Dagobert Duck
02.07.2006, 23:04
01.07.2006
AUSLÄNDERBEHÖRDE AUSGETRICKST
Vaterschaft am Büdchen eingekauft
Von BARBARA KIRCHNER
Düsseldorf – Celine O. (33) stammt aus Ghana, so wie ihr Freund Obote. Doch ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen. Jetzt soll sie hochschwanger zurück in die Heimat.
Plötzlich aus heiterem Himmel erkennt Michael M. (23), ein Düsseldorfer Arbeitsloser, die Vaterschaft an Celines Baby an. Damit dürfen Kind und Mutter in der Stadt bleiben, haben sogar Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Kein Einzelfall für die Ausländerbehörden. Immer häufiger drücken sich so abschiebebedrohte Ausländer vor der Rückkehr in ihre Heimat. „Imbiss-Väter“ heißen die deutschen Männer, die in ihre „Vaterschaft“ nach Verhandlungen an Büdchen oder auf öffentlichen Plätzen einwilligen und sich dies bezahlen lassen.
Ein Risiko gehen die meist mittellosen Männer nicht ein. Der Unterhalt wird vom Staat bezahlt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mutter, keine Ansprüche geltend zu machen. Ein Insider: „Für eine solche Vaterschaft gehen rund 5000 Euro über den Tisch.“
Auch in Düsseldorf häufen sich diese Fälle. Stadt-Pressesprecher Volker Paulat: „Unsere Mitarbeiter schätzen die Zahl auf rund ein Dutzend pro Jahr.“ Geschätzt werden muss, denn nach der derzeitigen Rechtslage kann die Ausländerbehörde nicht nachweisen, ob der Mann wirklich der Vater des Kindes ist.
Paulat: „Eine Anfechtung der Vaterschaft durch staatliche Behörden ist nicht möglich.“ Jetzt drängen Juristen auf eine Änderung der Gesetzeslage.
Anwalt und Landtagsabgeordneter Olaf Lehne: „Wir wollen erreichen, dass die Ämter zukünftig solche Erklärungen anfechten können. Es kann nicht angehen, dass die Anerkennung der Vaterschaft zur Absicherung von Familien und Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen mutiert.“
Gegner einer solchen Gesetzesänderung befürchten, dass nun auch leibliche Väter automatisch unter Verdacht geraten könnten. Aber Olaf Lehne hält dagegen: „Es muss schon konkrete Verdachtsmomente geben, um einen Vaterschaftstest von Amts wegen zu verordnen.“
Quelle:
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1006361736967&rubrik=269&artikelid=1150842941416
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andere machens gar umsonst :rolleyes:
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HANDELSBLATT, Montag, 08. Mai 2006, 16:41 Uhr
Massenadoption
Zypries sagt „Vater von 1 000 Kindern“ den Kampf an
Justizministerin Brigitte Zypries ist eifrig bemüht, die Absichten des Deutschen Jürgen Hass zu durchkreuzen: Aus Frust über den deutschen Staat will der Mann in Paraguay 1 000 Kinder adoptieren, um ihnen so Sozialleistungen zu verschaffen. Doch Zypries' Beamte haben ein rettendes Gesetz gefunden.
HB BERLIN. Die SPD-Politikerin sagte am Montag im WDR, aufgrund des Beurkundungsgesetzes lasse sich dagegen vorgehen, „weil wir wissen, es ist ein offensichtlich unredlicher Zweck. Er wirbt ja gerade mit seinen unredlichen Motiven“. Zypries verwies darauf, dass die Bundesrepublik im Fall Hass gegen die Vaterschaftsanerkennung geklagt und in erster Instanz auch gewonnen habe.
Die Ministerin erklärte, dass es auch andere vergleichbare Missbrauchsfälle gebe - zum Beispiel ausreisepflichtige Frauen, die „dann, wenn sie ausreisen sollen, auf einmal einen Deutschen als Vater ihres Kindes vorweisen“. In einem solchen Fall erhalten das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein Bleiberecht.
Die öffentliche Hand könne generell überprüfen, ob eine Vaterschaft anerkannt worden sei, um eine soziale Familie zu bilden, erklärte Zypries. „Da hat jetzt ein Sozialhilfeempfänger aus Berlin 18 Vaterschaften anerkannt, zuletzt die einer Frau aus Montabaur, wo man sich auch fragt: Wie kommt der da nach Montabaur, und wie sollen die Verbindungen sein, wenn man nicht zusammenwohnt und in irgendeiner Form was miteinander zu tun hat.“
Der aus dem Rheinland stammende Hass hatte seinen „einen persönlichen, privaten Rachefeldzug“ gegen den deutschen Staat gegenüber dem Spiegel damit begründet, dass er zu Unrecht zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt worden sei. Außerdem wolle er den Kindern helfe. 300 habe er inzwischen adoptiert. Hass beruft sich auf das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998. Es erlaubt Männern die Anerkennung einer Vaterschaft, wenn die Mutter zustimmt und sich niemand anderes sich als Vater erklärt hat. Der künftige Vater muss dabei nicht zwangsläufig der biologische sein.
AUSLÄNDERBEHÖRDE AUSGETRICKST
Vaterschaft am Büdchen eingekauft
Von BARBARA KIRCHNER
Düsseldorf – Celine O. (33) stammt aus Ghana, so wie ihr Freund Obote. Doch ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen. Jetzt soll sie hochschwanger zurück in die Heimat.
Plötzlich aus heiterem Himmel erkennt Michael M. (23), ein Düsseldorfer Arbeitsloser, die Vaterschaft an Celines Baby an. Damit dürfen Kind und Mutter in der Stadt bleiben, haben sogar Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Kein Einzelfall für die Ausländerbehörden. Immer häufiger drücken sich so abschiebebedrohte Ausländer vor der Rückkehr in ihre Heimat. „Imbiss-Väter“ heißen die deutschen Männer, die in ihre „Vaterschaft“ nach Verhandlungen an Büdchen oder auf öffentlichen Plätzen einwilligen und sich dies bezahlen lassen.
Ein Risiko gehen die meist mittellosen Männer nicht ein. Der Unterhalt wird vom Staat bezahlt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mutter, keine Ansprüche geltend zu machen. Ein Insider: „Für eine solche Vaterschaft gehen rund 5000 Euro über den Tisch.“
Auch in Düsseldorf häufen sich diese Fälle. Stadt-Pressesprecher Volker Paulat: „Unsere Mitarbeiter schätzen die Zahl auf rund ein Dutzend pro Jahr.“ Geschätzt werden muss, denn nach der derzeitigen Rechtslage kann die Ausländerbehörde nicht nachweisen, ob der Mann wirklich der Vater des Kindes ist.
Paulat: „Eine Anfechtung der Vaterschaft durch staatliche Behörden ist nicht möglich.“ Jetzt drängen Juristen auf eine Änderung der Gesetzeslage.
Anwalt und Landtagsabgeordneter Olaf Lehne: „Wir wollen erreichen, dass die Ämter zukünftig solche Erklärungen anfechten können. Es kann nicht angehen, dass die Anerkennung der Vaterschaft zur Absicherung von Familien und Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen mutiert.“
Gegner einer solchen Gesetzesänderung befürchten, dass nun auch leibliche Väter automatisch unter Verdacht geraten könnten. Aber Olaf Lehne hält dagegen: „Es muss schon konkrete Verdachtsmomente geben, um einen Vaterschaftstest von Amts wegen zu verordnen.“
Quelle:
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1006361736967&rubrik=269&artikelid=1150842941416
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andere machens gar umsonst :rolleyes:
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HANDELSBLATT, Montag, 08. Mai 2006, 16:41 Uhr
Massenadoption
Zypries sagt „Vater von 1 000 Kindern“ den Kampf an
Justizministerin Brigitte Zypries ist eifrig bemüht, die Absichten des Deutschen Jürgen Hass zu durchkreuzen: Aus Frust über den deutschen Staat will der Mann in Paraguay 1 000 Kinder adoptieren, um ihnen so Sozialleistungen zu verschaffen. Doch Zypries' Beamte haben ein rettendes Gesetz gefunden.
HB BERLIN. Die SPD-Politikerin sagte am Montag im WDR, aufgrund des Beurkundungsgesetzes lasse sich dagegen vorgehen, „weil wir wissen, es ist ein offensichtlich unredlicher Zweck. Er wirbt ja gerade mit seinen unredlichen Motiven“. Zypries verwies darauf, dass die Bundesrepublik im Fall Hass gegen die Vaterschaftsanerkennung geklagt und in erster Instanz auch gewonnen habe.
Die Ministerin erklärte, dass es auch andere vergleichbare Missbrauchsfälle gebe - zum Beispiel ausreisepflichtige Frauen, die „dann, wenn sie ausreisen sollen, auf einmal einen Deutschen als Vater ihres Kindes vorweisen“. In einem solchen Fall erhalten das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein Bleiberecht.
Die öffentliche Hand könne generell überprüfen, ob eine Vaterschaft anerkannt worden sei, um eine soziale Familie zu bilden, erklärte Zypries. „Da hat jetzt ein Sozialhilfeempfänger aus Berlin 18 Vaterschaften anerkannt, zuletzt die einer Frau aus Montabaur, wo man sich auch fragt: Wie kommt der da nach Montabaur, und wie sollen die Verbindungen sein, wenn man nicht zusammenwohnt und in irgendeiner Form was miteinander zu tun hat.“
Der aus dem Rheinland stammende Hass hatte seinen „einen persönlichen, privaten Rachefeldzug“ gegen den deutschen Staat gegenüber dem Spiegel damit begründet, dass er zu Unrecht zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt worden sei. Außerdem wolle er den Kindern helfe. 300 habe er inzwischen adoptiert. Hass beruft sich auf das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998. Es erlaubt Männern die Anerkennung einer Vaterschaft, wenn die Mutter zustimmt und sich niemand anderes sich als Vater erklärt hat. Der künftige Vater muss dabei nicht zwangsläufig der biologische sein.