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Vollständige Version anzeigen : Äbführung von Rentenversicherungsbeiträgen ??



SAMURAI
14.07.2006, 16:58
Wer hat Ahnung ?

Werden Rentenversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung bezahlt ?

Hartz-IV-Arbeitslosengeldempfänger: ja

Sozialhilfempfänger: ?

Gefängsnisinsassen: ?

Ausländer die hier auf Sozialhilfe leben ?

SAMURAI
14.07.2006, 17:22
Vielleicht ist hier was zu finden ?

http://www.sozialhilfe24.de/

Dort gibt es auch ein Forum.

SAMURAI
15.07.2006, 10:51
Interessant, niemand hat Ahnung - Verein von Ahnungslosen was ?

GnomInc
15.07.2006, 11:10
Doch ich weiss was.

Sozialhilfebezug beinhaltet keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversorgung.

Auch für Ausländer, Asylanten oder Übersiedler nicht.

Wenn du das Rentenalter erreicht hast , aber keine Rente bekommst , ja dann::

Beantragst du eben Sozialhilfe !!!
Die Kuh Deutschland will doch gemolken werden, was erwartest du ?

SAMURAI
15.07.2006, 11:11
Frage in das Forum: http://www.sozialhilfe24.de

Hallo,

Arbeitslosigkeit ist schon der Absturz, da werden aber noch Rentenbeiträge in die BFA bezahlt.

Was ist aber dann ? Wenn man in die Sozialhilfe(Stütze) fällt, werden dann noch Rentenbeiträge entrichtet ?

Der nächste Absturz wäre dann, wenn die Rente wenig bis nichts wäre - man wäre ein Sozialfall bis an das Lebensende.

Hat da jemand Ahnung ?

Antwort:
Rentenbeiträge werden dann auch entrichtet.
__________________________________________________ _______________

Mir scheint dass für alle Stütze-Empfänger Rentenbeiträge entrichtet werden.

Aber ich werde mich weiter informieren !

Dagobert Duck
15.07.2006, 12:03
Die Beiträge von Hartz4-Empfängern werden gerade gekürzt von 78 EUR auf 40 EUR im Monat. Das Geld fehlt den Rentenversicherungen aber wieder. Insofern nur ein Verschiebebahnhof innerhalb des Staates.

Wer längere Zeit Hartz4-Empfänger ist, bekommt sowieso eine Rente unterhalb von Hartz4, er muß sowieso Stütze im Alter beantragen. Das wird auch vielen Normalverdienern so gehen, insbesondere wenn sie Lücken in der Erwerbsbiographie haben.
In 20-30 Jahren sehen die Renten finanziell anders aus als heute.

turn-the-page
15.07.2006, 12:15
...er muß sowieso Stütze im Alter beantragen. Das wird auch vielen Normalverdienern so gehen, insbesondere wenn sie Lücken in der Erwerbsbiographie haben.
Das werden wohl in erster Linie Mütter sein.
Allein deshalb werden es sich viele Frauen noch genauer überlegen, ob sie sich Ausfälle wg. Kindererziehungszeiten überhaupt leisten können.

Ich mag es gar nicht genau nachrechnen, was ich durch die Erziehung von 2 Kindern an Rentenausfall haben werde, da würde mir wahrscheinlich schwindelig dabei werden. X(

SAMURAI
15.07.2006, 12:21
Niemand hat mir bisher beantworten wollen/kommen ob auch für Ausländer/Asylanten Rentenbeiträge entrichtet werden. Ob diese Beiträge ggf. nach Rückkehr in das Heimat/Ursprungsland transferiert werden ?

mfg

GnomInc
15.07.2006, 12:28
Niemand hat mir bisher beantworten wollen/kommen ob auch für Ausländer/Asylanten Rentenbeiträge entrichtet werden. Ob diese Beiträge ggf. nach Rückkehr in das Heimat/Ursprungsland transferiert werden ?

mfg

hab ich -s.o.

Wenn der Ausländer/Asylant Arbeitserlaubnis hat und normal arbeitet- entrichtet er und sein AG normale Beiträge.
Als Rente kann er das bekommen , wenn die Fristen erfüllt sind und er Rentner wird.

Geht er vorher in seine Heimat zurück , wird ausgezahlt. War bei vielen
Gastarbeitern früher so.Allerdings weiss ich nicht , ob er auch die AG -
Beitragsanteile bekommt.

meckerle
15.07.2006, 13:09
Niemand hat mir bisher beantworten wollen/kommen ob auch für Ausländer/Asylanten Rentenbeiträge entrichtet werden. Ob diese Beiträge ggf. nach Rückkehr in das Heimat/Ursprungsland transferiert werden ?

mfg
Für regulär beschäftigte Ausländer werden selbstverständlich RV-Beiträge bezahlt.
Wenn sie ins Rentenalter kommen, wird die Rente aus dem Lebensarbeitsverdienst in D berechnet wie bei allen anderen AN auch.
Die Rente wird ihnen auch in ihr Heimatland überwiesen, dort können sie mit den Bezügen leben wie die Maden im Speck.

Asylanten arbeiten i. d. R. nicht, also werden auch keine RV-Beiträge abgeführt.

Dass vom Sozialamt RV-Beiträge für Stützeempfänger abgeführt werden glaube ich nicht, da der Staat nicht mal für seine Beamten Rücklagen bildet um die Pensionen zu bezahlen.