Vollständige Version anzeigen : Lest' einmal das GG!
Nissen76
20.07.2006, 19:39
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KrascherHistory
21.07.2006, 11:18
Könnte es nicht sein, dass die Sowjetunion deshalb Westberlin geräumt hat, um die von den Amerikanern besetzten Teile Thüringens zu bekommen?
Moin.
Ja, ja.
Aber warum gebe ich diese riesigen Gebiete für ein kleines Zipfelchen-West-Berlin ab ?
Angebot: Um als Hauptsiegermacht zu gelten, muß die Hauptstadt des Feindes eingenommen sein. Das waren dummerweise die Russen (ich kann den Beleg ggf. erst später einsteuern, deswegen nur Angebot).
Äh. Wie war nochmal das Thema ??
MfG K
Moin.
Ja, ja.
Aber warum gebe ich diese riesigen Gebiete für ein kleines Zipfelchen-West-Berlin ab ?
Angebot: Um als Hauptsiegermacht zu gelten, muß die Hauptstadt des Feindes eingenommen sein. Das waren dummerweise die Russen (ich kann den Beleg ggf. erst später einsteuern, deswegen nur Angebot).
Äh. Wie war nochmal das Thema ??
MfG K
Wie Berlin aufgeteilt wird, war vorher schon vereinbart worden. Und die Grenzen der Besatzungszonen waren ebenfalls schon seit 1944 geregelt. Unmittelbar nach Kriegsende hat man sich eben noch an die Vereinbarungen gehalten.
Das Wort "Hauptsiegermacht" im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg kommt in den Vereinbarungen der Alliierten übrigens nicht vor. Es ist ausschließlich auf den Seiten diverser "Reichsregierungen" und ähnlich obskurer Organisationen zu finden.
KrascherHistory
24.07.2006, 10:29
Wie Berlin aufgeteilt wird, war vorher schon vereinbart worden. Und die Grenzen der Besatzungszonen waren ebenfalls schon seit 1944 geregelt. Unmittelbar nach Kriegsende hat man sich eben noch an die Vereinbarungen gehalten.
Das Wort "Hauptsiegermacht" im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg kommt in den Vereinbarungen der Alliierten übrigens nicht vor. Es ist ausschließlich auf den Seiten diverser "Reichsregierungen" und ähnlich obskurer Organisationen zu finden.
Moin.
Bist du dir da so sicher wie mit den SHAEF-Gesetzen ?
Apropos:
Da die "Sieger" festgelegt haben, das alliiertes Recht (also die SHAEF-Gesetze) über und neben dem "deutschen Recht" stehen, wann ist das nachweislich geändert worden ?
MfG K
Moin.
Bist du dir da so sicher wie mit den SHAEF-Gesetzen ?
Apropos:
Da die "Sieger" festgelegt haben, das alliiertes Recht (also die SHAEF-Gesetze) über und neben dem "deutschen Recht" stehen, wann ist das nachweislich geändert worden ?
MfG K
Zunächst einmal, das SHAEF wurde am 14. Juli 1945 aufgelöst. Danach konnte das SHAEF also keinerlei Gesetze mehr erlassen. Die bis dato von der SHAEF erlassenen Bestimmungen wurden, soweit erforderlich, vom Alliierten Kontrollrat übernommen. Sie galten jetzt als Besatzungsrecht.
Neues Besatzungsrecht kam hinzu.
Aber da gibt es einen Artikel 2 eines Überleitungsabkommens aus dem Jahre 1954. Im Absatz 1 heißt es:
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Das heißt im Klartext: Alle von den Besatzungsbehörden erlassenen Gesetze und sonstigen Bestimmungen bleiben als deutsches Recht in Kraft und unterliegen denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßen wie gleichartige deutsche Rechten und Verpflichtungen. Dazu gehören auch die SHAEF-Gesetze. Und das heißt im Klartext nichts anderes, als das noch bestehende Vorschriften aus der SHAEF-Zeit jederzeit von deutschen Behörden geändert oder aufgehoben werden können. Und dies seit 1955. Es dürfte somit nicht mehr viel vom SHAEF übrig sein.
Oder kennst du eine Bestimmung, die noch gilt? Wenn ja, verrate sie mir bitte.
KrascherHistory
24.07.2006, 22:32
Moin.
SHAEF hat die Gesetze nicht erlassen. Sie wurden von Gen Eisenhauer nur schriftlich fixiert.
Zunächst einmal, das SHAEF wurde am 14. Juli 1945 aufgelöst. Danach konnte das SHAEF also keinerlei Gesetze mehr erlassen. Die bis dato von der SHAEF erlassenen Bestimmungen wurden, soweit erforderlich, vom Alliierten Kontrollrat übernommen. Sie galten jetzt als Besatzungsrecht.
...weshalb der Absatz keinen Sinn macht. "Sie galten jetzt als Besatzungsrecht". Ja genau. Punkt. Änderungen erfolgen durch den amerik. Gesetzgeber.
"Das Besatzungsrecht steht als selbständige Rechtsordnung (!) über und neben dem Deutschen Recht. ..."
(aus Handbuch den Besatzungsrechts, JBC Mohr ,Paul Siebeck, Thübingen 1951, Vorwort)
Zudem ist die SHAEF-Gesetzgebund seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US-Armee in Europa.
Neues Besatzungsrecht kam hinzu.
Steht eigentlich im Widerspruch zu deiner o.a. Aussage, ist aber richtig.
Aber da gibt es einen Artikel 2 eines Überleitungsabkommens aus dem Jahre 1954. Im Absatz 1 heißt es:
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Richtig zitiert. Jetzt kommt deine Schwäche (sorry):
Das heißt im Klartext: Alle von den Besatzungsbehörden erlassenen Gesetze und sonstigen Bestimmungen bleiben als deutsches Recht in Kraft und unterliegen denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßen wie gleichartige deutsche Rechten und Verpflichtungen. Dazu gehören auch die SHAEF-Gesetze. Und das heißt im Klartext nichts anderes, als das noch bestehende Vorschriften aus der SHAEF-Zeit jederzeit von deutschen Behörden geändert oder aufgehoben werden können. Und dies seit 1955. Es dürfte somit nicht mehr viel vom SHAEF übrig sein.
Deine Schlußfolgerungen ist genau falsch herum. Die Alliierten würden es den Deutschen überlassen, das Ihre gesamten Ent-Nazifizierungsgesetze jederzeit wieder aufgehoben werden können. Alles, aber das nicht !
Selbst heute findest du im Art.139 GG alliierten Vorrang.
Ich habe doch o.a. das die SHAEF-Gesetze ÜBER und neben dem dt.Recht stehen. Da sie drüber stehen können nur die "Drübersteher" sie ändern.
Oder kennst du eine Bestimmung, die noch gilt? Wenn ja, verrate sie mir bitte.
Ja, natürlich. Alle wichtigen Teile der Überleitungsverträge (v.1955) bleiben im Rahmen des sog. Notenwechsels per 27./28.9.1990 in Kraft OHNE RÜCKSICHT DARAUF OB SIE IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ANDEREN RECHTSVORSCHRIFTEN BEGRÜNDET ODER FESTGESTELLT SIND.
Bye bye Art.7 2+4Vertrag: Nix mit Souveränität. Genau das heißt das.
SHAEF bleibt bestehen, über dt.Recht.
Überleitungsverträge noch vor 2+4Vertrag von BuReg unter Kohl/Genscher bestätigt (und noch verschärft-s.Geschi thread).
Berlin war nie (der Einfachheit halber hier bis 1990) Bestandteil der BRD. Groß-Berlin war nur unter Militärrecht. Und ist es heute noch (siehe Prozeß gegen Schalck-Golodkowski 2005).
Und nu ? Schlußfolgerungen ?
MfG K
Und nu ? Schlußfolgerungen ?
MfG K
Du meinst ungläubiges Erstaunen ? Das bekommst du hier und dann
gesagt :
Ja aber die BRD funktioniert doch und schliesst Verträge ! Das die BRD
nur ein Verwalter für eine Teil des Gebietes des Deutschen Reiches ist,
will man nicht wahrhaben.
Keiner begreift, das es keine Friedensverträge mit den Siegermächten gibt.
Japan hat sie . Österreich hat sie. Wir haben keine.
Wir sind Besatzungsgebiet in Rechtszustand des Waffenstillstandes bzw.
der bedingungslosen Kapitulation.
Und nein, ich habe noch nie mit der sog. " Kommisarischen Reichsregierung"
zu tun gehabt - was soll ich mit Spinnern , die sich gegenseitig zu
irgendwelchen Ministern ernennen? Das ist eine Parodie , die sich
auf der völkerrechtlichen Situation des Deutschen Reiches erlaubt wird.
KrascherHistory
25.07.2006, 06:50
Du meinst ungläubiges Erstaunen ? Das bekommst du hier und dann
gesagt :
Ja aber die BRD funktioniert doch und schliesst Verträge ! Das die BRD
nur ein Verwalter für eine Teil des Gebietes des Deutschen Reiches ist,
will man nicht wahrhaben.
Keiner begreift, das es keine Friedensverträge mit den Siegermächten gibt.
Japan hat sie . Österreich hat sie. Wir haben keine.
Wir sind Besatzungsgebiet in Rechtszustand des Waffenstillstandes bzw.
der bedingungslosen Kapitulation.
Und nein, ich habe noch nie mit der sog. " Kommisarischen Reichsregierung"
zu tun gehabt - was soll ich mit Spinnern , die sich gegenseitig zu
irgendwelchen Ministern ernennen? Das ist eine Parodie , die sich
auf der völkerrechtlichen Situation des Deutschen Reiches erlaubt wird.
Moin.
Natürlich "funktioniert" die BRD auf ihre Art und Weise. Ich "erlebe" sie ja täglich, bin damit aufgewachsen.
Sie hat Verträge geschlossen, aber immer mit dem alliierten Vorbehalt. War/ist nicht anders möglich.
Die BRD ist seit 1949 die Organisierte Modalität einer Fremdherrschaft. Es sollte kein neuer Staat gegründet (s.Prof.C.Schmid), oder eine neue "Verfassung" erarbeitet werden.
Das GG ist durch Alliierte aufgezwungen. DAS ist Realität.
Die Weimarer Verfassung gilt seit 1919 bis heute ! Auch das ist durch das dt. Verfassungsrecht (BVerfG) bestätigt.
Zur komm.Reichsregierung: theoret. kann sich jeder Reichskanzler/Minister nennen der will. Entgegen mancher Behauptung haben die USA einen Ebel nie zum RK ernannt. Ist halt nur Blödsinn.
Die rechtliche Grundlage wird v.diesen "Leuten" teilweise richtig wiedergegeben. Aber eben nur teilweise.
Friedensverträge: Einwendungsverzicht seitens der BRD sollten nur bis zum Friedensvertrag gelten. Hat die Regierung Kohl/Genscher und Schäuble 1990 bis ins unendliche verlegt (Notenwechsel).
Hier hat der völkerrechtswidrige "Verkauf" (keine Sorge, illegal), der BRD unvorstellbare Ausmaße angenommen.
Keiner begreift, das es keine Friedensverträge mit den Siegermächten gibt.
Japan hat sie . Österreich hat sie. Wir haben keine.
Wir sind Besatzungsgebiet in Rechtszustand des Waffenstillstandes bzw.
der bedingungslosen Kapitulation.
Ja. Nur das ist die BRD. Leider nicht mehr. Kein Wunschdenken, keine braune Soße.
Deswegen hat es auch kein 2+4 Vertrag gegeben, die Alliierten haben das in Selbstkontrahierung durchgezogen.
Beitritt UNO, EU: nichtig !
Warum dann durchgeführt ? Weil es um Geld geht. Viel Geld.
3.größter Beitragszahler in der UNO
Mit Abstand gr. Zahler in der EU (lt. Tagesschau reell bei 60 % des EU-Beitrages !!) usw.
Länder wie Irland blühen auf ? Ja natürlich: mit unserer Kohle. Was sonst ?!
Wir sind verpflichtet, seit über 60 Jahren "Geschenke" zu machen. Echte Reparationszahlungen werden erst mit Friedensvertrag beginnen. Deswegen wird die Hand drauf gehalten. Was machst du, wenn du feststellst das du 60 Jahre bestohlen wurdest ?
Die BuReg seit Adenauer sind Erfüllungsgehilfen der Alliierten. Mehr nicht. Dabei ist es völlig egal welche Farbe du glaubst, wählen zu müssen.
Haben sogar die Grünen verstanden: von Strickpulli/Turnschuhe in Nadelstreifen und Abschaffung des Rotationsmodells. Och nö du, Rotation ist doch nich so gut !
Klar, wer feststellt wieviel "Geld" es für das Mitarbeiten gibt: der ist dabei. Geld regiert die Welt.
Über 800.000 deutsche Patente einfach in alliierte Hände übergegangen. Aus allen Bereichen (Medizin, Bergbau, Militär, etc) und zwar umsonst. Die Kapitalisierung der Patente geht ins Ausland. BRD hat nix zu melden. Sind die Besiegten.
Und wenn jemand "ausbricht" von den Politikern ?
Der verschwindet ganz schnell von der öffentlichen Bühne. Die Gesandtschaft der USA ist in Berlin 2000 Mann stark. Keine Uniformen mehr, aber Anzüge.
Die könnten den Micky Mouse Laden BRD sofort übernehmen.
Vielleicht versteht jetzt jemand den Schwachsinn, wenn "Besserwisser" von der Normativen Kraft des Faktischen ("...die BRD ist halt da...") sprechen und keine schlafenden Hunde (Friedensvertrag) wecken wollen.
Doch ! Es müssen ALLE endlich mal aufwachen um zu verstehen, was hier abgeht, in Deutschland !
MfG K
Krascher und wie er die Welt sieht:
Deutschland wurde seit 1945 in "unvorstellbaren Maße" versklavt und ausgebeutet. Wir sind eigentlich nur dazu da, das Blut für die amerikanischen Sauger zu liefern. Die verschiedenen angeblich deutschen Regierungen sind nichts weiter als Soldknechte der Siegermächte. Und da das seit 60 Jahren so geht, wanken wir blass (blutlos!), ausgebeutet, versklavt und ausgemerkelt durch unsere Städte, die immer noch in Ruinen liegen.
Armer Krascher. Sein Weltbild funktioniert nur, wenn alles immer nur noch schlimmer wird. Das muss zur Verwirrung seines Gemüts führen.
KrascherHistory
25.07.2006, 08:52
Krascher und wie er die Welt sieht:
Deutschland wurde seit 1945 in "unvorstellbaren Maße" versklavt und ausgebeutet. Wir sind eigentlich nur dazu da, das Blut für die amerikanischen Sauger zu liefern. Die verschiedenen angeblich deutschen Regierungen sind nichts weiter als Soldknechte der Siegermächte. Und da das seit 60 Jahren so geht, wanken wir blass (blutlos!), ausgebeutet, versklavt und ausgemerkelt durch unsere Städte, die immer noch in Ruinen liegen.
Armer Krascher. Sein Weltbild funktioniert nur, wenn alles immer nur noch schlimmer wird. Das muss zur Verwirrung seines Gemüts führen.
Moin.
Nur weil es keine Ruinen mehr gibt, heißt das nicht, daß es den Waffenstillstand (Kriegszustand) nicht mehr gibt.
Dein "Ich habe Feierabend und schaue Barbara Salesch-und die Tagesschau"-Weltbild, kannst du ja gerne behalten. Diese Märchenland-Sichtweise ist aber nicht meine.
Du darfst versuchen, Fakten zu widerlegen. Alles andere ist Zeitverschwendung. MfG K
Mir ist die Argumentationskette nicht detailliert klar.
Wie legt man an Hand des EGGVG dar, das der gesetzliche Richter
nicht gegeben ist, in einem Bussgeldverfahren ?
Das wäre sehr interessant - für mich ( ob für weitere weiss ich nicht )
malnachdenken
25.07.2006, 09:35
Doch ! Es müssen ALLE endlich mal aufwachen um zu verstehen, was hier abgeht, in Deutschland !
MfG K
Mal eine Frage: Vor welchem Gericht willst Du das einklagen?
Ich meine Du sprichst die ganze Zeit von Völkerrecht etc, schön und gut. Aber Gesetze sind das eine, eine Instanz, bei der man diese einklagen bzw rechtskräftige Urteile bekommen kann, ist das andere.
Wo findest Du genau letzteres? Und wer legitimiert dieses?
Wo findest Du genau letzteres? Und wer legitimiert dieses?
Ahh - du bist am Punkt.
Es gibt keine internationale zuständige Körperschaft zur rechtlichen
Urteilsfindung in Volkerrechtsfragen.
Aber das weisst du sicher. Aber warum gibt es dies nicht ?
Wer verhindert , das eine solche Körperschaft gebildet wird ?
Cui bono ?
KrascherHistory
25.07.2006, 10:40
Mir ist die Argumentationskette nicht detailliert klar.
Wie legt man an Hand des EGGVG dar, das der gesetzliche Richter
nicht gegeben ist, in einem Bussgeldverfahren ?
Das wäre sehr interessant - für mich ( ob für weitere weiss ich nicht )
Moin.
Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Im Rahmen eines sog. Bereinigungsgesetzes (Apr./Mai 2006, s.BGBl) sollen alle Paragraphen ersatzlos gestrichen werden, in denen der Begriff "Reich" auftaucht.
Leider sind das GVG, neben ZPO und StPO, die Stützen der dt. Gerichtsbarkeit und seit 1877 klar in ihrer Räumlichkeit definiert. Nach dt. Rechtsnormen (s. BVerfG-Urteile) ist das unabdingbar zwingend notwendig. Und zwar zu JEDEM Zeitpunkt.
Die Einführungsgesetze regeln diesen Geltungsbereich. GVG u.a. gelten nun mal im Deutschen Reich (Grenzen von 31.12.1937). Entziehe ich einem Gesetz/Verordnung den Geltungsbereich ist es nichtig.
So geschehen mit GVG, ZPO, StPO, s.o.
Nach welchen Richtlinien will ein Richter denn noch tätig sein ? Nach GVG ? Schön. Und wo gilt es ? Sahara, Wüste Gobi ? In "Deutschland" seit Mai 2006 nachweislich nicht mehr.
1990 ist das GG ausgehebelt worden (Art.23 a.F.). Kein Geltungsbereich mehr; es hängt in der Luft.
Der ges. Richter ist in Art. 101 GG verbrieft; GG weg; Hinweis des ges. in § 21e GVG, schön, GVG auch weg. Wie soll die Legitimation denn aussehen ?
Genau. Gar nicht. Nun spielt die "Bande" ihr Spielchen aber weiter. Es darf jeder Mitspielen. Bleibt jedem selbst überlassen.
Bussgeldverfahren: Welche Behörde will auf welcher Rechtsgrundlage tätig sein ? Ohne GG usw...... Dolle Wurst.
Bezahl doch einfach. Ist weniger Stress. MfG K
KrascherHistory
25.07.2006, 10:45
Mal eine Frage: Vor welchem Gericht willst Du das einklagen?
Ich meine Du sprichst die ganze Zeit von Völkerrecht etc, schön und gut. Aber Gesetze sind das eine, eine Instanz, bei der man diese einklagen bzw rechtskräftige Urteile bekommen kann, ist das andere.
Wo findest Du genau letzteres? Und wer legitimiert dieses?
Moin.
Meine Herren ! Dein nick-name paßt ja so überhaupt nicht zu dir !
Vor welchem Gericht willst Du das einklagen, das es "kein Gericht mehr gibt"?
Was steht in Art. 25 GG ?
Ich klage nicht.
Wer legitimiert Gesetze, Richter ? Das Volk. Wer sonst. MfG K
KrascherHistory
25.07.2006, 10:48
Ahh - du bist am Punkt.
Es gibt keine internationale zuständige Körperschaft zur rechtlichen
Urteilsfindung in Volkerrechtsfragen.
Aber das weisst du sicher. Aber warum gibt es dies nicht ?
Wer verhindert , das eine solche Körperschaft gebildet wird ?
Cui bono ?
Moin.
Gibt es nicht mehr ?
Ich habe heute noch keine Nachrichten gehört/gelesen.
Wo sind die denn alle hin ? Alle heute aufgelöst ?
Das ist aber doof. MfG K
PS: fange doch mal mit der Haager Landkriegsordnung an, usw.....
Just Amy
25.07.2006, 10:58
Moin.
Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Im Rahmen eines sog. Bereinigungsgesetzes (Apr./Mai 2006, s.BGBl) sollen alle Paragraphen ersatzlos gestrichen werden, in denen der Begriff "Reich" auftaucht.
Leider sind das GVG, neben ZPO und StPO, die Stützen der dt. Gerichtsbarkeit und seit 1877 klar in ihrer Räumlichkeit definiert. Nach dt. Rechtsnormen (s. BVerfG-Urteile) ist das unabdingbar zwingend notwendig. Und zwar zu JEDEM Zeitpunkt.
Die Einführungsgesetze regeln diesen Geltungsbereich. GVG u.a. gelten nun mal im Deutschen Reich (Grenzen von 31.12.1937). Entziehe ich einem Gesetz/Verordnung den Geltungsbereich ist es nichtig.
So geschehen mit GVG, ZPO, StPO, s.o.
Nach welchen Richtlinien will ein Richter denn noch tätig sein ? Nach GVG ? Schön. Und wo gilt es ? Sahara, Wüste Gobi ? In "Deutschland" seit Mai 2006 nachweislich nicht mehr.
1990 ist das GG ausgehebelt worden (Art.23 a.F.). Kein Geltungsbereich mehr; es hängt in der Luft.
Der ges. Richter ist in Art. 101 GG verbrieft; GG weg; Hinweis des ges. in § 21e GVG, schön, GVG auch weg. Wie soll die Legitimation denn aussehen ?
Genau. Gar nicht. Nun spielt die "Bande" ihr Spielchen aber weiter. Es darf jeder Mitspielen. Bleibt jedem selbst überlassen.
Bussgeldverfahren: Welche Behörde will auf welcher Rechtsgrundlage tätig sein ? Ohne GG usw...... Dolle Wurst.
Bezahl doch einfach. Ist weniger Stress. MfG K
ich frag mich, wie man sich sowas zusammenspinnt. es ist nicht nötig, einen geltungsbereich zu definieren. art. 23. war dazu da, die wiedervereinigung als ziel zu postulieren.
Fakten? Gegen was? Gegen die Behauptung, man habe uns 1945 versklavt und seither sei alles nur schlimmer geworden? Obelix und Asterix haben auch nur die Schultern gezuckt, wenn Majestix behauptete, der Himmel könne ihm auf den Kopf fallen. Sie hatten Recht.
KrascherHistory
25.07.2006, 11:47
ich frag mich, wie man sich sowas zusammenspinnt. es ist nicht nötig, einen geltungsbereich zu definieren. art. 23. war dazu da, die wiedervereinigung als ziel zu postulieren.
Moin.
Falsch. Art. 23 a.F. gab den Geltungsbereich des GG wieder.
Hochst richterl. Urteile haben Gesetze und Verordnung für nichtig erklärt, weil sie - nicht den Rechtsnormen entsprechend - ihren unabdingbar notw. Geltungsbereich aufweisen konnten.
Ansonsten: Belege deine (Falsch)Aussage durch nachweisbare Gerichtsurteile.
MfG K
Moin.
Gibt es nicht mehr ?
Wo sind die denn alle hin ? Alle heute aufgelöst ?
PS: fange doch mal mit der Haager Landkriegsordnung an, usw.....
Nun ich sehe keinen praktischen Ansatz , das Problem zu lösen.
Wer vertritt das Deutsche Reich - der Reichspräsident. Haben wir keinen.
Wer will die Neuwahl organisieren und bezahlen ? Mit welcher Legitimation ?
Wo soll ein Reichspräsident denn Klage einreichen , falls es einen gäbe ?
Just Amy
25.07.2006, 12:04
Moin.
Falsch. Art. 23 a.F. gab den Geltungsbereich des GG wieder.
Hochst richterl. Urteile haben Gesetze und Verordnung für nichtig erklärt, weil sie - nicht den Rechtsnormen entsprechend - ihren unabdingbar notw. Geltungsbereich aufweisen konnten.
Ansonsten: Belege deine (Falsch)Aussage durch nachweisbare Gerichtsurteile.
MfG K
der geltungsbereich ist die bundesrepublik deutschland, was denn sonst.
diese urteile darfst Du zitieren, bevor ich Dich ernstnehme (schauderhafter gedanke)
KrascherHistory
25.07.2006, 12:32
Moin
Just Amy der geltungsbereich ist die bundesrepublik deutschland, was denn sonst.
Ach was. WO DENN ? Zitiere doch mal (hatte ich alles schon - aber wenn du meinst; spiele es noch einmal, Amy...)
diese urteile darfst Du zitieren, bevor ich Dich ernstnehme (schauderhafter gedanke)
Bitte schön:
BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 // BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63 Urteil S.5, 3.Absatz:
"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"
Und nu ? Ich habe die Regeln nicht gemacht.
MfG K
KrascherHistory
25.07.2006, 14:58
Nun ich sehe keinen praktischen Ansatz , das Problem zu lösen.
Wer vertritt das Deutsche Reich - der Reichspräsident. Haben wir keinen.
Wer will die Neuwahl organisieren und bezahlen ? Mit welcher Legitimation ?
Wo soll ein Reichspräsident denn Klage einreichen , falls es einen gäbe ?
Moin.
Also: BVerfG stellt fest, das Dt.Reich ist rechtsfähig aber nicht handlungsfähig. Mache es doch handlungsfähig. Geschäftsbesorgung ohne Auftrag. Du bist Reichsdeutscher. Oder bist du "Personal" der "BRD" ?
Liegt an dir.
Ausreichend Masse = Dt.Reich.
Friedensverträge mit 46 Feindstaaten, Weim.Verf. von 1919 ist vorhanden, sollte wohl "angepaßt" oder erneuert werden.
Von wem ? Vom Volk natürlich. Wer soll die Neuwahl organisieren/bezahlen ? Süß. Wer bezahlt Bundestagswahlen, dazugehörige Wahlkämpfe, die unermeßlichen Korruptionen usw. ? Der Steuerzahler, wer sonst.
Den "Dreck" und dazugehörigen "Küngel" können wir gleich mit abschaffen. Verfassungs- und Verfassungshochverräter müssen bestraft werden. Mit pers. Vermögen und Pensionsansprüchen.
Wogegen sollte ein gewählter RP klagen ? Wir sollten erst einmal unsere Guthaben in der Welt feststellen. Dürften in den 61 Jahren ein paar "Mark" zusammen gekommen sein.
Wo ist das Problem ? Masse. Der erste Schritt. MfG K
Wo ist das Problem ? Masse. Der erste Schritt. MfG K
Ja , alles klar. Ich werde mich bereithalten.:2faces:
KrascherHistory
25.07.2006, 15:23
Ja , alles klar. Ich werde mich bereithalten.:2faces:
Moin.
Nase. Schaue gelegentlich bei Interim Partei Deutschland mal rein. Bündelung genau dieser Kräfte dorf. MfG K
KrascherHistory
26.07.2006, 07:20
der geltungsbereich ist die bundesrepublik deutschland, was denn sonst.
diese urteile darfst Du zitieren, bevor ich Dich ernstnehme (schauderhafter gedanke)
Moin
BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 // BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63 Urteil S.5, 3.Absatz:
"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"
Was macht der Kontext ? Danke für´s ernst nehmen. MfG K
shigymigy
26.07.2006, 10:15
Moin
BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 // BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63 Urteil S.5, 3.Absatz:
"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"
Was macht der Kontext ? Danke für´s ernst nehmen. MfG K
nee -- is nicht war -- übste immer noch -- geltungsbereich für das gg zu finden:lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:
Just Amy
26.07.2006, 10:26
Moin
BVerfG 4 C 105/65 v.27.1.1967 oder Verwaltungsgericht Hannover, Beschluß, 10 A 2120/01 v. 11.7.2001 // BVerfG I C 74/61 v. 28.11.63 Urteil S.5, 3.Absatz:
"Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereichs"
Was macht der Kontext ? Danke für´s ernst nehmen. MfG K
poste den kontext, dann wird man sehen, was gemeint ist.
malnachdenken
26.07.2006, 11:10
poste den kontext, dann wird man sehen, was gemeint ist.
Das hat er schon in anderen Foren nicht getan...
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3553388.html
Scheint nicht sehr beliebt zu sein der Manuel :rolleyes:
KrascherHistory
26.07.2006, 11:11
poste den kontext, dann wird man sehen, was gemeint ist.
Moin.
Sorry. No work for Ösi-Maus.
Mußte schon selbst machen.
MfG K
malnachdenken
26.07.2006, 11:13
Moin.
Sorry. No work for Ösi-Maus.
Mußte schon selbst machen.
MfG K
Wie, jetzt einen Rückzieher? Poste doch bitte mal den genauen Zusammenhang deines Zitates, also ein bisschen mehr, als den kurzen Abschnit. Wäre wirklich nett.
KrascherHistory
26.07.2006, 11:14
nee -- is nicht war -- übste immer noch -- geltungsbereich für das gg zu finden:lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:
Moin.
Also das man bei der FDJ oder in ner LPG kein selbständiges Denken lernt ist nachvollziehbar.
Hattest aber wirklich 16 Jahre Zeit, die brach-liegenden Regionen im Kopf zu trainieren.
Um wieviel haben dich deine Anwälte denn beschissen ?
MfG K
KrascherHistory
26.07.2006, 11:15
Das hat er schon in anderen Foren nicht getan...
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3553388.html
Scheint nicht sehr beliebt zu sein der Manuel :rolleyes:
Moin.
Wen interessiert ein linkes 68er Forum, wo nur Sozis geduldet werden ?
MfG K
KrascherHistory
26.07.2006, 11:16
Wie, jetzt einen Rückzieher? Poste doch bitte mal den genauen Zusammenhang deines Zitates, also ein bisschen mehr, als den kurzen Abschnit. Wäre wirklich nett.
Moin.
Wozu ?
Das erreicht doch keine Region in deiner Birne, wo irgendetwas "bewegt" werden könnte.
MfG K
malnachdenken
26.07.2006, 11:22
Moin.
Wozu ?
Das erreicht doch keine Region in deiner Birne, wo irgendetwas "bewegt" werden könnte.
MfG K
Kannst Du auch etwas anderes, außer unvollständige Zitate posten und beleidigen?
Just Amy
26.07.2006, 11:23
Moin.
Sorry. No work for Ösi-Maus.
Mußte schon selbst machen.
MfG K
sorry, no proof from krascher-maus.
wie ernst soll man das nehmen?
ach ja, ich bin kein ösi.
KrascherHistory
26.07.2006, 11:40
Kannst Du auch etwas anderes, außer unvollständige Zitate posten und beleidigen?
Moin.
Ich passe mich nur der Umgebung von der GmbH & Co. KG "Just malnachdenken Amy" an. Sucht euch einen anderen Kommanditisten.
MfG K
malnachdenken
26.07.2006, 11:41
Moin.
Ich passe mich nur der Umgebung von der GmbH & Co. KG "Just malnachdenken Amy" an. Sucht euch einen anderen Kommanditisten.
MfG K
Was soll das jetzt? Wo habe ich Dich beleidigt?
Fakten? Gegen was? Gegen die Behauptung, man habe uns 1945 versklavt und seither sei alles nur schlimmer geworden? Obelix und Asterix haben auch nur die Schultern gezuckt, wenn Majestix behauptete, der Himmel könne ihm auf den Kopf fallen. Sie hatten Recht.
Asterix und Obelix haben auch gegen die Fremdherrschaft gekämpft.
shigymigy
26.07.2006, 12:32
Moin.
Also das man bei der FDJ oder in ner LPG kein selbständiges Denken lernt ist nachvollziehbar.
Hattest aber wirklich 16 Jahre Zeit, die brach-liegenden Regionen im Kopf zu trainieren.
Um wieviel haben dich deine Anwälte denn beschissen ?
MfG K
ich bin westdeutscher mit stammbaum ;) liegst wieder voll daneben.
KrascherHistory
26.07.2006, 12:42
ich bin westdeutscher mit stammbaum ;) liegst wieder voll daneben.
Moin.
Westdeutscher ? Dann war´s die Waldorfschule.
Und der Kampf um ehem. Ostgebiete diente der mat. Befriedigung, die ein/mehrere Jurist/en ausgenutz hat/haben.
MfG K
shigymigy
26.07.2006, 12:56
Moin.
Westdeutscher ? :] Dann war´s die Waldorfschule.:(
Und der Kampf um ehem. Ostgebiete diente der mat. Befriedigung:)) , die ein/mehrere Jurist/en ausgenutz hat/haben.:(
MfG K
wieder falsch -- denkmal ein wenig nach -- vielleicht kommst du noch drauf.
ausserdem haben wir viele erfolge erzielt. die anwälte waren ihr geld schon wert. und das schöne daran wir können inzwischen schmunzeln -- weil die umsetzung des einigunsvertrages tatsächlich kleine -aberwesentliche fehler enthält -- nur das was du vorträgst ist eben -- entschuldige -- einfach nur nachgeplapperter unsinn.
die jetzige bundesregierung hat eine satte 2/3 mehrheit -- warum korregiert sie dann nicht den von dir vermeindlichen fehler???????? weil nur du und wenige dies bisher erkannt haben????? und die nicht gemerkt haben?????
die internetseiten von der reichsregierung werden in allen politischen parteiräumen mit schallendem gelächter begleitet. klar die sind ja auch alle doof .:lach: :lach: :lach: :lach:
du hast deinen beruf noch nicht mitgeteilt
KrascherHistory
26.07.2006, 13:34
Moin.
ausserdem haben wir viele erfolge erzielt. die anwälte waren ihr geld schon wert. und das schöne daran wir können inzwischen schmunzeln -- weil die umsetzung des einigunsvertrages tatsächlich kleine -aberwesentliche fehler enthält -- nur das was du vorträgst ist eben -- entschuldige -- einfach nur nachgeplapperter unsinn.
KONKRET.KONKRET.KONKRET. Von welchen wesentlichen Fehlern sprichst du ?
MfG K
shigymigy
26.07.2006, 13:55
Moin.
KONKRET.KONKRET.KONKRET. Von welchen wesentlichen Fehlern sprichst du ?
MfG K
was habe ich geschrieben ? guck noch mal nach -- wie waren die fehler -- es gibt in meinem posting zwei adjektive nicht ein.?(
1. was zahlst du für informationen?
2. überzeuge mich das du zu dem personenkreis gehörst mit dem ich geschäfte mache -- geschäftswürdig
3. solange du nicht lernst sätze korrekt wieder zu geben -- oder zu begreifen -- dürfte es schon beim vertragsabschluss scheitern -- denn ich halte dich nicht für geschäftsfähig.
drei punkte -- an denen du vermutlich scheitern wirst -- wetten?
KrascherHistory
26.07.2006, 14:16
was habe ich geschrieben ? guck noch mal nach -- wie waren die fehler -- es gibt in meinem posting zwei adjektive nicht ein.?(
1. was zahlst du für informationen?
2. überzeuge mich das du zu dem personenkreis gehörst mit dem ich geschäfte mache -- geschäftswürdig
3. solange du nicht lernst sätze korrekt wieder zu geben -- oder zu begreifen -- dürfte es schon beim vertragsabschluss scheitern -- denn ich halte dich nicht für geschäftsfähig.
drei punkte -- an denen du vermutlich scheitern wirst -- wetten?
Moin.
"weil die umsetzung des einigunsvertrages tatsächlich kleine -aberwesentliche fehler enthält ....."
Ich frage nach diesen Fehlern ! Von welchen Fehlern du sprichst. Welche Fehler im Einigungsvertrag gehören zu den kleinen, die aber wesentlich sind ?
Die Fehler die du just genannt hast.
Puh. Mehr geht nicht......
Vielleicht als Schmucktelegramm ??
MfG K
shigymigy
26.07.2006, 15:28
was habe ich geschrieben ? guck noch mal nach -- wie waren die fehler -- es gibt in meinem posting zwei adjektive nicht ein.?(
1. was zahlst du für informationen?
2. überzeuge mich das du zu dem personenkreis gehörst mit dem ich geschäfte mache -- geschäftswürdig
3. solange du nicht lernst sätze korrekt wieder zu geben -- oder zu begreifen -- dürfte es schon beim vertragsabschluss scheitern -- denn ich halte dich nicht für geschäftsfähig.
drei punkte -- an denen du vermutlich scheitern wirst -- wetten?
was habe ich geschrieben ?
bist du geschäftsfähig ? beleg
bist du geschäftswürdig? beleg
manche mir ein angebot was es dir wert ist
o.k.???
KrascherHistory
27.07.2006, 10:45
was habe ich geschrieben ?
bist du geschäftsfähig ? beleg
bist du geschäftswürdig? beleg
manche mir ein angebot was es dir wert ist
o.k.???
Moin
Boah. Schickimicki weiß was ganz Brisantes und will Geld dafür. Hat er mit seinen Anwälten herausgefunden. Frage mal amy. Die soll den Sammelpott mal rumgehen lassen.
Hoffentlich kommen ein paar Milliönchen für dich zusammen. Das ist ja hochspannend dein Angebot (Herr, laß ein wenig Hirn regnen...).
Ich kenne kreditfähig und - würdig. Aber geschäftswürdig ? Gibts das bei Orten mit überdurchschnittlichen hohen Prozentsätzen von Eltern mit zu engen Verwandtschaftsgraden ?!
Spiel alleine. MfG K
shigymigy
27.07.2006, 14:18
Ich kenne kreditfähig und - würdig. Aber geschäftswürdig ? Gibts das bei Orten mit überdurchschnittlichen hohen Prozentsätzen von Eltern mit zu engen Verwandtschaftsgraden ?!
siehste -- habe ich mir gedacht -- du weißt nichts - kennst nichts -- und plabberst nur unsinn.
Aber geschäftswürdig ?
frag einmal deinen banker -- der erklärt dir das --- gratis.:)) :deutschla
KrascherHistory
27.07.2006, 15:33
siehste -- habe ich mir gedacht -- du weißt nichts - kennst nichts -- und plabberst nur unsinn.
Aber geschäftswürdig ?
frag einmal deinen banker -- der erklärt dir das --- gratis.:)) :deutschla
Moin.
Als Banker an dich: Kreditwürdig: no Kreditfähig: vielleicht Geschäftsfähig: wahrscheinlich obwohl schlecht vorstellbar geschäftswürdig: vielleicht nie
Mit "Realitätsverkennern" sind Bankgeschäfte ausgeschlossen
Hätte keine Lust für jede Kleinigkeit deinen Betreuer zu zitieren.
MfG
Jetzt könnte es einen neuerlichen Beleg geben :
Der Flugzeugzusammenstoss am Bodensee- Bundesrepublik haftet !!!
Es konnte kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag mit der Schweiz
abgeschlossen werden ? Warum denn nicht ??
Deshalb durfte "skyguide " nicht im Auftrag der BRD überwachen - die
BRD hätte es selber machen müssen !
Natürlich geht das Urteil - in die Instanzen - immer schön verschleppen,
damit nichts hochkommt !!!
mfg
KrascherHistory
27.07.2006, 16:43
Jetzt könnte es einen neuerlichen Beleg geben :
Die Flugzeugzusammenstoss am Bodensee- Bundesrepublik haftet !!!
Es konnte kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag mit der Schweiz
abgeschlossen werden ? Warum denn nicht ??
Deshalb durfte "skyguide " nicht im Auftrag der BRD überwachen - die
BRD hätte es selber machen müssen !
Natürlich geht das Urteil - in die Instanzen - immer schön verschleppen,
damit nichts hochkommt !!!
mfg
Moin. Das "diebische" Bergvolk schließt keine Verträge mit Besatzungskonstrukten, wenn diese zum Nachteil gereichen können. Interessante Info. Weitere Hintergründe ?
Auch hier - wie immer: es geht ums Geld !
Wer muß zahlen ? BRD. Immer !
Warum: Überleitungsverträge
Und 2+4 Vertrage? ausgehebelt durch Notenwechsel
Welche Deutschen haben uns da verraten ?
Kohl, Genscher, Schäuble & Co.
Was ist zu tun ? GG Art. 20 (4)
MfG K
shigymigy
27.07.2006, 17:47
Was ist zu tun ? GG Art. 20 (4) MfG K:rofl: :lol:
Art.20 Satz 4
gegen jeden, der es unternimmt,diese ordnung zu beseitigen,haben alle deutsche das recht widerstand, wenn andere abhilfe nicht möglich ist.
cheeef -- schalte ihn ab -- sonst muss ich als deutscher ihm widerstand leisten damit er die ordnung nicht beseitigt, oder dazu aufruft :)) :)) :lach: :lach:
malnachdenken
27.07.2006, 17:50
Jetzt könnte es einen neuerlichen Beleg geben :
Die Flugzeugzusammenstoss am Bodensee- Bundesrepublik haftet !!!
Es konnte kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag mit der Schweiz
abgeschlossen werden ? Warum denn nicht ??
Deshalb durfte "skyguide " nicht im Auftrag der BRD überwachen - die
BRD hätte es selber machen müssen !
Natürlich geht das Urteil - in die Instanzen - immer schön verschleppen,
damit nichts hochkommt !!!
mfg
Vielleicht kannst Du das ja mal näher erläutern (das mit dem Vertrag).
Das Urteil sagt etwas anderes aus.
KrascherHistory
27.07.2006, 18:00
:rofl: :lol:
Art.20 Satz 4
gegen jeden, der es unternimmt,diese ordnung zu beseitigen,haben alle deutsche das recht widerstand, wenn andere abhilfe nicht möglich ist.
cheeef -- schalte ihn ab -- sonst muss ich als deutscher ihm widerstand leisten damit er die ordnung nicht beseitigt, oder dazu aufruft :)) :)) :lach: :lach:
Moin. Voltaire (sinngem.)
Auch wenn ich deine Aussagen zum Reihern finde, werde ich alles dafür tun damit du sie frei sagen kannst. MfG K
shigymigy
27.07.2006, 23:33
Moin. Voltaire (sinngem.)
Auch wenn ich deine Aussagen zum Reihern finde, werde ich alles dafür tun damit du sie frei sagen kannst. MfG K
:top: :wink: :prost:
Weitere Hintergründe ?
Welche Deutschen haben uns da verraten ?
Der Vorbericht sagte aus, bis 2001 habe man mit der Schweiz wegen der
Praxis der Luftraumüberwachung verhandelt und erfolglos abgebrochen.
Die Schweiz weigerte sich , einen völkerrechtlich verbindenden Vertrag
abzuschliessen!
Da es sich ja nur um eine praktische hoheitliche Aufgabe handelt , muss
der Verhandlungsabbruch einen wesentlichen Grund haben.
Ich würde doch zu gerne mal die Protokolle lesen.
Jetzt wird erstmal schön gezahlt - wegen Dummheit und Privatisierungswahn.
Das ist sicher.
malnachdenken
28.07.2006, 10:42
Der Vorbericht sagte aus, bis 2001 habe man mit der Schweiz wegen der
Praxis der Luftraumüberwachung verhandelt und erfolglos abgebrochen.
Die Schweiz weigerte sich , einen völkerrechtlich verbindenden Vertrag
abzuschliessen!
Da es sich ja nur um eine praktische hoheitliche Aufgabe handelt , muss
der Verhandlungsabbruch einen wesentlichen Grund haben.
Ich würde doch zu gerne mal die Protokolle lesen.
Wie wäre es einfach mal mit Zeitungen außerhalb des BILD-Niveaus? Dann könnte man auch mal was erfahren und sich nicht solche Geschichten, wie KrascherHistory es tut, ausdenken....
Entgegen den Wünschen des Schweizer Verkehrsministers stimmte das Parlament in Bern ihm im Jahr 2001 nicht zu, weil er gekoppelt worden war mit einer Regelung der Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten. Hier hatten die Deutschen wegen des Lärms im Kreis Waldshut verlangt, daß nicht mehr so viele Maschinen über ihr Territorium anfliegen, sondern über Schweizer Gebiet. Das empörte die Zürcher, und sie sorgten dafür, daß der Vertrag im Parlament scheiterte
http://www.faz.net/s/RubB08CD9E6B08746679EDCF370F87A4512/Doc~E3506F9D8B9F043059A6624257BF6812B~ATpl~Ecommon ~Scontent.html
Scarlett
28.07.2006, 11:40
Oas Problem mit der Flugsicherung über Südwestdeutschland ist schon Jahrzehnte alt. Die DFS hat der Skyguide dieses Recht in einer "technischen Vereinbarung" schon in 70-ern übertragen.
Eine einheitliche Flugsicherung macht wegen der Grenznähe des Flughafens Zürich (und Basel) technisch auch Sinn.
Dass aber verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken gegen diese Praxis bestehen, ist auch schon seit dem Böckstiegel-Gutachten von 1982 klar.
Damit ist auch die Haftungsfrage eigentlich seit damals klar.
Eine gute kurze Zusammenfassung der Problematik enthält die Pressemitteilung der 3 CDU-Abgeordneten, die als einzige Abgeordnete der großen Koalition gegen das DFS-Privatisierungsgesetz gestimmt haben.
northclick.click-and-change.com/externeFunktionen/download/152878/04_07_flugsicherungsgesetz.pdf
Besonders pikant wäre die Situation durch das Privatisierungsgesetz geworden, zu dem Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift verweigert hat.
Nach dem Privatisierungsgesetz für die Flugsicherung könnte auch die Lufthansa, zu deren Konzern die Swiss zählt, und ein ausländischer Investor wie Skyguide oder der Kanton Zürich Anteile an der DFS erwerben. Damit würde ein vollständiger Ausverkauf des deutschen Einflusses auf die Verhältnisse im südwestdeutschen Luftraum eingeleitet.
KrascherHistory
28.07.2006, 12:35
Oas Problem mit der Flugsicherung über Südwestdeutschland ist schon Jahrzehnte alt. Die DFS hat der Skyguide dieses Recht in einer "technischen Vereinbarung" schon in 70-ern übertragen.
Eine einheitliche Flugsicherung macht wegen der Grenznähe des Flughafens Zürich (und Basel) technisch auch Sinn.
Dass aber verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken gegen diese Praxis bestehen, ist auch schon seit dem Böckstiegel-Gutachten von 1982 klar.
Damit ist auch die Haftungsfrage eigentlich seit damals klar.
Eine gute kurze Zusammenfassung der Problematik enthält die Pressemitteilung der 3 CDU-Abgeordneten, die als einzige Abgeordnete der großen Koalition gegen das DFS-Privatisierungsgesetz gestimmt haben.
northclick.click-and-change.com/externeFunktionen/download/152878/04_07_flugsicherungsgesetz.pdf
Besonders pikant wäre die Situation durch das Privatisierungsgesetz geworden, zu dem Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift verweigert hat.
Nach dem Privatisierungsgesetz für die Flugsicherung könnte auch die Lufthansa, zu deren Konzern die Swiss zählt, und ein ausländischer Investor wie Skyguide oder der Kanton Zürich Anteile an der DFS erwerben. Damit würde ein vollständiger Ausverkauf des deutschen Einflusses auf die Verhältnisse im südwestdeutschen Luftraum eingeleitet.
Moin. Guter Bericht.
Die DFS kann doch übertragen, was sie will. Lufthoheit in "BRD" beim Staat und keine Haftung für Luftunfälle in CH oder sonst wo. Warum so schwierig (gemacht) ? MfG K
Scarlett
28.07.2006, 13:51
Die Lufthoheit liegt beim Staat. Er nimmt sie wahr durch
bis 1992 Bundesanstalt für Flugsicherung
seit 1993 bundeseigene DFS GmbH.
Aber: Über Südwestdeutschland hat BfS bzw DFS die Flugsicherung übertragen an Schweizer Skyguide.
Skyguide war schuld an dem Unfall bei Überlingen am Bodensee. Der Bund erklärt, durch die Übertragung von DFS an Skyguide ist der Bund aus der Haftung für Fehler der Flugsicherung heraus.
Und damit liegt er falsch, das werden auch alle übrigen Instanzen bestätigen, falls der Bund in Revision geht.
Der Bund haftet für Fehler bei der Flugsicherung genau so, wie er haften würde, wenn die Flugsicherung von DFS wahrgenommen worden wäre.
Denn: Die Übergabe eines Hoheitsrechtes an einen ausländischen Staat oder eine ausländische Firma hätte
1. eines Staatsvertrages mit der Schweiz bedurft, der sicherstellt, dass der Bund gegenüber Skyguide gleiche Aufsichts- und Kontrollrechte hat wie gegenüber einer in Deutschland mit Hoheitsrechten beliehenen Firma wie DFS.
Dann wäre der Bund zwar in der Verantwortung, aber er hätte auch die entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten,
oder
2. eines Staatsvertrages mit der Schweiz, in dem der Schweiz die Flugsicherung über Südwestdeutschland übertragen worden wäre; dabei hätte auch eine Regelung der Haftungsfrage zu erfolgen.
Keines von beiden liegt vor.
Eine geradezu unglaubliche Schlamperei der letzten vier Bundesregierungen.
KrascherHistory
28.07.2006, 15:48
Die Lufthoheit liegt beim Staat. Er nimmt sie wahr durch
bis 1992 Bundesanstalt für Flugsicherung
seit 1993 bundeseigene DFS GmbH.
Aber: Über Südwestdeutschland hat BfS bzw DFS die Flugsicherung übertragen an Schweizer Skyguide.
Skyguide war schuld an dem Unfall bei Überlingen am Bodensee. Der Bund erklärt, durch die Übertragung von DFS an Skyguide ist der Bund aus der Haftung für Fehler der Flugsicherung heraus.
Und damit liegt er falsch, das werden auch alle übrigen Instanzen bestätigen, falls der Bund in Revision geht.
Der Bund haftet für Fehler bei der Flugsicherung genau so, wie er haften würde, wenn die Flugsicherung von DFS wahrgenommen worden wäre.
Denn: Die Übergabe eines Hoheitsrechtes an einen ausländischen Staat oder eine ausländische Firma hätte
1. eines Staatsvertrages mit der Schweiz bedurft, der sicherstellt, dass der Bund gegenüber Skyguide gleiche Aufsichts- und Kontrollrechte hat wie gegenüber einer in Deutschland mit Hoheitsrechten beliehenen Firma wie DFS.
Dann wäre der Bund zwar in der Verantwortung, aber er hätte auch die entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten,
oder
2. eines Staatsvertrages mit der Schweiz, in dem der Schweiz die Flugsicherung über Südwestdeutschland übertragen worden wäre; dabei hätte auch eine Regelung der Haftungsfrage zu erfolgen.
Keines von beiden liegt vor.
Eine geradezu unglaubliche Schlamperei der letzten vier Bundesregierungen.
Moin. Also haftet die BRD wg. dieser Vertragskonstellation auch für alle weiteren Unfälle über CH-Gebiet, die von skyguide überwacht werden ?
Was ist d.M.n. ein Ausweg aus dem Mist ? MfG K
shigymigy
28.07.2006, 15:59
Was ist d.M.n. ein Ausweg aus dem Mist ? MfG K
zurück zur weimarschen zeit -- dein thema -- fliegen verbieten:))
KrascherHistory
28.07.2006, 17:43
zurück zur weimarschen zeit -- dein thema -- fliegen verbieten:))
Fliegen verboten.
Zita shigymigy
ohne diagnose am biologischen molekularen gesamtkomplex des individeum halte ich weitere diagnosen für gerechtfertigt aber nicht bewiesen.
__________________
mein Land - dein Land - Deutschland
Einfach:klatsch:
Scarlett
28.07.2006, 20:08
Moin. Also haftet die BRD wg. dieser Vertragskonstellation auch für alle weiteren Unfälle über CH-Gebiet, die von skyguide überwacht werden ?
Was ist d.M.n. ein Ausweg aus dem Mist ? MfG K
BRD haftet natürlich nur für Unfälle über deutschem Gebiet, wie beim Unglück von Überlingen. Auf Schweizer Gebiet haften Skyguide und Schweiz.
Ausweg: Flugsicherung selber machen oder Staatsvertrag mit Schweiz.
Nissen76
28.07.2006, 22:12
Fliegen verboten.Ja, und Bremsen. Ich war heute auf einem Feld und wurde von drei Bremsen gestochen!X( Aber ich habe 2 erwischt, und von der dritten habe ich mir das Gesicht gemerkt!X( X(
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