinnung sagt darüber nichts aus.

Ich glaube, bedingt schon. Die Mehrheit der dortigen Menschen kann man schon als ziemlich dumm bezeichnen. Aber es gibt in der Tat auch Ausnahmen.


Deine Meinung kann ich durchaus verstehen, aber wie viele NPD-Wähler gibt es? Wie viele Leute glauben tatsächlich das, was in der Bild steht? Wie viele lesen sie jedoch nur, um sich zu unterhalten?

Das sind natürlich sehr wenige. Aber ich sagte es ja auch nur als Beispiel für die ,,Ausreißer" vom intellektuellen Standard nach unten hin. Ausnahmefälle von exorbitanter Dummheit also. Die Masse ist vielleicht nicht so dumm wie der durchschnittliche NPD-Wähler, aber trotzdem noch ziemlich dumm.


Und welche historischen Ereignisse der jüngsten Zeit sind es, die Dich an der politischen Reife des Volkes zweifeln lassen?

Was verstehst du unter ,,jüngster Zeit" ? Die mangelnde politische Reife kann man an diversen dummen Parolen, keinerlei Wissen über die Ziele und die Leistungen von Parteien oder von wirtschaftlichen und politischen Dingen, erkennen. Mit ,,die Geschichte hat gezeigt" meinte ich eher die weiter weg liegende Geschichte. Sie hat gezeigt, dass es die Einzelnen waren, die die Welt mit Erfindungen und politischen Reformen voran gebracht haben. Niemals hat die Masse wirklich etwas bewirkt. Stattdessen sind sie Leuten wie Hitler & Co hinterhergerannt und sind begeistert in den ersten Weltkrieg gezogen, weil sie dachten, das wird dort eine Art Kindergeburtstag. Und die Revolution von 1989/90, wäre ohne die Hilfe des Fernsehens gar nicht möglich gewesen. Sie schwadronierten auf ihren Demonstrationen von ,,Freiheit", aber meinten damit doch nur ,,mehr Kohle, genau wie im Westen wollen wir".

Nissen76
15.07.2006, 15:12
Massen sind immer durch Propaganda und Emotionen mitzureißen wie der Franzose Le Bon es richtig aufgezeigt hatte. Der Einzelne geht auf einer Massenveranstaltung im Kollektiv unter und bildet einen Teil des Ganzen, der aber rein emotional gesteuert ist. Deswegen beschließen Massen und Parlamente oftmals Entscheidungen, die ein einzelner Mensch nie beschließen würde, weil es oftmals schlichtweg Unsinn ist.Die Wirkung von Propaganda spielt bei Volksabstimmungen kaum mehr eine Rolle. Volksabstimmungen sind nicht spontan, sondern sie werden lange Zeit diskutiert, in den Medien wie in der Bevölkerung. Dies ist allein schon dadurch gewährleistet, dass eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden muss, um einen Volksentscheid herbei zu führen. Durch diesen langwierigen Prozess verpufft die Wirkung der Propaganda, denn die funktioniert nur, wenn Informationen zurück gehalten, frei erfunden oder verzerrt dargestellt werden, was bei einer freien Presse nicht ohne Widerspruch möglich ist.

Nissen76
15.07.2006, 15:15
Dass es so wenige NPD-Wähler gibt liegt daran, dass die Partei einfach schlechte Propaganda macht und zu sehr an die NSDAP erinnert, zumindest in ihrem Auftreten und dem Gebären mancher Funktionäre, das schreckt die Massen ab. Aber da wären wir auch gleich bei den "historischen Ereignissen der jüngsten Zeit", wobei "jung" hier nicht allzu passend ist. Die Erfolge der NSDAP, die zwar auch teilweise durch Industriellen und Kapitalisten gesichert waren, sind den Volksmassen zu verdanken die sich von SA-Kolonnen und Hitlerreden mitreißen lassen haben. Aber so gut wie jede Wahlentscheidung in der Bundesrepublik ist propagandistisch verformt und gelenkt.Der Widerspruch ist für mich offensichtlich. Bleibt er Dir verborgen?
Anhand von historischen Ereignissen, die mehr als 70 Jahre zurück liegen, lassen sich schlecht Schlüsse auf die Gegenwart ziehen.

Kenshin-Himura
15.07.2006, 15:17
Die Wirkung von Propaganda spielt bei Volksabstimmungen kaum mehr eine Rolle. Volksabstimmungen sind nicht spontan, sondern sie werden lange Zeit diskutiert, in den Medien wie in der Bevölkerung. Dies ist allein schon dadurch gewährleistet, dass eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden muss, um einen Volksentscheid herbei zu führen. Durch diesen langwierigen Prozess verpufft die Wirkung der Propaganda, denn die funktioniert nur, wenn Informationen zurück gehalten, frei erfunden oder verzerrt dargestellt werden, was bei einer freien Presse nicht ohne Widerspruch möglich ist.

Wenn du so ,,Propaganda" definierst, dass sie nicht mehr vorhanden wäre, wenn sie in den Medien, denen du offenbar viel zutraust, diskutiert wird, dann gibt es ja auch keine Parteien-Propaganda bei Wahlen. Bei Volksabstimmungen werden Dinge zurückgehalten und verzerrt dargestellt. Bei einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung, würde ein Befürworter von der EU-Verfassung doch in entspredchenden Werbeplakaten nicht jedes Argument publik machen, das gegen eine EU-Verfassung spricht, und umgekehrt. Und genauso sehen wir es ja bei jeder Wahl. Ich bezeichne diese Wahlwerbung definitiv als Propaganda.

Kenshin-Himura
15.07.2006, 15:19
Der Widerspruch ist für mich offensichtlich. Bleibt er Dir verborgen?
Anhand von historischen Ereignissen, die mehr als 70 Jahre zurück liegen, lassen sich schlecht Schlüsse auf die Gegenwart ziehen.

Ich wüsste aber nicht, was sich seitdem großartig verändert haben sollte. Und wie gesagt, die Erfahrungen und die Informationen, die ich über das politische Wissen der Bevölkerung und ihre politische ,,Reife" haben, unterstützen die These.

Waldgänger
15.07.2006, 15:21
Der Widerspruch ist für mich offensichtlich. Bleibt er Dir verborgen?
Anhand von historischen Ereignissen, die mehr als 70 Jahre zurück liegen, lassen sich schlecht Schlüsse auf die Gegenwart ziehen.

Die Ablehnung der NPD bezieht sich aus einer dämonisierten und auch in Wirklichkeit unschönen Vergangenheit. Damals wusste noch niemand wie der von den Nationalsozialisten gewünschte NS-Staat wirklich aussehen würde, also ist es kein Widerspruch.

Nissen76
15.07.2006, 15:23
Wenn du so ,,Propaganda" definierst, dass sie nicht mehr vorhanden wäre, wenn sie in den Medien, denen du offenbar viel zutraust, diskutiert wird, dann gibt es ja auch keine Parteien-Propaganda bei Wahlen. Bei Volksabstimmungen werden Dinge zurückgehalten und verzerrt dargestellt. Bei einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung, würde ein Befürworter von der EU-Verfassung doch in entsprechenden Werbeplakaten nicht jedes Argument publik machen, das gegen eine EU-Verfassung spricht, und umgekehrt. Und genauso sehen wir es ja bei jeder Wahl. Ich bezeichne diese Wahlwerbung definitiv als Propaganda.Dabei gehst Du naiverweise davon aus, dass die Medien nur eine Meinung veröffentlichen. Dies ist insofern naiv, dass wir eine politisch ausgesprochen heterogene Medienlandschaft haben.

Kenshin-Himura
15.07.2006, 15:36
Dabei gehst Du naiverweise davon aus, dass die Medien nur eine Meinung veröffentlichen. Dies ist insofern naiv, dass wir eine politisch ausgesprochen heterogene Medienlandschaft haben.

Werbeplakate bei Volksabstimmungen oder Wahlen werden nicht von den Medien gemacht, sondern von den Parteien, in ihrem Interesse. Bei den Medien kommt verschlimmernd hinzu, dass die Mehrheit der Medien sich auf eine Seite schlägt - da nützt es auch nix, dass die Medienlandschaft gesplittet ist auf viele politische Richtungen - alleine schon ihre politische Parteilichkeit ist verwerflich, auch wenn es eine ausgeglichene Parteilichkeit ist.

-jmw-
15.07.2006, 16:20
Das Deutsche Volk - politisch unmündig?

Auch, aber nicht nur.
Das Volk an sich und jedes Volk ist politisch unmündig.
Eine blosse Bevölkerung ist es sowieso (Warum? Ganz einfach: Mangelnde Homogenität bedeutet mehr Diskussion.).

Was ist das, "unmündig"?

Ich z.B. bin vergleichsweise unmündig in Sachen wie z.B. Elektrotechnik, Veterinärmedizin, Önologie und in tausend anderen Dingen.
Warum?
Weil ich mich damit nicht beschäftigt habe.
Der normale Bürger hat sich in der Regel kaum mit Politik, mit Geschichte, Ökonomie, Ethik, Recht und politischer Philosophie beschäftigt.
Er mag eine politische Meinung haben, er mag politische Ideale haben, sicher.
Aber das reicht keineswegs aus, um Politik mitzumachen! (...auch wenn manche Demokratistenpropaganda einem das weismachen will.)

"Unqualifizierte" (one man - one vote) Demokratie scheint sinnvoll machbar
- erstens auf der kommunalen und ggf. Kreis-/Stadtteilebene, wo der Bürger sich deshalb schon halbwegs auskennt, weil er vor Ort lebt, wohnt, arbeitet;
- zwotens bei bestimmten Entscheidungen auf regionaler und nationaler Ebene (z.B. in der vor kurzer Zeit aufgekommenen Frage, ob die Nationalhymne ergänzt werden solle);
- drittens als Schutzwall gegenüber als unangemessen empfundenen Eingriffen der Obrigkeit (Volksentscheid bricht Regierungserlass).

Wenn schon Demokratie, dann muss sie "qualifiziert" sein, einerseits durch uns bereits bekannte und auch in der BRD vorhandene Dinge wie Grundrechte, Rechtsstaat, Minderheitenschutz, Freiheitsgebot, Föderalismus;
andererseits duruch eine Begrenzung des aktiven und passiven wahlrechts auf all die, denen pauschal eine höhere Kompetenz zugewiesen werden kann. Heisst konkret: Wahlrecht erst ab 30 oder gar 40 und nur mit Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung/Studium.

mfg

GnomInc
15.07.2006, 17:55
Mir ist aufgefallen, das direkte Demokratie hier gleichgesetzt wird mit
SA- Aufmärschen ,Fahnenmeeren und Goebbels -Gebruelle --
also die versuchte Verführung der Masse...

Jetzt frage ich : Woher dieses Bild ? Wer produzierte dieses ?

Historisch ist die Zeit der 20er/ Anfang 30er Jahre geprägt von politischen
Strömungsauseinandersetzungen. Die Parteien brachten alle ihre
Kämpfer ( SA, Stahlhelm; Rotfrontkämpfer usw.) wegen ihrer politischen
Ziele auf die Strasse. Manchmal mordeten diese sich gegenseitig,klar.
Die Rahmenbedingungen (Kriegsfolgen; Versailler Vertrag und seine Lasten,
Inflation , Weltwirtschaftskrise ) waren die ganze Zeit über derart geballt
schlecht für das Volk , das es kaum Chancen aber unendliche Mühe für
das tägliche Leben gab.
Direkte Demokratie gab es ausser der Wahl des Reichspräsidenten auch
nicht.

Wieso bringt man diese explosive Lage damals in Verbindung mit der fiktiven
Situation der direkten Demokratie, wenn es sie heute gäbe ?
Heute, wo wir uns Zeit nehmen können, über verschiedene Lösungen
nachzudenken und kaum solchen Existenzdruck haben ?

Ich werde den Eindruck nicht los , hier wird gezielt manipuliert.

Nissen76
15.07.2006, 21:32
Werbeplakate bei Volksabstimmungen oder Wahlen werden nicht von den Medien gemacht, sondern von den Parteien, in ihrem Interesse. Bei den Medien kommt verschlimmernd hinzu, dass die Mehrheit der Medien sich auf eine Seite schlägt - da nützt es auch nix, dass die Medienlandschaft gesplittet ist auf viele politische Richtungen - alleine schon ihre politische Parteilichkeit ist verwerflich, auch wenn es eine ausgeglichene Parteilichkeit ist.Werbeplakate haben laut Studien kaum einen Einfluss auf das Wahlergebnis, sondern dienen den Parteien in erster Linie dazu, Präsenz zu zeigen und Reviere zu markieren.
Auch die Parteilichkeit der Medien spielt eine geringere Rolle als die Argumentation an sich. Die Frage ist, ob man von einem mündigen Bürger erwarten kann, sich selbst Informationen zu beschaffen, kritisch die Argumente zu betrachten und dann unter Abwägung seiner Interessen ein Urteil zu fällen. Ich meine ja. Schließlich sind die meisten sehr darauf bedacht, sich mit ihren Interessenvertretern (Gewerkschaften, Unternehmerverbänden, Vereinen usw.) auszutauschen. Niemand lässt sich gegen seine eigenen Interessen einnehmen.

Herr Bratbäcker
15.07.2006, 21:43
Das Deutsche Volk - politisch unmündig?

Wenn SPIEGEL und BLÖD morgen schreiben würden, dass es in der BRD wieder Hexen gäbe, würden schon übermorgen die ersten Scheiterhaufen brennen.

Schon der von mir sehr geschätzte Bismarck wusste: VOX POPULI = VOX RINDVIEH

Auch die alten Römer wußten schon: Dem Volk kommt es auf Brot und Spiele an. Auf mehr nicht. Wie man am jüngsten Sauf-und Party-Patriotismus gesehen hat, gilt das durchaus auch für das BRD-MultiKulti Volk.:cool: :]

Don
15.07.2006, 21:52
Auf lokaler und auf Landesebene wäre in der Tat eine verstärkte Verankerung von direkter Demokratie möglich und sinnvoll. Hier könnten uns die USA und die Schweiz als Vorbild dienen. :cool:

Dieser Einschätzung schließe ich mich an. In Bayern ist zu beobachten, daß sachbezogene Bürgerentscheide sehr gut funktionieren, leider bedürfen sie erst des Begehrens und langwieriger Vorbereitung.

Eine direktere Demokratie durch Veränderung des herrschendenre m.E. Listenwahlrechts wäre durchaus angebracht. Allerdings auch eine schwierige Operation.

Nissen76
15.07.2006, 21:52
- drittens als Schutzwall gegenüber als unangemessen empfundenen Eingriffen der Obrigkeit (Volksentscheid bricht Regierungserlass).Darum geht es in der Direkten Demokratie, denn sie soll ja nicht die repräsentative Demokratie ersetzen, sondern sie ergänzen, um zu gewährleisten, dass die angeblichen Volksvertreter keine Politik gegen das Volk machen (Gesundheitsreform, Rentenreform, Hartz-Reformen, Föderalismusreform usw.).[/QUOTE]

Wenn schon Demokratie, dann muss sie "qualifiziert" sein, einerseits durch uns bereits bekannte und auch in der BRD vorhandene Dinge wie Grundrechte, Rechtsstaat, Minderheitenschutz, Freiheitsgebot, Föderalismus;
andererseits durch eine Begrenzung des aktiven und passiven wahlrechts auf all die, denen pauschal eine höhere Kompetenz zugewiesen werden kann. Heisst konkret: Wahlrecht erst ab 30 oder gar 40 und nur mit Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung/Studium.Dann wäre es keine Demokratie mehr!

Nissen76
15.07.2006, 23:28
Dieser Einschätzung schließe ich mich an. In Bayern ist zu beobachten, daß sachbezogene Bürgerentscheide sehr gut funktionieren, leider bedürfen sie erst des Begehrens und langwieriger Vorbereitung.Trotz dieser guten Erfahrungen werden direktdemokratische Reformen abgelehnt mit der Begründung, das Volk hätte nicht die notwendige Reife, wichtige Entscheidungen zu fällen. Dabei beweist Bayern mehrmals im Jahr das Gegenteil!
In Wahrheit ist Direkte Demokratie von den Parteien nicht gewollt, auch wenn sie gerne anderes Behaupten. Dies beweisen bereits die hohen Hürden iin Ländern, in denen sie angeblich erlaubt, in Wahrheit jedoch nicht gewollt ist. Außerdem lassen sich die meisten durch Volksentscheid gefällten Entschlüsse auf Landesebene durch einen Ministerbeschluss rückgängig machen, sind also in keiner Weise bindend oder unantastbar.

Kenshin-Himura
15.07.2006, 23:30
Auch die Parteilichkeit der Medien spielt eine geringere Rolle als die Argumentation an sich.

Dafür wiederum will ich mal die Studien sehen...


Die Frage ist, ob man von einem mündigen Bürger erwarten kann, sich selbst Informationen zu beschaffen, kritisch die Argumente zu betrachten und dann unter Abwägung seiner Interessen ein Urteil zu fällen. Ich meine ja. Schließlich sind die meisten sehr darauf bedacht, sich mit ihren Interessenvertretern (Gewerkschaften, Unternehmerverbänden, Vereinen usw.) auszutauschen. Niemand lässt sich gegen seine eigenen Interessen einnehmen.

Genau so sieht's aus, das kommt erschwerend hinzu. Wer hat denn noch Ideale, moraliche Instanzen in seinem Denken, wer interessiert sich denn für die Sorgen Anderer? Diese Sorgen haben Politiker i.d.R. zwar auch nicht. Aber da sie selbst in einem geringeren wirtschaftlichen Druck sind, sehen sie es in dieser Hinsicht vielleicht ,,kühler". Und wer informiert sich denn schon über die Parteiprogramme etc. ( ich mache das ja - aber wohl nicht die Mehrheit) , und wer liest Zeitungen aller politischer Lager, anstatt entweder nur dem ,,Focus", oder nur der ,,taz" zu vertrauen ?


Mir ist aufgefallen, das direkte Demokratie hier gleichgesetzt wird mit
SA- Aufmärschen ,Fahnenmeeren und Goebbels -Gebruelle --
also die versuchte Verführung der Masse...

Jetzt frage ich : Woher dieses Bild ? Wer produzierte dieses ?

Historisch ist die Zeit der 20er/ Anfang 30er Jahre geprägt von politischen
Strömungsauseinandersetzungen. Die Parteien brachten alle ihre
Kämpfer ( SA, Stahlhelm; Rotfrontkämpfer usw.) wegen ihrer politischen
Ziele auf die Strasse. Manchmal mordeten diese sich gegenseitig,klar.
Die Rahmenbedingungen (Kriegsfolgen; Versailler Vertrag und seine Lasten,
Inflation , Weltwirtschaftskrise ) waren die ganze Zeit über derart geballt
schlecht für das Volk , das es kaum Chancen aber unendliche Mühe für
das tägliche Leben gab.
Direkte Demokratie gab es ausser der Wahl des Reichspräsidenten auch
nicht.

Wieso bringt man diese explosive Lage damals in Verbindung mit der fiktiven
Situation der direkten Demokratie, wenn es sie heute gäbe ?
Heute, wo wir uns Zeit nehmen können, über verschiedene Lösungen
nachzudenken und kaum solchen Existenzdruck haben ?

Ich werde den Eindruck nicht los , hier wird gezielt manipuliert.


Natürlich hätte es heute wegen veränderter Bedingungen vielleicht wirklich nicht so krass negative Auswirkungen, aber trotzdem negative. Wir hätten keinen Euro (du hättest das ja vielleicht gut gefunden), und viele andere Dinge. Wie schon gesagt wurde, es hat sich doch nunmal in Sachen Vernunft und politischer Kompetenz nicht viel bei den Menschen geändert. Bis der Existenzdruck der Weimarer Rupublik auch heute besteht, ist dann nur noch eine Frage der Zeit, wenn Leute das Sagen haben, die lieber nicht das Sagen haben sollten. Der durchschnittliche ,,Mann von der Straße", den man morgends beim Bäcker sieht, ist der potenzielle NSDAP-Wähler. Ist meine Meinung.

Kenshin-Himura
15.07.2006, 23:35
Trotz dieser guten Erfahrungen werden direktdemokratische Reformen abgelehnt mit der Begründung, das Volk hätte nicht die notwendige Reife, wichtige Entscheidungen zu fällen. Dabei beweist Bayern mehrmals im Jahr das Gegenteil!

Es ging ja in dem Beitrag von Der Don, auf den du dich beziehst, um Entscheidungen auf regionaler und lokaler Ebene. Auf lokaler Ebene sind solche Entscheidungen in der Tat vielleicht nicht schlimm, zumal ja die Kompetenz des ,,einfachen Bürgers" auch nicht viel geringer sein dürfte als die Kompetenz eines Lokal-Politikers - daran (an lokale Abstimmungen) habe ich auch noch nicht gedacht, ist mir eine Denkanregung. Es sollte auch meiner Ansicht nach unterschieden werden dazwischen, über was denn abgestimmt werden soll. Einige Dinge kann das Volk besser überblicken (vor Allem Werte-Fragen), andere schlechter (vor Allem komplizierte wirtchaftliche Fragen). Wenn zum Beispiel darüber abgestimmt werden soll, ob in Berlin der Bahnhof ,,Lehrter Bahnhof" oder ,,Hauptbahnhof" heißt, dann sehe ich auch nicht, warum nicht das Volk darüber abstimmen sollte. Dazu auch mein Beitrag in einem anderen Thread: http://www.politikforen.de/showthread.php?t=25584

Quo vadis
15.07.2006, 23:56
Schon der von mir sehr geschätzte Bismarck wusste: VOX POPULI = VOX RINDVIEH


ja und weil 80 Mio Leute unmündig sind, überläßt man die Arbeit 600 Volksverrätern...na logisch..:rolleyes:
Die Politiker sollten sich am Besten ein neues Volk wählen.

Falkenhayn
16.07.2006, 00:12
ja und weil 80 Mio Leute unmündig sind, überläßt man die Arbeit 600 Volksverrätern...na logisch..:rolleyes:
Die Politiker sollten sich am Besten ein neues Volk wählen.


Ach komm, Quo Vadis, so 50...60 Mio. dieses Volkes sind doch aber nunmal Rindviecher :D

-jmw-
16.07.2006, 11:04
Wenn SPIEGEL und BLÖD morgen schreiben würden, dass es in der BRD wieder Hexen gäbe, würden schon übermorgen die ersten Scheiterhaufen brennen.

Schon der von mir sehr geschätzte Bismarck wusste: VOX POPULI = VOX RINDVIEH

Auch die alten Römer wußten schon: Dem Volk kommt es auf Brot und Spiele an. Auf mehr nicht. Wie man am jüngsten Sauf-und Party-Patriotismus gesehen hat, gilt das durchaus auch für das BRD-MultiKulti Volk.:cool: :]
Japp, so ist das.
Finde ich auch nicht weiter schlimm.
Man muss sich damit nur arrangieren können.

mfg

-jmw-
16.07.2006, 12:06
Darum geht es in der Direkten Demokratie, denn sie soll ja nicht die repräsentative Demokratie ersetzen, sondern sie ergänzen, um zu gewährleisten, dass die angeblichen Volksvertreter keine Politik gegen das Volk machen (Gesundheitsreform, Rentenreform, Hartz-Reformen, Föderalismusreform usw.).
Die Schwierigkeit liegt m.E. darin, dass eine dem Gemeinwohl förderliche Politik durchaus vom Volke als gegen sich selbst gerichtet empfunden werden kann.
Frag mal einen Sozialisten, ob er die Entscheidung der Wahlbevölkerung für Union und SPD für richtig hält!

Direkte Demokratie wird immer dann zu einem Problem, wenn man ÜBerzeugungen hat, die man für richtig hält, die von der Wahlbevölkerung aber nicht geteilt werden.
Jemand, der von seinen politischen Ideen überzeugt ist, wird dann bloss feststellen können: das Volk liegt FALSCH.

Doch warum sollte man jemanden, der falsch liegt und also vermutlich auch falsch entscheidet, mitbestimmen und abstimmen lassen?
Eigentlich wäre das schon fahrlässig und verantwortungslos...


Dann wäre es keine Demokratie mehr!
Nicht?
Warum nicht?
Demokratie heisst Volksherrschaft.
Herrscht das Volk denn bei uns?
Nö.
Es herrschen die, denen eine Mehrheit derjenigen, die aufgrund einer völlig willkürlichen Altersgrenze von 18 Jahren die Erlaubnis haben, zu wählen und die zur Wahl überhaupt erschienen, ein Mandat gegeben hat.
Der wievielte Teil des Volkes ist das?
30 v.H.?
20 v.H.?
Wo ist da die VOLKSherrschaft?
Volksherrschaft wäre es, wenn 99,xx Prozent ALLER Menschen wählen und einer Entscheidung zustimmen würden.
Weniger als das bedeutet blosse VolksTEIL-Herrschaft.

Ich sehe nicht, warum also die heutige Volksteilherrschaft meiner Version der Volksteilherrschaft vorzuziehen sei.

Ausserdem habe ich meinen Vorschlag ja als "qualifizierte Demokratie" bezeichnet;
es ist also durchaus etwas anderes als Demokratie (so wie liberale Demokratie oder Sozialdemokratie was anderes ist als Demokratie).

mfg

Sterntaler
16.07.2006, 12:08
ja , total unmuendig, sonst wurde diesem ganzen Spuk in D ein jaehes Ende bereitet. Die 3 beruehmtes F's haben wohl den Bundesbuerger in ein geistiges Koma versetzt.

Maistre
16.07.2006, 12:17
Ich habe verstanden: Weil das deutsche Volk nicht das für richtig hält, was einige durchgeknallte Rechte für richtig halten, kann es nur unmündig sein.

Also wird das Volk von denjenigen verachtet, die ständig von ihm reden und von Überfremdung faseln.

shigymigy
16.07.2006, 12:38
Ich habe verstanden: Weil das deutsche Volk nicht das für richtig hält, was einige durchgeknallte Rechte für richtig halten, kann es nur unmündig sein.

Also wird das Volk von denjenigen verachtet, die ständig von ihm reden und von Überfremdung faseln.

Einfacher -- weil die Mehrheit anders denkt als der Denkende, denkt , der der denkt, das die Mehrheit der Denkenden,nicht denkt, zumindest denkt er, dass sein Denken eigentlich das Denken der Denkenden seinen müßte.

Da er es aber aus dem gefleuche der Zähne der Mehrheit der Denkenden nicht entwischen hört, was er denkt , hört er nicht sein Denken, dass das Denken der Mehrheit der denkenden seien sollte.

Somit denkt er, die denken nicht, also sind sie -- undenkend -- denkt er -- undenkend gibt es nicht -- aha -- unmündig -- wegen dem gefleuche der Zähne.:prost:

-jmw-
16.07.2006, 16:03
@ shigymigy

Gut zusammengefasst! :)

Nissen76
16.07.2006, 17:31
Genau so sieht's aus, das kommt erschwerend hinzu. Wer hat denn noch Ideale, moraliche Instanzen in seinem Denken, wer interessiert sich denn für die Sorgen Anderer? Diese Sorgen haben Politiker i.d.R. zwar auch nicht. Aber da sie selbst in einem geringeren wirtschaftlichen Druck sind, sehen sie es in dieser Hinsicht vielleicht ,,kühler". Und wer informiert sich denn schon über die Parteiprogramme etc. ( ich mache das ja - aber wohl nicht die Mehrheit) , und wer liest Zeitungen aller politischer Lager, anstatt entweder nur dem ,,Focus", oder nur der ,,taz" zu vertrauen?
Natürlich hätte es heute wegen veränderter Bedingungen vielleicht wirklich nicht so krass negative Auswirkungen, aber trotzdem negative. Wir hätten keinen Euro (du hättest das ja vielleicht gut gefunden), und viele andere Dinge. Wie schon gesagt wurde, es hat sich doch nunmal in Sachen Vernunft und politischer Kompetenz nicht viel bei den Menschen geändert. Bis der Existenzdruck der Weimarer Rupublik auch heute besteht, ist dann nur noch eine Frage der Zeit, wenn Leute das Sagen haben, die lieber nicht das Sagen haben sollten. Der durchschnittliche "Mann von der Straße", den man morgends beim Bäcker sieht, ist der potenzielle NSDAP-Wähler. Ist meine Meinung.Mit Verlaub, ich halte Deine Argumentation für unsachlich. Vor allem Dein NSDAP-Argument ist 70 Jahre nach diesen Vorfällen schon richtig peinlich und erinnert an ein Antifa-Treffen! Die Nachfolge-Parteien der NSDAP kommen für gewöhnlich noch nicht mal über die 5%-Hürde! Aber Deutschland ist in Gefahr, von braunen Mächten übernommen zu werden! Man man man...:rolleyes:
Wenn jemand nur eine Zeitung in Abo hat und nur eine Zeitschrift, dann bedeutet dies nicht unbedingt, dass er seine Meinung bereits gefällt hat. Und selbst wenn dies der Fall wäre: Es wäre sein gutes Recht! In einer Demokratie hat nun mal jeder das Recht, gemäß seiner Interessen und seines Weltbildes abzustimmen. So funktioniert die Demokratie nun mal, und Politiker tun im Grunde nichts Anderes! Auch sie stimmen nach ihren Interessen ab, und nicht selten gegen den Mehrheitswillen derer, die sie eigentlich repräsentieren sollten. Es gibt nicht den geringsten Grund, Politiker höhere Kompetenzen und größeren Sachverstand zuzuschreiben als dem Normalbürger und ihnen daher größere Macht zu gewähren. Denn Stolpe, Werner Müller, Zypries, Eichel, Ulla Schmidt u. a. haben nichts vorzuweisen was berechtigerterweise darauf schließen ließe, dass sie Experten in ihrem Ressort wären. Werner Müller ist sogar ein Beweis dafür, dass es in Deutschland nicht mehr undenkbar ist, dass bestimmte Lobbys sogar einen Ministerposten besetzen können, und Ulla Schmidt hat in der letzten Gesundheitsreform die Problemlobbys des Gesundheitswesens noch nicht einmlal erwähnt!
Wenn wir also nicht davon ausgehen können, dass mit den Politikern der etablierten Parteien tatsächlich Experten in ein Amt gelangen, und es offensichtlich nur darum geht, Interessen durchzusetzen und nicht die nach Expertenansicht bestmögliche Lösung, kann ebensogut das Volk entscheiden! Denn es ist leichter, 300 zu bestechen als 60.000.000!

Kenshin-Himura
16.07.2006, 17:45
Die Nachfolge-Parteien der NSDAP kommen für gewöhnlich noch nicht mal über die 5%-Hürde! Aber Deutschland ist in Gefahr, von braunen Mächten übernommen zu werden! Man man man...:rolleyes:

Der Pöbel zentralisiert sich heute nicht mehr in Parteien wie NPD/NSDAP oder SED, sondern in der Nichtwähler-Schaft. Und da haben wir dramatische und erschütternde Zahlen mit teilweise unter 50% Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen. Also 50% frustrierte Staatsfeinde, und da ist Deutschland sehr wohl ganz enorm in Gefahr. Von ,,braunen Mächten" war gar nicht die Rede, es ging mir nur darum, dass der Intellekt dieser Mitläufer-Schar sich nicht sonderlich von braunen Mitläufern unterscheidet, selbst wenn sie nicht braun, sondern tiefrot, oder demokratieblau sind.


Wenn jemand nur eine Zeitung in Abo hat und nur eine Zeitschrift, dann bedeutet dies nicht unbedingt, dass er seine Meinung bereits gefällt hat.

Er saugt sie aber i.d.R. völlig unkritisch in sich auf.


Und selbst wenn dies der Fall wäre: Es wäre sein gutes Recht!

Das ist ja auch gut so, nur sollen sie ihre Meinung nicht in Abstimmungsprozesse einbringen können, weil sie meistens einfach eine falsche, dumme, Meinung haben.


Denn Stolpe, Werner Müller, Zypries, Eichel, Ulla Schmidt u. a. haben nichts vorzuweisen was berechtigerterweise darauf schließen ließe, dass sie Experten in ihrem Ressort wären.

Akademisch betrachtet nicht...


Denn es ist leichter, 300 zu bestechen als 60.000.000![/B]

Angesichts der letzten Wahlergebnisse glaube ich, kann man das so nicht sagen...

Herr Bratbäcker
16.07.2006, 17:47
Japp, so ist das.
Finde ich auch nicht weiter schlimm.
Man muss sich damit nur arrangieren können.

mfg
Klar, wer kann das nicht? Ob man nun Politiker ist, oder Geschäftsmann, das Handwerkszeug ist das Gleiche.:cool: :]

Nissen76
16.07.2006, 17:54
Nicht?
Warum nicht?
Demokratie heisst Volksherrschaft.
Herrscht das Volk denn bei uns?
Nö.
Es herrschen die, denen eine Mehrheit derjenigen, die aufgrund einer völlig willkürlichen Altersgrenze von 18 Jahren die Erlaubnis haben, zu wählen und die zur Wahl überhaupt erschienen, ein Mandat gegeben hat.
Der wievielte Teil des Volkes ist das?
30 v.H.?
20 v.H.?
Wo ist da die VOLKSherrschaft?
Volksherrschaft wäre es, wenn 99,xx Prozent ALLER Menschen wählen und einer Entscheidung zustimmen würden.
Weniger als das bedeutet blosse VolksTEIL-Herrschaft.

Ich sehe nicht, warum also die heutige Volksteilherrschaft meiner Version der Volksteilherrschaft vorzuziehen sei.

Ausserdem habe ich meinen Vorschlag ja als "qualifizierte Demokratie" bezeichnet;
es ist also durchaus etwas anderes als Demokratie (so wie liberale Demokratie oder Sozialdemokratie was anderes ist als Demokratie).

mfgEs wäre eine Technokratie oder Aristokratie. Technokratie bedeutetet, dass die ganze Zeit über ein DJ lustige Tanzmusik spielt, während leichtbekleidete Männer und Frauen tanzen!

-jmw-
16.07.2006, 18:21
Es wäre eine Technokratie oder Aristokratie.
Nö.
Es wäre weder eine Experten- noch eine Besten- oder Adelsherrschaft.


Technokratie bedeutetet, dass die ganze Zeit über ein DJ lustige Tanzmusik spielt, während leichtbekleidete Männer und Frauen tanzen!
:))

mfg

Nissen76
16.07.2006, 19:26
Der Pöbel zentralisiert sich heute nicht mehr in Parteien wie NPD/NSDAP oder SED, sondern in der Nichtwähler-Schaft. Und da haben wir dramatische und erschütternde Zahlen mit teilweise unter 50% Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen. Also 50% frustrierte Staatsfeinde, und da ist Deutschland sehr wohl ganz enorm in Gefahr. Von ,,braunen Mächten" war gar nicht die Rede, es ging mir nur darum, dass der Intellekt dieser Mitläufer-Schar sich nicht sonderlich von braunen Mitläufern unterscheidet, selbst wenn sie nicht braun, sondern tiefrot, oder demokratieblau sind.Es ist unsachlich, sämtliche Nichtwähler zu potentiellen Nazi-Wähler und Idioten zu erklären, zumal sie genügend rechtsradikale Parteien zur Auswahl hätten.
Die große Anzahl der Nichtwähler weist doch eher darauf hin, dass die Bürger das Problem richtig erkannt haben und daher das derzeite, nicht funktionierende System ablehnen.

Du kannst mir aber gerne nachweisen, dass ich Unrecht habe. Welches der vielen Umfrageergebnisse ließe denn den Schluss zu, dass die meisten Wähler politisch unmündig sind?
http://www.n-tv.de/umfrage
http://www.perspektive-deutschland.de/05030.php

esperan
16.07.2006, 20:08
Das Deutsche Volk - politisch unmündig?

Ja .

Würfelqualle
16.07.2006, 20:26
61 Jahre Gehirnwäsche sind das Ergebnis der letzten Wahlen und die Mitteldeutschen wählen aus Protest SED, weil sie lieber wieder in der DDR leben wollen, als in diesem multikultiverseuchtem Land.




Gruss vonne Würfelqualle

Wickie
16.07.2006, 20:33
61 Jahre Gehirnwäsche sind das Ergebnis der letzten Wahlen und die Mitteldeutschen wählen aus Protest SED, weil sie lieber wieder in der DDR leben wollen, als in diesem multikultiverseuchtem Land.

Allerdings zählte da Deutschland ( wenn auch unter kommunistischer Betrachtungsweise ), sowie Traditionen, Familie und ähnliches noch was.
Und die Gastarbeiter gingen auch immer wieder nach Hause.
Abgesehen von dem rotem System wars da zum Teil wirklich um Längen besser als im freiesten Staat deutscher Geschichte ... :rolleyes:
Gerade als ein Gegner der roten Ideologie, fällt mir das nicht leicht zu sagen, ist aber so.

Virgo
16.07.2006, 21:30
Moin!
Durch etliche Diskussionen über Direkte Demokratie habe ich erfahren, dass viele dem Deutschen Volk nicht zutrauen, in einer Direkten Demokratie sachgerechte politische Entscheidungen zu fällen.
Was ist Eure Meinung dazu?


Ich denke, hier werden von Anhängern der repräsentativen Demokratie nur gegenseitige Vorurteile der Bevölkerungsgruppen untereinander geschürt. Entweder man reduziert das Volk auf "Bildzeitungsleser", auf "linke Ausbeuter" oder eine andere Gruppe, um das gegenseitige Misstrauen am Leben zu halten. Das dies funktioniert, beruht auf der Tatsache, dass jeder Mensch sich selbst für den einzigen hält, der eine sachgerechte Entscheidung fällen kann, und allen anderen misstraut.
Dabei ist, und dies muss man erst mal anerkennen, der Prozess der politischen Entscheidungsfindung eher ein Ausgleich verschiedener Interessen und weniger die Suche nach der einzig richtigen Entscheidung. Und ich finde es allemal besser, wenn man das Volk in einer Diskussion diese Entscheidung fällen ließe, als sie Politikern zu überlassen, die im Glücksfall ihren Wählerkreisen, aber oft genug auch finanzstarken und einflussreichen Lobbys oder dem Parteienkalkül dienen. Die repräsentative Demokratie verzerrt die Entscheidungsfindung, weil die Repräsentanten nicht an den Wählerwillen gebunden sind! Dabei lehne ich die repräsentative Demokratie nicht vollständig ab, sondern halte die Direkte Demokratie für ein dringend notwendiges Instrument der Korrektur und Disziplinierung der Repräsentanten.


Also ehrlich gesagt, die ich jetzt Gott sei Dank raus aus diesem "Land" bin, ich kanns auch nicht. Deutsche entscheiden lieber nach Profit, nicht was dabei herauskommt, und die Nachfolgenden werden genau in diesem Denken erzogen, widerlich! Das erklaert naemlich auch den wuchernden Stellenabbau, die immensen Studiengebuehren und die Schliessung von im Moment 7 Friedhoefen allein in berlin

Kenshin-Himura
16.07.2006, 21:47
Es ist unsachlich, sämtliche Nichtwähler zu potentiellen Nazi-Wähler und Idioten zu erklären, zumal sie genügend rechtsradikale Parteien zur Auswahl hätten.

Warum ? Ja, sie haben genügend rechtsradikale Parteien zur Auswahl, aber so dumm sind die dann doch nicht. Oder ist es schon noch schlimmer, dass viele denken, dass NPD auch nicht schlimmer ist als CDU, sondern alles die selbe Suppe ist ?


Die große Anzahl der Nichtwähler weist doch eher darauf hin, dass die Bürger das Problem richtig erkannt haben und daher das derzeite, nicht funktionierende System ablehnen.

Nein, es weißt darauf hin, dass es ihnen offenbar egal ist, ob SPD, CDU oder NPD regieren. Sie halten offenbar alles für die selbe Suppe, herausgehend aus absoluter Ahnungslosigkeit und Dummheit.

Nissen76
17.07.2006, 01:17
Warum? Ja, sie haben genügend rechtsradikale Parteien zur Auswahl, aber so dumm sind die dann doch nicht. Oder ist es schon noch schlimmer, dass viele denken, dass NPD auch nicht schlimmer ist als CDU, sondern alles die selbe Suppe ist?

Nein, es weißt darauf hin, dass es ihnen offenbar egal ist, ob SPD, CDU oder NPD regieren. Sie halten offenbar alles für die selbe Suppe, herausgehend aus absoluter Ahnungslosigkeit und Dummheit.Nein, sie sehen nur, dass sich ihre Lebenssituation nicht ändert, geschweige denn bessert. Wenn sie alles für "dieselbe Suppe" halten, dann haben sich die Parteien das selbst zuzuschreiben. Denn wer hätte gedacht, das ausgerechnet SPD und Grüne Agenda 2010 sowie Hartz IV durchsetzen würden. Die Parteien sind für den Wähler unkalkulierbar geworden!

Kenshin-Himura
17.07.2006, 11:45
Nein, sie sehen nur, dass sich ihre Lebenssituation nicht ändert, geschweige denn bessert. Wenn sie alles für "dieselbe Suppe" halten, dann haben sich die Parteien das selbst zuzuschreiben.

Nein, haben sie nicht, weil es nicht die selbe Suppe ist.


Denn wer hätte gedacht, das ausgerechnet SPD und Grüne Agenda 2010 sowie Hartz IV durchsetzen würden. Die Parteien sind für den Wähler unkalkulierbar geworden!

Wenigstens da hatten SPD und Grüne noch einen letzten Rest an gedanklicher Weltbezogenheit und Realitätswahrnehmung. Das hätte man nicht nur bei der aktuellen SPD erwarten können, sondern schon früher, und das wurde ja auch geplant. Helmut Schmidt strebte ähnliche Reformen an, aber er wurde von seiner Partei abgesägt, weil der Kurs nicht populär gegenüber dem Volk gewesen wäre, und jetzt muss das Volk eben die Suppe für ihre eigene Dummheit auslöffeln. Nur politische Extremisten und Radikale haben sich gegen Hartz IV gestellt, was Einiges über den Geisteszustand dieser Leute aussagt. Aber am Ende war es ja dann doch kein Sozialabbau. Insofern ist die SPD also doch nicht unberechenbar geworden. Die CDU hat allerdings das Erwartete gebracht. Als unberechenbar würde ich es allerdings auch nicht bezeichnen. Denn eigentlich kann man die Parteien ganz gut berechnen: Alles Idioten/Kommunisten, die Einen mehr, die Anderen weniger.

Drosselbart
17.07.2006, 11:50
.... Das erklaert naemlich auch den wuchernden Stellenabbau, die immensen Studiengebuehren und die Schliessung von im Moment 7 Friedhoefen allein in berlin

Na und, dann sollen die Leute halt weniger sterben. Wir müssen uns alle anpassen.

KrascherHistory
17.07.2006, 12:01
Moin

Entweder diskutieren hier nur Politiker oder jeder aus dem "Volk" schießt sich gerade selbst ins Knie.

Wer von Euch glaubt den bestimmen oder entscheiden zu können ab wann ein Volk über sich, seine Staatsform oder was auch immer, entscheiden darf ?

Ab Realschulabschluß, Abi mit 1,3 oder besser (wäre jetzt noch jemand von "Euch" da ???) oder erst mit Studium.

Keine Bange: 95 % aller Volksvertreter sind Volljuristen. Na die werden´s schon wissen; das "dumme" Volk ist ja ausreichend vertreten, oder ?

100 % Juristen in der Judikative und sämtliche Führungspositionen in der Exekutive sind zudem auch mit Juristen besetzt.
Na, da fühlt man sich doch gleich viel sicherer.

Warum glaubt ihr nicht über euch selbst bestimmen zu können ? Ist was kaputt in der Birne ?

MfG K

NM-Maverick
17.07.2006, 12:06
Ja, ich bin der Meinung, dass das deutsche volk politisch unmuendig ist.

January 2007:
die Mwst. wird auf schlappe 19 % erhoeht, und niemand tut was dagegen.

aber wahrscheinlich wirds wieder der Osten sein, der aufwacht.
hoffentlich zieht der westen -diesmal- mit

Kenshin-Himura
17.07.2006, 12:21
Moin

Entweder diskutieren hier nur Politiker oder jeder aus dem "Volk" schießt sich gerade selbst ins Knie.

Diese Aussage beweist mal wieder das dumme Freund-Feind-Denken des Mobs, mit dem Feindbild ,,Politiker".


Wer von Euch glaubt den bestimmen oder entscheiden zu können ab wann ein Volk über sich, seine Staatsform oder was auch immer, entscheiden darf ?

Wie gesagt, ich finde es schon einen Unterschied, ob wir im Kommunismus (SED, NPD) leben, oder in einer Demokratie. Ansonsten sind die Unterschiede leider in der Tat sehr begrenzt, allerdings nicht null. Vieles ist eine Frage der Willenskraft und des Engagements für die Ziele.


Warum glaubt ihr nicht über euch selbst bestimmen zu können ? Ist was kaputt in der Birne ?

Ich glaube, dass ich das kann. Der Mehrheit der sonstigen Bevölkerung traue ich das jedoch im Gegensatz dazu nicht zu.

Würfelqualle
17.07.2006, 12:28
Allerdings zählte da Deutschland ( wenn auch unter kommunistischer Betrachtungsweise ), sowie Traditionen, Familie und ähnliches noch was.
Und die Gastarbeiter gingen auch immer wieder nach Hause.
Abgesehen von dem rotem System wars da zum Teil wirklich um Längen besser als im freiesten Staat deutscher Geschichte ... :rolleyes:
Gerade als ein Gegner der roten Ideologie, fällt mir das nicht leicht zu sagen, ist aber so.


Die DDR hatte ihre Ausländer im Griff, die BRD hat heute keine Kontrolle mehr.


Gruss vonne Würfelqualle

ciasteczko
17.07.2006, 12:30
Die DDR hatte ihre Ausländer im Griff, die BRD hat heute keine Kontrolle mehr.


Gruss vonne Würfelqualle


Und du hast dein Essverhalten nicht im Griff (10 Toastbrote mit gut Wurst drauf)

8o

Nissen76
17.07.2006, 17:11
Denn eigentlich kann man die Parteien ganz gut berechnen: Alles Idioten/Kommunisten, die Einen mehr, die Anderen weniger.Die Meinung teile ich größtenteils. Aber wenn Du ein solch realistisches Bild von der Kompetenz der Parteien hast, weshalb lehnst Du dann Direkte Demokratie ab??(

Nissen76
17.07.2006, 17:13
Ja, ich bin der Meinung, dass das deutsche volk politisch unmuendig ist.

January 2007:
die Mwst. wird auf schlappe 19 % erhoeht, und niemand tut was dagegen.

aber wahrscheinlich wirds wieder der Osten sein, der aufwacht.
hoffentlich zieht der westen -diesmal- mitNiemand kann etwas dagegen tun! In einer Direkten Demokratie könnte man es, denn die meisten sind dagegen!

Nissen76
17.07.2006, 17:22
Diese Aussage beweist mal wieder das dumme Freund-Feind-Denken des Mobs, mit dem Feindbild "Politiker".
Wenn man das hier sieht:
http://www.mehr-demokratie-hamburg.de/
http://www.rettet-den-volksentscheid.de/
http://www.faires-wahlrecht.de/?page=home
halte ich es für wesentlich besser für jeden Bürger, die Politiker als Feinde zu betrachten, solange bis sich das Gegenteil herausgestellt hat. Denn in der Politik geht es mehr darum, Machtpositionen und Pfründe zu verteidigen und weniger um das Volkswohl, als der gewöhnliche Bürger wahr haben will!

Ich glaube, dass ich das kann. Der Mehrheit der sonstigen Bevölkerung traue ich das jedoch im Gegensatz dazu nicht zu.Das ist eindeutig mangelndes Demokratieverständnis. Es geht hier ja eigentlich weniger um die Frage, inwiefern es dem Volk zuzutrauen ist, politische Entscheidungen zu fällen, als viel mehr darum, inwieweit jeder Bürger dazu bereit ist, die Meinung des anderen zu respektieren und mit einer Niederlage im Volksentscheid verantwortungsvoll umzugehen.

-jmw-
17.07.2006, 17:43
Warum glaubt ihr nicht über euch selbst bestimmen zu können ? Ist was kaputt in der Birne ?
Hat hier wer behauptet, er könne nicht über sich selbst bestimmen?
Ich nehme an, die meisten hier kriegen ihr Leben schon halbwegs auf die Reihe.
Wir sprachen aber über Demokratie.
Und die hat nix mit Selbstbestimmung, dafür alles mit MITbestimmung zu tun.

mfg

KrascherHistory
17.07.2006, 18:51
Diese Aussage beweist mal wieder das dumme Freund-Feind-Denken des Mobs, mit dem Feindbild ,,Politiker".

Wie gesagt, ich finde es schon einen Unterschied, ob wir im Kommunismus (SED, NPD) leben, oder in einer Demokratie. Ansonsten sind die Unterschiede leider in der Tat sehr begrenzt, allerdings nicht null. Vieles ist eine Frage der Willenskraft und des Engagements für die Ziele.

Ich glaube, dass ich das kann. Der Mehrheit der sonstigen Bevölkerung traue ich das jedoch im Gegensatz dazu nicht zu.

Moin.

Es geht nicht um den Politiker als Feindbild, sondern darum das Staatsdiener sich - entgegen allen anderen in diesem Land - nicht an dem Messen lassen müssen, was sie leisten, bzw. nicht leisten.

Demokratie ? Da fängt es doch schon an !
Lebten wir in einer Demokratie, hätten wir den staatlich fabrizierten Schwachsinn längst abgeschafft.

So so. Du kannst entscheiden, die anderen (meisten) aber nicht. Woher nehmen wir denn die Gewißheit, Herr Diktator. Damit spielst du dich doch nur zum Richter deiner Mitmenschen auf.
Dabei spielt es im Resultat keine Rolle, ob du vermeintlich stärker oder klüger bist.

So kann ich jemanden neben dich stellen, gegen den du aussiehst wie ein "dummer Eimer". Der sagt dir nun wie dumm du bist, und weist dir eine Funktion im "Getriebe" zu. Ob du willst, oder nicht. Bist halt zu dumm.

Das soll eine gerechte Staatsform sein ? Nach deiner Staatsform lebe ich dann doch lieber im Sozialismus. Da weiß ich wer mein Feind ist. Bei "dir" müßte ich immer schauen, wer vermeintlich klüger oder stärker ist.

Nee, danke, du. MfG K

KrascherHistory
17.07.2006, 18:57
Hat hier wer behauptet, er könne nicht über sich selbst bestimmen?
Ich nehme an, die meisten hier kriegen ihr Leben schon halbwegs auf die Reihe.
Wir sprachen aber über Demokratie.
Und die hat nix mit Selbstbestimmung, dafür alles mit MITbestimmung zu tun.

mfg

Moin

Genau. Und das eine bedingt schließlich das andere.
Je mehr ich mitbestimmen kann um so mehr Selbstbestimmung habe ich, wg. Minimierung der "demokrat. Außenwirkung".
Eine politische Unschärferelation sozusagen.

MfG K

Maistre
17.07.2006, 21:34
Erst tat Krascher so, als habe er die Geschichte mit Löffeln gefressen.

Als das keinen interessierte, lief doch wieder alles auf allgemeine Ressentiments gegenüber der Gesellschaft hinaus.

Einer der üblichen "Durchschauer", der am liebsten mit anderes "Durchschauern" kommuniziert, um sich zu bestätigen, dass sie alles durchschauen.

Wie öde.

-jmw-
17.07.2006, 22:21
Genau. Und das eine bedingt schließlich das andere.
Je mehr ich mitbestimmen kann um so mehr Selbstbestimmung habe ich, wg. Minimierung der "demokrat. Außenwirkung".
Eine politische Unschärferelation sozusagen.
Ähm...
Das verstehe ich nicht.

Nach meinem Verständnis ist "Selbstbestimmung" gleich mit "Alleinbestimmung".
Es bestimmt jemand selbst über sich oder über etwas, wenn er alleine bestimmt.
Und je mehr Leute mitbestimmen, desto weniger bestimmt er alleine und also desto weniger bestimmt er selbst.

Eigentlich ganz einfach: Wenn alle Deutschen ein Mitspracherecht hätten bei der Farbe meines morgen anzuziehendes Hemdes, wie stünde es dann um meine persönliche Freiheit?

mfg

Kenshin-Himura
17.07.2006, 23:21
Die Meinung teile ich größtenteils. Aber wenn Du ein solch realistisches Bild von der Kompetenz der Parteien hast, weshalb lehnst Du dann Direkte Demokratie ab??(

Weil ich der Meinung bin, dass es bei der Kompetenz des Volkes nicht wesentlich besser aussieht, als bei der Kompetenz der Parteien und Politiker.


Denn in der Politik geht es mehr darum, Machtpositionen und Pfründe zu verteidigen und weniger um das Volkswohl, als der gewöhnliche Bürger wahr haben will!

Warum diese Mysthifizierung ,,der" ,,Politik" als das einzig rein Böse, wo es nur darum ginge, ,,Pfründe zu verteidigen" ? Sieht es in der Bevölkerung besser aus ? Dort geht es doch auch nicht um das Volkswohl, sondern nur darum, dass irgendwelche Egoisten ihre Pfründe sichern können !


Das ist eindeutig mangelndes Demokratieverständnis. Es geht hier ja eigentlich weniger um die Frage, inwiefern es dem Volk zuzutrauen ist, politische Entscheidungen zu fällen, als viel mehr darum, inwieweit jeder Bürger dazu bereit ist, die Meinung des anderen zu respektieren und mit einer Niederlage im Volksentscheid verantwortungsvoll umzugehen.

Ich habe mangelndes Demokratie-Verständnis, weil ich meine politische Kompetenz als überdurchschnittlich einschätze? Demzufolge müsste ich sagen, dass alle Menschen gleich kompetent sind, um ein guter Demokrat zu sein. Aber solche Aussagen kenne ich ja in der Tat zur Genüge von Mitmenschen. Wo sagte ich, dass ich die Meinungen der Anderen nicht respektiere? Ich respektiere sie, und deswegen finde ich es ja auch gut, dass die Stimme eines jeden genausoviel Wert ist wie meine. Auch, weil ich froh, dass meine Stimme genausoviel Wert ist, wie die von redanarchist oder RosaRiese.


So so. Du kannst entscheiden, die anderen (meisten) aber nicht. Woher nehmen wir denn die Gewißheit,

Gewissheit nehme ich da nirgendswoher, ich habe darüber keine Gewissheit, sondern lediglich eine Meinung. Denn ich bin mir meiner Fehlbarkeit und der Möglichkeit meiner Irrtümer bewusst.


Herr Diktator.

Mein Benutzertitel, den ich hier die meiste Zeit hatte, und auch bald wieder haben werde: ,,Netter Diktator". ;)


Damit spielst du dich doch nur zum Richter deiner Mitmenschen auf.

Wie definierst du hier ,,Richter", bzw. , welche unhumanistische, menschenverachtende Art und Weise , willst du mir hier unterstellen ?


Dabei spielt es im Resultat keine Rolle, ob du vermeintlich stärker oder klüger bist.

Wir sollten sowieso ,,klüger" trennen von ,,politischer Kompetenz", meiner Meinung nach. Ich möchte mich hier nicht arrogant als Oberschlauer in den Vordergrund stellen, und respektiere dumme Menschen genauso. Zumal es über die Frage, was ,,klug" ist, ja immer verschiedene Meinungen gibt. Für NPD-Wähler und Hitler-Fans sind die Demokraten vielleicht dumm. Für die Demokraten hingegen sind NPD-Wähler in der Regel dumm wie Stulle. Dazu gab es mal so einen Spruch, ich hab ihn vergessen. Ich glaube er ging in etwa so: ,,Ein dummer und ein kluger Mensch waren sich darüber einig, dass einer von beiden dumm, der Andere klug sei. Nur konnten sie sich über Eines nicht einigen: Wer von Beiden der Dümmer war", oder so ähnlich.


So kann ich jemanden neben dich stellen, gegen den du aussiehst wie ein "dummer Eimer". Der sagt dir nun wie dumm du bist, und weist dir eine Funktion im "Getriebe" zu.

Intellekt ist natürlich relativ, das ist klar. Es gibt sicherlich auch viele, die wesentlich gescheiter als ich sind.


Das soll eine gerechte Staatsform sein ?

Ja, denn nicht jeder hat überhaupt den Wunsch, politisch mitzuwirken, insofern könnten viele damit leben. Und erst recht, wenn sie sich darauf verlassen können, dass die Anderen in ihrem Interesse handeln und für ihr Wohl und somit für Gerechtigkeit sorgen. Natürlich ist das keine totale Gerechtigkeit, sondern nur eine teilweise Gerechtigkeit. Aber totale Gerechtigkeit kann es halt nicht geben (das sehen sogar Kommunisten teilweise ein) , und das ist auch der Grund, warum der Wert ,,Gerechtigkeit" für mich völlig irrelevant ist. Somit erübrigt sich deine Frage für mich schon. Es ist mir egal, ob eine Staatsform ,,gerecht" ist. Für mich zählt nur Freiheit und Würde.


Nach deiner Staatsform lebe ich dann doch lieber im Sozialismus. Da weiß ich wer mein Feind ist. Bei "dir" müßte ich immer schauen, wer vermeintlich klüger oder stärker ist.

Warum ist es schwieriger, den Feind in der Dummheit auszumachen, anstatt in der politisch hohen Führungsposition? Das ist wohl alles eine Frage der Intelligenz. ;) :)) :cool:

Skorpion968
17.07.2006, 23:55
Warum diese Mysthifizierung ,,der" ,,Politik" als das einzig rein Böse, wo es nur darum ginge, ,,Pfründe zu verteidigen" ? Sieht es in der Bevölkerung besser aus ? Dort geht es doch auch nicht um das Volkswohl, sondern nur darum, dass irgendwelche Egoisten ihre Pfründe sichern können !


Bei der direkten Demokratie hätten aber all diese einzelnen Egoisten zumindest den exakt gleichen Einfluss auf politische Entscheidungen. Wenn von 80 Millionen Egoisten 45 Millionen für eine Entscheidungsvariante stimmen, dann kann ich das für mich weitaus besser anerkennen, als wenn sich 600 Volksvertreter durch spezifische Interessengruppen "schmieren" lassen und ein Großteil davon den eigentlichen Wunsch seiner Wähler gar nicht mehr repräsentiert.

Kenshin-Himura
18.07.2006, 00:06
Bei der direkten Demokratie hätten aber all diese einzelnen Egoisten zumindest den exakt gleichen Einfluss auf politische Entscheidungen. Wenn von 80 Millionen Egoisten 45 Millionen für eine Entscheidungsvariante stimmen, dann kann ich das für mich weitaus besser anerkennen, als wenn sich 600 Volksvertreter durch spezifische Interessengruppen "schmieren" lassen und ein Großteil davon den eigentlichen Wunsch seiner Wähler gar nicht mehr repräsentiert.

Dieses Argument von dir finde ich schon richtig. Ich wollte bloß dem Beitrag von Nissen76 widersprechen, weil ich es häufig als Problem sehe, dass Politiker als Sündenböcke für Probleme herhalten sollen, und somit die Verbesserung von Problemen blockiert wird.

Nissen76
18.07.2006, 18:14
Weil ich der Meinung bin, dass es bei der Kompetenz des Volkes nicht wesentlich besser aussieht, als bei der Kompetenz der Parteien und Politiker.Aber besser, und somit wäre die Direkte Demokratie doch eine Steigerung!

Nissen76
18.07.2006, 18:21
Ja, denn nicht jeder hat überhaupt den Wunsch, politisch mitzuwirken, insofern könnten viele damit leben. Und erst recht, wenn sie sich darauf verlassen können, dass die Anderen in ihrem Interesse handeln und für ihr Wohl und somit für Gerechtigkeit sorgen. Natürlich ist das keine totale Gerechtigkeit, sondern nur eine teilweise Gerechtigkeit. Aber totale Gerechtigkeit kann es halt nicht geben (das sehen sogar Kommunisten teilweise ein) , und das ist auch der Grund, warum der Wert ,,Gerechtigkeit" für mich völlig irrelevant ist. Somit erübrigt sich deine Frage für mich schon. Es ist mir egal, ob eine Staatsform "gerecht" ist. Für mich zählt nur Freiheit und Würde.Was ist das für eine Freiheit und Gerechtigkeit, in der eine kleine Machtelite für Dich bestimmt, welchem Schulsystem Du Dich unterwerfen musst, dass Du in die Armee zu gehen hast, wofür Deine Steuerzahlungen benutzt werden?

Kenshin-Himura
18.07.2006, 18:40
Was ist das für eine Freiheit und Gerechtigkeit, in der eine kleine Machtelite für Dich bestimmt, welchem Schulsystem Du Dich unterwerfen musst, dass Du in die Armee zu gehen hast, wofür Deine Steuerzahlungen benutzt werden?

Man ,,unterwirft" sich dem nicht, sondern beteiligt sich daran. Wenn meine Steuergelder nach meinen Wünschen ausgegeben werden, was ist da so schlimm dabei ?

-jmw-
18.07.2006, 19:49
Was ist das für eine Freiheit und Gerechtigkeit, in der eine kleine Machtelite für Dich bestimmt, welchem Schulsystem Du Dich unterwerfen musst, dass Du in die Armee zu gehen hast, wofür Deine Steuerzahlungen benutzt werden?
Meines Erachtens ist das weder freiheitlich noch gerecht, UNABHÄNGIG davon, ob eine "kleine Machtelite" oder eine Volksmehrheit das tut.

Oder anders: Lieber eine Machtelite oder einen Diktator, der mich weitgehend in Ruhe lässt, als ein System, dass meine Nachbarn LEGAL in meinen Privatangelegenheiten rumpfuschen lässt.

mfg

Nissen76
18.07.2006, 21:46
Man "unterwirft" sich dem nicht, sondern beteiligt sich daran. Wenn meine Steuergelder nach meinen Wünschen ausgegeben werden, was ist da so schlimm dabei?Sie werden nach Deinen Wünschen ausgegeben? Tatsächlich? Und was sagst Du zu den Berichten der Rechnungshöfe und des Bundes der Steuerzahler?
Unser Schulsystem ist schlecht, und es wird uns immer wieder bestätigt - allerdings von außen, denn im Inneren findet sich kaum eine neutrale und kompetente Instanz. Doch anstatt das es geändert wird, dürfen nach der Föderalismusreform die Landesfürsten die Schulsysteme noch mehr als ideologische Schlachtfelder nutzen. Ich gehe davon aus, das viele Eltern etwas dagegen haben!

Kenshin-Himura
18.07.2006, 21:50
Sie werden nach Deinen Wünschen ausgegeben?

Unter Anderem, aber nicht nur nach meinen.


Tatsächlich? Und was sagst Du zu den Berichten der Rechnungshöfe und des Bundes der Steuerzahler?

Was soll da zu kommentieren sein, was ich nicht schon kommentiert habe ?


Unser Schulsystem ist schlecht, und es wird uns immer wieder bestätigt - allerdings von außen, denn im Inneren findet sich kaum eine neutrale und kompetente Instanz.

Weil die dortigen Politiker genauso inkompetent und unfähig sind, wie die im ,,Innern", wenn nicht sogar noch dümmer. In diesem Fall muss man wirklich konkret von ,,dumm" sprechen.

Nissen76
19.07.2006, 01:28
Weil die dortigen Politiker genauso inkompetent und unfähig sind, wie die im "Innern", wenn nicht sogar noch dümmer. In diesem Fall muss man wirklich konkret von "dumm" sprechen.Nun, wenn ich mich darauf verlassen kann, dass die Lehrlinge meines Vaters keinen Satz ohne Rechtschreibfehler hinkriegen, weiß ich, dass die Recht haben.
Der neue ist allerdings eine Hoffnung! Der hat Abitur!

Kenshin-Himura
19.07.2006, 01:33
Nun, wenn ich mich darauf verlassen kann, dass die Lehrlinge meines Vaters keinen Satz ohne Rechtschreibfehler hinkriegen, weiß ich, dass die Recht haben.
Der neue ist allerdings eine Hoffnung! Der hat Abitur!

Was willst du damit sagen ?

Just Amy
22.07.2006, 13:03
Was ist das für eine Freiheit und Gerechtigkeit, in der eine kleine Machtelite für Dich bestimmt, welchem Schulsystem Du Dich unterwerfen musst, dass Du in die Armee zu gehen hast, wofür Deine Steuerzahlungen benutzt werden?
die gerechtigkeit besteht darin, daß kompetentere ein mandat dafür bekommen haben und so der ganze laden nicht in die luft fliegt.

irgendwo kam mal was von 80 millionen und 600

die lösung hat vielleicht schon wer, hier nochmal meine variante:

die 80millionen sind in ihrer weit überwiegendne mehrheit dazu in der lage, zu erkennen, nach welchem konzept entscheidungen von wem getroffen werden sollen, udn wählen dhaer parteien. diese entsenden dann 600.

alles andere den 80 millionen zu überlassen ist noch weit riskanter ohne hoffnung auf besserung.

KrascherHistory
24.07.2006, 10:52
die gerechtigkeit besteht darin, daß kompetentere ein mandat dafür bekommen haben und so der ganze laden nicht in die luft fliegt.

irgendwo kam mal was von 80 millionen und 600

die lösung hat vielleicht schon wer, hier nochmal meine variante:

die 80millionen sind in ihrer weit überwiegendne mehrheit dazu in der lage, zu erkennen, nach welchem konzept entscheidungen von wem getroffen werden sollen, udn wählen dhaer parteien. diese entsenden dann 600.

alles andere den 80 millionen zu überlassen ist noch weit riskanter ohne hoffnung auf besserung.

Moin.

Das ist ja die offizielle "Verdummungsdarstellung".

Tatsächlich haben die Parteien bereits im Vorfeld entschieden, wer die 600 denn sein sollen. Dann geht der Dumme Wähler (seit 1956) zur Urne und bestätigt diesen Mist.
Bitte mal Art. 38 GG reinschauen und das ins Wahlgesetz von 1956. Dieses ist im Vergleich zu der Rechtsnorm nichtig, also ungültig.
In geheimer, direkter Wahl ist der Abgeordnete zu wählen und NICHT anders.

Fazit: mind. seit 1956 ist jede Bundestagswahl oder Landtagswahl ungültig, da sie gegen Art.38 GG verstößt.
Oder hast du schon einmal DIREKT einen Abgeordneten oder Bundeskanzler gewählt. Nö nä ?

Macht aber nix: Normative Kraft des Faktischen. Ist ganz einfach in Deutschland. Setze den Deutschen den Schwachsinn nur möglichst oft und lange genug vor die Nase, dann halten sie das für ein Gesetz und vergessen dabei ihre Rechtsnormen !!


MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 11:27
Moin.

Das ist ja die offizielle "Verdummungsdarstellung".

Tatsächlich haben die Parteien bereits im Vorfeld entschieden, wer die 600 denn sein sollen. Dann geht der Dumme Wähler (seit 1956) zur Urne und bestätigt diesen Mist.
Bitte mal Art. 38 GG reinschauen und das ins Wahlgesetz von 1956. Dieses ist im Vergleich zu der Rechtsnorm nichtig, also ungültig.
In geheimer, direkter Wahl ist der Abgeordnete zu wählen und NICHT anders.



Kannst Du das näher erläutern? Inwiefern widersoricht sich das? Wie wäre es dMn richtiger?

Just Amy
24.07.2006, 11:31
Moin.

Das ist ja die offizielle "Verdummungsdarstellung".

Tatsächlich haben die Parteien bereits im Vorfeld entschieden, wer die 600 denn sein sollen. Dann geht der Dumme Wähler (seit 1956) zur Urne und bestätigt diesen Mist.
Bitte mal Art. 38 GG reinschauen und das ins Wahlgesetz von 1956. Dieses ist im Vergleich zu der Rechtsnorm nichtig, also ungültig.
In geheimer, direkter Wahl ist der Abgeordnete zu wählen und NICHT anders.

Fazit: mind. seit 1956 ist jede Bundestagswahl oder Landtagswahl ungültig, da sie gegen Art.38 GG verstößt.
Oder hast du schon einmal DIREKT einen Abgeordneten oder Bundeskanzler gewählt. Nö nä ?

Macht aber nix: Normative Kraft des Faktischen. Ist ganz einfach in Deutschland. Setze den Deutschen den Schwachsinn nur möglichst oft und lange genug vor die Nase, dann halten sie das für ein Gesetz und vergessen dabei ihre Rechtsnormen !!


MfG K
die unmittelbarkeit wird nicht dadurch berührt, daß parteien die listen erstellen.

KrascherHistory
24.07.2006, 12:03
Kannst Du das näher erläutern? Inwiefern widersoricht sich das? Wie wäre es dMn richtiger?

Moin

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Wo liest du etwas von Landesliste, Zweitstimme, Parteien, Parteienzugehörigkeit ? Ich nirgens. Die 3 Punkte sind doch eindeutig !

Wie es richtig wäre ? Wie in Satz 1 beschrieben.

MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 12:05
Moin

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Wo liest du etwas von Landesliste, Zweitstimme, Parteien, Parteienzugehörigkeit ? Ich nirgens. Die 3 Punkte sind doch eindeutig !

Wie es richtig wäre ? Wie in Satz 1 beschrieben.

MfG K

Du kannst doch die Abgeordneten allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim wählen. Oder steht jemand mit der Pistole hinter Dir in der Wahlkabine?

Just Amy
24.07.2006, 12:05
Moin

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Wo liest du etwas von Landesliste, Zweitstimme, Parteien, Parteienzugehörigkeit ? Ich nirgens. Die 3 Punkte sind doch eindeutig !

Wie es richtig wäre ? Wie in Satz 1 beschrieben.

MfG K
ich lese davon, wenn ich das bundesgesetz lese, welches das ausführungsgesetz darstellt.

KrascherHistory
24.07.2006, 12:11
die unmittelbarkeit wird nicht dadurch berührt, daß parteien die listen erstellen.

Moin.

Häää ???

Habe ich einen Einfluß darauf, wer wann, wo und wie auf welchem Platz der Landesliste erscheint ?

Liegen in den Wahlkabinen die Landeslisten o.ä. aus mit kompletten Ranking, Überhangmandaten, etc. ?

Nö. Bisher nicht bekannt. Die "Unmittelbarkeit" wird tatsächlich nicht berührt; sie wird gar nicht erst "angsprochen".

Wäre ja auch doof, wenn innerhalb des Parteienklüngels die Absprachen erfolgt sind (Bsp: Schröder wird Kanzler) und der "dumme" Wähler wählt direkt Lafontaine oder Münte oder so....

Geht nicht. Deswegen: Listen erstellen und den Dummen Wähler die Aufstellung mittels 1. und 2.Stimmenwahl nochmal bestätigen lassen.

Fazit: Verstoß gegen Art.38. Permanent. Zu jeder Wahl. Seit 1956.
Resultat: Jeder bisherige Bundestag ist ein illegales Organ (nur nach eigenen BRD-Gesetzen - nicht nach Glauben, Hoffen, Meinen), jede Wahl ist illegal.

Was tun ? Geht nix. Bundeswahlleiter "verschleppt" bis nach Einspruchsfrist jedes Veto. Seit vielen, vielen Jahren....

Und wenn sie nicht gestorben sind, glauben sie noch heute an ihre freiheitliche Grundordnung und den demokratischen Rechtsstaat.

MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 12:14
Moin.

Häää ???

Habe ich einen Einfluß darauf, wer wann, wo und wie auf welchem Platz der Landesliste erscheint ?

Liegen in den Wahlkabinen die Landeslisten o.ä. aus mit kompletten Ranking, Überhangmandaten, etc. ?

Nö. Bisher nicht bekannt. Die "Unmittelbarkeit" wird tatsächlich nicht berührt; sie wird gar nicht erst "angsprochen".

Wäre ja auch doof, wenn innerhalb des Parteienklüngels die Absprachen erfolgt sind (Bsp: Schröder wird Kanzler) und der "dumme" Wähler wählt direkt Lafontaine oder Münte oder so....

Geht nicht. Deswegen: Listen erstellen und den Dummen Wähler die Aufstellung mittels 1. und 2.Stimmenwahl nochmal bestätigen lassen.

Fazit: Verstoß gegen Art.38. Permanent. Zu jeder Wahl. Seit 1956.
Resultat: Jeder bisherige Bundestag ist ein illegales Organ (nur nach eigenen BRD-Gesetzen - nicht nach Glauben, Hoffen, Meinen), jede Wahl ist illegal.

Was tun ? Geht nix. Bundeswahlleiter "verschleppt" bis nach Einspruchsfrist jedes Veto. Seit vielen, vielen Jahren....

Und wenn sie nicht gestorben sind, glauben sie noch heute an ihre freiheitliche Grundordnung und den demokratischen Rechtsstaat.

MfG K


Die Kandidaten werden vorher demokratisch auf Parteitagen gewählt. Nur weil Du nicht mitmachst, heißt es ja nicht, dass es nicht ohne Abstimmung abläuft.

KrascherHistory
24.07.2006, 12:15
ich lese davon, wenn ich das bundesgesetz lese, welches das ausführungsgesetz darstellt.

Moin.

Ja und ?

Seit wann darf das Ausführungsgesetz die Rechtsnorm aushebeln und etwas ganz anderes durchführen lassen ???

S. dazu Art. 19 (2) GG:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Haben sich schon dabei was gedacht, die Alliierten.

MfG K

KrascherHistory
24.07.2006, 12:18
Die Kandidaten werden vorher demokratisch auf Parteitagen gewählt. Nur weil Du nicht mitmachst, heißt es ja nicht, dass es nicht ohne Abstimmung abläuft.


Moin

So, so. Mr. Regierungsmitglied und Bonner/Berliner Intimus seit Jahrzehnten.

Du glaubst zu wissen, wie es intern "abläuft" ?

Selbst wenn du recht hättest (man beachte den Konjunktiv), spielt es keine Rolle, weil die Rechtsnorm dieses Procedere definitiv NICHT zuläßt.

Hat nix mit mitmachen zu tun. Bitte künftig sachliche Antworten.

MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 12:18
Moin.

Ja und ?

Seit wann darf das Ausführungsgesetz die Rechtsnorm aushebeln und etwas ganz anderes durchführen lassen ???

S. dazu Art. 19 (2) GG:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Haben sich schon dabei was gedacht, die Alliierten.

MfG K

Die Art und Weise, wie Abgeordnete gewählt werden, sind nicht Teil der Grundrechte, sondern erst ab Artikel 38 abgehandelt. (Die Grundrechte sind die Artikel 1-19)

malnachdenken
24.07.2006, 12:20
Moin

So, so. Mr. Regierungsmitglied und Bonner/Berliner Intimus seit Jahrzehnten.

Du glaubst zu wissen, wie es intern "abläuft" ?

Selbst wenn du recht hättest (man beachte den Konjunktiv), spielt es keine Rolle, weil die Rechtsnorm dieses Procedere definitiv NICHT zuläßt.

Hat nix mit mitmachen zu tun. Bitte künftig sachliche Antworten.

MfG K

Ähm, Du kannst Dir ja gerne das Prozedere der einzelnen Parteien genau anschauen. Fakt ist, dass nur Parteien mit demokratischen Grundsätzen erlaubt sind und die Wahl der Kandidaten auf Parteitagen dazu gehört.

Deinen ersten Satz überlese ich mal... soviel zum Thema "sachliche Antwort" :rolleyes:

KrascherHistory
24.07.2006, 12:21
Du kannst doch die Abgeordneten allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim wählen. Oder steht jemand mit der Pistole hinter Dir in der Wahlkabine?

Moin.

Schicke mir doch bitte künftig "Deine" Spezial-Wahlzettel. Am besten gleich für meine gesamte Nachbarschaft, Verwandtschaft, Bekanntenkreis, Vereine, etc.

Die haben sowas alle nicht. Schon mal was von 2.Stimme gehört ?

Überlege doch bitte erst einmal was du schreibst. Manchmal ist Schweigen Gold.

MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 12:23
Moin.

Schicke mir doch bitte künftig "Deine" Spezial-Wahlzettel. Am besten gleich für meine gesamte Nachbarschaft, Verwandtschaft, Bekanntenkreis, Vereine, etc.

Die haben sowas alle nicht. Schon mal was von 2.Stimme gehört ?

Überlege doch bitte erst einmal was du schreibst. Manchmal ist Schweigen Gold.

MfG K


Hm... ich wusste garnicht, dass Du wählen MUSST. Dir steht es frei auch nur eine Stimme abzugeben oder garkeine.

Nochmal: wo siehst Du genau das Problem? Und was wäre dMn optimaler?

KrascherHistory
24.07.2006, 12:24
Die Art und Weise, wie Abgeordnete gewählt werden, sind nicht Teil der Grundrechte, sondern erst ab Artikel 38 abgehandelt. (Die Grundrechte sind die Artikel 1-19)

Moin.

Hey. Es wird ja immer besser !!!

Das Grundgesetz der "BRD" hat 146 Artikel, oder Grundrechte, oder Rechtsnormen.

Deine Fassung hat nur 19 Grundrechte ???

Da hat jemand die anderen Seiten wohl rausgerissen.

Wird Zeit sich auf seinen nick-name zu besinnen, Freund.

Schon mal was von unveränderlichen Artikeln gehört ?

MfG K

KrascherHistory
24.07.2006, 12:27
Hm... ich wusste garnicht, dass Du wählen MUSST. Dir steht es frei auch nur eine Stimme abzugeben oder garkeine.

Nochmal: wo siehst Du genau das Problem? Und was wäre dMn optimaler?

Moin.

Abschlußbemerkung zum thread:

Das Problem bist wohl du. Viel Spaß noch beim Hauptmann v. Köpenick.

MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 12:31
Moin.

Hey. Es wird ja immer besser !!!

Das Grundgesetz der "BRD" hat 146 Artikel, oder Grundrechte, oder Rechtsnormen.

Deine Fassung hat nur 19 Grundrechte ???

Da hat jemand die anderen Seiten wohl rausgerissen.

Wird Zeit sich auf seinen nick-name zu besinnen, Freund.

Schon mal was von unveränderlichen Artikeln gehört ?

MfG K


Ähm... also wenn Du Dich schon mit dem Grundgesetz beschäftigen willst, dann musst Du das auch richtig tun. Ich zitiere:
Präambel

I. Die Grundrechte (Artikel 1-19)
II. Der Bund und die Länder
III. Der Bundestag
IV. Der Bundesrat
V. Der Bundespräsident
VI. Die Bundesregierung
VII. Die Gesetzgebung des Bundes
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung
IX. Die Rechtsprechung
X. Das Finanzwesen
X a. Verteidigungsfall
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

malnachdenken
24.07.2006, 12:32
Moin.

Abschlußbemerkung zum thread:

Das Problem bist wohl du. Viel Spaß noch beim Hauptmann v. Köpenick.

MfG K


Wie? Du drückst Dich jetzt? Ich habe Dir eine simple Frage gestellt und nun sowas? Sieht so eine politische Diskussion bei Dir aus?

shigymigy
24.07.2006, 12:47
Wie? Du drückst Dich jetzt? Ich habe Dir eine simple Frage gestellt und nun sowas? Sieht so eine politische Diskussion bei Dir aus?

die politiker auf den wahllisten sind demokratisch gewählt -- stimmt.

wer kandidiert -- die die zeit haben und geld ( oder sponsor) ------ hier beginnt die erste auswahl nach undemokratischen sachzwängen -- und was noch gefährlicher ist -- der sponsor tut dies mit einer erwartungshaltung -- nicht immer uneigennützig -- wie sehr oft fest zu stellen ist.

bedenklich ist weiterhin, das von 44 millionen wahlberechtigten nur 1,7 millionen in parteien als mitglieder eingetragen sind und dementspechend nach den gesetzen wahlberechtigt sind für kandidaten -- die 42,3 millionen wähler überlassen ( gewollt sie könnten ja mitglied werden) diese auswahl der kandidaten nach o.a. rahmenbedingungen einer minderheit -- ob das im sinne von demokratie gut ist -- ich habe bedenken.

die auswahl der kandidaten wird dann dem wähler als demokratische willensbildung angeboten -- jede partei ist also so gut oder schlecht wie sie abhängige ( siehe oben punkt sponsor, eigenes geld) oder kandidaten hat die frei über ihre berufliche arbeitszeit bestimmen können, oder vom arbeitgeber unkompliziert freigestellt werden -- diese arbeigeber sind -- wer hätte es gedacht - konzerne, gewerkschaften, behörden. somit schliesst sich der kreis und nun darf weiter über demokratie bei wahlen nach gedacht werden.

p.s.
der durchschnitt der bevölkerung ( gesellschaftlich gesehen ) sollte im bundestag vertreten sein -- das war noch nie und wird so auch nie werden -- wetten?

malnachdenken
24.07.2006, 12:51
bedenklich ist weiterhin, das von 44 millionen wahlberechtigten nur 1,7 millionen in parteien als mitglieder eingetragen sind und dementspechend nach den gesetzen wahlberechtigt sind für kandidaten -- die 42,3 millionen wähler überlassen ( gewollt sie könnten ja mitglied werden) diese auswahl der kandidaten nach o.a. rahmenbedingungen einer minderheit -- ob das im sinne von demokratie gut ist -- ich habe bedenken.



Nein, auch parteilose Kandidaten sind wählbar.

Drosselbart
24.07.2006, 13:46
Nein, auch parteilose Kandidaten sind wählbar.

aber meist chancenlos.

shigymigy
24.07.2006, 13:58
Nein, auch parteilose Kandidaten sind wählbar.

und wer gewinnt ein direkt mandat??? oder hat es je allein geschafft -- ohne partei - ohne lobby -- und welcher dirketkandidat hat ohne geld ein nennenswertes ergebnis erzielt -- und welche beruflichen hintergrund haben diese dirketkandidaten -- angestellte bei kleinen unternehmen - oder wie ich beschrieben habe?

willst du ernsthaft sagen -- das die 600 abgeordneten -- nicht so wie ich es beschreiben habe ermittelt und gewählt wurden?? und dies seit beginn der BRD?

Just Amy
24.07.2006, 14:44
Moin.

Ja und ?

Seit wann darf das Ausführungsgesetz die Rechtsnorm aushebeln und etwas ganz anderes durchführen lassen ???

S. dazu Art. 19 (2) GG:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Haben sich schon dabei was gedacht, die Alliierten.

MfG K
sie darf das nicht und tut es nicht.

Just Amy
24.07.2006, 14:48
Moin.

Häää ???

Habe ich einen Einfluß darauf, wer wann, wo und wie auf welchem Platz der Landesliste erscheint ?

Liegen in den Wahlkabinen die Landeslisten o.ä. aus mit kompletten Ranking, Überhangmandaten, etc. ?

Nö. Bisher nicht bekannt. Die "Unmittelbarkeit" wird tatsächlich nicht berührt; sie wird gar nicht erst "angsprochen".

Wäre ja auch doof, wenn innerhalb des Parteienklüngels die Absprachen erfolgt sind (Bsp: Schröder wird Kanzler) und der "dumme" Wähler wählt direkt Lafontaine oder Münte oder so....

Geht nicht. Deswegen: Listen erstellen und den Dummen Wähler die Aufstellung mittels 1. und 2.Stimmenwahl nochmal bestätigen lassen.

Fazit: Verstoß gegen Art.38. Permanent. Zu jeder Wahl. Seit 1956.
Resultat: Jeder bisherige Bundestag ist ein illegales Organ (nur nach eigenen BRD-Gesetzen - nicht nach Glauben, Hoffen, Meinen), jede Wahl ist illegal.

Was tun ? Geht nix. Bundeswahlleiter "verschleppt" bis nach Einspruchsfrist jedes Veto. Seit vielen, vielen Jahren....

Und wenn sie nicht gestorben sind, glauben sie noch heute an ihre freiheitliche Grundordnung und den demokratischen Rechtsstaat.
sie ist gewährleistet und basta. Du verstehst die gesetze nicht, auf die Du DIch beziehst und Deine unterstellungen sind kindisch. wenn Dir was nicht passt, renn vors gericht.

GnomInc
24.07.2006, 15:05
sie ist gewährleistet und basta. Du verstehst die gesetze nicht, auf die Du DIch beziehst und Deine unterstellungen sind kindisch. wenn Dir was nicht passt, renn vors gericht.

Und du bist ein ungeschickter Weglasser und Halbwahrheitenpusher..

Ich kann einen Kandiaten bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme
nicht unmittelbar und direkt wählen .
Wie denn ?
Die Zweitstimme wählt eine Landes-Liste aus - auf der stehen bis zu
100 Anwärter.

Fazit : Ich kann mit der Zweitstimme niemals den Abgeordneten wählen,
der mir persönlich zusagt.
Aus die Maus.

KrascherHistory
24.07.2006, 15:23
sie ist gewährleistet und basta. Du verstehst die gesetze nicht, auf die Du DIch beziehst und Deine unterstellungen sind kindisch. wenn Dir was nicht passt, renn vors gericht.

Moin.

Was ich deiner Meinung nach nicht verstehe kannst du mir ja erklären.

Komisch deine Empfehlung paßt. Ich war am Freitag bei Gericht und durfte miterleben (erst Zuschauer dann "Rechtsbeistand"!), wie keine Verhandlung eröffnet wurde, weil der Richter nicht belegen konnte, gesetzlicher Richter nach Art.101 GG zu sein.

Einen Hinweis fände man in § 21e GVG. Der "G." lag aber nicht vor im schönen Amtsgericht HH. So ein Pech. Das GVG hat sich mit Streichung des § 1 EGGVG übgrigens seit Mai 2006 auch verabschiedet. S. BGBl.
Verstehst du den Sachverhalt ?

Als der Mann in der schwarzen Robe (vermutlich der Richter) auch keinen Kaffee und Kuchen servieren wollte, ist der Beklagte mit mir wieder gegangen. Vor einen Standgericht braucht sich seit Nazi-Zeiten keiner mehr verantworten.

Just Amy ? ta ta ?

Kein Richter ! da dam da dam ! MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 15:52
Moin.

Was ich deiner Meinung nach nicht verstehe kannst du mir ja erklären.

Komisch deine Empfehlung paßt. Ich war am Freitag bei Gericht und durfte miterleben (erst Zuschauer dann "Rechtsbeistand"!), wie keine Verhandlung eröffnet wurde, weil der Richter nicht belegen konnte, gesetzlicher Richter nach Art.101 GG zu sein.

Einen Hinweis fände man in § 21e GVG. Der "G." lag aber nicht vor im schönen Amtsgericht HH. So ein Pech. Das GVG hat sich mit Streichung des § 1 EGGVG übgrigens seit Mai 2006 auch verabschiedet. S. BGBl.
Verstehst du den Sachverhalt ?



Keine Ahnung, wie Du genau darauf kommst. Artikel 101 GG regelt etwas anderes:
Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

KrascherHistory
24.07.2006, 16:23
Keine Ahnung, wie Du genau darauf kommst. Artikel 101 GG regelt etwas anderes:
Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.


Moin.

Du liest meinen Text "....gesetzlicher Richter...", produzierst darauf hin diesen Text ? Gibt es da eine medizinische oder phsychische Ursache ?

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Was noch ? Er konnte nicht belegen gesetzlicher Richter zu sein. Hättest du es gekonnt ? Wenn ja, wie ?

Ist spannend mit dir. Mußt aber nicht krampfhaft auf jeden Artikel antworten, wenn es nicht ganz dein Kerngebiet ist.

MfG Kra

malnachdenken
24.07.2006, 16:25
Moin.

Du liest meinen Text "....gesetzlicher Richter...", produzierst darauf hin diesen Text ? Gibt es da eine medizinische oder phsychische Ursache ?

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Was noch ? Er konnte nicht belegen gesetzlicher Richter zu sein. Hättest du es gekonnt ? Wenn ja, wie ?

Ist spannend mit dir. Mußt aber nicht krampfhaft auf jeden Artikel antworten, wenn es nicht ganz dein Kerngebiet ist.

MfG Kra

Was soll die Polemik? Wenn ich mich irre, kann ich das auch zugeben.
btw hast Du mittlerweile erkannt, welche die Grundrechte sind?

KrascherHistory
24.07.2006, 16:36
Was soll die Polemik? Wenn ich mich irre, kann ich das auch zugeben.
btw hast Du mittlerweile erkannt, welche die Grundrechte sind?


Moin.

Ja. Artikel 1 - 146 GG sind deine Grundrechte/Rechtsnormen. Die Weimarer Verfassung hat 186 Rechtsnormen.

Auch Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

gehört zu deinen Grundrechten, oder Rechtsnormen. Auch wenn drüber roem. II Der Bund und die Länder (Art. 20-37) steht.

Du darfst das gerne jederzeit anders nennen, gem. Art.5. Ich haue dir diesbezüglich nicht gleich den 130er an die Birne. Ist nämlich auch gegen die Rechtsnorm. Aber das denn später im Fortgeschrittenenkurs.

MfG K

malnachdenken
24.07.2006, 16:48
Moin.

Ja. Artikel 1 - 146 GG sind deine Grundrechte/Rechtsnormen. Die Weimarer Verfassung hat 186 Rechtsnormen.

Auch Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

gehört zu deinen Grundrechten, oder Rechtsnormen. Auch wenn drüber roem. II Der Bund und die Länder (Art. 20-37) steht.

Du darfst das gerne jederzeit anders nennen, gem. Art.5. Ich haue dir diesbezüglich nicht gleich den 130er an die Birne. Ist nämlich auch gegen die Rechtsnorm. Aber das denn später im Fortgeschrittenenkurs.

MfG K

Nein, da verwechselst Du etwas:
Artikel 1-19 sind die Grundrechte, die anderen Artikel sind Teile des Grundgesetzes. Du vermischst hier mMn die Vokabeln "Grundrecht" und "Grundgesetz".

KrascherHistory
24.07.2006, 16:58
Nein, da verwechselst Du etwas:
Artikel 1-19 sind die Grundrechte, die anderen Artikel sind Teile des Grundgesetzes. Du vermischst hier mMn die Vokabeln "Grundrecht" und "Grundgesetz".

Moin.

Was bei dir sicherlich nicht ins Gewicht fallen würde, wenn es den fiele, da du ja Verfassung und Grundgesetz immer noch nicht unterscheiden kannst.

MfG K

Just Amy
24.07.2006, 21:22
Moin.

Was ich deiner Meinung nach nicht verstehe kannst du mir ja erklären.

Komisch deine Empfehlung paßt. Ich war am Freitag bei Gericht und durfte miterleben (erst Zuschauer dann "Rechtsbeistand"!), wie keine Verhandlung eröffnet wurde, weil der Richter nicht belegen konnte, gesetzlicher Richter nach Art.101 GG zu sein.

Einen Hinweis fände man in § 21e GVG. Der "G." lag aber nicht vor im schönen Amtsgericht HH. So ein Pech. Das GVG hat sich mit Streichung des § 1 EGGVG übgrigens seit Mai 2006 auch verabschiedet. S. BGBl.
Verstehst du den Sachverhalt ?

Als der Mann in der schwarzen Robe (vermutlich der Richter) auch keinen Kaffee und Kuchen servieren wollte, ist der Beklagte mit mir wieder gegangen. Vor einen Standgericht braucht sich seit Nazi-Zeiten keiner mehr verantworten.

Just Amy ? ta ta ?

Kein Richter ! da dam da dam ! MfG K
warum soll der richter was nicht bewiesen haben können? Du redest so wirr...

KrascherHistory
24.07.2006, 22:01
warum soll der richter was nicht bewiesen haben können? Du redest so wirr...

Moin.

Ich rede klar und deutlich. Die Infos gehen auf dem Weg vom Sehnerv ins Gehirnchen wohl verloren.

Just Schade. MfG K

Herr Bratbäcker
24.07.2006, 22:18
warum soll der richter was nicht bewiesen haben können? Du redest so wirr...
Nicht er redet wirr. Der kleine Amy scheint eher recht verwirrt.:]

Der böse KrascherHistory ist aber auch gemein, das kleine Amyköpfchen so mit Wissen vollstopfen zu wollen. Und das am späten Abend, wo der kleine Amy doch viel lieber in seinen Märchenbüchern lesen würde.:] :]

Just Amy
24.07.2006, 23:39
Moin.

Ich rede klar und deutlich. Die Infos gehen auf dem Weg vom Sehnerv ins Gehirnchen wohl verloren.

Just Schade. MfG K
ich kann einfach nicht glauben, daß Du einem richter weißmachst, er sei nicht gesetzlicher richter.

Just Amy
24.07.2006, 23:40
Nicht er redet wirr. Der kleine Amy scheint eher recht verwirrt.:]

Der böse KrascherHistory ist aber auch gemein, das kleine Amyköpfchen so mit Wissen vollstopfen zu wollen. Und das am späten Abend, wo der kleine Amy doch viel lieber in seinen Märchenbüchern lesen würde.:] :]
schnauze, oder es setzt was!

KrascherHistory
25.07.2006, 07:02
ich kann einfach nicht glauben, daß Du einem richter weißmachst, er sei nicht gesetzlicher richter.

Moin.

Nicht glauben. Wissen.
Amtsgericht HH St.Georg, Richter Hübner, Freitag 21.7., 14.15 Uhr, Zimmer 1.04, Verhandlungsdauer ca 15 min, Grund: Ordnungswidrigkeit ü. 15 Euro.

Verhandlung nicht eröffnet: Richter kein "mir" zustehender Richter gem. Art. 101 GG. Alles andere wäre ein Standgericht. Hatten wir schon mal in der Nazi-Zeit. Brauchen wir nicht wieder. Du ?

Ein weiterer Hinweis wäre gem. § 21 e GVG. Der G. lag (an 2 Tagen) nicht vor. Nach eigenen "BRD" Gesetzen haben die Spruchkörper keine Legitimation im ganzen Gericht. Na und ? Weißt du das ?

Macht nix. Solange du mitspielst. "Wir" spielen nicht mehr mit. Du darfst aber weitermachen und weiterhin glauben zu wissen.

MfG K

Maistre
25.07.2006, 08:02
Mit Krascher wird's schlimmer:

"Na und ? Weißt du das ? Macht nix. Solange du mitspielst. "Wir" spielen nicht mehr mit. Du darfst aber weitermachen und weiterhin glauben zu wissen."

Ziemlich wirr, oder? Na ja, die Hitze verschlechtert den bereits durch Wahnvorstellungen lädierten Gemütszustand.

Wer eigentlich ist "Wir" und wo spielen wir nicht mehr mit? Bei allem? Nie mit anderen ? Spielt "ihr" nur noch mit und an "euch". Oder handelt es sich bei "wir" nur um ihn, Krascher? Und dann diese Allmachtsphantasien: "Du darfst weitermachen."

Wer hilft diesem Mann?

KrascherHistory
25.07.2006, 08:57
Mit Krascher wird's schlimmer:

"Na und ? Weißt du das ? Macht nix. Solange du mitspielst. "Wir" spielen nicht mehr mit. Du darfst aber weitermachen und weiterhin glauben zu wissen."

Ziemlich wirr, oder? Na ja, die Hitze verschlechtert den bereits durch Wahnvorstellungen lädierten Gemütszustand.

Wer eigentlich ist "Wir" und wo spielen wir nicht mehr mit? Bei allem? Nie mit anderen ? Spielt "ihr" nur noch mit und an "euch". Oder handelt es sich bei "wir" nur um ihn, Krascher? Und dann diese Allmachtsphantasien: "Du darfst weitermachen."

Wer hilft diesem Mann?

Moin.

Statt in den threads meinen Namen zu suchen und "Füll-Artikel" zu fabrizieren, könntest du lieber einer alten Frau über die Straße helfen oder öffentliche Grünanlagen reinigen. Wäre für die Gemeinschaft sinnvoller.

Also, Bursche. Konkret: wo ist das Problem ? Kein bla bla. Konkret.

MfG K

malnachdenken
25.07.2006, 09:15
Moin.

Was bei dir sicherlich nicht ins Gewicht fallen würde, wenn es den fiele, da du ja Verfassung und Grundgesetz immer noch nicht unterscheiden kannst.

MfG K


Von Verfassung habe ich garnicht geredet, sondern vom Unterschied zwischen Grundrechten und Grundgesetz. Du scheinst mir etwas verwirrt zu sein.

Just Amy
25.07.2006, 10:15
Moin.

Nicht glauben. Wissen.
Amtsgericht HH St.Georg, Richter Hübner, Freitag 21.7., 14.15 Uhr, Zimmer 1.04, Verhandlungsdauer ca 15 min, Grund: Ordnungswidrigkeit ü. 15 Euro.

Verhandlung nicht eröffnet: Richter kein "mir" zustehender Richter gem. Art. 101 GG. Alles andere wäre ein Standgericht. Hatten wir schon mal in der Nazi-Zeit. Brauchen wir nicht wieder. Du ?

Ein weiterer Hinweis wäre gem. § 21 e GVG. Der G. lag (an 2 Tagen) nicht vor. Nach eigenen "BRD" Gesetzen haben die Spruchkörper keine Legitimation im ganzen Gericht. Na und ? Weißt du das ?

Macht nix. Solange du mitspielst. "Wir" spielen nicht mehr mit. Du darfst aber weitermachen und weiterhin glauben zu wissen.

MfG K
wieso sollte dort ein "Dir" nicht zustehender richter gewesen sein?

KrascherHistory
25.07.2006, 10:54
wieso sollte dort ein "Dir" nicht zustehender richter gewesen sein?

Moin.

Von Zuständikeiten hat keiner gesprochen ("...doch der Sehnerv...").

MfG K

malnachdenken
25.07.2006, 11:06
Moin.

Von Zuständikeiten hat keiner gesprochen ("...doch der Sehnerv...").

MfG K


Doch, Du selbst:
"Richter kein "mir" zustehender Richter gem. Art. 101 GG"....

Just Amy
25.07.2006, 11:08
Moin.

Von Zuständikeiten hat keiner gesprochen ("...doch der Sehnerv...").
DU hast geschrieben: "Richter kein "mir" zustehender Richter gem. Art. 101 GG."

wieso behauptest Du so einen unsinn?

KrascherHistory
25.07.2006, 11:12
Doch, Du selbst:
"Richter kein "mir" zustehender Richter gem. Art. 101 GG"....

Moin. Hast ja (scheinbar) hübsch aufgepaßt.

Weil der Satz durch Weglassen des Anhangs sinnentfremdet wird.

wieso sollte dort ein "Dir" nicht zustehender richter gewesen sein?

Es geht um den ges. Richter gem. Art.101 GG der JEDEM zusteht.

In der o.a. Variante wird unterstellt, das ich hinsichtlich von Zuständigkeiten nicht mit "Richter" A einverstanden bin, sondern der Annahme unterliege "Richter" B sollte Vorsitzender des Spruchkörpers sein.

Dem ist erwiesener Maßen nicht so. Unkraut schon fertig gezupft ?

MfG K

malnachdenken
25.07.2006, 11:13
Moin. Hast ja (scheinbar) hübsch aufgepaßt.

Weil der Satz durch Weglassen des Anhangs sinnentfremdet wird.

wieso sollte dort ein "Dir" nicht zustehender richter gewesen sein?

Es geht um den ges. Richter gem. Art.101 GG der JEDEM zusteht.

In der o.a. Variante wird unterstellt, das ich hinsichtlich von Zuständigkeiten nicht mit "Richter" A einverstanden bin, sondern der Annahme unterliege "Richter" B sollte Vorsitzender des Spruchkörpers sein.

Dem ist erwiesener Maßen nicht so. Unkraut schon fertig gezupft ?

MfG K


Achso... Du kämpfst gegen Windmühlen, indem Du eine neue Diskussion anfängst, obwohl Dir niemand o.g. unterstellt hat. Naja, wenn es Spaß macht :rolleyes:

KrascherHistory
25.07.2006, 11:15
DU hast geschrieben: "Richter kein "mir" zustehender Richter gem. Art. 101 GG."

wieso behauptest Du so einen unsinn?

Moin.

Auch mal für Amy. Die Antwort steht für deine Augen zu weit unten, deshalb die Kopie der Antwort an "hoffentlich mal überhaupt wieder denken".

Moin. Hast ja (scheinbar) hübsch aufgepaßt.

Weil der Satz durch Weglassen des Anhangs sinnentfremdet wird.

wieso sollte dort ein "Dir" nicht zustehender richter gewesen sein?

Es geht um den ges. Richter gem. Art.101 GG der JEDEM zusteht.

In der o.a. Variante wird unterstellt, das ich hinsichtlich von Zuständigkeiten nicht mit "Richter" A einverstanden bin, sondern der Annahme unterliege "Richter" B sollte Vorsitzender des Spruchkörpers sein.

Dem ist erwiesener Maßen nicht so. Unkraut schon fertig gezupft ?

MfG K

Nochmal MfG K

Just Amy
25.07.2006, 11:15
Moin. Hast ja (scheinbar) hübsch aufgepaßt.

Weil der Satz durch Weglassen des Anhangs sinnentfremdet wird.

wieso sollte dort ein "Dir" nicht zustehender richter gewesen sein?

Es geht um den ges. Richter gem. Art.101 GG der JEDEM zusteht.

In der o.a. Variante wird unterstellt, das ich hinsichtlich von Zuständigkeiten nicht mit "Richter" A einverstanden bin, sondern der Annahme unterliege "Richter" B sollte Vorsitzender des Spruchkörpers sein.

Dem ist erwiesener Maßen nicht so. Unkraut schon fertig gezupft ?

MfG K
warum sollte der richter nicht der gesetzlich jedem zustehende richter gewesen sein?

KrascherHistory
25.07.2006, 11:20
Moin.

Nachschlag:

Sach mal Amy und malnachden: könnt ihr nicht beide zusammen etwas schönes Spielen während sich die "Erwachsenen" hier versuchen ernsthaft auszutauschen ?

Ihr seid doch beide aus dem gleichen Holz geschnitz. Macht doch mal was zu zweit. Oder bildet die GbR "just malnachdenken amy".

Zu zweit seid ihr unschlagbar ! Obwohl: auch einzeln schon unerreicht.

MfG K

Just Amy
25.07.2006, 11:25
Moin.

Nachschlag:

Sach mal Amy und malnachden: könnt ihr nicht beide zusammen etwas schönes Spielen während sich die "Erwachsenen" hier versuchen ernsthaft auszutauschen ?

Ihr seid doch beide aus dem gleichen Holz geschnitz. Macht doch mal was zu zweit. Oder bildet die GbR "just malnachdenken amy".

Zu zweit seid ihr unschlagbar ! Obwohl: auch einzeln schon unerreicht.

MfG K
Du weichst aus. tu Dich mit madday zusammen.

KrascherHistory
25.07.2006, 11:29
warum sollte der richter nicht der gesetzlich jedem zustehende richter gewesen sein?

Moin.

Boah. Ey.

Ich verweise auf die GbR "Just malnachdenken amy".

Korrektur: empfehle eine GmbH & Co. KG (ist sicherer für Euch, wg. der Haftung)

Antwort zur "Frage" (?): weil Art.101 nicht gegeben ist (kein "Entzug" des ges. Richters !)

Zusatzfrage: wie darf ich meine Antworten künftig dir gegenüber formulieren, um sicher zu sein, das sie im zuständigen "Zentrum" auch entsprechend verarbeitet werden ?

MfG K

Just Amy
25.07.2006, 11:32
Moin.

Boah. Ey.

Ich verweise auf die GbR "Just malnachdenken amy".

Korrektur: empfehle eine GmbH & Co. KG (ist sicherer für Euch, wg. der Haftung)

Antwort zur "Frage" (?): weil Art.101 nicht gegeben ist (kein "Entzug" des ges. Richters !)

Zusatzfrage: wie darf ich meine Antworten künftig dir gegenüber formulieren, um sicher zu sein, das sie im zuständigen "Zentrum" auch entsprechend verarbeitet werden ?

MfG K
warum sollte art. 101 nicht gegeben sein?

vernünftig.

KrascherHistory
25.07.2006, 11:34
Du weichst aus. tu Dich mit madday zusammen.

Moin.

Ausweichen ? So so.

Wenn man dir ein- und dasselbe nicht wieder und wieder und wieder ....erzählt, ist das ein Ausweichen ?

Hier wird wohl eher die 2-Jahres-Untersuchung fällig sein.

O.K. Konkrete Fragen ? Sonst letzte Rückmeldung auf´s bla bla.

MfG K

KrascherHistory
25.07.2006, 11:40
warum sollte art. 101 nicht gegeben sein?

vernünftig.

Moin.

Viele Wege führen nach Rom.

Hinweis auf den ges. Richter findet man im sog. Geschäftsverteilungsplan der Gericht (gem. § 21e GVG). Wie bereits erwähnt gab es an 2 versch. "Überprüfungstagen" nachweislich KEIN G. im Amtsgericht. Somit nach BRD-Gesetz: kein gesetzlicher Richter nach Art.101 kann "anwesend" sein weil Anforderung nicht erfüllt.

Zudem ist - ebenfalls schon angeführt - das GVG mit Streichung des terr. Geltungsbereichs (§ 1 EGGVG) erloschen. Nachweisbar.

Jetzt könnte ich das GG direkt nehmen. Leider hat man "in der Eile der Wiedervereinigung" (Zitat Gericht nach 1990) dem GG den Geltungsbereich mit Streichung des Art. 23 a.F. komplett entzogen.

Folge: nach BVerfG ist damit sogar die BRD erloschen. Nur streng nach Gesetz.

Das ist schon alles.

MfG K

Just Amy
25.07.2006, 12:06
Moin.

Viele Wege führen nach Rom.

Hinweis auf den ges. Richter findet man im sog. Geschäftsverteilungsplan der Gericht (gem. § 21e GVG). Wie bereits erwähnt gab es an 2 versch. "Überprüfungstagen" nachweislich KEIN G. im Amtsgericht. Somit nach BRD-Gesetz: kein gesetzlicher Richter nach Art.101 kann "anwesend" sein weil Anforderung nicht erfüllt.

Zudem ist - ebenfalls schon angeführt - das GVG mit Streichung des terr. Geltungsbereichs (§ 1 EGGVG) erloschen. Nachweisbar.

Jetzt könnte ich das GG direkt nehmen. Leider hat man "in der Eile der Wiedervereinigung" (Zitat Gericht nach 1990) dem GG den Geltungsbereich mit Streichung des Art. 23 a.F. komplett entzogen.

Folge: nach BVerfG ist damit sogar die BRD erloschen. Nur streng nach Gesetz.

Das ist schon alles.

MfG K
jede einzelne behauptung, irgendwas wäre erloschen ist erstunken und erlogen. nach vernunft, nicht nach kraschem irrsinn

KrascherHistory
25.07.2006, 12:24
jede einzelne behauptung, irgendwas wäre erloschen ist erstunken und erlogen. nach vernunft, nicht nach kraschem irrsinn

Moin.

Glückwunsch. Mit dieser genialen Kausalkette hast du mich tatsächlich ausgehebelt.

Mal für dich:

BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 usw.


BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63
Urteil S.5, 3.Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"

Was weißt du besser als das Bundesverfassungsgericht ? Klär mich auf !

MfG K

Just Amy
25.07.2006, 12:42
Moin.

Glückwunsch. Mit dieser genialen Kausalkette hast du mich tatsächlich ausgehebelt.

Mal für dich:

BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 usw.


BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63
Urteil S.5, 3.Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"

Was weißt du besser als das Bundesverfassungsgericht ? Klär mich auf !
ich hätt gern den kontext gehabt.

shigymigy
25.07.2006, 12:45
Jetzt könnte ich das GG direkt nehmen. Leider hat man "in der Eile der Wiedervereinigung" (Zitat Gericht nach 1990) dem GG den Geltungsbereich mit Streichung des Art. 23 a.F. komplett entzogen.

Folge: nach BVerfG ist damit sogar die BRD erloschen. Nur streng nach Gesetz.

Das ist schon alles.

MfG K

Wie so glaubst du muß eine Verfassung oder ein Grundgesetz ein Hoheitsgebiet in einem seiner Artikel haben. Welche Völkerrechtlichen Gesetze sagen das aus?

Ergänzungsfrage: wieso muß ein Land überhaupt eine Verfassung haben -- es gibt sehr viele die keine haben -- sind die alle erloschen weil sie kein Hoheitsgebiet haben?

Das Hoheitsgebiet ist am 29.9.1990 in der Präambel festgelegt worden. Am selbigen Tag wurde der Artikel 23 a.F. gelöscht. Immer wieder wird der Unsinn verbreitet das damit etwas wesentliches in der Verfassung zerstört wurde.

Die DDR ist jedoch gemäß eines Artikel beigetreten, also nicht zu einem Artikel. Die Deutsche Sprache -- gerade die juristische deutsche Sprache ist sehr klar im Sinne von Wörtern zu begreifen.

Spannender wäre es wenn du mir erklären könntest, wie Ostberlin zu dem Land Westberlin beigetreten ist am 3.10.1990, und wie Berlin mit Soderstatus bis zum 29.9.1990 plötzlich ein Bundesland wurde.

Fazit:

Es gibt juristische Dinge die durchausstrittig sind, aber von einem erloschen der BRD zu sprechen -- bitte lass den Unsinn.

Maistre
25.07.2006, 13:10
Krascher crasht endgültig:

"nach BVerfG ist damit sogar die BRD erloschen. Nur streng nach Gesetz"

Ich glaube, da ist was anderes erloschen.

KrascherHistory
25.07.2006, 13:55
Krascher crasht endgültig:

"nach BVerfG ist damit sogar die BRD erloschen. Nur streng nach Gesetz"

Ich glaube, da ist was anderes erloschen.

Moin.

Kurze, verständliche Kausalkette für dich.

Art. 23.a.F. erloschen, Geltungsbereich dahin, gem. BVerfG-Urteil (nachgewiesen) ist das aber unabdingbar nötig, sonst Gesetz futsch.

Verstanden ? Wenn nein, was nicht. Konkret fragen.

Weiter: Mit viel zitiertem BVerfG-Urteil von 1973 stellte selbiges fest:

"Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des GG, fühlt sich aber verantwortlich für das ganze Deutschland"

?? Gesetz futsch - BRD futsch ??

MfG K

KrascherHistory
25.07.2006, 13:58
ich hätt gern den kontext gehabt.

Moin.

Och nö, du. Selbst ist die Just Amy. Kannste alles selbst nachlesen.

MfG K

KrascherHistory
25.07.2006, 14:32
Moin

shigymigy Wie so glaubst du muß eine Verfassung oder ein Grundgesetz ein Hoheitsgebiet in einem seiner Artikel haben. Welche Völkerrechtlichen Gesetze sagen das aus?

Glaub ich nicht. Ist aber die Rechtsnorm im deutschsprachigen Raum. Der Begriff Rechtsnorm, oder gewachsenes Recht ist geläufig ?

Ergänzungsfrage: wieso muß ein Land überhaupt eine Verfassung haben -- es gibt sehr viele die keine haben -- sind die alle erloschen weil sie kein Hoheitsgebiet haben?

Muß es nicht. Welche konkreten Beispiel meinst du ? Großbritannien hat n.m.K keine Verfassung. Wir haben im angelsächsichen Rechtsraum aber auch andere Rechtsnormen. In der Sahel-Zone mag das wieder anders sein. Hier interessiert aber nur die "Deutsche" Rechtsnorm.

Das Hoheitsgebiet ist am 29.9.1990 in der Präambel festgelegt worden. Am selbigen Tag wurde der Artikel 23 a.F. gelöscht. Immer wieder wird der Unsinn verbreitet das damit etwas wesentliches in der Verfassung zerstört wurde.

Sorry. Diese Antwort ist doppelt falsch.
Hast du dir die Präambel genau durchgelesen ?

Dann beantworte ganz einfach die Frage: WO gilt das GG - geht nicht, steht nämlich nicht drin.

Weiter: Prämbel ist ein Vorwort, s. Greiffelds Rechtswörterbuch, 17. Auflage Verlag C.H.Beck, München 2002
"Präambel - Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.

Die DDR ist jedoch gemäß eines Artikel beigetreten, also nicht zu einem Artikel. Die Deutsche Sprache -- gerade die juristische deutsche Sprache ist sehr klar im Sinne von Wörtern zu begreifen.

Sehr klar ? So so:
der Art. 23 a.F., also DER Artikel, der den Beitritt "vollzieht" ist aber nachweislich VOR dem 3.10.1990 erloschen (ich habe bereits Gerichtsurteile zitiert, die genau das belegen und von der "Hektik im Zuge der Dt.Einheit in der Urteilsbegründung sprechen).

Komisch: per 18.7.1990 erloschen, spätestens aber mit Veröffentlichung im BGBl per 28.9.1990 also 5 Tage vor Beitritt. Es hat keine 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat darüber entschieden. Erklärung ?

Wenn alles so klar ist, nach was sollen denn am 3.10.1990 die "neuen" Länder beigetreten sein ? Art. 23 a.F. und Präambel (wurde zur gleichen Zeit gestrichen !) waren futsch.

Und wenn wir schon dabei sind, das Länderbeitretungsgesetz der "DDR" ist per 14.10.1990 (!!!) in Kraft getreten. Also NACH dem 3.10.1990 ! Die Länder, die beitreten sollen sind zu dem Zeitpunkt gebildet worden (gab es vorher nicht) als es die "DDR" schon gar nicht mehr gab.

Da haben doch glatt ein Toter und ein ungeborenes Kind geheiratet !

Und komme jetzt bitte nicht mit der normative Kraft des Faktischen. Das ist keine Rechtsnorm !!!

Spannender wäre es wenn du mir erklären könntest, wie Ostberlin zu dem Land Westberlin beigetreten ist am 3.10.1990, und wie Berlin mit Soderstatus bis zum 29.9.1990 plötzlich ein Bundesland wurde.

Ist es nicht. Lese dir doch bitte das "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 genau durch. Darin ist meine Antwort begründet.

Fazit:
Es gibt juristische Dinge die durchausstrittig sind, aber von einem erloschen der BRD zu sprechen -- bitte lass den Unsinn.

Bitte keine Phrasen. Welche juristischen Dinge sind inwiefern strittig ?

Die Begründung des "Erlöschens" hat das BVerfG bereits im viel zitierten Urteil von 1973 geliefert. MfG K

Just Amy
25.07.2006, 14:55
der Art. 23 a.F., also DER Artikel, der den Beitritt "vollzieht" ist aber nachweislich VOR dem 3.10.1990 erloschen (ich habe bereits Gerichtsurteile zitiert, die genau das belegen und von der "Hektik im Zuge der Dt.Einheit in der Urteilsbegründung sprechen).

Komisch: per 18.7.1990 erloschen, spätestens aber mit Veröffentlichung im BGBl per 28.9.1990 also 5 Tage vor Beitritt. Es hat keine 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat darüber entschieden. Erklärung ?

Wenn alles so klar ist, nach was sollen denn am 3.10.1990 die "neuen" Länder beigetreten sein ? Art. 23 a.F. und Präambel (wurde zur gleichen Zeit gestrichen !) waren futsch.

nein, art 23 ist NICHT vor dem 3.10 erloschen. ist einfach nicht wahr.

KrascherHistory
25.07.2006, 15:04
nein, art 23 ist NICHT vor dem 3.10 erloschen. ist einfach nicht wahr.

Moin.

Kannst du deine Behauptungen der Einfachheit halber künftig bitte gleich belegen oder gar nicht erst anfangen falsch zu behaupten ?

Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S.11 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben.

Was noch ? MfG K

shigymigy
25.07.2006, 15:16
Moin

shigymigy Wie so glaubst du muß eine Verfassung oder ein Grundgesetz ein Hoheitsgebiet in einem seiner Artikel haben. Welche Völkerrechtlichen Gesetze sagen das aus?

Glaub ich nicht. Ist aber die Rechtsnorm im deutschsprachigen Raum. Der Begriff Rechtsnorm, oder gewachsenes Recht ist geläufig ?

Eine Präambel gilt dementsprechend auch, oder willst du nun sagen alle präambeln hätten keinen rechtsnorm Charakter?

Ergänzungsfrage: wieso muß ein Land überhaupt eine Verfassung haben -- es gibt sehr viele die keine haben -- sind die alle erloschen weil sie kein Hoheitsgebiet haben?

Muß es nicht. Welche konkreten Beispiel meinst du ? Großbritannien hat n.m.K keine Verfassung. Wir haben im angelsächsichen Rechtsraum aber auch andere Rechtsnormen. In der Sahel-Zone mag das wieder anders sein. Hier interessiert aber nur die "Deutsche" Rechtsnorm.

die Deutsche Rechtsnorm habe ich eben mit der Präambel erläutert -- es gibt ca 140 Staaten ohne Verfassung oder Grundgesetzähnlichem -- lt UN. also etwas übliches -- und ob die BRD völkerrechtlich zu Staaten vertreten ist richtet sich nach völkerrecht und dann -- von wem -- nach unserem grundrecht -- aber selbst ohne verfassung ist die BRD nicht erloschen.
ausserdem gibt es in dem verfassungsrecht und im juristischen handeln ( urteile) den begriff -- das nominative des faktischen -- dies hier zu erläutern überlasse ich juristen -- aber im groben -- was gewollt ist und gelebt wird - ist letztlich von bedeutung -- und für die rechtssicherheit ( ein wesentlicher bestandteil des gg ) maßgebend.

Das Hoheitsgebiet ist am 29.9.1990 in der Präambel festgelegt worden. Am selbigen Tag wurde der Artikel 23 a.F. gelöscht. Immer wieder wird der Unsinn verbreitet das damit etwas wesentliches in der Verfassung zerstört wurde.

Sorry. Diese Antwort ist doppelt falsch.
Hast du dir die Präambel genau durchgelesen ?

Dann beantworte ganz einfach die Frage: WO gilt das GG - geht nicht, steht nämlich nicht drin.

Weiter: Prämbel ist ein Vorwort, s. Greiffelds Rechtswörterbuch, 17. Auflage Verlag C.H.Beck, München 2002
"Präambel - Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.

Präambel ist laut Wörterbuch = bitte bleibe sachlich -- es gibt in der juristischen Kommentierung für Präambeln zig verschiedene Texte -- wesentlich ist der Text für eine Präambel für eine Verfassung oder wie in diesem Fall eines Grundgesetzes -- lese dir diese Kommentare durch und du stellst fest -- die Präambel bezeichnet das Gebiet ( gilt für...) seiner Anwendung -- da läufst du juristisch auf dem falschen Weg -- ich kenne ausserdem diesen Usinn von der sogenannten Reichsregierung habe mich sehr damit beschäftigt und könnte dir daher helfen kleine aber nur ganz kleine Fehler der Wiedervereinigung zu benennen -- das was die sagen ist Unsinn.


Die DDR ist jedoch gemäß eines Artikel beigetreten, also nicht zu einem Artikel. Die Deutsche Sprache -- gerade die juristische deutsche Sprache ist sehr klar im Sinne von Wörtern zu begreifen.

Sehr klar ? So so:
der Art. 23 a.F., also DER Artikel, der den Beitritt "vollzieht" ist aber nachweislich VOR dem 3.10.1990 erloschen (ich habe bereits Gerichtsurteile zitiert, die genau das belegen und von der "Hektik im Zuge der Dt.Einheit in der Urteilsbegründung sprechen).

Komisch: per 18.7.1990 erloschen, spätestens aber mit Veröffentlichung im BGBl per 28.9.1990 also 5 Tage vor Beitritt. Es hat keine 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat darüber entschieden. Erklärung ?


18.7.1990 gibt es keine juristischen Fakten zu. Deine 2/3 Mehrheit kannst du unter www.bundestag.de und www.bundesrat.de unter dokumente nachlesen.


Wenn alles so klar ist, nach was sollen denn am 3.10.1990 die "neuen" Länder beigetreten sein ? Art. 23 a.F. und Präambel (wurde zur gleichen Zeit gestrichen !) waren futsch.

nach was ? steht in jedem Schulbuch und jeder Internetseite zu dem Thema -- 1. juristische Sekunde wurde das Grundgesetz eingeführt, und dann der einigungsvertrag in der zweiten juristischen sekunde umgesetzt. -- und um es nochmal deutlich zu machen gemäß des nicht mehr vorhanden Artikel 23. Ob es den gab oder nicht war vollkommen wurscht. Wichtig es gab ihn bei Unterzeichnung des völkerrechtlichen Vertrages ( Einigungvertrag ).


Und wenn wir schon dabei sind, das Länderbeitretungsgesetz der "DDR" ist per 14.10.1990 (!!!) in Kraft getreten. Also NACH dem 3.10.1990 ! Die Länder, die beitreten sollen sind zu dem Zeitpunkt gebildet worden (gab es vorher nicht) als es die "DDR" schon gar nicht mehr gab.

Es heißt ausserdem Ländereinführungsgesetz und es wurde sowohl in der Volkskammer als auch im einigunsvertrag ( Anlagen ) die Rechtskraft vom 14.10.1990 auf den 3.10.1990 vorverlegt. Diese Sitzung in der Volkskammer ist oft erwähnt worden -- die Abstimmung zum Einigungsvertrag und zu dieser Änderung erfolgte mitten in der Nacht mit einer völlig aus den ´fugengeratenen Debatte.

Da haben doch glatt ein Toter und ein ungeborenes Kind geheiratet !
Nein es wurde bei der sterbenden eine Frühgeburt eingeleitet.

Und komme jetzt bitte nicht mit der normative Kraft des Faktischen. Das ist keine Rechtsnorm !!!
Mehr als das, es ist BverfG entschieden in vielen vieln Urteilen.


Bitte keine Phrasen. Welche juristischen Dinge sind inwiefern strittig ?

nun ich habe einige Gespräche zu diesem Thema mit Prof.Dr von Arnim geführt und es gibt kleine Teilbereiche ( Bodenreform,Treuhand, Aufsichtsrat bei den öffentlich rechtlichen Medien usw.) die durchaus strittig sind und heute noch in Verfahren anhängig sind -- die sdir hier alles zu erläutern bricht sicherlich den Rahmen eines Forum -- aber wenn du dich wirklich interessiert damit auseinander setzen willst, die Uni in Erlangen ist vielleicht ein guter Tip -- gibt aber noch andere gute juristische Arbeiten zu dem Komplex.

Die Begründung des "Erlöschens" hat das BVerfG bereits im viel zitierten Urteil von 1973 geliefert.
Das ist nicht wahr und die Urteile des BverFg zu diesen Themen habe ich gelesen -- hinterfragt -- und vergiss es einfach -- das hat mit der Wiedervereinigungsfrage nichts aber auch garnichts zu tun. Dort könntest du vielleicht die rechtmäßigkeit der Ostgebiete ( verwaltet von Polen) mit durchleuchten -- aber alleiertes Recht wurde wenn nicht in den Anlagen des Wiedervereiniungsvertrages faktisch aufgehoben --so doch erhalten.

Hast du dir eigentlich mal die Frage gestellt warum der 3.10.1990 der Vereinigngstag werden sollte und nicht der 14.10.1990 -- oder irgend ein anderer Tag? Machmal .




Entschuldige bitte ich habe dirket zu deinem Text geantwortet damit es verständlich bleibt -- ich beschäftige mich mit dem Thema seit 6 Jahren -- also glaube mir bitte ,es ist Unsinn was die "Reichsregierung " da von sich gibt -- mach dich also nicht lächerlich für diese Spinner.

Just Amy
25.07.2006, 15:25
Moin.

Kannst du deine Behauptungen der Einfachheit halber künftig bitte gleich belegen oder gar nicht erst anfangen falsch zu behaupten ?

Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S.11 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben.

Was noch ? MfG K
art. 23 wurde beitrittsbedingt aufgehoben, und kann daher nicht vor dem beitritt aufgehoben worden sein. wen auch immer Du zitierst, es ist nicht das gesetz.

shigymigy
25.07.2006, 15:35
art. 23 wurde beitrittsbedingt aufgehoben, und kann daher nicht vor dem beitritt aufgehoben worden sein. wen auch immer Du zitierst, es ist nicht das gesetz.

du irrst -- art.23 a.f. wurde am 29.9.1990 gelöscht -- hatte aber keine weitere bedeutung wie du meinem text entnehmen kannst.

Just Amy
25.07.2006, 15:54
du irrst -- art.23 a.f. wurde am 29.9.1990 gelöscht -- hatte aber keine weitere bedeutung wie du meinem text entnehmen kannst.
nein, wie aus dem einigungsvertrag hervorgeht ist die streichung des 23er beitrittsbedingt, ergo nicht vor dem beitritt erfolgt.

KrascherHistory
25.07.2006, 16:03
Entschuldige bitte ich habe dirket zu deinem Text geantwortet damit es verständlich bleibt -- ich beschäftige mich mit dem Thema seit 6 Jahren -- also glaube mir bitte ,es ist Unsinn was die "Reichsregierung " da von sich gibt -- mach dich also nicht lächerlich für diese Spinner.


Moin.

Nö. Es wird gewollt unverständlich. Wenn du dich seit 6 Jahren damit beschäftigst ist das Ergebnis sehr bescheiden und deine "Argumentation" spricht für sich. Mich interessiert auch keine "Reichsregierung". Habe ich nix mit zu tun.

Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S.11 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben.

art. 23 wurde beitrittsbedingt aufgehoben, und kann daher nicht vor dem beitritt aufgehoben worden sein. wen auch immer Du zitierst, es ist nicht das gesetz.
Kann ? Darf nicht oder ist nicht ? Da oben steht es ! Schwarz auf weiß ! Wenn die Beck-Texte falsch sind, belege dies. Ich zitiere nicht das Gesetz, nur die "Beck-Texte"

Eine Präambel gilt dementsprechend auch, oder willst du nun sagen alle präambeln hätten keinen rechtsnorm Charakter?

Ich meine oder glaube nicht, sondern belege, du meinst bloß.
Duden von 1924 "Präambel - Vorrede"
Meyer Taschenlexikon 1966
"Präambel - Vorspruch, Eingangsformel, Gesetzen oder Verträgen vorangehende Einführung in Zweck, Sinn und Ziel des nachfolgenden Textes"
und weil du es überlesen hast:
Greiffelds Rechtswörterbuch, 17. Auflage Verlag C.H.Beck, München 2002
"Präambel - Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.

Wieso glaubst du jetzt eigentlich noch mit der Präambel rumeiern zu können ? Unterhalte dich mal ein bischen öfter mit von Arnim.

Du wirfst nur in Juristen-Manier ein paar Nebelgranaten, mehr nicht. Ich habe bisher nix Fundiertes von dir vernommen, außer ich meine, glaube, habe die Ansicht, usw.

die Deutsche Rechtsnorm habe ich eben mit der Präambel erläutert

So ? Wo denn ? Ist in meinem Text wohl verloren gegangen. Oder in die tägl. Korrespondenz mit von Arnim reingerutscht ("Spaß muß sain").

"Normative Kraft des Faktischen."
So so. Belege, das es eine Rechtsnorm ist oder laß das theoretisieren.

Einen noch:
"Es heißt ausserdem Ländereinführungsgesetz und es wurde sowohl in der Volkskammer als auch im einigunsvertrag ( Anlagen ) die Rechtskraft vom 14.10.1990 auf den 3.10.1990 vorverlegt"

Klassische Frage: welche Rechtsnorm ?
"Wir machen es einfach" oder "Das finden wir jetzt richtig so, sonst haut der Vertrag nicht hin". Und das bei der Dimension eines "Beitritts". Da muß ich mir hinsichtlich der "Rechtsklarheit und Sicherheit in Dtl. wohl ernsthafte Sorgen machen ???

Art. 23 ist vor Beitritt erloschen, die Präambel ist Micky Mouse, das Ländereinführungsgesetz ist nach "Beitritt" der DDR ratifiziert und die Normative Kraft des Faktischen heilt als "Hyper-Rechtsnorm" jeden juristischen Schwachsinn.
Und dann stellen sich Leute wie du hier ins Netz, verbreiten so ne Sprechblasen wie "ich führe Gespräche mit Prof. Arnim" und glauben mit so einem Käse vom eigenen (sorry)Schwachsinn ablenken zu können ?

Schwacher Versuch. Mache es gerne noch einmal. Belege die Rechtsnormen. Nicht glauben, meinen, hoffen. Wissen und belegen.

Alles andere ist für die Oma. Nicht für´n thread.

MfG K

shigymigy
25.07.2006, 16:45
Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S.11 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben.

art. 23 wurde beitrittsbedingt aufgehoben, und kann daher nicht vor dem beitritt aufgehoben worden sein. wen auch immer Du zitierst, es ist nicht das gesetz.
Kann ? Darf nicht oder ist nicht ? Da oben steht es ! Schwarz auf weiß ! Wenn die Beck-Texte falsch sind, belege dies. Ich zitiere nicht das Gesetz, nur die "Beck-Texte"[/QUOTE]

Bundesgesetzblatt aus Bundesgesetzblattseite 998 meine ich aus dem Kopf zu wissen und dort wird es rechtekräftig per 29.9.1990. So steht es auch in Grundgesetzen mit Kommentar, falls du eins zur Hand hast. Bekommst du aber in jeder Buchhandlung. Das Gesetz ist vom 31.8.1990 -- das stimmt --aber rechtskraft erst nach Veröffentlichung -- am 29.9.1990.


Da muß ich mir hinsichtlich der "Rechtsklarheit und Sicherheit in Dtl. wohl ernsthafte Sorgen machen ???[/B]]

Die damalige Volkskammer war berechtigt Gesetze zu erlassen, Verträge ab zu schliessen -- weil demokratisch gewählt -- diese Volkskammer hat mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit in der Nacht auf den 26?.8.1990 den Einigunsvertrag und das erforderliche vorverlegen der Rechtskraft des Ländereinführungsgesetzes auf den 3.10.1990 beschlossen.

Das Ländereinführungsgesetz wurde am 21.7.1990 im Gesetzblatt der DDR entsprechend der "rechtsnormen der DDR" veröffentlicht und dementsprechend mit der dort niedergeschriebenen Rechtskraft am 14.10.1990.
Der Einigungsvertrag und Anlagen wurden ebenso nach den "rechtsnormen" veröffentlicht und erlangen Rechtskraft.

In kursiv habe ich festgehalten, dass du nicht sachlich denkst. Anfang August 1990 besuchte Herr de Maizere den Herrn Schäuble an seinem Urlaubsort und bat um den schnellst möglichen Beitritt " am liebsten sofort" so in dem Buch von Herrn Schäuble ( Memorien) nach zu lesen. De Maizere hatte bedenken, dass die DDR nicht mehr regierungsfähig ist bei längerem warten. Schäuble sprach mit Kohl und der sagte: nicht vor dem 3.10.1990 -- denn erst am 1.10.1990 sollten die anderen Nachbarländer auf einer Konforennz das letzte o.k. zu den Vereinbarungen geben und die wollte man nicht übergehen.




Art. 23 ist vor Beitritt erloschen, die Präambel ist Micky Mouse, das Ländereinführungsgesetz ist nach "Beitritt" der DDR ratifiziert und die Normative Kraft des Faktischen heilt als "Hyper-Rechtsnorm" jeden juristischen Schwachsinn.
[I]Und dann stellen sich Leute wie du hier ins Netz, verbreiten so ne Sprechblasen wie "ich führe Gespräche mit Prof. Arnim" und glauben mit so einem Käse vom eigenen (sorry)Schwachsinn ablenken zu können ?


In Rot habe ich gekennzeichnet was von dir dümmlich und selbst durch Wiederholung nicht schlauer wird -- mach dich nicht lächerlich, o.k.

das kursive = ob du das als Sprechblase ansiehst oder was auch immer -- werde sachlich. warum sollte ich jemanden der persönlich wird und nicht sachlich argumente widerlegt oder auch nur den vorgelegten argumenten nachgeht -- umfangreicher antworten, mit Kopie der Seiten aus dem Bundesgesetzblatt, Anlagen zum Einigungsvertrag ( hast du bestimmt noch nie gesehen) usw.

Rechtsnorm : Ein Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlich und bekommt dann Rechtskraft zum dort veröffentlichten Datum .

Diese Rechtsnorm ist in dem Gesetz über das Bundesgesetzblatt festzustellen.

KrascherHistory
25.07.2006, 18:14
Moin Shyg.

Mal kurz vorweg:

Alles richtig was du schreibst -- dennoch die Präambel enthält das Gebiet für das das Grundgesetz Gültigkeit hat -- nämlich die Länder -- das reicht sowohl nach Völkerrecht und auch Bundesrecht aus.

Alles was ich schreibe ist richtig, dennoch mißt du der P. die unmittelbare Rechtserheblichkeit bei die ich widerlegt habe. Drollig.
Das meine ich mit "rumeiern". Wo steht, das P. den Geltungsbereich wiedergibt ? Wo ?
Präambel
Ich habe das Gefühl du liest das "Ding" nicht richtig: wo steht, wo das GG gilt ? (unterstellen wir mal fälschlicherweise die Rechtserheblichkeit)
Ich konnte es nicht finden. Die Augen sind aber i.O. Testierfähigkeit ist auch gegeben. Also: WOOOOOHOO ?

Ich habe entsprechende schrioftliche Antworten von 9 Prof. des Verfassungsrecht ( 3 ehemalige Verfassungsrichter) mit ausführlichen Erläuterungen,und bitte nicht polemisch werden ich versuche wirklich sachlich zu antworten -- ich eier nicht mit Prof Dr.Herbert von Arnim rum -- ich stelle Fragen und bekomme ordentliche Antworten -- in schriftlicher Form. Da ein Jurist seine juristische Meinung vertritt -- habe ich mir die Mühe geamcht und neun weitere Prof. mit Lehrstuhl (Jura) anzuschreiben -- das ist kein eiern -- oder?

Betrifft das "uns" ?? Auf welche Fragen wurde was geantwortet ?
Ich haben Aussagen von mind. ebenso intelligenten Menschen, die "deine" Professoren den Verfassungshochverrätern zuordnen. Das hilft weder dir noch mir allerdings wirklich weiter.

zu Normative Kraft des Faktischen: es ist Käse und keine Rechtsnorm.
Ein Zustand wird zu einer Rechtsnorm, wenn er entsprechend lange anhält ?
Ich stehle jeden Tag Geld. Das mache ich seit 10 Jahren. Jetzt werde ich erwischt und wundere mich ganz doll. Ich mache es doch immer. NKdF.

Ich besetze ein Haus 5 Jahre. 10 Jahre. 35 Jahre. Ab wann ist es meins ?

Ich freue mich, daß wir beide den Mond kennen. Er wird aber nie zu einem Stern, auch wenn du es noch so lange behauptest. Es sei denn, du kannst das anhand von "meßbaren" Ergebnissen belegen.

Kausalfolge: auch Unrecht erhebt sich zur Rechtsnorm, wenn es nur entsprechend lange "unbemerkt" geschieht ? Nanü !

MfG K

KrascherHistory
25.07.2006, 18:29
Moin Shigy.

Ich pick mir noch einen kurz raus:

Bundesgesetzblatt aus Bundesgesetzblattseite 998 meine ich aus dem Kopf zu wissen und dort wird es rechtekräftig per 29.9.1990. So steht es auch in Grundgesetzen mit Kommentar, falls du eins zur Hand hast. Bekommst du aber in jeder Buchhandlung. Das Gesetz ist vom 31.8.1990 -- das stimmt --aber rechtskraft erst nach Veröffentlichung -- am 29.9.1990.
Mal ehrlich. Dieser Absatz spricht doch für dich, oder ?

"meine ich aus dem Kopf zu wissen..." BGBl 998 ?? Seite ?? v.1990 ??
"dort wird es rechtekräftig..." was ? Die Löschung Art. 23 a.F. und die P. ?!
"so steht....GG mit Kommentar..." mich interessiert nur die Rechtsnorm, kein Kommentar, "so" ist was ?
"Bekommst du aber..." Danke f. d. Tip.
"Rechtskraft erst nach Veröffentlichung -- am 29.9.1990." was genau ???

Kurzer Text und Beleg. Die Korrespondenz mit 1000 Professoren würde auch nichts zu deinen Gunsten aussagen.

Später evtl. mehr.
MfG K

Just Amy
25.07.2006, 18:40
daß der geltungsbereich einer verfassung im staatsgebiet desselben ist sagt die logik.

shigymigy
25.07.2006, 18:42
Alles was ich schreibe ist richtig, dennoch mißt du der P. die unmittelbare Rechtserheblichkeit bei die ich widerlegt habe. Drollig.
Das meine ich mit "rumeiern". Wo steht, das P. den Geltungsbereich wiedergibt ? Wo ?


Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Die Deutschen in den Ländern .......
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk

Damit gilt dieses Grundgesetz = wo gilt das Grundgesetz ?? da wo das deutsche volk lebt -- oder was glaubst du ???? wo die amerikaner leben??

Und wo leben die Deutschen??? Die Deutschen in den Ländern .......

Nun verstanden ??

Ich habe das Gefühl du liest das "Ding" nicht richtig: wo steht, wo das GG gilt ? (unterstellen wir mal fälschlicherweise die Rechtserheblichkeit)
Ich konnte es nicht finden. Die Augen sind aber i.O. Testierfähigkeit ist auch gegeben. Also: WOOOOOHOO ??

habe ich ein bisschen farbig gestalltet -- oben in der kopierten Präambel -- kannst du das jetzt sehen?


Auf welche Fragen wurde was geantwortet ?

Auf die Fragen der Rechtskraft von einer Prämbel im Bezug auf den Geltungsbereich, auf Fragen die du dir auch stellst und die man hier im Forum versucht dir zu erklären, aber die du bockig nicht akzeptieren willst.



zu Normative Kraft des Faktischen: es ist Käse und keine Rechtsnorm. Ein Zustand wird zu einer Rechtsnorm, wenn er entsprechend lange anhält ? ( von mir eingefügt unter gewissen Umständen JA und dies ist Rechtsprechung des BGH, BerfG und auch nachgelagerten Gerichten seit Jahren))
Ich besetze ein Haus 5 Jahre. 10 Jahre. 35 Jahre. Ab wann ist es meins ?
?

den letzten Satz überdenke mal im Bezug auf die Enteignung von Junkern in der DDR -- nicht die vor 1945 -- sondern die dannach. 40 Jahre Häuser und Grundstücke besetzt.

Und diese Leute haben alle viel Geld für Rechtsanwälte ausgegeben bis zum EuGH -- und die ganzen Urteile sind Unsinn weil du Recht hast -- ich bitte dich.

Du setzt den Hebel vollkommen falsch an -- es dauert eine Weile -- dann entdeckst du den Punkt wie du evtl. etwas - aber auch nur etwas -- Unruhe stiften kannst -- selbst das halte ich für schwierig.


Zum Mond : es gibt eine holländische Internetseite dort hat jemand eine Wette ausgelobt von 50.000 Euro der ihm beweisst, das es den Mond gibt -- bisher hat er immer widerlegen können, das der Beweis nicht erbracht ist -- solltest vielleicht auch so eine Seite einrichten für das GG :)) :))

KrascherHistory
25.07.2006, 19:15
Moin.

Danke für den Text. Hatte keine Lust drauf.

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Die Deutschen in den Ländern .......
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk

Damit gilt dieses Grundgesetz = wo gilt das Grundgesetz ?? da wo das deutsche volk lebt -- oder was glaubst du ???? wo die amerikaner leben??

Es gilt für das gesamte Deutsche Volk. Du meinst also, es gilt dort wo das deutsche Volk lebt ?
Deutsche leben in Spanien, Indonesien, Südafrika usw.
Also gilt das GG überall dort. Glaub ich aber nicht.

Und wo leben die Deutschen??? Die Deutschen in den Ländern .......
Oh no. Nicht interpretieren. Für das gesamte Deutsche Volk. Nicht in Nairobi oder der Wüste Gobi.

Nun verstanden ?? Ich schon. Du zierst dich nur noch.

Tja, Bursche. Und wo ?

"Die Deutschen in .... bla bla... haben die Einheit.....vollendet."

Nun ja, so sei es. Fakt: Einheit vollendet.

Damit gilt das GG für das gesamte Deutsche Volk Fakt: für WEN es gilt

Wo - Geltungsbereich !!! - steht dort immer noch nicht.

Die Weimarer Verfassung 1919 kann ich terr. Einordnen. In den Grenzen des Dt.Reichs von 1937. Selbst das Bundesbeamtengesetz "klammert" sich an das Territorium des Dt.Reichs (s. BBG § 185).
Das Bundesbeamtengesetz weiß auch warum.
Du - trotz Professoren-Herde - nicht.

GVG, ZPO, StPO hatten bis Mai 2006 auch noch Ihren Geltungsbereich. Nach § 1 EGGVG galt das GVG im Dt.Reich in den Grenzen von 1937. Komisch !

Fazit: das WO hängt definitiv in der Luft. Da helfen auch deine Verbalakrobatiken nicht. Typisch Jurist. MfG K

KrascherHistory
25.07.2006, 19:25
Moin.

Hä ??

Auf die Fragen der Rechtskraft von einer Prämbel im Bezug auf den Geltungsbereich, auf Fragen die du dir auch stellst und die man hier im Forum versucht dir zu erklären, aber die du bockig nicht akzeptieren willst.

Wenn es nicht weiter geht lügen wir ? Nanü. In Sachen Präambel brauche ich nicht zu fragen.

Ich habe anhand von "Beweisen" dargelegt, das eine Präambel keine Rechtsnorm ist noch das ihr eine Rechtserheblichkeit beigemessen wird.
Das ist mehr als ausreichend von mir belegt worden !
Ich habe dich aufgefordert - mehrfach - "andere" Belege, die deinen Käse stützen könnten - bei zubringen. Nix ist passiert.

Du eierst sogar in der Form rum, das du meine Ausführungen bestätigst, dann aber wie ein kleines Kind sagst: ich habe aber trotzdem Recht.
Ohne Beleg, ohne irgendetwas.

Und fängst an, als Pseudo-Beleg für die Richtigkeit deiner Position angebliche diverse Kontakte zu Professoren herbei zu texten. Kannst ja auch Kochrezepte ausgetauscht haben.

Nö. Bursche. Da muß schon was Richtiges kommen. Deine Micky Mouse Argumentation versuchst du durch überlange Texte zu vernebeln.
Machen Anwälte nicht anders.

Ist was für die OMA. Nicht für´n thread. MfG K

KrascherHistory
25.07.2006, 19:40
daß der geltungsbereich einer verfassung im staatsgebiet desselben ist sagt die logik.

Moin.

Welches Staatsgebiet meinst Du ? Welche Verfassung ? Die Weimarer Verfassung von 1919 gilt im Dt.Reich in den Grenzen vom 31.12.1937

Rückblick:Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S.11 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben.

art. 23 wurde beitrittsbedingt aufgehoben, und kann daher nicht vor dem beitritt aufgehoben worden sein. wen auch immer Du zitierst, es ist nicht das gesetz.

Es ist das Grundgesetz, Beck Texte von 1998 !!!
Darin steht unter Art. 23: aufgehoben.
Und gesondert das Datum: 23.9./31.8.1990

Ob einer von euch glaubt, oder meint, oder vermutet, das das unerheblich ist, ist so etwas von egal. Art. 23 a.F. ist nachweislich am 3.10.1990 nicht mehr vorhanden gewesen.

Per 1998 gab es keinen Art. 23 mehr, weder in a.F. noch der neue Käse.
Andere (falsche) "Ansichten" bitte NUR mit Beleg/Beweis.

MfG K

KrascherHistory
25.07.2006, 19:47
Moin.

Nächstes Beispiel für Worthülsen:

Zitat von KrascherHistory
zu Normative Kraft des Faktischen: es ist Käse und keine Rechtsnorm. Ein Zustand wird zu einer Rechtsnorm, wenn er entsprechend lange anhält ? ( von mir eingefügt unter gewissen Umständen JA und dies ist Rechtsprechung des BGH, BerfG und auch nachgelagerten Gerichten seit Jahren))
Ich besetze ein Haus 5 Jahre. 10 Jahre. 35 Jahre. Ab wann ist es meins ?
?


den letzten Satz überdenke mal im Bezug auf die Enteignung von Junkern in der DDR -- nicht die vor 1945 -- sondern die dannach. 40 Jahre Häuser und Grundstücke besetzt.

Und diese Leute haben alle viel Geld für Rechtsanwälte ausgegeben bis zum EuGH -- und die ganzen Urteile sind Unsinn weil du Recht hast -- ich bitte dich.

Du setzt den Hebel vollkommen falsch an -- es dauert eine Weile -- dann entdeckst du den Punkt wie du evtl. etwas - aber auch nur etwas -- Unruhe stiften kannst -- selbst das halte ich für schwierig.


Zum Mond : es gibt eine holländische Internetseite dort hat jemand eine Wette ausgelobt von 50.000 Euro der ihm beweisst, das es den Mond gibt -- bisher hat er immer widerlegen können, das der Beweis nicht erbracht ist -- solltest vielleicht auch so eine Seite einrichten für das GG

Nochmal;

von mir eingefügt unter gewissen Umständen JA und dies ist Rechtsprechung des BGH, BerfG und auch nachgelagerten Gerichten seit Jahren

Das ist dein ganzer verwertbarer Inhalt !!

"....unter gewissen Umständen..."
"....dies ist R. des BGH, BVerfG und auch nachgelagerten Gerichten seit Jahren...."

Ja tolle Wurst. Wo denn ? Welche Urteile ? Welcher Sachverhalt ? usw.

Also nur heiße Luft. Spiel doch mit Amy.

MfG K

shigymigy
25.07.2006, 19:55
Kurzer Text und Beleg. Die Korrespondenz mit 1000 Professoren würde auch nichts zu deinen Gunsten aussagen.
MfG K

1. es geht nicht um meine Gunsten oder was auch immer sondern um Fakten
nämlich den unterzeichneten einigungsvertrag am 21.8.1990 -- danach ging es durchdie rechtsnorm instanzen in ddr und brd. Am 21.9.1990 wurde der Vertrag von bundestag und bundesrat mit erforderlicher mehrheit verabschiedet

2. Gesetzblatt der DDR vom 28.9.1990 Teil 1 Nr. 64 Seite 1627 wurde nach ddr rechtsnorm der Einigungsvertrag mit den von mir genannten änderungen der rechtskraft des ländereinführungsgesetzes ( termin nun 3.10.1990) veröffentlicht.

3. eine "Abhandlung" wurde im DVBl am 1.10.1991 geschrieben über die Konstituierung der Bundesländer auf den Seiten 1014 ff . Dort wird mit verweiss auf die infrage kommenden § auf 1o seiten stellung bezogen und dient bis heute als grundlage für basisentscheidungen. mein tip lesen -- ist sehr interessant.

4. der Beitrittsbeschluss erfolgte ausserdem am 23.8.1990 und nicht wie ich dachte am 26?.8.1990 -- aber mein fragezeichen signalisierte ja das ich den genauen tag su dem kopf nicht wußte.

5. der am 28.9.1990 in der ddr veröffentlichte einigungsvertrag wurde dann -- zeitlich richtig am 28.9.1990 im bundesgesetzblatt nr 35 z1998a blatt 885 ff veröffentlicht. verfassungsauftrag jeder regierung der brd war für eine wiedervereinigung einzutreten -- das ist aber ein anderes thema.

6. die zeitliche änderung wurde in der anlageII, kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt II geregelt. dort steht dass im ländereinführungsgesetz an die stelle des datum 14.10.1990 das datum 3.10.1990 tritt.
zulesen auch im gesetzblatt der ddr teil I Nr 64 ausgabe 28.9.1990 seite 1890

7.es konnte nur der 3.10.1990 als frühest möglicher termin einer wiedervereinigung erfolgen, weil auf dem ksze treffen am 2.10.1990 eine formelle information und zustimmung erfolgen sollte.

8. das ländereinführungsgesetz vom 22.7.1990 wurde erstmalig mit datum 14.8.1990 im gesetzblatt der ddr veröffentlicht und sollte rechtskraft erlangen am 14.10.1990, Gesetzblatt der ddr Teil I Nr 51 .

diese ganzen unterlagen liegen mir vor -- jeder kann sich die in einer biblothek besorgen oder beim bundesanzeiger bestellen. nun genug quellen bekommen?

nehme bitte zur kenntnis, das meine familie tausende in prozesse gesteckt hat um wieder in besitz von eigentum zu kommen -- aktenordner mit rechtgutachten und ach so schlauen juristischen experten -- die vermutlich urheber solcher witzigen gedanken sind -- die du hier verbreitest -- bis zum eugh -- und die prozesse laufen immer noch -- jede silbe in den verträgen wird von juristen auf für und wider geprüft - unterlagen - protokolle der sitzungen - stenomitschriften der bundestagssitzungen - ausschüsse -- der ddr volkskammersitzungen -memoarien der damaligen politiker -briefwechsel mit den politkiern usw.usw. 6 jahre ---uznd du willst mir hier ungenauigkeit vorwerfen -- oder eierei -- bitte lass das, es macht dich unwürdig.

schönen abend beim recherchieren und studium der Gesetzblätter und GG.

gebe dir einen tip : art 144 gg kann man löschen -- macht das gg aber auch nicht ungültig. haben die nur vergessen ??

Nissen76
25.07.2006, 21:09
die unmittelbarkeit wird nicht dadurch berührt, daß parteien die listen erstellen.Und es stört Dich nicht im Geringsten, dass Du nicht selbst den nach Deiner Ansicht fähigsten Kandidaten wählen darfst, sondern Parteien Dir als mündigem Bürger den "fähigsten" Kandidaten aussuchen müssen?

Nissen76
25.07.2006, 21:29
Du kannst doch die Abgeordneten allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim wählen.Mit der einen Stimme wähle ich eine Partei, mit der anderen einen Parteiangehörigen, der von der Partei vorgeschlagen wurde. Aber auch die, die ich nicht wähle, werden im Bundestag erscheinen, obwohl niemand sie direkt gewählt hat, denn sie stehen für gewöhnlich "zur Sicherheit" auch auf der Liste. Mit andern Worten: Ich habe keine Wahl, ob der Abgeordenete reinkommt oder nicht. Er kommt auf jeden Fall rein, mag es auch der größte Idiot sein!

Nissen76
25.07.2006, 21:36
Die Kandidaten werden vorher demokratisch auf Parteitagen gewählt. Nur weil Du nicht mitmachst, heißt es ja nicht, dass es nicht ohne Abstimmung abläuft.Wie Markus Wegner, Gründer der Statt-Partei und davor Mitglied der CDU, durch erfolgreiche Verfassungsklagen nachgewiesen hat, ist dem nicht so.

Nissen76
25.07.2006, 21:43
Nein, auch parteilose Kandidaten sind wählbar.Eigentlich ja, tatsächlich aber nicht, weil sie gegen die großen Parteien im Wahlkampf keine Chance haben.
Wir hatten ja einen Parteilosen in einer Schröderregierung. Er wurde nicht vom Volk gewählt. War auch nicht nötig, war ja nur ein Minister. Sein Name war Müller. Er wurde von E.On geschickt, offenbar mit eindeutiger Order, denn per Ministerbeschluss setzte er für E.On gegen den Beschluss der Kartellbehörden die Fusion mit Ruhrgas durch. Als er damit fertig war, machte ihm das Ministersein keinen Spaß mehr, denn er wollte die Belohnung von E.On annehmen, denn dort verdient er viel mehr: einen fetten Vorstandsposten in einer der Fochterfirmen von E.On.

Nissen76
25.07.2006, 22:00
Mit Krascher wird's schlimmer:

"Na und ? Weißt du das ? Macht nix. Solange du mitspielst. "Wir" spielen nicht mehr mit. Du darfst aber weitermachen und weiterhin glauben zu wissen."

Ziemlich wirr, oder? Na ja, die Hitze verschlechtert den bereits durch Wahnvorstellungen lädierten Gemütszustand.

Wer eigentlich ist "Wir" und wo spielen wir nicht mehr mit? Bei allem? Nie mit anderen ? Spielt "ihr" nur noch mit und an "euch". Oder handelt es sich bei "wir" nur um ihn, Krascher? Und dann diese Allmachtsphantasien: "Du darfst weitermachen."

Wer hilft diesem Mann?Da ich weder Just Amy noch Krascher ausstehen kann, finde ich den Dialog einfach nur witzig. Just Amy als Nichtsraffer, und Krascher als Jurist, der sich nicht ausdrücken kann! schön!:]

Just Amy
25.07.2006, 22:12
Moin.

Welches Staatsgebiet meinst Du ? Welche Verfassung ? Die Weimarer Verfassung von 1919 gilt im Dt.Reich in den Grenzen vom 31.12.1937

Rückblick:Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S.11 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben.

art. 23 wurde beitrittsbedingt aufgehoben, und kann daher nicht vor dem beitritt aufgehoben worden sein. wen auch immer Du zitierst, es ist nicht das gesetz.

Es ist das Grundgesetz, Beck Texte von 1998 !!!
Darin steht unter Art. 23: aufgehoben.
Und gesondert das Datum: 23.9./31.8.1990

Ob einer von euch glaubt, oder meint, oder vermutet, das das unerheblich ist, ist so etwas von egal. Art. 23 a.F. ist nachweislich am 3.10.1990 nicht mehr vorhanden gewesen.

Per 1998 gab es keinen Art. 23 mehr, weder in a.F. noch der neue Käse.
Andere (falsche) "Ansichten" bitte NUR mit Beleg/Beweis.

MfG K
das deutsche. das grundgesetz.

nachweislich ist nur, daß Du immer denselben unsinn postest, der beweisen soll, daß logik nicht gilt und erfindungen legitim sind.

Just Amy
25.07.2006, 22:13
Da ich weder Just Amy noch Krascher ausstehen kann, finde ich den Dialog einfach nur witzig. Just Amy als Nichtsraffer, und Krascher als Jurist, der sich nicht ausdrücken kann! schön!:]
fresse, kleiner!

Nissen76
25.07.2006, 22:24
Du bist doch geistig schon längst ausgestiegen. Deine Postings bestehen nur noch aus 1-3 Zeilen. Selbst wenn Krascher Unrecht haben sollte: Du wirst es ihm nicht nachweisen können, denn es ist nicht Dein Feld. Außerdem passt es nicht zum Thema.
Ich bin übrigens 1,8 m groß. Und Du?

Torfi
25.07.2006, 22:27
Definitiv. Es gibt einen starken hang zum Faschismus, selbst 40 Jahre Demokratie in der DDR konnten dies nicht eindämmen.

Just Amy
25.07.2006, 22:29
Und es stört Dich nicht im Geringsten, dass Du nicht selbst den nach Deiner Ansicht fähigsten Kandidaten wählen darfst, sondern Parteien Dir als mündigem Bürger den "fähigsten" Kandidaten aussuchen müssen?
ich darf in deutschland garnicht wählen.
mir als mündigem bürger ist klar, daß der fähigste sich sein team sucht. und mir ist auch klar, daß die absolute mehrheit nicht zu mehr im stande ist, als parteien zu wählen.

Just Amy
25.07.2006, 22:31
Du bist doch geistig schon längst ausgestiegen. Deine Postings bestehen nur noch aus 1-3 Zeilen. Selbst wenn Krascher Unrecht haben sollte: Du wirst es ihm nicht nachweisen können, denn es ist nicht Dein Feld. Außerdem passt es nicht zum Thema.
Ich bin übrigens 1,8 m groß. Und Du?
ich weiß genug darüber, um zu wissen, daß es an kraschers "geistes"zustand liegt, nicht an meiner argumentation, daß ich ihn nicht zur vernunft bringe.

in etwa gleich groß, sagt mein paß. war aber nicht auf die körpergröße bezogen.

aber Du hast recht, ich bin ausgestiegen. der ist so irr, daß ich fürchte mich anzustecken.

Nissen76
25.07.2006, 22:35
Könntet ihr Felslemuren mal wieder zum Thema kommen, bevor ihr vollständig in die Realsatire abgleitet?

Nissen76
25.07.2006, 22:39
in etwa gleich groß, sagt mein paß. war aber nicht auf die körpergröße bezogen.Ist für Dich auch einsvierundsechzig gleich groß?

Just Amy
25.07.2006, 22:42
Ist für Dich auch einsvierundsechzig gleich groß?
um himmels willen nein! mein paß sagt 1,80, wird knapp drunter sein.

KrascherHistory
26.07.2006, 06:02
Moin.

Na, ihr seid ja wieder VOLL im Thema !!! MfG K

KrascherHistory
26.07.2006, 06:46
Moin.

Boah. Hammer. Du eierst ja schon wieder.....und immer weiter...
Ich gebe mal kurze Anmerkungen zu den "tollen" Absätzen.

shigymigy 1. es geht nicht um meine Gunsten oder was auch immer sondern um Fakten
nämlich den unterzeichneten einigungsvertrag am 21.8.1990 -- danach ging es durchdie rechtsnorm instanzen in ddr und brd. Am 21.9.1990 wurde der Vertrag von bundestag und bundesrat mit erforderlicher mehrheit verabschiedet

"...danach ging es durch die rechtsnorm instanzen in ddr und brd. ..."
??? Was soll das bedeuten ??? Ist nicht dein Gebiet, oder ?

2. Gesetzblatt der DDR vom 28.9.1990 Teil 1 Nr. 64 Seite 1627 wurde nach ddr rechtsnorm der Einigungsvertrag mit den von mir genannten änderungen der rechtskraft des ländereinführungsgesetzes ( termin nun 3.10.1990) veröffentlicht.

Käse. Du hast bereits bestätigt, das das L.Einführungsgesetz erst per 14.10.1990 in Kraft trat, diesem Fakt aber bisher unbegründet Unerheblichkeit bescheinigt. Was soll der Absatz ?

3. eine "Abhandlung" wurde im DVBl am 1.10.1991 geschrieben über die Konstituierung der Bundesländer auf den Seiten 1014 ff . Dort wird mit verweiss auf die infrage kommenden § auf 1o seiten stellung bezogen und dient bis heute als grundlage für basisentscheidungen. mein tip lesen -- ist sehr interessant.

Mich interessieren keine überflüssigen Abhandlungen. Der nächste Worthülsen-Absatz.

4. der Beitrittsbeschluss erfolgte ausserdem am 23.8.1990 und nicht wie ich dachte am 26?.8.1990 -- aber mein fragezeichen signalisierte ja das ich den genauen tag su dem kopf nicht wußte.

Nochmal was zum Beitritt !? Weiterer überflüssiger Absatz.

5. der am 28.9.1990 in der ddr veröffentlichte einigungsvertrag wurde dann -- zeitlich richtig am 28.9.1990 im bundesgesetzblatt nr 35 z1998a blatt 885 ff veröffentlicht. verfassungsauftrag jeder regierung der brd war für eine wiedervereinigung einzutreten -- das ist aber ein anderes thema.

Hä ? Was hat eine Veröffentlichung im "Staat DDR" mit BBBl BRD zu tun ? Vor allen Dingen taggleich ? Nächster Hülsen-Absatz.

6. die zeitliche änderung wurde in der anlageII, kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt II geregelt. dort steht dass im ländereinführungsgesetz an die stelle des datum 14.10.1990 das datum 3.10.1990 tritt.
zulesen auch im gesetzblatt der ddr teil I Nr 64 ausgabe 28.9.1990 seite 1890


Schöner Absatz.

7.es konnte nur der 3.10.1990 als frühest möglicher termin einer wiedervereinigung erfolgen, weil auf dem ksze treffen am 2.10.1990 eine formelle information und zustimmung erfolgen sollte.


Boah ! Klingt wie: Ostern kann terminlich nur in einem best. Korridor liegen, weil der Weihnachtsmann von seinem suspensiven Veto nur partiell und manchmal auch nur formell gebrauch machen darf oder kann. Der Osterhase hat nur ein formelles Veto, welches manchmal auch ein suspensives ist.
DAS BIST DU !!!

8. das ländereinführungsgesetz vom 22.7.1990 wurde erstmalig mit datum 14.8.1990 im gesetzblatt der ddr veröffentlicht und sollte rechtskraft erlangen am 14.10.1990, Gesetzblatt der ddr Teil I Nr 51 .


"sollte rechtskraft erlangen am 14.10.1990" Hey, ich habe etwas "Inhalt" gefunden ! Sollte ? Das Gesetz trat definitiv erst am 14.10.1990 in Kraft.

diese ganzen unterlagen liegen mir vor -- jeder kann sich die in einer biblothek besorgen oder beim bundesanzeiger bestellen. nun genug quellen bekommen?


Sicherlich hast du etwas zu Hause rum liegen. Relevante Unterlagen scheinen es nicht zu sein. Hat dich dein Anwalt wohl angesch..... .

nehme bitte zur kenntnis, das meine familie tausende in prozesse gesteckt hat um wieder in besitz von eigentum zu kommen -- aktenordner mit rechtgutachten und ach so schlauen juristischen experten -- die vermutlich urheber solcher witzigen gedanken sind -- die du hier verbreitest -- bis zum eugh -- und die prozesse laufen immer noch -- jede silbe in den verträgen wird von juristen auf für und wider geprüft - unterlagen - protokolle der sitzungen - stenomitschriften der bundestagssitzungen - ausschüsse -- der ddr volkskammersitzungen -memoarien der damaligen politiker -briefwechsel mit den politkiern usw.usw. 6 jahre ---uznd du willst mir hier ungenauigkeit vorwerfen -- oder eierei -- bitte lass das, es macht dich unwürdig.

Unwürdig ? Ich hoffe nicht. Aberkennung von Würde ginge dann echt schnell in Dtl.
Zur Kenntnisnahme !? Du weißt was dieser Begriff beim "Richter" bedeutet ???

schönen abend beim recherchieren und studium der Gesetzblätter und GG.
gebe dir einen tip : art 144 gg kann man löschen -- macht das gg aber auch nicht ungültig. haben die nur vergessen ??

Kleiner Gegen-Tip: da du die NKdF zur Rechtsnorm erhoben hast, brauchen wir ja überhaupt kein gültiges GG mehr, weil wir uns einfach die Artikel raussuchen können, die wir gerade brauchen. Ob die Rechtsnormen in sich noch schlüssig, oder wie beim GG per 18.7.1990 geschehen, ganz aufgehoben werden, wäre dann egal.

Jetzt bekommst du mal einen richtigen (sogar unanfechtbaren) Beschluß des Landgerichts Berlin: Beschluß (368) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) vom 12.08.2005
"Die Auffassung des Angeklagten ist zwar insoweit zuzugeben, dass Art.23 GG a.F. - wohl aufgrund der Eilbedürftigkeit und Hektik des Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs. 1 am tage nach der Verkündung, mithin am 29.09.1990, in Kraft getretene Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben wurde und folglich bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen ist."

Ist das jetzt klar ? Versuche nicht zu interpretieren. Das LG Berlin läßt keinen Raum zum interpretieren, nicht einmal für Dich.

Jetzt kanns du weiter rumdoktern. Mehr nicht.
Kein Art. 23GG a.F., kein Beitritt.
Per 1998 gab es auch noch kein Art. 23 GG, s. Beck-Texte.

Deine Anwälte haben dich nur abgezockt. Deswegen dein überflüssiger - und zudem völlig unsachlicher - Kampf gegen Windmühlen.

Viel Spaß beim vernichten deiner Unterlagen. MfG K

KrascherHistory
26.07.2006, 06:59
ich darf in deutschland garnicht wählen.
mir als mündigem bürger ist klar, daß der fähigste sich sein team sucht. und mir ist auch klar, daß die absolute mehrheit nicht zu mehr im stande ist, als parteien zu wählen.

Moin.

Gruß nach Österreich.
Zur Erinnerung:

BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 usw.

BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63
Urteil S.5, 3.Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"

Was weißt du besser als das Bundesverfassungsgericht ? Klär mich auf !

ich hätt gern den kontext gehabt.

Das ist nur eine Sachstandsanfrage. Wie weit bist Du ?
Ist wie bei Deutschen Gerichten oder Beschlüssen: wenn du nicht innerhalb der Frist widersprichst, stimmst du zu ! Hört sich besch..... an, ist leider BRD-Recht. MfG Kra

shigymigy
26.07.2006, 09:52
Moin.

den unterzeichneten einigungsvertrag am 21.8.1990 -- 2. Gesetzblatt der DDR vom 28.9.1990 Teil 1 Nr. 64 Seite 1627 wurde nach ddr rechtsnorm der Einigungsvertrag mit den von mir genannten änderungen der rechtskraft des ländereinführungsgesetzes ( termin nun 3.10.1990) veröffentlicht.

Käse. Du hast bereits bestätigt, das das L.Einführungsgesetz erst per 14.10.1990 in Kraft trat, :wand: :wand: diesem Fakt aber bisher unbegründet Unerheblichkeit bescheinigt. :lol:

3. eine "Abhandlung" wurde im DVBl am 1.10.1991 geschrieben über die Konstituierung der Bundesländer auf den Seiten 1014 ff . Dort wird mit verweiss auf die infrage kommenden § auf 1o seiten stellung bezogen und dient bis heute als grundlage für basisentscheidungen. mein tip lesen -- ist sehr interessant.

Mich interessieren keine überflüssigen Abhandlungen.:

5. der am 28.9.1990 in der ddr veröffentlichte einigungsvertrag wurde dann -- zeitlich richtig am 28.9.1990 im bundesgesetzblatt nr 35 z1998a blatt 885 ff veröffentlicht. verfassungsauftrag jeder regierung der brd war für eine wiedervereinigung einzutreten -- das ist aber ein anderes thema.

Hä ? Was hat eine Veröffentlichung im "Staat DDR" mit BBBl BRD zu tun ? Vor allen Dingen taggleich ? :wand: [U]Weil zwei einen Vertrag schlossen cleveres bürschchen -- ddr und brd -daher in beiden staaten veröffentlicht mit entsprechender rechtskraftwirkung:)) :))


6. die zeitliche änderung wurde in der anlageII, kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt II geregelt. dort steht dass im ländereinführungsgesetz an die stelle des datum 14.10.1990 das datum 3.10.1990 :lesma: tritt.
zulesen auch im gesetzblatt der ddr teil I Nr 64 ausgabe 28.9.1990 seite 1890


7.es konnte nur der 3.10.1990 als frühest möglicher termin einer wiedervereinigung erfolgen, weil auf dem ksze treffen am 2.10.1990 eine formelle information und zustimmung erfolgen sollte.


Boah ! Klingt wie: Ostern kann terminlich nur in einem best. Korridor liegen, :top: ( 40 Tage nach Aschermittwoch ) :cool: weil der Weihnachtsmann :wand: ( hat damit nichts zu tun) von seinem suspensiven Veto nur partiell und manchmal auch nur formell gebrauch machen darf oder kann. Der Osterhase hat nur ein formelles Veto, welches manchmal auch ein suspensives ist.

Du schreibts fiel unsinn -- merkst du das nicht?:lach:

8. das ländereinführungsgesetz vom 22.7.1990 wurde erstmalig mit datum 14.8.1990 im gesetzblatt der ddr veröffentlicht und sollte rechtskraft erlangen am 14.10.1990, Gesetzblatt der ddr Teil I Nr 51 .

Das Gesetz trat definitiv erst am 14.10.1990 in Kraft.:wand:

Es wird allmählich langweilig -- hast du irgend ein gesundheitliches problem?:rolleyes:

Jetzt bekommst du mal einen richtigen (sogar unanfechtbaren) Beschluß des Landgerichts Berlin: Beschluß (368) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) vom 12.08.20058o
"Die Auffassung des Angeklagten ist zwar insoweit zuzugeben, dass Art.23 GG a.F. - wohl aufgrund der Eilbedürftigkeit und Hektik des Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs. 1 am tage nach der Verkündung, mithin am 29.09.1990, in Kraft getretene Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben wurde und folglich bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen ist."

und was ist an dem urteil bemerkenswert? weil man dir oder dem kläger nochmal erklären mußte? :))

Jetzt kanns du weiter rumdoktern. Mehr nicht.
Kein Art. 23GG a.F., kein Beitritt. :wand: :help:

du hast wieder vergessen, dass nicht dem artikel beigetreten wurde sondern gemäß artikeln

da ich ein geduldiger mitmensch bin habe ich erneut in rot deine fehler beim logischen denken angezeigt.

und wenn du denn immer noch glaubst, dass in der präambel das gebiet wo die deutschen leben nicht beschrieben ist, du immer noch glaubst die ddr wäre dem art 23 a.f gg beigetreten und eigentlich ist das alles sowieso nur 60 jahre eine nicht legale regierung die dich bevormundet, alle gesetze keine rechtsnorm haben --- dann handel danach -- zitiere keine Urteil von (illegalen)Gerichten -- geh da gar nicht erst hin -- die sind illegal -- gebe den Personal ausweis ab -- personal von illegalen instutionen will man wohl nicht sein -- hau einfach ab -- geh ins ausland umd melde dich als politischer flüchtling aus dem unrechtsstaat brd :lach:

und hiermit beende ich den dialog -- es gibt dazu nichts weiters zu sagen

was machst du eigentlich beruflich ??? nur so als warnung -- für die mitmenschen:cool:

Just Amy
26.07.2006, 10:24
Moin.

Gruß nach Österreich.
Zur Erinnerung:

BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 usw.

BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63
Urteil S.5, 3.Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"

Was weißt du besser als das Bundesverfassungsgericht ? Klär mich auf !

ich hätt gern den kontext gehabt.

Das ist nur eine Sachstandsanfrage. Wie weit bist Du ?
Ist wie bei Deutschen Gerichten oder Beschlüssen: wenn du nicht innerhalb der Frist widersprichst, stimmst du zu ! Hört sich besch..... an, ist leider BRD-Recht. MfG Kra
Du sollst denkontext posten, aus dem wohl erkenntlich werden wird, daß hierbei nicht in zweifel gezogen wird, daß die BRD der natürliche geltungsbereich des GG ist.

verfassungen wirken naturgemäß nach innen. näheres ist fein, aber nicht notwendig.

shigymigy
26.07.2006, 10:40
Du sollst denkontext posten, aus dem wohl erkenntlich werden wird, daß hierbei nicht in zweifel gezogen wird, daß die BRD der natürliche geltungsbereich des GG ist.

verfassungen wirken naturgemäß nach innen. näheres ist fein, aber nicht notwendig.

in der präambel des gg steht : für wen das gg ist -- die deutschen:cool:
in der präambel steht : wo leben die deutsche -- in den ländern .....:cool:

beides in der präambel hat also bezug zu einander. ;) :cool:

KrascherHistory ist mental nicht dazu in der lage juristische Sätze in deutsch zu verstehen -- therapeutische hilfe ist wohl erforderlich:lach: :lach: :lach:

KrascherHistory
26.07.2006, 11:04
in der präambel des gg steht : für wen das gg ist -- die deutschen:cool:
in der präambel steht : wo leben die deutsche -- in den ländern .....:cool:

beides in der präambel hat also bezug zu einander. ;) :cool:

KrascherHistory ist mental nicht dazu in der lage juristische Sätze in deutsch zu verstehen -- therapeutische hilfe ist wohl erforderlich:lach: :lach: :lach:

Moin.

In der Präambel kann stehen was will. Den Creifelds hinsichtlich der Rechtsunerheblichkeit habe ich zitiert.

Von dir ? NIX

Es gilt FÜR Deutsche und DORT wo sie leben. Ja und ?

Deutsche (Staatsangehörigkeit "Deutsch"/dolle Wurst) leben auch in Spanien oder sonst wo.

Zonenlogik: also gilt es nur in der BRD ?!?

Deine Anwälte haben dich ganz schön abgezockt, oder ?

MfG K

KrascherHistory
26.07.2006, 11:07
da ich ein geduldiger mitmensch bin habe ich erneut in rot deine fehler beim logischen denken angezeigt.

und wenn du denn immer noch glaubst, dass in der präambel das gebiet wo die deutschen leben nicht beschrieben ist, du immer noch glaubst die ddr wäre dem art 23 a.f gg beigetreten und eigentlich ist das alles sowieso nur 60 jahre eine nicht legale regierung die dich bevormundet, alle gesetze keine rechtsnorm haben --- dann handel danach -- zitiere keine Urteil von (illegalen)Gerichten -- geh da gar nicht erst hin -- die sind illegal -- gebe den Personal ausweis ab -- personal von illegalen instutionen will man wohl nicht sein -- hau einfach ab -- geh ins ausland umd melde dich als politischer flüchtling aus dem unrechtsstaat brd :lach:

und hiermit beende ich den dialog -- es gibt dazu nichts weiters zu sagen

was machst du eigentlich beruflich ??? nur so als warnung -- für die mitmenschen:cool:

Moin

Du schreibts fiel unsinn -- merkst du das nicht?

Da fiel der Unsinn um. Bum.

Also das mit den Smileys: beeindruckend.

Ja. Jetzt glaube ich auch das du Recht. Hast.

MfG K

KrascherHistory
26.07.2006, 11:09
Du sollst denkontext posten, aus dem wohl erkenntlich werden wird, daß hierbei nicht in zweifel gezogen wird, daß die BRD der natürliche geltungsbereich des GG ist.

verfassungen wirken naturgemäß nach innen. näheres ist fein, aber nicht notwendig.

Moin

Sorry.

Habe gar nicht gelesen, das du ne Ösi-Maus bist.

Nochmals sorry.

Hatte dich "falsch" eingestuft.

MfG K

Just Amy
26.07.2006, 11:25
Moin

Sorry.

Habe gar nicht gelesen, das du ne Ösi-Maus bist.

Nochmals sorry.

Hatte dich "falsch" eingestuft.

MfG K
Du tuts es schon wieder. und Du postest nicht den kontext. ts ts ts

KrascherHistory
26.07.2006, 11:36
Moin

shigymigy
da ich ein geduldiger mitmensch bin habe ich erneut in rot deine fehler beim logischen denken angezeigt.

Geduldig hast du alle Rechnungen vom Anwalt bezahlt. Er war so zuversichtlich. "Daraus machen wir einen Präzedenzfall". Man warst du stolz auf deinen Vorgang. Mußtest ihn richtig trösten als dein Begehren auch in der 2. Instanz abgeschmettert wurde. Schade. Lag wohl am "falschen" Richter.

Hattest aber ein gutes Gefühl, als du die Kohle für den Juristen gezahlt hast. Ob ihn das wohl ein bischen tröstet ?

und wenn du denn immer noch glaubst, dass in der präambel das gebiet wo die deutschen leben nicht beschrieben ist

Falsch mein "Gudster". Ich habe bewiesen, dass es so ist. Interessiert dich aber nicht. Smiley ersetzt jedes Argument. Der Joker sozusagen.
Ebenfalls habe ich bewiesen, das diese Präambel-Diskussion völlig überflüssig ist, weil die Präambel ebenfall gestrichen wurde.
Ebenfalls ist - bisher noch nicht widerlegt - belegt lt. Creifelds, das der Präambel keine Rechtserheblichkeit beigemessen wird.
Für Ossi: doas is shit-egal, was da drinn stähen tut !!

Ruhig nochmal lesen (auch wenns schwer fällt):
Jetzt bekommst du mal einen richtigen (sogar unanfechtbaren) Beschluß des Landgerichts Berlin: Beschluß (368) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) vom 12.08.2005
"Die Auffassung des Angeklagten ist zwar insoweit zuzugeben, dass Art.23 GG a.F. - wohl aufgrund der Eilbedürftigkeit und Hektik des Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs. 1 am tage nach der Verkündung, mithin am 29.09.1990, in Kraft getretene Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben wurde und folglich bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen ist."

und was ist an dem urteil bemerkenswert? weil man dir oder dem kläger nochmal erklären mußte?

Klar da der Inhalt für dich nicht wichtig ist. Es belegt - von einem Spruchkörper eines LG / also nicht von dir - das, entgegen deiner Behauptung, der Art.23.a.F. zum Beitrittstermin nicht mehr bestand.
Punkt 1

Mit den oft zitierten Beck-Texten 35.Auflage von 1998 habe ich zudem bewiesen, das auch noch 1998 kein Art.23 im GG zu finden ist.
Punkt 2

Fazit (wohl schon zu viel für dich, ich machs trotzdem):
Streichung Art. 23 a.F. VOR dem 3.10.1990 und bis mind. 8 Jahre danach auch noch kein Art.23.

Ist das noch strittig ?

MfG K

KrascherHistory
26.07.2006, 11:37
Du tuts es schon wieder. und Du postest nicht den kontext. ts ts ts

Moin.

Wozu ? Bist nicht die Zielgruppe. Danke. MfG K

malnachdenken
26.07.2006, 11:38
Moin.

Wozu ? Bist nicht die Zielgruppe. Danke. MfG K


Dann gib doch einfach zu, dass Du hier offenbar etwas verschweigst, was gegen Deine Behauptungen spricht.

Und Deine Beleidigungen kannst Du dir sparen.

shigymigy
26.07.2006, 11:42
Moin.

In der Präambel kann stehen was will. Den Creifelds hinsichtlich der Rechtsunerheblichkeit habe ich zitiert.?(

Es gilt FÜR Deutsche und DORT wo sie leben. 8o

Deutsche (Staatsangehörigkeit "Deutsch"/dolle Wurst) leben auch in Spanien oder sonst wo.:]

Zonenlogik ( kommst du von dort????): also gilt es nur in der BRD ?!? :respekt: er hat es begriffen 8o
MfG K


Den Creifelds = was soll das sein??(
Rechtsunerheblichkeit = dolles Wort -- Beispiel?:rolleyes:
Spanien = steht nicht in der Präambel oder?:( ?(

möchtest du mit deinem ganzen posten und deinem recherchieren nicht mal mit den wirklichen Fragezeichen des Einigungsvertrages auseinandersetzen? Nämlich die Dinge die tatsächlich nachdenklich und juristisch kritisch sind??

du bist auf dem totalen holzweg -- möchtest du die biographie der "reichsregierungsmitglieder?" -- vergiß diese verwirrten. wenn es helfen würde-- wenn es wahr wäre - warum würden dann nicht alle ausländer -alle die mit behörden und justitz zu tun haben -- sofort deine hier verbreiteten (märchen)geschichten verwenden -- oder besser wenn einer erfolg hatte - wirklichen erfolg und nicht den unsinn den ich nachgeprüft habe in düsseldorf und sachsen -- warum kopiert sich so ein erfolg nicht?

ich muß lachen -- tut mir leid -- dein posten ist einfach lächerlich:lach: :lach:

malnachdenken
26.07.2006, 11:46
Den Creifelds hinsichtlich der Rechtsunerheblichkeit habe ich zitiert.



Und bei Maunz/Dürig-Scholz steht wieder was anderes.

Just Amy
26.07.2006, 11:51
Moin.

Wozu ? Bist nicht die Zielgruppe. Danke. MfG K
weil es richtig wäre, zitate nicht durch weglassen des kontexts zu verfälschen.

KrascherHistory
26.07.2006, 12:04
Moin

shigymigy Den Creifelds = was soll das sein??(
Rechtsunerheblichkeit = dolles Wort -- Beispiel?:rolleyes:
Spanien = steht nicht in der Präambel oder?:( ?(

Genau das meine ich !
Einfach juristische Begrifflichkeiten sind so gar nicht dein Ding. Dennoch "Riespäckt Alter" mit welchem Biß du deine Unlogik verteidigst und wie kreativ du die Argumenten-Joker, den Smiley setzt.

Die Antwortenfolge ist identisch mit deiner Fragefolge:

Creifelds = Rechtswörterbuch, s. Prämbel (unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der P. nicht beigemessen. Zu deutsch: keine jur. Auswirkung auf einen Vertrag oder den nachfolgenden Text.) ZUSTIMMUNG ? WENN NEIN: WARUM ?

Beispiel für Rechtsunerheblichkeit lt. Creifelds: der Inhalt der Präambel. ZUSTIMMUNG ? WENN NEIN: WARUM ?

Spanien steht nicht in der Präambel. Richtig !

MfG K

KrascherHistory
26.07.2006, 12:06
weil es richtig wäre, zitate nicht durch weglassen des kontexts zu verfälschen.

Moin. Zustimmung, wenn es in diesem Falle so wäre. Ist es aber nicht. Was du bestreitest. Also: beweg deinen Mors selbst. Ganz einfach. MfG K

shigymigy
26.07.2006, 12:30
Die Antwortenfolge ist identisch mit deiner Fragefolge:

Creifelds = Rechtswörterbuch, s. Prämbel (unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der P. nicht beigemessen. Zu deutsch: keine jur. Auswirkung auf einen Vertrag oder den nachfolgenden Text.) ZUSTIMMUNG ? WENN NEIN: WARUM ?

Beispiel für Rechtsunerheblichkeit lt. Creifelds: der Inhalt der Präambel. ZUSTIMMUNG ? WENN NEIN: WARUM ?

Spanien steht nicht in der Präambel. Richtig !

MfG K
unmittelbare nicht - das heißt eine mittelbare , denn wenn überhaupt keine hätte man dann eben das wort keine verwendet, oder? somit ist deine logische Schlußvolgerung eben wiederum falsch. Den von keiner ware eben nicht gesprochen oder geschrieben worden.

hier zeigt sich dein irrlaufen deutlich -- du hast dich noch nicht mit dem juristendeutsch auseinander gesetzt -- sondern interpretierst die worte nach allgemeiner sprachlogik -- und genau die gibt es in der juristerei nicht -- wie du in vielen vielen urteilen des bgh feststellen kannst.

Beispiel für Rechtsunerheblichkeit lt. Creifelds: der Inhalt der Präambel. ZUSTIMMUNG ? Diese Frage vertehe ich nicht.

in der von dir dargestellten Satz wird eine unmittelbare, verneint -- das hat mit rechtsunerheblich nun garnichts zu tun. den eine präambel an sich ist rechtserheblich um dein wort zu gebrauchen -denn die präambel ist aufgrund eines rechtsaktes im gg aufgenommen worden.

und sie hat augenscheinlich eine mittelbare funktion.8o

Just Amy
26.07.2006, 12:31
Moin. Zustimmung, wenn es in diesem Falle so wäre. Ist es aber nicht. Was du bestreitest. Also: beweg deinen Mors selbst. Ganz einfach. MfG K
ob es so ist kann man erst sehen, wenn der kontext gebracht wird. Deine weigerung spricht nicht dafür, daß Dein rausgerissenes zitat die von Dir insinuierte bedeutung hat.

GnomInc
26.07.2006, 12:51
ob es so ist kann man erst sehen, wenn der kontext gebracht wird. Deine weigerung spricht nicht dafür, daß Dein rausgerissenes zitat die von Dir insinuierte bedeutung hat.

Haha. Die alte Masche!
Wirf eine Nebelkerze und mische die Inhalte! Bist lustig , Just Amy.

Wenn du was drauf hättest, könntest du bitte mal die juristischen
Sachstände posten und deine eigene Wertung dazu darlegen.
Kannst du nicht , ich weiss.....:cool:

Just Amy
26.07.2006, 13:01
Haha. Die alte Masche!
Wirf eine Nebelkerze und mische die Inhalte! Bist lustig , Just Amy.

Wenn du was drauf hättest, könntest du bitte mal die juristischen
Sachstände posten und deine eigene Wertung dazu darlegen.
Kannst du nicht , ich weiss.....:cool:
was faselst Du immer von nebelkerzen? krascher ist derjenige, der hier nebulöse auszüge bringt, anstatt den kontext zuzugeben.

ich hab hier keine verfassunggerichtsentscheide herumliegen, tut leid.

shigymigy
26.07.2006, 13:10
was faselst Du immer von nebelkerzen? krascher ist derjenige, der hier nebulöse auszüge bringt, anstatt den kontext zuzugeben.

ich hab hier keine verfassunggerichtsentscheide herumliegen, tut leid.

nicht traurig sein die gibt es unter www.bundesverfassungsgericht.de in hülle und fülle -- solltest aber nicht ausdrucken ist zu teuer ( tinte) speichern reicht -- findest dann auch schneller die textstellen:))

KrascherHistory
26.07.2006, 13:15
Moin


unmittelbare nicht - das heißt eine mittelbare , denn wenn überhaupt keine hätte man dann eben das wort keine verwendet, oder? somit ist deine logische Schlußvolgerung eben wiederum falsch. Den von keiner ware eben nicht gesprochen oder geschrieben worden.

hier zeigt sich dein irrlaufen deutlich -- du hast dich noch nicht mit dem juristendeutsch auseinander gesetzt -- sondern interpretierst die worte nach allgemeiner sprachlogik -- und genau die gibt es in der juristerei nicht -- wie du in vielen vielen urteilen des bgh feststellen kannst.

Beispiel für Rechtsunerheblichkeit lt. Creifelds: der Inhalt der Präambel. ZUSTIMMUNG ? Diese Frage vertehe ich nicht.

in der von dir dargestellten Satz wird eine unmittelbare, verneint -- das hat mit rechtsunerheblich nun garnichts zu tun. den eine präambel an sich ist rechtserheblich um dein wort zu gebrauchen -denn die präambel ist aufgrund eines rechtsaktes im gg aufgenommen worden.

und sie hat augenscheinlich eine mittelbare funktion.8o

1.Beweis: deine Absätze: kein Beleg/Beweis nur Vermutungen/Interpretationsversuche.

Schön das die "Jungs" vom Creifelds Rechtswörterbuch alles unlogische Stümper sind. Ich zitiere nur. Vor 15 Minuten wußtest du nicht einmal was der Creifelds ist (Kenner!!) und jetzt zweifelst du die Logik an, die ich bloß abgeschrieben habe.
Hast keine Ahnung von unmittelbar und mittelbar und baust ein hübsches Kartenhaus aus Luftblasen.

Allein dein 1. Absatz ist an Dummheit nicht zu überbieten. Woher im "Westdeutschen" kommst du genau ? Waren die "Orte" jahrhundertelang abgeschnitten (Verwandtschaftsgrade von Eltern) ?

Du fragtest nach einem Beispiel für Rechtsunerheblichkeit: ich habe dir (lt. denselben Creifelds) den "INHALT einer Präambel" genannt.
Mit dem Wort "Zustimmung" fragte ich nach, ob dir das Beispiel denn so genehm ist ?

Deine Antwort:

ICH VERSTEHE DIE FRAGE NICHT !:lach: :lach: :lach:

und sie hat augenscheinlich eine mittelbare funktion.
Ja ! Genau ! Die des Vorwortes ! Mehr nicht !

Ich halte dich mal in mittelbarer nicht unmittelbarer Beobachtung. MfG K

Just Amy
26.07.2006, 13:20
nicht traurig sein die gibt es unter www.bundesverfassungsgericht.de in hülle und fülle -- solltest aber nicht ausdrucken ist zu teuer ( tinte) speichern reicht -- findest dann auch schneller die textstellen:))
bist Du so gut, und zeigst, wo man dort entscheidungen aus den 1960ern findet?

shigymigy
26.07.2006, 13:28
Moin Vermutungen/Interpretationsversuche. Ich halte dich mal in mittelbarer nicht unmittelbarer Beobachtung. MfG K

ich habe versucht dich vor weiteren lächerlichkeiten zu bewahren -- mach was du willst -- das ist in deutschland -- im rahmen der gesetze -- erlaubt.

eine unmittelbare beobachtung setzt vorraus das du weiß wer ich bin - wo ich bin usw.

eine mittelbare beobachtung hier im forum sei dir unbenommen -- nur tust du mir einen gefallen -- schweig einfach wenn du merkst das man dir auf deiner geistighöhe nicht folgen kann -- ich bücke mich nicht mehr ohne vergütung.

nicht böse sein -- das ist eine altersbedingte erfahrung.

shigymigy
26.07.2006, 13:31
bist Du so gut, und zeigst, wo man dort entscheidungen aus den 1960ern findet?

haben die nicht erfasst --gehst zum nächsten landgericht oder uni oder biblothek -- dafindest du alles und kannst es fotokopieren -- dauert aber eine weile -- nimm dir zeit dabei.

KrascherHistory
26.07.2006, 13:40
ich habe versucht dich vor weiteren lächerlichkeiten zu bewahren -- mach was du willst -- das ist in deutschland -- im rahmen der gesetze -- erlaubt.

eine unmittelbare beobachtung setzt vorraus das du weiß wer ich bin - wo ich bin usw.

eine mittelbare beobachtung hier im forum sei dir unbenommen -- nur tust du mir einen gefallen -- schweig einfach wenn du merkst das man dir auf deiner geistighöhe nicht folgen kann -- ich bücke mich nicht mehr ohne vergütung.

nicht böse sein -- das ist eine altersbedingte erfahrung.

Moin.

Also ist der Unterschied geläufig. Warum fragst du dann so dämlich danach ? Das meine ich mit Nebelgranaten. Du bleibst nie in der Sache. Rumeiern nennt man das.

Ich sehe weder eine altersbedingte noch irgendeine Erfahrung.

MfG K

shigymigy
26.07.2006, 13:48
Moin.Also ist der Unterschied geläufig. MfG K

würdest du nun bitte mich nicht mehr ungefragt ansprechen -- du störst nicht nur mich sondern es stört die gemeinschaft der forum user -- postings ohne ende mit -- ich will aber recht haben -- zu senden.

ich dachte du bist dem infantilen handeln überdrüssig -- ich stelle fest du bewegst dich am rande der debilität.

Herr Bratbäcker
26.07.2006, 13:53
- ich stelle fest du bewegst dich am rande der debilität.
Wie, was? KrascherHistory ist doof? 8o

Kannst du deine Argumentation auch näher belegen bzw. Beweise dafür erbringen?:]

shigymigy
26.07.2006, 14:00
Wie, was? KrascherHistory ist doof? 8o

Kannst du deine Argumentation auch näher belegen bzw. Beweise dafür erbringen?:]

die in diesem tread von ihm gesandten posting dürften vollkommen ausreichen den begriff "unzurechnungsfähig" zumindest bei der von ihm dargestellten argumentationskette anzuwenden.

ohne diagnose am biologischen molekularen gesamtkomplex des individeum halte ich weitere diagnosen für gerechtfertigt aber nicht bewiesen.

KrascherHistory
26.07.2006, 14:21
Moin.


die in diesem tread von ihm gesandten posting dürften vollkommen ausreichen den begriff "unzurechnungsfähig" zumindest bei der von ihm dargestellten argumentationskette anzuwenden.

ohne diagnose am biologischen molekularen gesamtkomplex des individeum halte ich weitere diagnosen für gerechtfertigt aber nicht bewiesen.

Riespekt Alter, Riespekt.:respekt:

So´n Schwachsinnstext will man erstmal finden. Sinnloses bla bla in den Raum gestellt.
Keine Beleidigung, aber Alter mal ehrlich: tu tickst doch nicht mehr oder ?

Mfg K

KrascherHistory
26.07.2006, 14:28
ich habe versucht dich vor weiteren lächerlichkeiten zu bewahren -- -- ich bücke mich nicht mehr ohne vergütung.

Moin. Du Guter, du. Bücken ? Ich dachte du bist keine Frau (Spaß muß sein) !?MfG K

GnomInc
26.07.2006, 14:43
Kannst du deine Argumentation auch näher belegen bzw. Beweise dafür erbringen?:]

Das wird extrem schwierig.
shigymigy wollte aus der Präambel zum GG herleiten, welchen Geltungsbereich
Gesetze der BRD haben. Die Präambel würde damit Recht setzen!!!

Ich weiss zwar, das die Richter in Karlsruhe schonmal in den Protokollen des
Verfassungsrates gestöbert haben, um aufzuhellen , wie bestimmte Dinge
denn nun gemeint waren, aber die Präambel haben sie dazu m.W. noch nie
genutzt.

shigymigy
26.07.2006, 15:05
shigymigy wollte aus der Präambel zum GG herleiten, welchen Geltungsbereich
Gesetze der BRD haben. Die Präambel würde damit Recht setzen!!!

Ich weiss zwar, das die Richter in Karlsruhe schonmal in den Protokollen des Verfassungsrates gestöbert haben, um aufzuhellen , wie bestimmte Dinge denn nun gemeint waren, aber die Präambel haben sie dazu m.W. noch nie genutzt.

grundsätzlich stellt sich doch die frage -- muß eine verfassung -- ein gg -- überhaupt ein gebiet benennen -- und wenn ja für wen? für wen ist bei uns im gg an vielen stellen erklärt. bliebe das gebiet -- auch das ist erwähnt.

im alten artikel 23 a.f waren einige bundesländer auch nicht aufgeführt -- hat das jemand angezweifelt ? nie gehört.

welche verfassung hat eine hoheitsgebietsbestimmung ? amerika? england? israel? und und und -- was ist mit diesen ländern die in ihrer verfassung kein gebiet benannt haben -- oder noch schlimmer keine verfassung haben -- deren gesetze sind nichts wert??

die präambel wurde ausserdem vom bverfg sehr oft genutzt -- da irrst du dich -- nur ein paar stichworte -- dkp - wiedervereinigung verfassungsauftrag -- oder neisse linie -- und und und.

also tut mir einen gefallen nicht diesen unsinn weiter -- biiiiittteeee.;)

KrascherHistory
27.07.2006, 11:47
Das wird extrem schwierig.
shigymigy wollte aus der Präambel zum GG herleiten, welchen Geltungsbereich
Gesetze der BRD haben. Die Präambel würde damit Recht setzen!!!

Ich weiss zwar, das die Richter in Karlsruhe schonmal in den Protokollen des
Verfassungsrates gestöbert haben, um aufzuhellen , wie bestimmte Dinge
denn nun gemeint waren, aber die Präambel haben sie dazu m.W. noch nie
genutzt.

Moin.
Ist ganz einfach.

1. Rechtsnorm: was in der Präambel steht ist unwichtig (Creifelds Rechtswörterbuch: "unm. Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen"). Also klar: nur ein Vorwort.
Die Präambel "setzt" kein Recht. Hat sie nie und wird sie nie. Warum ? Weil es im dt. Rechtsraum nun mal die Rechtsnorm ist. Ganz einfach, oder.

Ich muß mir bei der Betrachtung keine Gedanken über Rechtsnormen in China oder den USA machen. Dort gelten andere Rechtsnormen. Auch das ist einfach.

Wenn es irgendwelche Urteile oder Beschlüsse geben soll, in der die Präambel - entgegen der Rechtsnorm - etwas anderes als ein Vorwort ist, sind diese nichtig.

Warum glaubt ihr eigentlich das ein Richter Gesetze, Rechtsnormen erfinden oder auslegen soll. Er soll sie anwenden. Nix anderes.

Ich habe aber noch keins von diesen dubiosen Urteilen gesehen. Wo sind sie ?
Ergo: es gibt sie nicht.

Rechtsnorm: ein Gesetz braucht jederzeit seinen Geltungsbereich
Rechtsnorm: kein Geltungsbereich, Gesetz nichtig, d.h. KEIN Gesetz
Rechtsnorm: Präambel ersetzt keinen fehlenden Geltungsbereich.
Rechtsnorm: über Jahrhunderte/Jahrtausende in Gesellschaften, Völkern gereiftes Recht, das in ziv. Gesellschaften in Form einer Verfassung FREI von Zwang zu Papier gebracht wird, oder durch andere Form von Gesetzen (z.B.England)
Rechtsnorm: können durch Gesetze/Verordnungen nicht eingeschränkt oder beschnitten werden
Rechtsnorm: Gesetze die Rechtsnormen widersprechen sind nichtig.
Rechtsnormen sehen überall auf diesem Planeten anders aus, weil die hist./kult. Entwicklung ebenfalls differieren; ich kann mir über das "Hand abschlagen bei Diebstahl" in anderen Kulturkreisen kein Urteil erlauben: es sind deren Rechtsnormen. Nicht meine.
Rechtsnormen: sind bei Eingeborenenstämmen ebenfalls vorh. nur in anderer Form und i.d.R. nicht zu Papier gebracht. Komischerweise kennt jeder Watussi seine Rechtsnormen....
.....nur die Schlaumeier in politikforen.de wollen mit Micky Mouse Paragraphen und Halbwissen Jahrhunderte alte Rechts- und Grundnormen für nichtig erklären.

Glauben ist keine Rechtsnorm
Halbwissen ist keine Rechtsnorm
Unwissenheit schon gar nicht.

Was ist daran so schwer ?

MfG K

malnachdenken
27.07.2006, 11:49
Moin.
Ist ganz einfach.

1. Rechtsnorm: was in der Präambel steht ist unwichtig (Creifelds Rechtswörterbuch: "unm. Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen"). Also klar: nur ein Vorwort.
Die Präambel "setzt" kein Recht. Hat sie nie und wird sie nie. Warum ? Weil es im dt. Rechtsraum nun mal die Rechtsnorm ist. Ganz einfach, oder.


Und Maunz/Dürig-Scholz sagt wieder was anderes.

KrascherHistory
27.07.2006, 12:05
Und Maunz/Dürig-Scholz sagt wieder was anderes.

Moin. Darst alles glauben. Rechtsnorm. MfG K

KrascherHistory
27.07.2006, 12:09
was faselst Du immer von nebelkerzen? krascher ist derjenige, der hier nebulöse auszüge bringt, anstatt den kontext zuzugeben.

ich hab hier keine verfassunggerichtsentscheide herumliegen, tut leid.

Moin. Dann antworte künftig entsprechend deines Kenntnisstandes und glaube nicht ständig zu wissen.
Ich habe die Quelle hinreichend genannt. Beweis erbracht.
Wenn deine "Fähigkeiten" nicht ausreichend sind die Quelle vollständig zu zitieren ist das nicht mein Problem.

MfG K

Just Amy
27.07.2006, 12:13
Moin. Dann antworte künftig entsprechend deines Kenntnisstandes und glaube nicht ständig zu wissen.
Ich habe die Quelle hinreichend genannt. Beweis erbracht.
Wenn deine "Fähigkeiten" nicht ausreichend sind die Quelle vollständig zu zitieren ist das nicht mein Problem.

MfG K
Deine quelle ist leider hier nicht einsehbar.

ich habe entsprechend meines kenntnisstandes geantwortet, daß Du einen absatz aus dem kontext gerissen hast und ich diesen lesen will, bevor ich akzeptiere, daß er das bedeutet, was DU suggerierst.

Du hats die qulle nicht vollständig zitiert, elender!

KrascherHistory
27.07.2006, 12:14
Moin.

im alten artikel 23 a.f waren einige bundesländer auch nicht aufgeführt -- hat das jemand angezweifelt ? nie gehört.

Einige ? Welche denn nicht ?

MfG K

KrascherHistory
27.07.2006, 12:16
Deine quelle ist leider hier nicht einsehbar.

ich habe entsprechend meines kenntnisstandes geantwortet, daß Du einen absatz aus dem kontext gerissen hast und ich diesen lesen will, bevor ich akzeptiere, daß er das bedeutet, was DU suggerierst.

Du hats die qulle nicht vollständig zitiert, elender!

Moin.

"Ich bin anderer Meinung, kann das aber nicht belegen"
wäre ein richtiger Satz auf den Sachverhalt.

MfG K

Just Amy
27.07.2006, 12:20
Moin.

"Ich bin anderer Meinung, kann das aber nicht belegen"
wäre ein richtiger Satz auf den Sachverhalt.

MfG K
ich habe Dich gebeten, so ehrlich zu sien, den kontext mitzuzitieren, das war zuviel verlangt.

shigymigy
27.07.2006, 12:26
Moin.Ist ganz einfach.1. Rechtsnorm: was in der Präambel steht ist unwichtig (Creifelds Rechtswörterbuch: "unm. Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen"). Also klar: nur ein Vorwort.Die Präambel "setzt" kein Recht. Hat sie nie und wird sie nie. Warum ? Weil es im dt. Rechtsraum nun mal die Rechtsnorm ist. Ganz einfach, oder.
Was ist daran so schwer ?MfG K

Eine Rechtsnorm wird immer nur von einem übergeordneten Gesetz vorgegeben. Welches Gesetz ist einer Verfassung und einem GG übergeordnet?

so einfach ist das.:))

wenn dem widersprochen wird -- welche bedeutung haben dann die landesverfassungen -- spätestens dort sind gebiete angegeben.:))

er will es nicht begreifen:lach: :lach: :lach:

KrascherHistory
27.07.2006, 12:30
ich habe Dich gebeten, so ehrlich zu sien, den kontext mitzuzitieren, das war zuviel verlangt.

Moin. 3 Urteile von 1963, 1967 und 2001 ! Und du ?

BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 usw.

BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63
Urteil S.5, 3.Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"

Rechtsnorm: Geltungsbereich. Klar. Einfach. Sachlich. Logisch.
Ansonsten: beim BVerfG o.a. Beschwerde einreichen und gut formulieren.

MfG K

Just Amy
27.07.2006, 12:32
Moin. 3 Urteile von 1963, 1967 und 2001 ! Und du ?

BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 usw.

BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63
Urteil S.5, 3.Absatz:

"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"

Rechtsnorm: Geltungsbereich. Klar. Einfach. Sachlich. Logisch.
Ansonsten: beim BVerfG o.a. Beschwerde einreichen und gut formulieren.
aus dem zitierten teil ist nicht ersichtlich, daß hier die BRD als prinzipieller geltungsbereich deutscher gesetze bezweifelt wird.

das zitat ist, so wie es ist, mehrdeutig und damit wertlos.
bitte poste den kontext.

KrascherHistory
27.07.2006, 12:42
Eine Rechtsnorm wird immer nur von einem übergeordneten Gesetz vorgegeben. Welches Gesetz ist einer Verfassung und einem GG übergeordnet?
so einfach ist das.
wenn dem widersprochen wird -- welche bedeutung haben dann die landesverfassungen -- spätestens dort sind gebiete angegeben.
er will es nicht begreifen

Moin.

Ey bin ich gerade geschäfstwürdig ? :)) :lach:

Einmal Deine Unkenntnis für alle:

Eine Rechtsnorm wird immer nur von einem übergeordneten Gesetz vorgegeben. Welches Gesetz ist einer Verfassung und einem GG übergeordnet?

Schon mal was von Art.25 GG gehört ?
GG steht für Grundgesetz.

Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

- unmittelbar - gefährliches Wort für dich, ich weiß.....

MfG K

KrascherHistory
27.07.2006, 12:46
aus dem zitierten teil ist nicht ersichtlich, daß hier die BRD als prinzipieller geltungsbereich deutscher gesetze bezweifelt wird.

das zitat ist, so wie es ist, mehrdeutig und damit wertlos.
bitte poste den kontext.

Moin

islam does not suck - - I do

Geht das auf die Augen ?

3 unterschiedliche Urteile (Beschlüsse)......beim letzten der entscheidende Zusatz (freiwillig hingeschrieben).....aktuelle zitierte Urteile kriegst du auch nicht ins Ösi-Land ???

Das ist aber doof. Hast du schon ein "Modem" im Haus ? MfG K

shigymigy
27.07.2006, 12:46
Moin.

im alten artikel 23 a.f waren einige bundesländer auch nicht aufgeführt -- hat das jemand angezweifelt ? nie gehört.

Einige ? Welche denn nicht ?

MfG K

Juristische Kurz-Lehrbücher Verlag C.H.Beck: Seite 47

Die Beitrittsklausel in Art. 23 S2 GG a.F

Das Grundgesetz stand von Anbeginn an anderen Teilen Deutschlands für einen frei gewählten Beitritt offen ( Art.23 Satz 2 GG a.F.) In diese Richtung wies auch schon die ursprüngliche Fassung der Präambel; dort hieß es, das Deutsche Volk in den zunächst zur Bundesrepublik gehörenden Ländern habe " auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war"; dort war auch der Verfassungsauftrag enthalten,"in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden". Folgerichtig bestimmte Art 23. Satz 1 GG a.F, das Grundgesetz gelte "zunächst" im Gebiet der dort aufgezählten Bundesländer der ersten Stunde. Die Möglichkeit, Verfassungsordnung des Grundgesetzes beizutreten, wurde vom Saarland ( Den Beitritt des Saarlandes erklärte der saarländische Landtag am 13.12.1956.Durch Bundesgestz vom 23.12.1956 BGBl.I.S.1011) wurde das Grundgesetz im Saarland am 1.1.1957 in Kraft gesetzt ( §§ 1 und 20)), und später von den Ländern der DDR wahrgenommen.

schreibts meter über meter über rechtsnormen und kennst die entwicklung des gg nicht und nicht den alten art.23.af ???

hör auf ,wir lachen uns hier wirklich einen pickel an den bauch
:lach: :lach: :lach: :lach:

KrascherHistory
27.07.2006, 12:50
Juristische Kurz-Lehrbücher Verlag C.H.Beck: Seite 47

Die Beitrittsklausel in Art. 23 S2 GG a.F

Das Grundgesetz stand von Anbeginn an anderen Teilen Deutschlands für einen frei gewählten Beitritt offen ( Art.23 Satz 2 GG a.F.) In diese Richtung wies auch schon die ursprüngliche Fassung der Präambel; dort hieß es, das Deutsche Volk in den zunächst zur Bundesrepublik gehörenden Ländern habe " auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war"; dort war auch der Verfassungsauftrag enthalten,"in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden". Folgerichtig bestimmte Art 23. Satz 1 GG a.F, das Grundgesetz gelte "zunächst" im Gebiet der dort aufgezählten Bundesländer der ersten Stunde. Die Möglichkeit, Verfassungsordnung des Grundgesetzes beizutreten, wurde vom Saarland ( Den Beitritt des Saarlandes erklärte der saarländische Landtag am 13.12.1956.Durch Bundesgestz vom 23.12.1956 BGBl.I.S.1011) wurde das Grundgesetz im Saarland am 1.1.1957 in Kraft gesetzt ( §§ 1 und 20)), und später von den Ländern der DDR wahrgenommen.

schreibts meter über meter über rechtsnormen und kennst die entwicklung des gg nicht und nicht den alten art.23.af ???

hör auf ,wir lachen uns hier wirklich einen pickel an den bauch


Moin. Du bist nicht mehr geschäftswürdig. MfG K :(

KrascherHistory
27.07.2006, 12:59
Moin.

Sorry. Nachschlag. Bin es gewohnt deinen Käse nur quer nach vereinzelten Inhalten zu lesen.


Zitat von shigymigy
Juristische Kurz-Lehrbücher Verlag C.H.Beck: Seite 47
Die Beitrittsklausel in Art. 23 S2 GG a.F
Das Grundgesetz stand von Anbeginn an anderen Teilen Deutschlands für einen frei gewählten Beitritt offen ( Art.23 Satz 2 GG a.F.) In diese Richtung wies auch schon die ursprüngliche Fassung der Präambel; dort hieß es, das Deutsche Volk in den zunächst zur Bundesrepublik gehörenden Ländern habe " auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war"; dort war auch der Verfassungsauftrag enthalten,"in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden". Folgerichtig bestimmte Art 23. Satz 1 GG a.F, das Grundgesetz gelte "zunächst" im Gebiet der dort aufgezählten Bundesländer der ersten Stunde. Die Möglichkeit, Verfassungsordnung des Grundgesetzes beizutreten, wurde vom Saarland ( Den Beitritt des Saarlandes erklärte der saarländische Landtag am 13.12.1956.Durch Bundesgestz vom 23.12.1956 BGBl.I.S.1011) wurde das Grundgesetz im Saarland am 1.1.1957 in Kraft gesetzt ( §§ 1 und 20)), und später von den Ländern der DDR wahrgenommen.

Ist doch eine Bestätigung dessen, was ich die ganze Zeit sage.

Danke. Ich dachte schon du siehst das nie ein. :top: MfG K

shigymigy
27.07.2006, 13:00
:lach: :lach:
Eine Rechtsnorm wird immer nur von einem übergeordneten Gesetz vorgegeben. Welches Gesetz ist einer Verfassung und einem GG übergeordnet?Schon mal was von Art.25 GG gehört ?GG steht für Grundgesetz.Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

und wo steht im Völkerrecht, dass ein GG ein Hoheitsgebiet beschreiben muß?

Juristische Kurz-Lehrbücher 31.Auflage C.H.Beck S 46

Legitimationsmangel des Grundgesetzes

Die Effektivität des Grundgesetzes und damit dessen nominative Kraft, das politische Leben zu gestalten, steht seit Erlaß des Grundgesetzes ausser Frage. Die davon zu unterscheidende Legitimation durch das Volk selbst wird durch die breite Akzeptanz dieser Verfassung nachgeholt, die sich nicht zu letzt in der anfangs sehr breiten Beteiligung des Volkes an den Bundestagswahlen ausdrückte.Im historischen Ablauf verlor auch hier, wie bei jeder Verfassung,die ursprüngliche Legitimation der Verfassungsgebung ohnehin ihre Bedeutung und wurde fortschreitend durch die Akzeptanz der Verfassungsordnung seitens der später Geborenen ersetzt ( Zippelius AStL,§9III 2).


mach weiter wir lachen gerade so schön :lach: :lach: :lol:

shigymigy
27.07.2006, 13:04
Ist doch eine Bestätigung dessen, was ich die ganze Zeit sage.Danke. Ich dachte schon du siehst das nie ein. :top: MfG K:wand: :wand: :wand: :vogel:


nee -- nee -- wie alt bist du --- :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

gnaaaadde

KrascherHistory
27.07.2006, 13:18
Moin. Letzte Anmerkung, danach Ignorierung. :]

und wo steht im Völkerrecht, dass ein GG ein Hoheitsgebiet beschreiben muß?
da war gar nicht die Frage. Du hast eine Überordnung des Völkerrechts nachgefragt und kanntes den Art.25 GG nicht.?(

Juristische Kurz-Lehrbücher 31.Auflage C.H.Beck S 46
Legitimationsmangel des Grundgesetzes
..ich muß mich zu einem "Legitimationsmangel" des GG schon in einem Kurz-Lehrbuch äußern. Na, alles i.O. mit den Rechtsnormen. Was ?:lach:

Die Effektivität des Grundgesetzes und damit dessen nominative Kraft, das politische Leben zu gestalten, steht seit Erlaß des Grundgesetzes ausser Frage.

Wer legt das fest ? Das Volk ? Welche Effektivität ? Über 200 Änderungen seit 1949 bei den Grundrechten/Rechtsnormen. Na, Effektivität vom Feinsten !Hat es auch die 30 GG-Änderungen während der WM bejubelt ??(

Die davon zu unterscheidende Legitimation durch das Volk selbst wird durch die breite Akzeptanz dieser Verfassung nachgeholt,

Na klar !! Völkerrechtliche Legitimation haben wir keine, aber auch keinen Bürgerkrieg. Also. Akzeptanz !:vogel:

die sich nicht zu letzt in der anfangs sehr breiten Beteiligung des Volkes an den Bundestagswahlen ausdrückte.

Jawohl ! Keine 50 % sind zur Wahl gegangen. Wahl ungültig. Interessiert doch keinen.Zig Anfechtungen wg Wahlfälschung :flop:

Im historischen Ablauf verlor auch hier, wie bei jeder Verfassung,die ursprüngliche Legitimation der Verfassungsgebung ohnehin ihre Bedeutung und wurde fortschreitend durch die Akzeptanz der Verfassungsordnung seitens der später Geborenen ersetzt ( Zippelius AStL,§9III 2).

So eine gequirlte Sch.... willst du einem vorsetzten ? Was bist du denn für einer ? Dich sollte man (keine Beleidigung !) aus dem Land jagen.:klatsch:

Ich haue jetzt jeden Tag einen von deiner Sorte um, und gem. der Normativen Kraft des Faktischen ist das in 5 Jahren auch i.O. so.:vader:

Schau hinter dich.....der Struppi-Wagen kommt gleich...:klatsch:

shigymigy
27.07.2006, 13:47
Moin. Letzte Anmerkung, danach Ignorierung. :]

und wo steht im Völkerrecht, dass ein GG ein Hoheitsgebiet beschreiben muß?
da war gar nicht die Frage. Du hast eine Überordnung des Völkerrechts nachgefragt und kanntes den Art.25 GG nicht.?(

Juristische Kurz-Lehrbücher 31.Auflage C.H.Beck S 46
Legitimationsmangel des Grundgesetzes
..ich muß mich zu einem "Legitimationsmangel" des GG schon in einem Kurz-Lehrbuch äußern. Na, alles i.O. mit den Rechtsnormen. Was ?:lach:

Die Effektivität des Grundgesetzes und damit dessen nominative Kraft, das politische Leben zu gestalten, steht seit Erlaß des Grundgesetzes ausser Frage.

Wer legt das fest ? Das Volk ? Welche Effektivität ? Über 200 Änderungen seit 1949 bei den Grundrechten/Rechtsnormen. Na, Effektivität vom Feinsten !Hat es auch die 30 GG-Änderungen während der WM bejubelt ??(

Die davon zu unterscheidende Legitimation durch das Volk selbst wird durch die breite Akzeptanz dieser Verfassung nachgeholt,

Na klar !! Völkerrechtliche Legitimation haben wir keine, aber auch keinen Bürgerkrieg. Also. Akzeptanz !:vogel:

die sich nicht zu letzt in der anfangs sehr breiten Beteiligung des Volkes an den Bundestagswahlen ausdrückte.

Jawohl ! Keine 50 % sind zur Wahl gegangen. Wahl ungültig. Interessiert doch keinen.Zig Anfechtungen wg Wahlfälschung :flop:

Im historischen Ablauf verlor auch hier, wie bei jeder Verfassung,die ursprüngliche Legitimation der Verfassungsgebung ohnehin ihre Bedeutung und wurde fortschreitend durch die Akzeptanz der Verfassungsordnung seitens der später Geborenen ersetzt ( Zippelius AStL,§9III 2).

So eine gequirlte Sch.... willst du einem vorsetzten ? Was bist du denn für einer ? Dich sollte man (keine Beleidigung !) aus dem Land jagen.:klatsch:

Ich haue jetzt jeden Tag einen von deiner Sorte um, und gem. der Normativen Kraft des Faktischen ist das in 5 Jahren auch i.O. so.:vader:

Schau hinter dich.....der Struppi-Wagen kommt gleich...:klatsch:

Ich werde dir hier einmal untereinander setzen wie dämlich und verlogen und verleumderisch du mit aussagen um gehst.

Zitat von shigymigy
Eine Rechtsnorm wird immer nur von einem übergeordneten Gesetz vorgegeben. Welches Gesetz ist einer Verfassung und einem GG übergeordnet?

Deine Antwort: und in rot wo du vorsätzlich lügst !!!
Zitat von KrascherHistory
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Du hast eine Überordnung des Völkerrechts nachgefragt -- nein nach einem übergeordneten Gesetz des Grundgesetzes siehe oben.

..ich muß mich zu einem "Legitimationsmangel" des GG schon in einem Kurz-Lehrbuch äußern. Na, alles i.O. mit den Rechtsnormen

Völkerrechtliche Legitimation haben wir keine

die sich nicht zu letzt in der anfangs sehr breiten Beteiligung des Volkes an den Bundestagswahlen ausdrückte.

Anfangs = als die ersten Bundestagswahlen stattfanden !!!!!!!

Jawohl ! Keine 50 % sind zur Wahl gegangen. Wahl ungültig. Interessiert doch keinen.Zig Anfechtungen wg Wahlfälschung :flop:

Aus dem juristische Kurz-Lehrbuch habe ich zittiert , ausserdem ein Buch mit 563 Seiten.

Im historischen Ablauf verlor auch hier, wie bei jeder Verfassung,die ursprüngliche Legitimation der Verfassungsgebung ohnehin ihre Bedeutung und wurde fortschreitend durch die Akzeptanz der Verfassungsordnung seitens der später Geborenen ersetzt ( Zippelius AStL,§9III 2).

So eine gequirlte Sch.... willst du einem vorsetzten ? [B]Was bist du denn für einer


Alles andere möge der Leser beurteilen ;)

:lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

Just Amy
27.07.2006, 13:58
Moin

islam does not suck - - I do

Geht das auf die Augen ?

3 unterschiedliche Urteile (Beschlüsse)......beim letzten der entscheidende Zusatz (freiwillig hingeschrieben).....aktuelle zitierte Urteile kriegst du auch nicht ins Ösi-Land ???

Das ist aber doof. Hast du schon ein "Modem" im Haus ? MfG K
wo soll ich urteile des hamburger verwaltungsgerichts bekommen?

shigymigy
27.07.2006, 14:10
wo soll ich urteile des hamburger verwaltungsgerichts bekommen?

lass ihn der spinnt -- habe ich gerade belegt, oder?

gehe mal unter www.hamburg.de dort justitz -- vieleicht wirst du fündig.

Kenshin-Himura
27.07.2006, 14:18
Die Demokratie ist - genauso wie viele andere Ideale der westlichen Welt - so eine heilige Kuh, an die niemand kritisch heran darf. Gibt es in anderen Bereichen genauso. Gesetze werden von vornherein blockiert und verhindert, weil die Kritiker von vornherein eine unbegründete Hysterie betreiben. Jemand will beispielsweise Bundeswehr auch im Innern einsetzen ? Geht nicht, da malen die Kritiker den Polizeistaat an die Wand. Abhören von SMS und Telefon-Gesprächen ? Geht nicht, da malen die Kritiker den Überwachungsstaat an die Wand. Genauso bei der Demokratie: inkompetenten Menschen das Wahlrecht wegnehmen ? Geht nicht, das wäre ja ,,undemokratisch". Ob es sachlich vernünftig ist, ist dabei egal. Legen wir doch die Karten auf den Tisch: Totale Demokratie hat es sowieso nie gegeben. Wählen dürfen nur Leute, die über 18 sind. Und das hat seinen guten Grund. Im Koma liegende Leute können nicht wählen, und wer am Wahltag verhindert ist und keine Briefwahl nehmen wollte, kann auch nicht wählen. Warum also besteht man so glühend auf jeden lumpigen Bestandteil der Demokratie ? Sobald ich auch nur dafür bin, das Wahlrecht von der richtigen Beantwortung von politischen Fragebögen abhängig zu machen, wird mir hier von Nissen76 ,,mangelndes Demokratieverständnis" vorgeworfen. Vielleicht ist es gar kein mangelndes Demokratie-Verständnis, sondern höchstens mangelnde Demokratie-Akzeptanz, in dem Maße, wie sie jetzt vorhanden ist.

shigymigy
27.07.2006, 14:24
Jemand will beispielsweise Bundeswehr auch im Innern einsetzen ? Geht nicht, da malen die Kritiker den Polizeistaat an die Wand. In Katastrophenfällen geht es aber.
Abhören von SMS und Telefon-Gesprächen ? Geht nicht, da malen die Kritiker den Überwachungsstaat an die Wand. Internettelefon Wird von europol in belgien gemacht für deutschland - da belgien keine datenschutzgesetz hat.

ich habe deinen irrtum in rot eingefügt -- es wird über die undemokratischen eu institutionen cieles gemacht was in der brd verboten ist und somit doch wieder gemacht wird.

otto - versand im internet - schufa abfrage automatisch über server im ausland der dann wieder von dort die schufa abfragt -- usw.

twoxego
27.07.2006, 14:30
wow, eine völlig neue diziplin: küchen juristerei.
wie wohl die bewertung funktioniert ?
als laie, würde ich vermuten, der gecrashte führt nach punkten; eben durch blosse masse der worte. shigymigy aber erhält eindeutig die bessere haltungswertung.
möglicherweise geht es allerdings nach zeit und leider hat niemand darauf geachtet.
werden wetten angenommen ?

KrascherHistory
27.07.2006, 15:00
ich habe deinen irrtum in rot eingefügt -- es wird über die undemokratischen eu institutionen cieles gemacht was in der brd verboten ist und somit doch wieder gemacht wird.

otto - versand im internet - schufa abfrage automatisch über server im ausland der dann wieder von dort die schufa abfragt -- usw.


Moin.
Genau das ist gesagt und von dir bestätigt. Aber wiederum als Irrtum gerötet. Gibt es noch eine andere Intension außer Seifenblasen ??
"...es wird über die undemokratischen eu institutionen cieles gemacht was in der brd verboten ist und somit doch wieder gemacht wird..."

Dümmer gehts nimmer. MfG K

Kenshin-Himura
27.07.2006, 16:52
ich habe deinen irrtum in rot eingefügt -- es wird über die undemokratischen eu institutionen cieles gemacht was in der brd verboten ist und somit doch wieder gemacht wird.

otto - versand im internet - schufa abfrage automatisch über server im ausland der dann wieder von dort die schufa abfragt -- usw.

Ich sehe da keine Irrtümer. Das müsstest Du mir mal erklären, wo da Irrtümer sein sollen. Es ging darum, dass bei sinnvollen geplanten Gesetzen sofort der Polizeistaat und Überwachungsstaat eingesetzt wird, und nicht darum, dass ich abstreite, dass es da irgendwelche bedenklichen Dinge gibt.

shigymigy
27.07.2006, 17:14
Ich sehe da keine Irrtümer. Das müsstest Du mir mal erklären, wo da Irrtümer sein sollen. Es ging darum, dass bei sinnvollen geplanten Gesetzen sofort der Polizeistaat und Überwachungsstaat eingesetzt wird, und nicht darum, dass ich abstreite, dass es da irgendwelche bedenklichen Dinge gibt.

ich wollte dir aufzeigen, dass politische kräfte --- links oder rechts -- von polizeistaat sprechen und notwendige gesetzesänderungen damit verhindern -- der staat auf grund der notwendigkeit es aber nicht unterläßt sein ziel zu erreichen -- und im rahmen der eu behörden rechte in anderen mitgliedsländern ausnutzt um über diese mitgliedsländer informationen, handlungen durch zu führen die ihm hier das "volk" untersagt oder nicht erlauben will.

du als bürger wirst getäuscht -- denn du glaubst das gesetz haben sie nicht hinbekommen -- in deutschland nicht -- das stimmt -- aber in einem der eu länder funktioniert es.

daher meine meinung -- du irrst.

Kenshin-Himura
27.07.2006, 18:11
ich wollte dir aufzeigen, dass politische kräfte --- links oder rechts -- von polizeistaat sprechen und notwendige gesetzesänderungen damit verhindern -- der staat auf grund der notwendigkeit es aber nicht unterläßt sein ziel zu erreichen -- und im rahmen der eu behörden rechte in anderen mitgliedsländern ausnutzt um über diese mitgliedsländer informationen, handlungen durch zu führen die ihm hier das "volk" untersagt oder nicht erlauben will.

du als bürger wirst getäuscht -- denn du glaubst das gesetz haben sie nicht hinbekommen -- in deutschland nicht -- das stimmt -- aber in einem der eu länder funktioniert es.

Das sind sicherlich interessante Informationen, die auch zu Kritik an den Gesetzen veranlassen könnten. Nur, an dem Statement von mir ändert es nichts, da es nicht darum geht, ob das Volk dort übers Ohr gehauen wird oder nicht, sondern darum, wie sinnvoll diese Gesetze sind.

shigymigy
27.07.2006, 18:48
Das sind sicherlich interessante Informationen, die auch zu Kritik an den Gesetzen veranlassen könnten. Nur, an dem Statement von mir ändert es nichts, da es nicht darum geht, ob das Volk dort übers Ohr gehauen wird oder nicht, sondern darum, wie sinnvoll diese Gesetze sind.

wie sinnvoll ist ein gesetz wenn man auch ohne das gesetz das gleiche ergebnis bekommen kann durch den weg über die eu organisationen und mitgliedsländerrechte?

Kenshin-Himura
27.07.2006, 19:19
wie sinnvoll ist ein gesetz wenn man auch ohne das gesetz das gleiche ergebnis bekommen kann durch den weg über die eu organisationen und mitgliedsländerrechte?

Das Gesetz ist dann in der Art und Weise, wie es entstanden ist, sinnlos. Der Inhalt jedoch kann richtig sein.

Nissen76
27.07.2006, 19:26
Sobald ich auch nur dafür bin, das Wahlrecht von der richtigen Beantwortung von politischen Fragebögen abhängig zu machen, wird mir hier von Nissen76 ,,mangelndes Demokratieverständnis" vorgeworfen. Vielleicht ist es gar kein mangelndes Demokratie-Verständnis, sondern höchstens mangelnde Demokratie-Akzeptanz, in dem Maße, wie sie jetzt vorhanden ist.Wenn Du anfängst, große Teile des Volkes wegen irgendwelcher Kriterien auszusortieren (Bildungsgrad in Deinem Beispiel, in Südafrika war es mal die Hautfarbe, anderes wäre auch möglich) handelt es sich um keine Demokratie mehr, sondern um eine Aristokratie oder Technokratie oder was auch immer. Du verwendest also den falschen Begriff.

Ich kann ja auch nicht sagen: "Ich hätte gerne eine Demokratie, aber mit nur einer Partei zur Auswahl und einem nicht abwählbaren Führer an der Spitze!" Dann wäre es keine Demokratie mehr und ich wäre blamiert!

Nissen76
10.08.2006, 23:35
und noch mal!

KrascherHistory
10.08.2006, 23:46
und noch mal!

Und steht was wichtiges drin ? Löst es die Probleme ? Mfg K

Torfi
11.08.2006, 00:05
Natürlich. Das hat die Nazizeit eindrucksvoll gezeigt. Der Kopf der Deutschen wurde einfach abgeschaltet, für das Denken war fortan auschließlich der Fürher zuständig.

KrascherHistory
11.08.2006, 12:00
Natürlich. Das hat die Nazizeit eindrucksvoll gezeigt. Der Kopf der Deutschen wurde einfach abgeschaltet, für das Denken war fortan auschließlich der Fürher zuständig.

Das hat der Faschismus mit dem Sozialismus gemeinsam. Denken "tun" die anderen. Und nu ? MfG K

Nissen76
11.08.2006, 12:00
Natürlich. Das hat die Nazizeit eindrucksvoll gezeigt. Der Kopf der Deutschen wurde einfach abgeschaltet, für das Denken war fortan auschließlich der Fürher zuständig.Dies steht sogar so im Brockhaus. Lies mal den Artikel über "Demokratie" aus der Ausgabe des Brockhaus von 1937!

Kenshin-Himura
11.08.2006, 12:03
Wenn Du anfängst, große Teile des Volkes wegen irgendwelcher Kriterien auszusortieren (Bildungsgrad in Deinem Beispiel, in Südafrika war es mal die Hautfarbe, anderes wäre auch möglich) handelt es sich um keine Demokratie mehr, sondern um eine Aristokratie oder Technokratie oder was auch immer. Du verwendest also den falschen Begriff.

Ich kann ja auch nicht sagen: "Ich hätte gerne eine Demokratie, aber mit nur einer Partei zur Auswahl und einem nicht abwählbaren Führer an der Spitze!" Dann wäre es keine Demokratie mehr und ich wäre blamiert!

Dann ist es eben eine Technokratie oder Aristokratie. Aber wie gesagt: Wahlrecht für Alle gibt es sowieso nicht (keine unter-18-Jährigen usw.) Ist das dann deswegen keine Demokratie ? Und die Demokratieen , in denen es kein Frauenwahlrecht war, waren das keine Demokratieen ? Gem. Definition mit Sicherheit nicht...

Gruß,

Kenshin.

Nissen76
11.08.2006, 12:12
Eine Staatsform muss sich auch entwickeln. Und die Geschichte zeigt, dass man Rechte nicht geschenkt bekommt, sondern sie sich erkämpfen muss. In der Demokratie ist dies eher möglich als in einer Diktatur, weil die Demokratie abweichende Ansichten respektiert und bei ausreichender Unterstützung durch die Bevölkerung Änderungen vornimmt.

KrascherHistory
11.08.2006, 12:20
Eine Staatsform muss sich auch entwickeln. Und die Geschichte zeigt, dass man Rechte nicht geschenkt bekommt, sondern sie sich erkämpfen muss. In der Demokratie ist dies eher möglich als in einer Diktatur, weil die Demokratie abweichende Ansichten respektiert und bei ausreichender Unterstützung durch die Bevölkerung Änderungen vornimmt.

Kleine Korrektur: die Rechte sind dir bereits verbrieft. Nur weglassen mußt du sie dir nicht. Auch nicht durch ein Richter oder viele Richtersprüche. Liegt an dir.

Ein Volk muß sich nix erkämpfen, was es sich über Jahrhunderte/Jahrtausende in Phasen der Entwicklungen gegeben hat, bis es schließlich schriftlich fixiert, verbrieft wird. Deine Grundrechte oder Rechtsnormen.

In unserem Rechtsraum entsteht daraus eine Verfassung. Das GG ist keine Verfassung. MfG K

Kenshin-Himura
11.08.2006, 12:30
Eine Staatsform muss sich auch entwickeln. Und die Geschichte zeigt, dass man Rechte nicht geschenkt bekommt, sondern sie sich erkämpfen muss. In der Demokratie ist dies eher möglich als in einer Diktatur, weil die Demokratie abweichende Ansichten respektiert und bei ausreichender Unterstützung durch die Bevölkerung Änderungen vornimmt.

War das jetzt eine Antwort auf meinen Beitrag ?


Kleine Korrektur: die Rechte sind dir bereits verbrieft.

Deswegen heißt das nicht, dass man nicht dafür kämpfen muss!


Nur weglassen mußt du sie dir nicht. Auch nicht durch ein Richter oder viele Richtersprüche. Liegt an dir.

Ein Volk muß sich nix erkämpfen, was es sich über Jahrhunderte/Jahrtausende in Phasen der Entwicklungen gegeben hat, bis es schließlich schriftlich fixiert, verbrieft wird.

Doch, muss es ! Die Weimarer Demokratie hat es gezeigt !

Gruß,

Kenshin.

KrascherHistory
11.08.2006, 13:03
War das jetzt eine Antwort auf meinen Beitrag ?
Deswegen heißt das nicht, dass man nicht dafür kämpfen muss!
Doch, muss es ! Die Weimarer Demokratie hat es gezeigt !
Gruß,
Kenshin.

Moin moin.

Zitat
Zitat von KrascherHistory
Kleine Korrektur: die Rechte sind dir bereits verbrieft.

Deswegen heißt das nicht, dass man nicht dafür kämpfen muss!

Widerspruch. Das Volk hat sich genau diese Rechte verbrieft - ich wiederhole: das Volk, niemand sonst - damit es genau NICHT jedesmal für eine Sache oder eine "Klarheit" kämpfen muß

Wenn ich "jetzt" für ein Recht, welches bereits verbrieft ist, erneut kämpfen muß, wer will es mir denn wie und auf welcher Rechtsgrundlage wieder wegnehmen ?
Dafür sind doch genau die Rechtsnormen da ? Ich werde aufgrund eines Gesetzes verklagt. Auf welcher Rechtsnorm beruht das Gesetz ???
Keine Rechtsnorm, kein Gesetz. Besteht die Rechtsnorm, ist das Gesetz gültig. Ist ganz einfach. Dafür muß ich nicht kämpfen. Nur gegen "die" die mir diese Rechtsnormen - durch was auch immer - streitig machen wollen.

Das ist zunächst zu klären: dann Widerstand, z.B. Art.20 (4) GG.

Zitat
Zitat von KrascherHistoriy
Nur weglassen mußt du sie dir nicht. Auch nicht durch ein Richter oder viele Richtersprüche. Liegt an dir.

Ein Volk muß sich nix erkämpfen, was es sich über Jahrhunderte/Jahrtausende in Phasen der Entwicklungen gegeben hat, bis es schließlich schriftlich fixiert, verbrieft wird.

Doch, muss es ! Die Weimarer Demokratie hat es gezeigt !

Bei dem Übergang in die Hitler-Diktatur, basierend auf der Weim.Verfassung ?! O.K. Zustimmung, wenngleich aus dem "Blickwinkel" der Offensichtlichkeit.

Heute ist es feiner, subtiler. Bemerke ich den schleichenden Prozeß ? Es steht ja nicht plötzlich ein neuer Hitler vor der Türe.

70 % der "BRD" Gesetze basieren auf KEINER Rechtsnorm mehr und das ist kein Zufall ! Hast du es bemerkt ?

Demokratie in Gefahr ? Was ist zu tun ? Was empfiehlst du ?
MfG K

Kenshin-Himura
11.08.2006, 19:37
Wenn ich "jetzt" für ein Recht, welches bereits verbrieft ist, erneut kämpfen muß, wer will es mir denn wie und auf welcher Rechtsgrundlage wieder wegnehmen ?

Auf keiner Grundlage. Feinde von Freiheit und Recht bedienen zuweilen schäbige Methoden. Darum haben wir die moralische Pflicht, für unsere Rechte zu kämpfen, auch wenn wir nichts für die Existenz dieser Verbrecher können.


Heute ist es feiner, subtiler. Bemerke ich den schleichenden Prozeß ?

Naja, damals ging es ja auch nicht von heute auf Morgen. Nach der Weltwirtschaftskrise hat es noch vier Jahre gebraucht. Hitler war nach seinem gescheiterten Putsch schon ein armer Wurm im Knast, bevor er zum Diktator wurde.


Es steht ja nicht plötzlich ein neuer Hitler vor der Türe.

Doch, ich finde schon, durchaus. :]


70 % der "BRD" Gesetze basieren auf KEINER Rechtsnorm mehr und das ist kein Zufall ! Hast du es bemerkt ?

Was verstehst Du hier unter ,,Rechtsnorm" ? Dass es nicht mehr für normal auftretende Fälle gedacht ist ? Moralische Norm ist subjektiv.


Demokratie in Gefahr ? Was ist zu tun ? Was empfiehlst du ?

Mehr politisches Engagement, damit es wirtschaftlich und psychologisch besser wird und die Leute nicht mehr aus Frust den Rattenfängern hinterher rennen. :] Und mehr Transparenz. :] Und demokratisches Bewusstsein der Bevölkerung stärken. :] Wichtig ist vor Allem ein besseres Schulsystem. :]

Gruß,

Kenshin.

KrascherHistory
11.08.2006, 19:59
kenshin-himura]Auf keiner Grundlage. Feinde von Freiheit und Recht bedienen zuweilen schäbige Methoden. Darum haben wir die moralische Pflicht, für unsere Rechte zu kämpfen, auch wenn wir nichts für die Existenz dieser Verbrecher können.

Mit Grundlage meine ich Gesetze. Die Änderungen des GG während der WM sind heimlich vollbracht. Das BGBl wird bei Veröffentlichung konkreten Aufschluß geben. Dabei handelt es sich um Rechtsnormen, deine dir verbrieften Grundrechte.

Naja, damals ging es ja auch nicht von heute auf Morgen. Nach der Weltwirtschaftskrise hat es noch vier Jahre gebraucht. Hitler war nach seinem gescheiterten Putsch schon ein armer Wurm im Knast, bevor er zum Diktator wurde.

4 Jahre sind doch schnell. Die "BRD" hat 61 Jahre gebraucht um die Deutschen immer mehr zu entrechten. Wir akzeptieren mittlerweile vom Computer erstellte Schreiben von Ämtern. Ohne Unterschrift. Verfasse du mal einen Brief ohne Unterschrift. Geht nicht, oder (mit entsrp. Willenserklärung natürlich) ?

Doch, ich finde schon, durchaus. :]

Welchen "Hitler" meinst du denn ?

Was verstehst Du hier unter ,,Rechtsnorm" ? Dass es nicht mehr für normal auftretende Fälle gedacht ist ? Moralische Norm ist subjektiv.

Nix moralisches oder übersinnliches. Rechtsnormen sind gewachsene Rechte. In jedem Kulturkreis entsprechend unterschiedlich. Wir mögen über das amputieren von Händen nach Diebstahl im isl./arab. Raum abwertend lächeln. Sind aber deren Rechtsnormen.
Ab einem best. Zivilisationsgrad werden diese Rechtsnormen schriftlich fixiert, verbrieft. Das Resultat sind die dt. Verfassungen von 1871 und 1919.

Selbst wenn wir dem "GG" einen solchen Charakter mal zuschreiben, handelt es sich um verbriefte 146 Normen, die dir keiner nehmen kann, es sei denn, du läßt es zu. Kein Richter, keine 1000 identischen Urteile oder ein BVerfG darf dir deine Rechte nehmen. DU bist das Volk, der Souverän.
Zu viele Gesetze in der "BRD" (fast 60 Jahre kontinuierliche Arbeit) basieren mittlerweile auf KEINER Norm mehr.

Warum gibt es für ein und denselben Sachverhalt bei Richer A den Freispruch und bei Richter B die Höchststrafe ? Weil sie es sich durch eigen kreierte Gesetze mittlerweile aussuchen können. So einfach ist das.
Ein Richer soll ein Gesetz anwenden. Nicht auslegen oder interpretieren. Diesen BRD-Käse macht uns die Justiz aber mittlerweile glauben. Nicht ganz uneigennützig natürlich. Der Anwaltszwang garantiert immer volle Taschen, ob du gewinnst oder verlierst.

Mehr politisches Engagement, damit es wirtschaftlich und psychologisch besser wird und die Leute nicht mehr aus Frust den Rattenfängern hinterher rennen. :] Und mehr Transparenz. :] Und demokratisches Bewusstsein der Bevölkerung stärken. :] Wichtig ist vor Allem ein besseres Schulsystem. :]

100 % Zustimmung unter "normalen" Voraussetzungen. Die gibt es aber nicht. Es mangelt Deutschland nicht an Fleiß oder Engagement. Die Transparenz ist nicht gewollt. Wir müssen erst die Scheibe einschlagen um sehen zu können.

MfG K


Gruß,

Kenshin

Nissen76
11.08.2006, 20:27
War das jetzt eine Antwort auf meinen Beitrag?Ja. Du kannst es aber auch als Kochrezept verstehen!

Kenshin-Himura
11.08.2006, 20:34
Mit Grundlage meine ich Gesetze.

Das war mir klar. Aber auf diese gesetzlichen Grundlagen pfeifen Verbrecher.


Die Änderungen des GG während der WM sind heimlich vollbracht. Das BGBl wird bei Veröffentlichung konkreten Aufschluß geben. Dabei handelt es sich um Rechtsnormen, deine dir verbrieften Grundrechte.

Ich wüsste nicht, was das jetzt damit zu tun hat.


Welchen "Hitler" meinst du denn ?

Da gibt es Viele:

a) Kommunisten, Linksextremisten:

- Gregor Gysi
- Oskar Lafontaine
- Günter Grass
- Gerhard Schröder
- Ludwig Stiegler
- Franz Müntefering
- Jürgen Rüttgers
- Klaus Wowereit
- ...

b) Nationalisten, Rassisten:

- Udo Voigt
- Uwe Leichsenring
- ...

c) Demokratie-Extremisten:

- Willy Lemke
- Steffen Reiche
- Klaus Böger
- Annette Schavan
- Edelgard Bulmahn
- ...


Nix moralisches oder übersinnliches. Rechtsnormen sind gewachsene Rechte. In jedem Kulturkreis entsprechend unterschiedlich. Wir mögen über das amputieren von Händen nach Diebstahl im isl./arab. Raum abwertend lächeln. Sind aber deren Rechtsnormen.

An sich finde ich das ja nicht zwangsläufig schlimm, wenn immer wieder neue Gesetze beschlossen würden. Schließlich gibt es ja auch immer wieder neue Bedingungen. Das Problem ist nur, dass es missbraucht wird, und ein Wust aus schwachsinniger Bürokratie und Bananenrepublikanisierung folgt.


100 % Zustimmung unter "normalen" Voraussetzungen. Die gibt es aber nicht. Es mangelt Deutschland nicht an Fleiß oder Engagement. Die Transparenz ist nicht gewollt. Wir müssen erst die Scheibe einschlagen um sehen zu können.

Nicht gewollt ist sie nur von den Politikern. Das Volk will es durchaus haben. Die Politiker müssen mit ordentlich Druck dazu gezwungen werden.

Gruß,

Kenshin.

Kenshin-Himura
11.08.2006, 20:38
Ja. Du kannst es aber auch als Kochrezept verstehen!

Die Polemik kannst Du dir sparen. Du sprachst von ,,Diktatur", obwohl ich mich nirgends für Diktatur ausgesprochen hatte. Schon gar nicht, dass ich nicht auch ,,abweichende Ansichten" respektieren würde. Deswegen konnte ich nicht erahnen, dass es eine Antwort auf meinen Beitrag war, zumal Du die Zitat-Funktion nicht benutzt hattest, weswegen die Polemik also völlig fehl am Platze ist. Aber nun zu Deinem Beitrag:


Eine Staatsform muss sich auch entwickeln. Und die Geschichte zeigt, dass man Rechte nicht geschenkt bekommt, sondern sie sich erkämpfen muss. In der Demokratie ist dies eher möglich als in einer Diktatur, weil die Demokratie abweichende Ansichten respektiert und bei ausreichender Unterstützung durch die Bevölkerung Änderungen vornimmt.

Wie gesagt, ich sprach nicht von ,,Diktatur". Dass die Geschichte gezeigt hätte, dass eine solche von mir vorgeschlagene ,,Technokratie" falsch ist, kann ich nicht erkennen. Wie auch ? Es hat ja meines Wissens nie eine Solche gegeben.

Gruß,

Kenshin.

KrascherHistory
11.08.2006, 21:48
Das war mir klar. Aber auf diese gesetzlichen Grundlagen pfeifen Verbrecher.

Ich wüsste nicht, was das jetzt damit zu tun hat.

Da gibt es Viele:

a) Kommunisten, Linksextremisten:

- Gregor Gysi
- Oskar Lafontaine
- Günter Grass
- Gerhard Schröder
- Ludwig Stiegler
- Franz Müntefering
- Jürgen Rüttgers
- Klaus Wowereit
- ...

b) Nationalisten, Rassisten:

- Udo Voigt
- Uwe Leichsenring
- ...

c) Demokratie-Extremisten:

- Willy Lemke
- Steffen Reiche
- Klaus Böger
- Annette Schavan
- Edelgard Bulmahn
- ...
An sich finde ich das ja nicht zwangsläufig schlimm, wenn immer wieder neue Gesetze beschlossen würden. Schließlich gibt es ja auch immer wieder neue Bedingungen. Das Problem ist nur, dass es missbraucht wird, und ein Wust aus schwachsinniger Bürokratie und Bananenrepublikanisierung folgt.

Nicht gewollt ist sie nur von den Politikern. Das Volk will es durchaus haben. Die Politiker müssen mit ordentlich Druck dazu gezwungen werden.

Gruß, Kenshin.

Interessante Liste. Ich hätte andere Namen genannt. Nun ja.
Natürlich müssen neue Gestze sein, aber auf der Basis der Rechtsnormen. In den USA sprechen vom Volk (Ort) gewählte Richter Recht. Für einen Zeitraum. Danach erneut Wahl. Wenn schlecht, dann weg und umgekehrt. Komisch, das können auch Nicht-Juristen !?

Bürokratie und immer neue Schwachsinnsgesetze sind Nebelgranaten für "BRD"-Hilfsdienste. MfG K

Kenshin-Himura
11.08.2006, 21:55
Interessante Liste. Ich hätte andere Namen genannt. Nun ja.

Wen denn ?

Gruß,

Kenshin.

KrascherHistory
11.08.2006, 22:27
Wen denn ?

Gruß,

Kenshin.

Ohne das jetzt auszuweiten: den gesamten Bundestag. Und noch ein paar mehr. MfG K